# § 7 BUrlG einfach erklärt: Wann du Urlaub bekommst und bis wann du ihn nehmen musst

Amtlicher Titel: Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs  
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/burlg/7/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 7 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen; Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, aus dringenden Gründen bis 31. März übertragbar (Verfall laut BAG nur nach Hinweis des Arbeitgebers), bei Jobende abzugelten.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Legt dein Arbeitgeber fest, wann du Urlaub hast, muss er deine Urlaubswünsche berücksichtigen. Das gilt nicht, wenn dringende betriebliche Belange dagegenstehen. Es gilt auch nicht, wenn andere Beschäftigte Urlaubswünsche haben, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen. Verlangst du Urlaub direkt im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, muss dein Arbeitgeber ihn dir geben.

**Original:** (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Dein Arbeitgeber muss dir den Urlaub zusammenhängend geben, also am Stück. Teilen darf er ihn nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in deiner Person das nötig machen. Kann er dir den Urlaub aus diesen Gründen nicht am Stück geben und hast du Anspruch auf mehr als 12 Werktage Urlaub, muss ein Teil mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Werktage sind nach § 3 BUrlG alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

**Original:** (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Du musst deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr bekommen und nehmen. Eine Übertragung ins nächste Kalenderjahr ist nur erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in deiner Person das rechtfertigen. Dann musst du den übertragenen Urlaub in den ersten 3 Monaten des neuen Jahres bekommen und nehmen – also bis zum 31. März. Eine Sonderregel gilt für Teilurlaub nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a BUrlG. Das ist der anteilige Urlaub für ein Kalenderjahr, in dem du wegen der Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG) noch keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbst. Diesen Teilurlaub muss dein Arbeitgeber auf dein Verlangen ins nächste Kalenderjahr übertragen.

**Original:** (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Kannst du deinen Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr nehmen, weil dein Arbeitsverhältnis endet, muss dein Arbeitgeber ihn abgelten – also in Geld bezahlen.

**Original:** (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

## Darauf kommt es an

- Nach dem Wortlaut musst du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen und darfst ihn nur aus dringenden Gründen bis 31. März übertragen; verfallen kann er laut Rechtsprechung aber nur nach rechtzeitigem Hinweis deines Arbeitgebers.
- Kannst du Urlaub wegen des Endes deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss dein Arbeitgeber ihn in Geld abgelten.
- Direkt nach einer medizinischen Vorsorge- oder Reha-Maßnahme muss dein Arbeitgeber dir auf Verlangen Urlaub geben.

## Beispiel: Resturlaub zum Jobende

Paula arbeitet als Verkäuferin. Ihr Arbeitsverhältnis endet am 31. August. An diesem Tag stehen ihr noch 5 Urlaubstage zu. Weil das Arbeitsverhältnis endet, kann sie diese Tage nicht mehr nehmen. Nach § 7 Absatz 4 BUrlG muss ihr Arbeitgeber die 5 Tage abgelten, also in Geld bezahlen.

_Ausgedachter Fall._

## So sehen es die Gerichte

Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 entschieden: Urlaub verfällt nur, wenn dein Arbeitgeber dich vorher aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und dich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

## Häufige Fragen

**Kann ich Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen?**  
Nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in deiner Person das rechtfertigen (§ 7 Absatz 3 BUrlG). Dann musst du den Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Wann Urlaub tatsächlich verfällt, haben die Gerichte genauer entschieden – siehe den Hinweis zur Rechtsprechung.

**Bekomme ich meinen Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?**  
Ja, wenn du ihn wegen des Endes deines Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen kannst. Dann muss dein Arbeitgeber ihn nach § 7 Absatz 4 BUrlG abgelten, also in Geld bezahlen.

**Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaubswunsch ablehnen?**  
Nur, wenn dringende betriebliche Belange dagegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen (§ 7 Absatz 1 BUrlG). Sonst muss er deinen Wunsch berücksichtigen.

## Begriffe

- **Werktage**: Nach § 3 BUrlG alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – Samstage zählen also mit.
- **abgelten**: Urlaub, den du nicht mehr nehmen kannst, in Geld bezahlen.
- **dringende betriebliche Belange**: Wichtige Gründe aus dem Betrieb, die gegen deinen Urlaubswunsch sprechen. Was genau „dringend“ ist, entscheiden im Streit die Gerichte.
- **Teilurlaub**: Ein anteiliger Urlaubsanspruch: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, geregelt in § 5 BUrlG.
- **Rehabilitation**: Medizinische Behandlung, die dir helfen soll, nach einer Krankheit oder Verletzung wieder gesund und arbeitsfähig zu werden – kurz „Reha“.

## Verweise

- § 3 BUrlG – Mindesturlaub und was als Werktag gilt
- § 4 BUrlG – Wartezeit von 6 Monaten bis zum vollen Urlaubsanspruch
- § 5 BUrlG – Teilurlaub

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).