# § 1 BUrlG einfach erklärt: Dein Recht auf bezahlten Urlaub

Amtlicher Titel: Urlaubsanspruch  
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/burlg/1/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – der Arbeitgeber zahlt während des Urlaubs also weiter.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Als Arbeitnehmer hast du in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub. Ein Kalenderjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Urlaub ist bezahlt: Du bekommst in dieser Zeit weiter Geld von deinem Arbeitgeber. Das gilt für jeden Arbeitnehmer. Wer als Arbeitnehmer zählt, steht in § 2 BUrlG. Wie viele Urlaubstage dir mindestens zustehen, regelt § 3 BUrlG.

**Original:** Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

## Darauf kommt es an

- Der Urlaub ist bezahlt: Du bekommst während des Urlaubs weiter Geld von deinem Arbeitgeber.
- Der Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr, also jedes Jahr neu.

## Beispiel: Urlaub auch in Teilzeit

Selin arbeitet 20 Stunden pro Woche in einer Bäckerei in Bremen. Ihr Chef meint, bezahlten Urlaub gebe es nur für Vollzeitkräfte. Nach § 1 BUrlG hat aber jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Selin ist Arbeitnehmerin. Sie hat deshalb auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Tage es sind, regelt § 3 BUrlG.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Habe ich in Teilzeit Anspruch auf Urlaub?**  
Ja. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – die Norm unterscheidet nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit. Wie viele Tage dir zustehen, regelt § 3 BUrlG.

**Bekomme ich im Urlaub Gehalt?**  
Ja. § 1 BUrlG gibt dir Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie hoch das Geld für den Urlaub ist, regelt § 11 BUrlG.

**Habe ich jedes Jahr neu Anspruch auf Urlaub?**  
Ja. Nach § 1 BUrlG besteht der Anspruch in jedem Kalenderjahr. Ob nicht genommener Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden kann, regelt § 7 BUrlG.

## Begriffe

- **Erholungsurlaub**: Freie Tage, die dir zustehen, damit du dich von der Arbeit erholen kannst.
- **Kalenderjahr**: Die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- **Arbeitnehmer**: Wer als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsgesetzes zählt, regelt § 2 BUrlG: zum Beispiel Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.

## Verweise

- § 2 BUrlG – Wer als Arbeitnehmer zählt
- § 3 BUrlG – Wie viele Urlaubstage mindestens zustehen
- § 7 BUrlG – Wann der Urlaub genommen werden muss und wann er übertragen wird
- § 11 BUrlG – Wie das Geld für den Urlaub berechnet wird

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).