{"herausgeber":"Gesetze einfach (gesetze-einfach.de)","lizenz_erklaerungen":"CC0 1.0 – bitte gesetze-einfach.de, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen","lizenz_original":"Amtliches Werk, gemeinfrei (§ 5 UrhG); nichtamtliche Lesefassung nach gesetze-im-internet.de","ki_hinweis":"Erklärungen KI-erstellt (Claude, Anthropic), durch zweiten KI-Durchgang gegen den Gesetzestext abgeglichen, keine menschliche oder juristische Prüfung. Keine Rechtsberatung.","schema":"https://gesetze-einfach.de/daten/","erstellt":"2026-10-07","gesetze":[{"gesetz":{"kuerzel":"BGB","name":"Bürgerliches Gesetzbuch","slug":"bgb","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2026-07-23"},"normen":[{"nr":"535","bezeichnung":"§ 535 BGB","titel_amtlich":"Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/535/","original":[{"nr":"1","text":"Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."},{"nr":"2","text":"Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten."}],"erklaerung":{"nr":"535","titel_einfach":"Was Mieter und Vermieter einander schulden","kurz":"Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache für die Mietzeit in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten; der Mieter muss die vereinbarte Miete zahlen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Mit dem Mietvertrag verpflichtet sich dein Vermieter, dich die Mietsache während der Mietzeit nutzen zu lassen – zum Beispiel deine Wohnung. Er muss sie dir in einem Zustand übergeben, in dem du sie so nutzen kannst, wie ihr es vereinbart habt. In diesem Zustand muss er sie während der ganzen Mietzeit halten. Außerdem trägt er die Lasten, die auf der Mietsache ruhen. Das sind Kosten und Abgaben, die mit der Mietsache selbst verbunden sind, etwa die Grundsteuer für das Grundstück. Ob du einzelne Betriebskosten übernimmst – dazu kann auch die Grundsteuer gehören –, könnt ihr nach § 556 BGB vereinbaren."},{"nr":"2","einfach":"Du musst deinem Vermieter die Miete zahlen, die ihr vereinbart habt."}],"beispiel":{"titel":"Heizung fällt im Winter aus","text":"Jonas mietet eine Wohnung in Kassel, zu der eine Gasheizung gehört. Im Januar fällt die Heizung aus. Sein Vermieter meint, Jonas solle sich selbst um die Reparatur kümmern. Nach § 535 Absatz 1 BGB muss aber der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand halten, in dem Jonas sie wie vereinbart nutzen kann – und dazu gehört die Heizung. Der Vermieter muss die Heizung also reparieren lassen. Ob Jonas für diese Zeit weniger Miete zahlen muss, regelt § 536 BGB."},"wichtig":["Dein Vermieter muss die Mietsache nicht nur beim Einzug, sondern während der ganzen Mietzeit in einem Zustand halten, der zum vereinbarten Gebrauch taugt.","Welcher Zustand geschuldet ist, richtet sich nach dem vereinbarten Gebrauch – also nach eurem Mietvertrag."],"begriffe":[{"wort":"Mietsache","erklaerung":"Das, was gemietet wird – etwa eine Wohnung, ein Zimmer, eine Garage oder ein Auto."},{"wort":"vertragsgemäßer Gebrauch","erklaerung":"Die Nutzung, die nach eurem Mietvertrag vorgesehen ist – bei einer Wohnung zum Beispiel das Wohnen."},{"wort":"Lasten","erklaerung":"Kosten und Abgaben der Mietsache selbst, etwa die Grundsteuer. Sie kann aber als Betriebskosten auf dich umgelegt werden, wenn ihr das vereinbart habt (§ 556 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Wer muss in der Mietwohnung Reparaturen bezahlen?","antwort":"Nach § 535 Absatz 1 BGB muss dein Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand halten, in dem du sie wie vereinbart nutzen kannst. Ob dein Mietvertrag einzelne Kosten anders verteilt und ob das wirksam ist, beantwortet § 535 BGB nicht."},{"frage":"Was muss ich als Mieter zahlen?","antwort":"Nach § 535 Absatz 2 BGB die Miete, die ihr vereinbart habt. Ob du zusätzlich Betriebskosten trägst, hängt von eurer Vereinbarung ab; das regelt § 556 BGB."},{"frage":"Welche Pflichten hat mein Vermieter?","antwort":"Er muss dich die Mietsache während der Mietzeit nutzen lassen, sie dir in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand übergeben und sie in diesem Zustand erhalten. Außerdem trägt er die Lasten der Mietsache (§ 535 Absatz 1 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Weniger Miete, wenn die Mietsache einen Mangel hat"},{"norm":"§ 538 BGB","warum":"Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht einstehen"},{"norm":"§ 556 BGB","warum":"Vereinbarung, dass der Mieter Betriebskosten trägt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine Wohnung gemietet.\nDann haben Sie einen Miet-Vertrag.\nDer Vermieter muss Ihnen die Wohnung geben.\nSie dürfen die Wohnung die ganze Miet-Zeit nutzen.\nDie Wohnung muss in einem guten Zustand sein.\nGut heißt: Sie können darin so wohnen wie im Vertrag vereinbart.\nDer Vermieter muss diesen Zustand die ganze Zeit erhalten.\nEin Beispiel: Die Heizung geht kaputt.\nDann muss der Vermieter die Heizung reparieren lassen.\nSie haben auch eine Pflicht.\nSie müssen die Miete bezahlen.\nDie Höhe der Miete steht im Miet-Vertrag.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Absatz 1 und Begriff „Lasten“: Die Grundsteuer stand nur als Beispiel für Lasten, die der Vermieter trägt – ein Mieter mit Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung hätte daraus schließen können, sie sei unzulässig. Ergänzt, dass sie als Betriebskosten nach § 556 BGB umgelegt werden kann, wenn das vereinbart ist.","Übrige Felder (Erhaltungspflicht, Beispiel Heizung, Fragen, Leichte Sprache) mit dem Wortlaut abgeglichen: ok."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"536","bezeichnung":"§ 536 BGB","titel_amtlich":"Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/536/","original":[{"nr":"1","text":"Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."},{"nr":"1a","text":"Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt."},{"nr":"3","text":"Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend."},{"nr":"4","text":"Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"536","titel_einfach":"Weniger Miete, wenn die Mietsache einen Mangel hat","kurz":"Nach § 536 BGB zahlt ein Mieter weniger oder keine Miete, solange ein Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache mindert oder aufhebt; unerhebliche Einschränkungen zählen nicht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat die Mietsache einen Mangel, musst du weniger oder gar keine Miete zahlen. Das legt das Gesetz selbst fest. Das gilt, wenn der Mangel schon da ist, als du die Mietsache bekommst. Es gilt auch, wenn er erst während der Mietzeit entsteht. Gemeint ist ein Mangel, der dich daran hindert oder dabei einschränkt, die Mietsache so zu nutzen, wie ihr es im Vertrag vereinbart habt. Kannst du sie wegen des Mangels gar nicht nutzen, musst du für diese Zeit keine Miete zahlen. Ist die Nutzung nur eingeschränkt, zahlst du für diese Zeit eine angemessen herabgesetzte Miete. Um wie viel die Miete sinkt, sagt das Gesetz nicht genau. Im Streit entscheiden das die Gerichte. Eine unerhebliche Einschränkung – also eine ganz geringe – zählt nicht."},{"nr":"1a","einfach":"Für Bauarbeiten zur energetischen Modernisierung gilt eine Ausnahme. Das sind Arbeiten, durch die dauerhaft Endenergie gespart wird (§ 555b Nummer 1 BGB). Schränken solche Arbeiten die Nutzung ein, zählt das für die Dauer von 3 Monaten nicht. In dieser Zeit kannst du deswegen also nicht weniger Miete zahlen."},{"nr":"2","einfach":"Die Regeln aus Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten auch, wenn der Mietsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder diese später wegfällt. Eine zugesicherte Eigenschaft ist eine Eigenschaft, für die dein Vermieter verbindlich einstehen will. Die Regel, dass unerhebliche Einschränkungen nicht zählen (Absatz 1 Satz 3), gilt hier nicht."},{"nr":"3","einfach":"Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn dir eine andere Person die vertragsgemäße Nutzung ganz oder teilweise entzieht, weil sie ein Recht an der Mietsache hat. Man spricht dann von einem Rechtsmangel."},{"nr":"4","einfach":"Bei der Miete von Wohnraum gilt: Eine Vereinbarung, die von diesen Regeln zu deinem Nachteil abweicht, ist unwirksam. Dein Mietvertrag kann die Minderung also zum Beispiel nicht ausschließen."}],"beispiel":{"titel":"Wohnung nach Rohrbruch unbewohnbar","text":"Über Mias Wohnung in Leipzig platzt ein Wasserrohr. Ihre Wohnung ist danach vom 1. bis 14. März komplett unbewohnbar, Mia schläft bei Freunden. Sie meldet den Schaden sofort ihrem Vermieter. Mia hat den Schaden nicht verursacht. Nach § 536 Absatz 1 BGB muss sie für diese 14 Tage keine Miete zahlen, weil sie die Wohnung in dieser Zeit gar nicht nutzen kann. Ab dem 15. März ist die Wohnung wieder voll nutzbar. Ab dann zahlt sie wieder die volle Miete."},"wichtig":["Eine unerhebliche Einschränkung der Nutzung senkt die Miete nicht – anders, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (Absatz 2).","Schränken Arbeiten zur energetischen Modernisierung die Nutzung ein, zählt das für 3 Monate nicht.","Bei Wohnraum kann der Mietvertrag die Minderung nicht wirksam zu deinem Nachteil ausschließen oder beschränken."],"begriffe":[{"wort":"Mangel","erklaerung":"Ein Fehler der Mietsache, durch den du sie nicht so nutzen kannst, wie ihr es im Mietvertrag vereinbart habt."},{"wort":"Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch","erklaerung":"Ob du die Mietsache so nutzen kannst, wie es euer Mietvertrag vorsieht – bei einer Wohnung zum Beispiel zum Wohnen."},{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem dir der Vermieter die Mietsache zur Nutzung übergibt, etwa bei der Schlüsselübergabe."},{"wort":"zugesicherte Eigenschaft","erklaerung":"Eine Eigenschaft der Mietsache, für die der Vermieter verbindlich einstehen will."},{"wort":"energetische Modernisierung","erklaerung":"Bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache dauerhaft Endenergie gespart wird (§ 555b Nummer 1 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Miete darf ich bei einem Mangel kürzen?","antwort":"§ 536 BGB nennt keine festen Prozentsätze. Ist die Nutzung nur eingeschränkt, zahlst du eine angemessen herabgesetzte Miete; kannst du die Mietsache gar nicht nutzen, zahlst du für diese Zeit nichts. Was angemessen ist, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"frage":"Kann der Vermieter die Mietminderung im Mietvertrag ausschließen?","antwort":"Bei Wohnraum nicht. Nach § 536 Absatz 4 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von diesen Regeln abweicht."},{"frage":"Darf ich bei einer energetischen Modernisierung die Miete mindern?","antwort":"Für die Dauer von 3 Monaten nicht: Nach § 536 Absatz 1a BGB zählt eine Einschränkung durch Arbeiten zur energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 BGB für diese Dauer nicht. Danach gilt wieder Absatz 1."}],"verweise":[{"norm":"§ 535 BGB","warum":"Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem nutzbaren Zustand zu überlassen und zu erhalten"},{"norm":"§ 536a BGB","warum":"Schadensersatz und eigene Reparatur bei Mängeln"},{"norm":"§ 536b BGB","warum":"Keine Minderung, wenn du den Mangel bei Vertragsschluss kanntest"},{"norm":"§ 536c BGB","warum":"Pflicht, Mängel dem Vermieter zu melden"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was eine energetische Modernisierung ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Miet-Wohnung hat vielleicht einen Mangel.\nEin Mangel ist ein Fehler an der Wohnung.\nDurch den Fehler können Sie die Wohnung nur schlecht nutzen.\nDann müssen Sie weniger Miete zahlen.\nVielleicht können Sie die Wohnung gar nicht mehr nutzen.\nDann zahlen Sie für diese Zeit keine Miete.\nEin ganz kleiner Fehler zählt nicht.\nEs gibt noch eine Ausnahme.\nDer Vermieter lässt vielleicht Bau-Arbeiten zum Energie-Sparen machen.\nDann zählen die Störungen 3 Monate lang nicht.\nDer Vermieter darf Ihnen dieses Recht im Miet-Vertrag nicht wegnehmen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Alle Absätze, kurz, wichtig, Fragen, Beispiel (Rohrbruch, 14 Tage unbewohnbar → keine Miete) und Leichte Sprache mit dem Wortlaut abgeglichen; Minderung kraft Gesetzes, Unerheblichkeitsgrenze nicht bei zugesicherten Eigenschaften, 3-Monats-Ausnahme nur für § 555b Nr. 1 korrekt dargestellt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"536a","bezeichnung":"§ 536a BGB","titel_amtlich":"Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/536a/","original":[{"nr":"1","text":"Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen."},{"nr":"2","text":"Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn\n\n1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder\n2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist."}],"erklaerung":{"nr":"536a","titel_einfach":"Schadensersatz und eigene Reparatur bei Mängeln","kurz":"Nach § 536a BGB kann ein Mieter bei einem Mangel in bestimmten Fällen Schadensersatz verlangen und den Mangel selbst beseitigen, wenn der Vermieter in Verzug ist oder es zum Erhalt der Mietsache sofort nötig ist.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat die Mietsache einen Mangel im Sinne von § 536 BGB, kannst du in diesen 3 Fällen Schadensersatz verlangen:\n- Der Mangel war schon da, als ihr den Mietvertrag geschlossen habt. Ob dein Vermieter ihn zu vertreten hat, spielt dafür keine Rolle.\n- Der Mangel ist später entstanden, und zwar wegen eines Umstands, den dein Vermieter zu vertreten hat – zum Beispiel, weil er ihn verschuldet hat.\n- Dein Vermieter ist mit der Beseitigung des Mangels in Verzug. Er erledigt sie also nicht rechtzeitig, obwohl er es müsste.\nDeine Rechte aus § 536 BGB – also weniger Miete zu zahlen – bleiben daneben bestehen."},{"nr":"2","einfach":"Du darfst den Mangel auch selbst beseitigen. Dein Vermieter muss dir dann die erforderlichen Aufwendungen ersetzen – also die Kosten, die dafür wirklich nötig waren. Das gilt in 2 Fällen:\n1. Dein Vermieter ist mit der Beseitigung des Mangels in Verzug.\n2. Der Mangel muss sofort beseitigt werden, damit die Mietsache erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird."}],"beispiel":{"titel":"Vermieter lässt die Therme nicht reparieren","text":"Im November fällt in Pauls Wohnung in Bremen die Gastherme aus. Paul meldet das sofort und fordert seinen Vermieter schriftlich auf, sie bis zum 20. November reparieren zu lassen. Bis zum 20. November passiert nichts. Der Vermieter ist damit mit der Reparatur in Verzug. Paul beauftragt selbst eine Firma. Die nötige Reparatur kostet 380 Euro. Nach § 536a Absatz 2 Nr. 1 BGB kann Paul diese 380 Euro von seinem Vermieter ersetzt verlangen."},"wichtig":["Selbst reparieren und die Kosten ersetzt verlangen kannst du nur, wenn dein Vermieter in Verzug ist oder die Beseitigung sofort nötig ist, um die Mietsache zu erhalten.","Ersetzt werden nur die erforderlichen Aufwendungen, also die wirklich nötigen Kosten.","Bei Mängeln, die schon bei Vertragsschluss da waren, verlangt § 536a Absatz 1 BGB nicht, dass dein Vermieter sie zu vertreten hat."],"begriffe":[{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein – meist, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat."},{"wort":"Verzug","erklaerung":"Jemand erfüllt eine fällige Pflicht nicht rechtzeitig, meist trotz Aufforderung. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 286 BGB."},{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Ausgaben, die du freiwillig für einen bestimmten Zweck machst – hier etwa die Kosten für einen Handwerker."},{"wort":"unbeschadet","erklaerung":"Ohne dass etwas anderes dadurch wegfällt. Hier: Dein Recht auf Minderung nach § 536 BGB bleibt bestehen."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich einen Mangel in der Mietwohnung selbst reparieren lassen?","antwort":"Ja, nach § 536a Absatz 2 BGB, wenn dein Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die sofortige Beseitigung nötig ist, um die Mietsache zu erhalten oder wiederherzustellen. Dann muss er dir die erforderlichen Kosten ersetzen."},{"frage":"Muss mein Vermieter mir Schäden durch einen Mangel ersetzen?","antwort":"Nach § 536a Absatz 1 BGB in 3 Fällen: wenn der Mangel schon bei Vertragsschluss da war, wenn er später wegen eines Umstands entsteht, den dein Vermieter zu vertreten hat, oder wenn dein Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist."},{"frage":"Kann ich Schadensersatz verlangen und trotzdem die Miete mindern?","antwort":"Ja. Der Schadensersatz nach § 536a Absatz 1 BGB gilt „unbeschadet“ der Rechte aus § 536 BGB. Die Minderung bleibt also daneben bestehen."}],"verweise":[{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Was ein Mangel ist und wann die Miete sinkt"},{"norm":"§ 536b BGB","warum":"Keine Rechte, wenn du den Mangel bei Vertragsschluss kanntest"},{"norm":"§ 536c BGB","warum":"Ohne Mängelanzeige kann der Schadensersatz entfallen"},{"norm":"§ 286 BGB","warum":"Wann jemand in Verzug ist"},{"norm":"§ 539 BGB","warum":"Ersatz für sonstige Ausgaben auf die Mietsache"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Miet-Wohnung hat vielleicht einen Mangel.\nEin Mangel ist ein Fehler an der Wohnung.\nManchmal haben Sie durch den Fehler einen Schaden.\nDann muss der Vermieter Ihnen den Schaden ersetzen.\nDas gilt aber nur in bestimmten Fällen.\nZum Beispiel: Der Vermieter repariert den Fehler zu spät.\nSie dürfen den Fehler dann auch selbst reparieren lassen.\nDer Vermieter muss Ihnen die nötigen Kosten bezahlen.\nManchmal ist die Reparatur sehr dringend.\nZum Beispiel: Sonst geht etwas an der Wohnung kaputt.\nDann dürfen Sie den Fehler auch sofort selbst reparieren lassen.\nIhr Recht auf weniger Miete bleibt dabei bestehen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"536b","bezeichnung":"§ 536b BGB","titel_amtlich":"Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/536b/","original":[{"nr":null,"text":"Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält."}],"erklaerung":{"nr":"536b","titel_einfach":"Keine Mängelrechte, wenn du den Mangel kanntest","kurz":"Nach § 536b BGB kann ein Mieter wegen eines Mangels weder mindern noch Schadensersatz verlangen, wenn er ihn bei Vertragsschluss kannte oder die Mietsache in Kenntnis ohne Vorbehalt annimmt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Kennst du einen Mangel schon, wenn du den Mietvertrag schließt, hast du wegen dieses Mangels keine Rechte aus § 536 BGB (weniger Miete) und § 536a BGB (Schadensersatz, Mangel selbst beseitigen).\nIst dir der Mangel aus grober Fahrlässigkeit entgangen, hast du diese Rechte nur, wenn dein Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Grob fahrlässig heißt: Du hast etwas übersehen, das jedem hätte auffallen müssen. Arglistig verschwiegen heißt: Dein Vermieter kannte den Mangel und hat ihn dir bewusst nicht gesagt.\nNimmst du die Mietsache an, obwohl du den Mangel kennst, kannst du diese Rechte nur geltend machen, wenn du sie dir bei der Annahme vorbehältst. Du musst also bei der Übergabe deutlich machen, dass du deine Rechte wegen des Mangels behalten willst."}],"beispiel":{"titel":"Mangel bei der Besichtigung gesehen","text":"Bei der Besichtigung einer Wohnung in Rostock sieht Emre, dass die Balkontür klemmt und sich nicht öffnen lässt. Er unterschreibt den Mietvertrag trotzdem. Eine Reparatur oder eine niedrigere Miete vereinbart er nicht. Nach dem Einzug möchte Emre wegen der Balkontür weniger Miete zahlen. Nach § 536b BGB geht das nicht, weil er den Mangel schon beim Vertragsschluss kannte."},"wichtig":["Kennst du den Mangel schon beim Vertragsschluss, kannst du deswegen weder weniger Miete zahlen noch Schadensersatz nach § 536a BGB verlangen.","Nimmst du die Mietsache an, obwohl du den Mangel kennst, behältst du deine Rechte nur, wenn du sie dir bei der Annahme vorbehältst.","Hast du einen Mangel grob fahrlässig übersehen, hast du die Rechte nur, wenn dein Vermieter ihn arglistig verschwiegen hat."],"begriffe":[{"wort":"grobe Fahrlässigkeit","erklaerung":"Besonders große Unachtsamkeit: Man übersieht etwas, das jedem hätte auffallen müssen."},{"wort":"arglistig verschweigen","erklaerung":"Einen Mangel kennen und ihn bewusst nicht sagen, obwohl der andere davon wissen müsste."},{"wort":"Vorbehalt","erklaerung":"Eine Erklärung, dass du dir deine Rechte offenhältst – etwa ein Hinweis bei der Übergabe, dass du wegen des Mangels deine Rechte behalten willst."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich die Miete mindern, wenn ich den Mangel schon bei der Besichtigung gesehen habe?","antwort":"Wenn du den Mangel beim Abschluss des Mietvertrags kanntest, nein. Nach § 536b BGB stehen dir dann die Rechte aus §§ 536 und 536a BGB nicht zu."},{"frage":"Was gilt, wenn mir ein Mangel erst bei der Wohnungsübergabe auffällt?","antwort":"Nimmst du die Wohnung an, obwohl du den Mangel kennst, behältst du deine Rechte nach § 536b BGB nur, wenn du sie dir bei der Annahme vorbehältst. Wie der Vorbehalt aussehen muss, regelt die Norm nicht genauer."},{"frage":"Was gilt, wenn der Vermieter einen Mangel verschwiegen hat?","antwort":"Hast du den Mangel nur grob fahrlässig übersehen, behältst du deine Rechte, wenn dein Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Kanntest du den Mangel bei Vertragsschluss, hilft dir diese Ausnahme nach dem Wortlaut von § 536b BGB nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Weniger Miete bei Mängeln"},{"norm":"§ 536a BGB","warum":"Schadensersatz und eigene Reparatur bei Mängeln"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"§ 536b gilt nach Absatz 4 auch für die fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sehen vielleicht einen Fehler an der Wohnung.\nSie unterschreiben trotzdem den Miet-Vertrag.\nDann dürfen Sie wegen diesem Fehler später keine Miete kürzen.\nSie bekommen dafür auch keinen Schadens-Ersatz.\nVielleicht sehen Sie den Fehler erst bei der Übergabe.\nDann müssen Sie bei der Übergabe etwas sagen.\nZum Beispiel: Ich will meine Rechte wegen dem Fehler behalten.\nNur dann behalten Sie Ihre Rechte.\nVielleicht haben Sie einen Fehler aus großer Unachtsamkeit übersehen.\nDann haben Sie Ihre Rechte nur, wenn der Vermieter den Fehler mit Absicht verschwiegen hat."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"536c","bezeichnung":"§ 536c BGB","titel_amtlich":"Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/536c/","original":[{"nr":"1","text":"Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt."},{"nr":"2","text":"Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,\n\n1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,\n2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder\n3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen."}],"erklaerung":{"nr":"536c","titel_einfach":"Warum du Mängel dem Vermieter melden musst","kurz":"Nach § 536c BGB muss ein Mieter Mängel und Gefahren für die Mietsache dem Vermieter unverzüglich melden; tut er es nicht, muss er den Schaden ersetzen und kann Mängelrechte verlieren.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache, musst du ihn deinem Vermieter unverzüglich melden. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Das Gleiche gilt, wenn die Mietsache vor einer Gefahr geschützt werden muss, mit der niemand gerechnet hat. Melden musst du auch, wenn eine andere Person behauptet, ein Recht an der Mietsache zu haben."},{"nr":"2","einfach":"Meldest du nicht, musst du deinem Vermieter den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht. Außerdem gilt: Soweit dein Vermieter wegen der fehlenden Meldung nicht helfen konnte, darfst du\n1. nicht nach § 536 BGB weniger Miete zahlen,\n2. keinen Schadensersatz nach § 536a Absatz 1 BGB verlangen und\n3. nicht nach § 543 Absatz 3 Satz 1 BGB fristlos kündigen, ohne ihm vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt zu haben."}],"beispiel":{"titel":"Feuchter Fleck wird zum Wasserschaden","text":"Im Februar bemerkt Lina in ihrer Küche in Erfurt einen feuchten Fleck unter der Spüle. Sie meldet ihn nicht. Bis April zieht immer mehr Wasser in den Boden, der Schaden wird viel größer. Hätte der Vermieter früher davon gewusst, hätte er das Leck reparieren lassen können. Nach § 536c Absatz 2 BGB muss Lina ihm den Schaden ersetzen, der durch ihr Schweigen entstanden ist. Für die Zeit, in der der Vermieter deshalb nichts tun konnte, kann sie auch nicht weniger Miete zahlen."},"wichtig":["Mängel und Gefahren für die Mietsache musst du deinem Vermieter unverzüglich melden.","Meldest du nicht, musst du den Schaden ersetzen, der daraus entsteht.","Soweit der Vermieter wegen der fehlenden Meldung nicht helfen konnte, verlierst du Minderung, Schadensersatz nach § 536a Absatz 1 BGB und die fristlose Kündigung ohne vorherige Frist."],"begriffe":[{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern – also so schnell, wie es dir unter den Umständen zuzumuten ist."},{"wort":"anzeigen","erklaerung":"Hier: dem Vermieter mitteilen, also melden."},{"wort":"Abhilfe","erklaerung":"Das Beheben des Problems, etwa die Reparatur eines Mangels."},{"wort":"sich ein Recht anmaßen","erklaerung":"Behaupten, ein Recht an der Mietsache zu haben – egal, ob das stimmt."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich Schäden in der Mietwohnung dem Vermieter melden?","antwort":"Ja. Nach § 536c Absatz 1 BGB musst du einen Mangel, der sich während der Mietzeit zeigt, deinem Vermieter unverzüglich melden. Das gilt auch, wenn die Wohnung vor einer unvorhergesehenen Gefahr geschützt werden muss."},{"frage":"Was passiert, wenn ich einen Mangel nicht melde?","antwort":"Du musst deinem Vermieter den Schaden ersetzen, der durch die fehlende Meldung entsteht. Soweit er deshalb nicht helfen konnte, verlierst du außerdem Rechte wie die Mietminderung (§ 536c Absatz 2 BGB)."},{"frage":"Darf ich die Miete mindern, wenn ich den Mangel nicht gemeldet habe?","antwort":"Soweit dein Vermieter wegen der fehlenden Meldung nicht helfen konnte, nein. Das regelt § 536c Absatz 2 Nr. 1 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Weniger Miete bei Mängeln"},{"norm":"§ 536a BGB","warum":"Schadensersatz wegen eines Mangels"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung und Frist zur Abhilfe"},{"norm":"§ 121 BGB","warum":"Was „unverzüglich“ bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie entdecken vielleicht einen Fehler in Ihrer Miet-Wohnung.\nDann müssen Sie es dem Vermieter schnell sagen.\nDas gilt auch bei einer Gefahr für die Wohnung.\nZum Beispiel: Wasser läuft aus einem Rohr.\nVielleicht sagen Sie dem Vermieter nichts.\nDann wird der Schaden vielleicht größer.\nDiesen Schaden müssen Sie dann bezahlen.\nDer Vermieter konnte vielleicht wegen Ihrem Schweigen nichts tun.\nDann verlieren Sie auch Rechte.\nZum Beispiel: Sie dürfen die Miete dann nicht kürzen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"536d","bezeichnung":"§ 536d BGB","titel_amtlich":"Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/536d/","original":[{"nr":null,"text":"Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat."}],"erklaerung":{"nr":"536d","titel_einfach":"Wenn der Vermieter einen Mangel verschwiegen hat","kurz":"Nach § 536d BGB kann sich ein Vermieter nicht auf eine Vereinbarung berufen, die die Mängelrechte des Mieters ausschließt oder beschränkt, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manche Mietverträge schließen deine Rechte wegen eines Mangels aus oder beschränken sie. Auf eine solche Vereinbarung kann sich dein Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Arglistig verschwiegen heißt: Er kannte den Mangel und hat ihn dir bewusst nicht gesagt. Deine Rechte wegen dieses Mangels gelten dann trotz der Vereinbarung. Bei Wohnraum darf die Mietminderung ohnehin nicht zu deinem Nachteil ausgeschlossen werden (§ 536 Absatz 4 BGB)."}],"beispiel":{"titel":"Undichtes Dach im Ladenlokal","text":"Nora mietet in Mainz ein Ladenlokal für ihr Café. Im Mietvertrag steht: „Wegen Mängeln kann der Mieter keinen Schadensersatz verlangen.“ Der Vermieter weiß, dass das Dach bei Starkregen undicht ist, sagt es Nora aber bewusst nicht. Im Juli tropft Wasser auf ihre Kaffeemaschine. Nach § 536d BGB kann sich der Vermieter nicht auf die Klausel berufen. Noras Rechte wegen des Mangels gelten trotzdem."},"wichtig":["Hat dein Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen, nützt ihm eine Vertragsklausel nichts, die deine Rechte wegen Mängeln ausschließt oder beschränkt."],"begriffe":[{"wort":"arglistig verschweigen","erklaerung":"Einen Mangel kennen und ihn bewusst nicht sagen, obwohl der andere davon wissen müsste."},{"wort":"sich auf etwas berufen","erklaerung":"Sich auf eine Regel oder Vereinbarung stützen, um ein Recht durchzusetzen oder einen Anspruch abzuwehren."}],"fragen":[{"frage":"Gilt ein Ausschluss der Mängelrechte im Mietvertrag auch bei verschwiegenen Mängeln?","antwort":"Nein. Hat der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nach § 536d BGB nicht auf die Vereinbarung berufen."}],"verweise":[{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Weniger Miete bei Mängeln; bei Wohnraum nicht zum Nachteil des Mieters abänderbar"},{"norm":"§ 536a BGB","warum":"Schadensersatz und eigene Reparatur bei Mängeln"},{"norm":"§ 536b BGB","warum":"Folgen, wenn der Mieter den Mangel kannte oder grob fahrlässig übersehen hat"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal steht im Miet-Vertrag eine besondere Regel.\nDie Regel nimmt Ihnen Rechte bei Fehlern an der Miet-Sache.\nZum Beispiel: Sie bekommen keinen Schadens-Ersatz.\nVielleicht kennt der Vermieter einen Fehler.\nEr verschweigt den Fehler mit Absicht.\nDann gilt diese Regel im Vertrag für diesen Fehler nicht.\nSie behalten dann Ihre Rechte."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"537","bezeichnung":"§ 537 BGB","titel_amtlich":"Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/537/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt."},{"nr":"2","text":"Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet."}],"erklaerung":{"nr":"537","titel_einfach":"Miete zahlen, auch wenn du die Mietsache nicht nutzen kannst","kurz":"Nach § 537 BGB muss ein Mieter auch zahlen, wenn er die Mietsache aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht nutzen kann; der Vermieter muss sich aber Ersparnisse und Einnahmen anrechnen lassen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kannst du die Mietsache aus einem Grund nicht nutzen, der bei dir selbst liegt, musst du trotzdem die Miete zahlen. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine Krankheit sein. Dein Vermieter muss sich aber 2 Dinge anrechnen lassen:\n- den Wert der Ausgaben, die er spart, weil du die Mietsache nicht nutzt,\n- die Vorteile, die er erhält, weil er die Mietsache anders verwertet – zum Beispiel, indem er sie an jemand anderen vermietet.\nUm diese Beträge verringert sich die Miete, die du zahlen musst."},{"nr":"2","einfach":"Hat dein Vermieter die Mietsache einer anderen Person überlassen und kann sie dir deshalb nicht zur Nutzung geben, musst du für diese Zeit keine Miete zahlen."}],"beispiel":{"titel":"Krank statt im Urlaub","text":"Tim mietet für 2 Wochen im August eine Ferienwohnung an der Ostsee. Kurz vorher bricht er sich das Bein und kann nicht fahren. Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit ihn das nicht von der Miete, weil der Grund bei ihm liegt. Die Vermieterin vermietet die Wohnung für die 1. Woche zum selben Preis an andere Gäste. Diese Einnahme muss sie sich anrechnen lassen (Absatz 1 Satz 2). Außerdem kann sie Tim die Wohnung in dieser Woche gar nicht überlassen (Absatz 2). Für die 1. Woche muss Tim deshalb keine Miete zahlen."},"wichtig":["Persönliche Gründe wie eine Krankheit befreien dich nicht davon, die Miete zu zahlen.","Ersparte Ausgaben und Einnahmen aus einer anderen Verwertung muss sich dein Vermieter auf die Miete anrechnen lassen.","Solange dein Vermieter die Mietsache einem anderen überlassen hat und sie dir deshalb nicht geben kann, schuldest du keine Miete."],"begriffe":[{"wort":"Gebrauchsrecht","erklaerung":"Dein Recht aus dem Mietvertrag, die Mietsache zu nutzen."},{"wort":"ersparte Aufwendungen","erklaerung":"Ausgaben, die dein Vermieter nicht hat, weil du die Mietsache nicht nutzt – etwa für eine Endreinigung, die dann entfällt."},{"wort":"anderweitige Verwertung","erklaerung":"Der Vermieter nutzt die Mietsache auf andere Weise wirtschaftlich, zum Beispiel indem er sie an jemand anderen vermietet."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich die Ferienwohnung bezahlen, wenn ich krank werde?","antwort":"Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit dich ein Grund, der bei dir selbst liegt, nicht von der Miete. Die Vermieterin muss sich aber ersparte Ausgaben und Einnahmen aus einer anderen Vermietung anrechnen lassen."},{"frage":"Muss ich Miete zahlen, wenn der Vermieter die Wohnung an jemand anderen gibt?","antwort":"Solange dein Vermieter die Mietsache einem anderen überlassen hat und sie dir deshalb nicht zur Nutzung geben kann, nicht. Das regelt § 537 Absatz 2 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 535 BGB","warum":"Pflicht des Mieters, die vereinbarte Miete zu zahlen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben etwas gemietet.\nZum Beispiel eine Ferien-Wohnung.\nVielleicht können Sie die Wohnung nicht nutzen.\nZum Beispiel: Sie sind krank.\nDann müssen Sie trotzdem die Miete bezahlen.\nDer Vermieter spart aber vielleicht Geld.\nOder er vermietet die Wohnung an andere Leute.\nDieses Geld muss er von Ihrer Miete abziehen.\nVielleicht wohnen in Ihrer Miet-Zeit andere Leute in der Wohnung.\nDer Vermieter kann Ihnen die Wohnung dann nicht geben.\nDann zahlen Sie für diese Zeit keine Miete."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"538","bezeichnung":"§ 538 BGB","titel_amtlich":"Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/538/","original":[{"nr":null,"text":"Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."}],"erklaerung":{"nr":"538","titel_einfach":"Normale Abnutzung musst du nicht ersetzen","kurz":"Nach § 538 BGB muss ein Mieter nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache einstehen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, also durch normale Abnutzung.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Nutzt du die Mietsache so, wie es euer Mietvertrag vorsieht, verändert sie sich mit der Zeit. Zum Beispiel entstehen in einer Wohnung leichte Laufspuren auf dem Boden. Für solche Veränderungen oder Verschlechterungen musst du nicht einstehen. Das Gesetz sagt: Du hast sie nicht zu vertreten. Für Schäden, die nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gilt diese Regel nicht."}],"beispiel":{"titel":"Laufspuren im Parkett","text":"Nach 8 Jahren zieht Ben aus seiner Wohnung in Münster aus. Das Parkett im Flur hat leichte Laufspuren. Der Vermieter will dafür 300 Euro von der Kaution einbehalten. Die Spuren sind durch normales Wohnen entstanden, also durch den vertragsgemäßen Gebrauch. Nach § 538 BGB muss Ben dafür nicht einstehen."},"wichtig":["Für Abnutzung durch die vertragsgemäße Nutzung musst du nicht einstehen.","Was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, richtet sich nach eurem Mietvertrag."],"begriffe":[{"wort":"vertragsgemäßer Gebrauch","erklaerung":"Die Nutzung, die nach eurem Mietvertrag vorgesehen ist – bei einer Wohnung zum Beispiel das Wohnen."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein und deshalb dafür einstehen müssen, etwa durch Schadensersatz."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich beim Auszug für Abnutzung zahlen?","antwort":"Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, nicht. Das regelt § 538 BGB. Ob dein Mietvertrag dir zusätzliche Pflichten auferlegt, etwa Schönheitsreparaturen, regelt § 538 BGB nicht."},{"frage":"Was ist normale Abnutzung in der Mietwohnung?","antwort":"§ 538 BGB nennt keine Liste. Gemeint sind Veränderungen, die durch die im Mietvertrag vorgesehene Nutzung entstehen. Was das im Einzelfall ist, entscheiden im Streit die Gerichte."}],"verweise":[{"norm":"§ 535 BGB","warum":"Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem nutzbaren Zustand zu überlassen und zu erhalten"},{"norm":"§ 546 BGB","warum":"Pflicht, die Mietsache am Ende zurückzugeben"},{"norm":"§ 548 BGB","warum":"Ersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach der Rückgabe"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen in einer Miet-Wohnung.\nDurch das Wohnen nutzt sich die Wohnung ab.\nZum Beispiel: Der Boden bekommt leichte Spuren.\nDas ist normal.\nFür diese Spuren müssen Sie nichts bezahlen.\nDas gilt bei normaler Nutzung.\nNormal heißt: so wie im Miet-Vertrag vereinbart.\nAndere Schäden sind eine andere Sache.\nDafür gilt diese Regel nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"539","bezeichnung":"§ 539 BGB","titel_amtlich":"Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/539/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen."},{"nr":"2","text":"Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat."}],"erklaerung":{"nr":"539","titel_einfach":"Ersatz für eigene Ausgaben und Mitnahme von Einbauten","kurz":"Nach § 539 BGB kann ein Mieter Ausgaben für die Mietsache nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen und Einrichtungen, die er eingebaut hat, wieder wegnehmen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du Geld für die Mietsache ausgegeben, das dir dein Vermieter nicht schon nach § 536a Absatz 2 BGB ersetzen muss? Dort geht es um die Beseitigung von Mängeln. Für andere Ausgaben kannst du Ersatz nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen (§§ 677 bis 687 BGB). Vereinfacht gesagt: Danach bekommst du Ersatz vor allem dann, wenn die Ausgabe im Interesse deines Vermieters lag und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach (§ 683 BGB)."},{"nr":"2","einfach":"Hast du die Mietsache mit einer Einrichtung versehen, darfst du diese wieder wegnehmen. Eine Einrichtung ist etwas, das du mit der Mietsache verbunden hast und das ihr dient – zum Beispiel eine Einbauküche, die du selbst eingebaut hast."}],"beispiel":{"titel":"Die eigene Einbauküche mitnehmen","text":"Selin hat in ihrer Mietwohnung in Kiel auf eigene Kosten eine Einbauküche eingebaut. Als sie auszieht, möchte der Vermieter, dass die Küche bleibt. Eine Entschädigung bietet er nicht an. Nach § 539 Absatz 2 BGB darf Selin die Küche wieder ausbauen und mitnehmen."},"wichtig":["Einrichtungen, mit denen du die Mietsache versehen hast, darfst du wieder wegnehmen.","Ersatz für sonstige Ausgaben auf die Mietsache gibt es nur nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag."],"begriffe":[{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Ausgaben, die du freiwillig für einen bestimmten Zweck machst – hier für die Mietsache."},{"wort":"Geschäftsführung ohne Auftrag","erklaerung":"Regeln für den Fall, dass jemand etwas für einen anderen erledigt, ohne von ihm beauftragt worden zu sein (§§ 677 bis 687 BGB)."},{"wort":"Einrichtung","erklaerung":"Eine Sache, die du mit der Mietsache verbunden hast und die ihr dient, etwa eine selbst eingebaute Küche."},{"wort":"Wegnahmerecht","erklaerung":"Dein Recht, eine Einrichtung, die du eingebaut hast, wieder auszubauen und mitzunehmen."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich meine Einbauküche beim Auszug mitnehmen?","antwort":"Hast du die Mietsache selbst mit der Küche versehen, darfst du sie nach § 539 Absatz 2 BGB wieder wegnehmen. Bei Wohnraum kann der Vermieter das nach § 552 BGB unter Umständen durch eine angemessene Entschädigung abwenden."},{"frage":"Muss der Vermieter mir meine Ausgaben für die Wohnung erstatten?","antwort":"Für Ausgaben, die nicht schon nach § 536a Absatz 2 BGB zu ersetzen sind, verweist § 539 Absatz 1 BGB auf die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag. Ob du danach Ersatz bekommst, hängt vor allem davon ab, ob die Ausgabe im Interesse und im Willen deines Vermieters lag."}],"verweise":[{"norm":"§ 536a BGB","warum":"Ersatz der Kosten, wenn du einen Mangel selbst beseitigst"},{"norm":"§ 683 BGB","warum":"Wann man bei Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz der Aufwendungen bekommt"},{"norm":"§ 258 BGB","warum":"Wer eine Einrichtung wegnimmt, muss die Sache auf eigene Kosten in den vorigen Zustand bringen"},{"norm":"§ 552 BGB","warum":"Wann der Vermieter die Wegnahme bei Wohnraum gegen Entschädigung abwenden kann"},{"norm":"§ 548 BGB","warum":"Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben Geld für Ihre Miet-Wohnung ausgegeben.\nVielleicht bekommen Sie das Geld vom Vermieter zurück.\nDafür gibt es besondere Regeln.\nSie haben vielleicht auch etwas eingebaut.\nZum Beispiel eine Küche.\nDiese Küche dürfen Sie wieder ausbauen.\nSie dürfen die Küche dann mitnehmen.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"540","bezeichnung":"§ 540 BGB","titel_amtlich":"Gebrauchsüberlassung an Dritte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/540/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt."},{"nr":"2","text":"Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat."}],"erklaerung":{"nr":"540","titel_einfach":"Untervermieten nur mit Erlaubnis des Vermieters","kurz":"Nach § 540 BGB darf ein Mieter die Mietsache nur mit Erlaubnis des Vermieters anderen überlassen; verweigert der Vermieter sie, kann der Mieter kündigen, außer in der Person des Dritten liegt ein wichtiger Grund.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ohne Erlaubnis deines Vermieters darfst du die Mietsache keiner anderen Person zur Nutzung überlassen. Das gilt vor allem für die Untervermietung. Verweigert dein Vermieter die Erlaubnis, darfst du den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Dabei gilt die gesetzliche Kündigungsfrist – bei Wohnraum steht sie in § 573d Absatz 2 BGB und § 575a Absatz 3 BGB. Dieses Kündigungsrecht hast du nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund gegen ihn spricht."},{"nr":"2","einfach":"Überlässt du die Mietsache einer anderen Person, musst du für deren Verschulden bei der Nutzung einstehen. Das gilt auch dann, wenn dein Vermieter die Überlassung erlaubt hat."}],"beispiel":{"titel":"Untermieter verursacht Wasserschaden","text":"Jana geht für ein Semester nach Spanien. Ihr Vermieter in Göttingen erlaubt ihr, die Wohnung so lange an Felix unterzuvermieten. Felix lässt aus Unachtsamkeit die Badewanne überlaufen, im Bad entsteht ein Wasserschaden. Nach § 540 Absatz 2 BGB muss Jana gegenüber ihrem Vermieter für das Verschulden von Felix einstehen, obwohl der Vermieter die Untervermietung erlaubt hatte."},"wichtig":["Ohne Erlaubnis deines Vermieters darfst du die Mietsache nicht untervermieten oder anderen überlassen.","Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kannst du mit der gesetzlichen Frist kündigen – außer in der Person des Dritten liegt ein wichtiger Grund vor.","Für ein Verschulden der Person, der du die Mietsache überlässt, musst du einstehen, auch wenn der Vermieter zugestimmt hat."],"begriffe":[{"wort":"Gebrauch überlassen","erklaerung":"Eine andere Person die Mietsache nutzen lassen, zum Beispiel durch Untervermietung."},{"wort":"Dritter","erklaerung":"Eine Person, die nicht Partei des Mietvertrags ist – also weder Mieter noch Vermieter. Wer im Einzelnen als Dritter zählt, sagt § 540 BGB nicht."},{"wort":"außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","erklaerung":"Eine Kündigung, die das Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, etwa vor Ende einer festen Laufzeit. Dabei gilt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist."},{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein gewichtiger Grund, der gegen die Person spricht, die die Mietsache nutzen soll. Was genau darunter fällt, sagt § 540 BGB nicht."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich meine Wohnung ohne Erlaubnis untervermieten?","antwort":"Nein. Nach § 540 Absatz 1 BGB brauchst du dafür die Erlaubnis deines Vermieters. Bei Wohnraum kannst du nach § 553 BGB unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass er dir die Überlassung eines Teils der Wohnung erlaubt."},{"frage":"Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert?","antwort":"Nach § 540 Absatz 1 BGB kannst du den Mietvertrag dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das gilt nicht, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt. Bei Wohnraum kannst du außerdem unter den Voraussetzungen von § 553 BGB verlangen, dass er die Überlassung eines Teils der Wohnung erlaubt."},{"frage":"Wer haftet, wenn mein Untermieter etwas beschädigt?","antwort":"Gegenüber deinem Vermieter musst du nach § 540 Absatz 2 BGB für ein Verschulden des Untermieters bei der Nutzung einstehen – auch wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt hat."}],"verweise":[{"norm":"§ 553 BGB","warum":"Anspruch auf Erlaubnis, einen Teil der Wohnung zu überlassen"},{"norm":"§ 573d BGB","warum":"Gesetzliche Frist für die außerordentliche Kündigung bei unbefristeter Wohnraummiete"},{"norm":"§ 575a BGB","warum":"Gesetzliche Frist für die außerordentliche Kündigung bei befristeter Wohnraummiete"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters erheblich verletzt, etwa durch unbefugte Überlassung an Dritte"},{"norm":"§ 546 BGB","warum":"Rückgabe der Mietsache, auch durch den Dritten"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen vielleicht ein Zimmer weiter-vermieten.\nDas heißt: Unter-Vermietung.\nDafür brauchen Sie die Erlaubnis vom Vermieter.\nVielleicht sagt der Vermieter Nein.\nDann dürfen Sie den Miet-Vertrag kündigen.\nDabei gilt eine Kündigungs-Frist.\nEs gibt aber eine Ausnahme.\nVielleicht hat der Vermieter einen wichtigen Grund gegen den Unter-Mieter.\nDann dürfen Sie deshalb nicht kündigen.\nVielleicht macht der Unter-Mieter aus Unachtsamkeit etwas kaputt.\nDann müssen Sie dafür beim Vermieter einstehen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"541","bezeichnung":"§ 541 BGB","titel_amtlich":"Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/541/","original":[{"nr":null,"text":"Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen."}],"erklaerung":{"nr":"541","titel_einfach":"Wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig nutzt","kurz":"Nach § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig nutzt und damit trotz einer Abmahnung weitermacht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Nutzt du die Mietsache anders, als es euer Mietvertrag erlaubt, kann dein Vermieter dich abmahnen. Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, mit dem vertragswidrigen Verhalten aufzuhören. Machst du trotz der Abmahnung weiter, kann dein Vermieter vor Gericht auf Unterlassung klagen. Er verlangt dann vom Gericht, dass du die vertragswidrige Nutzung beendest."}],"beispiel":{"titel":"Wohnung als Warenlager","text":"Malte nutzt seine Mietwohnung in Hamburg als Lager für seinen Getränkehandel. Laut Mietvertrag ist die Wohnung nur zum Wohnen vermietet. Die Vermieterin mahnt ihn im März schriftlich ab. Malte lagert trotzdem weiter Getränkekisten in der Wohnung. Nach § 541 BGB kann die Vermieterin jetzt auf Unterlassung klagen."},"wichtig":["Bevor der Vermieter auf Unterlassung klagen kann, muss er dich abgemahnt haben und du musst den vertragswidrigen Gebrauch trotzdem fortsetzen."],"begriffe":[{"wort":"vertragswidriger Gebrauch","erklaerung":"Eine Nutzung der Mietsache, die euer Mietvertrag nicht erlaubt."},{"wort":"Abmahnung","erklaerung":"Eine Aufforderung des Vermieters, ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten zu beenden."},{"wort":"Unterlassungsklage","erklaerung":"Eine Klage vor Gericht mit dem Ziel, dass jemand ein bestimmtes Verhalten in Zukunft lässt."}],"fragen":[{"frage":"Was kann der Vermieter tun, wenn ich die Wohnung anders nutze als vereinbart?","antwort":"Nach § 541 BGB kann er dich abmahnen. Machst du trotzdem weiter, kann er auf Unterlassung klagen. Ob er auch kündigen kann, regelt § 541 BGB nicht; dazu steht etwas in § 543 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, auch bei Pflichtverletzungen des Mieters"},{"norm":"§ 540 BGB","warum":"Überlassung der Mietsache an andere nur mit Erlaubnis"}],"praxis":null,"leicht":"Sie nutzen Ihre Miet-Wohnung vielleicht anders als vereinbart.\nZum Beispiel als Lager für Ihre Firma.\nDann kann der Vermieter Sie abmahnen.\nEine Abmahnung ist eine Warnung.\nDer Vermieter sagt damit: Hören Sie damit auf.\nVielleicht machen Sie trotzdem weiter.\nDann kann der Vermieter vor Gericht gehen.\nDas Gericht soll Ihnen die falsche Nutzung verbieten."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"542","bezeichnung":"§ 542 BGB","titel_amtlich":"Ende des Mietverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/542/","original":[{"nr":"1","text":"Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen."},{"nr":"2","text":"Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht\n\n1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder\n2. verlängert wird."}],"erklaerung":{"nr":"542","titel_einfach":"Wie ein Mietverhältnis endet","kurz":"Nach § 542 BGB endet ein unbefristetes Mietverhältnis durch Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften, ein befristetes mit Ablauf der Zeit, außer es wird außerordentlich gekündigt oder verlängert.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ist dein Mietvertrag nicht befristet – hat er also kein festes Enddatum –, können du und dein Vermieter ihn kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Vorschriften, etwa zu Kündigungsgründen und Kündigungsfristen. Für Wohnraum stehen sie vor allem in den §§ 568 bis 576b BGB."},{"nr":"2","einfach":"Ist der Mietvertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen, endet er, wenn diese Zeit abgelaufen ist. Das gilt nicht, wenn er\n1. vorher außerordentlich gekündigt wird, soweit das Gesetz das erlaubt, oder\n2. verlängert wird.\nWann eine Befristung bei Wohnraum wirksam ist, regelt § 575 BGB."}],"beispiel":{"titel":"Stellplatz für ein Jahr gemietet","text":"Ole mietet vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 einen Stellplatz in Bochum. Niemand kündigt, und keiner verlängert den Vertrag. Am 31. Dezember räumt Ole den Stellplatz. Nach § 542 Absatz 2 BGB endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Dafür musste weder Ole noch der Vermieter kündigen."},"wichtig":["Einen Mietvertrag ohne festes Ende können beide Seiten nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.","Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, außer er wird vorher außerordentlich gekündigt oder verlängert."],"begriffe":[{"wort":"Mietverhältnis auf bestimmte Zeit","erklaerung":"Ein befristeter Mietvertrag mit festem Enddatum."},{"wort":"außerordentliche Kündigung","erklaerung":"Eine Kündigung, die das Gesetz nur in besonderen Fällen erlaubt, zum Beispiel aus wichtigem Grund."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich einen befristeten Mietvertrag kündigen?","antwort":"Nein. Nach § 542 Absatz 2 BGB endet er mit Ablauf der vereinbarten Zeit, wenn er nicht vorher außerordentlich gekündigt oder verlängert wird. Für Wohnraum gelten zusätzlich die Regeln zum Zeitmietvertrag in § 575 BGB. Nutzt du die Mietsache nach dem Ende weiter, kann sich der Vertrag nach § 545 BGB verlängern."},{"frage":"Kann man einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?","antwort":"Nach § 542 Absatz 2 BGB nur außerordentlich, und zwar in den Fällen, die das Gesetz zulässt – zum Beispiel aus wichtigem Grund nach § 543 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"},{"norm":"§ 545 BGB","warum":"Stillschweigende Verlängerung, wenn der Mieter nach dem Ende weiter nutzt"},{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Kündigungsfristen bei Wohnraum"},{"norm":"§ 575 BGB","warum":"Wann ein Wohnraummietvertrag befristet sein darf"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Miet-Vertrag kann ohne End-Datum sein.\nSie oder der Vermieter können ihn dann kündigen.\nDafür gibt es Regeln im Gesetz.\nEin Miet-Vertrag kann auch ein End-Datum haben.\nDann endet er an diesem Tag.\nSie müssen dann nicht kündigen.\nManchmal endet der Vertrag schon früher.\nZum Beispiel durch eine Kündigung aus wichtigem Grund."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"543","bezeichnung":"§ 543 BGB","titel_amtlich":"Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/543/","original":[{"nr":"1","text":"Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."},{"nr":"2","text":"Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn\n\n1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,\n2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder\n3. der Mieter\n\na) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder\nb) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.\n\nIm Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt."},{"nr":"3","text":"Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn\n\n1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,\n2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder\n3. der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist."},{"nr":"4","text":"Auf das dem Mieter nach Absatz 2 Nr. 1 zustehende Kündigungsrecht sind die §§ 536b und 536d entsprechend anzuwenden. Ist streitig, ob der Vermieter den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig gewährt oder die Abhilfe vor Ablauf der hierzu bestimmten Frist bewirkt hat, so trifft ihn die Beweislast."}],"erklaerung":{"nr":"543","titel_einfach":"Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist","kurz":"Nach § 543 BGB können Mieter und Vermieter aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa bei erheblichem Mietrückstand; bei Pflichtverletzungen ist vorher grundsätzlich eine Frist oder Abmahnung nötig.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du und dein Vermieter könnt das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Fristlos heißt: ohne Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum sonstigen Ende fortzusetzen. Dabei zählen alle Umstände des Einzelfalls – vor allem, ob jemand etwas verschuldet hat. Außerdem werden die Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen."},{"nr":"2","einfach":"Ein wichtiger Grund liegt vor allem in diesen Fällen vor:\n1. Du bekommst die Mietsache ganz oder teilweise nicht rechtzeitig zur vertragsgemäßen Nutzung, oder sie wird dir wieder entzogen.\n2. Du verletzt die Rechte deines Vermieters in erheblichem Maß. Und zwar, weil du die Mietsache durch mangelnde Sorgfalt erheblich gefährdest. Oder weil du sie ohne Erlaubnis einer anderen Person überlässt.\n3. Du bist mit der Miete in Verzug, und zwar\na) an 2 aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit der ganzen Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon, oder\nb) über einen Zeitraum von mehr als 2 Zahlungsterminen mit einem Betrag, der insgesamt 2 Monatsmieten erreicht.\nIm Fall von Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn dein Vermieter den Rückstand vor der Kündigung vollständig bekommt. Sie wird außerdem unwirksam, wenn du deine Schuld durch Aufrechnung tilgen konntest und die Aufrechnung unverzüglich nach der Kündigung erklärst. Aufrechnen heißt: Du verrechnest die Mietschuld mit einer Forderung, die du gegen deinen Vermieter hast. Für Wohnraum gelten zusätzlich die Regeln in § 569 Absatz 3 BGB – etwa dazu, wann ein Rückstand nicht unerheblich ist und wann eine Zahlung nach der Kündigung diese unwirksam macht."},{"nr":"3","einfach":"Besteht der wichtige Grund darin, dass jemand eine Pflicht aus dem Mietvertrag verletzt, ist die Kündigung erst erlaubt, wenn vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen ist. Oder wenn vorher eine Abmahnung erfolglos geblieben ist. Das gilt nicht, wenn\n1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,\n2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist, wenn man die Interessen beider Seiten abwägt, oder\n3. du mit der Miete so in Verzug bist, wie es Absatz 2 Nr. 3 beschreibt."},{"nr":"4","einfach":"Kündigst du, weil du die Mietsache nicht rechtzeitig bekommst oder sie dir entzogen wird (Absatz 2 Nr. 1), gelten § 536b BGB und § 536d BGB entsprechend. Kanntest du zum Beispiel einen Mangel schon bei Vertragsschluss, kannst du deswegen nicht nach Absatz 2 Nr. 1 kündigen (§ 536b BGB). Für Wohnraum, der die Gesundheit erheblich gefährdet, gilt § 569 Absatz 1 BGB. Ist streitig, ob dein Vermieter dir die Mietsache rechtzeitig überlassen oder das Problem vor Ablauf der Frist behoben hat, muss er das beweisen."}],"beispiel":{"titel":"Zwei Monatsmieten nicht gezahlt","text":"Kevin zahlt seine Miete von 800 Euro für März und April nicht. Anfang Mai kündigt ihm seine Vermieterin fristlos. Kevin ist an 2 aufeinanderfolgenden Terminen mit der ganzen Miete in Verzug. Das ist nach § 543 Absatz 2 Nr. 3 a BGB ein wichtiger Grund. Eine vorherige Abmahnung braucht die Vermieterin dafür nach Absatz 3 Nr. 3 nicht. Hätte Kevin den Rückstand vor der Kündigung vollständig bezahlt, wäre die Kündigung ausgeschlossen gewesen. Ob eine Zahlung nach der Kündigung noch hilft, regelt für Wohnraum § 569 Absatz 3 BGB."},"wichtig":["Besteht der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung, ist vorher eine erfolglose Frist zur Abhilfe oder Abmahnung nötig – die Ausnahmen stehen in Absatz 3.","Bekommt der Vermieter den Mietrückstand vor der Kündigung vollständig, ist die fristlose Kündigung nach Absatz 2 Nr. 3 ausgeschlossen.","Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von allen Umständen des Einzelfalls und einer Abwägung der Interessen beider Seiten ab."],"begriffe":[{"wort":"außerordentlich fristlos","erklaerung":"Eine Kündigung, die das Mietverhältnis sofort beendet, ohne dass eine Kündigungsfrist abläuft."},{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein Grund, aus dem es dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis bis zum regulären Ende fortzusetzen."},{"wort":"Verzug","erklaerung":"Eine fällige Zahlung wird nicht rechtzeitig geleistet. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 286 BGB."},{"wort":"Abmahnung","erklaerung":"Eine Aufforderung, ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten zu beenden."},{"wort":"Aufrechnung","erklaerung":"Zwei gegenseitige Geldforderungen werden miteinander verrechnet, sodass sie sich ganz oder teilweise aufheben."}],"fragen":[{"frage":"Ab wie viel Mietrückstand darf der Vermieter fristlos kündigen?","antwort":"Nach § 543 Absatz 2 Nr. 3 BGB, wenn du an 2 aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug bist, oder wenn über mehr als 2 Termine ein Rückstand von insgesamt mindestens 2 Monatsmieten entstanden ist. Bei Wohnraum ist ein Teil nach § 569 Absatz 3 BGB nur dann nicht unerheblich, wenn er eine Monatsmiete übersteigt (außer bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch)."},{"frage":"Kann ich als Mieter fristlos kündigen?","antwort":"Ja, aus wichtigem Grund nach § 543 BGB. Ein Beispiel nennt Absatz 2 Nr. 1: Du bekommst die Mietsache nicht rechtzeitig, oder sie wird dir ganz oder teilweise entzogen. Ist der Grund eine Pflichtverletzung, musst du vorher grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen."},{"frage":"Muss der Vermieter vor einer fristlosen Kündigung abmahnen?","antwort":"Wenn der Grund eine Pflichtverletzung ist, grundsätzlich ja – oder er setzt vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe (§ 543 Absatz 3 BGB). Ohne Abmahnung geht es in 3 Fällen: bei Mietrückstand nach Absatz 2 Nr. 3, wenn eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, oder wenn die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist."}],"verweise":[{"norm":"§ 569 BGB","warum":"Weitere wichtige Gründe und Sonderregeln für Wohnraum, etwa zur Zahlung nach der Kündigung"},{"norm":"§ 536b BGB","warum":"Keine Rechte, wenn der Mieter den Mangel kannte"},{"norm":"§ 536d BGB","warum":"Vertraglicher Ausschluss gilt nicht bei arglistig verschwiegenem Mangel"},{"norm":"§ 540 BGB","warum":"Überlassung an Dritte nur mit Erlaubnis"},{"norm":"§ 286 BGB","warum":"Wann jemand in Verzug ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Miet-Vertrag kann sofort enden.\nDas heißt: fristlose Kündigung.\nDafür braucht man einen wichtigen Grund.\nDer Mieter und der Vermieter dürfen fristlos kündigen.\nEin wichtiger Grund für den Vermieter: Sie zahlen 2 Monate hintereinander keine Miete.\nEin wichtiger Grund für Sie: Sie bekommen die Wohnung nicht rechtzeitig.\nOft muss man vorher eine Abmahnung schicken.\nEine Abmahnung ist eine Warnung.\nBei so hohen Miet-Schulden ist keine Abmahnung nötig.\nSie zahlen die Miet-Schulden vielleicht vor der Kündigung.\nDann darf der Vermieter deshalb nicht fristlos kündigen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Mietrückstand nach Abs. 2 Nr. 3 a/b, Ausschluss bei vorheriger Befriedigung, Aufrechnung, Entbehrlichkeit der Abmahnung (Abs. 3 Nr. 3), Beweislast (Abs. 4) und Verweis auf § 569 Abs. 3 geprüft; Beispiel (März/April unbezahlt, Kündigung Anfang Mai) folgt eindeutig aus Abs. 2 Nr. 3 a. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"544","bezeichnung":"§ 544 BGB","titel_amtlich":"Vertrag über mehr als 30 Jahre","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/544/","original":[{"nr":null,"text":"Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen worden ist."}],"erklaerung":{"nr":"544","titel_einfach":"Kündigung bei Mietverträgen über mehr als 30 Jahre","kurz":"Nach § 544 BGB kann jede Seite einen Mietvertrag, der für mehr als 30 Jahre geschlossen ist, nach 30 Jahren ab Überlassung mit der gesetzlichen Frist kündigen, außer er gilt auf Lebenszeit.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Ist ein Mietvertrag für mehr als 30 Jahre geschlossen, können du und dein Vermieter ihn nach Ablauf von 30 Jahren kündigen. Die 30 Jahre zählen ab dem Zeitpunkt, an dem die Mietsache überlassen wurde. Es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Frist. Diese Kündigung ist nicht erlaubt, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen wurde."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die 30 Jahre zählen ab der Überlassung der Mietsache, nicht ab dem Vertragsschluss."],"begriffe":[{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem der Vermieter dem Mieter die Mietsache zur Nutzung übergibt."},{"wort":"außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","erklaerung":"Eine Kündigung, die das Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, etwa vor Ende einer festen Laufzeit. Dabei gilt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist."}],"fragen":[{"frage":"Kann man einen Mietvertrag über 50 Jahre vorzeitig kündigen?","antwort":"Nach § 544 BGB kann jede Seite nach Ablauf von 30 Jahren ab Überlassung der Mietsache mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das gilt nicht, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen ist."}],"verweise":[{"norm":"§ 573d BGB","warum":"Bei unbefristeter Wohnraummiete: gesetzliche Frist; der Vermieter braucht auch hier ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB"},{"norm":"§ 575a BGB","warum":"Bei befristeter Wohnraummiete: gesetzliche Frist; der Vermieter braucht auch hier ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB"},{"norm":"§ 580a BGB","warum":"Kündigungsfristen bei anderen Mietsachen als Wohnraum"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Miet-Vertrag kann sehr lange laufen.\nZum Beispiel 50 Jahre.\nNach 30 Jahren dürfen beide Seiten kündigen.\nDie 30 Jahre beginnen mit der Übergabe der Wohnung.\nDabei gilt eine Kündigungs-Frist.\nEs gibt eine Ausnahme.\nDer Vertrag gilt vielleicht für das ganze Leben vom Mieter.\nOder für das ganze Leben vom Vermieter.\nDann gilt diese Regel nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"545","bezeichnung":"§ 545 BGB","titel_amtlich":"Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/545/","original":[{"nr":null,"text":"Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt\n\n1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,\n2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält."}],"erklaerung":{"nr":"545","titel_einfach":"Wenn du nach dem Mietende einfach weiter wohnst","kurz":"Nach § 545 BGB verlängert sich ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit weiter nutzt und keine Seite innerhalb von 2 Wochen widerspricht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Nutzt du die Mietsache weiter, obwohl die Mietzeit abgelaufen ist, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Das passiert nicht, wenn du oder dein Vermieter innerhalb von 2 Wochen der anderen Seite erklärt, dass ihr das nicht wollt. Die 2 Wochen beginnen\n1. für dich als Mieter, sobald du die Mietsache weiter nutzt,\n2. für deinen Vermieter, sobald er erfährt, dass du sie weiter nutzt."}],"beispiel":{"titel":"Nach dem Mietende einfach geblieben","text":"Das Mietverhältnis von Hanna in Augsburg endet am 31. Mai. Hanna wohnt im Juni einfach weiter. Ihr Vermieter erfährt am 3. Juni davon. Weder Hanna noch der Vermieter erklären in den folgenden 2 Wochen, dass sie keine Fortsetzung wollen. Auch vorher hat keiner der beiden das erklärt. Nach § 545 BGB hat sich das Mietverhältnis damit auf unbestimmte Zeit verlängert."},"wichtig":["Wer die Verlängerung nicht will, muss das der anderen Seite innerhalb von 2 Wochen erklären.","Für den Vermieter beginnen die 2 Wochen erst, wenn er erfährt, dass der Mieter die Mietsache weiter nutzt."],"begriffe":[{"wort":"Gebrauch fortsetzen","erklaerung":"Die Mietsache nach dem Ende der Mietzeit weiter nutzen, zum Beispiel in der Wohnung wohnen bleiben."},{"wort":"entgegenstehender Wille","erklaerung":"Die Erklärung, dass man nicht will, dass das Mietverhältnis weiterläuft."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich nach dem Mietende nicht ausziehe?","antwort":"Nutzt du die Wohnung weiter, verlängert sich das Mietverhältnis nach § 545 BGB auf unbestimmte Zeit – außer du oder dein Vermieter erklärt innerhalb von 2 Wochen, dass ihr das nicht wollt."},{"frage":"Wie lange hat der Vermieter Zeit, der Verlängerung zu widersprechen?","antwort":"2 Wochen. Nach § 545 BGB beginnt diese Frist für den Vermieter, sobald er erfährt, dass du die Mietsache weiter nutzt."}],"verweise":[{"norm":"§ 542 BGB","warum":"Wie ein Mietverhältnis endet"},{"norm":"§ 546 BGB","warum":"Pflicht, die Mietsache nach dem Ende zurückzugeben"},{"norm":"§ 546a BGB","warum":"Entschädigung bei verspäteter Rückgabe"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.\nSie wohnen aber weiter in der Wohnung.\nDann läuft der Miet-Vertrag weiter.\nEr hat dann kein End-Datum mehr.\nSie oder der Vermieter wollen das vielleicht nicht.\nDann muss man das der anderen Seite sagen.\nDafür haben Sie 2 Wochen Zeit.\nFür den Vermieter beginnt die Zeit später.\nSie beginnt erst, wenn er von Ihrem Bleiben erfährt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"546","bezeichnung":"§ 546 BGB","titel_amtlich":"Rückgabepflicht des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/546/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben."},{"nr":"2","text":"Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern."}],"erklaerung":{"nr":"546","titel_einfach":"Wann du die Mietsache zurückgeben musst","kurz":"Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache zurückgeben, wenn das Mietverhältnis endet; hat er sie einem Dritten überlassen, kann der Vermieter sie auch von diesem zurückfordern.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wenn das Mietverhältnis endet, musst du die Mietsache an deinen Vermieter zurückgeben."},{"nr":"2","einfach":"Hast du die Mietsache einer anderen Person zur Nutzung überlassen, etwa einem Untermieter, kann dein Vermieter sie nach dem Ende des Mietverhältnisses auch direkt von dieser Person zurückfordern."}],"beispiel":{"titel":"Untermieterin will bleiben","text":"Lukas hat ein Zimmer seiner Wohnung in Köln an Mira untervermietet. Sein Mietverhältnis endet am 30. September. Lukas zieht aus, Mira will aber bis Dezember bleiben. Nach § 546 Absatz 2 BGB kann der Vermieter das Zimmer nach dem 30. September auch direkt von Mira zurückfordern."},"wichtig":["Nach dem Ende des Mietverhältnisses musst du die Mietsache zurückgeben.","Hast du die Mietsache einem Dritten überlassen, kann dein Vermieter sie auch von diesem zurückfordern."],"begriffe":[{"wort":"Dritter","erklaerung":"Eine Person, die nicht Partei des Mietvertrags ist, zum Beispiel ein Untermieter."}],"fragen":[{"frage":"In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben?","antwort":"§ 546 BGB sagt nur, dass du die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben musst. Den Zustand regelt die Norm nicht. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch musst du nach § 538 BGB nicht einstehen."},{"frage":"Kann der Vermieter die Wohnung direkt vom Untermieter zurückverlangen?","antwort":"Ja. Nach § 546 Absatz 2 BGB kann er die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern, dem du sie überlassen hast."}],"verweise":[{"norm":"§ 538 BGB","warum":"Keine Haftung für normale Abnutzung"},{"norm":"§ 540 BGB","warum":"Überlassung an Dritte nur mit Erlaubnis"},{"norm":"§ 546a BGB","warum":"Entschädigung, wenn du die Mietsache verspätet zurückgibst"},{"norm":"§ 548 BGB","warum":"Ersatzansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach der Rückgabe"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.\nDann müssen Sie die Wohnung zurückgeben.\nVielleicht wohnt noch ein anderer Mensch in der Wohnung.\nZum Beispiel ein Unter-Mieter.\nDer Vermieter kann die Wohnung auch von diesem Menschen zurück-fordern.\nDer Unter-Mieter muss die Wohnung dann zurückgeben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"546a","bezeichnung":"§ 546a BGB","titel_amtlich":"Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/546a/","original":[{"nr":"1","text":"Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist."},{"nr":"2","text":"Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen."}],"erklaerung":{"nr":"546a","titel_einfach":"Was du zahlst, wenn du zu spät ausziehst","kurz":"Nach § 546a BGB kann der Vermieter, solange der Mieter die Mietsache nach Mietende nicht zurückgibt, als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete verlangen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Gibst du die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurück, kann dein Vermieter eine Entschädigung verlangen. Sie gilt für die ganze Zeit, in der du ihm die Mietsache vorenthältst. Als Entschädigung kann er wählen: entweder die Miete, die ihr vereinbart hattet, oder die Miete, die für vergleichbare Sachen am Ort üblich ist."},{"nr":"2","einfach":"Dein Vermieter kann außerdem einen weiteren Schaden geltend machen, der ihm durch die verspätete Rückgabe entsteht. Bei Wohnraum schränkt § 571 BGB das ein."}],"beispiel":{"titel":"Zwei Monate zu spät ausgezogen","text":"Das Mietverhältnis von Deniz in Dresden endet am 31. März. Vereinbart waren 900 Euro Miete im Monat. Deniz findet keine neue Wohnung und zieht erst Ende Mai aus. Seine Vermieterin hatte ihm schon Anfang April schriftlich erklärt, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Für April und Mai kann sie nach § 546a Absatz 1 BGB als Entschädigung 900 Euro pro Monat verlangen. Stattdessen kann sie auch die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen verlangen."},"wichtig":["Für die Zeit, in der du die Mietsache nach dem Mietende nicht zurückgibst, kann dein Vermieter die vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen.","Stattdessen kann er auch die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen am Ort üblich ist.","Einen weiteren Schaden kann dein Vermieter zusätzlich geltend machen; bei Wohnraum nur in den Grenzen von § 571 BGB."],"begriffe":[{"wort":"Vorenthaltung","erklaerung":"Du gibst die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurück, obwohl dein Vermieter sie zurückhaben will."},{"wort":"ortsübliche Miete","erklaerung":"Die Miete, die am Ort für vergleichbare Mietsachen üblicherweise gezahlt wird."}],"fragen":[{"frage":"Was muss ich zahlen, wenn ich nach dem Mietende nicht ausziehe?","antwort":"Nach § 546a Absatz 1 BGB kann dein Vermieter für die Zeit, in der du die Wohnung nicht zurückgibst, die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen als Entschädigung verlangen. Einen weiteren Schaden kann er nach Absatz 2 zusätzlich geltend machen, bei Wohnraum aber nur in den Grenzen von § 571 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 546 BGB","warum":"Pflicht, die Mietsache nach dem Ende zurückzugeben"},{"norm":"§ 545 BGB","warum":"Stillschweigende Verlängerung, wenn niemand innerhalb von 2 Wochen widerspricht"},{"norm":"§ 571 BGB","warum":"Grenzen für weiteren Schadensersatz bei Wohnraum"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.\nSie ziehen aber nicht aus.\nDer Vermieter will die Wohnung zurück.\nSie müssen für diese Zeit Geld bezahlen.\nDas Geld heißt: Entschädigung.\nDie Entschädigung ist so hoch wie Ihre alte Miete.\nOder so hoch wie die übliche Miete in Ihrem Ort.\nDer Vermieter darf wählen.\nManchmal kann er auch für einen anderen Schaden Geld verlangen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"547","bezeichnung":"§ 547 BGB","titel_amtlich":"Erstattung von im Voraus entrichteter Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/547/","original":[{"nr":"1","text":"Ist die Miete für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses im Voraus entrichtet worden, so hat der Vermieter sie zurückzuerstatten und ab Empfang zu verzinsen. Hat der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten, so hat er das Erlangte nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."},{"nr":"2","text":"Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"547","titel_einfach":"Vorausgezahlte Miete nach dem Mietende zurückbekommen","kurz":"Nach § 547 BGB muss der Vermieter Miete, die für die Zeit nach Mietende im Voraus gezahlt wurde, zurückzahlen und verzinsen; hat er das Ende nicht zu vertreten, gilt das Bereicherungsrecht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du Miete für die Zeit nach dem Ende des Mietverhältnisses schon im Voraus gezahlt, muss dein Vermieter sie dir zurückzahlen. Er muss sie außerdem verzinsen, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem er das Geld bekommen hat. Anders ist es, wenn dein Vermieter das Ende des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Dann muss er nur das zurückgeben, was er nach den Regeln über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herausgeben muss (§§ 812 bis 822 BGB)."},{"nr":"2","einfach":"Bei der Miete von Wohnraum ist eine Vereinbarung unwirksam, die von diesen Regeln zu deinem Nachteil abweicht."}],"beispiel":null,"wichtig":["Hat dein Vermieter das Ende des Mietverhältnisses zu vertreten, muss er vorausgezahlte Miete zurückzahlen und ab Empfang verzinsen.","Bei Wohnraum kann der Mietvertrag diese Regeln nicht wirksam zu deinem Nachteil ändern."],"begriffe":[{"wort":"im Voraus entrichtet","erklaerung":"Schon vorher bezahlt, also bevor die Zeit begonnen hat, für die die Miete gilt."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein – meist, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat."},{"wort":"ungerechtfertigte Bereicherung","erklaerung":"Regeln dafür, was jemand zurückgeben muss, der etwas ohne rechtlichen Grund bekommen hat (§§ 812 bis 822 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich im Voraus gezahlte Miete nach dem Auszug zurück?","antwort":"Für die Zeit nach dem Ende des Mietverhältnisses ja. Nach § 547 Absatz 1 BGB muss der Vermieter sie zurückzahlen und ab Empfang verzinsen. Hat er das Ende nicht zu vertreten, richtet sich die Rückzahlung nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung."}],"verweise":[{"norm":"§ 812 BGB","warum":"Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung"},{"norm":"§ 818 BGB","warum":"Was genau bei einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben Miete schon im Voraus bezahlt.\nDer Miet-Vertrag endet aber früher.\nDann bekommen Sie die Miete für die Zeit danach zurück.\nDer Vermieter muss auch Zinsen dafür zahlen.\nManchmal ist der Vermieter nicht schuld am Ende vom Vertrag.\nDann gelten andere Regeln für die Rück-Zahlung.\nIm Miet-Vertrag für eine Wohnung darf nichts Schlechteres für Sie stehen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"548","bezeichnung":"§ 548 BGB","titel_amtlich":"Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/548/","original":[{"nr":"1","text":"Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche."},{"nr":"2","text":"Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses."},{"nr":"3","text":"(aufgehoben)"}],"erklaerung":{"nr":"548","titel_einfach":"6 Monate: Verjährung von Ansprüchen nach dem Auszug","kurz":"Nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Mietsache 6 Monate nach der Rückgabe, Ansprüche des Mieters auf Aufwendungsersatz oder Wegnahme 6 Monate nach Mietende.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Will dein Vermieter Ersatz, weil die Mietsache verändert oder verschlechtert ist, verjähren diese Ansprüche in 6 Monaten. Verjährt heißt: Danach kannst du dich weigern zu zahlen (§ 214 BGB). Die 6 Monate beginnen, wenn dein Vermieter die Mietsache zurückbekommt. Verjährt sein Anspruch darauf, dass du die Mietsache zurückgibst, verjähren damit auch diese Ersatzansprüche. Ob dein Vermieter einen verjährten Anspruch trotzdem noch mit deiner Kaution verrechnen darf, regelt nicht § 548 BGB, sondern § 215 BGB."},{"nr":"2","einfach":"Auch 2 Arten deiner Ansprüche als Mieter verjähren in 6 Monaten: Ansprüche auf Ersatz deiner Aufwendungen und der Anspruch, eine Einrichtung wegnehmen zu dürfen. Hier beginnen die 6 Monate mit dem Ende des Mietverhältnisses. Andere Ansprüche von dir, etwa auf Rückzahlung der Kaution, regelt § 548 BGB nicht."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist aufgehoben und gilt nicht mehr."}],"beispiel":{"titel":"Vermieter meldet sich zu spät","text":"Amir gibt seine Wohnung in Dortmund am 15. Januar 2026 zurück. Danach hören die beiden nichts mehr voneinander. Im September 2026 verlangt sein Vermieter plötzlich 1.200 Euro, weil Amir die Arbeitsplatte in der Küche beschädigt habe. Die 6 Monate nach § 548 Absatz 1 BGB sind zu diesem Zeitpunkt abgelaufen. Der Anspruch ist verjährt, und Amir kann sich darauf berufen."},"wichtig":["Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren 6 Monate, nachdem er die Mietsache zurückbekommen hat.","Deine Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Wegnahme einer Einrichtung verjähren 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses.","Die beiden Fristen beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten: einmal mit der Rückgabe, einmal mit dem Ende des Mietverhältnisses."],"begriffe":[{"wort":"Verjährung","erklaerung":"Nach Ablauf einer Frist kann man sich weigern, eine Forderung zu erfüllen. Der Anspruch lässt sich dann nicht mehr durchsetzen, wenn man sich darauf beruft."},{"wort":"Ersatzansprüche","erklaerung":"Forderungen auf Ausgleich, hier vor allem Geld für Schäden an der Mietsache."},{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Ausgaben, die du freiwillig für einen bestimmten Zweck gemacht hast – hier für die Mietsache."},{"wort":"Wegnahme einer Einrichtung","erklaerung":"Das Recht, etwas auszubauen und mitzunehmen, das du mit der Mietsache verbunden hast, etwa eine Einbauküche."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug noch Schäden geltend machen?","antwort":"Nach § 548 Absatz 1 BGB verjähren seine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in 6 Monaten ab der Rückgabe. Ob die Frist im Einzelfall länger läuft, weil sie etwa durch Verhandlungen gehemmt war, regeln andere Vorschriften (§§ 203 ff. BGB)."},{"frage":"Ab wann läuft die Verjährung für Schäden an der Mietwohnung?","antwort":"Ab dem Zeitpunkt, an dem dein Vermieter die Wohnung zurückerhält. Das regelt § 548 Absatz 1 Satz 2 BGB."},{"frage":"Wie lange kann ich Ersatz für meine Einbauten verlangen?","antwort":"Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Wegnahme einer Einrichtung verjähren nach § 548 Absatz 2 BGB 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses. Ob du überhaupt einen solchen Anspruch hast, regelt § 539 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 214 BGB","warum":"Was die Verjährung bewirkt"},{"norm":"§ 215 BGB","warum":"Aufrechnung mit verjährten Forderungen, etwa gegen die Kaution"},{"norm":"§ 203 BGB","warum":"Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen"},{"norm":"§ 538 BGB","warum":"Für normale Abnutzung muss der Mieter nicht einstehen"},{"norm":"§ 539 BGB","warum":"Ersatz von Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters"},{"norm":"§ 546 BGB","warum":"Pflicht, die Mietsache zurückzugeben"}],"praxis":null,"leicht":"Sie ziehen aus Ihrer Miet-Wohnung aus.\nVielleicht ist etwas an der Wohnung kaputt.\nDann will der Vermieter vielleicht Geld von Ihnen.\nDafür hat er 6 Monate Zeit.\nDie Zeit beginnt mit der Rückgabe der Wohnung.\nDanach ist die Forderung verjährt.\nVerjährt heißt: Sie dürfen die Zahlung dann ablehnen.\nAuch Sie haben vielleicht Forderungen an den Vermieter.\nZum Beispiel: Sie wollen Ihre Einbau-Küche mitnehmen.\nOder Sie wollen Geld für Ihre Ausgaben an der Wohnung.\nDafür haben Sie auch 6 Monate Zeit.\nIhre Zeit beginnt mit dem Ende vom Miet-Vertrag.\nFür andere Forderungen gilt diese Regel nicht.\nEs gibt Ausnahmen.\nDann läuft die Zeit länger.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Absatz 1: Ein Mieter konnte aus „verjährt = du kannst dich weigern zu zahlen“ und dem Beispiel schließen, nach 6 Monaten dürfe der Vermieter Schäden auch nicht mehr mit der Kaution verrechnen. Das richtet sich nach § 215 BGB (Aufrechnung mit verjährten Forderungen) – als Verweis ergänzt, Verweisliste um § 215 erweitert.","Frage 3 setzte einen Anspruch auf Ersatz für Einbauten voraus; ergänzt, dass ob er besteht, § 539 BGB regelt.","Fristen (6 Monate ab Rückerhalt bzw. ab Mietende) und Beispiel (Rückgabe 15.01.2026, Forderung September 2026) erneut geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"548a","bezeichnung":"§ 548a BGB","titel_amtlich":"Miete digitaler Produkte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/548a/","original":[{"nr":null,"text":"Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"548a","titel_einfach":"Mietregeln gelten auch für digitale Produkte","kurz":"Nach § 548a BGB gelten die Vorschriften über die Miete von Sachen entsprechend, wenn digitale Produkte gemietet werden.","relevanz":1,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Regeln für die Miete von Sachen gelten entsprechend auch, wenn digitale Produkte gemietet werden. Was digitale Produkte sind, bestimmt § 327 BGB; Ausnahmen für Verbraucherverträge stehen in § 578b BGB."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"digitale Produkte","erklaerung":"Ein Begriff aus dem BGB. Was genau darunter fällt, legt § 327 BGB fest."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 327 BGB","warum":"Was digitale Produkte sind"},{"norm":"§ 578b BGB","warum":"Bei Verbraucherverträgen gelten statt einiger Mietregeln, etwa zu Mängeln, die besonderen Regeln für Verträge über digitale Produkte"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"549","bezeichnung":"§ 549 BGB","titel_amtlich":"Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/549/","original":[{"nr":"1","text":"Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt."},{"nr":"2","text":"Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g), über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über\n\n1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,\n2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,\n3. Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat."},{"nr":"3","text":"Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht."}],"erklaerung":{"nr":"549","titel_einfach":"Welche Mietregeln für Wohnraum gelten – und Ausnahmen","kurz":"Nach § 549 BGB gelten für Wohnraum die allgemeinen Mietregeln; Mietpreisbremse, Mieterhöhungsregeln und Teile des Kündigungsschutzes gelten aber in bestimmten Fällen nicht, etwa im Studentenwohnheim.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Mietest du Wohnraum, gelten die allgemeinen Mietregeln der §§ 535 bis 548 BGB. Das gilt, soweit die besonderen Regeln für Wohnraum in den §§ 549 bis 577a BGB nichts anderes bestimmen."},{"nr":"2","einfach":"In bestimmten Fällen gelten wichtige Schutzregeln für Mieter nicht. Das betrifft:\n- die Regeln zur Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die „Mietpreisbremse“ (§§ 556d bis 556g BGB),\n- die Regeln zur Mieterhöhung (§§ 557 bis 561 BGB),\n- den Mieterschutz bei Kündigung und bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 568 Absatz 2, §§ 573, 573a, 573d Absatz 1, §§ 574 bis 575, 575a Absatz 1, §§ 577, 577a BGB). Dazu gehört etwa, dass der Vermieter für eine Kündigung ein berechtigtes Interesse braucht.\nDiese Ausnahmen gelten für:\n1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.\n2. Wohnraum, der Teil der Wohnung ist, in der dein Vermieter selbst wohnt, und den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss. Das gilt aber nicht, wenn dir der Wohnraum dauerhaft für dich und deine Familie überlassen ist – oder für dich und Menschen, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst.\n3. Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts – etwa eine Stadt – oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen. Voraussetzung: Sie hat dich beim Vertragsschluss auf diesen Zweck und auf die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen."},{"nr":"3","einfach":"Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten diese Vorschriften nicht:\n- §§ 556d bis 561 BGB (Mietpreisbremse und Mieterhöhung),\n- §§ 573, 573a und 573d Absatz 1 BGB (unter anderem: Vermieter braucht für die Kündigung ein berechtigtes Interesse),\n- §§ 575 und 575a Absatz 1 BGB (Regeln zum befristeten Mietvertrag),\n- §§ 577 und 577a BGB (Vorkaufsrecht und Kündigungssperre bei Umwandlung in Eigentumswohnungen).\nAnders als in Absatz 2 sind hier zum Beispiel die Regeln zum Widerspruch gegen eine Kündigung wegen Härte (§§ 574 bis 574c BGB) nicht ausgenommen."}],"beispiel":{"titel":"Möbliertes Zimmer bei der Vermieterin","text":"Lars mietet ein Zimmer in der Wohnung von Frau Krüger in Jena. Frau Krüger wohnt selbst dort. Laut Mietvertrag stellt sie alle Möbel im Zimmer. Lars wohnt allein in dem Zimmer. Kündigt Frau Krüger, braucht sie dafür kein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB. Denn diese Vorschrift gilt hier nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB nicht."},"wichtig":["Bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gelten Mietpreisbremse, Mieterhöhungsregeln und wichtige Kündigungsschutzregeln nicht.","Bei einem vom Vermieter überwiegend möblierten Zimmer in seiner eigenen Wohnung entfällt dieser Schutz – außer du wohnst dort auf Dauer mit Familie oder mit Menschen, mit denen du dauerhaft einen gemeinsamen Haushalt führst.","Im Studenten- oder Jugendwohnheim gelten Mietpreisbremse, Mieterhöhungsregeln und der Kündigungsschutz nach § 573 BGB nicht."],"begriffe":[{"wort":"vorübergehender Gebrauch","erklaerung":"Wohnraum wird nur für eine kurze, absehbare Zeit gemietet, nicht als dauerhaftes Zuhause."},{"wort":"juristische Person des öffentlichen Rechts","erklaerung":"Eine staatliche Stelle mit eigener Rechtspersönlichkeit, zum Beispiel eine Stadt oder ein Landkreis."},{"wort":"Träger der Wohlfahrtspflege","erklaerung":"Eine Organisation, die sich um Menschen in Not kümmert, etwa ein Wohlfahrtsverband."},{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf (§ 573 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich im Studentenwohnheim Kündigungsschutz?","antwort":"Nur eingeschränkt. Nach § 549 Absatz 3 BGB gelten im Studenten- oder Jugendwohnheim unter anderem §§ 573, 573a und 573d Absatz 1 BGB nicht; der Vermieter braucht also kein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB. Die Regeln zum Widerspruch wegen Härte (§§ 574 bis 574c BGB) nimmt Absatz 3 nicht aus."},{"frage":"Gilt die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen?","antwort":"§ 549 BGB nimmt nur bestimmte Fälle aus, etwa ein vom Vermieter überwiegend möbliertes Zimmer in seiner eigenen Wohnung (Absatz 2 Nr. 2) oder Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch. Dass eine Wohnung möbliert ist, reicht nach § 549 BGB allein nicht für eine Ausnahme."},{"frage":"Gilt die Mietpreisbremse im Studentenwohnheim?","antwort":"Nein. Nach § 549 Absatz 3 BGB gelten die §§ 556d bis 561 BGB – also Mietpreisbremse und Regeln zur Mieterhöhung – für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Mietpreisbremse: zulässige Miete bei Mietbeginn"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Vermieter braucht für die Kündigung ein berechtigtes Interesse"},{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Kürzere Kündigungsfrist für Wohnraum nach Absatz 2 Nr. 2"},{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte"},{"norm":"§ 575 BGB","warum":"Befristeter Mietvertrag über Wohnraum"},{"norm":"§ 577 BGB","warum":"Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung in Eigentumswohnungen"}],"praxis":null,"leicht":"Für Miet-Wohnungen gibt es viele Schutz-Regeln.\nZum Beispiel: Der Vermieter braucht einen Grund für eine Kündigung.\nOder: Die Miete darf nur nach Regeln steigen.\nManche Mieter haben diesen Schutz nicht.\nZum Beispiel: Sie mieten eine Wohnung nur für kurze Zeit.\nOder: Sie mieten ein möbliertes Zimmer in der Wohnung vom Vermieter.\nDer Vermieter wohnt dann selbst in der Wohnung.\nSie wohnen allein in dem Zimmer.\nIm Studenten-Wohnheim gibt es auch weniger Schutz.\nDort gilt zum Beispiel die Miet-Preis-Bremse nicht.\nEs gibt noch mehr Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"550","bezeichnung":"§ 550 BGB","titel_amtlich":"Form des Mietvertrags","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/550/","original":[{"nr":null,"text":"Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig."}],"erklaerung":{"nr":"550","titel_einfach":"Mietvertrag über mehr als 1 Jahr ohne Schriftform","kurz":"Nach § 550 BGB gilt ein Mietvertrag für mehr als 1 Jahr, der nicht schriftlich geschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit; kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Schließt ihr einen Mietvertrag für länger als 1 Jahr, aber nicht in schriftlicher Form, gilt er für unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist also wirksam, aber die vereinbarte Laufzeit gilt nicht. Kündigen kann man ihn jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres, nachdem dir der Wohnraum überlassen wurde."}],"beispiel":{"titel":"Laufzeit nur mündlich vereinbart","text":"Raphael und sein Vermieter vereinbaren nur mündlich, dass Raphael eine Wohnung in Ulm für 3 Jahre mietet. Ein schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen. Raphael zieht am 1. März 2026 ein. Nach § 550 BGB gilt der Mietvertrag für unbestimmte Zeit. Kündigen kann man ihn frühestens zum Ablauf eines Jahres nach dem Einzug – die Kündigung kann also frühestens Ende Februar 2027 wirken."},"wichtig":["Fehlt bei einem Mietvertrag über mehr als 1 Jahr die schriftliche Form, gilt er für unbestimmte Zeit.","Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der Überlassung des Wohnraums zulässig."],"begriffe":[{"wort":"schriftliche Form","erklaerung":"Beide Seiten unterschreiben den Vertrag eigenhändig (§ 126 BGB). Ersetzt werden kann das durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur (§ 126a BGB)."},{"wort":"Überlassung des Wohnraums","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem dir der Vermieter die Wohnung zur Nutzung übergibt, meist der Einzug."}],"fragen":[{"frage":"Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?","antwort":"§ 550 BGB geht davon aus, dass auch ein nicht schriftlich geschlossener Mietvertrag gilt. Ist er für mehr als 1 Jahr gedacht, gilt er aber für unbestimmte Zeit. Kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der Überlassung."}],"verweise":[{"norm":"§ 126 BGB","warum":"Was schriftliche Form bedeutet"},{"norm":"§ 542 BGB","warum":"Wie ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit endet"},{"norm":"§ 578 BGB","warum":"Bei Grundstücken und anderen Räumen als Wohnraum reicht für § 550 BGB die Textform"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Miet-Vertrag kann für lange Zeit gelten.\nZum Beispiel für 3 Jahre.\nVielleicht gibt es dafür keinen schriftlichen Vertrag.\nSchriftlich heißt: Beide unterschreiben den Vertrag selbst.\nOhne schriftlichen Vertrag gilt der Vertrag trotzdem.\nDie 3 Jahre gelten dann aber nicht.\nDer Vertrag hat dann kein festes Ende.\nKündigen darf man frühestens zum Ende vom 1. Jahr.\nDas Jahr beginnt mit dem Einzug."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"551","bezeichnung":"§ 551 BGB","titel_amtlich":"Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/551/","original":[{"nr":"1","text":"Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen."},{"nr":"2","text":"Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig."},{"nr":"3","text":"Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"551","titel_einfach":"Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie angelegt wird","kurz":"Nach § 551 BGB darf die Mietkaution höchstens 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen; der Mieter darf sie in 3 Raten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Musst du deinem Vermieter eine Sicherheit geben – meist Kaution genannt –, darf sie höchstens 3 Monatsmieten betragen. Die Sicherheit soll absichern, dass du deine Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllst. Für die Grenze zählt die Miete ohne die Betriebskosten, die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen sind. Zinsen und andere Erträge der Kaution dürfen über diese Grenze hinausgehen (siehe Absatz 3)."},{"nr":"2","einfach":"Besteht die Sicherheit aus Geld, darfst du sie in 3 gleich hohen Monatsraten zahlen. Die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die 2. und die 3. Rate sind jeweils zusammen mit den Mietzahlungen fällig, die unmittelbar darauf folgen."},{"nr":"3","einfach":"Dein Vermieter muss die Kaution, die du ihm als Geld überlassen hast, bei einer Bank oder Sparkasse anlegen. Und zwar zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit 3 Monaten Kündigungsfrist üblich ist. Ihr könnt auch eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Dein Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Die Erträge, zum Beispiel Zinsen, stehen dir zu. Sie erhöhen die Kaution. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim muss der Vermieter die Kaution nicht verzinsen."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam. Dein Mietvertrag kann also zum Beispiel nicht wirksam festlegen, dass du die Kaution auf einmal zahlen musst."}],"beispiel":{"titel":"Kaution in 3 Raten","text":"Aylin mietet ab 1. April eine Wohnung. Die Miete beträgt 700 Euro, dazu kommen 150 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten. Der Vermieter verlangt 2.550 Euro Kaution, also 3 × 850 Euro. Das ist zu viel: Die Grenze liegt bei 3 × 700 Euro, also 2.100 Euro. Diese 2.100 Euro darf Aylin in 3 Raten zu je 700 Euro zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden anderen zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen, hier also mit den Mieten für Mai und Juni."},"wichtig":["Die Grenze von 3 Monatsmieten gilt für die Miete ohne ausgewiesene Betriebskosten-Pauschale oder -Vorauszahlung.","Eine Kaution in Geld darfst du in 3 gleichen Monatsraten zahlen; die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.","Die Zinsen und anderen Erträge der Kaution stehen dir zu und erhöhen die Kaution."],"begriffe":[{"wort":"Sicherheit","erklaerung":"Geld oder eine andere Absicherung, die du dem Vermieter für deine Pflichten aus dem Mietvertrag gibst – im Alltag meist „Kaution“ genannt."},{"wort":"Betriebskosten","erklaerung":"Laufende Nebenkosten von Haus und Grundstück, etwa für Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung, die Mieter zahlen, wenn das vereinbart ist."},{"wort":"Pauschale","erklaerung":"Ein fester Betrag für die Betriebskosten, über den der Vermieter nicht abrechnet."},{"wort":"Vorauszahlung","erklaerung":"Ein monatlicher Abschlag auf die Betriebskosten, über den der Vermieter einmal im Jahr abrechnen muss."},{"wort":"Kreditinstitut","erklaerung":"Eine Bank oder Sparkasse."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch darf die Mietkaution höchstens sein?","antwort":"Nach § 551 Absatz 1 BGB höchstens 3 Monatsmieten. Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung extra ausgewiesen sind, zählen dabei nicht mit."},{"frage":"Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?","antwort":"Nein. Ist die Kaution eine Geldsumme, darfst du sie nach § 551 Absatz 2 BGB in 3 gleichen Monatsraten zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die anderen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen."},{"frage":"Bekomme ich Zinsen auf meine Kaution?","antwort":"Ja. Nach § 551 Absatz 3 BGB stehen dir die Erträge der Anlage zu, und sie erhöhen die Kaution. Ausnahme: Im Studenten- oder Jugendwohnheim muss der Vermieter die Kaution nicht verzinsen."}],"verweise":[{"norm":"§ 556 BGB","warum":"Was Betriebskosten sind und wie Mieter sie zahlen"}],"praxis":null,"leicht":"Viele Vermieter wollen eine Kaution.\nEine Kaution ist Geld zur Sicherheit für den Vermieter.\nDie Kaution darf höchstens 3 Monats-Mieten hoch sein.\nManchmal stehen die Neben-Kosten als eigener Betrag im Vertrag.\nDann zählen diese Neben-Kosten nicht mit.\nSie dürfen die Kaution in 3 Teilen bezahlen.\nDen 1. Teil zahlen Sie zu Beginn von der Miet-Zeit.\nDie anderen 2 Teile zahlen Sie mit den nächsten 2 Mieten.\nDer Vermieter muss die Kaution bei einer Bank anlegen.\nDas Geld muss getrennt von seinem eigenen Geld sein.\nDie Zinsen gehören Ihnen.\nDie Zinsen kommen zur Kaution dazu.\nIm Studenten-Wohnheim und im Jugend-Wohnheim gibt es eine Ausnahme.\nDort muss der Vermieter keine Zinsen zahlen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Grenze 3 Nettokaltmieten, 3 Raten mit Fälligkeit, getrennte Anlage, Erträge erhöhen die Sicherheit (Vorbehalt Abs. 3 S. 4), Ausnahme Wohnheim und Beispielrechnung (3 × 700 € = 2.100 €, Raten April/Mai/Juni) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"552","bezeichnung":"§ 552 BGB","titel_amtlich":"Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/552/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts (§ 539 Abs. 2) durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn nicht der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat."},{"nr":"2","text":"Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht ausgeschlossen wird, ist nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist."}],"erklaerung":{"nr":"552","titel_einfach":"Wann der Vermieter deine Einbauten gegen Geld behält","kurz":"Nach § 552 BGB kann der Vermieter die Wegnahme einer Einrichtung durch eine angemessene Entschädigung abwenden, außer der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Nach § 539 Absatz 2 BGB darfst du eine Einrichtung wieder wegnehmen, mit der du die Wohnung versehen hast – etwa eine selbst eingebaute Küche. Dein Vermieter kann das verhindern, indem er dir eine angemessene Entschädigung zahlt. Das geht nicht, wenn du ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hast. Was als angemessen und als berechtigtes Interesse zählt, sagt das Gesetz nicht genau. Im Streit entscheiden das die Gerichte."},{"nr":"2","einfach":"Eine Vereinbarung, die dein Wegnahmerecht ausschließt, ist nur wirksam, wenn sie einen angemessenen Ausgleich für dich vorsieht."}],"beispiel":{"titel":"Küche bleibt ohne Ausgleich – Klausel unwirksam","text":"Im Mietvertrag von Karim in Kassel steht: „Einbauten des Mieters bleiben beim Auszug ohne Entschädigung in der Wohnung.“ Karim hat auf eigene Kosten eine Einbauküche eingebaut. Nach § 552 Absatz 2 BGB ist diese Klausel unwirksam, weil sie keinen angemessenen Ausgleich vorsieht. Karim darf die Küche deshalb nach § 539 Absatz 2 BGB ausbauen und mitnehmen – außer der Vermieter zahlt ihm nach Absatz 1 eine angemessene Entschädigung und Karim hat kein berechtigtes Interesse an der Wegnahme."},"wichtig":["Dein Vermieter kann die Wegnahme nur gegen eine angemessene Entschädigung verhindern – und nicht, wenn du ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hast.","Eine Klausel, die dein Wegnahmerecht ausschließt, ist nur wirksam, wenn sie einen angemessenen Ausgleich vorsieht."],"begriffe":[{"wort":"Wegnahmerecht","erklaerung":"Dein Recht, eine Einrichtung, die du eingebaut hast, wieder auszubauen und mitzunehmen (§ 539 Absatz 2 BGB)."},{"wort":"abwenden","erklaerung":"Verhindern, dass etwas geschieht – hier, dass du die Einrichtung mitnimmst."},{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein nachvollziehbarer Grund, warum du die Einrichtung selbst behalten willst. Was genau darunter fällt, sagt das Gesetz nicht."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter meine Einbauküche behalten?","antwort":"Nach § 552 Absatz 1 BGB kann er die Wegnahme verhindern, wenn er dir eine angemessene Entschädigung zahlt. Das gilt nicht, wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, die Küche mitzunehmen."},{"frage":"Ist eine Klausel wirksam, nach der meine Einbauten in der Wohnung bleiben müssen?","antwort":"Nach § 552 Absatz 2 BGB nur, wenn sie einen angemessenen Ausgleich für dich vorsieht."}],"verweise":[{"norm":"§ 539 BGB","warum":"Recht des Mieters, Einrichtungen wegzunehmen"},{"norm":"§ 548 BGB","warum":"Der Anspruch auf Wegnahme verjährt 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses"},{"norm":"§ 578 BGB","warum":"Absatz 1 gilt auch für Geschäftsräume und andere Räume"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben etwas in Ihre Miet-Wohnung eingebaut.\nZum Beispiel eine Küche.\nBeim Auszug dürfen Sie die Küche mitnehmen.\nDer Vermieter will die Küche vielleicht behalten.\nDann muss er Ihnen dafür Geld zahlen.\nDas Geld muss angemessen sein.\nAngemessen heißt: Der Betrag muss passen.\nVielleicht haben Sie einen guten Grund für die Mitnahme.\nDann dürfen Sie die Küche trotzdem mitnehmen.\nIm Miet-Vertrag steht vielleicht: Die Küche bleibt in der Wohnung.\nDas gilt nur mit einem passenden Ausgleich für Sie."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"553","bezeichnung":"§ 553 BGB","titel_amtlich":"Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/553/","original":[{"nr":"1","text":"Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann."},{"nr":"2","text":"Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"553","titel_einfach":"Wann du einen Teil der Wohnung untervermieten darfst","kurz":"Nach § 553 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter die Überlassung eines Teils der Wohnung an andere erlaubt, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist; es gibt Ausnahmen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Entsteht für dich nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil deiner Wohnung einer anderen Person zu überlassen, kannst du von deinem Vermieter die Erlaubnis dafür verlangen. Ein berechtigtes Interesse ist ein nachvollziehbarer Grund. Was genau darunter fällt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte. Du hast keinen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn\n- in der Person des Dritten ein wichtiger Grund gegen ihn spricht,\n- die Wohnung dadurch übermäßig belegt würde oder\n- deinem Vermieter die Überlassung aus anderen Gründen nicht zugemutet werden kann."},{"nr":"2","einfach":"Ist deinem Vermieter die Überlassung nur zuzumuten, wenn die Miete angemessen steigt, darf er seine Erlaubnis davon abhängig machen. Er kann dann verlangen, dass du einer angemessenen Mieterhöhung zustimmst."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam. Ein allgemeines Verbot der Untervermietung im Mietvertrag nimmt dir diesen Anspruch also nicht."}],"beispiel":{"titel":"Untervermietung trotz Verbot im Vertrag","text":"Nach der Trennung wohnt Laura allein in der 3-Zimmer-Wohnung in Freiburg, die sie vor 5 Jahren gemietet hat. Sie möchte ein Zimmer an eine Studentin untervermieten, um die Miete weiter zahlen zu können. In ihrem Mietvertrag steht: „Untervermietung ist ausgeschlossen.“ Nach § 553 Absatz 3 BGB kann sich der Vermieter auf diese Klausel nicht berufen. Ob Laura die Erlaubnis bekommt, richtet sich nach Absatz 1 und 2."},"wichtig":["Das berechtigte Interesse muss erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.","Der Anspruch gilt für einen Teil der Wohnung, nicht für die Überlassung der ganzen Wohnung.","Der Vermieter kann die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen, wenn ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten ist."],"begriffe":[{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein nachvollziehbarer Grund, warum du einen Teil der Wohnung einer anderen Person überlassen willst. Was genau darunter fällt, sagt das Gesetz nicht."},{"wort":"Dritter","erklaerung":"Eine Person, die nicht Partei des Mietvertrags ist, zum Beispiel ein Untermieter."},{"wort":"übermäßig belegt","erklaerung":"Es würden zu viele Menschen für die Größe der Wohnung darin wohnen."},{"wort":"zumuten","erklaerung":"Jemandem etwas abverlangen können, wenn man die Interessen beider Seiten abwägt."}],"fragen":[{"frage":"Kann mein Vermieter die Untervermietung eines Zimmers verbieten?","antwort":"Ist nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden, kannst du nach § 553 Absatz 1 BGB die Erlaubnis verlangen. Er darf sie nur verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, die Wohnung übermäßig belegt würde oder ihm die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist. Ist sie ihm nur bei einer angemessenen Mieterhöhung zuzumuten, kann er die Erlaubnis nach Absatz 2 davon abhängig machen."},{"frage":"Darf der Vermieter für die Untervermietung mehr Miete verlangen?","antwort":"Ist ihm die Untervermietung nur bei einer angemessenen Mieterhöhung zuzumuten, kann er seine Erlaubnis nach § 553 Absatz 2 BGB davon abhängig machen, dass du einer solchen Erhöhung zustimmst."},{"frage":"Was gilt, wenn mein Mietvertrag Untervermietung ganz verbietet?","antwort":"Nach § 553 Absatz 3 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweicht. Dein Anspruch auf Erlaubnis nach Absatz 1 bleibt also bestehen."}],"verweise":[{"norm":"§ 540 BGB","warum":"Ohne Erlaubnis keine Überlassung an Dritte; Kündigungsrecht bei Verweigerung"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters erheblich verletzt, etwa durch unbefugte Überlassung an Dritte"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen zur Miete.\nSie wollen ein Zimmer an einen anderen Menschen vermieten.\nDas heißt: Unter-Vermietung.\nDafür brauchen Sie die Erlaubnis vom Vermieter.\nVielleicht haben Sie einen guten Grund dafür.\nDer Grund ist erst nach der Unterschrift unter den Miet-Vertrag entstanden.\nDann muss der Vermieter die Erlaubnis geben.\nEs gibt aber Ausnahmen.\nZum Beispiel: Dann wohnen zu viele Menschen in der Wohnung.\nManchmal darf der Vermieter dann mehr Miete verlangen.\nIm Miet-Vertrag darf der Vermieter Ihnen dieses Recht nicht nehmen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Anspruch auf Erlaubnis nur bei nach Vertragsschluss entstandenem berechtigtem Interesse und nur für einen Teil der Wohnung, Ausnahmen aus Abs. 1 S. 2, Mieterhöhungsvorbehalt (Abs. 2) und Unwirksamkeit eines Pauschalverbots (Abs. 3) korrekt; Beispiel lässt das Ergebnis zu Recht offen. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"554","bezeichnung":"§ 554 BGB","titel_amtlich":"Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/554/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend."},{"nr":"2","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"554","titel_einfach":"Wann der Vermieter Umbauten erlauben muss","kurz":"Nach § 554 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter Umbauten für Barrierefreiheit, das Laden von E-Autos, Einbruchsschutz oder Steckersolargeräte erlaubt, außer sie sind ihm nicht zuzumuten.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du kannst von deinem Vermieter verlangen, dass er dir bauliche Veränderungen an der Mietsache erlaubt. Das gilt für Umbauten, die\n- der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen dienen,\n- dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen,\n- vor Einbrüchen schützen oder\n- der Stromerzeugung mit Steckersolargeräten dienen, also etwa einem Balkonkraftwerk.\nDer Anspruch besteht nicht, wenn deinem Vermieter die Veränderung nicht zugemutet werden kann. Dabei werden auch deine Interessen berücksichtigt. Du kannst dich im Zusammenhang mit dem Umbau verpflichten, eine besondere Sicherheit zu leisten, zum Beispiel eine zusätzliche Kaution. Dafür gilt § 551 Absatz 3 BGB entsprechend: Eine Sicherheit in Geld muss dein Vermieter getrennt von seinem Vermögen anlegen, und die Erträge stehen dir zu."},{"nr":"2","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Balkonkraftwerk am Geländer","text":"Petra möchte am Balkongeländer ihrer Mietwohnung in Nürnberg ein Steckersolargerät anbringen. Für die Montage sind bauliche Veränderungen am Geländer nötig. Ihr Vermieter lehnt ab, ohne Gründe zu nennen. Nach § 554 Absatz 1 BGB kann Petra verlangen, dass er diese bauliche Veränderung erlaubt. Er darf nur ablehnen, wenn sie ihm auch unter Berücksichtigung von Petras Interessen nicht zuzumuten ist."},"wichtig":["Du kannst verlangen, dass dein Vermieter den Umbau erlaubt – dass er ihn selbst durchführt oder bezahlt, regelt § 554 BGB nicht.","Der Vermieter muss nicht zustimmen, wenn ihm die Veränderung auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist.","Eine Klausel im Mietvertrag, die dieses Recht zu deinem Nachteil einschränkt, ist unwirksam."],"begriffe":[{"wort":"bauliche Veränderung","erklaerung":"Eine Veränderung an der Mietsache selbst, etwa ein Umbau oder eine fest eingebaute Installation."},{"wort":"Steckersolargerät","erklaerung":"Eine kleine Solaranlage, die man über eine Steckdose an das Stromnetz der Wohnung anschließt – oft „Balkonkraftwerk“ genannt."},{"wort":"Sicherheit","erklaerung":"Geld oder eine andere Absicherung für den Vermieter – hier für mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem Umbau."},{"wort":"unter Würdigung der Interessen","erklaerung":"Die Interessen beider Seiten werden berücksichtigt und gegeneinander abgewogen."}],"fragen":[{"frage":"Muss mein Vermieter ein Balkonkraftwerk erlauben?","antwort":"Nach § 554 Absatz 1 BGB kannst du verlangen, dass er bauliche Veränderungen für die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte erlaubt. Er muss nur dann nicht zustimmen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist."},{"frage":"Darf ich in der Mietwohnung eine Wallbox für mein E-Auto einbauen?","antwort":"Du kannst nach § 554 Absatz 1 BGB verlangen, dass dein Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen – außer sie sind ihm nicht zuzumuten. Wer die Kosten trägt, regelt § 554 BGB nicht."},{"frage":"Kann ich einen barrierefreien Umbau meiner Mietwohnung verlangen?","antwort":"Du kannst verlangen, dass dein Vermieter einen solchen Umbau erlaubt (§ 554 Absatz 1 BGB). Dass er ihn selbst durchführt oder bezahlt, regelt die Norm nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 551 BGB","warum":"Wie der Vermieter eine Sicherheit in Geld anlegen muss"},{"norm":"§ 578 BGB","warum":"§ 554 BGB gilt auch bei der Miete von Grundstücken und anderen Räumen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen vielleicht etwas in Ihrer Miet-Wohnung umbauen.\nZum Beispiel eine Rampe für einen Roll-Stuhl.\nOder eine Lade-Station für ein Elektro-Auto.\nOder ein besseres Schloss gegen Einbrecher.\nOder eine kleine Solar-Anlage am Balkon.\nDafür brauchen Sie die Erlaubnis vom Vermieter.\nSie können diese Erlaubnis verlangen.\nManchmal darf der Vermieter Nein sagen.\nDas darf er nur, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist.\nZuzumuten heißt: Man kann es von ihm verlangen.\nDabei zählen auch Ihre Gründe.\nDer Vermieter darf Ihnen dieses Recht im Miet-Vertrag nicht nehmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555","bezeichnung":"§ 555 BGB","titel_amtlich":"Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555/","original":[{"nr":null,"text":"Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"555","titel_einfach":"Vertragsstrafen im Wohnungsmietvertrag sind unwirksam","kurz":"Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, in der sich der Vermieter von Wohnraum vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Eine Vertragsstrafe ist ein Geldbetrag, den du zahlen sollst, wenn du eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllst. Lässt sich dein Vermieter eine solche Strafe von dir versprechen, ist diese Vereinbarung unwirksam. Die Regel gilt für Mietverhältnisse über Wohnraum."}],"beispiel":{"titel":"Strafe für verspätete Miete","text":"Im Mietvertrag von Elif in Bielefeld steht: „Für jede verspätete Mietzahlung zahlt der Mieter eine Vertragsstrafe von 50 Euro.“ Im Juni überweist Elif die Miete 4 Tage zu spät. Ihr Vermieter verlangt die 50 Euro. Nach § 555 BGB ist die Vereinbarung über die Vertragsstrafe unwirksam. Elif muss diese 50 Euro nicht zahlen."},"wichtig":["Eine Vertragsstrafe zugunsten des Vermieters im Mietvertrag über Wohnraum ist unwirksam."],"begriffe":[{"wort":"Vertragsstrafe","erklaerung":"Ein Betrag, den jemand zahlen soll, wenn er eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt (§ 339 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Strafe festlegen?","antwort":"Bei Wohnraum nicht wirksam. Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die sich der Vermieter vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt."}],"verweise":[{"norm":"§ 339 BGB","warum":"Was eine Vertragsstrafe ist"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal steht im Miet-Vertrag eine Strafe.\nZum Beispiel: Sie zahlen die Miete zu spät.\nDann sollen Sie 50 Euro Strafe zahlen.\nSo eine Strafe heißt: Vertrags-Strafe.\nBei einer Miet-Wohnung gilt diese Strafe nicht.\nSie müssen die Strafe nicht bezahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555a","bezeichnung":"§ 555a BGB","titel_amtlich":"Erhaltungsmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555a/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen)."},{"nr":"2","text":"Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich."},{"nr":"3","text":"Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"555a","titel_einfach":"Reparaturen am Haus: Was du dulden musst","kurz":"Nach § 555a BGB muss ein Mieter notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dulden; der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen und dadurch entstehende Kosten des Mieters angemessen ersetzen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du musst Arbeiten dulden, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren. Das Gesetz nennt sie Erhaltungsmaßnahmen. Dulden heißt: Du musst die Arbeiten zulassen, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen."},{"nr":"2","einfach":"Dein Vermieter muss dir Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen. Wie früh genau, sagt das Gesetz nicht. Eine Ankündigung ist nicht nötig, wenn\n- die Arbeiten nur unerheblich auf die Mietsache einwirken oder\n- sie zwingend sofort durchgeführt werden müssen, etwa bei einem Rohrbruch."},{"nr":"3","einfach":"Musst du wegen einer Erhaltungsmaßnahme selbst Geld ausgeben, muss dein Vermieter dir diese Aufwendungen in angemessenem Umfang ersetzen. Auf dein Verlangen muss er dir dafür vorher einen Vorschuss zahlen."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 2 (Ankündigung) oder Absatz 3 (Ersatz der Kosten) abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Neue Wasserleitungen im Bad","text":"Der Vermieter von Mehmet in Hannover lässt im Mai die undichten Wasserleitungen im Bad erneuern. Er kündigt die Arbeiten 4 Wochen vorher an. Mehmet muss die Handwerker nach § 555a Absatz 1 BGB in die Wohnung lassen. Um seine Möbel vor Staub zu schützen, kauft Mehmet Abdeckfolie für 25 Euro. Diese Kosten muss der Vermieter ihm nach § 555a Absatz 3 BGB in angemessenem Umfang ersetzen."},"wichtig":["Notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten musst du dulden.","Dein Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen – außer sie wirken nur unerheblich auf die Mietsache ein oder müssen zwingend sofort durchgeführt werden.","Kosten, die dir durch die Arbeiten entstehen, muss er in angemessenem Umfang ersetzen und auf Verlangen vorschießen."],"begriffe":[{"wort":"Erhaltungsmaßnahmen","erklaerung":"Arbeiten, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren."},{"wort":"dulden","erklaerung":"Etwas zulassen und nicht verhindern, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen."},{"wort":"Instandsetzung","erklaerung":"Die Reparatur von etwas, das kaputt oder mangelhaft ist."},{"wort":"Vorschuss","erklaerung":"Geld, das du schon vor den Ausgaben bekommst, nicht erst danach."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich Handwerker in meine Mietwohnung lassen?","antwort":"Für Erhaltungsmaßnahmen ja. Nach § 555a Absatz 1 BGB musst du Arbeiten dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind."},{"frage":"Wie früh muss der Vermieter Reparaturen ankündigen?","antwort":"§ 555a Absatz 2 BGB sagt nur: rechtzeitig. Eine feste Frist nennt die Norm nicht. Keine Ankündigung ist nötig, wenn die Arbeiten nur unerheblich auf die Mietsache einwirken oder sofort durchgeführt werden müssen."},{"frage":"Wer zahlt meine Kosten bei Reparaturen in der Mietwohnung?","antwort":"Aufwendungen, die du wegen einer Erhaltungsmaßnahme machen musst, muss dein Vermieter nach § 555a Absatz 3 BGB in angemessenem Umfang ersetzen. Auf Verlangen muss er einen Vorschuss zahlen."}],"verweise":[{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was eine Modernisierung ist – dafür gelten andere Regeln"},{"norm":"§ 555d BGB","warum":"Duldung von Modernisierungsmaßnahmen"},{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Weniger Miete, wenn die Arbeiten die Nutzung einschränken"},{"norm":"§ 578 BGB","warum":"Absätze 1 bis 3 gelten auch für Geschäftsräume und andere Räume"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal muss in Ihrer Miet-Wohnung etwas repariert werden.\nZum Beispiel ein Wasser-Rohr.\nDann müssen Sie die Handwerker in die Wohnung lassen.\nDer Vermieter muss Ihnen die Arbeiten rechtzeitig sagen.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel: Die Reparatur ist sehr dringend.\nVielleicht haben Sie durch die Arbeiten Kosten.\nDann muss der Vermieter Ihnen das Geld zurückzahlen.\nDer Betrag muss angemessen sein.\nSie können das Geld auch vorher verlangen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555b","bezeichnung":"§ 555b BGB","titel_amtlich":"Modernisierungsmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555b/","original":[{"nr":null,"text":"Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,\n\n1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),\n1a. durch die eine Heizungsanlage im Sinne des § 42 des Gebäudemodernisierungsgesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingebaut oder aufgestellt wird,\n2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,\n3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,\n4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,\n4a. durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes angeschlossen wird,\n5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,\n6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder\n7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird."}],"erklaerung":{"nr":"555b","titel_einfach":"Was als Modernisierung gilt","kurz":"Nach § 555b BGB sind Modernisierungen bestimmte bauliche Veränderungen – etwa um Energie oder Wasser zu sparen, bestimmte Heizungsanlagen einzubauen, Glasfaser anzuschließen oder neuen Wohnraum zu schaffen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, also Umbauten an der Mietsache oder am Gebäude. Das Gesetz zählt diese Fälle auf:\n1. Durch den Umbau wird in Bezug auf die Mietsache nachhaltig Endenergie eingespart. Das nennt das Gesetz energetische Modernisierung.\n1a. Es wird eine Heizungsanlage im Sinne von § 42 des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut oder aufgestellt.\n2. Es wird nachhaltig nicht erneuerbare Primärenergie eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt – sofern nicht schon eine energetische Modernisierung nach Nr. 1 vorliegt.\n3. Der Wasserverbrauch sinkt nachhaltig.\n4. Der Gebrauchswert der Mietsache steigt nachhaltig. Die Mietsache lässt sich also dauerhaft besser nutzen.\n4a. Die Mietsache wird zum ersten Mal per Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität angeschlossen (im Sinne von § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes).\n5. Die allgemeinen Wohnverhältnisse werden auf Dauer verbessert.\n6. Der Vermieter baut wegen Umständen um, die er nicht zu vertreten hat, und es handelt sich nicht um eine Erhaltungsmaßnahme nach § 555a BGB, also nicht um Instandhaltung oder Instandsetzung.\n7. Es entsteht neuer Wohnraum."}],"beispiel":{"titel":"Erster Glasfaseranschluss im Haus","text":"Frau Petrović vermietet Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Bisher gibt es dort nur Kupferleitungen. 2027 lässt sie das Haus zum ersten Mal per Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität anschließen. Nach § 555b Nummer 4a BGB ist das eine Modernisierungsmaßnahme. Wie sie die Arbeiten ankündigen muss und ob sie danach die Miete erhöhen darf, regeln die §§ 555c und 559 BGB."},"wichtig":["Eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn einer der aufgezählten Fälle zutrifft.","Maßnahmen wegen Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, zählen nach Nr. 6 nur dann als Modernisierung, wenn sie keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB sind."],"begriffe":[{"wort":"bauliche Veränderung","erklaerung":"Ein Umbau oder Eingriff in die Bausubstanz, etwa an Wänden, Leitungen, Fenstern oder Anlagen des Gebäudes."},{"wort":"Endenergie","erklaerung":"Die Energie, die im Gebäude ankommt und dort verbraucht wird, zum Beispiel Gas, Heizöl, Fernwärme oder Strom."},{"wort":"Primärenergie","erklaerung":"Energie in ihrer ursprünglichen Form, bevor sie umgewandelt wird; nicht erneuerbar sind etwa Kohle, Erdöl oder Erdgas."},{"wort":"Gebrauchswert","erklaerung":"Wie gut sich die Mietsache nutzen lässt."},{"wort":"nicht zu vertreten","erklaerung":"Wer etwas nicht zu vertreten hat, ist dafür nicht verantwortlich – ihm ist weder Absicht noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen."}],"fragen":[{"frage":"Ist ein Glasfaseranschluss eine Modernisierung?","antwort":"Ja, wenn die Mietsache dadurch zum ersten Mal per Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität angeschlossen wird (§ 555b Nummer 4a BGB)."},{"frage":"Ist eine neue Heizung eine Modernisierung?","antwort":"Nach § 555b Nummer 1a BGB ist es eine Modernisierung, wenn eine Heizungsanlage im Sinne von § 42 des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut oder aufgestellt wird. Welche Anlagen darunter fallen, regelt dieses Gesetz, nicht § 555b BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 555a BGB","warum":"Erhaltungsmaßnahmen: Instandhaltung und Instandsetzung"},{"norm":"§ 555c BGB","warum":"Wie der Vermieter eine Modernisierung ankündigen muss"},{"norm":"§ 555d BGB","warum":"Wann der Mieter eine Modernisierung dulden muss"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach einer Modernisierung"},{"norm":"§ 559e BGB","warum":"Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage"},{"norm":"§ 42 Gebäudemodernisierungsgesetz","warum":"Welche Heizungsanlagen unter Nr. 1a fallen"},{"norm":"§ 3 TKG","warum":"Was ein Netz mit sehr hoher Kapazität ist (Nummer 33)"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter baut etwas um.\nManche Umbauten heißen Modernisierung.\nDas Gesetz zählt diese Umbauten genau auf.\nEin Beispiel: Der Umbau spart dauerhaft Energie.\nEin anderes Beispiel: Der Vermieter baut eine bestimmte neue Heizung ein.\nAuch ein Glas-Faser-Anschluss kann eine Modernisierung sein.\nGlas-Faser ist eine Leitung für schnelles Internet.\nAuch neue Wohnungen im Haus zählen dazu.\nFür reine Reparaturen gelten andere Regeln.\nFür Modernisierungen gibt es eigene Regeln.\nZum Beispiel für die Miete nach dem Umbau."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555c","bezeichnung":"§ 555c BGB","titel_amtlich":"Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555c/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:\n\n1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,\n2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,\n3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten."},{"nr":"2","text":"Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen."},{"nr":"3","text":"In der Modernisierungsankündigung für eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1 und 2 kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen."},{"nr":"4","text":"Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"555c","titel_einfach":"Wie der Vermieter eine Modernisierung ankündigen muss","kurz":"Nach § 555c BGB muss der Vermieter eine Modernisierung spätestens 3 Monate vor Beginn in Textform ankündigen und dabei unter anderem Art, Beginn, Dauer und eine geplante Mieterhöhung nennen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter muss dir eine Modernisierung spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn ankündigen. Das muss in Textform geschehen, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Das Gesetz nennt das Modernisierungsankündigung. Sie muss diese Angaben enthalten:\n1. welche Maßnahme geplant ist und wie umfangreich sie voraussichtlich wird, in den wesentlichen Zügen,\n2. wann sie voraussichtlich beginnt und wie lange sie voraussichtlich dauert,\n3. um wie viel die Miete voraussichtlich steigen wird – falls er eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangen will –, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten."},{"nr":"2","einfach":"Dein Vermieter soll dich in der Ankündigung darauf hinweisen, in welcher Form und bis wann du einen Härteeinwand erheben kannst (§ 555d Absatz 3 Satz 1 BGB). Mit einem Härteeinwand teilst du mit, warum die Modernisierung oder die Mieterhöhung für dich eine besondere Härte wäre. Fehlt der Hinweis, hat das Folgen für deine Frist; das regelt § 555d Absatz 5 BGB."},{"nr":"3","einfach":"Geht es um eine energetische Modernisierung oder um eine Maßnahme, die Primärenergie spart oder das Klima schützt (§ 555b Nummer 1 und 2 BGB), darf sich dein Vermieter in der Ankündigung auf allgemein anerkannte Pauschalwerte stützen. Das sind übliche Standardwerte. Das gilt vor allem für die energetische Qualität von Bauteilen, etwa von Fenstern oder Wänden."},{"nr":"4","einfach":"Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungen, die nur unerheblich auf die Mietsache einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen. Beides muss zusammenkommen. Was genau unerheblich ist, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Ankündigung für die Fassadendämmung","text":"Aylins Vermieterin will ab 1. Juli 2027 die Außenwände des Hauses dämmen lassen. Am 10. März 2027 bekommt Aylin dazu eine E-Mail. Darin stehen: was gemacht wird und in welchem Umfang, der Beginn, die voraussichtliche Dauer von 8 Wochen, die erwartete Mieterhöhung von 45 Euro im Monat und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten. Die Ankündigung kommt mehr als 3 Monate vor Beginn und in Textform. Sie erfüllt damit § 555c Absatz 1 BGB."},"wichtig":["Dein Vermieter muss eine Modernisierung spätestens 3 Monate vor Beginn in Textform ankündigen.","Will er danach die Miete nach § 559 oder § 559c BGB erhöhen, muss er den erwarteten Erhöhungsbetrag schon in der Ankündigung nennen.","Bei Maßnahmen, die die Mietsache und die Miete nur unerheblich betreffen, gelten diese Pflichten nicht."],"begriffe":[{"wort":"Modernisierungsankündigung","erklaerung":"Die Mitteilung des Vermieters, dass er eine Modernisierung plant, mit den Angaben aus § 555c Absatz 1 BGB."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt und dauerhaft gespeichert werden kann, zum Beispiel Brief, E-Mail oder Fax (§ 126b BGB)."},{"wort":"Härteeinwand","erklaerung":"Deine Mitteilung an den Vermieter, warum die Modernisierung oder die Mieterhöhung für dich eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 555d BGB)."},{"wort":"Pauschalwerte","erklaerung":"Allgemein anerkannte Standardwerte, etwa zur Dämmwirkung von Bauteilen, die nicht für das einzelne Haus gemessen werden müssen."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange vorher muss eine Modernisierung angekündigt werden?","antwort":"Nach § 555c Absatz 1 BGB spätestens 3 Monate vor Beginn, und zwar in Textform. Das gilt nicht für Maßnahmen, die die Mietsache nur unerheblich betreffen und die Miete nur unerheblich erhöhen (Absatz 4)."},{"frage":"Was muss in einer Modernisierungsankündigung stehen?","antwort":"Art und voraussichtlicher Umfang der Maßnahme in wesentlichen Zügen sowie voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer. Soll die Miete nach § 559 oder § 559c BGB steigen, außerdem der erwartete Erhöhungsbetrag, dazu die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten (§ 555c Absatz 1 BGB)."},{"frage":"Muss der Vermieter mich auf den Härteeinwand hinweisen?","antwort":"Nach § 555c Absatz 2 BGB soll er dich auf Form und Frist des Härteeinwands hinweisen. Was gilt, wenn er das nicht tut, regelt § 555d Absatz 5 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"},{"norm":"§ 555d BGB","warum":"Duldungspflicht und Frist für den Härteeinwand"},{"norm":"§ 555e BGB","warum":"Sonderkündigungsrecht nach einer Modernisierungsankündigung"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach einer Modernisierung"},{"norm":"§ 559c BGB","warum":"Vereinfachtes Verfahren für die Mieterhöhung"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will Ihre Wohnung modernisieren.\nModernisieren heißt: Er will das Haus oder die Wohnung verbessern.\nDas muss er Ihnen vorher mitteilen.\nDie Mitteilung muss spätestens 3 Monate vor dem Start kommen.\nDie Mitteilung muss in Text-Form sein.\nText-Form heißt zum Beispiel: Brief oder E-Mail.\nIn der Mitteilung steht: Das wird gemacht.\nDort steht auch: So lange dauern die Arbeiten.\nVielleicht will der Vermieter danach mehr Miete.\nDann muss er den Betrag nennen.\nEr nennt auch die erwarteten Neben-Kosten.\nFür kleine Arbeiten mit wenig Miet-Erhöhung gibt es eine Ausnahme."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555d","bezeichnung":"§ 555d BGB","titel_amtlich":"Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555d/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden."},{"nr":"2","text":"Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten bleiben bei der Abwägung im Rahmen der Duldungspflicht außer Betracht; sie sind nur nach § 559 Absatz 4 und 5 bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen."},{"nr":"3","text":"Der Mieter hat dem Vermieter Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Modernisierungsankündigung den Vorschriften des § 555c entspricht."},{"nr":"4","text":"Nach Ablauf der Frist sind Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, noch zu berücksichtigen, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und er dem Vermieter die Umstände sowie die Gründe der Verzögerung unverzüglich in Textform mitteilt. Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Mieterhöhung begründen, sind nur zu berücksichtigen, wenn sie spätestens bis zum Beginn der Modernisierungsmaßnahme mitgeteilt werden."},{"nr":"5","text":"Hat der Vermieter in der Modernisierungsankündigung nicht auf die Form und die Frist des Härteeinwands hingewiesen (§ 555c Absatz 2), so bedarf die Mitteilung des Mieters nach Absatz 3 Satz 1 nicht der dort bestimmten Form und Frist. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"6","text":"§ 555a Absatz 3 gilt entsprechend."},{"nr":"7","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"555d","titel_einfach":"Wann du eine Modernisierung hinnehmen musst","kurz":"Nach § 555d BGB muss der Mieter eine Modernisierung dulden, außer sie wäre eine nicht zu rechtfertigende Härte; diese muss er bis Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mitteilen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du musst eine Modernisierung dulden. Das heißt: Du musst die Arbeiten zulassen. Ausnahmen stehen in Absatz 2."},{"nr":"2","einfach":"Du musst die Modernisierung nicht dulden, wenn sie für dich, deine Familie oder einen Angehörigen deines Haushalts eine Härte wäre. Diese Härte muss so schwer wiegen, dass sie nicht zu rechtfertigen ist. Dabei werden abgewogen: die berechtigten Interessen deines Vermieters, die berechtigten Interessen anderer Mieter im Gebäude sowie Energieeinsparung und Klimaschutz. Was genau eine solche Härte ist, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte. Die zu erwartende Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten zählen bei dieser Abwägung nicht. Sie spielen erst bei der Mieterhöhung selbst eine Rolle, nach § 559 Absatz 4 und 5 BGB."},{"nr":"3","einfach":"Umstände, die für dich eine Härte bedeuten – wegen der Arbeiten oder wegen der Mieterhöhung –, musst du deinem Vermieter in Textform mitteilen. Die Frist endet mit Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Kommt die Ankündigung zum Beispiel im März bei dir an, hast du bis 30. April Zeit. Die Frist beginnt nur, wenn die Ankündigung den Regeln von § 555c BGB entspricht."},{"nr":"4","einfach":"Auch nach Ablauf der Frist zählen solche Umstände noch, wenn du ohne eigenes Verschulden verhindert warst, die Frist einzuhalten. Dann musst du deinem Vermieter die Umstände und die Gründe für die Verspätung unverzüglich in Textform mitteilen. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Umstände, die eine Härte wegen der Mieterhöhung begründen, zählen aber nur, wenn du sie spätestens bis zum Beginn der Modernisierung mitteilst."},{"nr":"5","einfach":"Hat dein Vermieter in der Ankündigung nicht auf Form und Frist des Härteeinwands hingewiesen (§ 555c Absatz 2 BGB), musst du für deine Mitteilung nach Absatz 3 weder die Textform noch die Frist einhalten. Auch dann gilt aber Absatz 4 Satz 2: Härtegründe wegen der Mieterhöhung zählen nur, wenn du sie spätestens bis zum Beginn der Modernisierung mitteilst."},{"nr":"6","einfach":"§ 555a Absatz 3 BGB gilt entsprechend. Das heißt: Aufwendungen, die du wegen der Modernisierung machen musst, muss dein Vermieter dir in angemessenem Umfang ersetzen. Auf dein Verlangen muss er dir dafür einen Vorschuss zahlen."},{"nr":"7","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Frist für den Härteeinwand","text":"Herr Okafor bekommt am 12. März 2027 die Ankündigung einer Modernisierung. Sie entspricht § 555c BGB und weist auf Form und Frist des Härteeinwands hin. Herr Okafor ist schwer krank und hält die Bauarbeiten für eine Härte. Nach § 555d Absatz 3 BGB muss er diese Umstände seiner Vermieterin bis zum 30. April 2027 in Textform mitteilen, etwa per Brief oder E-Mail. Ob die Härte am Ende überwiegt, entscheidet die Abwägung nach Absatz 2."},"wichtig":["Härtegründe musst du bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitteilen; danach zählen sie nur noch in den Fällen der Absätze 4 und 5.","Die höhere Miete ist bei der Frage, ob du die Arbeiten dulden musst, kein Härtegrund; sie zählt erst bei der Mieterhöhung.","Härtegründe wegen der Mieterhöhung musst du spätestens bis zum Beginn der Arbeiten mitteilen."],"begriffe":[{"wort":"dulden","erklaerung":"Etwas hinnehmen und zulassen, hier: die Bauarbeiten in der Wohnung oder im Haus."},{"wort":"Härte","erklaerung":"Eine besondere Belastung für dich oder deine Familie, die auch nach Abwägung mit den anderen Interessen nicht zu rechtfertigen ist."},{"wort":"Zugang","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst, etwa im Briefkasten oder E-Mail-Postfach."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir den Umständen nach möglich ist."},{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Kosten, die du wegen der Arbeiten tragen musst, zum Beispiel für das Umräumen oder Reinigen."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich eine Modernisierung meiner Wohnung zulassen?","antwort":"Ja, das verlangt § 555d Absatz 1 BGB – es sei denn, sie wäre für dich, deine Familie oder einen Angehörigen deines Haushalts eine Härte, die auch nach Abwägung mit den Interessen von Vermieter, anderen Mietern, Energieeinsparung und Klimaschutz nicht zu rechtfertigen ist."},{"frage":"Bis wann muss ich einen Härteeinwand gegen eine Modernisierung erheben?","antwort":"Bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform (§ 555d Absatz 3 BGB). Die Frist läuft nur, wenn die Ankündigung § 555c BGB entspricht. Hat dein Vermieter nicht auf Form und Frist hingewiesen, gelten sie nicht; Härtegründe wegen der Mieterhöhung müssen aber spätestens bis zum Beginn der Arbeiten bei ihm sein."},{"frage":"Kann ich eine Modernisierung ablehnen, weil die Miete danach zu teuer wird?","antwort":"Nicht mit diesem Grund: Die zu erwartende Mieterhöhung und die künftigen Betriebskosten zählen bei der Frage, ob du dulden musst, nicht (§ 555d Absatz 2 BGB). Sie werden erst bei der Mieterhöhung nach § 559 Absatz 4 und 5 BGB berücksichtigt."}],"verweise":[{"norm":"§ 555c BGB","warum":"Anforderungen an die Modernisierungsankündigung"},{"norm":"§ 555a BGB","warum":"Ersatz von Aufwendungen und Vorschuss (Absatz 3)"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Härte bei der Mieterhöhung nach Modernisierung (Absatz 4 und 5)"},{"norm":"§ 555e BGB","warum":"Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierung"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will Ihre Wohnung modernisieren.\nDas heißt: Er will etwas umbauen und verbessern.\nSie müssen die Arbeiten zulassen.\nEs gibt eine Ausnahme: Die Arbeiten sind eine besondere Härte.\nHärte heißt: Die Arbeiten belasten Sie oder Ihre Familie sehr stark.\nDann muss man abwägen.\nDabei zählen auch die Interessen vom Vermieter und von anderen Mietern.\nDie höhere Miete zählt bei dieser Frage noch nicht.\nSie wollen eine Härte melden?\nDann schreiben Sie dem Vermieter in Text-Form.\nEin Brief oder eine E-Mail reicht.\nDafür gibt es eine Frist.\nEin Beispiel: Die Ankündigung kommt im März.\nDann haben Sie bis Ende April Zeit."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555e","bezeichnung":"§ 555e BGB","titel_amtlich":"Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555e/","original":[{"nr":"1","text":"Nach Zugang der Modernisierungsankündigung kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt."},{"nr":"2","text":"§ 555c Absatz 4 gilt entsprechend."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"555e","titel_einfach":"Kündigen, weil eine Modernisierung kommt","kurz":"Nach § 555e BGB kann der Mieter nach Zugang einer Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen, wenn er bis Ende des Folgemonats nach Zugang kündigt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du eine Modernisierungsankündigung bekommen, kannst du deinen Mietvertrag außerordentlich kündigen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Deine Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt. Kommt die Ankündigung zum Beispiel im März bei dir an, musst du bis 30. April kündigen."},{"nr":"2","einfach":"§ 555c Absatz 4 BGB gilt entsprechend. Das heißt: Bei Modernisierungen, die nur unerheblich auf die Mietsache einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen, gibt es dieses Kündigungsrecht nicht."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Ausziehen vor dem großen Umbau","text":"Lukas bekommt am 4. März 2027 die Ankündigung, dass seine Wohnung umfassend modernisiert wird. Während der Arbeiten will er dort nicht wohnen. Noch im März geht seine schriftliche Kündigung beim Vermieter ein. Nach § 555e BGB ist das rechtzeitig, denn die Frist läuft bis 30. April. Sein Mietverhältnis endet am 31. Mai 2027, mit Ablauf des übernächsten Monats."},"wichtig":["Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.","Bei Modernisierungen, die die Mietsache und die Miete nur unerheblich betreffen, gibt es dieses Kündigungsrecht nicht."],"begriffe":[{"wort":"außerordentlich kündigen","erklaerung":"Aus einem besonderen, gesetzlich geregelten Anlass kündigen, mit einer eigenen Frist statt der sonst geltenden Kündigungsfrist."},{"wort":"Zugang","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst."},{"wort":"Modernisierungsankündigung","erklaerung":"Die Mitteilung des Vermieters über eine geplante Modernisierung nach § 555c BGB."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich wegen einer Modernisierung kündigen?","antwort":"Ja. Nach § 555e BGB kannst du nach Zugang der Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt."},{"frage":"Gilt das Sonderkündigungsrecht bei jeder Modernisierung?","antwort":"Nein. Es gilt nicht für Maßnahmen, die nur unerheblich auf die Mietsache einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen (§ 555e Absatz 2 mit § 555c Absatz 4 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 555c BGB","warum":"Modernisierungsankündigung und Ausnahme für unerhebliche Maßnahmen (Absatz 4)"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags muss schriftlich sein"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will Ihre Wohnung modernisieren.\nEr hat Ihnen das angekündigt.\nDann dürfen Sie den Miet-Vertrag kündigen.\nDafür gibt es eine kurze Frist.\nDie Frist endet am Ende vom nächsten Monat.\nEin Beispiel: Die Ankündigung kommt im März.\nDann müssen Sie bis Ende April kündigen.\nSie kündigen zum Beispiel noch im März.\nDann endet der Miet-Vertrag Ende Mai.\nBei kleinen Arbeiten mit wenig Miet-Erhöhung gilt diese Regel nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"555f","bezeichnung":"§ 555f BGB","titel_amtlich":"Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/555f/","original":[{"nr":null,"text":"Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die\n\n1. zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen,\n2. Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters,\n3. künftige Höhe der Miete."}],"erklaerung":{"nr":"555f","titel_einfach":"Absprachen zu Reparatur und Modernisierung","kurz":"Nach § 555f BGB können Mieter und Vermieter nach Vertragsschluss aus Anlass einer Erhaltung oder Modernisierung Vereinbarungen treffen, etwa über Ablauf, Gewährleistung, Kostenersatz und künftige Miete.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Nachdem ihr den Mietvertrag geschlossen habt, können du und dein Vermieter aus Anlass einer Erhaltungsmaßnahme oder einer Modernisierung eigene Vereinbarungen treffen. Das Gesetz nennt vor allem diese Themen:\n1. wann die Arbeiten stattfinden und wie sie technisch durchgeführt werden,\n2. deine Gewährleistungsrechte und deine Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen,\n3. wie hoch die Miete künftig sein soll.\nDie Liste ist nicht abschließend. Ihr könnt also auch über andere Punkte Vereinbarungen treffen."}],"beispiel":{"titel":"Absprache vor dem Badumbau","text":"Mehmets Vermieterin will sein Bad modernisieren. Die beiden vereinbaren: Die Arbeiten laufen vom 3. bis 14. Mai 2027. Für diese 2 Wochen zahlt Mehmet 150 Euro weniger Miete. Danach steigt die Miete um 40 Euro im Monat. Nach § 555f BGB dürfen Mieter und Vermieter nach Abschluss des Mietvertrags solche Vereinbarungen aus Anlass einer Modernisierung treffen."},"wichtig":["Die Norm betrifft Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden."],"begriffe":[{"wort":"Erhaltungsmaßnahmen","erklaerung":"Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache, also um sie in Ordnung zu halten oder zu reparieren (§ 555a BGB)."},{"wort":"Gewährleistungsrechte","erklaerung":"Deine Rechte, wenn die Mietsache einen Mangel hat, zum Beispiel weniger Miete zu zahlen."},{"wort":"Aufwendungsersatzansprüche","erklaerung":"Dein Anspruch darauf, dass dir der Vermieter Kosten ersetzt, die du wegen der Arbeiten hattest."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich mit meinem Vermieter eine Vereinbarung zur Modernisierung treffen?","antwort":"Ja. Nach § 555f BGB könnt ihr nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass einer Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme Vereinbarungen treffen, zum Beispiel über den Ablauf der Arbeiten, deine Gewährleistungsrechte und Ersatzansprüche oder die künftige Miete."}],"verweise":[{"norm":"§ 555a BGB","warum":"Erhaltungsmaßnahmen"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"},{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Weniger Miete, wenn die Mietsache einen Mangel hat"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will etwas reparieren oder modernisieren.\nSie und der Vermieter können dazu eine Abmachung treffen.\nDas geht, wenn der Miet-Vertrag schon geschlossen ist.\nIn der Abmachung kann stehen: Wann und wie wird gearbeitet?\nDort können auch Ihre Rechte bei Mängeln stehen.\nMangel heißt: Etwas in der Wohnung funktioniert nicht richtig.\nDort kann auch stehen: Welche Kosten bekommen Sie zurück?\nAuch die Miete nach den Arbeiten können Sie vereinbaren."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556","bezeichnung":"§ 556 BGB","titel_amtlich":"Vereinbarungen über Betriebskosten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen."},{"nr":"2","text":"Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden."},{"nr":"3","text":"Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."},{"nr":"3a","text":"Ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes hat der Mieter nur bei wirtschaftlicher Umsetzung der Maßnahme zu tragen. Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Absatz 2 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes, hat der Mieter die Kosten nur dann zu tragen, wenn der Vermieter vor Vereinbarung der Glasfaserbereitstellung soweit möglich drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt hat."},{"nr":"4","text":"Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 3a abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"556","titel_einfach":"Betriebskosten: wer sie zahlt und wie abgerechnet wird","kurz":"Nach § 556 BGB trägt der Mieter Betriebskosten nur, wenn das vereinbart ist; über Vorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du und dein Vermieter könnt vereinbaren, dass du die Betriebskosten trägst. Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer oder dem Erbbauberechtigten laufend entstehen. Sie entstehen durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück. Oder sie entstehen durch die vorgesehene Nutzung von Gebäude, Nebengebäuden, Anlagen, Einrichtungen und Grundstück. Welche Kosten dazugehören, listet die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 auf; sie gilt weiter. Die Bundesregierung darf per Verordnung Vorschriften über diese Liste erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss."},{"nr":"2","einfach":"Ihr könnt auch vereinbaren, dass du die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung zahlst – soweit andere Vorschriften nichts anderes bestimmen. Vorauszahlungen dürft ihr nur in angemessener Höhe vereinbaren. Was genau angemessen ist, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte."},{"nr":"3","einfach":"Über die Vorauszahlungen muss dein Vermieter jedes Jahr abrechnen. Dabei muss er den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten – also auf ein vernünftiges Verhältnis von Kosten und Nutzen achten. Er muss dir die Abrechnung spätestens bis zum Ende des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Rechnet er zum Beispiel das Kalenderjahr 2025 ab, ist das der 31. Dezember 2026. Danach kann dein Vermieter keine Nachzahlung mehr von dir verlangen – außer, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Teilabrechnungen muss er nicht machen. Hast du Einwände gegen die Abrechnung, musst du sie deinem Vermieter spätestens bis zum Ende des 12. Monats mitteilen, nachdem du die Abrechnung bekommen hast. Danach kannst du keine Einwände mehr geltend machen – außer, du hast die Verspätung nicht zu vertreten."},{"nr":"3a","einfach":"Für einen neuen Glasfaseranschluss kann ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes anfallen. Dieses musst du nur tragen, wenn die Maßnahme wirtschaftlich umgesetzt ist. Ist es eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Absatz 2 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes, gilt zusätzlich: Du musst die Kosten nur tragen, wenn dein Vermieter vorher – soweit möglich – 3 Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt hat. „Vorher“ heißt: bevor er die Glasfaserbereitstellung vereinbart hat."},{"nr":"4","einfach":"Dein Vermieter muss dich auf Verlangen die Belege einsehen lassen, auf denen die Abrechnung beruht – zum Beispiel Rechnungen. Er darf dir die Belege auch elektronisch bereitstellen."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil abweichen, sind unwirksam. Das gilt für Absatz 1 und für die angemessene Höhe der Vorauszahlungen (Absatz 2 Satz 2). Es gilt auch für die Abrechnungsregeln in Absatz 3 und die Glasfaser-Regeln in Absatz 3a."}],"beispiel":{"titel":"Nebenkostenabrechnung kommt zu spät","text":"Marie zahlt jeden Monat 120 Euro Betriebskosten-Vorauszahlung. Ihr Vermieter rechnet nach Kalenderjahren ab. Die Abrechnung für 2025 muss Marie also spätestens am 31. Dezember 2026 erreichen. Sie kommt aber erst im Februar 2027 und verlangt 300 Euro Nachzahlung. Einen Grund, warum er für die Verspätung nicht verantwortlich ist, hat der Vermieter nicht. Nach § 556 Absatz 3 BGB kann er die 300 Euro deshalb nicht mehr verlangen."},"wichtig":["Dein Vermieter muss dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen; danach kann er nichts mehr nachfordern, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten.","Auch für dich gilt eine Frist: Einwände gegen die Abrechnung musst du spätestens 12 Monate, nachdem du sie bekommen hast, mitteilen.","Du kannst verlangen, die Belege zur Abrechnung einzusehen."],"begriffe":[{"wort":"Betriebskosten","erklaerung":"Laufende Kosten von Grundstück und Gebäude, etwa für Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung; die Liste steht in der Betriebskostenverordnung."