# § 14 BUrlG einfach erklärt: Das Urlaubsgesetz gilt auch in Berlin

Amtlicher Titel: Berlin-Klausel  
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/burlg/14/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 14 BUrlG gilt das Bundesurlaubsgesetz nach Maßgabe des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 auch im Land Berlin.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch im Land Berlin. Grundlage dafür ist § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952.

**Original:** Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

## Begriffe

- **Berlin-Klausel**: Eine Vorschrift, die festlegt, dass ein Bundesgesetz auch im Land Berlin gilt. Solche Klauseln stammen aus der Zeit vor der Wiedervereinigung.

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).