# § 11 BUrlG einfach erklärt: Wie viel Geld du im Urlaub bekommst

Amtlicher Titel: Urlaubsentgelt  
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/burlg/11/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 11 BUrlG richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub, ohne Überstundenvergütung; es ist vor dem Urlaub auszuzahlen.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Für deine Urlaubstage bekommst du Urlaubsentgelt. Wie hoch es ist, richtet sich nach deinem durchschnittlichen Verdienst in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Was du in dieser Zeit zusätzlich für Überstunden bekommen hast, zählt nicht mit. Außerdem gelten diese Regeln:
- Bekommst du während der 13 Wochen oder während des Urlaubs mehr Geld, und zwar nicht nur vorübergehend, wird mit dem höheren Verdienst gerechnet.
- Hast du in den 13 Wochen weniger verdient wegen Kurzarbeit, wegen Arbeitsausfällen oder weil du ohne eigene Schuld bei der Arbeit gefehlt hast, bleiben diese Kürzungen außer Betracht. Sie senken dein Urlaubsentgelt also nicht.
- Gehören Sachbezüge zu deinem Lohn und bekommst du sie im Urlaub nicht weiter, muss dein Arbeitgeber sie dir für die Urlaubszeit in angemessener Höhe in Geld ausgleichen.

**Original:** (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Dein Arbeitgeber muss dir das Urlaubsentgelt auszahlen, bevor dein Urlaub beginnt.

**Original:** (2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

## Darauf kommt es an

- Was du zusätzlich für Überstunden bekommen hast, zählt beim Urlaubsentgelt nicht mit.
- Weniger Verdienst durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldetes Fehlen in den 13 Wochen senkt dein Urlaubsentgelt nicht.
- Dein Arbeitgeber muss das Urlaubsentgelt vor Beginn deines Urlaubs auszahlen.

## Beispiel: Überstunden und Lohnerhöhung vor dem Urlaub

Nina arbeitet in einer Kantine in Mainz. Ihr Urlaub beginnt am 15. Juni 2026. In den 13 Wochen davor hat sie neben ihrem Lohn 300 € für Überstunden bekommen. Diese 300 € zählen für ihr Urlaubsentgelt nach § 11 Absatz 1 BUrlG nicht mit. Zum 1. Juni 2026 hat Nina außerdem eine dauerhafte Lohnerhöhung bekommen. Ihr Urlaubsentgelt wird deshalb nach dem erhöhten Verdienst berechnet.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie wird mein Urlaubsentgelt berechnet?**  
Nach § 11 Absatz 1 BUrlG nach deinem durchschnittlichen Verdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Zusätzliches Geld für Überstunden zählt nicht mit. Steigt dein Verdienst in dieser Zeit oder im Urlaub nicht nur vorübergehend, wird mit dem höheren Verdienst gerechnet.

**Zählen Überstunden beim Urlaubsentgelt mit?**  
Nein. Nach § 11 Absatz 1 BUrlG bleibt der Verdienst, den du zusätzlich für Überstunden bekommen hast, bei der Berechnung außen vor.

**Wann muss mein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt zahlen?**  
Nach § 11 Absatz 2 BUrlG vor Antritt des Urlaubs, also bevor dein Urlaub beginnt. Tarifverträge können davon nach § 13 BUrlG abweichen.

## Begriffe

- **Urlaubsentgelt**: Der Verdienst, den du für deine Urlaubstage weiter bekommst. Ein zusätzliches Urlaubsgeld, wie es manche Verträge vorsehen, regelt § 11 BUrlG nicht.
- **Kurzarbeit**: Im Betrieb wird vorübergehend weniger gearbeitet, und die Beschäftigten bekommen entsprechend weniger Lohn.
- **unverschuldete Arbeitsversäumnis**: Du hast bei der Arbeit gefehlt, ohne dass es deine Schuld war.
- **Sachbezüge**: Teile deines Lohns, die du nicht als Geld bekommst, zum Beispiel freies Essen oder eine Unterkunft.

## Verweise

- § 1 BUrlG – Anspruch auf bezahlten Urlaub
- § 12 BUrlG – Eigene Regeln zum Urlaubsentgelt in der Heimarbeit
- § 13 BUrlG – Tarifverträge können von § 11 abweichen

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).