},{"wort":"Pauschale","erklaerung":"Ein fester Betrag für die Betriebskosten, über den der Vermieter nicht abrechnet."},{"wort":"Vorauszahlung","erklaerung":"Ein monatlicher Abschlag auf die Betriebskosten, über den der Vermieter einmal im Jahr abrechnen muss."},{"wort":"Grundsatz der Wirtschaftlichkeit","erklaerung":"Die Pflicht des Vermieters, bei den Betriebskosten auf ein vernünftiges Verhältnis von Kosten und Nutzen zu achten."},{"wort":"nicht zu vertreten","erklaerung":"Wer etwas nicht zu vertreten hat, ist dafür nicht verantwortlich – ihm ist weder Absicht noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen."}],"fragen":[{"frage":"Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?","antwort":"Nach § 556 Absatz 3 BGB muss dein Vermieter sie dir spätestens bis zum Ende des 12. Monats nach dem Abrechnungszeitraum mitteilen – für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Kommt sie später, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten."},{"frage":"Wie lange habe ich Zeit, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen?","antwort":"Du musst deine Einwände spätestens bis zum Ende des 12. Monats mitteilen, nachdem du die Abrechnung bekommen hast (§ 556 Absatz 3 BGB). Danach kannst du sie nur noch geltend machen, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast."},{"frage":"Darf ich die Belege zur Nebenkostenabrechnung sehen?","antwort":"Ja. Nach § 556 Absatz 4 BGB muss dein Vermieter dir auf Verlangen Einsicht in die Belege geben. Er darf sie dir auch elektronisch bereitstellen."}],"verweise":[{"norm":"§ 556a BGB","warum":"Nach welchem Maßstab die Betriebskosten verteilt werden"},{"norm":"§ 560 BGB","warum":"Wann Pauschale und Vorauszahlungen angepasst werden dürfen"},{"norm":"§ 2 BetrKV","warum":"Liste der Kosten, die als Betriebskosten gelten"},{"norm":"§ 72 TKG","warum":"Regeln zum Glasfaserbereitstellungsentgelt"}],"praxis":null,"leicht":"Neben der Miete gibt es oft Neben-Kosten.\nIm Gesetz heißen sie Betriebs-Kosten.\nDas sind zum Beispiel Kosten für Wasser oder Müll.\nSie zahlen diese Kosten nur mit einer Abmachung im Miet-Vertrag.\nOft zahlen Sie jeden Monat einen Betrag im Voraus.\nDann muss der Vermieter einmal im Jahr abrechnen.\nIn der Abrechnung steht: So viel hat alles wirklich gekostet.\nEin Beispiel: Die Abrechnung ist für das Jahr 2025.\nDann muss sie bis Ende 2026 bei Ihnen sein.\nKommt die Abrechnung später?\nDann darf der Vermieter kein Geld nachfordern.\nEs gibt Ausnahmen.\nSie finden einen Fehler in der Abrechnung?\nDann haben Sie 12 Monate Zeit für Ihren Einwand.\nDie 12 Monate beginnen, wenn die Abrechnung bei Ihnen ankommt.\nSie dürfen die Rechnungen vom Vermieter ansehen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Umlage nur bei Vereinbarung, Abrechnungsfrist 12 Monate mit Nachforderungsausschluss, Einwendungsfrist 12 Monate ab Zugang, Belegeinsicht und Glasfaser-Regel geprüft; Beispiel (Abrechnung 2025 im Februar 2027 → keine Nachzahlung) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556a","bezeichnung":"§ 556a BGB","titel_amtlich":"Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556a/","original":[{"nr":"1","text":"Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."},{"nr":"2","text":"Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen."},{"nr":"3","text":"Ist Wohnungseigentum vermietet und haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten abweichend von Absatz 1 nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzulegen. Widerspricht der Maßstab billigem Ermessen, ist nach Absatz 1 umzulegen."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"556a","titel_einfach":"Nach welchem Schlüssel Betriebskosten verteilt werden","kurz":"Nach § 556a BGB werden Betriebskosten ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche verteilt, Kosten mit erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung nach diesem Verbrauch oder dieser Verursachung.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Habt ihr nichts anderes vereinbart, verteilt dein Vermieter die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche. Andere Vorschriften können etwas anderes bestimmen und gehen dann vor, zum Beispiel die Heizkostenverordnung. Manche Betriebskosten hängen von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung ab. Erfasst heißt: Der Verbrauch wird gemessen oder festgestellt, etwa mit einem Wasserzähler. Solche Kosten muss dein Vermieter nach einem Maßstab verteilen, der den unterschiedlichen Verbrauch oder die unterschiedliche Verursachung berücksichtigt. Habt ihr im Mietvertrag einen anderen Maßstab vereinbart, gilt Absatz 2."},{"nr":"2","einfach":"Habt ihr einen anderen Maßstab vereinbart, kann dein Vermieter trotzdem bestimmen, dass die Betriebskosten künftig ganz oder teilweise nach erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung verteilt werden. Dafür reicht eine Erklärung von ihm in Textform. Diese Erklärung darf er nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums abgeben. Waren die Kosten bisher in der Miete enthalten, muss er die Miete entsprechend senken."},{"nr":"3","einfach":"Für eine vermietete Eigentumswohnung gilt etwas anderes als in Absatz 1, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt: Die Betriebskosten werden nach dem Maßstab verteilt, der jeweils zwischen den Wohnungseigentümern gilt. Widerspricht dieser Maßstab billigem Ermessen, wird nach Absatz 1 verteilt. Billiges Ermessen heißt: eine faire Abwägung der Interessen beider Seiten. Was das im Einzelfall bedeutet, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 2 abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Grundsteuer nach Quadratmetern","text":"Sofia wohnt in einem Haus mit 4 Wohnungen und zusammen 300 Quadratmetern. Das Haus gehört ganz ihrer Vermieterin. Sofias Wohnung hat 75 Quadratmeter. Laut Mietvertrag trägt Sofia die Betriebskosten, einen Verteilerschlüssel haben die beiden nicht vereinbart. Die Grundsteuer für das Haus beträgt 1.200 Euro im Jahr. Nach § 556a Absatz 1 BGB wird sie nach Wohnfläche verteilt: Sofia trägt 75 von 300 Quadratmetern, also ein Viertel – 300 Euro."},"wichtig":["Ohne andere Vereinbarung gilt: Maßstab ist die Wohnfläche, und Kosten mit erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung werden nach diesem Verbrauch oder dieser Verursachung verteilt.","Auf eine Verteilung nach Verbrauch umstellen darf dein Vermieter nur per Erklärung in Textform vor Beginn eines Abrechnungszeitraums.","Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne andere Vereinbarung der Schlüssel der Wohnungseigentümer, außer er widerspricht billigem Ermessen."],"begriffe":[{"wort":"Betriebskosten","erklaerung":"Laufende Kosten von Grundstück und Gebäude, etwa für Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung (§ 556 BGB)."},{"wort":"umlegen","erklaerung":"Kosten des ganzen Hauses auf die einzelnen Mieter verteilen."},{"wort":"Abrechnungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, über den der Vermieter die Betriebskosten abrechnet; nach § 556 Absatz 3 BGB wird jährlich abgerechnet."},{"wort":"Wohnungseigentum","erklaerung":"Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentümern, oft Eigentumswohnung genannt."},{"wort":"billiges Ermessen","erklaerung":"Eine Entscheidung, die die Interessen beider Seiten fair abwägt."}],"fragen":[{"frage":"Wie werden Nebenkosten auf die Mieter verteilt?","antwort":"Wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Anteil der Wohnfläche (§ 556a Absatz 1 BGB). Kosten, deren Verbrauch oder Verursachung erfasst wird, werden dann nach einem Maßstab verteilt, der den unterschiedlichen Verbrauch oder die unterschiedliche Verursachung berücksichtigt. Andere Vorschriften wie die Heizkostenverordnung können vorgehen."},{"frage":"Darf der Vermieter den Verteilerschlüssel für die Nebenkosten ändern?","antwort":"Nach § 556a Absatz 2 BGB darf er einseitig auf eine Verteilung nach erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung umstellen – per Erklärung in Textform vor Beginn eines Abrechnungszeitraums. Andere einseitige Änderungen regelt diese Norm nicht."},{"frage":"Wie werden Betriebskosten bei einer vermieteten Eigentumswohnung verteilt?","antwort":"Ohne andere Vereinbarung nach dem Schlüssel, der zwischen den Wohnungseigentümern gilt (§ 556a Absatz 3 BGB). Widerspricht dieser Schlüssel billigem Ermessen, wird nach Wohnfläche verteilt."}],"verweise":[{"norm":"§ 556 BGB","warum":"Vereinbarung über Betriebskosten und Abrechnung"},{"norm":"§ 2 HeizkostenV","warum":"Wann die Heizkostenverordnung für Heiz- und Warmwasserkosten vorgeht"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie zahlen Neben-Kosten für Ihre Wohnung.\nIm Gesetz heißen sie Betriebs-Kosten.\nDer Vermieter verteilt diese Kosten auf alle Mieter.\nOft steht im Miet-Vertrag, wie er verteilt.\nSteht dort nichts?\nDann zählt die Größe der Wohnung.\nEine große Wohnung zahlt dann mehr als eine kleine Wohnung.\nManche Kosten misst man.\nZum Beispiel das Wasser mit einem Wasser-Zähler.\nDiese Kosten verteilt der Vermieter nach dem Verbrauch.\nDer Vermieter darf auch später auf Verbrauch umstellen.\nDas muss er vor dem nächsten Abrechnungs-Zeitraum in Text-Form erklären.\nFür Eigentums-Wohnungen gibt es eine Sonder-Regel."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556b","bezeichnung":"§ 556b BGB","titel_amtlich":"Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist."},{"nr":"2","text":"Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"556b","titel_einfach":"Wann die Miete fällig ist und wann du verrechnen darfst","kurz":"Nach § 556b BGB ist die Miete spätestens am 3. Werktag jedes Zahlungsabschnitts fällig; bestimmte Forderungen darf der Mieter trotz Vertragsverbot verrechnen, wenn er es 1 Monat vorher in Textform ankündigt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du musst die Miete zu Beginn des Zeitabschnitts zahlen, nach dem sie bemessen ist – spätestens bis zum 3. Werktag dieses Abschnitts. Ist eine Monatsmiete vereinbart, heißt das: spätestens bis zum 3. Werktag des Monats."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal hast du selbst Geld von deinem Vermieter zu bekommen. Dann kannst du aufrechnen, also die Forderung mit der Miete verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, also Miete zurückhalten. Schließt dein Mietvertrag das aus oder schränkt es ein, darfst du es bei diesen Forderungen trotzdem:\n- Forderungen nach § 536a BGB, etwa auf Schadensersatz wegen eines Mangels,\n- Forderungen nach § 539 BGB auf Ersatz von Aufwendungen,\n- Forderungen auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete (ungerechtfertigte Bereicherung).\nVoraussetzung ist, dass du deinem Vermieter mindestens 1 Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angekündigt hast, dass du das tun willst. Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil hiervon abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Miete im Juni pünktlich zahlen","text":"Paula zahlt eine Monatsmiete von 850 Euro. Der 1. Juni 2026 ist ein Montag, die ersten Junitage sind keine Feiertage. Nach § 556b Absatz 1 BGB muss Paula die Juni-Miete spätestens am 3. Werktag zahlen, also bis Mittwoch, 3. Juni 2026. Zahlt sie schon am 1. Juni, ist das ebenfalls rechtzeitig."},"wichtig":["Bei einer Monatsmiete musst du spätestens bis zum 3. Werktag des Monats zahlen.","Schließt dein Mietvertrag das Verrechnen aus, darfst du Forderungen nach Absatz 2 trotzdem verrechnen, wenn du es mindestens 1 Monat vor Fälligkeit der Miete in Textform ankündigst."],"begriffe":[{"wort":"Werktag","erklaerung":"Ein Tag, der kein Sonntag und kein gesetzlicher Feiertag ist. Zum Samstag bei der Mietzahlung siehe den Hinweis zur Praxis."},{"wort":"aufrechnen","erklaerung":"Eine eigene Forderung gegen den Vermieter mit der Miete verrechnen, sodass du entsprechend weniger überweist (§ 387 BGB)."},{"wort":"Zurückbehaltungsrecht","erklaerung":"Das Recht, eine eigene Zahlung zurückzuhalten, bis die andere Seite ihre Pflicht erfüllt."},{"wort":"Fälligkeit","erklaerung":"Der Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung verlangt werden kann und gezahlt werden muss."},{"wort":"ungerechtfertigte Bereicherung","erklaerung":"Geld, das jemand ohne Rechtsgrund bekommen hat und deshalb zurückgeben muss, hier zu viel gezahlte Miete (§ 812 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Bis wann muss ich die Miete zahlen?","antwort":"Nach § 556b Absatz 1 BGB zu Beginn des Zeitabschnitts, nach dem die Miete bemessen ist, spätestens bis zum 3. Werktag. Bei einer Monatsmiete also bis zum 3. Werktag des Monats."},{"frage":"Darf ich Geld, das mir der Vermieter schuldet, mit der Miete verrechnen?","antwort":"§ 556b Absatz 2 BGB regelt den Fall, dass dein Mietvertrag das Verrechnen ausschließt oder einschränkt. Bei Ansprüchen nach § 536a oder § 539 BGB und bei zu viel gezahlter Miete darfst du dann trotzdem verrechnen. Dafür musst du es deinem Vermieter mindestens 1 Monat vor Fälligkeit der Miete in Textform ankündigen."}],"verweise":[{"norm":"§ 536a BGB","warum":"Schadensersatz und Aufwendungsersatz des Mieters wegen eines Mangels"},{"norm":"§ 539 BGB","warum":"Ersatz sonstiger Aufwendungen des Mieters"},{"norm":"§ 812 BGB","warum":"Rückforderung bei ungerechtfertigter Bereicherung"},{"norm":"§ 387 BGB","warum":"Was Aufrechnung bedeutet"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":"Der Bundesgerichtshof hat 2010 entschieden: Der Samstag zählt bei dieser Zahlungsfrist nicht als Werktag. 2016 hat er entschieden: Bei einer Überweisung reicht es, wenn du den Auftrag bis zum 3. Werktag erteilst und dein Konto gedeckt ist.","leicht":"Sie zahlen jeden Monat Miete.\nDie Miete ist am Anfang vom Monat fällig.\nFällig heißt: Sie müssen jetzt zahlen.\nSie haben dafür bis zum 3. Werk-Tag Zeit.\nWerk-Tage sind normale Arbeits-Tage.\nEin Beispiel: Der Monat beginnt an einem Montag.\nDann müssen Sie bis Mittwoch zahlen.\nManchmal schuldet der Vermieter Ihnen Geld.\nZum Beispiel: Sie haben zu viel Miete bezahlt.\nDann dürfen Sie das Geld von der Miete abziehen.\nDas gilt auch bei einem Verbot im Miet-Vertrag.\nDann müssen Sie es aber 1 Monat vor dem Zahl-Tag ankündigen.\nDie Ankündigung muss in Text-Form sein.\nZum Beispiel als Brief oder E-Mail."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556c","bezeichnung":"§ 556c BGB","titel_amtlich":"Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556c/","original":[{"nr":"1","text":"Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wenn\n\n1. die Wärme mit verbesserter Effizienz entweder aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert wird und\n2. die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen.\nBeträgt der Jahresnutzungsgrad der bestehenden Anlage vor der Umstellung mindestens 80 Prozent, kann sich der Wärmelieferant anstelle der Maßnahmen nach Nummer 1 auf die Verbesserung der Betriebsführung der Anlage beschränken."},{"nr":"2","text":"Der Vermieter hat die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform anzukündigen (Umstellungsankündigung)."},{"nr":"3","text":"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung nach Absatz 1 geschlossen werden, sowie für die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. Hierbei sind die Belange von Vermietern, Mietern und Wärmelieferanten angemessen zu berücksichtigen."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"556c","titel_einfach":"Wenn der Vermieter auf Wärmelieferung umstellt","kurz":"Nach § 556c BGB trägt der Mieter nach Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung deren Kosten als Betriebskosten, wenn die Wärme effizienter geliefert wird und nicht mehr kostet als bisher.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel betrifft dich, wenn du die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser trägst. Stellt dein Vermieter die Versorgung um – weg von der eigenen Anlage, hin zur Lieferung durch einen gewerblichen Wärmelieferanten –, nennt das Gesetz das Wärmelieferung. Die Kosten der Wärmelieferung musst du dann als Betriebskosten tragen, wenn beides zutrifft:\n1. Die Wärme wird mit verbesserter Effizienz geliefert, entweder aus einer neuen Anlage, die der Wärmelieferant gebaut hat, oder aus einem Wärmenetz.\n2. Die Kosten der Wärmelieferung sind nicht höher als die bisherigen Betriebskosten für die eigene Versorgung mit Wärme oder Warmwasser.\nHatte die bisherige Anlage vor der Umstellung einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 80 Prozent, darf sich der Wärmelieferant statt der Maßnahmen nach Nr. 1 darauf beschränken, den Betrieb der Anlage zu verbessern."},{"nr":"2","einfach":"Dein Vermieter muss die Umstellung spätestens 3 Monate vorher in Textform ankündigen. Das Gesetz nennt das Umstellungsankündigung."},{"nr":"3","einfach":"Die Bundesregierung darf per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Regeln erlassen: für Wärmelieferverträge, die bei einer solchen Umstellung geschlossen werden, und für die Anforderungen aus den Absätzen 1 und 2. Dabei muss sie die Interessen von Vermietern, Mietern und Wärmelieferanten angemessen berücksichtigen. Diese Regeln stehen in der Wärmelieferverordnung."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Wärme kommt künftig aus dem Wärmenetz","text":"Gretas Vermieterin heizt das Haus bisher mit einer eigenen Heizungsanlage. Laut Mietvertrag trägt Greta die Heizkosten als Betriebskosten. Im März 2027 kündigt die Vermieterin per Brief an: Ab Juli 2027 liefert ein Wärmelieferant die Wärme aus einem Wärmenetz, mit verbesserter Effizienz. Die Kosten liegen nicht über den bisherigen Heizkosten. Nach § 556c BGB muss Greta die Kosten der Wärmelieferung dann als Betriebskosten tragen."},"wichtig":["Die Kosten der Wärmelieferung musst du nur tragen, wenn sie die bisherigen Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen.","Die Umstellung muss spätestens 3 Monate vorher in Textform angekündigt werden."],"begriffe":[{"wort":"Wärmelieferung","erklaerung":"Ein gewerblicher Wärmelieferant versorgt das Haus mit Wärme oder Warmwasser, statt dass der Vermieter eine eigene Anlage betreibt."},{"wort":"Eigenversorgung","erklaerung":"Der Vermieter erzeugt Wärme und Warmwasser selbst, mit einer eigenen Anlage im oder am Haus."},{"wort":"Wärmenetz","erklaerung":"Ein Leitungsnetz, über das Wärme von einer zentralen Anlage zu mehreren Gebäuden kommt."},{"wort":"Jahresnutzungsgrad","erklaerung":"Wie viel Prozent der eingesetzten Energie eine Heizungsanlage übers Jahr als nutzbare Wärme abgibt."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich die Kosten zahlen, wenn der Vermieter auf Wärmelieferung umstellt?","antwort":"Wenn du die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser trägst: ja, sofern die Wärme mit verbesserter Effizienz aus einer neuen Anlage des Lieferanten oder einem Wärmenetz kommt und die Kosten nicht höher sind als bisher (§ 556c Absatz 1 BGB). Hatte die alte Anlage mindestens 80 Prozent Jahresnutzungsgrad, reicht eine verbesserte Betriebsführung."},{"frage":"Wie früh muss die Umstellung auf Wärmelieferung angekündigt werden?","antwort":"Spätestens 3 Monate vorher, in Textform (§ 556c Absatz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 556 BGB","warum":"Vereinbarung über Betriebskosten"},{"norm":"WärmeLV","warum":"Wärmelieferverordnung mit Einzelheiten zur Umstellung und zu Wärmelieferverträgen"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter sorgt für Ihre Heizung.\nBisher betreibt er die Heizung selbst.\nJetzt will er die Wärme von einer Firma kaufen.\nDas heißt Wärme-Lieferung.\nSie zahlen schon die Heiz-Kosten als Neben-Kosten?\nDann zahlen Sie auch die Kosten für die Wärme-Lieferung.\nDafür gibt es 2 Bedingungen.\nDie Wärme muss effizienter erzeugt werden.\nEffizienter heißt: Weniger Energie geht verloren.\nUnd die Kosten dürfen nicht höher sein als vorher.\nFür gute alte Heizungen gibt es eine Sonder-Regel.\nDer Vermieter muss die Änderung 3 Monate vorher ankündigen.\nDie Ankündigung muss in Text-Form sein."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556d","bezeichnung":"§ 556d BGB","titel_amtlich":"Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556d/","original":[{"nr":"1","text":"Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen."},{"nr":"2","text":"Die Landesregierungen werden ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn\n\n1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,\n2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,\n3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder\n4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.\nEine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten. Sie muss begründet werden. Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Ferner muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maßnahmen die Landesregierung in dem nach Satz 1 durch die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet und Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen."}],"erklaerung":{"nr":"556d","titel_einfach":"Mietpreisbremse: Höchstmiete beim Einzug","kurz":"Nach § 556d BGB darf die Miete bei Vertragsbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das Land per Verordnung bestimmt hat, höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Mietest du eine Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regel nennt man oft Mietpreisbremse. Sie gilt nur in Gebieten, die die Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt hat (Absatz 2). Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist, steht in § 558 Absatz 2 BGB: die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB."},{"nr":"2","einfach":"Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung festlegen, welche Gebiete einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Das ist der Fall, wenn in einer Gemeinde oder einem Teil davon die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Anzeichen dafür können vor allem sein:\n1. Die Mieten steigen deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt.\n2. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt.\n3. Die Bevölkerung wächst, aber es wird nicht genug neuer Wohnraum gebaut.\n4. Es stehen wenige Wohnungen leer, und die Nachfrage ist groß.\nEine solche Verordnung muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten. Die Landesregierung muss sie begründen. Aus der Begründung muss hervorgehen, aufgrund welcher Tatsachen im einzelnen Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Außerdem muss die Begründung zeigen, was die Landesregierung in dem Gebiet und Zeitraum unternehmen will, um Abhilfe zu schaffen."}],"beispiel":{"titel":"Neue Wohnung in einer Stadt mit Mietpreisbremse","text":"Nora mietet ab 1. März 2027 eine Wohnung in einer Stadt, die die Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung liegt bei 900 Euro. Nach § 556d Absatz 1 BGB darf die Miete zu Beginn höchstens 990 Euro betragen. Der Vermieter verlangt 1.100 Euro. Greift keine Ausnahme nach den §§ 556e oder 556f BGB, sind 110 Euro zu viel. Die Folgen regelt § 556g BGB."},"wichtig":["Die Grenze gilt nur in Gebieten, die die Landesregierung per Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat.","Sie betrifft die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses: höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.","Eine solche Verordnung muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten."],"begriffe":[{"wort":"ortsübliche Vergleichsmiete","erklaerung":"Die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten 6 Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Absatz 2 BGB)."},{"wort":"angespannter Wohnungsmarkt","erklaerung":"Ein Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist."},{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Regelung, die eine Regierung aufgrund einer Erlaubnis im Gesetz selbst erlässt."},{"wort":"Mietbelastung","erklaerung":"Wie stark die Miete die Haushalte finanziell belastet."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag sein?","antwort":"In Gebieten, die die Landesregierung als angespannten Wohnungsmarkt bestimmt hat, höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Absatz 1 BGB). Außerhalb solcher Gebiete setzt § 556d BGB keine Grenze. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB."},{"frage":"Gilt die Mietpreisbremse in meiner Stadt?","antwort":"Nur wenn die Landesregierung deine Gemeinde oder deinen Teil der Gemeinde per Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat (§ 556d Absatz 2 BGB). Welche Gebiete das sind, steht in der jeweiligen Landesverordnung, nicht im BGB."},{"frage":"Wie lange gilt die Mietpreisbremse noch?","antwort":"Nach § 556d Absatz 2 BGB muss jede Landesverordnung spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten. Eine Verordnung kann auch früher enden; das steht in der jeweiligen Verordnung."}],"verweise":[{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist (Absatz 2)"},{"norm":"§ 556e BGB","warum":"Ausnahme bei höherer Vormiete oder Modernisierung"},{"norm":"§ 556f BGB","warum":"Ausnahmen für neue und umfassend modernisierte Wohnungen"},{"norm":"§ 556g BGB","warum":"Folgen einer zu hohen Miete, Rüge und Rückforderung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie mieten eine neue Wohnung.\nIn manchen Gebieten gibt es eine Grenze für die Miete.\nDiese Grenze heißt oft Miet-Preis-Bremse.\nDie Miete darf dort höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete liegen.\nÜblich heißt: So viel kosten ähnliche Wohnungen am Ort.\nDie Grenze gilt für die Miete am Anfang.\nDie Landes-Regierung bestimmt die Gebiete.\nIn diesen Gebieten ist es besonders schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.\nDie Regeln der Landes-Regierung gelten höchstens bis Ende 2029.\nEs gibt Ausnahmen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["10-Prozent-Grenze nur in per Landesverordnung bestimmten Gebieten, Verweis auf §§ 556e–556g, Außerkrafttreten spätestens 31.12.2029 und Beispiel (900 → 990 €, 110 € zu viel) geprüft; 6-Jahres-Zeitraum der Vergleichsmiete mit § 558 Abs. 2 abgeglichen. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556e","bezeichnung":"§ 556e BGB","titel_amtlich":"Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556e/","original":[{"nr":"1","text":"Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind."},{"nr":"2","text":"Hat der Vermieter in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b durchgeführt, so darf die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete um den Betrag überschritten werden, der sich bei einer Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 bis 3a und § 559a Absatz 1 bis 4 ergäbe. Bei der Berechnung nach Satz 1 ist von der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) auszugehen, die bei Beginn des Mietverhältnisses ohne Berücksichtigung der Modernisierung anzusetzen wäre."}],"erklaerung":{"nr":"556e","titel_einfach":"Mietpreisbremse: Ausnahme bei Vormiete und Modernisierung","kurz":"Nach § 556e BGB darf der Vermieter trotz Mietpreisbremse eine Miete bis zur Höhe der Vormiete verlangen oder einen Zuschlag für Modernisierungen der letzten 3 Jahre vor Mietbeginn ansetzen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Miete, die dein Vormieter zuletzt schuldete, heißt Vormiete. War sie höher als die Miete, die nach § 556d Absatz 1 BGB zulässig ist, darf dein Vermieter mit dir eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbaren. Bei der Berechnung der Vormiete zählen 2 Dinge nicht mit:\n- Mietminderungen: Hatte der Vormieter die Miete gemindert, zählt trotzdem die ungeminderte Miete.\n- Mieterhöhungen, die der Vermieter mit dem Vormieter im letzten Jahr vor dem Ende von dessen Mietverhältnis vereinbart hat."},{"nr":"2","einfach":"Hat dein Vermieter in den letzten 3 Jahren vor Beginn deines Mietverhältnisses Modernisierungen im Sinne von § 555b BGB durchgeführt, darf er die nach § 556d Absatz 1 BGB zulässige Miete überschreiten. Erlaubt ist der Betrag, der sich bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung ergäbe – berechnet nach § 559 Absatz 1 bis 3a und § 559a Absatz 1 bis 4 BGB. Ausgangspunkt für diese Rechnung ist die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2 BGB), die bei Beginn deines Mietverhältnisses ohne die Modernisierung anzusetzen wäre."}],"beispiel":{"titel":"Die Vormieterin zahlte schon mehr","text":"Elias mietet eine Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 800 Euro, zulässig wären also 880 Euro. Die Vormieterin schuldete zuletzt 950 Euro. Diese Miete galt seit 2022 unverändert, gemindert hatte sie nie. Nach § 556e Absatz 1 BGB darf der Vermieter mit Elias bis zu 950 Euro vereinbaren. Er muss Elias allerdings vorher über die Vormiete informieren; das regelt § 556g Absatz 1a BGB."},"wichtig":["Mieterhöhungen, die mit dem Vormieter im letzten Jahr vor dem Ende seines Mietverhältnisses vereinbart wurden, zählen bei der Vormiete nicht mit.","Der Modernisierungszuschlag gilt nur für Modernisierungen in den letzten 3 Jahren vor Beginn deines Mietverhältnisses."],"begriffe":[{"wort":"Vormiete","erklaerung":"Die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete."},{"wort":"Mietminderung","erklaerung":"Eine geringere Miete, weil die Wohnung einen Mangel hat (§ 536 BGB)."},{"wort":"ortsübliche Vergleichsmiete","erklaerung":"Die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten 6 Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Absatz 2 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter trotz Mietpreisbremse so viel verlangen wie vom Vormieter?","antwort":"Ja: Nach § 556e Absatz 1 BGB darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Mietminderungen und Erhöhungen, die mit dem Vormieter im letzten Jahr vor dem Ende seines Mietverhältnisses vereinbart wurden, zählen dabei nicht mit. Dass er dich vorher informieren muss, regelt § 556g Absatz 1a BGB."},{"frage":"Darf die Miete nach einer Modernisierung über der Mietpreisbremse liegen?","antwort":"Hat der Vermieter in den letzten 3 Jahren vor deinem Mietbeginn modernisiert, darf er die Grenze aus § 556d BGB um den Betrag überschreiten, der sich bei einer Mieterhöhung nach den §§ 559 und 559a BGB ergäbe (§ 556e Absatz 2 BGB). Für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung gilt § 556f BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 556f BGB","warum":"Weitere Ausnahmen für neue und umfassend modernisierte Wohnungen"},{"norm":"§ 556g BGB","warum":"Pflicht des Vermieters, vor Vertragsschluss über die Ausnahme zu informieren"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Berechnung einer Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 559a BGB","warum":"Anrechnung von Zuschüssen und Darlehen"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist"}],"praxis":null,"leicht":"In manchen Gebieten gibt es eine Miet-Preis-Bremse.\nDort darf die Miete am Anfang nur wenig über der üblichen Miete liegen.\nEs gibt aber Ausnahmen.\nAusnahme 1: Der Mieter vor Ihnen hat schon mehr bezahlt.\nDiese frühere Miete heißt Vor-Miete.\nDann darf der Vermieter diese Miete auch mit Ihnen vereinbaren.\nManche Erhöhungen beim Mieter vor Ihnen zählen dabei nicht.\nAusnahme 2: Der Vermieter hat die Wohnung modernisiert.\nModernisiert heißt: Er hat die Wohnung verbessert.\nDas muss in den letzten 3 Jahren vor Ihrem Einzug passiert sein.\nDann darf die Miete um einen Zuschlag höher sein.\nDer Vermieter muss Sie vorher über die Ausnahme informieren."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556f","bezeichnung":"§ 556f BGB","titel_amtlich":"Ausnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556f/","original":[{"nr":null,"text":"§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung."}],"erklaerung":{"nr":"556f","titel_einfach":"Wann die Mietpreisbremse nicht gilt","kurz":"Nach § 556f BGB gilt die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Grenze aus § 556d BGB gilt nicht für eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wird. Satz 1 spricht dabei von der Wohnung selbst; anders als Satz 2 ist er nicht auf die erste Vermietung beschränkt. Außerdem gelten die §§ 556d und 556e BGB nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Was genau „umfassend“ ist, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte."}],"beispiel":{"titel":"Neubau ohne Mietpreisbremse","text":"Ida mietet 2027 eine Wohnung in einer Stadt mit Mietpreisbremse. Das Haus ist neu gebaut, Ida ist die erste Mieterin; vorher hat niemand die Wohnung genutzt. Die Miete liegt 25 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter hat Ida vor Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen, wie es § 556g Absatz 1a BGB verlangt. Nach § 556f Satz 1 BGB gilt § 556d BGB für diese Wohnung nicht. Die 10-Prozent-Grenze greift deshalb nicht."},"wichtig":["Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, gilt § 556d BGB nicht.","Die Ausnahme für umfassend modernisierte Wohnungen gilt nur für die erste Vermietung nach der Modernisierung."],"begriffe":[{"wort":"umfassende Modernisierung","erklaerung":"Eine Modernisierung, die die Wohnung in großem Umfang erneuert; die genaue Grenze legt das Gesetz nicht fest."},{"wort":"erstmals genutzt und vermietet","erklaerung":"Die erste Nutzung und die erste Vermietung der Wohnung liegen nach dem 1. Oktober 2014, etwa bei einem Neubau."}],"fragen":[{"frage":"Gilt die Mietpreisbremse für Neubauten?","antwort":"Nicht, wenn die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wurde (§ 556f Satz 1 BGB). Dann gilt § 556d BGB für diese Wohnung nicht. Der Vermieter muss dich darauf vor Vertragsschluss hinweisen; das regelt § 556g Absatz 1a BGB."},{"frage":"Gilt die Mietpreisbremse nach einer Sanierung?","antwort":"Bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung gelten die §§ 556d und 556e BGB nicht (§ 556f Satz 2 BGB). Was umfassend ist, legt das Gesetz nicht fest."}],"verweise":[{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 556e BGB","warum":"Ausnahme bei höherer Vormiete oder Modernisierung"},{"norm":"§ 556g BGB","warum":"Der Vermieter muss vor Vertragsschluss über die Ausnahme informieren"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"}],"praxis":null,"leicht":"In manchen Gebieten gibt es eine Miet-Preis-Bremse.\nDie Miete darf dort am Anfang nur wenig über der üblichen Miete liegen.\nEs gibt 2 Ausnahmen.\nAusnahme 1: Die Wohnung ist neu.\nNeu heißt hier: Die erste Nutzung und die erste Vermietung waren nach dem 1. Oktober 2014.\nDann gilt die Miet-Preis-Bremse für diese Wohnung nicht.\nAusnahme 2: Der Vermieter hat die Wohnung umfassend modernisiert.\nUmfassend heißt: Er hat sehr viel an der Wohnung erneuert.\nDann gilt die Miet-Preis-Bremse für die erste Vermietung danach nicht.\nDer Vermieter muss Sie vorher über die Ausnahme informieren."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"556g","bezeichnung":"§ 556g BGB","titel_amtlich":"Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/556g/","original":[{"nr":"1","text":"Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben. Die §§ 814 und 817 Satz 2 sind nicht anzuwenden."},{"nr":"1a","text":"Soweit die Zulässigkeit der Miete auf § 556e oder § 556f beruht, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung über Folgendes unaufgefordert Auskunft zu erteilen:\n\n1. im Fall des § 556e Absatz 1 darüber, wie hoch die Vormiete war,\n2. im Fall des § 556e Absatz 2 darüber, dass in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden,\n3. im Fall des § 556f Satz 1 darüber, dass die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde,\n4. im Fall des § 556f Satz 2 darüber, dass es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt.\nSoweit der Vermieter die Auskunft nicht erteilt hat, kann er sich nicht auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete berufen. Hat der Vermieter die Auskunft nicht erteilt und hat er diese in der vorgeschriebenen Form nachgeholt, kann er sich erst zwei Jahre nach Nachholung der Auskunft auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete berufen. Hat der Vermieter die Auskunft nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt, so kann er sich auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete erst dann berufen, wenn er die Auskunft in der vorgeschriebenen Form nachgeholt hat."},{"nr":"2","text":"Der Mieter kann von dem Vermieter eine nach den §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete nur zurückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die Vorschriften dieses Unterkapitels gerügt hat. Hat der Vermieter eine Auskunft nach Absatz 1a Satz 1 erteilt, so muss die Rüge sich auf diese Auskunft beziehen. Rügt der Mieter den Verstoß mehr als 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder war das Mietverhältnis bei Zugang der Rüge bereits beendet, kann er nur die nach Zugang der Rüge fällig gewordene Miete zurückverlangen."},{"nr":"3","text":"Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu erteilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete nach den Vorschriften dieses Unterkapitels maßgeblich sind, soweit diese Tatsachen nicht allgemein zugänglich sind und der Vermieter hierüber unschwer Auskunft geben kann. Für die Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen (§ 556e Absatz 2) gilt § 559b Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend."},{"nr":"4","text":"Sämtliche Erklärungen nach den Absätzen 1a bis 3 bedürfen der Textform."}],"erklaerung":{"nr":"556g","titel_einfach":"Mietpreisbremse: zu viel gezahlte Miete zurückholen","kurz":"Nach § 556g BGB ist eine Mietvereinbarung über der Mietpreisbremse insoweit unwirksam; zu viel Gezahltes kann der Mieter nach einer Rüge zurückverlangen, und der Vermieter muss Ausnahmen vorab offenlegen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von den Regeln der Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) abweichen, sind unwirksam. Bei der Miethöhe zu Beginn des Mietverhältnisses gilt das nur für den Teil, der über der zulässigen Miete liegt. Bis zur zulässigen Höhe bleibt die vereinbarte Miete wirksam. Zu viel gezahlte Miete muss dein Vermieter dir zurückzahlen, nach den Regeln über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Die §§ 814 und 817 Satz 2 BGB, die eine Rückforderung sonst ausschließen können, gelten dabei nicht. Du kannst das Geld also zum Beispiel auch dann zurückverlangen, wenn du beim Zahlen wusstest, dass die Miete zu hoch war."},{"nr":"1a","einfach":"Ist die Miete nur wegen § 556e oder § 556f BGB zulässig, muss dein Vermieter dich unaufgefordert informieren, bevor du deine Vertragserklärung abgibst – also bevor du den Mietvertrag abschließt. Er muss dir mitteilen:\n1. bei § 556e Absatz 1 BGB: wie hoch die Vormiete war,\n2. bei § 556e Absatz 2 BGB: dass in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungen durchgeführt wurden,\n3. bei § 556f Satz 1 BGB: dass die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde,\n4. bei § 556f Satz 2 BGB: dass es die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist.\nHat er diese Auskunft nicht erteilt, kann er sich nicht auf die nach § 556e oder § 556f BGB zulässige Miete berufen. Holt er die Auskunft in der vorgeschriebenen Form nach, kann er sich erst 2 Jahre danach darauf berufen. Hat er die Auskunft erteilt, aber nicht in der vorgeschriebenen Form (Textform, Absatz 4), kann er sich erst darauf berufen, wenn er sie in dieser Form nachgeholt hat."},{"nr":"2","einfach":"Miete, die du nach den §§ 556d und 556e BGB nicht schuldest, kannst du nur zurückverlangen, wenn du den Verstoß gegenüber deinem Vermieter gerügt hast. Rügen heißt: den Verstoß beanstanden. Hat dein Vermieter dir eine Auskunft nach Absatz 1a gegeben, muss sich deine Rüge auf diese Auskunft beziehen. Rügst du mehr als 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder war das Mietverhältnis schon beendet, als die Rüge beim Vermieter ankam, kannst du nur die Miete zurückverlangen, die nach dem Zugang der Rüge fällig wurde. Rügst du innerhalb von 30 Monaten und läuft das Mietverhältnis noch, gilt diese Einschränkung nicht."},{"nr":"3","einfach":"Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Auskunft über die Tatsachen geben, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete nach diesen Regeln entscheidend sind. Das gilt, soweit diese Tatsachen nicht allgemein zugänglich sind und er ohne große Mühe Auskunft geben kann. Für Auskünfte über Modernisierungen (§ 556e Absatz 2 BGB) gilt § 559b Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB entsprechend: Er muss den Zuschlag anhand der entstandenen Kosten berechnen und nach den §§ 559 und 559a BGB erläutern. Für die energetische Qualität von Bauteilen darf er sich auf allgemein anerkannte Pauschalwerte stützen."},{"nr":"4","einfach":"Alle Erklärungen nach den Absätzen 1a bis 3 müssen in Textform sein, zum Beispiel als Brief oder E-Mail. Das gilt für die Auskünfte deines Vermieters und für deine Rüge."}],"beispiel":{"titel":"Rüge im ersten Mietjahr","text":"Jan zahlt seit 1. März 2026 monatlich 1.000 Euro Miete in einem Gebiet mit Mietpreisbremse. Zulässig wären 900 Euro, eine Ausnahme greift nicht. Am 15. Februar 2027 rügt er den Verstoß per E-Mail. Die Rüge kommt innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, und das Mietverhältnis läuft noch. Nach § 556g BGB kann Jan deshalb die 100 Euro pro Monat zurückverlangen, die er seit Beginn zu viel gezahlt hat. Künftig schuldet er nur noch 900 Euro."},"wichtig":["Zu viel gezahlte Miete bekommst du nur zurück, wenn du den Verstoß in Textform gerügt hast.","Rügst du später als 30 Monate nach Mietbeginn oder erst nach dem Ende des Mietverhältnisses, bekommst du nur die Miete zurück, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.","Beruft sich dein Vermieter auf eine Ausnahme nach § 556e oder § 556f BGB, muss er dich vor Vertragsschluss unaufgefordert in Textform darüber informieren."],"begriffe":[{"wort":"Rüge","erklaerung":"Deine Mitteilung an den Vermieter, dass die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt."},{"wort":"ungerechtfertigte Bereicherung","erklaerung":"Geld, das jemand ohne Rechtsgrund bekommen hat und deshalb zurückgeben muss (§ 812 BGB)."},{"wort":"Vertragserklärung","erklaerung":"Deine Erklärung, den Mietvertrag abschließen zu wollen, zum Beispiel deine Unterschrift."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt und dauerhaft gespeichert werden kann, zum Beispiel Brief, E-Mail oder Fax (§ 126b BGB)."},{"wort":"Zugang","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so beim Empfänger ankommt, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann."}],"fragen":[{"frage":"Wie bekomme ich zu viel gezahlte Miete bei der Mietpreisbremse zurück?","antwort":"Du musst den Verstoß gegenüber deinem Vermieter in Textform rügen (§ 556g Absatz 2 und 4 BGB). Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft das Mietverhältnis noch, kannst du die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Sonst nur die Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde."},{"frage":"Muss mir der Vermieter die Vormiete nennen?","antwort":"Ja, wenn er eine Miete über der Mietpreisbremse mit der höheren Vormiete begründet. Dann muss er dir vor deiner Vertragserklärung unaufgefordert in Textform mitteilen, wie hoch die Vormiete war (§ 556g Absatz 1a BGB). Tut er das nicht, kann er sich nicht auf die Vormiete berufen."},{"frage":"Kann ich vom Vermieter Auskunft über die Berechnung meiner Miete verlangen?","antwort":"Nach § 556g Absatz 3 BGB muss er dir auf Verlangen die Tatsachen nennen, die für die Zulässigkeit der Miete nach der Mietpreisbremse entscheidend sind. Das gilt, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind und er sie ohne große Mühe mitteilen kann."}],"verweise":[{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 556e BGB","warum":"Ausnahme bei höherer Vormiete oder Modernisierung"},{"norm":"§ 556f BGB","warum":"Ausnahmen für neue und umfassend modernisierte Wohnungen"},{"norm":"§ 812 BGB","warum":"Rückforderung bei ungerechtfertigter Bereicherung"},{"norm":"§ 814 BGB","warum":"Ausschluss der Rückforderung bei Kenntnis – gilt hier nicht"},{"norm":"§ 817 BGB","warum":"Ausschluss der Rückforderung bei Gesetzesverstoß (Satz 2) – gilt hier nicht"},{"norm":"§ 559b BGB","warum":"Wie eine Modernisierungserhöhung zu berechnen und zu erläutern ist"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"In manchen Gebieten gibt es eine Miet-Preis-Bremse.\nIhre Miete ist vielleicht höher als erlaubt.\nDann müssen Sie nur die erlaubte Miete zahlen.\nZu viel bezahltes Geld können Sie zurück-fordern.\nDafür müssen Sie sich beim Vermieter beschweren.\nIm Gesetz heißt das: Rüge.\nDie Rüge muss in Text-Form sein.\nEin Brief oder eine E-Mail reicht.\nIhr Miet-Vertrag läuft noch?\nUnd Sie rügen in den ersten 30 Monaten?\nDann können Sie das Geld ab dem Anfang zurück-fordern.\nSonst bekommen Sie nur Geld ab der Rüge zurück.\nManchmal darf die Miete höher sein.\nDas muss der Vermieter Ihnen vor dem Vertrag mitteilen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"557","bezeichnung":"§ 557 BGB","titel_amtlich":"Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/557/","original":[{"nr":"1","text":"Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren."},{"nr":"2","text":"Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren."},{"nr":"3","text":"Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"557","titel_einfach":"Auf welchen Wegen die Miete steigen darf","kurz":"Nach § 557 BGB steigt die Miete durch Vereinbarung, als Staffel- oder Indexmiete oder auf Verlangen des Vermieters nur nach den §§ 558 bis 560 BGB, soweit eine Erhöhung nicht ausgeschlossen ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Während das Mietverhältnis läuft, können du und dein Vermieter vereinbaren, dass die Miete steigt."},{"nr":"2","einfach":"Künftige Änderungen der Miete könnt ihr auch im Voraus festlegen: als Staffelmiete nach § 557a BGB oder als Indexmiete nach § 557b BGB."},{"nr":"3","einfach":"Ansonsten kann dein Vermieter eine Mieterhöhung nur nach den Regeln der §§ 558 bis 560 BGB verlangen. Dort geht es unter anderem um die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die Erhöhung nach einer Modernisierung und um Veränderungen bei den Betriebskosten. Auch das geht nicht, soweit ihr eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen habt oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt. Was „aus den Umständen“ im Einzelfall heißt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Feste Miete bis Ende 2028","text":"In Bens Mietvertrag steht: Die Miete wird bis Ende 2028 nicht erhöht. Im Jahr 2027 verlangt sein Vermieter trotzdem, dass Ben einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zustimmt. Nach § 557 Absatz 3 BGB kann er das nicht verlangen, denn eine Erhöhung ist durch Vereinbarung ausgeschlossen."},"wichtig":["Einseitig verlangen kann dein Vermieter eine höhere Miete nur nach den §§ 558 bis 560 BGB; sonst braucht es eine Vereinbarung mit dir.","Ist eine Erhöhung vertraglich ausgeschlossen oder ergibt sich der Ausschluss aus den Umständen, kann er sie auch nach diesen Regeln nicht verlangen."],"begriffe":[{"wort":"Staffelmiete","erklaerung":"Eine Vereinbarung, in der künftige Mieterhöhungen schon mit festen Beträgen und Zeitpunkten festgelegt sind (§ 557a BGB)."},{"wort":"Indexmiete","erklaerung":"Eine Vereinbarung, nach der sich die Miete an einem Preisindex des Statistischen Bundesamts ausrichtet (§ 557b BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen?","antwort":"Nach § 557 BGB steigt die Miete durch eine Vereinbarung mit dir, durch eine vereinbarte Staffel- oder Indexmiete oder auf Verlangen des Vermieters nach den Regeln der §§ 558 bis 560 BGB. Ist eine Erhöhung vertraglich ausgeschlossen oder ergibt sich das aus den Umständen, kann er sie nicht verlangen."},{"frage":"Welche Arten von Mieterhöhung gibt es?","antwort":"§ 557 BGB nennt die vereinbarte Erhöhung während des Mietverhältnisses, die Staffelmiete (§ 557a BGB), die Indexmiete (§ 557b BGB) und Erhöhungen nach den §§ 558 bis 560 BGB, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung."}],"verweise":[{"norm":"§ 557a BGB","warum":"Staffelmiete"},{"norm":"§ 557b BGB","warum":"Indexmiete"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 560 BGB","warum":"Veränderungen bei den Betriebskosten"}],"praxis":null,"leicht":"Die Miete kann steigen.\nDafür gibt es verschiedene Wege.\nWeg 1: Sie und der Vermieter einigen sich.\nWeg 2: Im Miet-Vertrag stehen schon spätere Erhöhungen.\nDas heißt Staffel-Miete oder Index-Miete.\nWeg 3: Der Vermieter verlangt eine Erhöhung nach dem Gesetz.\nDafür gibt es genaue Regeln.\nManchmal ist eine Erhöhung ausgeschlossen.\nZum Beispiel: Im Vertrag steht, die Miete bleibt bis 2028 gleich.\nDann darf der Vermieter bis dahin keine Erhöhung verlangen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"557a","bezeichnung":"§ 557a BGB","titel_amtlich":"Staffelmiete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/557a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete)."},{"nr":"2","text":"Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen."},{"nr":"3","text":"Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig."},{"nr":"4","text":"Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"557a","titel_einfach":"Staffelmiete: was erlaubt ist","kurz":"Nach § 557a BGB muss eine Staffelmiete schriftlich vereinbart sein und Beträge in Euro nennen; jede Stufe gilt mindestens 1 Jahr, Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB sind dann ausgeschlossen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du und dein Vermieter könnt schriftlich vereinbaren, dass die Miete für bestimmte Zeiträume unterschiedlich hoch ist. Das heißt Staffelmiete. In der Vereinbarung muss jede einzelne Miete oder jede Erhöhung als Geldbetrag stehen, zum Beispiel „ab 1. Januar 2028: 830 Euro“ oder „plus 30 Euro“. Eine Angabe nur in Prozent reicht nicht."},{"nr":"2","einfach":"Jede Mietstufe muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Solange die Staffelmiete läuft, kann dein Vermieter keine Mieterhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB verlangen. Ausgeschlossen sind also zum Beispiel eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)."},{"nr":"3","einfach":"Euer Vertrag kann dein Recht zu kündigen ausschließen – höchstens für 4 Jahre, gerechnet ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung. Kündigen darfst du dann frühestens zum Ende des Zeitraums, für den dein Kündigungsrecht ausgeschlossen ist."},{"nr":"4","einfach":"Die Regeln der Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) gelten für jede einzelne Mietstufe. Für die 2. und jede weitere Stufe kommt es dabei nicht auf den Beginn des Mietverhältnisses an. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete dieser Stufe fällig wird. Eine Miethöhe, die in einer früheren Stufe wirksam vereinbart war, bleibt erhalten."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Drei Stufen, jeweils ein Jahr","text":"Mira unterschreibt im Dezember 2026 einen Mietvertrag mit Staffelmiete: 800 Euro ab Januar 2027, 830 Euro ab Januar 2028, 860 Euro ab Januar 2029. Jede Stufe gilt ein volles Jahr und ist als Betrag genannt. Das entspricht § 557a BGB. Im Jahr 2028 möchte der Vermieter die Miete zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Das ist während der Staffelmiete nach § 557a Absatz 2 BGB ausgeschlossen."},"wichtig":["Die Staffelmiete muss schriftlich vereinbart sein, und jede Stufe muss als Geldbetrag genannt sein.","Während der Staffelmiete sind Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.","Dein Kündigungsrecht kann höchstens für 4 Jahre ab Abschluss der Vereinbarung ausgeschlossen werden."],"begriffe":[{"wort":"Staffelmiete","erklaerung":"Eine Vereinbarung, in der die Miete für bestimmte Zeiträume schon im Voraus mit festen Beträgen festgelegt ist."},{"wort":"Mietstaffel","erklaerung":"Eine einzelne Stufe der Staffelmiete, also der Zeitraum mit einer bestimmten Miethöhe."},{"wort":"schriftlich","erklaerung":"Von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB); eine einfache E-Mail genügt dafür nicht."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter bei einer Staffelmiete zusätzlich die Miete erhöhen?","antwort":"Nicht nach den §§ 558 bis 559b BGB: Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen Modernisierung sind während der Staffelmiete ausgeschlossen (§ 557a Absatz 2 BGB). Andere Arten der Erhöhung regelt diese Norm nicht."},{"frage":"Wie oft darf die Miete bei einer Staffelmiete steigen?","antwort":"Jede Stufe muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben (§ 557a Absatz 2 BGB). Die Miete darf also höchstens alle 12 Monate steigen."},{"frage":"Kann ich bei einer Staffelmiete kündigen?","antwort":"Ja, wenn euer Vertrag es nicht ausschließt. Er kann dein Kündigungsrecht höchstens für 4 Jahre ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausschließen; kündigen darfst du dann frühestens zum Ende dieser Zeit (§ 557a Absatz 3 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 557 BGB","warum":"Überblick über die Wege zur Mieterhöhung"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – bei Staffelmiete ausgeschlossen"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Erhöhung nach Modernisierung – bei Staffelmiete ausgeschlossen"},{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Mietpreisbremse, die für jede Stufe gilt"},{"norm":"§ 126 BGB","warum":"Was Schriftform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Bei einer Staffel-Miete stehen spätere Erhöhungen schon im Vertrag.\nDort steht zum Beispiel: Ab Januar 2028 kostet die Wohnung 830 Euro.\nDie Abmachung muss schriftlich sein.\nJede neue Miete muss als Betrag in Euro dastehen.\nJede Stufe gilt mindestens 1 Jahr.\nDer Vermieter darf daneben keine Erhöhung bis zur üblichen Miete am Ort verlangen.\nAuch eine Erhöhung wegen Modernisierung ist ausgeschlossen.\nManchmal dürfen Sie eine Zeit lang nicht kündigen.\nDiese Zeit ist höchstens 4 Jahre lang.\nIn manchen Gebieten gibt es eine Miet-Preis-Bremse.\nDann gilt sie für jede Stufe."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"557b","bezeichnung":"§ 557b BGB","titel_amtlich":"Indexmiete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/557b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete)."},{"nr":"2","text":"Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 oder § 559e kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat, es sei denn, es wurde eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1a durchgeführt. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen."},{"nr":"3","text":"Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten."},{"nr":"4","text":"Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"557b","titel_einfach":"Indexmiete: wenn die Miete den Preisen folgt","kurz":"Nach § 557b BGB kann die Miete schriftlich an den Preisindex für die Lebenshaltung gekoppelt werden; sie bleibt dann mindestens 1 Jahr gleich und ändert sich nur per Erklärung in Textform.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du und dein Vermieter könnt schriftlich vereinbaren, dass sich die Miete nach einem Preisindex richtet. Gemeint ist der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Das heißt Indexmiete. Die Miete folgt dann der Entwicklung dieses Index."},{"nr":"2","einfach":"Solange die Indexmiete gilt, muss die Miete jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB zählen dabei nicht mit. Eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 oder § 559e BGB) kann dein Vermieter nur verlangen, soweit er bauliche Maßnahmen wegen Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn eine Modernisierung nach § 555b Nummer 1a BGB durchgeführt wurde, also eine Heizungsanlage im Sinne von § 42 des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut oder aufgestellt wurde. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist ausgeschlossen."},{"nr":"3","einfach":"Wer eine Änderung der Miete wegen des Index geltend macht, muss das in Textform erklären. In der Erklärung müssen stehen: wie sich der Preisindex verändert hat und die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen."},{"nr":"4","einfach":"Die Regeln der Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) gelten nur für die Ausgangsmiete. Das ist die Miete, mit der die Indexmiete beginnt."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Index gestiegen, Miete steigt","text":"Tobias zahlt seit 1. Februar 2026 eine Indexmiete von 700 Euro. Am 15. März 2027 bekommt er eine E-Mail seiner Vermieterin: Der Index sei seit Vertragsbeginn um 2 Prozent gestiegen, die Miete steige deshalb um 14 Euro auf 714 Euro. Die Miete war über 1 Jahr unverändert, und die Erklärung nennt die Indexänderung und den Betrag. Nach § 557b Absatz 3 BGB muss Tobias die 714 Euro ab 1. Mai 2027 zahlen."},"wichtig":["Die Indexmiete muss schriftlich vereinbart sein.","Eine Änderung muss in Textform erklärt werden und gilt erst ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.","Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist bei einer Indexmiete ausgeschlossen."],"begriffe":[{"wort":"Indexmiete","erklaerung":"Eine Miete, die sich nach dem Preisindex für die Lebenshaltung des Statistischen Bundesamts richtet."},{"wort":"Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte","erklaerung":"Eine Kennzahl des Statistischen Bundesamts, die zeigt, wie sich die Preise für die Lebenshaltung entwickeln, auch Verbraucherpreisindex genannt."},{"wort":"Ausgangsmiete","erklaerung":"Die Miete, mit der die Indexmiete beginnt, bevor sie sich nach dem Index ändert."},{"wort":"schriftlich","erklaerung":"Von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB); eine einfache E-Mail genügt dafür nicht."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt und dauerhaft gespeichert werden kann, zum Beispiel Brief oder E-Mail (§ 126b BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?","antwort":"Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben; Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB zählen dabei nicht mit (§ 557b Absatz 2 BGB)."},{"frage":"Ab wann muss ich die erhöhte Indexmiete zahlen?","antwort":"Ab Beginn des übernächsten Monats, nachdem die Erklärung in Textform bei dir angekommen ist (§ 557b Absatz 3 BGB). Kommt sie zum Beispiel im März an, gilt die neue Miete ab 1. Mai."},{"frage":"Darf der Vermieter bei einer Indexmiete nach einer Modernisierung erhöhen?","antwort":"Nur eingeschränkt: Eine Erhöhung nach § 559 oder § 559e BGB geht nur, soweit er bauliche Maßnahmen wegen Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat (§ 557b Absatz 2 BGB). Diese Einschränkung gilt nicht, wenn eine Modernisierung nach § 555b Nummer 1a BGB durchgeführt wurde, also eine Heizungsanlage im Sinne von § 42 des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingebaut oder aufgestellt wurde."}],"verweise":[{"norm":"§ 557 BGB","warum":"Überblick über die Wege zur Mieterhöhung"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – bei Indexmiete ausgeschlossen"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 559e BGB","warum":"Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage"},{"norm":"§ 560 BGB","warum":"Veränderungen bei den Betriebskosten"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Modernisierung durch Heizungsanlage (Nummer 1a)"},{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Mietpreisbremse, die für die Ausgangsmiete gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Bei einer Index-Miete hängt die Miete von den Preisen ab.\nDie Preise misst das Statistische Bundes-Amt.\nSteigen die Preise, kann auch die Miete steigen.\nDie Abmachung muss schriftlich im Vertrag stehen.\nDie Miete bleibt mindestens 1 Jahr gleich.\nEs gibt Ausnahmen.\nDanach kann der Vermieter eine Erhöhung verlangen.\nDas muss er Ihnen in Text-Form mitteilen.\nZum Beispiel per Brief oder E-Mail.\nDarin steht der neue Betrag in Euro.\nDie neue Miete zahlen Sie ab dem übernächsten Monat.\nEin Beispiel: Die Nachricht kommt im März.\nDann zahlen Sie die neue Miete ab Mai.\nEine Erhöhung bis zur üblichen Miete am Ort ist ausgeschlossen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Schriftform der Vereinbarung, 1-Jahres-Sperre, Ausschluss von § 558, eingeschränkte Modernisierungserhöhung mit Heizungs-Ausnahme (§ 555b Nr. 1a, Wortlaut geprüft), Textform-Erklärung und Fälligkeit ab übernächstem Monat geprüft; Beispiel (700 × 1,02 = 714 €, Zugang März → ab 1. Mai) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"558","bezeichnung":"§ 558 BGB","titel_amtlich":"Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/558/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt."},{"nr":"2","text":"Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist."},{"nr":"3","text":"Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen."},{"nr":"4","text":"Die Kappungsgrenze gilt nicht,\n\n1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der öffentlichen Bindung erloschen ist und\n2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt.\nDer Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist."},{"nr":"5","text":"Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des § 559a Absatz 1 mit 8 Prozent des Zuschusses."},{"nr":"6","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"558","titel_einfach":"Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete: wann, wie viel","kurz":"Nach § 558 BGB kann der Vermieter Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete 15 Monate gleich war; in 3 Jahren sind höchstens 20, mancherorts 15 Prozent erlaubt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter kann verlangen, dass du einer Mieterhöhung zustimmst – höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Absatz 2). Das geht nur, wenn deine Miete zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Sein Erhöhungsverlangen darf er frühestens 1 Jahr nach der letzten Mieterhöhung stellen. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten nach den §§ 559 bis 560 BGB zählen bei diesen Fristen nicht mit."},{"nr":"2","einfach":"Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den Mieten, die in deiner Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde üblich sind. Maßstab sind Wohnungen ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Dazu gehört auch die energetische Ausstattung und Beschaffenheit, etwa die Dämmung. Es zählen nur Mieten, die Vermieter und Mieter in den letzten 6 Jahren neu vereinbart oder geändert haben. Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten nach § 560 BGB zählen dabei nicht als Änderung. Außen vor bleiben Wohnungen, deren Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt ist."},{"nr":"3","einfach":"Durch Erhöhungen nach Absatz 1 darf deine Miete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. Das nennt man Kappungsgrenze. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten nach den §§ 559 bis 560 BGB zählen dabei nicht mit. In manchen Gebieten liegt die Grenze bei 15 Prozent. Das sind Gemeinden oder Teile davon, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die 15 Prozent gelten nur dort, wo die Landesregierung solche Gebiete per Verordnung bestimmt hat. Sie darf das jeweils für höchstens 5 Jahre tun."},{"nr":"4","einfach":"Die Kappungsgrenze gilt nicht,\n1. wenn du eine Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen leisten musstest und diese Pflicht erloschen ist, weil die öffentliche Bindung der Wohnung weggefallen ist, und\n2. soweit die Erhöhung nicht höher ist als die Ausgleichszahlung, die du zuletzt zahlen musstest.\nDein Vermieter darf frühestens 4 Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen, dass du ihm innerhalb von 1 Monat Auskunft gibst: ob du eine Ausgleichszahlung leisten musst und wie hoch sie ist. Die gleiche Ausnahme von der Kappungsgrenze gilt für Ausgleichszahlungen nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den Landesvorschriften dazu. Voraussetzung ist, dass deine Pflicht zu dieser Zahlung erloschen ist, weil die Mietbindung weggefallen ist."},{"nr":"5","einfach":"Hat dein Vermieter Drittmittel im Sinne von § 559a BGB erhalten – etwa öffentliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für eine Modernisierung –, muss er sie bei der Erhöhung abziehen. Ausgangspunkt ist der Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe. Davon zieht er die Drittmittel ab. Bei Mitteln nach § 559a Absatz 1 BGB, etwa Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten, zieht er 8 Prozent des Zuschusses ab."},{"nr":"6","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Kappungsgrenze bremst die Erhöhung","text":"Tim zahlt seit seinem Einzug 2018 unverändert 600 Euro Kaltmiete. Im Mai 2025 verlangt sein Vermieter, dass Tim einer Erhöhung auf 760 Euro zustimmt – das sei die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Miete ist seit mehr als 15 Monaten gleich. Tims Stadt gehört zu keinem Gebiet mit abgesenkter Grenze, also gilt die Kappungsgrenze von 20 Prozent. Nach § 558 Absatz 3 BGB darf die Miete deshalb höchstens um 120 Euro auf 720 Euro steigen. Mehr kann der Vermieter auf diesem Weg nicht verlangen."},"wichtig":["Nach § 558 BGB steigt die Miete nicht durch eine bloße Ankündigung: Dein Vermieter muss deine Zustimmung verlangen.","Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens 1 Jahr nach der letzten Erhöhung kommen.","Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete auf diesem Weg um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten, die die Landesregierung bestimmt hat, um höchstens 15 Prozent."],"begriffe":[{"wort":"ortsübliche Vergleichsmiete","erklaerung":"Die Miete, die in deiner Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten 6 Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde."},{"wort":"Kappungsgrenze","erklaerung":"Die Obergrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB: höchstens 20 Prozent in 3 Jahren, in bestimmten Gebieten 15 Prozent."},{"wort":"Förderzusage","erklaerung":"Die Zusage einer staatlichen Wohnraumförderung, die mit Vorgaben zur Miethöhe verbunden sein kann."},{"wort":"Drittmittel","erklaerung":"Geld, das nicht vom Vermieter selbst stammt, etwa öffentliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für eine Modernisierung (§ 559a BGB)."},{"wort":"Ausgleichszahlung","erklaerung":"Eine Abgabe, die Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung zahlen mussten, wenn ihr Einkommen über der Grenze lag – oft „Fehlbelegungsabgabe“ genannt."}],"fragen":[{"frage":"Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?","antwort":"Für eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt nach § 558 Absatz 1 BGB: Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens 1 Jahr nach der letzten Erhöhung kommen. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit."},{"frage":"Um wie viel Prozent darf die Miete steigen?","antwort":"Bei Erhöhungen nach § 558 BGB um höchstens 20 Prozent in 3 Jahren, in Gebieten, die die Landesregierung bestimmt hat, um höchstens 15 Prozent (Absatz 3). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten nach den §§ 559 bis 560 BGB zählen dabei nicht mit. Außerdem darf die Miete auf diesem Weg nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen."},{"frage":"Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?","antwort":"Wenn die Voraussetzungen von § 558 BGB erfüllt sind, ja: Dann hat dein Vermieter einen Anspruch auf deine Zustimmung – aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb der Kappungsgrenze. Einer Erhöhung darüber hinaus musst du nicht zustimmen; wie viel Zeit du hast und was passiert, wenn du nicht zustimmst, regelt § 558b BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 558a BGB","warum":"Form und Begründung des Erhöhungsverlangens, etwa mit einem Mietspiegel"},{"norm":"§ 558b BGB","warum":"Frist für deine Zustimmung und Klage des Vermieters"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 559a BGB","warum":"Welche Drittmittel angerechnet werden"},{"norm":"§ 560 BGB","warum":"Anpassung bei veränderten Betriebskosten"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter möchte mehr Miete.\nDafür braucht er Ihre Zustimmung.\nDie neue Miete darf höchstens so hoch sein wie die übliche Miete am Ort.\nÜblich heißt: So viel kosten ähnliche Wohnungen in der Gegend.\nIhre Miete muss vorher 15 Monate gleich geblieben sein.\nNach einer Erhöhung muss der Vermieter 1 Jahr warten.\nErst dann darf er wieder eine Erhöhung verlangen.\nEs gibt eine Grenze für die Erhöhung.\nDie Miete darf in 3 Jahren um höchstens 20 Prozent steigen.\nIn manchen Gebieten liegt die Grenze bei 15 Prozent.\nDiese Gebiete bestimmt die Landes-Regierung.\nFür Erhöhungen nach einer Modernisierung gelten eigene Regeln.\nEs gibt noch weitere Ausnahmen.\nHält sich der Vermieter an alle Regeln?\nDann müssen Sie zustimmen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Frage „Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?“: Die Antwort wich aus („kann verlangen“) und ließ offen, dass „verlangen können“ einen Anspruch bedeutet – ein Mieter hätte annehmen können, er könne einfach ablehnen. Jetzt: Bei erfüllten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Zustimmung, aber nur bis zur Vergleichsmiete und innerhalb der Kappungsgrenze; Verweis auf § 558b bleibt.","Leichte Sprache: „Dafür braucht er Ihre Zustimmung“ ließ denselben Fehlschluss zu; ergänzt, dass man zustimmen muss, wenn der Vermieter alle Regeln einhält.","15 Monate / 1 Jahr, Kappungsgrenze 20/15 %, 6-Jahres-Zeitraum der Vergleichsmiete und Beispielrechnung (600 → höchstens 720 €) geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"558a","bezeichnung":"§ 558a BGB","titel_amtlich":"Form und Begründung der Mieterhöhung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/558a/","original":[{"nr":"1","text":"Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen."},{"nr":"2","text":"Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf\n\n1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),\n2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),\n3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,\n4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen."},{"nr":"3","text":"Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt."},{"nr":"4","text":"Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"558a","titel_einfach":"Wie eine Mieterhöhung begründet sein muss","kurz":"Nach § 558a BGB muss der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete in Textform erklären und begründen, etwa mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Will dein Vermieter die Miete nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, muss er dir das in Textform erklären und begründen."},{"nr":"2","einfach":"Zur Begründung kann er sich vor allem auf diese Mittel stützen:\n1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB),\n2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e BGB),\n3. ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,\n4. die Mieten einzelner vergleichbarer Wohnungen; dabei genügt es, 3 Wohnungen zu nennen.\nDie Liste ist nicht abschließend."},{"nr":"3","einfach":"Manchmal gibt es einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Absatz 1 BGB), der so angepasst und neu erstellt wurde, wie es § 558d Absatz 2 BGB verlangt. Enthält er Angaben für deine Wohnung, muss dein Vermieter diese Angaben in seinem Erhöhungsverlangen mitteilen. Das gilt auch dann, wenn er die Erhöhung mit einem anderen Mittel aus Absatz 2 begründet."},{"nr":"4","einfach":"Bezieht sich dein Vermieter auf einen Mietspiegel mit Spannen, reicht es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Gibt es zu dem Zeitpunkt, an dem er seine Erklärung abgibt, keinen Mietspiegel, der nach § 558c Absatz 3 oder § 558d Absatz 2 BGB rechtzeitig angepasst oder neu erstellt wurde, darf er auch einen anderen verwenden – vor allem einen veralteten Mietspiegel oder den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Drei Vergleichswohnungen als Begründung","text":"Hannahs Vermieter will die Miete von 7,50 Euro auf 8,40 Euro pro Quadratmeter erhöhen. In ihrer Kleinstadt gibt es keinen Mietspiegel. In seinem Brief nennt er 3 vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde, für die 8,40 bis 9 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Nach § 558a Absatz 2 Nr. 4 BGB darf er sein Erhöhungsverlangen damit begründen; 3 Wohnungen zu nennen genügt. Ob die Erhöhung auch in der Höhe berechtigt ist, richtet sich nach § 558 BGB."},"wichtig":["Das Erhöhungsverlangen muss in Textform kommen und begründet sein.","Gibt es einen angepassten qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für deine Wohnung, muss dein Vermieter diese Angaben nennen – auch wenn er anders begründet."],"begriffe":[{"wort":"Mietspiegel","erklaerung":"Eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die die Behörde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam erstellt oder anerkannt haben (§ 558c BGB)."},{"wort":"qualifizierter Mietspiegel","erklaerung":"Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt wurde (§ 558d BGB)."},{"wort":"Mietdatenbank","erklaerung":"Eine laufend geführte Sammlung von Mieten, aus der Auskünfte zur ortsüblichen Vergleichsmiete gegeben werden (§ 558e BGB)."},{"wort":"öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger","erklaerung":"Ein Fachmann, dessen besondere Sachkunde eine Stelle wie die Industrie- und Handelskammer geprüft hat und der vereidigt ist."},{"wort":"Spanne","erklaerung":"Ein Bereich zwischen einem niedrigsten und einem höchsten Wert, den ein Mietspiegel für eine Wohnungsgruppe angibt."}],"fragen":[{"frage":"Wie muss eine Mieterhöhung begründet werden?","antwort":"Nach § 558a BGB muss dein Vermieter sie in Textform erklären und begründen. Er kann sich etwa auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder auf 3 vergleichbare Wohnungen stützen."},{"frage":"Reichen 3 Vergleichswohnungen für eine Mieterhöhung?","antwort":"Als Begründung ja: Nach § 558a Absatz 2 Nr. 4 BGB genügt es, 3 vergleichbare Wohnungen zu nennen. Gibt es einen angepassten qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für deine Wohnung, muss der Vermieter diese zusätzlich mitteilen (Absatz 3)."},{"frage":"Darf der Vermieter einen alten Mietspiegel verwenden?","antwort":"Ja, wenn es zum Zeitpunkt seiner Erklärung keinen Mietspiegel gibt, der nach § 558c Absatz 3 oder § 558d Absatz 2 BGB rechtzeitig angepasst oder neu erstellt wurde. Dann darf er auch einen veralteten Mietspiegel oder den einer vergleichbaren Gemeinde verwenden (§ 558a Absatz 4 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Voraussetzungen der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 558b BGB","warum":"Frist für deine Zustimmung und Klage des Vermieters"},{"norm":"§ 558c BGB","warum":"Was ein Mietspiegel ist"},{"norm":"§ 558d BGB","warum":"Was ein qualifizierter Mietspiegel ist"},{"norm":"§ 558e BGB","warum":"Was eine Mietdatenbank ist"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will mehr Miete.\nEr will die Miete an die übliche Miete am Ort anpassen.\nDafür braucht er Ihre Zustimmung.\nEr muss Ihnen die Erhöhung in Text-Form mitteilen.\nZum Beispiel per Brief oder E-Mail.\nEr muss die Erhöhung auch begründen.\nBegründen heißt: Er muss zeigen, warum die neue Miete passt.\nDafür kann er einen Miet-Spiegel nutzen.\nEin Miet-Spiegel ist eine Übersicht mit üblichen Mieten im Ort.\nEr kann auch 3 ähnliche Wohnungen nennen.\nEr kann auch ein Gutachten von einem Experten nutzen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"558b","bezeichnung":"§ 558b BGB","titel_amtlich":"Zustimmung zur Mieterhöhung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/558b/","original":[{"nr":"1","text":"Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens."},{"nr":"2","text":"Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden."},{"nr":"3","text":"Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"558b","titel_einfach":"Mieterhöhung: Zeit zum Zustimmen und Klage","kurz":"Nach § 558b BGB zahlt der Mieter bei Zustimmung die höhere Miete ab dem 3. Kalendermonat nach Zugang; stimmt er bis Ende des 2. Monats nicht zu, kann der Vermieter binnen 3 weiteren Monaten klagen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Stimmst du der Mieterhöhung zu, schuldest du die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Kommt das Verlangen zum Beispiel im März bei dir an, gilt die neue Miete ab 1. Juni. Stimmst du nur einem Teil der Erhöhung zu, gilt das für diesen Teil."},{"nr":"2","einfach":"Du hast Zeit bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach dem Zugang, um zuzustimmen – bei Zugang im März also bis 31. Mai. Stimmst du bis dahin nicht oder nur teilweise zu, kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Die Klage muss er innerhalb von 3 weiteren Monaten erheben – im Beispiel also bis 31. August."},{"nr":"3","einfach":"Entsprach das Erhöhungsverlangen vor der Klage nicht den Anforderungen von § 558a BGB, kann dein Vermieter es im Gerichtsverfahren nachholen oder die Mängel beheben. Auch dann steht dir die Zustimmungsfrist aus Absatz 2 Satz 1 zu, also Zeit bis zum Ende des 2. Kalendermonats, nachdem dir das nachgeholte oder verbesserte Verlangen zugegangen ist."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Erhöhungsverlangen kommt im März","text":"Am 15. März 2027 bekommt Can das Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters: 60 Euro mehr pro Monat. Can hat bis zum 31. Mai 2027 Zeit, zuzustimmen. Stimmt er zu, zahlt er die höhere Miete ab 1. Juni 2027. Stimmt er bis Ende Mai nicht zu, kann der Vermieter ihn bis 31. August 2027 auf Zustimmung verklagen (§ 558b BGB)."},"wichtig":["Du hast bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang Zeit, über deine Zustimmung zu entscheiden.","Die erhöhte Miete schuldest du erst ab Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang, und nur soweit du zustimmst.","Dein Vermieter muss seine Klage innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist erheben."],"begriffe":[{"wort":"Zugang","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst, etwa im Briefkasten."},{"wort":"Kalendermonat","erklaerung":"Ein Monat vom 1. bis zum letzten Tag, zum Beispiel der ganze April."},{"wort":"Erhöhungsverlangen","erklaerung":"Die Erklärung des Vermieters, mit der er deine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangt."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange habe ich Zeit, einer Mieterhöhung zuzustimmen?","antwort":"Bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558b Absatz 2 BGB). Kommt es im März an, also bis 31. Mai."},{"frage":"Ab wann muss ich die höhere Miete zahlen?","antwort":"Wenn du zustimmst, ab Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Absatz 1 BGB) – bei Zugang im März also ab 1. Juni."},{"frage":"Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?","antwort":"Dann kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Er muss die Klage innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist erheben (§ 558b Absatz 2 BGB). Ob die Erhöhung berechtigt ist, richtet sich nach den §§ 558 und 558a BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Voraussetzungen der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 558a BGB","warum":"Form und Begründung des Erhöhungsverlangens"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will mehr Miete.\nDafür braucht er Ihre Zustimmung.\nSie haben Zeit zum Überlegen.\nDie Zeit endet am Ende vom übernächsten Monat.\nEin Beispiel: Der Brief kommt im März.\nDann haben Sie bis Ende Mai Zeit.\nSie stimmen zu?\nDann zahlen Sie die neue Miete ab Juni.\nSie stimmen nicht zu?\nDann kann der Vermieter vor Gericht gehen.\nDafür hat er danach 3 Monate Zeit.\nDas Gericht entscheidet dann über die Zustimmung."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"558c","bezeichnung":"§ 558c BGB","titel_amtlich":"Mietspiegel; Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/558c/","original":[{"nr":"1","text":"Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist."},{"nr":"2","text":"Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden."},{"nr":"3","text":"Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden."},{"nr":"4","text":"Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sind Mietspiegel zu erstellen. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sind zu veröffentlichen."},{"nr":"5","text":"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über den näheren Inhalt von Mietspiegeln und das Verfahren zu deren Erstellung und Anpassung einschließlich Dokumentation und Veröffentlichung."}],"erklaerung":{"nr":"558c","titel_einfach":"Was ein Mietspiegel ist und wer ihn erstellt","kurz":"Nach § 558c BGB ist ein Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die die Behörde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam erstellt oder anerkannt haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Als Mietspiegel zählt sie nur, wenn sie die nach Landesrecht zuständige Behörde erstellt oder anerkannt hat – oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter gemeinsam."},{"nr":"2","einfach":"Ein Mietspiegel kann für eine Gemeinde, für mehrere Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden."},{"nr":"3","einfach":"Mietspiegel sollen alle 2 Jahre an die Entwicklung des Marktes angepasst werden."},{"nr":"4","einfach":"Die zuständigen Behörden sollen Mietspiegel erstellen, wenn es dafür einen Bedarf gibt und der Aufwand vertretbar ist. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern muss ein Mietspiegel erstellt werden. Mietspiegel und ihre Änderungen müssen veröffentlicht werden."},{"nr":"5","einfach":"Die Bundesregierung darf per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten regeln: zum Inhalt von Mietspiegeln und dazu, wie sie erstellt, angepasst, dokumentiert und veröffentlicht werden. Das ist mit der Mietspiegelverordnung geschehen."}],"beispiel":{"titel":"Mietspiegel in der größeren Stadt","text":"Kemal wohnt in einer Stadt mit 80.000 Einwohnern und fragt sich, ob es dort einen Mietspiegel geben muss. Nach § 558c Absatz 4 BGB ist für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ein Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen. Für Kemals Stadt ist also ein Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen."},"wichtig":["Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern muss ein Mietspiegel erstellt und veröffentlicht werden.","Mietspiegel sollen alle 2 Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden."],"begriffe":[{"wort":"ortsübliche Vergleichsmiete","erklaerung":"Die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten 6 Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Absatz 2 BGB)."},{"wort":"Interessenvertreter","erklaerung":"Organisationen, die die Interessen einer Gruppe vertreten, etwa Vereine oder Verbände von Mietern oder Vermietern."}],"fragen":[{"frage":"Wer erstellt den Mietspiegel?","antwort":"Nach § 558c Absatz 1 BGB die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter gemeinsam. Sie können einen Mietspiegel auch anerkennen, den andere erstellt haben."},{"frage":"Muss jede Stadt einen Mietspiegel haben?","antwort":"Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ja (§ 558c Absatz 4 BGB). In kleineren Gemeinden sollen die Behörden einen erstellen, wenn es Bedarf gibt und der Aufwand vertretbar ist."}],"verweise":[{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist"},{"norm":"§ 558a BGB","warum":"Mietspiegel als Begründung einer Mieterhöhung"},{"norm":"§ 558d BGB","warum":"Was ein qualifizierter Mietspiegel ist"},{"norm":"MsV","warum":"Mietspiegelverordnung mit Einzelheiten zu Inhalt und Erstellung"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Miet-Spiegel ist eine Übersicht.\nDarin stehen die üblichen Mieten in einem Ort.\nEine Behörde macht den Miet-Spiegel.\nOder Gruppen von Mietern und Vermietern machen ihn gemeinsam.\nMan soll den Miet-Spiegel alle 2 Jahre anpassen.\nOrte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Miet-Spiegel haben.\nDer Miet-Spiegel muss öffentlich sein.\nDer Vermieter kann ihn für eine Miet-Erhöhung nutzen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"558d","bezeichnung":"§ 558d BGB","titel_amtlich":"Qualifizierter Mietspiegel","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/558d/","original":[{"nr":"1","text":"Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, die eine nach § 558c Absatz 5 erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel richtet, wird vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Haben die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt, so wird vermutet, dass der Mietspiegel anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht."},{"nr":"2","text":"Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anpassung nach Satz 1 und für die Neuerstellung nach Satz 3 ist der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Satz 4 gilt entsprechend für die Veröffentlichung des Mietspiegels."},{"nr":"3","text":"Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben."}],"erklaerung":{"nr":"558d","titel_einfach":"Was ein qualifizierter Mietspiegel ist","kurz":"Nach § 558d BGB wird ein qualifizierter Mietspiegel wissenschaftlich erstellt, alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt; dann wird vermutet, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Außerdem muss ihn die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter anerkannt haben. Erfüllt er die Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 558c Absatz 5 BGB an qualifizierte Mietspiegel, wird vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Dasselbe wird vermutet, wenn die zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter ihn als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben."},{"nr":"2","einfach":"Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle 2 Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Dafür kann eine Stichprobe dienen oder die Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Nach 4 Jahren muss der qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden. Für diese Fristen zählt der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Dieser Stichtag ist auch für die Veröffentlichung des Mietspiegels maßgeblich."},{"nr":"3","einfach":"Ist Absatz 2 eingehalten, wird vermutet, dass die Mieten im qualifizierten Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben."}],"beispiel":{"titel":"Veralteter qualifizierter Mietspiegel","text":"Janas Stadt hat einen qualifizierten Mietspiegel. Die Daten dafür wurden zum Stichtag 1. April 2021 erhoben. Seitdem wurde er weder angepasst noch neu erstellt. Im Jahr 2027 ist § 558d Absatz 2 BGB deshalb nicht eingehalten. Die Vermutung aus Absatz 3, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, greift für diesen Mietspiegel nicht."},"wichtig":["Die Vermutung, dass die Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, gilt nur, wenn der Mietspiegel alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt wird.","Die Fristen zählen ab dem Stichtag, zu dem die Daten erhoben wurden."],"begriffe":[{"wort":"qualifizierter Mietspiegel","erklaerung":"Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Behörde oder Vermieter- und Mietervertretern anerkannt wurde."},{"wort":"vermutet","erklaerung":"Etwas gilt als richtig, solange niemand das Gegenteil beweist."},{"wort":"Stichprobe","erklaerung":"Eine Auswahl von Mieten, die erhoben wird, um daraus auf den ganzen Markt zu schließen."},{"wort":"Stichtag","erklaerung":"Der Tag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen."}],"fragen":[{"frage":"Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?","antwort":"Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde (§ 558d Absatz 1 BGB). Wird er alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben."},{"frage":"Wie lange gilt ein qualifizierter Mietspiegel?","antwort":"Er muss alle 2 Jahre an den Markt angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt werden; maßgeblich ist der Stichtag der Datenerhebung (§ 558d Absatz 2 BGB). Hält er das nicht ein, gilt die Vermutung aus Absatz 3 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 558c BGB","warum":"Was ein Mietspiegel ist; Verordnung über Mietspiegel (Absatz 5)"},{"norm":"§ 558a BGB","warum":"Angaben aus dem qualifizierten Mietspiegel im Erhöhungsverlangen"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist"}],"praxis":null,"leicht":"Es gibt einen besonderen Miet-Spiegel.\nEr heißt qualifizierter Miet-Spiegel.\nMan erstellt ihn nach wissenschaftlichen Regeln.\nEine Behörde oder Gruppen von Mietern und Vermietern erkennen ihn an.\nMan muss diesen Miet-Spiegel alle 2 Jahre anpassen.\nNach 4 Jahren braucht man einen ganz neuen Miet-Spiegel.\nHält man sich daran?\nDann gilt: Die Mieten im Miet-Spiegel sind die üblichen Mieten am Ort.\nDas Gegenteil muss jemand beweisen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"558e","bezeichnung":"§ 558e BGB","titel_amtlich":"Mietdatenbank","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/558e/","original":[{"nr":null,"text":"Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen."}],"erklaerung":{"nr":"558e","titel_einfach":"Was eine Mietdatenbank ist","kurz":"Nach § 558e BGB ist eine Mietdatenbank eine laufend geführte Sammlung von Mieten, die die Gemeinde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam führen oder anerkennen, um die Vergleichsmiete zu ermitteln.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Eine Mietdatenbank ist eine Sammlung von Mieten, die fortlaufend geführt wird, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Die Gemeinde führt sie oder erkennt sie an – oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter tun das gemeinsam. Die Datenbank gibt Auskünfte, aus denen sich für einzelne Wohnungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete schließen lässt."}],"beispiel":null,"wichtig":["Nicht jede Sammlung von Mieten ist eine Mietdatenbank im Sinne des Gesetzes: Die Gemeinde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam müssen sie führen oder anerkennen."],"begriffe":[{"wort":"Interessenvertreter","erklaerung":"Organisationen, die die Interessen einer Gruppe vertreten, etwa Vereine oder Verbände von Mietern oder Vermietern."},{"wort":"ortsübliche Vergleichsmiete","erklaerung":"Die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten 6 Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Absatz 2 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Was ist eine Mietdatenbank?","antwort":"Nach § 558e BGB eine fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die die Gemeinde oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter gemeinsam führen oder anerkennen. Sie gibt Auskünfte, aus denen sich für einzelne Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete ableiten lässt."}],"verweise":[{"norm":"§ 558a BGB","warum":"Auskunft aus einer Mietdatenbank als Begründung einer Mieterhöhung"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist"}],"praxis":null,"leicht":"Eine Miet-Daten-Bank ist eine Sammlung von Mieten.\nJemand ergänzt diese Sammlung laufend.\nDie Gemeinde führt die Sammlung oder erkennt sie an.\nOder Gruppen von Mietern und Vermietern tun das gemeinsam.\nDie Daten-Bank gibt Auskunft über die übliche Miete am Ort.\nDamit kann man sehen: So viel kostet eine ähnliche Wohnung."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559","bezeichnung":"§ 559 BGB","titel_amtlich":"Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559/","original":[{"nr":"1","text":"Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errichteten Anschluss frei wählen kann und der Vermieter kein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 des Telekommunikationsgesetzes als Betriebskosten umlegt oder umgelegt hat."},{"nr":"2","text":"Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach Absatz 1; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Dabei ist der Abnutzungsgrad der Bauteile und Einrichtungen, die von einer modernisierenden Erneuerung erfasst werden, angemessen zu berücksichtigen."},{"nr":"3","text":"Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen."},{"nr":"3a","text":"Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach Absatz 1 darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren, von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen, nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich abweichend von Satz 1 nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Sind bei einer Modernisierungsmaßnahme, die mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt wird und die zu einer Erhöhung der jährlichen Miete nach Absatz 1 berechtigt, zugleich die Voraussetzungen des § 555b Nummer 1 oder Nummer 1a erfüllt, so darf sich die monatliche Miete insoweit um nicht mehr als 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen; die Sätze 1 und 2 bleiben unberührt."},{"nr":"4","text":"Die Mieterhöhung ist ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Abwägung nach Satz 1 findet nicht statt, wenn\n\n1. die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wurde, der allgemein üblich ist, oder\n2. die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte, es sei denn, die Modernisierungsmaßnahme erfüllt auch die Voraussetzungen des § 555b Nummer 1 oder Nummer 1a und wurde mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt."},{"nr":"5","text":"Umstände, die eine Härte nach Absatz 4 Satz 1 begründen, sind nur zu berücksichtigen, wenn sie nach § 555d Absatz 3 bis 5 rechtzeitig mitgeteilt worden sind. Die Bestimmungen über die Ausschlussfrist nach Satz 1 sind nicht anzuwenden, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt."},{"nr":"6","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"559","titel_einfach":"Mieterhöhung nach einer Modernisierung","kurz":"Nach § 559 BGB darf der Vermieter nach bestimmten Modernisierungen die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen; die Monatsmiete darf so in 6 Jahren höchstens um 3 Euro je m² steigen, unter 7 Euro/m² um 2 Euro.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat dein Vermieter eine Modernisierung nach § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB durchgeführt, kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der Kosten erhöhen, die er für deine Wohnung aufgewendet hat. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen, die Endenergie oder Wasser sparen oder den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen. Für einen ersten Glasfaseranschluss (§ 555b Nummer 4a BGB) ist die Erhöhung nur unter 2 Bedingungen erlaubt: Du kannst deinen Anbieter für Telefon- und Internetdienste über den neuen Anschluss frei wählen. Und dein Vermieter legt kein Bereitstellungsentgelt nach § 72 des Telekommunikationsgesetzes als Betriebskosten auf dich um und hat das auch nicht getan. Für den Einbau einer Heizungsanlage nach § 555b Nummer 1a BGB gibt es eigene Regeln in § 559e BGB."},{"nr":"2","einfach":"Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen nötig gewesen wären – also für Instandhaltung oder Instandsetzung –, zählen nicht zu den aufgewendeten Kosten. Soweit nötig, werden sie geschätzt. Dabei ist angemessen zu berücksichtigen, wie abgenutzt die Bauteile und Einrichtungen waren, die bei der Modernisierung erneuert werden."},{"nr":"3","einfach":"Modernisiert dein Vermieter mehrere Wohnungen, muss er die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufteilen."},{"nr":"3a","einfach":"Durch Erhöhungen nach Absatz 1 darf deine monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Erhöhungen nach § 558 oder § 560 BGB zählen dabei nicht mit. Lag deine monatliche Miete vor der Erhöhung unter 7 Euro pro Quadratmeter, darf sie um höchstens 2 Euro pro Quadratmeter steigen. Für den Einbau oder das Aufstellen einer Heizungsanlage, die im Gebäude in Betrieb genommen werden soll, gilt eine weitere Grenze: Berechtigt diese Maßnahme zu einer Erhöhung nach Absatz 1 und erfüllt sie zugleich § 555b Nummer 1 oder 1a BGB, darf die Miete insoweit um höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren steigen. Die Grenzen von 3 und 2 Euro gelten daneben weiter."},{"nr":"4","einfach":"Die Mieterhöhung ist ausgeschlossen, soweit sie für dich eine Härte bedeuten würde – auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten. Die Härte muss so schwer wiegen, dass sie auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Diese Abwägung findet nicht statt, wenn\n1. die Mietsache nur in einen Zustand versetzt wurde, der allgemein üblich ist, oder\n2. die Modernisierung wegen Umständen durchgeführt wurde, die dein Vermieter nicht zu vertreten hatte. Abgewogen wird aber doch, wenn die Maßnahme auch § 555b Nummer 1 oder 1a BGB erfüllt und durch Einbau oder Aufstellen einer Heizungsanlage zur Inbetriebnahme im Gebäude durchgeführt wurde."},{"nr":"5","einfach":"Umstände, die eine Härte nach Absatz 4 Satz 1 begründen, zählen nur, wenn du sie rechtzeitig nach § 555d Absatz 3 bis 5 BGB mitgeteilt hast – in der Regel bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt."},{"nr":"6","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Neue Fenster, höhere Miete","text":"Ole wohnt auf 80 Quadratmetern für 8 Euro pro Quadratmeter. Seine Vermieterin lässt Wärmeschutzfenster einbauen, die dauerhaft Energie sparen. Für seine Wohnung kostet das 12.000 Euro, davon wären 2.000 Euro ohnehin für Reparaturen nötig gewesen. Fördergeld gab es nicht. Nach § 559 BGB darf sie die Jahresmiete um 8 Prozent von 10.000 Euro erhöhen: 800 Euro im Jahr, rund 66,67 Euro im Monat. Pro Quadratmeter sind das etwa 0,83 Euro, weniger als die Grenze von 3 Euro. Härtegründe hat Ole nicht mitgeteilt."},"wichtig":["Die jährliche Miete darf um 8 Prozent der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten steigen; Kosten für ohnehin nötige Erhaltung zählen nicht.","Innerhalb von 6 Jahren darf die Monatsmiete dadurch um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter um höchstens 2 Euro.","Härtegründe gegen die Erhöhung zählen nur, wenn du sie rechtzeitig nach § 555d Absatz 3 bis 5 BGB mitgeteilt hast."],"begriffe":[{"wort":"aufgewendete Kosten","erklaerung":"Das Geld, das der Vermieter für die Modernisierung tatsächlich ausgegeben hat, soweit es auf deine Wohnung entfällt."},{"wort":"Erhaltungsmaßnahmen","erklaerung":"Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung, also um die Mietsache in Ordnung zu halten oder zu reparieren (§ 555a BGB)."},{"wort":"Härte","erklaerung":"Eine besondere Belastung für dich, die auch mit Blick auf die berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist."},{"wort":"Bereitstellungsentgelt","erklaerung":"Ein Entgelt für die Errichtung eines Glasfasernetzes im Gebäude, das nach § 72 TKG über die Betriebskosten umgelegt werden kann."},{"wort":"Ausschlussfrist","erklaerung":"Eine Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel darf die Miete nach einer Modernisierung steigen?","antwort":"Nach § 559 Absatz 1 BGB um 8 Prozent der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten pro Jahr. Innerhalb von 6 Jahren darf die Monatsmiete dadurch um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter um höchstens 2 Euro (Absatz 3a)."},{"frage":"Muss ich die Mieterhöhung nach Modernisierung zahlen, wenn ich sie mir nicht leisten kann?","antwort":"Die Erhöhung ist ausgeschlossen, soweit sie für dich eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 559 Absatz 4 BGB). Das gilt aber nicht, wenn die Wohnung nur in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wurde oder der Vermieter die Umstände nicht zu vertreten hatte, mit einer Ausnahme für Heizungsanlagen. Außerdem musst du die Härtegründe rechtzeitig nach § 555d BGB mitgeteilt haben."},{"frage":"Zählen Reparaturkosten zur Modernisierungsumlage?","antwort":"Nein. Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nach § 559 Absatz 2 BGB nicht zu den aufgewendeten Kosten. Soweit nötig, werden sie geschätzt."}],"verweise":[{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"},{"norm":"§ 555d BGB","warum":"Frist für die Mitteilung von Härtegründen"},{"norm":"§ 559a BGB","warum":"Anrechnung von Zuschüssen und Darlehen"},{"norm":"§ 559b BGB","warum":"Wie die Erhöhung erklärt wird und ab wann sie gilt"},{"norm":"§ 559c BGB","warum":"Vereinfachtes Verfahren bis 10.000 Euro"},{"norm":"§ 559e BGB","warum":"Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage"},{"norm":"§ 72 TKG","warum":"Bereitstellungsentgelt für Glasfaser"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter hat Ihre Wohnung modernisiert.\nModernisiert heißt: Er hat die Wohnung verbessert.\nZum Beispiel spart die Wohnung jetzt Energie.\nDanach darf er die Miete erhöhen.\nDie Miete im Jahr darf um 8 Prozent der Kosten steigen.\nKosten für Reparaturen zählen nicht dazu.\nEs gibt eine Ober-Grenze.\nIn 6 Jahren darf die Miete höchstens um 3 Euro pro Quadrat-Meter steigen.\nIhre Miete ist niedriger als 7 Euro pro Quadrat-Meter?\nDann darf sie höchstens um 2 Euro steigen.\nDie Erhöhung ist vielleicht eine große Härte für Sie.\nDann müssen Sie das dem Vermieter rechtzeitig mitteilen.\nEs gibt Ausnahmen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz: „höchstens um 3 Euro pro Quadratmeter … bei Mieten unter 7 Euro um 2 Euro“ war mehrdeutig – es klang, als gehe es um die Jahresmiete und um eine Gesamtmiete unter 7 Euro. Jetzt klar: Die Monatsmiete darf in 6 Jahren höchstens um 3 €/m² steigen, bei weniger als 7 €/m² um 2 €.","8-Prozent-Umlage, Abzug der Erhaltungskosten, 0,50-€-Grenze bei Heizungsanlagen, Härteregel mit Ausschlussfrist und Beispielrechnung (8 % von 10.000 € = 800 €/Jahr = 0,83 €/m²) geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559a","bezeichnung":"§ 559a BGB","titel_amtlich":"Anrechnung von Drittmitteln","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559a/","original":[{"nr":"1","text":"Kosten, die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559."},{"nr":"2","text":"Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Ursprungsbetrag des Darlehens. Maßgebend ist der marktübliche Zinssatz für erstrangige Hypotheken zum Zeitpunkt der Beendigung der Modernisierungsmaßnahmen. Werden Zuschüsse oder Darlehen zur Deckung von laufenden Aufwendungen gewährt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag um den Jahresbetrag des Zuschusses oder Darlehens."},{"nr":"3","text":"Ein Mieterdarlehen, eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistung für die Modernisierungsmaßnahmen stehen einem Darlehen aus öffentlichen Haushalten gleich. Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes gelten als Mittel aus öffentlichen Haushalten."},{"nr":"4","text":"Kann nicht festgestellt werden, in welcher Höhe Zuschüsse oder Darlehen für die einzelnen Wohnungen gewährt worden sind, so sind sie nach dem Verhältnis der für die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"559a","titel_einfach":"Fördergeld senkt die Mieterhöhung nach Modernisierung","kurz":"Nach § 559a BGB zählen Kosten, die Mieter, Dritte oder öffentliche Zuschüsse tragen, nicht zur Modernisierungserhöhung; günstige öffentliche Darlehen mindern die Erhöhung um die Zinsersparnis.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bestimmte Kosten gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach § 559 BGB: Kosten, die du übernommen hast, Kosten, die ein Dritter für dich übernommen hat, und Kosten, die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden. Auf sie darf dein Vermieter also keine Mieterhöhung stützen."},{"nr":"2","einfach":"Deckt dein Vermieter die Modernisierungskosten ganz oder teilweise mit zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen aus öffentlichen Haushalten, verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz, bezogen auf den ursprünglichen Darlehensbetrag. Maßgeblich ist der marktübliche Zinssatz für erstrangige Hypotheken zu dem Zeitpunkt, an dem die Modernisierung abgeschlossen ist. Gibt es Zuschüsse oder Darlehen zur Deckung laufender Aufwendungen, verringert sich der Erhöhungsbetrag um den Jahresbetrag des Zuschusses oder Darlehens."},{"nr":"3","einfach":"Ein Darlehen von dir, eine Mietvorauszahlung oder eine Leistung, die ein Dritter für dich zur Modernisierung erbringt, werden wie ein Darlehen aus öffentlichen Haushalten behandelt. Geld von Finanzierungsinstituten des Bundes oder eines Landes gilt als Geld aus öffentlichen Haushalten."},{"nr":"4","einfach":"Lässt sich nicht feststellen, wie viel Zuschuss oder Darlehen auf die einzelnen Wohnungen entfällt, werden sie im Verhältnis der Kosten aufgeteilt, die für die einzelnen Wohnungen aufgewendet wurden."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Zuschuss wird abgezogen","text":"Für die Dämmung des Hauses entfallen auf Fatmas Wohnung 15.000 Euro Kosten, ein Reparaturanteil ist nicht dabei. Ihre Vermieterin bekommt dafür einen öffentlichen Zuschuss, davon entfallen 3.000 Euro auf Fatmas Wohnung. Nach § 559a Absatz 1 BGB zählen nur 12.000 Euro als aufgewendete Kosten. Nach § 559 BGB kommt also höchstens eine Erhöhung der Jahresmiete um 8 Prozent von 12.000 Euro in Betracht, das sind 960 Euro im Jahr."},"wichtig":["Öffentliche Zuschüsse und Kosten, die du oder ein Dritter für dich übernommen hat, darf dein Vermieter nicht in die Mieterhöhung einrechnen.","Bei zinsverbilligten oder zinslosen öffentlichen Darlehen sinkt der Erhöhungsbetrag um die jährliche Zinsermäßigung."],"begriffe":[{"wort":"öffentliche Haushalte","erklaerung":"Die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden, also staatliches Geld."},{"wort":"Zinsermäßigung","erklaerung":"Der Vorteil, den ein günstiges Darlehen bringt: die Zinsen, die man gegenüber einem marktüblichen Darlehen spart."},{"wort":"erstrangige Hypothek","erklaerung":"Ein Darlehen, das als erstes durch das Grundstück gesichert ist; sein Zinssatz dient hier als Vergleichswert."},{"wort":"Mietvorauszahlung","erklaerung":"Miete, die du im Voraus für einen späteren Zeitraum zahlst."},{"wort":"Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes","erklaerung":"Förderbanken des Staates, zum Beispiel die KfW."}],"fragen":[{"frage":"Muss der Vermieter Fördermittel von der Modernisierungsumlage abziehen?","antwort":"Ja. Kosten, die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nach § 559a Absatz 1 BGB nicht zu den aufgewendeten Kosten. Bei zinsverbilligten oder zinslosen öffentlichen Darlehen verringert sich die Erhöhung um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung (Absatz 2)."},{"frage":"Was gilt, wenn ich selbst Geld für die Modernisierung gegeben habe?","antwort":"Kosten, die du übernommen hast, zählen nicht zu den aufgewendeten Kosten (§ 559a Absatz 1 BGB). Ein Darlehen von dir oder eine Mietvorauszahlung wird wie ein Darlehen aus öffentlichen Haushalten behandelt (Absatz 3)."}],"verweise":[{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 559b BGB","warum":"Die Erhöhung muss nach den §§ 559 und 559a BGB erläutert werden"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Abzug von Drittmitteln auch bei der Erhöhung bis zur Vergleichsmiete (Absatz 5)"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter hat Ihre Wohnung modernisiert.\nDanach darf er die Miete erhöhen.\nManchmal bekommt er Geld vom Staat für die Arbeiten.\nDieses Geld muss er abziehen.\nDie Miete steigt dann weniger.\nDas gilt auch für Geld von Ihnen.\nEin Beispiel: Sie haben einen Teil der Kosten bezahlt.\nFür diesen Teil darf der Vermieter die Miete nicht erhöhen.\nAuch günstige Kredite vom Staat senken die Erhöhung."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559b","bezeichnung":"§ 559b BGB","titel_amtlich":"Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555c Absatz 3 gilt entsprechend."},{"nr":"2","text":"Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn\n\n1. der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 angekündigt hat oder\n2. die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"559b","titel_einfach":"Wie die Mieterhöhung nach Modernisierung erklärt wird","kurz":"Nach § 559b BGB muss der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung in Textform erklären und berechnen; der Mieter zahlt ab dem 3. Monat nach Zugang, in bestimmten Fällen 6 Monate später.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter muss dir die Mieterhöhung nach § 559 BGB in Textform erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn er darin die Erhöhung anhand der entstandenen Kosten berechnet und nach den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a BGB erläutert. § 555c Absatz 3 BGB gilt entsprechend: Bei Modernisierungen nach § 555b Nummer 1 und 2 BGB darf er sich, vor allem für die energetische Qualität von Bauteilen, auf allgemein anerkannte Pauschalwerte stützen."},{"nr":"2","einfach":"Die erhöhte Miete schuldest du ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Erklärung. Kommt sie zum Beispiel im März bei dir an, gilt die höhere Miete ab 1. Juni. Diese Frist verlängert sich um 6 Monate, wenn\n1. dein Vermieter dir die Modernisierung nicht nach § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 BGB angekündigt hat oder\n2. die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 Prozent über der angekündigten liegt."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Ankündigung fehlte, Erhöhung kommt später","text":"Maltes Vermieterin lässt das Dach dämmen, ohne die Arbeiten vorher anzukündigen. Am 10. März 2027 bekommt Malte per E-Mail die Mieterhöhungserklärung mit Berechnung und Erläuterung: 50 Euro mehr im Monat. Ohne den Fehler würde er die höhere Miete ab 1. Juni 2027 schulden. Weil die Ankündigung nach § 555c BGB fehlte, verlängert sich die Frist um 6 Monate. Malte muss die 50 Euro erst ab 1. Dezember 2027 zahlen (§ 559b Absatz 2 BGB)."},"wichtig":["Ohne Berechnung anhand der entstandenen Kosten und Erläuterung nach den §§ 559 und 559a BGB ist die Erhöhungserklärung unwirksam.","Hat dein Vermieter nicht nach § 555c BGB angekündigt oder liegt die Erhöhung mehr als 10 Prozent über der angekündigten, schuldest du die höhere Miete erst 6 Monate später."],"begriffe":[{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt und dauerhaft gespeichert werden kann, zum Beispiel Brief, E-Mail oder Fax (§ 126b BGB)."},{"wort":"Zugang","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst."},{"wort":"Pauschalwerte","erklaerung":"Allgemein anerkannte Standardwerte, etwa zur Dämmwirkung von Bauteilen, die nicht für das einzelne Haus gemessen werden müssen."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann muss ich nach einer Modernisierung mehr Miete zahlen?","antwort":"Ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung (§ 559b Absatz 2 BGB). Die Frist verlängert sich um 6 Monate, wenn die Modernisierung nicht nach § 555c BGB angekündigt wurde oder die Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt."},{"frage":"Was muss in einer Mieterhöhung nach Modernisierung stehen?","antwort":"Die Erhöhung muss anhand der entstandenen Kosten berechnet und nach den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a BGB erläutert werden. Fehlt das, ist die Erklärung unwirksam (§ 559b Absatz 1 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 559a BGB","warum":"Anrechnung von Zuschüssen und Darlehen"},{"norm":"§ 555c BGB","warum":"Modernisierungsankündigung und Pauschalwerte (Absatz 3)"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter hat modernisiert.\nJetzt will er mehr Miete.\nDas muss er Ihnen in Text-Form mitteilen.\nZum Beispiel per Brief oder E-Mail.\nEr muss die Erhöhung genau ausrechnen.\nEr muss die Kosten erklären.\nSonst gilt die Erhöhung nicht.\nDie höhere Miete zahlen Sie ab dem 3. Monat.\nEin Beispiel: Die Erklärung kommt im März.\nDann zahlen Sie die neue Miete ab Juni.\nManchmal zahlen Sie erst 6 Monate später.\nZum Beispiel: Der Vermieter hat die Arbeiten vorher nicht richtig angekündigt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559c","bezeichnung":"§ 559c BGB","titel_amtlich":"Vereinfachtes Verfahren","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559c/","original":[{"nr":"1","text":"Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10 000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemachten Kosten abgezogen. § 559 Absatz 4 und § 559a Absatz 2 Satz 1 bis 3 finden keine Anwendung; dies gilt im Hinblick auf § 559 Absatz 4 nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme auch die Voraussetzungen des § 555b Nummer 1 oder Nummer 1a erfüllt und mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt wurde."},{"nr":"2","text":"Hat der Vermieter die Miete in den letzten fünf Jahren bereits nach Absatz 1 oder nach § 559 oder § 559e erhöht, so mindern sich die Kosten, die nach Absatz 1 Satz 1 für die weitere Modernisierungsmaßnahme geltend gemacht werden können, um die Kosten, die in diesen früheren Verfahren für Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht wurden."},{"nr":"3","text":"§ 559b gilt für das vereinfachte Verfahren entsprechend. Der Vermieter muss in der Mieterhöhungserklärung angeben, dass er die Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren berechnet hat."},{"nr":"4","text":"Hat der Vermieter eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren geltend gemacht, so kann er innerhalb von fünf Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e geltend machen. Dies gilt nicht,\n\n1. soweit der Vermieter in diesem Zeitraum Modernisierungsmaßnahmen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung durchzuführen hat und er diese Verpflichtung bei Geltendmachung der Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren nicht kannte oder kennen musste,\n2. sofern eine Modernisierungsmaßnahme auf Grund eines Beschlusses von Wohnungseigentümern durchgeführt wird, der frühestens zwei Jahre nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter gefasst wurde."},{"nr":"5","text":"Für die Modernisierungsankündigung, die zu einer Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren führen soll, gilt § 555c mit den Maßgaben, dass\n\n1. der Vermieter in der Modernisierungsankündigung angeben muss, dass er von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch macht,\n2. es der Angabe der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten nach § 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 nicht bedarf."}],"erklaerung":{"nr":"559c","titel_einfach":"Modernisierung bis 10.000 Euro: vereinfachte Mieterhöhung","kurz":"Nach § 559c BGB kann der Vermieter bei Modernisierungskosten bis 10.000 Euro pro Wohnung vereinfacht erhöhen: 30 Prozent gelten pauschal als Erhaltungskosten, danach gilt eine 5-jährige Sperre.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Betragen die geltend gemachten Modernisierungskosten für deine Wohnung höchstens 10.000 Euro – gerechnet vor Abzug der Pauschale –, kann dein Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Dann zieht er pauschal 30 Prozent dieser Kosten ab. Sie gelten als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen nötig gewesen wären (§ 559 Absatz 2 BGB). Im vereinfachten Verfahren gelten § 559 Absatz 4 BGB (Härte) und § 559a Absatz 2 Satz 1 bis 3 BGB (Abzug der Zinsersparnis bei günstigen öffentlichen Darlehen) nicht. Die Härteregel gilt aber doch, wenn die Maßnahme auch § 555b Nummer 1 oder 1a BGB erfüllt und durch Einbau oder Aufstellen einer Heizungsanlage zur Inbetriebnahme im Gebäude durchgeführt wurde."},{"nr":"2","einfach":"Hat dein Vermieter die Miete in den letzten 5 Jahren schon im vereinfachten Verfahren oder nach § 559 oder § 559e BGB erhöht, verringert sich der Rahmen von 10.000 Euro für die weitere Modernisierung. Abgezogen werden die Kosten, die er in diesen früheren Verfahren für Modernisierungen geltend gemacht hat."},{"nr":"3","einfach":"§ 559b BGB gilt entsprechend: Dein Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären, berechnen und erläutern, und für den Beginn der höheren Miete gelten dieselben Fristen. Außerdem muss er in der Erklärung angeben, dass er die Erhöhung im vereinfachten Verfahren berechnet hat."},{"nr":"4","einfach":"Hat dein Vermieter eine Erhöhung im vereinfachten Verfahren verlangt, kann er innerhalb von 5 Jahren nach Zugang dieser Erklärung bei dir keine Erhöhungen nach § 559 oder § 559e BGB verlangen. Das gilt nicht,\n1. soweit er in diesem Zeitraum aufgrund einer gesetzlichen Pflicht modernisieren muss und diese Pflicht bei der vereinfachten Erhöhung weder kannte noch kennen musste,\n2. wenn eine Modernisierung aufgrund eines Beschlusses von Wohnungseigentümern durchgeführt wird, der frühestens 2 Jahre nach Zugang der Erhöhungserklärung bei dir gefasst wurde."},{"nr":"5","einfach":"Für die Ankündigung einer Modernisierung, die zu einer Erhöhung im vereinfachten Verfahren führen soll, gilt § 555c BGB mit 2 Besonderheiten:\n1. Dein Vermieter muss in der Ankündigung angeben, dass er das vereinfachte Verfahren nutzt.\n2. Die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten muss er nicht angeben."}],"beispiel":{"titel":"Wassersparende Armaturen für 6.000 Euro","text":"Selins Vermieter lässt in ihrer Wohnung für 6.000 Euro wassersparende Armaturen und Spülkästen einbauen. Frühere Modernisierungserhöhungen gab es nicht. Er kündigt an, dass er das vereinfachte Verfahren nutzt. Pauschal zieht er 30 Prozent ab, also 1.800 Euro. Es bleiben 4.200 Euro. Nach § 559 Absatz 1 BGB darf er die Jahresmiete um 8 Prozent davon erhöhen: 336 Euro im Jahr, also 28 Euro im Monat. In den nächsten 5 Jahren kann er weitere Erhöhungen nach § 559 oder § 559e BGB nur in den Ausnahmefällen von § 559c Absatz 4 BGB verlangen."},"wichtig":["Im vereinfachten Verfahren zählt eine Härte nach § 559 Absatz 4 BGB nicht – außer die Maßnahme erfüllt auch § 555b Nummer 1 oder 1a BGB und wurde durch Einbau oder Aufstellen einer Heizungsanlage durchgeführt.","Nach einer vereinfachten Erhöhung sind 5 Jahre lang weitere Erhöhungen nach § 559 oder § 559e BGB ausgeschlossen, mit 2 Ausnahmen.","Dein Vermieter muss in der Ankündigung und in der Erhöhungserklärung angeben, dass er das vereinfachte Verfahren nutzt."],"begriffe":[{"wort":"vereinfachtes Verfahren","erklaerung":"Eine einfachere Berechnung der Modernisierungserhöhung mit einem pauschalen Abzug von 30 Prozent statt einer genauen Schätzung der Erhaltungskosten."},{"wort":"Pauschale","erklaerung":"Ein fester Anteil, hier 30 Prozent der Kosten, der ohne Einzelnachweis abgezogen wird."},{"wort":"Erhaltungsmaßnahmen","erklaerung":"Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung, also um die Mietsache in Ordnung zu halten oder zu reparieren (§ 555a BGB)."},{"wort":"Beschluss von Wohnungseigentümern","erklaerung":"Eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft eines Hauses mit Eigentumswohnungen, etwa über Bauarbeiten."}],"fragen":[{"frage":"Was ist das vereinfachte Verfahren bei der Mieterhöhung nach Modernisierung?","antwort":"Bei Kosten bis 10.000 Euro pro Wohnung kann der Vermieter pauschal 30 Prozent als Erhaltungsanteil abziehen und so einfacher rechnen (§ 559c Absatz 1 BGB). Danach kann er 5 Jahre lang keine weiteren Erhöhungen nach § 559 oder § 559e BGB verlangen, mit 2 Ausnahmen (Absatz 4)."},{"frage":"Kann ich im vereinfachten Verfahren Härtegründe geltend machen?","antwort":"In der Regel nicht: § 559 Absatz 4 BGB gilt im vereinfachten Verfahren nicht. Anders ist es, wenn die Maßnahme auch § 555b Nummer 1 oder 1a BGB erfüllt und durch Einbau oder Aufstellen einer Heizungsanlage durchgeführt wurde (§ 559c Absatz 1 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung, Härteregel in Absatz 4"},{"norm":"§ 559a BGB","warum":"Anrechnung von Zuschüssen und Darlehen"},{"norm":"§ 559b BGB","warum":"Erklärung der Erhöhung und Beginn der höheren Miete"},{"norm":"§ 559e BGB","warum":"Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage"},{"norm":"§ 555c BGB","warum":"Anforderungen an die Modernisierungsankündigung"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter hat Ihre Wohnung modernisiert.\nDie Arbeiten kosten höchstens 10.000 Euro für Ihre Wohnung.\nDann darf er die Miet-Erhöhung einfacher ausrechnen.\nEr zieht pauschal 30 Prozent der Kosten ab.\nDiese 30 Prozent zählen als Reparatur-Kosten.\nDas einfache Verfahren muss er vorher ankündigen.\nAuch in der Erhöhung muss er es nennen.\nDanach darf er 5 Jahre lang keine weitere Erhöhung wegen Modernisierung verlangen.\nEs gibt Ausnahmen.\nBei diesem Verfahren zählen Härte-Gründe meistens nicht.\nHärte heißt: Die Erhöhung belastet Sie sehr stark."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559d","bezeichnung":"§ 559d BGB","titel_amtlich":"Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559d/","original":[{"nr":null,"text":"Es wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat, wenn\n\n1. mit der baulichen Veränderung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach deren angekündigtem Beginn oder, wenn Angaben hierzu nicht erfolgt sind, nach Zugang der Ankündigung der baulichen Veränderung begonnen wird,\n2. in der Ankündigung nach § 555c Absatz 1 ein Betrag für die zu erwartende Mieterhöhung angegeben wird, durch den die monatliche Miete mindestens verdoppelt würde,\n3. die bauliche Veränderung in einer Weise durchgeführt wird, die geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen, oder\n4. die Arbeiten nach Beginn der baulichen Veränderung mehr als zwölf Monate ruhen.\nDiese Vermutung gilt nicht, wenn der Vermieter darlegt, dass für das Verhalten im Einzelfall ein nachvollziehbarer objektiver Grund vorliegt."}],"erklaerung":{"nr":"559d","titel_einfach":"Wann eine Pflichtverletzung beim Umbau vermutet wird","kurz":"Nach § 559d BGB wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten verletzt hat, etwa wenn er eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Arbeiten über 12 Monate ruhen, außer er hat einen nachvollziehbaren Grund.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Gesetz vermutet, dass dein Vermieter seine Pflichten aus dem Mietverhältnis verletzt hat, wenn\n1. er mit der baulichen Veränderung nicht innerhalb von 12 Monaten beginnt – gerechnet ab dem angekündigten Beginn oder, wenn er dazu nichts angegeben hat, ab Zugang der Ankündigung,\n2. er in der Modernisierungsankündigung nach § 555c Absatz 1 BGB eine Mieterhöhung angibt, durch die sich die monatliche Miete mindestens verdoppeln würde,\n3. er die bauliche Veränderung so durchführt, dass sie geeignet ist, dich erheblich und objektiv unnötig zu belasten, oder\n4. die Arbeiten nach Beginn mehr als 12 Monate ruhen.\nVermutet heißt: Liegt einer dieser Fälle vor, musst du nicht zusätzlich beweisen, dass dein Vermieter seine Pflichten verletzt hat. Die Vermutung gilt aber nicht, wenn dein Vermieter darlegt, dass es für sein Verhalten im Einzelfall einen nachvollziehbaren objektiven Grund gab. Welche Folgen eine Pflichtverletzung hat, etwa Schadensersatz nach § 280 BGB, steht nicht in dieser Norm."}],"beispiel":{"titel":"Angekündigte Verdopplung der Miete","text":"Kristina zahlt 600 Euro Monatsmiete. Ihr Vermieter kündigt eine Modernisierung an und nennt als zu erwartende Mieterhöhung 650 Euro im Monat. Ihre Monatsmiete würde sich damit mehr als verdoppeln. Nach § 559d Nr. 2 BGB wird deshalb vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten verletzt hat – es sei denn, er legt einen nachvollziehbaren objektiven Grund für diese Angabe dar."},"wichtig":["Die Vermutung entfällt, wenn dein Vermieter einen nachvollziehbaren objektiven Grund für sein Verhalten im Einzelfall darlegt.","Welche Ansprüche dir bei einer Pflichtverletzung zustehen, regelt diese Norm nicht."],"begriffe":[{"wort":"vermutet","erklaerung":"Etwas gilt als gegeben, solange die andere Seite es nicht widerlegt."},{"wort":"bauliche Veränderung","erklaerung":"Ein Umbau oder Eingriff in die Bausubstanz, etwa eine Modernisierung."},{"wort":"Schuldverhältnis","erklaerung":"Eine rechtliche Beziehung mit gegenseitigen Pflichten, hier das Mietverhältnis."}],"fragen":[{"frage":"Wann verletzt der Vermieter bei einer Modernisierung seine Pflichten?","antwort":"§ 559d BGB nennt 4 Fälle, in denen das vermutet wird: kein Baubeginn innerhalb von 12 Monaten, eine angekündigte Mieterhöhung, die die Monatsmiete mindestens verdoppeln würde, eine unnötig belastende Durchführung und mehr als 12 Monate Baustillstand. Der Vermieter kann die Vermutung mit einem nachvollziehbaren objektiven Grund entkräften."}],"verweise":[{"norm":"§ 555c BGB","warum":"Modernisierungsankündigung mit Angabe der Mieterhöhung"},{"norm":"§ 280 BGB","warum":"Schadensersatz wegen Pflichtverletzung"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter plant einen Umbau.\nManchmal macht er dabei etwas falsch.\nIn 4 Fällen geht das Gesetz von einem Fehler vom Vermieter aus.\nFall 1: Er fängt 12 Monate lang nicht mit dem Umbau an.\nFall 2: Er kündigt eine sehr hohe Miet-Erhöhung an.\nDie Miete würde sich dadurch mindestens verdoppeln.\nFall 3: Der Umbau belastet Sie unnötig stark.\nFall 4: Die Arbeiten ruhen länger als 12 Monate.\nDer Vermieter kann aber einen nachvollziehbaren Grund nennen.\nDann gilt diese Regel nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559e","bezeichnung":"§ 559e BGB","titel_amtlich":"Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559e/","original":[{"nr":"1","text":"Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nummer 1a durchgeführt, welche die Voraussetzungen für Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten dem Grunde nach erfüllen, und dabei Drittmittel nach § 559a in Anspruch genommen, so kann er die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhen. Wenn eine Förderung nicht erfolgt, obwohl die Voraussetzungen für eine Förderung dem Grunde nach erfüllt sind, kann der Vermieter die jährliche Miete nach Maßgabe des § 559 erhöhen."},{"nr":"2","text":"§ 559 Absatz 2 Satz 1 ist mit der Maßgabe anwendbar, dass Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, pauschal in Höhe von 15 Prozent nicht zu den aufgewendeten Kosten gehören. Dies gilt nicht, soweit Kosten durch den Einbau einer Heizungsanlage im Sinne des § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entstanden sind."},{"nr":"3","text":"§ 559 Absatz 3a Satz 1 ist mit der Maßgabe anwendbar, dass sich im Hinblick auf eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1a die monatliche Miete um nicht mehr als 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen darf. Ist der Vermieter daneben zu Mieterhöhungen nach § 559 Absatz 1 berechtigt, so dürfen die in § 559 Absatz 3a Satz 1 und 2 genannten Grenzen nicht überschritten werden."},{"nr":"4","text":"§ 559 Absatz 3, 4 und 5 sowie die §§ 559b bis 559d gelten entsprechend."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"559e","titel_einfach":"Mieterhöhung nach Einbau einer neuen Heizung","kurz":"Nach § 559e BGB darf der Vermieter nach einer geförderten neuen Heizung die Jahresmiete um 10 Prozent der Kosten abzüglich Fördermitteln erhöhen, höchstens um 0,50 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel gilt, wenn dein Vermieter eine Heizungsanlage nach § 555b Nummer 1a BGB eingebaut oder aufgestellt hat, die Maßnahme dem Grunde nach die Voraussetzungen für Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten erfüllt und er Drittmittel nach § 559a BGB in Anspruch genommen hat, also zum Beispiel Fördergeld. Dann kann er die jährliche Miete um 10 Prozent der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel. Erfüllt die Maßnahme die Voraussetzungen für eine Förderung dem Grunde nach, gibt es aber keine Förderung, kann er die jährliche Miete nach Maßgabe von § 559 BGB erhöhen, also nach den Regeln dort."},{"nr":"2","einfach":"§ 559 Absatz 2 Satz 1 BGB gilt hier mit einer Besonderheit: Pauschal 15 Prozent der Kosten gelten als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen nötig gewesen wären. Diese 15 Prozent gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten. Das gilt nicht, soweit Kosten durch den Einbau einer Heizungsanlage im Sinne von § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entstanden sind."},{"nr":"3","einfach":"Für die Heizungsmodernisierung nach § 555b Nummer 1a BGB darf die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren um höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Darf dein Vermieter daneben auch nach § 559 Absatz 1 BGB erhöhen, dürfen insgesamt die Grenzen aus § 559 Absatz 3a Satz 1 und 2 BGB nicht überschritten werden: 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren, bei einer Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter 2 Euro."},{"nr":"4","einfach":"Außerdem gelten entsprechend: § 559 Absatz 3 (Aufteilung auf mehrere Wohnungen), Absatz 4 (Härte) und Absatz 5 (Frist für Härtegründe) sowie die §§ 559b bis 559d BGB (Erklärung der Erhöhung, vereinfachtes Verfahren, vermutete Pflichtverletzungen)."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter","text":"Pauls Vermieterin lässt eine neue Heizungsanlage nach § 555b Nummer 1a BGB einbauen. Die Maßnahme ist förderfähig, und sie nimmt einen öffentlichen Zuschuss in Anspruch. Nach ihrer Rechnung mit 10 Prozent der Kosten ergäbe sich für Pauls 70-Quadratmeter-Wohnung ein Plus von 60 Euro im Monat. § 559e Absatz 3 BGB begrenzt die Erhöhung für die Heizung aber auf 0,50 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren. Sie darf daher höchstens 35 Euro mehr im Monat verlangen."},"wichtig":["Für die neue Heizung darf die Monatsmiete in 6 Jahren um höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen.","Den Satz von 10 Prozent gibt es nur, wenn der Vermieter Drittmittel in Anspruch genommen hat; diese muss er von den Kosten abziehen.","Auch hier zählen Härtegründe, wenn du sie rechtzeitig mitgeteilt hast, weil § 559 Absatz 4 und 5 BGB entsprechend gelten."],"begriffe":[{"wort":"Drittmittel","erklaerung":"Geld, das nicht vom Vermieter selbst stammt, etwa öffentliche Zuschüsse oder günstige öffentliche Darlehen (§ 559a BGB)."},{"wort":"dem Grunde nach","erklaerung":"Die Maßnahme erfüllt die Bedingungen für eine Förderung, unabhängig davon, ob tatsächlich gefördert wird."},{"wort":"Erhaltungsmaßnahmen","erklaerung":"Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung, also um die Mietsache in Ordnung zu halten oder zu reparieren (§ 555a BGB)."},{"wort":"Heizungsanlage","erklaerung":"Eine Anlage zur Erzeugung von Wärme für das Gebäude; welche Anlagen gemeint sind, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel darf die Miete nach dem Einbau einer neuen Heizung steigen?","antwort":"Für eine Heizungsmodernisierung nach § 555b Nummer 1a BGB um höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat innerhalb von 6 Jahren (§ 559e Absatz 3 BGB). Hat der Vermieter Drittmittel in Anspruch genommen, kann er die Jahresmiete um 10 Prozent der Kosten abzüglich dieser Mittel erhöhen. Gibt es trotz Förderfähigkeit keine Förderung, gilt § 559 BGB."},{"frage":"Muss der Vermieter Fördergeld für die neue Heizung abziehen?","antwort":"Ja. Die Erhöhung um 10 Prozent berechnet sich aus den aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel (§ 559e Absatz 1 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Modernisierung durch Einbau einer Heizungsanlage (Nummer 1a)"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Allgemeine Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 559a BGB","warum":"Was als Drittmittel gilt"},{"norm":"§ 559b BGB","warum":"Erklärung der Erhöhung und Beginn der höheren Miete"},{"norm":"§ 559c BGB","warum":"Vereinfachtes Verfahren"},{"norm":"§ 559d BGB","warum":"Vermutete Pflichtverletzungen bei Modernisierungen"},{"norm":"§ 43 Gebäudemodernisierungsgesetz","warum":"Heizungsanlagen, für die die Regel aus Absatz 2 Satz 1 nicht gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter baut eine neue Heizung ein.\nDanach darf er die Miete erhöhen.\nHat er Förder-Geld vom Staat bekommen?\nDann darf die Miete im Jahr um 10 Prozent der Kosten steigen.\nDas Förder-Geld muss er vorher abziehen.\nEin Teil der Kosten zählt meistens als Reparatur.\nFür diesen Teil darf er die Miete nicht erhöhen.\nEs gibt eine Ober-Grenze.\nIn 6 Jahren darf die Miete höchstens um 50 Cent pro Quadrat-Meter steigen.\nDie Erhöhung ist vielleicht eine große Härte für Sie.\nDann müssen Sie das dem Vermieter rechtzeitig mitteilen."},"pruefung":{"status":"unsicher","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"559f","bezeichnung":"§ 559f BGB","titel_amtlich":"Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpe","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/559f/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter kann beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Wärmepumpe eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 in voller Höhe nur verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe bei mindestens 2,5 liegt. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn das Gebäude\n\n1. nach 1996 errichtet worden ist,\n2. mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) in der bis zum Ablauf des 31. Januar 2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder der Gebäudeeigentümer nachweist, dass der Jahres-Heizwärmebedarf die Anforderungen nach der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) in der bis zum Ablauf des 31. Januar 2002 geltenden Fassung nicht überschreitet,\n3. nach einer Sanierung mindestens den Anforderungen des § 38 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entspricht oder\n4. mit einer Vorlauftemperatur beheizt werden kann, die nicht mehr als 55 Grad Celsius bei lokaler Norm-Außentemperatur beträgt.\nDer Nachweis nach Satz 1 muss von einem Fachunternehmer erbracht werden. Die Ermittlung der Jahresarbeitszahl erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie VDI 4650 Blatt 1 Berichtigung 2024-08 oder eines vergleichbaren Verfahrens in der Regel vor der Inbetriebnahme der Anlage und nicht anhand von den Werten im Betrieb."},{"nr":"2","text":"Sofern der Nachweis nach Absatz 1 Satz 1 nicht erbracht wird, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 nur die Hälfte der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zugrunde legen."}],"erklaerung":{"nr":"559f","titel_einfach":"Mieterhöhung nach Einbau einer Wärmepumpe","kurz":"Nach § 559f BGB zählen für eine Mieterhöhung wegen einer Wärmepumpe nur dann die vollen Kosten, wenn eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachgewiesen ist oder eine Ausnahme greift; sonst nur die Hälfte.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Baut dein Vermieter eine Wärmepumpe ein oder stellt er eine auf, kann er unter den Voraussetzungen von § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 BGB die Miete wegen dieser Modernisierung erhöhen. Die Erhöhung in voller Höhe darf er aber nur verlangen, wenn er nachgewiesen hat: Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe liegt bei mindestens 2,5. Diesen Nachweis braucht er nicht, wenn das Gebäude\n1. nach 1996 errichtet worden ist,\n2. mindestens nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 gebaut worden ist (in der Fassung, die bis zum 31. Januar 2002 galt) – oder wenn der Eigentümer nachweist, dass der Jahres-Heizwärmebedarf des Gebäudes die Anforderungen dieser Verordnung nicht überschreitet,\n3. nach einer Sanierung mindestens den Anforderungen von § 38 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entspricht oder\n4. mit einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 Grad Celsius bei der örtlichen Norm-Außentemperatur beheizt werden kann.\nDen Nachweis über die Jahresarbeitszahl muss ein Fachunternehmer erbringen. Die Jahresarbeitszahl wird nach der Richtlinie VDI 4650 Blatt 1 (Berichtigung 2024-08) oder einem vergleichbaren Verfahren berechnet. Das geschieht in der Regel vor der Inbetriebnahme – und nicht anhand der Werte, die die Anlage später im Betrieb erreicht."},{"nr":"2","einfach":"Bringt dein Vermieter den Nachweis aus Absatz 1 nicht, darf er für die Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 BGB nur die Hälfte der Kosten zugrunde legen, die er für deine Wohnung aufgewendet hat."}],"beispiel":{"titel":"Wärmepumpe im Altbau ohne Nachweis","text":"Frau Kowalski lässt in ihrem Mietshaus von 1962 eine Wärmepumpe einbauen. Für die Wohnung von Mieter Daniel entfallen darauf 12.000 Euro. Das Haus wurde nie saniert, und keine der 4 Ausnahmen aus Absatz 1 trifft zu. Einen Nachweis über die Jahresarbeitszahl von einem Fachunternehmer legt sie nicht vor. Nach § 559f Absatz 2 BGB darf sie ihrer Mieterhöhung deshalb nur 6.000 Euro zugrunde legen, also die Hälfte der Kosten."},"wichtig":["Ohne Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 zählt für die Mieterhöhung nur die Hälfte der Kosten – außer, eine der 4 Ausnahmen für das Gebäude greift.","Den Nachweis muss ein Fachunternehmer erbringen; berechnet wird die Jahresarbeitszahl in der Regel vor der Inbetriebnahme, nicht anhand der Werte im Betrieb."],"begriffe":[{"wort":"Jahresarbeitszahl","erklaerung":"Kennzahl für die Effizienz einer Wärmepumpe: wie viel Wärme sie über ein Jahr im Verhältnis zum eingesetzten Strom liefert. Bei 2,5 entstehen aus 1 Teil Strom 2,5 Teile Wärme."},{"wort":"Vorlauftemperatur","erklaerung":"Die Temperatur des Heizwassers, das von der Heizung in die Heizkörper oder die Fußbodenheizung fließt."},{"wort":"Norm-Außentemperatur","erklaerung":"Eine für den jeweiligen Ort festgelegte niedrige Außentemperatur, nach der Heizungen ausgelegt werden."},{"wort":"Fachunternehmer","erklaerung":"Ein Betrieb, der fachlich für solche Anlagen zuständig ist, zum Beispiel ein Heizungsbauer."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter nach Einbau einer Wärmepumpe die Miete erhöhen?","antwort":"Das kann er, wenn die Voraussetzungen von § 559 oder § 559e BGB erfüllt sind. § 559f BGB schränkt das ein: Die vollen Kosten darf er nur zugrunde legen, wenn er eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist oder eine der Ausnahmen für das Gebäude greift. Sonst zählt nur die Hälfte der Kosten."},{"frage":"Zählt die Jahresarbeitszahl, die meine Wärmepumpe im Betrieb tatsächlich erreicht?","antwort":"Nein. Nach § 559f Absatz 1 BGB wird die Jahresarbeitszahl in der Regel vor der Inbetriebnahme berechnet, nach der Richtlinie VDI 4650 Blatt 1 oder einem vergleichbaren Verfahren, und nicht anhand der Werte im Betrieb."}],"verweise":[{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung: wie viel und welche Grenzen gelten"},{"norm":"§ 559e BGB","warum":"Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage mit Förderung"},{"norm":"§ 555b BGB","warum":"Was als Modernisierung gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter baut eine Wärme-Pumpe ein.\nEine Wärme-Pumpe ist eine Heizung.\nDanach darf der Vermieter unter bestimmten Bedingungen die Miete erhöhen.\nDie volle Erhöhung gibt es aber nur mit einem Nachweis.\nDer Nachweis zeigt: Die Wärme-Pumpe arbeitet sparsam genug.\nDie Zahl dafür heißt Jahres-Arbeits-Zahl.\nSie muss mindestens 2,5 sein.\nEine Fach-Firma muss den Nachweis machen.\nFür manche Häuser braucht der Vermieter keinen Nachweis.\nZum Beispiel für Häuser, die nach 1996 gebaut sind.\nFehlt der Nachweis, zählt nur die Hälfte der Kosten.\nDann darf die Miete weniger steigen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"560","bezeichnung":"§ 560 BGB","titel_amtlich":"Veränderungen von Betriebskosten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/560/","original":[{"nr":"1","text":"Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird."},{"nr":"2","text":"Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt."},{"nr":"3","text":"Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen."},{"nr":"4","text":"Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."},{"nr":"5","text":"Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten."},{"nr":"6","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"560","titel_einfach":"Wann sich Nebenkosten-Pauschale und Vorauszahlung ändern","kurz":"Nach § 560 BGB kann eine Betriebskostenpauschale steigen, wenn das vereinbart ist, und muss sinken, wenn die Kosten sinken; Vorauszahlungen darf jede Seite nach einer Abrechnung angemessen anpassen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Zahlst du für die Betriebskosten eine Pauschale, also einen festen Betrag, gilt: Steigen die Betriebskosten, darf dein Vermieter die Erhöhung anteilig auf dich umlegen. Das geht nur, wenn euer Mietvertrag das vorsieht. Er muss es dir in Textform erklären, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn er darin den Grund für die Umlage nennt und erläutert."},{"nr":"2","einfach":"Deinen Anteil an der Erhöhung musst du ab Beginn des übernächsten Monats nach der Erklärung zahlen. Bekommst du die Erklärung zum Beispiel im März, zahlst du ab 1. Mai mehr. Sind die Betriebskosten rückwirkend gestiegen, kann die Erklärung auch zurückwirken: bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kosten gestiegen sind – aber höchstens bis zum Beginn des Kalenderjahres vor der Erklärung. Das gilt nur, wenn dein Vermieter die Erklärung innerhalb von 3 Monaten abgibt, nachdem er von der Erhöhung erfahren hat."},{"nr":"3","einfach":"Sinken die Betriebskosten, muss dein Vermieter die Pauschale ab diesem Zeitpunkt entsprechend senken. Er muss dir die Senkung unverzüglich mitteilen, also ohne schuldhaftes Zögern."},{"nr":"4","einfach":"Habt ihr Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart, darf jede Seite sie nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe anpassen. Dafür reicht eine Erklärung in Textform. Das heißt: Dein Vermieter darf die Vorauszahlung erhöhen, und du darfst sie senken, wenn das angemessen ist. Was genau angemessen ist, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"nr":"5","einfach":"Ändern sich die Betriebskosten, muss der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Kosten sollen also nicht unnötig hoch ausfallen."},{"nr":"6","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Guthaben aus der Abrechnung","text":"Lukas zahlt jeden Monat 200 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten. Im Mai bekommt er die Abrechnung für 2025: Er bekommt 600 Euro zurück, die Kosten lagen also 50 Euro im Monat unter seinen Zahlungen. Nach § 560 Absatz 4 BGB darf nach einer Abrechnung nicht nur der Vermieter die Vorauszahlung anpassen, sondern auch Lukas. Er schreibt seiner Vermieterin eine E-Mail und senkt die Vorauszahlung auf 150 Euro – so viel, wie die Kosten laut Abrechnung im Monat tatsächlich betrugen. Die E-Mail genügt, weil das Gesetz nur Textform verlangt."},"wichtig":["Eine Betriebskostenpauschale darf dein Vermieter nur erhöhen, wenn euer Mietvertrag das vorsieht und er den Grund in Textform nennt und erläutert.","Vorauszahlungen darf jede Seite nach einer Abrechnung per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen.","Rückwirkend gilt eine höhere Pauschale nur bei rückwirkend gestiegenen Betriebskosten, höchstens ab Beginn des Vorjahres und nur, wenn dein Vermieter binnen 3 Monaten nach Kenntnis erklärt."],"begriffe":[{"wort":"Betriebskostenpauschale","erklaerung":"Ein fester Betrag für die Betriebskosten, über den der Vermieter nicht jährlich abrechnet."},{"wort":"Betriebskostenvorauszahlungen","erklaerung":"Monatliche Abschläge auf die Betriebskosten, über die der Vermieter abrechnet; danach gibt es eine Nachzahlung oder ein Guthaben."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung, auf der steht, von wem sie kommt – zum Beispiel ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB)."},{"wort":"Grundsatz der Wirtschaftlichkeit","erklaerung":"Der Vermieter soll bei den Betriebskosten auf ein vernünftiges Verhältnis von Kosten und Nutzen achten."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dem anderen möglich und zumutbar ist."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen?","antwort":"Ja, nach einer Abrechnung. Nach § 560 Absatz 4 BGB kann er die Vorauszahlung dann durch eine Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen. Dasselbe Recht hast du als Mieter."},{"frage":"Kann ich als Mieter meine Nebenkostenvorauszahlung senken?","antwort":"Ja. Nach § 560 Absatz 4 BGB darf jede Vertragspartei nach einer Abrechnung die Vorauszahlung durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen – also auch senken."},{"frage":"Ab wann muss ich eine höhere Betriebskostenpauschale zahlen?","antwort":"Nach § 560 Absatz 2 BGB ab Beginn des übernächsten Monats nach der Erklärung deines Vermieters. Voraussetzung ist, dass euer Mietvertrag die Erhöhung erlaubt und die Erklärung den Grund nennt und erläutert. Sind die Betriebskosten rückwirkend gestiegen, kann die Erklärung ausnahmsweise auch zurückwirken (§ 560 Absatz 2 Satz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 556 BGB","warum":"Was Betriebskosten sind und wie darüber abgerechnet wird"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie zahlen Neben-Kosten für Ihre Wohnung.\nEs gibt 2 Arten.\nEine Pauschale ist ein fester Betrag.\nEine Voraus-Zahlung ist ein Abschlag.\nÜber Voraus-Zahlungen rechnet der Vermieter ab.\nNach der Abrechnung dürfen beide Seiten den Abschlag ändern.\nDer neue Abschlag muss angemessen sein.\nAngemessen heißt: passend zu den Kosten.\nEine E-Mail oder ein Brief reicht dafür.\nAuch die Pauschale kann steigen.\nDas muss aber im Miet-Vertrag stehen.\nDer Vermieter muss den Grund erklären.\nSinken die Kosten, muss die Pauschale sinken."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"561","bezeichnung":"§ 561 BGB","titel_amtlich":"Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/561/","original":[{"nr":"1","text":"Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein."},{"nr":"2","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"561","titel_einfach":"Kündigen, weil die Miete erhöht wird","kurz":"Nach § 561 BGB darf der Mieter nach einer Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung bis Ende des 2. Monats nach Zugang kündigen; dann gilt die Erhöhung nicht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Verlangt dein Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) oder nach § 559 BGB (nach einer Modernisierung), hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ende des 2. Monats kündigen, nachdem die Erhöhung bei dir angekommen ist. Die Kündigung ist außerordentlich, also unabhängig von der üblichen Kündigungsfrist. Der Mietvertrag endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Kündigst du, tritt die Mieterhöhung nicht ein. Bis zum Ende des Mietvertrags zahlst du also die bisherige Miete."},{"nr":"2","einfach":"Vereinbarungen, die dieses Kündigungsrecht zu deinem Nachteil einschränken, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Mieterhöhung im April","text":"Bei Selin kommt am 10. April ein Schreiben ihres Vermieters an: Er verlangt nach § 558 BGB mehr Miete. Selin will das nicht zahlen und lieber ausziehen. Sie hat bis zum 30. Juni Zeit, nach § 561 BGB zu kündigen. Ihre Kündigung kommt am 20. Juni beim Vermieter an. Der Mietvertrag endet damit am 31. August. Bis dahin zahlt sie die bisherige Miete, denn wegen ihrer Kündigung tritt die Erhöhung nicht ein."},"wichtig":["Die Kündigung muss bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang der Mieterhöhung erklärt sein; der Mietvertrag endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats.","Kündigst du nach § 561 BGB, tritt die Mieterhöhung nicht ein."],"begriffe":[{"wort":"Zugang","erklaerung":"Der Moment, in dem ein Schreiben so bei dir ankommt, dass du es zur Kenntnis nehmen kannst, etwa im Briefkasten."},{"wort":"außerordentlich kündigen","erklaerung":"Kündigen aus einem besonderen, im Gesetz geregelten Anlass – hier wegen der Mieterhöhung – statt mit der gewöhnlichen Kündigungsfrist."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich kündigen, wenn mein Vermieter die Miete erhöht?","antwort":"Ja, bei einer Erhöhung nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) oder § 559 BGB (Modernisierung). Nach § 561 BGB kannst du bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens kündigen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf des übernächsten Monats."},{"frage":"Muss ich die erhöhte Miete zahlen, wenn ich wegen der Mieterhöhung kündige?","antwort":"Nein. Nach § 561 Absatz 1 BGB tritt die Mieterhöhung nicht ein, wenn du kündigst."}],"verweise":[{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter will mehr Miete.\nDann dürfen Sie den Miet-Vertrag kündigen.\nDas gilt bei 2 Arten von Miet-Erhöhung.\nDie 1. Art: Die Miete soll so hoch werden wie bei ähnlichen Wohnungen.\nDie 2. Art: Der Vermieter hat die Wohnung modernisiert.\nModernisiert heißt: Er hat die Wohnung besser gemacht.\nEin Beispiel: Der Brief vom Vermieter kommt im April.\nDann können Sie bis Ende Juni kündigen.\nSie kündigen im Juni.\nDann endet der Miet-Vertrag Ende August.\nSie müssen die höhere Miete nicht zahlen.\nSie zahlen bis zum Ende vom Miet-Vertrag die alte Miete."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"562","bezeichnung":"§ 562 BGB","titel_amtlich":"Umfang des Vermieterpfandrechts","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/562/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen."},{"nr":"2","text":"Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden."}],"erklaerung":{"nr":"562","titel_einfach":"Das Pfandrecht des Vermieters an deinen Sachen","kurz":"Nach § 562 BGB hat der Vermieter für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den Sachen, die der Mieter eingebracht hat – nicht aber an unpfändbaren Sachen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter hat ein Pfandrecht an den Sachen, die du in die Mietwohnung eingebracht hast und die dir gehören. Das Pfandrecht sichert seine Forderungen aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel offene Miete. Es gilt nicht für Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen."},{"nr":"2","einfach":"Für zwei Arten von Forderungen kann dein Vermieter das Pfandrecht nicht geltend machen:\n- für künftige Entschädigungsforderungen, also Ansprüche auf Ersatz, etwa Schadensersatz, die erst in Zukunft entstehen,\n- für Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr."