# § 9 BUrlG einfach erklärt: Krank im Urlaub: Was mit den Urlaubstagen passiert

Amtlicher Titel: Erkrankung während des Urlaubs  
Gesetz: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/burlg/9/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 9 BUrlG zählen Tage, an denen ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und arbeitsunfähig ist, nicht als Urlaub – wenn ein ärztliches Zeugnis sie nachweist.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Wirst du während deines Urlaubs krank, zählen die Tage, an denen du arbeitsunfähig bist, nicht als Urlaubstage. Arbeitsunfähig heißt: Du bist so krank, dass du nicht arbeiten kannst. Diese Tage musst du durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, zum Beispiel eine Krankschreibung. Nur die nachgewiesenen Tage werden nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Sie gehen dir also nicht als Urlaub verloren. Ob sich dein Urlaub dadurch verlängert, regelt § 9 BUrlG nicht.

**Original:** Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

## Darauf kommt es an

- Nur Krankheitstage, die ein ärztliches Zeugnis nachweist, werden nicht als Urlaub gezählt.
- Es kommt darauf an, dass du arbeitsunfähig warst – krank zu sein allein reicht nach § 9 BUrlG nicht.

## Beispiel: Fieber in der zweiten Urlaubswoche

Lena hat vom 3. bis 14. August 2026 Urlaub, das sind 10 Arbeitstage. Am 6. August bekommt sie hohes Fieber. Ihre Ärztin bescheinigt ihr, dass sie am 6. und 7. August arbeitsunfähig ist. Nach § 9 BUrlG werden diese 2 Tage nicht auf Lenas Jahresurlaub angerechnet. Sie hat also nur 8 Urlaubstage verbraucht. Die 2 anderen Tage bleiben ihr als Urlaub erhalten.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?**  
Ja, wenn du arbeitsunfähig warst und das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweist. Nach § 9 BUrlG werden diese Tage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet.

**Verlängert sich mein Urlaub, wenn ich im Urlaub krank werde?**  
Das regelt § 9 BUrlG nicht. Die Norm sagt nur, dass die nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaub zählen. Sie bleiben dir als Urlaubsanspruch erhalten.

**Brauche ich eine Krankschreibung, wenn ich im Urlaub krank werde?**  
Ja, wenn die Krankheitstage nicht als Urlaub zählen sollen. § 9 BUrlG verlangt, dass die Tage der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind.

## Begriffe

- **Arbeitsunfähigkeit**: Du bist so krank, dass du deine Arbeit nicht machen kannst.
- **ärztliches Zeugnis**: Eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt, zum Beispiel eine Krankschreibung.
- **anrechnen**: Hier: einen Tag als genommenen Urlaubstag zählen.

## Verweise

- § 7 BUrlG – Wann der Urlaub genommen werden muss
- § 10 BUrlG – Wann Kur und Reha nicht auf den Urlaub angerechnet werden
- § 5 EntgFG – Krankmeldung beim Arbeitgeber und ärztliche Bescheinigung

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).