}],"beispiel":{"titel":"Die Briefmarken und das geliehene E-Bike","text":"Tobias schuldet seiner Vermieterin 3 Monatsmieten. In seiner Wohnung stehen seine eigene, wertvolle Briefmarkensammlung und ein E-Bike, das ihm seine Schwester geliehen hat. Das Pfandrecht der Vermieterin aus § 562 BGB kann die Briefmarkensammlung erfassen, denn sie gehört Tobias und er hat sie in die Wohnung gebracht. Das E-Bike erfasst es nicht: Es gehört nicht Tobias, sondern seiner Schwester."},"wichtig":["Das Pfandrecht erfasst nur Sachen, die dir gehören und die du in die Mietwohnung eingebracht hast – unpfändbare Sachen sind ausgenommen.","Für Miete für die Zeit nach dem laufenden und dem folgenden Mietjahr gilt das Pfandrecht nicht."],"begriffe":[{"wort":"Pfandrecht","erklaerung":"Ein Recht, mit dem ein Gläubiger sich aus einer Sache bezahlt machen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt."},{"wort":"eingebrachte Sachen","erklaerung":"Sachen, die du bewusst in die Mietwohnung gebracht hast, damit sie dort bleiben – zum Beispiel Möbel."},{"wort":"Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen","erklaerung":"Sachen, die ein Gerichtsvollzieher nicht pfänden darf. Welche das sind, steht vor allem in § 811 der Zivilprozessordnung."},{"wort":"Mietjahr","erklaerung":"Ein Jahr, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, nicht unbedingt ein Kalenderjahr."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter meine Sachen pfänden, wenn ich Mietschulden habe?","antwort":"Nach § 562 BGB hat dein Vermieter für Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an Sachen, die dir gehören und die du in die Wohnung eingebracht hast. Unpfändbare Sachen sind ausgenommen. Was er konkret tun darf, regeln § 562b BGB und weitere Vorschriften."}],"verweise":[{"norm":"§ 562a BGB","warum":"Wann das Pfandrecht erlischt"},{"norm":"§ 562b BGB","warum":"Was der Vermieter tun darf, wenn Sachen weggeschafft werden"},{"norm":"§ 562c BGB","warum":"Wie du das Pfandrecht durch eine Sicherheit abwenden kannst"},{"norm":"§ 811 ZPO","warum":"Welche Sachen nicht gepfändet werden dürfen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben Schulden aus dem Miet-Vertrag.\nZum Beispiel offene Miete.\nDann hat der Vermieter ein Pfand-Recht.\nPfand-Recht heißt: Er darf sich aus Ihren Sachen bezahlen lassen.\nDas gilt für Sachen in Ihrer Wohnung.\nDie Sachen müssen Ihnen gehören.\nManche Sachen sind geschützt.\nDiese Sachen darf niemand pfänden.\nDas Pfand-Recht gilt nur für bestimmte Schulden.\nFür Miete in ferner Zukunft gilt es nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"562a","bezeichnung":"§ 562a BGB","titel_amtlich":"Erlöschen des Vermieterpfandrechts","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/562a/","original":[{"nr":null,"text":"Das Pfandrecht des Vermieters erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück, außer wenn diese ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters erfolgt. Der Vermieter kann nicht widersprechen, wenn sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ausreichen."}],"erklaerung":{"nr":"562a","titel_einfach":"Wann das Pfandrecht des Vermieters endet","kurz":"Nach § 562a BGB erlischt das Pfandrecht des Vermieters, wenn Sachen vom Grundstück weggebracht werden – außer das geschieht ohne sein Wissen oder gegen seinen Widerspruch.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Pfandrecht deines Vermieters an einer Sache endet, wenn die Sache vom Grundstück entfernt wird. Das gilt nicht, wenn die Sache ohne sein Wissen oder gegen seinen Widerspruch weggebracht wird. Widersprechen darf dein Vermieter aber nicht in 2 Fällen:\n- Das Wegbringen entspricht den gewöhnlichen Lebensverhältnissen. Gemeint ist, was im Alltag üblich ist – etwa, dass du mit deinem Fahrrad zur Arbeit fährst. Was genau dazu zählt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte.\n- Die Sachen, die zurückbleiben, reichen offenbar aus, um deinen Vermieter abzusichern."}],"beispiel":{"titel":"Möbel heimlich abgeholt","text":"Maja schuldet ihrem Vermieter 2 Monatsmieten. An einem Samstag lässt sie, ohne ihm Bescheid zu sagen, ihr wertvolles Sofa abholen und in eine Lagerhalle bringen. Sonst hat sie nichts Wertvolles in der Wohnung. Weil das Sofa ohne Wissen des Vermieters weggebracht wird, endet sein Pfandrecht daran nach § 562a BGB nicht. Was er dann verlangen kann und wie lange das Pfandrecht noch besteht, regelt § 562b Absatz 2 BGB."},"wichtig":["Werden Sachen ohne Wissen oder gegen den Widerspruch deines Vermieters weggebracht, bleibt sein Pfandrecht bestehen; in 2 Fällen darf er aber nicht widersprechen."],"begriffe":[{"wort":"erlöschen","erklaerung":"Enden, wegfallen – das Pfandrecht besteht danach nicht mehr."},{"wort":"Widerspruch","erklaerung":"Hier: Der Vermieter sagt dir, dass er mit dem Wegbringen der Sachen nicht einverstanden ist."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Vermieter verbieten, dass ich Möbel aus der Wohnung bringe?","antwort":"Er kann dem Wegbringen von Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, widersprechen. Nach § 562a BGB darf er das aber nicht, wenn es den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder wenn die zurückbleibenden Sachen ihn offenbar ausreichend absichern."}],"verweise":[{"norm":"§ 562 BGB","warum":"An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat"},{"norm":"§ 562b BGB","warum":"Was der Vermieter tun kann, wenn Sachen trotzdem weggebracht werden"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter hat ein Pfand-Recht an Ihren Sachen.\nDas Pfand-Recht ist für offene Miete und andere Schulden aus dem Miet-Vertrag.\nSie bringen eine Sache weg vom Grund-Stück.\nGrund-Stück heißt: das Haus und das Land drum herum.\nDann endet das Pfand-Recht an dieser Sache.\nEs gibt Ausnahmen.\nDer Vermieter weiß nichts davon.\nOder der Vermieter hat Nein gesagt.\nDann bleibt das Pfand-Recht bestehen.\nManchmal darf der Vermieter nicht Nein sagen.\nZum Beispiel bei alltäglichen Dingen.\nSie fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit.\nDann darf der Vermieter nicht Nein sagen.\nIm Streit entscheidet ein Gericht, was alltäglich ist."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"562b","bezeichnung":"§ 562b BGB","titel_amtlich":"Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/562b/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen."},{"nr":"2","text":"Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist, die Überlassung des Besitzes verlangen. Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat."}],"erklaerung":{"nr":"562b","titel_einfach":"Wann der Vermieter deine Sachen festhalten darf","kurz":"Nach § 562b BGB darf der Vermieter das Wegbringen von Sachen unter seinem Pfandrecht selbst verhindern, soweit er widersprechen darf, und sie beim Auszug an sich nehmen; heimlich Entferntes kann er zurückverlangen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter darf verhindern, dass Sachen weggebracht werden, an denen er ein Pfandrecht hat – auch ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Das gilt aber nur, soweit er dem Wegbringen widersprechen darf (siehe § 562a BGB). Ziehst du aus, darf er diese Sachen in seinen Besitz nehmen."},{"nr":"2","einfach":"Wurden die Sachen ohne sein Wissen oder gegen seinen Widerspruch weggebracht, kann er verlangen, dass sie herausgegeben und auf das Grundstück zurückgebracht werden. Bist du schon ausgezogen, kann er verlangen, dass er die Sachen in Besitz bekommt. Sein Pfandrecht erlischt aber 1 Monat, nachdem er vom Wegbringen erfahren hat – es sei denn, er hat seinen Anspruch vorher vor Gericht geltend gemacht."}],"beispiel":{"titel":"Der Vermieter erfährt vom Abtransport","text":"Jens schuldet seiner Vermieterin 2.000 Euro Miete. Am 4. Mai lässt er heimlich sein teures Klavier abholen; sonst hat er nichts Wertvolles in der Wohnung. Die Vermieterin erfährt am 10. Mai davon. Nach § 562b Absatz 2 BGB kann sie verlangen, dass das Klavier zurückgebracht wird. Macht sie diesen Anspruch nicht bis zum 10. Juni vor Gericht geltend, erlischt ihr Pfandrecht an dem Klavier."},"wichtig":["Wurden Sachen heimlich oder gegen den Widerspruch des Vermieters weggebracht, erlischt sein Pfandrecht 1 Monat nachdem er davon erfahren hat, wenn er nicht vorher gerichtlich vorgeht.","Selbst eingreifen darf der Vermieter nur, soweit er dem Wegbringen widersprechen darf."],"begriffe":[{"wort":"ohne Anrufen des Gerichts","erklaerung":"Der Vermieter darf selbst handeln und muss nicht erst eine Entscheidung eines Gerichts abwarten. Die Überschrift nennt das Selbsthilferecht."},{"wort":"Besitz","erklaerung":"Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache – wer sie hat und darüber verfügen kann, auch wenn sie ihm nicht gehört."},{"wort":"gerichtlich geltend machen","erklaerung":"Einen Anspruch vor Gericht bringen, zum Beispiel durch eine Klage."}],"fragen":[{"frage":"Darf der Vermieter beim Auszug meine Möbel behalten?","antwort":"Nach § 562b Absatz 1 BGB darf er beim Auszug Sachen in Besitz nehmen, an denen er ein Pfandrecht hat. In Besitz nehmen heißt: Er darf sie an sich nehmen – sie gehören ihm dadurch nicht. An welchen Sachen das besteht – nur an deinen eigenen und nicht an unpfändbaren –, regelt § 562 BGB."},{"frage":"Wie lange kann der Vermieter weggebrachte Sachen zurückverlangen?","antwort":"Sein Pfandrecht an heimlich oder gegen seinen Widerspruch weggebrachten Sachen erlischt 1 Monat, nachdem er davon erfahren hat. Das gilt nicht, wenn er seinen Anspruch vorher vor Gericht geltend gemacht hat (§ 562b Absatz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 562 BGB","warum":"An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat"},{"norm":"§ 562a BGB","warum":"Wann der Vermieter dem Wegbringen widersprechen darf"},{"norm":"§ 562c BGB","warum":"Wie du das Pfandrecht durch eine Sicherheit abwenden kannst"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter hat ein Pfand-Recht an Ihren Sachen.\nSie wollen Sachen aus dem Haus bringen.\nDer Vermieter darf das manchmal verhindern.\nEr muss dafür nicht zum Gericht gehen.\nSie ziehen aus.\nDann darf der Vermieter diese Sachen an sich nehmen.\nSie bringen Sachen heimlich weg.\nDann darf der Vermieter die Sachen zurück-verlangen.\nDafür hat er 1 Monat Zeit.\nDer Monat beginnt, wenn er davon erfährt.\nIn dieser Zeit muss er zum Gericht gehen.\nSonst endet sein Pfand-Recht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"562c","bezeichnung":"§ 562c BGB","titel_amtlich":"Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/562c/","original":[{"nr":null,"text":"Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet."}],"erklaerung":{"nr":"562c","titel_einfach":"Das Pfandrecht des Vermieters mit einer Sicherheit abwenden","kurz":"Nach § 562c BGB kann der Mieter das Pfandrecht des Vermieters durch eine Sicherheitsleistung abwenden und jede einzelne Sache freibekommen, indem er Sicherheit in Höhe ihres Wertes leistet.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du kannst verhindern, dass dein Vermieter sein Pfandrecht geltend macht, indem du ihm eine Sicherheit leistest. Du kannst auch einzelne Sachen aus dem Pfandrecht herauslösen. Dafür leistest du eine Sicherheit in Höhe des Wertes dieser Sache."}],"beispiel":{"titel":"Das Klavier vom Pfandrecht befreien","text":"Eva zieht aus und schuldet ihrem Vermieter noch 4.000 Euro Miete. Sie will ihr Klavier mitnehmen, das 2.500 Euro wert ist. Der Vermieter beruft sich auf sein Pfandrecht. Nach § 562c BGB kann Eva das Klavier vom Pfandrecht befreien, indem sie eine Sicherheit in Höhe seines Wertes leistet – also 2.500 Euro, nicht die vollen 4.000 Euro."},"wichtig":["Für eine einzelne Sache reicht eine Sicherheit in Höhe ihres Wertes – auch wenn deine Schulden höher sind."],"begriffe":[{"wort":"Sicherheitsleistung","erklaerung":"Etwas, das du als Absicherung stellst, zum Beispiel Geld. Welche Arten von Sicherheit möglich sind, regelt § 232 BGB."},{"wort":"Geltendmachung des Pfandrechts","erklaerung":"Der Vermieter beruft sich auf sein Pfandrecht und will sich aus der Sache bezahlt machen."}],"fragen":[{"frage":"Wie kann ich verhindern, dass der Vermieter meine Sachen behält?","antwort":"Nach § 562c BGB kannst du eine Sicherheit leisten. Für jede einzelne Sache genügt eine Sicherheit in Höhe ihres Wertes; dann ist diese Sache vom Pfandrecht befreit."}],"verweise":[{"norm":"§ 562 BGB","warum":"An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat"},{"norm":"§ 232 BGB","warum":"Wie man eine Sicherheit leisten kann"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter hat ein Pfand-Recht an Ihren Sachen.\nSie wollen eine Sache trotzdem behalten.\nDann können Sie eine Sicherheit geben.\nEine Sicherheit ist zum Beispiel Geld.\nDie Sicherheit muss so viel wert sein wie die Sache.\nDann ist die Sache frei.\nSie dürfen die Sache dann mitnehmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"562d","bezeichnung":"§ 562d BGB","titel_amtlich":"Pfändung durch Dritte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/562d/","original":[{"nr":null,"text":"Wird eine Sache, die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden."}],"erklaerung":{"nr":"562d","titel_einfach":"Wenn ein anderer Gläubiger Sachen des Mieters pfändet","kurz":"Nach § 562d BGB kann der Vermieter sein Pfandrecht gegenüber einem anderen Gläubiger, der eine Sache des Mieters pfändet, nicht wegen Miete für eine Zeit geltend machen, die mehr als 1 Jahr vor der Pfändung liegt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Vermieter","Mieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Pfändet ein anderer Gläubiger von dir eine Sache, an der dein Vermieter ein Pfandrecht hat, gilt eine Grenze: Gegenüber diesem Gläubiger kann dein Vermieter sein Pfandrecht nicht für Miete geltend machen, die vor dem letzten Jahr vor der Pfändung liegt. Für ältere Mietschulden hilft ihm das Pfandrecht gegenüber diesem Gläubiger also nicht."}],"beispiel":{"titel":"Gerichtsvollzieher pfändet den Fernseher","text":"Ein Versandhändler lässt am 1. Oktober 2026 den teuren Fernseher von Mieter Rafael pfänden. Rafael schuldet auch seinem Vermieter Miete: für März 2025 und für August 2026. Gegenüber dem Versandhändler kann sich der Vermieter nach § 562d BGB nur wegen der Miete ab Oktober 2025 auf sein Pfandrecht am Fernseher berufen – also wegen der Miete für August 2026, nicht wegen der für März 2025."},"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"pfänden","erklaerung":"Eine Sache wird auf Antrag eines Gläubigers beschlagnahmt, meist durch den Gerichtsvollzieher, damit der Gläubiger aus ihr Geld bekommt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 562 BGB","warum":"An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben Schulden bei einer anderen Person.\nDiese Person ist ein Gläubiger.\nDer Gläubiger lässt eine Sache von Ihnen pfänden.\nIhr Vermieter hat an der Sache auch ein Pfand-Recht.\nDann gibt es eine Grenze für den Vermieter.\nEr darf sich nur auf neuere Miet-Schulden berufen.\nNeuer heißt: Die Miete ist für die Zeit ab 1 Jahr vor der Pfändung.\nÄltere Miet-Schulden zählen dabei nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"563","bezeichnung":"§ 563 BGB","titel_amtlich":"Eintrittsrecht bei Tod des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/563/","original":[{"nr":"1","text":"Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein."},{"nr":"2","text":"Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen."},{"nr":"3","text":"Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben."},{"nr":"4","text":"Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt."},{"nr":"5","text":"Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"563","titel_einfach":"Wer den Mietvertrag übernimmt, wenn der Mieter stirbt","kurz":"Nach § 563 BGB tritt beim Tod des Mieters der Ehegatte oder Lebenspartner aus dem gemeinsamen Haushalt in den Mietvertrag ein, sonst Kinder, Angehörige oder Lebensgefährten aus dem Haushalt; Ablehnen geht binnen 1 Monat.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Stirbt der Mieter, tritt sein Ehegatte oder Lebenspartner in den Mietvertrag ein – wenn er mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Das heißt: Der Mietvertrag läuft mit ihm weiter, ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig."},{"nr":"2","einfach":"Leben Kinder des Mieters im gemeinsamen Haushalt, treten sie mit seinem Tod in den Mietvertrag ein. Das gilt, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Und es gilt auch für Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben – zum Beispiel eine Lebensgefährtin, mit der er nicht verheiratet war."},{"nr":"3","einfach":"Willst du als eingetretene Person den Mietvertrag nicht fortsetzen, kannst du das dem Vermieter erklären. Dafür hast du 1 Monat Zeit, nachdem du vom Tod des Mieters erfahren hast. Dann gilt dein Eintritt als nicht erfolgt. Für Menschen, die nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, etwa Minderjährige, gilt § 210 BGB entsprechend. Dort ist geregelt, wann eine Frist für sie abläuft, wenn sie keinen gesetzlichen Vertreter haben. Sind mehrere Personen eingetreten, kann jede die Erklärung für sich abgeben."},{"nr":"4","einfach":"Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Dafür hat er 1 Monat Zeit, nachdem er vom endgültigen Eintritt erfahren hat. Endgültig ist der Eintritt, wenn die Frist aus Absatz 3 abgelaufen ist, ohne dass die eingetretene Person ihn abgelehnt hat."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters oder der Personen abweichen, die nach Absatz 1 oder 2 eintreten dürfen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Lebensgefährtin bleibt in der Wohnung","text":"Anna und Paul leben seit 9 Jahren unverheiratet zusammen in Leipzig. Im Mietvertrag steht nur Paul. Am 3. Februar stirbt Paul; Anna erfährt es am selben Tag. Weil sie mit Paul einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat und er keinen Ehegatten oder Lebenspartner hatte, tritt sie nach § 563 Absatz 2 BGB in den Mietvertrag ein. Will sie nicht bleiben, kann sie das dem Vermieter bis zum 3. März erklären. Dann gilt ihr Eintritt als nicht erfolgt."},"wichtig":["Wer nicht in den Mietvertrag eintreten will, muss das dem Vermieter innerhalb von 1 Monat erklären, nachdem er vom Tod des Mieters erfahren hat.","Außerordentlich kündigen darf der Vermieter nach Absatz 4 nur bei einem wichtigen Grund in der Person des Eingetretenen – und nur binnen 1 Monat, nachdem er vom endgültigen Eintritt erfahren hat."],"begriffe":[{"wort":"in das Mietverhältnis eintreten","erklaerung":"An die Stelle des verstorbenen Mieters treten: Der bestehende Mietvertrag läuft mit dir als Mieter weiter."},{"wort":"Lebenspartner","erklaerung":"Gemeint ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Wer unverheiratet zusammengelebt hat, kann unter Absatz 2 fallen."},{"wort":"auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt","erklaerung":"Ein Zusammenleben, das auf lange Zeit angelegt ist – etwa eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Was genau dazu zählt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein gewichtiger Umstand in der Person des Eingetretenen, der die Fortsetzung für den Vermieter unzumutbar macht. Was genau reicht, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"gesetzliche Frist","erklaerung":"Die Kündigungsfrist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats."}],"fragen":[{"frage":"Wer übernimmt den Mietvertrag, wenn der Mieter stirbt?","antwort":"Nach § 563 BGB zuerst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit ihm zusammengelebt hat. Tritt er nicht ein, treten Kinder und andere Familienangehörige aus dem gemeinsamen Haushalt ein, ebenso Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Tritt niemand davon ein und läuft der Vertrag auch nicht nach § 563a BGB mit Mitmietern weiter, läuft er nach § 564 BGB mit dem Erben weiter."},{"frage":"Kann ich als Lebensgefährte in der Wohnung bleiben, wenn mein Partner stirbt?","antwort":"Ja, wenn ihr einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt habt und kein Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Dann trittst du nach § 563 Absatz 2 BGB in den Mietvertrag ein, auch wenn du nicht im Vertrag stehst. Bei einem wichtigen Grund in deiner Person kann der Vermieter aber außerordentlich kündigen (§ 563 Absatz 4 BGB)."},{"frage":"Darf der Vermieter nach dem Tod des Mieters kündigen?","antwort":"§ 563 Absatz 4 BGB gibt ihm ein besonderes Kündigungsrecht nur, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Dann kann er innerhalb von 1 Monat, nachdem er vom endgültigen Eintritt erfahren hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Ob er aus anderen Gründen kündigen darf, regelt diese Vorschrift nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 563a BGB","warum":"Was gilt, wenn mehrere Personen gemeinsam Mieter waren"},{"norm":"§ 563b BGB","warum":"Wer für alte Schulden aus dem Mietvertrag haftet"},{"norm":"§ 564 BGB","warum":"Fortsetzung mit dem Erben, wenn niemand eintritt"},{"norm":"§ 573d BGB","warum":"Welche gesetzliche Frist bei dieser Kündigung gilt"},{"norm":"§ 210 BGB","warum":"Schutz von Menschen ohne gesetzlichen Vertreter bei Fristen"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Mieter stirbt.\nSie haben mit ihm in einem Haushalt gelebt.\nDann übernehmen Sie oft seinen Miet-Vertrag.\nSie brauchen dafür keinen neuen Vertrag.\nZuerst kommt der Ehe-Partner.\nGibt es keinen Ehe-Partner im Haushalt, kommen Kinder und andere Verwandte.\nAuch ein Lebens-Gefährte kann den Vertrag übernehmen.\nDas gilt, wenn Sie auf Dauer zusammen gelebt haben.\nSie wollen die Wohnung nicht?\nDann sagen Sie das dem Vermieter.\nDafür haben Sie 1 Monat Zeit.\nDer Monat beginnt, wenn Sie vom Tod erfahren.\nDer Vermieter hat ein besonderes Kündigungs-Recht.\nDafür braucht er einen wichtigen Grund in Ihrer Person.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Rangfolge (Ehegatte/Lebenspartner vor Kindern, Angehörigen und Lebensgefährten, diese gleichrangig), Ablehnungsfrist 1 Monat ab Kenntnis, § 210-Verweis, Sonderkündigungsrecht des Vermieters nur bei wichtigem Grund in der Person und Fristberechnung im Beispiel (3. Februar → 3. März) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"563a","bezeichnung":"§ 563a BGB","titel_amtlich":"Fortsetzung mit überlebenden Mietern","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/563a/","original":[{"nr":"1","text":"Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt."},{"nr":"2","text":"Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen."},{"nr":"3","text":"Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil der Mieter ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"563a","titel_einfach":"Wenn einer von mehreren Mietern stirbt","kurz":"Nach § 563a BGB läuft ein gemeinsamer Mietvertrag von Ehegatten, Angehörigen oder Lebensgefährten mit den Überlebenden weiter, wenn einer stirbt; sie können binnen 1 Monat außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Habt ihr die Wohnung zu mehreren gemietet und gehört ihr zu den Personen aus § 563 BGB – etwa Eheleute, Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige oder Menschen mit einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt –, gilt: Stirbt einer von euch, läuft der Mietvertrag mit den überlebenden Mietern weiter."},{"nr":"2","einfach":"Als überlebender Mieter kannst du den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Dafür hast du 1 Monat Zeit, nachdem du vom Tod des anderen Mieters erfahren hast."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zum Nachteil der Mieter von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Ehepaar mit gemeinsamem Mietvertrag","text":"Gisela und Horst haben ihre Wohnung in Bremen gemeinsam gemietet. Horst stirbt am 12. März, Gisela ist dabei. Der Mietvertrag läuft nach § 563a BGB mit Gisela allein weiter. Die Wohnung ist ihr nun zu groß. Sie kann bis zum 12. April außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Kommt ihre Kündigung bis zum 3. Werktag im April an, endet der Mietvertrag Ende Juni (§ 573d BGB)."},"wichtig":["Die überlebenden Mieter können nur innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen."],"begriffe":[{"wort":"Personen im Sinne des § 563","erklaerung":"Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige und Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen."},{"wort":"außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen","erklaerung":"Kündigen aus einem besonderen Anlass mit der Frist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn mein Ehepartner stirbt und wir beide Mieter sind?","antwort":"Nach § 563a Absatz 1 BGB läuft der Mietvertrag mit dir als überlebendem Mieter weiter."},{"frage":"Kann ich nach dem Tod meines Partners früher aus dem Mietvertrag raus?","antwort":"Wart ihr beide Mieter, kannst du nach § 563a Absatz 2 BGB innerhalb von 1 Monat, nachdem du vom Tod erfahren hast, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Frist steht in § 573d BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 563 BGB","warum":"Welche Personen gemeint sind und was gilt, wenn nur der Verstorbene Mieter war"},{"norm":"§ 563b BGB","warum":"Wer für alte Schulden aus dem Mietvertrag haftet"},{"norm":"§ 573d BGB","warum":"Welche gesetzliche Frist bei dieser Kündigung gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine Wohnung zusammen mit einem anderen Menschen gemietet.\nDer Mensch gehört zu Ihrer Familie oder lebt auf Dauer mit Ihnen.\nZum Beispiel Ihr Ehe-Mann.\nBeide stehen im Miet-Vertrag.\nDann stirbt der andere Mensch.\nDer Miet-Vertrag läuft mit Ihnen weiter.\nSie dürfen aber auch kündigen.\nDafür haben Sie 1 Monat Zeit.\nDer Monat beginnt, wenn Sie vom Tod erfahren.\nDann gilt die gesetzliche Kündigungs-Frist.\nDie Frist dauert etwa 3 Monate."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"563b","bezeichnung":"§ 563b BGB","titel_amtlich":"Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/563b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, haften neben dem Erben für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Im Verhältnis zu diesen Personen haftet der Erbe allein, soweit nichts anderes bestimmt ist."},{"nr":"2","text":"Hat der Mieter die Miete für einen nach seinem Tod liegenden Zeitraum im Voraus entrichtet, sind die Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, verpflichtet, dem Erben dasjenige herauszugeben, was sie infolge der Vorausentrichtung der Miete ersparen oder erlangen."},{"nr":"3","text":"Der Vermieter kann, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, nach Maßgabe des § 551 eine Sicherheitsleistung verlangen."}],"erklaerung":{"nr":"563b","titel_einfach":"Wer nach dem Tod des Mieters für Mietschulden haftet","kurz":"Nach § 563b BGB haften Personen, die nach dem Tod des Mieters den Mietvertrag fortführen, neben dem Erben für alte Schulden; untereinander trägt sie in der Regel der Erbe allein.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du nach § 563 BGB in den Mietvertrag eingetreten oder läuft er nach § 563a BGB mit dir weiter, haftest du für die Schulden aus dem Mietvertrag, die bis zum Tod des Mieters entstanden sind. Du haftest neben dem Erben als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Vermieter kann den ganzen Betrag von dir oder vom Erben verlangen, insgesamt aber nur einmal. Zwischen dir und dem Erben gilt: Der Erbe trägt diese Schulden allein, soweit nichts anderes bestimmt ist."},{"nr":"2","einfach":"Hat der verstorbene Mieter die Miete für eine Zeit nach seinem Tod schon im Voraus bezahlt, musst du dem Erben herausgeben, was du dadurch sparst oder bekommst."},{"nr":"3","einfach":"Hat der verstorbene Mieter keine Sicherheit (Kaution) geleistet, kann der Vermieter von dir eine Sicherheit verlangen. Dabei gelten die Regeln aus § 551 BGB, etwa die Höchstgrenze von 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten."}],"beispiel":{"titel":"Nachzahlung und vorausbezahlte Miete","text":"Ilse stirbt am 10. Mai. Ihr Sohn Ben hat bei ihr gewohnt und tritt in den Mietvertrag ein. Erbin ist allein ihre Tochter Clara. Ilse hatte noch eine Betriebskosten-Nachzahlung von 300 Euro offen. Der Vermieter kann die 300 Euro von Ben oder von Clara verlangen. Zahlt Ben, trägt im Verhältnis zwischen beiden aber Clara als Erbin die Schuld, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ilse hatte die Mai-Miete schon bezahlt. Was Ben dadurch für die Zeit ab ihrem Tod spart, muss er Clara herausgeben."},"wichtig":["Für Mietschulden bis zum Tod des Mieters kann der Vermieter sowohl die eingetretenen oder verbliebenen Mieter als auch den Erben in Anspruch nehmen.","Hatte der Verstorbene keine Kaution geleistet, kann der Vermieter von dir eine verlangen – im Rahmen von § 551 BGB."],"begriffe":[{"wort":"Gesamtschuldner","erklaerung":"Mehrere Personen schulden dasselbe. Der Gläubiger darf von jeder den ganzen Betrag fordern, bekommt ihn insgesamt aber nur einmal."},{"wort":"Verbindlichkeiten","erklaerung":"Schulden, also Zahlungen oder andere Leistungen, die jemand erbringen muss."},{"wort":"Erbe","erklaerung":"Die Person, die das Vermögen und die Schulden eines Verstorbenen übernimmt."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich die Mietschulden meines verstorbenen Partners bezahlen?","antwort":"Bist du nach § 563 BGB in den Mietvertrag eingetreten oder läuft er nach § 563a BGB mit dir weiter, haftest du nach § 563b Absatz 1 BGB neben dem Erben für die Schulden bis zum Tod. Untereinander trägt sie der Erbe allein, soweit nichts anderes bestimmt ist."},{"frage":"Kann der Vermieter nach dem Tod des Mieters eine Kaution von mir verlangen?","antwort":"Ja, wenn der Verstorbene keine Sicherheit geleistet hatte. Dann kann er sie nach § 563b Absatz 3 BGB von dir verlangen, in den Grenzen von § 551 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 563 BGB","warum":"Wer beim Tod des Mieters in den Mietvertrag eintritt"},{"norm":"§ 563a BGB","warum":"Fortsetzung mit überlebenden Mitmietern"},{"norm":"§ 551 BGB","warum":"Wie hoch eine Kaution sein darf und wie sie gezahlt wird"},{"norm":"§ 426 BGB","warum":"Ausgleich zwischen mehreren Gesamtschuldnern"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Mieter stirbt.\nSie übernehmen seinen Miet-Vertrag.\nDer Mieter hatte noch Schulden beim Vermieter.\nDer Vermieter darf das Geld von Ihnen verlangen.\nOder er verlangt es vom Erben.\nDer Erbe bekommt das Geld und die Sachen vom gestorbenen Mieter.\nMeistens muss am Ende der Erbe die Schulden tragen.\nDer Mieter hat die Miete schon im Voraus bezahlt?\nDann geben Sie das gesparte Geld dem Erben.\nHat der Mieter keine Kaution gezahlt?\nDann darf der Vermieter von Ihnen eine Kaution verlangen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"564","bezeichnung":"§ 564 BGB","titel_amtlich":"Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/564/","original":[{"nr":null,"text":"Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind."}],"erklaerung":{"nr":"564","titel_einfach":"Mietvertrag geerbt: Fortsetzung und Kündigung","kurz":"Nach § 564 BGB läuft der Mietvertrag mit dem Erben weiter, wenn beim Tod des Mieters niemand nach §§ 563, 563a eintritt; Erbe und Vermieter können binnen 1 Monat mit gesetzlicher Frist kündigen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Alle","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Stirbt ein Mieter und tritt niemand nach § 563 BGB in den Mietvertrag ein – etwa weil niemand mit ihm zusammengelebt hat –, und läuft der Vertrag auch nicht nach § 563a BGB mit Mitmietern weiter, dann läuft er mit dir als Erbe weiter. In diesem Fall können du und der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Dafür habt ihr jeweils 1 Monat Zeit. Die Frist beginnt, wenn ihr vom Tod des Mieters erfahren habt und davon, dass niemand eingetreten ist und der Vertrag auch nicht mit anderen weiterläuft."}],"beispiel":{"titel":"Die Wohnung des verstorbenen Vaters","text":"Herr Weber hat allein in seiner Mietwohnung in Köln gelebt. Er stirbt, seine Tochter Laura ist Alleinerbin. Am 5. Mai erfährt sie vom Tod und davon, dass niemand sonst in den Mietvertrag eintritt. Der Vertrag läuft nach § 564 BGB mit ihr weiter. Sie braucht die Wohnung nicht und kann bis zum 5. Juni außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Kommt ihre Kündigung bis zum 3. Werktag im Juni beim Vermieter an, endet der Vertrag Ende August (§ 573d BGB)."},"wichtig":["Erbe und Vermieter können nur innerhalb von 1 Monat kündigen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand in den Mietvertrag eingetreten ist.","Auch der Vermieter darf in diesem Fall innerhalb von 1 Monat außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen."],"begriffe":[{"wort":"Erbe","erklaerung":"Die Person, die das Vermögen und die Schulden eines Verstorbenen übernimmt."},{"wort":"außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen","erklaerung":"Kündigen aus einem besonderen Anlass mit der Frist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert mit der Mietwohnung, wenn der Mieter stirbt und allein gelebt hat?","antwort":"Tritt niemand nach § 563 BGB ein und läuft der Vertrag nicht nach § 563a BGB mit Mitmietern weiter, läuft er nach § 564 BGB mit dem Erben weiter."},{"frage":"Wie kann ich als Erbe den Mietvertrag kündigen?","antwort":"Nach § 564 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist, und zwar innerhalb von 1 Monat, nachdem du vom Tod erfahren hast und davon, dass niemand in den Vertrag eingetreten ist. Die Frist selbst steht in § 573d BGB. Die Kündigung muss schriftlich sein (§ 568 BGB)."},{"frage":"Darf der Vermieter dem Erben kündigen?","antwort":"Ja. Nach § 564 BGB kann auch der Vermieter innerhalb von 1 Monat außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Nach § 573d Absatz 1 BGB braucht er dafür gegenüber dem Erben kein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 563 BGB","warum":"Wer beim Tod des Mieters vorrangig in den Mietvertrag eintritt"},{"norm":"§ 563a BGB","warum":"Fortsetzung mit überlebenden Mitmietern"},{"norm":"§ 573d BGB","warum":"Gesetzliche Frist; gegenüber dem Erben braucht der Vermieter kein berechtigtes Interesse"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Mieter stirbt.\nNiemand hat mit ihm zusammen gewohnt.\nSie sind der Erbe.\nErbe heißt: Sie bekommen sein Geld und seine Sachen.\nDann läuft der Miet-Vertrag mit Ihnen weiter.\nSie können den Miet-Vertrag kündigen.\nDafür haben Sie 1 Monat Zeit.\nDer Monat beginnt, wenn Sie vom Tod erfahren.\nDann gilt die gesetzliche Kündigungs-Frist.\nDie Frist dauert etwa 3 Monate.\nAuch der Vermieter darf in dieser Zeit kündigen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"565","bezeichnung":"§ 565 BGB","titel_amtlich":"Gewerbliche Weitervermietung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/565/","original":[{"nr":"1","text":"Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt der Mieter anstelle der bisherigen Vertragspartei in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Dritten ein."},{"nr":"2","text":"Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Dritten abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"565","titel_einfach":"Wohnung über einen gewerblichen Zwischenvermieter","kurz":"Nach § 565 BGB tritt der Eigentümer in den Mietvertrag des Wohnungsmieters ein, wenn sein Vertrag mit einem gewerblichen Zwischenvermieter endet; der Mietvertrag läuft also weiter.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Manchmal mietet jemand Wohnungen, um sie gewerblich an andere zum Wohnen weiterzuvermieten – und der Mietvertrag mit dem Eigentümer sieht das so vor. Du hast dann deinen Mietvertrag mit diesem Zwischenvermieter. Endet der Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Zwischenvermieter, tritt der Eigentümer in deinen Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten. Schließt der Eigentümer danach wieder einen Vertrag mit einem neuen gewerblichen Zwischenvermieter, tritt dieser an Stelle des bisherigen Vertragspartners in deinen Mietvertrag ein."},{"nr":"2","einfach":"Die §§ 566a bis 566e BGB gelten entsprechend. Sie regeln zum Beispiel, was mit deiner Kaution passiert und welche Mietzahlungen an den bisherigen Vermieter gegenüber dem neuen wirksam sind."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Die Zwischenvermieterin gibt auf","text":"Die Wohnwerk GmbH mietet von Herrn Lang ein Haus, um die Wohnungen gewerblich weiterzuvermieten. Sina hat ihren Mietvertrag mit der Wohnwerk GmbH. Ende 2026 endet der Vertrag zwischen Herrn Lang und der Wohnwerk GmbH. Nach § 565 BGB tritt Herr Lang in Sinas Mietvertrag ein. Sina muss nicht ausziehen, ihr Vertrag läuft mit Herrn Lang als neuem Vermieter weiter."},"wichtig":["Endet der Vertrag des gewerblichen Zwischenvermieters, läuft dein Mietvertrag mit dem Eigentümer weiter.","Für die Kaution und für Mietzahlungen gelten die §§ 566a bis 566e BGB entsprechend."],"begriffe":[{"wort":"gewerblich weitervermieten","erklaerung":"Wohnungen anmieten und an andere weitervermieten, um damit Geld zu verdienen."},{"wort":"Dritter","erklaerung":"Hier: du als Mieter, der die Wohnung vom Zwischenvermieter gemietet hat."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn der Zwischenvermieter seinen Vertrag mit dem Eigentümer verliert?","antwort":"Nach § 565 Absatz 1 BGB tritt der Eigentümer in deinen Mietvertrag ein, wenn die Wohnung nach seinem Vertrag gewerblich zu Wohnzwecken weitervermietet werden sollte. Dein Mietvertrag läuft dann mit ihm weiter."}],"verweise":[{"norm":"§ 566a BGB","warum":"Was mit der Kaution passiert"},{"norm":"§ 566c BGB","warum":"Welche Mietzahlungen an den bisherigen Vermieter wirksam bleiben"},{"norm":"§ 566e BGB","warum":"Mitteilung über den Wechsel durch den bisherigen Vermieter"}],"praxis":null,"leicht":"Sie mieten eine Wohnung von einer Firma.\nDie Firma ist nicht der Eigentümer.\nDie Firma hat die Wohnung selbst gemietet.\nSie vermietet die Wohnung an Sie weiter.\nDamit verdient die Firma Geld.\nDann endet der Vertrag zwischen Firma und Eigentümer.\nIhr Miet-Vertrag läuft trotzdem weiter.\nDer Eigentümer wird Ihr neuer Vermieter.\nEr übernimmt auch die Pflichten zu Ihrer Kaution."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"566","bezeichnung":"§ 566 BGB","titel_amtlich":"Kauf bricht nicht Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/566/","original":[{"nr":"1","text":"Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein."},{"nr":"2","text":"Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist."}],"erklaerung":{"nr":"566","titel_einfach":"Hausverkauf: Dein Mietvertrag läuft weiter","kurz":"Nach § 566 BGB tritt der Käufer einer vermieteten Wohnung in den bestehenden Mietvertrag ein („Kauf bricht nicht Miete“); erfüllt er seine Pflichten nicht, haftet der Verkäufer unter Umständen wie ein Bürge.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Verkauft dein Vermieter deine Wohnung an jemand anderen, nachdem du sie schon bekommen hast, tritt der neue Eigentümer an seine Stelle. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten aus deinem Mietvertrag, die während der Zeit entstehen, in der ihm die Wohnung gehört. Dein Mietvertrag läuft also mit ihm weiter. Das gilt nicht nur beim Verkauf, sondern zum Beispiel auch, wenn dein Vermieter die Wohnung verschenkt. Für eine Zwangsversteigerung gelten zusätzlich eigene Regeln (§§ 57, 57a des Zwangsversteigerungsgesetzes). Eigentümer einer Wohnung oder eines Grundstücks wird man mit der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB)."},{"nr":"2","einfach":"Erfüllt der neue Eigentümer seine Pflichten nicht, haftet dein bisheriger Vermieter für den Schaden, den der neue Eigentümer dir ersetzen müsste. Er haftet wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Du kannst dich also direkt an ihn wenden und musst nicht erst gegen den neuen Eigentümer vorgehen. Diese Haftung endet aber, wenn dein bisheriger Vermieter dir den Eigentümerwechsel mitteilt und du daraufhin nicht zum ersten möglichen Termin kündigst."}],"beispiel":{"titel":"Neuer Eigentümer will neuen Vertrag","text":"Kemal wohnt seit 4 Jahren zur Miete in Hannover. Sein Vermieter verkauft die Wohnung an Frau Berger, sie wird im Juli im Grundbuch eingetragen. Frau Berger schickt Kemal einen neuen Mietvertrag mit anderen Bedingungen und will, dass er unterschreibt. Nach § 566 BGB ist sie aber schon in seinen bestehenden Mietvertrag eingetreten. Kemal muss keinen neuen Vertrag unterschreiben – sein alter Vertrag gilt weiter, jetzt mit Frau Berger als Vermieterin."},"wichtig":["Der neue Eigentümer tritt in deinen bestehenden Mietvertrag ein; einen neuen Vertrag braucht es dafür nicht.","Teilt dir dein bisheriger Vermieter den Eigentümerwechsel mit und kündigst du nicht zum ersten möglichen Termin, haftet er nicht mehr für Pflichtverletzungen des neuen Eigentümers."],"begriffe":[{"wort":"veräußern","erklaerung":"Das Eigentum an einer Sache auf jemand anderen übertragen, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung."},{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem du die Wohnung tatsächlich bekommen hast – meist die Schlüsselübergabe."},{"wort":"Erwerber","erklaerung":"Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat."},{"wort":"Einrede der Vorausklage","erklaerung":"Das Recht eines Bürgen, erst zu zahlen, wenn der Gläubiger beim eigentlichen Schuldner erfolglos vollstreckt hat (§ 771 BGB). Hier gilt sie nicht."}],"fragen":[{"frage":"Gilt mein Mietvertrag weiter, wenn das Haus verkauft wird?","antwort":"Ja. Nach § 566 Absatz 1 BGB tritt der neue Eigentümer in deinen Mietvertrag ein, wenn du die Wohnung vor dem Verkauf schon bekommen hast. Er übernimmt die Rechte und Pflichten für die Zeit, in der ihm die Wohnung gehört."},{"frage":"Muss ich nach einem Eigentümerwechsel einen neuen Mietvertrag unterschreiben?","antwort":"Nein. Nach § 566 Absatz 1 BGB läuft dein bestehender Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer weiter."},{"frage":"Darf der neue Eigentümer mir wegen des Kaufs kündigen?","antwort":"§ 566 BGB gibt ihm wegen des Kaufs kein eigenes Kündigungsrecht. Er tritt in deinen Vertrag ein; ob und wann er kündigen darf, richtet sich nach den allgemeinen Regeln, etwa § 573 BGB. Bei einer Zwangsversteigerung gibt § 57a des Zwangsversteigerungsgesetzes dem neuen Eigentümer zusätzlich ein besonderes Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist."}],"verweise":[{"norm":"§ 566a BGB","warum":"Was mit deiner Kaution passiert"},{"norm":"§ 566c BGB","warum":"An wen du nach dem Verkauf die Miete zahlen musst"},{"norm":"§ 566e BGB","warum":"Was gilt, wenn dein Vermieter dir den Verkauf mitteilt"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Wann ein Vermieter kündigen darf"},{"norm":"§ 873 BGB","warum":"Eigentum an Grundstücken geht mit der Eintragung im Grundbuch über"},{"norm":"§ 771 BGB","warum":"Was die Einrede der Vorausklage ist"},{"norm":"§ 57a ZVG","warum":"Besonderes Kündigungsrecht nach einer Zwangsversteigerung"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter verkauft Ihre Wohnung.\nDann gibt es einen neuen Eigentümer.\nIhr Miet-Vertrag läuft trotzdem weiter.\nDer neue Eigentümer wird Ihr Vermieter.\nEr übernimmt Ihren Miet-Vertrag.\nSie brauchen keinen neuen Vertrag.\nDas gilt, wenn Sie schon in der Wohnung wohnen.\nDer neue Eigentümer muss sich an Ihren Vertrag halten.\nTut er das nicht?\nDann haftet auch der alte Vermieter.\nEs gibt eine Ausnahme.\nDer alte Vermieter sagt Ihnen Bescheid.\nSie kündigen dann nicht.\nDann haftet nur noch der neue Eigentümer.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Absatz 1: „bei jeder Übertragung des Eigentums“ war zu weit. § 566 erfasst die Veräußerung durch den Vermieter (Verkauf, Schenkung); bei einer Zwangsversteigerung gilt § 566 nur über § 57 ZVG, und der Ersteher hat nach § 57a ZVG ein Sonderkündigungsrecht. Ein Mieter nach Zwangsversteigerung hätte aus Absatz 1 und Frage 3 („kein eigenes Kündigungsrecht“) Falsches abgeleitet – ergänzt, Verweis § 57a ZVG aufgenommen.","Eintritt des Erwerbers, Bürgenhaftung des bisherigen Vermieters und Befreiung nach Mitteilung (Abs. 2) sowie Beispiel geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"566a","bezeichnung":"§ 566a BGB","titel_amtlich":"Mietsicherheit","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/566a/","original":[{"nr":null,"text":"Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet."}],"erklaerung":{"nr":"566a","titel_einfach":"Was mit der Kaution passiert, wenn die Wohnung verkauft wird","kurz":"Nach § 566a BGB übernimmt der Käufer einer vermieteten Wohnung die Rechte und Pflichten aus der Kaution; bekommt der Mieter sie am Ende nicht von ihm zurück, muss der alte Vermieter zahlen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hast du deinem Vermieter eine Sicherheit gegeben, zum Beispiel eine Kaution, und wird die Wohnung verkauft, tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus dieser Sicherheit ein. Er muss dir die Kaution also am Ende des Mietverhältnisses zurückgeben, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Gesetz macht das nicht davon abhängig, ob der alte Vermieter ihm die Kaution weitergegeben hat. Bekommst du die Kaution beim Ende des Mietverhältnisses vom neuen Eigentümer nicht zurück, muss dein bisheriger Vermieter sie weiterhin zurückzahlen."}],"beispiel":{"titel":"Der neue Eigentümer hat die Kaution nie bekommen","text":"Jana hat 2020 ihrem Vermieter 2.100 Euro Kaution gezahlt. 2024 kauft Herr Albers das Haus. Als Jana 2026 auszieht, verlangt sie die Kaution zurück. Herr Albers sagt, der alte Vermieter habe ihm das Geld nie gegeben. Nach § 566a BGB ist er trotzdem in die Pflichten aus der Kaution eingetreten. Jana kann sich an ihn halten. Bekommt sie das Geld von ihm nicht, muss der alte Vermieter es ihr zurückzahlen."},"wichtig":["Der neue Eigentümer muss die Kaution zurückgeben, auch wenn er sie vom bisherigen Vermieter nicht bekommen hat.","Bekommst du die Kaution vom neuen Eigentümer nicht, bleibt dein bisheriger Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet."],"begriffe":[{"wort":"Sicherheit","erklaerung":"Geld oder eine andere Absicherung, die du dem Vermieter für deine Pflichten aus dem Mietvertrag gibst – meist „Kaution“ genannt."},{"wort":"Erwerber","erklaerung":"Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat."},{"wort":"Rückgewähr","erklaerung":"Rückgabe, hier: Rückzahlung der Kaution."}],"fragen":[{"frage":"Wer zahlt die Kaution zurück, wenn das Haus verkauft wurde?","antwort":"Nach § 566a BGB der neue Eigentümer, denn er tritt in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Bekommst du sie von ihm nicht, muss dein bisheriger Vermieter sie zurückzahlen."},{"frage":"Muss der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen, wenn er sie nie bekommen hat?","antwort":"Ja. § 566a BGB macht seine Pflicht nicht davon abhängig, ob der bisherige Vermieter ihm die Kaution übergeben hat. Er tritt in die Rechte und Pflichten aus der Sicherheit ein."}],"verweise":[{"norm":"§ 551 BGB","warum":"Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie angelegt wird"},{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine Kaution gezahlt.\nDann wird Ihre Wohnung verkauft.\nDer neue Eigentümer übernimmt die Kaution.\nSie ziehen aus.\nDann muss der neue Eigentümer die Kaution zurückzahlen.\nDas gilt auch, wenn er das Geld nie bekommen hat.\nSie bekommen das Geld von ihm nicht?\nDann muss der alte Vermieter zahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"566b","bezeichnung":"§ 566b BGB","titel_amtlich":"Vorausverfügung über die Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/566b/","original":[{"nr":"1","text":"Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht."},{"nr":"2","text":"Eine Verfügung über die Miete für eine spätere Zeit muss der Erwerber gegen sich gelten lassen, wenn er sie zur Zeit des Übergangs des Eigentums kennt."}],"erklaerung":{"nr":"566b","titel_einfach":"Wenn der Verkäufer künftige Mieten schon verwendet hat","kurz":"Nach § 566b BGB muss der Käufer einer vermieteten Wohnung Verfügungen des Verkäufers über künftige Mieten nur für den Monat des Eigentumswechsels gelten lassen, nach dem 15. auch für den Folgemonat – außer er kennt sie.","relevanz":2,"fuer_wen":["Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat der bisherige Vermieter schon vor dem Eigentumswechsel über Mieten verfügt, die eigentlich dir als neuem Eigentümer zustehen – zum Beispiel, indem er sie an seine Bank abgetreten hat –, gilt: Die Verfügung ist wirksam für die Miete des Kalendermonats, in dem das Eigentum auf dich übergeht. Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, ist sie auch für die Miete des folgenden Kalendermonats wirksam."},{"nr":"2","einfach":"Für Mieten aus späterer Zeit musst du die Verfügung nur gegen dich gelten lassen, wenn du sie zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels kennst."}],"beispiel":{"titel":"Mieten an die Bank abgetreten","text":"Herr Krause hat die Mieten aus seiner vermieteten Wohnung für die nächsten 2 Jahre an seine Bank abgetreten. Dann verkauft er die Wohnung an Nina, die davon nichts weiß. Am 20. Mai wird Nina im Grundbuch eingetragen. Nach § 566b BGB stehen die Mieten für Mai und – weil das Eigentum nach dem 15. übergeht – auch für Juni der Bank zu. Ab Juli stehen die Mieten Nina zu."},"wichtig":["Wusstest du beim Eigentumswechsel von der Verfügung über spätere Mieten, musst du sie auch für diese Zeit gegen dich gelten lassen."],"begriffe":[{"wort":"Verfügung über die Miete","erklaerung":"Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf die Miete direkt ändert, zum Beispiel eine Abtretung an eine Bank oder eine Verpfändung."},{"wort":"Übergang des Eigentums","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem der Käufer Eigentümer wird – bei Wohnungen und Grundstücken mit der Eintragung im Grundbuch."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich als Käufer die Miete, wenn der Verkäufer sie an seine Bank abgetreten hat?","antwort":"Nach § 566b BGB musst du die Abtretung nur für den Monat des Eigentumswechsels gelten lassen, bei einem Wechsel nach dem 15. auch für den Folgemonat. Für spätere Monate gilt sie dir gegenüber nur, wenn du beim Eigentumswechsel von ihr wusstest."}],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein"},{"norm":"§ 566c BGB","warum":"Welche Vereinbarungen zwischen Mieter und bisherigem Vermieter wirksam bleiben"}],"praxis":null,"leicht":"Sie kaufen eine Wohnung mit Mieter.\nDer alte Eigentümer hat die Miete schon weitergegeben.\nZum Beispiel an seine Bank.\nDas gilt nur für eine kurze Zeit.\nNämlich für den Monat, in dem Sie Eigentümer werden.\nVielleicht werden Sie nach dem 15. Eigentümer.\nDann gilt es auch für den nächsten Monat.\nDanach bekommen Sie die Miete.\nEs gibt eine Ausnahme.\nSie wussten davon, als Sie Eigentümer wurden.\nDann gilt es auch für spätere Monate."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"566c","bezeichnung":"§ 566c BGB","titel_amtlich":"Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/566c/","original":[{"nr":null,"text":"Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. Erlangt der Mieter die Kenntnis nach dem 15. Tag des Monats, so ist das Rechtsgeschäft auch wirksam, soweit es sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht. Ein Rechtsgeschäft, das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird, ist jedoch unwirksam, wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat."}],"erklaerung":{"nr":"566c","titel_einfach":"An wen du nach einem Eigentümerwechsel Miete zahlst","kurz":"Nach § 566c BGB wirkt eine Mietzahlung an den alten Vermieter gegenüber dem neuen Eigentümer bis zum Monat, in dem der Mieter vom Wechsel erfährt (nach dem 15. bis zum Folgemonat) – nicht, wenn er beim Zahlen davon weiß.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wurde deine Wohnung verkauft, gilt für Vereinbarungen und Zahlungen zwischen dir und deinem bisherigen Vermieter, die die Miete betreffen – vor allem für deine Mietzahlungen:\n- Sie sind gegenüber dem neuen Eigentümer wirksam, soweit es um die Miete bis einschließlich des Kalendermonats geht, in dem du vom Eigentümerwechsel erfährst.\n- Erfährst du davon nach dem 15. Tag des Monats, sind sie auch für die Miete des folgenden Monats wirksam.\n- Zahlst oder vereinbarst du aber nach dem Eigentümerwechsel etwas mit dem bisherigen Vermieter und weißt dabei schon von dem Wechsel, ist das gegenüber dem neuen Eigentümer unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Miete an den alten Vermieter überwiesen","text":"Die Wohnung von Ole wurde verkauft; seit 1. März ist Frau Roth Eigentümerin. Ole weiß davon nichts und überweist die Mieten für März, April und Mai wie gewohnt an seinen alten Vermieter. Am 10. Mai erfährt er vom Wechsel – nach seiner Mai-Überweisung. Nach § 566c BGB muss Frau Roth die Zahlungen für März bis Mai gegen sich gelten lassen. Die Juni-Miete muss Ole an Frau Roth zahlen."},"wichtig":["Sobald du vom Eigentümerwechsel weißt, wirken neue Zahlungen an den bisherigen Vermieter gegenüber dem neuen Eigentümer nicht mehr.","Mietzahlungen an den bisherigen Vermieter zählen gegenüber dem neuen Eigentümer höchstens bis zum Monat, in dem du vom Wechsel erfährst – nach dem 15. auch für den Folgemonat."],"begriffe":[{"wort":"Rechtsgeschäft","erklaerung":"Eine Handlung oder Vereinbarung mit rechtlicher Wirkung, zum Beispiel eine Zahlung oder eine Absprache über die Miete."},{"wort":"Kenntnis","erklaerung":"Du weißt tatsächlich davon, dass die Wohnung einen neuen Eigentümer hat."},{"wort":"Erwerber","erklaerung":"Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich die Miete doppelt zahlen, wenn ich nach dem Verkauf noch an den alten Vermieter überwiesen habe?","antwort":"Nach § 566c BGB nicht für Zahlungen, die die Miete bis zu dem Monat betreffen, in dem du vom Eigentümerwechsel erfahren hast – bei Kenntnis nach dem 15. auch für den Folgemonat. Zahlst du erst, nachdem du vom Wechsel weißt, an den alten Vermieter, wirkt das gegenüber dem neuen Eigentümer nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein"},{"norm":"§ 566d BGB","warum":"Wann du eigene Forderungen gegen den alten Vermieter verrechnen darfst"},{"norm":"§ 566e BGB","warum":"Was gilt, wenn dein Vermieter dir den Verkauf mitteilt"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Wohnung wurde verkauft.\nSie wissen noch nichts davon.\nSie zahlen die Miete an den alten Vermieter.\nDas gilt dann auch für den neuen Eigentümer.\nSie müssen nicht doppelt zahlen.\nDas gilt bis zu dem Monat, in dem Sie vom Verkauf erfahren.\nVielleicht erfahren Sie es nach dem 15.\nDann gilt es auch für den nächsten Monat.\nSie wissen schon vom Verkauf und zahlen an den alten Vermieter?\nDann gilt die Zahlung für den neuen Eigentümer nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"566d","bezeichnung":"§ 566d BGB","titel_amtlich":"Aufrechnung durch den Mieter","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/566d/","original":[{"nr":null,"text":"Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat, oder wenn die Gegenforderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die Miete fällig geworden ist."}],"erklaerung":{"nr":"566d","titel_einfach":"Forderungen gegen den alten Vermieter verrechnen","kurz":"Nach § 566d BGB darf der Mieter nach einem Eigentümerwechsel eine Forderung gegen den alten Vermieter mit der Miete an den neuen Eigentümer verrechnen, soweit Zahlungen nach § 566c noch wirken.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wurde deine Wohnung verkauft und hast du gegen deinen bisherigen Vermieter noch eine Forderung, darfst du sie mit der Miete verrechnen, die der neue Eigentümer von dir verlangt. Das nennt man Aufrechnung. Es geht aber nur für die Mieten, für die eine Zahlung an den bisherigen Vermieter nach § 566c BGB noch gegenüber dem neuen Eigentümer wirksam wäre. Ausgeschlossen ist die Aufrechnung in 2 Fällen:\n- Du hast die Forderung erst erworben, nachdem du vom Eigentümerwechsel erfahren hast.\n- Die Forderung ist erst fällig geworden, nachdem du vom Eigentümerwechsel erfahren hast, und außerdem später als die Miete."}],"beispiel":{"titel":"Alte Forderung mit der neuen Miete verrechnet","text":"Ida hat gegen ihren alten Vermieter seit Januar eine fällige Forderung über 300 Euro. Seit 1. März gehört ihre Wohnung Herrn Yilmaz. Ida erfährt davon am 5. April. Herr Yilmaz verlangt von ihr die April-Miete von 800 Euro. Nach § 566d BGB darf Ida ihre 300 Euro gegen den alten Vermieter mit dieser Miete verrechnen, denn die April-Miete fällt noch in den Zeitraum, für den § 566c BGB Zahlungen an den alten Vermieter gelten lässt. Sie zahlt Herrn Yilmaz also 500 Euro."},"wichtig":["Forderungen, die du erst erwirbst, nachdem du vom Eigentümerwechsel weißt, kannst du nicht mit der Miete an den neuen Eigentümer verrechnen."],"begriffe":[{"wort":"aufrechnen","erklaerung":"Zwei Forderungen gegeneinander verrechnen, sodass sie sich in Höhe des kleineren Betrags gegenseitig aufheben (§ 387 BGB)."},{"wort":"Gegenforderung","erklaerung":"Deine eigene Forderung gegen den bisherigen Vermieter, die du verrechnen willst."},{"wort":"fällig","erklaerung":"Der Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung verlangt werden kann."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich Geld, das mir der alte Vermieter schuldet, von der Miete an den neuen Eigentümer abziehen?","antwort":"Nach § 566d BGB ja, soweit eine Mietzahlung an den alten Vermieter nach § 566c BGB noch wirksam wäre. Das geht nicht, wenn du die Forderung erst nach Kenntnis vom Eigentümerwechsel erworben hast oder sie erst nach Kenntnis und später als die Miete fällig wurde."}],"verweise":[{"norm":"§ 566c BGB","warum":"Für welche Mieten Zahlungen an den alten Vermieter noch wirksam sind"},{"norm":"§ 387 BGB","warum":"Was eine Aufrechnung ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Wohnung wurde verkauft.\nDer alte Vermieter schuldet Ihnen noch Geld.\nDer neue Eigentümer will Miete von Ihnen.\nDann dürfen Sie beides verrechnen.\nVerrechnen heißt: Sie ziehen das Geld von der Miete ab.\nDas gilt nur für Mieten bis kurz nachdem Sie vom Verkauf erfahren.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel: Sie wissen schon vom Verkauf.\nErst danach bekommen Sie Ihren Anspruch gegen den alten Vermieter.\nDann dürfen Sie nicht verrechnen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"566e","bezeichnung":"§ 566e BGB","titel_amtlich":"Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/566e/","original":[{"nr":"1","text":"Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist."},{"nr":"2","text":"Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, der als der neue Eigentümer bezeichnet worden ist."}],"erklaerung":{"nr":"566e","titel_einfach":"Wenn der Vermieter einen Eigentümerwechsel mitteilt","kurz":"Nach § 566e BGB muss ein Vermieter, der dem Mieter einen Eigentümerwechsel mitteilt, diesen bei der Miete gegen sich gelten lassen – auch wenn er nicht stattfand oder unwirksam ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Teilt dir dein Vermieter mit, dass er das Eigentum an deiner Wohnung auf jemand anderen übertragen hat, muss er das bei der Miete gegen sich gelten lassen. Das gilt auch, wenn die Übertragung gar nicht stattgefunden hat oder nicht wirksam ist. Zahlst du die Miete also an den genannten neuen Eigentümer, kann dein Vermieter sie von dir nicht noch einmal verlangen."},{"nr":"2","einfach":"Dein Vermieter kann die Mitteilung nur zurücknehmen, wenn die Person zustimmt, die er als neuen Eigentümer genannt hat."}],"beispiel":{"titel":"Der Verkauf platzt","text":"Herr Scholz schreibt seinem Mieter Leon im Juni: „Ich habe die Wohnung an Frau Roth übertragen. Bitte zahlen Sie die Miete ab Juli an sie.“ Leon überweist die Juli-Miete an Frau Roth. Später stellt sich heraus, dass die Übertragung nicht wirksam war. Herr Scholz verlangt die Juli-Miete noch einmal von Leon. Nach § 566e BGB muss er die mitgeteilte Übertragung bei der Miete aber gegen sich gelten lassen. Leon muss nicht noch einmal zahlen."},"wichtig":["Auf die Mitteilung deines Vermieters über einen Eigentümerwechsel darfst du dich bei der Mietzahlung verlassen, auch wenn der Wechsel nicht wirksam war.","Zurücknehmen kann dein Vermieter die Mitteilung nur mit Zustimmung der Person, die er als neuen Eigentümer genannt hat."],"begriffe":[{"wort":"in Ansehung der Mietforderung","erklaerung":"Was die Miete betrifft – also bei der Frage, an wen du die Miete wirksam zahlst."},{"wort":"gegen sich gelten lassen","erklaerung":"Der Vermieter muss die Folgen hinnehmen, als wäre seine Mitteilung richtig gewesen."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich die Miete doppelt zahlen, wenn der Verkauf meiner Wohnung nicht geklappt hat?","antwort":"Nicht, wenn dein Vermieter dir den Eigentümerwechsel mitgeteilt hat und du daraufhin an den genannten neuen Eigentümer gezahlt hast. Nach § 566e Absatz 1 BGB muss er die mitgeteilte Übertragung bei der Miete gegen sich gelten lassen."}],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein"},{"norm":"§ 566c BGB","warum":"Welche Mietzahlungen an den bisherigen Vermieter wirksam bleiben"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter schreibt Ihnen: Die Wohnung hat einen neuen Eigentümer.\nSie zahlen die Miete an den neuen Eigentümer.\nDer Wechsel hat aber nicht geklappt.\nDann gilt Ihre Zahlung trotzdem.\nSie müssen nicht noch einmal zahlen.\nDer Vermieter muss sich an seine Mitteilung halten.\nEr darf die Mitteilung nur zurücknehmen, wenn der genannte neue Eigentümer zustimmt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"567","bezeichnung":"§ 567 BGB","titel_amtlich":"Belastung des Wohnraums durch den Vermieter","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/567/","original":[{"nr":null,"text":"Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. Wird der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist der Dritte dem Mieter gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen, soweit sie den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen würde."}],"erklaerung":{"nr":"567","titel_einfach":"Wenn der Vermieter einem Dritten Rechte an der Wohnung gibt","kurz":"Nach § 567 BGB gelten die Regeln zum Verkauf (§§ 566 bis 566e) entsprechend, wenn der Vermieter einem Dritten ein Recht an der vermieteten Wohnung einräumt, das dem Mieter die Nutzung entzieht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Räumt dein Vermieter einem Dritten ein Recht an deiner Wohnung ein, nachdem du sie bekommen hast, gilt:\n- Nimmt dir die Ausübung dieses Rechts die Nutzung der Wohnung, wie sie im Mietvertrag vereinbart ist, gelten die §§ 566 bis 566e BGB entsprechend. Der Dritte tritt also ähnlich wie ein Käufer in deinen Mietvertrag ein.\n- Schränkt die Ausübung des Rechts deine vertragsgemäße Nutzung nur ein, muss der Dritte die Ausübung unterlassen, soweit sie deine Nutzung beeinträchtigen würde."}],"beispiel":{"titel":"Nießbrauch für die Tochter","text":"Frau Neumann vermietet seit 2021 eine Wohnung an Timo. 2026 räumt sie ihrer Tochter einen Nießbrauch an der Wohnung ein. Damit darf die Tochter die Wohnung nutzen und die Mieteinnahmen bekommen. Würde sie dieses Recht voll ausüben, könnte Timo die Wohnung nicht mehr nutzen. Nach § 567 BGB gelten deshalb die Regeln aus § 566 BGB entsprechend: Die Tochter tritt in Timos Mietvertrag ein, und Timo darf bleiben."},"wichtig":["Nimmt das Recht eines Dritten dir die vertragsgemäße Nutzung, tritt der Dritte entsprechend § 566 BGB in deinen Mietvertrag ein; schränkt es sie nur ein, muss er die Ausübung insoweit unterlassen."],"begriffe":[{"wort":"belasten","erklaerung":"Einem anderen ein Recht an einem Grundstück oder einer Wohnung einräumen, zum Beispiel einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht."},{"wort":"vertragsgemäßer Gebrauch","erklaerung":"Die Nutzung, die nach eurem Mietvertrag vorgesehen ist – bei einer Wohnung zum Beispiel das Wohnen."},{"wort":"Nießbrauch","erklaerung":"Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu behalten (§ 1030 BGB)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Ein neuer Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein"},{"norm":"§ 567a BGB","warum":"Was gilt, wenn das Recht schon vor dem Einzug eingeräumt wurde"},{"norm":"§ 1030 BGB","warum":"Was ein Nießbrauch ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen schon in Ihrer Miet-Wohnung.\nDann gibt der Vermieter einer anderen Person ein Recht an der Wohnung.\nZum Beispiel das Recht, die Wohnung zu nutzen.\nIhr Miet-Vertrag ist trotzdem geschützt.\nDie andere Person übernimmt dann Ihren Miet-Vertrag.\nOder sie muss Sie in Ruhe wohnen lassen.\nSie dürfen weiter so wohnen wie im Vertrag vereinbart."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"567a","bezeichnung":"§ 567a BGB","titel_amtlich":"Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/567a/","original":[{"nr":null,"text":"Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs. 1 und des § 567, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat."}],"erklaerung":{"nr":"567a","titel_einfach":"Wohnung verkauft, bevor der Mieter eingezogen ist","kurz":"Nach § 567a BGB tritt ein Käufer auch in den Mietvertrag ein, wenn die Wohnung vor dem Einzug verkauft oder belastet wurde – sofern er dem Vermieter zugesagt hat, die Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal verkauft der Vermieter die Wohnung oder belastet sie mit einem Recht eines Dritten, bevor du sie überhaupt bekommen hast – also zwischen Vertragsschluss und Einzug. Das Recht muss so sein, dass seine Ausübung dir die vereinbarte Nutzung nimmt oder einschränkt. Dann gilt dasselbe wie nach § 566 Absatz 1 BGB (Verkauf nach dem Einzug) und § 567 BGB (Belastung nach dem Einzug). Voraussetzung ist aber: Der Käufer oder Rechtsinhaber hat sich gegenüber deinem Vermieter verpflichtet, die Pflichten aus deinem Mietvertrag zu erfüllen."}],"beispiel":{"titel":"Verkauf vor der Schlüsselübergabe","text":"Merve unterschreibt am 1. Februar einen Mietvertrag; einziehen soll sie am 1. April. Im März verkauft ihr Vermieter die Wohnung an Herrn Ott. Im Kaufvertrag verpflichtet sich Herr Ott gegenüber dem Verkäufer, die Pflichten aus Merves Mietvertrag zu erfüllen. Nach § 567a BGB gilt deshalb dasselbe wie bei § 566 Absatz 1 BGB: Herr Ott tritt in Merves Mietvertrag ein."},"wichtig":["Wurde die Wohnung vor deinem Einzug verkauft, tritt der Käufer nach § 567a BGB nur ein, wenn er dem Vermieter die Erfüllung der Pflichten aus deinem Mietvertrag zugesagt hat."],"begriffe":[{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem du die Wohnung tatsächlich bekommen hast – meist die Schlüsselübergabe."},{"wort":"Erwerber","erklaerung":"Der neue Eigentümer oder derjenige, dem der Vermieter ein Recht an der Wohnung eingeräumt hat."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Ein neuer Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein"},{"norm":"§ 567 BGB","warum":"Was gilt, wenn der Vermieter einem Dritten ein Recht an der Wohnung gibt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben einen Miet-Vertrag unterschrieben.\nSie sind aber noch nicht eingezogen.\nDann verkauft der Vermieter die Wohnung.\nDer Käufer hat dem Vermieter etwas versprochen.\nEr hat versprochen: Ich halte mich an den Miet-Vertrag.\nDann übernimmt der Käufer Ihren Miet-Vertrag.\nOhne dieses Versprechen gilt diese Regel nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"567b","bezeichnung":"§ 567b BGB","titel_amtlich":"Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/567b/","original":[{"nr":null,"text":"Wird der vermietete Wohnraum von dem Erwerber weiterveräußert oder belastet, so sind § 566 Abs. 1 und die §§ 566a bis 567a entsprechend anzuwenden. Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach § 566 Abs. 2."}],"erklaerung":{"nr":"567b","titel_einfach":"Wenn der neue Eigentümer die Wohnung weiterverkauft","kurz":"Nach § 567b BGB gelten die Mieterschutzregeln zum Verkauf auch, wenn der neue Eigentümer die Wohnung weiterverkauft oder belastet; erfüllt der nächste Erwerber seine Pflichten nicht, haftet der frühere Vermieter.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Verkauft der neue Eigentümer deine Wohnung weiter oder belastet er sie mit einem Recht eines Dritten, gelten § 566 Absatz 1 BGB und die §§ 566a bis 567a BGB entsprechend. Auch der nächste Erwerber tritt also in deinen Mietvertrag ein, und die Regeln zu Kaution und Mietzahlungen gelten wieder. Erfüllt der neue Erwerber die Pflichten aus deinem Mietvertrag nicht, haftet dir der frühere Vermieter nach § 566 Absatz 2 BGB – also wie ein Bürge, mit den dort geregelten Grenzen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Auch bei einem zweiten oder weiteren Verkauf läuft dein Mietvertrag mit dem jeweils neuen Eigentümer weiter."],"begriffe":[{"wort":"weiterveräußern","erklaerung":"Das Eigentum erneut an jemand anderen übertragen, zum Beispiel durch Weiterverkauf."},{"wort":"Erwerber","erklaerung":"Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Ein neuer Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein; Haftung des Vermieters"},{"norm":"§ 566a BGB","warum":"Was mit der Kaution passiert"},{"norm":"§ 567 BGB","warum":"Was gilt, wenn ein Dritter ein Recht an der Wohnung bekommt"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Wohnung wurde verkauft.\nDer Käufer verkauft die Wohnung weiter.\nIhr Miet-Vertrag läuft trotzdem weiter.\nDer nächste Käufer wird Ihr Vermieter.\nEr muss sich an Ihren Miet-Vertrag halten.\nTut er das nicht?\nDann haftet auch der frühere Vermieter."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"568","bezeichnung":"§ 568 BGB","titel_amtlich":"Form und Inhalt der Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/568/","original":[{"nr":"1","text":"Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form."},{"nr":"2","text":"Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen."}],"erklaerung":{"nr":"568","titel_einfach":"Kündigung der Wohnung nur schriftlich","kurz":"Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags schriftlich erfolgen; der Vermieter soll den Mieter rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht nach §§ 574 bis 574b hinweisen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Eine Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich sein. Das gilt für dich und für deinen Vermieter. Was „schriftlich“ heißt, regelt § 126 BGB. Im Normalfall ist das ein Schreiben, das der Kündigende eigenhändig unterschreibt. Eine einfache E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht reicht deshalb nicht."},{"nr":"2","einfach":"Kündigt dein Vermieter, soll er dich rechtzeitig darauf hinweisen, dass du der Kündigung nach den §§ 574 bis 574b BGB widersprechen kannst – und in welcher Form und Frist. Mit einem Widerspruch kannst du verlangen, dass der Mietvertrag fortgesetzt wird, wenn die Kündigung für dich eine Härte bedeuten würde, die auch mit Blick auf die Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (§ 574 BGB)."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung per WhatsApp","text":"Lina schickt ihrer Vermieterin am 1. März eine WhatsApp: „Ich kündige die Wohnung zum 31. Mai.“ Nach § 568 Absatz 1 BGB muss eine Kündigung aber schriftlich sein. Die WhatsApp-Nachricht reicht nicht. Lina druckt deshalb ein Kündigungsschreiben aus, unterschreibt es von Hand und wirft es am 2. März in den Briefkasten ihrer Vermieterin. Damit ist die Form gewahrt; der Mietvertrag endet nach § 573c BGB am 31. Mai."},"wichtig":["Eine Kündigung der Wohnung muss schriftlich sein, im Normalfall also eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB) – das gilt für Mieter und Vermieter.","Der Vermieter soll dich rechtzeitig auf dein Widerspruchsrecht hinweisen und darauf, in welcher Form und Frist du widersprechen kannst."],"begriffe":[{"wort":"schriftliche Form","erklaerung":"Im Normalfall ein Schriftstück, das der Erklärende eigenhändig mit seinem Namen unterschreibt; die Einzelheiten regelt § 126 BGB."},{"wort":"Widerspruch","erklaerung":"Deine Erklärung, dass du die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangst, weil die Kündigung für dich eine Härte wäre (§§ 574 bis 574b BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich meine Wohnung per E-Mail kündigen?","antwort":"Nein, eine einfache E-Mail reicht nicht. Nach § 568 Absatz 1 BGB muss die Kündigung schriftlich sein. Dafür verlangt § 126 BGB im Normalfall deine eigenhändige Unterschrift auf dem Schreiben."},{"frage":"Muss der Vermieter in der Kündigung auf das Widerspruchsrecht hinweisen?","antwort":"Nach § 568 Absatz 2 BGB soll er dich rechtzeitig auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs hinweisen. Was gilt, wenn der Hinweis fehlt, regelt § 574b Absatz 2 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 126 BGB","warum":"Was schriftliche Form bedeutet"},{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung wegen besonderer Härte"},{"norm":"§ 574b BGB","warum":"Form und Frist des Widerspruchs; was gilt, wenn der Hinweis fehlt"},{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Welche Kündigungsfristen gelten"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen Ihre Wohnung kündigen.\nDann müssen Sie einen Brief schreiben.\nSie müssen den Brief selbst unterschreiben.\nEine normale E-Mail reicht nicht.\nEine Nachricht auf dem Handy reicht auch nicht.\nDas gilt auch für den Vermieter.\nDer Vermieter soll Ihnen außerdem etwas erklären.\nSie dürfen der Kündigung manchmal widersprechen.\nWidersprechen heißt: Sie wollen in der Wohnung bleiben.\nDer Vermieter soll sagen, wie das geht.\nEr soll auch sagen, bis wann Sie widersprechen müssen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"569","bezeichnung":"§ 569 BGB","titel_amtlich":"Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/569/","original":[{"nr":"1","text":"Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen."},{"nr":"2","text":"Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."},{"nr":"2a","text":"Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 liegt ferner vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht. Die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten sind bei der Berechnung der Monatsmiete nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen. Einer Abhilfefrist oder einer Abmahnung nach § 543 Absatz 3 Satz 1 bedarf es nicht. Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 sowie § 543 Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden."},{"nr":"3","text":"Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt:\n\n1. Im Falle des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a ist der rückständige Teil der Miete nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.\n2. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.\n3. Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen, wenn nicht die Voraussetzungen der außerordentlichen fristlosen Kündigung schon wegen der bisher geschuldeten Miete erfüllt sind."},{"nr":"4","text":"Der zur Kündigung führende wichtige Grund ist in dem Kündigungsschreiben anzugeben."},{"nr":"5","text":"Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift oder von § 543 abweicht, ist unwirksam. Ferner ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, aus anderen als den im Gesetz zugelassenen Gründen außerordentlich fristlos zu kündigen."}],"erklaerung":{"nr":"569","titel_einfach":"Fristlose Kündigung der Wohnung: wichtige Gründe","kurz":"Nach § 569 BGB ist eine fristlose Kündigung der Wohnung auch bei erheblicher Gesundheitsgefahr, nachhaltiger Störung des Hausfriedens oder Kautionsrückstand möglich; Nachzahlen kann sie bei Mietschulden unwirksam machen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für eine fristlose Kündigung brauchst du einen wichtigen Grund nach § 543 Absatz 1 BGB. Einen solchen Grund hast du als Mieter auch, wenn deine Wohnung so beschaffen ist, dass ihre Benutzung die Gesundheit erheblich gefährdet. Das gilt auch, wenn du diesen gefährlichen Zustand schon beim Abschluss des Mietvertrags kanntest. Und es gilt auch, wenn du darauf verzichtet hast, deine Rechte wegen dieses Zustands geltend zu machen."},{"nr":"2","einfach":"Ein wichtiger Grund nach § 543 Absatz 1 BGB liegt außerdem vor, wenn du oder dein Vermieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Voraussetzung ist: Dem anderen ist es nicht zuzumuten, den Mietvertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zu seinem sonstigen Ende fortzusetzen. Dabei zählen alle Umstände des Einzelfalls, vor allem ein Verschulden der Beteiligten. Außerdem muss man die Interessen beider Seiten gegeneinander abwägen."},{"nr":"2a","einfach":"Ein wichtiger Grund nach § 543 Absatz 1 BGB liegt auch vor, wenn du mit der Sicherheit (Kaution) nach § 551 BGB in Verzug bist, und zwar mit einem Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten. Für die Berechnung zählt die Monatsmiete ohne die Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind. Dein Vermieter muss dir vorher keine Frist zur Abhilfe setzen und dich nicht abmahnen (§ 543 Absatz 3 Satz 1 BGB). Entsprechend gelten aber zwei Schutzregeln: Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn dein Vermieter das Geld bekommt, bevor er kündigt (§ 543 Absatz 2 Satz 2 BGB). Und sie wird unwirksam, wenn er es spätestens 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage bekommt oder sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung verpflichtet (Absatz 3 Nr. 2 Satz 1)."},{"nr":"3","einfach":"Für die fristlose Kündigung wegen Mietrückstands nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gilt zusätzlich:\n1. Bist du an 2 aufeinanderfolgenden Terminen mit einem Teil der Miete im Rückstand (§ 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a BGB), zählt der Rückstand nur dann als nicht unerheblich, wenn er mehr als 1 Monatsmiete beträgt. Das gilt nicht, wenn die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.\n2. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn dein Vermieter spätestens 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage die gesamte fällige Miete und die fällige Nutzungsentschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB bekommt. Dasselbe gilt, wenn sich in dieser Zeit eine öffentliche Stelle verpflichtet, das zu zahlen. Das gilt nicht, wenn dieser Kündigung schon innerhalb der letzten 2 Jahre eine Kündigung vorausgegangen ist, die auf diese Weise unwirksam geworden ist.\n3. Bist du rechtskräftig verurteilt worden, eine erhöhte Miete nach den §§ 558 bis 560 BGB zu zahlen, darf dein Vermieter wegen Zahlungsverzugs erst 2 Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung kündigen. Das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung schon wegen der bisher geschuldeten Miete erfüllt sind."},{"nr":"4","einfach":"Wer fristlos kündigt, muss den wichtigen Grund im Kündigungsschreiben angeben. Das gilt für dich und für deinen Vermieter."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von den Absätzen 1 bis 3 oder von § 543 BGB abweichen, sind unwirksam. Unwirksam ist auch eine Vereinbarung, nach der dein Vermieter aus anderen als den gesetzlich zugelassenen Gründen fristlos kündigen darf."}],"beispiel":{"titel":"Das Jobcenter übernimmt die Rückstände","text":"Jan zahlt im März und April keine Miete. Seine Vermieterin kündigt ihm deshalb fristlos und nennt den Rückstand im Kündigungsschreiben. Am 10. Juni wird Jan ihre Räumungsklage zugestellt. Am 1. August verpflichtet sich das Jobcenter, alle bis dahin fälligen Mieten und Nutzungsentschädigungen zu zahlen. In den 2 Jahren davor ist keine Kündigung gegen Jan auf diese Weise unwirksam geworden. Nach § 569 Absatz 3 Nr. 2 BGB wird die fristlose Kündigung damit unwirksam."},"wichtig":["Wer fristlos kündigt, muss den wichtigen Grund im Kündigungsschreiben angeben.","Bei Mietschulden wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter bis 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage alles Fällige bekommt oder sich eine öffentliche Stelle dazu verpflichtet – nicht aber ein zweites Mal binnen 2 Jahren.","Bist du mit der Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten ohne Betriebskosten im Verzug, darf dein Vermieter ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen."],"begriffe":[{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein Grund, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, bis zum Ende der Kündigungsfrist am Mietvertrag festzuhalten (§ 543 Absatz 1 BGB)."},{"wort":"Hausfrieden","erklaerung":"Das geordnete, rücksichtsvolle Zusammenleben der Menschen in einem Haus."},{"wort":"Verzug","erklaerung":"Du zahlst eine fällige Summe nicht rechtzeitig und hast das zu vertreten (§ 286 BGB)."},{"wort":"Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem dir die Räumungsklage des Vermieters zugestellt wird (§§ 253, 261 der Zivilprozessordnung)."},{"wort":"öffentliche Stelle","erklaerung":"Eine Behörde, zum Beispiel das Jobcenter oder das Sozialamt."}],"fragen":[{"frage":"Ab wie viel Mietrückstand darf der Vermieter fristlos kündigen?","antwort":"§ 569 Absatz 3 Nr. 1 BGB regelt das nur für einen Fall: Bist du an 2 aufeinanderfolgenden Terminen mit einem Teil der Miete im Rückstand, muss der Rückstand mehr als 1 Monatsmiete betragen. Die übrigen Fälle regelt § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 BGB."},{"frage":"Kann ich fristlos kündigen, wenn meine Wohnung gesundheitsschädlich ist, etwa wegen Schimmel?","antwort":"Ja, wenn die Benutzung der Wohnung die Gesundheit erheblich gefährdet – auch wenn du den Zustand beim Einzug kanntest (§ 569 Absatz 1 BGB). Ob ein bestimmter Schimmelbefall so weit geht, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte. Ob du vorher eine Frist setzen musst, regelt § 543 Absatz 3 BGB."},{"frage":"Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden durch Nachzahlen abwenden?","antwort":"Nach § 569 Absatz 3 Nr. 2 BGB wird sie unwirksam, wenn dein Vermieter spätestens 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage die fällige Miete und Entschädigung bekommt oder sich eine öffentliche Stelle dazu verpflichtet. Das gilt nicht, wenn dir in den 2 Jahren davor schon einmal eine Kündigung so unwirksam geworden ist. Zu einer zusätzlichen ordentlichen Kündigung siehe den Hinweis zur Rechtsprechung."}],"verweise":[{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, vor allem wegen Mietrückstand"},{"norm":"§ 551 BGB","warum":"Wie hoch die Kaution sein darf und wann sie fällig ist"},{"norm":"§ 546a BGB","warum":"Entschädigung, wenn die Wohnung nach Vertragsende nicht zurückgegeben wird"},{"norm":"§ 558 BGB","warum":"Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete"},{"norm":"§ 559 BGB","warum":"Mieterhöhung nach Modernisierung"},{"norm":"§ 560 BGB","warum":"Änderung von Betriebskosten-Pauschale und Vorauszahlungen"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"}],"praxis":"Der Bundesgerichtshof hat 2005 und erneut 2018 entschieden: Das Nachzahlen nach Absatz 3 Nr. 2 macht nur die fristlose Kündigung unwirksam. Hat der Vermieter zugleich auch ordentlich gekündigt, kann diese ordentliche Kündigung trotzdem wirksam sein.","leicht":"Ein Miet-Vertrag kann manchmal sofort enden.\nDafür braucht man einen wichtigen Grund.\nEin Grund für Sie: Die Wohnung ist sehr gefährlich für Ihre Gesundheit.\nEin Grund für beide Seiten: Die andere Seite stört dauernd den Haus-Frieden.\nHaus-Frieden heißt: Alle im Haus leben gut zusammen.\nEin Grund für den Vermieter: Sie zahlen die Miete nicht.\nDer Rückstand muss mehr als 1 Monats-Miete sein.\nAuch eine nicht gezahlte Kaution kann ein Grund sein.\nDer Grund muss im Kündigungs-Brief stehen.\nSie haben wegen Miet-Schulden eine Kündigung ohne Frist bekommen?\nDann kann diese Kündigung unwirksam werden.\nDafür muss der Vermieter das ganze Geld bekommen.\nOder ein Amt verspricht, das Geld zu zahlen.\nDas muss bis 2 Monate nach der Klage vom Vermieter passieren.\nDas klappt nur einmal in 2 Jahren.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Gesundheitsgefahr (auch bei Kenntnis), Hausfrieden, Kautionsrückstand von 2 Nettokaltmieten ohne Abmahnung, Unerheblichkeitsgrenze 1 Monatsmiete, Schonfristzahlung binnen 2 Monaten nach Rechtshängigkeit mit 2-Jahres-Sperre, Begründungspflicht geprüft; Beispiel (Zustellung 10. Juni, Jobcenter-Zusage 1. August) korrekt; praxis (BGH 2005/2018: ordentliche Kündigung bleibt) zutreffend. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"570","bezeichnung":"§ 570 BGB","titel_amtlich":"Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/570/","original":[{"nr":null,"text":"Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu."}],"erklaerung":{"nr":"570","titel_einfach":"Kein Behalten der Wohnung als Druckmittel","kurz":"Nach § 570 BGB darf der Mieter die Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietvertrags nicht verweigern, um eigene Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen, etwa die Rückzahlung der Kaution.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Endet dein Mietvertrag, musst du die Wohnung zurückgeben (§ 546 BGB). Du darfst die Rückgabe nicht davon abhängig machen, dass dein Vermieter dir vorher etwas zahlt oder leistet, was er dir schuldet. Ein solches Zurückbehaltungsrecht hast du gegenüber dem Anspruch auf Rückgabe nicht."}],"beispiel":{"titel":"Schlüssel erst gegen Geld?","text":"Melanie zieht Ende Juni aus. Ihr Vermieter schuldet ihr nach ihrer Ansicht noch 400 Euro für eine Reparatur, die sie bezahlt hat. Sie will die Schlüssel erst abgeben, wenn er die 400 Euro überweist. Nach § 570 BGB darf sie die Rückgabe der Wohnung aber nicht zurückhalten, um ihre Forderung durchzusetzen. Sie muss die Wohnung zurückgeben; ihre Forderung kann sie unabhängig davon geltend machen."},"wichtig":["Du darfst die Rückgabe der Wohnung nicht verweigern, bis dein Vermieter dir Geld zahlt, das er dir schuldet."],"begriffe":[{"wort":"Zurückbehaltungsrecht","erklaerung":"Das Recht, eine eigene Leistung zu verweigern, bis der andere seine Gegenleistung erbringt (§ 273 BGB)."},{"wort":"Rückgabeanspruch","erklaerung":"Das Recht des Vermieters, die Mietsache nach dem Ende des Mietvertrags zurückzubekommen (§ 546 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich die Schlüssel behalten, bis der Vermieter die Kaution zurückzahlt?","antwort":"Nein. Nach § 570 BGB hast du gegen den Anspruch deines Vermieters auf Rückgabe der Wohnung kein Zurückbehaltungsrecht. Du musst die Wohnung am Ende des Mietvertrags zurückgeben, auch wenn er dir noch etwas schuldet."}],"verweise":[{"norm":"§ 546 BGB","warum":"Pflicht des Mieters, die Mietsache nach Vertragsende zurückzugeben"},{"norm":"§ 273 BGB","warum":"Was ein Zurückbehaltungsrecht ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.\nDann müssen Sie die Wohnung zurückgeben.\nVielleicht schuldet Ihnen der Vermieter noch Geld.\nZum Beispiel die Kaution.\nTrotzdem müssen Sie die Wohnung zurückgeben.\nSie dürfen die Schlüssel nicht behalten.\nDas Geld können Sie trotzdem vom Vermieter verlangen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"571","bezeichnung":"§ 571 BGB","titel_amtlich":"Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/571/","original":[{"nr":"1","text":"Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. Dies gilt nicht, wenn der Mieter gekündigt hat."},{"nr":"2","text":"Wird dem Mieter nach § 721 oder § 794a der Zivilprozessordnung eine Räumungsfrist gewährt, so ist er für die Zeit von der Beendigung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Räumungsfrist zum Ersatz eines weiteren Schadens nicht verpflichtet."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"571","titel_einfach":"Schadensersatz, wenn du nach Vertragsende nicht ausziehst","kurz":"Nach § 571 BGB muss ein Mieter, der die Wohnung nach Vertragsende nicht zurückgibt, weiteren Schaden nur ersetzen, wenn er das zu vertreten hat und soweit es der Billigkeit entspricht; anders bei eigener Kündigung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Gibst du die Wohnung nach dem Ende des Mietvertrags nicht zurück, kann dein Vermieter nach § 546a Absatz 1 BGB eine Entschädigung verlangen. Einen weiteren Schaden im Sinne von § 546a Absatz 2 BGB kann er aber nur geltend machen, wenn die Rückgabe aus Gründen unterblieben ist, die du zu vertreten hast. Und du musst den Schaden nur so weit ersetzen, wie es die Billigkeit verlangt – also wie es unter Berücksichtigung aller Umstände gerecht ist. Hast du selbst gekündigt, gilt nach Satz 3 jedenfalls die Begrenzung auf die Billigkeit nicht. Ob Satz 3 („Dies gilt nicht, wenn der Mieter gekündigt hat“) auch die Voraussetzung „zu vertreten“ betrifft, lässt der Wortlaut offen."},{"nr":"2","einfach":"Hat dir das Gericht nach § 721 oder § 794a der Zivilprozessordnung eine Räumungsfrist gewährt, musst du für die Zeit vom Ende des Mietvertrags bis zum Ablauf dieser Räumungsfrist keinen weiteren Schaden ersetzen."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Räumungsfrist vom Gericht","text":"Nach einer Kündigung durch ihren Vermieter endet der Mietvertrag von Sophie am 31. März. Sie findet keine neue Wohnung, und das Gericht gewährt ihr eine Räumungsfrist bis 30. Juni. Der Vermieter wollte die Wohnung ab April teurer neu vermieten und verlangt den entgangenen Mehrbetrag als Schaden. Nach § 571 Absatz 2 BGB muss Sophie für die Zeit bis 30. Juni keinen weiteren Schaden ersetzen. Die Entschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB betrifft diese Regel nicht."},"wichtig":["Während einer vom Gericht gewährten Räumungsfrist musst du keinen weiteren Schaden ersetzen, der über die Entschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB hinausgeht.","Hast du selbst gekündigt, gilt nach Absatz 1 Satz 3 jedenfalls die Beschränkung auf das, was die Billigkeit verlangt, nicht."],"begriffe":[{"wort":"weiterer Schaden","erklaerung":"Ein Schaden, der über die Entschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB hinausgeht – zum Beispiel, weil der Vermieter die Wohnung nicht an einen neuen Mieter übergeben konnte."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein, vor allem weil man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 276 BGB)."},{"wort":"Billigkeit","erklaerung":"Was im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände gerecht ist. Was genau das bedeutet, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Räumungsfrist","erklaerung":"Eine Frist, die das Gericht einem Mieter nach der Zivilprozessordnung gewähren kann, damit er Zeit für den Auszug hat."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich Schadensersatz zahlen, wenn ich nach Ende des Mietvertrags nicht rechtzeitig ausziehe?","antwort":"Einen Schaden über die Entschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB hinaus musst du nach § 571 Absatz 1 BGB nur ersetzen, wenn du die verspätete Rückgabe zu vertreten hast, und nur so weit, wie es die Billigkeit verlangt. Hast du selbst gekündigt, gilt jedenfalls die Beschränkung auf die Billigkeit nicht."},{"frage":"Muss ich während einer Räumungsfrist Schadensersatz zahlen?","antwort":"Einen weiteren Schaden musst du für die Zeit bis zum Ende einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist nicht ersetzen (§ 571 Absatz 2 BGB). Die Entschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB regelt § 571 BGB nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 546a BGB","warum":"Entschädigung des Vermieters, wenn die Wohnung nicht zurückgegeben wird"},{"norm":"§ 721 ZPO","warum":"Räumungsfrist im Räumungsurteil"},{"norm":"§ 794a ZPO","warum":"Räumungsfrist bei einem Räumungsvergleich"},{"norm":"§ 276 BGB","warum":"Wann man etwas zu vertreten hat"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.\nSie ziehen aber nicht rechtzeitig aus.\nDann kann der Vermieter Geld verlangen.\nManchmal hat der Vermieter einen größeren Schaden.\nDiesen Schaden müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie schuld an der Verspätung sind.\nUnd nur so viel, wie gerecht ist.\nHaben Sie selbst gekündigt?\nDann gelten strengere Regeln für Sie.\nDas Gericht kann Ihnen mehr Zeit für den Auszug geben.\nDas heißt Räumungs-Frist.\nFür diese Zeit müssen Sie den größeren Schaden nicht bezahlen."},"pruefung":{"status":"unsicher","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"572","bezeichnung":"§ 572 BGB","titel_amtlich":"Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/572/","original":[{"nr":"1","text":"Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen."},{"nr":"2","text":"Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist."}],"erklaerung":{"nr":"572","titel_einfach":"Kein Rücktritt und keine Ende-Klausel gegen den Mieter","kurz":"Nach § 572 BGB kann sich ein Vermieter nach Übergabe der Wohnung nicht auf ein vereinbartes Rücktrittsrecht berufen und auch nicht auf eine Bedingung, mit der der Mietvertrag zum Nachteil des Mieters enden soll.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Manchmal steht im Mietvertrag, dass dein Vermieter vom Vertrag zurücktreten darf. Ein Rücktritt heißt: Er löst sich vom Vertrag, und der Vertrag wird rückgängig gemacht. Auf eine solche Vereinbarung kann sich dein Vermieter nicht berufen, sobald er dir den Wohnraum überlassen hat – also sobald du ihn bekommen hast."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal steht im Mietvertrag, dass er endet, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Das nennt man eine auflösende Bedingung. Auf eine solche Vereinbarung kann sich dein Vermieter ebenfalls nicht berufen, wenn sie zu deinem Nachteil ist."}],"beispiel":{"titel":"Der Sohn kommt zurück","text":"Sofia mietet eine Wohnung von Herrn Brandt. Im Vertrag steht: „Der Mietvertrag endet, sobald mein Sohn aus dem Ausland zurückkehrt.“ Zwei Jahre später kommt der Sohn zurück. Herr Brandt meint, der Mietvertrag sei damit beendet. Nach § 572 Absatz 2 BGB kann er sich auf diese Klausel aber nicht berufen, denn sie wirkt zu Sofias Nachteil. Der Mietvertrag endet also nicht durch die Rückkehr des Sohnes. Ob Herr Brandt kündigen darf, richtet sich nach den Kündigungsregeln, etwa § 573 BGB."},"wichtig":["Ein vereinbartes Rücktrittsrecht des Vermieters zählt nicht mehr, sobald du den Wohnraum bekommen hast.","Eine Klausel, nach der der Mietvertrag bei einem bestimmten Ereignis zu deinem Nachteil endet, kann dein Vermieter nicht gegen dich verwenden."],"begriffe":[{"wort":"Rücktritt","erklaerung":"Eine Erklärung, mit der sich jemand vom Vertrag löst, sodass der Vertrag rückgängig gemacht wird."},{"wort":"auflösende Bedingung","erklaerung":"Eine Vereinbarung, nach der ein Vertrag von selbst endet, wenn ein bestimmtes, unsicheres Ereignis eintritt."},{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem du den Wohnraum tatsächlich bekommst – meist mit der Schlüsselübergabe."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten?","antwort":"Wenn ihr ein Rücktrittsrecht vereinbart habt, kann er sich darauf nicht mehr berufen, sobald er dir den Wohnraum überlassen hat (§ 572 Absatz 1 BGB). Für die Zeit vor der Überlassung regelt § 572 BGB nichts."},{"frage":"Ist eine Klausel gültig, nach der mein Mietvertrag bei einem bestimmten Ereignis endet?","antwort":"Dein Vermieter kann sich auf eine solche Klausel nicht berufen, wenn sie zu deinem Nachteil ist (§ 572 Absatz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Wann der Vermieter ordentlich kündigen darf"},{"norm":"§ 575 BGB","warum":"Wann ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen werden kann"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine Wohnung gemietet.\nIm Miet-Vertrag kann eine besondere Regel stehen.\nDie Regel sagt: Der Vermieter darf vom Vertrag zurück-treten.\nZurück-treten heißt: Der Vertrag soll nicht mehr gelten.\nSie wohnen schon in der Wohnung?\nDann darf der Vermieter diese Regel nicht mehr nutzen.\nIm Miet-Vertrag kann auch stehen: Der Vertrag endet bei einem bestimmten Ereignis.\nZum Beispiel: Der Sohn vom Vermieter kommt zurück.\nDiese Regel ist schlecht für Sie.\nDann darf der Vermieter diese Regel nicht nutzen.\nDer Miet-Vertrag läuft dann weiter."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"573","bezeichnung":"§ 573 BGB","titel_amtlich":"Ordentliche Kündigung des Vermieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/573/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen."},{"nr":"2","text":"Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn\n\n1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,\n2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder\n3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will."},{"nr":"3","text":"Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"573","titel_einfach":"Wann der Vermieter kündigen darf","kurz":"Nach § 573 BGB darf ein Vermieter einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag ordentlich nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigenbedarf, und muss den Grund im Kündigungsschreiben nennen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter darf nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat, dass das Mietverhältnis endet. Das heißt: einen Grund, den das Gesetz anerkennt. Gemeint ist die ordentliche Kündigung, also die Kündigung mit Kündigungsfrist. Er darf nicht kündigen, um eine höhere Miete zu erreichen."},{"nr":"2","einfach":"Ein berechtigtes Interesse hat dein Vermieter vor allem in diesen Fällen:\n1. Du hast deine Pflichten aus dem Mietvertrag schuldhaft und nicht nur geringfügig verletzt.\n2. Er braucht die Räume als Wohnung für sich, für seine Familienangehörigen oder für Angehörige seines Haushalts.\n3. Der Mietvertrag hindert ihn daran, das Grundstück angemessen wirtschaftlich zu verwerten, und er hätte dadurch erhebliche Nachteile. Dass er bei einer neuen Vermietung als Wohnung mehr Miete bekommen könnte, zählt dabei nicht. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Wohnung im Zusammenhang mit einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung verkaufen will. Das gilt, wenn die Umwandlung geplant ist oder erst stattgefunden hat, nachdem du die Wohnung bekommen hast.\nDie Liste nennt nur Beispiele („insbesondere“). Auch andere Gründe können ein berechtigtes Interesse sein."},{"nr":"3","einfach":"Dein Vermieter muss die Gründe für sein berechtigtes Interesse im Kündigungsschreiben angeben. Andere Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam. Ein Mietvertrag kann dem Vermieter also zum Beispiel keine Kündigung ohne berechtigtes Interesse erlauben."}],"beispiel":{"titel":"Eigenbedarf für die Tochter","text":"Herr Yilmaz vermietet seit 6 Jahren eine Wohnung an Lea. Seine Tochter Elif beginnt ein Studium in der Stadt und soll in diese Wohnung ziehen. Herr Yilmaz kündigt Lea schriftlich und nennt im Kündigungsschreiben den Grund: Er braucht die Wohnung für Elif. Das ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB, denn Elif ist eine Familienangehörige. Hätte er den Grund im Schreiben weggelassen, könnte er sich später nicht darauf berufen – der Grund bestand ja schon bei der Kündigung."},"wichtig":["Der Vermieter muss den Grund im Kündigungsschreiben nennen; später nachgeschobene Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind.","Eine Kündigung, um eine höhere Miete zu erreichen, ist ausgeschlossen.","Wegen Eigenbedarfs darf der Vermieter nur kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts braucht."],"begriffe":[{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz anerkennt – zum Beispiel, dass der Vermieter die Wohnung für seine Familie braucht."},{"wort":"schuldhaft","erklaerung":"Absichtlich oder fahrlässig – also so, dass man es hätte vermeiden können und müssen."},{"wort":"Angehörige seines Haushalts","erklaerung":"Menschen, die dauerhaft mit dem Vermieter in seinem Haushalt leben, auch wenn sie nicht mit ihm verwandt sind."},{"wort":"wirtschaftliche Verwertung","erklaerung":"Eine sinnvolle wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks durch den Vermieter, zum Beispiel ein Verkauf oder ein Neubau."},{"wort":"Wohnungseigentum","erklaerung":"Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Haus – also eine Eigentumswohnung."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Vermieter kündigen, weil er mehr Miete will?","antwort":"Nein. § 573 Absatz 1 BGB schließt eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung aus."},{"frage":"Darf mein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?","antwort":"Ja, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts braucht (§ 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB). Den Grund muss er im Kündigungsschreiben nennen."},{"frage":"Muss der Vermieter den Kündigungsgrund nennen?","antwort":"Ja. Nach § 573 Absatz 3 BGB muss er die Gründe im Kündigungsschreiben angeben. Andere Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind."}],"verweise":[{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Kündigungsfristen"},{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung bei besonderer Härte"},{"norm":"§ 573a BGB","warum":"Kündigung ohne berechtigtes Interesse in einem Haus mit höchstens 2 Wohnungen, in dem der Vermieter selbst wohnt"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"},{"norm":"§ 577a BGB","warum":"Kündigungssperre nach Umwandlung in Eigentumswohnungen"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Wohnraum, für den § 573 nicht gilt, etwa bei Vermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"}],"praxis":null,"leicht":"Der Vermieter will Ihnen kündigen.\nDafür braucht er einen guten Grund.\nDas Gesetz nennt Beispiele für gute Gründe.\nErster Grund: Sie haben gegen den Miet-Vertrag verstoßen.\nDas war mehr als eine Kleinigkeit.\nUnd Sie sind selbst schuld daran.\nZweiter Grund: Der Vermieter braucht die Wohnung für sich selbst.\nOder er braucht die Wohnung für seine Familie.\nAuch Menschen aus seinem Haushalt zählen.\nDritter Grund: Der Vermieter kann das Grundstück wegen dem Miet-Vertrag nicht sinnvoll nutzen.\nDadurch hat er große Nachteile.\nMehr Miete ist kein guter Grund.\nDer Vermieter muss den Grund in den Kündigungs-Brief schreiben.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Berechtigtes Interesse, Ausschluss der Kündigung zur Mieterhöhung, Regelbeispiele Nr. 1–3 inkl. Umwandlungs-Ausschluss, Angabe der Gründe im Kündigungsschreiben und Beispiel (Eigenbedarf für die Tochter) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"573a","bezeichnung":"§ 573a BGB","titel_amtlich":"Erleichterte Kündigung des Vermieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/573a/","original":[{"nr":"1","text":"Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist."},{"nr":"3","text":"In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"573a","titel_einfach":"Kündigung ohne Grund im Haus mit höchstens 2 Wohnungen","kurz":"Nach § 573a BGB darf ein Vermieter, der selbst im Haus mit höchstens 2 Wohnungen wohnt, auch ohne berechtigtes Interesse kündigen; die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du wohnst in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, und dein Vermieter wohnt selbst in diesem Gebäude? Dann darf er dir auch kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB zu haben. Er braucht also keinen Grund wie Eigenbedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall aber um 3 Monate."},{"nr":"2","einfach":"Dasselbe gilt, wenn du Wohnraum in der Wohnung gemietet hast, in der dein Vermieter selbst wohnt – zum Beispiel ein Zimmer. Ausnahme: Der Wohnraum ist nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB vom Kündigungsschutz ausgenommen. Das betrifft Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss und den du nicht dauerhaft mit deiner Familie oder mit Menschen nutzt, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst. Für solchen Wohnraum gilt § 573a BGB nicht; die Kündigungsfrist steht dann in § 573c Absatz 3 BGB."},{"nr":"3","einfach":"Im Kündigungsschreiben muss dein Vermieter angeben, dass er die Kündigung auf Absatz 1 oder Absatz 2 stützt."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung im Zweifamilienhaus","text":"Frau Petersen wohnt im Obergeschoss ihres Zweifamilienhauses. Malte mietet seit 2 Jahren die Wohnung im Erdgeschoss. Frau Petersen kündigt ihm, ohne einen Grund zu nennen. Im Schreiben steht, dass sie sich auf § 573a Absatz 1 BGB stützt. Die Kündigung kommt am Montag, 2. Februar 2026, bei Malte an. Nach der normalen Frist aus § 573c BGB würde der Mietvertrag am 30. April 2026 enden. Wegen § 573a BGB kommen 3 Monate dazu: Der Mietvertrag endet am 31. Juli 2026."},"wichtig":["Die Kündigungsfrist ist in diesem Fall 3 Monate länger als die normale Frist.","Im Kündigungsschreiben muss stehen, dass die Kündigung auf diese erleichterte Kündigung gestützt wird.","Die Regel gilt nur, wenn der Vermieter selbst im Gebäude mit höchstens 2 Wohnungen oder in derselben Wohnung wohnt."],"begriffe":[{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf."},{"wort":"Mieterschutz","erklaerung":"Regeln, die Mieter vor Kündigungen und Mieterhöhungen schützen. Für manche Arten von Wohnraum gelten wichtige Teile davon nach § 549 BGB nicht."}],"fragen":[{"frage":"Kann mein Vermieter ohne Grund kündigen, wenn er im selben Haus wohnt?","antwort":"Ja, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat und er selbst darin wohnt (§ 573a Absatz 1 BGB). Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate, und im Kündigungsschreiben muss stehen, dass er sich auf diese Regel stützt."},{"frage":"Welche Kündigungsfrist gilt im Zweifamilienhaus mit Vermieter?","antwort":"Kündigt der Vermieter ohne berechtigtes Interesse nach § 573a BGB, gilt die normale Kündigungsfrist aus § 573c BGB plus 3 Monate."},{"frage":"Kann mir mein Vermieter mein Zimmer in seiner Wohnung ohne Grund kündigen?","antwort":"Ja, nach § 573a Absatz 2 BGB gilt die erleichterte Kündigung auch für Wohnraum in der Wohnung, in der der Vermieter selbst wohnt, mit 3 Monaten längerer Frist. Ist der Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB vom Mieterschutz ausgenommen, gelten andere Regeln."}],"verweise":[{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigung mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf"},{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Die normalen Kündigungsfristen, zu denen die 3 Monate hinzukommen"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Wohnraum, der vom Mieterschutz ausgenommen ist"},{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung bei besonderer Härte"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen in einem Haus mit höchstens 2 Wohnungen.\nIhr Vermieter wohnt auch in diesem Haus.\nDann darf er Ihnen ohne besonderen Grund kündigen.\nDafür gilt eine längere Kündigungs-Frist.\nDie Frist ist 3 Monate länger als sonst.\nDas gilt auch für ein Zimmer in der Wohnung vom Vermieter.\nEs gibt Ausnahmen.\nDer Vermieter muss etwas in den Kündigungs-Brief schreiben.\nEr muss schreiben: Ich kündige nach dieser besonderen Regel.\nEine Abmachung mit schlechteren Regeln für Sie gilt nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"573b","bezeichnung":"§ 573b BGB","titel_amtlich":"Teilkündigung des Vermieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/573b/","original":[{"nr":"1","text":"Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,\n\n1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder\n2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten."},{"nr":"2","text":"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."},{"nr":"3","text":"Verzögert sich der Beginn der Bauarbeiten, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen."},{"nr":"4","text":"Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"573b","titel_einfach":"Wann der Vermieter nur Keller oder Dachboden kündigen darf","kurz":"Nach § 573b BGB darf ein Vermieter Nebenräume wie Keller oder Dachboden einzeln und ohne berechtigtes Interesse kündigen, wenn er dort neuen Mietwohnraum schaffen oder Wohnungen damit ausstatten will.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Vermieter darf Nebenräume, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, oder Teile des Grundstücks kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB zu haben. Nebenräume sind zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden, ein Grundstücksteil etwa ein Stück Garten. Dafür muss er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränken. Deine Wohnung selbst bleibt also gemietet. Außerdem muss er die Räume oder Grundstücksteile für einen dieser Zwecke nutzen wollen:\n1. um Wohnraum zu schaffen, den er vermieten will, oder\n2. um den neu geschaffenen und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten."},{"nr":"2","einfach":"Kündigt dein Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats, wirkt die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Kündigt dein Vermieter zum Beispiel am 3. Werktag im März, endet der Mietvertrag über den Nebenraum am 31. Mai."},{"nr":"3","einfach":"Beginnen die Bauarbeiten später als geplant, kannst du verlangen, dass das Mietverhältnis um einen entsprechenden Zeitraum verlängert wird."},{"nr":"4","einfach":"Du kannst verlangen, dass die Miete angemessen gesenkt wird. Was angemessen ist, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Der Dachboden wird zur Wohnung","text":"Hanna hat eine Wohnung samt Dachbodenabteil gemietet. Ihr Vermieter will den Dachboden zu einer neuen Wohnung ausbauen und diese vermieten. Er kündigt nur das Dachbodenabteil und plant den Baubeginn für Juni. Die Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, bei Hanna an. Das Abteil muss sie damit zum 31. Mai 2026 abgeben, ihre Wohnung behält sie. Hanna kann verlangen, dass die Miete angemessen sinkt. Beginnen die Bauarbeiten erst im September, kann sie verlangen, dass sie das Abteil entsprechend länger nutzen darf."},"wichtig":["Die Teilkündigung ohne berechtigtes Interesse ist nur erlaubt, wenn der Vermieter neuen Wohnraum zum Vermieten schaffen oder Wohnraum mit Nebenräumen ausstatten will.","Du kannst nach einer solchen Teilkündigung eine angemessene Senkung der Miete verlangen.","Verzögert sich der Baubeginn, kannst du eine entsprechende Verlängerung verlangen."],"begriffe":[{"wort":"Nebenräume","erklaerung":"Räume, die zur Wohnung gehören, aber nicht zum Wohnen bestimmt sind – zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden."},{"wort":"Teilkündigung","erklaerung":"Eine Kündigung, die nur einen Teil der Mietsache betrifft, etwa einen Keller, während der Rest gemietet bleibt."},{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Vermieter mir den Keller kündigen?","antwort":"§ 573b BGB erlaubt das ohne berechtigtes Interesse, wenn er nur den Keller kündigt und ihn nutzen will, um Wohnraum zum Vermieten zu schaffen oder neuen und vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen auszustatten. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats erfolgen."},{"frage":"Muss ich weniger Miete zahlen, wenn mir der Dachboden gekündigt wird?","antwort":"Du kannst nach § 573b Absatz 4 BGB eine angemessene Senkung der Miete verlangen. Wie hoch sie ausfällt, legt das Gesetz nicht fest."}],"verweise":[{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigung mit berechtigtem Interesse"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Wohnraum, für den besondere Regeln gelten"}],"praxis":null,"leicht":"Zu Ihrer Wohnung gehört vielleicht ein Keller.\nOder ein Dach-Boden.\nDer Vermieter darf diesen Raum allein kündigen.\nIhre Wohnung behalten Sie.\nDafür braucht er einen bestimmten Plan.\nEr will dort eine neue Miet-Wohnung bauen.\nOder er will Wohnungen mit diesen Räumen ausstatten.\nDie Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat kommen.\nDann endet die Miete für den Raum am Ende vom übernächsten Monat.\nSie können dann weniger Miete verlangen.\nDie Bau-Arbeiten fangen später an?\nDann können Sie verlangen: Sie behalten den Raum länger."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"573c","bezeichnung":"§ 573c BGB","titel_amtlich":"Fristen der ordentlichen Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/573c/","original":[{"nr":"1","text":"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."},{"nr":"2","text":"Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden."},{"nr":"3","text":"Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"573c","titel_einfach":"Welche Kündigungsfristen für Mietwohnungen gelten","kurz":"Nach § 573c BGB ist eine Kündigung der Mietwohnung spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich; für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren um je 3 Monate.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats möglich. Kündigst du zum Beispiel bis zum 3. Werktag im März, endet der Mietvertrag am 31. Mai. Wann eine Kündigung wirksam wird, steht nicht hier, sondern in § 130 BGB: Danach kommt es darauf an, wann sie beim anderen ankommt. Diese Frist gilt für dich und für deinen Vermieter. Für deinen Vermieter verlängert sie sich aber: Sind seit der Überlassung der Wohnung 5 Jahre vergangen, kommen 3 Monate hinzu. Nach 8 Jahren kommen noch einmal 3 Monate hinzu. Deine Frist als Mieter bleibt gleich, egal wie lange du schon dort wohnst."},{"nr":"2","einfach":"Ist die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, könnt ihr eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren."},{"nr":"3","einfach":"Für Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ende desselben Monats möglich. Gemeint ist Wohnraum, der Teil der Wohnung ist, in der dein Vermieter selbst wohnt, und den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss. Das gilt nicht, wenn du den Wohnraum dauerhaft mit deiner Familie nutzen darfst oder mit Menschen, mit denen du auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt führst."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 1 oder Absatz 3 abweichen, sind unwirksam. Eine längere Kündigungsfrist für dich als Mieter könnt ihr also nicht wirksam vereinbaren."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung Anfang März","text":"Konstantin will seine Mietwohnung kündigen. Sein Kündigungsschreiben kommt am Dienstag, 3. März 2026, bei seiner Vermieterin an. Das ist der 2. Werktag im März. Der Mietvertrag endet deshalb am 31. Mai 2026. Wäre das Schreiben erst am Donnerstag, 5. März, angekommen, wäre der 3. Werktag schon vorbei gewesen. Dann hätte der Mietvertrag erst am 30. Juni 2026 geendet."},"wichtig":["Wer spätestens am 3. Werktag eines Monats kündigt, beendet den Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.","Nur die Frist für den Vermieter wird länger: nach 5 Jahren seit der Überlassung der Wohnung um 3 Monate, nach 8 Jahren um weitere 3 Monate.","Eine Vereinbarung, die die Fristen aus Absatz 1 oder 3 zu deinem Nachteil ändert, ist unwirksam."],"begriffe":[{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem du die Wohnung tatsächlich bekommen hast – meist die Schlüsselübergabe, nicht unbedingt der Tag der Vertragsunterschrift."},{"wort":"übernächster Monat","erklaerung":"Der zweite Monat nach dem Monat, in dem gekündigt wird – bei einer Kündigung im März also der Mai."},{"wort":"vorübergehender Gebrauch","erklaerung":"Eine Vermietung, die von Anfang an nur für kurze Zeit gedacht ist, zum Beispiel eine Ferienwohnung."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?","antwort":"Nach § 573c Absatz 1 BGB kannst du spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen – das sind knapp 3 Monate. Für dich als Mieter gilt das unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst."},{"frage":"Wie lange ist die Kündigungsfrist für den Vermieter?","antwort":"Zunächst genauso lang wie für dich. Sind seit der Überlassung der Wohnung 5 Jahre vergangen, verlängert sie sich um 3 Monate, nach 8 Jahren um weitere 3 Monate (§ 573c Absatz 1 BGB)."},{"frage":"Gilt eine längere Kündigungsfrist im Mietvertrag?","antwort":"Nicht, wenn sie dich als Mieter benachteiligt: Nach § 573c Absatz 4 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, die zu deinem Nachteil von den Fristen in Absatz 1 oder 3 abweicht. Zu einem befristeten Kündigungsverzicht siehe den Hinweis zur Rechtsprechung."}],"verweise":[{"norm":"§ 130 BGB","warum":"Eine Erklärung wird wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Welcher Wohnraum mit Absatz 3 gemeint ist"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Die Kündigung muss schriftlich sein"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Wann der Vermieter überhaupt kündigen darf"},{"norm":"§ 573a BGB","warum":"Bei der erleichterten Kündigung verlängert sich die Frist um 3 Monate"}],"praxis":"Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden: Mieter und Vermieter dürfen das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine begrenzte Zeit gegenseitig ausschließen. In einem vorgedruckten Mietvertrag geht das nach einem Urteil von 2005 höchstens für 4 Jahre.","leicht":"Sie wollen Ihre Wohnung kündigen.\nDann gilt eine Kündigungs-Frist.\nIhre Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat beim Vermieter sein.\nDann endet der Miet-Vertrag am Ende vom übernächsten Monat.\nEin Beispiel: Die Kündigung ist am 2. März beim Vermieter.\nDann endet der Miet-Vertrag am 31. Mai.\nDiese Frist gilt auch für den Vermieter.\nWohnen Sie schon lange in der Wohnung?\nDann hat der Vermieter eine längere Frist.\nNach 5 Jahren sind es 3 Monate mehr.\nNach 8 Jahren sind es noch einmal 3 Monate mehr.\nIhre Frist als Mieter bleibt gleich.\nFür manche Zimmer gibt es kürzere Fristen.\nEine längere Frist für Sie im Miet-Vertrag gilt nicht.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Grundfrist (3. Werktag → Ende des übernächsten Monats), Verlängerung nur für Vermieter nach 5 und 8 Jahren, Abs. 2–4 und Beispiel nachgerechnet (1.3.2026 Sonntag → 3.3. = 2. Werktag, 5.3. = 4. Werktag) geprüft; praxis (BGH 2003/2005 Kündigungsverzicht, formularmäßig max. 4 Jahre) zutreffend. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"573d","bezeichnung":"§ 573d BGB","titel_amtlich":"Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/573d/","original":[{"nr":"1","text":"Kann ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend."},{"nr":"2","text":"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). § 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"573d","titel_einfach":"Sonderkündigung mit gesetzlicher Frist bei Wohnungen","kurz":"Nach § 573d BGB gelten bei der außerordentlichen Kündigung des Vermieters mit gesetzlicher Frist die §§ 573 und 573a BGB, außer gegenüber Erben; die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Manche Vorschriften erlauben, einen unbefristeten Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen – also aus einem besonderen Anlass, den das Gesetz nennt, mit der Frist aus Absatz 2. Ein Beispiel ist § 563 Absatz 4 BGB: Nach dem Tod des Mieters kann der Vermieter unter bestimmten Bedingungen der Person kündigen, die in den Mietvertrag eingetreten ist. Kündigt dein Vermieter so, gelten § 573 BGB und § 573a BGB entsprechend. Er braucht also ein berechtigtes Interesse – außer in den Fällen des § 573a BGB. Ausgenommen ist die Kündigung gegenüber den Erben des Mieters nach § 564 BGB: Für sie gelten § 573 BGB und § 573a BGB nicht. Ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB verlangt § 573d BGB dafür also nicht."},{"nr":"2","einfach":"Die gesetzliche Frist ist so: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats erfolgen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Für Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB gilt eine kürzere Frist: spätestens am 15. eines Monats zum Ende desselben Monats. Gemeint ist Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss, wenn ihn der Mieter nicht dauerhaft mit seiner Familie oder einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt nutzt. Die 3 Monate längere Frist aus § 573a Absatz 1 Satz 2 BGB gilt hier nicht. Eine Verlängerung je nach Wohndauer, wie sie § 573c BGB für die ordentliche Kündigung vorsieht, nennt § 573d BGB nicht."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung gegenüber dem Erben","text":"Herr Werner hat allein in seiner Mietwohnung gelebt und ist gestorben. Niemand tritt in den Mietvertrag ein, sein Sohn Paul ist Erbe. Die Vermieterin kündigt Paul innerhalb eines Monats, nachdem sie davon erfahren hat (§ 564 BGB). § 573d Absatz 1 BGB nimmt diese Kündigung von § 573 BGB aus, ein berechtigtes Interesse braucht sie also nicht. Die Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, bei Paul an. Der Mietvertrag endet damit am 31. Mai 2026."},"wichtig":["Bei einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse – außer gegenüber Erben nach § 564 BGB oder in den Fällen des § 573a BGB.","Die gesetzliche Frist: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats; bei Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB, etwa einem möblierten Zimmer in der Vermieterwohnung, bis zum 15. zum Monatsende."],"begriffe":[{"wort":"außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","erklaerung":"Eine Kündigung, die ein Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, etwa nach dem Tod des Mieters, auch wenn sie sonst nicht möglich wäre – aber mit Kündigungsfrist."},{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf."},{"wort":"Erbe","erklaerung":"Die Person, die nach dem Tod eines Menschen dessen Vermögen und Pflichten übernimmt."}],"fragen":[{"frage":"Braucht der Vermieter bei einem Sonderkündigungsrecht einen Kündigungsgrund?","antwort":"Ja, nach § 573d Absatz 1 BGB gilt § 573 BGB entsprechend: Er braucht ein berechtigtes Interesse, außer in den Fällen des § 573a BGB. Für die Kündigung gegenüber Erben nach § 564 BGB gilt § 573 BGB nicht; ein berechtigtes Interesse ist dann nicht nötig."},{"frage":"Welche Frist gilt bei der außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist?","antwort":"Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats erfolgen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573d Absatz 2 BGB). Bei Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB reicht eine Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ende dieses Monats."}],"verweise":[{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigung nur mit berechtigtem Interesse"},{"norm":"§ 573a BGB","warum":"Erleichterte Kündigung im Haus mit höchstens 2 Wohnungen"},{"norm":"§ 564 BGB","warum":"Kündigung gegenüber den Erben nach dem Tod des Mieters"},{"norm":"§ 563 BGB","warum":"Eintritt von Angehörigen in den Mietvertrag nach dem Tod des Mieters"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Welcher Wohnraum mit Absatz 2 gemeint ist"},{"norm":"§ 575a BGB","warum":"Dieselbe Regel für Mietverträge auf bestimmte Zeit"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal darf man einen Miet-Vertrag früher kündigen.\nDas Gesetz erlaubt das in besonderen Fällen.\nEin Beispiel: Der Mieter ist gestorben.\nDann gilt eine feste Kündigungs-Frist.\nDie Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat kommen.\nDann endet der Vertrag am Ende vom übernächsten Monat.\nDer Vermieter braucht dafür meistens einen guten Grund.\nDer Erbe ist der neue Vertrags-Partner?\nDann braucht der Vermieter keinen Grund.\nFür manche Zimmer gibt es kürzere Fristen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"574","bezeichnung":"§ 574 BGB","titel_amtlich":"Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/574/","original":[{"nr":"1","text":"Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt."},{"nr":"2","text":"Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann."},{"nr":"3","text":"Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"574","titel_einfach":"Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte","kurz":"Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du kannst der Kündigung deines Vermieters widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis weiterläuft. Dafür muss das Ende des Mietverhältnisses eine Härte bedeuten – für dich, deine Familie oder einen anderen Angehörigen deines Haushalts. Außerdem muss die Härte so schwer wiegen, dass sie auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es wird also abgewogen. Das Widerspruchsrecht gibt es nicht, wenn ein Grund vorliegt, der deinen Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt."},{"nr":"2","einfach":"Eine Härte liegt auch vor, wenn du keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden kannst. Was sonst als Härte zählt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"nr":"3","einfach":"Bei der Abwägung zählen auf der Seite deines Vermieters nur die Gründe, die er im Kündigungsschreiben nach § 573 Absatz 3 BGB angegeben hat. Andere Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Nachgeschobener Grund zählt nicht","text":"Frau Lorenz kündigt ihrer Mieterin Aylin wegen Eigenbedarfs für ihren Sohn und nennt das im Kündigungsschreiben. Aylin widerspricht: Sie findet trotz langer Suche keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen. Das ist nach § 574 Absatz 2 BGB eine Härte. Vor Gericht bringt Frau Lorenz zusätzlich vor, sie wolle das Haus ohnehin bald verkaufen. Diesen Plan hatte sie schon bei der Kündigung, ihn aber nicht ins Schreiben aufgenommen. Bei der Abwägung zählt auf ihrer Seite deshalb nur der Eigenbedarf (§ 574 Absatz 3 BGB). Wie die Abwägung ausgeht, entscheidet im Streit das Gericht."},"wichtig":["Wenn ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, kannst du nicht nach § 574 BGB widersprechen.","Für den Vermieter zählen bei der Abwägung nur die Gründe aus dem Kündigungsschreiben, außer nachträglich entstandene.","Form und Frist des Widerspruchs regelt § 574b BGB."],"begriffe":[{"wort":"Härte","erklaerung":"Ein schwerer Nachteil, den das Ende des Mietverhältnisses für dich, deine Familie oder deinen Haushalt bedeuten würde."},{"wort":"Ersatzwohnraum","erklaerung":"Eine andere Wohnung, in die du statt der gekündigten Wohnung ziehen könntest."},{"wort":"außerordentliche fristlose Kündigung","erklaerung":"Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die ohne Kündigungsfrist sofort wirkt."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich einer Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen?","antwort":"Ja, nach § 574 BGB, wenn das Ende des Mietverhältnisses für dich, deine Familie oder einen anderen Angehörigen deines Haushalts eine Härte wäre, die auch mit Blick auf die berechtigten Interessen deines Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Wie und bis wann du widersprechen musst, steht in § 574b BGB."},{"frage":"Was gilt als Härtefall bei einer Kündigung?","antwort":"§ 574 Absatz 2 BGB nennt ein Beispiel: Du kannst keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden. Was sonst eine Härte ist, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"frage":"Kann ich auch einer fristlosen Kündigung widersprechen?","antwort":"Nicht mit dem Härte-Widerspruch: Liegt ein Grund vor, der deinen Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, gibt es kein Widerspruchsrecht nach § 574 Absatz 1 BGB. Ob ein solcher Grund vorliegt, richtet sich nach den §§ 543 und 569 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 574a BGB","warum":"Wie lange und zu welchen Bedingungen das Mietverhältnis weiterläuft"},{"norm":"§ 574b BGB","warum":"Form und Frist des Widerspruchs"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigungsgründe des Vermieters und Pflicht, sie im Kündigungsschreiben zu nennen"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Der Vermieter soll auf das Widerspruchsrecht hinweisen"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Wohnraum, für den § 574 BGB nicht gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt.\nSie können dagegen Widerspruch einlegen.\nWiderspruch heißt: Sie wollen in der Wohnung bleiben.\nDafür muss der Auszug sehr schlimm für Sie sein.\nOder für Ihre Familie.\nDas nennt man eine Härte.\nEin Beispiel: Sie finden keine passende andere Wohnung.\nDann vergleicht man Ihre Gründe mit den Gründen vom Vermieter.\nFür den Vermieter zählen nur die Gründe aus dem Kündigungs-Brief.\nGründe, die erst nach der Kündigung entstehen, zählen auch.\nEs gibt eine Ausnahme.\nDer Vermieter darf Ihnen sofort kündigen?\nDann können Sie keinen Widerspruch einlegen.\nFür den Widerspruch gibt es eine Frist.\nDie Frist steht in Paragraf 574b.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Härte-Widerspruch mit Interessenabwägung, Ausschluss bei Grund zur fristlosen Kündigung, Ersatzwohnraum als Regelfall der Härte, nur im Kündigungsschreiben genannte Gründe (außer nachträglich entstandene) und Beispiel geprüft; Verweis auf § 574b für Form und Frist vorhanden. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"574a","bezeichnung":"§ 574a BGB","titel_amtlich":"Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/574a/","original":[{"nr":"1","text":"Im Falle des § 574 kann der Mieter verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt wird."},{"nr":"2","text":"Kommt keine Einigung zustande, so werden die Fortsetzung des Mietverhältnisses, deren Dauer sowie die Bedingungen, zu denen es fortgesetzt wird, durch Urteil bestimmt. Ist ungewiss, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, auf Grund derer die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet, so kann bestimmt werden, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"574a","titel_einfach":"Wie lange der Mietvertrag nach einem Widerspruch weiterläuft","kurz":"Nach § 574a BGB kann ein Mieter nach berechtigtem Härte-Widerspruch verlangen, dass der Mietvertrag so lange weiterläuft, wie es angemessen ist; ohne Einigung legt ein Gericht Dauer und Bedingungen fest.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du nach § 574 BGB ein Recht auf Fortsetzung, kannst du verlangen, dass das Mietverhältnis so lange weiterläuft, wie es unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Ist es deinem Vermieter aber nicht zuzumuten, das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, kannst du nur eine Fortsetzung zu angemessen geänderten Bedingungen verlangen."},{"nr":"2","einfach":"Einigt ihr euch nicht, entscheidet ein Gericht durch Urteil. Es legt fest, ob das Mietverhältnis weiterläuft, wie lange und zu welchen Bedingungen. Ist ungewiss, wann die Gründe für die Härte voraussichtlich wegfallen, kann das Gericht bestimmen, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiterläuft."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Einigung bis zum Schuljahresende","text":"Herr Lindner hat der Eigenbedarfskündigung seiner Vermieterin Frau Ahrens nach § 574 BGB widersprochen. Seine Tochter macht im Sommer 2027 Abitur, und die Familie hat noch keine Ersatzwohnung gefunden. Frau Ahrens und Herr Lindner einigen sich: Das Mietverhältnis läuft bis zum 31. Juli 2027 weiter. Hätten sie sich nicht geeinigt, hätte nach § 574a Absatz 2 BGB ein Gericht durch Urteil über die Fortsetzung, ihre Dauer und die Bedingungen entschieden."},"wichtig":["Du kannst verlangen, dass das Mietverhältnis so lange weiterläuft, wie es unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.","Ist die Fortsetzung zu den alten Bedingungen für den Vermieter unzumutbar, kannst du nur eine Fortsetzung zu angemessen geänderten Bedingungen verlangen.","Ohne Einigung entscheidet ein Gericht; bei ungewissem Ende der Härte auch über eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit."],"begriffe":[{"wort":"Fortsetzung des Mietverhältnisses","erklaerung":"Der Mietvertrag läuft trotz der Kündigung weiter, sodass du in der Wohnung bleiben darfst."},{"wort":"unbestimmte Zeit","erklaerung":"Ohne festes Enddatum – das Mietverhältnis läuft weiter, bis es auf anderem Weg endet."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange läuft der Mietvertrag nach einem erfolgreichen Widerspruch weiter?","antwort":"Du kannst verlangen, dass er so lange weiterläuft, wie es unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (§ 574a Absatz 1 BGB). Einigt ihr euch nicht, legt ein Gericht die Dauer im Urteil fest; ist ungewiss, wann die Härte wegfällt, kann es auch eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit bestimmen."},{"frage":"Können sich nach einem Widerspruch die Bedingungen meines Mietvertrags ändern?","antwort":"Ja, wenn es deinem Vermieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Dann kannst du nur eine Fortsetzung zu angemessen geänderten Bedingungen verlangen (§ 574a Absatz 1 BGB). Welche Änderungen angemessen sind, legt das Gesetz nicht fest."}],"verweise":[{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Wann du der Kündigung wegen Härte widersprechen kannst"},{"norm":"§ 574b BGB","warum":"Form und Frist des Widerspruchs"},{"norm":"§ 574c BGB","warum":"Weitere Fortsetzung, wenn sich die Umstände ändern"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben einer Kündigung widersprochen.\nIhr Widerspruch ist berechtigt.\nDann können Sie verlangen: Ihr Miet-Vertrag läuft weiter.\nUnd zwar so lange, wie es passend ist.\nManchmal ist das für den Vermieter zu viel.\nDann können sich die Regeln im Vertrag etwas ändern.\nSie und der Vermieter können sich einigen.\nSie einigen sich nicht?\nDann entscheidet ein Gericht.\nDas Gericht legt fest: Wie lange läuft der Vertrag weiter?\nUnd zu welchen Regeln?\nManchmal ist das Ende von Ihren Problemen unklar.\nDann kann das Gericht bestimmen: Der Vertrag läuft ohne End-Datum weiter."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"574b","bezeichnung":"§ 574b BGB","titel_amtlich":"Form und Frist des Widerspruchs","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/574b/","original":[{"nr":"1","text":"Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist in Textform zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen."},{"nr":"2","text":"Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"574b","titel_einfach":"Wie und bis wann du einer Kündigung widersprichst","kurz":"Nach § 574b BGB muss ein Mieter den Härte-Widerspruch in Textform erklären, spätestens 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses; ohne rechtzeitigen Hinweis des Vermieters geht es noch im ersten Gerichtstermin.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Deinen Widerspruch gegen die Kündigung musst du in Textform erklären. Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der du als Absender genannt bist (§ 126b BGB) – etwa ein Brief oder eine E-Mail. Verlangt dein Vermieter es, sollst du ihm unverzüglich mitteilen, aus welchen Gründen du widersprichst. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB)."},{"nr":"2","einfach":"Dein Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn du ihm den Widerspruch nicht spätestens 2 Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses erklärt hast. Es gibt eine Ausnahme: Hat dein Vermieter dich nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist auf die Möglichkeit des Widerspruchs, auf die Form und auf die Frist hingewiesen? Dann kannst du noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits widersprechen. Das ist die erste Gerichtsverhandlung, wenn dein Vermieter auf Räumung der Wohnung klagt."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Kein Hinweis im Kündigungsschreiben","text":"Herr Krüger kündigt seinem Mieter Emil zum 31. Oktober 2026. Auf das Recht zum Widerspruch, dessen Form und Frist weist er nicht hin. Emil widerspricht erst im September, also weniger als 2 Monate vor dem Ende. Herr Krüger klagt auf Räumung. Weil er Emil nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen hat, kann Emil den Widerspruch noch im ersten Termin vor Gericht erklären (§ 574b Absatz 2 BGB)."},"wichtig":["Der Widerspruch muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.","Erklärst du den Widerspruch später als 2 Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, kann dein Vermieter die Fortsetzung ablehnen.","Hat dein Vermieter nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen, kannst du noch im ersten Termin des Räumungsprozesses widersprechen."],"begriffe":[{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Absender nennt – etwa ein Brief oder eine E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB)."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir unter den Umständen möglich ist."},{"wort":"Räumungsrechtsstreit","erklaerung":"Ein Gerichtsverfahren, in dem der Vermieter verlangt, dass der Mieter die Wohnung räumt und herausgibt."}],"fragen":[{"frage":"Bis wann muss ich der Kündigung widersprechen?","antwort":"Spätestens 2 Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, sonst kann dein Vermieter die Fortsetzung ablehnen (§ 574b Absatz 2 BGB). Hat er dich nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen, kannst du noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits widersprechen."},{"frage":"Kann ich der Kündigung per E-Mail widersprechen?","antwort":"Ja. Der Widerspruch muss nach § 574b Absatz 1 BGB in Textform erklärt werden, und dazu gehört auch eine E-Mail, die dich als Absender nennt (§ 126b BGB)."},{"frage":"Muss ich im Widerspruch Gründe nennen?","antwort":"§ 574b BGB verlangt das nicht von vornherein. Verlangt dein Vermieter es aber, sollst du ihm unverzüglich Auskunft über die Gründe geben (Absatz 1 Satz 2)."}],"verweise":[{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Wann du der Kündigung wegen Härte widersprechen kannst"},{"norm":"§ 568 BGB","warum":"Der Vermieter soll rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hinweisen"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"},{"norm":"§ 574a BGB","warum":"Wie lange das Mietverhältnis nach dem Widerspruch weiterläuft"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt.\nSie wollen Widerspruch einlegen.\nDen Widerspruch müssen Sie aufschreiben.\nEin Brief ist gut.\nEine E-Mail geht auch.\nEs gibt eine Frist.\nDer Widerspruch muss früh genug beim Vermieter sein.\nSpätestens 2 Monate vor dem Ende vom Miet-Vertrag.\nSonst kann der Vermieter Nein sagen.\nEs gibt eine Ausnahme.\nDer Vermieter hat Sie nicht rechtzeitig über den Widerspruch und die Frist informiert?\nDann können Sie auch später noch widersprechen.\nSogar noch beim ersten Termin vor Gericht.\nDer Vermieter fragt nach Ihren Gründen?\nDann sollen Sie ihm die Gründe schnell sagen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"574c","bezeichnung":"§ 574c BGB","titel_amtlich":"Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/574c/","original":[{"nr":"1","text":"Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Fortsetzung bestimmend gewesen war."},{"nr":"2","text":"Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist, so kann der Mieter der Kündigung widersprechen und vom Vermieter verlangen, das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Haben sich die Umstände verändert, die für die Fortsetzung bestimmend gewesen waren, so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nur nach § 574 verlangen; unerhebliche Veränderungen bleiben außer Betracht."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"574c","titel_einfach":"Noch einmal verlängern, wenn sich die Lage ändert","kurz":"Nach § 574c BGB kann ein Mieter nach einer befristeten Fortsetzung des Mietvertrags eine weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben oder erwartete Umstände ausgeblieben sind.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wurde nach den §§ 574 bis 574b BGB durch Einigung oder Urteil bestimmt, dass dein Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit weiterläuft? Dann kannst du eine weitere Fortsetzung nur in 2 Fällen verlangen:\n- Eine wesentliche Änderung der Umstände rechtfertigt sie.\n- Ein Ereignis ist nicht eingetreten, mit dem gerechnet wurde und nach dem sich die Dauer der Fortsetzung gerichtet hatte."},{"nr":"2","einfach":"Hat ein Gericht durch Urteil bestimmt, dass dein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiterläuft, und kündigt dein Vermieter später erneut? Dann kannst du der Kündigung widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiterläuft. Haben sich aber die Umstände geändert, die für die Fortsetzung maßgeblich waren, kannst du die Fortsetzung nur nach § 574 BGB verlangen – also nur, wenn die Voraussetzungen des Härte-Widerspruchs nach § 574 BGB vorliegen. Unerhebliche Veränderungen zählen dabei nicht als Änderung."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Die neue Wohnung wird nicht fertig","text":"Marta hat einer Kündigung widersprochen. Sie und ihr Vermieter haben sich geeinigt: Das Mietverhältnis läuft bis zum 30. Juni 2027 weiter, weil Martas neue Eigentumswohnung bis dahin fertig sein soll. Der Bau verzögert sich bis Dezember 2027. Damit ist ein Umstand nicht eingetreten, nach dem sich die Dauer der Fortsetzung gerichtet hatte. § 574c Absatz 1 BGB schließt eine weitere Fortsetzung deshalb nicht aus. Ob und wie lange es weitergeht, müssen Marta und ihr Vermieter wieder klären – ohne Einigung entscheidet ein Gericht."},"wichtig":["Nach einer befristeten Fortsetzung gibt es eine weitere Fortsetzung nur bei wesentlich geänderten Umständen oder wenn ein erwartetes Ereignis ausbleibt.","Kündigt der Vermieter nach einer gerichtlichen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit erneut, kannst du wieder widersprechen."],"begriffe":[{"wort":"wesentliche Änderung der Umstände","erklaerung":"Eine deutliche Veränderung der Lage, die bei der ersten Fortsetzung noch nicht absehbar war. Was genau wesentlich ist, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"unbestimmte Zeit","erklaerung":"Ohne festes Enddatum – das Mietverhältnis läuft weiter, bis es auf anderem Weg endet."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich nach einer Fortsetzung des Mietvertrags noch einmal eine Verlängerung verlangen?","antwort":"Nur, wenn eine wesentliche Änderung der Umstände das rechtfertigt oder ein erwartetes Ereignis nicht eingetreten ist, nach dem sich die Dauer der Fortsetzung gerichtet hatte (§ 574c Absatz 1 BGB)."},{"frage":"Was gilt, wenn der Vermieter nach einem Urteil erneut kündigt?","antwort":"Hat das Gericht eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit bestimmt, kannst du widersprechen und wieder eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit verlangen. Haben sich die maßgeblichen Umstände nicht nur unerheblich geändert, geht das nur nach § 574 BGB (§ 574c Absatz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte"},{"norm":"§ 574a BGB","warum":"Fortsetzung durch Einigung oder Urteil"},{"norm":"§ 574b BGB","warum":"Form und Frist des Widerspruchs"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag wurde nach einem Widerspruch verlängert.\nDie Verlängerung hat ein End-Datum.\nSie wollen noch länger bleiben?\nDas geht nur in 2 Fällen.\nErster Fall: Ihre Lage hat sich stark verändert.\nZweiter Fall: Etwas Erwartetes ist nicht passiert.\nZum Beispiel: Ihre neue Wohnung ist nicht fertig.\nManchmal hat ein Gericht den Vertrag ohne End-Datum verlängert.\nDer Vermieter kündigt dann noch einmal?\nDann können Sie wieder widersprechen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"575","bezeichnung":"§ 575 BGB","titel_amtlich":"Zeitmietvertrag","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/575/","original":[{"nr":"1","text":"Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit\n\n1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,\n2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder\n3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will\nund er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen."},{"nr":"2","text":"Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen."},{"nr":"3","text":"Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"575","titel_einfach":"Wann ein befristeter Mietvertrag erlaubt ist","kurz":"Nach § 575 BGB ist ein befristeter Wohnungsmietvertrag nur mit einem gesetzlichen Grund wie Eigenbedarf möglich, den der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich nennt; sonst gilt der Vertrag als unbefristet.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Mietvertrag kann auf bestimmte Zeit geschlossen werden, also mit festem Enddatum. Dafür muss dein Vermieter nach dem Ende der Mietzeit einen dieser Pläne haben:\n1. Er will die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen.\n2. Er will die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so stark verändern oder instand setzen, dass die Arbeiten erheblich erschwert würden, wenn der Mietvertrag weiterliefe.\n3. Er will die Räume an jemanden vermieten, der zur Dienstleistung verpflichtet ist – etwa an einen Arbeitnehmer.\nAußerdem muss er dir den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen. Fehlt das, gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen."},{"nr":"2","einfach":"Frühestens 4 Monate vor dem Ende der Befristung kannst du von deinem Vermieter verlangen, dass er dir innerhalb eines Monats mitteilt, ob der Grund für die Befristung noch besteht. Antwortet er später, kannst du verlangen, dass das Mietverhältnis um die Zeit der Verspätung verlängert wird."},{"nr":"3","einfach":"Tritt der Grund für die Befristung erst später ein, kannst du eine Verlängerung um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Fällt der Grund ganz weg, kannst du eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Dein Vermieter muss beweisen, dass der Grund eingetreten ist und wie lange es sich verzögert hat."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Die Tochter bleibt im Ausland","text":"Frau Kaya vermietet ihre Wohnung an Jonas bis zum 31. März 2027. Im Vertrag steht schriftlich der Grund: Danach soll ihre Tochter dort einziehen. Anfang Januar 2027 fragt Jonas, ob der Grund noch besteht. Frau Kaya antwortet innerhalb eines Monats: Ihre Tochter hat eine feste Stelle im Ausland und zieht nicht ein. Der Grund für die Befristung ist damit weggefallen. Jonas kann nach § 575 Absatz 3 BGB verlangen, dass sein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird."},"wichtig":["Der Grund für die Befristung muss dir bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden – sonst gilt der Mietvertrag als unbefristet.","Frühestens 4 Monate vor Ablauf kannst du fragen, ob der Grund noch besteht; dein Vermieter hat dann 1 Monat Zeit für die Antwort.","Fällt der Grund weg, kannst du eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen."],"begriffe":[{"wort":"Befristung","erklaerung":"Die Vereinbarung, dass der Mietvertrag zu einem festen Zeitpunkt endet."},{"wort":"Befristungsgrund","erklaerung":"Der Plan des Vermieters für die Zeit nach dem Mietende, der die Befristung erlaubt – etwa Eigenbedarf."},{"wort":"zur Dienstleistung Verpflichteter","erklaerung":"Jemand, der für den Vermieter oder einen anderen Dienste leisten muss, zum Beispiel ein Arbeitnehmer."},{"wort":"Beweislast","erklaerung":"Wer etwas beweisen muss. Kann er es nicht, geht der Streit in diesem Punkt zu seinen Lasten aus."}],"fragen":[{"frage":"Ist mein befristeter Mietvertrag wirksam?","antwort":"Die Befristung gilt nur, wenn dein Vermieter einen der Gründe aus § 575 Absatz 1 BGB hat und dir diesen Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt hat. Sonst gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für manchen Wohnraum gilt § 575 BGB nicht, siehe § 549 BGB."},{"frage":"Was passiert, wenn der Grund für die Befristung wegfällt?","antwort":"Dann kannst du verlangen, dass dein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird (§ 575 Absatz 3 BGB). Tritt der Grund nur später ein, kannst du eine Verlängerung um diesen Zeitraum verlangen."},{"frage":"Muss mein Vermieter mir sagen, ob der Befristungsgrund noch besteht?","antwort":"Ja, wenn du ihn frühestens 4 Monate vor Ende der Befristung danach fragst. Er muss dann innerhalb eines Monats antworten; antwortet er später, kannst du eine Verlängerung um die Zeit der Verspätung verlangen (§ 575 Absatz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Wohnraum, für den § 575 BGB nicht gilt, etwa im Studentenwohnheim"},{"norm":"§ 575a BGB","warum":"Außerordentliche Kündigung eines befristeten Mietvertrags"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags durch den Vermieter"},{"norm":"§ 550 BGB","warum":"Ein Mietvertrag über mehr als 1 Jahr ohne Schriftform gilt als unbefristet"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Miet-Vertrag kann ein festes End-Datum haben.\nDas nennt man Zeit-Miet-Vertrag.\nDafür braucht der Vermieter einen bestimmten Grund.\nEin Beispiel: Er will danach selbst in der Wohnung wohnen.\nOder seine Familie soll dort wohnen.\nDen Grund muss er Ihnen beim Vertrags-Abschluss aufschreiben.\nSonst hat der Vertrag kein End-Datum.\nSie können vor dem Ende nachfragen.\nDas geht frühestens 4 Monate vor dem Ende.\nGilt der Grund noch?\nDer Vermieter muss Ihnen innerhalb von 1 Monat antworten.\nDer Grund ist weggefallen?\nDann können Sie verlangen: Der Vertrag läuft ohne End-Datum weiter.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abschließende Befristungsgründe Nr. 1–3, schriftliche Mitteilung bei Vertragsschluss (sonst unbefristet), Auskunftsanspruch ab 4 Monaten vor Ablauf, Verlängerungsansprüche und Beweislast geprüft; Beispiel (Grund entfällt → Verlängerung auf unbestimmte Zeit) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"575a","bezeichnung":"§ 575a BGB","titel_amtlich":"Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/575a/","original":[{"nr":"1","text":"Kann ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend."},{"nr":"2","text":"Die §§ 574 bis 574c gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses höchstens bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt der Beendigung verlangt werden kann."},{"nr":"3","text":"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). § 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung."},{"nr":"4","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"575a","titel_einfach":"Befristeten Mietvertrag mit gesetzlicher Frist kündigen","kurz":"Nach § 575a BGB gilt für die außerordentliche Kündigung eines befristeten Wohnungsmietvertrags mit gesetzlicher Frist: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Manche Vorschriften erlauben, auch einen befristeten Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen – also vor dem vereinbarten Ende, aber mit einer Kündigungsfrist. Kündigt dein Vermieter so, gelten § 573 BGB und § 573a BGB entsprechend. Er braucht also ein berechtigtes Interesse – außer in den Fällen des § 573a BGB. Ausgenommen ist die Kündigung gegenüber den Erben des Mieters nach § 564 BGB: Für sie gelten § 573 BGB und § 573a BGB nicht. Ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB verlangt § 575a BGB dafür also nicht."},{"nr":"2","einfach":"Kündigt dein Vermieter so, gelten die Regeln zum Härte-Widerspruch (§§ 574 bis 574c BGB) entsprechend. Die Fortsetzung kannst du aber höchstens bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem der Mietvertrag ohnehin enden sollte."},{"nr":"3","einfach":"Die gesetzliche Frist ist so: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats erfolgen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Für Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB gilt eine kürzere Frist: spätestens am 15. eines Monats zum Ende desselben Monats. Gemeint ist Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, den er überwiegend mit Möbeln ausstatten muss, wenn ihn der Mieter nicht dauerhaft mit seiner Familie oder einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt nutzt. Die 3 Monate längere Frist aus § 573a Absatz 1 Satz 2 BGB gilt hier nicht."},{"nr":"4","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Untervermietung verweigert","text":"Lukas hat eine Wohnung bis Ende 2028 befristet gemietet. Er möchte ein Zimmer untervermieten, doch sein Vermieter verweigert die Erlaubnis, ohne dass in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt. Nach § 540 Absatz 1 BGB darf Lukas deshalb außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Seine Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, beim Vermieter an. Nach § 575a Absatz 3 BGB endet der Mietvertrag am 31. Mai 2026 – lange vor dem vereinbarten Ende."},"wichtig":["Die gesetzliche Frist: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats; bei Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB bis zum 15. zum Monatsende.","Kündigt der Vermieter, braucht er auch hier ein berechtigtes Interesse – außer gegenüber Erben nach § 564 BGB oder in den Fällen des § 573a BGB.","Ein Härte-Widerspruch kann das Mietverhältnis höchstens bis zum vereinbarten Vertragsende verlängern."],"begriffe":[{"wort":"außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","erklaerung":"Eine Kündigung, die ein Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, auch wenn der Vertrag sonst nicht kündbar wäre – aber mit Kündigungsfrist."},{"wort":"berechtigtes Interesse","erklaerung":"Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz in § 573 BGB anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?","antwort":"§ 575a BGB regelt nur den Fall, dass ein Gesetz eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist erlaubt, etwa § 540 Absatz 1 BGB. Dann gilt: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Wann ein solches Kündigungsrecht besteht, steht in anderen Vorschriften."},{"frage":"Kann ich der Kündigung eines befristeten Mietvertrags widersprechen?","antwort":"Kündigt dein Vermieter einen befristeten Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist, gelten nach § 575a Absatz 2 BGB die Regeln zum Härte-Widerspruch (§§ 574 bis 574c BGB) entsprechend. Die Fortsetzung kannst du aber höchstens bis zum vertraglich vereinbarten Ende verlangen."}],"verweise":[{"norm":"§ 575 BGB","warum":"Wann ein Mietvertrag befristet werden darf"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigung nur mit berechtigtem Interesse"},{"norm":"§ 564 BGB","warum":"Kündigung gegenüber den Erben nach dem Tod des Mieters"},{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte"},{"norm":"§ 540 BGB","warum":"Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert"},{"norm":"§ 573d BGB","warum":"Dieselbe Regel für unbefristete Mietverträge"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Welcher Wohnraum mit Absatz 3 gemeint ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Miet-Vertrag hat ein festes End-Datum.\nManchmal darf man trotzdem früher kündigen.\nDas Gesetz erlaubt das in besonderen Fällen.\nDann gilt eine feste Kündigungs-Frist.\nDie Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat kommen.\nDann endet der Vertrag am Ende vom übernächsten Monat.\nDer Vermieter braucht dafür meistens einen guten Grund.\nDer Vermieter kündigt?\nDann können Sie bei einer Härte widersprechen.\nHärte heißt: Der Auszug ist sehr schlimm für Sie.\nDer Vertrag läuft dann höchstens bis zum vereinbarten End-Datum weiter.\nFür manche Zimmer gibt es kürzere Fristen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"576","bezeichnung":"§ 576 BGB","titel_amtlich":"Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/576/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 mit folgenden Fristen kündigen:\n\n1. bei Wohnraum, der dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird;\n2. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats, wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung von Wohnraum erfordert hat, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, und der Wohnraum aus dem gleichen Grund für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird."},{"nr":"2","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"576","titel_einfach":"Besondere Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen","kurz":"Nach § 576 BGB gelten für die Kündigung einer Werkmietwohnung nach Ende des Dienstverhältnisses besondere, teils kürzere Fristen, wenn der Vermieter sie für einen anderen Beschäftigten braucht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel betrifft Wohnraum, der dir mit Rücksicht auf dein Dienstverhältnis vermietet wurde – zum Beispiel wegen deines Arbeitsverhältnisses. Man nennt ihn Werkmietwohnung. Ist dein Dienstverhältnis beendet, kann dein Vermieter mit besonderen Fristen kündigen. Die längeren Fristen für Vermieter nach 5 und 8 Jahren aus § 573c Absatz 1 Satz 2 BGB gelten in diesen Fällen nicht. Es gelten diese Fristen:\n1. Hast du die Wohnung seit weniger als 10 Jahren: Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats. Voraussetzung: Der Vermieter braucht die Wohnung für eine andere Person, die zur Dienstleistung verpflichtet ist.\n2. Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende desselben Monats. Voraussetzung: Deine Arbeit hat ihrer Art nach eine Wohnung in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte erfordert, und die Wohnung wird aus demselben Grund für eine andere zur Dienstleistung verpflichtete Person gebraucht.\nDie Vorschrift regelt nur die Fristen. Ob dein Vermieter überhaupt kündigen darf, steht in anderen Vorschriften, etwa § 573 BGB."},{"nr":"2","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Die Hausmeisterwohnung wird gebraucht","text":"Herr Demir war Hausmeister in einer Wohnanlage und hat 4 Jahre lang die Hausmeisterwohnung direkt in der Anlage gemietet. Seine Stelle erforderte, dass er vor Ort wohnt. Sein Arbeitsverhältnis endet, und die neue Hausmeisterin braucht die Wohnung aus demselben Grund. Der Vermieter kündigt. Die Kündigung kommt am Montag, 2. März 2026, an. Nach § 576 Absatz 1 Nr. 2 BGB gilt die kurze Frist: Der Vermieter kann schon zum 31. März 2026 kündigen."},"wichtig":["Die besonderen Fristen gelten erst, wenn das Dienstverhältnis beendet ist.","Die Frist nach Nr. 1 gilt nur, wenn du die Wohnung seit weniger als 10 Jahren hast.","Bei Wohnungen, die wegen der Art der Arbeit nahe an der Arbeitsstätte liegen müssen, kann die Kündigung schon zum Ende desselben Monats wirken."],"begriffe":[{"wort":"Werkmietwohnung","erklaerung":"Eine Wohnung, die mit einem eigenen Mietvertrag an jemanden vermietet ist, weil er in einem Dienstverhältnis steht, etwa als Arbeitnehmer."},{"wort":"Dienstverhältnis","erklaerung":"Ein Vertragsverhältnis, in dem jemand Dienste leistet – zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis."},{"wort":"zur Dienstleistung Verpflichteter","erklaerung":"Jemand, der aus einem Dienstvertrag Arbeit leisten muss, zum Beispiel ein Arbeitnehmer."}],"fragen":[{"frage":"Welche Kündigungsfrist gilt für eine Werkswohnung nach dem Ende des Jobs?","antwort":"Braucht der Vermieter die Wohnung für einen anderen Beschäftigten und hast du sie seit weniger als 10 Jahren, kann er spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§ 576 Absatz 1 Nr. 1 BGB). Musste die Wohnung wegen der Art der Arbeit nahe an der Arbeitsstätte liegen und wird sie aus demselben Grund für eine andere Arbeitskraft gebraucht, ist eine Kündigung spätestens am 3. Werktag zum Ende desselben Monats möglich (Nr. 2)."},{"frage":"Endet meine Werkmietwohnung automatisch mit dem Arbeitsvertrag?","antwort":"§ 576 BGB sieht das nicht vor. Er erlaubt dem Vermieter nach dem Ende des Dienstverhältnisses nur eine Kündigung mit kürzeren Fristen."}],"verweise":[{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Die normalen Kündigungsfristen für Mietwohnungen"},{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Wann der Vermieter überhaupt kündigen darf"},{"norm":"§ 576a BGB","warum":"Besonderheiten beim Widerspruch gegen die Kündigung einer Werkmietwohnung"},{"norm":"§ 576b BGB","warum":"Wohnungen, die direkt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen sind"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine Wohnung wegen Ihrer Arbeit gemietet.\nDas nennt man Werk-Miet-Wohnung.\nIhre Arbeit ist zu Ende.\nDann gelten besondere Kündigungs-Fristen.\nDie Fristen sind teilweise kürzer als sonst.\nDafür muss er die Wohnung für einen anderen Arbeit-Nehmer brauchen.\nWohnen Sie weniger als 10 Jahre dort?\nDann kann der Vermieter zum Ende vom übernächsten Monat kündigen.\nManchmal muss man für die Arbeit direkt am Arbeits-Platz wohnen.\nEin Beispiel ist ein Haus-Meister.\nDann geht es noch schneller.\nDer Vermieter kann dann schon zum Ende vom selben Monat kündigen.\nDie Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Monat kommen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"576a","bezeichnung":"§ 576a BGB","titel_amtlich":"Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/576a/","original":[{"nr":"1","text":"Bei der Anwendung der §§ 574 bis 574c auf Werkmietwohnungen sind auch die Belange des Dienstberechtigten zu berücksichtigen."},{"nr":"2","text":"Die §§ 574 bis 574c gelten nicht, wenn\n\n1. der Vermieter nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 gekündigt hat;\n2. der Mieter das Dienstverhältnis gelöst hat, ohne dass ihm von dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeter Anlass dazu gegeben war, oder der Mieter durch sein Verhalten dem Dienstberechtigten gesetzlich begründeten Anlass zur Auflösung des Dienstverhältnisses gegeben hat."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"576a","titel_einfach":"Widerspruch bei Kündigung der Werkmietwohnung","kurz":"Nach § 576a BGB zählen beim Härte-Widerspruch gegen die Kündigung einer Werkmietwohnung auch die Belange des Arbeitgebers; in bestimmten Fällen gibt es gar kein Widerspruchsrecht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Widersprichst du der Kündigung deiner Werkmietwohnung nach den §§ 574 bis 574c BGB wegen Härte, werden bei der Abwägung auch die Belange des Dienstberechtigten berücksichtigt. Das ist derjenige, für den du gearbeitet hast – meist dein Arbeitgeber."},{"nr":"2","einfach":"In diesen Fällen kannst du nicht nach den §§ 574 bis 574c BGB widersprechen:\n1. Der Vermieter hat nach § 576 Absatz 1 Nr. 2 BGB gekündigt – also mit der kurzen Frist für Wohnungen, die wegen der Art der Arbeit nahe an der Arbeitsstätte liegen mussten.\n2. Du hast dein Dienstverhältnis selbst beendet, ohne dass dein Arbeitgeber dir einen gesetzlich begründeten Anlass dazu gegeben hat. Oder du hast deinem Arbeitgeber durch dein Verhalten einen gesetzlich begründeten Anlass gegeben, das Dienstverhältnis zu beenden."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Selbst gekündigt, kein Widerspruch","text":"Petra wohnt in einer Werkmietwohnung ihres Arbeitgebers. Sie kündigt ihre Stelle, weil sie zu einer anderen Firma wechseln will. Ihr Arbeitgeber hatte ihr dafür keinen gesetzlich begründeten Anlass gegeben. Ihr Arbeitgeber kündigt daraufhin als Vermieter die Werkmietwohnung. Petra möchte wegen Härte widersprechen. Nach § 576a Absatz 2 Nr. 2 BGB gelten die §§ 574 bis 574c BGB in ihrem Fall aber nicht. Ein Widerspruch wegen Härte ist ausgeschlossen."},"wichtig":["Bei der Abwägung über einen Härte-Widerspruch zählen auch die Belange deines Arbeitgebers.","Hast du deinen Job selbst gekündigt, ohne dass dein Arbeitgeber dir einen gesetzlich begründeten Anlass gegeben hat, kannst du der Kündigung der Werkmietwohnung nicht wegen Härte widersprechen."],"begriffe":[{"wort":"Dienstberechtigter","erklaerung":"Derjenige, für den die Dienste geleistet werden – im Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber."},{"wort":"gesetzlich begründeter Anlass","erklaerung":"Ein Grund, den das Gesetz als Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses anerkennt."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich der Kündigung meiner Werkswohnung widersprechen?","antwort":"Grundsätzlich ja, nach den §§ 574 bis 574c BGB; dabei zählen auch die Belange deines Arbeitgebers. Ausgeschlossen ist der Widerspruch, wenn nach § 576 Absatz 1 Nr. 2 BGB gekündigt wurde oder die Gründe aus § 576a Absatz 2 Nr. 2 BGB vorliegen."},{"frage":"Habe ich ein Widerspruchsrecht, wenn ich meinen Job selbst gekündigt habe?","antwort":"Nicht, wenn dein Arbeitgeber dir dafür keinen gesetzlich begründeten Anlass gegeben hat (§ 576a Absatz 2 Nr. 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 574 BGB","warum":"Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte"},{"norm":"§ 576 BGB","warum":"Kürzere Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen"},{"norm":"§ 576b BGB","warum":"Wohnungen, die direkt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen sind"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen in einer Werk-Miet-Wohnung.\nDer Vermieter kündigt Ihnen die Wohnung.\nSie können Widerspruch einlegen.\nWiderspruch heißt: Sie wollen bleiben, weil der Auszug zu schwer für Sie ist.\nDann zählt auch: Was braucht Ihr Arbeit-Geber?\nIn manchen Fällen geht kein Widerspruch.\nEin Beispiel: Sie haben Ihre Arbeit selbst gekündigt.\nIhr Arbeit-Geber hat dafür keinen Grund gegeben.\nEin anderes Beispiel: Ihr Arbeit-Geber durfte Ihnen wegen Ihrem Verhalten kündigen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"576b","bezeichnung":"§ 576b BGB","titel_amtlich":"Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/576b/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen, so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt."},{"nr":"2","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"576b","titel_einfach":"Dienstwohnung: Mietrecht bei Familie oder eigenen Möbeln","kurz":"Nach § 576b BGB gilt für das Ende einer im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassenen Wohnung Mietrecht, wenn der Beschäftigte sie überwiegend selbst eingerichtet hat oder dort mit Familie oder festem Haushalt lebt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel betrifft Wohnraum, den du im Rahmen deines Dienstverhältnisses bekommen hast – etwa weil die Wohnung zu deinem Arbeitsvertrag gehört und es keinen eigenen Mietvertrag gibt. Für das Ende dieses Wohnverhältnisses gelten die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend, also zum Beispiel die Regeln über Kündigung und Kündigungsfristen. Voraussetzung ist eins von beiden:\n- Du hast den Wohnraum überwiegend selbst mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, also zum Beispiel mit deinen eigenen Möbeln.\n- Du lebst dort mit deiner Familie oder mit Menschen, mit denen du einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führst."},{"nr":"2","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Dienstwohnung mit Familie","text":"Ines arbeitet als Hausmeisterin in einer Schule. Laut Arbeitsvertrag darf sie die Wohnung im Schulgebäude nutzen, einen eigenen Mietvertrag gibt es nicht. Sie lebt dort mit ihrem Mann und 2 Kindern. Ihr Arbeitsverhältnis endet. Weil sie mit ihrer Familie in der Wohnung lebt, gelten für das Ende des Wohnverhältnisses nach § 576b BGB die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend – etwa über Kündigung und Kündigungsfristen."},"wichtig":["Die Mietvorschriften gelten nur, wenn du die Wohnung überwiegend selbst eingerichtet hast oder dort mit Familie oder einem auf Dauer angelegten Haushalt lebst.","Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam."],"begriffe":[{"wort":"Werkdienstwohnung","erklaerung":"Eine Wohnung, die jemand als Teil seines Arbeitsverhältnisses nutzen darf, ohne dass es einen eigenen Mietvertrag gibt."},{"wort":"Einrichtungsgegenstände","erklaerung":"Möbel und andere Dinge, mit denen eine Wohnung eingerichtet wird."},{"wort":"auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt","erklaerung":"Ein Zusammenleben, das auf Dauer gedacht ist – etwa mit einem Partner, mit dem man nicht verheiratet ist."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich meine Dienstwohnung sofort räumen, wenn mein Job endet?","antwort":"Hast du die Wohnung überwiegend selbst eingerichtet oder lebst du dort mit deiner Familie oder einem auf Dauer angelegten Haushalt, gelten für das Ende des Wohnverhältnisses die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend (§ 576b Absatz 1 BGB). Für andere Fälle regelt § 576b BGB nichts."}],"verweise":[{"norm":"§ 576 BGB","warum":"Kürzere Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen"},{"norm":"§ 576a BGB","warum":"Besonderheiten beim Härte-Widerspruch für Werkwohnungen"},{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Kündigungsfristen für Mietwohnungen"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen bekommen eine Wohnung mit ihrer Arbeits-Stelle.\nDie Wohnung gehört dann zum Arbeits-Vertrag.\nEs gibt keinen eigenen Miet-Vertrag.\nIhre Arbeit endet.\nDann können für die Wohnung die Regeln für Miet-Wohnungen gelten.\nZum Beispiel die Regeln für Kündigungen.\nDafür muss eine Sache stimmen.\nSie haben die Wohnung selbst mit Möbeln eingerichtet.\nOder Sie wohnen dort mit Ihrer Familie.\nOder mit Menschen aus Ihrem festen Haushalt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"577","bezeichnung":"§ 577 BGB","titel_amtlich":"Vorkaufsrecht des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/577/","original":[{"nr":"1","text":"Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung."},{"nr":"2","text":"Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden."},{"nr":"3","text":"Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer."},{"nr":"4","text":"Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten."},{"nr":"5","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"577","titel_einfach":"Vorkaufsrecht, wenn deine Mietwohnung verkauft wird","kurz":"Nach § 577 BGB hat ein Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn seine Wohnung nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde oder werden soll und an einen Dritten verkauft wird.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wird deine Mietwohnung an einen Dritten verkauft, hast du ein Vorkaufsrecht. Voraussetzung: An der Wohnung wurde Wohnungseigentum begründet, nachdem sie dir überlassen wurde, oder das soll noch geschehen. Gemeint ist die Umwandlung in eine Eigentumswohnung. Vorkaufsrecht heißt: Du kannst die Wohnung zu den Bedingungen kaufen, die der Verkäufer mit dem Dritten vereinbart hat. Es gibt eine Ausnahme: Verkauft dein Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts, hast du kein Vorkaufsrecht. Im Übrigen gelten für dein Vorkaufsrecht die allgemeinen Vorschriften über den Vorkauf (§§ 463 ff. BGB), soweit die folgenden Absätze nichts anderes regeln."},{"nr":"2","einfach":"Teilt dir der Verkäufer oder der Käufer mit, was im Kaufvertrag steht, muss er dich dabei auch über dein Vorkaufsrecht informieren. Die Pflicht, den Kaufvertrag mitzuteilen, steht in den allgemeinen Vorschriften über den Vorkauf (§ 469 BGB)."},{"nr":"3","einfach":"Du übst dein Vorkaufsrecht aus, indem du es dem Verkäufer gegenüber schriftlich erklärst."},{"nr":"4","einfach":"Stirbt der Mieter, geht das Vorkaufsrecht auf die Personen über, die nach § 563 Absatz 1 oder 2 BGB in den Mietvertrag eintreten. Das sind zum Beispiel der Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder oder andere Menschen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben."},{"nr":"5","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Greta kauft ihre Wohnung","text":"Greta mietet seit 2019 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. 2025 teilt der Eigentümer das Haus in Eigentumswohnungen auf. Dann verkauft er Gretas Wohnung für 280.000 Euro an eine Investorin. Greta erhält eine Mitteilung über den Inhalt des Kaufvertrags und einen Hinweis auf ihr Vorkaufsrecht. Sie erklärt dem Verkäufer rechtzeitig schriftlich, dass sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Damit kommt der Kauf zwischen ihr und dem Verkäufer zu denselben Bedingungen zustande – also für 280.000 Euro (§ 464 Absatz 2 BGB)."},"wichtig":["Das Vorkaufsrecht gibt es nur, wenn die Wohnung erst nach deinem Einzug in Wohnungseigentum umgewandelt wurde oder werden soll.","Du musst das Vorkaufsrecht schriftlich gegenüber dem Verkäufer ausüben.","Verkauft der Vermieter an Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts, besteht kein Vorkaufsrecht."],"begriffe":[{"wort":"Vorkaufsrecht","erklaerung":"Das Recht, eine Sache zu denselben Bedingungen zu kaufen, die der Verkäufer mit einem anderen Käufer vereinbart hat."},{"wort":"Wohnungseigentum","erklaerung":"Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Haus – also eine Eigentumswohnung."},{"wort":"Überlassung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem du die Wohnung tatsächlich bekommen hast – meist die Schlüsselübergabe."},{"wort":"Dritter","erklaerung":"Eine Person außerhalb des Mietvertrags, hier der Käufer der Wohnung."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich als Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn meine Wohnung verkauft wird?","antwort":"Nur, wenn an deiner Wohnung nach der Überlassung an dich Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll und sie an einen Dritten verkauft wird (§ 577 Absatz 1 BGB). Bei einem Verkauf an Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts des Vermieters hast du kein Vorkaufsrecht."},{"frage":"Wie übe ich mein Vorkaufsrecht als Mieter aus?","antwort":"Durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer (§ 577 Absatz 3 BGB). Innerhalb welcher Frist das geschehen muss, regeln die allgemeinen Vorschriften über den Vorkauf (§ 469 BGB)."},{"frage":"Was passiert mit dem Vorkaufsrecht, wenn der Mieter stirbt?","antwort":"Es geht auf die Personen über, die nach § 563 Absatz 1 oder 2 BGB in den Mietvertrag eintreten (§ 577 Absatz 4 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 463 BGB","warum":"Allgemeine Vorschriften über den Vorkauf"},{"norm":"§ 464 BGB","warum":"Wie das Vorkaufsrecht ausgeübt wird und dass der Kauf zu denselben Bedingungen zustande kommt"},{"norm":"§ 469 BGB","warum":"Mitteilungspflicht und Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts"},{"norm":"§ 563 BGB","warum":"Wer nach dem Tod des Mieters in den Mietvertrag eintritt"},{"norm":"§ 577a BGB","warum":"Kündigungssperre nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen in einer Miet-Wohnung.\nDer Vermieter macht daraus eine Eigentums-Wohnung.\nDas passiert erst nach Ihrem Einzug.\nDann verkauft er die Wohnung an jemand anderen.\nSie haben dann ein Vorkaufs-Recht.\nDas heißt: Sie können die Wohnung an Stelle von diesem Käufer kaufen.\nSie zahlen den gleichen Preis wie der andere Käufer.\nSie müssen dem Verkäufer einen Brief schreiben.\nDarin steht: Ich will die Wohnung kaufen.\nEs gibt eine Ausnahme.\nDer Vermieter verkauft die Wohnung an seine Familie?\nDann haben Sie kein Vorkaufs-Recht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"577a","bezeichnung":"§ 577a BGB","titel_amtlich":"Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/577a/","original":[{"nr":"1","text":"Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen."},{"nr":"1a","text":"Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter\n\n1. an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder\n2. zu Gunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird.\nSatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist."},{"nr":"2","text":"Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen."},{"nr":"2a","text":"Wird nach einer Veräußerung oder Belastung im Sinne des Absatzes 1a Wohnungseigentum begründet, so beginnt die Frist, innerhalb der eine Kündigung nach § 573 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 ausgeschlossen ist, bereits mit der Veräußerung oder Belastung nach Absatz 1a."},{"nr":"3","text":"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"577a","titel_einfach":"Kündigungssperre nach Umwandlung in Eigentumswohnung","kurz":"Nach § 577a BGB darf der Erwerber einer nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelten Mietwohnung erst 3 Jahre nach der Veräußerung wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen, regional bis zu 10 Jahre.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wurde deine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, nachdem du sie bekommen hast, und wurde diese Eigentumswohnung dann veräußert? Dann kann sich der Erwerber erst 3 Jahre nach der Veräußerung auf diese Kündigungsgründe berufen:\n- Eigenbedarf (§ 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB) oder\n- dass ihn der Mietvertrag an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung hindert (§ 573 Absatz 2 Nr. 3 BGB)."},{"nr":"1a","einfach":"Diese Kündigungssperre gilt entsprechend, wenn deine Mietwohnung, nachdem du sie bekommen hast,\n1. an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder\n2. zugunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, dessen Ausübung dir die vertragsgemäße Nutzung deiner Wohnung entzieht.\nDas gilt nicht, wenn die Gesellschafter oder Erwerber zur selben Familie oder zum selben Haushalt gehören. Es gilt auch nicht, wenn die Wohnung schon vor der Überlassung an dich in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden war."},{"nr":"2","einfach":"Die Sperrfrist aus Absatz 1 oder 1a kann bis zu 10 Jahre betragen. Das gilt in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Diese Gebiete und die Länge der Frist darf die jeweilige Landesregierung durch Rechtsverordnung festlegen, jeweils für höchstens 10 Jahre."},{"nr":"2a","einfach":"Wird die Wohnung erst nach einer Veräußerung oder Belastung im Sinne von Absatz 1a in eine Eigentumswohnung umgewandelt, beginnt die Sperrfrist schon mit dieser Veräußerung oder Belastung. Bis zum Ende der Frist ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung ausgeschlossen."},{"nr":"3","einfach":"Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam."}],"beispiel":{"titel":"Eigenbedarf erst nach 3 Jahren","text":"Tobias mietet seit 2018 eine Wohnung. 2024 wird das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Seine Wohnung wird an Frau Berger veräußert, die am 1. Juli 2025 Eigentümerin wird. Sie möchte 2026 selbst einziehen und wegen Eigenbedarfs kündigen. Nach § 577a Absatz 1 BGB kann sie sich darauf aber erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen, also frühestens im Juli 2028. Hat die Landesregierung für die Stadt eine längere Frist festgelegt, muss sie entsprechend länger warten."},"wichtig":["Die Sperre betrifft nur Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wegen Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung.","Die Sperrfrist beträgt 3 Jahre ab der Veräußerung, in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnungsversorgung bis zu 10 Jahre.","Die Sperre nach Absatz 1 gilt nur, wenn die Wohnung erst nach der Überlassung an dich in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde; Absatz 1a erweitert sie auf bestimmte Verkäufe an Personengesellschaften oder mehrere Erwerber."],"begriffe":[{"wort":"Wohnungseigentum","erklaerung":"Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Haus – also eine Eigentumswohnung."},{"wort":"Veräußerung","erklaerung":"Die Übertragung des Eigentums auf einen anderen, etwa nach einem Verkauf."},{"wort":"Erwerber","erklaerung":"Derjenige, der das Eigentum an der Wohnung bekommt, zum Beispiel der Käufer."},{"wort":"Personengesellschaft","erklaerung":"Ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)."},{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Regel, die eine Regierung auf Grundlage eines Gesetzes erlässt."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange gilt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung?","antwort":"3 Jahre ab der Veräußerung (§ 577a Absatz 1 BGB). In Gebieten, die die Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt hat, kann die Frist bis zu 10 Jahre betragen (Absatz 2)."},{"frage":"Gilt die Sperrfrist für jede Kündigung?","antwort":"Nein. § 577a BGB sperrt nur Kündigungen wegen Eigenbedarfs (§ 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB) und wegen Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung (Nr. 3). Andere Kündigungsgründe nennt die Vorschrift nicht."},{"frage":"Gilt die Sperrfrist auch, wenn eine GbR das Haus kauft?","antwort":"Ja, nach § 577a Absatz 1a BGB gilt sie entsprechend, wenn die Wohnung nach der Überlassung an dich an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert wurde. Das gilt nicht, wenn die Gesellschafter oder Erwerber zur selben Familie oder zum selben Haushalt gehören oder schon vor der Überlassung an dich Wohnungseigentum begründet war."}],"verweise":[{"norm":"§ 573 BGB","warum":"Kündigungsgründe des Vermieters, darunter Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung"},{"norm":"§ 577 BGB","warum":"Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung und Verkauf"},{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein"},{"norm":"§ 549 BGB","warum":"Wohnraum, für den § 577a BGB nicht gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Miet-Wohnung wird zu einer Eigentums-Wohnung.\nDas passiert erst nach Ihrem Einzug.\nDann bekommt die Wohnung einen neuen Eigentümer.\nDer neue Eigentümer will vielleicht selbst einziehen.\nDafür muss er erst 3 Jahre warten.\nErst dann darf er deshalb kündigen.\nIn manchen Städten gibt es wenig Miet-Wohnungen.\nDort kann die Warte-Zeit bis zu 10 Jahre dauern.\nDas legt die Landes-Regierung fest.\nDie Warte-Zeit gilt auch in einem anderen Fall.\nMehrere Personen kaufen die Wohnung zusammen.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"578","bezeichnung":"§ 578 BGB","titel_amtlich":"Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/578/","original":[{"nr":"1","text":"Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. § 550 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr nicht in Textform geschlossen wird, für unbestimmte Zeit gilt."},{"nr":"2","text":"Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie § 552 Abs. 1, § 555a Absatz 1 bis 3, §§ 555b, 555c Absatz 1 bis 4, § 555d Absatz 1 bis 6, § 555e Absatz 1 und 2, § 555f und § 569 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. § 556c Absatz 1 und 2 sowie die auf Grund des § 556c Absatz 3 erlassene Rechtsverordnung sind entsprechend anzuwenden, abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Sind die Räume zum Aufenthalt von Menschen bestimmt, so gilt außerdem § 569 Abs. 1 entsprechend."},{"nr":"3","text":"Auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege, die geschlossen werden, um die Räume Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zum Wohnen zu überlassen, sind die in den Absätzen 1 und 2 genannten Vorschriften sowie die §§ 557, 557a Absatz 1 bis 3 und 5, § 557b Absatz 1 bis 3 und 5, die §§ 558 bis 559d, 561, 568 Absatz 1, § 569 Absatz 3 bis 5, die §§ 573 bis 573d, 575, 575a Absatz 1, 3 und 4, die §§ 577 und 577a entsprechend anzuwenden. Solche Verträge können zusätzlich zu den in § 575 Absatz 1 Satz 1 genannten Gründen auch dann auf bestimmte Zeit geschlossen werden, wenn der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit für ihm obliegende oder ihm übertragene öffentliche Aufgaben nutzen will."}],"erklaerung":{"nr":"578","titel_einfach":"Welche Mietregeln für Grundstücke und Gewerberäume gelten","kurz":"Nach § 578 BGB gelten für die Miete von Grundstücken und Räumen, die keine Wohnräume sind, nur bestimmte Vorschriften des Wohnraummietrechts, etwa „Kauf bricht nicht Miete“ und das Vermieterpfandrecht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Mietverträge über Grundstücke – etwa einen Lagerplatz – gelten diese Vorschriften entsprechend:\n- § 554 BGB: Erlaubnis für bauliche Veränderungen, zum Beispiel für Barrierereduzierung, das Laden von Elektrofahrzeugen, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte,\n- §§ 562 bis 562d BGB: das Pfandrecht des Vermieters an Sachen des Mieters,\n- §§ 566 bis 567b BGB: Wird das Grundstück nach der Überlassung an den Mieter veräußert, tritt der Erwerber in den Mietvertrag ein („Kauf bricht nicht Miete“); dazu kommen Regeln zu Mietsicherheit, Mietzahlungen und Belastungen des Grundstücks,\n- § 570 BGB: Der Mieter darf die Rückgabe nicht verweigern, weil er selbst noch Ansprüche hat.\nAuch § 550 BGB gilt, aber mit einer Änderung: Wird ein Mietvertrag für länger als 1 Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er für unbestimmte Zeit. Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt (§ 126b BGB)."},{"nr":"2","einfach":"Für Räume, die keine Wohnräume sind – etwa Läden, Büros oder Lagerhallen –, gelten die Vorschriften aus Absatz 1 und außerdem entsprechend:\n- § 552 Absatz 1 BGB: Der Vermieter kann verhindern, dass der Mieter seine Einrichtungen wegnimmt, wenn er eine angemessene Entschädigung zahlt,\n- § 555a Absatz 1 bis 3, §§ 555b, 555c Absatz 1 bis 4, § 555d Absatz 1 bis 6, § 555e Absatz 1 und 2 und § 555f BGB: Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,\n- § 569 Absatz 2 BGB: fristlose Kündigung, wenn jemand den Hausfrieden nachhaltig stört.\nAuch § 556c Absatz 1 und 2 BGB und die Verordnung nach § 556c Absatz 3 BGB gelten entsprechend. Sie regeln, wann der Mieter nach einer Umstellung der Wärme- oder Warmwasserversorgung auf einen gewerblichen Wärmelieferanten dessen Kosten als Betriebskosten tragen muss. Hier dürfen Mieter und Vermieter aber etwas anderes vereinbaren. Sind die Räume dafür bestimmt, dass sich Menschen darin aufhalten, gilt zusätzlich § 569 Absatz 1 BGB: fristlose Kündigung, wenn die Nutzung die Gesundheit erheblich gefährdet."},{"nr":"3","einfach":"Manchmal mietet eine juristische Person des öffentlichen Rechts – etwa eine Stadt – oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege Räume an. Sie tun das, um die Räume Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf zum Wohnen zu überlassen. Für solche Verträge gelten die Vorschriften aus Absatz 1 und 2 und außerdem entsprechend:\n- §§ 557, 557a Absatz 1 bis 3 und 5, § 557b Absatz 1 bis 3 und 5, §§ 558 bis 559d und § 561 BGB: Regeln zur Mieterhöhung, Staffel- und Indexmiete sowie das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Mieterhöhung,\n- § 568 Absatz 1 BGB: Die Kündigung muss schriftlich sein,\n- § 569 Absatz 3 bis 5 BGB: weitere Regeln zur fristlosen Kündigung, etwa bei Zahlungsverzug,\n- §§ 573 bis 573d, § 575 und § 575a Absatz 1, 3 und 4 BGB: Kündigungsschutz und befristete Mietverträge,\n- §§ 577 und 577a BGB: Vorkaufsrecht und Kündigungssperre bei Umwandlung in Eigentumswohnungen.\nSolche Verträge dürfen außer aus den Gründen in § 575 Absatz 1 Satz 1 BGB auch dann befristet werden, wenn der Vermieter die Räume nach dem Ende der Mietzeit für öffentliche Aufgaben nutzen will, die ihm obliegen oder übertragen sind."}],"beispiel":{"titel":"Das Haus mit dem Café wird verkauft","text":"Lina hat Räume für ihr Café gemietet und betreibt es dort seit 3 Jahren. Der Eigentümer verkauft das Haus, der Käufer wird neuer Eigentümer. Er meint, an Linas Mietvertrag sei er nicht gebunden. Nach § 578 Absatz 2 BGB gilt aber § 566 BGB entsprechend: Wird vermieteter Raum nach der Überlassung an den Mieter veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters. Der Käufer ist also an Linas Mietvertrag gebunden."},"wichtig":["Für Gewerberäume und Grundstücke gelten nur die Vorschriften des Wohnraummietrechts, die § 578 BGB aufzählt.","Wird ein Mietvertrag über ein Grundstück oder Gewerberäume für länger als 1 Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er für unbestimmte Zeit.","Wird das Grundstück oder Haus nach der Überlassung an dich veräußert, tritt der Erwerber in den Mietvertrag ein."],"begriffe":[{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt – etwa ein Brief oder eine E-Mail (§ 126b BGB)."},{"wort":"juristische Person des öffentlichen Rechts","erklaerung":"Eine Einrichtung des Staates mit eigenen Rechten und Pflichten, zum Beispiel eine Gemeinde oder ein Landkreis."},{"wort":"Träger der Wohlfahrtspflege","erklaerung":"Eine Organisation, die soziale Hilfe leistet, etwa für wohnungslose Menschen."}],"fragen":[{"frage":"Gilt der Mieterschutz auch bei Gewerbemiete?","antwort":"Nur zum Teil. § 578 Absatz 2 BGB zählt auf, welche Vorschriften für Räume gelten, die keine Wohnräume sind – etwa „Kauf bricht nicht Miete“ und die Regeln zu Modernisierungen. Die Kündigungsschutzvorschriften der §§ 573 bis 573d BGB nennt Absatz 2 nicht; Absatz 3 nennt sie nur für Räume, die für Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf angemietet werden."},{"frage":"Muss ein Gewerbemietvertrag schriftlich sein?","antwort":"Wird ein Mietvertrag über Gewerberäume für länger als 1 Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er für unbestimmte Zeit (§ 578 Absatz 1 und 2 BGB mit § 550 BGB). Unwirksam ist er deshalb nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 550 BGB","warum":"Folgen, wenn ein langfristiger Mietvertrag nicht in der vorgeschriebenen Form geschlossen wird"},{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Kauf bricht nicht Miete"},{"norm":"§ 562 BGB","warum":"Pfandrecht des Vermieters"},{"norm":"§ 569 BGB","warum":"Fristlose Kündigung bei Gesundheitsgefahr oder Störung des Hausfriedens"},{"norm":"§ 580a BGB","warum":"Kündigungsfristen für Grundstücke und Gewerberäume"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie mieten keine Wohnung.\nSie mieten zum Beispiel einen Laden oder ein Büro.\nOder ein Grundstück.\nDann gelten nur manche Regeln aus dem Miet-Recht für Wohnungen.\nDas Gesetz zählt diese Regeln genau auf.\nEin Beispiel: Das Haus wird verkauft.\nDann gilt Ihr Miet-Vertrag mit dem neuen Eigentümer weiter.\nEin anderes Beispiel: Der Vertrag soll länger als 1 Jahr laufen.\nDer Vertrag ist aber nicht in Text-Form?\nText-Form heißt zum Beispiel: auf Papier oder als E-Mail.\nDann gilt der Vertrag ohne End-Datum."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"578a","bezeichnung":"§ 578a BGB","titel_amtlich":"Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/578a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften der §§ 566, 566a, 566e bis 567b gelten im Falle der Veräußerung oder Belastung eines im Schiffsregister eingetragenen Schiffs entsprechend."},{"nr":"2","text":"Eine Verfügung, die der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete getroffen hat, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, ist dem Erwerber gegenüber wirksam. Das Gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete; ein Rechtsgeschäft, das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird, ist jedoch unwirksam, wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat. § 566d gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"578a","titel_einfach":"Was beim Verkauf eines vermieteten Schiffs gilt","kurz":"Nach § 578a BGB gelten bei Veräußerung oder Belastung eines im Schiffsregister eingetragenen, vermieteten Schiffs die Regeln „Kauf bricht nicht Miete“ aus dem Wohnraummietrecht entsprechend.","relevanz":1,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wird ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff veräußert oder belastet, gelten die §§ 566, 566a und 566e bis 567b BGB entsprechend. Der Erwerber tritt damit in den Mietvertrag ein („Kauf bricht nicht Miete“)."},{"nr":"2","einfach":"Hat der Vermieter vor dem Eigentumswechsel über Miete verfügt, die auf die Zeit des Erwerbers entfällt, gilt das auch gegenüber dem Erwerber. Dasselbe gilt für Geschäfte zwischen Mieter und Vermieter über die Miete, vor allem die Zahlung. Ein solches Geschäft nach dem Eigentumswechsel ist aber unwirksam, wenn der Mieter dabei vom Eigentumswechsel wusste; § 566d BGB gilt entsprechend."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Schiffsregister","erklaerung":"Ein amtliches Verzeichnis, in das Schiffe mit ihren Eigentümern und Belastungen eingetragen werden."},{"wort":"Verfügung über die Miete","erklaerung":"Ein Geschäft, mit dem der Vermieter über seinen Anspruch auf Miete bestimmt, etwa ihn an einen anderen abtritt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 566 BGB","warum":"Kauf bricht nicht Miete"},{"norm":"§ 566d BGB","warum":"Aufrechnung des Mieters gegenüber dem Erwerber"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"578b","bezeichnung":"§ 578b BGB","titel_amtlich":"Verträge über die Miete digitaler Produkte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/578b/","original":[{"nr":"1","text":"Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:\n\n1. § 535 Absatz 1 Satz 2 und die §§ 536 bis 536d über die Rechte bei Mängeln und\n2. § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 über die Rechte bei unterbliebener Bereitstellung.\nAn die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a. Der Anwendungsausschluss nach Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn der Vertrag die Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient."},{"nr":"2","text":"Wenn der Verbraucher einen Verbrauchervertrag nach Absatz 1 wegen unterbliebener Bereitstellung (§ 327c), Mangelhaftigkeit (§ 327m) oder Änderung (§ 327r Absatz 3 und 4) des digitalen Produkts beendet, sind die §§ 546 bis 548 nicht anzuwenden. An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a."},{"nr":"3","text":"Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher eine Sache zu vermieten, die ein digitales Produkt enthält oder mit ihm verbunden ist, gelten die Anwendungsausschlüsse nach den Absätzen 1 und 2 entsprechend für diejenigen Bestandteile des Vertrags, die das digitale Produkt betreffen."},{"nr":"4","text":"Auf einen Vertrag zwischen Unternehmern, der der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß eines Verbrauchervertrags nach Absatz 1 oder Absatz 3 dient, ist § 536a Absatz 2 über den Anspruch des Unternehmers gegen den Vertriebspartner auf Ersatz von denjenigen Aufwendungen nicht anzuwenden, die er im Verhältnis zum Verbraucher nach § 327l zu tragen hatte. An die Stelle des nach Satz 1 nicht anzuwendenden § 536a Absatz 2 treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 2."}],"erklaerung":{"nr":"578b","titel_einfach":"Welche Regeln für gemietete Software und Apps gelten","kurz":"Nach § 578b BGB gelten bei der Miete digitaler Produkte durch Verbraucher statt der Mängelrechte des Mietrechts die Regeln über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel betrifft Verbraucherverträge, bei denen ein Unternehmer dir digitale Produkte vermietet – also digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, etwa Software. Für solche Verträge gelten diese Vorschriften des Mietrechts nicht:\n1. § 535 Absatz 1 Satz 2 und die §§ 536 bis 536d BGB über die Rechte bei Mängeln,\n2. § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 4 BGB über die Rechte, wenn das Produkt gar nicht bereitgestellt wird.\nStattdessen gelten die Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 bis 327u BGB). Der Ausschluss nach Nr. 2 gilt nicht, wenn der Vertrag die Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers betrifft, der nur als Träger digitaler Inhalte dient – etwa eine DVD."},{"nr":"2","einfach":"Beendest du einen solchen Vertrag, weil das digitale Produkt nicht bereitgestellt wurde (§ 327c BGB), mangelhaft ist (§ 327m BGB) oder geändert wurde (§ 327r Absatz 3 und 4 BGB), gelten die §§ 546 bis 548 BGB nicht. Das sind die Mietvorschriften über Rückgabe, Entschädigung, Erstattung vorausgezahlter Miete und Verjährung. Stattdessen gelten die Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 bis 327u BGB)."},{"nr":"3","einfach":"Mietest du als Verbraucher von einem Unternehmer eine Sache, die ein digitales Produkt enthält oder mit ihm verbunden ist, gelten die Ausschlüsse aus Absatz 1 und 2 entsprechend. Sie gelten aber nur für die Teile des Vertrags, die das digitale Produkt betreffen."},{"nr":"4","einfach":"Diese Regel betrifft Verträge zwischen Unternehmern, mit denen digitale Produkte für Verbraucherverträge nach Absatz 1 oder 3 bereitgestellt werden. Für sie gilt § 536a Absatz 2 BGB nicht, soweit ein Unternehmer von seinem Vertriebspartner Aufwendungen ersetzt haben will, die er gegenüber dem Verbraucher nach § 327l BGB tragen musste. Stattdessen gelten die besonderen Vorschriften für Verträge zwischen Unternehmern über digitale Produkte (§§ 327t und 327u BGB)."}],"beispiel":{"titel":"Die gemietete Software stürzt ab","text":"Felix mietet von einem Unternehmen für 9,99 Euro im Monat ein Bildbearbeitungsprogramm. Nach einem Update stürzt es ständig ab. Felix möchte wie bei einer Wohnung die Miete mindern. Nach § 578b Absatz 1 BGB gelten für seinen Vertrag aber nicht die Mängelrechte des Mietrechts aus den §§ 536 bis 536d BGB. Welche Rechte er hat, richtet sich nach den Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB)."},"wichtig":["Bei gemieteten digitalen Produkten richten sich deine Rechte bei Mängeln nicht nach dem Mietrecht, sondern nach den §§ 327 ff. BGB.","Für Sachen mit digitalem Bestandteil gilt das nur für den digitalen Teil des Vertrags."],"begriffe":[{"wort":"digitale Produkte","erklaerung":"Digitale Inhalte wie Software, Musik oder Videos und digitale Dienstleistungen wie Cloud-Speicher."},{"wort":"Verbrauchervertrag","erklaerung":"Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, also jemandem, der privat handelt."},{"wort":"körperlicher Datenträger","erklaerung":"Ein Gegenstand, auf dem Daten gespeichert sind, etwa eine DVD oder ein USB-Stick."}],"fragen":[{"frage":"Welche Rechte habe ich, wenn eine gemietete Software nicht funktioniert?","antwort":"Nach § 578b Absatz 1 BGB gelten für einen solchen Verbrauchervertrag nicht die Mängelrechte des Mietrechts, sondern die Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Welche Rechte das genau sind, steht dort."}],"verweise":[{"norm":"§ 327 BGB","warum":"Anwendungsbereich der Vorschriften über Verträge über digitale Produkte"},{"norm":"§ 327m BGB","warum":"Rechte bei Mängeln eines digitalen Produkts"},{"norm":"§ 327c BGB","warum":"Rechte, wenn ein digitales Produkt nicht bereitgestellt wird"},{"norm":"§ 536 BGB","warum":"Mietminderung bei Mängeln, die hier nicht gilt"},{"norm":"§ 580a BGB","warum":"Kündigungsfristen bei der Miete digitaler Produkte"}],"praxis":null,"leicht":"Sie mieten etwas Digitales von einer Firma.\nZum Beispiel ein Computer-Programm.\nDas Programm hat einen Fehler.\nDann gelten besondere Regeln.\nDie normalen Miet-Regeln für Fehler gelten hier nicht.\nEs gelten die Regeln für digitale Produkte.\nDiese Regeln stehen in einem anderen Teil vom Gesetz.\nDas gilt auch für Geräte mit Software.\nAber nur für den digitalen Teil."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"579","bezeichnung":"§ 579 BGB","titel_amtlich":"Fälligkeit der Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/579/","original":[{"nr":"1","text":"Die Miete für ein Grundstück und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Die Miete für ein Grundstück ist, sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs am ersten Werktag des folgenden Monats zu entrichten."},{"nr":"2","text":"Für Mietverhältnisse über Räume gilt § 556b Abs. 1 entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"579","titel_einfach":"Wann die Miete für Grundstücke, Räume und Sachen fällig ist","kurz":"Nach § 579 BGB ist die Miete für Grundstücke und bewegliche Sachen am Ende der Mietzeit oder des jeweiligen Zeitabschnitts fällig; für Räume gilt wie bei Wohnungen: spätestens am 3. Werktag.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Miete für ein Grundstück und für bewegliche Sachen – etwa ein Auto oder ein Werkzeug – musst du am Ende der Mietzeit zahlen. Ist die Miete nach Zeitabschnitten berechnet, etwa pro Tag oder pro Woche, musst du sie jeweils nach Ablauf des einzelnen Zeitabschnitts zahlen. Für ein Grundstück gilt eine Besonderheit: Ist die Miete nicht nach kürzeren Zeitabschnitten berechnet, zahlst du sie jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahres am 1. Werktag des folgenden Monats."},{"nr":"2","einfach":"Für gemietete Räume – etwa ein Büro oder einen Laden – gilt § 556b Absatz 1 BGB entsprechend. Die Miete ist dann zu Beginn jedes Zeitabschnitts zu zahlen, nach dem sie berechnet ist, spätestens bis zu dessen 3. Werktag. Bei einer Monatsmiete heißt das: spätestens am 3. Werktag des Monats."}],"beispiel":{"titel":"Jahresmiete für eine Lagerfläche","text":"Ein Handwerksbetrieb mietet von Frau Schulte eine unbebaute Fläche als Lagerplatz. Vereinbart sind 2.400 Euro Miete im Jahr. Wann gezahlt wird, steht nicht im Vertrag. Weil die Miete nicht nach kürzeren Zeitabschnitten als einem Vierteljahr berechnet ist, ist sie nach § 579 Absatz 1 BGB jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahres fällig. Die Miete für Januar bis März 2026 ist also am 1. Werktag im April zu zahlen, am Mittwoch, 1. April 2026."},"wichtig":["Für Grundstücke und bewegliche Sachen ist die Miete nach dem Gesetz erst am Ende der Mietzeit oder des jeweiligen Zeitabschnitts fällig.","Für gemietete Räume ist die Miete zu Beginn des Zeitabschnitts fällig, spätestens am 3. Werktag.","Anders als viele Vorschriften zur Wohnraummiete enthält § 579 BGB kein Verbot abweichender Vereinbarungen."],"begriffe":[{"wort":"bewegliche Sachen","erklaerung":"Gegenstände, die man fortbewegen kann – zum Beispiel ein Auto, ein Fahrrad oder eine Maschine; Grundstücke gehören nicht dazu."},{"wort":"Kalendervierteljahr","erklaerung":"Eines der 4 Quartale eines Jahres: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember."},{"wort":"Zeitabschnitt","erklaerung":"Der Zeitraum, nach dem die Miete berechnet ist – zum Beispiel ein Tag, eine Woche oder ein Monat."}],"fragen":[{"frage":"Wann muss ich die Miete für ein Büro zahlen?","antwort":"Für gemietete Räume verweist § 579 Absatz 2 BGB auf § 556b Absatz 1 BGB: zu Beginn des Zeitabschnitts, nach dem die Miete berechnet ist, spätestens bis zu dessen 3. Werktag – bei Monatsmiete also bis zum 3. Werktag des Monats."},{"frage":"Wann ist die Miete für ein gemietetes Auto fällig?","antwort":"Nach § 579 Absatz 1 BGB am Ende der Mietzeit. Ist die Miete nach Zeitabschnitten berechnet, etwa pro Tag, ist sie jeweils nach Ablauf des einzelnen Zeitabschnitts fällig. Das ist die gesetzliche Regel; ein Verbot abweichender Vereinbarungen enthält § 579 BGB nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 556b BGB","warum":"Fälligkeit der Miete bei Wohnräumen, die für andere Räume entsprechend gilt"},{"norm":"§ 578 BGB","warum":"Welche weiteren Mietvorschriften für Grundstücke und Räume gelten"}],"praxis":null,"leicht":"Sie mieten keine Wohnung.\nSie mieten zum Beispiel ein Auto oder ein Grundstück.\nDann zahlen Sie die Miete am Ende von der Miet-Zeit.\nIst die Miete pro Tag oder pro Woche berechnet?\nDann zahlen Sie nach jedem Tag oder nach jeder Woche.\nFür Grundstücke gibt es eine besondere Regel.\nSie mieten einen Laden oder ein Büro?\nBei einer Monats-Miete zahlen Sie am Anfang vom Monat.\nSpätestens am 3. Werk-Tag."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"580","bezeichnung":"§ 580 BGB","titel_amtlich":"Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/580/","original":[{"nr":null,"text":"Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen."}],"erklaerung":{"nr":"580","titel_einfach":"Kündigung nach dem Tod des Mieters – außer bei Wohnraum","kurz":"Nach § 580 BGB können Erbe und Vermieter einen Mietvertrag nach dem Tod des Mieters innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Stirbt ein Mieter, können sowohl sein Erbe als auch der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das heißt: vorzeitig, aber mit Kündigungsfrist. Dafür haben beide 1 Monat Zeit, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben. Die Vorschrift steht bei den Regeln für die Miete anderer Sachen als Wohnraum – etwa Garagen, Geschäftsräume, Grundstücke oder bewegliche Sachen. Für Wohnraum regeln das die §§ 563 bis 564 BGB."}],"beispiel":{"titel":"Die Garage des Vaters","text":"Herr Albers hatte eine Garage gemietet. Er stirbt, und seine Tochter Miriam ist Erbin. Sie erfährt am Dienstag, 10. März 2026, vom Tod ihres Vaters. Miriam braucht die Garage nicht und kündigt. Ihre Kündigung kommt am Mittwoch, 1. April 2026, beim Vermieter an – also innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren hat. Sie darf deshalb nach § 580 BGB außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Wann der Vertrag dann endet, regelt § 580a BGB."},"wichtig":["Erbe und Vermieter müssen die Kündigung innerhalb eines Monats erklären, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben.","Für Mietverträge über Wohnraum gelten stattdessen die §§ 563 bis 564 BGB."],"begriffe":[{"wort":"Erbe","erklaerung":"Die Person, die nach dem Tod eines Menschen dessen Vermögen und Pflichten übernimmt."},{"wort":"außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist","erklaerung":"Eine Kündigung, die ein Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, auch wenn der Vertrag sonst nicht kündbar wäre – aber mit Kündigungsfrist."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich als Erbe den Mietvertrag für eine Garage kündigen?","antwort":"Ja. Nach § 580 BGB kannst du als Erbe innerhalb eines Monats, nachdem du vom Tod des Mieters erfahren hast, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Frist selbst steht in § 580a BGB."},{"frage":"Gilt § 580 BGB auch für eine Mietwohnung?","antwort":"Für Wohnraum regeln die §§ 563 bis 564 BGB, was nach dem Tod des Mieters gilt. § 580 BGB steht bei den Regeln für die Miete anderer Sachen."}],"verweise":[{"norm":"§ 580a BGB","warum":"Wie lang die gesetzliche Kündigungsfrist ist"},{"norm":"§ 564 BGB","warum":"Kündigung nach dem Tod des Mieters bei Wohnraum"},{"norm":"§ 563 BGB","warum":"Wer bei Wohnraum nach dem Tod des Mieters in den Mietvertrag eintritt"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Mieter ist gestorben.\nEr hatte zum Beispiel eine Garage gemietet.\nDann darf der Erbe den Miet-Vertrag kündigen.\nDer Erbe ist die Person, die alles vom Toten bekommt.\nAuch der Vermieter darf kündigen.\nDafür gibt es eine Frist.\nDie Kündigung muss innerhalb von 1 Monat kommen.\nDer Monat beginnt: Man erfährt vom Tod.\nDann gilt eine Kündigungs-Frist.\nFür Wohnungen gibt es andere Regeln."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"580a","bezeichnung":"§ 580a BGB","titel_amtlich":"Kündigungsfristen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/580a/","original":[{"nr":"1","text":"Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,\n\n1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;\n2. wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends;\n3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke jedoch nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs."},{"nr":"2","text":"Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."},{"nr":"3","text":"Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen oder digitale Produkte ist die ordentliche Kündigung zulässig,\n\n1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;\n2. wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.\nDie Vorschriften über die Beendigung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben unberührt."},{"nr":"4","text":"Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 und 3 Nr. 2 sind auch anzuwenden, wenn ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann."}],"erklaerung":{"nr":"580a","titel_einfach":"Kündigungsfristen für Gewerberäume, Grundstücke und Sachen","kurz":"Nach § 580a BGB lassen sich Geschäftsräume spätestens am 3. Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals kündigen; für Grundstücke, andere Räume und bewegliche Sachen gelten eigene Fristen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Mietverträge über Grundstücke und über Räume, die keine Geschäftsräume sind, gelten für die ordentliche Kündigung diese Fristen:\n1. Ist die Miete nach Tagen berechnet: an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages.\n2. Ist die Miete nach Wochen berechnet: spätestens am 1. Werktag einer Woche zum Ende des folgenden Samstags.\n3. Ist die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten berechnet: spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats. Bei gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken endet der Vertrag aber nur zum Ende eines Kalendervierteljahres."},{"nr":"2","einfach":"Für Mietverträge über Geschäftsräume – etwa einen Laden oder ein Büro – gilt: Die ordentliche Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres erfolgen. Sie wirkt dann zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres."},{"nr":"3","einfach":"Für Mietverträge über bewegliche Sachen oder digitale Produkte gelten für die ordentliche Kündigung diese Fristen:\n1. Ist die Miete nach Tagen berechnet: an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages.\n2. Ist die Miete nach längeren Zeitabschnitten berechnet: spätestens am 3. Tag vor dem Tag, an dessen Ende das Mietverhältnis enden soll.\nDie besonderen Vorschriften über die Beendigung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte gelten daneben weiter."},{"nr":"4","einfach":"Die Fristen aus Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 und Absatz 3 Nr. 2 gelten auch, wenn ein Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann – etwa nach dem Tod des Mieters (§ 580 BGB)."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung des Ladenlokals","text":"Yusuf hat ein Ladenlokal für seinen Kiosk gemietet und will den Mietvertrag ordentlich kündigen. Seine Kündigung kommt am Freitag, 2. Januar 2026, bei der Vermieterin an. Das ist der 1. Werktag des Kalendervierteljahres, denn der 1. Januar ist ein Feiertag. Nach § 580a Absatz 2 BGB endet der Mietvertrag zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres, also am 30. Juni 2026."},"wichtig":["Geschäftsräume: Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres.","Grundstücke und Räume, die keine Geschäftsräume sind, bei Monatsmiete: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.","Die beiden genannten Fristen gelten auch für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist."],"begriffe":[{"wort":"Geschäftsräume","erklaerung":"Räume, die für eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemietet sind, etwa ein Laden, ein Büro oder eine Praxis."},{"wort":"Kalendervierteljahr","erklaerung":"Eines der 4 Quartale eines Jahres: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember."},{"wort":"ordentliche Kündigung","erklaerung":"Die normale Kündigung eines Vertrags ohne festes Ende, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten ist."},{"wort":"bewegliche Sachen","erklaerung":"Gegenstände, die man fortbewegen kann – zum Beispiel ein Auto, ein Fahrrad oder eine Maschine."}],"fragen":[{"frage":"Welche Kündigungsfrist gilt für Gewerberäume?","antwort":"Nach § 580a Absatz 2 BGB muss die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres erfolgen; sie wirkt zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres. Zwischen dem 3. Werktag und dem Vertragsende liegen also knapp 6 Monate."},{"frage":"Welche Kündigungsfrist gilt für Räume, die keine Geschäftsräume sind?","antwort":"Bei Monatsmiete: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (§ 580a Absatz 1 Nr. 3 BGB). Dasselbe gilt für Grundstücke; gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke lassen sich aber nur zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Für Wohnraum gilt stattdessen § 573c BGB."},{"frage":"Wie kurzfristig kann ich ein gemietetes Gerät kündigen?","antwort":"Bei Miete nach Tagen an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages. Bei längeren Zeitabschnitten spätestens am 3. Tag vor dem Tag, an dessen Ende der Vertrag enden soll (§ 580a Absatz 3 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 573c BGB","warum":"Kündigungsfristen für Wohnraum"},{"norm":"§ 580 BGB","warum":"Außerordentliche Kündigung nach dem Tod des Mieters"},{"norm":"§ 578 BGB","warum":"Welche weiteren Mietvorschriften für Grundstücke und Räume gelten"},{"norm":"§ 327 BGB","warum":"Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte"}],"praxis":null,"leicht":"Sie mieten keine Wohnung.\nSie mieten zum Beispiel einen Laden oder ein Büro.\nSie wollen kündigen.\nDie Kündigung muss bis zum 3. Werk-Tag im Viertel-Jahr kommen.\nEin Viertel-Jahr ist zum Beispiel Januar bis März.\nDann endet der Vertrag am Ende vom nächsten Viertel-Jahr.\nFür andere Räume und für Grundstücke gibt es kürzere Fristen.\nAuch für gemietete Geräte gibt es kürzere Fristen.\nDie Frist hängt davon ab: Wird die Miete pro Tag, Woche oder Monat berechnet?"},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"611a","bezeichnung":"§ 611a BGB","titel_amtlich":"Arbeitsvertrag","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/611a/","original":[{"nr":"1","text":"Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet."}],"erklaerung":{"nr":"611a","titel_einfach":"Was einen Arbeitsvertrag ausmacht","kurz":"Nach § 611a BGB verpflichtet ein Arbeitsvertrag zu weisungsgebundener Arbeit in persönlicher Abhängigkeit; entscheidend ist, wie der Vertrag tatsächlich gelebt wird, nicht wie er heißt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Mit einem Arbeitsvertrag verpflichtest du dich als Arbeitnehmer, für einen anderen zu arbeiten. Dabei bist du an Weisungen gebunden, die Arbeit ist fremdbestimmt, und du bist persönlich abhängig. Dein Arbeitgeber kann dir Weisungen geben zu Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort deiner Tätigkeit. Weisungsgebunden ist, wer seine Tätigkeit nicht im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit nicht im Wesentlichen frei bestimmen kann. Wie stark die persönliche Abhängigkeit ist, hängt auch von der Art der Tätigkeit ab. Ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, wird nach allen Umständen zusammen beurteilt. Zeigt die tatsächliche Durchführung, dass es ein Arbeitsverhältnis ist, kommt es nicht darauf an, wie der Vertrag heißt – etwa „Vertrag über freie Mitarbeit“."},{"nr":"2","einfach":"Dein Arbeitgeber muss dir die vereinbarte Vergütung zahlen."}],"beispiel":{"titel":"„Freie Mitarbeiterin“ mit festen Zeiten","text":"Lena hat mit einer Werbeagentur einen „Vertrag über freie Mitarbeit“ unterschrieben. Tatsächlich arbeitet sie jeden Tag von 9 bis 17 Uhr im Büro der Agentur. Ihre Teamleiterin teilt ihr die Aufgaben zu und sagt ihr, wie sie sie erledigen soll. Nach § 611a Absatz 1 BGB kommt es nicht auf den Namen des Vertrags an, sondern darauf, wie er tatsächlich durchgeführt wird. Lena kann weder ihre Tätigkeit noch ihre Arbeitszeit im Wesentlichen frei bestimmen. Das spricht für einen Arbeitsvertrag; entschieden wird nach einer Gesamtbetrachtung aller Umstände."},"wichtig":["Ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, hängt davon ab, wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft – nicht davon, wie der Vertrag heißt.","Weisungsgebunden ist, wer seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit nicht im Wesentlichen frei bestimmen kann.","Dein Arbeitgeber muss dir die vereinbarte Vergütung zahlen."],"begriffe":[{"wort":"Weisungsrecht","erklaerung":"Das Recht des Arbeitgebers, dir vorzugeben, was du wie, wann und wo arbeitest."},{"wort":"fremdbestimmt","erklaerung":"Die Arbeit dient den Zielen eines anderen, und dieser andere bestimmt über sie."},{"wort":"persönliche Abhängigkeit","erklaerung":"Du bist in die Organisation eines anderen eingebunden und kannst deine Arbeit nicht im Wesentlichen frei gestalten."},{"wort":"Gesamtbetrachtung","erklaerung":"Alle Umstände des Einzelfalls werden zusammen angeschaut und gewichtet, statt nur auf ein einzelnes Merkmal zu achten."}],"fragen":[{"frage":"Bin ich Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?","antwort":"Arbeitnehmer ist nach § 611a Absatz 1 BGB, wer weisungsgebunden, fremdbestimmt und in persönlicher Abhängigkeit arbeitet. Das wird nach allen Umständen beurteilt; entscheidend ist, wie der Vertrag tatsächlich durchgeführt wird, nicht wie er heißt."},{"frage":"Was darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben?","antwort":"Nach § 611a Absatz 1 BGB kann sich sein Weisungsrecht auf Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort deiner Tätigkeit beziehen. Wo die Grenzen liegen, regelt § 611a BGB nicht; mehr dazu steht in § 106 GewO."},{"frage":"Muss mein Arbeitgeber mir den vereinbarten Lohn zahlen?","antwort":"Ja. Nach § 611a Absatz 2 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen."}],"verweise":[{"norm":"§ 106 GewO","warum":"Grenzen des Weisungsrechts des Arbeitgebers"},{"norm":"§ 612 BGB","warum":"Vergütung, wenn keine vereinbart oder ihre Höhe offen ist"},{"norm":"§ 611 BGB","warum":"Der allgemeine Dienstvertrag, zu dem der Arbeitsvertrag eine besondere Form ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben einen Arbeits-Vertrag.\nDann arbeiten Sie für einen anderen.\nDieser andere ist Ihr Arbeit-Geber.\nIhr Arbeit-Geber darf Ihnen Anweisungen geben.\nZum Beispiel: Was Sie arbeiten.\nWie Sie arbeiten.\nWann und wo Sie arbeiten.\nIm Vertrag steht vielleicht ein anderes Wort.\nZum Beispiel: freie Mitarbeit.\nWichtig ist aber: Wie läuft die Arbeit wirklich ab?\nIhr Arbeit-Geber muss Ihnen den vereinbarten Lohn zahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"612","bezeichnung":"§ 612 BGB","titel_amtlich":"Vergütung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/612/","original":[{"nr":"1","text":"Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist."},{"nr":"2","text":"Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"612","titel_einfach":"Bezahlung, auch wenn nichts vereinbart wurde","kurz":"Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn eine Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist; ist die Höhe offen, gilt eine amtliche Taxe oder sonst die übliche Vergütung.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Habt ihr über eine Bezahlung nicht gesprochen, gilt sie trotzdem als stillschweigend vereinbart – wenn man die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung erwarten kann."},{"nr":"2","einfach":"Ist die Höhe der Bezahlung nicht festgelegt, gilt diese Regel: Gibt es für die Arbeit eine Taxe – also eine amtlich festgelegte Vergütung –, gilt diese als vereinbart. Gibt es keine Taxe, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Das ist die Bezahlung, die für solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen und gilt nicht mehr."}],"beispiel":{"titel":"Nachhilfe ohne Preisabsprache","text":"Ben bietet über einen Aushang im Supermarkt Nachhilfe in Mathe an. Frau Kowalski ruft an und bucht 10 Stunden für ihren Sohn. Über den Preis sprechen die beiden nicht. Nach den 10 Stunden will Frau Kowalski nichts zahlen. Weil Ben die Nachhilfe öffentlich angeboten hat, war sie den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten. Nach § 612 Absatz 1 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart. Weil es dafür keine Taxe gibt, schuldet Frau Kowalski die übliche Vergütung (Absatz 2)."},"wichtig":["Auch ohne Absprache über Geld gilt eine Bezahlung als vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.","Ist die Höhe nicht festgelegt, gilt eine amtliche Taxe oder, wenn es keine gibt, die übliche Vergütung."],"begriffe":[{"wort":"stillschweigend vereinbart","erklaerung":"Vereinbart, ohne dass jemand es ausdrücklich gesagt oder aufgeschrieben hat."},{"wort":"Taxe","erklaerung":"Eine Vergütung, die amtlich festgelegt ist, zum Beispiel durch eine staatliche Gebührenordnung."},{"wort":"übliche Vergütung","erklaerung":"Die Bezahlung, die für eine solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich bezahlt werden, wenn über Geld nichts vereinbart wurde?","antwort":"Ja, wenn deine Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Dann gilt eine Vergütung nach § 612 Absatz 1 BGB als stillschweigend vereinbart."},{"frage":"Wie hoch ist der Lohn, wenn keine Höhe vereinbart wurde?","antwort":"Nach § 612 Absatz 2 BGB gilt die amtlich festgelegte Vergütung (Taxe), wenn es eine gibt; sonst die übliche Vergütung. Den gesetzlichen Mindestlohn regelt das Mindestlohngesetz."}],"verweise":[{"norm":"§ 611a BGB","warum":"Pflicht des Arbeitgebers, die vereinbarte Vergütung zu zahlen"},{"norm":"§ 1 MiLoG","warum":"Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn"},{"norm":"§ 632 BGB","warum":"Ähnliche Regel für Werkverträge, etwa Reparaturen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie arbeiten für einen anderen.\nÜber Geld haben Sie nicht gesprochen.\nTrotzdem bekommen Sie vielleicht Geld.\nDas ist so, wenn man diese Arbeit normal bezahlt.\nWie viel Geld bekommen Sie?\nManchmal gibt es feste Preise vom Staat.\nDann gilt dieser Preis.\nSonst bekommen Sie so viel Geld, wie man üblich zahlt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"612a","bezeichnung":"§ 612a BGB","titel_amtlich":"Maßregelungsverbot","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/612a/","original":[{"nr":null,"text":"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt."}],"erklaerung":{"nr":"612a","titel_einfach":"Kein Nachteil, weil du deine Rechte nutzt","kurz":"Nach § 612a BGB darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (Maßregelungsverbot).","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst – zum Beispiel, weil du deinen Lohn einforderst oder Urlaub verlangst, der dir zusteht. Das gilt für Vereinbarungen und für Maßnahmen deines Arbeitgebers. Eine Maßnahme kann zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder das Vorenthalten einer Prämie sein."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung nach Lohnforderung","text":"Ina arbeitet in einer Gärtnerei. Ihr Lohn für März ist nicht gezahlt worden, und sie fordert ihn schriftlich ein. Am nächsten Tag kündigt ihr Chef ihr – ausdrücklich, weil sie „Ärger wegen des Geldes“ gemacht habe. Ina hat ihr Recht auf Lohn in zulässiger Weise geltend gemacht. Ihr Chef benachteiligt sie mit der Kündigung genau deswegen. Das verbietet § 612a BGB."},"wichtig":["Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst.","Das Verbot gilt für Vereinbarungen und für Maßnahmen, etwa eine Kündigung."],"begriffe":[{"wort":"Maßnahme","erklaerung":"Eine Handlung oder Entscheidung des Arbeitgebers, zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder eine Abmahnung."},{"wort":"in zulässiger Weise","erklaerung":"So, wie es das Recht erlaubt – also ohne dabei selbst gegen Pflichten zu verstoßen."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, weil ich meine Rechte einfordere?","antwort":"Nein. Nach § 612a BGB darf er dich bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst. Eine Kündigung ist eine solche Maßnahme."},{"frage":"Was ist das Maßregelungsverbot?","antwort":"Das Verbot aus § 612a BGB: Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst."}],"verweise":[{"norm":"§ 134 BGB","warum":"Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Frist für die Klage gegen eine Kündigung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben bei der Arbeit Rechte.\nZum Beispiel ein Recht auf Lohn.\nOder ein Recht auf Urlaub.\nSie nutzen Ihre Rechte.\nDann darf Ihr Arbeit-Geber Sie dafür nicht bestrafen.\nEr darf Sie deshalb nicht schlechter behandeln.\nEr darf Ihnen deshalb zum Beispiel nicht kündigen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"613","bezeichnung":"§ 613 BGB","titel_amtlich":"Unübertragbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/613/","original":[{"nr":null,"text":"Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar."}],"erklaerung":{"nr":"613","titel_einfach":"Du musst deine Arbeit persönlich erledigen","kurz":"Nach § 613 BGB muss, wer zu Diensten verpflichtet ist, sie im Zweifel persönlich leisten, und der Anspruch auf diese Dienste ist im Zweifel nicht auf andere übertragbar.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wer zu Diensten verpflichtet ist – etwa du als Arbeitnehmer –, muss sie im Zweifel persönlich leisten. Du darfst also nicht einfach jemand anderen für dich arbeiten lassen. Umgekehrt kann dein Arbeitgeber seinen Anspruch auf deine Arbeit im Zweifel nicht auf einen anderen übertragen. „Im Zweifel“ heißt: wenn nichts anderes vereinbart ist und sich auch aus den Umständen nichts anderes ergibt."}],"beispiel":{"titel":"Der Freund als Vertretung","text":"Marco arbeitet als Kellner in einem Restaurant. Am Samstag möchte er lieber auf ein Konzert gehen und schickt seinen Freund Tim als Vertretung. Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts, und auch sonst ist nichts dazu abgesprochen. Nach § 613 BGB muss Marco seine Arbeit im Zweifel persönlich leisten. Sein Chef muss Tim deshalb nicht als Ersatz akzeptieren."},"wichtig":["Du musst deine Arbeit im Zweifel selbst erledigen und darfst keinen Ersatz schicken.","Dein Arbeitgeber kann seinen Anspruch auf deine Arbeit im Zweifel nicht auf andere übertragen."],"begriffe":[{"wort":"im Zweifel","erklaerung":"Wenn nichts anderes vereinbart ist und sich auch aus den Umständen nichts anderes ergibt."},{"wort":"zur Dienstleistung Verpflichteter","erklaerung":"Wer aus einem Dienstvertrag Arbeit leisten muss, zum Beispiel ein Arbeitnehmer."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich mich bei der Arbeit von jemand anderem vertreten lassen?","antwort":"Im Zweifel nein. Nach § 613 BGB musst du deine Dienste persönlich leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist und sich auch aus den Umständen nichts anderes ergibt."},{"frage":"Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitskraft an eine andere Firma weitergeben?","antwort":"Nach § 613 Satz 2 BGB ist sein Anspruch auf deine Arbeit im Zweifel nicht übertragbar. Für das Verleihen von Arbeitnehmern gilt außerdem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; für den Übergang eines Betriebs gilt § 613a BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 613a BGB","warum":"Was mit Arbeitsverhältnissen geschieht, wenn der Betrieb einen neuen Inhaber bekommt"},{"norm":"§ 1 AÜG","warum":"Regeln für das Verleihen von Arbeitnehmern an andere Firmen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine Arbeits-Stelle.\nSie müssen Ihre Arbeit selbst machen.\nSie dürfen keinen anderen Menschen schicken.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel: Sie haben etwas anderes mit Ihrem Arbeit-Geber vereinbart.\nAuch Ihr Arbeit-Geber hat eine Regel.\nEr darf Sie nicht einfach an eine andere Firma weiter-geben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"613a","bezeichnung":"§ 613a BGB","titel_amtlich":"Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/613a/","original":[{"nr":"1","text":"Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird."},{"nr":"2","text":"Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige Arbeitgeber für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht."},{"nr":"3","text":"Absatz 2 gilt nicht, wenn eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft durch Umwandlung erlischt."},{"nr":"4","text":"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt."},{"nr":"5","text":"Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:\n\n1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,\n2. den Grund für den Übergang,\n3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und\n4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen."},{"nr":"6","text":"Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden."}],"erklaerung":{"nr":"613a","titel_einfach":"Was bei einem Betriebsübergang mit deinem Job passiert","kurz":"Nach § 613a BGB gehen bei einem Betriebsübergang die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über, außer der Arbeitnehmer widerspricht; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft – etwa einen Verkauf – auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein, die zu diesem Zeitpunkt bestehen. Dein Arbeitsverhältnis geht also mit seinem Inhalt auf den neuen Inhaber über.\nSind deine Rechte und Pflichten in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt, werden sie Teil deines Arbeitsverhältnisses mit dem neuen Inhaber. Sie dürfen dann 1 Jahr lang ab dem Übergang nicht zu deinem Nachteil geändert werden.\nDas gilt nicht, wenn beim neuen Inhaber ein anderer Tarifvertrag oder eine andere Betriebsvereinbarung diese Rechte und Pflichten regelt.\nVor Ablauf des Jahres dürfen die Rechte und Pflichten trotzdem geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt. Dasselbe gilt, wenn nicht beide Seiten tarifgebunden sind und der neue Inhaber und du vereinbart, dass ein anderer Tarifvertrag angewendet wird, in dessen Geltungsbereich ihr fallt."},{"nr":"2","einfach":"Dein bisheriger Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Pflichten nach Absatz 1, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb von 1 Jahr nach dem Übergang fällig werden. Beide haften als Gesamtschuldner: Du kannst dich an jeden von beiden wenden, bekommst den Betrag aber nur einmal. Wird eine solche Pflicht erst nach dem Übergang fällig, haftet der bisherige Arbeitgeber nur anteilig – für den Teil des Bemessungszeitraums, der beim Übergang schon vorbei war. Beispiel: Eine Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr ist im Dezember fällig, der Übergang war am 1. Juli. Dann haftet der bisherige Arbeitgeber nur für die Hälfte."},{"nr":"3","einfach":"Absatz 2 gilt nicht, wenn eine juristische Person, etwa eine GmbH, oder eine Personenhandelsgesellschaft durch eine Umwandlung erlischt."},{"nr":"4","einfach":"Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam – egal ob dein bisheriger Arbeitgeber oder der neue Inhaber kündigt. Aus anderen Gründen darf weiterhin gekündigt werden."},{"nr":"5","einfach":"Dein bisheriger Arbeitgeber oder der neue Inhaber muss dich vor dem Übergang in Textform informieren über:\n1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,\n2. den Grund für den Übergang,\n3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und\n4. die Maßnahmen, die für die Arbeitnehmer geplant sind.\nTextform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt, etwa ein Brief oder eine E-Mail."},{"nr":"6","einfach":"Du kannst dem Übergang deines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Das musst du schriftlich tun, innerhalb eines Monats, nachdem du die Information nach Absatz 5 erhalten hast. Den Widerspruch kannst du an deinen bisherigen Arbeitgeber oder an den neuen Inhaber richten. Widersprichst du, geht dein Arbeitsverhältnis nicht auf den neuen Inhaber über. Wie es dann beim bisherigen Arbeitgeber weitergeht, regelt § 613a BGB nicht."}],"beispiel":{"titel":"Die Bäckerei-Filiale wird verkauft","text":"Svenja arbeitet als Verkäuferin in einer Bäckerei-Filiale. Der Inhaber verkauft die Filiale zum 1. April 2026 an eine andere Bäckerei. Am Freitag, 20. Februar 2026, erhält Svenja eine vollständige Information in Textform über den Übergang. Bis zum 20. März 2026 kann sie schriftlich widersprechen. Tut sie das nicht, geht ihr Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Bäckerei über – mit ihrem Lohn und ihren Urlaubstagen. Wegen des Übergangs darf ihr niemand kündigen."},"wichtig":["Dein Arbeitsverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über, wenn du nicht widersprichst.","Du kannst innerhalb eines Monats nach der Information schriftlich widersprechen.","Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam; aus anderen Gründen bleibt eine Kündigung möglich."],"begriffe":[{"wort":"Betriebsübergang","erklaerung":"Ein Betrieb oder Betriebsteil bekommt durch ein Rechtsgeschäft, etwa einen Verkauf, einen neuen Inhaber."},{"wort":"Betriebsvereinbarung","erklaerung":"Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Regeln für die Beschäftigten im Betrieb festlegt."},{"wort":"Gesamtschuldner","erklaerung":"Mehrere, die für dieselbe Schuld haften: Man kann von jedem die ganze Leistung verlangen, bekommt sie insgesamt aber nur einmal."},{"wort":"Bemessungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den eine Leistung berechnet wird – zum Beispiel ein Kalenderjahr bei einer Jahressonderzahlung."},{"wort":"Umwandlung","erklaerung":"Eine Änderung der Rechtsform oder Struktur eines Unternehmens, etwa wenn zwei Gesellschaften verschmolzen werden."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag bei einem Betriebsübergang?","antwort":"Der neue Inhaber tritt nach § 613a Absatz 1 BGB in dein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ein. Du kannst dem Übergang aber innerhalb eines Monats nach der Information schriftlich widersprechen (Absatz 6)."},{"frage":"Darf mir wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden?","antwort":"Nein. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist nach § 613a Absatz 4 BGB unwirksam, egal ob der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber kündigt. Eine Kündigung aus anderen Gründen bleibt möglich."},{"frage":"Wie lange habe ich Zeit, dem Betriebsübergang zu widersprechen?","antwort":"1 Monat, nachdem du die Information nach § 613a Absatz 5 BGB erhalten hast. Der Widerspruch muss schriftlich sein und kann an den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gehen (Absatz 6)."}],"verweise":[{"norm":"§ 613 BGB","warum":"Der Anspruch auf die Arbeit ist im Zweifel nicht übertragbar"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"},{"norm":"§ 126 BGB","warum":"Was Schriftform bedeutet"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Frist für die Klage gegen eine Kündigung"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 2006 entschieden: Die Monatsfrist für den Widerspruch beginnt nur mit einer ordnungsgemäßen, vollständigen Information nach Absatz 5. Ist die Information fehlerhaft, läuft die Frist nicht. Das Widerspruchsrecht kann dann aber nach längerer Zeit verwirkt sein.","leicht":"Ihr Betrieb wird verkauft.\nOder ein Teil vom Betrieb wird verkauft.\nDer Betrieb bekommt damit einen neuen Inhaber.\nInhaber heißt: Ihm gehört der Betrieb.\nDann bleibt Ihr Arbeits-Vertrag bestehen.\nDer neue Inhaber wird Ihr Arbeit-Geber.\nIhre Rechte aus dem Vertrag gelten weiter.\nZum Beispiel Ihr Lohn und Ihr Urlaub.\nSie bekommen vorher einen Brief oder eine E-Mail.\nDarin steht: Was passiert mit Ihnen?\nSie wollen nicht zum neuen Inhaber?\nDann können Sie widersprechen.\nDas müssen Sie innerhalb von 1 Monat schriftlich tun.\nWegen dem Wechsel darf Ihnen niemand kündigen.\nAus anderen Gründen ist eine Kündigung möglich."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"614","bezeichnung":"§ 614 BGB","titel_amtlich":"Fälligkeit der Vergütung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/614/","original":[{"nr":null,"text":"Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten."}],"erklaerung":{"nr":"614","titel_einfach":"Wann dein Lohn fällig ist","kurz":"Nach § 614 BGB wird die Vergütung erst nach der geleisteten Arbeit fällig; ist sie nach Zeitabschnitten bemessen, etwa pro Monat, jeweils nach dem Ende des Abschnitts.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du bekommst deine Vergütung – also deinen Lohn, dein Gehalt oder dein Honorar – erst, nachdem du deine Dienste geleistet hast. Du arbeitest also zuerst, dann wird bezahlt. Ist deine Vergütung nach Zeitabschnitten berechnet, etwa pro Woche oder pro Monat, muss sie jeweils nach dem Ende des Zeitabschnitts gezahlt werden. Bei einem Monatsgehalt ist das Gehalt also nach dem Ende des jeweiligen Monats fällig. Das gilt für Arbeitsverhältnisse und für andere Dienstverträge."}],"beispiel":{"titel":"Gehalt für den September","text":"Aylin arbeitet als Bürokauffrau. Sie bekommt ein festes Monatsgehalt. In ihrem Arbeitsvertrag steht nichts dazu, wann gezahlt wird. Mitte September fragt sie ihren Chef, ob er ihr das Septembergehalt schon jetzt überweist. Nach § 614 BGB muss er das nicht. Ihr Gehalt ist nach Monaten bemessen. Deshalb wird es erst nach dem Ende des Septembers fällig."},"wichtig":["Wer Dienste leistet, muss nach § 614 BGB zuerst arbeiten und bekommt die Vergütung danach.","Bei Vergütung nach Zeitabschnitten, etwa einem Monatsgehalt, wird sie nach dem Ende jedes einzelnen Abschnitts fällig."],"begriffe":[{"wort":"Vergütung","erklaerung":"Das Geld, das du für deine Arbeit oder Dienste bekommst – zum Beispiel Lohn, Gehalt oder Honorar."},{"wort":"Dienste","erklaerung":"Die Arbeit oder Tätigkeit, die du nach deinem Vertrag schuldest."}],"fragen":[{"frage":"Wann muss mein Arbeitgeber das Gehalt zahlen?","antwort":"Nach § 614 BGB wird ein Monatsgehalt nach dem Ende des Monats fällig, für den es gezahlt wird. Steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ein bestimmter Zahltag, beantwortet § 614 BGB allein die Frage nicht."},{"frage":"Muss mein Arbeitgeber den Lohn im Voraus zahlen?","antwort":"Nach § 614 BGB nicht. Die Vergütung ist erst nach der geleisteten Arbeit zu zahlen, bei Zeitabschnitten jeweils nach dem Ende des Abschnitts."}],"verweise":[{"norm":"§ 611a BGB","warum":"Was ein Arbeitsvertrag ist und dass der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen muss"},{"norm":"§ 615 BGB","warum":"Lohn, wenn der Arbeitgeber deine angebotene Arbeit nicht annimmt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie arbeiten für Geld.\nDas Geld heißt Lohn oder Gehalt.\nZuerst arbeiten Sie.\nDanach bekommen Sie das Geld.\nVielleicht bekommen Sie Ihr Geld jeden Monat.\nDann zahlt Ihr Arbeit-Geber nach dem Ende vom Monat.\nEin Beispiel: Sie arbeiten im September.\nDas Geld für September bekommen Sie nach dem Ende vom September."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"615","bezeichnung":"§ 615 BGB","titel_amtlich":"Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/615/","original":[{"nr":null,"text":"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."}],"erklaerung":{"nr":"615","titel_einfach":"Lohn, wenn der Arbeitgeber dich nicht arbeiten lässt","kurz":"Nach § 615 BGB behalten Beschäftigte ohne Nacharbeit ihren Lohn, wenn der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht annimmt oder das Ausfallrisiko trägt; Erspartes und anderswo Verdientes wird angerechnet.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du bietest deinem Arbeitgeber deine Arbeit an, aber er nimmt sie nicht an. Dann kommt er in Annahmeverzug. Für die Arbeit, die deshalb ausfällt, kannst du trotzdem die vereinbarte Vergütung verlangen. Du musst die ausgefallene Arbeit nicht nachholen.\nAuf deine Vergütung wird aber angerechnet:\n- was du sparst, weil du nicht arbeitest,\n- was du in dieser Zeit durch eine andere Arbeit verdienst,\n- was du hättest verdienen können, es aber böswillig nicht getan hast.\nDiese Regeln gelten auch, wenn dein Arbeitgeber das Risiko trägt, dass die Arbeit ausfällt. Man spricht vom Betriebsrisiko. In welchen Fällen der Arbeitgeber dieses Risiko trägt, legt § 615 BGB nicht selbst fest. Das entscheiden im Streit die Gerichte.\nDie Sätze über den Annahmeverzug gelten für Arbeitsverhältnisse und für andere Dienstverträge."}],"beispiel":{"titel":"Nach Hause geschickt","text":"Marco ist Koch in einem Restaurant und kommt am Dienstag pünktlich zur Schicht. Weil kaum Reservierungen da sind, schickt ihn die Chefin für 3 Tage nach Hause. Marco hat seine Arbeit angeboten, die Chefin hat sie nicht angenommen. Nach § 615 BGB bekommt Marco für die 3 Tage seinen vereinbarten Lohn. Er muss die Stunden nicht nacharbeiten. Verdient er in den 3 Tagen woanders Geld, wird das angerechnet."},"wichtig":["Ausgefallene Arbeit musst du nicht nachholen, wenn dein Arbeitgeber deine angebotene Arbeit nicht angenommen hat.","Was du in dieser Zeit sparst, anderswo verdienst oder böswillig nicht verdienst, wird auf deine Vergütung angerechnet."],"begriffe":[{"wort":"Annahmeverzug","erklaerung":"Der Arbeitgeber nimmt die Arbeit nicht an, die du ihm ordnungsgemäß anbietest – zum Beispiel, weil er dich nach Hause schickt."},{"wort":"böswillig unterlassen","erklaerung":"Du hättest in dieser Zeit anderswo Geld verdienen können und lässt das bewusst bleiben. Wann das „böswillig“ ist, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Risiko des Arbeitsausfalls","erklaerung":"Die Gefahr, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann. Trägt sie der Arbeitgeber, muss er den Lohn trotzdem zahlen."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Lohn, wenn mich mein Chef nach Hause schickt?","antwort":"Ja, wenn du deine Arbeit angeboten hast und dein Arbeitgeber sie nicht annimmt. Dann kannst du nach § 615 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen. Angerechnet wird, was du dadurch sparst, anderswo verdienst oder böswillig nicht verdienst."},{"frage":"Muss ich Minusstunden nacharbeiten, wenn der Arbeitgeber keine Arbeit hat?","antwort":"Wenn dein Arbeitgeber deine angebotene Arbeit nicht annimmt, musst du die ausgefallene Arbeit nach § 615 BGB nicht nachholen. Ob dein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitszeitkonto etwas anderes regelt, beantwortet § 615 BGB nicht."},{"frage":"Wer zahlt den Lohn, wenn im Betrieb nicht gearbeitet werden kann?","antwort":"Trägt dein Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, musst du nach § 615 Satz 3 BGB weiter bezahlt werden. Wann der Arbeitgeber dieses Risiko trägt, sagt die Norm nicht. Das entscheiden im Streit die Gerichte."}],"verweise":[{"norm":"§ 293 BGB","warum":"Wann jemand in Annahmeverzug kommt: Er nimmt eine angebotene Leistung nicht an"},{"norm":"§ 11 KSchG","warum":"Was nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess auf den nachzuzahlenden Lohn angerechnet wird"},{"norm":"§ 614 BGB","warum":"Wann die Vergütung fällig ist"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden: Muss ein Betrieb wegen eines staatlich angeordneten, allgemeinen Lockdowns in der Corona-Pandemie schließen, trägt der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls. Lohn nach § 615 Satz 3 BGB gibt es dann nicht.","leicht":"Sie haben einen Arbeits-Vertrag.\nSie kommen zur Arbeit.\nIhr Chef sagt aber: Gehen Sie nach Hause.\nDann bekommen Sie trotzdem Ihren Lohn.\nSie müssen die Arbeit auch nicht nach-holen.\nVielleicht verdienen Sie in dieser Zeit woanders Geld.\nIhr Arbeit-Geber darf dieses Geld abziehen.\nVielleicht kann im Betrieb niemand arbeiten.\nAuch dann können Sie Ihren Lohn bekommen.\nDas hängt vom Grund ab.\nIm Streit entscheidet ein Gericht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"616","bezeichnung":"§ 616 BGB","titel_amtlich":"Vorübergehende Verhinderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/616/","original":[{"nr":null,"text":"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."}],"erklaerung":{"nr":"616","titel_einfach":"Lohn bei kurzer Verhinderung aus persönlichem Grund","kurz":"Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten kannst.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du verlierst deinen Anspruch auf Vergütung nicht, wenn du kurz nicht arbeiten kannst. Dafür müssen 3 Bedingungen erfüllt sein:\n- Die Verhinderung dauert nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit.\n- Der Grund liegt in deiner Person, also bei dir selbst.\n- Du bist nicht selbst schuld daran.\nWas genau als solcher Grund zählt und wie lange „nicht erheblich“ ist, sagt das Gesetz nicht. Das entscheiden im Streit die Gerichte.\nBekommst du für diese Zeit Geld aus einer Kranken- oder Unfallversicherung, in der du nach dem Gesetz versichert sein musst, wird dieser Betrag angerechnet. Dein Arbeitgeber zahlt dann nur die Differenz.\nDas gilt für Arbeitsverhältnisse und für andere Dienstverträge."}],"beispiel":{"titel":"Beerdigung des Vaters","text":"Der Vater von Sophie ist gestorben. Die Beerdigung ist an einem Donnerstag, einem ihrer Arbeitstage. Sophie nimmt teil und fehlt deshalb einen Tag. Sie ist nicht schuld an der Verhinderung, und es geht nur um einen Tag. Zählt die Beerdigung des eigenen Vaters als Grund in ihrer Person, behält Sophie nach § 616 BGB für diesen Tag ihren Lohn. Welche Anlässe genau dazu zählen, legt das Gesetz nicht fest. Im Streit entscheiden das die Gerichte."},"wichtig":["Der Lohn bleibt nur bei einer verhältnismäßig kurzen Verhinderung aus einem persönlichen Grund, an dem du nicht schuld bist.","Geld aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung für dieselbe Zeit wird auf den Lohn angerechnet."],"begriffe":[{"wort":"verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit","erklaerung":"Eine im Verhältnis kurze Zeit. Eine feste Grenze in Tagen nennt das Gesetz nicht."},{"wort":"in seiner Person liegender Grund","erklaerung":"Ein Grund, der dich persönlich betrifft – er liegt also bei dir selbst."},{"wort":"ohne sein Verschulden","erklaerung":"Du hast die Verhinderung weder absichtlich noch durch eigene Nachlässigkeit herbeigeführt."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Lohn, wenn ich wegen einer Familienangelegenheit kurz fehle?","antwort":"Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden verhindert bist. Welche Anlässe genau dazu zählen, legt die Norm nicht fest."},{"frage":"Wie viele Tage bezahlte Freistellung gibt es nach § 616 BGB?","antwort":"Eine feste Zahl nennt § 616 BGB nicht. Es muss sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handeln. Ob dein Arbeits- oder Tarifvertrag konkrete Tage festlegt, beantwortet § 616 BGB nicht."},{"frage":"Wird Geld von der Krankenkasse auf den Lohn angerechnet?","antwort":"Ja. Bekommst du für die Zeit der Verhinderung Geld aus einer Kranken- oder Unfallversicherung, in der du nach dem Gesetz versichert sein musst, wird dieser Betrag nach § 616 Satz 2 BGB auf deine Vergütung angerechnet."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 615 BGB","warum":"Lohn, wenn der Arbeitgeber deine angebotene Arbeit nicht annimmt"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal können Sie kurz nicht arbeiten.\nDer Grund ist etwas Persönliches.\nSie sind nicht schuld daran.\nDann bekommen Sie trotzdem Ihren Lohn.\nDas gilt nur für eine kurze Zeit.\nWie lange genau, steht nicht im Gesetz.\nIm Streit entscheidet ein Gericht.\nVielleicht bekommen Sie für diese Zeit Geld von einer Kranken-Versicherung.\nDann zieht Ihr Arbeit-Geber dieses Geld vom Lohn ab."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"617","bezeichnung":"§ 617 BGB","titel_amtlich":"Pflicht zur Krankenfürsorge","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/617/","original":[{"nr":"1","text":"Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, zu gewähren, sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Die Verpflegung und ärztliche Behandlung kann durch Aufnahme des Verpflichteten in eine Krankenanstalt gewährt werden. Die Kosten können auf die für die Zeit der Erkrankung geschuldete Vergütung angerechnet werden. Wird das Dienstverhältnis wegen der Erkrankung von dem Dienstberechtigten nach § 626 gekündigt, so bleibt die dadurch herbeigeführte Beendigung des Dienstverhältnisses außer Betracht."},{"nr":"2","text":"Die Verpflichtung des Dienstberechtigten tritt nicht ein, wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist."}],"erklaerung":{"nr":"617","titel_einfach":"Versorgung bei Krankheit, wenn du beim Arbeitgeber wohnst","kurz":"Nach § 617 BGB muss, wer eine dauerhaft hauptsächlich für ihn tätige Person in seinen Haushalt aufnimmt, ihr bei Krankheit bis zu 6 Wochen Verpflegung und Arztbehandlung gewähren, wenn keine Versicherung vorsorgt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel gilt nur, wenn alle diese Punkte zutreffen:\n- Du stehst in einem dauernden Dienstverhältnis.\n- Es nimmt deine Erwerbstätigkeit ganz oder hauptsächlich in Anspruch.\n- Du bist in die häusliche Gemeinschaft deines Arbeitgebers aufgenommen. Du wohnst und lebst also in seinem Haushalt.\nDas Gesetz nennt deinen Arbeitgeber hier „Dienstberechtigten“. Die Regel gilt also auch für andere Dienstverträge.\nWirst du krank, muss dein Arbeitgeber dir die nötige Verpflegung und ärztliche Behandlung gewähren. Das gilt bis zu 6 Wochen, aber nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Hast du die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt, besteht diese Pflicht nicht.\nDein Arbeitgeber kann die Verpflegung und Behandlung auch so gewähren, dass er dich in ein Krankenhaus aufnehmen lässt. Die Kosten darf er auf die Vergütung anrechnen, die er dir für die Zeit der Krankheit schuldet.\nKündigt er dir wegen der Krankheit fristlos nach § 626 BGB, zählt dieses Ende hier nicht. Die Pflicht zur Versorgung läuft dann trotzdem weiter, bis die 6 Wochen um sind."},{"nr":"2","einfach":"Die Pflicht entsteht nicht, wenn für deine Verpflegung und ärztliche Behandlung schon anders vorgesorgt ist: durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Pflicht entfällt, wenn eine Versicherung oder eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege für Verpflegung und Behandlung vorsorgt.","Die Versorgung dauert höchstens 6 Wochen; eine fristlose Kündigung wegen der Krankheit beendet sie nicht vorzeitig."],"begriffe":[{"wort":"häusliche Gemeinschaft","erklaerung":"Du wohnst und lebst im Haushalt der Person, für die du arbeitest – zum Beispiel als Hausangestellte."},{"wort":"grobe Fahrlässigkeit","erklaerung":"Besonders schwere Unvorsichtigkeit: Man lässt die nötige Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht."},{"wort":"Dienstberechtigter","erklaerung":"Die Person, für die du die Dienste leistest – bei einem Arbeitsverhältnis dein Arbeitgeber."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"},{"norm":"§ 619 BGB","warum":"Diese Pflicht kann nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen wohnen bei ihrem Arbeit-Geber.\nSie arbeiten ganz oder fast nur für ihn.\nVielleicht werden Sie dann krank.\nDann muss Ihr Arbeit-Geber Ihnen helfen.\nEr muss Sie versorgen.\nEr muss für einen Arzt sorgen.\nDas gilt für höchstens 6 Wochen.\nEs gibt Ausnahmen.\nVielleicht haben Sie eine Kranken-Versicherung.\nDann muss der Arbeit-Geber das nicht machen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"618","bezeichnung":"§ 618 BGB","titel_amtlich":"Pflicht zu Schutzmaßnahmen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/618/","original":[{"nr":"1","text":"Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet."},{"nr":"2","text":"Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind."},{"nr":"3","text":"Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"618","titel_einfach":"Wie dein Arbeitgeber dich bei der Arbeit schützen muss","kurz":"Nach § 618 BGB muss der Arbeitgeber Arbeitsräume, Geräte und Abläufe so gestalten, dass Beschäftigte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, soweit die Art der Arbeit es zulässt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Arbeitgeber muss dich vor Gefahren für Leben und Gesundheit schützen, so weit es die Art deiner Arbeit zulässt. Das Gesetz nennt ihn hier „Dienstberechtigten“; die Regel gilt also auch für andere Dienstverträge. Dafür muss er:\n- Räume, Vorrichtungen und Geräte, die er für die Arbeit stellen muss, entsprechend einrichten und in Stand halten,\n- Arbeiten, die du nach seinen Anweisungen oder unter seiner Leitung erledigst, entsprechend regeln."},{"nr":"2","einfach":"Wohnst und lebst du im Haushalt deines Arbeitgebers, hat er weitere Pflichten. Bei deinem Wohn- und Schlafraum, deiner Verpflegung und deinen Arbeits- und Erholungszeiten muss er alles einrichten und anordnen, was mit Rücksicht auf deine Gesundheit, die Sittlichkeit und deine Religion erforderlich ist."},{"nr":"3","einfach":"Verletzt dein Arbeitgeber seine Pflichten zum Schutz deines Lebens und deiner Gesundheit, kann er dir Schadensersatz schulden. Für diesen Schadensersatz gelten die Regeln der §§ 842 bis 846 BGB entsprechend. Das sind Regeln aus dem Recht der unerlaubten Handlungen. Sie betreffen zum Beispiel Nachteile für deinen Verdienst und dein berufliches Fortkommen, eine Geldrente sowie Ansprüche von Hinterbliebenen, wenn jemand stirbt."}],"beispiel":null,"wichtig":["Dein Arbeitgeber muss Räume, Geräte und Arbeitsabläufe so gestalten, dass du vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt bist, soweit die Art der Arbeit es zulässt.","Diese Pflichten kann dein Arbeitgeber nach § 619 BGB nicht im Voraus durch Vertrag ausschließen oder einschränken."],"begriffe":[{"wort":"Vorrichtungen oder Gerätschaften","erklaerung":"Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und andere Arbeitsmittel, die dein Arbeitgeber für die Arbeit bereitstellen muss."},{"wort":"Natur der Dienstleistung","erklaerung":"Die Art deiner Arbeit. Manche Arbeiten sind von sich aus gefährlich; dann muss der Schutz so weit gehen, wie es bei dieser Arbeit möglich ist."},{"wort":"häusliche Gemeinschaft","erklaerung":"Du wohnst und lebst im Haushalt der Person, für die du arbeitest."}],"fragen":[{"frage":"Muss mein Arbeitgeber für sichere Arbeitsgeräte sorgen?","antwort":"Ja. Nach § 618 Absatz 1 BGB muss er Räume, Vorrichtungen und Geräte, die er für die Arbeit stellen muss, so einrichten und in Stand halten, dass du vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt bist – so weit es die Art der Arbeit zulässt."},{"frage":"Haftet mein Arbeitgeber, wenn ich mich bei der Arbeit verletze?","antwort":"§ 618 Absatz 3 BGB regelt, was gilt, wenn dein Arbeitgeber seine Schutzpflichten verletzt: Für den Schadensersatz gelten dann die §§ 842 bis 846 BGB entsprechend. Bei Arbeitsunfällen schränkt § 104 SGB VII die Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden ein."}],"verweise":[{"norm":"§ 619 BGB","warum":"Die Schutzpflichten können nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden"},{"norm":"§ 842 BGB","warum":"Schadensersatz umfasst Nachteile für Erwerb und Fortkommen"},{"norm":"§ 843 BGB","warum":"Geldrente, wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist"},{"norm":"§ 844 BGB","warum":"Ansprüche von Hinterbliebenen, wenn jemand getötet wird"},{"norm":"§ 104 SGB VII","warum":"Bei Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber für Personenschäden nur bei Vorsatz oder bei Unfällen auf bestimmten versicherten Wegen"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber muss Sie bei der Arbeit schützen.\nEr muss auf Ihr Leben und Ihre Gesundheit achten.\nDie Räume müssen sicher sein.\nDie Geräte müssen sicher sein.\nDie Arbeit muss sicher geplant sein.\nManche Arbeit ist gefährlich.\nDann muss der Schutz so gut sein wie möglich.\nVielleicht wohnen Sie bei Ihrem Arbeit-Geber.\nDann muss auch Ihr Zimmer gesund sein.\nAuch das Essen und die Pausen sind dann wichtig.\nVielleicht hält sich Ihr Arbeit-Geber nicht an diese Regeln.\nDann muss er vielleicht Schaden-Ersatz zahlen.\nSchaden-Ersatz heißt: Er muss den Schaden mit Geld ausgleichen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"619","bezeichnung":"§ 619 BGB","titel_amtlich":"Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/619/","original":[{"nr":null,"text":"Die dem Dienstberechtigten nach den §§ 617, 618 obliegenden Verpflichtungen können nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden."}],"erklaerung":{"nr":"619","titel_einfach":"Fürsorgepflichten lassen sich nicht wegverhandeln","kurz":"Nach § 619 BGB können die Pflichten des Arbeitgebers zur Krankenfürsorge (§ 617) und zum Schutz von Leben und Gesundheit (§ 618) nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Pflichten deines Arbeitgebers aus § 617 BGB und § 618 BGB kann man nicht im Voraus durch einen Vertrag aufheben oder einschränken. Gemeint sind die Pflicht, dich bei Krankheit zu versorgen, wenn du in seinem Haushalt lebst, und die Pflicht, dich bei der Arbeit vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Das Gesetz nennt den Arbeitgeber hier „Dienstberechtigten“; die Regel gilt also auch für andere Dienstverträge."}],"beispiel":{"titel":"Klausel im Arbeitsvertrag","text":"In Jans Arbeitsvertrag als Lagerhelfer steht: „Der Arbeitgeber übernimmt keine Pflicht, für sichere Arbeitsgeräte zu sorgen.“ Jan unterschreibt. Diese Klausel hilft dem Arbeitgeber nicht. Nach § 619 BGB kann die Schutzpflicht aus § 618 BGB nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben werden. Der Arbeitgeber muss die Geräte, die er für die Arbeit stellt, weiter so einrichten und in Stand halten, dass Jan geschützt ist, soweit die Art der Arbeit es zulässt."},"wichtig":["Auch wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, der die Schutzpflichten aus §§ 617 und 618 BGB im Voraus ausschließt oder einschränkt, gelten diese Pflichten weiter."],"begriffe":[{"wort":"im Voraus","erklaerung":"Bevor ein konkreter Fall eingetreten ist – zum Beispiel schon beim Abschluss des Arbeitsvertrags."}],"fragen":[{"frage":"Kann mein Arbeitsvertrag den Arbeitsschutz ausschließen?","antwort":"Die Schutzpflichten aus § 618 BGB und die Pflicht zur Krankenfürsorge aus § 617 BGB können nach § 619 BGB nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden."}],"verweise":[{"norm":"§ 617 BGB","warum":"Versorgung bei Krankheit, wenn du im Haushalt des Arbeitgebers lebst"},{"norm":"§ 618 BGB","warum":"Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber muss Sie bei der Arbeit schützen.\nDas steht in einem anderen Paragrafen.\nEr muss Ihnen auch manchmal bei Krankheit helfen.\nDiese Pflichten bleiben bestehen.\nEin Vertrag kann sie nicht im Voraus abschaffen.\nIm Voraus heißt: bevor etwas passiert ist.\nVielleicht steht so etwas in Ihrem Arbeits-Vertrag.\nDann gilt trotzdem das Gesetz."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"619a","bezeichnung":"§ 619a BGB","titel_amtlich":"Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/619a/","original":[{"nr":null,"text":"Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat."}],"erklaerung":{"nr":"619a","titel_einfach":"Wann du als Arbeitnehmer für Schäden zahlen musst","kurz":"Nach § 619a BGB muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Schaden aus einer Pflichtverletzung nur ersetzen, wenn er sie zu vertreten hat; das muss der Arbeitgeber beweisen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Verletzt du eine Pflicht aus deinem Arbeitsverhältnis und entsteht deinem Arbeitgeber dadurch ein Schaden, musst du ihn nur ersetzen, wenn du die Pflichtverletzung zu vertreten hast. Zu vertreten heißt vor allem: Du hast vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.\nDas ist eine Ausnahme von § 280 Absatz 1 BGB. Nach dieser allgemeinen Regel muss sich derjenige entlasten, der eine Pflicht verletzt hat: Er muss beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Bei dir als Arbeitnehmer ist es umgekehrt. Dein Arbeitgeber muss beweisen, dass du die Pflichtverletzung zu vertreten hast."}],"beispiel":{"titel":"Der beschädigte Lieferwagen","text":"Tim fährt für einen Lieferdienst. Eines Morgens hat der Firmenwagen eine Delle, nachdem Tim ihn am Vortag gefahren ist. Der Arbeitgeber verlangt 900 € von Tim. Wie die Delle entstanden ist, lässt sich nicht klären. Nach § 619a BGB muss Tim nur zahlen, wenn er eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Das muss der Arbeitgeber beweisen. Kann er das nicht, muss Tim nichts zahlen."},"wichtig":["Dein Arbeitgeber muss beweisen, dass du die Pflichtverletzung zu vertreten hast – nicht du, dass du es nicht hast.","Die Regel gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis."],"begriffe":[{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für eine Pflichtverletzung verantwortlich sein, vor allem weil man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 276 BGB)."},{"wort":"Pflichtverletzung","erklaerung":"Du tust etwas nicht oder falsch, das du nach deinem Arbeitsvertrag schuldest."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich als Arbeitnehmer für einen Schaden haften, den ich verursacht habe?","antwort":"Nach § 619a BGB nur, wenn du die Pflichtverletzung zu vertreten hast, also vor allem vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hast. Das muss dein Arbeitgeber beweisen. Wie weit du dann haftest, regelt § 619a BGB nicht."},{"frage":"Wer muss beweisen, dass ich schuld am Schaden bin?","antwort":"Dein Arbeitgeber. Abweichend von § 280 Absatz 1 BGB musst du nach § 619a BGB nur zahlen, wenn du die Pflichtverletzung zu vertreten hast."}],"verweise":[{"norm":"§ 280 BGB","warum":"Allgemeine Regel zum Schadensersatz, wenn jemand eine Pflicht aus einem Vertrag verletzt"},{"norm":"§ 276 BGB","warum":"Was man zu vertreten hat: vor allem Vorsatz und Fahrlässigkeit"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 1994 entschieden: Bei allen betrieblich veranlassten Tätigkeiten haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt. Bei leichtester Fahrlässigkeit haften sie gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in der Regel voll.","leicht":"Vielleicht machen Sie bei der Arbeit etwas kaputt.\nDann will Ihr Arbeit-Geber vielleicht Geld von Ihnen.\nSie müssen aber nur zahlen, wenn Sie schuld sind.\nSchuld heißt: Sie waren absichtlich oder unvorsichtig.\nIhr Arbeit-Geber muss das beweisen.\nBeweisen heißt: Er muss zeigen, dass es so war.\nSie müssen nicht zeigen, dass Sie unschuldig sind."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"620","bezeichnung":"§ 620 BGB","titel_amtlich":"Beendigung des Dienstverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/620/","original":[{"nr":"1","text":"Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist."},{"nr":"2","text":"Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen."},{"nr":"3","text":"Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz."},{"nr":"4","text":"Ein Verbrauchervertrag über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden."}],"erklaerung":{"nr":"620","titel_einfach":"Wie ein Dienstvertrag endet","kurz":"Nach § 620 BGB endet ein befristeter Dienstvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ist keine Dauer bestimmt oder aus Art und Zweck erkennbar, kann jede Seite nach §§ 621 bis 623 BGB kündigen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber","Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ist ein Dienstverhältnis für eine bestimmte Zeit geschlossen, endet es, wenn diese Zeit abgelaufen ist."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal ist die Dauer nicht festgelegt. Sie ergibt sich auch nicht aus der Art oder dem Zweck der Dienste. Dann kann jede Seite das Dienstverhältnis kündigen. Wie, regeln die §§ 621 bis 623 BGB: die Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse und die Schriftform der Kündigung bei Arbeitsverhältnissen."},{"nr":"3","einfach":"Für Arbeitsverträge, die für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz."},{"nr":"4","einfach":"Hast du als Verbraucher einen Vertrag über eine digitale Dienstleistung geschlossen, etwa über einen Cloud-Speicher, kannst du ihn auch nach den §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 BGB beenden. Diese Regeln betreffen Fälle, in denen der Anbieter die Leistung nicht bereitstellt, sie Mängel hat oder er sie zu deinem Nachteil ändert."}],"beispiel":null,"wichtig":["Für befristete Arbeitsverträge gilt nach § 620 Absatz 3 BGB das Teilzeit- und Befristungsgesetz.","Ist keine Dauer bestimmt und ergibt sie sich auch nicht aus Art oder Zweck der Dienste, kann jede Seite nach den §§ 621 bis 623 BGB kündigen."],"begriffe":[{"wort":"Dienstverhältnis","erklaerung":"Ein Vertrag, bei dem jemand Dienste gegen Vergütung leistet – zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis oder eine freie Mitarbeit."},{"wort":"digitale Dienstleistung","erklaerung":"Eine Leistung, mit der du Daten digital erstellen, bearbeiten, speichern, abrufen oder mit anderen teilen kannst, etwa ein Cloud-Speicher."}],"fragen":[{"frage":"Gilt § 620 BGB auch für befristete Arbeitsverträge?","antwort":"Für Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit verweist § 620 Absatz 3 BGB auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort steht zum Beispiel, wann ein befristeter Arbeitsvertrag endet."},{"frage":"Wie kann ich einen unbefristeten Dienstvertrag beenden?","antwort":"Ist die Dauer weder bestimmt noch aus Art oder Zweck der Dienste erkennbar, kann jede Seite kündigen. Die Fristen stehen in § 621 BGB (Dienstverträge) und § 622 BGB (Arbeitsverträge), die Form für Arbeitsverhältnisse in § 623 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 621 BGB","warum":"Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind"},{"norm":"§ 622 BGB","warum":"Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse"},{"norm":"§ 623 BGB","warum":"Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur schriftlich"},{"norm":"§ 15 TzBfG","warum":"Wann ein befristeter Arbeitsvertrag endet"},{"norm":"§ 327c BGB","warum":"Vertrag beenden, wenn der Anbieter ein digitales Produkt nicht bereitstellt"},{"norm":"§ 327m BGB","warum":"Vertrag beenden, wenn ein digitales Produkt Mängel hat"},{"norm":"§ 327r BGB","warum":"Vertrag beenden, wenn der Anbieter ein digitales Produkt zu deinem Nachteil ändert"}],"praxis":null,"leicht":"Sie arbeiten für jemanden.\nDafür haben Sie einen Vertrag.\nVielleicht gilt der Vertrag nur für eine bestimmte Zeit.\nDann endet er am Ende dieser Zeit.\nVielleicht hat der Vertrag kein festes Ende.\nDann können beide Seiten kündigen.\nKündigen heißt: Man beendet den Vertrag.\nFür Arbeits-Verträge mit Ende gibt es ein eigenes Gesetz.\nEs heißt Teilzeit- und Befristungs-Gesetz."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"621","bezeichnung":"§ 621 BGB","titel_amtlich":"Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/621/","original":[{"nr":null,"text":"Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,\n\n1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;\n2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;\n3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;\n4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;\n5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten."}],"erklaerung":{"nr":"621","titel_einfach":"Kündigungsfristen bei freier Mitarbeit und anderen Diensten","kurz":"§ 621 BGB regelt die Kündigungsfristen für Dienstverträge, die keine Arbeitsverhältnisse sind; die Frist richtet sich danach, ob die Vergütung nach Tagen, Wochen, Monaten oder längeren Abschnitten bemessen ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Fristen gelten für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse im Sinne von § 622 BGB sind – zum Beispiel für eine freie Mitarbeit. Sie gelten für beide Seiten. Welche Frist gilt, hängt davon ab, wie die Vergütung bemessen, also berechnet ist:\n1. Vergütung nach Tagen: Du kannst an jedem Tag kündigen. Der Vertrag endet mit Ablauf des nächsten Tages.\n2. Vergütung nach Wochen: Du musst spätestens am ersten Werktag einer Woche kündigen, meist also am Montag. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des folgenden Samstags (im Gesetz: Sonnabend).\n3. Vergütung nach Monaten: Du musst spätestens am 15. eines Monats kündigen. Der Vertrag endet dann am letzten Tag dieses Kalendermonats.\n4. Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Der Vertrag endet zum Schluss eines Kalendervierteljahrs, also am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember.\n5. Vergütung nicht nach Zeitabschnitten: Du kannst jederzeit kündigen. Nimmt das Dienstverhältnis aber die Erwerbstätigkeit der Person, die die Dienste leistet, ganz oder hauptsächlich in Anspruch, gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen."}],"beispiel":{"titel":"Monatspauschale für die Grafikerin","text":"Lena arbeitet als freie Grafikerin für eine Agentur. Sie bekommt eine feste Pauschale pro Monat. Eine Laufzeit ist nicht vereinbart, und im Vertrag steht keine Kündigungsfrist. Am 20. März kündigt die Agentur. Weil die Vergütung nach Monaten bemessen ist, gilt § 621 Nr. 3 BGB. Für Ende März hätte die Agentur bis zum 15. März kündigen müssen. Der Vertrag endet deshalb erst am 30. April."},"wichtig":["Diese Fristen gelten nicht für Arbeitsverhältnisse; für sie gilt § 622 BGB.","Bei monatlicher Vergütung muss die Kündigung spätestens am 15. eines Monats erfolgen, damit der Vertrag zum Monatsende endet."],"begriffe":[{"wort":"Vergütung bemessen","erklaerung":"Wie die Bezahlung berechnet wird – etwa pro Tag, pro Woche oder pro Monat."},{"wort":"Werktag","erklaerung":"Jeder Tag außer Sonntag und gesetzlichem Feiertag. Auch der Samstag ist ein Werktag."},{"wort":"Kalendervierteljahr","erklaerung":"Eines der 4 Quartale eines Jahres: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember."}],"fragen":[{"frage":"Welche Kündigungsfrist gilt für freie Mitarbeiter?","antwort":"Ist die freie Mitarbeit kein Arbeitsverhältnis, gilt § 621 BGB. Die Frist hängt davon ab, wie die Vergütung bemessen ist; bei einer Vergütung nach Monaten etwa muss man spätestens am 15. zum Monatsende kündigen."},{"frage":"Kann ich einen Dienstvertrag jederzeit kündigen, wenn nicht nach Zeit bezahlt wird?","antwort":"Ist die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, ist die Kündigung nach § 621 Nr. 5 BGB jederzeit möglich. Nimmt der Vertrag die Erwerbstätigkeit der Person, die die Dienste leistet, aber ganz oder hauptsächlich in Anspruch, gilt eine Frist von 2 Wochen."}],"verweise":[{"norm":"§ 622 BGB","warum":"Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse"},{"norm":"§ 620 BGB","warum":"Wann ein Dienstverhältnis überhaupt gekündigt werden kann"},{"norm":"§ 627 BGB","warum":"Fristlose Kündigung bei Diensten, die auf besonderem Vertrauen beruhen"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen arbeiten frei für eine Firma.\nSie sind dort nicht angestellt.\nAuch so ein Vertrag kann enden.\nDann muss jemand kündigen.\nKündigen heißt: Man beendet den Vertrag.\nDabei gibt es Fristen.\nDie Frist hängt von der Bezahlung ab.\nEin Beispiel: Sie bekommen Ihr Geld jeden Monat.\nDann müssen Sie bis zum 15. kündigen.\nDer Vertrag endet dann am Ende vom Monat.\nFür Angestellte gelten andere Fristen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"622","bezeichnung":"§ 622 BGB","titel_amtlich":"Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/622/","original":[{"nr":"1","text":"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."},{"nr":"2","text":"Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen\n\n1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,\n2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,\n3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,\n4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,\n5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,\n6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,\n7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats."},{"nr":"3","text":"Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."},{"nr":"4","text":"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."},{"nr":"5","text":"Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,\n\n1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;\n2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.\nBei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt."},{"nr":"6","text":"Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber."}],"erklaerung":{"nr":"622","titel_einfach":"Welche Kündigungsfristen im Job gelten","kurz":"Nach § 622 BGB kann ein Arbeitsverhältnis mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden; kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu 7 Monate.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Es endet dann zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Grundfrist gilt für Kündigungen durch dich und durch deinen Arbeitgeber. 4 Wochen sind 28 Tage, nicht ein ganzer Monat."},{"nr":"2","einfach":"Kündigt dein Arbeitgeber, wird die Frist länger, je länger dein Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen schon besteht. Die Kündigung wirkt dann jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Hat dein Arbeitsverhältnis mindestens so lange bestanden:\n1. 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende,\n2. 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende,\n3. 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende,\n4. 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende,\n5. 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende,\n6. 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende,\n7. 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.\nDiese längeren Fristen gelten nach dem Gesetz nur, wenn dein Arbeitgeber kündigt."},{"nr":"3","einfach":"Habt ihr eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Diese kurze Frist gilt aber höchstens für 6 Monate. Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende ist hier nicht vorgeschrieben."},{"nr":"4","einfach":"Ein Tarifvertrag kann andere Regeln festlegen als die Absätze 1 bis 3, zum Beispiel kürzere oder längere Fristen. Bist du oder ist dein Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag gebunden, gelten seine Kündigungsfristen trotzdem, wenn ihr das vereinbart habt. Voraussetzung ist, dass euer Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fällt."},{"nr":"5","einfach":"Im Arbeitsvertrag darf eine kürzere Frist als die aus Absatz 1 nur in 2 Fällen vereinbart werden:\n1. Du bist zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt. Das gilt aber nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über 3 Monate hinaus fortgesetzt wird.\n2. Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer. Wer zur Berufsbildung beschäftigt ist, etwa Auszubildende, wird nicht mitgezählt. Die Kündigungsfrist darf dann aber 4 Wochen nicht unterschreiten. Abweichen darf der Vertrag also nur bei den Endterminen zum 15. oder zum Monatsende.\nBeim Zählen der Arbeitnehmer zählen Teilzeitkräfte anteilig: mit regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden als 0,5, mit nicht mehr als 30 Wochenstunden als 0,75.\nLängere Kündigungsfristen als in den Absätzen 1 bis 3 dürfen im Arbeitsvertrag weiterhin vereinbart werden. Für deine eigene Kündigung gilt dabei Absatz 6."},{"nr":"6","einfach":"Für deine eigene Kündigung darf keine längere Frist vereinbart werden als für eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber."}],"beispiel":{"titel":"Nach 9 Jahren im Betrieb","text":"Sandra arbeitet seit 9 Jahren in einer Druckerei. Weder ihr Arbeitsvertrag noch ein Tarifvertrag regeln die Kündigungsfristen. Am 10. Juni erhält sie die Kündigung ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 8 Jahren, deshalb gilt nach § 622 Absatz 2 Nr. 3 BGB eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Es endet am 30. September. Hätte Sandra selbst am 10. Juni gekündigt, gälte nur die Grundfrist von 4 Wochen. Dann hätte es am 15. Juli geendet."},"wichtig":["Die längeren Fristen aus Absatz 2 gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber; für Beschäftigte bleibt es bei 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn nichts anderes vereinbart ist.","Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, höchstens aber für 6 Monate.","Für deine eigene Kündigung darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch deinen Arbeitgeber."],"begriffe":[{"wort":"Kündigungsfrist","erklaerung":"Die Zeit, die mindestens zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss."},{"wort":"zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats","erklaerung":"Bei der Grundfrist nach Absatz 1 kann das Arbeitsverhältnis nur an einem dieser Tage enden: am 15. oder am letzten Tag eines Monats."},{"wort":"Tarifvertrag","erklaerung":"Ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, der Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte regelt."},{"wort":"Probezeit","erklaerung":"Eine vereinbarte Zeit am Anfang des Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten mit kürzerer Frist kündigen können."},{"wort":"vorübergehende Aushilfe","erklaerung":"Du wirst nur eingestellt, um für kurze Zeit auszuhelfen, etwa bei einem Engpass."}],"fragen":[{"frage":"Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich selbst kündige?","antwort":"Nach § 622 Absatz 1 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in einer vereinbarten Probezeit 2 Wochen (Absatz 3). Die längeren Fristen aus Absatz 2 gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen festlegen, für deine Kündigung darf aber keine längere Frist vereinbart werden als für die deines Arbeitgebers."},{"frage":"Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?","antwort":"Kündigt dein Arbeitgeber, beträgt die Frist nach § 622 Absatz 2 Nr. 4 BGB 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Kündigst du selbst, gilt ohne andere Vereinbarung die Grundfrist von 4 Wochen. Ein Tarifvertrag kann nach Absatz 4 etwas anderes regeln."},{"frage":"Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?","antwort":"Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, höchstens aber für 6 Monate (§ 622 Absatz 3 BGB). Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen."}],"verweise":[{"norm":"§ 623 BGB","warum":"Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen"},{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist"},{"norm":"§ 621 BGB","warum":"Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"3 Wochen Frist für die Klage gegen eine Kündigung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben einen Arbeits-Vertrag.\nSie können den Vertrag kündigen.\nKündigen heißt: Sie beenden den Vertrag.\nAuch Ihr Arbeit-Geber kann kündigen.\nDabei gibt es Fristen.\nDie Frist ist die Zeit bis zum Ende vom Vertrag.\nDie normale Frist ist 4 Wochen.\nDer Vertrag endet dann am 15. oder am Ende vom Monat.\nVielleicht arbeiten Sie schon lange in der Firma.\nDann hat Ihr Arbeit-Geber eine längere Frist.\nNach 2 Jahren ist seine Frist 1 Monat.\nNach 20 Jahren ist seine Frist 7 Monate.\nIn der Probe-Zeit ist die Frist 2 Wochen.\nIn einem Tarif-Vertrag können andere Fristen stehen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Grundfrist 4 Wochen zum 15./Monatsende, 7 Stufen für Arbeitgeberkündigungen, Probezeit (2 Wochen, höchstens 6 Monate), Tarif- und Kleinbetriebsausnahmen sowie Abs. 6 geprüft; Beispiel nachgerechnet (Zugang 10.6. → 30.9. bzw. bei Eigenkündigung 15.7.). Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"623","bezeichnung":"§ 623 BGB","titel_amtlich":"Schriftform der Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/623/","original":[{"nr":null,"text":"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."}],"erklaerung":{"nr":"623","titel_einfach":"Kündigung und Aufhebungsvertrag nur schriftlich","kurz":"Nach § 623 BGB sind die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und ein Auflösungsvertrag nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail oder elektronische Form reichen nicht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Ein Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung oder durch einen Auflösungsvertrag beendet werden. Beides ist nur wirksam, wenn die Schriftform eingehalten ist. Schriftform heißt: auf Papier und eigenhändig unterschrieben (siehe § 126 BGB). Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Dokument mit elektronischer Signatur reicht also nicht. Das gilt für eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber und für deine eigene Kündigung."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung per WhatsApp","text":"Nach einem Streit schreibt Tobias' Chef ihm am Abend per WhatsApp: „Du bist gekündigt.“ Ein unterschriebenes Kündigungsschreiben auf Papier bekommt Tobias nicht. Nach § 623 BGB ist diese Kündigung unwirksam, weil die Schriftform fehlt. Tobias' Arbeitsverhältnis besteht weiter. Will der Chef wirksam kündigen, braucht er ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben."},"wichtig":["Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder mündlich beendet ein Arbeitsverhältnis nicht, weil die Schriftform fehlt.","Auch ein Auflösungsvertrag, oft Aufhebungsvertrag genannt, muss schriftlich geschlossen werden.","Die elektronische Form, also ein Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur, ist ausdrücklich ausgeschlossen."],"begriffe":[{"wort":"Schriftform","erklaerung":"Das Schreiben muss auf Papier stehen und eigenhändig mit Namen unterschrieben sein (§ 126 BGB)."},{"wort":"Auflösungsvertrag","erklaerung":"Ein Vertrag, mit dem du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam beendet. Oft heißt er Aufhebungsvertrag."},{"wort":"elektronische Form","erklaerung":"Ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Für Kündigungen ist sie ausgeschlossen."}],"fragen":[{"frage":"Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?","antwort":"Nein. Nach § 623 BGB braucht die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen."},{"frage":"Kann ich mündlich kündigen?","antwort":"Nein. Auch deine eigene Kündigung ist nach § 623 BGB nur wirksam, wenn sie schriftlich mit deiner eigenhändigen Unterschrift erfolgt."},{"frage":"Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?","antwort":"Ja. § 623 BGB verlangt die Schriftform auch für einen Auflösungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die elektronische Form reicht nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 126 BGB","warum":"Was Schriftform bedeutet: eigenhändige Unterschrift"},{"norm":"§ 126a BGB","warum":"Was die elektronische Form ist"},{"norm":"§ 622 BGB","warum":"Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Die 3-Wochen-Frist für die Klage beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben einen Arbeits-Vertrag.\nVielleicht will jemand den Vertrag beenden.\nDas heißt Kündigung.\nEine Kündigung muss auf Papier stehen.\nUnter der Kündigung muss eine Unterschrift stehen.\nDie Unterschrift muss mit der Hand geschrieben sein.\nEine E-Mail reicht nicht.\nEine SMS reicht nicht.\nEine Nachricht im Handy reicht nicht.\nDas gilt für Sie und für Ihren Arbeit-Geber.\nAuch ein Aufhebungs-Vertrag muss auf Papier stehen.\nEin Aufhebungs-Vertrag heißt: Beide beenden den Vertrag gemeinsam."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"624","bezeichnung":"§ 624 BGB","titel_amtlich":"Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/624/","original":[{"nr":null,"text":"Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate."}],"erklaerung":{"nr":"624","titel_einfach":"Aus sehr langen Dienstverträgen nach 5 Jahren raus","kurz":"Nach § 624 BGB kann, wer sich für mehr als 5 Jahre oder für die Lebenszeit einer Person zu Diensten verpflichtet hat, nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hast du dich verpflichtet, Dienste für die Lebenszeit eines Menschen oder für länger als 5 Jahre zu leisten, musst du nicht so lange gebunden bleiben. Sind 5 Jahre vorbei, kannst du kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Dieses Recht hat nach dem Gesetz die Person, die die Dienste leistet."}],"beispiel":{"titel":"Beratervertrag über 10 Jahre","text":"Markus berät als selbstständiger Ingenieur ein Bauunternehmen. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2020 und soll 10 Jahre laufen. Im Februar 2026 will Markus aufhören. Da 5 Jahre vorbei sind, kann er nach § 624 BGB kündigen. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten."},"wichtig":["Kündigen kannst du erst, wenn 5 Jahre vorbei sind; dann gilt eine Frist von 6 Monaten."],"begriffe":[{"wort":"Verpflichteter","erklaerung":"Die Person, die nach dem Vertrag die Dienste leisten muss."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich einen Dienstvertrag über 10 Jahre vorzeitig kündigen?","antwort":"Nach § 624 BGB kannst du als die Person, die die Dienste leistet, nach Ablauf von 5 Jahren kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Ob du aus anderen Gründen früher kündigen kannst, regelt § 624 BGB nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 620 BGB","warum":"Für befristete Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz"},{"norm":"§ 15 TzBfG","warum":"Enthält eine entsprechende Regel für Arbeitsverträge auf Lebenszeit oder über mehr als 5 Jahre"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Verträge laufen sehr lange.\nZum Beispiel 10 Jahre.\nOder sogar ein ganzes Leben lang.\nSie leisten in so einem Vertrag Dienste.\nDann müssen Sie nicht so lange bleiben.\nNach 5 Jahren dürfen Sie kündigen.\nKündigen heißt: Sie beenden den Vertrag.\nDann dauert es noch 6 Monate.\nDanach ist der Vertrag zu Ende."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"625","bezeichnung":"§ 625 BGB","titel_amtlich":"Stillschweigende Verlängerung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/625/","original":[{"nr":null,"text":"Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht."}],"erklaerung":{"nr":"625","titel_einfach":"Wenn du nach Vertragsende einfach weiterarbeitest","kurz":"Nach § 625 BGB gilt ein Dienstverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nach seinem Ende mit Wissen des anderen weitergearbeitet wird und dieser nicht unverzüglich widerspricht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber","Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Deine Dienstzeit ist abgelaufen, aber du arbeitest weiter. Weiß die andere Seite davon, gilt dein Dienstverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert. Das gilt nicht, wenn die andere Seite unverzüglich widerspricht, also ohne schuldhaftes Zögern."}],"beispiel":{"titel":"Weiter Social Media betreut","text":"Defne betreut als freie Mitarbeiterin die Social-Media-Kanäle einer Bäckerei. Ihr Vertrag läuft bis zum 31. März. Im April postet sie einfach weiter wie bisher. Die Inhaberin sieht die Beiträge und sagt nichts dazu. Nach § 625 BGB gilt Defnes Vertrag damit als auf unbestimmte Zeit verlängert. Hätte die Inhaberin unverzüglich widersprochen, wäre das nicht passiert."},"wichtig":["Die Verlängerung tritt nur ein, wenn die andere Seite vom Weiterarbeiten weiß.","Wer die Verlängerung nicht will, muss unverzüglich widersprechen."],"begriffe":[{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) – also so schnell, wie es einem vernünftigerweise möglich ist."},{"wort":"auf unbestimmte Zeit","erklaerung":"Ohne festes Ende. Das Dienstverhältnis endet dann erst durch Kündigung oder Vereinbarung."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich nach Vertragsende einfach weiterarbeite?","antwort":"Weiß die andere Seite davon und widerspricht sie nicht unverzüglich, gilt dein Dienstverhältnis nach § 625 BGB als auf unbestimmte Zeit verlängert. Für befristete Arbeitsverträge enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz eine eigene Regel."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 TzBfG","warum":"Eigene Regel, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf fortgesetzt wird"},{"norm":"§ 620 BGB","warum":"Wann ein Dienstverhältnis endet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben einen Vertrag.\nDer Vertrag hat ein Ende.\nDas Ende ist schon vorbei.\nSie arbeiten aber weiter.\nDie andere Seite weiß das.\nDann läuft der Vertrag weiter.\nEr hat dann kein festes Ende mehr.\nDie andere Seite kann das verhindern.\nDann muss sie schnell widersprechen.\nWidersprechen heißt: Sie sagt Nein."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"626","bezeichnung":"§ 626 BGB","titel_amtlich":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/626/","original":[{"nr":"1","text":"Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."},{"nr":"2","text":"Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."}],"erklaerung":{"nr":"626","titel_einfach":"Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist","kurz":"Nach § 626 BGB darf jede Seite ein Arbeits- oder Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, aber nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du und dein Arbeitgeber könnt das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen. Man nennt das fristlose Kündigung. Das gilt auch für andere Dienstverhältnisse.\nEin wichtiger Grund liegt vor, wenn es Tatsachen gibt, wegen derer es der kündigenden Seite nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen – bis die normale Kündigungsfrist abläuft oder bis zum vereinbarten Ende. Dabei müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und die Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen werden.\nEine feste Liste wichtiger Gründe enthält das Gesetz nicht. Ob ein Grund reicht, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"nr":"2","einfach":"Die fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Die 2 Wochen beginnen, sobald die Person, die kündigen darf, die Tatsachen kennt, auf die es für die Kündigung ankommt.\nWer fristlos kündigt, muss der anderen Seite den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn diese das verlangt."}],"beispiel":{"titel":"Zu lange gewartet","text":"Am 4. März erfährt die Inhaberin einer Bäckerei, dass ihr Verkäufer Ben Geld aus der Kasse genommen hat. Sie überlegt lange und kündigt Ben erst am 28. März fristlos. Das ist zu spät. Nach § 626 Absatz 2 BGB ist eine fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Die Frist begann, als die Inhaberin am 4. März von den Tatsachen erfuhr, und ist am 28. März längst abgelaufen. Ob ein wichtiger Grund vorlag, spielt dafür keine Rolle."},"wichtig":["Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich, nachdem die kündigende Seite von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.","Auf Verlangen muss die kündigende Seite den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.","Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn nach Abwägung aller Umstände und der Interessen beider Seiten das Weitermachen bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist."],"begriffe":[{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein so schwerwiegender Anlass, dass es der kündigenden Seite nicht zuzumuten ist, bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist weiterzumachen."},{"wort":"Kündigungsfrist","erklaerung":"Die Zeit zwischen Kündigung und Ende des Vertrags. Bei der fristlosen Kündigung entfällt sie."},{"wort":"nicht zugemutet werden kann","erklaerung":"Es ist der kündigenden Seite nach allen Umständen nicht mehr zu verlangen, den Vertrag weiterzuführen."},{"wort":"Kenntnis erlangen","erklaerung":"Von den Tatsachen erfahren, die für die Kündigung entscheidend sind."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?","antwort":"Nach § 626 Absatz 1 BGB nur aus wichtigem Grund: Der kündigenden Seite darf nach allen Umständen und Abwägung der Interessen beider Seiten nicht zuzumuten sein, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzumachen. Eine feste Liste von Gründen gibt es im Gesetz nicht."},{"frage":"Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für eine fristlose Kündigung?","antwort":"2 Wochen. Die Frist beginnt nach § 626 Absatz 2 BGB, sobald er die Tatsachen kennt, auf die es für die Kündigung ankommt. Danach ist eine fristlose Kündigung aus diesem Grund nicht mehr möglich."},{"frage":"Muss in einer fristlosen Kündigung der Grund stehen?","antwort":"§ 626 BGB verlangt nicht, dass der Grund im Kündigungsschreiben steht. Auf dein Verlangen muss dir die kündigende Seite den Grund aber unverzüglich schriftlich mitteilen."}],"verweise":[{"norm":"§ 623 BGB","warum":"Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen"},{"norm":"§ 622 BGB","warum":"Die normalen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen"},{"norm":"§ 628 BGB","warum":"Vergütung und Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"3 Wochen Frist für die Klage gegen eine Kündigung"},{"norm":"§ 22 BBiG","warum":"Eigene Regeln für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses, dort mit Angabe der Gründe"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 betont: Vor einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens ist in der Regel eine Abmahnung nötig. Entbehrlich ist sie nur, wenn auch danach keine Besserung zu erwarten ist oder die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass ihre erstmalige Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist.","leicht":"Sie haben einen Arbeits-Vertrag.\nNormalerweise gibt es bei einer Kündigung eine Frist.\nDie Frist ist die Zeit bis zum Ende vom Vertrag.\nManchmal gibt es einen sehr schweren Grund.\nDann darf man sofort kündigen.\nDas heißt fristlose Kündigung.\nDas dürfen Sie.\nDas darf auch Ihr Arbeit-Geber.\nEin Gericht prüft im Streit den Grund.\nFür die fristlose Kündigung gibt es eine Zeit-Grenze.\nDie Zeit-Grenze ist 2 Wochen.\nMan erfährt von dem Grund.\nAb dann hat man 2 Wochen Zeit.\nSie können nach dem Grund fragen.\nDann muss man Ihnen den Grund schnell schriftlich sagen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"627","bezeichnung":"§ 627 BGB","titel_amtlich":"Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/627/","original":[{"nr":"1","text":"Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen."},{"nr":"2","text":"Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."}],"erklaerung":{"nr":"627","titel_einfach":"Vertrauensdienste ohne wichtigen Grund kündigen","kurz":"Nach § 627 BGB kann ein Dienstvertrag, der kein Arbeitsverhältnis ist, über Vertrauensdienste höherer Art ohne wichtigen Grund fristlos gekündigt werden, wenn kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Regel gilt nur für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse im Sinne von § 622 BGB sind. Hier dürfen beide Seiten auch ohne wichtigen Grund nach § 626 BGB fristlos kündigen, wenn diese Punkte zutreffen:\n- Die Person, die die Dienste leistet, steht nicht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen.\n- Sie leistet Dienste höherer Art.\n- Solche Dienste werden üblicherweise aufgrund besonderen Vertrauens übertragen.\nWelche Dienste das im Einzelfall sind, sagt das Gesetz nicht. Das entscheiden im Streit die Gerichte."},{"nr":"2","einfach":"Kündigt die Person, die die Dienste leistet, muss sie den Zeitpunkt so wählen, dass du dir die Dienste anderswo beschaffen kannst. Das gilt nicht, wenn sie einen wichtigen Grund für eine Kündigung zur Unzeit hat. Kündigt sie ohne solchen Grund zur Unzeit, muss sie dir den Schaden ersetzen, der dir dadurch entsteht."}],"beispiel":{"titel":"Vertrauen in die Anwältin verloren","text":"Herr Wagner hat eine Rechtsanwältin beauftragt, ihn in einem Streit mit seinem Nachbarn zu vertreten. Nach einigen Wochen hat er kein Vertrauen mehr in sie. Einen Fehler kann er ihr nicht vorwerfen. Die Anwältin steht bei ihm nicht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen. Zählt ihre Vertretung zu den Diensten höherer Art, die üblicherweise aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, kann Herr Wagner den Vertrag nach § 627 BGB ohne wichtigen Grund fristlos kündigen. Was er für die bisherige Arbeit zahlen muss, regelt § 628 BGB."},"wichtig":["Die Regel gilt nicht für Arbeitsverhältnisse.","Wer die Dienste leistet, darf nicht zur Unzeit kündigen, sodass sich der andere keinen Ersatz beschaffen kann – sonst muss er den Schaden ersetzen, außer er hat dafür einen wichtigen Grund."],"begriffe":[{"wort":"Dienste höherer Art","erklaerung":"Anspruchsvolle Tätigkeiten, etwa mit besonderem Fachwissen. Was genau dazu zählt, legt das Gesetz nicht fest."},{"wort":"feste Bezüge","erklaerung":"Eine regelmäßige, feste Bezahlung, etwa ein festes Monatshonorar in einem auf Dauer angelegten Verhältnis."},{"wort":"zur Unzeit","erklaerung":"Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der andere die Dienste nicht rechtzeitig anderswo beschaffen kann."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich meinem Anwalt jederzeit kündigen?","antwort":"§ 627 BGB erlaubt die Kündigung ohne wichtigen Grund bei Diensten höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, wenn kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht. Ob das bei deinem Vertrag zutrifft, hängt vom Einzelfall ab."}],"verweise":[{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"},{"norm":"§ 628 BGB","warum":"Vergütung für die bisherige Arbeit nach der Kündigung"},{"norm":"§ 630b BGB","warum":"Für Behandlungsverträge gelten die Regeln über Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Dienste brauchen besonderes Vertrauen.\nDas kann zum Beispiel bei einem Anwalt so sein.\nVielleicht haben Sie so einen Vertrag.\nDann dürfen Sie sofort kündigen.\nSie brauchen dafür keinen wichtigen Grund.\nDas gilt nicht für Arbeits-Verträge.\nEs gibt noch mehr Bedingungen.\nIm Streit entscheidet ein Gericht.\nAuch der Anwalt darf kündigen.\nEr muss Ihnen aber Zeit lassen.\nSie müssen einen neuen Anwalt finden können.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"628","bezeichnung":"§ 628 BGB","titel_amtlich":"Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/628/","original":[{"nr":"1","text":"Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."},{"nr":"2","text":"Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet."}],"erklaerung":{"nr":"628","titel_einfach":"Geld und Schadensersatz nach fristloser Kündigung","kurz":"Nach § 628 BGB gibt es nach einer fristlosen Kündigung Vergütung für die bisher geleisteten Dienste; wer die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat, muss den Schaden ersetzen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber","Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wird ein Dienstverhältnis nach Beginn der Arbeit fristlos nach § 626 BGB oder nach § 627 BGB gekündigt, kannst du als Person, die die Dienste leistet, einen Teil der Vergütung verlangen. Er entspricht deinen bisherigen Leistungen.\nIn 2 Fällen bekommst du aber keine Vergütung für Leistungen, die für die andere Seite wegen der Kündigung nutzlos geworden sind:\n- Du kündigst selbst, ohne dass die andere Seite dich durch vertragswidriges Verhalten dazu gebracht hat.\n- Du bringst die andere Seite durch dein eigenes vertragswidriges Verhalten dazu, dir zu kündigen.\nHat die andere Seite dir die Vergütung für eine spätere Zeit schon im Voraus gezahlt, musst du sie zurückzahlen. Das richtet sich nach § 346 BGB, also nach den Regeln über den Rücktritt. Wurde wegen eines Umstands gekündigt, den du nicht zu vertreten hast, gelten stattdessen die Regeln über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB)."},{"nr":"2","einfach":"Hat eine Seite die Kündigung durch ihr vertragswidriges Verhalten veranlasst, muss sie der anderen Seite den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass das Dienstverhältnis endet."}],"beispiel":{"titel":"Honorar bleibt monatelang aus","text":"Mia arbeitet als freie Grafikerin für ein Start-up. Seit 3 Monaten zahlt das Start-up ihr Honorar nicht. Am 15. Juni kündigt Mia fristlos nach § 626 BGB; nehmen wir an, ein wichtiger Grund liegt vor. Nach § 628 Absatz 1 BGB kann sie die Vergütung für ihre bisherigen Leistungen verlangen. Weil das Start-up die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten – das Nichtzahlen – veranlasst hat, muss es Mia nach Absatz 2 außerdem den Schaden ersetzen, der ihr durch das Ende des Vertrags entsteht."},"wichtig":["Wer durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung der anderen Seite veranlasst, muss den Schaden ersetzen, der durch das Ende des Dienstverhältnisses entsteht.","Im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach der Kündigung muss zurückgezahlt werden."],"begriffe":[{"wort":"vertragswidriges Verhalten","erklaerung":"Ein Verhalten, mit dem jemand gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt – zum Beispiel nicht zahlt."},{"wort":"kein Interesse haben","erklaerung":"Die bisherigen Leistungen sind für die andere Seite wegen der Kündigung nutzlos geworden."},{"wort":"ungerechtfertigte Bereicherung","erklaerung":"Regeln, nach denen man etwas herausgeben muss, das man ohne rechtlichen Grund bekommen hat (§§ 812 ff. BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich nach einer fristlosen Kündigung noch Geld für meine Arbeit?","antwort":"Nach § 628 Absatz 1 BGB kannst du einen Teil der Vergütung verlangen, der deinen bisherigen Leistungen entspricht. Für Leistungen, die für die andere Seite wegen der Kündigung nutzlos sind, entfällt die Vergütung aber in 2 Fällen: Du hast gekündigt, ohne dass die andere Seite dich durch vertragswidriges Verhalten dazu gebracht hat, oder du hast ihre Kündigung durch eigenes vertragswidriges Verhalten veranlasst."},{"frage":"Muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, wenn ich wegen ihm fristlos kündige?","antwort":"Hat dein Arbeitgeber deine Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, muss er nach § 628 Absatz 2 BGB den Schaden ersetzen, der dir durch das Ende des Arbeitsverhältnisses entsteht. Wie hoch dieser Schaden ist, regelt die Norm nicht im Einzelnen."}],"verweise":[{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"},{"norm":"§ 627 BGB","warum":"Kündigung von Vertrauensdiensten ohne wichtigen Grund"},{"norm":"§ 346 BGB","warum":"Rückgabe empfangener Leistungen nach den Regeln über den Rücktritt"},{"norm":"§ 812 BGB","warum":"Herausgabe dessen, was man ohne rechtlichen Grund erlangt hat"}],"praxis":null,"leicht":"Vielleicht endet Ihr Vertrag durch eine fristlose Kündigung.\nFristlos heißt: Der Vertrag endet sofort.\nSie haben vorher schon gearbeitet.\nFür diese Arbeit bekommen Sie Geld.\nEs gibt Ausnahmen.\nVielleicht hat die andere Seite sich nicht an den Vertrag gehalten.\nDeshalb haben Sie gekündigt.\nDann muss die andere Seite Ihnen den Schaden bezahlen.\nDas gilt auch umgekehrt."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"629","bezeichnung":"§ 629 BGB","titel_amtlich":"Freizeit zur Stellungssuche","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/629/","original":[{"nr":null,"text":"Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."}],"erklaerung":{"nr":"629","titel_einfach":"Freizeit für die Jobsuche nach einer Kündigung","kurz":"Nach § 629 BGB muss der Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit gewähren, um eine neue Stelle zu suchen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Ist dein dauerndes Dienstverhältnis gekündigt, muss dir dein Arbeitgeber auf dein Verlangen angemessene Zeit geben, damit du dir eine neue Stelle suchen kannst – zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch. Das gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat. Du musst die Freizeit aber verlangen. Was „angemessen“ ist, legt das Gesetz nicht fest. Das entscheiden im Streit die Gerichte. Das Gesetz nennt deinen Arbeitgeber hier „Dienstberechtigten“; die Regel gilt also auch für andere dauernde Dienstverhältnisse."}],"beispiel":{"titel":"Vorstellungsgespräch während der Kündigungsfrist","text":"Kevin arbeitet seit 3 Jahren in einem Autohaus. Am 31. März erhält er die Kündigung zum 31. Mai. Für den 22. April lädt ihn eine andere Firma um 10 Uhr zum Vorstellungsgespräch ein. Kevin bittet seine Chefin um frei für diesen Vormittag. Nach § 629 BGB muss sie ihm angemessene Zeit für das Gespräch geben."},"wichtig":["Du musst die Freizeit von deinem Arbeitgeber verlangen.","Der Anspruch besteht erst nach einer Kündigung und gilt für dauernde Dienstverhältnisse."],"begriffe":[{"wort":"dauerndes Dienstverhältnis","erklaerung":"Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das auf längere Zeit angelegt ist, nicht nur für eine einzelne, kurze Aufgabe."},{"wort":"angemessene Zeit","erklaerung":"So viel Zeit, wie für die Stellensuche im konkreten Fall vernünftigerweise nötig ist. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich während der Kündigungsfrist zum Vorstellungsgespräch?","antwort":"Ja, wenn du es verlangst. Nach § 629 BGB muss dir dein Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses angemessene Zeit geben, um eine neue Stelle zu suchen."},{"frage":"Bekomme ich für die Zeit zur Stellensuche Lohn?","antwort":"§ 629 BGB regelt nur, dass du die Zeit bekommst. Ob du dafür bezahlt wirst, steht nicht in dieser Norm. Dafür kann § 616 BGB eine Rolle spielen."},{"frage":"Wie viel Zeit muss mir mein Arbeitgeber für Bewerbungen geben?","antwort":"Eine angemessene Zeit. Eine feste Zahl an Stunden oder Tagen nennt § 629 BGB nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 616 BGB","warum":"Lohn bei kurzer Verhinderung aus einem persönlichen Grund"},{"norm":"§ 622 BGB","warum":"Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeits-Vertrag ist gekündigt.\nSie suchen eine neue Arbeit.\nVielleicht haben Sie ein Gespräch bei einer neuen Firma.\nDann bekommen Sie frei.\nSie müssen Ihren Arbeit-Geber aber fragen.\nIhr Arbeit-Geber muss Ihnen genug Zeit geben.\nWie viel Zeit, steht nicht im Gesetz.\nIm Streit entscheidet ein Gericht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630","bezeichnung":"§ 630 BGB","titel_amtlich":"Pflicht zur Zeugniserteilung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630/","original":[{"nr":null,"text":"Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"630","titel_einfach":"Dein Anspruch auf ein Zeugnis","kurz":"Nach § 630 BGB kann, wer in einem dauernden Dienstverhältnis tätig war, an dessen Ende ein schriftliches Zeugnis verlangen, auf Wunsch auch über Leistung und Führung; für Arbeitnehmer gilt § 109 GewO.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Endet dein dauerndes Dienstverhältnis, kannst du von der anderen Seite ein schriftliches Zeugnis verlangen. Darin steht, um was für ein Dienstverhältnis es ging und wie lange es gedauert hat. Wenn du es verlangst, muss das Zeugnis auch deine Leistungen und deine Führung im Dienst beurteilen.\nMit deiner Einwilligung darf das Zeugnis in elektronischer Form ausgestellt werden.\nBist du Arbeitnehmer, gilt für dein Zeugnis § 109 der Gewerbeordnung."}],"beispiel":{"titel":"Zeugnis nach der freien Mitarbeit","text":"Hannah hat 4 Jahre lang als freie Mitarbeiterin fast ihre ganze Arbeitszeit für einen Verlag Texte lektoriert. Arbeitnehmerin war sie nicht. Nun endet die Zusammenarbeit. Hannah verlangt ein Zeugnis, das auch ihre Leistungen und ihre Führung beurteilt. Nach § 630 BGB muss der Verlag ihr ein schriftliches Zeugnis über die Tätigkeit und ihre Dauer ausstellen. Weil Hannah es verlangt, muss er darin auch ihre Leistungen und ihre Führung beurteilen."},"wichtig":["Eine Beurteilung von Leistung und Führung musst du verlangen; sonst beschreibt das Zeugnis nur das Dienstverhältnis und seine Dauer.","Elektronisch darf das Zeugnis nur mit deiner Einwilligung ausgestellt werden.","Für Arbeitnehmer gilt § 109 der Gewerbeordnung."],"begriffe":[{"wort":"dauerndes Dienstverhältnis","erklaerung":"Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das auf längere Zeit angelegt ist, nicht nur für eine einzelne, kurze Aufgabe."},{"wort":"Führung im Dienst","erklaerung":"Dein Verhalten bei der Arbeit, zum Beispiel gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden."},{"wort":"elektronische Form","erklaerung":"Ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?","antwort":"Wenn ein dauerndes Dienstverhältnis endet, kannst du nach § 630 BGB ein schriftliches Zeugnis verlangen. Bist du Arbeitnehmer, gilt dafür § 109 der Gewerbeordnung."},{"frage":"Muss im Zeugnis etwas über meine Leistung stehen?","antwort":"Nur, wenn du es verlangst. Dann muss sich das Zeugnis nach § 630 Satz 2 BGB auch auf deine Leistungen und deine Führung im Dienst erstrecken."},{"frage":"Darf mein Zeugnis elektronisch ausgestellt werden?","antwort":"Nach § 630 Satz 3 BGB ja, aber nur mit deiner Einwilligung. Gemeint ist die elektronische Form nach § 126a BGB, also ein Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur."}],"verweise":[{"norm":"§ 109 GewO","warum":"Anspruch von Arbeitnehmern auf ein Arbeitszeugnis und Anforderungen an seinen Inhalt"},{"norm":"§ 126a BGB","warum":"Was die elektronische Form ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Arbeit endet.\nDann können Sie ein Zeugnis verlangen.\nEin Zeugnis ist ein Schreiben über Ihre Arbeit.\nDarin steht, was Sie gemacht haben.\nDarin steht auch, wie lange Sie dort waren.\nSie können noch mehr verlangen.\nDann steht im Zeugnis auch, wie gut Sie gearbeitet haben.\nDas Zeugnis kann auch elektronisch sein.\nDafür müssen Sie aber Ja sagen.\nFür Arbeit-Nehmer gibt es dazu noch eine andere Regel.\nSie steht in der Gewerbe-Ordnung."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630a","bezeichnung":"§ 630a BGB","titel_amtlich":"Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630a/","original":[{"nr":"1","text":"Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist."},{"nr":"2","text":"Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist."}],"erklaerung":{"nr":"630a","titel_einfach":"Was Arzt und Patient einander schulden","kurz":"Nach § 630a BGB muss, wer eine medizinische Behandlung zusagt, sie nach den anerkannten fachlichen Standards leisten; der Patient zahlt die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zahlen muss.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Mit dem Behandlungsvertrag sagt dir jemand eine medizinische Behandlung zu, zum Beispiel eine Ärztin oder ein Zahnarzt. Das Gesetz nennt diese Seite „Behandelnder“, dich „Patient“. Der Behandelnde muss die versprochene Behandlung leisten. Du musst die vereinbarte Vergütung zahlen. Das gilt nicht, soweit ein anderer zur Zahlung verpflichtet ist. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Krankenkasse sein. Wer genau zahlen muss, regelt diese Norm nicht."},{"nr":"2","einfach":"Die Behandlung muss den allgemein anerkannten fachlichen Standards entsprechen, die zum Zeitpunkt der Behandlung gelten. Ihr könnt aber etwas anderes vereinbaren."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Behandlung muss dem fachlichen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung entsprechen, wenn nichts anderes vereinbart ist.","Du musst die Vergütung nicht selbst zahlen, soweit ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist."],"begriffe":[{"wort":"Behandelnder","erklaerung":"Wer dir eine medizinische Behandlung zusagt – etwa eine Ärztin, ein Zahnarzt oder ein Krankenhaus."},{"wort":"allgemein anerkannte fachliche Standards","erklaerung":"Der Stand des medizinischen Wissens und der Erfahrung, den Fachleute zum Zeitpunkt der Behandlung als richtig anerkennen."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich als Patient die Behandlung selbst bezahlen?","antwort":"Nach § 630a Absatz 1 BGB musst du die vereinbarte Vergütung zahlen, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. Wann etwa deine Krankenversicherung zahlen muss, regelt diese Norm nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 630b BGB","warum":"Welche weiteren Regeln für den Behandlungsvertrag gelten"},{"norm":"§ 630h BGB","warum":"Beweislast, wenn es um Behandlungsfehler geht"}],"praxis":null,"leicht":"Sie gehen zu einer Ärztin.\nDie Ärztin behandelt Sie.\nDann haben Sie einen Behandlungs-Vertrag.\nDie Ärztin muss Sie gut behandeln.\nGut heißt: so, wie es Fachleute zu dieser Zeit für richtig halten.\nSie können auch etwas anderes vereinbaren.\nSie müssen für die Behandlung bezahlen.\nManchmal muss aber jemand anders bezahlen.\nDas kann zum Beispiel die Kranken-Kasse sein."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630b","bezeichnung":"§ 630b BGB","titel_amtlich":"Anwendbare Vorschriften","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630b/","original":[{"nr":null,"text":"Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist."}],"erklaerung":{"nr":"630b","titel_einfach":"Welche Regeln für den Behandlungsvertrag gelten","kurz":"Nach § 630b BGB gelten für den Behandlungsvertrag die Regeln über Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, soweit die §§ 630a bis 630h BGB nichts anderes bestimmen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Für den Behandlungsvertrag gelten die Regeln über Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse im Sinne von § 622 BGB sind. Das gilt nur, soweit die §§ 630a bis 630h BGB nichts anderes regeln."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Behandlungsverhältnis","erklaerung":"Die Rechtsbeziehung zwischen dir als Patient und dem, der dich medizinisch behandelt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 621 BGB","warum":"Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind"},{"norm":"§ 627 BGB","warum":"Kündigung von Diensten, die auf besonderem Vertrauen beruhen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630c","bezeichnung":"§ 630c BGB","titel_amtlich":"Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630c/","original":[{"nr":"1","text":"Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken."},{"nr":"2","text":"Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren. Ist dem Behandelnden oder einem seiner in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen ein Behandlungsfehler unterlaufen, darf die Information nach Satz 2 zu Beweiszwecken in einem gegen den Behandelnden oder gegen seinen Angehörigen geführten Straf- oder Bußgeldverfahren nur mit Zustimmung des Behandelnden verwendet werden."},{"nr":"3","text":"Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt."},{"nr":"4","text":"Der Information des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Behandlung unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Information ausdrücklich verzichtet hat."}],"erklaerung":{"nr":"630c","titel_einfach":"Was dein Arzt dir erklären und sagen muss","kurz":"Nach § 630c BGB muss der Behandelnde die Behandlung verständlich erklären, auf Nachfrage oder bei Gesundheitsgefahr über erkennbare Fehler informieren und vorab in Textform Kosten nennen, deren Übernahme unsicher ist.","relevanz":3,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du und der Behandelnde – zum Beispiel deine Ärztin – sollt bei der Behandlung zusammenarbeiten."},{"nr":"2","einfach":"Der Behandelnde muss dir alle Umstände verständlich erklären, die für die Behandlung wesentlich sind. Das muss er zu Beginn der Behandlung tun und, wenn nötig, auch während der Behandlung. Dazu gehören vor allem:\n- die Diagnose,\n- wie sich deine Gesundheit voraussichtlich entwickeln wird,\n- die Therapie,\n- was du während und nach der Therapie tun oder beachten musst.\nSind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die einen Behandlungsfehler annehmen lassen, muss er dich darüber informieren. Das gilt, wenn du danach fragst oder wenn es nötig ist, um Gefahren für deine Gesundheit abzuwenden. Das betrifft auch Fehler, die ihm selbst passiert sind.\nIst der Fehler ihm selbst oder einem nahen Angehörigen unterlaufen, der in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung genannt ist (zum Beispiel Ehepartner oder Kinder), gilt ein Schutz: Seine Information darf in einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen ihn oder diesen Angehörigen nur mit seiner Zustimmung als Beweis verwendet werden."},{"nr":"3","einfach":"Weiß der Behandelnde, dass nicht sicher ist, ob ein anderer – etwa deine Krankenversicherung – die Kosten vollständig übernimmt, muss er dich vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informieren. Das gilt auch, wenn es nach den Umständen genügend Anhaltspunkte dafür gibt. Die Information muss in Textform erfolgen, also zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail. Strengere Formvorschriften aus anderen Gesetzen gelten daneben weiter."},{"nr":"4","einfach":"Die Informationen nach diesem Paragrafen sind nicht nötig, soweit sie ausnahmsweise wegen besonderer Umstände entbehrlich sind. Das ist vor allem so, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann oder wenn du ausdrücklich auf die Information verzichtet hast."}],"beispiel":{"titel":"Zusatzuntersuchung beim Augenarzt","text":"Herr Peters ist gesetzlich versichert. Seine Augenärztin bietet ihm eine Zusatzuntersuchung an. Sie weiß, dass seine Krankenkasse diese Untersuchung nicht bezahlt. Nach § 630c Absatz 3 BGB muss sie ihn vor der Untersuchung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, zum Beispiel mit einem Blatt, auf dem der Betrag steht."},"wichtig":["Ist nicht sicher, dass ein Dritter die Kosten vollständig übernimmt, muss der Behandelnde dich vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.","Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die einen Behandlungsfehler annehmen lassen, muss er dich darüber informieren, wenn du fragst oder wenn es nötig ist, um Gefahren für deine Gesundheit abzuwenden.","Die Informationen dürfen ausnahmsweise wegfallen, etwa bei unaufschiebbarer Behandlung oder wenn du ausdrücklich verzichtest."],"begriffe":[{"wort":"Behandlungsfehler","erklaerung":"Eine Behandlung, die nicht den anerkannten fachlichen Standards entspricht."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 126b BGB)."},{"wort":"Diagnose","erklaerung":"Die Feststellung, welche Krankheit oder Störung du hast."}],"fragen":[{"frage":"Muss mein Arzt mir sagen, wenn er einen Fehler gemacht hat?","antwort":"Sind für ihn Umstände erkennbar, die einen Behandlungsfehler annehmen lassen, muss er dich nach § 630c Absatz 2 BGB informieren, wenn du danach fragst oder wenn es nötig ist, um Gefahren für deine Gesundheit abzuwenden. Das gilt auch für eigene Fehler."},{"frage":"Muss der Arzt mir vorher sagen, was eine Behandlung kostet?","antwort":"Ja, wenn er weiß oder es genügend Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Dritter die Kosten nicht sicher vollständig übernimmt. Dann muss er dich vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Absatz 3 BGB). Ausnahmen regelt Absatz 4, etwa bei unaufschiebbarer Behandlung."},{"frage":"Was muss mir mein Arzt erklären?","antwort":"Alle für die Behandlung wesentlichen Umstände, vor allem die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und was du während und nach der Therapie beachten musst – und zwar verständlich (§ 630c Absatz 2 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 630e BGB","warum":"Aufklärung vor einer Einwilligung in eine medizinische Maßnahme"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"},{"norm":"§ 52 StPO","warum":"Welche Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht haben"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind bei einer Ärztin in Behandlung.\nDie Ärztin muss Ihnen alles Wichtige erklären.\nZum Beispiel: Welche Krankheit haben Sie?\nWie hilft die Behandlung?\nWas müssen Sie danach beachten?\nDie Ärztin muss so erklären, dass Sie es verstehen.\nVielleicht gibt es Hinweise auf einen Fehler bei der Behandlung.\nDann können Sie die Ärztin fragen.\nSie muss Ihnen dann davon erzählen.\nManchmal zahlt die Kranken-Kasse nicht alles.\nDann muss die Ärztin Ihnen vorher die Kosten aufschreiben.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel in einem Notfall."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630d","bezeichnung":"§ 630d BGB","titel_amtlich":"Einwilligung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630d/","original":[{"nr":"1","text":"Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. Weitergehende Anforderungen an die Einwilligung aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht."},{"nr":"2","text":"Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist."},{"nr":"3","text":"Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden."}],"erklaerung":{"nr":"630d","titel_einfach":"Ohne deine Einwilligung keine Behandlung","kurz":"Nach § 630d BGB muss der Behandelnde vor einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung des aufgeklärten Patienten einholen, mit Ausnahmen etwa im Notfall; der Patient kann sie jederzeit formlos widerrufen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Vor einer medizinischen Maßnahme muss der Behandelnde deine Einwilligung einholen. Das gilt vor allem für Eingriffe in deinen Körper oder deine Gesundheit.\nKannst du nicht selbst einwilligen, muss er die Einwilligung einer Person einholen, die dazu berechtigt ist – etwa deiner Betreuerin, deines Bevollmächtigten oder bei Kindern der Eltern. Das gilt nicht, soweit eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 BGB die Maßnahme erlaubt oder verbietet.\nAndere Vorschriften, die strengere Anforderungen an die Einwilligung stellen, gelten daneben weiter.\nMuss eine Maßnahme sofort erfolgen und kann die Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf sie ohne Einwilligung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie deinem mutmaßlichen Willen entspricht."},{"nr":"2","einfach":"Deine Einwilligung ist nur wirksam, wenn du vorher nach § 630e Absatz 1 bis 4 BGB aufgeklärt worden bist. Willigt für dich eine berechtigte Person ein, muss diese vorher entsprechend aufgeklärt worden sein."},{"nr":"3","einfach":"Du kannst deine Einwilligung jederzeit widerrufen. Dafür brauchst du keinen Grund und keine bestimmte Form – ein mündliches Nein reicht."}],"beispiel":{"titel":"Am Abend vor der Operation","text":"Frau Schröder hat nach einem ausführlichen Aufklärungsgespräch in eine Operation an ihrer Schulter eingewilligt. Am Abend vor dem Termin bekommt sie Zweifel. Sie ruft im Krankenhaus an und sagt, dass sie die Operation nicht mehr will. Nach § 630d Absatz 3 BGB kann sie ihre Einwilligung jederzeit, ohne Grund und formlos widerrufen. Das Krankenhaus darf die Operation dann nicht durchführen."},"wichtig":["Deine Einwilligung ist nur wirksam, wenn du vorher ordnungsgemäß aufgeklärt worden bist.","Du kannst deine Einwilligung jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne bestimmte Form widerrufen.","Ohne Einwilligung darf eine unaufschiebbare Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn die Einwilligung nicht rechtzeitig zu bekommen ist und die Maßnahme deinem mutmaßlichen Willen entspricht."],"begriffe":[{"wort":"Einwilligung","erklaerung":"Deine Zustimmung, bevor eine medizinische Maßnahme an dir vorgenommen wird."},{"wort":"einwilligungsunfähig","erklaerung":"Du kannst Bedeutung und Folgen einer Maßnahme gerade nicht verstehen oder danach entscheiden – etwa weil du bewusstlos bist."},{"wort":"Patientenverfügung","erklaerung":"Eine schriftliche Festlegung, in welche Behandlungen du für den Fall einwilligst oder nicht, dass du später nicht mehr selbst entscheiden kannst (§ 1827 BGB)."},{"wort":"mutmaßlicher Wille","erklaerung":"Was du wahrscheinlich wollen würdest, wenn man dich fragen könnte."},{"wort":"widerrufen","erklaerung":"Eine Erklärung zurücknehmen, hier also die Einwilligung."}],"fragen":[{"frage":"Darf ein Arzt mich ohne meine Einwilligung behandeln?","antwort":"Grundsätzlich nicht. Nach § 630d Absatz 1 BGB muss er vor einer medizinischen Maßnahme deine Einwilligung einholen. Nur wenn eine Maßnahme nicht aufgeschoben werden kann und die Einwilligung nicht rechtzeitig zu bekommen ist, darf er handeln – und nur, wenn das deinem mutmaßlichen Willen entspricht."},{"frage":"Kann ich meine Einwilligung in eine Operation zurückziehen?","antwort":"Ja. Nach § 630d Absatz 3 BGB kannst du sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen."},{"frage":"Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr selbst einwilligen kann?","antwort":"Dann muss der Behandelnde die Einwilligung einer dazu berechtigten Person einholen. Das gilt nicht, soweit deine Patientenverfügung die Maßnahme erlaubt oder verbietet (§ 630d Absatz 1 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 630e BGB","warum":"Worüber und wie du vor der Einwilligung aufgeklärt werden musst"},{"norm":"§ 1827 BGB","warum":"Patientenverfügung"},{"norm":"§ 630h BGB","warum":"Der Behandelnde muss beweisen, dass er die Einwilligung eingeholt hat"}],"praxis":null,"leicht":"Eine Ärztin will Sie behandeln.\nZum Beispiel mit einer Operation.\nVorher muss sie Sie fragen.\nSie müssen Ja sagen.\nDas heißt Einwilligung.\nVorher muss die Ärztin Ihnen alles erklären.\nSie können Ihr Ja jederzeit zurück-nehmen.\nSie müssen dafür keinen Grund nennen.\nEs reicht, wenn Sie es sagen.\nManchmal können Sie nicht selbst entscheiden.\nDann entscheidet eine andere Person für Sie.\nVielleicht haben Sie eine Patienten-Verfügung.\nDann gilt, was darin steht.\nIn einem Notfall darf die Ärztin auch ohne Ihr Ja helfen.\nDas muss aber zu Ihrem Willen passen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630e","bezeichnung":"§ 630e BGB","titel_amtlich":"Aufklärungspflichten","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630e/","original":[{"nr":"1","text":"Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können."},{"nr":"2","text":"Die Aufklärung muss\n\n1. mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,\n2. so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,\n3. für den Patienten verständlich sein.\nDem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen."},{"nr":"3","text":"Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat."},{"nr":"4","text":"Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären."},{"nr":"5","text":"Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"630e","titel_einfach":"Wie dich der Arzt vor einem Eingriff aufklären muss","kurz":"Nach § 630e BGB muss der Behandelnde vor einer Einwilligung mündlich, rechtzeitig und verständlich über Art, Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen der Maßnahme aufklären.","relevanz":3,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Behandelnde muss dich über alle Umstände aufklären, die für deine Einwilligung wesentlich sind. Dazu gehören vor allem:\n- Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme,\n- die zu erwartenden Folgen und Risiken,\n- ob die Maßnahme notwendig und dringlich ist,\n- ob sie für die Diagnose oder Therapie geeignet ist und welche Erfolgsaussichten sie hat.\nEr muss dich auch auf Alternativen hinweisen. Das gilt, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen angezeigte und übliche Methoden gibt, die zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können."},{"nr":"2","einfach":"Für die Aufklärung gilt:\n1. Sie muss mündlich erfolgen – durch den Behandelnden selbst oder durch eine Person, die die nötige Ausbildung hat, um die Maßnahme durchzuführen. Ergänzend darf auf Unterlagen verwiesen werden, die du in Textform bekommst.\n2. Sie muss so rechtzeitig erfolgen, dass du deine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kannst.\n3. Sie muss für dich verständlich sein.\nHast du im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung Unterlagen unterschrieben, muss man dir Abschriften davon aushändigen."},{"nr":"3","einfach":"Eine Aufklärung ist nicht nötig, soweit sie ausnahmsweise wegen besonderer Umstände entbehrlich ist. Das ist vor allem so, wenn die Maßnahme nicht aufgeschoben werden kann oder wenn du ausdrücklich auf die Aufklärung verzichtet hast."},{"nr":"4","einfach":"Kannst du nicht selbst einwilligen und muss deshalb eine berechtigte Person für dich einwilligen (§ 630d Absatz 1 Satz 2 BGB), muss diese Person nach den Absätzen 1 bis 3 aufgeklärt werden."},{"nr":"5","einfach":"Auch in diesem Fall müssen dir selbst die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 so erklärt werden, wie du es verstehen kannst. Das gilt, soweit du nach deinem Entwicklungsstand und deinen Möglichkeiten die Erklärung aufnehmen kannst und soweit es deinem Wohl nicht schadet. Absatz 3 gilt entsprechend: Die Erklärung kann also ausnahmsweise entfallen, etwa wenn die Maßnahme nicht aufgeschoben werden kann."}],"beispiel":{"titel":"Nur ein Bogen zum Unterschreiben","text":"Vor ihrer Magenspiegelung bekommt Frau Lange am Empfang einen Aufklärungsbogen. Sie soll ihn unterschreiben, ein Gespräch mit einer Ärztin gibt es nicht. Nach § 630e Absatz 2 Nr. 1 BGB muss die Aufklärung aber mündlich erfolgen. Der Bogen darf das Gespräch nur ergänzen, nicht ersetzen. Außerdem muss die Praxis Frau Lange eine Abschrift des Bogens geben, den sie unterschrieben hat."},"wichtig":["Die Aufklärung muss mündlich erfolgen; schriftliche Unterlagen dürfen das Gespräch nur ergänzen.","Die Aufklärung muss so rechtzeitig sein, dass du deine Entscheidung wohlüberlegt treffen kannst; eine feste Frist nennt das Gesetz nicht.","Von allem, was du zur Aufklärung oder Einwilligung unterschreibst, steht dir eine Abschrift zu."],"begriffe":[{"wort":"Aufklärung","erklaerung":"Das Gespräch, in dem dir die Maßnahme, ihre Risiken und mögliche Alternativen erklärt werden, bevor du einwilligst."},{"wort":"medizinisch indiziert","erklaerung":"Aus ärztlicher Sicht angezeigt, also für deine Behandlung sinnvoll und begründet."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail (§ 126b BGB)."},{"wort":"Abschrift","erklaerung":"Eine Kopie eines Schriftstücks."}],"fragen":[{"frage":"Reicht ein Aufklärungsbogen vor einer Operation?","antwort":"Nein. Nach § 630e Absatz 2 Nr. 1 BGB muss die Aufklärung mündlich erfolgen. Auf Unterlagen in Textform darf nur ergänzend verwiesen werden."},{"frage":"Wie lange vor einer Operation muss ich aufgeklärt werden?","antwort":"So rechtzeitig, dass du deine Entscheidung wohlüberlegt treffen kannst (§ 630e Absatz 2 Nr. 2 BGB). Eine feste Zahl an Stunden oder Tagen nennt das Gesetz nicht."},{"frage":"Bekomme ich eine Kopie vom unterschriebenen Aufklärungsbogen?","antwort":"Ja. Nach § 630e Absatz 2 BGB müssen dir Abschriften der Unterlagen ausgehändigt werden, die du im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterschrieben hast."}],"verweise":[{"norm":"§ 630d BGB","warum":"Einwilligung vor einer medizinischen Maßnahme"},{"norm":"§ 630h BGB","warum":"Der Behandelnde muss beweisen, dass er richtig aufgeklärt hat"},{"norm":"§ 126b BGB","warum":"Was Textform bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sollen behandelt werden.\nZum Beispiel mit einer Operation.\nVorher muss die Ärztin mit Ihnen sprechen.\nDas heißt Aufklärung.\nDie Ärztin muss sagen, was sie machen will.\nSie muss die Risiken nennen.\nRisiken sind Gefahren für Ihre Gesundheit.\nVielleicht gibt es auch andere Wege.\nAuch davon muss sie erzählen.\nDas Gespräch muss früh genug sein.\nSie sollen genug Zeit zum Nachdenken haben.\nSie müssen alles verstehen können.\nVielleicht unterschreiben Sie ein Blatt.\nDann bekommen Sie eine Kopie davon.\nIn einem Notfall gibt es Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630f","bezeichnung":"§ 630f BGB","titel_amtlich":"Dokumentation der Behandlung","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630f/","original":[{"nr":"1","text":"Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Behandlungsakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Behandlungsakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Behandlungsakten sicherzustellen."},{"nr":"2","text":"Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Behandlungsakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Behandlungsakte aufzunehmen."},{"nr":"3","text":"Der Behandelnde hat die Behandlungsakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."}],"erklaerung":{"nr":"630f","titel_einfach":"Was in deiner Patientenakte stehen muss","kurz":"Nach § 630f BGB muss der Behandelnde zeitnah eine Patientenakte führen, alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse eintragen, Änderungen erkennbar halten und die Akte 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Behandelnde muss eine Behandlungsakte führen, auf Papier oder elektronisch. Er muss die Einträge in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung machen, also zeitnah. Berichtigt oder ändert er später etwas, muss der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleiben. Außerdem muss erkennbar sein, wann die Änderung gemacht wurde. Das muss auch bei elektronischen Akten sichergestellt sein."},{"nr":"2","einfach":"In die Akte muss der Behandelnde alle Maßnahmen und ihre Ergebnisse eintragen, die aus fachlicher Sicht für die jetzige und künftige Behandlung wesentlich sind. Dazu gehören vor allem:\n- die Anamnese, also deine Krankengeschichte,\n- Diagnosen,\n- Untersuchungen und ihre Ergebnisse,\n- Befunde,\n- Therapien und ihre Wirkungen,\n- Eingriffe und ihre Wirkungen,\n- Einwilligungen und Aufklärungen.\nAuch Arztbriefe gehören in die Akte."},{"nr":"3","einfach":"Der Behandelnde muss die Akte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung aufbewahren. Das gilt nicht, soweit andere Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen vorsehen."}],"beispiel":{"titel":"Akte nach 8 Jahren","text":"Die Behandlung von Herrn Krüger bei seiner Hausärztin endete im März 2018. Im Jahr 2026 möchte er wissen, welche Befunde damals erhoben wurden. Nach § 630f Absatz 3 BGB muss die Praxis seine Akte 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, also bis März 2028 – sofern keine andere Vorschrift eine andere Frist vorsieht. Die Akte muss also noch vorhanden sein."},"wichtig":["Die Akte muss 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung aufbewahrt werden, soweit andere Vorschriften keine andere Frist vorsehen.","Spätere Änderungen in der Akte sind nur erlaubt, wenn der ursprüngliche Inhalt und der Zeitpunkt der Änderung erkennbar bleiben."],"begriffe":[{"wort":"Anamnese","erklaerung":"Deine Krankengeschichte, also was du dem Behandelnden über Beschwerden, frühere Krankheiten und Medikamente berichtest."},{"wort":"Befund","erklaerung":"Das Ergebnis einer Untersuchung, zum Beispiel eines Röntgenbilds oder einer Blutprobe."},{"wort":"Arztbrief","erklaerung":"Ein Schreiben, in dem ein Arzt einem anderen Arzt über die Behandlung berichtet."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange muss ein Arzt die Patientenakte aufbewahren?","antwort":"Nach § 630f Absatz 3 BGB 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit nicht andere Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen vorsehen."},{"frage":"Darf ein Arzt nachträglich etwas in der Patientenakte ändern?","antwort":"Nur so, dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt und man sieht, wann die Änderung gemacht wurde. Das gilt auch für elektronische Akten (§ 630f Absatz 1 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 630g BGB","warum":"Dein Recht, die Behandlungsakte einzusehen"},{"norm":"§ 630h BGB","warum":"Folgen, wenn eine wesentliche Maßnahme nicht dokumentiert ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Ärztin schreibt Ihre Behandlung auf.\nDas heißt Patienten-Akte.\nDie Akte kann auf Papier sein.\nSie kann auch im Computer sein.\nDie Ärztin muss alles Wichtige aufschreiben.\nZum Beispiel Untersuchungen und Ergebnisse.\nSie muss es bald nach der Behandlung aufschreiben.\nSpäter darf sie nicht einfach etwas löschen.\nMan muss sehen können, was vorher da stand.\nDie Behandlung ist zu Ende.\nDann muss die Ärztin die Akte noch 10 Jahre lang aufheben.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630g","bezeichnung":"§ 630g BGB","titel_amtlich":"Einsichtnahme in die Behandlungsakte","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630g/","original":[{"nr":"1","text":"Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren. § 811 ist entsprechend anzuwenden. Der Patient kann auch Abschriften von der Behandlungsakte, einschließlich elektronischer Abschriften, verlangen. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt."},{"nr":"2","text":"Das Recht nach Absatz 1 besteht nicht, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen."},{"nr":"3","text":"Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte nach Absatz 1 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben mit der Maßgabe zu, dass die Erben die entstandenen Kosten zu erstatten haben. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht."},{"nr":"4","text":"Datenschutzrechtliche Rechte des Betroffenen bleiben von den Absätzen 1 bis 3 unberührt, soweit in diesem Absatz nichts anderes geregelt ist. Soweit datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche und Informationspflichten unentgeltlich zu erfüllen sind, steht dies Entgelten für Einsichtnahmen nach Absatz 1 entgegen. Der Ausschluss des Einsichtsrechts nach Absatz 2 steht im Verhältnis zwischen Behandelndem und Patienten auch datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen und Informationspflichten entgegen."}],"erklaerung":{"nr":"630g","titel_einfach":"Dein Recht, deine Patientenakte zu sehen","kurz":"Nach § 630g BGB darfst du als Patient auf Verlangen unverzüglich deine vollständige Behandlungsakte einsehen und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist kostenlos.","relevanz":3,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wenn du es verlangst, muss dir der Behandelnde unverzüglich Einsicht in deine vollständige Behandlungsakte geben. Für Ort, Kosten und Risiko der Einsicht gilt § 811 BGB entsprechend. Danach findet die Einsicht grundsätzlich dort statt, wo sich die Akte befindet. Du kannst auch Abschriften der Akte verlangen, auch elektronische. Die erste Abschrift bekommst du kostenlos."},{"nr":"2","einfach":"Das Recht auf Einsicht besteht nicht, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder andere erhebliche Rechte Dritter dagegen sprechen. Lehnt der Behandelnde die Einsicht ab, muss er das begründen."},{"nr":"3","einfach":"Stirbt der Patient, haben seine Erben die Rechte aus Absatz 1, wenn es um vermögensrechtliche Interessen geht – also um Geld und Vermögen. Sie müssen die dabei entstandenen Kosten erstatten. Dasselbe gilt für die nächsten Angehörigen, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen, also keine Geldinteressen. Diese Rechte bestehen nicht, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des verstorbenen Patienten gegen die Einsicht spricht."},{"nr":"4","einfach":"Deine Rechte aus dem Datenschutzrecht bleiben neben den Absätzen 1 bis 3 bestehen, soweit dieser Absatz nichts anderes regelt. Muss eine datenschutzrechtliche Auskunft oder Information kostenlos sein, darf auch für die Einsicht nach Absatz 1 kein Geld verlangt werden. Ist die Einsicht nach Absatz 2 ausgeschlossen, gilt dieser Ausschluss zwischen dir und dem Behandelnden auch für datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche und Informationspflichten."}],"beispiel":{"titel":"Kopie der Patientenakte","text":"Laura will nach einer Knieverletzung zu einem anderen Orthopäden wechseln. Sie bittet ihre bisherige Praxis um eine Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte. Die Praxis verlangt dafür 25 €. Nach § 630g Absatz 1 BGB ist die erste Abschrift aber kostenlos. Laura muss für diese erste Kopie also nichts zahlen."},"wichtig":["Die Einsicht muss unverzüglich gewährt werden, und die erste Abschrift der Akte ist kostenlos.","Lehnt der Behandelnde die Einsicht ab, muss er das begründen; ablehnen darf er nur bei erheblichen therapeutischen Gründen oder erheblichen Rechten Dritter.","Nach dem Tod des Patienten haben Erben (für vermögensrechtliche Interessen) und nächste Angehörige (für immaterielle Interessen) ein Einsichtsrecht, aber nicht gegen den ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Patienten."],"begriffe":[{"wort":"Abschrift","erklaerung":"Eine Kopie der Akte, auf Papier oder elektronisch."},{"wort":"therapeutische Gründe","erklaerung":"Gründe, die mit deiner Behandlung und Gesundheit zu tun haben – etwa wenn die Einsicht deiner Gesundheit erheblich schaden könnte."},{"wort":"vermögensrechtliche Interessen","erklaerung":"Interessen, bei denen es um Geld oder Vermögen geht – zum Beispiel um Schadensersatz."},{"wort":"immaterielle Interessen","erklaerung":"Interessen, bei denen es nicht um Geld geht – zum Beispiel, die Todesursache zu erfahren."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB)."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich ein Recht auf meine Patientenakte?","antwort":"Ja. Nach § 630g Absatz 1 BGB musst du auf Verlangen unverzüglich Einsicht in deine vollständige Behandlungsakte bekommen. Du kannst auch Abschriften verlangen, auch elektronisch."},{"frage":"Kostet eine Kopie der Patientenakte etwas?","antwort":"Die erste Abschrift ist nach § 630g Absatz 1 BGB kostenlos. Einen Betrag für weitere Abschriften nennt die Norm nicht. Muss eine datenschutzrechtliche Auskunft kostenlos sein, darf nach Absatz 4 auch für die Einsicht kein Geld verlangt werden."},{"frage":"Dürfen Angehörige nach dem Tod die Patientenakte einsehen?","antwort":"Ja, unter Bedingungen: Erben, wenn es um vermögensrechtliche Interessen geht, und nächste Angehörige bei immateriellen Interessen. Das gilt nicht, soweit der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen dagegen spricht (§ 630g Absatz 3 BGB)."}],"verweise":[{"norm":"§ 630f BGB","warum":"Was in der Behandlungsakte stehen muss"},{"norm":"§ 811 BGB","warum":"Ort, Kosten und Risiko, wenn eine Sache zur Einsicht vorgelegt wird"},{"norm":"Art. 15 DSGVO","warum":"Auskunftsrecht über die eigenen personenbezogenen Daten"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Ärztin hat eine Akte über Ihre Behandlung.\nSie dürfen diese Akte ansehen.\nSie müssen danach fragen.\nDann muss die Ärztin sie Ihnen schnell zeigen.\nSie können auch eine Kopie bekommen.\nDie erste Kopie kostet nichts.\nManchmal darf die Ärztin Nein sagen.\nZum Beispiel: Die Akte kann Ihrer Gesundheit sehr schaden.\nDann muss sie Ihnen den Grund sagen.\nNach dem Tod dürfen auch Erben und Angehörige die Akte sehen.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"630h","bezeichnung":"§ 630h BGB","titel_amtlich":"Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler","url":"https://gesetze-einfach.de/bgb/630h/","original":[{"nr":"1","text":"Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat."},{"nr":"2","text":"Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte."},{"nr":"3","text":"Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Behandlungsakte aufgezeichnet oder hat er die Behandlungsakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat."},{"nr":"4","text":"War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war."},{"nr":"5","text":"Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Dies gilt auch dann, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre."}],"erklaerung":{"nr":"630h","titel_einfach":"Wer bei Behandlungsfehlern was beweisen muss","kurz":"§ 630h BGB erleichtert Patienten den Beweis bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern: In bestimmten Fällen wird ein Fehler oder seine Ursächlichkeit vermutet, und der Behandelnde muss Einwilligung und Aufklärung beweisen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das der Behandelnde voll beherrschen konnte, und wenn dadurch dein Leben, dein Körper oder deine Gesundheit verletzt wurde. Du musst den Fehler dann nicht selbst beweisen."},{"nr":"2","einfach":"Der Behandelnde muss beweisen, dass er deine Einwilligung nach § 630d BGB eingeholt und dich so aufgeklärt hat, wie § 630e BGB es verlangt. War die Aufklärung nicht ausreichend, kann er sich darauf berufen, dass du auch bei richtiger Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hättest."},{"nr":"3","einfach":"Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene, wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis nicht in der Behandlungsakte aufgezeichnet, obwohl § 630f Absatz 1 oder 2 BGB das verlangt, wird vermutet, dass er die Maßnahme nicht getroffen hat. Dasselbe gilt, wenn er die Akte entgegen § 630f Absatz 3 BGB nicht aufbewahrt hat."},{"nr":"4","einfach":"War der Behandelnde für die Behandlung, die er vorgenommen hat, nicht befähigt, wird vermutet, dass diese fehlende Befähigung die Verletzung deines Lebens, deines Körpers oder deiner Gesundheit verursacht hat."},{"nr":"5","einfach":"Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, der grundsätzlich geeignet ist, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art zu verursachen, wird vermutet: Der Fehler hat die Verletzung verursacht.\nDas gilt auch, wenn der Behandelnde einen medizinisch gebotenen Befund nicht rechtzeitig erhoben oder gesichert hat. Voraussetzung ist dann zweierlei: Der Befund hätte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis gebracht, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte. Und es wäre grob fehlerhaft gewesen, diese Maßnahmen zu unterlassen."}],"beispiel":{"titel":"Streit um die Aufklärung","text":"Nach einer Knieoperation hat Herr Brandt eine Nervenschädigung. Er sagt, über dieses Risiko habe ihn niemand aufgeklärt. Nach § 630h Absatz 2 BGB muss nicht er beweisen, dass die Aufklärung fehlte. Das Krankenhaus muss beweisen, dass es seine Einwilligung eingeholt und ihn ordnungsgemäß nach § 630e BGB aufgeklärt hat. War die Aufklärung unzureichend, kann das Krankenhaus noch geltend machen, Herr Brandt hätte auch bei richtiger Aufklärung eingewilligt."},"wichtig":["Einwilligung und ordnungsgemäße Aufklärung muss der Behandelnde beweisen, nicht du.","Bei einem groben Behandlungsfehler wird vermutet, dass er deine Verletzung verursacht hat, wenn er grundsätzlich geeignet war, eine solche Verletzung herbeizuführen.","Fehlt eine wesentliche Maßnahme in der Behandlungsakte, wird vermutet, dass sie nicht getroffen wurde."],"begriffe":[{"wort":"vermutet","erklaerung":"Das Gericht geht von dieser Tatsache aus, solange die andere Seite nicht das Gegenteil beweist."},{"wort":"voll beherrschbares Behandlungsrisiko","erklaerung":"Eine Gefahr aus dem Bereich des Behandelnden, die er durch Organisation und Sorgfalt ganz ausschließen kann."},{"wort":"grober Behandlungsfehler","erklaerung":"Ein Fehler, der aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Behandelnden schlechterdings nicht unterlaufen darf. Ob er vorliegt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Befund","erklaerung":"Das Ergebnis einer Untersuchung, zum Beispiel eines Röntgenbilds oder einer Blutprobe."}],"fragen":[{"frage":"Wer muss einen Behandlungsfehler beweisen?","antwort":"§ 630h BGB erleichtert dir als Patient den Beweis in bestimmten Fällen: etwa bei voll beherrschbaren Risiken, fehlender Dokumentation, fehlender Befähigung oder einem groben Behandlungsfehler. Dann wird ein Fehler oder seine Ursächlichkeit vermutet. Außerhalb dieser Fälle regelt § 630h BGB die Beweislast nicht ausdrücklich."},{"frage":"Muss der Arzt beweisen, dass er mich aufgeklärt hat?","antwort":"Ja. Nach § 630h Absatz 2 BGB muss der Behandelnde beweisen, dass er deine Einwilligung eingeholt und dich nach § 630e BGB aufgeklärt hat."},{"frage":"Was bedeutet ein grober Behandlungsfehler für mich?","antwort":"Ist ein grober Behandlungsfehler grundsätzlich geeignet, eine Verletzung der eingetretenen Art zu verursachen, wird nach § 630h Absatz 5 BGB vermutet, dass er sie auch verursacht hat. Du musst diesen Zusammenhang dann nicht selbst beweisen."}],"verweise":[{"norm":"§ 630d BGB","warum":"Einwilligung vor einer medizinischen Maßnahme"},{"norm":"§ 630e BGB","warum":"Anforderungen an die Aufklärung"},{"norm":"§ 630f BGB","warum":"Pflicht, die Behandlung zu dokumentieren und die Akte aufzubewahren"},{"norm":"§ 292 ZPO","warum":"Eine gesetzliche Vermutung kann durch Beweis des Gegenteils widerlegt werden"}],"praxis":null,"leicht":"Vielleicht ist bei Ihrer Behandlung etwas schiefgegangen.\nSie wollen Schaden-Ersatz.\nSchaden-Ersatz heißt: Sie bekommen Geld für den Schaden.\nDann geht es oft um Beweise.\nIn manchen Fällen hilft Ihnen das Gesetz dabei.\nDie Ärztin muss zum Beispiel beweisen: Sie hat Sie vorher aufgeklärt.\nSie muss auch beweisen: Sie haben Ja zur Behandlung gesagt.\nVielleicht steht etwas Wichtiges nicht in der Akte.\nDann geht das Gericht davon aus: Es ist nicht passiert.\nVielleicht hat die Ärztin einen sehr schweren Fehler gemacht.\nDann geht das Gericht davon aus: Der Fehler hat Ihnen geschadet.\nDafür gibt es Bedingungen.\nDie Ärztin kann dann das Gegenteil beweisen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]},{"gesetz":{"kuerzel":"KSchG","name":"Kündigungsschutzgesetz","slug":"kschg","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2021-06-14"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 KSchG","titel_amtlich":"Sozial ungerechtfertigte Kündigungen","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/1/","original":[{"nr":"1","text":"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist."},{"nr":"2","text":"Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn\n\n1. in Betrieben des privaten Rechts\n\na) die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt,\nb) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann\nund der Betriebsrat oder eine andere nach dem Betriebsverfassungsgesetz insoweit zuständige Vertretung der Arbeitnehmer aus einem dieser Gründe der Kündigung innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes schriftlich widersprochen hat,\n2. in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Rechts\n\na) die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen verstößt,\nb) der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs an demselben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets weiterbeschäftigt werden kann\nund die zuständige Personalvertretung aus einem dieser Gründe fristgerecht gegen die Kündigung Einwendungen erhoben hat, es sei denn, daß die Stufenvertretung in der Verhandlung mit der übergeordneten Dienststelle die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat.\nSatz 2 gilt entsprechend, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen."},{"nr":"3","text":"Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt im Sinne des Satzes 1 erscheinen lassen."},{"nr":"4","text":"Ist in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt, wie die sozialen Gesichtspunkte nach Absatz 3 Satz 1 im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, so kann die Bewertung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden."},{"nr":"5","text":"Sind bei einer Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des Absatzes 2 bedingt ist. Die soziale Auswahl der Arbeitnehmer kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Der Interessenausgleich nach Satz 1 ersetzt die Stellungnahme des Betriebsrates nach § 17 Abs. 3 Satz 2."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Kündigungsschutz: welche Gründe eine Kündigung braucht","kurz":"Nach § 1 KSchG braucht eine Kündigung nach über 6 Monaten im Betrieb einen Grund in Person, Verhalten oder dringenden betrieblichen Erfordernissen – außer im Kleinbetrieb (§ 23); klagen muss man binnen 3 Wochen (§ 4).","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Besteht dein Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate, schützt dich dieses Gesetz: Eine Kündigung ist dann unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Was das heißt, steht in Absatz 2. Ob das Gesetz für deinen Betrieb überhaupt gilt, hängt außerdem von der Größe des Betriebs ab; das regelt § 23 KSchG. Geltend machen musst du die Unwirksamkeit mit einer Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen (§ 4 KSchG)."},{"nr":"2","einfach":"Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, wenn sie nicht durch einen dieser Gründe bedingt ist:\n- Gründe, die in deiner Person liegen,\n- Gründe, die in deinem Verhalten liegen, oder\n- dringende betriebliche Erfordernisse, die deiner Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb entgegenstehen.\nDie Kündigung ist außerdem sozial ungerechtfertigt, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt und die Arbeitnehmervertretung deshalb widersprochen hat:\n1. In Betrieben des privaten Rechts:\na) Die Kündigung verstößt gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes, oder\nb) du kannst an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterarbeiten.\nDazu muss der Betriebsrat der Kündigung aus einem dieser Gründe schriftlich widersprochen haben. Statt des Betriebsrats kann das auch eine andere dafür zuständige Vertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz sein. Der Widerspruch muss innerhalb der Frist aus § 102 Absatz 2 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes kommen.\n2. In Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Rechts:\na) Die Kündigung verstößt gegen eine Richtlinie über die Auswahl bei Kündigungen, oder\nb) du kannst an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs am selben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets weiterarbeiten.\nDazu muss die zuständige Personalvertretung aus einem dieser Gründe fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Das zählt nicht, wenn die Stufenvertretung die Einwendungen in der Verhandlung mit der übergeordneten Dienststelle nicht aufrechterhalten hat.\nDas Gleiche gilt, wenn du nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterarbeiten könntest und du damit einverstanden bist. Dein Arbeitgeber muss die Tatsachen beweisen, auf die er die Kündigung stützt."},{"nr":"3","einfach":"Hat dein Arbeitgeber dir aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt, kann die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt sein. Das ist so, wenn er bei der Auswahl, wem er kündigt, diese Punkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat:\n- wie lange du schon im Betrieb bist,\n- dein Lebensalter,\n- deine Unterhaltspflichten,\n- eine Schwerbehinderung.\nAuf dein Verlangen muss dein Arbeitgeber dir die Gründe für diese soziale Auswahl nennen. Nicht in die Auswahl gehören Beschäftigte, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Gründe dafür können vor allem ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen sein oder das Ziel, eine ausgewogene Personalstruktur des Betriebs zu sichern. Die Tatsachen, die zeigen, dass die soziale Auswahl fehlerhaft war, musst du beweisen."},{"nr":"4","einfach":"Ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes oder eine entsprechende Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen kann festlegen, wie stark die Punkte aus Absatz 3 im Verhältnis zueinander zählen. Dann kann ein Gericht diese Gewichtung nur darauf prüfen, ob sie grob fehlerhaft ist."},{"nr":"5","einfach":"Für Kündigungen wegen einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt eine Sonderregel. Haben Arbeitgeber und Betriebsrat in einem Interessenausgleich mit Namen festgelegt, wem der Arbeitgeber kündigen will, gilt: Das Gesetz vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist – solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Die soziale Auswahl kann ein Gericht dann nur auf grobe Fehler prüfen. Beides gilt nicht, soweit sich die Lage nach dem Abschluss des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Außerdem ersetzt der Interessenausgleich die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Absatz 3 Satz 2 KSchG. Diese Stellungnahme muss der Arbeitgeber sonst bei einer Massenentlassung seiner Anzeige an die Agentur für Arbeit beifügen."}],"beispiel":{"titel":"Sozialauswahl beim Stellenabbau","text":"Eine Druckerei mit 40 Beschäftigten streicht eine von 2 gleichen Stellen in der Buchbinderei. Dort arbeiten Sabine (52, seit 20 Jahren im Betrieb, unterhaltspflichtig für 2 Kinder) und Kai (28, seit 3 Jahren im Betrieb, ohne Unterhaltspflichten). Besondere Gründe, Kai zu behalten, gibt es nicht. Trotzdem kündigt der Arbeitgeber Sabine. Damit hat er Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten nicht ausreichend berücksichtigt. Die Kündigung ist nach § 1 Absatz 3 KSchG sozial ungerechtfertigt. Um das geltend zu machen, muss Sabine innerhalb von 3 Wochen klagen (§ 4 KSchG)."},"wichtig":["Den Schutz nach § 1 KSchG hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate ohne Unterbrechung besteht.","Bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen kannst du verlangen, dass dein Arbeitgeber dir die Gründe für seine soziale Auswahl nennt.","Die Tatsachen für den Kündigungsgrund muss dein Arbeitgeber beweisen; Fehler bei der sozialen Auswahl musst du beweisen."],"begriffe":[{"wort":"sozial ungerechtfertigt","erklaerung":"Eine Kündigung ohne einen der Gründe, die § 1 Absatz 2 KSchG anerkennt; sie ist dann unwirksam."},{"wort":"dringende betriebliche Erfordernisse","erklaerung":"Gründe aus dem Betrieb, wegen derer ein Arbeitsplatz wegfällt, zum Beispiel weil der Arbeitgeber die Arbeit anders organisiert."},{"wort":"soziale Auswahl","erklaerung":"Die Auswahl, wem bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen gekündigt wird; dabei zählen Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung."},{"wort":"Interessenausgleich","erklaerung":"Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob, wann und wie eine Betriebsänderung umgesetzt wird."},{"wort":"grobe Fehlerhaftigkeit","erklaerung":"Ein offensichtlicher, schwerer Fehler. Kleinere Ungenauigkeiten reichen dann nicht, um die Bewertung oder Auswahl anzugreifen."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann habe ich Kündigungsschutz?","antwort":"Nach § 1 Absatz 1 KSchG, wenn dein Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate ohne Unterbrechung besteht. Ob das Gesetz für deinen Betrieb gilt, hängt außerdem von dessen Größe ab; das regelt § 23 KSchG, nicht § 1."},{"frage":"Welche Kündigungsgründe erlaubt das Kündigungsschutzgesetz?","antwort":"§ 1 Absatz 2 KSchG nennt Gründe in deiner Person, Gründe in deinem Verhalten und dringende betriebliche Erfordernisse. Liegt keiner davon vor, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam – vorausgesetzt, das Gesetz gilt für dich (Absatz 1 und § 23 KSchG). Die Klage dagegen musst du innerhalb von 3 Wochen erheben (§ 4 KSchG)."},{"frage":"Was ist die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung?","antwort":"Kündigt dein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen, muss er bei der Auswahl Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigen (§ 1 Absatz 3 KSchG). Auf Verlangen muss er dir die Gründe für seine Auswahl nennen."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"3-Wochen-Frist für die Klage gegen die Kündigung"},{"norm":"§ 23 KSchG","warum":"Für welche Betriebe der Kündigungsschutz gilt (Betriebsgröße)"},{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Anzeige bei Massenentlassungen"},{"norm":"§ 95 BetrVG","warum":"Auswahlrichtlinien"},{"norm":"§ 102 BetrVG","warum":"Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats vor einer Kündigung"},{"norm":"§ 111 BetrVG","warum":"Betriebsänderungen"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht entscheidet seit den 1970er-Jahren: Kannst du auf einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterarbeiten, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt – auch wenn der Betriebsrat nicht widersprochen hat oder es keinen gibt.","leicht":"Ihr Arbeit-Geber will Ihnen kündigen.\nSie arbeiten schon länger als 6 Monate in der Firma.\nDann braucht der Arbeit-Geber einen guten Grund.\nErster Grund: Der Grund liegt bei Ihrer Person.\nZweiter Grund: Der Grund liegt in Ihrem Verhalten.\nDritter Grund: Die Firma hat dringende Gründe, zum Beispiel fällt Ihr Arbeits-Platz weg.\nDann muss der Arbeit-Geber sorgfältig auswählen.\nEr muss beachten: Wie lange arbeiten Sie schon dort?\nWie alt sind Sie?\nMüssen Sie Unterhalt zahlen, zum Beispiel für Ihre Kinder?\nHaben Sie eine Schwer-Behinderung?\nOhne guten Grund ist die Kündigung ungültig.\nSie müssen sich aber innerhalb von 3 Wochen beim Arbeits-Gericht wehren.\nFür kleine Firmen gelten andere Regeln.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz (wird zitiert!): „ist … unwirksam, wenn …“ klang nach automatischer Unwirksamkeit für jeden nach 6 Monaten – ohne die Kleinbetriebsgrenze (§ 23 KSchG) und ohne die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4, sonst gilt die Kündigung nach § 7 als wirksam). Beides ergänzt.","Absatz 1: Hinweis auf die Klagefrist als Verweis ergänzt.","Absätze 2–5, Beweislastverteilung, Beispiel Sozialauswahl (Sabine/Kai) und praxis (BAG seit 1973: freier Arbeitsplatz auch ohne Widerspruch) geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"1a","bezeichnung":"§ 1a KSchG","titel_amtlich":"Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/1a/","original":[{"nr":"1","text":"Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann."},{"nr":"2","text":"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."}],"erklaerung":{"nr":"1a","titel_einfach":"Abfindung, wenn du nicht gegen die Kündigung klagst","kurz":"Nach § 1a KSchG steht dir bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten je Jahr zu, wenn dein Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweist und du die 3-wöchige Klagefrist verstreichen lässt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dieser Absatz gilt, wenn dein Arbeitgeber dir wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt (§ 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG). Man spricht von einer betriebsbedingten Kündigung. Lässt du die Klagefrist aus § 4 Satz 1 KSchG verstreichen, hast du Anspruch auf eine Abfindung. Diese Frist beträgt 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Gemeint ist die Klage auf Feststellung, dass die Kündigung dein Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Den Anspruch hast du mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Er setzt voraus, dass dein Arbeitgeber in der Kündigung auf 2 Dinge hinweist:\n- Er stützt die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse.\n- Du kannst die Abfindung verlangen, wenn du die Klagefrist verstreichen lässt."},{"nr":"2","einfach":"Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr, in dem dein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Was als Monatsverdienst gilt, steht in § 10 Absatz 3 KSchG. Das ist das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet. Bei der Dauer des Arbeitsverhältnisses wird aufgerundet: Ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten zählt als volles Jahr."}],"beispiel":{"titel":"Abfindung nach 7 Jahren und 8 Monaten","text":"Elif arbeitet in einer Spedition. Bis zum Ende der Kündigungsfrist hat ihr Arbeitsverhältnis 7 Jahre und 8 Monate bestanden. Ihr Monatsverdienst beträgt 3.000 Euro. Ihr Arbeitgeber kündigt. In der Kündigung schreibt er, dass er sie auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und dass Elif die Abfindung verlangen kann, wenn sie die Klagefrist verstreichen lässt. Elif klagt nicht. Die 8 Monate werden auf ein volles Jahr aufgerundet. Elif hat also mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf 8 × 0,5 = 4 Monatsverdienste, also 12.000 Euro."},"wichtig":["Den Anspruch hast du nur, wenn dein Arbeitgeber schon in der Kündigung auf die betrieblichen Gründe und auf die Abfindung bei verstrichener Klagefrist hinweist.","Erhebst du innerhalb der 3-Wochen-Frist aus § 4 Satz 1 KSchG Klage gegen die Kündigung, entsteht der Anspruch nach § 1a nicht.","Ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten wird bei der Dauer des Arbeitsverhältnisses auf ein volles Jahr aufgerundet."],"begriffe":[{"wort":"dringende betriebliche Erfordernisse","erklaerung":"Gründe aus dem Betrieb, die deiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Eine Kündigung aus solchen Gründen heißt betriebsbedingte Kündigung."},{"wort":"Klagefrist","erklaerung":"Die Frist von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, in der du beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagen kannst (§ 4 Satz 1 KSchG)."},{"wort":"Monatsverdienst","erklaerung":"Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 10 Absatz 3 KSchG)."},{"wort":"Kündigungsfrist","erklaerung":"Die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?","antwort":"Nach § 1a KSchG ja, wenn dein Arbeitgeber in der Kündigung auf die dringenden betrieblichen Erfordernisse und auf die Abfindung hinweist und du die 3-wöchige Klagefrist verstreichen lässt. Ob du auf anderem Weg eine Abfindung bekommen kannst, regelt § 1a nicht."},{"frage":"Wie hoch ist die Abfindung nach § 1a KSchG?","antwort":"Sie beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr, in dem dein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten zählt als volles Jahr."},{"frage":"Ab wann steht mir die Abfindung nach § 1a KSchG zu?","antwort":"Den Anspruch hast du mit dem Ablauf der Kündigungsfrist (§ 1a Absatz 1 Satz 1 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, auch bei betrieblichen Gründen"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen"},{"norm":"§ 10 KSchG","warum":"Was als Monatsverdienst gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber kündigt Ihnen aus betrieblichen Gründen.\nDas heißt: Der Grund für die Kündigung liegt im Betrieb.\nDann können Sie eine Abfindung bekommen.\nEine Abfindung ist Geld vom Arbeit-Geber.\nDafür muss Ihr Arbeit-Geber 2 Dinge in die Kündigung schreiben.\nErstens: Der Grund liegt im Betrieb.\nZweitens: Sie bekommen eine Abfindung, wenn Sie nicht klagen.\nGegen eine Kündigung können Sie beim Arbeits-Gericht klagen.\nDafür haben Sie 3 Wochen Zeit.\nSie klagen in dieser Zeit nicht?\nDann haben Sie ein Recht auf die Abfindung.\nDas Recht beginnt am Ende der Kündigungs-Frist.\nFür jedes Arbeits-Jahr bekommen Sie einen halben Monats-Verdienst.\nMehr als 6 Monate zählen wie ein ganzes Jahr.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Voraussetzungen (betriebsbedingte Kündigung, doppelter Hinweis in der Kündigung, Verstreichenlassen der Klagefrist), Entstehen mit Ablauf der Kündigungsfrist, Höhe 0,5 Monatsverdienste je Jahr mit Aufrundung über 6 Monate und Monatsverdienst nach § 10 Abs. 3 geprüft; Beispiel (7 J. 8 Mon. → 8 × 0,5 × 3.000 € = 12.000 €) korrekt; Frage 1 macht klar, dass ohne Hinweis kein Anspruch nach § 1a besteht. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 KSchG","titel_amtlich":"Änderungskündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/2/","original":[{"nr":null,"text":"Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und 2). Diesen Vorbehalt muß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Änderungskündigung: neue Bedingungen unter Vorbehalt","kurz":"Nach § 2 KSchG kannst du eine Änderungskündigung unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist – innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens 3 Wochen nach Zugang.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn dein Arbeitgeber dir kündigt und dir im Zusammenhang damit anbietet, zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten. Dann kannst du dieses Angebot unter einem Vorbehalt annehmen. Der Vorbehalt lautet: Die Änderung der Arbeitsbedingungen darf nicht sozial ungerechtfertigt sein. Maßstab dafür sind § 1 Absatz 2 Satz 1 bis 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2 KSchG. Dort geht es etwa um Gründe in deiner Person oder in deinem Verhalten, um dringende betriebliche Erfordernisse, um Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung und um die soziale Auswahl. Den Vorbehalt musst du deinem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist erklären. Spätestens musst du ihn aber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären. Ist deine Kündigungsfrist kürzer als 3 Wochen, gilt also die Kündigungsfrist."}],"beispiel":{"titel":"Versetzung in eine andere Filiale","text":"Mehmet arbeitet als Verkäufer bei einer Bäckereikette in Leipzig. Am 10. Januar erhält er eine Kündigung zum 31. März. Zugleich bietet ihm sein Arbeitgeber an, ab dem 1. April in einer Filiale in Halle weiterzuarbeiten. Mehmet will seine Stelle nicht verlieren, hält die Versetzung aber für nicht gerechtfertigt. Am 20. Januar erklärt er seinem Arbeitgeber, dass er das Angebot unter dem Vorbehalt nach § 2 KSchG annimmt. Das ist innerhalb von 3 Wochen. Damit das Arbeitsgericht prüft, ob die Änderung sozial ungerechtfertigt ist, muss er nach § 4 Satz 2 KSchG außerdem bis zum 31. Januar klagen."},"wichtig":["Den Vorbehalt musst du innerhalb der Kündigungsfrist erklären, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.","Mit dem Vorbehalt nimmst du die neuen Arbeitsbedingungen an, aber nur unter der Bedingung, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist."],"begriffe":[{"wort":"Vorbehalt","erklaerung":"Eine Einschränkung deiner Zustimmung: Du nimmst das Angebot an, aber nur für den Fall, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist."},{"wort":"sozial ungerechtfertigt","erklaerung":"Nicht durch Gründe gedeckt, die § 1 KSchG anerkennt – etwa Gründe in deiner Person, in deinem Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse."},{"wort":"Zugang der Kündigung","erklaerung":"Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst – etwa wenn sie in deinem Briefkasten liegt."}],"fragen":[{"frage":"Was ist eine Änderungskündigung?","antwort":"Dein Arbeitgeber kündigt dir und bietet dir zugleich an, zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten. § 2 KSchG erlaubt dir, dieses Angebot unter Vorbehalt anzunehmen."},{"frage":"Wie lange habe ich Zeit, eine Änderungskündigung unter Vorbehalt anzunehmen?","antwort":"Du musst den Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist erklären, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 2 Satz 2 KSchG)."},{"frage":"Was bringt mir die Annahme unter Vorbehalt?","antwort":"Du nimmst die geänderten Bedingungen an, behältst dir aber vor, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Wie das gerichtlich geprüft wird und was aus dem Urteil folgt, regelt § 2 nicht; das steht in § 4 Satz 2 und § 8 KSchG."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Maßstab, wann eine Kündigung oder Änderung sozial ungerechtfertigt ist"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Änderung der Arbeitsbedingungen beim Arbeitsgericht"},{"norm":"§ 7 KSchG","warum":"Der Vorbehalt erlischt, wenn du nicht rechtzeitig klagst"},{"norm":"§ 8 KSchG","warum":"Folge, wenn das Gericht die Änderung für sozial ungerechtfertigt hält"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber kündigt Ihnen.\nGleichzeitig macht er Ihnen ein Angebot.\nSie können weiter arbeiten, aber mit neuen Bedingungen.\nZum Beispiel an einem anderen Ort.\nDas heißt Änderungs-Kündigung.\nSie können das Angebot unter Vorbehalt annehmen.\nVorbehalt heißt: Sie sagen Ja, aber nur mit einer Bedingung.\nDie Bedingung: Die Änderung muss sozial gerechtfertigt sein.\nDas bedeutet: Das Gesetz erkennt den Grund für die Änderung an.\nDen Vorbehalt müssen Sie Ihrem Arbeit-Geber sagen.\nDafür haben Sie höchstens 3 Wochen Zeit.\nDie 3 Wochen beginnen mit dem Erhalt der Kündigung.\nManchmal ist die Kündigungs-Frist kürzer.\nDann gilt die Kündigungs-Frist.\nDas Arbeits-Gericht kann die Änderung prüfen.\nFür die Klage gibt es eine eigene Frist."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 KSchG","titel_amtlich":"Kündigungseinspruch","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/3/","original":[{"nr":null,"text":"Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"Einspruch beim Betriebsrat gegen eine Kündigung","kurz":"Nach § 3 KSchG kannst du innerhalb von 1 Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen; hält er ihn für begründet, muss er eine Verständigung mit dem Arbeitgeber versuchen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hältst du eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, kannst du Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Sozial ungerechtfertigt heißt: Die Kündigung ist nicht durch Gründe gedeckt, die § 1 KSchG anerkennt. Für den Einspruch hast du 1 Woche nach der Kündigung Zeit. Hält der Betriebsrat deinen Einspruch für begründet, muss er versuchen, sich mit deinem Arbeitgeber zu verständigen. Seine Stellungnahme zu deinem Einspruch muss er dir und deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wenn ihr das verlangt."}],"beispiel":{"titel":"Einspruch wegen der sozialen Auswahl","text":"Svenja erhält am 2. März eine Kündigung. Sie meint, ihr Arbeitgeber hätte bei der Auswahl berücksichtigen müssen, dass sie 2 Kinder versorgt. Am 6. März legt sie Einspruch beim Betriebsrat ein – innerhalb von 1 Woche. Der Betriebsrat hält den Einspruch für begründet. Er muss jetzt versuchen, sich mit dem Arbeitgeber zu verständigen. Svenja verlangt die Stellungnahme des Betriebsrats schriftlich. Der Betriebsrat muss sie ihr schriftlich mitteilen."},"wichtig":["Für den Einspruch beim Betriebsrat hast du 1 Woche nach der Kündigung Zeit.","Die Stellungnahme des Betriebsrats bekommst du schriftlich, wenn du sie verlangst."],"begriffe":[{"wort":"Einspruch","erklaerung":"Hier: deine Beschwerde beim Betriebsrat, dass du die Kündigung für sozial ungerechtfertigt hältst."},{"wort":"Stellungnahme","erklaerung":"Die Einschätzung des Betriebsrats zu deinem Einspruch."},{"wort":"Verständigung","erklaerung":"Eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über deine Kündigung."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch beim Betriebsrat gegen meine Kündigung?","antwort":"1 Woche nach der Kündigung (§ 3 Satz 1 KSchG)."},{"frage":"Muss ich vor einer Kündigungsschutzklage zum Betriebsrat?","antwort":"Nein. § 3 KSchG sagt, dass du Einspruch einlegen kannst – eine Pflicht ist das nicht. Die Frist für die Klage beim Arbeitsgericht regelt § 4 KSchG; dort steht auch, dass du der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen sollst, wenn du Einspruch eingelegt hast."},{"frage":"Was macht der Betriebsrat mit meinem Einspruch?","antwort":"Hält er ihn für begründet, muss er versuchen, sich mit deinem Arbeitgeber zu verständigen. Auf Verlangen muss er dir und deinem Arbeitgeber seine Stellungnahme schriftlich mitteilen. Ob dein Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen muss, regelt § 3 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen, Stellungnahme des Betriebsrats beifügen"},{"norm":"§ 14 KSchG","warum":"§ 3 gilt nicht für leitende Angestellte, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber hat Ihnen gekündigt.\nSie finden: Das Gesetz erkennt den Grund für die Kündigung nicht an.\nDann können Sie sich beim Betriebs-Rat beschweren.\nDas heißt Einspruch.\nDafür haben Sie 1 Woche Zeit.\nDer Betriebs-Rat prüft Ihren Einspruch.\nVielleicht findet er: Sie haben recht.\nDann muss er mit dem Arbeit-Geber sprechen.\nEr versucht eine Einigung.\nSie können seine Meinung schriftlich verlangen.\nDer Einspruch ist keine Klage.\nFür eine Klage beim Arbeits-Gericht gibt es eine eigene Frist."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 KSchG","titel_amtlich":"Anrufung des Arbeitsgerichts","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/4/","original":[{"nr":null,"text":"Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Im Falle des § 2 ist die Klage auf Feststellung zu erheben, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Hat der Arbeitnehmer Einspruch beim Betriebsrat eingelegt (§ 3), so soll er der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen. Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"Wie schnell du gegen eine Kündigung klagen musst","kurz":"Nach § 4 KSchG musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen, wenn du geltend machen willst, dass die Kündigung unwirksam ist.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Willst du geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus einem anderen Grund unwirksam ist, musst du beim Arbeitsgericht klagen. Dafür hast du 3 Wochen Zeit, nachdem dir die schriftliche Kündigung zugegangen ist – also bei dir angekommen ist. Mit der Klage beantragst du festzustellen, dass dein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.\nBei einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG beantragst du etwas anderes. Das ist eine Kündigung mit dem Angebot, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten. Du beantragst dann festzustellen, dass die Änderung deiner Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist.\nHast du beim Betriebsrat Einspruch gegen die Kündigung eingelegt (§ 3 KSchG), sollst du der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen.\nBraucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, beginnt die 3-Wochen-Frist erst, wenn die Behörde dir ihre Entscheidung bekannt gegeben hat.\nVersäumst du die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine verspätete Klage noch zulassen (§ 5 KSchG)."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung am Freitag im Briefkasten","text":"Am Vormittag des 6. März 2026, einem Freitag, wirft die Post die schriftliche Kündigung von Mehmets Arbeitgeber in seinen Briefkasten. Mehmet hält die Kündigung für unwirksam. Um das geltend zu machen, muss er innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht klagen – also bis Freitag, 27. März 2026. Klagt er erst im April, hat er die Frist versäumt. Was dann gilt, regeln die §§ 5 bis 7 KSchG."},"wichtig":["Die Frist beträgt 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung – egal, aus welchem Grund du die Kündigung für unwirksam hältst.","Auch wenn du beim Betriebsrat Einspruch eingelegt hast, musst du innerhalb der Frist beim Arbeitsgericht klagen.","Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, beginnt die Frist erst, wenn die Behörde dir ihre Entscheidung bekannt gegeben hat."],"begriffe":[{"wort":"Zugang","erklaerung":"Die Kündigung ist zugegangen, sobald sie so bei dir angekommen ist, dass du sie unter normalen Umständen lesen kannst – etwa im Briefkasten."},{"wort":"sozial ungerechtfertigt","erklaerung":"Ohne einen der Gründe, die § 1 KSchG für eine Kündigung anerkennt."},{"wort":"Klage auf Feststellung","erklaerung":"Du verlangst vom Gericht, verbindlich festzustellen, dass dein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?","antwort":"3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, beginnt die Frist erst, wenn die Behörde dir ihre Entscheidung bekannt gegeben hat."},{"frage":"Gilt die 3-Wochen-Frist auch, wenn die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist?","antwort":"Ja. § 4 Satz 1 KSchG erfasst Kündigungen, die sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sind. Auch dann musst du innerhalb von 3 Wochen klagen."},{"frage":"Reicht ein Einspruch beim Betriebsrat statt einer Klage?","antwort":"Nein. § 4 KSchG verlangt eine Klage beim Arbeitsgericht. Hast du Einspruch beim Betriebsrat eingelegt, sollst du dessen Stellungnahme der Klage beifügen."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist"},{"norm":"§ 2 KSchG","warum":"Änderungskündigung"},{"norm":"§ 3 KSchG","warum":"Einspruch beim Betriebsrat"},{"norm":"§ 5 KSchG","warum":"Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage"},{"norm":"§ 7 KSchG","warum":"Folge einer versäumten Frist: Die Kündigung gilt als von Anfang an wirksam"},{"norm":"§ 23 KSchG","warum":"Die §§ 4 bis 7 KSchG gelten auch in kleinen Betrieben"},{"norm":"§ 623 BGB","warum":"Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich sein"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber hat Ihnen gekündigt.\nSie finden die Kündigung falsch.\nDann können Sie beim Arbeits-Gericht klagen.\nDafür haben Sie nur 3 Wochen Zeit.\nDie 3 Wochen beginnen, wenn die schriftliche Kündigung bei Ihnen ankommt.\nEin Beispiel: Der Brief ist am 6. März in Ihrem Brief-Kasten.\nDann müssen Sie bis zum 27. März klagen.\nSie klagen zu spät?\nDann gilt die Kündigung in der Regel als gültig.\nDas gilt für alle Gründe gegen die Kündigung.\nManchmal muss ein Amt der Kündigung zustimmen.\nDann beginnen die 3 Wochen später.\nSie beginnen, wenn das Amt Ihnen seine Entscheidung mitteilt.\nSie haben sich beim Betriebs-Rat beschwert?\nDann legen Sie die Antwort vom Betriebs-Rat zur Klage dazu.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Absatz und Leichte Sprache sagten nicht, was bei versäumter Frist passiert – ein Laie konnte annehmen, er könne die Unwirksamkeit auch später noch geltend machen. Folge (§ 7 KSchG: Kündigung gilt als von Anfang an wirksam) und Ausnahme (§ 5 KSchG: nachträgliche Zulassung) als Verweis ergänzt.","Frist 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, Fristbeginn bei behördlicher Zustimmung, Änderungskündigung, Betriebsrats-Einspruch und Beispiel (Zugang Fr 6.3.2026 → Fr 27.3.2026) geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 KSchG","titel_amtlich":"Zulassung verspäteter Klagen","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/5/","original":[{"nr":"1","text":"War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen. Gleiches gilt, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 Kenntnis erlangt hat."},{"nr":"2","text":"Mit dem Antrag ist die Klageerhebung zu verbinden; ist die Klage bereits eingereicht, so ist auf sie im Antrag Bezug zu nehmen. Der Antrag muß ferner die Angabe der die nachträgliche Zulassung begründenden Tatsachen und der Mittel für deren Glaubhaftmachung enthalten."},{"nr":"3","text":"Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig. Nach Ablauf von sechs Monaten, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann der Antrag nicht mehr gestellt werden."},{"nr":"4","text":"Das Verfahren über den Antrag auf nachträgliche Zulassung ist mit dem Verfahren über die Klage zu verbinden. Das Arbeitsgericht kann das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Antrag beschränken. In diesem Fall ergeht die Entscheidung durch Zwischenurteil, das wie ein Endurteil angefochten werden kann."},{"nr":"5","text":"Hat das Arbeitsgericht über einen Antrag auf nachträgliche Klagezulassung nicht entschieden oder wird ein solcher Antrag erstmals vor dem Landesarbeitsgericht gestellt, entscheidet hierüber die Kammer des Landesarbeitsgerichts. Absatz 4 gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Klagefrist verpasst: nachträgliche Zulassung der Klage","kurz":"Nach § 5 KSchG muss das Arbeitsgericht eine verspätete Klage gegen eine Kündigung auf Antrag zulassen, wenn du trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert warst, rechtzeitig zu klagen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Gegen eine Kündigung musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung klagen. Warst du trotz aller Sorgfalt, die man in deiner Lage von dir erwarten konnte, daran gehindert? Dann muss das Gericht deine Klage auf deinen Antrag nachträglich zulassen. Das Gleiche gilt für eine Frau, die erst nach Ablauf der Frist aus § 4 Satz 1 KSchG von ihrer Schwangerschaft erfahren hat. Voraussetzung ist, dass sie aus einem Grund erst später davon erfahren hat, den sie nicht zu vertreten hat."},{"nr":"2","einfach":"Mit dem Antrag musst du zugleich die Klage erheben. Hast du die Klage schon eingereicht, musst du dich im Antrag auf sie beziehen. Im Antrag musst du außerdem die Tatsachen nennen, die die nachträgliche Zulassung begründen. Und du musst angeben, womit du diese Tatsachen glaubhaft machen willst."},{"nr":"3","einfach":"Den Antrag kannst du nur innerhalb von 2 Wochen stellen, nachdem das Hindernis weggefallen ist. Nach 6 Monaten kannst du ihn nicht mehr stellen. Diese 6 Monate rechnen ab dem Ende der Frist, die du verpasst hast."},{"nr":"4","einfach":"Das Gericht verhandelt über den Antrag und über die Klage in einem gemeinsamen Verfahren. Es kann aber zuerst nur über den Antrag verhandeln und entscheiden. Dann entscheidet es durch ein Zwischenurteil. Gegen dieses Zwischenurteil kann man so vorgehen wie gegen ein Endurteil."},{"nr":"5","einfach":"Hat das Arbeitsgericht über den Antrag nicht entschieden, entscheidet die Kammer des Landesarbeitsgerichts darüber. Das gilt auch, wenn der Antrag erst vor dem Landesarbeitsgericht gestellt wird. Absatz 4 gilt dort entsprechend: Das Landesarbeitsgericht verbindet die Verfahren und kann zuerst durch Zwischenurteil über den Antrag entscheiden."}],"beispiel":{"titel":"Nach einem Unfall zu spät geklagt","text":"Lena erhält am 5. Mai die schriftliche Kündigung. Am Tag darauf hat sie einen schweren Unfall und liegt bis zum 15. Juni im Koma. Die 3-Wochen-Frist endet am 26. Mai, ohne dass Lena klagen konnte. Ab dem 16. Juni ist sie wieder ansprechbar und kann sich um ihre Angelegenheiten kümmern. Bis zum 30. Juni reicht sie die Klage zusammen mit dem Antrag auf nachträgliche Zulassung ein. Darin nennt sie den Unfall und legt Unterlagen aus dem Krankenhaus vor. Weil sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert war, muss das Gericht die Klage zulassen."},"wichtig":["Den Antrag kannst du nur innerhalb von 2 Wochen stellen, nachdem das Hindernis weggefallen ist.","Später als 6 Monate nach dem Ende der verpassten Frist kannst du den Antrag nicht mehr stellen.","Mit dem Antrag musst du die Klage erheben und die Tatsachen für die Verspätung sowie die Mittel zu ihrer Glaubhaftmachung nennen."],"begriffe":[{"wort":"nachträgliche Zulassung","erklaerung":"Das Gericht behandelt deine verspätete Klage so, als hättest du sie rechtzeitig erhoben."},{"wort":"Glaubhaftmachung","erklaerung":"Du musst das Gericht nicht voll überzeugen. Es reicht, dass deine Angaben überwiegend wahrscheinlich stimmen, etwa belegt durch Unterlagen oder eine eidesstattliche Versicherung (§ 294 ZPO)."},{"wort":"nicht zu vertreten","erklaerung":"Du bist für etwas nicht verantwortlich – es liegt nicht an einem Versäumnis von dir."},{"wort":"Zwischenurteil","erklaerung":"Ein Urteil, das nur über einen Teil des Streits entscheidet – hier nur über den Antrag auf Zulassung, noch nicht über die Kündigung selbst."},{"wort":"Landesarbeitsgericht","erklaerung":"Das Gericht der zweiten Instanz in Arbeitssachen. Es prüft Urteile der Arbeitsgerichte, wenn jemand Berufung einlegt."}],"fragen":[{"frage":"Was kann ich tun, wenn ich die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verpasst habe?","antwort":"Du kannst nach § 5 KSchG beantragen, dass das Gericht die Klage nachträglich zulässt. Es muss sie zulassen, wenn du trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert warst, rechtzeitig zu klagen. Den Antrag musst du zusammen mit der Klage innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellen."},{"frage":"Ich habe erst nach Ablauf der Klagefrist erfahren, dass ich schwanger bin. Kann ich noch klagen?","antwort":"Ja, wenn du aus einem Grund erst danach davon erfahren hast, den du nicht zu vertreten hast. Dann ist die Klage auf deinen Antrag nachträglich zuzulassen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 KSchG). Auch dafür gelten die Fristen aus Absatz 3."},{"frage":"Gibt es eine letzte Frist für die nachträgliche Zulassung der Klage?","antwort":"Ja. Nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet vom Ende der versäumten Frist, kann der Antrag nicht mehr gestellt werden (§ 5 Absatz 3 Satz 2 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen"},{"norm":"§ 7 KSchG","warum":"Die Kündigung gilt als wirksam, wenn nicht rechtzeitig geklagt wird"},{"norm":"§ 24 KSchG","warum":"Besondere Regeln zur Klagefrist für Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber hat Ihnen gekündigt.\nGegen die Kündigung können Sie klagen.\nDafür haben Sie 3 Wochen Zeit.\nManchmal geht das nicht.\nZum Beispiel: Sie liegen bewusstlos im Kranken-Haus.\nDann können Sie die Klage später einreichen.\nSie brauchen dafür einen Antrag.\nIm Antrag erklären Sie den Grund für die Verspätung.\nFür den Antrag haben Sie 2 Wochen Zeit.\nDie 2 Wochen beginnen, wenn das Hindernis weg ist.\nNach 6 Monaten geht es nicht mehr.\nManche Frauen erfahren erst spät von ihrer Schwangerschaft.\nSie können nichts dafür?\nDann können sie auch später klagen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 KSchG","titel_amtlich":"Verlängerte Anrufungsfrist","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/6/","original":[{"nr":null,"text":"Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliege, so kann er sich in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachte Gründe berufen. Das Arbeitsgericht soll ihn hierauf hinweisen."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"Weitere Gründe gegen die Kündigung später nennen","kurz":"Nach § 6 KSchG darfst du, wenn du rechtzeitig gegen die Kündigung geklagt hast, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz weitere Gründe für ihre Unwirksamkeit nennen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du hast innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erhoben. Darin hast du geltend gemacht, dass keine wirksame Kündigung vorliegt. Dann darfst du in diesem Verfahren auch Gründe für die Unwirksamkeit nennen, die du innerhalb der Klagefrist noch nicht genannt hast. Das geht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz, also beim Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht soll dich auf diese Möglichkeit hinweisen."}],"beispiel":{"titel":"Neuer Grund im laufenden Verfahren","text":"Timo erhält am 3. Juni die schriftliche Kündigung. Am 17. Juni klagt er beim Arbeitsgericht und trägt vor, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt. Im August erfährt er, dass sein Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Kündigung nicht angehört hat. Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist noch nicht geschlossen. Nach § 6 KSchG darf Timo diesen weiteren Grund noch vorbringen. Ob die Kündigung deswegen unwirksam ist, regelt § 6 nicht."},"wichtig":["Weitere Gründe kannst du nur nachschieben, wenn du innerhalb der 3-Wochen-Frist geklagt hast.","Spätester Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz."],"begriffe":[{"wort":"im Klagewege geltend machen","erklaerung":"Etwas mit einer Klage vor Gericht vorbringen."},{"wort":"mündliche Verhandlung","erklaerung":"Der Gerichtstermin, in dem der Fall mit den Beteiligten besprochen wird."},{"wort":"erste Instanz","erklaerung":"Das erste Gericht, das über deine Klage entscheidet. Bei Klagen gegen eine Kündigung ist das das Arbeitsgericht."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich nach der Klage noch weitere Gründe gegen die Kündigung nennen?","antwort":"Ja, wenn du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung geklagt hast. Dann kannst du bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz weitere Gründe vorbringen (§ 6 Satz 1 KSchG)."},{"frage":"Weist mich das Arbeitsgericht darauf hin, dass ich weitere Gründe nennen kann?","antwort":"Nach § 6 Satz 2 KSchG soll es das tun. Welche Gründe infrage kommen, regelt § 6 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen"},{"norm":"§ 7 KSchG","warum":"Folge, wenn die Unwirksamkeit nicht rechtzeitig geltend gemacht wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben gegen Ihre Kündigung geklagt.\nDas haben Sie innerhalb von 3 Wochen gemacht.\nIn der Klage stehen Gründe gegen die Kündigung.\nSpäter fallen Ihnen weitere Gründe ein.\nDiese Gründe dürfen Sie noch nennen.\nDas geht bis zum Ende der Verhandlung beim Arbeits-Gericht.\nDas Arbeits-Gericht soll Sie darauf hinweisen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 KSchG","titel_amtlich":"Wirksamwerden der Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/7/","original":[{"nr":null,"text":"Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt."}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Zu spät geklagt: Die Kündigung gilt als wirksam","kurz":"Nach § 7 KSchG gilt eine Kündigung als von Anfang an wirksam, wenn du ihre Unwirksamkeit nicht rechtzeitig nach § 4 Satz 1, §§ 5 und 6 KSchG geltend machst.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Machst du nicht rechtzeitig geltend, dass eine Kündigung unwirksam ist, gilt sie als von Anfang an wirksam. Was rechtzeitig ist, regeln § 4 Satz 1, § 5 und § 6 KSchG. Vor allem musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Eine verspätete Klage zählt nur, wenn das Gericht sie nach § 5 KSchG nachträglich zulässt. Weitere Gründe gegen die Kündigung kannst du nach § 6 KSchG nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz nachschieben. „Gilt als wirksam“ heißt: Die Kündigung wird so behandelt, als wäre sie wirksam – auch wenn es Gründe gegen sie gegeben hätte. Hattest du eine Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen (§ 2 KSchG), erlischt dein Vorbehalt. Dann bleibt es bei deiner Annahme der neuen Arbeitsbedingungen, ohne Vorbehalt."}],"beispiel":{"titel":"Klage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist","text":"Jana erhält am 2. Februar die schriftliche Kündigung. Sie hält sie für unwirksam, wartet aber ab. Am 15. März reicht sie Klage beim Arbeitsgericht ein. Die 3-Wochen-Frist endete am 23. Februar. Einen Grund für eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG hat Jana nicht. Nach § 7 KSchG gilt die Kündigung deshalb als von Anfang an wirksam – auch wenn es Gründe gegen sie gegeben hätte."},"wichtig":["Verpasst du die Klagefrist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, auch wenn es Gründe gegen sie gegeben hätte – außer das Gericht lässt deine Klage nach § 5 KSchG nachträglich zu.","Hast du eine Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen und klagst nicht rechtzeitig, erlischt dein Vorbehalt."],"begriffe":[{"wort":"Rechtsunwirksamkeit","erklaerung":"Eine Kündigung hat keine rechtliche Wirkung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis nicht."},{"wort":"Vorbehalt","erklaerung":"Bei einer Änderungskündigung: Du nimmst die neuen Arbeitsbedingungen nur für den Fall an, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 KSchG)."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verpasse?","antwort":"Dann gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Das gilt nicht, wenn das Gericht deine Klage nach § 5 KSchG nachträglich zulässt."},{"frage":"Kann eine unwirksame Kündigung doch wirksam werden?","antwort":"Ja. Machst du ihre Unwirksamkeit nicht rechtzeitig nach § 4 Satz 1, §§ 5 und 6 KSchG geltend, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 KSchG","warum":"Änderungskündigung und Annahme unter Vorbehalt"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen"},{"norm":"§ 5 KSchG","warum":"Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage"},{"norm":"§ 6 KSchG","warum":"Weitere Gründe nach rechtzeitiger Klage nachschieben"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber hat Ihnen gekündigt.\nSie finden die Kündigung falsch.\nDann können Sie beim Arbeits-Gericht klagen.\nDafür haben Sie 3 Wochen Zeit.\nDie 3 Wochen beginnen mit dem Erhalt der Kündigung.\nSie klagen zu spät?\nDann gilt die Kündigung.\nAuch eine falsche Kündigung gilt dann.\nEs gibt Ausnahmen.\nManchmal lässt das Gericht eine späte Klage zu.\nZum Beispiel: Sie lagen im Kranken-Haus und konnten nicht klagen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 KSchG","titel_amtlich":"Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/8/","original":[{"nr":null,"text":"Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Änderungskündigung unwirksam: alte Bedingungen gelten","kurz":"Nach § 8 KSchG gilt eine Änderungskündigung als von Anfang an unwirksam, wenn das Gericht feststellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Regel betrifft die Änderungskündigung nach § 2 KSchG, die du unter Vorbehalt angenommen hast. Stellt das Gericht fest, dass die Änderung deiner Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, gilt die Änderungskündigung als von Anfang an unwirksam. Damit gelten deine früheren Arbeitsbedingungen."}],"beispiel":{"titel":"Zurück zu den alten Bedingungen","text":"Mehmet hat das Angebot seines Arbeitgebers, künftig in einer anderen Filiale zu arbeiten, unter Vorbehalt angenommen. Rechtzeitig hat er beim Arbeitsgericht geklagt. Das Gericht stellt fest: Die Änderung seiner Arbeitsbedingungen ist sozial ungerechtfertigt. Nach § 8 KSchG gilt die Änderungskündigung damit als von Anfang an unwirksam. Für Mehmet gelten wieder seine früheren Arbeitsbedingungen."},"wichtig":["Die Änderungskündigung gilt nicht erst ab dem Urteil, sondern von Anfang an als unwirksam."],"begriffe":[{"wort":"Änderungskündigung","erklaerung":"Eine Kündigung, bei der dir dein Arbeitgeber zugleich anbietet, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten (§ 2 KSchG)."},{"wort":"sozial ungerechtfertigt","erklaerung":"Nicht durch Gründe gedeckt, die § 1 KSchG anerkennt – etwa Gründe in deiner Person, in deinem Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn das Gericht meine Änderungskündigung für sozial ungerechtfertigt hält?","antwort":"Dann gilt die Änderungskündigung nach § 8 KSchG als von Anfang an unwirksam. Damit gelten deine früheren Arbeitsbedingungen."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 KSchG","warum":"Änderungskündigung und Annahme unter Vorbehalt"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Änderung der Arbeitsbedingungen"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber hat Ihnen eine Änderungs-Kündigung geschickt.\nDas heißt: Er will Ihre Arbeits-Bedingungen ändern.\nSie haben unter Vorbehalt Ja gesagt.\nUnd Sie haben geklagt.\nDas Gericht sagt: Die Änderung ist sozial nicht gerechtfertigt.\nDann gilt die Änderungs-Kündigung nicht.\nSie gilt von Anfang an nicht.\nIhre alten Arbeits-Bedingungen gelten."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 KSchG","titel_amtlich":"Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/9/","original":[{"nr":"1","text":"Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen."},{"nr":"2","text":"Das Gericht hat für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Zeitpunkt festzusetzen, an dem es bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Gericht löst das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auf","kurz":"Nach § 9 KSchG muss das Gericht auf Antrag ein Arbeitsverhältnis gegen eine angemessene Abfindung auflösen, obwohl die Kündigung sozial ungerechtfertigt war – etwa wenn dir die Fortsetzung nicht zuzumuten ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung dein Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Trotzdem kann es sein, dass dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Dann muss das Gericht auf deinen Antrag das Arbeitsverhältnis auflösen. Und es muss deinen Arbeitgeber verurteilen, dir eine angemessene Abfindung zu zahlen. Auch dein Arbeitgeber kann diesen Antrag stellen. Das Gericht muss dann genauso entscheiden, wenn es Gründe gibt, nach denen keine weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist, die den Zwecken des Betriebs dient. Was „nicht zuzumuten“ im Einzelfall heißt, entscheiden im Streit die Gerichte. Du und dein Arbeitgeber könnt den Antrag bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen."},{"nr":"2","einfach":"Das Gericht legt fest, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Es nimmt den Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis bei einer sozial gerechtfertigten Kündigung geendet hätte."}],"beispiel":{"titel":"Auflösung nach gewonnener Klage","text":"Anna wird fristgerecht zum 30. Juni gekündigt und klagt. Das Arbeitsgericht stellt fest, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Anna hält eine Rückkehr für unzumutbar und beantragt die Auflösung. Sieht das Gericht das genauso, muss es das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilen. Als Zeitpunkt der Auflösung setzt es den 30. Juni fest – den Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei einer sozial gerechtfertigten Kündigung geendet hätte."},"wichtig":["Die Auflösung gegen Abfindung gibt es nur auf Antrag – von dir oder von deinem Arbeitgeber.","Den Antrag könnt ihr bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen."],"begriffe":[{"wort":"Auflösung des Arbeitsverhältnisses","erklaerung":"Das Gericht beendet das Arbeitsverhältnis durch sein Urteil, obwohl die Kündigung unwirksam war."},{"wort":"angemessene Abfindung","erklaerung":"Ein Geldbetrag als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Obergrenzen dafür stehen in § 10 KSchG."},{"wort":"nicht zuzumuten","erklaerung":"Man kann von dir nicht verlangen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Berufungsinstanz","erklaerung":"Die zweite Instanz. In Arbeitssachen ist das das Landesarbeitsgericht."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich eine Abfindung, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinne?","antwort":"Nach § 9 KSchG nur auf Antrag. Dann löst das Gericht das Arbeitsverhältnis auf und verurteilt deinen Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung. Auf deinen Antrag tut es das, wenn dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist."},{"frage":"Kann mein Arbeitgeber die Auflösung beantragen, obwohl die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist?","antwort":"Ja, wenn Gründe vorliegen, nach denen keine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist. Dann muss das Gericht auflösen und den Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilen (§ 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG). Ist die Kündigung schon aus anderen Gründen als nach § 1 unwirksam, gilt § 9 nach § 13 Absatz 3 KSchG nicht."},{"frage":"Bis wann kann ich den Auflösungsantrag stellen?","antwort":"Bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (§ 9 Absatz 1 Satz 3 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 10 KSchG","warum":"Wie hoch die Abfindung höchstens sein darf"},{"norm":"§ 13 KSchG","warum":"Auflösung bei außerordentlicher und sittenwidriger Kündigung; nach Absatz 3 gilt § 9 nicht, wenn die Kündigung schon aus anderen Gründen unwirksam ist"},{"norm":"§ 14 KSchG","warum":"Bei bestimmten leitenden Angestellten muss der Arbeitgeber seinen Antrag nicht begründen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben gegen Ihre Kündigung geklagt.\nDas Gericht sagt: Die Kündigung gilt nicht.\nIhr Arbeits-Verhältnis geht also weiter.\nDas Weiter-Arbeiten ist für Sie aber unzumutbar.\nUnzumutbar heißt: Man kann es von Ihnen nicht verlangen.\nDann können Sie einen Antrag stellen.\nDas Gericht beendet dann das Arbeits-Verhältnis.\nIhr Arbeit-Geber muss Ihnen eine Abfindung zahlen.\nEine Abfindung ist Geld zum Ausgleich.\nAuch Ihr Arbeit-Geber kann diesen Antrag stellen.\nDafür braucht er besondere Gründe.\nDas Gericht legt auch das Ende vom Arbeits-Verhältnis fest."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 KSchG","titel_amtlich":"Höhe der Abfindung","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/10/","original":[{"nr":"1","text":"Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen."},{"nr":"2","text":"Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat."},{"nr":"3","text":"Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Wie hoch die Abfindung durch das Gericht sein darf","kurz":"Nach § 10 KSchG darf eine vom Gericht festgesetzte Abfindung bis zu 12 Monatsverdienste betragen; ab 50 Jahren und 15 Jahren Arbeitsverhältnis bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Setzt das Gericht eine Abfindung fest – etwa wenn es dein Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG auflöst –, darf sie bis zu 12 Monatsverdienste betragen. Das ist eine Obergrenze."},{"nr":"2","einfach":"Für ältere Arbeitnehmer mit langem Arbeitsverhältnis gelten höhere Obergrenzen:\n- Du bist mindestens 50 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis hat mindestens 15 Jahre bestanden: bis zu 15 Monatsverdienste.\n- Du bist mindestens 55 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis hat mindestens 20 Jahre bestanden: bis zu 18 Monatsverdienste.\nDiese höheren Grenzen gelten nicht, wenn du schon das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast. Es kommt auf den Zeitpunkt an, den das Gericht nach § 9 Absatz 2 KSchG für die Auflösung festlegt. In diesem Fall bleibt es bei höchstens 12 Monatsverdiensten. Das Alter für die Regelaltersrente steht im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch."},{"nr":"3","einfach":"Als Monatsverdienst zählt, was dir in dem Monat zusteht, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Absatz 2 KSchG). Gemeint ist das Geld und die Sachbezüge bei der regelmäßigen Arbeitszeit, die für dich gilt."}],"beispiel":{"titel":"Obergrenze nach 22 Jahren im Arbeitsverhältnis","text":"Rainer ist 56 Jahre alt. Sein Arbeitsverhältnis besteht seit 22 Jahren. Sein Monatsverdienst beträgt 4.000 Euro. Das Arbeitsgericht löst sein Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG auf. Rainer ist mindestens 55 Jahre alt und sein Arbeitsverhältnis hat mindestens 20 Jahre bestanden. Deshalb darf die Abfindung bis zu 18 Monatsverdienste betragen, also bis zu 72.000 Euro. Die genaue Höhe legt das Gericht fest."},"wichtig":["§ 10 KSchG legt nur Obergrenzen fest; die genaue Höhe der Abfindung bestimmt das Gericht.","Die höheren Grenzen von 15 und 18 Monatsverdiensten gelten nicht, wenn du zum festgelegten Auflösungszeitpunkt schon das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast.","Zum Monatsverdienst zählen neben Geld auch Sachbezüge."],"begriffe":[{"wort":"Monatsverdienst","erklaerung":"Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet."},{"wort":"Sachbezüge","erklaerung":"Leistungen deines Arbeitgebers, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel ein Dienstwagen, den du auch privat nutzen darfst."},{"wort":"Lebensjahr vollendet","erklaerung":"Du hast das jeweilige Alter erreicht. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist mindestens 50 Jahre alt."},{"wort":"Regelaltersrente","erklaerung":"Die normale gesetzliche Altersrente. Ab welchem Alter es sie gibt, regelt das Sechste Buch Sozialgesetzbuch."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch ist die Abfindung, wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst?","antwort":"Nach § 10 KSchG bis zu 12 Monatsverdienste. Bist du mindestens 50 Jahre alt und hat dein Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, bis zu 15; ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18 Monatsverdienste. Die genaue Höhe legt das Gericht fest."},{"frage":"Was zählt bei der Abfindung als Monatsverdienst?","antwort":"Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 10 Absatz 3 KSchG)."},{"frage":"Habe ich nach dem Kündigungsschutzgesetz Anspruch auf eine Abfindung?","antwort":"§ 10 KSchG regelt nur, wie hoch eine Abfindung höchstens sein darf, die ein Gericht festsetzt. Wann es eine Abfindung gibt, steht in anderen Vorschriften, etwa in § 9 und § 1a KSchG."}],"verweise":[{"norm":"§ 9 KSchG","warum":"Wann das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst"},{"norm":"§ 1a KSchG","warum":"Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung; nutzt den Monatsverdienst aus Absatz 3"},{"norm":"§ 13 KSchG","warum":"Abfindung bei außerordentlicher und sittenwidriger Kündigung"},{"norm":"§ 35 SGB VI","warum":"Regelaltersrente"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal beendet ein Gericht Ihr Arbeits-Verhältnis.\nDann muss Ihr Arbeit-Geber Ihnen eine Abfindung zahlen.\nEine Abfindung ist Geld zum Ausgleich.\nDas Gericht legt die Höhe fest.\nEs gibt eine Grenze nach oben.\nDie Grenze ist 12 Monats-Verdienste.\nFür ältere Menschen ist die Grenze höher.\nSie sind mindestens 50 Jahre alt und schon 15 Jahre im Arbeits-Verhältnis?\nDann sind es bis zu 15 Monats-Verdienste.\nSie sind mindestens 55 Jahre alt und schon 20 Jahre im Arbeits-Verhältnis?\nDann sind es bis zu 18 Monats-Verdienste.\nEs gibt eine Ausnahme für Menschen im Renten-Alter.\nMonats-Verdienst heißt: Ihr normaler Lohn im letzten Monat.\nDazu zählen auch Sach-Leistungen, zum Beispiel ein Dienst-Wagen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 KSchG","titel_amtlich":"Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/11/","original":[{"nr":null,"text":"Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen,\n\n1. was er durch anderweitige Arbeit verdient hat,\n2. was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen,\n3. was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbeitgeber der Stelle zu erstatten, die sie geleistet hat."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Was auf den nachgezahlten Lohn angerechnet wird","kurz":"Nach § 11 KSchG musst du dir, wenn dein Arbeitsverhältnis nach dem Urteil fortbesteht, anderen Verdienst und bestimmte Sozialleistungen auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung anrechnen lassen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Gericht hat entschieden, dass dein Arbeitsverhältnis fortbesteht. Auf den Lohn, den dir dein Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, musst du dir anrechnen lassen:\n1. was du durch andere Arbeit verdient hast,\n2. was du hättest verdienen können, wenn du nicht böswillig darauf verzichtet hättest, eine dir zumutbare Arbeit anzunehmen,\n3. was du für die Zwischenzeit wegen deiner Arbeitslosigkeit an öffentlich-rechtlichen Leistungen bekommen hast – aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, als Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder als Sozialhilfe. Diese Beträge muss dein Arbeitgeber der Stelle erstatten, die sie gezahlt hat.\n„Anrechnen“ heißt: Diese Beträge werden von dem Lohn abgezogen, den dein Arbeitgeber dir für diese Zeit schuldet."}],"beispiel":{"titel":"Minijob und Arbeitslosengeld in der Zwischenzeit","text":"Daniel wird zum 31. März entlassen und klagt. Von April bis September bekommt er Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Im Juli verdient er 500 Euro mit einem Minijob. Im Oktober entscheidet das Gericht: Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Auf den Lohn, den sein Arbeitgeber ihm für April bis September schuldet, muss sich Daniel die 500 Euro und das Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Den Betrag des Arbeitslosengelds muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit erstatten."},"wichtig":["Angerechnet wird auch Verdienst, den du hättest erzielen können, wenn du eine zumutbare Arbeit nicht böswillig abgelehnt hättest.","Leistungen wegen Arbeitslosigkeit für die Zwischenzeit werden angerechnet; dein Arbeitgeber muss sie der Stelle erstatten, die sie gezahlt hat."],"begriffe":[{"wort":"anrechnen","erklaerung":"Ein Betrag wird von einem anderen abgezogen – hier von dem Lohn, den dein Arbeitgeber dir für die Zeit nach der Entlassung schuldet."},{"wort":"böswillig unterlassen","erklaerung":"Du verzichtest absichtlich auf eine zumutbare Arbeit. Was genau als böswillig gilt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"zumutbare Arbeit","erklaerung":"Eine Arbeit, deren Annahme man von dir verlangen kann. Was zumutbar ist, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"öffentlich-rechtliche Leistungen","erklaerung":"Geld von Behörden oder Sozialversicherungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld."}],"fragen":[{"frage":"Wird das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinne?","antwort":"Ja. Nach § 11 Nr. 3 KSchG werden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für die Zwischenzeit auf den Lohn angerechnet, den dir dein Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet. Dein Arbeitgeber muss diese Beträge der Stelle erstatten, die sie gezahlt hat."},{"frage":"Wird mein Verdienst aus einem anderen Job angerechnet?","antwort":"Ja. Was du durch andere Arbeit verdient hast, wird auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung angerechnet (§ 11 Nr. 1 KSchG)."},{"frage":"Muss ich mir auch Geld anrechnen lassen, das ich gar nicht verdient habe?","antwort":"Ja, wenn du es hättest verdienen können und es böswillig unterlassen hast, eine dir zumutbare Arbeit anzunehmen (§ 11 Nr. 2 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 KSchG","warum":"Neues Arbeitsverhältnis und Verweigerung der Rückkehr zum alten Arbeitgeber"},{"norm":"§ 615 BGB","warum":"Lohn, wenn der Arbeitgeber die Arbeit nicht annimmt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben gegen Ihre Kündigung geklagt.\nDas Gericht sagt: Ihr Arbeits-Verhältnis geht weiter.\nVielleicht muss Ihr Arbeit-Geber Ihnen dann Lohn nachzahlen.\nDer Lohn ist für die Zeit nach der Entlassung.\nVon diesem Lohn wird etwas abgezogen.\nErstens: Geld aus einer anderen Arbeit in dieser Zeit.\nZweitens: Geld aus einer Arbeit, die Sie absichtlich nicht angenommen haben.\nDie Arbeit muss für Sie zumutbar gewesen sein.\nDrittens: Geld wegen Ihrer Arbeits-Losigkeit.\nZum Beispiel Arbeitslosen-Geld oder Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDieses Geld zahlt Ihr Arbeit-Geber zurück.\nEr zahlt es an die Stelle, von der Sie das Geld bekommen haben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 KSchG","titel_amtlich":"Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/12/","original":[{"nr":null,"text":"Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Die Frist wird auch durch eine vor ihrem Ablauf zur Post gegebene schriftliche Erklärung gewahrt. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das Arbeitsverhältnis. Macht der Arbeitnehmer von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch, so ist ihm entgangener Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis zu gewähren. § 11 findet entsprechende Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Neue Stelle während des Prozesses: alte Stelle ablehnen","kurz":"Nach § 12 KSchG kannst du, wenn dein Arbeitsverhältnis laut Urteil fortbesteht und du schon eine neue Stelle hast, binnen 1 Woche ab Rechtskraft die Rückkehr zum alten Arbeitgeber verweigern.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Gericht hat entschieden, dass dein Arbeitsverhältnis fortbesteht. Du bist aber inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Dann kannst du gegenüber deinem alten Arbeitgeber erklären, dass du die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei ihm verweigerst. Dafür hast du 1 Woche Zeit, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist. Die Frist ist auch gewahrt, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst. Sobald deine Erklärung beim alten Arbeitgeber ankommt, erlischt das alte Arbeitsverhältnis. Verweigerst du die Fortsetzung, bekommst du entgangenen Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag, an dem du in das neue Arbeitsverhältnis eingetreten bist. Dabei gilt § 11 KSchG entsprechend: Anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen werden angerechnet."}],"beispiel":{"titel":"Bei der neuen Firma bleiben","text":"Sven wurde zum 31. Dezember entlassen und klagt. Am 1. März fängt er bei einer anderen Firma an. Im Herbst gewinnt er den Prozess; das Urteil wird am 10. Oktober rechtskräftig. Sven will bei der neuen Firma bleiben. Am 16. Oktober bringt er eine schriftliche Erklärung zur Post, dass er die Fortsetzung beim alten Arbeitgeber verweigert. Damit hat er die Frist gewahrt. Sobald die Erklärung ankommt, erlischt das alte Arbeitsverhältnis. Entgangenen Verdienst bekommt er nur für Januar und Februar, mit den Anrechnungen nach § 11 KSchG."},"wichtig":["Die Frist beträgt 1 Woche ab Rechtskraft des Urteils; es reicht, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst.","Verweigerst du die Fortsetzung, bekommst du entgangenen Verdienst nur für die Zeit bis zum Eintritt in dein neues Arbeitsverhältnis."],"begriffe":[{"wort":"Rechtskraft","erklaerung":"Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn man es nicht mehr mit Rechtsmitteln wie der Berufung anfechten kann."},{"wort":"entgangener Verdienst","erklaerung":"Der Lohn, den du wegen der Entlassung nicht bekommen hast."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich nach gewonnener Kündigungsschutzklage zurück, wenn ich schon eine neue Stelle habe?","antwort":"Du kannst die Fortsetzung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm binnen 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären (§ 12 Satz 1 KSchG)."},{"frage":"Welchen Lohn bekomme ich dann noch vom alten Arbeitgeber?","antwort":"Entgangenen Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Eintritt in dein neues Arbeitsverhältnis. Dabei werden anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen nach § 11 KSchG angerechnet."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 KSchG","warum":"Was auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung angerechnet wird"},{"norm":"§ 16 KSchG","warum":"Gleiche Regel für Betriebsratsmitglieder und andere besonders Geschützte"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben gegen Ihre Kündigung geklagt.\nInzwischen haben Sie eine neue Arbeit.\nDann sagt das Gericht: Ihr altes Arbeits-Verhältnis geht weiter.\nSie wollen aber bei der neuen Arbeit bleiben.\nDann können Sie das dem alten Arbeit-Geber sagen.\nDafür haben Sie 1 Woche Zeit.\nDie Woche beginnt, wenn das Urteil endgültig ist.\nSie können einen Brief schicken.\nDer Brief muss innerhalb der Woche bei der Post sein.\nDer Brief kommt beim alten Arbeit-Geber an.\nDann endet Ihr altes Arbeits-Verhältnis.\nDer alte Arbeit-Geber zahlt Ihnen Lohn nur bis zum Start der neuen Arbeit."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 KSchG","titel_amtlich":"Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/13/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 geltend gemacht werden. Stellt das Gericht fest, dass die außerordentliche Kündigung unbegründet ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat auf seinen Antrag das Gericht das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Das Gericht hat für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Zeitpunkt festzulegen, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Die Vorschriften der §§ 10 bis 12 gelten entsprechend."},{"nr":"2","text":"Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, so finden die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und der §§ 10 bis 12 entsprechende Anwendung."},{"nr":"3","text":"Im Übrigen finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 auf eine Kündigung, die bereits aus anderen als den in § 1 Abs. 2 und 3 bezeichneten Gründen rechtsunwirksam ist, keine Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Fristlose und sittenwidrige Kündigung: was gilt","kurz":"Nach § 13 KSchG musst du auch gegen eine außerordentliche Kündigung innerhalb von 3 Wochen klagen; ist sie unbegründet und die Fortsetzung unzumutbar, löst das Gericht auf deinen Antrag gegen Abfindung auf.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Regeln über das Recht, ein Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen, ändert dieses Gesetz nicht. Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB. Willst du geltend machen, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist, gelten aber § 4 Satz 1 und die §§ 5 bis 7 KSchG. Das heißt vor allem: Du musst innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Stellt das Gericht fest, dass die außerordentliche Kündigung unbegründet ist, kann dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotzdem unzumutbar sein. Dann muss das Gericht auf deinen Antrag das Arbeitsverhältnis auflösen und deinen Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilen. Einen Antrag deines Arbeitgebers sieht dieser Absatz nicht vor. Als Zeitpunkt der Auflösung legt das Gericht den Zeitpunkt fest, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Für die Höhe der Abfindung, die Anrechnung von anderem Verdienst und ein neues Arbeitsverhältnis gelten die §§ 10 bis 12 KSchG entsprechend."},{"nr":"2","einfach":"Verstößt eine Kündigung gegen die guten Sitten, gelten § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie die §§ 10 bis 12 KSchG entsprechend. Das heißt: Ist dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, kannst du beantragen, dass das Gericht es auflöst und deinen Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilt. Als Zeitpunkt der Auflösung legt das Gericht nach § 9 Absatz 2 den Tag fest, an dem das Arbeitsverhältnis bei einer sozial gerechtfertigten Kündigung geendet hätte."},{"nr":"3","einfach":"Ist eine Kündigung schon aus anderen Gründen unwirksam als denen aus § 1 Absatz 2 und 3 KSchG, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts im Übrigen nicht. Ausgenommen sind die §§ 4 bis 7: Sie gelten auch dann. § 1 Absatz 2 und 3 betrifft die Frage, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Für eine Kündigung, die aus einem anderen Grund unwirksam ist, gilt also vor allem auch die 3-Wochen-Frist für die Klage."}],"beispiel":{"titel":"Fristlose Kündigung: 3 Wochen für die Klage","text":"Kai arbeitet als Koch in einem Restaurant. Am 4. September erhält er eine schriftliche fristlose Kündigung. Sein Arbeitgeber wirft ihm vor, Lebensmittel mitgenommen zu haben. Kai bestreitet das. Nach § 13 Absatz 1 KSchG muss er auch gegen diese außerordentliche Kündigung innerhalb von 3 Wochen klagen, also bis zum 25. September. Klagt er zu spät und lässt das Gericht die Klage nicht nach § 5 KSchG nachträglich zu, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam."},"wichtig":["Auch gegen eine außerordentliche, etwa fristlose Kündigung musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung klagen.","Löst das Gericht nach einer unbegründeten außerordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis auf, endet es zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde.","Die §§ 4 bis 7 KSchG mit der 3-Wochen-Frist gelten auch, wenn eine Kündigung aus anderen Gründen als fehlender sozialer Rechtfertigung unwirksam ist."],"begriffe":[{"wort":"außerordentliche Kündigung","erklaerung":"Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die nicht an die normale Kündigungsfrist gebunden ist – etwa eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB."},{"wort":"gute Sitten","erklaerung":"Grundlegende Regeln von Anstand und Moral. Ob eine Kündigung dagegen verstößt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"nicht berührt","erklaerung":"Die Regeln gelten unverändert weiter; dieses Gesetz ändert an ihnen nichts."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange habe ich Zeit, gegen eine fristlose Kündigung zu klagen?","antwort":"Auch bei einer außerordentlichen Kündigung gilt § 4 Satz 1 KSchG: Du musst innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen (§ 13 Absatz 1 Satz 2 KSchG)."},{"frage":"Bekomme ich eine Abfindung, wenn die fristlose Kündigung unbegründet war?","antwort":"Nur auf deinen Antrag und nur, wenn dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Dann löst das Gericht das Arbeitsverhältnis auf und verurteilt deinen Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung (§ 13 Absatz 1 Satz 3 KSchG)."},{"frage":"Was gilt bei einer sittenwidrigen Kündigung?","antwort":"Ist dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, kannst du beantragen, dass das Gericht es auflöst und deinen Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilt. Dafür gelten § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie die §§ 10 bis 12 KSchG entsprechend (§ 13 Absatz 2 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen"},{"norm":"§ 5 KSchG","warum":"Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage"},{"norm":"§ 7 KSchG","warum":"Die Kündigung gilt als wirksam, wenn nicht rechtzeitig geklagt wird"},{"norm":"§ 9 KSchG","warum":"Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht"},{"norm":"§ 10 KSchG","warum":"Höhe der Abfindung"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Arbeit-Geber kann Ihnen fristlos kündigen.\nDiese Kündigung hat keine Kündigungs-Frist.\nDafür braucht er einen wichtigen Grund.\nSie finden die Kündigung falsch?\nDann können Sie beim Arbeits-Gericht klagen.\nDafür haben Sie 3 Wochen Zeit.\nDie 3 Wochen beginnen mit dem Erhalt der Kündigung.\nSie klagen zu spät?\nDann gilt die Kündigung.\nEs gibt Ausnahmen.\nVielleicht sagt das Gericht: Die Kündigung war falsch.\nDas Weiter-Arbeiten ist für Sie aber unzumutbar.\nDann können Sie einen Antrag stellen.\nDas Gericht beendet dann das Arbeits-Verhältnis.\nIhr Arbeit-Geber muss Ihnen eine Abfindung zahlen.\nEine Abfindung ist Geld zum Ausgleich."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14","bezeichnung":"§ 14 KSchG","titel_amtlich":"Angestellte in leitender Stellung","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/14/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht\n\n1. in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,\n2. in Betrieben einer Personengesamtheit für die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen."},{"nr":"2","text":"Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Ausnahme des § 3 Anwendung. § 9 Abs. 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung bedarf."}],"erklaerung":{"nr":"14","titel_einfach":"Gilt der Kündigungsschutz für leitende Angestellte?","kurz":"Nach § 14 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht für gesetzliche Vertreter, etwa GmbH-Geschäftsführer; leitende Angestellte, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen, sind eingeschränkt geschützt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Vorschriften dieses Abschnitts – der allgemeine Kündigungsschutz in den §§ 1 bis 14 KSchG – gelten nicht:\n1. in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das die juristische Person gesetzlich vertritt – zum Beispiel die Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer Aktiengesellschaft,\n2. in Betrieben einer Personengesamtheit für die Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag dazu berufen sind, die Personengesamtheit zu vertreten."},{"nr":"2","einfach":"Für Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte gilt dieser Abschnitt – mit Ausnahme von § 3 –, wenn sie selbstständig Arbeitnehmer einstellen oder entlassen dürfen. Gemeint sind hier Angestellte, nicht die gesetzlichen Vertreter aus Absatz 1. Einen Einspruch beim Betriebsrat nach § 3 KSchG können sie also nicht einlegen. Außerdem gilt eine Besonderheit beim Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG: Der Arbeitgeber muss diesen Antrag nicht begründen. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, kann der Arbeitgeber also ohne Begründung beantragen, dass das Gericht es gegen eine angemessene Abfindung auflöst."}],"beispiel":{"titel":"Betriebsleiterin mit Personalverantwortung","text":"Claudia leitet als Betriebsleiterin ein Werk eines Möbelherstellers. Sie darf selbstständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr, Claudia klagt. Das Arbeitsgericht hält die Kündigung für sozial ungerechtfertigt. Ihr Arbeitgeber beantragt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ohne Gründe zu nennen. Nach § 14 Absatz 2 KSchG braucht er keine Begründung. Das Gericht muss das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zu einer angemessenen Abfindung verurteilen."},"wichtig":["Für die gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, etwa GmbH-Geschäftsführer, gilt der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nicht.","Bei leitenden Angestellten, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen, muss der Arbeitgeber seinen Auflösungsantrag nach § 9 nicht begründen."],"begriffe":[{"wort":"juristische Person","erklaerung":"Eine Organisation, die selbst Rechte und Pflichten haben kann, zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder ein eingetragener Verein."},{"wort":"Organ, das zur gesetzlichen Vertretung berufen ist","erklaerung":"Die Person oder das Gremium, das für die juristische Person handelt, etwa die Geschäftsführung einer GmbH oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft."},{"wort":"Personengesamtheit","erklaerung":"Ein Zusammenschluss mehrerer Personen, der keine juristische Person ist – etwa eine offene Handelsgesellschaft (OHG)."},{"wort":"leitende Angestellte","erklaerung":"Beschäftigte in Führungspositionen. Absatz 2 erfasst nur solche, die selbstständig Arbeitnehmer einstellen oder entlassen dürfen."}],"fragen":[{"frage":"Hat ein GmbH-Geschäftsführer Kündigungsschutz nach dem KSchG?","antwort":"Nach § 14 Absatz 1 Nr. 1 KSchG gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts nicht für Mitglieder des Organs, das eine juristische Person gesetzlich vertritt. Dazu gehören die Geschäftsführer einer GmbH."},{"frage":"Gilt das Kündigungsschutzgesetz für leitende Angestellte?","antwort":"Für Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen, gilt der Erste Abschnitt – außer § 3. Ihr Arbeitgeber muss einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung aber nicht begründen (§ 14 Absatz 2 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 KSchG","warum":"Einspruch beim Betriebsrat – gilt für leitende Angestellte nach Absatz 2 nicht"},{"norm":"§ 9 KSchG","warum":"Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung"},{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Ähnliche Ausnahme bei der Anzeige von Massenentlassungen"},{"norm":"§ 35 GmbHG","warum":"Die Geschäftsführer vertreten die GmbH – sie sind das Organ im Sinne von Absatz 1 Nr. 1"},{"norm":"§ 78 AktG","warum":"Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft"}],"praxis":null,"leicht":"Das Kündigungs-Schutz-Gesetz schützt Arbeit-Nehmer vor Kündigungen.\nFür manche Menschen gilt dieser Schutz nicht.\nZum Beispiel für die Geschäfts-Führer von einer GmbH.\nSie vertreten die Firma.\nFür manche Chefs gilt der Schutz nur mit Einschränkungen.\nGemeint sind Chefs, die selbst Personal einstellen oder entlassen dürfen.\nSie können sich nicht beim Betriebs-Rat beschweren.\nVielleicht sagt das Gericht: Die Kündigung gilt nicht.\nDann kann der Arbeit-Geber trotzdem ein Ende vom Arbeits-Verhältnis beantragen.\nEr muss dafür keinen Grund nennen.\nEr muss dann aber eine Abfindung zahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15","bezeichnung":"§ 15 KSchG","titel_amtlich":"Unzulässigkeit der Kündigung","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/15/","original":[{"nr":"1","text":"Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines Seebetriebsrats innerhalb eines Jahres, die Kündigung eines Mitglieds einer Bordvertretung innerhalb von sechs Monaten, jeweils vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht."},{"nr":"2","text":"Die Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach dem Personalvertretungsrecht erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Nach Beendigung der Amtszeit der in Satz 1 genannten Personen ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht."},{"nr":"3","text":"Die Kündigung eines Mitglieds eines Wahlvorstands ist vom Zeitpunkt seiner Bestellung an, die Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes oder nach dem Personalvertretungsrecht erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht für Mitglieder des Wahlvorstands, wenn dieser durch gerichtliche Entscheidung durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt worden ist."},{"nr":"3a","text":"Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Abs. 3, § 17a Nr. 3 Satz 2, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4, § 17a Nr. 4, § 63 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 oder § 116 Abs. 2 Nr. 7 Satz 5 des Betriebsverfassungsgesetzes beantragt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten sechs in der Einladung oder die ersten drei in der Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer. Wird ein Betriebsrat, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine Bordvertretung oder ein Seebetriebsrat nicht gewählt, besteht der Kündigungsschutz nach Satz 1 vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an drei Monate."},{"nr":"3b","text":"Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats oder einer Bordvertretung unternimmt und eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt abgegeben hat, dass er die Absicht hat, einen Betriebsrat oder eine Bordvertretung zu errichten, ist unzulässig, soweit sie aus Gründen erfolgt, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Der Kündigungsschutz gilt von der Abgabe der Erklärung nach Satz 1 bis zum Zeitpunkt der Einladung zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Absatz 3, § 17a Nummer 3 Satz 2, § 115 Absatz 2 Nummer 8 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, längstens jedoch für drei Monate."},{"nr":"4","text":"Wird der Betrieb stillgelegt, so ist die Kündigung der in den Absätzen 1 bis 3a genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig, es sei denn, daß ihre Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt ist."},{"nr":"5","text":"Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3a genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stillegung des Betriebs sinngemäß Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"15","titel_einfach":"Besonderer Kündigungsschutz für den Betriebsrat","kurz":"Nach § 15 KSchG darf der Arbeitgeber etwa Betriebsratsmitgliedern, Wahlvorständen und Wahlbewerbern nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt; Ausnahmen gelten bei Stilllegung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du Mitglied eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats, ist eine Kündigung unzulässig. Das gilt nicht, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:\n- Es liegen Tatsachen vor, die deinen Arbeitgeber zu einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist berechtigen.\n- Die Zustimmung, die § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes verlangt, liegt vor oder ein Gericht hat sie ersetzt.\nAuch nach dem Ende deiner Amtszeit bist du geschützt: als Mitglied eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines Seebetriebsrats 1 Jahr lang, als Mitglied einer Bordvertretung 6 Monate lang. Die Zeit rechnet ab dem Ende der Amtszeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung nur zulässig, wenn Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vorliegen. Anders als für die Amtszeit nennt § 15 Absatz 1 für diese Zeit keine Zustimmung nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser Schutz nach der Amtszeit gilt nicht, wenn deine Mitgliedschaft durch eine gerichtliche Entscheidung geendet hat. Was bei einer Stilllegung des Betriebs oder einer Abteilung gilt, regeln die Absätze 4 und 5."},{"nr":"2","einfach":"Ähnliches gilt für Mitglieder einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung. Personalvertretungen gibt es im öffentlichen Dienst. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vorliegen. Außerdem muss die Zustimmung vorliegen, die das Personalvertretungsrecht verlangt, oder ein Gericht muss sie ersetzt haben. Nach dem Ende der Amtszeit bist du 1 Jahr lang geschützt: Eine Kündigung ist dann nur aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist zulässig. Das gilt nicht, wenn deine Mitgliedschaft durch eine gerichtliche Entscheidung geendet hat."},{"nr":"3","einfach":"Bist du Mitglied eines Wahlvorstands, ist eine Kündigung ab deiner Bestellung unzulässig. Bist du Wahlbewerber, gilt das ab der Aufstellung des Wahlvorschlags. Der Schutz dauert jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Zulässig ist eine Kündigung nur, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind: Es liegen Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vor. Und die Zustimmung nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes oder nach dem Personalvertretungsrecht liegt vor oder ist durch ein Gericht ersetzt. Danach bist du noch 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses geschützt. In dieser Zeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist zulässig. Für Mitglieder des Wahlvorstands gilt dieser Schutz von 6 Monaten nicht, wenn ein Gericht den Wahlvorstand durch einen anderen ersetzt hat."},{"nr":"3a","einfach":"Lädst du zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung ein oder beantragst du die Bestellung eines Wahlvorstands, ist eine Kündigung ab der Einladung oder dem Antrag unzulässig. Gemeint sind Einladungen und Anträge nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die Absatz 3a aufzählt, zum Beispiel § 17 Absatz 3 und § 16 Absatz 2 Satz 1. Der Schutz dauert bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Zulässig ist eine Kündigung nur, wenn Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vorliegen. Geschützt sind die ersten 6 Arbeitnehmer, die in der Einladung stehen, oder die ersten 3, die im Antrag stehen. Wird kein Betriebsrat, keine Jugend- und Auszubildendenvertretung, keine Bordvertretung und kein Seebetriebsrat gewählt, dauert der Schutz ab der Einladung oder dem Antrag 3 Monate."},{"nr":"3b","einfach":"Unternimmst du Vorbereitungen, um einen Betriebsrat oder eine Bordvertretung zu gründen, kannst du schon früher geschützt sein. Dafür musst du eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgegeben haben, dass du einen Betriebsrat oder eine Bordvertretung gründen willst. Dann ist eine Kündigung aus Gründen in deiner Person oder in deinem Verhalten unzulässig. Ausnahme: Es liegen Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vor. Der Schutz beginnt mit der Abgabe der Erklärung. Er endet mit der Einladung zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach den genannten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, spätestens aber nach 3 Monaten."},{"nr":"4","einfach":"Wird der Betrieb stillgelegt, ist eine Kündigung der Personen aus den Absätzen 1 bis 3a frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig. Eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ist nur zulässig, wenn zwingende betriebliche Erfordernisse sie bedingen."},{"nr":"5","einfach":"Arbeitet eine der Personen aus den Absätzen 1 bis 3a in einer Betriebsabteilung, die stillgelegt wird, muss sie in eine andere Betriebsabteilung übernommen werden. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, gilt für ihre Kündigung Absatz 4 sinngemäß: Gekündigt werden darf frühestens zur Stilllegung, früher nur bei zwingenden betrieblichen Erfordernissen."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung kurz nach dem Ende der Amtszeit","text":"Tobias war 4 Jahre im Betriebsrat einer Druckerei. Seine Amtszeit endete regulär am 31. Mai 2026. Die Druckerei arbeitet normal weiter. Am 15. Januar 2027 kündigt ihm sein Arbeitgeber mit der normalen Kündigungsfrist. Das ist weniger als 1 Jahr nach dem Ende der Amtszeit. Nach § 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG ist diese Kündigung unzulässig. Zulässig wäre nur eine Kündigung, wenn Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vorlägen."},"wichtig":["Während der Amtszeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist und mit der Zustimmung nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes oder deren gerichtlicher Ersetzung zulässig.","Nach dem Ende der Amtszeit im Betriebsrat ist 1 Jahr lang (bei einer Bordvertretung 6 Monate) nur eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist zulässig – außer die Mitgliedschaft endete durch eine gerichtliche Entscheidung.","Wird der Betrieb stillgelegt, ist eine Kündigung frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig, früher nur bei zwingenden betrieblichen Erfordernissen."],"begriffe":[{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein Grund, der so schwer wiegt, dass dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Die Regeln dazu stehen in § 626 BGB."},{"wort":"Wahlvorstand","erklaerung":"Die Gruppe von Beschäftigten, die eine Betriebsratswahl vorbereitet und durchführt."},{"wort":"Wahlbewerber","erklaerung":"Wer sich bei der Wahl, etwa zum Betriebsrat, zur Wahl stellt."},{"wort":"öffentlich beglaubigte Erklärung","erklaerung":"Eine schriftliche Erklärung, deren Unterschrift ein Notar beglaubigt hat (§ 129 BGB)."},{"wort":"Bordvertretung","erklaerung":"Die Vertretung der Besatzung an Bord eines Seeschiffs."}],"fragen":[{"frage":"Kann einem Betriebsratsmitglied gekündigt werden?","antwort":"Während der Amtszeit nur, wenn Tatsachen für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist vorliegen und die Zustimmung nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt oder durch ein Gericht ersetzt ist (§ 15 Absatz 1 KSchG). Bei Stilllegung des Betriebs oder einer Abteilung gelten die Absätze 4 und 5."},{"frage":"Wie lange gilt der Kündigungsschutz nach dem Ende der Amtszeit im Betriebsrat?","antwort":"1 Jahr ab dem Ende der Amtszeit, bei einer Bordvertretung 6 Monate. Das gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft durch eine gerichtliche Entscheidung geendet hat (§ 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG)."},{"frage":"Bin ich geschützt, wenn ich einen Betriebsrat gründen will?","antwort":"Lädst du zur Wahl- oder Betriebsversammlung ein oder beantragst du einen Wahlvorstand, ist eine Kündigung ab dann nur aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist zulässig. Das gilt für die ersten 6 in der Einladung und die ersten 3 im Antrag (Absatz 3a). Schon vorher schützt dich Absatz 3b vor Kündigungen aus Gründen in deiner Person oder deinem Verhalten, wenn du Vorbereitungen triffst und deine Absicht öffentlich beglaubigt erklärt hast – höchstens 3 Monate lang."}],"verweise":[{"norm":"§ 103 BetrVG","warum":"Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, Wahlvorständen und Wahlbewerbern"},{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist"},{"norm":"§ 16 KSchG","warum":"Neues Arbeitsverhältnis nach gewonnenem Prozess"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind im Betriebs-Rat?\nDann haben Sie einen besonderen Schutz vor Kündigung.\nIhr Arbeit-Geber darf Ihnen nur aus einem wichtigen Grund kündigen.\nDiese Kündigung hat keine Kündigungs-Frist.\nAußerdem braucht der Arbeit-Geber eine Zustimmung.\nDer Betriebs-Rat muss zustimmen.\nOder ein Gericht ersetzt die Zustimmung.\nAuch nach Ihrer Zeit im Betriebs-Rat sind Sie noch geschützt.\nDieser Schutz dauert 1 Jahr.\nIn dieser Zeit braucht der Arbeit-Geber für eine Kündigung einen wichtigen Grund.\nAuch andere Menschen haben einen Schutz.\nZum Beispiel: Sie organisieren die Wahl vom Betriebs-Rat.\nOder: Sie lassen sich in den Betriebs-Rat wählen.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel: Der Betrieb schließt."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16","bezeichnung":"§ 16 KSchG","titel_amtlich":"Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/16/","original":[{"nr":null,"text":"Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Absatz 1 bis 3b genannten Personen fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bei diesem verweigern. Im übrigen finden die Vorschriften des § 11 und des § 12 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"16","titel_einfach":"Neue Stelle nach Kündigung als Betriebsratsmitglied","kurz":"Nach § 16 KSchG können Betriebsratsmitglieder und andere nach § 15 Geschützte die Rückkehr zum alten Arbeitgeber binnen 1 Woche ab Rechtskraft verweigern, wenn sie inzwischen eine neue Stelle haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Regel gilt für die Personen, die § 15 Absatz 1 bis 3b KSchG schützt – etwa Mitglieder eines Betriebsrats oder eines Wahlvorstands und Wahlbewerber. Das Gericht stellt fest, dass deine Kündigung unwirksam ist. Du bist aber inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Dann kannst du die Weiterbeschäftigung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm innerhalb von 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären. Im Übrigen gelten § 11 und § 12 Satz 2 bis 4 KSchG entsprechend. Das heißt:\n- Die Frist ist auch gewahrt, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst.\n- Mit dem Zugang deiner Erklärung erlischt das alte Arbeitsverhältnis.\n- Entgangenen Verdienst bekommst du nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Eintritt in das neue Arbeitsverhältnis.\n- Anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen werden nach § 11 KSchG angerechnet."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Erklärung muss innerhalb von 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erfolgen; es reicht, eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post zu geben."],"begriffe":[{"wort":"Rechtskraft","erklaerung":"Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn man es nicht mehr mit Rechtsmitteln wie der Berufung anfechten kann."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich als Betriebsratsmitglied nach gewonnenem Kündigungsprozess zurück, wenn ich eine neue Stelle habe?","antwort":"Du kannst die Weiterbeschäftigung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm binnen 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären (§ 16 Satz 1 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 KSchG","warum":"Wer besonderen Kündigungsschutz hat"},{"norm":"§ 12 KSchG","warum":"Frist, Erlöschen des alten Arbeitsverhältnisses und entgangener Verdienst"},{"norm":"§ 11 KSchG","warum":"Was auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung angerechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind zum Beispiel im Betriebs-Rat.\nIhr Arbeit-Geber hat Ihnen gekündigt.\nDas Gericht sagt: Die Kündigung gilt nicht.\nSie haben inzwischen aber eine neue Arbeit.\nDann können Sie die Rückkehr zum alten Arbeit-Geber ablehnen.\nDas müssen Sie ihm innerhalb von 1 Woche sagen.\nDie Woche beginnt, wenn das Urteil endgültig ist.\nDann endet Ihr altes Arbeits-Verhältnis."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"17","bezeichnung":"§ 17 KSchG","titel_amtlich":"Anzeigepflicht","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/17/","original":[{"nr":"1","text":"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er\n\n1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer,\n2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,\n3. in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer\ninnerhalb von 30 Kalendertagen entläßt. Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlaßt werden."},{"nr":"2","text":"Beabsichtigt der Arbeitgeber, nach Absatz 1 anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen, hat er dem Betriebsrat rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich insbesondere zu unterrichten über\n\n1. die Gründe für die geplanten Entlassungen,\n2. die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer,\n3. die Zahl und die Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer,\n4. den Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen,\n5. die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer,\n6. die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien.\nArbeitgeber und Betriebsrat haben insbesondere die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern."},{"nr":"3","text":"Der Arbeitgeber hat gleichzeitig der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat zuzuleiten; sie muß zumindest die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten. Die Anzeige nach Absatz 1 ist schriftlich unter Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen zu erstatten. Liegt eine Stellungnahme des Betriebsrats nicht vor, so ist die Anzeige wirksam, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, daß er den Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor Erstattung der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 unterrichtet hat, und er den Stand der Beratungen darlegt. Die Anzeige muß Angaben über den Namen des Arbeitgebers, den Sitz und die Art des Betriebes enthalten, ferner die Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden und der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer, den Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen und die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer. In der Anzeige sollen ferner im Einvernehmen mit dem Betriebsrat für die Arbeitsvermittlung Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer gemacht werden. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat eine Abschrift der Anzeige zuzuleiten. Der Betriebsrat kann gegenüber der Agentur für Arbeit weitere Stellungnahmen abgeben. Er hat dem Arbeitgeber eine Abschrift der Stellungnahme zuzuleiten."},{"nr":"3a","text":"Die Auskunfts-, Beratungs- und Anzeigepflichten nach den Absätzen 1 bis 3 gelten auch dann, wenn die Entscheidung über die Entlassungen von einem den Arbeitgeber beherrschenden Unternehmen getroffen wurde. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, daß das für die Entlassungen verantwortliche Unternehmen die notwendigen Auskünfte nicht übermittelt hat."},{"nr":"4","text":"Das Recht zur fristlosen Entlassung bleibt unberührt. Fristlose Entlassungen werden bei Berechnung der Mindestzahl der Entlassungen nach Absatz 1 nicht mitgerechnet."},{"nr":"5","text":"Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht\n\n1. in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,\n2. in Betrieben einer Personengesamtheit die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen,\n3. Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Personen, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind."}],"erklaerung":{"nr":"17","titel_einfach":"Massenentlassung: Anzeige bei der Agentur für Arbeit","kurz":"Nach § 17 KSchG muss ein Arbeitgeber, der viele Beschäftigte innerhalb von 30 Tagen entlassen will, vorher den Betriebsrat schriftlich unterrichten, mit ihm beraten und die Entlassungen der Agentur für Arbeit anzeigen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Beschäftigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit eine Anzeige erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen so viele Arbeitnehmer entlässt:\n1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern: mehr als 5 Arbeitnehmer,\n2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern: 10 Prozent der regelmäßig im Betrieb Beschäftigten oder mehr als 25 Arbeitnehmer,\n3. in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern: mindestens 30 Arbeitnehmer.\nAls Entlassung zählen auch andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses, die der Arbeitgeber veranlasst hat – etwa ein Aufhebungsvertrag auf seine Veranlassung."},{"nr":"2","einfach":"Plant der Arbeitgeber solche anzeigepflichtigen Entlassungen, muss er dem Betriebsrat rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte geben. Er muss ihn schriftlich unterrichten, vor allem über:\n1. die Gründe für die geplanten Entlassungen,\n2. die Zahl und die Berufsgruppen der Arbeitnehmer, die entlassen werden sollen,\n3. die Zahl und die Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer,\n4. den Zeitraum, in dem die Entlassungen stattfinden sollen,\n5. die geplanten Kriterien dafür, wer entlassen wird,\n6. die geplanten Kriterien für die Berechnung möglicher Abfindungen.\nArbeitgeber und Betriebsrat müssen vor allem beraten, wie sich Entlassungen vermeiden oder einschränken lassen und wie sich ihre Folgen mildern lassen."},{"nr":"3","einfach":"Gleichzeitig muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat schicken. Sie muss mindestens die Angaben aus Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 enthalten. Die Anzeige nach Absatz 1 muss er schriftlich erstatten und die Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen beifügen. Fehlt eine Stellungnahme des Betriebsrats, ist die Anzeige trotzdem wirksam, wenn der Arbeitgeber 2 Dinge tut: Er macht glaubhaft, dass er den Betriebsrat mindestens 2 Wochen vor der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 unterrichtet hat. Und er legt den Stand der Beratungen dar. Die Anzeige muss enthalten: den Namen des Arbeitgebers, Sitz und Art des Betriebs, die Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden und der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer, den Zeitraum der Entlassungen und die geplanten Kriterien für die Auswahl. Außerdem soll sie im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer enthalten. Diese Angaben dienen der Arbeitsvermittlung. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Abschrift der Anzeige geben. Der Betriebsrat kann der Agentur für Arbeit weitere Stellungnahmen schicken. Davon muss er dem Arbeitgeber eine Abschrift geben."},{"nr":"3a","einfach":"Die Pflichten zu Auskunft, Beratung und Anzeige aus den Absätzen 1 bis 3 gelten auch, wenn ein Unternehmen, das den Arbeitgeber beherrscht, über die Entlassungen entschieden hat. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass dieses Unternehmen ihm die nötigen Auskünfte nicht gegeben hat."},{"nr":"4","einfach":"Das Recht zur fristlosen Entlassung bleibt unberührt – diese Vorschrift ändert daran nichts. Fristlose Entlassungen zählen bei der Berechnung der Mindestzahlen aus Absatz 1 nicht mit."},{"nr":"5","einfach":"Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschrift gelten:\n1. in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das sie gesetzlich vertritt – etwa die Geschäftsführer einer GmbH,\n2. in Betrieben einer Personengesamtheit die Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag dazu berufen sind, sie zu vertreten,\n3. Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Personen, wenn sie selbstständig Arbeitnehmer einstellen oder entlassen dürfen."}],"beispiel":{"titel":"12 Kündigungen in einer Druckerei","text":"Eine Druckerei hat in der Regel 100 Beschäftigte. Sie will innerhalb von 30 Kalendertagen 12 Beschäftigten kündigen. 12 sind mehr als 10 Prozent von 100. Nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 KSchG sind die Entlassungen deshalb anzeigepflichtig. Die Druckerei muss vorher den Betriebsrat schriftlich unterrichten und mit ihm beraten. Und sie muss die Entlassungen der Agentur für Arbeit schriftlich anzeigen, bevor sie entlässt."},"wichtig":["Die Anzeige muss erstattet werden, bevor der Arbeitgeber entlässt.","Vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen, etwa Aufhebungsverträge, zählen als Entlassungen mit; fristlose Entlassungen zählen nicht mit.","Ohne Stellungnahme des Betriebsrats ist die Anzeige nur wirksam, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er den Betriebsrat mindestens 2 Wochen vorher unterrichtet hat, und den Stand der Beratungen darlegt."],"begriffe":[{"wort":"Anzeige","erklaerung":"Eine förmliche Mitteilung an eine Behörde – hier an die Agentur für Arbeit über geplante Entlassungen."},{"wort":"in der Regel","erklaerung":"Die Zahl der Beschäftigten, die für den Betrieb normalerweise typisch ist – nicht die Zahl an einem zufälligen Tag."},{"wort":"Berufsgruppen","erklaerung":"Gruppen von Beschäftigten mit ähnlichen Tätigkeiten, zum Beispiel Drucker, Bürokräfte oder Fahrer."},{"wort":"glaubhaft machen","erklaerung":"Zeigen, dass eine Angabe überwiegend wahrscheinlich stimmt; ein voller Beweis ist nicht nötig."},{"wort":"beherrschendes Unternehmen","erklaerung":"Ein Unternehmen, das über ein anderes bestimmen kann, etwa eine Konzernmutter über ihre Tochterfirma."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann muss eine Massenentlassung angezeigt werden?","antwort":"Das hängt von der Betriebsgröße ab: bei in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern ab mehr als 5 Entlassungen, bei 60 bis unter 500 ab 10 Prozent oder mehr als 25, ab 500 ab mindestens 30 – jeweils innerhalb von 30 Kalendertagen (§ 17 Absatz 1 KSchG)."},{"frage":"Zählen Aufhebungsverträge bei einer Massenentlassung mit?","antwort":"Ja, wenn der Arbeitgeber sie veranlasst hat. Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 KSchG stehen andere vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen des Arbeitsverhältnisses den Entlassungen gleich."},{"frage":"Worüber muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei einer Massenentlassung informieren?","antwort":"Schriftlich vor allem über die Gründe, Zahl und Berufsgruppen der zu Entlassenden und der in der Regel Beschäftigten, den Zeitraum, die Auswahlkriterien und die Kriterien für mögliche Abfindungen (§ 17 Absatz 2 KSchG). Beide müssen beraten, wie sich Entlassungen vermeiden oder ihre Folgen mildern lassen."}],"verweise":[{"norm":"§ 18 KSchG","warum":"Wann angezeigte Entlassungen wirksam werden"},{"norm":"§ 22 KSchG","warum":"Ausnahme für Saison- und Kampagne-Betriebe"},{"norm":"§ 23 KSchG","warum":"Für welche Betriebe die Anzeigepflicht gilt"},{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Ein Interessenausgleich mit Namensliste ersetzt die Stellungnahme des Betriebsrats (Absatz 5)"}],"praxis":"Der Europäische Gerichtshof hat 2005 entschieden, dass mit „Entlassung“ schon die Kündigungserklärung gemeint ist. Das Bundesarbeitsgericht folgt dem seit 2006. Die Anzeige muss also erstattet werden, bevor der Arbeitgeber die Kündigungen ausspricht.","leicht":"Manchmal will ein Arbeit-Geber vielen Menschen kündigen.\nDas heißt Massen-Entlassung.\nDann muss er das vorher der Agentur für Arbeit melden.\nWie viele Menschen das sind, hängt von der Größe vom Betrieb ab.\nEin Beispiel: Im Betrieb arbeiten 100 Menschen.\nDer Arbeit-Geber will 10 oder mehr Menschen entlassen.\nEr will das innerhalb von 30 Tagen machen.\nDann muss er das melden.\nVorher muss er auch den Betriebs-Rat informieren.\nEr muss mit dem Betriebs-Rat beraten.\nSie suchen zusammen nach Wegen gegen die Entlassungen.\nUnd nach Wegen, die Folgen zu mildern."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18","bezeichnung":"§ 18 KSchG","titel_amtlich":"Entlassungssperre","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/18/","original":[{"nr":"1","text":"Entlassungen, die nach § 17 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam; die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden."},{"nr":"2","text":"Die Agentur für Arbeit kann im Einzelfall bestimmen, daß die Entlassungen nicht vor Ablauf von längstens zwei Monaten nach Eingang der Anzeige wirksam werden."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"4","text":"Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach den Absätzen 1 und 2 zulässig sind, durchgeführt werden, bedarf es unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 einer erneuten Anzeige."}],"erklaerung":{"nr":"18","titel_einfach":"Sperrfrist nach der Anzeige einer Massenentlassung","kurz":"Nach § 18 KSchG werden anzeigepflichtige Entlassungen vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam; sie kann die Frist auf bis zu 2 Monate verlängern.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Beschäftigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Entlassungen, die nach § 17 KSchG angezeigt werden müssen, werden vor Ablauf von 1 Monat nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur wirksam, wenn die Agentur zustimmt. Sie kann die Zustimmung auch rückwirkend erteilen, bis zum Tag der Antragstellung."},{"nr":"2","einfach":"Die Agentur für Arbeit kann im Einzelfall bestimmen, dass die Entlassungen erst nach Ablauf einer längeren Frist wirksam werden. Diese Frist darf höchstens 2 Monate ab Eingang der Anzeige betragen."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"4","einfach":"Führt der Arbeitgeber die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen durch, nachdem sie nach den Absätzen 1 und 2 zulässig geworden sind, muss er sie erneut anzeigen. Das gilt, wenn die Voraussetzungen von § 17 Absatz 1 KSchG vorliegen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Vor Ablauf von 1 Monat nach Eingang der Anzeige werden die Entlassungen nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam.","Werden die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt durchgeführt, ab dem sie zulässig sind, ist unter den Voraussetzungen von § 17 Absatz 1 KSchG eine neue Anzeige nötig."],"begriffe":[{"wort":"rückwirkend","erklaerung":"Mit Wirkung für einen Zeitpunkt in der Vergangenheit – hier höchstens bis zum Tag der Antragstellung."}],"fragen":[{"frage":"Wann werden Entlassungen nach einer Massenentlassungsanzeige wirksam?","antwort":"Ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht vor Ablauf von 1 Monat nach Eingang der Anzeige. Die Agentur kann im Einzelfall bestimmen, dass die Frist bis zu 2 Monate dauert (§ 18 Absätze 1 und 2 KSchG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Welche Entlassungen angezeigt werden müssen"},{"norm":"§ 19 KSchG","warum":"Kurzarbeit bis zum Ende der Sperrfrist"},{"norm":"§ 20 KSchG","warum":"Wer in der Agentur für Arbeit über Zustimmung und Verlängerung entscheidet"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Arbeit-Geber will vielen Menschen kündigen.\nDas muss er der Agentur für Arbeit melden.\nDanach muss er warten.\nDie Wartezeit ist 1 Monat.\nErst dann wirken die Entlassungen.\nDie Agentur für Arbeit kann früher zustimmen.\nSie kann die Wartezeit auch verlängern.\nDann dauert sie bis zu 2 Monate.\nDer Arbeit-Geber hat danach 90 Tage Zeit für die Entlassungen.\nEr wartet länger?\nDann muss er die Entlassungen neu melden."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"19","bezeichnung":"§ 19 KSchG","titel_amtlich":"Zulässigkeit von Kurzarbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/19/","original":[{"nr":"1","text":"Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, die Arbeitnehmer bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkt voll zu beschäftigen, so kann die Bundesagentur für Arbeit zulassen, daß der Arbeitgeber für die Zwischenzeit Kurzarbeit einführt."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitgeber ist im Falle der Kurzarbeit berechtigt, Lohn oder Gehalt der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen; die Kürzung des Arbeitsentgelts wird jedoch erst von dem Zeitpunkt an wirksam, an dem das Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen oder den vereinbarten Bestimmungen enden würde."},{"nr":"3","text":"Tarifvertragliche Bestimmungen über die Einführung, das Ausmaß und die Bezahlung von Kurzarbeit werden durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt."}],"erklaerung":{"nr":"19","titel_einfach":"Kurzarbeit während der Sperrfrist bei Massenentlassung","kurz":"Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit erlauben, dass ein Arbeitgeber bis zum Ende der Sperrfrist bei Massenentlassungen Kurzarbeit einführt; den Lohn darf er erst später entsprechend kürzen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt aus § 18 Absatz 1 und 2 KSchG nicht voll beschäftigen, kann die Bundesagentur für Arbeit ihm erlauben, für diese Zwischenzeit Kurzarbeit einzuführen. Gemeint ist die Zeit, bis angezeigte Entlassungen wirksam werden können."},{"nr":"2","einfach":"Bei Kurzarbeit darf dein Arbeitgeber deinen Lohn oder dein Gehalt entsprechend kürzen, wenn du mit verkürzter Arbeitszeit arbeitest. Die Kürzung wirkt aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dein Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen oder den vereinbarten Regeln enden würde – zum Beispiel nach Ablauf deiner Kündigungsfrist. Vorher wirkt die Kürzung nicht."},{"nr":"3","einfach":"Regeln in Tarifverträgen zur Einführung, zum Umfang und zur Bezahlung von Kurzarbeit bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt. Sie gelten also weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":["Den Lohn darf der Arbeitgeber erst ab dem Zeitpunkt kürzen, zu dem das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen oder vereinbarten Regeln enden würde."],"begriffe":[{"wort":"Kurzarbeit","erklaerung":"Die Arbeitszeit wird vorübergehend verkürzt, weil nicht genug Arbeit da ist."},{"wort":"Tarifvertrag","erklaerung":"Ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband, der Arbeitsbedingungen regelt."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber bei Kurzarbeit vor einer Massenentlassung sofort weniger zahlen?","antwort":"Nach § 19 Absatz 2 KSchG wirkt die Kürzung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dein Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen oder vereinbarten Regeln enden würde. Ob du Kurzarbeitergeld bekommst, regelt § 19 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 18 KSchG","warum":"Sperrfrist nach der Anzeige einer Massenentlassung"},{"norm":"§ 95 SGB III","warum":"Kurzarbeitergeld – davon handelt § 19 KSchG nicht"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Arbeit-Geber will vielen Menschen kündigen.\nEr muss dann eine Zeit lang warten.\nIn dieser Zeit hat er vielleicht nicht genug Arbeit.\nDann kann er Kurz-Arbeit einführen.\nKurz-Arbeit heißt: Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden.\nDafür braucht er eine Erlaubnis von der Bundes-Agentur für Arbeit.\nDer Arbeit-Geber darf dann weniger Lohn zahlen.\nDas gilt aber erst später.\nZum Beispiel ab dem Ende der Kündigungs-Frist.\nRegeln in Tarif-Verträgen gelten weiter."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"20","bezeichnung":"§ 20 KSchG","titel_amtlich":"Entscheidungen der Agentur für Arbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/20/","original":[{"nr":"1","text":"Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung oder ein Ausschuß (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung darf nur dann entscheiden, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt."},{"nr":"2","text":"Der Ausschuß setzt sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder einem von ihm oder ihr beauftragten Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vorsitzenden und je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen, die von dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit benannt werden. Er trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit."},{"nr":"3","text":"Der Entscheidungsträger hat vor seiner Entscheidung von Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören. Dem Entscheidungsträger sind, insbesondere vom Arbeitgeber und Betriebsrat, die von ihm für die Beurteilung des Falles erforderlich gehaltenen Auskünfte zu erteilen."},{"nr":"4","text":"Der Entscheidungsträger hat sowohl das Interesse des Arbeitgebers als auch das der zu entlassenden Arbeitnehmer, das öffentliche Interesse und die Lage des gesamten Arbeitsmarktes unter besonderer Beachtung des Wirtschaftszweiges, dem der Betrieb angehört, zu berücksichtigen."}],"erklaerung":{"nr":"20","titel_einfach":"Wie die Agentur für Arbeit über Sperrfristen entscheidet","kurz":"§ 20 KSchG regelt, wer in der Agentur für Arbeit über Zustimmung und Verlängerung der Sperrfrist bei Massenentlassungen entscheidet und was dabei zu berücksichtigen ist.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Entscheidungen nach § 18 Absatz 1 und 2 KSchG trifft die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder ein Ausschuss. Die Geschäftsführung darf nur entscheiden, wenn weniger als 50 Arbeitnehmer entlassen werden sollen."},{"nr":"2","einfach":"Den Vorsitz im Ausschuss hat die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, die oder der Vorsitzende der Geschäftsführung oder eine von ihnen beauftragte Person aus der Agentur. Dazu kommen je 2 Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften, die der Verwaltungsausschuss der Agentur benennt; der Ausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit."},{"nr":"3","einfach":"Vor der Entscheidung muss der Entscheidungsträger den Arbeitgeber und den Betriebsrat anhören. Vor allem diese beiden müssen ihm die Auskünfte geben, die er für die Beurteilung des Falls für nötig hält."},{"nr":"4","einfach":"Der Entscheidungsträger muss die Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, die entlassen werden sollen, das öffentliche Interesse und die Lage des gesamten Arbeitsmarkts berücksichtigen. Besonders achten muss er dabei auf den Wirtschaftszweig, zu dem der Betrieb gehört."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Entscheidungsträger","erklaerung":"Die Stelle in der Agentur für Arbeit, die entscheidet – die Geschäftsführung oder der Ausschuss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 18 KSchG","warum":"Sperrfrist nach der Anzeige einer Massenentlassung"},{"norm":"§ 21 KSchG","warum":"Sonderzuständigkeit der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"21","bezeichnung":"§ 21 KSchG","titel_amtlich":"Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/21/","original":[{"nr":null,"text":"Für Betriebe, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr oder des Bundesministers für Post und Telekommunikation gehören, trifft, wenn mehr als 500 Arbeitnehmer entlassen werden sollen, ein gemäß § 20 Abs. 1 bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zu bildender Ausschuß die Entscheidungen nach § 18 Abs. 1 und 2. Der zuständige Bundesminister kann zwei Vertreter mit beratender Stimme in den Ausschuß entsenden. Die Anzeigen nach § 17 sind in diesem Falle an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten. Im übrigen gilt § 20 Abs. 1 bis 3 entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"21","titel_einfach":"Wann die Zentrale der Bundesagentur entscheidet","kurz":"Nach § 21 KSchG entscheidet ein Ausschuss bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, wenn Betriebe aus dem Bereich des Verkehrs- oder Postministers mehr als 500 Arbeitnehmer entlassen wollen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Gehört ein Betrieb zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr oder des Bundesministers für Post und Telekommunikation und sollen mehr als 500 Arbeitnehmer entlassen werden, trifft ein Ausschuss bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidungen nach § 18 Absatz 1 und 2; er wird nach § 20 Absatz 1 gebildet. Der zuständige Bundesminister kann 2 Vertreter mit beratender Stimme in den Ausschuss schicken. Die Anzeigen nach § 17 gehen in diesem Fall an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Im Übrigen gilt § 20 Absatz 1 bis 3 entsprechend."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"beratende Stimme","erklaerung":"Die Vertreter dürfen im Ausschuss mitreden, aber nicht mit abstimmen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Anzeige von Massenentlassungen"},{"norm":"§ 18 KSchG","warum":"Sperrfrist nach der Anzeige"},{"norm":"§ 20 KSchG","warum":"Wie die Agentur für Arbeit sonst entscheidet"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22","bezeichnung":"§ 22 KSchG","titel_amtlich":"Ausnahmebetriebe","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/22/","original":[{"nr":"1","text":"Auf Saisonbetriebe und Kampagne-Betriebe finden die Vorschriften dieses Abschnitts bei Entlassungen, die durch diese Eigenart der Betriebe bedingt sind, keine Anwendung."},{"nr":"2","text":"Keine Saisonbetriebe oder Kampagne-Betriebe sind Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen, welche Betriebe als Saisonbetriebe oder Kampagne-Betriebe im Sinne des Absatzes 1 gelten."}],"erklaerung":{"nr":"22","titel_einfach":"Saison- und Kampagne-Betriebe: Ausnahme bei Entlassungen","kurz":"Nach § 22 KSchG gelten die Regeln über anzeigepflichtige Entlassungen nicht für Entlassungen in Saison- und Kampagne-Betrieben, die durch deren Eigenart bedingt sind.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Beschäftigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"In Saisonbetrieben und Kampagne-Betrieben gelten die Vorschriften dieses Abschnitts nicht für Entlassungen, die durch diese Eigenart des Betriebs bedingt sind. Dieser Abschnitt regelt die Anzeige von Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit (§§ 17 bis 22 KSchG)."},{"nr":"2","einfach":"Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert wird, sind keine Saison- oder Kampagne-Betriebe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf durch Rechtsverordnung festlegen, welche Betriebe als Saison- oder Kampagne-Betriebe im Sinne von Absatz 1 gelten."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Ausnahme gilt nur für Entlassungen, die gerade durch die Eigenart als Saison- oder Kampagne-Betrieb bedingt sind."],"begriffe":[{"wort":"Saisonbetrieb","erklaerung":"Ein Betrieb, in dem zu bestimmten Jahreszeiten regelmäßig deutlich mehr Arbeit anfällt als sonst, etwa ein Ausflugslokal mit viel Betrieb im Sommer."},{"wort":"Kampagne-Betrieb","erklaerung":"Ein Betrieb, der nur während eines Teils des Jahres arbeitet, etwa ein Werk, das nur in der Erntezeit Zuckerrüben verarbeitet."},{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Rechtsregel, die ein Ministerium aufgrund einer Erlaubnis in einem Gesetz erlässt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Anzeige von Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal will ein Arbeit-Geber vielen Menschen kündigen.\nDann muss er das normalerweise der Agentur für Arbeit melden.\nFür manche Betriebe gilt das nicht.\nDas sind Betriebe mit Saison-Arbeit.\nZum Beispiel: Ein Betrieb hat nur im Sommer viel Arbeit.\nDie Ausnahme gilt nur für Entlassungen wegen der Saison.\nFür manche Bau-Betriebe gilt die Ausnahme nicht.\nDas sind Bau-Betriebe mit Förderung für Arbeit im ganzen Jahr."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"23","bezeichnung":"§ 23 KSchG","titel_amtlich":"Geltungsbereich","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/23/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der Vorschriften des § 24 für die Seeschiffahrts-, Binnenschiffahrts- und Luftverkehrsbetriebe. Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden. In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden, gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; diese Arbeitnehmer sind bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach Satz 2 bis zur Beschäftigung von in der Regel zehn Arbeitnehmern nicht zu berücksichtigen. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen."},{"nr":"2","text":"Die Vorschriften des Dritten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen."}],"erklaerung":{"nr":"23","titel_einfach":"Ab welcher Betriebsgröße der Kündigungsschutz gilt","kurz":"Nach § 23 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern; wer vor 2004 angefangen hat, kann schon ab mehr als 5 geschützt sein. Azubis zählen nicht mit.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Erste und der Zweite Abschnitt dieses Gesetzes gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts. Für Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftverkehr gelten die Besonderheiten aus § 24 KSchG. Der Erste Abschnitt – der allgemeine Kündigungsschutz, vor allem § 1 – gilt aber nicht in kleinen Betrieben und Verwaltungen:\n- Sind dort in der Regel 5 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt, gilt er nicht.\n- Sind dort in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt, gilt er nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat. Diese Arbeitnehmer werden bei der Grenze von 5 nicht mitgezählt, solange in der Regel nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.\nFür Arbeitnehmer, die vor 2004 angefangen haben, heißt das: In einem Betrieb mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gilt der Erste Abschnitt für sie nur, wenn dort mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die ebenfalls vor 2004 angefangen haben. Sie selbst zählen dabei mit.\nAuch in kleinen Betrieben gelten aber die §§ 4 bis 7 und § 13 Absatz 1 Satz 1 und 2. Das heißt vor allem: Die Klagefrist von 3 Wochen gilt auch dort. Beim Zählen bleiben Menschen außen vor, die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind, etwa Auszubildende. Teilzeitkräfte zählen anteilig: mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden als 0,5 und von nicht mehr als 30 Stunden als 0,75."},{"nr":"2","einfach":"Der Dritte Abschnitt – die Regeln über anzeigepflichtige Entlassungen in den §§ 17 bis 22 – gilt für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts. Er gilt auch für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung in einem kleinen Café","text":"Ein Café beschäftigt in der Regel 9 Vollzeitkräfte, 2 Aushilfen mit je 15 Wochenstunden und eine Auszubildende. Gezählt werden 9 + 0,5 + 0,5 = 10 Arbeitnehmer; die Auszubildende zählt nicht mit. Barista Lisa hat dort 2019 angefangen. Für sie gilt der allgemeine Kündigungsschutz aus § 1 KSchG deshalb nicht. Will sie geltend machen, dass ihre Kündigung aus einem anderen Grund unwirksam ist, muss sie trotzdem innerhalb von 3 Wochen klagen (§ 4 KSchG)."},"wichtig":["Auch im Kleinbetrieb gelten die §§ 4 bis 7 KSchG: Willst du eine Kündigung angreifen, musst du innerhalb von 3 Wochen klagen.","Auszubildende zählen bei der Betriebsgröße nicht mit; Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden 0,75.","Hat dein Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 begonnen, reicht es, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die ebenfalls vor 2004 angefangen haben."],"begriffe":[{"wort":"in der Regel","erklaerung":"Die Zahl der Beschäftigten, die für den Betrieb normalerweise typisch ist – nicht die Zahl an einem zufälligen Tag."},{"wort":"zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte","erklaerung":"Menschen, die im Betrieb ausgebildet werden, zum Beispiel Auszubildende."},{"wort":"Erster Abschnitt","erklaerung":"Die §§ 1 bis 14 KSchG mit dem allgemeinen Kündigungsschutz, vor allem dem Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen."}],"fragen":[{"frage":"Gilt das Kündigungsschutzgesetz in einem Kleinbetrieb?","antwort":"Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nicht, wenn in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind und dein Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat. Hast du früher angefangen, gilt er für dich schon bei mehr als 5 Arbeitnehmern; später Eingestellte zählen dabei nicht mit. Die §§ 4 bis 7 und § 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten aber auch im Kleinbetrieb (§ 23 Absatz 1 KSchG)."},{"frage":"Wie werden Teilzeitkräfte bei der Betriebsgröße gezählt?","antwort":"Mit bis zu 20 Stunden pro Woche zählen sie 0,5, mit bis zu 30 Stunden 0,75 (§ 23 Absatz 1 Satz 4 KSchG). Wer mehr arbeitet, zählt voll."},{"frage":"Muss ich auch im Kleinbetrieb innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung klagen?","antwort":"Ja. § 23 Absatz 1 KSchG nimmt die §§ 4 bis 7 von der Kleinbetriebs-Ausnahme aus. Sie gelten also auch dort, mit der 3-Wochen-Frist aus § 4 Satz 1 KSchG."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage innerhalb von 3 Wochen – gilt auch im Kleinbetrieb"},{"norm":"§ 24 KSchG","warum":"Besonderheiten für Schifffahrt und Luftverkehr"},{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Anzeige von Massenentlassungen"}],"praxis":null,"leicht":"Das Kündigungs-Schutz-Gesetz schützt Sie vor Kündigungen.\nIhr Arbeit-Geber braucht dann einen Grund, den das Gesetz anerkennt.\nIn kleinen Betrieben gilt dieser Schutz nicht.\nKlein heißt: 10 Arbeit-Nehmer oder weniger.\nIm kleinen Betrieb gibt es eine Sonder-Regel.\nIhr Arbeits-Verhältnis hat 2003 oder früher angefangen?\nDann zählen nur Arbeit-Nehmer, die auch 2003 oder früher angefangen haben.\nSind das mit Ihnen mehr als 5?\nDann gilt der Schutz auch für Sie.\nAuszubildende zählen nicht mit.\nMenschen in Teil-Zeit zählen nur zum Teil.\nBis 20 Stunden pro Woche zählen sie halb.\nBis 30 Stunden pro Woche zählen sie drei Viertel.\nSie wollen gegen die Kündigung klagen?\nDann haben Sie auch im kleinen Betrieb 3 Wochen Zeit.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Schwellen (mehr als 10 bzw. für Altfälle vor 2004 mehr als 5 Altbeschäftigte), Nichtzählen der Azubis, Teilzeit-Faktoren 0,5/0,75, Geltung der §§ 4–7 und § 13 Abs. 1 S. 1–2 auch im Kleinbetrieb sowie Abs. 2 geprüft; Beispiel (9 + 0,5 + 0,5 = 10 → kein § 1-Schutz) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"24","bezeichnung":"§ 24 KSchG","titel_amtlich":"Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/24/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts finden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 auf Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen Anwendung."},{"nr":"2","text":"Als Betrieb im Sinne dieses Gesetzes gilt jeweils die Gesamtheit der Seeschiffe oder der Binnenschiffe eines Schifffahrtsbetriebs oder der Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsbetriebs."},{"nr":"3","text":"Dauert die erste Reise eines Besatzungsmitglieds eines Seeschiffes oder eines Binnenschiffes länger als sechs Monate, so verlängert sich die Sechsmonatsfrist des § 1 Absatz 1 bis drei Tage nach Beendigung dieser Reise."},{"nr":"4","text":"Die Klage nach § 4 ist binnen drei Wochen zu erheben, nachdem die Kündigung dem Besatzungsmitglied an Land zugegangen ist. Geht dem Besatzungsmitglied eines Seeschiffes oder eines Binnenschiffes die Kündigung während der Fahrt des Schiffes zu, ist die Klage innerhalb von sechs Wochen nach dem Dienstende an Bord zu erheben. Geht dem Besatzungsmitglied eines Seeschiffes die Kündigung während einer Gefangenschaft aufgrund von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen auf Schiffe im Sinne von § 2 Nummer 11 oder 12 des Seearbeitsgesetzes zu oder gerät das Besatzungsmitglied während des Laufs der Frist nach Satz 1 oder 2 in eine solche Gefangenschaft, ist die Klage innerhalb von sechs Wochen nach der Freilassung des Besatzungsmitglieds zu erheben; nimmt das Besatzungsmitglied nach der Freilassung den Dienst an Bord wieder auf, beginnt die Frist mit dem Dienstende an Bord. An die Stelle der Dreiwochenfrist in § 5 Absatz 1 und § 6 treten die in den Sätzen 1 bis 3 genannten Fristen."},{"nr":"5","text":"Die Vorschriften des Dritten Abschnitts finden nach Maßgabe der folgenden Sätze Anwendung auf die Besatzungen von Seeschiffen. Bei Schiffen nach § 114 Absatz 4 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes tritt, soweit sie nicht als Teil des Landbetriebs gelten, an die Stelle des Betriebsrats der Seebetriebsrat. Betrifft eine anzeigepflichtige Entlassung die Besatzung eines Seeschiffes, welches unter der Flagge eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union fährt, so ist die Anzeige an die Behörde des Staates zu richten, unter dessen Flagge das Schiff fährt."}],"erklaerung":{"nr":"24","titel_einfach":"Kündigungsschutz für Schiffs- und Flugzeugbesatzungen","kurz":"Nach § 24 KSchG gilt der Kündigungsschutz auch für Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, mit Sonderregeln, etwa einer Klagefrist von 6 Wochen nach Dienstende bei Kündigung während der Fahrt eines Schiffs.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Erste und der Zweite Abschnitt dieses Gesetzes gelten auch für die Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen. Dabei gelten die Besonderheiten aus den Absätzen 2 bis 4."},{"nr":"2","einfach":"Als Betrieb gelten jeweils alle Seeschiffe oder alle Binnenschiffe eines Schifffahrtsbetriebs zusammen. Bei einem Luftverkehrsbetrieb gelten alle seine Luftfahrzeuge zusammen als Betrieb."},{"nr":"3","einfach":"Der allgemeine Kündigungsschutz setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat (§ 1 Absatz 1 KSchG). Dauert deine erste Reise als Besatzungsmitglied eines See- oder Binnenschiffs länger als 6 Monate, verlängert sich diese 6-Monats-Frist. Sie endet dann 3 Tage nach dem Ende dieser Reise."},{"nr":"4","einfach":"Die Klage nach § 4 KSchG musst du innerhalb von 3 Wochen erheben, nachdem dir die Kündigung an Land zugegangen ist. Bist du Besatzungsmitglied eines See- oder Binnenschiffs und erhältst die Kündigung während der Fahrt, hast du 6 Wochen nach deinem Dienstende an Bord Zeit. Für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen gilt außerdem: Erhältst du die Kündigung, während du nach einem Piratenangriff oder einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Schiff gefangen gehalten wirst (§ 2 Nummer 11 oder 12 des Seearbeitsgesetzes), hast du 6 Wochen nach deiner Freilassung Zeit. Das gilt auch, wenn du während der Frist nach Satz 1 oder 2 in eine solche Gefangenschaft gerätst. Nimmst du nach der Freilassung den Dienst an Bord wieder auf, beginnt die Frist erst mit deinem Dienstende an Bord. Diese Fristen ersetzen auch die 3-Wochen-Frist in § 5 Absatz 1 und § 6 KSchG."},{"nr":"5","einfach":"Der Dritte Abschnitt – die Regeln über anzeigepflichtige Entlassungen – gilt mit diesen Besonderheiten auch für die Besatzungen von Seeschiffen: Bei Schiffen nach § 114 Absatz 4 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes tritt an die Stelle des Betriebsrats der Seebetriebsrat, soweit die Schiffe nicht als Teil des Landbetriebs gelten. Betrifft eine anzeigepflichtige Entlassung die Besatzung eines Seeschiffs unter der Flagge eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, geht die Anzeige an die Behörde des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung während der Fahrt","text":"Jonas fährt als Matrose auf einem Containerschiff. Am 10. März erhält er an Bord, während der Fahrt, die Kündigung. Sein Dienst an Bord endet am 20. Mai. Nach § 24 Absatz 4 KSchG muss er die Klage innerhalb von 6 Wochen nach seinem Dienstende an Bord erheben, also bis zum 1. Juli."},"wichtig":["Erhältst du die Kündigung als Besatzungsmitglied eines Schiffs während der Fahrt, hast du für die Klage 6 Wochen nach deinem Dienstende an Bord Zeit.","Geht dir die Kündigung an Land zu, gilt die 3-Wochen-Frist ab diesem Zugang."],"begriffe":[{"wort":"Besatzung","erklaerung":"Die Menschen, die an Bord eines Schiffs oder Flugzeugs arbeiten."},{"wort":"Seebetriebsrat","erklaerung":"Die Arbeitnehmervertretung für die Besatzungen der Seeschiffe eines Schifffahrtsunternehmens."},{"wort":"Flagge","erklaerung":"Das Zeichen dafür, zu welchem Staat ein Schiff gehört und wessen Recht an Bord gilt."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange habe ich als Seemann Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?","antwort":"Ging dir die Kündigung an Land zu, 3 Wochen. Ging sie dir als Besatzungsmitglied eines See- oder Binnenschiffs während der Fahrt zu, 6 Wochen nach deinem Dienstende an Bord (§ 24 Absatz 4 KSchG). Für Gefangenschaft nach einem Piratenangriff gelten eigene Fristen (Absatz 4 Satz 3)."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 KSchG","warum":"Kündigungsschutz erst nach mehr als 6 Monaten Arbeitsverhältnis"},{"norm":"§ 4 KSchG","warum":"Klage gegen die Kündigung"},{"norm":"§ 17 KSchG","warum":"Anzeige von Massenentlassungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie arbeiten auf einem Schiff oder in einem Flugzeug?\nDann gilt das Kündigungs-Schutz-Gesetz auch für Sie.\nEs gibt aber besondere Regeln.\nGegen eine Kündigung können Sie klagen.\nSie bekommen die Kündigung an Land?\nDann haben Sie 3 Wochen Zeit für die Klage.\nSie bekommen die Kündigung auf dem Schiff während der Fahrt?\nDann haben Sie mehr Zeit.\nSie haben 6 Wochen nach dem Ende von Ihrem Dienst an Bord."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"25","bezeichnung":"§ 25 KSchG","titel_amtlich":"Kündigung in Arbeitskämpfen","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/25/","original":[{"nr":null,"text":"Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden."}],"erklaerung":{"nr":"25","titel_einfach":"Kündigungen im Arbeitskampf","kurz":"Nach § 25 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in einem Arbeitskampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Dieses Gesetz gilt nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden. Gemeint ist der Arbeitskampf, zum Beispiel mit Streik und Aussperrung. Wichtig ist das Wort „lediglich“: Die Kündigung muss allein eine Maßnahme in diesem Kampf sein."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Ausnahme gilt nur, wenn die Kündigung lediglich eine Maßnahme im Arbeitskampf ist."],"begriffe":[{"wort":"wirtschaftliche Kämpfe","erklaerung":"Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei denen eine Seite Druck ausübt, etwa durch Streik oder Aussperrung."}],"fragen":[{"frage":"Gilt das Kündigungsschutzgesetz bei einem Streik?","antwort":"§ 25 KSchG nimmt Kündigungen und Entlassungen aus, die lediglich als Maßnahmen im Arbeitskampf vorgenommen werden. Ob eine solche Maßnahme erlaubt ist, regelt § 25 nicht."}],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":"Manchmal gibt es Streit zwischen Arbeit-Gebern und Arbeit-Nehmern.\nZum Beispiel bei einem Streik.\nDas nennt man Arbeits-Kampf.\nManchmal kündigt ein Arbeit-Geber nur wegen dieses Kampfes.\nDie Kündigung ist dann nur ein Mittel im Kampf.\nFür diese Kündigung gilt das Kündigungs-Schutz-Gesetz nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"25a","bezeichnung":"§ 25a KSchG","titel_amtlich":"Berlin-Klausel","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/25a/","original":[{"nr":null,"text":"Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes."}],"erklaerung":{"nr":"25a","titel_einfach":"Geltung des Gesetzes in Berlin","kurz":"§ 25a KSchG ist die Berlin-Klausel: Das Gesetz und die Rechtsverordnungen dazu gelten nach dem Dritten Überleitungsgesetz auch im Land Berlin.","relevanz":1,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Gesetz gilt nach § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten in Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Drittes Überleitungsgesetz","erklaerung":"Ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1952. Es regelte unter anderem, wie Bundesgesetze im damaligen West-Berlin übernommen wurden."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"26","bezeichnung":"§ 26 KSchG","titel_amtlich":"Inkrafttreten","url":"https://gesetze-einfach.de/kschg/26/","original":[{"nr":null,"text":"Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."}],"erklaerung":{"nr":"26","titel_einfach":"Wann das Gesetz in Kraft getreten ist","kurz":"Nach § 26 KSchG tritt das Kündigungsschutzgesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.","relevanz":1,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Verkündung","erklaerung":"Die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]},{"gesetz":{"kuerzel":"BUrlG","name":"Bundesurlaubsgesetz","slug":"burlg","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2013-04-20"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 BUrlG","titel_amtlich":"Urlaubsanspruch","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/1/","original":[{"nr":null,"text":"Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Dein Recht auf bezahlten Urlaub","kurz":"Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – der Arbeitgeber zahlt während des Urlaubs also weiter.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Als Arbeitnehmer hast du in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub. Ein Kalenderjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Urlaub ist bezahlt: Du bekommst in dieser Zeit weiter Geld von deinem Arbeitgeber. Das gilt für jeden Arbeitnehmer. Wer als Arbeitnehmer zählt, steht in § 2 BUrlG. Wie viele Urlaubstage dir mindestens zustehen, regelt § 3 BUrlG."}],"beispiel":{"titel":"Urlaub auch in Teilzeit","text":"Selin arbeitet 20 Stunden pro Woche in einer Bäckerei in Bremen. Ihr Chef meint, bezahlten Urlaub gebe es nur für Vollzeitkräfte. Nach § 1 BUrlG hat aber jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Selin ist Arbeitnehmerin. Sie hat deshalb auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Tage es sind, regelt § 3 BUrlG."},"wichtig":["Der Urlaub ist bezahlt: Du bekommst während des Urlaubs weiter Geld von deinem Arbeitgeber.","Der Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr, also jedes Jahr neu."],"begriffe":[{"wort":"Erholungsurlaub","erklaerung":"Freie Tage, die dir zustehen, damit du dich von der Arbeit erholen kannst."},{"wort":"Kalenderjahr","erklaerung":"Die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember."},{"wort":"Arbeitnehmer","erklaerung":"Wer als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsgesetzes zählt, regelt § 2 BUrlG: zum Beispiel Arbeiter, Angestellte und Auszubildende."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich in Teilzeit Anspruch auf Urlaub?","antwort":"Ja. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – die Norm unterscheidet nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit. Wie viele Tage dir zustehen, regelt § 3 BUrlG."},{"frage":"Bekomme ich im Urlaub Gehalt?","antwort":"Ja. § 1 BUrlG gibt dir Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie hoch das Geld für den Urlaub ist, regelt § 11 BUrlG."},{"frage":"Habe ich jedes Jahr neu Anspruch auf Urlaub?","antwort":"Ja. Nach § 1 BUrlG besteht der Anspruch in jedem Kalenderjahr. Ob nicht genommener Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden kann, regelt § 7 BUrlG."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BUrlG","warum":"Wer als Arbeitnehmer zählt"},{"norm":"§ 3 BUrlG","warum":"Wie viele Urlaubstage mindestens zustehen"},{"norm":"§ 7 BUrlG","warum":"Wann der Urlaub genommen werden muss und wann er übertragen wird"},{"norm":"§ 11 BUrlG","warum":"Wie das Geld für den Urlaub berechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie arbeiten bei einer Firma.\nDann haben Sie ein Recht auf Urlaub.\nDas Recht haben Sie in jedem Jahr.\nIm Urlaub müssen Sie nicht arbeiten.\nSie können sich erholen.\nIhr Arbeit-Geber bezahlt Sie im Urlaub weiter.\nSie bekommen also auch im Urlaub Ihr Geld.\nDas gilt für alle Arbeit-Nehmer.\nDas gilt auch bei Teil-Zeit."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 BUrlG","titel_amtlich":"Geltungsbereich","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/2/","original":[{"nr":null,"text":"Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Für wen das Urlaubsgesetz gilt","kurz":"Nach § 2 BUrlG gilt das Urlaubsgesetz für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie für arbeitnehmerähnliche Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Bundesurlaubsgesetz gilt für Arbeitnehmer. Dazu zählen Arbeiter und Angestellte. Auch wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist, zählt dazu, zum Beispiel Auszubildende. Außerdem gilt das Gesetz für arbeitnehmerähnliche Personen. Das sind Menschen, die keine Arbeitnehmer sind, aber wirtschaftlich unselbstständig. Sie werden für das Urlaubsgesetz wie Arbeitnehmer behandelt. Wann genau jemand wirtschaftlich unselbstständig ist, legt § 2 BUrlG nicht fest. Für Menschen in Heimarbeit gelten die Sonderregeln in § 12 BUrlG."}],"beispiel":{"titel":"Urlaub in der Ausbildung","text":"Mia macht eine Ausbildung zur Friseurin in Leipzig. Ihre Chefin sagt, Urlaub nach dem Gesetz gebe es erst nach der Gesellenprüfung. Nach § 2 BUrlG zählen aber auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer. Für Mia gilt also das Bundesurlaubsgesetz. Sie hat Anspruch auf bezahlten Urlaub nach § 1 BUrlG."},"wichtig":["Auch Auszubildende sind Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes.","Arbeitnehmerähnliche Personen gelten für das Urlaubsgesetz ebenfalls als Arbeitnehmer."],"begriffe":[{"wort":"arbeitnehmerähnliche Person","erklaerung":"Jemand, der kein Arbeitnehmer ist, aber wegen seiner wirtschaftlichen Unselbstständigkeit einem Arbeitnehmer ähnlich ist."},{"wort":"wirtschaftliche Unselbständigkeit","erklaerung":"Wirtschaftliche Abhängigkeit, zum Beispiel von einem Auftraggeber. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Heimarbeit","erklaerung":"Arbeit, die jemand im Auftrag zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte erledigt. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz."}],"fragen":[{"frage":"Haben Auszubildende Anspruch auf Urlaub?","antwort":"Ja. Nach § 2 BUrlG zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer, für sie gilt also das Bundesurlaubsgesetz. Für Jugendliche bleiben nach § 15 BUrlG zusätzlich die Urlaubsregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes bestehen."},{"frage":"Haben Freelancer Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz?","antwort":"Nach § 2 BUrlG gelten auch arbeitnehmerähnliche Personen als Arbeitnehmer. Das sind Menschen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit Arbeitnehmern ähnlich sind. Wann ein Freelancer dazu zählt, sagt § 2 BUrlG nicht genau."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 BUrlG","warum":"Anspruch auf bezahlten Urlaub"},{"norm":"§ 12 BUrlG","warum":"Sonderregeln für Urlaub in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 15 BUrlG","warum":"Urlaubsregeln in anderen Gesetzen, etwa für Jugendliche, bleiben bestehen"}],"praxis":null,"leicht":"Dieses Gesetz regelt den Urlaub.\nEs gilt für Arbeit-Nehmer.\nArbeit-Nehmer sind Menschen mit einer Arbeits-Stelle.\nAuch Auszubildende sind Arbeit-Nehmer.\nAuszubildende lernen einen Beruf in einem Betrieb.\nManche Menschen haben keine Arbeits-Stelle.\nAber sie hängen beim Geld stark von einem Auftrag-Geber ab.\nAuch für diese Menschen gilt das Gesetz.\nFür Heim-Arbeit gibt es besondere Regeln.\nHeim-Arbeit heißt: Sie arbeiten zu Hause für einen Auftrag-Geber."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 BUrlG","titel_amtlich":"Dauer des Urlaubs","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/3/","original":[{"nr":"1","text":"Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."},{"nr":"2","text":"Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"Wie viel Urlaub dir mindestens zusteht","kurz":"Nach § 3 BUrlG haben Beschäftigte pro Jahr mindestens 24 Werktage Urlaub; Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, also auch Samstage.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du hast jedes Jahr Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub. Das ist das Minimum. Dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann dir mehr Urlaub geben."},{"nr":"2","einfach":"Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Auch der Samstag zählt also als Werktag. Das Gesetz rechnet mit einer Woche von 6 Werktagen."}],"beispiel":{"titel":"Urlaub bei einer 5-Tage-Woche","text":"Jonas arbeitet von Montag bis Freitag. Das Gesetz zählt aber 6 Werktage pro Woche, also auch den Samstag. 24 Werktage sind deshalb 4 Wochen Urlaub. Bei seinen 5 Arbeitstagen pro Woche sind das 20 Urlaubstage, die er nehmen kann."},"wichtig":["24 Werktage sind 4 volle Wochen Urlaub, weil das Gesetz 6 Werktage pro Woche rechnet."],"begriffe":[{"wort":"Werktag","erklaerung":"Jeder Tag, der kein Sonntag und kein gesetzlicher Feiertag ist – also Montag bis Samstag."}],"fragen":[{"frage":"Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 5-Tage-Woche mindestens?","antwort":"Das Gesetz nennt 24 Werktage bei 6 Werktagen pro Woche, also 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage Urlaub."},{"frage":"Zählt der Samstag als Urlaubstag?","antwort":"Bei der gesetzlichen Rechnung ja: Nach § 3 Absatz 2 BUrlG ist der Samstag ein Werktag, deshalb entsprechen 24 Werktage 4 Wochen Urlaub. Arbeitest du nur Montag bis Freitag, sind diese 4 Wochen 20 Arbeitstage – dann zählen nur deine Arbeitstage als Urlaubstage, nicht zusätzlich der Samstag."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 BUrlG","warum":"Der Urlaub ist bezahlt"},{"norm":"§ 4 BUrlG","warum":"Den vollen Urlaub gibt es erst nach 6 Monaten im Job"},{"norm":"§ 5 BUrlG","warum":"Teilurlaub, wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest"},{"norm":"§ 7 BUrlG","warum":"Wann der Urlaub genommen werden muss und wann er verfällt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie arbeiten bei einer Firma.\nDann bekommen Sie Urlaub.\nSie bekommen jedes Jahr mindestens 24 Werk-Tage Urlaub.\nWerk-Tage sind Montag bis Samstag.\nSonntage und Feier-Tage sind keine Werk-Tage.\n24 Werk-Tage sind 4 Wochen.\nSie arbeiten 5 Tage pro Woche?\nDann sind das 20 Urlaubs-Tage.\nVielleicht steht in Ihrem Arbeits-Vertrag mehr Urlaub.\nDann bekommen Sie mehr Urlaub.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Frage „Zählt der Samstag als Urlaubstag?“: „Für die Berechnung ja“ ließ den Schluss zu, bei einer 5-Tage-Woche werde für jede Urlaubswoche auch der freie Samstag vom Urlaub abgezogen. Klargestellt: 24 Werktage = 4 Wochen = 20 Arbeitstage; gezählt werden dann nur die Arbeitstage (wie im Beispiel).","Leichte Sprache: Wer 5 Tage arbeitet, hätte aus „mindestens 24 Werk-Tage“ 24 Arbeitstage Urlaub ableiten können – Umrechnung auf 20 Urlaubstage ergänzt.","Wortlaut (24 Werktage, Werktag = alle Tage außer Sonn- und Feiertagen) und Beispiel geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 BUrlG","titel_amtlich":"Wartezeit","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/4/","original":[{"nr":null,"text":"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"Ab wann du im neuen Job den vollen Urlaub hast","kurz":"Nach § 4 BUrlG erwerben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch zum ersten Mal, wenn ihr Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht – das ist die sogenannte Wartezeit.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Den vollen Urlaubsanspruch bekommst du zum ersten Mal, wenn dein Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht. Diese 6 Monate heißen Wartezeit. Es kommt darauf an, wie lange dein Arbeitsverhältnis besteht. Das Gesetz zählt also nicht deine tatsächlichen Arbeitstage. Die Wartezeit gilt nur am Anfang deines Arbeitsverhältnisses. In den Jahren danach musst du nicht erneut warten. Was dir vor dem Ende der Wartezeit zusteht, regelt § 5 BUrlG (Teilurlaub)."}],"beispiel":{"titel":"Neuer Job im März","text":"Tim beginnt am 1. März 2026 einen neuen Job. Nach § 4 BUrlG erwirbt er den vollen Urlaubsanspruch erst, wenn sein Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht. Das ist Ende August 2026 der Fall. Ab dann steht ihm für 2026 der volle Jahresurlaub zu. Im Jahr 2027 muss Tim nicht noch einmal 6 Monate warten, denn die Wartezeit gilt nur zum ersten Mal."},"wichtig":["Die Wartezeit von 6 Monaten gilt nur zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, nicht in jedem Jahr neu.","Vor dem Ende der Wartezeit kann dir Teilurlaub zustehen; das regelt § 5 BUrlG."],"begriffe":[{"wort":"Wartezeit","erklaerung":"Die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses. Erst danach erwirbst du den vollen Urlaubsanspruch."},{"wort":"voller Urlaubsanspruch","erklaerung":"Der ganze Jahresurlaub, der dir zusteht – nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage."},{"wort":"Arbeitsverhältnis","erklaerung":"Die rechtliche Beziehung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, die durch den Arbeitsvertrag entsteht."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?","antwort":"§ 4 BUrlG spricht nicht von Probezeit, sondern von 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Den vollen Urlaub erwirbst du erst danach. Vorher kann dir Teilurlaub nach § 5 BUrlG zustehen."},{"frage":"Muss ich jedes Jahr 6 Monate auf meinen Urlaub warten?","antwort":"Nein. Nach § 4 BUrlG erwirbst du den vollen Urlaub „erstmalig“ nach 6 Monaten. Die Wartezeit gilt also nur am Anfang deines Arbeitsverhältnisses."},{"frage":"Ab wann habe ich im neuen Job vollen Urlaubsanspruch?","antwort":"Nach § 4 BUrlG, sobald dein Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 BUrlG","warum":"Wie viel Urlaub mindestens zusteht"},{"norm":"§ 5 BUrlG","warum":"Teilurlaub, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist"},{"norm":"§ 13 BUrlG","warum":"Tarifverträge können von der Wartezeit abweichen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben eine neue Arbeits-Stelle.\nDann bekommen Sie den vollen Urlaub erst nach 6 Monaten.\nDiese Zeit heißt Warte-Zeit.\nDie Warte-Zeit gibt es nur am Anfang.\nIm nächsten Jahr warten Sie nicht noch einmal.\nVor dem Ende der Warte-Zeit gibt es vielleicht einen Teil vom Urlaub.\nDas steht in Paragraf 5.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Wartezeit 6 Monate Bestehen des Arbeitsverhältnisses, nur „erstmalig“, Verweis auf Teilurlaub (§ 5) und Beispiel (Beginn 1.3.2026 → voller Jahresurlaub ab Ende August, 2027 keine neue Wartezeit) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 BUrlG","titel_amtlich":"Teilurlaub","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/5/","original":[{"nr":"1","text":"Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer\n\na) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;\nb) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;\nc) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."},{"nr":"2","text":"Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."},{"nr":"3","text":"Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Teilurlaub: Urlaub, wenn du nicht das ganze Jahr da bist","kurz":"Nach § 5 BUrlG bekommen Arbeitnehmer in bestimmten Fällen nur Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"In 3 Fällen hast du Anspruch auf Teilurlaub. Das heißt: ein Zwölftel deines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den dein Arbeitsverhältnis besteht. Die Fälle sind:\na) Du kannst die Wartezeit von 6 Monaten in einem Kalenderjahr nicht mehr erfüllen. Deshalb bekommst du für dieses Jahr keinen vollen Urlaub. Dann gilt der Teilurlaub für die Zeiten in diesem Jahr.\nb) Du scheidest aus dem Arbeitsverhältnis aus, bevor die Wartezeit erfüllt ist.\nc) Du scheidest nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus.\nDie Wartezeit regelt § 4 BUrlG."},{"nr":"2","einfach":"Beim Rechnen kommen oft Bruchteile von Urlaubstagen heraus. Ergibt ein Bruchteil mindestens einen halben Tag, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet."},{"nr":"3","einfach":"Im Fall von Absatz 1 Buchstabe c kann es sein, dass du schon mehr Urlaub bekommen hast, als dir zusteht. Dann darf dein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt dafür nicht zurückfordern. Urlaubsentgelt ist das Geld, das du für die Urlaubszeit bekommst."}],"beispiel":{"titel":"Jobstart im September","text":"Aylin beginnt am 1. September 2026 einen neuen Job. Laut Vertrag hat sie 20 Urlaubstage im Jahr. Die Wartezeit von 6 Monaten kann sie 2026 nicht mehr erfüllen. Nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a BUrlG bekommt sie für 2026 ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat. September bis Dezember sind 4 volle Monate: 20 × 4/12 = 6,67 Tage. Weil der Bruchteil mehr als einen halben Tag ergibt, wird nach Absatz 2 auf 7 Urlaubstage aufgerundet."},"wichtig":["Teilurlaub gibt es nur für volle Monate, in denen dein Arbeitsverhältnis besteht.","Ergibt die Rechnung einen Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf einen ganzen Tag aufgerundet.","Scheidest du nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus und hast schon mehr Urlaub bekommen, darf dein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt dafür nicht zurückfordern."],"begriffe":[{"wort":"Teilurlaub","erklaerung":"Ein Teil des Jahresurlaubs: ein Zwölftel für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht."},{"wort":"Wartezeit","erklaerung":"Die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses. Erst danach entsteht der volle Urlaubsanspruch (§ 4 BUrlG)."},{"wort":"ausscheiden","erklaerung":"Das Arbeitsverhältnis endet, zum Beispiel durch eine Kündigung."},{"wort":"Urlaubsentgelt","erklaerung":"Das Geld, das du während des Urlaubs weiter bekommst. Wie es berechnet wird, regelt § 11 BUrlG."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich mitten im Jahr anfange?","antwort":"Kannst du die Wartezeit von 6 Monaten im ersten Jahr nicht mehr erfüllen, etwa weil du im September anfängst, bekommst du für dieses Jahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat (§ 5 Absatz 1 Buchstabe a BUrlG). Erfüllst du die Wartezeit noch im selben Jahr, erwirbst du nach § 4 BUrlG den vollen Urlaub."},{"frage":"Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich im ersten Halbjahr kündige?","antwort":"Scheidest du nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus, bekommst du ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den dein Arbeitsverhältnis in diesem Jahr besteht (§ 5 Absatz 1 Buchstabe c BUrlG)."},{"frage":"Muss ich zu viel genommenen Urlaub zurückzahlen, wenn ich kündige?","antwort":"Im Fall von § 5 Absatz 1 Buchstabe c BUrlG – Ausscheiden nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte – nein: Dein Arbeitgeber kann das Urlaubsentgelt nicht zurückfordern (Absatz 3). Andere Fälle regelt § 5 BUrlG dazu nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 BUrlG","warum":"Wie viel Urlaub mindestens zusteht"},{"norm":"§ 4 BUrlG","warum":"Die Wartezeit von 6 Monaten"},{"norm":"§ 6 BUrlG","warum":"Kein doppelter Urlaub beim Jobwechsel im selben Jahr"},{"norm":"§ 7 Abs. 3 BUrlG","warum":"Teilurlaub nach Buchstabe a kann auf Verlangen ins nächste Jahr übertragen werden"},{"norm":"§ 11 BUrlG","warum":"Wie das Urlaubsentgelt berechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Den vollen Urlaub gibt es erst nach 6 Monaten bei der Firma.\nManchmal bekommen Sie nur einen Teil vom Urlaub.\nDas heißt Teil-Urlaub.\nFür jeden vollen Monat bekommen Sie ein Zwölftel vom Jahres-Urlaub.\nEin Zwölftel ist ein Teil von 12 gleichen Teilen.\nDas gilt zum Beispiel bei einem Start im Herbst.\nEs gilt auch bei einem Ende der Arbeit vor den 6 Monaten.\nEs gilt auch bei einem Ende in der ersten Hälfte vom Jahr.\nManchmal kommt bei der Rechnung kein ganzer Tag heraus.\nAb einem halben Tag gibt es einen ganzen Tag.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Drei Fälle (a–c) des Teilurlaubs, ein Zwölftel je vollem Monat, Aufrundung ab halbem Tag, kein Rückforderungsrecht im Fall c geprüft; Beispiel (Start 1.9.2026, 20 × 4/12 = 6,67 → 7 Tage) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 BUrlG","titel_amtlich":"Ausschluß von Doppelansprüchen","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/6/","original":[{"nr":"1","text":"Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"Kein doppelter Urlaub beim Jobwechsel","kurz":"Nach § 6 BUrlG zählt Urlaub, den ein früherer Arbeitgeber im selben Kalenderjahr schon gewährt hat, beim neuen Arbeitgeber mit; beim Ende des Jobs gibt es eine Urlaubsbescheinigung.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wechselst du im Laufe eines Jahres den Job, bekommst du den Urlaub nicht doppelt. Hat dir ein früherer Arbeitgeber für das laufende Kalenderjahr schon Urlaub gewährt, zählt dieser Urlaub mit. Soweit du ihn schon bekommen hast, hast du beim neuen Arbeitgeber keinen Anspruch darauf."},{"nr":"2","einfach":"Endet dein Arbeitsverhältnis, muss dein Arbeitgeber dir eine Bescheinigung aushändigen. Darin steht, wie viel Urlaub er dir im laufenden Kalenderjahr gewährt hat. Darin steht auch, wie viel Urlaub er dir in Geld ausgezahlt hat. Das nennt das Gesetz „abgegolten“."}],"beispiel":{"titel":"Jobwechsel im Sommer","text":"Ole arbeitet bis Ende Juli 2026 in einer Spedition in Hamburg. Dort hat er im Frühjahr schon 24 Werktage Urlaub genommen – den gesetzlichen Mindesturlaub für das ganze Jahr (§ 3 BUrlG). Zum Abschied muss ihm sein Arbeitgeber eine Bescheinigung über diesen Urlaub aushändigen (§ 6 Absatz 2 BUrlG). Ab August arbeitet Ole in einem Lager. Nach § 6 Absatz 1 BUrlG hat er dort für 2026 keinen Anspruch mehr auf den gesetzlichen Mindesturlaub, weil sein früherer Arbeitgeber ihm diesen Urlaub schon gewährt hat."},"wichtig":["Urlaub, den dir ein früherer Arbeitgeber im selben Kalenderjahr schon gewährt hat, zählt beim neuen Arbeitgeber mit.","Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, muss dein Arbeitgeber dir eine Bescheinigung über den Urlaub im laufenden Jahr aushändigen."],"begriffe":[{"wort":"gewährt","erklaerung":"Der Arbeitgeber hat dir den Urlaub gegeben – du hattest also frei."},{"wort":"abgegolten","erklaerung":"Urlaub, den du nicht genommen hast und der dir stattdessen in Geld ausgezahlt wurde, etwa am Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 7 Absatz 4 BUrlG)."},{"wort":"laufendes Kalenderjahr","erklaerung":"Das aktuelle Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich beim Jobwechsel im selben Jahr doppelt Urlaub?","antwort":"Nein. Nach § 6 Absatz 1 BUrlG hast du beim neuen Arbeitgeber keinen Anspruch, soweit dir ein früherer Arbeitgeber für dasselbe Kalenderjahr schon Urlaub gewährt hat."},{"frage":"Muss mein Arbeitgeber mir eine Urlaubsbescheinigung geben?","antwort":"Ja. Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, muss er dir nach § 6 Absatz 2 BUrlG eine Bescheinigung aushändigen. Darin steht der Urlaub, den er dir im laufenden Jahr gewährt oder in Geld abgegolten hat."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BUrlG","warum":"Teilurlaub, wenn du nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber bist"},{"norm":"§ 7 Abs. 4 BUrlG","warum":"Auszahlung von Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wechseln im Jahr die Arbeits-Stelle.\nDann bekommen Sie den Urlaub nicht doppelt.\nVielleicht hatten Sie beim alten Arbeit-Geber schon Urlaub.\nDieser Urlaub zählt beim neuen Arbeit-Geber mit.\nIhre Arbeit beim alten Arbeit-Geber endet.\nDann bekommen Sie von ihm ein Papier.\nDas Papier heißt Bescheinigung.\nAuf dem Papier steht: So viel Urlaub hatten Sie in diesem Jahr.\nDort steht auch: So viel Urlaub hat der Arbeit-Geber Ihnen in Geld bezahlt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 BUrlG","titel_amtlich":"Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/7/","original":[{"nr":"1","text":"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt."},{"nr":"2","text":"Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."},{"nr":"3","text":"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen."},{"nr":"4","text":"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Wann du Urlaub bekommst und bis wann du ihn nehmen musst","kurz":"Nach § 7 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen; Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, aus dringenden Gründen bis 31. März übertragbar (Verfall laut BAG nur nach Hinweis des Arbeitgebers), bei Jobende abzugelten.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Legt dein Arbeitgeber fest, wann du Urlaub hast, muss er deine Urlaubswünsche berücksichtigen. Das gilt nicht, wenn dringende betriebliche Belange dagegenstehen. Es gilt auch nicht, wenn andere Beschäftigte Urlaubswünsche haben, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen. Verlangst du Urlaub direkt im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, muss dein Arbeitgeber ihn dir geben."},{"nr":"2","einfach":"Dein Arbeitgeber muss dir den Urlaub zusammenhängend geben, also am Stück. Teilen darf er ihn nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in deiner Person das nötig machen. Kann er dir den Urlaub aus diesen Gründen nicht am Stück geben und hast du Anspruch auf mehr als 12 Werktage Urlaub, muss ein Teil mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Werktage sind nach § 3 BUrlG alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen."},{"nr":"3","einfach":"Du musst deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr bekommen und nehmen. Eine Übertragung ins nächste Kalenderjahr ist nur erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in deiner Person das rechtfertigen. Dann musst du den übertragenen Urlaub in den ersten 3 Monaten des neuen Jahres bekommen und nehmen – also bis zum 31. März. Eine Sonderregel gilt für Teilurlaub nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a BUrlG. Das ist der anteilige Urlaub für ein Kalenderjahr, in dem du wegen der Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG) noch keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbst. Diesen Teilurlaub muss dein Arbeitgeber auf dein Verlangen ins nächste Kalenderjahr übertragen."},{"nr":"4","einfach":"Kannst du deinen Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr nehmen, weil dein Arbeitsverhältnis endet, muss dein Arbeitgeber ihn abgelten – also in Geld bezahlen."}],"beispiel":{"titel":"Resturlaub zum Jobende","text":"Paula arbeitet als Verkäuferin. Ihr Arbeitsverhältnis endet am 31. August. An diesem Tag stehen ihr noch 5 Urlaubstage zu. Weil das Arbeitsverhältnis endet, kann sie diese Tage nicht mehr nehmen. Nach § 7 Absatz 4 BUrlG muss ihr Arbeitgeber die 5 Tage abgelten, also in Geld bezahlen."},"wichtig":["Nach dem Wortlaut musst du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen und darfst ihn nur aus dringenden Gründen bis 31. März übertragen; verfallen kann er laut Rechtsprechung aber nur nach rechtzeitigem Hinweis deines Arbeitgebers.","Kannst du Urlaub wegen des Endes deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss dein Arbeitgeber ihn in Geld abgelten.","Direkt nach einer medizinischen Vorsorge- oder Reha-Maßnahme muss dein Arbeitgeber dir auf Verlangen Urlaub geben."],"begriffe":[{"wort":"Werktage","erklaerung":"Nach § 3 BUrlG alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – Samstage zählen also mit."},{"wort":"abgelten","erklaerung":"Urlaub, den du nicht mehr nehmen kannst, in Geld bezahlen."},{"wort":"dringende betriebliche Belange","erklaerung":"Wichtige Gründe aus dem Betrieb, die gegen deinen Urlaubswunsch sprechen. Was genau „dringend“ ist, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Teilurlaub","erklaerung":"Ein anteiliger Urlaubsanspruch: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, geregelt in § 5 BUrlG."},{"wort":"Rehabilitation","erklaerung":"Medizinische Behandlung, die dir helfen soll, nach einer Krankheit oder Verletzung wieder gesund und arbeitsfähig zu werden – kurz „Reha“."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen?","antwort":"Nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in deiner Person das rechtfertigen (§ 7 Absatz 3 BUrlG). Dann musst du den Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Wann Urlaub tatsächlich verfällt, haben die Gerichte genauer entschieden – siehe den Hinweis zur Rechtsprechung."},{"frage":"Bekomme ich meinen Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?","antwort":"Ja, wenn du ihn wegen des Endes deines Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen kannst. Dann muss dein Arbeitgeber ihn nach § 7 Absatz 4 BUrlG abgelten, also in Geld bezahlen."},{"frage":"Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaubswunsch ablehnen?","antwort":"Nur, wenn dringende betriebliche Belange dagegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen (§ 7 Absatz 1 BUrlG). Sonst muss er deinen Wunsch berücksichtigen."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 BUrlG","warum":"Mindesturlaub und was als Werktag gilt"},{"norm":"§ 4 BUrlG","warum":"Wartezeit von 6 Monaten bis zum vollen Urlaubsanspruch"},{"norm":"§ 5 BUrlG","warum":"Teilurlaub"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 entschieden: Urlaub verfällt nur, wenn dein Arbeitgeber dich vorher aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und dich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.","leicht":"Sie haben ein Recht auf Urlaub.\nIhr Arbeit-Geber legt fest: Wann haben Sie Urlaub?\nDabei muss er Ihre Wünsche beachten.\nEs gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei dringenden Gründen in der Firma.\nIhr Urlaub soll am Stück sein.\nDer Arbeit-Geber darf den Urlaub nur aus dringenden Gründen teilen.\nDann muss ein Teil mindestens 12 Werk-Tage lang sein.\nDas gilt, wenn Sie mehr als 12 Werk-Tage Urlaub haben.\nSie müssen den Urlaub im selben Jahr nehmen.\nNur bei dringenden Gründen geht es später.\nDann müssen Sie den Urlaub bis Ende März im nächsten Jahr nehmen.\nIn der Regel verfällt der Urlaub nur, wenn Ihr Arbeit-Geber Sie vorher gewarnt hat.\nIhre Arbeit endet.\nSie können Ihren Urlaub nicht mehr nehmen?\nDann bekommen Sie für den Urlaub Geld.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz, wichtig 1 und Leichte Sprache gaben nur den Wortlaut wieder („nur bis 31. März übertragbar“). Ein Beschäftigter mit Resturlaub hätte daraus abgeleitet, sein Urlaub sei am 31.12. bzw. 31.3. verfallen – nach der im Feld praxis genannten BAG-Rechtsprechung (2019) gilt das nur nach rechtzeitiger Aufforderung und Hinweis des Arbeitgebers. Hinweis in kurz, wichtig und Leichter Sprache ergänzt (Ausnahme vom Grundsatz „nur aus dieser Norm“, weil sonst ein gefährlicher Fehlschluss naheliegt).","Abs. 1 (Urlaubswünsche, Reha), Abs. 2 (zusammenhängend, Teil mind. 12 Werktage), Abs. 3 (Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 a auf Verlangen übertragbar), Abs. 4 (Abgeltung) und Beispiel geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 BUrlG","titel_amtlich":"Erwerbstätigkeit während des Urlaubs","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/8/","original":[{"nr":null,"text":"Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Darfst du im Urlaub für Geld arbeiten?","kurz":"Nach § 8 BUrlG dürfen Arbeitnehmer während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Zweck des Urlaubs widerspricht – also der Erholung.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Während deines Urlaubs darfst du keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Urlaubszweck widerspricht. Erwerbstätigkeit heißt: Arbeit, mit der du Geld verdienst. Der Urlaub ist nach § 1 BUrlG ein Erholungsurlaub. Verboten ist also bezahlte Arbeit, die deiner Erholung entgegensteht. Bezahlte Arbeit, die dem Urlaubszweck nicht widerspricht, verbietet § 8 BUrlG nicht. Wo genau die Grenze liegt, sagt das Gesetz nicht. Das entscheiden im Streit die Gerichte."}],"beispiel":{"titel":"Umzugshilfe und Baustellenjob im Urlaub","text":"Paul arbeitet in Vollzeit in einem Büro in Köln und nimmt 3 Wochen Urlaub. In der ersten Woche hilft er seiner Schwester unbezahlt beim Umzug. Das ist keine Erwerbstätigkeit, § 8 BUrlG gilt dafür nicht. Danach will er 2 Wochen lang jeden Tag 8 Stunden gegen Lohn auf einer Baustelle arbeiten. Das ist Erwerbstätigkeit. § 8 BUrlG verbietet sie, wenn sie dem Urlaubszweck – der Erholung – widerspricht. Wo genau die Grenze liegt, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte."},"wichtig":["Verboten ist im Urlaub bezahlte Arbeit, die dem Zweck des Urlaubs widerspricht, also deiner Erholung entgegensteht."],"begriffe":[{"wort":"Erwerbstätigkeit","erklaerung":"Arbeit, mit der du Geld verdienst – zum Beispiel ein Nebenjob."},{"wort":"Urlaubszweck","erklaerung":"Der Sinn des Urlaubs: Du sollst dich von der Arbeit erholen."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich im Urlaub einen Nebenjob machen?","antwort":"Nur, wenn er dem Zweck des Urlaubs nicht widerspricht. § 8 BUrlG verbietet im Urlaub bezahlte Arbeit, die deiner Erholung entgegensteht. Wo genau die Grenze liegt, sagt die Norm nicht; das entscheiden im Streit die Gerichte."},{"frage":"Was passiert, wenn ich im Urlaub trotzdem für Geld arbeite?","antwort":"Das regelt § 8 BUrlG nicht. Die Norm sagt nur, dass du im Urlaub keine Erwerbstätigkeit leisten darfst, die dem Urlaubszweck widerspricht."},{"frage":"Darf ich im Urlaub meine eigene Wohnung renovieren?","antwort":"§ 8 BUrlG betrifft nur Erwerbstätigkeit, also Arbeit, mit der du Geld verdienst. Unbezahlte Arbeit wie das Renovieren der eigenen Wohnung regelt die Norm nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 BUrlG","warum":"Der Urlaub ist ein bezahlter Erholungsurlaub"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben Urlaub.\nIm Urlaub sollen Sie sich erholen.\nManche Arbeit gegen Geld stört die Erholung.\nDiese Arbeit dürfen Sie im Urlaub nicht machen.\nDas Gesetz sagt nicht genau: Welche Arbeit stört die Erholung?\nBei Streit entscheidet das ein Gericht.\nArbeit ohne Geld ist hier nicht gemeint.\nZum Beispiel: Sie helfen Ihrer Schwester beim Umzug."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 BUrlG","titel_amtlich":"Erkrankung während des Urlaubs","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/9/","original":[{"nr":null,"text":"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Krank im Urlaub: Was mit den Urlaubstagen passiert","kurz":"Nach § 9 BUrlG zählen Tage, an denen ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und arbeitsunfähig ist, nicht als Urlaub – wenn ein ärztliches Zeugnis sie nachweist.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wirst du während deines Urlaubs krank, zählen die Tage, an denen du arbeitsunfähig bist, nicht als Urlaubstage. Arbeitsunfähig heißt: Du bist so krank, dass du nicht arbeiten kannst. Diese Tage musst du durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, zum Beispiel eine Krankschreibung. Nur die nachgewiesenen Tage werden nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Sie gehen dir also nicht als Urlaub verloren. Ob sich dein Urlaub dadurch verlängert, regelt § 9 BUrlG nicht."}],"beispiel":{"titel":"Fieber in der zweiten Urlaubswoche","text":"Lena hat vom 3. bis 14. August 2026 Urlaub, das sind 10 Arbeitstage. Am 6. August bekommt sie hohes Fieber. Ihre Ärztin bescheinigt ihr, dass sie am 6. und 7. August arbeitsunfähig ist. Nach § 9 BUrlG werden diese 2 Tage nicht auf Lenas Jahresurlaub angerechnet. Sie hat also nur 8 Urlaubstage verbraucht. Die 2 anderen Tage bleiben ihr als Urlaub erhalten."},"wichtig":["Nur Krankheitstage, die ein ärztliches Zeugnis nachweist, werden nicht als Urlaub gezählt.","Es kommt darauf an, dass du arbeitsunfähig warst – krank zu sein allein reicht nach § 9 BUrlG nicht."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsunfähigkeit","erklaerung":"Du bist so krank, dass du deine Arbeit nicht machen kannst."},{"wort":"ärztliches Zeugnis","erklaerung":"Eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt, zum Beispiel eine Krankschreibung."},{"wort":"anrechnen","erklaerung":"Hier: einen Tag als genommenen Urlaubstag zählen."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?","antwort":"Ja, wenn du arbeitsunfähig warst und das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweist. Nach § 9 BUrlG werden diese Tage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet."},{"frage":"Verlängert sich mein Urlaub, wenn ich im Urlaub krank werde?","antwort":"Das regelt § 9 BUrlG nicht. Die Norm sagt nur, dass die nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaub zählen. Sie bleiben dir als Urlaubsanspruch erhalten."},{"frage":"Brauche ich eine Krankschreibung, wenn ich im Urlaub krank werde?","antwort":"Ja, wenn die Krankheitstage nicht als Urlaub zählen sollen. § 9 BUrlG verlangt, dass die Tage der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 BUrlG","warum":"Wann der Urlaub genommen werden muss"},{"norm":"§ 10 BUrlG","warum":"Wann Kur und Reha nicht auf den Urlaub angerechnet werden"},{"norm":"§ 5 EntgFG","warum":"Krankmeldung beim Arbeitgeber und ärztliche Bescheinigung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben Urlaub.\nIm Urlaub werden Sie krank.\nSie können wegen der Krankheit nicht arbeiten.\nDann gehen Sie zum Arzt.\nDer Arzt schreibt auf: Sie können nicht arbeiten.\nDas Papier heißt Krank-Schreibung.\nDie Tage auf der Krank-Schreibung zählen nicht als Urlaub.\nDiese Urlaubs-Tage bleiben Ihnen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Nichtanrechnung nur ärztlich nachgewiesener Tage der Arbeitsunfähigkeit, keine eigenmächtige Verlängerung aus § 9 ableitbar (Frage 2 stellt das klar) und Beispiel (3.–14.8.2026 = 10 Arbeitstage, 2 AU-Tage) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 BUrlG","titel_amtlich":"Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/10/","original":[{"nr":null,"text":"Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Kur und Reha zählen nicht als Urlaub","kurz":"Nach § 10 BUrlG darf eine Kur oder Reha nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit der Arbeitnehmer dafür Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Vorschriften hat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Machst du eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, zum Beispiel eine Kur oder Reha, zählt diese Zeit nicht als Urlaub. Sie darf nicht auf deinen Urlaub angerechnet werden. Das gilt, soweit du für diese Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Vorschriften hast. Diese Vorschriften stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz, für Kur und Reha in § 9 EntgFG."}],"beispiel":{"titel":"Drei Wochen Reha nach einer Operation","text":"Murat arbeitet seit 5 Jahren in einem Lager in Dortmund. Die Rentenversicherung bewilligt ihm eine 3-wöchige Reha in einer Reha-Klinik. Für diese Zeit hat er nach § 9 EntgFG Anspruch auf Fortzahlung seines Lohns. Sein Arbeitgeber will die 3 Wochen von Murats Jahresurlaub abziehen. Das darf er nach § 10 BUrlG nicht: Die Reha darf nicht auf den Urlaub angerechnet werden."},"wichtig":["Kur und Reha zählen nicht als Urlaub, soweit du für diese Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hast."],"begriffe":[{"wort":"Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation","erklaerung":"Eine Behandlung wie eine Kur oder Reha. Sie soll einer Krankheit vorbeugen oder nach einer Krankheit helfen, wieder gesund und arbeitsfähig zu werden."},{"wort":"Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall","erklaerung":"Dein Arbeitgeber zahlt deinen Lohn weiter, obwohl du nicht arbeiten kannst. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber meine Reha auf den Urlaub anrechnen?","antwort":"Nein, soweit du für die Reha nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hast (§ 10 BUrlG). Wann dieser Anspruch bei Kur und Reha besteht, regelt § 9 EntgFG."},{"frage":"Zählt eine Kur als Urlaub?","antwort":"Eine Kur als Maßnahme der medizinischen Vorsorge darf nach § 10 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass du dafür Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Vorschriften hast."}],"verweise":[{"norm":"§ 9 EntgFG","warum":"Wann der Lohn bei Kur und Reha weitergezahlt wird"},{"norm":"§ 7 Abs. 1 BUrlG","warum":"Urlaub direkt im Anschluss an eine Kur oder Reha verlangen"},{"norm":"§ 9 BUrlG","warum":"Krankheit während des Urlaubs"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen machen eine Kur oder eine Reha.\nDort sollen sie gesund werden.\nOder sie sollen gesund bleiben.\nDie Zeit von einer Kur oder Reha zählt nicht als Urlaub.\nDafür gibt es eine Bedingung.\nIhr Arbeit-Geber muss Ihnen in dieser Zeit den Lohn weiter-zahlen.\nDas steht in einem anderen Gesetz.\nEs heißt Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 BUrlG","titel_amtlich":"Urlaubsentgelt","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/11/","original":[{"nr":"1","text":"Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten."},{"nr":"2","text":"Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Wie viel Geld du im Urlaub bekommst","kurz":"Nach § 11 BUrlG richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub, ohne Überstundenvergütung; es ist vor dem Urlaub auszuzahlen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für deine Urlaubstage bekommst du Urlaubsentgelt. Wie hoch es ist, richtet sich nach deinem durchschnittlichen Verdienst in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Was du in dieser Zeit zusätzlich für Überstunden bekommen hast, zählt nicht mit. Außerdem gelten diese Regeln:\n- Bekommst du während der 13 Wochen oder während des Urlaubs mehr Geld, und zwar nicht nur vorübergehend, wird mit dem höheren Verdienst gerechnet.\n- Hast du in den 13 Wochen weniger verdient wegen Kurzarbeit, wegen Arbeitsausfällen oder weil du ohne eigene Schuld bei der Arbeit gefehlt hast, bleiben diese Kürzungen außer Betracht. Sie senken dein Urlaubsentgelt also nicht.\n- Gehören Sachbezüge zu deinem Lohn und bekommst du sie im Urlaub nicht weiter, muss dein Arbeitgeber sie dir für die Urlaubszeit in angemessener Höhe in Geld ausgleichen."},{"nr":"2","einfach":"Dein Arbeitgeber muss dir das Urlaubsentgelt auszahlen, bevor dein Urlaub beginnt."}],"beispiel":{"titel":"Überstunden und Lohnerhöhung vor dem Urlaub","text":"Nina arbeitet in einer Kantine in Mainz. Ihr Urlaub beginnt am 15. Juni 2026. In den 13 Wochen davor hat sie neben ihrem Lohn 300 € für Überstunden bekommen. Diese 300 € zählen für ihr Urlaubsentgelt nach § 11 Absatz 1 BUrlG nicht mit. Zum 1. Juni 2026 hat Nina außerdem eine dauerhafte Lohnerhöhung bekommen. Ihr Urlaubsentgelt wird deshalb nach dem erhöhten Verdienst berechnet."},"wichtig":["Was du zusätzlich für Überstunden bekommen hast, zählt beim Urlaubsentgelt nicht mit.","Weniger Verdienst durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldetes Fehlen in den 13 Wochen senkt dein Urlaubsentgelt nicht.","Dein Arbeitgeber muss das Urlaubsentgelt vor Beginn deines Urlaubs auszahlen."],"begriffe":[{"wort":"Urlaubsentgelt","erklaerung":"Der Verdienst, den du für deine Urlaubstage weiter bekommst. Ein zusätzliches Urlaubsgeld, wie es manche Verträge vorsehen, regelt § 11 BUrlG nicht."},{"wort":"Kurzarbeit","erklaerung":"Im Betrieb wird vorübergehend weniger gearbeitet, und die Beschäftigten bekommen entsprechend weniger Lohn."},{"wort":"unverschuldete Arbeitsversäumnis","erklaerung":"Du hast bei der Arbeit gefehlt, ohne dass es deine Schuld war."},{"wort":"Sachbezüge","erklaerung":"Teile deines Lohns, die du nicht als Geld bekommst, zum Beispiel freies Essen oder eine Unterkunft."}],"fragen":[{"frage":"Wie wird mein Urlaubsentgelt berechnet?","antwort":"Nach § 11 Absatz 1 BUrlG nach deinem durchschnittlichen Verdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Zusätzliches Geld für Überstunden zählt nicht mit. Steigt dein Verdienst in dieser Zeit oder im Urlaub nicht nur vorübergehend, wird mit dem höheren Verdienst gerechnet."},{"frage":"Zählen Überstunden beim Urlaubsentgelt mit?","antwort":"Nein. Nach § 11 Absatz 1 BUrlG bleibt der Verdienst, den du zusätzlich für Überstunden bekommen hast, bei der Berechnung außen vor."},{"frage":"Wann muss mein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt zahlen?","antwort":"Nach § 11 Absatz 2 BUrlG vor Antritt des Urlaubs, also bevor dein Urlaub beginnt. Tarifverträge können davon nach § 13 BUrlG abweichen."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 BUrlG","warum":"Anspruch auf bezahlten Urlaub"},{"norm":"§ 12 BUrlG","warum":"Eigene Regeln zum Urlaubsentgelt in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 13 BUrlG","warum":"Tarifverträge können von § 11 abweichen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen im Urlaub Geld von Ihrem Arbeit-Geber.\nDas Geld heißt Urlaubs-Entgelt.\nDer Arbeit-Geber schaut auf die letzten 13 Wochen vor dem Urlaub.\nEr rechnet aus: So viel haben Sie im Durchschnitt verdient.\nSo viel Geld bekommen Sie auch im Urlaub.\nGeld für Über-Stunden zählt dabei nicht mit.\nVielleicht bekommen Sie seit kurzem dauerhaft mehr Lohn.\nDann zählt der neue Lohn.\nVielleicht hatten Sie Kurz-Arbeit.\nKurz-Arbeit heißt: Sie arbeiten weniger und bekommen weniger Lohn.\nDiese Kürzung zählt nicht.\nSie bekommen das Urlaubs-Entgelt vor dem Urlaub.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["13-Wochen-Durchschnitt ohne Überstundenvergütung, dauerhafte Verdiensterhöhungen, unbeachtliche Kürzungen (Kurzarbeit, Arbeitsausfall, unverschuldete Versäumnis), Sachbezüge und Auszahlung vor Urlaubsantritt geprüft; Abgrenzung Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld vorhanden; Beispiel korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 BUrlG","titel_amtlich":"Urlaub im Bereich der Heimarbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/12/","original":[{"nr":null,"text":"Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten, für die die Urlaubsregelung nicht ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist, gelten die vorstehenden Bestimmungen mit Ausnahme der §§ 4 bis 6, 7 Abs. 3 und 4 und § 11 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:\n\n1. Heimarbeiter (§ 1 Abs. 1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes) und nach § 1 Abs. 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte erhalten von ihrem Auftraggeber oder, falls sie von einem Zwischenmeister beschäftigt werden, von diesem bei einem Anspruch auf 24 Werktage ein Urlaubsentgelt von 9,1 vom Hundert des in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Jahres oder bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verdienten Arbeitsentgelts vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ohne Unkostenzuschlag und ohne die für den Lohnausfall an Feiertagen, den Arbeitsausfall infolge Krankheit und den Urlaub zu leistenden Zahlungen.\n2. War der Anspruchsberechtigte im Berechnungszeitraum nicht ständig beschäftigt, so brauchen unbeschadet des Anspruches auf Urlaubsentgelt nach Nummer 1 nur so viele Urlaubstage gegeben zu werden, wie durchschnittliche Tagesverdienste, die er in der Regel erzielt hat, in dem Urlaubsentgelt nach Nummer 1 enthalten sind.\n3. Das Urlaubsentgelt für die in Nummer 1 bezeichneten Personen soll erst bei der letzten Entgeltzahlung vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden.\n4. Hausgewerbetreibende (§ 1 Abs. 1 Buchstabe b des Heimarbeitsgesetzes) und nach § 1 Abs. 2 Buchstaben b und c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte erhalten von ihrem Auftraggeber oder, falls sie von einem Zwischenmeister beschäftigt werden, von diesem als eigenes Urlaubsentgelt und zur Sicherung der Urlaubsansprüche der von ihnen Beschäftigten einen Betrag von 9,1 vom Hundert des an sie ausgezahlten Arbeitsentgelts vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ohne Unkostenzuschlag und ohne die für den Lohnausfall an Feiertagen, den Arbeitsausfall infolge Krankheit und den Urlaub zu leistenden Zahlungen.\n5. Zwischenmeister, die den in Heimarbeit Beschäftigten nach § 1 Abs. 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind, haben gegen ihren Auftraggeber Anspruch auf die von ihnen nach den Nummern 1 und 4 nachweislich zu zahlenden Beträge.\n6. Die Beträge nach den Nummern 1, 4 und 5 sind gesondert im Entgeltbeleg auszuweisen.\n7. Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, daß Heimarbeiter (§ 1 Abs. 1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes), die nur für einen Auftraggeber tätig sind und tariflich allgemein wie Betriebsarbeiter behandelt werden, Urlaub nach den allgemeinen Urlaubsbestimmungen erhalten.\n8. Auf die in den Nummern 1, 4 und 5 vorgesehenen Beträge finden die §§ 23 bis 25, 27 und 28 und auf die in den Nummern 1 und 4 vorgesehenen Beträge außerdem § 21 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes entsprechende Anwendung. Für die Urlaubsansprüche der fremden Hilfskräfte der in Nummer 4 genannten Personen gilt § 26 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Urlaub und Urlaubsentgelt in der Heimarbeit","kurz":"Nach § 12 BUrlG bekommen Heimarbeiter bei 24 Werktagen Urlaub 9,1 Prozent ihres Arbeitsentgelts als Urlaubsentgelt; Wartezeit, Teilurlaub und die Berechnung nach § 11 BUrlG gelten für sie nicht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Für Menschen in Heimarbeit gilt das Urlaubsgesetz mit Besonderheiten. Das betrifft die in Heimarbeit Beschäftigten und Personen, die ihnen nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a bis c des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind. Bei Gleichgestellten gilt das nur, wenn die Urlaubsregelung nicht ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist. Nicht anwendbar sind die §§ 4 bis 6 (Wartezeit, Teilurlaub, Doppelansprüche), § 7 Absatz 3 und 4 (Übertragung und Auszahlung von Urlaub) und § 11 (Urlaubsentgelt). Stattdessen gilt:\n1. Heimarbeiter und nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte bekommen bei einem Anspruch auf 24 Werktage ein Urlaubsentgelt von 9,1 Prozent ihres Arbeitsentgelts. Es zahlt der Auftraggeber oder, wenn sie für einen Zwischenmeister arbeiten, dieser. Grundlage ist das Entgelt vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres oder bis zum Ende der Beschäftigung. Gerechnet wird mit dem Betrag vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, ohne Unkostenzuschlag und ohne die Zahlungen für Feiertage, Krankheit und Urlaub.\n2. War jemand im Berechnungszeitraum nicht ständig beschäftigt, müssen ihm nur so viele Urlaubstage gegeben werden, wie durchschnittliche Tagesverdienste im Urlaubsentgelt nach Nummer 1 stecken. Der Anspruch auf das Urlaubsentgelt nach Nummer 1 bleibt davon unberührt.\n3. Das Urlaubsentgelt nach Nummer 1 soll erst bei der letzten Entgeltzahlung vor Beginn des Urlaubs ausgezahlt werden.\n4. Hausgewerbetreibende und nach § 1 Absatz 2 Buchstabe b und c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte bekommen vom Auftraggeber oder Zwischenmeister 9,1 Prozent des an sie ausgezahlten Arbeitsentgelts, gerechnet wie in Nummer 1. Der Betrag ist ihr eigenes Urlaubsentgelt und sichert zugleich die Urlaubsansprüche der Menschen, die sie selbst beschäftigen.\n5. Zwischenmeister, die nach § 1 Absatz 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind, können von ihrem Auftraggeber die Beträge nach Nummer 1 und 4 verlangen, die sie nachweislich zahlen müssen.\n6. Die Beträge nach Nummer 1, 4 und 5 müssen im Entgeltbeleg gesondert ausgewiesen werden.\n7. Ein Tarifvertrag kann bestimmen: Heimarbeiter, die nur für einen Auftraggeber arbeiten und tariflich allgemein wie Betriebsarbeiter behandelt werden, bekommen Urlaub nach den allgemeinen Regeln.\n8. Für die Beträge nach Nummer 1, 4 und 5 gelten die §§ 23 bis 25, 27 und 28 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend (Schutz des Entgelts). Für die Beträge nach Nummer 1 und 4 gilt außerdem § 21 Absatz 2 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend. Für die Urlaubsansprüche der fremden Hilfskräfte der Personen aus Nummer 4 gilt § 26 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Urlaubsentgelt für eine Heimarbeiterin","text":"Frau Kowalski montiert zu Hause Kabelsätze für eine Firma. Sie ist Heimarbeiterin und hat Anspruch auf 24 Werktage Urlaub. Vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 hat sie 12.000 € Arbeitsentgelt verdient – vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, ohne Unkostenzuschlag und ohne Zahlungen für Feiertage, Krankheit und Urlaub. Nach § 12 Nummer 1 BUrlG bekommt sie 9,1 Prozent davon als Urlaubsentgelt, also 1.092 €."},"wichtig":["In der Heimarbeit gilt § 11 BUrlG nicht: Das Urlaubsentgelt beträgt bei einem Anspruch auf 24 Werktage 9,1 Prozent des Arbeitsentgelts.","Die Urlaubsbeträge müssen im Entgeltbeleg gesondert ausgewiesen werden."],"begriffe":[{"wort":"Zwischenmeister","erklaerung":"Jemand, der Heimarbeit von einem Auftraggeber übernimmt und an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt."},{"wort":"Hausgewerbetreibende","erklaerung":"Selbstständige, die in eigener Arbeitsstätte mit wenigen fremden Hilfskräften im Auftrag arbeiten. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz."},{"wort":"Unkostenzuschlag","erklaerung":"Ein Betrag für Kosten, die Menschen in Heimarbeit durch die Arbeit selbst entstehen. Er zählt beim Urlaubsentgelt nicht mit."},{"wort":"Entgeltbeleg","erklaerung":"Ein schriftlicher Nachweis über das gezahlte Arbeitsentgelt, ähnlich einer Lohnabrechnung."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Urlaubsentgelt bekommen Heimarbeiter?","antwort":"Nach § 12 Nummer 1 BUrlG bei einem Anspruch auf 24 Werktage 9,1 Prozent des Arbeitsentgelts aus der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres oder bis zum Ende der Beschäftigung. Gerechnet wird vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, ohne Unkostenzuschlag und ohne Zahlungen für Feiertage, Krankheit und Urlaub."},{"frage":"Gilt die Wartezeit von 6 Monaten auch in der Heimarbeit?","antwort":"Nein. § 12 BUrlG nimmt die §§ 4 bis 6 BUrlG – Wartezeit, Teilurlaub und Doppelansprüche – für die Heimarbeit aus."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BUrlG","warum":"Für wen das Urlaubsgesetz gilt"},{"norm":"§ 11 BUrlG","warum":"Normales Urlaubsentgelt, das in der Heimarbeit nicht gilt"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Zuschlag für den Krankheitsfall in der Heimarbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen arbeiten zu Hause für eine Firma.\nDas heißt Heim-Arbeit.\nAuch diese Menschen haben ein Recht auf Urlaub.\nFür sie gelten aber besondere Regeln.\nSie bekommen für den Urlaub extra Geld.\nDas Geld ist 9,1 Prozent von ihrem Lohn.\nDer Auftrag-Geber rechnet mit dem Lohn von einem Jahr.\nDas Jahr geht vom 1. Mai bis zum 30. April.\nDer Betrag muss extra auf dem Lohn-Zettel stehen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 BUrlG","titel_amtlich":"Unabdingbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/13/","original":[{"nr":"1","text":"Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."},{"nr":"2","text":"Für das Baugewerbe oder sonstige Wirtschaftszweige, in denen als Folge häufigen Ortswechsels der von den Betrieben zu leistenden Arbeit Arbeitsverhältnisse von kürzerer Dauer als einem Jahr in erheblichem Umfange üblich sind, kann durch Tarifvertrag von den vorstehenden Vorschriften über die in Absatz 1 Satz 1 vorgesehene Grenze hinaus abgewichen werden, soweit dies zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs für alle Arbeitnehmer erforderlich ist. Absatz 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung."},{"nr":"3","text":"Für den Bereich der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sowie einer gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Gesellschaft und für den Bereich der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost kann von der Vorschrift über das Kalenderjahr als Urlaubsjahr (§ 1) in Tarifverträgen abgewichen werden."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Wann von den Urlaubsregeln abgewichen werden darf","kurz":"Nach § 13 BUrlG dürfen Tarifverträge von vielen Urlaubsregeln abweichen, vom Mindesturlaub aber nur in Sonderbranchen; ohne Tarifvertrag darf grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Tarifvertrag darf von den Regeln dieses Gesetzes abweichen, auch zu deinem Nachteil. Ausgenommen sind § 1 (Anspruch auf bezahlten Urlaub), § 2 (für wen das Gesetz gilt) und § 3 Absatz 1 (mindestens 24 Werktage Urlaub). Davon darf auch ein Tarifvertrag nicht abweichen. Gilt der Tarifvertrag für dich und deinen Arbeitgeber nicht von selbst, gelten seine abweichenden Regeln trotzdem, wenn ihr vereinbart habt, dass die passende tarifliche Urlaubsregelung angewendet wird. Sonst darf von diesem Gesetz nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden, also auch nicht im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme gilt für § 7 Absatz 2 Satz 2: Danach muss bei geteiltem Urlaub ein Teil mindestens 12 Werktage am Stück umfassen. Von dieser Regel darf auch ohne Tarifvertrag zu deinem Nachteil abgewichen werden."},{"nr":"2","einfach":"Für das Baugewerbe und ähnliche Branchen gibt es eine Sonderregel. Gemeint sind Branchen, in denen die Arbeit oft an wechselnden Orten stattfindet und deshalb Arbeitsverhältnisse unter einem Jahr in erheblichem Umfang üblich sind. Dort darf ein Tarifvertrag weiter abweichen als nach Absatz 1, also auch von § 1, § 2 und § 3 Absatz 1. Das gilt aber nur, soweit es nötig ist, damit alle Arbeitnehmer einen zusammenhängenden Jahresurlaub bekommen. Auch hier gelten die abweichenden Regeln für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn sie die Anwendung der tariflichen Urlaubsregelung vereinbart haben."},{"nr":"3","einfach":"Für die Deutsche Bahn AG, für Gesellschaften, die nach § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes ausgegliedert wurden, und für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost gilt: Ein Tarifvertrag darf dort bestimmen, dass das Urlaubsjahr nicht das Kalenderjahr ist. Nach § 1 BUrlG ist das Urlaubsjahr sonst das Kalenderjahr."}],"beispiel":{"titel":"Zu wenig Urlaub im Arbeitsvertrag","text":"Tom arbeitet in einer kleinen Werbeagentur in Kiel, für die kein Tarifvertrag gilt. In seinem Arbeitsvertrag stehen 18 Werktage Urlaub im Jahr. Nach § 3 Absatz 1 BUrlG stehen ihm aber mindestens 24 Werktage zu. Nach § 13 Absatz 1 BUrlG darf ohne Tarifvertrag nicht zu Toms Nachteil vom Gesetz abgewichen werden. Tom hat deshalb Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub."},"wichtig":["Vom Anspruch auf bezahlten Urlaub (§ 1), vom Geltungsbereich (§ 2) und vom Mindesturlaub (§ 3 Absatz 1) darf auch ein Tarifvertrag nicht abweichen – außer in den Sonderfällen nach Absatz 2 und 3.","Ohne Tarifvertrag darf von den Urlaubsregeln nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden; die einzige Ausnahme ist § 7 Absatz 2 Satz 2."],"begriffe":[{"wort":"Tarifvertrag","erklaerung":"Ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband, der Regeln für Arbeitsverhältnisse festlegt."},{"wort":"nichttarifgebunden","erklaerung":"Der Tarifvertrag gilt für dein Arbeitsverhältnis nicht von selbst, zum Beispiel weil du nicht in der Gewerkschaft oder dein Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist."},{"wort":"zuungunsten","erklaerung":"Zum Nachteil – hier: schlechter für den Arbeitnehmer, als es das Gesetz vorsieht."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitsvertrag weniger Urlaub vorsehen als das Gesetz?","antwort":"Nein. Nach § 13 Absatz 1 BUrlG darf ohne Tarifvertrag nicht zu deinem Nachteil vom Gesetz abgewichen werden. Vom Mindesturlaub in § 3 Absatz 1 BUrlG darf selbst ein Tarifvertrag nur in den Sonderfällen nach § 13 Absatz 2 abweichen."},{"frage":"Darf ein Tarifvertrag die gesetzlichen Urlaubsregeln verschlechtern?","antwort":"Teilweise. Nach § 13 Absatz 1 BUrlG darf ein Tarifvertrag abweichen, aber nicht von §§ 1, 2 und 3 Absatz 1 – also nicht vom Anspruch auf bezahlten Urlaub, vom Kreis der geschützten Personen und vom Mindesturlaub. Weitergehende Abweichungen erlauben nur Absatz 2 für Branchen wie das Baugewerbe und Absatz 3 beim Urlaubsjahr für Bahn und Post-Nachfolger."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 BUrlG","warum":"Anspruch auf bezahlten Urlaub im Kalenderjahr"},{"norm":"§ 3 BUrlG","warum":"Mindesturlaub von 24 Werktagen"},{"norm":"§ 7 Abs. 2 BUrlG","warum":"Urlaub zusammenhängend gewähren, ein Teil mindestens 12 Werktage"}],"praxis":null,"leicht":"Das Urlaubs-Gesetz hat viele Regeln.\nManche Regeln darf ein Tarif-Vertrag ändern.\nEin Tarif-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeit-Gebern.\nZwei Regeln bleiben aber fest.\nSie haben ein Recht auf bezahlten Urlaub.\nSie bekommen mindestens 24 Werk-Tage Urlaub im Jahr.\nIhr Arbeits-Vertrag muss Ihnen mindestens so viel geben wie das Gesetz.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel für Firmen auf dem Bau."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14","bezeichnung":"§ 14 BUrlG","titel_amtlich":"Berlin-Klausel","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/14/","original":[{"nr":null,"text":"Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin."}],"erklaerung":{"nr":"14","titel_einfach":"Das Urlaubsgesetz gilt auch in Berlin","kurz":"Nach § 14 BUrlG gilt das Bundesurlaubsgesetz nach Maßgabe des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 auch im Land Berlin.","relevanz":1,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch im Land Berlin. Grundlage dafür ist § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Berlin-Klausel","erklaerung":"Eine Vorschrift, die festlegt, dass ein Bundesgesetz auch im Land Berlin gilt. Solche Klauseln stammen aus der Zeit vor der Wiedervereinigung."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15","bezeichnung":"§ 15 BUrlG","titel_amtlich":"Änderung und Aufhebung von Gesetzen","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/15/","original":[{"nr":"1","text":"Unberührt bleiben die urlaubsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 30. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 293), geändert durch Gesetz vom 22. März 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 169), des Neunten Buches Sozialgesetzbuch des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 9. August 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 665), geändert durch Gesetz vom 20. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 449), und des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), jedoch wird\na) und b) (Änderungsvorschriften)"},{"nr":"2","text":"Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die landesrechtlichen Vorschriften über den Erholungsurlaub außer Kraft. In Kraft bleiben jedoch die landesrechtlichen Bestimmungen über den Urlaub für Opfer des Nationalsozialismus und für solche Arbeitnehmer, die geistig oder körperlich in ihrer Erwerbsfähigkeit behindert sind."}],"erklaerung":{"nr":"15","titel_einfach":"Urlaubsregeln in anderen Gesetzen bleiben bestehen","kurz":"Nach § 15 BUrlG bleiben Urlaubsregeln in anderen Gesetzen bestehen, etwa im SGB IX und im Jugendarbeitsschutzgesetz; die Urlaubsgesetze der Länder traten weitgehend außer Kraft.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Urlaubsregeln im Arbeitsplatzschutzgesetz, im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Seearbeitsgesetz gelten neben diesem Gesetz weiter. Die Buchstaben a und b enthielten Änderungen an anderen Gesetzen; ihr Text ist hier nicht abgedruckt."},{"nr":"2","einfach":"Mit diesem Gesetz traten die Vorschriften der Bundesländer über den Erholungsurlaub außer Kraft. Bestehen blieben Landesregeln über Urlaub für Opfer des Nationalsozialismus und für Arbeitnehmer, die geistig oder körperlich in ihrer Erwerbsfähigkeit behindert sind."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"unberührt","erklaerung":"Die Regeln gelten unverändert weiter – das Bundesurlaubsgesetz ändert nichts an ihnen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 208 SGB IX","warum":"Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen"},{"norm":"§ 19 JArbSchG","warum":"Urlaub für Jugendliche"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15a","bezeichnung":"§ 15a BUrlG","titel_amtlich":"Übergangsvorschrift","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/15a/","original":[{"nr":null,"text":"Befindet sich der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus in einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, sind für diesen Zeitraum die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften maßgebend, es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind."}],"erklaerung":{"nr":"15a","titel_einfach":"Übergangsregel für Kur und Reha zum Jahreswechsel 1998/99","kurz":"§ 15a BUrlG ist eine Übergangsregel: Für Kur- und Reha-Maßnahmen, die um den Jahreswechsel 1998/1999 liefen, galten für diese Zeit die seit 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften, wenn sie nicht ungünstiger waren.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Regel betrifft Arbeitnehmer, die sich ab einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder länger in einer Kur oder Reha befanden. Für diesen Zeitraum gelten die Vorschriften, die seit dem 1. Januar 1999 gelten – außer sie sind für den Arbeitnehmer ungünstiger."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation","erklaerung":"Eine Behandlung wie eine Kur oder Reha, die einer Krankheit vorbeugen oder nach einer Krankheit die Gesundheit wiederherstellen soll."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 10 BUrlG","warum":"Kur und Reha werden nicht auf den Urlaub angerechnet"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16","bezeichnung":"§ 16 BUrlG","titel_amtlich":"Inkrafttreten","url":"https://gesetze-einfach.de/burlg/16/","original":[{"nr":null,"text":"Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft."}],"erklaerung":{"nr":"16","titel_einfach":"Seit wann das Urlaubsgesetz gilt","kurz":"Nach § 16 BUrlG ist das Bundesurlaubsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft getreten.","relevanz":1,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Bundesurlaubsgesetz gilt seit dem 1. Januar 1963."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]},{"gesetz":{"kuerzel":"EntgFG","name":"Entgeltfortzahlungsgesetz","slug":"entgfg","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2026-05-12"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 EntgFG","titel_amtlich":"Anwendungsbereich","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/1/","original":[{"nr":"1","text":"Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall."},{"nr":"2","text":"Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Was das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt","kurz":"Nach § 1 EntgFG regelt das Gesetz die Bezahlung an Feiertagen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie Sonderregeln für die Heimarbeit.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dieses Gesetz regelt zwei Dinge für Arbeitnehmer: wie du an gesetzlichen Feiertagen bezahlt wirst und wann dein Arbeitgeber deinen Lohn weiterzahlt, wenn du krank bist. Außerdem regelt es, wie Menschen in Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit wirtschaftlich abgesichert sind."},{"nr":"2","einfach":"Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte. Auch wer zu seiner Berufsbildung beschäftigt ist, zählt dazu, zum Beispiel Auszubildende."}],"beispiel":{"titel":"Gilt das Gesetz auch für Azubis?","text":"Jonas macht in Rostock eine Ausbildung zum Elektroniker. Er fragt sich, ob das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Auszubildende gilt. Nach § 1 Absatz 2 EntgFG zählen die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer. Das Gesetz gilt also auch für Jonas. Ob er bei Krankheit seine Ausbildungsvergütung weiter bekommt, richtet sich nach § 3 EntgFG."},"wichtig":["Auch Auszubildende und andere zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsentgelt","erklaerung":"Dein Lohn oder Gehalt für die Arbeit."},{"wort":"Berufsbildung","erklaerung":"Das Lernen für einen Beruf, zum Beispiel in einer Ausbildung."},{"wort":"Heimarbeit","erklaerung":"Arbeit, die jemand im Auftrag zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte erledigt. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz."}],"fragen":[{"frage":"Gilt die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch für Azubis?","antwort":"Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nach § 1 Absatz 2 EntgFG auch für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, also etwa für Auszubildende. Wann bei Krankheit weitergezahlt wird, regelt § 3 EntgFG."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen"},{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Absicherung im Krankheitsfall in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 11 EntgFG","warum":"Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Es gibt ein Gesetz für Arbeit-Nehmer.\nEs heißt Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz.\nEntgelt heißt: Lohn.\nDas Gesetz regelt den Lohn an Feier-Tagen.\nEs regelt auch den Lohn, wenn Sie krank sind.\nDas Gesetz gilt für Arbeiter und Angestellte.\nEs gilt auch für Auszubildende.\nFür Heim-Arbeit gibt es eigene Regeln.\nHeim-Arbeit heißt: Sie arbeiten zu Hause für einen Auftrag-Geber."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 EntgFG","titel_amtlich":"Entgeltzahlung an Feiertagen","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/2/","original":[{"nr":"1","text":"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."},{"nr":"2","text":"Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen."},{"nr":"3","text":"Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Lohn an gesetzlichen Feiertagen","kurz":"Nach § 2 EntgFG muss der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, den Lohn zahlen, den der Arbeitnehmer ohne den Feiertag bekommen hätte.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Fällt deine Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, muss dein Arbeitgeber dich trotzdem bezahlen. Du bekommst den Lohn, den du ohne den Ausfall bekommen hättest. Bezahlt wird die Arbeitszeit, die gerade wegen des Feiertags ausfällt. Hättest du an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet, fällt keine Arbeitszeit wegen des Feiertags aus."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal fällt die Arbeit an einem Feiertag zugleich wegen Kurzarbeit aus. Wird an den anderen Tagen, die keine Feiertage sind, Kurzarbeitergeld gezahlt, gilt für den Feiertag: Die Arbeitszeit ist wegen des Feiertags ausgefallen. Für diesen Tag gilt dann Absatz 1 – zahlen muss also dein Arbeitgeber."},{"nr":"3","einfach":"Bleibst du am letzten Arbeitstag vor Feiertagen oder am ersten Arbeitstag danach unentschuldigt der Arbeit fern, bekommst du für diese Feiertage keinen Lohn. Was als Entschuldigung zählt, sagt § 2 EntgFG nicht."}],"beispiel":{"titel":"Der 1. Mai fällt auf einen Freitag","text":"Sara arbeitet von Montag bis Freitag in einer Druckerei in Hannover. Der 1. Mai 2026 ist ein Freitag und ein gesetzlicher Feiertag. Sara arbeitet an diesem Tag nicht. Nach § 2 Absatz 1 EntgFG bekommt sie trotzdem den Lohn, den sie an diesem Freitag sonst verdient hätte. Wäre Sara am Donnerstag, dem 30. April, unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen, bekäme sie für den 1. Mai keinen Lohn (§ 2 Absatz 3 EntgFG)."},"wichtig":["Bezahlt wird die Arbeitszeit, die gerade wegen des Feiertags ausfällt.","Wer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt fehlt, bekommt für diese Feiertage keinen Lohn."],"begriffe":[{"wort":"gesetzlicher Feiertag","erklaerung":"Ein Feiertag, der durch Gesetz festgelegt ist, zum Beispiel der 1. Mai. Welche Tage das sind, regeln vor allem die Bundesländer."},{"wort":"unentschuldigt","erklaerung":"Ohne einen Grund, der das Fehlen entschuldigt."},{"wort":"Kurzarbeitergeld","erklaerung":"Geld von der Agentur für Arbeit, das einen Teil des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ausgleicht."}],"fragen":[{"frage":"Werden Feiertage bezahlt?","antwort":"Ja, wenn deine Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Nach § 2 Absatz 1 EntgFG muss dein Arbeitgeber dir dann den Lohn zahlen, den du ohne den Ausfall bekommen hättest."},{"frage":"Bekomme ich Geld für einen Feiertag, an dem ich sowieso frei hätte?","antwort":"§ 2 Absatz 1 EntgFG bezahlt Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt. Hättest du an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet, fällt keine Arbeitszeit wegen des Feiertags aus."},{"frage":"Was passiert, wenn ich vor einem Feiertag unentschuldigt fehle?","antwort":"Dann bekommst du nach § 2 Absatz 3 EntgFG für den Feiertag keinen Lohn. Das gilt auch, wenn du am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlst."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Krank an einem Feiertag: Die Höhe der Zahlung richtet sich dann nach § 2"},{"norm":"§ 11 EntgFG","warum":"Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 12 EntgFG","warum":"Von diesen Regeln darf nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal ist ein Feier-Tag.\nZum Beispiel der 1. Mai.\nAn diesem Tag arbeiten Sie vielleicht nicht.\nIhr Arbeit-Geber bezahlt Sie trotzdem.\nSie bekommen den normalen Lohn für diesen Tag.\nDas gilt für Tage, an denen Sie sonst arbeiten.\nVielleicht fehlen Sie am Arbeits-Tag vor dem Feier-Tag.\nOder Sie fehlen am Arbeits-Tag danach.\nUnd Sie haben keine Entschuldigung.\nDann bekommen Sie für den Feier-Tag kein Geld.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Feiertagsvergütung nur für Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt, Kurzarbeit-Regel (Abs. 2), Wegfall bei unentschuldigtem Fehlen vor/nach Feiertagen und Beispiel (1.5.2026 = Freitag, 30.4. letzter Arbeitstag) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 EntgFG","titel_amtlich":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/3/","original":[{"nr":"1","text":"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn\n\n1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder\n2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist."},{"nr":"2","text":"Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen."},{"nr":"3","text":"Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"Lohn bei Krankheit: bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber","kurz":"Nach § 3 EntgFG zahlt der Arbeitgeber bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit das Entgelt bis zu 6 Wochen weiter, sobald das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du wegen einer Krankheit arbeitsunfähig und kannst deshalb nicht arbeiten, zahlt dein Arbeitgeber dir dein Entgelt weiter. Voraussetzung: Dich trifft kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit. Er zahlt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 6 Wochen lang. Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hast du für die neue Arbeitsunfähigkeit noch einmal Anspruch auf bis zu 6 Wochen – aber nur, wenn\n1. du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst oder\n2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit 12 Monate vergangen sind.\nIst keine der beiden Bedingungen erfüllt, beginnen für die erneute Arbeitsunfähigkeit keine neuen 6 Wochen."},{"nr":"2","einfach":"Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gilt auch, wenn du wegen einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs nicht arbeiten kannst. Das Gleiche gilt für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:\n- Eine Ärztin oder ein Arzt nimmt ihn innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis vor.\n- Die Schwangere verlangt den Abbruch.\n- Sie hat dem Arzt mit einer Bescheinigung nachgewiesen, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff bei einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen."},{"nr":"3","einfach":"Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht. Wirst du vorher krank und bist nach diesen 4 Wochen noch arbeitsunfähig, hast du ab dann Anspruch."}],"beispiel":{"titel":"8 Wochen krank","text":"Daniel arbeitet seit 2 Jahren in einem Lager. Im Februar bekommt er eine Lungenentzündung und ist 8 Wochen arbeitsunfähig. Verschuldet hat er die Krankheit nicht. Nach § 3 EntgFG zahlt sein Arbeitgeber ihm den Lohn für die ersten 6 Wochen weiter. Für die übrigen 2 Wochen muss der Arbeitgeber nach dieser Vorschrift nichts zahlen."},"wichtig":["Dein Arbeitgeber zahlt höchstens 6 Wochen; bei derselben Krankheit gibt es nur unter den Bedingungen in Absatz 1 Nr. 1 oder 2 erneut bis zu 6 Wochen.","Den Anspruch hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht.","Ein Anspruch besteht nur, wenn dich an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsunfähigkeit","erklaerung":"Du kannst wegen einer Krankheit deine Arbeit nicht leisten oder nur mit dem Risiko, dass die Krankheit schlimmer wird."},{"wort":"Entgeltfortzahlung","erklaerung":"Dein Arbeitgeber zahlt dir deinen Lohn oder dein Gehalt weiter, obwohl du nicht arbeitest."},{"wort":"Verschulden","erklaerung":"Eigene Schuld an der Arbeitsunfähigkeit. Die Gerichte nehmen das nur bei einem groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse an, siehe Hinweis zur Rechtsprechung."},{"wort":"Empfängnis","erklaerung":"Der Beginn der Schwangerschaft."},{"wort":"anerkannte Beratungsstelle","erklaerung":"Eine staatlich anerkannte Stelle, die Schwangere vor einem Schwangerschaftsabbruch berät."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange zahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn weiter?","antwort":"Nach § 3 Absatz 1 EntgFG bis zu 6 Wochen, wenn dich an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Den Anspruch hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht."},{"frage":"Bekomme ich bei derselben Krankheit noch einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung?","antwort":"Nur, wenn du vorher mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit 12 Monate vergangen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 2 EntgFG)."},{"frage":"Bekomme ich in den ersten 4 Wochen im neuen Job Lohnfortzahlung bei Krankheit?","antwort":"Nach § 3 Absatz 3 EntgFG nicht: Der Anspruch entsteht erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht. Bist du danach noch arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt, höchstens 6 Wochen lang."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch das fortgezahlte Entgelt ist"},{"norm":"§ 5 EntgFG","warum":"Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit zu melden und nachzuweisen"},{"norm":"§ 44 SGB V","warum":"Krankengeld von der Krankenkasse"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht legt „Verschulden“ seit Langem eng aus: Den Anspruch verliert nur, wer grob gegen das eigene Gesundheitsinteresse verstößt. 2015 entschied es, dass eine Alkoholsucht nicht ohne Weiteres als selbst verschuldet gilt.","leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nDann bekommen Sie trotzdem Ihren Lohn.\nIhr Arbeit-Geber zahlt den Lohn weiter.\nDas gilt für höchstens 6 Wochen.\nIhr Arbeits-Verhältnis muss dafür schon 4 Wochen bestehen.\nSie sind nach den 4 Wochen noch krank?\nDann bekommen Sie ab da Lohn.\nSie dürfen nicht selbst schuld an der Krankheit sein.\nManchmal kommt die gleiche Krankheit wieder.\nDann gibt es nur unter bestimmten Bedingungen wieder 6 Wochen Lohn.\nEine Bedingung ist: Die Krankheit hat Sie vorher 6 Monate lang nicht an der Arbeit gehindert.\nEine andere Bedingung ist: Seit dem ersten Krank-Sein mit dieser Krankheit sind 12 Monate vergangen.\nDie Lohn-Zahlung gibt es auch nach einem Schwangerschafts-Abbruch unter bestimmten Bedingungen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Absatz 3, Frage 3 und Leichte Sprache: Wer in den ersten 4 Wochen krank wird, konnte annehmen, für diese Krankheit gebe es gar keine Entgeltfortzahlung. Nach dem Wortlaut „entsteht“ der Anspruch mit Ablauf der 4 Wochen – dauert die Arbeitsunfähigkeit an, wird ab dann gezahlt (höchstens 6 Wochen). Ergänzt.","6-Wochen-Grenze, Wiederholungserkrankung (Nr. 1/2), Abs. 2, Beispiel (8 Wochen krank → 6 Wochen Zahlung) und praxis (BAG zu Verschulden, 2015 Alkoholsucht) geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3a","bezeichnung":"§ 3a EntgFG","titel_amtlich":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/3a/","original":[{"nr":"1","text":"Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen im Sinne von § 9 des Transfusionsgesetzes an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. § 3 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"2","text":"Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Empfängers von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen das an den Arbeitnehmer nach Absatz 1 fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten. Im Rahmen von Überkreuzlebendnierenspenden und nicht gerichteten anonymen Nierenspenden ist die Krankenkasse des Spenders der Niere befugt, dem Arbeitgeber des Spenders der Niere die nach Satz 1 erstattungspflichtige Krankenkasse zu benennen. Ist der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen gemäß § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, erstattet dieses dem Arbeitgeber auf Antrag die Kosten nach Satz 1 in Höhe des tariflichen Erstattungssatzes. Ist der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen bei einem Beihilfeträger des Bundes beihilfeberechtigt oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger, erstattet der zuständige Beihilfeträger dem Arbeitgeber auf Antrag die Kosten nach Satz 1 zum jeweiligen Bemessungssatz des Empfängers von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen; dies gilt entsprechend für sonstige öffentlich-rechtliche Träger von Kosten in Krankheitsfällen auf Bundesebene. Unterliegt der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen der Heilfürsorge im Bereich des Bundes oder der truppenärztlichen Versorgung, erstatten die zuständigen Träger auf Antrag die Kosten nach Satz 1. Mehrere Erstattungspflichtige haben die Kosten nach Satz 1 anteilig zu tragen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen."}],"erklaerung":{"nr":"3a","titel_einfach":"Lohn weiter nach einer Organ- oder Stammzellspende","kurz":"Nach § 3a EntgFG zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den Lohn weiter, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig ist; der Kostenträger des Empfängers erstattet ihm das.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Spendest du ein Organ oder Gewebe und kannst deshalb nicht arbeiten, zahlt dein Arbeitgeber dir deinen Lohn weiter. Das gilt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 6 Wochen lang. Die Spende muss nach §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes erfolgen. Dasselbe gilt für eine Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen nach § 9 des Transfusionsgesetzes. Separation heißt: Bestimmte Bestandteile werden aus dem Blut herausgetrennt. Wirst du wegen der Spende erneut arbeitsunfähig, gilt § 3 Absatz 1 Satz 2 EntgFG entsprechend. Du kannst dann noch einmal bis zu 6 Wochen Lohn bekommen, wenn\n1. du vorher mindestens 6 Monate nicht deswegen arbeitsunfähig warst oder\n2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit deswegen 12 Monate vergangen sind."},{"nr":"2","einfach":"Dein Arbeitgeber bekommt das Geld auf Antrag erstattet. Erstattet werden der fortgezahlte Lohn und die Beiträge, die der Arbeitgeber darauf zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung tragen muss. Wer erstattet, hängt davon ab, wie der Mensch versichert ist, der die Spende bekommt:\n- Gesetzlich versichert: seine gesetzliche Krankenkasse.\n- Privat versichert nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes: sein privates Krankenversicherungsunternehmen, in Höhe des tariflichen Erstattungssatzes.\n- Beihilfeberechtigt beim Bund oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger: der zuständige Beihilfeträger, zum Bemessungssatz des Empfängers. Das gilt entsprechend für sonstige öffentlich-rechtliche Träger von Kosten im Krankheitsfall auf Bundesebene.\n- Heilfürsorge im Bereich des Bundes oder truppenärztliche Versorgung: die zuständigen Träger.\nSind mehrere zur Erstattung verpflichtet, tragen sie die Kosten anteilig. Bei Überkreuz-Lebendnierenspenden und nicht gerichteten anonymen Nierenspenden darf die Krankenkasse des Spenders dem Arbeitgeber des Spenders nennen, welche Krankenkasse erstatten muss. Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er braucht, um die Erstattung zu verlangen."}],"beispiel":{"titel":"Nierenspende für die Schwester","text":"Kemal arbeitet seit Jahren als Busfahrer in Nürnberg. Er spendet seiner Schwester eine Niere und ist danach 5 Wochen arbeitsunfähig. Nach § 3a Absatz 1 EntgFG zahlt sein Arbeitgeber ihm für diese 5 Wochen den Lohn weiter. Die Schwester ist gesetzlich krankenversichert. Ihre Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag den Lohn und die Arbeitgeberbeiträge (§ 3a Absatz 2 EntgFG). Kemal muss seinem Arbeitgeber dafür unverzüglich die nötigen Angaben machen."},"wichtig":["Bist du wegen einer solchen Spende arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber deinen Lohn bis zu 6 Wochen weiter.","Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er für die Erstattung braucht.","Dein Arbeitgeber bekommt das Geld auf Antrag von der Krankenversicherung oder dem Kostenträger des Empfängers zurück."],"begriffe":[{"wort":"Separation","erklaerung":"Das Heraustrennen bestimmter Bestandteile aus dem Blut, zum Beispiel von Blutstammzellen."},{"wort":"Überkreuzlebendnierenspende","erklaerung":"Spender-Empfänger-Paare tauschen: Jeder Spender gibt seine Niere an den Empfänger eines anderen Paares, weil sie zum eigenen Empfänger nicht passt."},{"wort":"nicht gerichtete anonyme Nierenspende","erklaerung":"Jemand spendet eine Niere, ohne festzulegen, wer sie bekommt, und ohne den Empfänger zu kennen."},{"wort":"Beihilfeträger","erklaerung":"Die Stelle, die zum Beispiel Beamtinnen und Beamten einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir möglich und zumutbar ist."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Lohn, wenn ich nach einer Organspende nicht arbeiten kann?","antwort":"Ja. Nach § 3a Absatz 1 EntgFG zahlt dein Arbeitgeber bis zu 6 Wochen weiter, wenn du wegen einer Organ- oder Gewebespende nach §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes arbeitsunfähig bist."},{"frage":"Bekomme ich nach einer Stammzellspende Lohnfortzahlung?","antwort":"Ja, wenn du wegen einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen nach § 9 des Transfusionsgesetzes arbeitsunfähig bist. Dann zahlt dein Arbeitgeber nach § 3a Absatz 1 EntgFG bis zu 6 Wochen deinen Lohn weiter."},{"frage":"Wer bezahlt am Ende die Lohnfortzahlung bei einer Organspende?","antwort":"Zuerst zahlt dein Arbeitgeber. Auf Antrag erstattet ihm die Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger des Empfängers den Lohn und die Arbeitgeberbeiträge (§ 3a Absatz 2 EntgFG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit; Satz 2 regelt die erneute Arbeitsunfähigkeit"},{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch der fortgezahlte Lohn ist"},{"norm":"§ 8 EntgFG","warum":"Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen spenden ein Organ.\nZum Beispiel eine Niere.\nAndere Menschen spenden Stamm-Zellen aus dem Blut.\nNach der Spende können sie vielleicht nicht arbeiten.\nDann zahlt der Arbeit-Geber den Lohn weiter.\nDas gilt für höchstens 6 Wochen.\nDer Arbeit-Geber bekommt das Geld später zurück.\nDas Geld kommt meist von einer Kranken-Kasse.\nGemeint ist die Kranken-Kasse von dem Empfänger.\nDer Empfänger bekommt die Spende.\nSie müssen Ihrem Arbeit-Geber dafür schnell alle nötigen Angaben geben."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 EntgFG","titel_amtlich":"Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/4/","original":[{"nr":"1","text":"Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."},{"nr":"1a","text":"Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen."},{"nr":"2","text":"Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 3 oder nach § 3a verpflichtet, bemißt sich die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für diesen Feiertag nach § 2."},{"nr":"3","text":"Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2."},{"nr":"4","text":"Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"Wie viel Lohn du bei Krankheit bekommst","kurz":"Nach § 4 EntgFG bekommen kranke Arbeitnehmer bei der Lohnfortzahlung das Entgelt für ihre regelmäßige Arbeitszeit; zusätzliches Geld für Überstunden zählt nicht mit.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Während der Lohnfortzahlung bei Krankheit (§ 3 Absatz 1) oder nach einer Organ- oder Gewebespende (§ 3a Absatz 1) bekommst du den Lohn, der dir für deine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Es kommt auf die Arbeitszeit an, die für dich maßgebend ist."},{"nr":"1a","einfach":"Zwei Dinge gehören dabei nicht zum Lohn:\n- das Geld, das du zusätzlich für Überstunden bekommst,\n- Geld für Aufwendungen, also Ersatz für Kosten wie Fahrtkosten. Das gilt aber nur, wenn du dieses Geld auch sonst nur bekommst, wenn dir die Kosten tatsächlich entstehen, und sie dir während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen.\nWirst du nach dem Ergebnis deiner Arbeit bezahlt, zum Beispiel im Akkord, wird mit dem Durchschnittsverdienst gerechnet. Gemeint ist der Verdienst, den du in deiner regelmäßigen Arbeitszeit erzielen kannst."},{"nr":"2","einfach":"Bist du an einem gesetzlichen Feiertag arbeitsunfähig und muss dein Arbeitgeber dir nach § 3 oder § 3a Lohn weiterzahlen, richtet sich die Höhe für diesen Feiertag nach § 2 EntgFG (Lohn an Feiertagen)."},{"nr":"3","einfach":"Wird in deinem Betrieb kürzer gearbeitet und hättest du deshalb auch gesund weniger verdient, gilt die verkürzte Arbeitszeit als deine regelmäßige Arbeitszeit, solange sie dauert. Du bekommst dann also den Lohn für die verkürzte Arbeitszeit. Das gilt nicht im Fall von § 2 Absatz 2 EntgFG (Feiertag während Kurzarbeit)."},{"nr":"4","einfach":"Ein Tarifvertrag kann festlegen, dass der fortgezahlte Lohn anders berechnet wird als nach den Absätzen 1, 1a und 3. Gilt ein solcher Tarifvertrag in deinem Bereich, ohne dass du und dein Arbeitgeber an ihn gebunden seid, könnt ihr vereinbaren, dass seine Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für euch gelten."}],"beispiel":{"titel":"Krank: Lohn ja, Fahrgeld nein","text":"Leon arbeitet 40 Stunden pro Woche als Monteur in Bielefeld und verdient 3.200 € brutto im Monat. Für jede Fahrt zu einer Baustelle bekommt er 20 € Fahrgeld erstattet. Im Februar ist er 2 Wochen krank und arbeitsunfähig. Nach § 4 Absatz 1 EntgFG bekommt er für diese Zeit den Lohn für seine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden. Weil er während der Krankheit keine Fahrten hat, bekommt er nach Absatz 1a kein Fahrgeld."},"wichtig":["Bei der Lohnfortzahlung bekommst du den Lohn, der dir für deine regelmäßige Arbeitszeit zusteht.","Zusätzliches Geld für Überstunden und Kostenersatz für Kosten, die dir während der Krankheit nicht entstehen, gehören nicht dazu.","Ein Tarifvertrag kann die Berechnung anders regeln."],"begriffe":[{"wort":"maßgebende regelmäßige Arbeitszeit","erklaerung":"Die Arbeitszeit, die für dich normalerweise gilt – zum Beispiel 40 Stunden pro Woche."},{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Kosten, die dir durch die Arbeit entstehen, etwa Fahrtkosten oder Spesen."},{"wort":"auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung","erklaerung":"Bezahlung nach dem Arbeitsergebnis, zum Beispiel Akkordlohn nach Stückzahl."},{"wort":"verkürzt arbeiten","erklaerung":"Im Betrieb wird vorübergehend weniger gearbeitet, zum Beispiel bei Kurzarbeit."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich bei Krankheit meinen vollen Lohn?","antwort":"Nach § 4 Absatz 1 EntgFG bekommst du den Lohn, der dir für deine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Zusätzliches Geld für Überstunden und bestimmter Kostenersatz zählen nicht dazu (Absatz 1a). Ein Tarifvertrag kann die Berechnung anders regeln (Absatz 4)."},{"frage":"Werden Überstunden bei der Lohnfortzahlung bezahlt?","antwort":"Nach dem Wortlaut von § 4 Absatz 1a EntgFG gehört das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt nicht zum fortgezahlten Lohn. Wie die Gerichte regelmäßig geleistete Überstunden behandeln, steht unten unter „So sehen es die Gerichte“."},{"frage":"Wie viel Lohnfortzahlung bekomme ich während Kurzarbeit?","antwort":"Nach § 4 Absatz 3 EntgFG gilt während der Kurzarbeit die verkürzte Arbeitszeit als deine regelmäßige Arbeitszeit. Du bekommst also den Lohn, den du bei Kurzarbeit auch gesund bekommen hättest."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Lohn an gesetzlichen Feiertagen"},{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 3a EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung nach einer Organ- oder Gewebespende"},{"norm":"§ 12 EntgFG","warum":"Außer nach Absatz 4 darf nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 2001 entschieden: Leistest du über längere Zeit regelmäßig Überstunden, gehören sie zu deiner regelmäßigen Arbeitszeit und werden bei der Lohnfortzahlung mitbezahlt.","leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nDann zahlt Ihr Arbeit-Geber Ihren Lohn weiter.\nSie bekommen den Lohn für Ihre normale Arbeits-Zeit.\nExtra-Geld für Über-Stunden zählt nicht dazu.\nManchmal bekommen Sie Geld für Kosten.\nZum Beispiel Geld für Fahrten zu einer Bau-Stelle.\nSie fahren nicht, weil Sie krank sind.\nDann bekommen Sie dieses Geld nicht.\nVielleicht arbeitet Ihr Betrieb gerade weniger.\nDas heißt Kurz-Arbeit.\nDann bekommen Sie den Lohn für die kürzere Arbeits-Zeit.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Entgelt für die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit, Ausnahme Überstundenvergütung und tatsächlicher Aufwendungsersatz, Akkord-Durchschnitt, Feiertag (§ 2), Kurzarbeit und Tariföffnung geprüft; Beispiel (kein Fahrgeld ohne Fahrten) korrekt; praxis (BAG 2001 zu regelmäßigen Überstunden) zutreffend und in Frage 2 verknüpft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4a","bezeichnung":"§ 4a EntgFG","titel_amtlich":"Kürzung von Sondervergütungen","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/4a/","original":[{"nr":null,"text":"Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten."}],"erklaerung":{"nr":"4a","titel_einfach":"Darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit sinken?","kurz":"Nach § 4a EntgFG darf vereinbart werden, dass Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden – pro Krankheitstag um höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdiensts.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manche Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum laufenden Lohn Sondervergütungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld. Du und dein Arbeitgeber dürft vereinbaren, dass solche Sondervergütungen gekürzt werden. Das ist auch für Zeiten erlaubt, in denen du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist. Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit darf die Kürzung aber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts betragen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."}],"beispiel":{"titel":"Weihnachtsgeld nach 4 Krankheitstagen","text":"Anna verdient im Jahresdurchschnitt 120 € pro Arbeitstag. Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass ihr Weihnachtsgeld von 1.500 € für Krankheitstage gekürzt wird. In diesem Jahr war sie 4 Tage krank und arbeitsunfähig. Nach § 4a EntgFG darf pro Krankheitstag höchstens ein Viertel von 120 € abgezogen werden, also 30 €. Bei 4 Tagen sind das höchstens 120 €. Anna bekommt also mindestens 1.380 € Weihnachtsgeld."},"wichtig":["Eine Kürzung wegen Krankheit erlaubt § 4a EntgFG nur, wenn sie vereinbart ist.","Pro Krankheitstag darf höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."],"begriffe":[{"wort":"Sondervergütungen","erklaerung":"Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt, zum Beispiel Weihnachtsgeld."},{"wort":"laufendes Arbeitsentgelt","erklaerung":"Dein regelmäßiger Lohn, zum Beispiel dein Monatsgehalt."},{"wort":"Jahresdurchschnitt","erklaerung":"Der Durchschnittswert über ein ganzes Jahr."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen, weil ich krank war?","antwort":"Ja, wenn das vereinbart ist. § 4a EntgFG erlaubt eine solche Vereinbarung auch für Krankheitszeiten. Pro Krankheitstag darf aber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."},{"frage":"Wie viel darf von einer Sonderzahlung pro Krankheitstag abgezogen werden?","antwort":"Nach § 4a Satz 2 EntgFG höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch der fortgezahlte laufende Lohn ist"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Firmen zahlen Extra-Geld.\nZum Beispiel Weihnachts-Geld.\nSie waren krank.\nDann darf das Extra-Geld kleiner werden.\nDas muss aber vereinbart sein.\nZum Beispiel im Arbeits-Vertrag.\nEs gibt eine Grenze.\nFür jeden Krank-Tag darf die Firma nur einen Teil abziehen.\nDas ist höchstens ein Viertel vom Lohn für einen Arbeits-Tag."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 EntgFG","titel_amtlich":"Anzeige- und Nachweispflichten","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/5/","original":[{"nr":"1","text":"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."},{"nr":"1a","text":"Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht\n\n1. für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten ausüben (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), und\n2. in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt."},{"nr":"2","text":"Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Krankmeldung: Was du deinem Arbeitgeber sagen musst","kurz":"Nach § 5 EntgFG müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden; dauert sie länger als 3 Kalendertage, braucht es eine ärztliche Bescheinigung, die gesetzlich Versicherte nicht selbst vorlegen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du arbeitsunfähig, musst du das deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Sag ihm auch, wie lange es voraussichtlich dauert. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Für die ärztliche Bescheinigung gilt:\n- Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Darin stehen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Du musst sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorlegen.\n- Dein Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen.\n- Bist du länger arbeitsunfähig als in der Bescheinigung angegeben, musst du eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.\n- Bist du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss auf der Bescheinigung ein Vermerk deines Arztes stehen: dass er der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung mit Befund und voraussichtlicher Dauer schickt.\nFür Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse gelten diese Regeln zur Bescheinigung nicht; für sie gilt Absatz 1a – mit Ausnahmen."},{"nr":"1a","einfach":"Bist du Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse, gelten für dich die Sätze 2 bis 5 aus Absatz 1 nicht. Du musst die ärztliche Bescheinigung deinem Arbeitgeber also nicht vorlegen. Stattdessen musst du zu denselben Zeitpunkten ärztlich feststellen lassen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Außerdem musst du dir eine ärztliche Bescheinigung darüber aushändigen lassen. Die Pflicht, dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankzumelden (Absatz 1 Satz 1), bleibt bestehen. Diese Sonderregel gilt nicht:\n1. für Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und\n2. wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.\nIn diesen beiden Fällen gilt Absatz 1 vollständig."},{"nr":"2","einfach":"Bist du bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland, gilt Folgendes:\n- Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort mitteilen, und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg. Die Kosten dafür trägt dein Arbeitgeber.\n- Bist du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, musst du auch ihr die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als gemeldet, musst du der Krankenkasse mitteilen, wie lange sie voraussichtlich noch dauert.\n- Die Krankenkassen können festlegen, dass du diese Meldungen auch bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger machen kannst.\n- Der Vermerk des Arztes nach Absatz 1 Satz 5 ist hier nicht nötig.\n- Kommst du arbeitsunfähig nach Deutschland zurück, musst du das deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich melden."}],"beispiel":{"titel":"Krank ab Montag – was Ben tun muss","text":"Ben arbeitet von Montag bis Freitag in einem Supermarkt in Erfurt und ist gesetzlich krankenversichert. Am Montag wird er krank. Er ruft gleich morgens seine Chefin an und sagt, dass er voraussichtlich bis Freitag ausfällt. Weil die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert, muss Ben sie spätestens am Donnerstag ärztlich feststellen lassen und sich eine Bescheinigung aushändigen lassen (§ 5 Absatz 1a EntgFG). Vorlegen muss er die Bescheinigung nicht."},"wichtig":["Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen – auch wenn du gesetzlich versichert bist.","Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, brauchst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung; dein Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen.","Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung nicht vorlegen, sondern sich aushändigen lassen; Ausnahmen stehen in Absatz 1a Satz 3."],"begriffe":[{"wort":"Kalendertage","erklaerung":"Alle Tage des Kalenders, also auch Wochenenden und Feiertage – nicht nur Arbeitstage."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir möglich und zumutbar ist."},{"wort":"vertragsärztliche Versorgung","erklaerung":"Die ärztliche Versorgung für gesetzlich Versicherte. Ärzte, die daran teilnehmen, rechnen mit den Krankenkassen ab."},{"wort":"geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten","erklaerung":"Ein Minijob in einem privaten Haushalt, zum Beispiel als Haushaltshilfe."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann brauche ich eine Krankschreibung für den Arbeitgeber?","antwort":"Nach § 5 Absatz 1 EntgFG, wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert – spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Dein Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen. Bist du gesetzlich versichert, musst du sie nicht vorlegen, sondern die Arbeitsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt ärztlich feststellen lassen (Absatz 1a)."},{"frage":"Muss ich meinem Arbeitgeber noch den gelben Schein geben?","antwort":"Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, nein: Nach § 5 Absatz 1a EntgFG musst du die Bescheinigung nicht vorlegen. Du musst dich aber krankmelden, die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich feststellen und dir eine Bescheinigung aushändigen lassen. Ausnahmen gelten für Minijobs in Privathaushalten und für Ärzte ohne Kassenzulassung."},{"frage":"Was muss ich tun, wenn ich im Ausland krank werde?","antwort":"Nach § 5 Absatz 2 EntgFG musst du deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse auf dem schnellsten Weg mitteilen; die Kosten trägt er. Gesetzlich Versicherte müssen es auch der Krankenkasse melden. Kommst du arbeitsunfähig zurück, musst du das beiden unverzüglich mitteilen."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 7 EntgFG","warum":"Der Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung fehlt"},{"norm":"§ 109 SGB IV","warum":"Wie der Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse abruft"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nDann müssen Sie Ihrem Arbeit-Geber schnell Bescheid sagen.\nSagen Sie auch: So lange bin ich wahrscheinlich krank.\nVielleicht sind Sie länger als 3 Tage krank.\nDann brauchen Sie eine Krank-Schreibung vom Arzt.\nDer Arzt schreibt auf: Sie können nicht arbeiten.\nIhr Arbeit-Geber darf die Krank-Schreibung auch früher verlangen.\nSind Sie in einer gesetzlichen Kranken-Kasse?\nDann müssen Sie die Krank-Schreibung nicht beim Arbeit-Geber abgeben.\nSie bekommen das Papier aber vom Arzt.\nEs gibt Ausnahmen.\nSind Sie im Ausland krank?\nDann müssen Sie es Ihrem Arbeit-Geber schnell sagen.\nSagen Sie auch Ihre Adresse im Ausland.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Unverzügliche Meldung (auch für gesetzlich Versicherte), Bescheinigung ab mehr als 3 Kalendertagen am darauffolgenden Arbeitstag, frühere Anforderung, Sonderregel Abs. 1a mit Ausnahmen (Minijob im Privathaushalt, Arzt ohne Kassenzulassung) und Auslandsfall geprüft; Beispiel (krank ab Montag → Feststellung spätestens Donnerstag) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 EntgFG","titel_amtlich":"Forderungsübergang bei Dritthaftung","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/6/","original":[{"nr":"1","text":"Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen."},{"nr":"3","text":"Der Forderungsübergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"Wenn ein anderer an deiner Arbeitsunfähigkeit schuld ist","kurz":"Nach § 6 EntgFG geht der Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen einen Dritten wegen Verdienstausfalls auf den Arbeitgeber über, soweit dieser den Lohn fortgezahlt hat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Manchmal ist ein anderer daran schuld, dass du arbeitsunfähig bist, zum Beispiel ein Autofahrer bei einem Unfall. Kannst du von diesem Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz für deinen Verdienstausfall verlangen, geht dieser Anspruch auf deinen Arbeitgeber über. Das gilt, soweit dein Arbeitgeber dir nach diesem Gesetz den Lohn weitergezahlt hat. Dazu zählen auch die Arbeitgeberbeiträge, die er darauf gezahlt hat: zur Bundesagentur für Arbeit, zur Sozialversicherung, zur Pflegeversicherung und zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Dein Arbeitgeber kann diesen Anspruch dann selbst gegen den Dritten geltend machen."},{"nr":"2","einfach":"Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er braucht, um den Schadensersatz zu verlangen – zum Beispiel, wer den Unfall verursacht hat."},{"nr":"3","einfach":"Der Übergang des Anspruchs darf nicht zu deinem Nachteil geltend gemacht werden. Hast du gegen den Dritten noch eigene Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld, darf dein Arbeitgeber seinen übergegangenen Anspruch also nicht zu deinem Nachteil durchsetzen."}],"beispiel":{"titel":"Unfall mit dem Fahrrad","text":"Elif wird in ihrer Freizeit auf dem Fahrrad von einem Autofahrer angefahren, der allein schuld ist. Sie ist 4 Wochen arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber zahlt ihr in dieser Zeit den Lohn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz weiter. Elifs Anspruch gegen den Autofahrer auf Ersatz des Verdienstausfalls geht nach § 6 Absatz 1 EntgFG insoweit auf ihren Arbeitgeber über. Elif muss ihrem Arbeitgeber unverzüglich die nötigen Angaben machen, etwa Name und Kennzeichen des Autofahrers (Absatz 2)."},"wichtig":["Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er braucht, um den Schadensersatz vom Dritten zu verlangen.","Der Übergang des Anspruchs auf deinen Arbeitgeber darf nicht zu deinem Nachteil geltend gemacht werden."],"begriffe":[{"wort":"Forderungsübergang","erklaerung":"Ein Anspruch wechselt von einer Person zu einer anderen – hier von dir zu deinem Arbeitgeber."},{"wort":"Dritter","erklaerung":"Eine andere Person als du und dein Arbeitgeber, zum Beispiel ein Unfallgegner."},{"wort":"Schadensersatz","erklaerung":"Geld, mit dem jemand einen Schaden ausgleichen muss, für den er verantwortlich ist."},{"wort":"Verdienstausfall","erklaerung":"Das Geld, das du nicht verdienst, weil du nicht arbeiten kannst."}],"fragen":[{"frage":"Wer bekommt den Schadensersatz für meinen Verdienstausfall, wenn ein anderer an meinem Unfall schuld ist?","antwort":"Soweit dein Arbeitgeber dir nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz den Lohn weitergezahlt hat, geht dein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls nach § 6 Absatz 1 EntgFG auf ihn über. Er kann ihn dann gegen den Verursacher geltend machen."},{"frage":"Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wer den Unfall verursacht hat?","antwort":"Ja, soweit er die Angaben braucht, um den Schadensersatz geltend zu machen. Nach § 6 Absatz 2 EntgFG musst du sie ihm unverzüglich machen."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 7 EntgFG","warum":"Der Arbeitgeber darf die Zahlung verweigern, wenn du den Übergang verhinderst"}],"praxis":null,"leicht":"Ein anderer Mensch ist schuld an Ihrer Verletzung.\nZum Beispiel bei einem Auto-Unfall.\nSie können nicht arbeiten.\nIhr Arbeit-Geber zahlt Ihren Lohn weiter.\nDer andere Mensch muss für den Schaden bezahlen.\nDann darf Ihr Arbeit-Geber das Geld für den Lohn von ihm verlangen.\nSie müssen Ihrem Arbeit-Geber dafür schnell Angaben geben.\nZum Beispiel den Namen von dem anderen Menschen.\nIhnen darf dadurch kein Nachteil entstehen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 EntgFG","titel_amtlich":"Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/7/","original":[{"nr":"1","text":"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,\n\n1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;\n2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat."}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zurückhalten darf","kurz":"Nach § 7 EntgFG darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die nötige ärztliche Bescheinigung fehlt oder wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs verhindert.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung in diesen Fällen verweigern:\n1. solange du die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 vorlegen musst, oder solange du deine Pflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland nach § 5 Absatz 2 nicht erfüllst;\n2. wenn du verhinderst, dass dein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten auf deinen Arbeitgeber übergeht (§ 6).\nIm Fall von Nummer 1 gilt das Recht nur, solange du die Pflicht nicht erfüllst. Gesetzlich Versicherte müssen nach § 5 Absatz 1a in der Regel keine Bescheinigung vorlegen."},{"nr":"2","einfach":"Das gilt nicht, wenn du die Verletzung dieser Pflichten nicht zu vertreten hast. Trifft dich also keine Schuld daran, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern."}],"beispiel":{"titel":"Bescheinigung vergessen","text":"Kai ist privat krankenversichert und arbeitet in einem Architekturbüro in Stuttgart. Er ist ab Montag 2 Wochen krank und arbeitsunfähig. Die ärztliche Bescheinigung hätte er spätestens am Donnerstag vorlegen müssen. Er vergisst es und reicht sie erst am Montag der zweiten Woche ein. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 EntgFG darf sein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung fehlt. Mit der Vorlage endet dieses Recht."},"wichtig":["Fehlt die ärztliche Bescheinigung, die du vorlegen musst, darf dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern – aber nur, solange sie fehlt.","Hast du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern."],"begriffe":[{"wort":"Leistungsverweigerungsrecht","erklaerung":"Das Recht, eine Zahlung zurückzuhalten, die man eigentlich schuldet."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber den Lohn zurückhalten, wenn meine Krankschreibung fehlt?","antwort":"Ja, solange du eine ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 EntgFG vorlegen musst (§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG). Das gilt nicht, wenn du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hast (Absatz 2)."},{"frage":"Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich die Krankschreibung nachreiche?","antwort":"§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG erlaubt deinem Arbeitgeber das Verweigern nur, solange die Bescheinigung fehlt. Legst du sie vor, endet dieses Recht."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 EntgFG","warum":"Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit zu melden und nachzuweisen"},{"norm":"§ 6 EntgFG","warum":"Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Arbeitgeber"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank und bekommen weiter Lohn.\nDafür haben Sie aber Pflichten.\nVielleicht müssen Sie eine Krank-Schreibung abgeben.\nSie geben die Krank-Schreibung nicht ab.\nDann darf Ihr Arbeit-Geber den Lohn zurück-halten.\nDas gilt nur bis zur Abgabe der Krank-Schreibung.\nVielleicht können Sie nichts dafür.\nDann muss der Arbeit-Geber trotzdem zahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 EntgFG","titel_amtlich":"Beendigung des Arbeitsverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/8/","original":[{"nr":"1","text":"Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt."},{"nr":"2","text":"Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Lohnfortzahlung, wenn der Job während der Krankheit endet","kurz":"Nach § 8 EntgFG bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, wenn der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit kündigt; endet der Job aus anderen Gründen, endet auch der Anspruch.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kündigt dein Arbeitgeber dir aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, behältst du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Kündigung ändert daran nichts – auch wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit endet. Der Lohn wird dann weitergezahlt, höchstens bis zur Dauer nach § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 EntgFG (6 Wochen). Das Gleiche gilt, wenn du selbst kündigst, und zwar aus einem Grund, den dein Arbeitgeber zu vertreten hat. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass du ohne Kündigungsfrist kündigen darfst. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, regelt § 626 BGB."},{"nr":"2","einfach":"In anderen Fällen endet dein Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn die Höchstdauer nach § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch nicht abgelaufen ist. Das gilt, wenn\n- das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft, oder\n- es durch eine Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 genannten Gründen endet."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung wegen der Krankheit","text":"Sven arbeitet seit 3 Monaten in einer Gärtnerei in Potsdam und ist noch in der Probezeit. Er wird krank und ist 5 Wochen arbeitsunfähig. In der ersten Woche kündigt ihm sein Arbeitgeber wegen der Krankheit mit einer Frist von 2 Wochen. Nach § 8 Absatz 1 EntgFG behält Sven seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sein Arbeitgeber muss ihm den Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen, bis die 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit vorbei sind."},"wichtig":["Kündigt dein Arbeitgeber aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, bleibt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, höchstens bis zu 6 Wochen.","Endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, zum Beispiel durch Ablauf einer Befristung, endet auch der Anspruch."],"begriffe":[{"wort":"aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit","erklaerung":"Die Arbeitsunfähigkeit war der Auslöser für die Kündigung."},{"wort":"Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist","erklaerung":"Eine fristlose Kündigung, die sofort wirkt. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund erlaubt (§ 626 BGB)."},{"wort":"ohne dass es einer Kündigung bedarf","erklaerung":"Das Arbeitsverhältnis endet von selbst, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn mir während der Krankheit gekündigt wird?","antwort":"Kündigt dein Arbeitgeber aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, bleibt dein Anspruch nach § 8 Absatz 1 EntgFG bestehen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus – höchstens für die 6 Wochen nach § 3 EntgFG. Kündigt er aus anderen Gründen, endet der Anspruch mit dem Arbeitsverhältnis (Absatz 2)."},{"frage":"Was passiert mit der Lohnfortzahlung, wenn mein befristeter Vertrag während der Krankheit endet?","antwort":"Nach § 8 Absatz 2 EntgFG endet der Anspruch dann mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, weil es ohne Kündigung endet."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 3a EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung nach einer Organ- oder Gewebespende"},{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Wann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nIhr Arbeit-Geber zahlt den Lohn weiter.\nJetzt kündigt Ihr Arbeit-Geber.\nDer Grund ist Ihre Krankheit.\nDann muss er den Lohn trotzdem weiter-zahlen.\nDas gilt auch nach dem Ende der Arbeit.\nEs gilt höchstens für 6 Wochen.\nManchmal endet die Arbeit aus einem anderen Grund.\nZum Beispiel: Der Vertrag war nur für eine bestimmte Zeit.\nDann endet auch die Lohn-Zahlung."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 EntgFG","titel_amtlich":"Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/9/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Ist der Arbeitnehmer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten die §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 unverzüglich mitzuteilen und ihm\n\na) eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Sozialleistungsträger nach Absatz 1 Satz 1 oder\nb) eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 Satz 2\nunverzüglich vorzulegen."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Lohn weiter während Kur und Reha","kurz":"Nach § 9 EntgFG zahlt der Arbeitgeber den Lohn auch während einer bewilligten oder ärztlich verordneten Kur oder Reha weiter – entsprechend den Regeln für Krankheit.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kannst du wegen einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht arbeiten, gelten die Regeln zur Lohnfortzahlung bei Krankheit entsprechend (§§ 3 bis 4a und 6 bis 8). Dein Arbeitgeber zahlt also auch während einer Kur oder Reha den Lohn weiter, nach § 3 bis zu 6 Wochen. Voraussetzung ist:\n- Ein Sozialleistungsträger hat die Maßnahme bewilligt, zum Beispiel die gesetzliche Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung oder eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung, und\n- die Maßnahme findet in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation statt.\nBist du nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten diese Regeln, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Maßnahme verordnet hat. Sie muss dann in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleichbaren Einrichtung stattfinden."},{"nr":"2","einfach":"Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wann die Maßnahme beginnt, wie lange sie voraussichtlich dauert und ob sie verlängert wird. Außerdem musst du ihm unverzüglich vorlegen:\na) eine Bescheinigung, dass ein Sozialleistungsträger die Maßnahme bewilligt hat (Fall von Absatz 1 Satz 1), oder\nb) eine ärztliche Bescheinigung, dass die Maßnahme erforderlich ist (Fall von Absatz 1 Satz 2)."}],"beispiel":{"titel":"Drei Wochen Reha wegen Rückenproblemen","text":"Petra arbeitet seit 8 Jahren als Pflegerin in einem Heim in Kassel. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt ihr wegen Rückenproblemen eine 3-wöchige Reha in einer Reha-Klinik. Wegen ihres Rückens war sie vorher nicht krankgeschrieben. Gleich nach dem Bescheid teilt Petra ihrem Arbeitgeber Beginn und Dauer mit und legt ihm die Bewilligung vor (§ 9 Absatz 2 EntgFG). Während der 3 Wochen zahlt ihr Arbeitgeber nach § 9 Absatz 1 EntgFG ihren Lohn weiter – entsprechend den Regeln für Krankheit."},"wichtig":["Du musst deinem Arbeitgeber Beginn, voraussichtliche Dauer und eine Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitteilen.","Du musst ihm unverzüglich die Bewilligung des Sozialleistungsträgers oder eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit vorlegen.","Für die Lohnfortzahlung gelten die Regeln bei Krankheit entsprechend – also bis zu 6 Wochen."],"begriffe":[{"wort":"Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation","erklaerung":"Eine Behandlung wie eine Kur oder Reha. Sie soll einer Krankheit vorbeugen oder nach einer Krankheit helfen, wieder gesund und arbeitsfähig zu werden."},{"wort":"Sozialleistungsträger","erklaerung":"Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt, zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Krankenkasse."},{"wort":"bewilligt","erklaerung":"Genehmigt: Der Sozialleistungsträger hat entschieden, dass du die Maßnahme bekommst."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich während einer Reha meinen Lohn weiter?","antwort":"Ja, wenn ein Sozialleistungsträger wie die Rentenversicherung die Reha bewilligt hat und sie in einer Reha-Einrichtung stattfindet. Dann gelten nach § 9 Absatz 1 EntgFG die Regeln zur Lohnfortzahlung bei Krankheit entsprechend, also bis zu 6 Wochen."},{"frage":"Was muss ich meinem Arbeitgeber vor einer Kur mitteilen?","antwort":"Nach § 9 Absatz 2 EntgFG musst du ihm unverzüglich Beginn, voraussichtliche Dauer und eine Verlängerung der Maßnahme mitteilen. Außerdem musst du ihm unverzüglich die Bewilligung oder eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit vorlegen."},{"frage":"Bekomme ich als Privatversicherter Lohnfortzahlung während einer Kur?","antwort":"Ja, wenn du nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht gesetzlich rentenversichert bist und die Maßnahme ärztlich verordnet wurde. Sie muss in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung stattfinden (§ 9 Absatz 1 Satz 2 EntgFG). Dann gelten die Regeln zur Lohnfortzahlung bei Krankheit entsprechend."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch der fortgezahlte Lohn ist"},{"norm":"§ 10 BUrlG","warum":"Kur und Reha zählen nicht als Urlaub, soweit der Lohn weitergezahlt wird"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen machen eine Kur oder eine Reha.\nDort sollen sie gesund werden.\nOder sie sollen gesund bleiben.\nIn dieser Zeit können sie nicht arbeiten.\nDer Arbeit-Geber zahlt dann den Lohn weiter.\nDas gilt wie bei einer Krankheit.\nMeist muss eine Stelle die Kur genehmigen.\nZum Beispiel die Renten-Versicherung.\nSie müssen Ihrem Arbeit-Geber schnell Bescheid sagen.\nSagen Sie ihm: Wann beginnt die Kur, und wie lange dauert sie?\nSie müssen ihm auch ein Papier geben.\nAuf dem Papier steht: Die Kur ist genehmigt.\nOder ein Arzt schreibt: Die Kur ist nötig."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 EntgFG","titel_amtlich":"Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/10/","original":[{"nr":"1","text":"In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) und ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstabe a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte haben gegen ihren Auftraggeber oder, falls sie von einem Zwischenmeister beschäftigt werden, gegen diesen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Arbeitsentgelt. Der Zuschlag beträgt\n\n1. für Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten 3,4 vom Hundert,\n2. für Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2 Buchstabe b und c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten 6,4 vom Hundert\ndes Arbeitsentgelts vor Abzug der Steuern, des Beitrags zur Bundesagentur für Arbeit und der Sozialversicherungsbeiträge ohne Unkostenzuschlag und ohne die für den Lohnausfall an gesetzlichen Feiertagen, den Urlaub und den Arbeitsausfall infolge Krankheit zu leistenden Zahlungen. Der Zuschlag für die unter Nummer 2 aufgeführten Personen dient zugleich zur Sicherung der Ansprüche der von ihnen Beschäftigten."},{"nr":"2","text":"Zwischenmeister, die den in Heimarbeit Beschäftigten nach § 1 Abs. 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind, haben gegen ihren Auftraggeber Anspruch auf Vergütung der von ihnen nach Absatz 1 nachweislich zu zahlenden Zuschläge."},{"nr":"3","text":"Die nach den Absätzen 1 und 2 in Betracht kommenden Zuschläge sind gesondert in den Entgeltbeleg einzutragen."},{"nr":"4","text":"Für Heimarbeiter (§ 1 Abs. 1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes) kann durch Tarifvertrag bestimmt werden, daß sie statt der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Leistungen die den Arbeitnehmern im Falle ihrer Arbeitsunfähigkeit nach diesem Gesetz zustehenden Leistungen erhalten. Bei der Bemessung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt bleibt der Unkostenzuschlag außer Betracht."},{"nr":"5","text":"Auf die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Zuschläge sind die §§ 23 bis 25, 27 und 28 des Heimarbeitsgesetzes, auf die in Absatz 1 dem Zwischenmeister gegenüber vorgesehenen Zuschläge außerdem § 21 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend anzuwenden. Auf die Ansprüche der fremden Hilfskräfte der in Absatz 1 unter Nummer 2 genannten Personen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist § 26 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Krankheitszuschlag für Menschen in Heimarbeit","kurz":"Nach § 10 EntgFG haben Menschen in Heimarbeit zur Absicherung für den Krankheitsfall Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt – je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes) und ihnen nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt. Zahlen muss ihn der Auftraggeber oder, wenn sie für einen Zwischenmeister arbeiten, dieser. Der Zuschlag beträgt:\n1. 3,4 Prozent für Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und für Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes,\n2. 6,4 Prozent für Hausgewerbetreibende mit höchstens 2 fremden Hilfskräften und für Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe b und c des Heimarbeitsgesetzes.\nGerechnet wird mit dem Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern, Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit und Sozialversicherungsbeiträgen. Unkostenzuschlag und Zahlungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit zählen nicht mit. Der Zuschlag nach Nummer 2 dient zugleich dazu, die Ansprüche der Menschen abzusichern, die diese Personen selbst beschäftigen."},{"nr":"2","einfach":"Zwischenmeister, die nach § 1 Absatz 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind, können von ihrem Auftraggeber die Zuschläge nach Absatz 1 erstattet verlangen, die sie nachweislich zahlen müssen."},{"nr":"3","einfach":"Die Zuschläge nach Absatz 1 und 2 müssen gesondert in den Entgeltbeleg eingetragen werden."},{"nr":"4","einfach":"Für Heimarbeiter (§ 1 Absatz 1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes) kann ein Tarifvertrag bestimmen: Statt des Zuschlags nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bekommen sie die Leistungen, die Arbeitnehmern nach diesem Gesetz bei Arbeitsunfähigkeit zustehen. Bei der Berechnung zählt der Unkostenzuschlag dann nicht mit."},{"nr":"5","einfach":"Für die Zuschläge nach Absatz 1 und 2 gelten die §§ 23 bis 25, 27 und 28 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend (Schutz des Entgelts). Für Zuschläge, die ein Zwischenmeister nach Absatz 1 schuldet, gilt außerdem § 21 Absatz 2 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend. Für die Ansprüche der fremden Hilfskräfte der Personen aus Absatz 1 Nummer 2 auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt § 26 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Zuschlag für einen Heimarbeiter","text":"Herr Okafor ist Heimarbeiter und verpackt zu Hause Kleinteile für eine Firma. In einem Monat verdient er 1.500 € Arbeitsentgelt – vor Abzug von Steuern und Beiträgen, ohne Unkostenzuschlag und ohne Zahlungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit. Nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 EntgFG bekommt er dazu einen Zuschlag von 3,4 Prozent, also 51 €. Der Zuschlag muss gesondert im Entgeltbeleg stehen (Absatz 3)."},"wichtig":["Der Zuschlag beträgt je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent des Arbeitsentgelts vor Abzügen.","Die Zuschläge müssen gesondert in den Entgeltbeleg eingetragen werden."],"begriffe":[{"wort":"Zwischenmeister","erklaerung":"Jemand, der Heimarbeit von einem Auftraggeber übernimmt und an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt."},{"wort":"Hausgewerbetreibende","erklaerung":"Selbstständige, die in eigener Arbeitsstätte mit wenigen fremden Hilfskräften im Auftrag arbeiten. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz."},{"wort":"fremde Hilfskräfte","erklaerung":"Arbeitnehmer, die ein Hausgewerbetreibender oder eine gleichgestellte Person selbst beschäftigt."},{"wort":"Unkostenzuschlag","erklaerung":"Ein Betrag für Kosten, die Menschen in Heimarbeit durch die Arbeit selbst entstehen. Er zählt beim Zuschlag nicht mit."},{"wort":"Entgeltbeleg","erklaerung":"Ein schriftlicher Nachweis über das gezahlte Arbeitsentgelt, ähnlich einer Lohnabrechnung."}],"fragen":[{"frage":"Wie sind Heimarbeiter bei Krankheit abgesichert?","antwort":"Nach § 10 Absatz 1 EntgFG bekommen sie einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt, je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent. Ein Tarifvertrag kann für Heimarbeiter bestimmen, dass sie stattdessen die Leistungen bekommen, die Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit zustehen (Absatz 4)."},{"frage":"Wie hoch ist der Krankheitszuschlag in der Heimarbeit?","antwort":"3,4 Prozent für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes. 6,4 Prozent für Hausgewerbetreibende mit höchstens 2 fremden Hilfskräften und Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe b und c (§ 10 Absatz 1 EntgFG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 EntgFG","warum":"Das Gesetz regelt auch die Absicherung in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 11 EntgFG","warum":"Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 12 EntgFG","warum":"Von diesen Regeln darf nicht zum Nachteil der berechtigten Personen abgewichen werden"},{"norm":"§ 12 BUrlG","warum":"Urlaub in der Heimarbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen arbeiten zu Hause für eine Firma.\nDas heißt Heim-Arbeit.\nFür diese Menschen gibt es eine eigene Regel bei Krankheit.\nSie bekommen zu ihrem Lohn extra Geld dazu.\nDas Geld heißt Zuschlag.\nDer Zuschlag soll helfen, wenn sie krank sind.\nHeim-Arbeiter bekommen 3,4 Prozent vom Lohn.\nManche bekommen 6,4 Prozent.\nZum Beispiel Menschen mit bis zu 2 eigenen Helfern.\nDer Zuschlag muss extra auf dem Lohn-Zettel stehen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 EntgFG","titel_amtlich":"Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/11/","original":[{"nr":"1","text":"Die in Heimarbeit Beschäftigen (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) haben gegen den Auftraggeber oder Zwischenmeister Anspruch auf Feiertagsbezahlung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. Den gleichen Anspruch haben die in § 1 Abs. 2 Buchstabe a bis d des Heimarbeitsgesetzes bezeichneten Personen, wenn sie hinsichtlich der Feiertagsbezahlung gleichgestellt werden; die Vorschriften des § 1 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 und 5 des Heimarbeitsgesetzes finden Anwendung. Eine Gleichstellung, die sich auf die Entgeltregelung erstreckt, gilt auch für die Feiertagsbezahlung, wenn diese nicht ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist."},{"nr":"2","text":"Das Feiertagsgeld beträgt für jeden Feiertag im Sinne des § 2 Abs. 1 0,72 vom Hundert des in einem Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Bei der Berechnung des Feiertagsgeldes ist für die Feiertage, die in den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober fallen, der vorhergehende Zeitraum vom 1. November bis 30. April und für die Feiertage, die in den Zeitraum vom 1. November bis 30. April fallen, der vorhergehende Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober zugrunde zu legen. Der Anspruch auf Feiertagsgeld ist unabhängig davon, ob im laufenden Halbjahreszeitraum noch eine Beschäftigung in Heimarbeit für den Auftraggeber stattfindet."},{"nr":"3","text":"Das Feiertagsgeld ist jeweils bei der Entgeltzahlung vor dem Feiertag zu zahlen. Ist die Beschäftigung vor dem Feiertag unterbrochen worden, so ist das Feiertagsgeld spätestens drei Tage vor dem Feiertag auszuzahlen. Besteht bei der Einstellung der Ausgabe von Heimarbeit zwischen den Beteiligten Einvernehmen, das Heimarbeitsverhältnis nicht wieder fortzusetzen, so ist dem Berechtigten bei der letzten Entgeltzahlung das Feiertagsgeld für die noch übrigen Feiertage des laufenden sowie für die Feiertage des folgenden Halbjahreszeitraumes zu zahlen. Das Feiertagsgeld ist jeweils bei der Auszahlung in die Entgeltbelege (§ 9 des Heimarbeitsgesetzes) einzutragen."},{"nr":"4","text":"Übersteigt das Feiertagsgeld, das der nach Absatz 1 anspruchsberechtigte Hausgewerbetreibende oder im Lohnauftrag arbeitende Gewerbetreibende (Anspruchsberechtigte) für einen Feiertag auf Grund des § 2 seinen fremden Hilfskräften (§ 2 Abs. 6 des Heimarbeitsgesetzes) gezahlt hat, den Betrag, den er auf Grund der Absätze 2 und 3 für diesen Feiertag erhalten hat, so haben ihm auf Verlangen seine Auftraggeber oder Zwischenmeister den Mehrbetrag anteilig zu erstatten. Ist der Anspruchsberechtigte gleichzeitig Zwischenmeister, so bleibt hierbei das für die Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden empfangene und weiter gezahlte Feiertagsgeld außer Ansatz. Nimmt ein Anspruchsberechtigter eine Erstattung nach Satz 1 in Anspruch, so können ihm bei Einstellung der Ausgabe von Heimarbeit die erstatteten Beträge auf das Feiertagsgeld angerechnet werden, das ihm auf Grund des Absatzes 2 und des Absatzes 3 Satz 3 für die dann noch übrigen Feiertage des laufenden sowie für die Feiertage des folgenden Halbjahreszeitraumes zu zahlen ist."},{"nr":"5","text":"Das Feiertagsgeld gilt als Entgelt im Sinne der Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes über Mithaftung des Auftraggebers (§ 21 Abs. 2), über Entgeltschutz (§§ 23 bis 27) und über Auskunftspflicht über Entgelte (§ 28); hierbei finden die §§ 24 bis 26 des Heimarbeitsgesetzes Anwendung, wenn ein Feiertagsgeld gezahlt ist, das niedriger ist als das in diesem Gesetz festgesetzte."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Geld für Feiertage in der Heimarbeit","kurz":"Nach § 11 EntgFG bekommen Menschen in Heimarbeit für jeden gesetzlichen Feiertag ein Feiertagsgeld von 0,72 Prozent ihres reinen Arbeitsentgelts aus dem vorhergehenden Halbjahr.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du in Heimarbeit beschäftigt, hast du Anspruch auf Geld für Feiertage. Wer in Heimarbeit beschäftigt ist, bestimmt § 1 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes. Du kannst das Geld von deinem Auftraggeber oder von deinem Zwischenmeister verlangen. Wie viel du bekommst und wann, regeln die Absätze 2 bis 5. Den gleichen Anspruch haben Personen nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a bis d des Heimarbeitsgesetzes. Das gilt aber nur, wenn sie für die Feiertagsbezahlung gleichgestellt worden sind. Für diese Gleichstellung gelten § 1 Absatz 3 Satz 3 sowie Absatz 4 und 5 des Heimarbeitsgesetzes. Erfasst eine Gleichstellung die Regeln zum Entgelt, gilt sie auch für das Feiertagsgeld. Das gilt nicht, wenn das Feiertagsgeld ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist."},{"nr":"2","einfach":"Für jeden gesetzlichen Feiertag nach § 2 Absatz 1 bekommst du 0,72 Prozent deines reinen Arbeitsentgelts aus 6 Monaten. Gemeint ist das Entgelt, das dir in diesem Zeitraum ausgezahlt wurde – ohne Unkostenzuschläge. Welcher Zeitraum zählt, hängt vom Datum des Feiertags ab:\n- Feiertage vom 1. Mai bis 31. Oktober: Es zählt der Zeitraum davor, also 1. November bis 30. April.\n- Feiertage vom 1. November bis 30. April: Es zählt der Zeitraum davor, also 1. Mai bis 31. Oktober.\nDu hast den Anspruch auch dann, wenn du im laufenden Halbjahr keine Heimarbeit mehr für diesen Auftraggeber machst."},{"nr":"3","einfach":"Das Feiertagsgeld bekommst du mit der Entgeltzahlung vor dem Feiertag. Wurde deine Beschäftigung schon vor dem Feiertag unterbrochen, muss es spätestens 3 Tage vor dem Feiertag ausgezahlt werden. Manchmal gibt der Auftraggeber keine Heimarbeit mehr aus, und ihr seid euch einig, dass es nicht weitergeht. Dann bekommst du bei der letzten Entgeltzahlung mehr Feiertagsgeld: für die restlichen Feiertage des laufenden Halbjahres und für die Feiertage des folgenden Halbjahres. Jedes Feiertagsgeld muss bei der Auszahlung in deine Entgeltbelege eingetragen werden (§ 9 des Heimarbeitsgesetzes)."},{"nr":"4","einfach":"Dieser Absatz betrifft Hausgewerbetreibende und Gewerbetreibende im Lohnauftrag, die nach Absatz 1 Feiertagsgeld bekommen und selbst fremde Hilfskräfte beschäftigen (§ 2 Absatz 6 des Heimarbeitsgesetzes). Ihren Hilfskräften zahlen sie nach § 2 Geld für Feiertage. Manchmal zahlen sie ihnen für einen Feiertag mehr, als sie selbst nach den Absätzen 2 und 3 für diesen Feiertag bekommen haben. Dann müssen ihre Auftraggeber oder Zwischenmeister ihnen den Mehrbetrag anteilig erstatten, wenn sie das verlangen. Ist der Anspruchsberechtigte selbst auch Zwischenmeister, zählt dabei ein Feiertagsgeld nicht mit, das er für Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende bekommen und an sie weitergezahlt hat. Hat er sich Mehrbeträge erstatten lassen, gilt außerdem: Wird keine Heimarbeit mehr ausgegeben, dürfen die erstatteten Beträge angerechnet werden. Und zwar auf das Feiertagsgeld, das ihm nach Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 noch für die restlichen Feiertage des laufenden und des folgenden Halbjahres zusteht."},{"nr":"5","einfach":"Das Feiertagsgeld zählt als Entgelt im Sinne bestimmter Schutzregeln des Heimarbeitsgesetzes. Das sind die Regeln über die Mithaftung des Auftraggebers (§ 21 Absatz 2), über den Schutz des Entgelts (§§ 23 bis 27) und über die Pflicht, Auskunft über Entgelte zu geben (§ 28). Die §§ 24 bis 26 des Heimarbeitsgesetzes gelten dabei, wenn weniger Feiertagsgeld gezahlt wurde, als dieses Gesetz festlegt."}],"beispiel":{"titel":"Feiertagsgeld für den 3. Oktober","text":"Sabine näht in Heimarbeit für einen Auftraggeber. Vom 1. November 2024 bis 30. April 2025 hat sie 9.000 Euro reines Arbeitsentgelt ohne Unkostenzuschläge ausgezahlt bekommen. Der 3. Oktober 2025, ein Freitag, ist ein gesetzlicher Feiertag und liegt im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober. Deshalb zählt der Zeitraum davor. Sabine bekommt 0,72 Prozent von 9.000 Euro, also 64,80 Euro. Das Geld muss mit der Entgeltzahlung vor dem 3. Oktober kommen und im Entgeltbeleg stehen."},"wichtig":["Für jeden gesetzlichen Feiertag gibt es 0,72 Prozent des reinen Arbeitsentgelts, das im vorhergehenden Halbjahr ausgezahlt wurde – ohne Unkostenzuschläge.","Endet die Heimarbeit im Einvernehmen, muss bei der letzten Entgeltzahlung auch das Feiertagsgeld für die restlichen Feiertage des laufenden und für die Feiertage des folgenden Halbjahres gezahlt werden.","Das Feiertagsgeld muss bei jeder Auszahlung in die Entgeltbelege eingetragen werden."],"begriffe":[{"wort":"Heimarbeit","erklaerung":"Arbeit, die man in einer selbst gewählten Arbeitsstätte, etwa der eigenen Wohnung, im Auftrag eines Gewerbetreibenden erledigt. Wer genau dazugehört, regeln §§ 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes."},{"wort":"Zwischenmeister","erklaerung":"Eine Person, die Heimarbeit von einem Auftraggeber übernimmt und an Menschen in Heimarbeit weitergibt (§ 2 Absatz 3 des Heimarbeitsgesetzes)."},{"wort":"Unkostenzuschläge","erklaerung":"Zuschläge, mit denen dir Kosten ersetzt werden, die dir durch die Heimarbeit entstehen. Sie zählen beim Feiertagsgeld nicht mit."},{"wort":"Entgeltbeleg","erklaerung":"Der schriftliche Nachweis über dein Entgelt in der Heimarbeit, den es nach § 9 des Heimarbeitsgesetzes geben muss."},{"wort":"fremde Hilfskräfte","erklaerung":"Arbeitnehmer, die ein Hausgewerbetreibender oder eine gleichgestellte Person selbst beschäftigt (§ 2 Absatz 6 des Heimarbeitsgesetzes)."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich in Heimarbeit Geld für Feiertage?","antwort":"Ja. Nach § 11 EntgFG hast du gegen deinen Auftraggeber oder Zwischenmeister Anspruch auf Feiertagsgeld. Es beträgt für jeden gesetzlichen Feiertag 0,72 Prozent des reinen Arbeitsentgelts, das dir im vorhergehenden Halbjahr ausgezahlt wurde."},{"frage":"Wann wird das Feiertagsgeld in Heimarbeit ausgezahlt?","antwort":"Mit der Entgeltzahlung vor dem Feiertag. Wurde die Beschäftigung vorher unterbrochen, spätestens 3 Tage vor dem Feiertag (§ 11 Absatz 3 EntgFG)."},{"frage":"Bekomme ich Feiertagsgeld, auch wenn ich gerade keine Aufträge habe?","antwort":"Ja. Nach § 11 Absatz 2 EntgFG hängt der Anspruch nicht davon ab, ob du im laufenden Halbjahr noch Heimarbeit für den Auftraggeber machst. Berechnet wird er nach dem Entgelt aus dem vorhergehenden Halbjahr."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen für Arbeitnehmer"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Zuschlag für den Krankheitsfall in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 1 HAG","warum":"Wer in Heimarbeit beschäftigt ist und wer gleichgestellt werden kann"},{"norm":"§ 2 HAG","warum":"Begriffe wie Heimarbeiter, Hausgewerbetreibender, Zwischenmeister und fremde Hilfskraft"},{"norm":"§ 9 HAG","warum":"Entgeltbelege in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 21 HAG","warum":"Mithaftung des Auftraggebers (Absatz 2)"},{"norm":"§§ 23 bis 28 HAG","warum":"Schutz des Entgelts und Auskunftspflicht über Entgelte"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen Heim-Arbeit.\nHeim-Arbeit heißt: Sie arbeiten zum Beispiel zu Hause für einen Auftrag-Geber.\nFür gesetzliche Feier-Tage bekommen Sie Geld.\nDieses Geld heißt Feiertags-Geld.\nSie bekommen es von Ihrem Auftrag-Geber oder von einem Zwischen-Meister.\nEin Zwischen-Meister gibt Ihnen Arbeit von einem Auftrag-Geber weiter.\nDas Jahr hat dafür 2 Halb-Jahre: Mai bis Oktober und November bis April.\nFür jeden Feier-Tag bekommen Sie 0,72 Prozent von Ihrem Lohn aus dem Halb-Jahr davor.\nZuschläge für Ihre Kosten zählen dabei nicht.\nSie bekommen das Geld mit der Lohn-Zahlung vor dem Feier-Tag.\nDas Feiertags-Geld steht auch auf Ihrem Lohn-Beleg.\nManchmal hört die Heim-Arbeit auf, und alle sind sich darüber einig.\nDann bekommen Sie mit dem letzten Lohn auch Feiertags-Geld für später.\nDas gilt für die restlichen Feier-Tage in diesem Halb-Jahr und im nächsten Halb-Jahr."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 EntgFG","titel_amtlich":"Unabdingbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/12/","original":[{"nr":null,"text":"Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden."}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Lohn bei Krankheit: Was kein Vertrag verschlechtern darf","kurz":"Nach § 12 EntgFG kann von den Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden; nur ein Tarifvertrag darf nach § 4 Absatz 4 die Berechnung der Höhe anders regeln.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt deinen Lohn an Feiertagen und bei Krankheit. Von diesen Regeln kann nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden – zum Beispiel nicht im Arbeitsvertrag. Den gleichen Schutz haben die Menschen in Heimarbeit, die nach § 10 einen Zuschlag für den Krankheitsfall bekommen. Es gibt eine Ausnahme: § 4 Absatz 4. Danach darf ein Tarifvertrag festlegen, nach welcher Grundlage die Höhe deines Lohns bei Krankheit berechnet wird. Im Bereich eines solchen Tarifvertrags können auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung vereinbaren, dass diese Regel gilt. Verboten ist nur eine Abweichung zu deinem Nachteil. Regeln, die für dich günstiger sind, verbietet § 12 nicht."}],"beispiel":{"titel":"Nur 2 Wochen Lohn bei Krankheit?","text":"Jan arbeitet seit 2 Jahren in einer Druckerei. In seinem Arbeitsvertrag steht: „Bei Krankheit wird der Lohn nur 2 Wochen weitergezahlt.“ Im März ist Jan ohne eigenes Verschulden 4 Wochen krank. Nach § 3 EntgFG hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Die Klausel weicht zu seinem Nachteil davon ab. Nach § 12 EntgFG ist das nicht möglich. Es bleibt bei der Regel aus dem Gesetz: Jan hat Anspruch auf Lohn für alle 4 Wochen."},"wichtig":["Eine Vereinbarung, die dich schlechter stellt als das Entgeltfortzahlungsgesetz, ändert deine Ansprüche nach diesem Gesetz nicht – abgesehen von § 4 Absatz 4.","Die einzige Ausnahme: Ein Tarifvertrag darf eine andere Grundlage für die Berechnung der Höhe des Lohns bei Krankheit festlegen (§ 4 Absatz 4 EntgFG)."],"begriffe":[{"wort":"Unabdingbarkeit","erklaerung":"Eine Regel ist unabdingbar, wenn man sie durch eine Vereinbarung nicht zum Nachteil der geschützten Person ändern kann."},{"wort":"zuungunsten","erklaerung":"Zu deinem Nachteil – also so, dass du weniger bekommst oder schlechter dastehst als nach dem Gesetz."}],"fragen":[{"frage":"Kann mein Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausschließen?","antwort":"Nein. Nach § 12 EntgFG kann von den Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden. Eine Ausnahme gilt nur für Tarifverträge nach § 4 Absatz 4, und auch dort nur für die Grundlage, nach der die Höhe berechnet wird."},{"frage":"Darf ein Tarifvertrag bei Krankheit weniger Lohn vorsehen?","antwort":"Nur im Rahmen von § 4 Absatz 4 EntgFG: Ein Tarifvertrag darf eine andere Grundlage für die Berechnung der Höhe festlegen. Von den übrigen Regeln des Gesetzes darf auch ein Tarifvertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen."},{"frage":"Darf mein Arbeitgeber mehr zahlen, als das Gesetz vorschreibt?","antwort":"§ 12 EntgFG verbietet nur Abweichungen zu deinem Nachteil. Günstigere Regeln verbietet die Vorschrift nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Höhe der Entgeltfortzahlung; Absatz 4 erlaubt abweichende Regeln durch Tarifvertrag"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Zuschlag für den Krankheitsfall in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Lohn an gesetzlichen Feiertagen"},{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank.\nOder es ist ein Feier-Tag.\nDann bekommen Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem Lohn.\nDas steht im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz.\nDieses Gesetz schützt Sie.\nIhr Arbeit-Geber darf diese Regeln nicht zu Ihrem Nachteil ändern.\nAuch Ihr Arbeits-Vertrag darf die Regeln nicht zu Ihrem Nachteil ändern.\nRegeln zu Ihrem Vorteil sind erlaubt.\nEs gibt eine Ausnahme.\nEin Tarif-Vertrag darf die Berechnung vom Lohn bei Krankheit anders regeln.\nEin Tarif-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeit-Gebern."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 EntgFG","titel_amtlich":"Übergangsvorschrift","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/13/","original":[{"nr":null,"text":"Ist der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation an seiner Arbeitsleistung verhindert, sind für diesen Zeitraum die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften maßgebend, es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Übergangsregel für Krankheit um den Jahreswechsel 1998/99","kurz":"Nach § 13 EntgFG gelten für eine Arbeitsunfähigkeit ab einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder länger die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Regeln, außer sie sind ungünstiger.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Regel betrifft Arbeitnehmer, die ab einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder länger nicht arbeiten konnten – wegen Krankheit oder wegen einer medizinischen Vorsorge- oder Reha-Maßnahme. Für diese Zeit gelten die Vorschriften, die seit dem 1. Januar 1999 gelten, außer sie sind für den Arbeitnehmer ungünstiger."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Übergangsvorschrift","erklaerung":"Eine Regel, die festlegt, ob für Fälle rund um eine Gesetzesänderung das alte oder das neue Recht gilt."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]},{"gesetz":{"kuerzel":"SGB II","name":"Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende","slug":"sgb-2","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2026-04-16"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 SGB II","titel_amtlich":"Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/1/","original":[{"nr":"1","text":"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht."},{"nr":"2","text":"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass\n\n1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,\n2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,\n3. Nachteile, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus einem der in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannten Gründe entstehen können, überwunden werden,\n4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,\n5. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden."},{"nr":"3","text":"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur\n\n1. Beratung,\n2. Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und\n3. Sicherung des Lebensunterhalts."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Wozu es die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt","kurz":"Nach § 1 SGB II soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und helfen, den Lebensunterhalt wieder ohne Grundsicherung zu bestreiten.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Hilfe nach dem SGB II. Dazu gehört das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Hast du Anspruch auf diese Leistungen, soll die Grundsicherung dir ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht."},{"nr":"2","einfach":"Die Grundsicherung soll deine Eigenverantwortung stärken, wenn du erwerbsfähig bist und Leistungen bekommst. Das gilt auch für die Menschen, die mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sie soll dazu beitragen, dass ihr euren Lebensunterhalt wieder ohne Grundsicherung bestreiten könnt – aus eigenen Mitteln und Kräften. Sie soll dich unterstützen, eine Arbeit aufzunehmen oder zu behalten. Und sie soll deinen Lebensunterhalt sichern, soweit du ihn nicht auf andere Weise bestreiten kannst. Dabei muss durchgehend die Gleichstellung von Männern und Frauen verfolgt werden. Die Leistungen sollen vor allem darauf ausgerichtet sein, dass\n1. durch eine Arbeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beendet wird, kürzer dauert oder kleiner wird,\n2. deine Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird,\n3. Nachteile überwunden werden, die dir aus einem der Gründe in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entstehen können – etwa wegen deines Geschlechts, deines Alters oder einer Behinderung,\n4. deine familiäre Lage berücksichtigt wird, wenn du Kinder erziehst oder pflegebedürftige Angehörige betreust,\n5. Anreize entstehen und bleiben, eine Arbeit aufzunehmen und auszuüben."},{"nr":"3","einfach":"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen für\n1. Beratung,\n2. das Beenden oder Verringern der Hilfebedürftigkeit – vor allem dadurch, dass du in Ausbildung oder Arbeit kommst – und\n3. die Sicherung deines Lebensunterhalts."}],"beispiel":null,"wichtig":["§ 1 SGB II beschreibt Aufgaben und Ziele der Grundsicherung; die einzelnen Leistungen und ihre Voraussetzungen stehen in anderen Vorschriften des SGB II."],"begriffe":[{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die beim Jobcenter gemeinsam betrachtet werden – etwa Partner und Kinder im selben Haushalt. Wer genau dazugehört, regelt § 7 Absatz 3 SGB II."},{"wort":"Hilfebedürftigkeit","erklaerung":"Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern und bekommst die nötige Hilfe nicht von anderen (§ 9 SGB II)."},{"wort":"erwerbsfähig","erklaerung":"Wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten (§ 8 SGB II)."},{"wort":"Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit","erklaerung":"Dass du eine Ausbildung oder Arbeit findest und dort Fuß fasst."}],"fragen":[{"frage":"Was ist das Ziel des Grundsicherungsgeldes?","antwort":"Nach § 1 SGB II soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie soll außerdem dazu beitragen, dass du deinen Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten kannst."},{"frage":"Welche Leistungen gehören zur Grundsicherung für Arbeitsuchende?","antwort":"Nach § 1 Absatz 3 SGB II: Beratung, Leistungen zum Beenden oder Verringern der Hilfebedürftigkeit – vor allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit – und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts."},{"frage":"Muss das Jobcenter Rücksicht nehmen, wenn ich Kinder erziehe?","antwort":"§ 1 Absatz 2 SGB II sagt: Die Leistungen sollen vor allem darauf ausgerichtet sein, dass die familiäre Lage von Menschen berücksichtigt wird, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Was das im Einzelfall bedeutet, regeln andere Vorschriften, etwa § 10 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 AGG","warum":"Gründe, aus denen niemand benachteiligt werden soll"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer Leistungen bekommt und wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"},{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Wann jemand hilfebedürftig ist"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen haben nicht genug Geld zum Leben.\nDann hilft der Staat.\nDiese Hilfe heißt Grundsicherung für Arbeit-Suchende.\nDazu gehört das Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDie Hilfe soll Ihnen ein Leben in Würde ermöglichen.\nDie Hilfe soll Sie auch stärken.\nSie sollen wieder selbst für Ihr Leben sorgen können.\nDie Hilfe unterstützt Sie dabei, eine Arbeit zu finden.\nOder sie unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeit zu behalten.\nFrauen und Männer sollen die gleichen Chancen bekommen.\nDie Hilfe achtet auch auf Ihre Familie.\nZum Beispiel: Sie erziehen Kinder oder pflegen Angehörige.\nZur Hilfe gehören Beratung, Hilfe bei der Arbeits-Suche und Geld zum Leben."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 SGB II","titel_amtlich":"Grundsatz des Forderns","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/2/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen."},{"nr":"2","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft in dem Umfang einsetzen, der zur vollständigen Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erforderlich ist. Sofern es zu diesem Zweck erforderlich und individuell zumutbar ist, bedeutet dies insbesondere die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Welche Pflichten du beim Jobcenter hast","kurz":"Nach § 2 SGB II müssen Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) alles tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden – etwa einen Kooperationsplan abschließen und, wenn nötig und zumutbar, Vollzeit arbeiten.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, musst du alle Möglichkeiten ausschöpfen, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Das gilt auch für die Menschen, die mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Du musst aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dich in Arbeit bringen sollen. Dazu gehört vor allem, einen Kooperationsplan abzuschließen. Selbsthilfe und Eigenverantwortung gehen vor. Du sollst deshalb deine eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten nutzen. Und du sollst Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen – also anderer Stellen, die Sozialleistungen zahlen."},{"nr":"2","einfach":"Du und die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft müsst in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten nutzen, euren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Bist du erwerbsfähig, musst du deine Arbeitskraft so weit einsetzen, wie es nötig ist, um die Hilfebedürftigkeit ganz zu überwinden. Gemeint ist deine eigene Hilfebedürftigkeit und die der Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft. Wenn das dafür nötig und für dich persönlich zumutbar ist, heißt das vor allem: eine Vollzeitarbeit aufnehmen."}],"beispiel":{"titel":"Teilzeit reicht nicht zum Leben","text":"Miriam lebt allein und arbeitet 20 Stunden pro Woche im Einzelhandel. Ihr Lohn reicht nicht, deshalb bekommt sie ergänzend Grundsicherungsgeld. Sie hat keine Kinder und keine gesundheitlichen Einschränkungen. Nach § 2 Absatz 2 SGB II muss sie ihre Arbeitskraft so weit einsetzen, wie es nötig ist, um ohne Grundsicherung auszukommen. Ist dafür eine Vollzeitstelle nötig und ihr zumutbar, heißt das für Miriam vor allem: eine Vollzeitarbeit aufnehmen. Ob eine bestimmte Arbeit zumutbar ist, richtet sich nach § 10 SGB II."},"wichtig":["Ist es nötig und für dich zumutbar, um ohne Grundsicherung auszukommen, verlangt § 2 Absatz 2 SGB II vor allem, dass du eine Vollzeitarbeit aufnimmst.","Zu deiner Pflicht, an der Eingliederung in Arbeit mitzuwirken, gehört vor allem, einen Kooperationsplan abzuschließen.","Alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden, müssen auch die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft."],"begriffe":[{"wort":"Kooperationsplan","erklaerung":"Ein Plan, den das Jobcenter gemeinsam mit dir erstellt. Er hält dein Ziel und die wichtigsten Schritte auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit fest (§ 15 SGB II)."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die beim Jobcenter gemeinsam betrachtet werden – etwa Partner und Kinder im selben Haushalt. Wer dazugehört, regelt § 7 Absatz 3 SGB II."},{"wort":"zumutbar","erklaerung":"Was man von dir persönlich verlangen kann. Wann eine Arbeit nicht zumutbar ist, regelt § 10 SGB II."},{"wort":"Träger","erklaerung":"Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt und dafür zuständig ist."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich mit Grundsicherungsgeld Vollzeit arbeiten?","antwort":"Nach § 2 Absatz 2 SGB II musst du deine Arbeitskraft so weit einsetzen, wie es nötig ist, um die Hilfebedürftigkeit von dir und deiner Bedarfsgemeinschaft ganz zu überwinden. Ist das nötig und für dich individuell zumutbar, bedeutet das vor allem, eine Vollzeitarbeit aufzunehmen. Wann eine Arbeit unzumutbar ist, regelt § 10 SGB II."},{"frage":"Muss ich einen Kooperationsplan mit dem Jobcenter abschließen?","antwort":"§ 2 Absatz 1 SGB II verlangt, dass du aktiv an allen Maßnahmen zu deiner Eingliederung in Arbeit mitwirkst – insbesondere, indem du einen Kooperationsplan abschließt. Was im Kooperationsplan steht, regelt § 15 SGB II; die Folgen von Pflichtverletzungen regeln andere Vorschriften, etwa § 31 SGB II."},{"frage":"Muss ich zuerst andere Leistungen beantragen?","antwort":"Nach § 2 Absatz 1 SGB II sollst du im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen. Was passiert, wenn du einen nötigen Antrag trotz Aufforderung nicht stellst, regelt § 5 Absatz 3 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 10 SGB II","warum":"Wann eine Arbeit zumutbar ist"},{"norm":"§ 15 SGB II","warum":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"},{"norm":"§ 5 SGB II","warum":"Verhältnis zu Leistungen anderer Träger"},{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Pflichtverletzungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDann haben Sie auch Pflichten.\nSie müssen alles tun, damit Sie weniger Hilfe brauchen.\nDas Ziel ist: Sie brauchen keine Hilfe mehr.\nSie müssen bei den Angeboten vom Job-Center mitmachen.\nSie machen mit dem Job-Center einen Kooperations-Plan.\nIn dem Plan steht Ihr Weg in eine Arbeit.\nSie müssen Ihre Arbeits-Kraft einsetzen.\nSo viel, dass Sie und Ihre Bedarfs-Gemeinschaft keine Hilfe mehr brauchen.\nZur Bedarfs-Gemeinschaft gehören zum Beispiel Ihr Partner und Ihre Kinder.\nDas kann heißen: Sie arbeiten Voll-Zeit.\nDas gilt, wenn Voll-Zeit dafür nötig ist und für Sie zumutbar ist.\nZumutbar heißt: Man kann es von Ihnen verlangen.\nSie sollen auch Hilfen von anderen Stellen beantragen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 SGB II","titel_amtlich":"Leistungsgrundsätze","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/3/","original":[{"nr":"1","text":"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind zu berücksichtigen\n\n1. die Eignung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,\n2. die individuelle Lebenssituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere ihre familiäre Situation,\n3. die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und\n4. die Dauerhaftigkeit der Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten."},{"nr":"2","text":"Ab der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden."},{"nr":"3","text":"Bei der Erbringung von Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten."},{"nr":"4","text":"Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass erwerbsfähige teilnahmeberechtigte Leistungsberechtigte, die\n\n1. nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, vorrangig an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen, oder\n2. darüber hinaus notwendige berufsbezogene Sprachkenntnisse benötigen, vorrangig an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen.\n§ 3a Absatz 2 gilt entsprechend. In den Fällen des Satzes 1 ist die Teilnahme am Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes in der Regel erfolgversprechender als die unmittelbare Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Für die Teilnahmeberechtigung, die Verpflichtung zur Teilnahme und die Zugangsvoraussetzungen gelten die §§ 44, 44a und 45a des Aufenthaltsgesetzes sowie des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler und der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung."},{"nr":"5","text":"Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann. Die nach diesem Buch vorgesehenen Leistungen decken den Bedarf der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"Nach welchen Grundsätzen das Jobcenter hilft","kurz":"§ 3 SGB II legt fest, wie Hilfen zur Arbeit beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ausgewählt werden, dass sie ab dem Antrag unverzüglich beginnen sollen und dass Deutschkurse oft Vorrang haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter dir Leistungen zur Eingliederung in Arbeit geben. Voraussetzung: Sie sind für deine Eingliederung erforderlich, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden, zu verkürzen oder zu verringern. Bei der Auswahl dieser Leistungen müssen berücksichtigt werden:\n1. deine Eignung,\n2. deine persönliche Lebenssituation, vor allem deine familiäre Situation,\n3. wie lange du voraussichtlich hilfebedürftig sein wirst und\n4. wie dauerhaft die Eingliederung sein wird."},{"nr":"2","einfach":"Sobald du Leistungen nach dem SGB II beantragt hast, sollen dir unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden. Gemeint sind die Leistungen aus dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB II (ab § 14)."},{"nr":"3","einfach":"Bei diesen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit müssen die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden."},{"nr":"4","einfach":"Das Jobcenter (im Gesetz: Agentur für Arbeit) muss darauf hinwirken, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die teilnahmeberechtigt sind, vorrangig an einem Deutschkurs teilnehmen. Das gilt für Menschen, die\n1. nicht ausreichend Deutsch sprechen: Sie sollen vorrangig an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen, oder\n2. darüber hinaus Deutsch für den Beruf brauchen: Sie sollen vorrangig an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen.\n§ 3a Absatz 2 gilt entsprechend – dort geht es um Ausnahmen vom Vorrang der Vermittlung. In diesen Fällen ist der Kurs in der Regel erfolgversprechender als eine direkte Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Wer teilnehmen darf, wer teilnehmen muss und welche Zugangsvoraussetzungen gelten, regeln die §§ 44, 44a und 45a des Aufenthaltsgesetzes und § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes. Dazu kommen die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen und die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung."},{"nr":"5","einfach":"Leistungen für deinen Lebensunterhalt darf es nur geben, soweit deine Hilfebedürftigkeit nicht anders beseitigt werden kann. Die Leistungen, die das SGB II vorsieht, decken deinen Bedarf und den Bedarf der Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft."}],"beispiel":{"titel":"Erst Deutschkurs, dann Arbeit","text":"Olena lebt seit einem Jahr in Deutschland und bekommt Grundsicherungsgeld. Sie ist erwerbsfähig, spricht aber noch nicht ausreichend Deutsch. Sie ist für einen Integrationskurs teilnahmeberechtigt. Nach § 3 Absatz 4 SGB II muss das Jobcenter darauf hinwirken, dass Olena vorrangig an diesem Kurs teilnimmt. Der Kurs gilt in ihrem Fall in der Regel als erfolgversprechender als eine sofortige Vermittlung in Arbeit."},"wichtig":["Ab deinem Antrag sollen dir unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden.","Leistungen für den Lebensunterhalt gibt es nur, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anders beseitigt werden kann.","Sprichst du nicht ausreichend Deutsch und bist teilnahmeberechtigt, soll ein Integrationskurs in der Regel vor einer direkten Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit kommen."],"begriffe":[{"wort":"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit","erklaerung":"Hilfen, die dich in Ausbildung oder Arbeit bringen sollen, etwa Beratung, Vermittlung oder Förderung. Sie stehen ab § 14 SGB II."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne unnötiges Zögern."},{"wort":"Integrationskurs","erklaerung":"Ein Kurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes für Zugewanderte, vor allem zum Deutschlernen."},{"wort":"berufsbezogene Deutschsprachförderung","erklaerung":"Deutschkurse nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes, die auf die Sprache im Beruf ausgerichtet sind."},{"wort":"Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit","erklaerung":"Das Geld soll so eingesetzt werden, dass es möglichst viel bewirkt und nichts unnötig ausgegeben wird."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann hilft mir das Jobcenter bei der Arbeitssuche?","antwort":"Nach § 3 Absatz 2 SGB II sollen ab dem Antrag auf Leistungen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden."},{"frage":"Muss ich erst einen Integrationskurs machen, bevor ich vermittelt werde?","antwort":"Sprichst du nicht ausreichend Deutsch und bist teilnahmeberechtigt, muss das Jobcenter (im Gesetz: Agentur für Arbeit) nach § 3 Absatz 4 SGB II darauf hinwirken, dass du vorrangig an einem Integrationskurs teilnimmst. Der Kurs ist dann in der Regel erfolgversprechender als eine direkte Vermittlung. Ob du zur Teilnahme verpflichtet bist, richtet sich nach § 44a des Aufenthaltsgesetzes."},{"frage":"Habe ich Anspruch auf eine bestimmte Weiterbildung vom Jobcenter?","antwort":"§ 3 Absatz 1 SGB II ist eine Kann-Regel: Leistungen zur Eingliederung können erbracht werden, soweit sie dafür erforderlich sind. Einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme nennt § 3 nicht. Berücksichtigt werden müssen aber deine Eignung, deine Lebenssituation, die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und wie dauerhaft die Eingliederung ist."}],"verweise":[{"norm":"§ 3a SGB II","warum":"Vorrang der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit"},{"norm":"§ 14 SGB II","warum":"Beginn der Vorschriften über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit"},{"norm":"§ 43 AufenthG","warum":"Integrationskurs"},{"norm":"§ 44a AufenthG","warum":"Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs"},{"norm":"§ 45a AufenthG","warum":"Berufsbezogene Deutschsprachförderung"},{"norm":"§ 44 AufenthG","warum":"Wer an einem Integrationskurs teilnehmen darf"},{"norm":"§ 9 BVFG","warum":"Integrationskurs für Spätaussiedler"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center kann Ihnen auch bei der Arbeits-Suche helfen.\nDie Hilfe muss zu Ihnen passen.\nDas Job-Center achtet auf Ihre Fähigkeiten und auf Ihre Familie.\nDie Hilfe soll gleich nach Ihrem Antrag beginnen.\nSie sprechen noch nicht gut Deutsch?\nDann sollen Sie zuerst einen Deutsch-Kurs machen.\nDer Kurs heißt Integrations-Kurs.\nDas Gesetz sagt: Der Kurs bringt Sie in der Regel weiter als eine schnelle Vermittlung in Arbeit.\nGeld zum Leben gibt es nur, wenn es keinen anderen Weg gibt."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3a","bezeichnung":"§ 3a SGB II","titel_amtlich":"Vorrang der Vermittlung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/3a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Ausbildung oder Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes."},{"nr":"2","text":"Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender ist als eine unmittelbare Vermittlung, insbesondere bei Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Vermittlungsvorrang gilt nicht im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Einstiegsgeld für eine selbständige Erwerbstätigkeit nach § 16b."}],"erklaerung":{"nr":"3a","titel_einfach":"Warum Vermittlung in Arbeit meist Vorrang hat","kurz":"Nach § 3a SGB II hat die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Vorrang vor dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und grundsätzlich vor anderen Hilfen zur Eingliederung – mit Ausnahmen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du erwerbsfähig und bekommst Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), hat deine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Vorrang. Sie geht den Leistungen für deinen Lebensunterhalt vor."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Vermittlungsvorrang gilt auch gegenüber den anderen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, zum Beispiel einer Weiterbildung. Es kann aber eine Ausnahme geben: wenn eine solche Leistung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit mehr Erfolg verspricht als eine direkte Vermittlung. Das gilt vor allem für Menschen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also noch nicht 30 Jahre alt sind). Kein Vorrang der Vermittlung besteht gegenüber dem Einstiegsgeld nach § 16b, wenn du dich selbständig machst."}],"beispiel":{"titel":"Weiterbildung statt Helferjob","text":"Kevin ist 24 Jahre alt, hat keinen Berufsabschluss und bekommt Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter könnte ihn sofort in einen befristeten Helferjob vermitteln. Eine geförderte Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, verspricht aber eher eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit. Nach § 3a Absatz 2 SGB II kann hier eine Ausnahme vom Vermittlungsvorrang bestehen. Das gilt besonders für Menschen wie Kevin, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."},"wichtig":["Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit geht den Leistungen für den Lebensunterhalt vor.","Eine Förderung kann Vorrang vor einer direkten Vermittlung haben, wenn sie mehr Erfolg für eine dauerhafte Eingliederung verspricht – vor allem bei Menschen unter 30 Jahren.","Gegenüber dem Einstiegsgeld für eine Selbständigkeit nach § 16b SGB II gilt der Vermittlungsvorrang nicht."],"begriffe":[{"wort":"Vermittlung","erklaerung":"Das Jobcenter bringt dich mit Arbeitgebern oder Ausbildungsbetrieben zusammen, damit du eine Stelle bekommst."},{"wort":"Vermittlungsvorrang","erklaerung":"Die Regel, dass eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit zuerst kommt – vor Geldleistungen und grundsätzlich vor anderen Hilfen."},{"wort":"Einstiegsgeld","erklaerung":"Ein Zuschuss, den das Jobcenter nach § 16b SGB II zahlen kann, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder eine Selbständigkeit beginnst."}],"fragen":[{"frage":"Muss das Jobcenter mich erst vermitteln, bevor es eine Weiterbildung fördert?","antwort":"Grundsätzlich ja: Nach § 3a Absatz 2 SGB II hat die Vermittlung auch Vorrang vor anderen Leistungen zur Eingliederung. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Förderung für eine dauerhafte Eingliederung mehr Erfolg verspricht – vor allem bei Menschen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also noch nicht 30 Jahre alt sind)."},{"frage":"Gilt der Vermittlungsvorrang, wenn ich mich selbständig machen will?","antwort":"Nicht gegenüber dem Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit nach § 16b SGB II. Das sagt § 3a Absatz 2 SGB II ausdrücklich."},{"frage":"Was bedeutet Vermittlungsvorrang beim Grundsicherungsgeld?","antwort":"Nach § 3a SGB II kommt die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit vor den Leistungen für den Lebensunterhalt und grundsätzlich auch vor anderen Hilfen zur Eingliederung. Ausnahmen regelt Absatz 2."}],"verweise":[{"norm":"§ 16b SGB II","warum":"Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Arbeit oder Selbständigkeit"},{"norm":"§ 3 SGB II","warum":"Grundsätze für Leistungen zur Eingliederung, Vorrang von Deutschkursen"},{"norm":"§ 15 SGB II","warum":"Kooperationsplan mit dem Angebot zur Vermittlung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center will Ihnen eine Arbeit vermitteln.\nOder es vermittelt Ihnen eine Ausbildung.\nDiese Vermittlung ist am wichtigsten.\nSie kommt vor dem Geld zum Leben.\nSie ist meistens auch wichtiger als andere Hilfen.\nEs gibt Ausnahmen.\nManchmal führt eine Förderung eher zu einer Arbeit auf Dauer.\nDann kann die Förderung zuerst kommen.\nDas gilt besonders für Menschen unter 30 Jahren.\nSie wollen sich selbständig machen?\nDann kann das Job-Center Ihnen ein Einstiegs-Geld geben.\nHier gilt die Regel mit der Vermittlung nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 SGB II","titel_amtlich":"Leistungsformen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/4/","original":[{"nr":"1","text":"Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden erbracht in Form von\n\n1. Dienstleistungen,\n2. Geldleistungen und\n3. Sachleistungen."},{"nr":"2","text":"Die nach § 6 zuständigen Träger wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten. Die nach § 6 zuständigen Träger wirken auch darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Sie arbeiten zu diesem Zweck mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und sonstigen handelnden Personen vor Ort zusammen. Sie sollen die Eltern unterstützen und in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"In welcher Form das Jobcenter Leistungen erbringt","kurz":"Nach § 4 SGB II gibt es Leistungen wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) als Dienst-, Geld- oder Sachleistung; das Jobcenter wirkt auch auf Hilfen anderer Stellen und auf Angebote für Kinder hin.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – dazu gehört das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – gibt es in 3 Formen:\n1. als Dienstleistungen,\n2. als Geldleistungen und\n3. als Sachleistungen."},{"nr":"2","einfach":"Das Jobcenter (im Gesetz: die nach § 6 zuständigen Träger) wirkt darauf hin, dass du die nötige Beratung und Hilfe anderer Träger bekommst – vor allem der Kranken- und Rentenversicherung. Das gilt auch für die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft. Es wirkt auch darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu passenden Angeboten bekommen, die es vor Ort schon gibt und die ihnen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dafür arbeitet es mit vielen Stellen vor Ort zusammen: mit Schulen und Kitas, mit der Jugendhilfe, mit Gemeinden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und mit anderen Beteiligten. Es soll die Eltern unterstützen. Und es soll auf passende Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche die Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst auch nutzen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Das Jobcenter (im Gesetz: die Träger nach § 6 SGB II) wirkt auch darauf hin, dass du die nötige Beratung und Hilfe anderer Träger bekommst, etwa der Kranken- oder Rentenversicherung.","Das Jobcenter soll Eltern dabei unterstützen, dass ihre Kinder die Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst nutzen."],"begriffe":[{"wort":"Dienstleistungen","erklaerung":"Hilfe durch persönliche Unterstützung, zum Beispiel Beratung oder Vermittlung."},{"wort":"Sachleistungen","erklaerung":"Hilfe in Form von Sachen statt Geld."},{"wort":"Leistungen für Bildung und Teilhabe","erklaerung":"Hilfen für Kinder und Jugendliche, etwa für Schulausflüge, Schulbedarf oder Beiträge im Sportverein. Sie stehen in § 28 SGB II."},{"wort":"Träger","erklaerung":"Die Stellen, die für die Leistungen zuständig sind – hier die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen (§ 6 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Gibt das Jobcenter nur Geld?","antwort":"Nein. Nach § 4 Absatz 1 SGB II gibt es die Leistungen als Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen."},{"frage":"Hilft das Jobcenter meinem Kind, an Freizeitangeboten teilzunehmen?","antwort":"Nach § 4 Absatz 2 SGB II wirkt das Jobcenter (im Gesetz: die Träger nach § 6) darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu passenden vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe bekommen, und soll Eltern unterstützen. Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe es konkret gibt, regelt § 28 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Leistungen ist"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center hilft Ihnen auf 3 Arten.\nEs berät Sie.\nEs gibt Ihnen Geld.\nOder es gibt Ihnen Sachen.\nDas Job-Center setzt sich auch dafür ein: Sie bekommen Hilfe von anderen Stellen.\nZum Beispiel von der Kranken-Kasse oder von der Renten-Versicherung.\nDas Job-Center hilft auch Kindern.\nKinder sollen beim Leben in der Gemeinschaft dabei sein.\nZum Beispiel im Sport-Verein.\nDafür arbeitet das Job-Center mit Schulen, Kitas und Vereinen zusammen.\nEs unterstützt auch die Eltern."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 SGB II","titel_amtlich":"Verhältnis zu anderen Leistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/5/","original":[{"nr":"1","text":"Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen Anderer, insbesondere der Träger anderer Sozialleistungen, werden durch dieses Buch nicht berührt. Ermessensleistungen dürfen nicht deshalb versagt werden, weil dieses Buch entsprechende Leistungen vorsieht."},{"nr":"2","text":"Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch schließt Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches aus. Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches sind gegenüber dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 vorrangig."},{"nr":"3","text":"Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben. Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist. Eine Entziehung oder Versagung nach Satz 3 ist nur möglich, wenn die leistungsberechtigte Person vom zuständigen Leistungsträger nach diesem Buch zuvor schriftlich auf diese Folgen hingewiesen wurde. Wird die Mitwirkung gegenüber dem anderen Träger nachgeholt, ist die Versagung oder Entziehung rückwirkend aufzuheben."},{"nr":"4","text":"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels werden nicht an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben."},{"nr":"5","text":"Leistungen nach den §§ 16a, 16b, 16d sowie 16f bis 16i und 16k können auch an erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht werden, sofern ein Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Buches zuständig ist; § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Grundsicherungsgeld und Leistungen anderer Stellen","kurz":"§ 5 SGB II regelt, wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zu anderen Sozialleistungen steht und dass das Jobcenter nötige Anträge bei anderen Stellen selbst stellen darf, wenn du es nicht tust.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Leistungen, die andere aufgrund von Rechtsvorschriften erbringen – vor allem andere Sozialleistungsträger –, bleiben vom SGB II und damit auch vom Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) unberührt. Auch Leistungen, über die eine Stelle nach Ermessen entscheidet, darf sie dir nicht deshalb verweigern, weil das SGB II ähnliche Leistungen vorsieht."},{"nr":"2","einfach":"Hast du Anspruch auf Leistungen für deinen Lebensunterhalt nach dem SGB II, bekommst du keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe). Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII – der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – gehen dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 vor. Diese Regel betrifft Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben."},{"nr":"3","einfach":"Manchmal ist ein Antrag auf Leistungen einer anderen Stelle nötig. Stellst du ihn trotz Aufforderung nicht, kann das Jobcenter (im Gesetz: Leistungsträger nach diesem Buch) den Antrag selbst stellen. Es kann auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen, also etwa Widerspruch erheben oder vor Gericht gehen. Läuft eine Frist ab, ohne dass das Jobcenter daran schuld ist, schadet das dem Jobcenter nicht. Das gilt aber nicht für Verfahrensfristen, soweit das Jobcenter das Verfahren selbst betreibt. Hat das Jobcenter den Antrag gestellt, kann die andere Stelle die Leistung nach § 66 SGB I entziehen oder versagen, weil du dort nicht mitwirkst. Ist diese Entscheidung bestandskräftig, muss das Jobcenter deine Leistungen für den Lebensunterhalt ganz oder teilweise entziehen oder versagen. Das gilt so lange, bis du deine Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 64 SGB I gegenüber der anderen Stelle erfüllt hast. Das ist nur möglich, wenn das Jobcenter dich vorher schriftlich auf diese Folgen hingewiesen hat. Holst du die Mitwirkung bei der anderen Stelle nach, muss das Jobcenter die Versagung oder Entziehung rückwirkend aufheben."},{"nr":"4","einfach":"Hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld, bekommst du keine Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB II (ab § 14)."},{"nr":"5","einfach":"Bestimmte Leistungen zur Eingliederung können erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch dann bekommen, wenn ein Rehabilitationsträger nach dem SGB IX zuständig ist. Das sind die Leistungen nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16f bis 16i und 16k SGB II. § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB III gilt dabei entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Jobcenter beantragt Unterhaltsvorschuss","text":"Aylin erzieht ihren 6-jährigen Sohn allein und bekommt Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter fordert sie auf, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Aylin stellt den Antrag nicht. Nach § 5 Absatz 3 SGB II darf das Jobcenter ihn dann selbst stellen. Wirkt Aylin bei der zuständigen Stelle nicht mit und wird der Unterhaltsvorschuss deshalb bestandskräftig versagt, muss das Jobcenter das Grundsicherungsgeld ganz oder teilweise versagen oder entziehen – aber nur, wenn es Aylin vorher schriftlich darauf hingewiesen hat. Holt sie die Mitwirkung nach, wird das rückwirkend aufgehoben."},"wichtig":["Stellst du einen nötigen Antrag bei einer anderen Stelle trotz Aufforderung nicht, kann das Jobcenter ihn selbst stellen.","Versagt die andere Stelle die Leistung dann bestandskräftig, weil du nicht mitwirkst, muss das Jobcenter dein Grundsicherungsgeld kürzen oder streichen – aber nur nach schriftlichem Hinweis.","Holst du die Mitwirkung bei der anderen Stelle nach, muss das Jobcenter die Versagung oder Entziehung rückwirkend aufheben."],"begriffe":[{"wort":"Ermessensleistungen","erklaerung":"Leistungen, bei denen die Behörde entscheiden darf, ob und wie sie leistet – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen."},{"wort":"bestandskräftig","erklaerung":"Eine Entscheidung ist bestandskräftig, wenn man sie nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angreifen kann."},{"wort":"Rechtsbehelfe und Rechtsmittel","erklaerung":"Wege, sich gegen eine Entscheidung zu wehren – etwa Widerspruch, Klage oder Berufung."},{"wort":"versagen oder entziehen","erklaerung":"Versagen heißt: Eine Leistung wird gar nicht erst bewilligt. Entziehen heißt: Eine bewilligte Leistung wird gestoppt."},{"wort":"Rehabilitationsträger","erklaerung":"Stellen, die nach dem SGB IX für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zuständig sind, etwa Renten- oder Unfallversicherung."}],"fragen":[{"frage":"Darf das Jobcenter für mich einen Antrag bei einer anderen Behörde stellen?","antwort":"Ja, wenn du einen nötigen Antrag trotz Aufforderung nicht stellst. Dann kann das Jobcenter nach § 5 Absatz 3 SGB II den Antrag selbst stellen und auch Widerspruch oder Klage erheben."},{"frage":"Was passiert, wenn ich bei der anderen Behörde nicht mitwirke?","antwort":"Hat das Jobcenter den Antrag für dich gestellt und versagt oder entzieht die andere Stelle die Leistung deshalb bestandskräftig nach § 66 SGB I, muss das Jobcenter deine Leistungen für den Lebensunterhalt ganz oder teilweise versagen oder entziehen, bis du die Mitwirkung nachholst. Das setzt einen vorherigen schriftlichen Hinweis des Jobcenters voraus (§ 5 Absatz 3 SGB II)."},{"frage":"Kann ich neben dem Grundsicherungsgeld Sozialhilfe bekommen?","antwort":"Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist ausgeschlossen, wenn du Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II hast (§ 5 Absatz 2 SGB II). Andere gesetzliche Leistungen bleiben nach Absatz 1 unberührt."}],"verweise":[{"norm":"§ 66 SGB I","warum":"Folgen fehlender Mitwirkung"},{"norm":"§§ 60 bis 64 SGB I","warum":"Mitwirkungspflichten bei Sozialleistungen"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld, auch für nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft"},{"norm":"§ 22 SGB III","warum":"Verhältnis zu Leistungen anderer Träger, Absatz 2 gilt entsprechend"},{"norm":"§ 16b SGB II","warum":"Einstiegsgeld, eine der Leistungen nach Absatz 5"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nVielleicht haben Sie auch ein Recht auf Geld von einem anderen Amt.\nDieses Recht bleibt bestehen.\nManchmal müssen Sie dafür einen Antrag bei dem anderen Amt stellen.\nDas Job-Center kann Sie dazu auffordern.\nSie stellen den Antrag trotzdem nicht?\nDann kann das Job-Center den Antrag selbst stellen.\nBei dem anderen Amt müssen Sie mithelfen.\nZum Beispiel müssen Sie Unterlagen abgeben.\nSie helfen dort nicht mit?\nDann kann das andere Amt die Leistung ablehnen.\nDann muss das Job-Center Ihr Geld kürzen oder stoppen.\nDas Job-Center muss Sie aber vorher schriftlich warnen.\nSie helfen später doch mit?\nDann bekommen Sie das Geld auch für die Zeit davor."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 SGB II","titel_amtlich":"Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6/","original":[{"nr":"1","text":"Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:\n\n1. die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt,\n2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet werden, für die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger).\nZu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten."},{"nr":"2","text":"Die Länder können bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Aufgaben nach diesem Gesetz heranziehen und ihnen dabei Weisungen erteilen können; in diesen Fällen erlassen die Kreise den Widerspruchsbescheid nach dem Sozialgerichtsgesetz. § 44b Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch in den Fällen des § 6a mit der Maßgabe, dass eine Heranziehung auch für die Aufgaben nach § 6b Absatz 1 Satz 1 erfolgen kann."},{"nr":"3","text":"Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"Wer für die Grundsicherung zuständig ist","kurz":"Nach § 6 SGB II sind Bundesagentur für Arbeit und Kreise oder kreisfreie Städte Träger; die Kommunen sind vor allem für Wohnkosten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Bildung und Teilhabe zuständig.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Träger der Leistungen sind die Bundesagentur für Arbeit und – als kommunale Träger – die kreisfreien Städte und Kreise, soweit das Landesrecht keine anderen Träger bestimmt. Die kommunalen Träger sind zuständig für:\n- die Leistungen nach § 16a,\n- das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit sie für Unterkunft und Heizung gezahlt werden,\n- Erstausstattungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2,\n- Bildung und Teilhabe nach § 28.\nFür alles andere ist die Bundesagentur zuständig. Die Träger können Dritte mit Aufgaben beauftragen und sollen einen Außendienst gegen Leistungsmissbrauch einrichten."},{"nr":"2","einfach":"Die Länder können bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden oder Gemeindeverbände für die kommunalen Aufgaben heranziehen und ihnen Weisungen geben. Den Widerspruchsbescheid erlässt dann der Kreis; § 44b Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Das gilt auch bei zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, dort auch für die Aufgaben nach § 6b Absatz 1 Satz 1."},{"nr":"3","einfach":"Berlin, Bremen und Hamburg dürfen die Regeln über die Zuständigkeit der Behörden an ihren besonderen Verwaltungsaufbau anpassen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"kommunale Träger","erklaerung":"Die kreisfreien Städte und Kreise, soweit sie für bestimmte Leistungen der Grundsicherung zuständig sind."},{"wort":"Widerspruchsbescheid","erklaerung":"Die schriftliche Entscheidung der Behörde über einen Widerspruch gegen einen Bescheid."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6a SGB II","warum":"Zugelassene kommunale Träger anstelle der Bundesagentur"},{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur und Kommune (Jobcenter)"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Bedarfe für Unterkunft und Heizung"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6a","bezeichnung":"§ 6a SGB II","titel_amtlich":"Zugelassene kommunale Träger","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Zulassungen der aufgrund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassenen kommunalen Träger werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet verlängert, wenn die zugelassenen kommunalen Träger gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde die Verpflichtungen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 bis zum 30. September 2010 anerkennen."},{"nr":"2","text":"Auf Antrag wird eine begrenzte Zahl weiterer kommunaler Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Träger im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zugelassen, wenn sie\n\n1. geeignet sind, die Aufgaben zu erfüllen,\n2. sich verpflichten, eine besondere Einrichtung nach Absatz 5 zu schaffen,\n3. sich verpflichten, mindestens 90 Prozent der Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur, die zum Zeitpunkt der Zulassung mindestens seit 24 Monaten in der im Gebiet des kommunalen Trägers gelegenen Arbeitsgemeinschaft oder Agentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenbereich nach § 6 Absatz 1 Satz 1 tätig waren, vom Zeitpunkt der Zulassung an, dauerhaft zu beschäftigen,\n4. sich verpflichten, mit der zuständigen Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach diesem Buch abzuschließen, und\n5. sich verpflichten, die in der Rechtsverordnung nach § 51b Absatz 1 Satz 2 festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b Absatz 4 an die Bundesagentur zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.\nFür die Antragsberechtigung gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Der Antrag bedarf in den dafür zuständigen Vertretungskörperschaften der kommunalen Träger einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder sowie der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde. Die Anzahl der nach den Absätzen 1 und 2 zugelassenen kommunalen Träger beträgt höchstens 25 Prozent der zum 31. Dezember 2010 bestehenden Arbeitsgemeinschaften nach § 44b in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung, zugelassenen kommunalen Trägern sowie der Kreise und kreisfreien Städte, in denen keine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung errichtet wurde (Aufgabenträger)."},{"nr":"3","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, Voraussetzungen der Eignung nach Absatz 2 Nummer 1 und deren Feststellung sowie die Verteilung der Zulassungen nach den Absätzen 2 und 4 auf die Länder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln."},{"nr":"4","text":"Der Antrag nach Absatz 2 kann bis zum 31. Dezember 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 gestellt werden. Darüber hinaus kann vom 30. Juni 2015 bis zum 31. Dezember 2015 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ein Antrag auf Zulassung gestellt werden, soweit die Anzahl der nach den Absätzen 1 und 2 zugelassenen kommunalen Träger 25 Prozent der zum 1. Januar 2015 bestehenden Aufgabenträger nach Absatz 2 Satz 4 unterschreitet. Die Zulassungen werden unbefristet erteilt."},{"nr":"5","text":"Zur Wahrnehmung der Aufgaben anstelle der Bundesagentur errichten und unterhalten die zugelassenen kommunalen Träger besondere Einrichtungen für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch."},{"nr":"6","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Zulassung widerrufen. Auf Antrag des zugelassenen kommunalen Trägers, der der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde bedarf, widerruft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. Die Trägerschaft endet mit Ablauf des auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres."},{"nr":"7","text":"Auf Antrag des kommunalen Trägers, der der Zustimmung der obersten Landesbehörde bedarf, widerruft, beschränkt oder erweitert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zulassung nach Absatz 1 oder 2 durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, wenn und soweit die Zulassung aufgrund einer kommunalen Neugliederung nicht mehr dem Gebiet des kommunalen Trägers entspricht. Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 gilt bei Erweiterung der Zulassung entsprechend. Der Antrag nach Satz 1 kann bis zum 1. Juli eines Kalenderjahres mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres gestellt werden."}],"erklaerung":{"nr":"6a","titel_einfach":"Wann eine Kommune das Jobcenter allein führt","kurz":"§ 6a SGB II regelt, wie Kreise und kreisfreie Städte anstelle der Bundesagentur für Arbeit allein Träger der Grundsicherung werden können (zugelassene kommunale Träger) und wie die Zulassung endet.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kommunen, die nach der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 anstelle der Bundesagentur zugelassen waren, bleiben über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet zugelassen. Voraussetzung war, dass sie bis zum 30. September 2010 die Pflichten aus Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 gegenüber der obersten Landesbehörde anerkannt haben; die Verlängerung erfolgt durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales."},{"nr":"2","einfach":"Auf Antrag lässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung eine begrenzte Zahl weiterer Kommunen anstelle der Bundesagentur zu, wenn sie\n1. für die Aufgaben geeignet sind,\n2. sich verpflichten, eine besondere Einrichtung nach Absatz 5 zu schaffen,\n3. sich verpflichten, mindestens 90 Prozent der Beschäftigten der Bundesagentur dauerhaft zu übernehmen, die bei der Zulassung seit mindestens 24 Monaten vor Ort in diesem Aufgabenbereich gearbeitet haben,\n4. sich verpflichten, mit der Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die Leistungen abzuschließen, und\n5. sich verpflichten, die nach § 51b vorgeschriebenen Daten zu erheben und an die Bundesagentur zu übermitteln.\nFür die Antragsberechtigung gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Der Antrag braucht eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder im kommunalen Vertretungsorgan und die Zustimmung der obersten Landesbehörde. Höchstens 25 Prozent der Aufgabenträger, die am 31. Dezember 2010 bestanden, dürfen zugelassene kommunale Träger sein. Aufgabenträger sind die damaligen Arbeitsgemeinschaften, die zugelassenen kommunalen Träger und die Kreise und kreisfreien Städte ohne Arbeitsgemeinschaft."},{"nr":"3","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf mit Zustimmung des Bundesrates per Rechtsverordnung regeln, wann eine Kommune geeignet ist und wie die Zulassungen auf die Länder verteilt werden."},{"nr":"4","einfach":"Anträge nach Absatz 2 konnten bis zum 31. Dezember 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 gestellt werden, außerdem vom 30. Juni bis 31. Dezember 2015 mit Wirkung zum 1. Januar 2017, soweit weniger als 25 Prozent der Aufgabenträger vom 1. Januar 2015 zugelassen waren. Die Zulassungen gelten unbefristet."},{"nr":"5","einfach":"Zugelassene kommunale Träger richten für ihre Aufgaben besondere Einrichtungen ein und unterhalten sie."},{"nr":"6","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann eine Zulassung mit Zustimmung der obersten Landesbehörde per Rechtsverordnung widerrufen; auf Antrag der Kommune mit Zustimmung der obersten Landesbehörde muss es sie widerrufen. Die Trägerschaft endet dann mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Antrag folgt."},{"nr":"7","einfach":"Passt eine Zulassung nach einer kommunalen Gebietsreform nicht mehr zum Gebiet der Kommune, widerruft, beschränkt oder erweitert das Ministerium sie auf Antrag der Kommune, dem die oberste Landesbehörde zustimmen muss; bei einer Erweiterung gelten Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 entsprechend. Der Antrag ist bis zum 1. Juli eines Jahres mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres möglich."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"zugelassener kommunaler Träger","erklaerung":"Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein und anstelle der Bundesagentur für Arbeit durchführt."},{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Regelung, die ein Ministerium aufgrund einer Ermächtigung im Gesetz erlässt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Träger der Grundsicherung"},{"norm":"§ 6b SGB II","warum":"Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger"},{"norm":"§ 6c SGB II","warum":"Übergang des Personals bei Zulassung oder Ende der Trägerschaft"},{"norm":"§ 51b SGB II","warum":"Datenerhebung und Übermittlung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6b","bezeichnung":"§ 6b SGB II","titel_amtlich":"Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6b/","original":[{"nr":"1","text":"Die zugelassenen kommunalen Träger sind anstelle der Bundesagentur im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d ergebenden Aufgaben. Sie haben insoweit die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit."},{"nr":"2","text":"Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten mit Ausnahme der Aufwendungen für Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. § 46 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend. § 46 Absatz 5 bis 11 bleibt unberührt."},{"nr":"2a","text":"Für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes durch die zugelassenen kommunalen Träger gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes, soweit in Rechtsvorschriften des Bundes oder Vereinbarungen des Bundes mit den zugelassenen kommunalen Trägern nicht etwas anderes bestimmt ist."},{"nr":"3","text":"Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Leistungsgewährung zu prüfen."},{"nr":"4","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft, ob Einnahmen und Ausgaben in der besonderen Einrichtung nach § 6a Absatz 5 begründet und belegt sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Die Prüfung kann in einem vereinfachten Verfahren erfolgen, wenn der zugelassene kommunale Träger ein Verwaltungs- und Kontrollsystem errichtet hat, das die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung und Zahlung gewährleistet und er dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Beurteilung ermöglicht, ob Aufwendungen nach Grund und Höhe vom Bund zu tragen sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigt örtliche Prüfungen bei einem zugelassenen kommunalen Träger gegenüber der nach § 48 Absatz 1 zuständigen Landesbehörde an und unterrichtet sie über das Ergebnis der Prüfung."},{"nr":"5","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann von dem zugelassenen kommunalen Träger die Erstattung von Mitteln verlangen, die er zu Lasten des Bundes ohne Rechtsgrund erlangt hat. Der zu erstattende Betrag ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz."}],"erklaerung":{"nr":"6b","titel_einfach":"Rechte und Pflichten der kommunalen Jobcenter","kurz":"Nach § 6b SGB II übernehmen zugelassene kommunale Träger vor Ort die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit; der Bund trägt die Kosten weitgehend und prüft, wie sie das Geld verwenden.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Zugelassene kommunale Träger erfüllen in ihrem Gebiet die Aufgaben, für die sonst die Bundesagentur zuständig ist, und haben insoweit die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit. Ausgenommen sind die Aufgaben aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, 64 und 65d."},{"nr":"2","einfach":"Der Bund trägt die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten – außer für die Aufgaben der kommunalen Träger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. § 46 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend; § 46 Absatz 5 bis 11 bleibt unberührt."},{"nr":"2a","einfach":"Verwalten zugelassene kommunale Träger Geld des Bundes, gilt das Haushaltsrecht des Bundes, soweit Bundesrecht oder Vereinbarungen mit dem Bund nichts anderes bestimmen."},{"nr":"3","einfach":"Der Bundesrechnungshof darf prüfen, wie die Leistungen gewährt werden."},{"nr":"4","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft, ob Einnahmen und Ausgaben der besonderen Einrichtung begründet, belegt, wirtschaftlich und sparsam sind. Hat der Träger ein Verwaltungs- und Kontrollsystem, das die korrekte Berechnung und Zahlung sichert und dem Ministerium eine Beurteilung ermöglicht, kann vereinfacht geprüft werden; Prüfungen vor Ort kündigt das Ministerium der zuständigen Landesbehörde nach § 48 Absatz 1 an und teilt ihr das Ergebnis mit."},{"nr":"5","einfach":"Hat ein zugelassener kommunaler Träger Geld des Bundes ohne Rechtsgrund erhalten, kann das Ministerium es zurückverlangen. Zahlt er verspätet, muss er Zinsen von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zahlen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"zugelassener kommunaler Träger","erklaerung":"Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein und anstelle der Bundesagentur für Arbeit durchführt (§ 6a SGB II)."},{"wort":"Basiszinssatz","erklaerung":"Ein von der Bundesbank veröffentlichter Zinssatz, an dem sich gesetzliche Zinsen orientieren."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6a SGB II","warum":"Zulassung kommunaler Träger und besondere Einrichtung"},{"norm":"§ 46 SGB II","warum":"Finanzierung aus Bundesmitteln"},{"norm":"§ 48 SGB II","warum":"Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6c","bezeichnung":"§ 6c SGB II","titel_amtlich":"Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6c/","original":[{"nr":"1","text":"Die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur, die am Tag vor der Zulassung eines weiteren kommunalen Trägers nach § 6a Absatz 2 und mindestens seit 24 Monaten Aufgaben der Bundesagentur als Träger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in dem Gebiet des kommunalen Trägers wahrgenommen haben, treten zum Zeitpunkt der Neuzulassung kraft Gesetzes in den Dienst des kommunalen Trägers über. Für die Auszubildenden bei der Bundesagentur gilt Satz 1 entsprechend. Die Versetzung von nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten vom kommunalen Träger zur Bundesagentur bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur, bis sie 10 Prozent der nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder aufgenommen hat. Bis zum Erreichen des in Satz 3 genannten Anteils ist die Bundesagentur zur Wiedereinstellung von nach Satz 1 übergetretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtet, die auf Vorschlag des kommunalen Trägers dazu bereit sind. Die Versetzung und Wiedereinstellung im Sinne der Sätze 3 und 4 ist innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Neuzulassung abzuschließen. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für Zulassungen nach § 6a Absatz 4 Satz 2 sowie Erweiterungen der Zulassung nach § 6a Absatz 7."},{"nr":"2","text":"Endet die Trägerschaft eines kommunalen Trägers nach § 6a, treten die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des kommunalen Trägers, die am Tag vor der Beendigung der Trägerschaft Aufgaben anstelle der Bundesagentur als Träger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 durchgeführt haben, zum Zeitpunkt der Beendigung der Trägerschaft kraft Gesetzes in den Dienst der Bundesagentur über. Für die Auszubildenden bei dem kommunalen Träger gilt Satz 1 entsprechend."},{"nr":"3","text":"Treten Beamtinnen und Beamte aufgrund des Absatzes 1 oder 2 kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers über, wird das Beamtenverhältnis mit dem anderen Träger fortgesetzt. Treten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund des Absatzes 1 oder 2 kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers über, tritt der neue Träger unbeschadet des Satzes 3 in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein, die im Zeitpunkt des Übertritts bestehen. Vom Zeitpunkt des Übertritts an sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden. Den Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern ist die Fortsetzung des Beamten- oder Arbeitsverhältnisses von dem aufnehmenden Träger schriftlich zu bestätigen. Für die Verteilung der Versorgungslasten hinsichtlich der aufgrund des Absatzes 1 oder 2 übertretenden Beamtinnen und Beamten gilt § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. Mit Inkrafttreten des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sind für die jeweils beteiligten Dienstherrn die im Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bestimmten Regelungen entsprechend anzuwenden."},{"nr":"4","text":"Beamtinnen und Beamten, die nach Absatz 1 oder 2 kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers übertreten, soll ein gleich zu bewertendes Amt übertragen werden, das ihrem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt ohne Berücksichtigung von Dienststellung und Dienstalter entspricht. Wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung im Ausnahmefall nicht möglich ist, kann ihnen auch ein anderes Amt mit geringerem Grundgehalt übertragen werden. Verringert sich nach Satz 1 oder 2 der Gesamtbetrag von Grundgehalt, allgemeiner Stellenzulage oder entsprechender Besoldungsbestandteile und anteiliger Sonderzahlung (auszugleichende Dienstbezüge), hat der aufnehmende Träger eine Ausgleichszulage zu gewähren. Die Ausgleichszulage bemisst sich nach der Differenz zwischen den auszugleichenden Dienstbezügen beim abgebenden Träger und beim aufnehmenden Träger zum Zeitpunkt des Übertritts. Auf die Ausgleichszulage werden alle Erhöhungen der auszugleichenden Dienstbezüge beim aufnehmenden Träger angerechnet. Die Ausgleichszulage ist ruhegehaltfähig. Als Bestandteil der Versorgungsbezüge vermindert sich die Ausgleichszulage bei jeder auf das Grundgehalt bezogenen Erhöhung der Versorgungsbezüge um diesen Erhöhungsbetrag. Im Fall des Satzes 2 dürfen die Beamtinnen und Beamten neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz „außer Dienst“ („a. D.“) führen."},{"nr":"5","text":"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach Absatz 1 oder 2 kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers übertreten, soll grundsätzlich eine tarifrechtlich gleichwertige Tätigkeit übertragen werden. Wenn eine derartige Verwendung im Ausnahmefall nicht möglich ist, kann ihnen eine niedriger bewertete Tätigkeit übertragen werden. Verringert sich das Arbeitsentgelt nach den Sätzen 1 und 2, ist eine Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger zum Zeitpunkt des Übertritts und dem jeweiligen Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger zu zahlen."}],"erklaerung":{"nr":"6c","titel_einfach":"Was mit dem Personal beim Trägerwechsel passiert","kurz":"Nach § 6c SGB II wechseln Beamte und Arbeitnehmer kraft Gesetzes zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommune, wenn eine Kommune als Träger zugelassen wird oder ihre Trägerschaft endet.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Beschäftigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wird eine weitere Kommune nach § 6a Absatz 2 zugelassen, wechseln die Beamten, Arbeitnehmer und Auszubildenden der Bundesagentur, die dort am Vortag seit mindestens 24 Monaten Aufgaben der Grundsicherung erledigt haben, kraft Gesetzes zur Kommune. Bis die Bundesagentur 10 Prozent der Gewechselten wieder aufgenommen hat, braucht eine Rückversetzung von Beamten nicht ihre Zustimmung. Bis dahin muss sie auch Arbeitnehmer wieder einstellen, die auf Vorschlag der Kommune dazu bereit sind. Beides muss innerhalb von 3 Monaten nach der Zulassung abgeschlossen sein. Das gilt auch für Zulassungen nach § 6a Absatz 4 Satz 2 und Erweiterungen nach § 6a Absatz 7."},{"nr":"2","einfach":"Endet die Trägerschaft einer Kommune nach § 6a, wechseln ihre Beamten, Arbeitnehmer und Auszubildenden, die am Vortag Aufgaben anstelle der Bundesagentur erledigt haben, kraft Gesetzes zur Bundesagentur."},{"nr":"3","einfach":"Bei Beamten wird das Beamtenverhältnis beim neuen Träger fortgesetzt; bei Arbeitnehmern übernimmt der neue Träger die bestehenden Arbeitsverhältnisse, ab dem Wechsel gelten aber nur noch seine Tarifverträge. Der neue Träger muss die Fortsetzung schriftlich bestätigen. Für die Verteilung der Pensionslasten gilt § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend, ab Inkrafttreten des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags dessen Regeln."},{"nr":"4","einfach":"Gewechselte Beamte sollen ein gleichwertiges Amt bekommen, im Ausnahmefall auch ein Amt mit geringerem Grundgehalt. Sinken dadurch ihre Bezüge, zahlt der neue Träger eine Ausgleichszulage in Höhe des Unterschieds beim Wechsel; spätere Erhöhungen werden darauf angerechnet. Die Zulage zählt für die Pension, sinkt dort aber bei jeder auf das Grundgehalt bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag; bei einem geringeren Amt dürfen Beamte die alte Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ („a. D.“) weiterführen."},{"nr":"5","einfach":"Gewechselte Arbeitnehmer sollen grundsätzlich eine tariflich gleichwertige Tätigkeit bekommen, im Ausnahmefall auch eine niedriger bewertete. Sinkt dadurch ihr Entgelt, bekommen sie eine Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschieds zwischen dem alten Entgelt beim Wechsel und dem jeweiligen neuen Entgelt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"kraft Gesetzes","erklaerung":"Der Wechsel geschieht direkt durch das Gesetz – ohne Versetzung, Kündigung oder neuen Vertrag."},{"wort":"Ausgleichszulage","erklaerung":"Ein Zuschlag, der ausgleicht, dass jemand nach dem Wechsel weniger verdient als vorher."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6a SGB II","warum":"Zulassung und Ende der Zulassung kommunaler Träger"},{"norm":"§ 107b BeamtVG","warum":"Verteilung der Versorgungslasten bei einem Wechsel des Dienstherrn"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6d","bezeichnung":"§ 6d SGB II","titel_amtlich":"Jobcenter","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6d/","original":[{"nr":null,"text":"Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter."}],"erklaerung":{"nr":"6d","titel_einfach":"Welche Stellen „Jobcenter“ heißen","kurz":"Nach § 6d SGB II heißen sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommune als auch die zugelassenen kommunalen Träger „Jobcenter“.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a tragen den Namen „Jobcenter“. Für dich heißt die zuständige Stelle also in beiden Fällen Jobcenter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Eine Stelle, die Bundesagentur für Arbeit und Kommune gemeinsam bilden, um die Grundsicherung für Arbeitsuchende einheitlich durchzuführen (§ 44b SGB II)."},{"wort":"zugelassener kommunaler Träger","erklaerung":"Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein und anstelle der Bundesagentur durchführt (§ 6a SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur und Kommune"},{"norm":"§ 6a SGB II","warum":"Zugelassene kommunale Träger"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 SGB II","titel_amtlich":"Leistungsberechtigte","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/7/","original":[{"nr":"1","text":"Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die\n\n1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,\n2. erwerbsfähig sind,\n3. hilfebedürftig sind und\n4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).\nAusgenommen sind\n\n1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,\n2. Ausländerinnen und Ausländer,\n\na) die kein Aufenthaltsrecht haben oder\nb) deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes ergibt,\nund ihre Familienangehörigen,\n3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.\nSatz 2 Nummer 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Abweichend von Satz 2 Nummer 2 erhalten Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörigen Leistungen nach diesem Buch, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben; dies gilt nicht, wenn der Verlust des Rechts nach § 2 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU festgestellt wurde. Die Frist nach Satz 4 beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde. Zeiten des nicht rechtmäßigen Aufenthalts, in denen eine Ausreisepflicht besteht, werden auf Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts nicht angerechnet. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt."},{"nr":"2","text":"Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beseitigt oder vermindert werden. Zur Deckung der Bedarfe nach § 28 erhalten die dort genannten Personen auch dann Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie mit Personen in einem Haushalt zusammenleben, mit denen sie nur deshalb keine Bedarfsgemeinschaft bilden, weil diese aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens selbst nicht leistungsberechtigt sind."},{"nr":"3","text":"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören\n\n1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,\n2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,\n3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten\n\na) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,\nb) die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,\nc) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.\n\n4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."},{"nr":"3a","text":"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner\n\n1. länger als ein Jahr zusammenleben,\n2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,\n3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder\n4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."},{"nr":"4","text":"Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. Abweichend von Satz 1 erhält Leistungen nach diesem Buch,\n\n1. wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist oder\n2. wer in einer stationären Einrichtung nach Satz 1 untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.\nDie Sätze 1 und 3 Nummer 2 gelten für Bewohner von Räumlichkeiten im Sinne des § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 des Zwölften Buches entsprechend."},{"nr":"4a","text":"Personen, denen Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 des Vierzehnten Buches zuerkannt worden sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts."},{"nr":"5","text":"Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch für Auszubildende, deren Bedarf sich nach § 61 Absatz 2, § 62 Absatz 3, § 123 Satz 1 Nummer 2 sowie § 124 Nummer 2 des Dritten Buches bemisst."},{"nr":"6","text":"Absatz 5 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Auszubildende,\n\n1. die aufgrund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben,\n2. deren Bedarf sich nach den §§ 12, 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst und die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz\n\na) erhalten oder nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht erhalten oder\nb) beantragt haben und über deren Antrag das zuständige Amt für Ausbildungsförderung noch nicht entschieden hat; lehnt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung die Leistungen ab, findet Absatz 5 mit Beginn des folgenden Monats Anwendung, oder\n\n3. die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund des § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben."}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bekommen kann","kurz":"Nach § 7 SGB II kann Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen, wer ab 15 und unter der Altersgrenze, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist und in Deutschland lebt – mit Ausnahmen, etwa für Studierende.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Leistungen nach dem SGB II – vor allem das Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld – bekommst du, wenn alle diese Punkte zutreffen:\n1. Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht. Sie liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren.\n2. Du bist erwerbsfähig.\n3. Du bist hilfebedürftig.\n4. Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.\nWer das alles erfüllt, heißt im Gesetz „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“.\nKeine Leistungen bekommen:\n1. Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörigen in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthalts. Das gilt, wenn die Ausländer in Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind und auch nicht nach § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind.\n2. Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörigen, wenn die Ausländer\na) kein Aufenthaltsrecht haben oder\nb) ihr Aufenthaltsrecht nur aus einem dieser Gründe haben: Arbeitsuche, Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz oder Aufenthaltserlaubnis nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes.\n3. Menschen, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigt sind.\nDer Ausschluss nach Nummer 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen). Abweichend von Nummer 2 bekommen Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörigen Leistungen, wenn sie seit mindestens 5 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gilt nicht, wenn eine Feststellung vorliegt, dass sie ihr Recht nach § 2 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU verloren haben. Die 5 Jahre beginnen mit der Anmeldung bei der Meldebehörde. Zeiten, in denen jemand sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und ausreisepflichtig war, zählen nicht mit. Die Regeln des Aufenthaltsrechts bleiben davon unberührt."},{"nr":"2","einfach":"Leistungen bekommen auch Menschen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben (siehe Absatz 3). Dienstleistungen und Sachleistungen bekommen sie aber nur, wenn das Hindernisse beseitigt oder verringert, die der Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit im Weg stehen. Für Bildung und Teilhabe gilt eine Sonderregel. Sie betrifft die in § 28 SGB II genannten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie bekommen diese Leistungen auch dann, wenn sie mit Menschen in einem Haushalt leben, die wegen ihres Einkommens oder Vermögens selbst keinen Anspruch haben – und wenn sie nur aus diesem Grund mit ihnen keine Bedarfsgemeinschaft bilden."},{"nr":"3","einfach":"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:\n1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,\n2. die Eltern oder der Elternteil, wenn ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind unter 25 Jahren mit ihnen im Haushalt lebt. Dazu gehört auch die Partnerin oder der Partner dieses Elternteils, wenn sie oder er im Haushalt lebt,\n3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten:\na) die Ehefrau oder der Ehemann, wenn ihr nicht dauernd getrennt lebt,\nb) die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, wenn ihr nicht dauernd getrennt lebt,\nc) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person so in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, dass bei vernünftiger Betrachtung ein gegenseitiger Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,\n4. die unverheirateten Kinder unter 25 Jahren, die zum Haushalt der Personen aus Nummer 1 bis 3 gehören – soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können."},{"nr":"3a","einfach":"Das Gesetz vermutet einen gegenseitigen Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wenn Partner\n1. länger als 1 Jahr zusammenleben,\n2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,\n3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder\n4. über Einkommen oder Vermögen des anderen verfügen dürfen.\nEs reicht, wenn einer dieser Punkte zutrifft. Eine Vermutung heißt: Das Gesetz geht davon aus, solange nicht das Gegenteil feststeht."},{"nr":"4","einfach":"Keine Leistungen nach dem SGB II bekommt, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist oder wer eine Altersrente, eine Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht. Ein Aufenthalt in einer Einrichtung für eine richterlich angeordnete Freiheitsentziehung – etwa im Gefängnis – zählt wie ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung. Abweichend davon bekommt Leistungen,\n1. wer voraussichtlich weniger als 6 Monate in einem Krankenhaus (§ 107 SGB V) untergebracht ist, oder\n2. wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet.\nFür Bewohnerinnen und Bewohner von Räumlichkeiten im Sinne von § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 SGB XII gilt das entsprechend. Gemeint sind der Ausschluss wie bei einer stationären Einrichtung und die Ausnahme nach Nummer 2."},{"nr":"4a","einfach":"Wer Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 SGB XIV zuerkannt bekommen hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Das SGB XIV regelt die Soziale Entschädigung, etwa für Opfer von Gewalttaten."},{"nr":"5","einfach":"Machst du eine Ausbildung, die nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, hast du keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ausgenommen sind die Leistungen nach § 27 SGB II. „Dem Grunde nach“ heißt: Es kommt darauf an, ob diese Art der Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, nicht darauf, ob du selbst BAföG bekommst. Das Gleiche gilt für Auszubildende, deren Bedarf sich nach bestimmten Vorschriften des SGB III bemisst: § 61 Absatz 2, § 62 Absatz 3, § 123 Satz 1 Nummer 2 oder § 124 Nummer 2. Das sind Vorschriften zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld. Ausnahmen stehen in Absatz 6."},{"nr":"6","einfach":"Absatz 5 Satz 1 gilt nicht für diese Auszubildenden – sie können also Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen:\n1. Auszubildende, die wegen § 2 Absatz 1a BAföG keinen Anspruch auf BAföG haben. Das betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder Berufsfachschulen, die bei ihren Eltern wohnen.\n2. Auszubildende, deren BAföG-Bedarf sich nach einer dieser Vorschriften bemisst:\n- § 12 BAföG (Schülerinnen und Schüler),\n- § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 BAföG (Studierende und andere Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen),\n- § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 BAföG (Auszubildende in bestimmten Fachschulklassen, an Abendgymnasien und Kollegs, die nicht bei ihren Eltern wohnen).\nVoraussetzung ist, dass sie\na) BAföG bekommen oder es nur wegen der Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht bekommen oder\nb) BAföG beantragt haben und das Amt für Ausbildungsförderung noch nicht entschieden hat. Lehnt das Amt den Antrag ab, gilt Absatz 5 ab Beginn des folgenden Monats.\n3. Auszubildende an einer Abendhauptschule, Abendrealschule oder einem Abendgymnasium, die wegen der Altersgrenze von 45 Jahren in § 10 Absatz 3 BAföG keinen Anspruch auf BAföG haben."}],"beispiel":{"titel":"Zusammenleben ohne Trauschein","text":"Nina ist arbeitslos und beantragt Grundsicherungsgeld. Seit 2 Jahren lebt sie mit ihrem Freund Jan in einer gemeinsamen Wohnung und führt mit ihm einen gemeinsamen Haushalt. Verheiratet sind die beiden nicht. Weil sie länger als 1 Jahr zusammenleben, vermutet das Gesetz nach § 7 Absatz 3a SGB II, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen wollen. Jan gehört dann als Partner zu Ninas Bedarfsgemeinschaft – es sei denn, die beiden widerlegen diese Vermutung. Was das für die Berechnung bedeutet, regelt § 9 SGB II."},"wichtig":["Alle 4 Voraussetzungen aus Absatz 1 müssen zusammen erfüllt sein: Alter, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.","Lebt ihr als Paar zum Beispiel länger als 1 Jahr zusammen, vermutet das Gesetz, dass ihr füreinander einsteht – dann gehört dein Partner zur Bedarfsgemeinschaft, solange ihr diese Vermutung nicht widerlegt.","Machst du eine Ausbildung, die nach dem BAföG förderungsfähig ist, bekommst du für deinen Lebensunterhalt nur Leistungen nach § 27 SGB II; Ausnahmen stehen in Absatz 6."],"begriffe":[{"wort":"erwerbsfähig","erklaerung":"Nach § 8 SGB II: Du kannst auf absehbare Zeit mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten."},{"wort":"hilfebedürftig","erklaerung":"Nach § 9 SGB II: Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern und bekommst die nötige Hilfe nicht von anderen."},{"wort":"gewöhnlicher Aufenthalt","erklaerung":"Der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend lebst (§ 30 SGB I)."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen in einem Haushalt, die das SGB II gemeinsam betrachtet – etwa Partner und Kinder unter 25. Wer genau dazugehört, regelt Absatz 3."},{"wort":"stationäre Einrichtung","erklaerung":"Eine Einrichtung, in der Menschen wohnen und versorgt oder betreut werden, zum Beispiel ein Pflegeheim."}],"fragen":[{"frage":"Wer hat Anspruch auf Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld?","antwort":"Nach § 7 Absatz 1 SGB II, wer mindestens 15 Jahre alt ist, die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht hat, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch Menschen in seiner Bedarfsgemeinschaft können Leistungen bekommen. Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Ausländerinnen und Ausländer."},{"frage":"Gehört mein Partner ohne Trauschein zur Bedarfsgemeinschaft?","antwort":"Ja, wenn ihr so in einem gemeinsamen Haushalt lebt, dass ein gegenseitiger Wille anzunehmen ist, füreinander Verantwortung zu tragen und einzustehen (§ 7 Absatz 3 Nr. 3 c SGB II). Das Gesetz vermutet diesen Willen zum Beispiel, wenn ihr länger als 1 Jahr zusammenlebt oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt."},{"frage":"Können Studierende Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen?","antwort":"Für den Lebensunterhalt in der Regel nicht: Ist die Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig, gibt es nach § 7 Absatz 5 SGB II nur Leistungen nach § 27 SGB II. Ausnahmen nennt Absatz 6, zum Beispiel für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen und BAföG bekommen oder beantragt haben."}],"verweise":[{"norm":"§ 7a SGB II","warum":"Altersgrenze je nach Geburtsjahr"},{"norm":"§ 8 SGB II","warum":"Wann jemand erwerbsfähig ist"},{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Wann jemand hilfebedürftig ist und wessen Einkommen zählt"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 27 SGB II","warum":"Leistungen für Auszubildende"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 1 AsylbLG","warum":"Wer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt ist"},{"norm":"§ 2 FreizügG/EU","warum":"Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und ihren Angehörigen"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungen gefördert werden, auch bei Schülern, die bei den Eltern wohnen"},{"norm":"§ 10 BAföG","warum":"Altersgrenze von 45 Jahren beim BAföG"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"BAföG-Bedarf für Studierende"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben zu wenig Geld zum Leben?\nDann können Sie Geld vom Job-Center bekommen.\nDas Geld heißt Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nSie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.\nDie Alters-Grenze nach oben liegt je nach Geburts-Jahr zwischen 65 und 67 Jahren.\nSie müssen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.\nSie müssen in Deutschland leben.\nAuch Ihre Familie im Haushalt kann Geld bekommen.\nDas heißt Bedarfs-Gemeinschaft.\nDazu gehört auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin.\nDas kann auch ohne Heirat gelten.\nAusnahmen gibt es zum Beispiel für manche Studenten und manche Ausländer.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz: „bekommt …, wer …“ nannte keine der Ausnahmen aus derselben Norm (Ausländer Abs. 1 Satz 2, stationäre Unterbringung/Altersrente Abs. 4, BAföG-förderfähige Ausbildung Abs. 5) – gerade Studierende hätten aus dem Google-Satz einen Anspruch abgeleitet. Jetzt „kann … bekommen … – mit Ausnahmen, etwa für Studierende“.","Abs. 1–6, BAföG-Querverweise (§ 2 Abs. 1a, §§ 12, 13, § 10 Abs. 3), Beispiel (Vermutung nach Abs. 3a, widerlegbar) und Fragen nochmals gegen den Wortlaut geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7a","bezeichnung":"§ 7a SGB II","titel_amtlich":"Altersgrenze","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/7a/","original":[{"nr":null,"text":"Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:\n\n[Tabelle]\nfür den Geburtsjahrgang | erfolgt eine Anhebung um Monate | auf den Ablauf des Monats, in dem ein Lebensalter vollendet wird von\n1947 | 1 | 65 Jahren und 1 Monat\n1948 | 2 | 65 Jahren und 2 Monaten\n1949 | 3 | 65 Jahren und 3 Monaten\n1950 | 4 | 65 Jahren und 4 Monaten\n1951 | 5 | 65 Jahren und 5 Monaten\n1952 | 6 | 65 Jahren und 6 Monaten\n1953 | 7 | 65 Jahren und 7 Monaten\n1954 | 8 | 65 Jahren und 8 Monaten\n1955 | 9 | 65 Jahren und 9 Monaten\n1956 | 10 | 65 Jahren und 10 Monaten\n1957 | 11 | 65 Jahren und 11 Monaten\n1958 | 12 | 66 Jahren\n1959 | 14 | 66 Jahren und 2 Monaten\n1960 | 16 | 66 Jahren und 4 Monaten\n1961 | 18 | 66 Jahren und 6 Monaten\n1962 | 20 | 66 Jahren und 8 Monaten\n1963 | 22 | 66 Jahren und 10 Monaten\nab 1964 | 24 | 67 Jahren.\n[/Tabelle]"}],"erklaerung":{"nr":"7a","titel_einfach":"Bis zu welchem Alter es Grundsicherungsgeld gibt","kurz":"§ 7a SGB II legt die Altersgrenze für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) fest: 65 Jahre für Jahrgänge vor 1947, dann stufenweise mehr, ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person gibt es nur, bis du eine bestimmte Altersgrenze erreichst (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1). Bist du vor dem 1. Januar 1947 geboren, erreichst du sie mit Ablauf des Monats, in dem du das 65. Lebensjahr vollendest (also 65 Jahre alt wirst). Bist du später geboren, steigt die Grenze je nach Geburtsjahr an. Du erreichst sie dann mit Ablauf des Monats, in dem du dieses Alter vollendest. Die Tabelle im Gesetz nennt für jedes Geburtsjahr diese Altersgrenze:\n- 1947: 65 Jahre und 1 Monat (Anhebung um 1 Monat)\n- 1948: 65 Jahre und 2 Monate (Anhebung um 2 Monate)\n- 1949: 65 Jahre und 3 Monate (Anhebung um 3 Monate)\n- 1950: 65 Jahre und 4 Monate (Anhebung um 4 Monate)\n- 1951: 65 Jahre und 5 Monate (Anhebung um 5 Monate)\n- 1952: 65 Jahre und 6 Monate (Anhebung um 6 Monate)\n- 1953: 65 Jahre und 7 Monate (Anhebung um 7 Monate)\n- 1954: 65 Jahre und 8 Monate (Anhebung um 8 Monate)\n- 1955: 65 Jahre und 9 Monate (Anhebung um 9 Monate)\n- 1956: 65 Jahre und 10 Monate (Anhebung um 10 Monate)\n- 1957: 65 Jahre und 11 Monate (Anhebung um 11 Monate)\n- 1958: 66 Jahre (Anhebung um 12 Monate)\n- 1959: 66 Jahre und 2 Monate (Anhebung um 14 Monate)\n- 1960: 66 Jahre und 4 Monate (Anhebung um 16 Monate)\n- 1961: 66 Jahre und 6 Monate (Anhebung um 18 Monate)\n- 1962: 66 Jahre und 8 Monate (Anhebung um 20 Monate)\n- 1963: 66 Jahre und 10 Monate (Anhebung um 22 Monate)\n- ab 1964: 67 Jahre (Anhebung um 24 Monate)"}],"beispiel":{"titel":"Jahrgang 1960","text":"Petra ist 1960 geboren und bekommt Grundsicherungsgeld. Laut Tabelle in § 7a SGB II wird die Altersgrenze für ihren Jahrgang um 16 Monate angehoben, auf 66 Jahre und 4 Monate. Petra erreicht die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie 66 Jahre und 4 Monate alt wird. Danach erfüllt sie die Voraussetzung aus § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II nicht mehr."},"wichtig":["Die Altersgrenze ist erst mit Ablauf des Monats erreicht, in dem du das maßgebliche Alter vollendest – also am Ende dieses Monats.","Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren."],"begriffe":[{"wort":"Altersgrenze","erklaerung":"Das Alter, ab dem man nicht mehr zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 7 Absatz 1 SGB II gehört."},{"wort":"mit Ablauf des Monats","erklaerung":"Am Ende des Monats, also mit dem letzten Tag dieses Monats."}],"fragen":[{"frage":"Bis zu welchem Alter bekommt man Grundsicherungsgeld?","antwort":"Als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bis zur Altersgrenze nach § 7a SGB II. Sie liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren; ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren."},{"frage":"Welche Altersgrenze gilt für Jahrgang 1962?","antwort":"Laut Tabelle in § 7a SGB II 66 Jahre und 8 Monate. Erreicht ist sie mit Ablauf des Monats, in dem dieses Alter vollendet wird."},{"frage":"Was passiert, wenn ich die Altersgrenze erreiche?","antwort":"Dann erfüllst du die Voraussetzung aus § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II nicht mehr. Welche Leistungen du danach bekommen kannst, regelt § 7a nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer Leistungen bekommt; Absatz 1 Nummer 1 nennt die Altersgrenze"},{"norm":"§ 5 SGB II","warum":"Vorrang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nFür das Grundsicherungs-Geld gibt es eine Alters-Grenze.\nAb dieser Grenze gelten für Sie andere Regeln.\nDie Alters-Grenze hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.\nSie sind vor 1947 geboren?\nDann liegt die Grenze bei 65 Jahren.\nFür spätere Jahrgänge liegt die Grenze etwas höher.\nDas steht in einer Tabelle im Gesetz.\nSie sind 1964 oder später geboren?\nDann liegt die Grenze bei 67 Jahren.\nSie erreichen dieses Alter in einem bestimmten Monat.\nAm Ende von diesem Monat gilt die Grenze."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7b","bezeichnung":"§ 7b SGB II","titel_amtlich":"Erreichbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/7b/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind. Erreichbar sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können. Ein Aufenthalt im näheren Bereich liegt vor, wenn es den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten möglich ist, eine Dienststelle des zuständigen Jobcenters, einen möglichen Arbeitgeber oder den Durchführungsort einer Integrationsmaßnahme im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters in einer für den Vermittlungsprozess angemessenen Zeitspanne und ohne unzumutbaren oder die Eigenleistungsfähigkeit übersteigenden Aufwand aufzusuchen. Der nähere Bereich schließt auch einen Bereich im grenznahen Ausland ein."},{"nr":"2","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht erreichbar sind, erhalten nur dann Leistungen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zugestimmt hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei\n\n1. Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,\n2. Teilnahme an einer Veranstaltung, die kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder im öffentlichen Interesse liegt,\n3. Aufenthalten außerhalb des näheren Bereichs, die überwiegend der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit dienen, oder\n4. Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, wenn die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.\nFür Abwesenheiten außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist abweichend von Satz 1 keine Zustimmung des Jobcenters erforderlich."},{"nr":"3","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ohne wichtigen Grund nicht erreichbar sind, erhalten Leistungen, wenn das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zugestimmt hat und die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Zustimmung zu Abwesenheiten ohne wichtigen Grund soll in der Regel für insgesamt längstens drei Wochen im Kalenderjahr erteilt werden. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind, ist die Zustimmung nach Satz 1 zu erteilen."},{"nr":"4","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten als nicht erreichbar, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen des Jobcenters ohne Darlegung und Nachweis eines wichtigen Grundes nicht nachkommen. Der Leistungsanspruch entfällt mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Feststellung des dritten versäumten Meldetermins im Sinne des Satzes 1 folgt; § 31b Absatz 4 gilt entsprechend. Die Nichterreichbarkeit nach Satz 1 gilt bis zum Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraums, es sei denn, die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person meldet sich vorher persönlich bei dem zuständigen Jobcenter. Bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt für einen Kalendermonat Grundsicherungsgeld mit Ausnahme von Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs; § 31a Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend. Meldet sich die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person innerhalb dieses Monats persönlich in dem zuständigen Jobcenter, gilt sie als durchgehend erreichbar; § 32 Absatz 3 bleibt unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"7b","titel_einfach":"Erreichbarkeit: Urlaub, Abwesenheit und versäumte Termine","kurz":"Nach § 7b SGB II bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nur, wer für das Jobcenter erreichbar ist; Abwesenheit braucht meist Zustimmung, und 3 versäumte Meldetermine in Folge können den Anspruch entfallen lassen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du erwerbsfähig, bekommst du Leistungen wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nur, wenn du erreichbar bist. Erreichbar bist du, wenn du dich im näheren Bereich deines Jobcenters aufhältst. Außerdem musst du an jedem Werktag die Mitteilungen und Aufforderungen deines Jobcenters zur Kenntnis nehmen können. Im näheren Bereich bist du, wenn du von dort hinkommst: zu einer Dienststelle deines Jobcenters, zu einem möglichen Arbeitgeber oder zum Ort einer Integrationsmaßnahme im Bezirk deines Jobcenters. Das muss in einer Zeit gehen, die für die Vermittlung angemessen ist. Und es darf keinen unzumutbaren Aufwand verlangen oder einen Aufwand, den du aus eigener Kraft nicht leisten kannst. Was genau „angemessen“ ist, legt das Gesetz nicht fest. Zum näheren Bereich kann auch ein Gebiet im grenznahen Ausland gehören."},{"nr":"2","einfach":"Bist du nicht erreichbar, bekommst du Leistungen nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Du hast einen wichtigen Grund für den Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs, und das Jobcenter hat zugestimmt. Ein wichtiger Grund ist vor allem:\n1. die Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,\n2. die Teilnahme an einer Veranstaltung, die kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder im öffentlichen Interesse liegt,\n3. ein Aufenthalt, der überwiegend deiner Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit dient, oder\n4. ein Ehrenamt, wenn es deine Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nicht wesentlich beeinträchtigt.\nBist du weg, weil du arbeitest, brauchst du keine Zustimmung des Jobcenters."},{"nr":"3","einfach":"Auch ohne wichtigen Grund kannst du Leistungen bekommen, wenn du nicht erreichbar bist. Dafür muss das Jobcenter zugestimmt haben. Und deine Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Für Abwesenheiten ohne wichtigen Grund soll das Jobcenter in der Regel für insgesamt höchstens 3 Wochen im Kalenderjahr zustimmen. Bist du weder arbeitslos noch erwerbstätig, muss das Jobcenter einer solchen Abwesenheit zustimmen."},{"nr":"4","einfach":"Du giltst als nicht erreichbar, wenn du 3 Meldeaufforderungen des Jobcenters hintereinander nicht nachkommst. Das gilt, wenn das Jobcenter dich vorher schriftlich über die Folgen belehrt hat oder du sie kanntest. Und es gilt nur, wenn du keinen wichtigen Grund dargelegt und nachgewiesen hast. Dann entfällt dein Leistungsanspruch ab dem Monat, der auf die Feststellung des dritten versäumten Termins folgt. § 31b Absatz 4 gilt entsprechend: Für diese Zeit gibt es keine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Nichterreichbarkeit gilt bis zum Ende deines ursprünglichen Bewilligungszeitraums. Das gilt nicht, wenn du dich vorher persönlich bei deinem Jobcenter meldest. Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, bekommst du ab diesem Monat noch für einen Kalendermonat Grundsicherungsgeld – aber ohne die Leistungen für den Regelbedarf. Zum Grundsicherungsgeld gehören nach § 19 außerdem Mehrbedarfe und der Bedarf für Unterkunft und Heizung. § 31a Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend: Ergäbe sich nur wegen des fehlenden Regelbedarfs rechnerisch kein Anspruch, wird Grundsicherungsgeld von 1 Euro im Monat bewilligt. Meldest du dich innerhalb dieses Monats persönlich in deinem Jobcenter, giltst du als durchgehend erreichbar. § 32 Absatz 3 bleibt unberührt: Danach bekommst du den Regelbedarf in diesem Fall gemindert – um 30 Prozent für einen Monat (§ 32 Absatz 1 und 2)."}],"beispiel":{"titel":"Zwei Wochen Urlaub an der Ostsee","text":"Tobias ist arbeitslos und bekommt Grundsicherungsgeld. Im August will er 2 Wochen an die Ostsee fahren, weit weg von seinem Jobcenter. Einen wichtigen Grund nach § 7b Absatz 2 SGB II hat er nicht. Er braucht deshalb vorher die Zustimmung des Jobcenters. Das Jobcenter kann zustimmen, wenn seine Eingliederung in Arbeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird – in der Regel für insgesamt höchstens 3 Wochen im Jahr. Fährt Tobias ohne Zustimmung, ist er nicht erreichbar und bekommt für diese Zeit keine Leistungen."},"wichtig":["Für einen Urlaub außerhalb des näheren Bereichs brauchst du die Zustimmung des Jobcenters – in der Regel gibt es sie für höchstens 3 Wochen im Kalenderjahr.","Versäumst du trotz Belehrung 3 Meldetermine hintereinander ohne nachgewiesenen wichtigen Grund, entfällt dein Anspruch ab dem Monat nach der Feststellung des dritten Termins.","Meldest du dich innerhalb dieses Monats persönlich in deinem Jobcenter, giltst du als durchgehend erreichbar – den Regelbedarf bekommst du dann aber gemindert (§ 32 SGB II)."],"begriffe":[{"wort":"näherer Bereich","erklaerung":"Das Gebiet, von dem aus du dein Jobcenter, mögliche Arbeitgeber und Maßnahmen im Bezirk deines Jobcenters in angemessener Zeit und mit zumutbarem Aufwand erreichen kannst."},{"wort":"werktäglich","erklaerung":"An jedem Werktag. Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen."},{"wort":"Meldeaufforderung","erklaerung":"Eine Aufforderung des Jobcenters, zu einem Termin zu kommen und dich dort zu melden."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den dir das Jobcenter Leistungen mit einem Bescheid bewilligt hat."},{"wort":"Regelbedarf","erklaerung":"Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, etwa für Essen, Kleidung und Strom (§ 20 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich mit Grundsicherungsgeld in den Urlaub fahren?","antwort":"Für einen Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund brauchst du die Zustimmung des Jobcenters, und deine Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden (§ 7b Absatz 3 SGB II). Für Abwesenheiten ohne wichtigen Grund soll die Zustimmung in der Regel für insgesamt höchstens 3 Wochen im Kalenderjahr erteilt werden."},{"frage":"Was passiert, wenn ich 3 Termine beim Jobcenter verpasse?","antwort":"Hast du 3 Meldeaufforderungen hintereinander ohne nachgewiesenen wichtigen Grund nicht befolgt und warst über die Folgen belehrt, giltst du als nicht erreichbar. Dein Anspruch entfällt dann ab dem Monat nach der Feststellung – in diesem ersten Monat gibt es nur noch Grundsicherungsgeld ohne Regelbedarf. Meldest du dich in diesem Monat persönlich im Jobcenter, giltst du als durchgehend erreichbar (§ 7b Absatz 4 SGB II)."},{"frage":"Muss ich jeden Tag erreichbar sein?","antwort":"Nach § 7b Absatz 1 SGB II musst du an jedem Werktag die Mitteilungen und Aufforderungen deines Jobcenters zur Kenntnis nehmen können und dich im näheren Bereich deines Jobcenters aufhalten. Ausnahmen mit Zustimmung des Jobcenters regeln die Absätze 2 und 3."}],"verweise":[{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Folgen versäumter Meldetermine; Absatz 3 betrifft die Fälle des § 7b Absatz 4"},{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Leistungsminderungen; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend"},{"norm":"§ 31b SGB II","warum":"Beginn und Dauer der Minderung; Absatz 4 gilt entsprechend"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer Leistungen bekommt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center muss Sie erreichen können.\nSie müssen in der Nähe von Ihrem Job-Center sein.\nSie müssen an jedem Werk-Tag die Post vom Job-Center lesen können.\nSie wollen verreisen?\nDann brauchen Sie vorher die Zustimmung vom Job-Center.\nFür Urlaub gibt es in der Regel höchstens 3 Wochen im Jahr.\nDas Job-Center informiert Sie über die Folgen von verpassten Terminen.\nSie verpassen 3 Termine hintereinander ohne wichtigen Grund?\nDann stellt das Job-Center das fest.\nAb dem nächsten Monat bekommen Sie dann kein Geld zum Leben mehr.\nFür einen Monat zahlt das Job-Center noch Geld für die Wohnung.\nSie melden sich in diesem Monat persönlich im Job-Center?\nDann bekommen Sie wieder Geld.\nFür diesen einen Monat bekommen Sie aber weniger Geld zum Leben."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 SGB II","titel_amtlich":"Erwerbsfähigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/8/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."},{"nr":"2","text":"Im Sinne von Absatz 1 können Ausländerinnen und Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen, ist ausreichend."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Wann du als erwerbsfähig giltst","kurz":"Nach § 8 SGB II bist du erwerbsfähig, wenn Krankheit oder Behinderung dich nicht auf absehbare Zeit hindern, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Erwerbsfähigkeit ist eine der Voraussetzungen in § 7 Absatz 1 für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Erwerbsfähig bist du, wenn du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst – unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach diesem Absatz bist du nicht erwerbsfähig, wenn du das wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht kannst."},{"nr":"2","einfach":"Bist du Ausländerin oder Ausländer, kannst du im Sinne von Absatz 1 nur dann arbeiten, wenn dir eine Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Es reicht, wenn du rechtlich eine Beschäftigung aufnehmen dürftest, sobald die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes zustimmt."}],"beispiel":{"titel":"4 Stunden am Tag reichen","text":"Herr Novak hat eine chronische Erkrankung. Er kann deshalb auf Dauer nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten, etwa im Büro. Nach § 8 Absatz 1 SGB II ist er trotzdem erwerbsfähig, denn er kann unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich arbeiten. Könnte er wegen seiner Krankheit auf absehbare Zeit nur 2 Stunden täglich arbeiten, wäre er nicht erwerbsfähig."},"wichtig":["Die Grenze liegt bei 3 Stunden täglich: Wer so lange unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann, ist erwerbsfähig.","Nach Absatz 1 zählen Einschränkungen wegen Krankheit oder Behinderung, die auf absehbare Zeit bestehen.","Bei Ausländerinnen und Ausländern kommt es zusätzlich darauf an, ob ihnen eine Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte."],"begriffe":[{"wort":"erwerbsfähig","erklaerung":"Wer mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann."},{"wort":"auf absehbare Zeit","erklaerung":"Nicht nur ganz kurz. Wie lange genau, legt § 8 SGB II nicht fest."},{"wort":"allgemeiner Arbeitsmarkt","erklaerung":"Der normale Arbeitsmarkt mit regulären Arbeitsplätzen – im Unterschied zu besonderen, geschützten Arbeitsplätzen."}],"fragen":[{"frage":"Wann gilt man beim Jobcenter als erwerbsfähig?","antwort":"Nach § 8 Absatz 1 SGB II, wenn man mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Nicht erwerbsfähig nach Absatz 1 ist, wer das wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht kann; für Ausländer gilt zusätzlich Absatz 2."},{"frage":"Bin ich erwerbsfähig, wenn ich nur Teilzeit arbeiten kann?","antwort":"Ja, wenn du mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kannst. Für die Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II kommt es nicht auf Vollzeit an."},{"frage":"Gelte ich ohne Arbeitserlaubnis als erwerbsfähig?","antwort":"Nach § 8 Absatz 2 SGB II nur, wenn dir eine Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Es genügt, wenn du rechtlich arbeiten dürftest, sobald die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes zustimmt."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für Leistungen"},{"norm":"§ 39 AufenthG","warum":"Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von Ausländern"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld auch für nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft"}],"praxis":null,"leicht":"Beim Grundsicherungs-Geld ist eine Frage wichtig:\nKönnen Sie arbeiten?\nDas Grundsicherungs-Geld hieß früher Bürger-Geld.\nIm Gesetz heißt das Wort dafür: erwerbs-fähig.\nErwerbs-fähig sind Sie, wenn Sie jeden Tag mindestens 3 Stunden arbeiten können.\nGemeint ist eine normale Arbeit.\nManche Menschen sind krank oder haben eine Behinderung.\nDiese Menschen können deshalb für längere Zeit keine 3 Stunden am Tag arbeiten.\nDann sind diese Menschen nicht erwerbs-fähig.\nFür Ausländer gilt noch eine Regel.\nAusländer müssen arbeiten dürfen.\nOder sie könnten eine Erlaubnis zum Arbeiten bekommen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 SGB II","titel_amtlich":"Hilfebedürftigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/9/","original":[{"nr":"1","text":"Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält."},{"nr":"2","text":"Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig, dabei bleiben die Bedarfe nach § 28 außer Betracht. In den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 3 ist Einkommen und Vermögen, soweit es die nach Satz 3 zu berücksichtigenden Bedarfe übersteigt, im Verhältnis mehrerer Leistungsberechtigter zueinander zu gleichen Teilen zu berücksichtigen."},{"nr":"3","text":"Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut."},{"nr":"4","text":"Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde."},{"nr":"5","text":"Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Wann du hilfebedürftig bist – und wessen Geld zählt","kurz":"Nach § 9 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt weder mit anrechenbarem Einkommen und Vermögen noch mit Hilfe anderer sichern kann; beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zählt auch das Geld des Partners.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hilfebedürftigkeit ist eine Voraussetzung für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Hilfebedürftig bist du, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus deinem Einkommen oder Vermögen sichern kannst. Gemeint ist das Einkommen und Vermögen, das angerechnet wird. Und du bekommst die nötige Hilfe nicht von anderen – vor allem nicht von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern."},{"nr":"2","einfach":"Lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft, zählt auch das Einkommen und Vermögen deines Partners. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gilt: Können sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern, zählt auch das Einkommen und Vermögen der Eltern. Lebt der Elternteil mit einem Partner in der Bedarfsgemeinschaft, zählt auch dessen Einkommen und Vermögen. Ist der gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person als hilfebedürftig – und zwar im Verhältnis ihres eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf. Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 bleiben dabei außer Betracht. Eine Sonderregel gilt für die Fälle des § 7 Absatz 2 Satz 3: Dort bekommen Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe, obwohl die anderen im Haushalt wegen ihres Einkommens oder Vermögens selbst nicht leistungsberechtigt sind. Einkommen und Vermögen, das über die Bedarfe nach Satz 3 hinausgeht, wird dann auf mehrere Leistungsberechtigte zu gleichen Teilen verteilt."},{"nr":"3","einfach":"Das Einkommen und Vermögen der Eltern zählt nach Absatz 2 Satz 2 nicht bei einem Kind, das schwanger ist. Es zählt auch nicht bei einem Kind, das sein eigenes Kind betreut, bis dieses das 6. Lebensjahr vollendet hat (also bis zu dessen 6. Geburtstag)."},{"nr":"4","einfach":"Hilfebedürftig bist du auch, wenn du Vermögen, das angerechnet wird, nicht sofort verbrauchen oder verwerten kannst. Dasselbe gilt, wenn das für dich eine besondere Härte bedeuten würde."},{"nr":"5","einfach":"Lebst du als hilfebedürftige Person in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, vermutet das Gesetz: Sie unterstützen dich. Das gilt aber nur, soweit das nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."}],"beispiel":{"titel":"Das Gehalt des Ehemanns zählt mit","text":"Lisa ist arbeitslos und hat kein Einkommen. Sie lebt mit ihrem Ehemann Ben zusammen, der als Lagerist arbeitet. Beide bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ob Lisa hilfebedürftig ist, hängt nicht nur von ihrem eigenen Geld ab: Nach § 9 Absatz 2 SGB II zählt auch Bens Einkommen und Vermögen. Deckt das anzurechnende Einkommen von Ben den Bedarf von beiden, ist Lisa nicht hilfebedürftig und bekommt kein Grundsicherungsgeld."},"wichtig":["In einer Bedarfsgemeinschaft zählt auch das Einkommen und Vermögen deines Partners.","Lebst du mit Verwandten oder Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft, wird vermutet, dass sie dich unterstützen – soweit das nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.","Kannst du anzurechnendes Vermögen nicht sofort verbrauchen oder verwerten oder wäre das eine besondere Härte, bist du trotzdem hilfebedürftig."],"begriffe":[{"wort":"zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen","erklaerung":"Das Geld und die Werte, die das Jobcenter anrechnet. Was dazugehört, regeln die §§ 11 bis 11b und § 12 SGB II."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, deren Bedarf und Geld beim Jobcenter gemeinsam betrachtet werden – etwa Partner und Kinder im Haushalt (§ 7 Absatz 3 SGB II)."},{"wort":"Haushaltsgemeinschaft","erklaerung":"Menschen, die zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften."},{"wort":"Verschwägerte","erklaerung":"Verwandte deines Ehepartners, zum Beispiel deine Schwiegereltern."},{"wort":"besondere Härte","erklaerung":"Eine ungewöhnlich schwere Belastung im Einzelfall. Was genau darunter fällt, legt § 9 nicht fest."}],"fragen":[{"frage":"Wird das Einkommen meines Partners beim Grundsicherungsgeld angerechnet?","antwort":"Ja, wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Dann zählt nach § 9 Absatz 2 SGB II auch das Einkommen und Vermögen deines Partners. Wer als Partner zur Bedarfsgemeinschaft gehört, regelt § 7 Absatz 3 SGB II."},{"frage":"Zählt das Einkommen meiner Eltern, wenn ich bei ihnen wohne?","antwort":"Lebst du als unverheiratetes Kind mit deinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und kannst deinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern, zählt auch ihr Einkommen und Vermögen (§ 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II; wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, regelt § 7 Absatz 3). Das gilt nicht, wenn du schwanger bist oder dein eigenes Kind bis zu dessen 6. Geburtstag betreust. In einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten wird nach Absatz 5 vermutet, dass sie dich unterstützen, soweit man das nach ihrem Einkommen und Vermögen erwarten kann."},{"frage":"Bin ich hilfebedürftig, wenn ich Vermögen habe, das ich nicht sofort verkaufen kann?","antwort":"Ja. Nach § 9 Absatz 4 SGB II bist du auch hilfebedürftig, wenn du das Vermögen nicht sofort verbrauchen oder verwerten kannst oder das eine besondere Härte wäre. Wie die Leistungen dann erbracht werden, regelt § 24 Absatz 5 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört; Absatz 2 Satz 3 zu Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Welches Einkommen angerechnet wird"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen angerechnet wird"},{"norm":"§ 24 SGB II","warum":"Absatz 5: Leistungen als Darlehen, wenn Vermögen nicht sofort verwertbar ist"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Grundsicherungs-Geld bekommen.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDafür müssen Sie hilfe-bedürftig sein.\nHilfe-bedürftig heißt: Ihr eigenes Geld reicht nicht zum Leben.\nUnd Sie bekommen auch keine Hilfe von anderen.\nZum Beispiel von Ihrer Familie oder von einem anderen Amt.\nSie leben mit Ihrem Ehe-Partner zusammen?\nOder mit einem anderen festen Partner?\nDann zählt meistens auch das Geld von Ihrem Partner.\nSie sind ein Kind und leben bei Ihren Eltern?\nDann zählt oft auch das Geld von Ihren Eltern.\nEs gibt Ausnahmen.\nSie wohnen mit Verwandten zusammen?\nDann nimmt das Gesetz an: Die Verwandten helfen Ihnen mit Geld.\nDas gilt nur, wenn die Verwandten genug Geld haben."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 SGB II","titel_amtlich":"Zumutbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/10/","original":[{"nr":"1","text":"Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass\n\n1. sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,\n2. die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,\n3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das den 14. Lebensmonat vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,\n4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,\n5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht."},{"nr":"2","text":"Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil\n\n1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,\n2. sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,\n3. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,\n4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,\n5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann; bei Leistungsberechtigten, die selbständig tätig sind, wird spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezuges geprüft, ob ein Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist."},{"nr":"3","text":"Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Welche Arbeit dir beim Grundsicherungsgeld zumutbar ist","kurz":"Nach § 10 SGB II ist bei Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) grundsätzlich jede Arbeit zumutbar – außer etwa, wenn man sie nicht leisten kann, sie die Kindererziehung gefährdet oder eine nötige Pflege verhindert.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, ist dir grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Es gibt diese Ausnahmen:\n1. Du bist zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage.\n2. Deine bisherige Arbeit stellt besondere körperliche Anforderungen, und die neue Arbeit würde es dir wesentlich erschweren, diese bisherige Arbeit künftig auszuüben.\n3. Die Arbeit würde die Erziehung deines Kindes oder des Kindes deines Partners gefährden. Hat das Kind den 14. Lebensmonat vollendet – ist es also mindestens 14 Monate alt –, ist die Erziehung in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung gesichert ist – in einer Kita, in Tagespflege nach dem SGB VIII oder auf andere Weise. Das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) soll darauf hinwirken, dass erwerbsfähige Erziehende vorrangig einen Betreuungsplatz für ihr Kind angeboten bekommen.\n4. Die Arbeit lässt sich nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbaren, und die Pflege kann nicht anders sichergestellt werden.\n5. Ein sonstiger wichtiger Grund spricht gegen die Arbeit."},{"nr":"2","einfach":"Eine Arbeit ist nicht schon allein deshalb unzumutbar, weil\n1. sie nicht deinem früheren Beruf entspricht, für den du ausgebildet bist oder den du früher ausgeübt hast,\n2. sie im Vergleich zu deiner Ausbildung als geringerwertig gilt,\n3. der Arbeitsort weiter von deiner Wohnung entfernt ist als ein früherer Arbeits- oder Ausbildungsort,\n4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei deinen bisherigen Jobs,\n5. du dafür eine andere Erwerbstätigkeit aufgeben musst. Das gilt nicht, wenn es begründete Anhaltspunkte gibt, dass deine bisherige Tätigkeit deine Hilfebedürftigkeit künftig beenden kann. Bist du selbständig, prüft das Jobcenter spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs, ob es dir zumutbar ist, auf eine Beschäftigung verwiesen zu werden."},{"nr":"3","einfach":"Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Sie gelten auch für einen Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes und für eine Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes."}],"beispiel":{"titel":"Neuer Job trotz kleinem Kind","text":"Daria ist gelernte Friseurin, erzieht ihren 2-jährigen Sohn allein und bekommt Grundsicherungsgeld. Ihr Sohn hat einen Kitaplatz von 8 bis 16 Uhr. Das Jobcenter bietet ihr eine Stelle als Verkäuferin von 9 bis 14 Uhr an. Weil ihr Sohn den 14. Lebensmonat vollendet hat und seine Betreuung gesichert ist, ist seine Erziehung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II in der Regel nicht gefährdet. Dass die Stelle nicht ihrem Beruf entspricht, macht sie nach Absatz 2 allein nicht unzumutbar."},"wichtig":["Eine Arbeit ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie nicht zu deinem Beruf passt, als geringerwertig gilt, weiter weg liegt oder ungünstigere Arbeitsbedingungen hat.","Hat dein Kind den 14. Lebensmonat vollendet und ist seine Betreuung gesichert, ist die Erziehung in der Regel nicht gefährdet.","Dieselben Regeln gelten für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse."],"begriffe":[{"wort":"zumutbar","erklaerung":"Was man von dir verlangen kann."},{"wort":"Tagespflege","erklaerung":"Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater nach dem SGB VIII."},{"wort":"sonstiger wichtiger Grund","erklaerung":"Ein anderer gewichtiger Grund, der gegen eine Arbeit spricht. Was darunter fällt, zählt das Gesetz nicht auf."},{"wort":"Leistungsbezug","erklaerung":"Die Zeit, in der du Leistungen vom Jobcenter bekommst."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich mit Grundsicherungsgeld jeden Job annehmen?","antwort":"Grundsätzlich ist dir nach § 10 Absatz 1 SGB II jede Arbeit zumutbar. Ausnahmen gibt es etwa, wenn du zu der Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage bist, wenn die Erziehung deines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen gefährdet wäre oder ein anderer wichtiger Grund entgegensteht."},{"frage":"Muss ich arbeiten, wenn ich ein kleines Kind habe?","antwort":"Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie die Erziehung deines Kindes gefährden würde. Hat dein Kind den 14. Lebensmonat vollendet (ist es also mindestens 14 Monate alt), ist die Erziehung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Kita, in Tagespflege oder auf andere Weise gesichert ist."},{"frage":"Muss ich einen Job annehmen, der nicht zu meiner Ausbildung passt?","antwort":"Nach § 10 Absatz 2 SGB II ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie nicht deinem früheren Beruf entspricht oder im Vergleich zu deiner Ausbildung als geringerwertig gilt. Unzumutbar kann sie aber aus einem der Gründe in Absatz 1 sein."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 SGB II","warum":"Pflicht, die eigene Arbeitskraft einzusetzen"},{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Pflichtverletzungen, etwa wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird"},{"norm":"§ 43 AufenthG","warum":"Integrationskurs"},{"norm":"§ 45a AufenthG","warum":"Berufsbezogene Deutschsprachförderung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center kann Ihnen eine Arbeit anbieten.\nFast jede Arbeit ist für Sie zumutbar.\nZumutbar heißt: Das Job-Center darf das von Ihnen verlangen.\nEs gibt Ausnahmen.\nSie schaffen die Arbeit nicht wegen Ihrer Gesundheit.\nOder die Arbeit gefährdet die Erziehung von Ihrem Kind.\nOder Sie pflegen einen Angehörigen, und niemand anderes kann das machen.\nOder es gibt einen anderen wichtigen Grund.\nIhr Kind ist mindestens 14 Monate alt und hat zum Beispiel einen Platz in der Kita?\nDann gilt die Erziehung in der Regel nicht als gefährdet.\nDie Arbeit muss nicht zu Ihrem Beruf passen.\nDie Arbeit darf auch weiter weg sein als früher.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–3, 14-Monats-Regel in Abs. 1 Nr. 3, Beispiel (Kind 2 Jahre, Kita gesichert → in der Regel nicht gefährdet) und alle Fragen gegen den Wortlaut geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 SGB II","titel_amtlich":"Zu berücksichtigendes Einkommen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/11/","original":[{"nr":"1","text":"Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird."},{"nr":"2","text":"Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden."},{"nr":"3","text":"Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Welches Einkommen beim Grundsicherungsgeld zählt","kurz":"Nach § 11 SGB II zählen beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Geldeinnahmen als Einkommen – im Monat, in dem sie zufließen; Kindergeld zählt beim Kind, Nachzahlungen werden teils auf 6 Monate verteilt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zählen deine Einnahmen in Geld als Einkommen. Davon werden die Beträge nach § 11b abgezogen. Nicht als Einkommen zählen die Einnahmen nach § 11a und Einnahmen, die nach anderen Bundesgesetzen nicht als Einkommen im Sinne des SGB II gelten. Als Einkommen zählen auch Einnahmen in Geldeswert, die du für eine Arbeit, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem Jugendfreiwilligendienst bekommst. Auch Sozialleistungen, die du als Darlehen bekommst, zählen als Einkommen, soweit sie für deinen Lebensunterhalt gedacht sind. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes. Dasselbe gilt für das Kindergeld für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft – soweit das Kind es für seinen Lebensunterhalt braucht. Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 zählen dabei nicht mit."},{"nr":"2","einfach":"Einnahmen zählen für den Monat, in dem sie dir zufließen. Das gilt auch für Einnahmen aus kurzen Jobs an einzelnen Tagen eines Monats."},{"nr":"3","einfach":"Manchmal bekommst du eine Nachzahlung, die nicht für den Monat gedacht ist, in dem sie ankommt. Würde dein Leistungsanspruch in diesem Monat dadurch wegfallen, gilt eine Sonderregel: Die Nachzahlung wird gleichmäßig auf 6 Monate verteilt. Ab dem Monat, in dem sie ankommt, zählt dann jeden Monat ein gleich großer Teilbetrag als Einkommen."}],"beispiel":{"titel":"Nachzahlung von Krankengeld","text":"Murat bekommt Grundsicherungsgeld. Im März erhält er 1.800 Euro Krankengeld nachgezahlt, und zwar für Januar und Februar. Würde die ganze Summe im März angerechnet, entfiele sein Anspruch in diesem Monat. Nach § 11 Absatz 3 SGB II wird die Nachzahlung deshalb gleichmäßig auf 6 Monate verteilt: Von März bis August zählt jeden Monat ein Teilbetrag von 300 Euro als Einnahme. Welche Beträge davon noch abgezogen werden, regelt § 11b SGB II."},"wichtig":["Einnahmen zählen grundsätzlich in dem Monat, in dem sie dir zufließen.","Kindergeld und Kinderzuschlag zählen als Einkommen des jeweiligen Kindes, das Kindergeld aber nur, soweit das Kind es für seinen Lebensunterhalt braucht.","Eine Nachzahlung für frühere Monate, die deinen Anspruch im Zuflussmonat entfallen ließe, wird gleichmäßig auf 6 Monate verteilt."],"begriffe":[{"wort":"Einnahmen in Geldeswert","erklaerung":"Einnahmen, die nicht als Geld kommen, aber Geld wert sind – zum Beispiel Sachleistungen vom Arbeitgeber."},{"wort":"zufließen","erklaerung":"Das Geld kommt tatsächlich bei dir an, etwa auf deinem Konto."},{"wort":"Nachzahlung","erklaerung":"Geld, das du nachträglich für einen früheren Zeitraum bekommst."},{"wort":"Kinderzuschlag","erklaerung":"Eine Leistung nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes für Eltern mit kleinem Einkommen."}],"fragen":[{"frage":"Wird Kindergeld beim Grundsicherungsgeld angerechnet?","antwort":"Ja. Nach § 11 Absatz 1 SGB II zählt Kindergeld für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen des jeweiligen Kindes, soweit das Kind es für seinen Lebensunterhalt braucht. Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe zählen dabei nicht mit."},{"frage":"In welchem Monat wird mein Lohn angerechnet?","antwort":"Nach § 11 Absatz 2 SGB II in dem Monat, in dem das Geld dir zufließt. Das gilt auch für Einnahmen aus kurzen Jobs an einzelnen Tagen."},{"frage":"Wie wird eine Nachzahlung beim Grundsicherungsgeld angerechnet?","antwort":"Grundsätzlich im Monat, in dem sie ankommt. Würde dein Anspruch dadurch in diesem Monat wegfallen und ist die Nachzahlung nicht für diesen Monat gedacht, wird sie nach § 11 Absatz 3 SGB II gleichmäßig auf 6 Monate verteilt."}],"verweise":[{"norm":"§ 11a SGB II","warum":"Einnahmen, die nicht als Einkommen zählen"},{"norm":"§ 11b SGB II","warum":"Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden"},{"norm":"§ 6a BKGG","warum":"Kinderzuschlag"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen zählt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center rechnet Ihr Einkommen an.\nEinkommen ist Geld, das Sie bekommen.\nZum Beispiel Ihr Lohn.\nVom Einkommen zieht das Job-Center bestimmte Beträge ab.\nManches Geld zählt gar nicht als Einkommen.\nDas Geld zählt in dem Monat, in dem Sie es bekommen.\nDas Kinder-Geld zählt als Einkommen von Ihrem Kind.\nDas gilt, soweit Ihr Kind das Geld zum Leben braucht.\nManchmal bekommen Sie Geld für frühere Monate.\nDann heißt das Geld Nach-Zahlung.\nVielleicht bekommen Sie wegen der Nach-Zahlung in diesem Monat kein Grundsicherungs-Geld.\nDann verteilt das Job-Center die Nach-Zahlung auf 6 Monate."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11a","bezeichnung":"§ 11a SGB II","titel_amtlich":"Nicht zu berücksichtigendes Einkommen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/11a/","original":[{"nr":"1","text":"Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind\n\n1. Leistungen nach diesem Buch,\n2. Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz sowie Ausgleichszahlungen an Hinterbliebene nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,\n3. die Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des Vierzehnten Buches,\n4. Aufwandspauschalen nach § 1878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kalenderjährlich bis zu dem in § 3 Nummer 26 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Betrag,\n5. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, bis zur Höhe des in § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes genannten Betrags,\n6. Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetzes\n7. Einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen."},{"nr":"2","text":"Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen."},{"nr":"3","text":"Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. Abweichend von Satz 1 sind als Einkommen zu berücksichtigen\n\n1. die Leistungen nach § 39 des Achten Buches, die für den erzieherischen Einsatz erbracht werden,\n\na) für das dritte Pflegekind zu 75 Prozent,\nb) für das vierte und jedes weitere Pflegekind vollständig,\n\n2. die Leistungen nach § 23 des Achten Buches,\n3. die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke; § 14b Absatz 2 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bleibt unberührt,\n4. die Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch mit Ausnahme der Bedarfe nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches sowie\n5. Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 127 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches in Verbindung mit § 73 des Neunten Buches."},{"nr":"4","text":"Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."},{"nr":"5","text":"Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit\n\n1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder\n2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."},{"nr":"6","text":"Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen."},{"nr":"7","text":"Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden. Satz 1 gilt nicht für eine Ausbildungsvergütung, auf die eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch hat."}],"erklaerung":{"nr":"11a","titel_einfach":"Welches Geld beim Grundsicherungsgeld nicht zählt","kurz":"§ 11a SGB II nennt Einnahmen, die beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nicht als Einkommen zählen, etwa Schmerzensgeld, Mutterschaftsgeld, einmalige Erbschaften und Ferienjobs von Schülern unter 25.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zählen diese Einnahmen nicht als Einkommen:\n1. Leistungen nach dem SGB II selbst,\n2. Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz und Ausgleichszahlungen an Hinterbliebene nach diesem Gesetz,\n3. Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – bis zur Höhe vergleichbarer Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des SGB XIV,\n4. Aufwandspauschalen nach § 1878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für ehrenamtliche Betreuer – pro Kalenderjahr bis zu dem Betrag, der in § 3 Nummer 26 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannt ist,\n5. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind – bis zu dem Betrag, der in § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes genannt ist,\n6. Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetzes,\n7. einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilen."},{"nr":"2","einfach":"Entschädigungen nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für einen Schaden, der kein Vermögensschaden ist – zum Beispiel Schmerzensgeld –, zählen nicht als Einkommen."},{"nr":"3","einfach":"Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die für einen ausdrücklich genannten Zweck gezahlt werden, zählen nur so weit als Einkommen, wie die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Abweichend davon zählen als Einkommen:\n1. Leistungen nach § 39 des SGB VIII für den erzieherischen Einsatz bei Pflegekindern – beim dritten Pflegekind zu 75 Prozent, ab dem vierten Pflegekind vollständig,\n2. Leistungen nach § 23 des SGB VIII (Kindertagespflege),\n3. Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke; § 14b Absatz 2 Satz 1 des BAföG bleibt unberührt,\n4. die Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III, außer den Bedarfen nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des SGB III, und\n5. Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 127 Absatz 1 Satz 1 des SGB III in Verbindung mit § 73 des SGB IX."},{"nr":"4","einfach":"Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege zählen nicht als Einkommen. Das gilt, soweit sie deine Lage nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären."},{"nr":"5","einfach":"Gibt dir jemand etwas, ohne dazu rechtlich oder sittlich verpflichtet zu sein, zählt das nicht als Einkommen, soweit\n1. eine Anrechnung für dich grob unbillig wäre oder\n2. die Zuwendung deine Lage nicht so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären."},{"nr":"6","einfach":"Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes und vergleichbare Leistungen nach Landesrecht zählen nicht als Einkommen."},{"nr":"7","einfach":"Gehst du auf eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule und hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (bist also noch keine 25 Jahre alt), zählt dein Verdienst aus Jobs in den Schulferien nicht als Einkommen. Das gilt nicht für eine Ausbildungsvergütung, auf die du einen Anspruch hast."}],"beispiel":{"titel":"Ferienjob im Eiscafé","text":"Lea ist 17, geht aufs Gymnasium und lebt mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, die Grundsicherungsgeld bekommt. In den Sommerferien jobbt sie 4 Wochen in einem Eiscafé und verdient 1.200 Euro. Nach § 11a Absatz 7 SGB II zählt dieser Verdienst nicht als Einkommen, weil Lea Schülerin ist, noch keine 25 Jahre alt ist und in den Schulferien arbeitet. Leas Verdienst mindert das Grundsicherungsgeld der Familie deshalb nicht."},"wichtig":["Verdienst aus Ferienjobs zählt bei Schülerinnen und Schülern unter 25 nicht als Einkommen; für eine Ausbildungsvergütung gilt diese Ausnahme nicht.","Freiwillige Geschenke zählen nicht, soweit eine Anrechnung grob unbillig wäre oder sie deine Lage nicht so günstig beeinflussen, dass daneben SGB-II-Leistungen nicht mehr gerechtfertigt wären.","BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und einige andere zweckgebundene Leistungen zählen nach Absatz 3 trotzdem als Einkommen."],"begriffe":[{"wort":"Vermächtnis","erklaerung":"Jemand vermacht dir im Testament einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne dich zum Erben zu machen."},{"wort":"Pflichtteil","erklaerung":"Der Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament übergangen wurden."},{"wort":"grob unbillig","erklaerung":"Eine Anrechnung wäre im Einzelfall offensichtlich ungerecht. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"freie Wohlfahrtspflege","erklaerung":"Nichtstaatliche soziale Verbände und Einrichtungen, etwa Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder Rotes Kreuz."},{"wort":"Überbrückungsgeld","erklaerung":"Geld, das Gefangene im Strafvollzug ansparen, damit sie die erste Zeit nach der Entlassung überbrücken können."}],"fragen":[{"frage":"Wird ein Ferienjob beim Grundsicherungsgeld angerechnet?","antwort":"Nicht, wenn du eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchst und noch keine 25 Jahre alt bist. Dann zählt dein Verdienst aus Jobs in den Schulferien nach § 11a Absatz 7 SGB II nicht als Einkommen. Für eine Ausbildungsvergütung gilt das nicht."},{"frage":"Wird eine Erbschaft beim Grundsicherungsgeld angerechnet?","antwort":"Als Einkommen nicht: Nach § 11a Absatz 1 Nummer 7 SGB II zählen einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilen nicht als Einkommen. Ob das Geld als Vermögen zählt, regelt § 11a nicht; dazu steht mehr in § 12 SGB II."},{"frage":"Zählt Schmerzensgeld als Einkommen?","antwort":"Nein. Entschädigungen nach § 253 Absatz 2 BGB für einen Schaden, der kein Vermögensschaden ist, zählen nach § 11a Absatz 2 SGB II nicht als Einkommen."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Welches Einkommen grundsätzlich zählt"},{"norm":"§ 11b SGB II","warum":"Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen zählt"},{"norm":"§ 253 BGB","warum":"Entschädigung für immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld"},{"norm":"§ 3 EStG","warum":"Steuerfreie Einnahmen; Nummer 26 nennt den maßgeblichen Höchstbetrag"},{"norm":"§ 19 MuSchG","warum":"Mutterschaftsgeld"},{"norm":"§ 1878 BGB","warum":"Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer"},{"norm":"§ 39 SGB VIII","warum":"Leistungen zum Unterhalt von Pflegekindern"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß es Bürger-Geld.\nDas Job-Center rechnet Ihr Einkommen an.\nManches Geld zählt aber nicht als Einkommen.\nZum Beispiel Schmerzens-Geld.\nZum Beispiel Mutterschafts-Geld.\nZum Beispiel Geld aus einem Erbe.\nFür Vermögen gibt es aber eigene Regeln.\nAuch kleine Geschenke zählen oft nicht.\nSie gehen zur Schule und sind jünger als 25 Jahre?\nDann zählt Geld aus einem Ferien-Job nicht.\nGeld aus einer Ausbildung zählt aber.\nBAföG zählt auch als Einkommen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11b","bezeichnung":"§ 11b SGB II","titel_amtlich":"Absetzbeträge","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/11b/","original":[{"nr":"1","text":"Vom Einkommen abzusetzen sind\n\n1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,\n2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,\n3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge\n\na) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,\nb) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,\nsoweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,\n4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,\n5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,\n6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,\n7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,\n8. bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 67 oder § 126 des Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.\nBei der Verteilung einer einmaligen Einnahme nach § 11 Absatz 3 sind die auf die einmalige Einnahme im Zuflussmonat entfallenden Beträge nach den Nummern 1, 2, 5 und 6 vorweg abzusetzen."},{"nr":"2","text":"Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt."},{"nr":"2a","text":"§ 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend."},{"nr":"2b","text":"Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die\n\n1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,\n2. eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen,\n3. einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz nachgehen oder\n4. als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen außerhalb der in § 11a Absatz 7 genannten Zeiten erwerbstätig sind; dies gilt nach dem Besuch allgemeinbildender Schulen auch bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats.\nBei der Anwendung des Satzes 1 Nummer 3 gilt das Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, tritt in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 an die Stelle des Betrages nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches der Betrag von 250 Euro monatlich. Sofern die unter Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Personen die in § 11a Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bis 5 genannten Leistungen, Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder einen Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erhalten, ist von diesen Leistungen für die Absetzbeträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro abzusetzen, wenn die Absetzung nicht bereits nach Satz 1 oder nach Absatz 2 Satz 1 erfolgt ist. Satz 4 gilt auch für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben."},{"nr":"3","text":"Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich\n\n1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,\n2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und\n3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.\nAnstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro. In den Fällen des Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"11b","titel_einfach":"Was vom Einkommen abgezogen wird, bevor es zählt","kurz":"Nach § 11b SGB II werden vom Einkommen Steuern, Sozialbeiträge und weitere Beträge abgezogen; wer arbeitet, behält zusätzlich Freibeträge, bevor der Rest auf das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) angerechnet wird.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Beschäftigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du eigenes Einkommen, wird es auf das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) angerechnet. Vorher werden diese Beträge davon abgezogen:\n1. Steuern, die du auf dein Einkommen zahlst.\n2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (im Gesetz: Arbeitsförderung).\n3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen – wenn das Gesetz sie vorschreibt oder wenn sie nach Grund und Höhe angemessen sind. Dazu gehören: a) Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, und b) Beiträge zur Altersvorsorge von Menschen, die von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Das gilt aber nur, soweit das Jobcenter diese Beiträge nicht schon nach § 26 SGB II bezuschusst.\n4. Staatlich geförderte Beiträge zur Altersvorsorge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes – höchstens bis zum Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes.\n5. Notwendige Ausgaben, die du hast, um das Einkommen zu erzielen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit.\n6. Wenn du erwerbstätig bist: zusätzlich ein Freibetrag nach Absatz 3.\n7. Unterhalt, den du nach dem Gesetz zahlen musst – aber nur bis zu dem Betrag, der in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegt ist.\n8. Wenn dein Einkommen bei der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird (nach dem 4. Abschnitt des BAföG oder nach § 67 oder § 126 SGB III): der Betrag, der dort berücksichtigt wurde.\nWird eine einmalige Einnahme nach § 11 Absatz 3 SGB II verteilt, gilt: Die Beträge nach Nr. 1, 2, 5 und 6, die im Monat des Zuflusses auf diese Einnahme entfallen, werden vorweg abgezogen."},{"nr":"2","einfach":"Bist du erwerbstätig, zieht das Jobcenter statt der Beträge nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 pauschal 100 Euro im Monat von deinem Einkommen aus Erwerbstätigkeit ab. Verdienst du mehr als 400 Euro im Monat, gibt es eine Ausnahme: Weist du nach, dass deine Beträge nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 zusammen mehr als 100 Euro ausmachen, gilt die Pauschale nicht. Dann werden diese Beträge abgezogen."},{"nr":"2a","einfach":"Außerdem gilt § 82a SGB XII entsprechend. Dort geht es um einen zusätzlichen Freibetrag bei der Rente für Menschen mit Grundrentenzeiten."},{"nr":"2b","einfach":"Für junge Menschen unter 25 gilt eine Sonderregel. Statt der 100 Euro aus Absatz 2 (für die Ausgaben nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5) wird ein Betrag in Höhe der Minijob-Grenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV von ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abgezogen. Das gilt, wenn sie:\n1. eine Ausbildung machen, die nach dem BAföG grundsätzlich gefördert werden kann,\n2. eine Ausbildung machen, die nach § 57 Absatz 1 SGB III grundsätzlich gefördert werden kann, an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51 SGB III teilnehmen oder eine nach § 54a SGB III geförderte Einstiegsqualifizierung machen,\n3. einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz leisten oder\n4. als Schülerin oder Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule arbeiten – außerhalb der Ferienzeiten aus § 11a Absatz 7 SGB II. Nach dem Ende der allgemeinbildenden Schule gilt das noch bis zum Ende des 3. Monats nach Schulende.\nIm Freiwilligendienst (Nr. 3) zählt das Taschengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Bei Menschen ab 25 im Freiwilligendienst werden statt der Minijob-Grenze 250 Euro im Monat abgezogen. Manche Personen aus Nr. 1 bis 4 bekommen bestimmte Leistungen. Gemeint sind die Leistungen aus § 11a Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 SGB II (BAföG und vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke, Berufsausbildungsbeihilfe, Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben), außerdem Ausbildungsgeld nach dem SGB III oder ein Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Von diesen Leistungen werden für die Ausgaben nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 mindestens 100 Euro abgezogen. Das gilt, wenn das nicht schon nach Satz 1 oder nach Absatz 2 passiert ist. Es gilt auch für Menschen ab 25."},{"nr":"3","einfach":"Bist du erwerbstätig, wird von deinem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abgezogen. Er beträgt:\n1. 20 Prozent für den Teil deines Einkommens über 100 Euro bis 520 Euro,\n2. 30 Prozent für den Teil über 520 Euro bis 1 000 Euro und\n3. 10 Prozent für den Teil über 1 000 Euro bis 1 200 Euro.\nLebst du mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft oder hast du mindestens ein minderjähriges Kind, liegt die obere Grenze bei 1 500 Euro statt 1 200 Euro. In den Fällen von Absatz 2b gilt Nr. 1 nicht."}],"beispiel":{"titel":"Minijob neben dem Grundsicherungsgeld","text":"Aylin, 34, bekommt Grundsicherungsgeld und arbeitet in einer Bäckerei. Sie verdient 520 Euro im Monat und zahlt darauf keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Höhere Ausgaben für Versicherungen oder Fahrten hat sie nicht. Nach § 11b Absatz 2 SGB II bleiben 100 Euro frei. Nach Absatz 3 kommen 20 Prozent des Teils zwischen 100 und 520 Euro dazu, also 20 Prozent von 420 Euro = 84 Euro. Insgesamt bleiben 184 Euro frei. Auf ihr Grundsicherungsgeld werden 336 Euro angerechnet."},"wichtig":["Verdienst du mehr als 400 Euro im Monat, kannst du statt der 100-Euro-Pauschale höhere Ausgaben für Versicherungen, Altersvorsorge und Arbeitskosten nachweisen.","Mit mindestens einem minderjährigen Kind reicht die oberste Freibetragsstufe bis 1 500 Euro statt bis 1 200 Euro.","Unterhalt wird nur abgezogen, soweit er in einem Unterhaltstitel oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegt ist."],"begriffe":[{"wort":"Absetzbeträge","erklaerung":"Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, bevor das Einkommen auf das Grundsicherungsgeld angerechnet wird."},{"wort":"Erwerbstätigkeit","erklaerung":"Arbeit, mit der du Geld verdienst – als Angestellter oder als Selbständiger."},{"wort":"Unterhaltstitel","erklaerung":"Ein Schriftstück, in dem Unterhalt verbindlich festgelegt ist und mit dem er notfalls zwangsweise eingetrieben werden kann, zum Beispiel ein Gerichtsbeschluss."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, deren Bedarf das Jobcenter gemeinsam berechnet, etwa Partner und ihre im Haushalt lebenden Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel darf ich zum Grundsicherungsgeld dazuverdienen?","antwort":"Von deinem Lohn bleiben 100 Euro frei, dazu 20 Prozent des Teils zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent des Teils zwischen 520 und 1 000 Euro und 10 Prozent des Teils zwischen 1 000 und 1 200 Euro (mit minderjährigem Kind bis 1 500 Euro). Außerdem werden Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen, erst der Rest wird angerechnet (§ 11b Absatz 1 bis 3 SGB II). Verdienst du mehr als 400 Euro, kannst du höhere Ausgaben statt der 100 Euro nachweisen; für junge Menschen in Schule, Ausbildung oder Freiwilligendienst gelten Sonderregeln (Absatz 2b)."},{"frage":"Wird Unterhalt, den ich zahle, beim Grundsicherungsgeld abgezogen?","antwort":"Ja, wenn du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist. Abgezogen wird aber nur der Betrag, der in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung steht (§ 11b Absatz 1 Nr. 7 SGB II)."},{"frage":"Wie viel darf ein Schüler mit Nebenjob verdienen, wenn die Familie Grundsicherungsgeld bekommt?","antwort":"Bei Schülerinnen und Schülern unter 25 wird statt 100 Euro ein Betrag in Höhe der Minijob-Grenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV abgezogen; deren Höhe nennt § 11b nicht. Den Freibetrag von 20 Prozent für 100 bis 520 Euro gibt es dann nicht, die Stufen mit 30 und 10 Prozent gelten weiter (§ 11b Absatz 2b und 3 SGB II). Für Ferienjobs gilt eine eigene Regel in § 11a Absatz 7 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Was als Einkommen zählt und wie es angerechnet wird"},{"norm":"§ 11a SGB II","warum":"Einnahmen, die gar nicht als Einkommen zählen, etwa Ferienjobs von Schülern"},{"norm":"§ 26 SGB II","warum":"Zuschüsse zu Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 8 SGB IV","warum":"Minijob-Grenze (Absatz 1a), die bei jungen Menschen in Ausbildung oder Schule abgezogen wird"},{"norm":"§ 82a SGB XII","warum":"Freibetrag bei der Rente für Menschen mit Grundrentenzeiten"},{"norm":"§ 82 EStG","warum":"Welche Altersvorsorgebeiträge staatlich gefördert werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie haben auch eigenes Einkommen.\nDann rechnet das Job-Center das Einkommen an.\nVorher zieht das Job-Center bestimmte Beträge ab.\nZum Beispiel: Steuern und Beiträge für die Sozial-Versicherung.\nSie arbeiten?\nDann bleiben 100 Euro im Monat frei.\nVon Ihrem Lohn über 100 Euro bleibt ein weiterer Teil frei.\nDieser Teil ist 10 bis 30 Prozent.\nDiese Regel gilt bis 1.200 Euro Lohn.\nMit einem Kind unter 18 Jahren gilt sie bis 1.500 Euro Lohn.\nSie zahlen Unterhalt?\nAuch der Unterhalt kann abgezogen werden.\nDer Betrag muss zum Beispiel in einem Gerichts-Beschluss stehen.\nFür manche junge Menschen unter 25 Jahren gibt es besondere Regeln.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Freibetragsstufen (100 Euro; 20 % bis 520; 30 % bis 1 000; 10 % bis 1 200 bzw. 1 500 Euro), Abs. 2b samt § 11a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3–5 und § 11a Abs. 7 sowie Beispielrechnung (520 Euro → 184 Euro frei, 336 Euro angerechnet) nachgeprüft; korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 SGB II","titel_amtlich":"Zu berücksichtigendes Vermögen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/12/","original":[{"nr":"1","text":"Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind\n\n1. angemessener Hausrat; für die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Grundsicherungsgeld maßgebend,\n2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt,\n3. für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; zudem andere Formen der Altersvorsorge, wenn sie nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden,\n4. weitere Vermögensgegenstände, die unabhängig von der Anlageform als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet werden; hierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden, höchstens der Betrag nicht zu berücksichtigen, der sich ergibt, wenn der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung nach § 158 des Sechsten Buches mit dem zuletzt festgestellten endgültigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 des Sechsten Buches multipliziert und anschließend auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet wird,\n5. ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern; bewohnen mehr als vier Personen das Hausgrundstück beziehungsweise die Eigentumswohnung, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person; höhere Wohnflächen sind anzuerkennen, sofern die Berücksichtigung als Vermögen eine besondere Härte bedeuten würde,\n6. Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist, und das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen zu Wohnzwecken dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde sowie\n7. Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde.\nAbweichend von Satz 2 Nummer 5 wird ein selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung während der Karenzzeit nach § 22 Absatz 1 Satz 2 nicht als Vermögen berücksichtigt."},{"nr":"2","text":"Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag abhängig vom Lebensalter abzusetzen:\n[Tabelle]\nAlter | Freibetrag in Euro\nbis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5 000\nab dem 31. Lebensjahr | 10 000\nab dem 41. Lebensjahr | 12 500\nab dem 51. Lebensjahr | 20 000\n[/Tabelle]\nDer erhöhte Freibetrag gilt ab Beginn des Monats, in dem die jeweilige Altersgrenze des Satzes 1 erreicht wird. Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen."},{"nr":"3","text":"Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs."}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Wie viel Vermögen du behalten darfst","kurz":"Nach § 12 SGB II zählt verwertbares Vermögen beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit; frei bleiben etwa angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, bestimmte Altersvorsorge und ein Altersfreibetrag je Person.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wenn du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragst, zählt grundsätzlich alles Vermögen, das sich verwerten lässt – also alles, was du verbrauchen, verkaufen oder beleihen kannst. Nicht als Vermögen zählen:\n1. angemessener Hausrat. Ob er angemessen ist, richtet sich nach deinen Lebensumständen, während du Grundsicherungsgeld bekommst.\n2. ein angemessenes Auto für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft. Das Gesetz vermutet, dass es angemessen ist, wenn du das im Antrag erklärst.\n3. Versicherungsverträge, die für die Altersvorsorge bestimmt sind. Außerdem andere Formen der Altersvorsorge, wenn sie nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden.\n4. weitere Vermögensgegenstände, die als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet werden – egal, wie das Geld angelegt ist. Frei bleibt dabei nur ein Betrag für Zeiten hauptberuflicher Selbständigkeit: Für jedes angefangene Jahr, in dem du hauptberuflich selbständig warst und keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an ein Versorgungswerk deiner Berufsgruppe gezahlt hast, bleibt höchstens ein bestimmter Betrag frei. So wird er berechnet: Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung (§ 158 SGB VI) zum Zeitpunkt des Antrags mal das zuletzt festgestellte endgültige Durchschnittsentgelt aus Anlage 1 SGB VI, aufgerundet auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag.\n5. ein selbst genutztes Haus mit bis zu 140 Quadratmetern Wohnfläche oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung mit bis zu 130 Quadratmetern. Wohnen mehr als 4 Personen darin, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter dazu. Auch eine größere Wohnfläche wird anerkannt, wenn es eine besondere Härte wäre, das Haus oder die Wohnung als Vermögen zu berücksichtigen.\n6. Vermögen, das nachweislich bald für den Kauf oder Erhalt eines angemessen großen Hauses oder einer Eigentumswohnung bestimmt ist – wenn dort Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen wohnen oder wohnen sollen und dieser Zweck gefährdet wäre, wenn das Vermögen eingesetzt werden müsste.\n7. Sachen und Rechte, soweit es für dich eine besondere Härte wäre, sie zu verwerten.\nAbweichend von Nr. 5 gilt: Während der Karenzzeit nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II zählt ein selbst genutztes Haus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung gar nicht als Vermögen – auch wenn es größer ist."},{"nr":"2","einfach":"Vom Vermögen, das zählt, wird für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag abgezogen. Er hängt vom Alter ab:\n- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, also bis zum 30. Geburtstag: 5 000 Euro\n- ab dem 31. Lebensjahr, also ab dem 30. Geburtstag: 10 000 Euro\n- ab dem 41. Lebensjahr, also ab dem 40. Geburtstag: 12 500 Euro\n- ab dem 51. Lebensjahr, also ab dem 50. Geburtstag: 20 000 Euro\nDer höhere Freibetrag gilt schon ab dem Anfang des Monats, in dem du die Altersgrenze erreichst. Hat eine Person in der Bedarfsgemeinschaft mehr Vermögen als ihr Freibetrag, werden die nicht ausgeschöpften Freibeträge der anderen auf sie übertragen."},{"nr":"3","einfach":"Vermögen zählt mit seinem Verkehrswert – also mit dem Preis, den man beim Verkauf bekommen würde. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem du den Antrag auf Leistungen oder auf erneute Bewilligung stellst. Bekommst du Vermögen erst später, zählt der Zeitpunkt, an dem du es bekommst."}],"beispiel":{"titel":"Freibetrag des Partners wird übertragen","text":"Tom, 35, und Mira, 27, beantragen gemeinsam Grundsicherungsgeld. Tom hat 14 000 Euro auf dem Sparkonto, Mira 1 000 Euro. Toms Freibetrag beträgt 10 000 Euro, Miras 5 000 Euro. Tom liegt also 4 000 Euro über seinem Freibetrag. Mira schöpft ihren Freibetrag um 4 000 Euro nicht aus. Nach § 12 Absatz 2 SGB II wird dieser Rest auf Tom übertragen. Damit bleibt alles Ersparte der beiden frei."},"wichtig":["Das Gesetz vermutet, dass ein Auto angemessen ist, wenn du das im Antrag erklärst – je erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft eines.","Während der Karenzzeit nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II zählt dein selbst genutztes Haus oder deine selbst genutzte Eigentumswohnung unabhängig von der Größe nicht als Vermögen.","Bewertet wird dein Vermögen mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt deines Antrags; Vermögen, das du später bekommst, zum Zeitpunkt, an dem du es bekommst."],"begriffe":[{"wort":"verwertbar","erklaerung":"Vermögen, das du verbrauchen, verkaufen, beleihen oder auf andere Weise zu Geld machen kannst."},{"wort":"Verkehrswert","erklaerung":"Der Preis, den man für eine Sache beim Verkauf auf dem freien Markt bekommen würde."},{"wort":"Karenzzeit","erklaerung":"Nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II ein Jahr ab Beginn des Monats, für den du erstmals Leistungen bekommst; sie kann sich verlängern."},{"wort":"besondere Härte","erklaerung":"Eine Belastung, die deutlich über das Übliche hinausgeht. Was genau darunter fällt, legt das Gesetz nicht fest; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"wort":"Lebensjahr","erklaerung":"Das 1. Lebensjahr läuft von der Geburt bis zum 1. Geburtstag. Das 31. Lebensjahr beginnt also mit dem 30. Geburtstag."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Erspartes darf ich beim Grundsicherungsgeld behalten?","antwort":"Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft gibt es einen Freibetrag: 5 000 Euro bis zum 30. Geburtstag, 10 000 Euro ab dem 31. Lebensjahr (also ab dem 30. Geburtstag), 12 500 Euro ab dem 41. Lebensjahr (ab dem 40. Geburtstag) und 20 000 Euro ab dem 51. Lebensjahr, also ab dem 50. Geburtstag (§ 12 Absatz 2 SGB II). Hat eine Person mehr Vermögen als ihr Freibetrag, werden nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen auf sie übertragen. Bestimmte Dinge wie angemessener Hausrat zählen gar nicht als Vermögen."},{"frage":"Muss ich mein Auto verkaufen, wenn ich Grundsicherungsgeld beantrage?","antwort":"Ein angemessenes Auto für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft zählt nicht als Vermögen (§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Das Gesetz vermutet, dass es angemessen ist, wenn du das im Antrag erklärst. Was genau „angemessen“ ist, legt § 12 nicht fest."},{"frage":"Darf ich mein Haus behalten, wenn ich Grundsicherungsgeld bekomme?","antwort":"Ein selbst genutztes Haus mit bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung bis 130 Quadratmeter zählt nicht als Vermögen; ab der 5. Person kommen je 20 Quadratmeter dazu. Während der Karenzzeit nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II zählt es unabhängig von der Größe nicht (§ 12 Absatz 1 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Karenzzeit (Absatz 1 Satz 2), in der ein selbst genutztes Haus nicht zählt"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"},{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Wann jemand hilfebedürftig ist und wessen Vermögen mitzählt"},{"norm":"§ 158 SGB VI","warum":"Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung – Grundlage der Obergrenze in Absatz 1 Nr. 4"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDann prüft das Job-Center Ihr Vermögen.\nVermögen ist zum Beispiel Geld auf dem Konto.\nEinen Teil vom Vermögen dürfen Sie behalten.\nDieser Teil heißt Frei-Betrag.\nDer Frei-Betrag hängt von Ihrem Alter ab.\nBis zum 30. Geburtstag sind es 5.000 Euro.\nAb dem 30. Geburtstag sind es 10.000 Euro.\nAb dem 40. Geburtstag sind es 12.500 Euro.\nAb dem 50. Geburtstag sind es 20.000 Euro.\nManche Dinge zählen gar nicht als Vermögen.\nZum Beispiel passende Möbel und andere Sachen für den Haushalt.\nAuch ein passendes Auto zählt nicht.\nSie wohnen in Ihrem eigenen Haus?\nEin Haus bis zu einer bestimmten Größe zählt nicht als Vermögen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1 Nr. 4: „Dafür gibt es eine Obergrenze: Für jedes Jahr der Selbständigkeit …“ ließ Angestellte annehmen, als Altersvorsorge bezeichnetes Erspartes sei für sie unbegrenzt geschützt. Der geschützte Betrag ergibt sich aber nur aus Jahren hauptberuflicher Selbständigkeit ohne Rentenbeiträge – klargestellt.","kurz: pauschal „Altersvorsorge“ ausgenommen war zu weit (nur Nr. 3 und begrenzt Nr. 4) → „bestimmte Altersvorsorge“.","Freibeträge, Monatsbeginn-Regel, Übertragung und Beispiel (Tom 14 000 / Mira 1 000 Euro → alles frei) nachgerechnet; Karenzzeit-Begriff mit § 22 Abs. 1 Satz 2–5 abgeglichen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12a","bezeichnung":"§ 12a SGB II","titel_amtlich":"Vorrangige Leistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/12a/","original":[{"nr":null,"text":"Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,\n\n1. bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder\n2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.\nFür die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen."}],"erklaerung":{"nr":"12a","titel_einfach":"Wann du zuerst andere Sozialleistungen beantragen musst","kurz":"Nach § 12a SGB II müssen Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) andere Sozialleistungen beantragen, wenn das die Hilfebedürftigkeit beendet oder verringert; eine vorzeitige Altersrente bis Ende 2026 nicht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), musst du Sozialleistungen anderer Stellen in Anspruch nehmen und die nötigen Anträge dafür stellen. Das gilt, wenn es nötig ist, damit du gar nicht erst hilfebedürftig wirst, es nicht mehr bist, es kürzer bist oder weniger Hilfe brauchst.\nEs gibt Ausnahmen. Du musst nicht:\n1. vor deinem 63. Geburtstag eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen oder\n2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 Monate am Stück endet.\nFür die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 gilt bei der Rente eine weitergehende Regel: In dieser Zeit musst du überhaupt keine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht nach deinem 63. Geburtstag."}],"beispiel":{"titel":"Keine Pflicht zur Frührente bis Ende 2026","text":"Petra Becker ist 64 Jahre alt und bekommt im Oktober 2026 Grundsicherungsgeld. Sie könnte schon vorzeitig eine Altersrente beziehen. Das Jobcenter fordert sie auf, diese Rente zu beantragen. Nach § 12a Satz 3 SGB II muss sie das bis zum 31. Dezember 2026 nicht tun. Für die Zeit danach sieht § 12a den Schutz in Satz 2 Nr. 1 nur bis zum 63. Geburtstag vor."},"wichtig":["Bis zum 31. Dezember 2026 musst du keine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen; danach schützt Satz 2 Nr. 1 nur bis zu deinem 63. Geburtstag.","Wohngeld oder Kinderzuschlag musst du nur beantragen, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit aller in deiner Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 zusammenhängende Monate endet.","Die Pflicht umfasst auch, die nötigen Anträge bei den anderen Stellen selbst zu stellen."],"begriffe":[{"wort":"Hilfebedürftigkeit","erklaerung":"Du bist hilfebedürftig, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kannst und die Hilfe nicht von anderen bekommst (§ 9 SGB II)."},{"wort":"Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch nehmen","erklaerung":"Eine Altersrente schon vor dem regulären Rentenalter beziehen."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, deren Bedarf das Jobcenter gemeinsam berechnet, etwa Partner und ihre im Haushalt lebenden Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich mit Grundsicherungsgeld vorzeitig in Rente gehen?","antwort":"Bis zum 31. Dezember 2026 nicht: In dieser Zeit musst du keine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen (§ 12a Satz 3 SGB II). Danach bist du nach Satz 2 Nr. 1 nur bis zu deinem 63. Geburtstag davon befreit. Ausnahmen für Ältere kann eine Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 2 SGB II regeln."},{"frage":"Muss ich Wohngeld statt Grundsicherungsgeld beantragen?","antwort":"Nur, wenn Wohngeld oder Kinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit aller in deiner Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 Monate am Stück beenden würde (§ 12a Satz 2 Nr. 2 SGB II). Sonst bist du dazu nicht verpflichtet."},{"frage":"Muss ich andere Sozialleistungen beantragen, wenn ich Grundsicherungsgeld bekomme?","antwort":"Ja, wenn das nötig ist, um deine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Du musst dann auch die nötigen Anträge stellen. Ausnahmen gelten für die vorzeitige Altersrente sowie unter Umständen für Wohngeld und Kinderzuschlag."}],"verweise":[{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Wann jemand hilfebedürftig ist"},{"norm":"§ 13 SGB II","warum":"Verordnung, wann Menschen ab 63 ausnahmsweise keine vorzeitige Altersrente beantragen müssen (Absatz 2)"},{"norm":"§ 5 SGB II","warum":"Das Jobcenter darf den Antrag selbst stellen, wenn du ihn trotz Aufforderung nicht stellst (Absatz 3)"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nVielleicht können Sie auch andere Hilfe bekommen.\nZum Beispiel Wohn-Geld oder eine Rente.\nDann müssen Sie diese Hilfe beantragen.\nDas gilt, wenn Sie dadurch weniger Hilfe vom Job-Center brauchen.\nEs gibt Ausnahmen.\nBis Ende 2026 müssen Sie keine Alters-Rente früher beantragen.\nAb 2027 gilt: Unter 63 Jahren müssen Sie keine Alters-Rente früher beantragen.\nWohn-Geld und Kinder-Zuschlag müssen Sie nur manchmal beantragen.\nDie Hilfe muss dann für mindestens 3 Monate reichen.\nUnd zwar für alle Menschen in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft.\nDas sind zum Beispiel Ihr Partner und Ihre Kinder."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 SGB II","titel_amtlich":"Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/13/","original":[{"nr":"1","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen,\n\n1. welche weiteren Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind und wie das Einkommen im Einzelnen zu berechnen ist,\n2. welche weiteren Vermögensgegenstände nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind und wie der Wert des Vermögens zu ermitteln ist,\n3. welche Pauschbeträge für die von dem Einkommen abzusetzenden Beträge zu berücksichtigen sind,\n4. welche durchschnittlichen monatlichen Beträge für einzelne Bedarfe nach § 28 für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen sind und welcher Eigenanteil des maßgebenden Regelbedarfs bei der Bemessung des Bedarfs nach § 28 Absatz 6 zugrunde zu legen ist."},{"nr":"2","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Leistungsberechtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen."},{"nr":"3","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen zum näheren Bereich im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 2 zu treffen sowie dazu, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs einen Leistungsanspruch haben können, ohne erreichbar zu sein."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Was das Arbeitsministerium per Verordnung regeln darf","kurz":"§ 13 SGB II erlaubt dem Bundesarbeitsministerium, per Verordnung Details zu Einkommen, Vermögen, Pauschbeträgen, vorzeitiger Altersrente ab 63 und Erreichbarkeit zu regeln.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf im Einvernehmen mit dem Finanzministerium per Rechtsverordnung regeln: welche weiteren Einnahmen und Vermögensgegenstände nicht zählen, wie Einkommen berechnet und Vermögen bewertet wird, welche Pauschbeträge vom Einkommen abgezogen werden und welche Durchschnittsbeträge für Bedarfe nach § 28 SGB II gelten, einschließlich des Eigenanteils beim Bedarf nach § 28 Absatz 6 SGB II. Der Bundesrat muss nicht zustimmen."},{"nr":"2","einfach":"Das Ministerium darf auch per Verordnung regeln, wann und wie lange Menschen ab 63 ausnahmsweise keine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen müssen, damit keine Unbilligkeit entsteht."},{"nr":"3","einfach":"Außerdem darf das Ministerium per Verordnung den „näheren Bereich“ nach § 7b Absatz 1 Satz 2 SGB II genauer festlegen. Es darf auch regeln, wie lange und unter welchen Bedingungen man außerhalb dieses Bereichs Leistungen behalten kann, ohne erreichbar zu sein."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine verbindliche Regel, die ein Ministerium aufgrund einer Erlaubnis im Gesetz selbst erlässt, ohne dass das Parlament abstimmen muss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 12a SGB II","warum":"Pflicht, vorrangige Leistungen wie eine Altersrente zu beantragen"},{"norm":"§ 7b SGB II","warum":"Erreichbarkeit und näherer Bereich"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14","bezeichnung":"§ 14 SGB II","titel_amtlich":"Grundsatz des Förderns","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/14/","original":[{"nr":"1","text":"Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend und nachhaltig mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Dies gilt sowohl für arbeitslose als auch für nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte."},{"nr":"2","text":"Leistungsberechtigte Personen erhalten Beratung. Im Rahmen der Beratung wird gemeinsam eine individuelle Strategie zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele erarbeitet und deren schrittweise Umsetzung begleitet. Aufgabe der Beratung ist darüber hinaus die Erteilung von Auskunft und Rat, insbesondere zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Eingliederungsprozess und zu den Mitwirkungspflichten und Selbsthilfeobliegenheiten, zu den Leistungen der Eingliederung nach diesem Abschnitt sowie zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen anderer Träger. Zum Erhalt oder zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit wird bei Bedarf frühzeitig insbesondere auch bei der Inanspruchnahme von Präventions- und Gesundheitsleistungen anderer Träger unterstützt und auf Leistungen im Sinne von § 5 des Neunten Buches verwiesen. Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person. Beratungsleistungen, die Leistungsberechtigte nach den §§ 29 bis 33 des Dritten Buches von den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, sollen dabei Berücksichtigung finden. Hierbei arbeiten die Träger der Leistungen nach diesem Buch mit den in Satz 6 genannten Dienststellen eng zusammen."},{"nr":"3","text":"Die Agentur für Arbeit soll eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner für jede erwerbsfähige leistungsberechtigte Person und die mit dieser in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benennen. Die Beratung kann aufsuchend und sozialraumorientiert erfolgen."},{"nr":"4","text":"Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen."}],"erklaerung":{"nr":"14","titel_einfach":"Wie das Jobcenter dich unterstützen und beraten muss","kurz":"Nach § 14 SGB II unterstützt das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) umfassend auf dem Weg in Arbeit, berät sie und soll ihnen einen persönlichen Ansprechpartner nennen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, unterstützt dich das Jobcenter umfassend und nachhaltig. Das Ziel: Du sollst Arbeit finden und nicht mehr auf Hilfe angewiesen sein. Das gilt, egal ob du arbeitslos bist oder nicht – also auch, wenn du schon arbeitest und ergänzend Leistungen bekommst."},{"nr":"2","einfach":"Du bekommst Beratung. In der Beratung entwickelt ihr gemeinsam eine Strategie, die zu dir passt, um diese Ziele zu erreichen. Das Jobcenter begleitet dich dabei Schritt für Schritt. Die Beratung gibt dir außerdem Auskunft und Rat, vor allem:\n- wie deine Leistungen für den Lebensunterhalt berechnet werden,\n- wie der Weg in Arbeit abläuft,\n- welche Mitwirkungspflichten du hast und was du selbst tun musst,\n- welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit es gibt und\n- welche Leistungen anderer Stellen du nutzen kannst.\nDamit deine Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt oder besser wird, unterstützt dich das Jobcenter bei Bedarf früh – vor allem dabei, Präventions- und Gesundheitsleistungen anderer Stellen zu nutzen. Es weist dich auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach § 5 SGB IX hin. Wie und wie viel beraten wird, richtet sich danach, wie viel Beratung du brauchst. Beratung, die du von der Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 29 bis 33 SGB III bekommst, soll dabei berücksichtigt werden. Das Jobcenter arbeitet dafür eng mit diesen Stellen zusammen."},{"nr":"3","einfach":"Das Jobcenter soll für dich und die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner benennen. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter. Die Beratung kann auch aufsuchend stattfinden – also dort, wo du lebst – und sich an deinem Wohnumfeld orientieren."},{"nr":"4","einfach":"Das Jobcenter erbringt alle Leistungen, die in deinem Fall für den Weg in Arbeit nötig sind. Dabei muss es wirtschaftlich und sparsam handeln."}],"beispiel":{"titel":"Beratung trotz Teilzeitjob","text":"Sven arbeitet 15 Stunden pro Woche im Supermarkt und bekommt ergänzend Grundsicherungsgeld. Er fragt sich, ob das Jobcenter ihn überhaupt beraten muss, weil er ja nicht arbeitslos ist. Nach § 14 Absatz 1 SGB II unterstützt das Jobcenter auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht arbeitslos sind. Sven bekommt also Beratung – zum Beispiel dazu, wie sein Grundsicherungsgeld berechnet wird (§ 14 Absatz 2 SGB II)."},"wichtig":["Die Unterstützung gilt auch für Menschen, die arbeiten und ergänzend Grundsicherungsgeld bekommen.","Das Jobcenter soll für dich und deine Bedarfsgemeinschaft eine persönliche Ansprechperson benennen."],"begriffe":[{"wort":"Eingliederung in Arbeit","erklaerung":"Der Weg in eine Arbeit oder Ausbildung, mit der du deinen Lebensunterhalt möglichst selbst verdienst."},{"wort":"Selbsthilfeobliegenheiten","erklaerung":"Was du selbst tun sollst, um deine Lage zu verbessern, zum Beispiel dich um Arbeit bemühen."},{"wort":"aufsuchend","erklaerung":"Die Beratung findet nicht nur im Amt statt, sondern die Beraterin oder der Berater kommt auch zu dir."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich beim Jobcenter einen festen Ansprechpartner?","antwort":"Das Jobcenter soll für dich und die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner benennen (§ 14 Absatz 3 SGB II). „Soll“ bedeutet: Das ist die Regel, Ausnahmen sind möglich."},{"frage":"Worüber muss mich das Jobcenter beraten?","antwort":"Unter anderem darüber, wie deine Leistungen berechnet werden, wie der Weg in Arbeit abläuft, welche Mitwirkungspflichten du hast, welche Eingliederungsleistungen es gibt und welche Leistungen anderer Stellen du nutzen kannst (§ 14 Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Kann das Jobcenter mich zu Hause beraten?","antwort":"Ja. Nach § 14 Absatz 3 SGB II kann die Beratung aufsuchend und sozialraumorientiert stattfinden – also auch dort, wo du lebst."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 SGB II","warum":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan"},{"norm":"§ 16 SGB II","warum":"Welche Leistungen zur Eingliederung es gibt"},{"norm":"§ 5 SGB IX","warum":"Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Die Stellen, die das SGB II vor Ort umsetzen, heißen Jobcenter"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie können arbeiten.\nDann hilft Ihnen das Job-Center.\nDas Ziel ist eine Arbeit für Sie.\nDas gilt auch, wenn Sie schon ein bisschen arbeiten.\nDas Job-Center berät Sie.\nZusammen machen Sie einen Plan.\nDas Job-Center erklärt Ihnen auch Ihr Geld.\nUnd es erklärt Ihnen Ihre Pflichten.\nIn der Regel bekommen Sie eine feste Person beim Job-Center.\nDiese Person ist für Sie da.\nDie Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15","bezeichnung":"§ 15 SGB II","titel_amtlich":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/15/","original":[{"nr":"1","text":"Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese Feststellungen erstrecken sich auch auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (Potenzialanalyse). Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Umstände, die für die Eingliederung maßgebend sind, verändert haben."},{"nr":"2","text":"Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger unverzüglich nach der Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 gemeinsam einen Kooperationsplan erstellen. Der Kooperationsplan enthält unter Berücksichtigung der §§ 3 und 3a ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung. Er hält das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung fest. Insbesondere soll im Kooperationsplan festgelegt werden,\n\n1. in welche Ausbildungen, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll,\n2. welche für eine erfolgreiche Überwindung der Hilfebedürftigkeit, vor allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen Eigenbemühungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person mindestens zu unternehmen und nachzuweisen hat,\n3. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in Betracht kommen,\n4. dass eine Teilnahme der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes vorgesehen ist,\n5. ob und wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden und\n6. dass im Falle eines Bedarfs an Leistungen gemäß § 5 des Neunten Buches auf eine entsprechende Antragstellung hingewirkt wird.\nDie besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden. Im Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,\n\n1. welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen voraussichtlich zu beteiligen sind und\n2. welche Leistungen nach diesem Abschnitt für Personen in Betracht kommen, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, um Hemmnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zu beseitigen oder zu verringern; diese Personen sind hierbei zu beteiligen."},{"nr":"3","text":"Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform. Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben werden."},{"nr":"4","text":"Das erste Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans findet persönlich im Jobcenter statt. Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden."}],"erklaerung":{"nr":"15","titel_einfach":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan im Jobcenter","kurz":"Nach § 15 SGB II klärt das Jobcenter mit dir in einer Potenzialanalyse deine Stärken und Hürden und erstellt dann mit dir einen Kooperationsplan; das erste Gespräch findet persönlich im Jobcenter statt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, soll das Jobcenter ohne Verzögerung zusammen mit dir feststellen: welche persönlichen Merkmale, beruflichen Fähigkeiten und welche Eignung du für eine Ausbildung oder Arbeit mitbringst. Dazu gehören auch deine Stärken und die Frage, ob und wodurch es voraussichtlich schwerer für dich wird, beruflich Fuß zu fassen. Das nennt das Gesetz Potenzialanalyse. Tatsachen, über die das Jobcenter nach § 9a Satz 2 Nr. 2 SGB III informiert wird, müssen nicht noch einmal festgestellt werden – außer es gibt Hinweise, dass sich wichtige Umstände für deinen Weg in Arbeit geändert haben. Im Gesetz steht in § 15 „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"Ohne Verzögerung nach der Potenzialanalyse soll das Jobcenter gemeinsam mit dir einen Kooperationsplan erstellen – im Einvernehmen, also mit Zustimmung, des kommunalen Trägers. Dabei berücksichtigt es die Ergebnisse der Potenzialanalyse. Der Plan enthält ein persönliches Angebot zur Beratung, Unterstützung oder Vermittlung; dabei gelten die Grundsätze aus §§ 3 und 3a SGB II. Er hält dein Ziel für den Weg in Arbeit und die wichtigsten Schritte dorthin fest. Vor allem soll im Kooperationsplan stehen:\n1. in welche Ausbildungen, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche du vermittelt werden sollst,\n2. welche Eigenbemühungen du mindestens unternehmen und nachweisen musst, um nicht mehr auf Hilfe angewiesen zu sein – vor allem durch eine Ausbildung oder Arbeit,\n3. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit für dich in Frage kommen,\n4. dass du an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen sollst – wenn das vorgesehen ist,\n5. ob und wie Leistungen anderer Stellen einbezogen werden und\n6. dass darauf hingewirkt wird, dass ein passender Antrag gestellt wird, wenn du Leistungen nach § 5 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) brauchst.\nDie besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden. Im Kooperationsplan kann außerdem stehen:\n1. welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wegen möglicher gesundheitlicher Einschränkungen in Frage kommen, die dem Weg in Arbeit im Weg stehen, und welche anderen Stellen dafür voraussichtlich beteiligt werden,\n2. welche Leistungen für Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft in Frage kommen, um Hindernisse für dich zu beseitigen oder zu verringern. Diese Menschen werden dabei beteiligt."},{"nr":"3","einfach":"Du bekommst den Kooperationsplan in Textform. Ihr sollt ihn spätestens alle 6 Monate gemeinsam aktualisieren und fortschreiben."},{"nr":"4","einfach":"Das erste Gespräch für die Potenzialanalyse und den Kooperationsplan findet persönlich im Jobcenter statt. Davon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden."}],"beispiel":{"titel":"Vom ersten Termin zum Kooperationsplan","text":"Nadia, 42, beantragt im März Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter lädt sie zum ersten Gespräch ein – persönlich im Jobcenter. Dort schauen sie gemeinsam, was Nadia kann, wo ihre Stärken liegen und was ihr die Stellensuche erschwert. Danach erstellen sie den Kooperationsplan: Ziel ist eine Stelle im Büro, und Nadia soll sich 8-mal im Monat bewerben und das nachweisen. Nadia bekommt den Plan in Textform. Spätestens nach 6 Monaten soll er gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden."},"wichtig":["Das erste Gespräch zur Potenzialanalyse und zum Kooperationsplan findet persönlich im Jobcenter statt; Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen.","Im Kooperationsplan soll stehen, welche Eigenbemühungen du mindestens unternehmen und nachweisen musst.","Der Kooperationsplan soll spätestens alle 6 Monate gemeinsam aktualisiert werden."],"begriffe":[{"wort":"Potenzialanalyse","erklaerung":"Eine gemeinsame Bestandsaufnahme: Was kannst du, wo liegen deine Stärken, und was macht den Weg in Arbeit schwerer?"},{"wort":"Kooperationsplan","erklaerung":"Ein gemeinsamer Plan von dir und dem Jobcenter mit deinem Ziel, den nächsten Schritten und den Eigenbemühungen, die du nachweisen musst."},{"wort":"Eigenbemühungen","erklaerung":"Was du selbst tust, um Arbeit oder eine Ausbildung zu finden, zum Beispiel Bewerbungen schreiben."},{"wort":"Textform","erklaerung":"Eine lesbare Form auf Papier oder digital, zum Beispiel als E-Mail; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig."},{"wort":"kommunaler Träger","erklaerung":"Die Stadt oder der Landkreis, die neben der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB II zuständig sind."}],"fragen":[{"frage":"Was ist ein Kooperationsplan im Jobcenter?","antwort":"Ein Plan, den du und das Jobcenter nach der Potenzialanalyse gemeinsam erstellen. Er hält dein Ziel und die wichtigsten Schritte in Arbeit fest – etwa, in welche Tätigkeiten du vermittelt werden sollst und welche Eigenbemühungen du mindestens nachweisen musst (§ 15 Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Muss ich zum ersten Termin persönlich ins Jobcenter?","antwort":"Ja. Das erste Gespräch zur Potenzialanalyse und zum Kooperationsplan findet nach § 15 Absatz 4 SGB II persönlich im Jobcenter statt. Davon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden."},{"frage":"Wie oft wird der Kooperationsplan überprüft?","antwort":"Er soll spätestens nach jeweils 6 Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben werden (§ 15 Absatz 3 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 15a SGB II","warum":"Verpflichtung per Verwaltungsakt, wenn du Schritte aus dem Plan nicht erbringst oder kein Plan zustande kommt"},{"norm":"§ 3a SGB II","warum":"Vorrang der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit"},{"norm":"§ 14 SGB II","warum":"Beratung und persönlicher Ansprechpartner"},{"norm":"§ 43 AufenthG","warum":"Integrationskurs"},{"norm":"§ 5 SGB IX","warum":"Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie können arbeiten.\nDann hat das Job-Center ein Gespräch mit Ihnen.\nDas erste Gespräch ist im Job-Center.\nSie müssen selbst dort hin-gehen.\nEs gibt nur wenige Ausnahmen.\nSie sprechen über Ihre Stärken und Fähigkeiten.\nSie sprechen auch über Ihre Probleme bei der Arbeits-Suche.\nDas heißt Potenzial-Analyse.\nDanach machen Sie zusammen einen Plan.\nDer Plan heißt Kooperations-Plan.\nIm Plan steht Ihr Ziel.\nIm Plan steht auch: Das müssen Sie selbst tun.\nSie bekommen den Plan zum Lesen.\nSpätestens nach 6 Monaten sprechen Sie wieder über den Plan.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–4 (Potenzialanalyse, Kooperationsplan, Textform, 6-Monats-Fortschreibung, persönliches Erstgespräch) gegen den Wortlaut geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15a","bezeichnung":"§ 15a SGB II","titel_amtlich":"Verpflichtung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/15a/","original":[{"nr":"1","text":"Wird eine Einladung zu einem Gespräch durch die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen, kann die Agentur für Arbeit diese Person durch schriftlichen Verwaltungsakt zu Folgendem verpflichten:\n\n1. zur Vornahme von erforderlichen Eigenbemühungen,\n2. zur Aufnahme oder Fortführung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder eines nach § 16e geförderten Arbeitsverhältnisses,\n3. zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes.\nLiegt ein Kooperationsplan vor, ist dieser bei dem Erlass des Verwaltungsaktes nach Satz 1 zu berücksichtigen."},{"nr":"2","text":"Erbringt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die aus dem Kooperationsplan folgenden Schritte zur Eingliederung in Arbeit nicht, verpflichtet die Agentur für Arbeit sie durch schriftlichen Verwaltungsakt zur Vornahme der erforderlichen Mitwirkungshandlungen."},{"nr":"3","text":"Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, verpflichtet die Agentur für Arbeit die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person durch schriftlichen Verwaltungsakt zur Vornahme der erforderlichen Mitwirkungshandlungen."},{"nr":"4","text":"In der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat die Agentur für Arbeit zu bestimmen, welche konkreten Eigenbemühungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in welcher Häufigkeit zu erbringen hat und in welcher Form und Frist diese nachzuweisen sind. Die nach Satz 1 bestimmte Häufigkeit und Frist müssen angemessen sein."}],"erklaerung":{"nr":"15a","titel_einfach":"Wann das Jobcenter dich per Bescheid verpflichten kann","kurz":"Nach § 15a SGB II verpflichtet dich das Jobcenter per Bescheid zur Mitwirkung, wenn du Schritte aus dem Kooperationsplan nicht erbringst oder kein Plan zustande kommt; nach grundlos versäumtem Gespräch kann es das.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und nimmst eine Einladung zu einem Gespräch ohne wichtigen Grund nicht wahr, kann dich das Jobcenter per schriftlichem Verwaltungsakt verpflichten:\n1. die nötigen Eigenbemühungen zu unternehmen,\n2. eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung oder ein nach § 16e SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen,\n3. an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes teilzunehmen.\nGibt es schon einen Kooperationsplan, muss das Jobcenter ihn dabei berücksichtigen. Im Gesetz steht in § 15a „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"Erbringst du die Schritte aus deinem Kooperationsplan nicht, verpflichtet dich das Jobcenter per schriftlichem Verwaltungsakt zu den nötigen Mitwirkungshandlungen."},{"nr":"3","einfach":"Kommt kein Kooperationsplan zustande oder kann er nicht fortgeschrieben werden, verpflichtet dich das Jobcenter ebenfalls per schriftlichem Verwaltungsakt zu den nötigen Mitwirkungshandlungen."},{"nr":"4","einfach":"Verpflichtet dich das Jobcenter nach Absatz 1 Nr. 1 zu Eigenbemühungen, muss es genau festlegen: welche konkreten Eigenbemühungen du erbringen musst, wie oft, in welcher Form und bis wann du sie nachweisen musst. Häufigkeit und Frist müssen angemessen sein. Was genau angemessen ist, entscheiden im Streit die Gerichte."}],"beispiel":{"titel":"Termin verpasst – Bescheid mit Bewerbungspflicht","text":"Jan bekommt Grundsicherungsgeld. Zu einem Gesprächstermin im Jobcenter erscheint er ohne wichtigen Grund nicht. Das Jobcenter schickt ihm daraufhin einen schriftlichen Bescheid: Jan soll sich jeden Monat auf 6 Stellen bewerben und bis zum 5. des Folgemonats Kopien der Bewerbungen einreichen. Damit legt das Jobcenter fest, was Jan tun muss, wie oft, in welcher Form und bis wann – so wie es § 15a Absatz 4 SGB II verlangt. Häufigkeit und Frist müssen angemessen sein."},"wichtig":["Die Verpflichtung muss schriftlich als Verwaltungsakt ergehen.","Nach Absatz 1 darf das Jobcenter dich nur verpflichten, wenn du eine Einladung ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen hast.","Bei Eigenbemühungen muss im Bescheid stehen, was du wie oft tun und in welcher Form und Frist du es nachweisen musst."],"begriffe":[{"wort":"Verwaltungsakt","erklaerung":"Eine verbindliche Entscheidung einer Behörde in deinem Einzelfall, meist in Form eines Bescheids."},{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein Grund, der dein Fernbleiben rechtfertigt. Was genau dazu zählt, sagt § 15a nicht; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"wort":"Mitwirkungshandlungen","erklaerung":"Was du selbst beitragen musst, damit der Weg in Arbeit vorankommt."},{"wort":"Eigenbemühungen","erklaerung":"Was du selbst tust, um Arbeit oder eine Ausbildung zu finden, zum Beispiel Bewerbungen schreiben."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich einen Termin beim Jobcenter verpasse?","antwort":"Nimmst du eine Einladung ohne wichtigen Grund nicht wahr, kann dich das Jobcenter per schriftlichem Verwaltungsakt verpflichten – etwa zu Eigenbemühungen, zu einer zumutbaren Arbeit oder zu einer Maßnahme (§ 15a Absatz 1 SGB II). Ob dein Grundsicherungsgeld gemindert wird, regelt § 15a nicht; Minderungen bei Meldeversäumnissen regelt § 32 SGB II."},{"frage":"Muss das Jobcenter genau sagen, wie viele Bewerbungen ich schreiben muss?","antwort":"Ja, wenn es dich nach § 15a Absatz 1 Nr. 1 SGB II zu Eigenbemühungen verpflichtet. Es muss festlegen, welche konkreten Eigenbemühungen du wie oft erbringen und in welcher Form und Frist du sie nachweisen musst (§ 15a Absatz 4 SGB II). Häufigkeit und Frist müssen angemessen sein."},{"frage":"Was passiert, wenn kein Kooperationsplan zustande kommt?","antwort":"Dann verpflichtet dich das Jobcenter per schriftlichem Verwaltungsakt zu den nötigen Mitwirkungshandlungen (§ 15a Absatz 3 SGB II). Das gilt auch, wenn der Plan nicht fortgeschrieben werden kann."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 SGB II","warum":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan"},{"norm":"§ 16e SGB II","warum":"Gefördertes Arbeitsverhältnis für Langzeitleistungsbeziehende"},{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Pflichtverletzungen, etwa fehlende Nachweise von Eigenbemühungen"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Minderung bei wiederholt versäumten Meldeterminen"},{"norm":"§ 10 SGB II","warum":"Welche Arbeit zumutbar ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDas Job-Center lädt Sie zu einem Gespräch ein.\nSie gehen ohne wichtigen Grund nicht hin.\nDann darf das Job-Center Ihnen Pflichten geben.\nDas macht das Job-Center mit einem Brief.\nDer Brief heißt Bescheid.\nZum Beispiel müssen Sie sich dann auf Stellen bewerben.\nOder Sie müssen an einem Kurs teilnehmen.\nSie haben einen Kooperations-Plan?\nSie halten sich nicht an den Plan?\nDann bekommen Sie auch so einen Bescheid.\nSie sollen sich bewerben?\nDann muss im Bescheid genau stehen: Was müssen Sie tun? Wie oft?\nUnd bis wann müssen Sie es zeigen?"},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16","bezeichnung":"§ 16 SGB II","titel_amtlich":"Leistungen zur Eingliederung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:\n\n1. die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt mit Ausnahme der Leistung nach § 31a,\n2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt,\n3. Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach den §§ 48a und 54a Absatz 1 bis 5,\n4. (weggefallen)\n5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts.\n§ 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie die §§ 36 und 76 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden."},{"nr":"2","text":"Soweit dieses Buch nichts Abweichendes regelt, gelten für die Leistungen nach Absatz 1 die Regelungen des Dritten Buches mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Absatz 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen darf."},{"nr":"3","text":"Abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden."},{"nr":"4","text":"Die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann die Ausbildungsvermittlung durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur wahrnehmen lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Höhe, Möglichkeiten der Pauschalierung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattung von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags nach Satz 1 festzulegen."}],"erklaerung":{"nr":"16","titel_einfach":"Welche Förderungen aus dem SGB III das Jobcenter nutzt","kurz":"Nach § 16 SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit Leistungen der Arbeitsförderung aus dem SGB III in Arbeit bringen, etwa mit Vermittlung, Aktivierung und Hilfen zur Ausbildung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Damit du Arbeit findest, bietet dir das Jobcenter Vermittlung nach § 35 SGB III an. Wenn du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommst, kann es dir außerdem diese Leistungen aus dem Dritten Kapitel des SGB III geben:\n1. die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung aus dem Ersten Abschnitt – außer der Leistung nach § 31a SGB III,\n2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung aus dem Zweiten Abschnitt,\n3. Leistungen zur Berufsausbildung aus dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts sowie Leistungen nach § 48a und § 54a Absatz 1 bis 5 SGB III,\n4. (weggefallen)\n5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts.\nAußerdem gelten § 1 Absatz 2 Nr. 4 sowie die §§ 36 und 76 SGB III entsprechend. Im Gesetz steht in § 16 „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"Für diese Leistungen gelten die Regeln des SGB III, soweit das SGB II nichts anderes bestimmt. Nicht übernommen werden die Verordnungsermächtigung aus § 47 SGB III und die Befugnisse der Bundesagentur, Anordnungen zu erlassen. Wo das SGB III vom Arbeitslosengeld spricht, tritt das Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II an seine Stelle. Für das Vermittlungsbudget gilt zusätzlich: Die Förderung daraus darf auch die anderen Leistungen nach dem SGB II nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen (§ 44 Absatz 3 Satz 3 SGB III)."},{"nr":"3","einfach":"Abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 SGB III kann das Jobcenter Leistungen auch dafür erbringen, dass du eine schulische Berufsausbildung anbahnst und aufnimmst."},{"nr":"4","einfach":"Das Jobcenter kann die Vermittlung in Ausbildung von den Stellen der Bundesagentur für Arbeit erledigen lassen, die für die Arbeitsförderung zuständig sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf per Verordnung regeln, wie die Kosten dafür erstattet werden – Höhe, Pauschalen und Fälligkeit. Der Bundesrat muss nicht zustimmen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Vermittlung nach § 35 SGB III muss das Jobcenter anbieten; die übrigen Leistungen aus Absatz 1 sind Kann-Leistungen, über die es nach Ermessen entscheidet.","Auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung sind Leistungen möglich."],"begriffe":[{"wort":"Eingliederung in Arbeit","erklaerung":"Der Weg in eine Arbeit oder Ausbildung, mit der du deinen Lebensunterhalt möglichst selbst verdienst."},{"wort":"Vermittlungsbudget","erklaerung":"Ein Fördertopf nach § 44 SGB III, aus dem das Jobcenter Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zahlen kann."},{"wort":"Drittes Buch (SGB III)","erklaerung":"Das Gesetz über die Arbeitsförderung. Es regelt unter anderem Arbeitslosengeld, Vermittlung und Förderungen der Arbeitsagentur."}],"fragen":[{"frage":"Welche Förderungen kann das Jobcenter für den Weg in Arbeit zahlen?","antwort":"Nach § 16 SGB II vor allem Leistungen der Arbeitsförderung aus dem SGB III: Beratung und Vermittlung, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Leistungen zur Berufsausbildung und Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Förderungen stehen in den §§ 16a bis 16k SGB II."},{"frage":"Kann das Jobcenter auch bei einer schulischen Ausbildung helfen?","antwort":"Ja. Nach § 16 Absatz 3 SGB II können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden – abweichend von § 44 Absatz 1 Satz 1 SGB III."}],"verweise":[{"norm":"§ 35 SGB III","warum":"Vermittlungsangebot der Arbeitsförderung"},{"norm":"§ 44 SGB III","warum":"Förderung aus dem Vermittlungsbudget"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld"},{"norm":"§ 16a SGB II","warum":"Kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldner- oder Suchtberatung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDas Job-Center hilft Ihnen bei der Suche nach Arbeit.\nEs sucht passende Stellen für Sie.\nEs kann Ihnen auch weitere Hilfen geben.\nZum Beispiel Hilfe bei einer Ausbildung.\nOder Hilfen beim Start in eine neue Arbeit.\nDiese Hilfen stehen in einem anderen Gesetz.\nDas Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch 3.\nDas Job-Center darf diese Hilfen auch für Sie nutzen.\nEs kann auch bei einer Ausbildung an einer Schule helfen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16a","bezeichnung":"§ 16a SGB II","titel_amtlich":"Kommunale Eingliederungsleistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16a/","original":[{"nr":null,"text":"Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:\n\n1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen,\n2. die Schuldnerberatung,\n3. die psychosoziale Betreuung,\n4. die Suchtberatung."}],"erklaerung":{"nr":"16a","titel_einfach":"Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung als Hilfe","kurz":"Nach § 16a SGB II können Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Kinderbetreuung, Schuldner- oder Suchtberatung und weitere Hilfen bekommen, wenn das für den Weg in Arbeit nötig ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, können diese Leistungen erbracht werden. Ziel ist, dich auf dem Weg in Arbeit ganzheitlich und umfassend zu betreuen und zu unterstützen. Voraussetzung: Die Leistung ist nötig, damit du im Arbeitsleben Fuß fasst.\n1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen,\n2. die Schuldnerberatung,\n3. die psychosoziale Betreuung,\n4. die Suchtberatung.\nLaut Überschrift sind das kommunale Eingliederungsleistungen, also Leistungen des kommunalen Trägers (Stadt oder Landkreis)."}],"beispiel":{"titel":"Schulden stehen der Jobsuche im Weg","text":"Mehmet bekommt Grundsicherungsgeld. Er hat hohe Schulden und bekommt ständig Mahnungen. Das belastet ihn so sehr, dass er sich kaum um Bewerbungen kümmern kann. Nach § 16a Nr. 2 SGB II kann er eine Schuldnerberatung als Leistung bekommen, wenn sie für seinen Weg in Arbeit nötig ist. Ob er sie erhält, entscheidet die Behörde nach Ermessen."},"wichtig":["Die Leistungen gibt es nur, wenn sie für deinen Weg in Arbeit erforderlich sind.","Es sind Kann-Leistungen: Die Behörde entscheidet nach Ermessen, ob sie sie erbringt."],"begriffe":[{"wort":"psychosoziale Betreuung","erklaerung":"Unterstützung bei seelischen und sozialen Problemen, die den Alltag und die Arbeitssuche erschweren."},{"wort":"Schuldnerberatung","erklaerung":"Beratung für Menschen mit Schulden, etwa zu einem Plan, wie sie die Schulden ordnen und abbauen können."},{"wort":"Eingliederung in Arbeit","erklaerung":"Der Weg in eine Arbeit oder Ausbildung, mit der du deinen Lebensunterhalt möglichst selbst verdienst."}],"fragen":[{"frage":"Zahlt das Jobcenter eine Schuldnerberatung?","antwort":"Nach § 16a Nr. 2 SGB II kann eine Schuldnerberatung erbracht werden, wenn sie für deinen Weg in Arbeit erforderlich ist. Ob du sie bekommst, liegt im Ermessen der Behörde."},{"frage":"Gibt es Hilfe bei der Kinderbetreuung, damit ich arbeiten kann?","antwort":"Nach § 16a Nr. 1 SGB II kann die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen erbracht werden, wenn das für deinen Weg in Arbeit erforderlich ist. Das gilt auch für die häusliche Pflege von Angehörigen."},{"frage":"Bekomme ich über das Jobcenter eine Suchtberatung?","antwort":"Die Suchtberatung gehört nach § 16a Nr. 4 SGB II zu den Leistungen, die erbracht werden können, wenn sie für den Weg in Arbeit erforderlich sind."}],"verweise":[{"norm":"§ 16 SGB II","warum":"Weitere Leistungen zur Eingliederung aus dem SGB III"},{"norm":"§ 16g SGB II","warum":"Diese Leistungen sind teilweise auch nach Ende der Hilfebedürftigkeit möglich"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie wollen arbeiten.\nAber Sie haben Probleme.\nDafür gibt es Hilfe.\nZum Beispiel eine Betreuung für Ihre Kinder.\nOder Hilfe bei der Pflege von Angehörigen.\nOder eine Beratung bei Schulden.\nOder eine Beratung bei einer Sucht.\nOder Hilfe bei seelischen Problemen.\nDie Hilfe muss für Ihre Arbeits-Suche nötig sein.\nOb Sie die Hilfe bekommen, wird in Ihrem Fall entschieden."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16b","bezeichnung":"§ 16b SGB II","titel_amtlich":"Einstiegsgeld","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16b/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt."},{"nr":"2","text":"Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt."},{"nr":"3","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen."}],"erklaerung":{"nr":"16b","titel_einfach":"Einstiegsgeld, wenn du eine Arbeit aufnimmst","kurz":"Nach § 16b SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bis zu 24 Monate Einstiegsgeld zahlen, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit aufnehmen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und nimmst eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit auf, kannst du Einstiegsgeld bekommen. Voraussetzung: Es ist nötig, damit du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fasst. Das Ziel ist, dass du nicht mehr auf Hilfe angewiesen bist. Einstiegsgeld ist auch möglich, wenn du durch die neue Arbeit oder danach keine Hilfe mehr brauchst."},{"nr":"2","einfach":"Einstiegsgeld gibt es höchstens 24 Monate – und nur für die Zeit, in der du auch tatsächlich arbeitest. Bei der Höhe sollen berücksichtigt werden: wie lange du vorher arbeitslos warst und wie groß deine Bedarfsgemeinschaft ist."},{"nr":"3","einfach":"Wie das Einstiegsgeld genau berechnet wird, darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium per Verordnung regeln. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Neben der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft muss die Höhe auch an deinen Regelbedarf anknüpfen."}],"beispiel":{"titel":"Neuer Job nach langer Arbeitslosigkeit","text":"Sandra war 2 Jahre arbeitslos und bekam Grundsicherungsgeld. Im Mai beginnt sie eine sozialversicherungspflichtige Stelle als Pflegehelferin. Mit ihrem Lohn braucht sie kein Grundsicherungsgeld mehr. Nach § 16b Absatz 1 SGB II kann sie trotzdem Einstiegsgeld bekommen, wenn es für ihren Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig ist. Das geht höchstens 24 Monate lang und nur, solange sie arbeitet."},"wichtig":["Einstiegsgeld gibt es höchstens 24 Monate und nur, solange du erwerbstätig bist.","Es ist eine Kann-Leistung: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen, ob es Einstiegsgeld zahlt.","Einstiegsgeld ist auch möglich, wenn du durch die neue Arbeit keine Hilfe mehr brauchst."],"begriffe":[{"wort":"Einstiegsgeld","erklaerung":"Eine Geldleistung, die du zusätzlich bekommen kannst, wenn du eine Arbeit aufnimmst oder dich selbständig machst."},{"wort":"sozialversicherungspflichtig","erklaerung":"Eine Beschäftigung, für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden."},{"wort":"allgemeiner Arbeitsmarkt","erklaerung":"Normale Arbeitsstellen bei Arbeitgebern, die nicht als besondere Fördermaßnahme eingerichtet sind."},{"wort":"Regelbedarf","erklaerung":"Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, etwa für Essen und Kleidung (§ 20 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Was ist Einstiegsgeld beim Jobcenter?","antwort":"Eine Geldleistung, die du bekommen kannst, wenn du eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit aufnimmst und das für deinen Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig ist (§ 16b Absatz 1 SGB II). Es ist eine Kann-Leistung."},{"frage":"Wie lange bekommt man Einstiegsgeld?","antwort":"Höchstens 24 Monate, und nur, solange du in dieser Zeit erwerbstätig bist (§ 16b Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Gibt es Einstiegsgeld, wenn ich durch den neuen Job kein Grundsicherungsgeld mehr brauche?","antwort":"Das ist möglich. Nach § 16b Absatz 1 Satz 2 SGB II kann Einstiegsgeld auch gezahlt werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Arbeit wegfällt."}],"verweise":[{"norm":"§ 16c SGB II","warum":"Darlehen, Zuschüsse und Beratung für Selbständige"},{"norm":"§ 3a SGB II","warum":"Einstiegsgeld für Existenzgründungen hat keinen Nachrang gegenüber der Vermittlung"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie beginnen eine neue Arbeit.\nOder Sie machen sich selbständig.\nDann können Sie Einstiegs-Geld bekommen.\nDas ist Geld vom Job-Center.\nDas Einstiegs-Geld soll Ihnen beim Start helfen.\nSie bekommen es höchstens 24 Monate lang.\nSie bekommen es nur, solange Sie arbeiten.\nVielleicht brauchen Sie durch die Arbeit kein Grundsicherungs-Geld mehr.\nAuch dann können Sie Einstiegs-Geld bekommen.\nDas Job-Center entscheidet in Ihrem Fall."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16c","bezeichnung":"§ 16c SGB II","titel_amtlich":"Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16c/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen."},{"nr":"2","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen."},{"nr":"3","text":"Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen."}],"erklaerung":{"nr":"16c","titel_einfach":"Förderung, wenn du dich selbständig machst","kurz":"Nach § 16c SGB II können Selbständige mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Darlehen und Zuschüsse bis 5 000 Euro für nötige Sachgüter bekommen, wenn ihre Selbständigkeit voraussichtlich tragfähig ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und machst dich hauptberuflich selbständig oder bist es schon, kannst du Darlehen und Zuschüsse bekommen. Sie sind für Sachgüter gedacht, die du für deine Selbständigkeit brauchst und die angemessen sind. Zuschüsse dürfen höchstens 5 000 Euro betragen."},{"nr":"2","einfach":"Bist du hauptberuflich selbständig, kannst du auch Unterstützung durch geeignete Dritte bekommen: Beratung oder das Vermitteln von Kenntnissen und Fertigkeiten. Voraussetzung: Das ist nötig, damit du deine Selbständigkeit weiterführen kannst. Berufliche Kenntnisse werden dabei nicht vermittelt."},{"nr":"3","einfach":"Alle diese Leistungen für Selbständige gibt es nur, wenn zu erwarten ist: Die Selbständigkeit ist wirtschaftlich tragfähig, und du wirst durch sie in angemessener Zeit dauerhaft weniger oder gar nicht mehr auf Hilfe angewiesen sein. Um die Tragfähigkeit zu beurteilen, soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."}],"beispiel":{"titel":"Ausstattung für den mobilen Friseursalon","text":"Elif bekommt Grundsicherungsgeld und will sich hauptberuflich als mobile Friseurin selbständig machen. Für Scheren, Föhn und einen klappbaren Frisierstuhl braucht sie 3 000 Euro. Nach § 16c Absatz 1 SGB II kann sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen; Zuschüsse sind auf 5 000 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass ihre Selbständigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist und ihre Hilfebedürftigkeit in angemessener Zeit dauerhaft überwindet oder verringert. Dazu soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen."},"wichtig":["Zuschüsse für Sachgüter dürfen höchstens 5 000 Euro betragen.","Die Förderung gibt es nur, wenn die Selbständigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist und deine Hilfebedürftigkeit in angemessener Zeit dauerhaft überwindet oder verringert.","Es geht nur um hauptberufliche Selbständigkeit."],"begriffe":[{"wort":"Sachgüter","erklaerung":"Gegenstände, die du für deine Arbeit brauchst, etwa Werkzeuge, Geräte oder Möbel."},{"wort":"wirtschaftlich tragfähig","erklaerung":"Die Selbständigkeit bringt voraussichtlich auf Dauer genug ein, um davon zu leben oder deutlich weniger Hilfe zu brauchen."},{"wort":"fachkundige Stelle","erklaerung":"Eine Stelle, die sich mit Gründungen auskennt und ein Gutachten zur Tragfähigkeit abgeben kann."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das du später zurückzahlen musst – anders als ein Zuschuss."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es vom Jobcenter Geld für eine Existenzgründung?","antwort":"Wenn du hauptberuflich selbständig wirst oder bist, kannst du nach § 16c Absatz 1 SGB II Darlehen und Zuschüsse für notwendige und angemessene Sachgüter bekommen. Zuschüsse sind auf 5 000 Euro begrenzt. Voraussetzung ist eine voraussichtlich tragfähige Selbständigkeit (Absatz 3)."},{"frage":"Wie prüft das Jobcenter, ob meine Selbständigkeit tragfähig ist?","antwort":"Es muss zu erwarten sein, dass die Selbständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und deine Hilfebedürftigkeit in angemessener Zeit dauerhaft überwindet oder verringert. Dafür soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 16c Absatz 3 SGB II)."},{"frage":"Bezahlt das Jobcenter eine Beratung für Selbständige?","antwort":"Bist du hauptberuflich selbständig, kannst du durch geeignete Dritte beraten oder mit Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn das für die weitere Selbständigkeit nötig ist (§ 16c Absatz 2 SGB II). Berufliche Kenntnisse werden dabei nicht vermittelt."}],"verweise":[{"norm":"§ 16b SGB II","warum":"Einstiegsgeld, auch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit"},{"norm":"§ 16g SGB II","warum":"Förderung, wenn die Hilfebedürftigkeit wegfällt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie wollen sich selbständig machen.\nDas heißt: Sie haben Ihre eigene Firma.\nDann kann das Job-Center Ihnen helfen.\nSie können Geld für Arbeits-Geräte bekommen.\nManchmal müssen Sie das Geld zurück-zahlen.\nManchmal ist das Geld geschenkt.\nGeschenkt gibt es höchstens 5.000 Euro.\nSie können auch eine Beratung bekommen.\nDie Firma muss gute Chancen haben.\nDas prüft das Job-Center vorher.\nDafür fragt das Job-Center Fach-Leute."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16d","bezeichnung":"§ 16d SGB II","titel_amtlich":"Arbeitsgelegenheiten","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16d/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung."},{"nr":"2","text":"Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen."},{"nr":"3","text":"Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen."},{"nr":"4","text":"Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird."},{"nr":"5","text":"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten."},{"nr":"6","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit. Abweichend von Satz 1 können erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Ablauf der 24 Monate bis zu zwölf weitere Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 und 5 weiterhin vorliegen."},{"nr":"7","text":"Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."},{"nr":"8","text":"Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1 erforderlichen Kosten erstattet. Hierzu können auch Personalkosten gehören, die entstehen, wenn eine besondere Anleitung, eine tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig ist."}],"erklaerung":{"nr":"16d","titel_einfach":"Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs“): Regeln und Grenzen","kurz":"Nach § 16d SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Arbeitsgelegenheiten zuweisen; die Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, kann dich das Jobcenter einer Arbeitsgelegenheit zuweisen. Das Ziel: Du sollst deine Fähigkeit, zu arbeiten, erhalten oder wiedergewinnen, weil du sie für den Weg in Arbeit brauchst. Die Arbeiten dort müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein. § 18d Satz 2 SGB II gilt: Der örtliche Beirat berät bei der Auswahl und Gestaltung der Maßnahmen, und seine Stellungnahmen müssen berücksichtigt werden."},{"nr":"2","einfach":"Zusätzlich sind Arbeiten, die ohne die Förderung gar nicht, nicht in diesem Umfang oder erst später erledigt würden. Für Arbeiten, die aufgrund einer rechtlichen Pflicht erledigt werden müssen oder die normalerweise öffentliche Körperschaften wie Städte und Gemeinden erledigen, gilt eine strengere Regel: Sie dürfen nur gefördert werden, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach 2 Jahren erledigt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen."},{"nr":"3","einfach":"Im öffentlichen Interesse liegen Arbeiten, deren Ergebnis der Allgemeinheit dient. Dient das Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen – also dem Geldverdienen – oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises, liegt kein öffentliches Interesse vor. Es zählt nicht dagegen, dass das Ergebnis auch den Menschen in der Arbeitsgelegenheit selbst zugutekommt – solange sichergestellt ist, dass sich niemand persönlich bereichert."},{"nr":"4","einfach":"Wettbewerbsneutral sind Arbeiten, wenn durch die Förderung kein Schaden für die Wirtschaft zu befürchten ist. Außerdem dürfen sie keine regulären Arbeitsplätze verdrängen und nicht verhindern, dass solche entstehen."},{"nr":"5","einfach":"Leistungen zur Eingliederung, die dir direkt helfen können, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen, haben Vorrang vor einer Arbeitsgelegenheit."},{"nr":"6","einfach":"Innerhalb von 5 Jahren darfst du insgesamt höchstens 24 Monate lang Arbeitsgelegenheiten zugewiesen bekommen. Die 5 Jahre beginnen mit deiner ersten Arbeitsgelegenheit. Nach den 24 Monaten sind bis zu 12 weitere Monate möglich, wenn die Voraussetzungen aus Absatz 1 und 5 weiterhin erfüllt sind."},{"nr":"7","einfach":"Während der Arbeitsgelegenheit zahlt dir das Jobcenter zusätzlich zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Durch die Arbeiten entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des SGB IV. Die Regeln zum Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz gelten aber entsprechend – außer den Regeln über das Urlaubsentgelt. Richtest du bei der Arbeit einen Schaden an, haftest du wie ein Arbeitnehmer. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"8","einfach":"Auf Antrag werden die Kosten erstattet, die unmittelbar durch die Arbeiten nach Absatz 1 entstehen. Dazu können auch Personalkosten gehören, wenn eine besondere Anleitung, eine Einweisung in die Tätigkeit oder eine sozialpädagogische Betreuung nötig ist."}],"beispiel":{"titel":"Arbeitsgelegenheit bei einem gemeinnützigen Träger","text":"Karin, 52, bekommt Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter weist sie ab dem 1. März einer Arbeitsgelegenheit bei einem gemeinnützigen Träger zu. Neben ihrem Grundsicherungsgeld bekommt sie eine Entschädigung für Mehraufwendungen. Ein Arbeitsverhältnis entsteht dadurch nicht. Das Bundesurlaubsgesetz gilt aber entsprechend, nur nicht seine Regeln über das Urlaubsentgelt. Ab ihrer ersten Arbeitsgelegenheit darf sie innerhalb von 5 Jahren grundsätzlich höchstens 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten verbringen."},"wichtig":["Innerhalb von 5 Jahren sind höchstens 24 Monate Arbeitsgelegenheit erlaubt; danach höchstens 12 weitere Monate, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen.","Du bekommst zusätzlich zum Grundsicherungsgeld eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen, aber es entsteht kein Arbeitsverhältnis.","Leistungen, die direkt in eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt helfen, haben Vorrang vor einer Arbeitsgelegenheit."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsgelegenheit","erklaerung":"Eine geförderte Tätigkeit für Menschen mit Grundsicherungsgeld, umgangssprachlich oft „1-Euro-Job“ genannt; sie ist kein normales Arbeitsverhältnis."},{"wort":"Mehraufwendungen","erklaerung":"Zusätzliche Kosten, die dir durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, zum Beispiel für Fahrten oder Arbeitskleidung."},{"wort":"zusätzlich","erklaerung":"Arbeiten, die ohne die Förderung gar nicht, nicht in diesem Umfang oder erst später erledigt würden."},{"wort":"wettbewerbsneutral","erklaerung":"Die Arbeiten schaden der Wirtschaft nicht und verdrängen keine regulären Arbeitsplätze."},{"wort":"zuweisen","erklaerung":"Das Jobcenter teilt dich einer bestimmten Arbeitsgelegenheit zu."}],"fragen":[{"frage":"Was ist ein 1-Euro-Job?","antwort":"Umgangssprachlich heißen so die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II. Die Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein, und du bekommst neben dem Grundsicherungsgeld eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Ein Arbeitsverhältnis entsteht dabei nicht."},{"frage":"Wie lange darf man in einem 1-Euro-Job sein?","antwort":"Innerhalb von 5 Jahren insgesamt höchstens 24 Monate, gerechnet ab der ersten Arbeitsgelegenheit. Danach sind bis zu 12 weitere Monate möglich, wenn die Voraussetzungen aus Absatz 1 und 5 weiter vorliegen (§ 16d Absatz 6 SGB II)."},{"frage":"Habe ich in einer Arbeitsgelegenheit Anspruch auf Urlaub?","antwort":"Das Bundesurlaubsgesetz gilt entsprechend, außer den Regeln über das Urlaubsentgelt (§ 16d Absatz 7 SGB II). Auch die Vorschriften zum Arbeitsschutz gelten entsprechend."}],"verweise":[{"norm":"§ 18d SGB II","warum":"Örtlicher Beirat, der bei der Auswahl der Maßnahmen berät"},{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld"},{"norm":"§ 16e SGB II","warum":"Geförderte Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt"},{"norm":"§ 3 BUrlG","warum":"Dauer des Urlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDas Job-Center kann Ihnen eine Arbeits-Gelegenheit geben.\nViele Menschen sagen dazu: 1-Euro-Job.\nDie Arbeit soll Ihnen helfen.\nSie sollen fit für eine Arbeit bleiben oder wieder fit werden.\nDie Arbeit muss allen Menschen nützen.\nSie darf keine normalen Arbeits-Plätze wegnehmen.\nSie bekommen dafür etwas Geld vom Job-Center.\nDas Geld bekommen Sie zusätzlich zum Grundsicherungs-Geld.\nSie sind dort nicht normal angestellt.\nSie haben aber ein Recht auf Urlaub.\nSie dürfen in 5 Jahren höchstens 24 Monate so arbeiten.\nManchmal sind es noch 12 Monate mehr."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16e","bezeichnung":"§ 16e SGB II","titel_amtlich":"Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16e/","original":[{"nr":"1","text":"Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt dieser Person erhalten, wenn\n\n1. es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, das für die Dauer von mindestens zwei Jahren begründet wird, und\n2. die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person innerhalb der letzten 24 Monate trotz vermittlerischer Unterstützung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen\n\na) für insgesamt mindestens 21 Monate Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten hat und\nb) nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war."},{"nr":"2","text":"Der Zuschuss nach Absatz 1 wird in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses geleistet. Er beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Für das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist § 91 Absatz 1 des Dritten Buches entsprechend anzuwenden. § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die der Arbeitgeber einen Zuschuss nach Absatz 1 erhält."},{"nr":"3","text":"§ 92 Absatz 1 des Dritten Buches findet entsprechende Anwendung. § 92 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, Satz 2 und 3 des Dritten Buches ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass abweichend von § 92 Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz des Dritten Buches der für die letzten sechs Monate bewilligte Förderbetrag zurückzuzahlen ist."},{"nr":"4","text":"Während einer Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 soll eine erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten erbracht werden. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach Satz 1 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen."}],"erklaerung":{"nr":"16e","titel_einfach":"Lohnzuschuss für die Einstellung Langzeitarbeitsloser","kurz":"Nach § 16e SGB II können Arbeitgeber 2 Jahre lang einen Lohnzuschuss von 75 und dann 50 Prozent bekommen, wenn sie Menschen einstellen, die lange Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezogen haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Arbeitgeber kann einen Zuschuss zum Lohn bekommen, wenn er eine Person mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) einstellt. Die Beschäftigung darf nicht nur geringfügig sein, also kein Minijob. Außerdem muss gelten:\n1. Das Arbeitsverhältnis wird für mindestens 2 Jahre geschlossen, und\n2. die Person hat in den letzten 24 Monaten – obwohl das Jobcenter sie nach § 16 Absatz 1 Satz 1 SGB II bei der Vermittlung unterstützt und weitere Eingliederungsleistungen einbezogen hat –\na) insgesamt mindestens 21 Monate Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bekommen und\nb) nicht oder nur kurz in einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung oder selbständig gearbeitet."},{"nr":"2","einfach":"Den Zuschuss gibt es in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses. Im 1. Jahr beträgt er 75 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Was zum Arbeitsentgelt zählt, richtet sich nach § 91 Absatz 1 SGB III. Die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt für diese Arbeitsverhältnisse nicht."},{"nr":"3","einfach":"§ 92 Absatz 1 SGB III gilt entsprechend. Dort geht es darum, wann eine Förderung ausgeschlossen ist. Aus § 92 Absatz 2 SGB III, der die Rückzahlung regelt, gelten Satz 1 erste Alternative sowie Satz 2 und 3 entsprechend. Dabei gilt eine Besonderheit: Abweichend von § 92 Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz SGB III ist der Förderbetrag zurückzuzahlen, der für die letzten 6 Monate bewilligt wurde. Wann genau zurückgezahlt werden muss, steht in § 92 SGB III, nicht in § 16e."},{"nr":"4","einfach":"Während der Beschäftigung soll das Jobcenter oder ein von ihm beauftragter Dritter die beschäftigte Person ganzheitlich begleiten und betreuen, soweit das nötig ist. In den ersten 6 Monaten muss der Arbeitgeber die Person dafür in angemessenem Umfang freistellen und den Lohn weiterzahlen. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."}],"beispiel":{"titel":"Lohnzuschuss für den neuen Lagerhelfer","text":"Daniel, 38, hat in den letzten 24 Monaten 22 Monate Grundsicherungsgeld bekommen und in dieser Zeit nicht gearbeitet, obwohl das Jobcenter ihn bei der Vermittlung unterstützt hat. Eine Spedition stellt ihn mit einem Vertrag über 2 Jahre in Vollzeit als Lagerhelfer ein. Nach § 16e SGB II kann die Spedition einen Zuschuss bekommen: im 1. Jahr 75 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. In den ersten 6 Monaten muss sie Daniel für die begleitende Betreuung in angemessenem Umfang bei vollem Lohn freistellen."},"wichtig":["Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens 2 Jahre geschlossen werden und darf kein Minijob sein.","Die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose gilt bei diesen Arbeitsverhältnissen nicht.","In den ersten 6 Monaten muss der Arbeitgeber die beschäftigte Person für die begleitende Betreuung freistellen und den Lohn weiterzahlen."],"begriffe":[{"wort":"geringfügige Beschäftigung","erklaerung":"Ein Minijob, also eine Beschäftigung mit geringem Verdienst oder nur für kurze Zeit."},{"wort":"ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung","erklaerung":"Unterstützung während der Arbeit, die nicht nur den Job betrifft, sondern auch andere Probleme, die die Arbeit gefährden können – oft Coaching genannt."},{"wort":"Arbeitsentgelt","erklaerung":"Der Lohn oder das Gehalt, das der Arbeitgeber für die Arbeit zahlt."}],"fragen":[{"frage":"Was ist der Lohnkostenzuschuss nach § 16e SGB II?","antwort":"Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Lohn bekommen, wenn sie für mindestens 2 Jahre eine Person einstellen, die in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB II bekommen und in der Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet hat. Der Zuschuss beträgt im 1. Jahr 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts."},{"frage":"Gilt der Mindestlohn bei einer Förderung nach § 16e SGB II?","antwort":"Die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt für diese Arbeitsverhältnisse nicht (§ 16e Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Muss mein Arbeitgeber mich für das Coaching freistellen?","antwort":"Ja, in den ersten 6 Monaten. Er muss dich in angemessenem Umfang für die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung freistellen und den Lohn weiterzahlen (§ 16e Absatz 4 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 16i SGB II","warum":"Längere Förderung für Menschen, die sehr lange Leistungen bekommen haben"},{"norm":"§ 91 SGB III","warum":"Welches Arbeitsentgelt beim Zuschuss zählt"},{"norm":"§ 92 SGB III","warum":"Wann die Förderung ausgeschlossen ist und wann zurückgezahlt werden muss"},{"norm":"§ 22 MiLoG","warum":"Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, die hier nicht gilt"},{"norm":"§ 16g SGB II","warum":"Betreuung auch dann, wenn die Hilfebedürftigkeit wegfällt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen schon lange Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie hatten lange keine Arbeit.\nEin Arbeit-Geber will Sie einstellen.\nDer Arbeits-Vertrag ist für mindestens 2 Jahre.\nDann bekommt der Arbeit-Geber einen Zuschuss für Ihren Lohn.\nIm 1. Jahr sind das 75 Prozent.\nIm 2. Jahr sind es 50 Prozent.\nDer Mindest-Lohn gilt für Sie von Anfang an.\nSie bekommen auch Hilfe während der Arbeit.\nEine Person begleitet Sie dabei.\nIn den ersten 6 Monaten bekommen Sie dafür frei.\nIhr Lohn wird trotzdem bezahlt."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16f","bezeichnung":"§ 16f SGB II","titel_amtlich":"Freie Förderung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16f/","original":[{"nr":"1","text":"Die Agentur für Arbeit kann bis zu 10 Prozent der nach § 46 Absatz 2 auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit einsetzen und die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen dieses Buches entsprechen."},{"nr":"2","text":"Die Ziele der Leistungen sind vor Förderbeginn zu beschreiben. Eine Kombination oder Modularisierung von Inhalten ist zulässig. Freie Leistungen sind insbesondere vorgesehen für\n\n1. Langzeitarbeitslose,\n2. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert sind und\n3. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen im Beratungsgespräch Bedarfe an gesundheitsfördernden Maßnahmen oder Rehabilitationsbedarfe festgestellt wurden,\nbei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen dieses Buches oder des Dritten Buches zurückgegriffen werden kann. Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. Projektförderungen im Sinne von Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig. Bei längerfristig angelegten Förderungen ist der Erfolg regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren."}],"erklaerung":{"nr":"16f","titel_einfach":"Freie Förderung: Hilfen über das Gesetz hinaus","kurz":"Nach § 16f SGB II darf das Jobcenter bis zu 10 Prozent seiner Eingliederungsmittel für eigene, frei gestaltete Hilfen auf dem Weg in Arbeit nutzen, etwa für Langzeitarbeitslose oder junge Menschen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Jobcenter darf bis zu 10 Prozent seiner Eingliederungsmittel nach § 46 Absatz 2 SGB II für freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verwenden. So kann es die gesetzlich geregelten Hilfen durch eigene Angebote erweitern. Diese freien Leistungen müssen zu den Zielen und Grundsätzen des SGB II passen. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"Die Ziele der Leistungen müssen beschrieben werden, bevor die Förderung beginnt. Inhalte dürfen kombiniert oder in Bausteine aufgeteilt werden. Freie Leistungen sind vor allem gedacht für:\n1. Langzeitarbeitslose,\n2. Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) unter 25, deren Weg in den Beruf wegen schwerer Vermittlungshemmnisse besonders schwierig ist, und\n3. Menschen mit Grundsicherungsgeld, bei denen im Beratungsgespräch ein Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen oder an Rehabilitation festgestellt wurde.\nGemeint sind Menschen, bei denen innerhalb einer angemessenen Zeit – in der Regel 6 Monate – keine einzelne Vorschrift des SGB II oder SGB III mit Aussicht auf Erfolg genutzt werden kann. Bei Leistungen an Arbeitgeber muss das Jobcenter darauf achten, den Wettbewerb nicht zu verfälschen. Projekte dürfen als Zuwendungen nach §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert werden. Bei länger angelegten Förderungen muss der Erfolg regelmäßig überprüft und dokumentiert werden."}],"beispiel":null,"wichtig":["Freie Förderung ist vor allem für Menschen vorgesehen, bei denen innerhalb einer angemessenen Zeit – in der Regel 6 Monate – keine einzelne Vorschrift des SGB II oder SGB III mit Aussicht auf Erfolg genutzt werden kann."],"begriffe":[{"wort":"Eingliederungsmittel","erklaerung":"Das Geld, das dem Jobcenter für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung steht."},{"wort":"Vermittlungshemmnisse","erklaerung":"Umstände, die es schwer machen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden, zum Beispiel fehlende Abschlüsse oder gesundheitliche Probleme."}],"fragen":[{"frage":"Was ist freie Förderung beim Jobcenter?","antwort":"Nach § 16f SGB II darf das Jobcenter bis zu 10 Prozent seiner Eingliederungsmittel für eigene Angebote nutzen, die über die gesetzlich geregelten Hilfen hinausgehen. Sie sind vor allem für Langzeitarbeitslose, junge Menschen unter 25 mit schweren Vermittlungshemmnissen und Menschen mit Gesundheits- oder Rehabilitationsbedarf gedacht."}],"verweise":[{"norm":"§ 46 SGB II","warum":"Finanzierung der Eingliederungsmittel aus Bundesmitteln"},{"norm":"§ 16 SGB II","warum":"Gesetzlich geregelte Leistungen zur Eingliederung"}],"praxis":null,"leicht":"Das Job-Center hat Geld für Hilfen zur Arbeit.\nEinen Teil davon darf es frei verwenden.\nDann kann es eigene Angebote machen.\nDiese Angebote sind besonders für Menschen mit großen Problemen.\nZum Beispiel für Menschen, die schon lange keine Arbeit haben.\nOder für junge Menschen unter 25 Jahren.\nOder für Menschen mit gesundheitlichen Problemen.\nDie Angebote müssen zum Ziel passen.\nDas Ziel ist eine Arbeit für Sie."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16g","bezeichnung":"§ 16g SGB II","titel_amtlich":"Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16g/","original":[{"nr":"1","text":"Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird."},{"nr":"2","text":"Zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit können Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels, nach § 44 oder § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Dritten Buches oder nach § 16a, § 16f oder § 16k bis zu sechs Monate nach Beschäftigungsaufnahme auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist. Während der Förderdauer nach Satz 1 gilt § 15 entsprechend."},{"nr":"3","text":"Leistungen zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach § 16e Absatz 4 und § 16i Absatz 4 dieses Buches können während der gesamten Dauer der jeweiligen Förderung auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit entfällt."}],"erklaerung":{"nr":"16g","titel_einfach":"Förderung, auch wenn du keine Leistungen mehr brauchst","kurz":"Nach § 16g SGB II kann das Jobcenter Maßnahmen und Hilfen auch dann weiter fördern, wenn jemand kein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mehr braucht, etwa bis zu 6 Monate nach Start in einen neuen Job.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du während einer Maßnahme zur Eingliederung nicht mehr hilfebedürftig – brauchst du also kein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mehr –, kann die Maßnahme trotzdem weiter gefördert werden. Voraussetzung: Das erscheint wirtschaftlich, und du wirst die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen."},{"nr":"2","einfach":"Damit du dauerhaft in Arbeit bleibst, können bestimmte Leistungen bis zu 6 Monate nach Beginn deiner Beschäftigung weiter erbracht werden. Das gilt, wenn deine Hilfebedürftigkeit wegen Einkommens, das angerechnet wird, entfallen ist. Gemeint sind: Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels, nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) oder § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III sowie Leistungen nach § 16a, § 16f oder § 16k SGB II. Während dieser Zeit gilt § 15 SGB II entsprechend – also die Regeln zu Potenzialanalyse und Kooperationsplan."},{"nr":"3","einfach":"Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach § 16e Absatz 4 und § 16i Absatz 4 SGB II kann während der gesamten Förderdauer weiterlaufen, auch wenn du nicht mehr hilfebedürftig bist."}],"beispiel":{"titel":"Maßnahme läuft weiter trotz neuem Einkommen","text":"Ole nimmt seit Februar an einer Maßnahme des Jobcenters teil. Im April findet seine Partnerin eine gut bezahlte Stelle, und die beiden brauchen kein Grundsicherungsgeld mehr. Nach § 16g Absatz 1 SGB II kann Oles Maßnahme trotzdem weiter gefördert werden – wenn das wirtschaftlich erscheint und Ole sie voraussichtlich erfolgreich abschließen wird."},"wichtig":["Die Weiterförderung nach Absatz 2 ist auf 6 Monate nach Beginn der Beschäftigung begrenzt.","Es sind Kann-Leistungen: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen."],"begriffe":[{"wort":"Hilfebedürftigkeit","erklaerung":"Du bist hilfebedürftig, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kannst (§ 9 SGB II)."},{"wort":"Maßnahme zur Eingliederung","erklaerung":"Ein Kurs, Training oder eine andere Förderung des Jobcenters, die dir den Weg in Arbeit erleichtern soll."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich eine Maßnahme zu Ende machen, wenn ich kein Grundsicherungsgeld mehr bekomme?","antwort":"Das ist möglich. Nach § 16g Absatz 1 SGB II kann die Förderung weiterlaufen, wenn das wirtschaftlich erscheint und du die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließt."},{"frage":"Hilft das Jobcenter auch nach dem Start in einen neuen Job weiter?","antwort":"Bis zu 6 Monate nach Beginn der Beschäftigung können bestimmte Leistungen weiter erbracht werden, auch wenn deine Hilfebedürftigkeit wegen anzurechnenden Einkommens entfallen ist (§ 16g Absatz 2 SGB II). Dazu gehören etwa Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und Leistungen nach §§ 16a, 16f und 16k SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 SGB II","warum":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan, die während der Weiterförderung entsprechend gelten"},{"norm":"§ 16a SGB II","warum":"Kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldner- oder Suchtberatung"},{"norm":"§ 16k SGB II","warum":"Ganzheitliche Betreuung"},{"norm":"§ 44 SGB III","warum":"Förderung aus dem Vermittlungsbudget"},{"norm":"§ 16e SGB II","warum":"Begleitende Betreuung bei gefördertem Arbeitsverhältnis (Absatz 4)"},{"norm":"§ 16i SGB II","warum":"Begleitende Betreuung bei Teilhabe am Arbeitsmarkt (Absatz 4)"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie machen einen Kurs beim Job-Center.\nDann bekommen Sie genug eigenes Geld.\nSie brauchen kein Grundsicherungs-Geld mehr.\nVielleicht können Sie den Kurs trotzdem zu Ende machen.\nDas Job-Center prüft das.\nAuch nach dem Start in eine neue Arbeit gibt es Hilfe.\nZum Beispiel Beratung.\nDiese Hilfe gibt es bis zu 6 Monate lang."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16h","bezeichnung":"§ 16h SGB II","titel_amtlich":"Förderung schwer zu erreichender junger Menschen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16h/","original":[{"nr":"1","text":"Für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Agentur für Arbeit Leistungen mit dem Ziel erbringen, die individuellen Schwierigkeiten der Leistungsberechtigten, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden, zu überwinden. Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote dieses Buches zur Aktivierung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensive berufsorientierte Förderung herangeführt wird."},{"nr":"2","text":"Leistungen nach Absatz 1 können erbracht werden, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder zu erwarten sind oder eine Leistungsberechtigung dem Grunde nach besteht. Einer Leistung nach Absatz 1 steht eine fehlende Antragstellung der leistungsberechtigten Person nicht entgegen."},{"nr":"3","text":"Über die Leistungserbringung stimmen sich die Agentur für Arbeit und der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab."},{"nr":"4","text":"Träger bedürfen einer Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten Buches, um Maßnahmen nach Absatz 1 durchzuführen."},{"nr":"5","text":"Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig."}],"erklaerung":{"nr":"16h","titel_einfach":"Hilfe für junge Menschen, die schwer zu erreichen sind","kurz":"Nach § 16h SGB II kann das Jobcenter junge Menschen unter 25 mit besonderen Schwierigkeiten zusätzlich betreuen und unterstützen, auch wenn sie noch keinen Antrag gestellt haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Leistungsberechtigte unter 25 kann das Jobcenter besondere Leistungen erbringen. Sie sollen helfen, persönliche Schwierigkeiten zu überwinden – etwa einen Schul-, Ausbildungs- oder Berufsabschluss zu schaffen oder auf andere Weise ins Arbeitsleben zu finden. Dazu gehören zusätzliche Betreuung und Unterstützung mit diesen Zielen: Die jungen Menschen sollen Sozialleistungen in Anspruch nehmen, nötige therapeutische Behandlungen beginnen und an die regulären Angebote des SGB II herangeführt werden – zur Aktivierung und Stabilisierung und für eine frühe, intensive Förderung mit Blick auf den Beruf. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"Diese Leistungen sind möglich, wenn die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder zu erwarten sind oder wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht. Es schadet nicht, wenn der junge Mensch keinen Antrag gestellt hat."},{"nr":"3","einfach":"Das Jobcenter und der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe – in der Regel handelt er durch das Jugendamt – stimmen sich darüber ab, wie die Leistungen erbracht werden."},{"nr":"4","einfach":"Träger, die solche Maßnahmen durchführen wollen, brauchen eine Zulassung nach dem Fünften Kapitel des SGB III."},{"nr":"5","einfach":"Die Förderung darf auch als Zuwendung nach §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung erfolgen."}],"beispiel":{"titel":"Unterstützung ohne Antrag","text":"Leon, 19, hat die Schule abgebrochen und lebt mal bei Freunden, mal auf der Straße. Einen Antrag beim Jobcenter hat er nie gestellt. Ein Projekt, das nach § 16h SGB II gefördert wird, spricht ihn an und hilft ihm, Sozialleistungen zu beantragen und eine Therapie zu beginnen. Das ist möglich, weil Leon die Voraussetzungen für Leistungen wahrscheinlich erfüllt – ein fehlender Antrag steht der Hilfe nach § 16h Absatz 2 nicht entgegen."},"wichtig":["Die Hilfe ist auch ohne Antrag möglich, wenn eine Leistungsberechtigung hinreichend wahrscheinlich ist oder zu erwarten ist.","Die Leistungen richten sich an junge Menschen unter 25."],"begriffe":[{"wort":"Träger der öffentlichen Jugendhilfe","erklaerung":"Die Stelle, die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, meist das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises."},{"wort":"Zulassung","erklaerung":"Eine Prüfung und Erlaubnis, die Anbieter von Arbeitsmarkt-Maßnahmen brauchen, bevor sie diese Maßnahmen durchführen dürfen."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es Hilfe vom Jobcenter für Jugendliche ohne Antrag?","antwort":"Für junge Menschen unter 25 können Leistungen nach § 16h SGB II auch ohne Antrag erbracht werden. Voraussetzung ist, dass eine Leistungsberechtigung hinreichend wahrscheinlich ist, zu erwarten ist oder dem Grunde nach besteht (§ 16h Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Welche Hilfe gibt es für junge Menschen mit großen Schwierigkeiten?","antwort":"Nach § 16h SGB II zusätzliche Betreuung und Unterstützung: Sie soll helfen, Sozialleistungen zu nutzen, nötige Therapien zu beginnen und an die regulären Angebote des Jobcenters heranzuführen. Ziel ist ein Abschluss oder ein anderer Weg ins Arbeitsleben."}],"verweise":[{"norm":"§ 16k SGB II","warum":"Ganzheitliche Betreuung, auch für junge Menschen in Ausbildung"},{"norm":"§ 18 SGB II","warum":"Zusammenarbeit mit anderen Stellen vor Ort, auch bei jungen Menschen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind jünger als 25 Jahre.\nSie haben große Probleme.\nZum Beispiel in der Schule oder bei der Arbeits-Suche.\nDann kann das Job-Center Ihnen besonders helfen.\nEine Person begleitet Sie.\nSie hilft Ihnen zum Beispiel bei Anträgen.\nOder bei der Suche nach einer Therapie.\nDiese Hilfe gibt es auch ohne Antrag.\nDas Job-Center arbeitet dabei mit dem Jugend-Amt zusammen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16i","bezeichnung":"§ 16i SGB II","titel_amtlich":"Teilhabe am Arbeitsmarkt","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16i/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen."},{"nr":"2","text":"Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt\n\n1. in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,\n2. im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,\n3. im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,\n4. im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent\nder Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung zuzüglich des auf dieser Basis berechneten pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Ist der Arbeitgeber durch oder aufgrund eines Tarifvertrages oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zur Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts verpflichtet, bemisst sich der Zuschuss nach Satz 1 auf Grundlage des zu zahlenden Arbeitsentgelts. § 91 Absatz 1 des Dritten Buches findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass nur der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung zu berücksichtigen ist. Der Zuschuss bemisst sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit. § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die der Arbeitgeber einen Zuschuss nach Absatz 1 erhält."},{"nr":"3","text":"Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person kann einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn\n\n1. sie das 25. Lebensjahr vollendet hat,\n2. sie für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten hat,\n3. sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war und\n4. für sie Zuschüsse an Arbeitgeber nach Absatz 1 noch nicht für eine Dauer von fünf Jahren erbracht worden sind.\nIn der Regel soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die in den letzten fünf Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten hat, einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind lebt oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 des Neunten Buches ist."},{"nr":"4","text":"Während einer Förderung nach Absatz 1 soll eine erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten erbracht werden. Im ersten Jahr der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach Satz 1 unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen. Begründet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Anschluss an eine nach Absatz 1 geförderte Beschäftigung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, so können Leistungen nach Satz 1 bis zu sechs Monate nach Aufnahme der Anschlussbeschäftigung erbracht werden, auch wenn die Hilfebedürftigkeit während der Förderung nach Absatz 1 entfallen ist, sofern sie ohne die Aufnahme der Anschlussbeschäftigung erneut eintreten würde; § 16g Absatz 2 bleibt im Übrigen unberührt."},{"nr":"5","text":"Angemessene Zeiten einer erforderlichen Weiterbildung oder eines betrieblichen Praktikums bei einem anderen Arbeitgeber, für die der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellt, sind förderfähig. Für Weiterbildung nach Satz 1 kann der Arbeitgeber je Förderfall Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten von insgesamt bis zu 3 000 Euro erhalten."},{"nr":"6","text":"Die Agentur für Arbeit soll die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer umgehend abberufen, wenn sie diese Person in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sie oder er eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kann, an einer Maßnahme der Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen kann oder nach Satz 1 abberufen wird. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach Satz 1 abberufen wird."},{"nr":"7","text":"Die Zahlung eines Zuschusses nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber\n\n1. die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat, um einen Zuschuss nach Absatz 1 zu erhalten, oder\n2. eine bisher für das Arbeitsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt."},{"nr":"8","text":"Die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einer zugewiesenen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person im Sinne von Absatz 3 ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gewährt wird. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die höchstens einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig."},{"nr":"9","text":"Zu den Einsatzfeldern der nach Absatz 1 geförderten Arbeitsverhältnisse hat die Agentur für Arbeit jährlich eine Stellungnahme der Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner im Örtlichen Beirat, insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten, einzuholen. Die Stellungnahme muss einvernehmlich erfolgen. Eine von der Stellungnahme abweichende Festlegung der Einsatzfelder hat die Agentur für Arbeit schriftlich zu begründen. § 18d Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"10","text":"Abweichend von Absatz 3 Nummer 2 und 3 kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person auch dann einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie seit dem 1. Januar 2015 für mehr als sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt war, das durch einen Zuschuss nach § 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wurde, und sie dieses Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat. Zeiten eines nach § 16e in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder nach dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geförderten Arbeitsverhältnisses werden bei der Ermittlung der Förderdauer und Förderhöhe nach Absatz 2 Satz 1 berücksichtigt und auf die Förderdauer nach Absatz 3 Nummer 4 angerechnet."}],"erklaerung":{"nr":"16i","titel_einfach":"Geförderte Arbeit nach sehr langem Leistungsbezug","kurz":"Nach § 16i SGB II können Arbeitgeber bis zu 5 Jahre einen Lohnzuschuss bekommen, wenn sie Menschen ab 25 einstellen, die sehr lange Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezogen haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Damit Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) am Arbeitsleben teilhaben können, können Arbeitgeber Zuschüsse zum Lohn bekommen. Voraussetzung: Das Jobcenter hat ihnen die Person zugewiesen, und sie schließen mit ihr ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis."},{"nr":"2","einfach":"Der Zuschuss beträgt:\n1. in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,\n2. im 3. Jahr 90 Prozent,\n3. im 4. Jahr 80 Prozent,\n4. im 5. Jahr 70 Prozent\n– und zwar der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes und der jeweils geltenden Verordnung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes) zuzüglich des darauf berechneten pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, aber ohne den Beitrag zur Arbeitsförderung. Muss der Arbeitgeber wegen eines Tarifvertrags oder kirchlicher Arbeitsrechtsregeln mehr zahlen, richtet sich der Zuschuss nach dem tatsächlich zu zahlenden Lohn. § 91 Absatz 1 SGB III gilt entsprechend, wobei nur der pauschale Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne den Beitrag zur Arbeitsförderung zählt. Wie hoch der Zuschuss ist, richtet sich nach der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag. Die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt für diese Arbeitsverhältnisse nicht."},{"nr":"3","einfach":"Das Jobcenter kann dich einem Arbeitgeber zuweisen, wenn:\n1. du mindestens 25 Jahre alt bist,\n2. du in den letzten 7 Jahren insgesamt mindestens 6 Jahre Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bekommen hast,\n3. du in dieser Zeit nicht oder nur kurz sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder selbständig gearbeitet hast und\n4. für dich noch keine Zuschüsse nach Absatz 1 für insgesamt 5 Jahre gezahlt wurden.\nIn der Regel sollst du vorher schon mindestens 2 Monate lang ganzheitlich unterstützt worden sein. Abweichend von Nr. 2 ist eine Zuweisung auch möglich, wenn du in den letzten 5 Jahren Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bekommen hast und mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebst oder schwerbehindert nach § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX bist."},{"nr":"4","einfach":"Während der Förderung soll das Jobcenter oder ein von ihm beauftragter Dritter dich ganzheitlich begleiten und betreuen, soweit das nötig ist. Im 1. Jahr der Beschäftigung muss dich dein Arbeitgeber dafür in angemessenem Umfang freistellen und den Lohn weiterzahlen. Wechselst du danach in eine sozialversicherungspflichtige Stelle bei einem anderen Arbeitgeber, kann die Betreuung bis zu 6 Monate nach dem Start weiterlaufen. Das gilt auch, wenn du während der Förderung nicht mehr hilfebedürftig warst – sofern du ohne die neue Stelle wieder hilfebedürftig würdest. § 16g Absatz 2 SGB II bleibt im Übrigen unberührt. Im Gesetz steht in § 16i „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"5","einfach":"Gefördert werden auch angemessene Zeiten einer nötigen Weiterbildung oder eines Praktikums bei einem anderen Betrieb, wenn dein Arbeitgeber dich dafür bei weiterlaufendem Lohn freistellt. Für eine solche Weiterbildung kann der Arbeitgeber pro Förderfall Zuschüsse zu den Kosten von insgesamt bis zu 3 000 Euro bekommen."},{"nr":"6","einfach":"Das Jobcenter soll dich sofort abberufen, wenn es dich in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen endet. Du kannst das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn du eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kannst, an einer Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen kannst oder abberufen wirst. Dein Arbeitgeber kann ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn du abberufen wirst."},{"nr":"7","einfach":"Der Arbeitgeber bekommt keinen Zuschuss, wenn zu vermuten ist, dass er\n1. ein anderes Arbeitsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu bekommen, oder\n2. eine bisherige Förderung für das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund nicht mehr nutzt."},{"nr":"8","einfach":"Bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss nach Absatz 1, darf er den Arbeitsvertrag mit der zugewiesenen Person auf bis zu 5 Jahre befristen. Innerhalb dieser 5 Jahre darf er den Vertrag höchstens einmal verlängern."},{"nr":"9","einfach":"Das Jobcenter muss jedes Jahr eine Stellungnahme der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Örtlichen Beirat einholen. Darin geht es um die Einsatzfelder der geförderten Stellen, vor allem um mögliche Wettbewerbsverzerrungen und die Verdrängung regulärer Arbeit. Die Stellungnahme muss einvernehmlich sein. Weicht das Jobcenter bei den Einsatzfeldern davon ab, muss es das schriftlich begründen. § 18d Satz 2 SGB II gilt entsprechend."},{"nr":"10","einfach":"Abweichend von Absatz 3 Nr. 2 und 3 ist eine Zuweisung auch möglich, wenn du seit dem 1. Januar 2015 mehr als 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis warst, das nach § 16e SGB II in der bis 31. Dezember 2018 geltenden Fassung oder im Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wurde – und du es nicht selbst gekündigt hast. Solche Zeiten zählen bei der Förderdauer und der Höhe des Zuschusses nach Absatz 2 mit und werden auf die 5 Jahre nach Absatz 3 Nr. 4 angerechnet."}],"beispiel":{"titel":"Geförderte Stelle nach 8 Jahren ohne Arbeit","text":"Monika, 51, bekommt seit 8 Jahren Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und hat in dieser Zeit nicht gearbeitet. Das Jobcenter weist sie einem Stadtteilverein zu, der sie sozialversicherungspflichtig in Teilzeit einstellt. Der Verein ist nicht tarifgebunden. Er bekommt in den ersten 2 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent des Mindestlohns für die vereinbarte Arbeitszeit plus den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ohne Arbeitsförderung, im 3. Jahr 90 Prozent. Findet Monika eine reguläre Stelle, kann sie ohne Kündigungsfrist kündigen."},"wichtig":["Der Zuschuss läuft bis zu 5 Jahre und sinkt ab dem 3. Jahr von 100 auf 90, 80 und 70 Prozent.","Du kannst ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn du eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kannst, an einer Aus- oder Weiterbildung zum Berufsabschluss teilnehmen kannst oder abberufen wirst.","Im 1. Jahr muss dein Arbeitgeber dich für die begleitende Betreuung in angemessenem Umfang bei vollem Lohn freistellen."],"begriffe":[{"wort":"zuweisen","erklaerung":"Das Jobcenter schlägt dich einem bestimmten Arbeitgeber für die geförderte Stelle vor und teilt dich ihm zu."},{"wort":"abberufen","erklaerung":"Das Jobcenter beendet deine Zuweisung zu dem geförderten Arbeitgeber, etwa weil es dir eine reguläre Stelle vermitteln kann."},{"wort":"Gesamtsozialversicherungsbeitrag","erklaerung":"Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die für Beschäftigte zusammen gezahlt werden."},{"wort":"Örtlicher Beirat","erklaerung":"Ein Gremium beim Jobcenter, in dem unter anderem Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sitzen und das Jobcenter beraten (§ 18d SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Was ist Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II?","antwort":"Ein Lohnzuschuss für Arbeitgeber, die Menschen ab 25 einstellen, die sehr lange Leistungen nach dem SGB II bekommen haben – grundsätzlich mindestens 6 der letzten 7 Jahre. Der Zuschuss läuft bis zu 5 Jahre und beträgt in den ersten 2 Jahren 100 Prozent des Mindestlohns plus pauschalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ohne Arbeitsförderung; muss der Arbeitgeber nach Tarifvertrag oder kirchlichen Regeln mehr zahlen, zählt der höhere Lohn. Danach sinkt er jährlich."},{"frage":"Kann ich eine nach § 16i geförderte Stelle fristlos kündigen?","antwort":"Ja, ohne Kündigungsfrist, wenn du eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen kannst, an einer Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilnehmen kannst oder das Jobcenter dich abberuft (§ 16i Absatz 6 SGB II)."},{"frage":"Wer kann nach § 16i SGB II gefördert werden?","antwort":"Wer mindestens 25 ist, in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bekommen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet hat (§ 16i Absatz 3 SGB II). Lebst du mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft oder bist du schwerbehindert, reicht ein Leistungsbezug in den letzten 5 Jahren."}],"verweise":[{"norm":"§ 16e SGB II","warum":"Kürzere Förderung für Menschen mit mindestens 21 Monaten Leistungsbezug"},{"norm":"§ 16g SGB II","warum":"Förderung, wenn die Hilfebedürftigkeit wegfällt"},{"norm":"§ 18d SGB II","warum":"Örtlicher Beirat"},{"norm":"§ 1 MiLoG","warum":"Höhe des gesetzlichen Mindestlohns"},{"norm":"§ 22 MiLoG","warum":"Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, die hier nicht gilt"},{"norm":"§ 2 SGB IX","warum":"Wer schwerbehindert ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen schon sehr lange Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie hatten lange keine Arbeit.\nSie sind mindestens 25 Jahre alt.\nDann kann das Job-Center Ihnen eine Arbeit vermitteln.\nDer Arbeit-Geber bekommt dafür Geld vom Job-Center.\nDas Geld gibt es bis zu 5 Jahre lang.\nSie haben einen richtigen Arbeits-Vertrag.\nSie zahlen in die Sozial-Versicherung ein.\nEine Person begleitet Sie bei der Arbeit.\nSie finden eine andere Arbeit?\nDann dürfen Sie sofort kündigen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16k","bezeichnung":"§ 16k SGB II","titel_amtlich":"Ganzheitliche Betreuung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16k/","original":[{"nr":"1","text":"Zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kann die Agentur für Arbeit oder ein durch diese beauftragter Dritter eine erforderliche ganzheitliche und gegebenenfalls aufsuchende Betreuung erbringen. Die Agentur für Arbeit kann auch Rahmenverträge nutzen und einen Gutschein ausgeben. § 45 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2, 3 Nummer 1, Absatz 5 und 6 Satz 1 und 2 des Dritten Buches gilt entsprechend."},{"nr":"2","text":"Eine ganzheitliche Betreuung kann für junge Menschen auch zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung erfolgen. Sofern keine an die Ausbildung unmittelbar anschließende Beschäftigungsaufnahme erfolgt, kann die ganzheitliche Betreuung bis zu zwölf Monate nach Ende der Ausbildung fortgeführt werden."},{"nr":"3","text":"§ 16g gilt mit der Maßgabe, dass der Zeitraum des Absatzes 2 Satz 1 um weitere drei Monate überschritten werden kann, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich ist."},{"nr":"4","text":"§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung."},{"nr":"5","text":"Träger bedürfen einer Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten Buches, um Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 durchzuführen oder durchführen zu lassen."}],"erklaerung":{"nr":"16k","titel_einfach":"Ganzheitliche Betreuung (Coaching) durch das Jobcenter","kurz":"Nach § 16k SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ganzheitlich betreuen oder betreuen lassen, auch aufsuchend; ein Abbruch ist keine Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig, kann das Jobcenter oder ein von ihm beauftragter Dritter dich ganzheitlich betreuen, wenn das nötig ist – gegebenenfalls auch aufsuchend, also dort, wo du lebst. Ziel ist, deine Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen, also deine Fähigkeit, eine Arbeit aufzunehmen und zu behalten. Das Jobcenter kann dafür auch Rahmenverträge nutzen und einen Gutschein ausgeben. Einzelne Regeln aus § 45 SGB III gelten entsprechend, nämlich Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 Nr. 1, Absatz 5 sowie Absatz 6 Satz 1 und 2. Im Gesetz steht hier „Agentur für Arbeit“; ihre Aufgaben nach dem SGB II übernimmt vor Ort das Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"Junge Menschen können die ganzheitliche Betreuung auch bekommen, um an eine Ausbildung herangeführt oder während der Ausbildung begleitet zu werden. Folgt auf die Ausbildung nicht direkt eine Beschäftigung, kann die Betreuung bis zu 12 Monate nach Ende der Ausbildung weiterlaufen."},{"nr":"3","einfach":"§ 16g SGB II gilt hier mit einer Besonderheit: Der Zeitraum „des Absatzes 2 Satz 1“ darf um weitere 3 Monate überschritten werden, soweit und solange das im Einzelfall nötig ist. Einen Zeitraum nennt § 16g Absatz 2 Satz 1: Leistungen bis zu 6 Monate nach Beginn einer Beschäftigung."},{"nr":"4","einfach":"§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II gilt hier nicht. Trittst du die ganzheitliche Betreuung nicht an oder brichst du sie ab, ist das also keine Pflichtverletzung nach dieser Vorschrift."},{"nr":"5","einfach":"Träger, die Betreuung nach Absatz 1 und 2 durchführen oder durchführen lassen wollen, brauchen eine Zulassung nach dem Fünften Kapitel des SGB III."}],"beispiel":{"titel":"Coaching abgebrochen – keine Pflichtverletzung","text":"Svetlana bekommt seit Jahren Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter bietet ihr eine ganzheitliche Betreuung bei einem zugelassenen Träger an und gibt ihr dafür einen Gutschein. Nach einigen Wochen merkt sie, dass ihr die Betreuung gerade nicht hilft, und hört auf. Nach § 16k Absatz 4 SGB II ist das keine Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II, der sonst beim Abbruch einer Maßnahme gilt."},"wichtig":["Brichst du die ganzheitliche Betreuung ab oder trittst sie nicht an, ist das keine Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II.","Für junge Menschen kann die Betreuung bis zu 12 Monate nach Ende der Ausbildung weiterlaufen, wenn nicht direkt eine Beschäftigung folgt."],"begriffe":[{"wort":"ganzheitliche Betreuung","erklaerung":"Eine Begleitung, die nicht nur die Jobsuche betrifft, sondern auch andere Probleme, die dem Arbeiten im Weg stehen – oft Coaching genannt."},{"wort":"aufsuchend","erklaerung":"Die Betreuerin oder der Betreuer kommt auch zu dir, statt dass du immer ins Büro kommen musst."},{"wort":"Gutschein","erklaerung":"Ein Schein vom Jobcenter, mit dem du die Betreuung bei einem zugelassenen Anbieter in Anspruch nehmen kannst."},{"wort":"Beschäftigungsfähigkeit","erklaerung":"Die Fähigkeit, eine Arbeit aufzunehmen und zu behalten."}],"fragen":[{"frage":"Was ist ganzheitliche Betreuung beim Jobcenter?","antwort":"Eine umfassende, wenn nötig auch aufsuchende Begleitung, die dir helfen soll, deine Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen (§ 16k Absatz 1 SGB II). Sie kann vom Jobcenter selbst oder von einem beauftragten Dritten kommen, auch über einen Gutschein."},{"frage":"Wird das Grundsicherungsgeld gemindert, wenn ich ein Coaching abbreche?","antwort":"Nicht nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II: Diese Regel zum Nichtantritt und Abbruch von Maßnahmen gilt nach § 16k Absatz 4 SGB II für die ganzheitliche Betreuung nicht."},{"frage":"Wie lange gibt es Betreuung nach der Ausbildung?","antwort":"Für junge Menschen kann die ganzheitliche Betreuung bis zu 12 Monate nach Ende der Ausbildung weiterlaufen, wenn sich nicht direkt eine Beschäftigung anschließt (§ 16k Absatz 2 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Pflichtverletzungen, die zu einer Minderung führen können"},{"norm":"§ 16g SGB II","warum":"Förderung, wenn die Hilfebedürftigkeit wegfällt"},{"norm":"§ 45 SGB III","warum":"Maßnahmen zur Aktivierung und Regeln zum Gutschein"},{"norm":"§ 16h SGB II","warum":"Förderung schwer zu erreichender junger Menschen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie haben viele Probleme.\nDeshalb können Sie gerade nicht gut arbeiten.\nDann kann das Job-Center Ihnen eine Begleitung geben.\nDas nennt man auch Coaching.\nEine Person hilft Ihnen bei Ihren Problemen.\nDie Person kann auch zu Ihnen nach Hause kommen.\nJunge Menschen bekommen diese Hilfe auch bei einer Ausbildung.\nSie hören mit dem Coaching auf?\nDas gilt nicht als Pflicht-Verletzung wie beim Abbruch von einer Maßnahme."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"17","bezeichnung":"§ 17 SGB II","titel_amtlich":"Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/17/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter vorhanden sind, ausgebaut oder in Kürze geschaffen werden können. Die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch sollen Träger der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende angemessen unterstützen."},{"nr":"2","text":"Wird die Leistung von einem Dritten erbracht und sind im Dritten Buch keine Anforderungen geregelt, denen die Leistung entsprechen muss, sind die Träger der Leistungen nach diesem Buch zur Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Dritten oder seinem Verband eine Vereinbarung insbesondere über\n\n1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,\n2. die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzen kann, und\n3. die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen\nbesteht. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen."}],"erklaerung":{"nr":"17","titel_einfach":"Wann das Jobcenter fremde Einrichtungen nutzen soll","kurz":"Nach § 17 SGB II sollen Jobcenter für Eingliederungsleistungen vorhandene Einrichtungen Dritter nutzen; regelt das SGB III nichts, zahlen sie Dritten nur bei einer Vereinbarung über Inhalt, Vergütung und Prüfung.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Träger der Grundsicherung sollen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit keine eigenen Einrichtungen und Dienste neu schaffen, soweit geeignete Angebote Dritter vorhanden sind, ausgebaut oder bald geschaffen werden können. Die freie Wohlfahrtspflege sollen sie bei ihrer Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende angemessen unterstützen."},{"nr":"2","einfach":"Erbringt ein Dritter die Leistung und regelt das SGB III keine Anforderungen dafür, muss der Träger nur zahlen, wenn mit dem Dritten oder seinem Verband eine Vereinbarung besteht – vor allem über:\n1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,\n2. die Vergütung, die aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche bestehen kann, und\n3. die Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität.\nDie Vereinbarungen müssen wirtschaftlich, sparsam und leistungsfähig sein."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"freie Wohlfahrtspflege","erklaerung":"Nicht-staatliche, gemeinnützige Sozialverbände und ihre Einrichtungen, etwa Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 16 SGB II","warum":"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18","bezeichnung":"§ 18 SGB II","titel_amtlich":"Örtliche Zusammenarbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18/","original":[{"nr":"1","text":"Die zuständigen Träger der Leistungen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit den Gemeinden, Kreisen und Bezirken sowie den weiteren Beteiligten des örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zusammen, insbesondere mit den\n\n1. Leistungsträgern im Sinne des § 12 des Ersten Buches sowie Trägern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,\n2. Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,\n3. Kammern und berufsständischen Organisationen,\n4. Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,\n5. allgemein- und berufsbildenden Schulen und Stellen der Schulverwaltung sowie Hochschulen,\n6. Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens sowie\n7. Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Dritten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen."},{"nr":"2","text":"Die Zusammenarbeit mit den Stellen nach Absatz 1 erfolgt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit insbesondere, um\n\n1. eine gleichmäßige oder gemeinsame Durchführung von Maßnahmen zu beraten oder zu sichern und\n2. Leistungsmissbrauch zu verhindern oder aufzudecken.\nDies gilt insbesondere, wenn\n\n1. Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in Ausbildung und Arbeit nur unter Einbeziehung der gesamten Bedarfsgemeinschaft beseitigt werden können und für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die Erbringung weiterer Leistungen erforderlich ist, oder\n2. zur Eingliederung insbesondere sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zwischen den nach Absatz 1 beteiligten Stellen und Einrichtungen abgestimmte, den individuellen Bedarf deckende Leistungen erforderlich sind."},{"nr":"3","text":"Die Leistungen nach diesem Buch sind in das regionale Arbeitsmarktmonitoring der Agenturen für Arbeit nach § 9 Absatz 2 des Dritten Buches einzubeziehen."},{"nr":"4","text":"Die Agenturen für Arbeit sollen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken auf deren Verlangen Vereinbarungen über das Erbringen von Leistungen zur Eingliederung nach diesem Gesetz mit Ausnahme der Leistungen nach § 16 Absatz 1 schließen, wenn sie den durch eine Rechtsverordnung festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Satz 1 gilt nicht für die zugelassenen kommunalen Träger."},{"nr":"5","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welchen Anforderungen eine Vereinbarung nach Absatz 3 mindestens genügen muss."}],"erklaerung":{"nr":"18","titel_einfach":"Mit wem das Jobcenter vor Ort zusammenarbeitet","kurz":"Nach § 18 SGB II arbeiten die Jobcenter vor Ort mit Kommunen, Sozialleistungsträgern, Sozialpartnern, Kammern, Schulen, Gesundheitsdiensten und anderen zusammen, auch um Leistungsmissbrauch zu verhindern.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Träger der Grundsicherung arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken sowie anderen Beteiligten am örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zusammen, vor allem mit:\n1. anderen Sozialleistungsträgern nach § 12 SGB I und Trägern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,\n2. Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,\n3. Kammern und berufsständischen Organisationen,\n4. Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,\n5. Schulen, Schulverwaltung und Hochschulen,\n6. dem öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie\n7. der freien Wohlfahrtspflege und Dritten, die Leistungen nach dem SGB II erbringen."},{"nr":"2","einfach":"Die Zusammenarbeit beruht auf Gegenseitigkeit. Sie soll vor allem\n1. helfen, Maßnahmen gleichmäßig oder gemeinsam durchzuführen, und\n2. Leistungsmissbrauch verhindern oder aufdecken.\nDas gilt besonders, wenn\n1. Hindernisse auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit nur unter Einbeziehung der ganzen Bedarfsgemeinschaft beseitigt werden können und deren Mitglieder weitere Leistungen brauchen, oder\n2. sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen abgestimmte Leistungen der beteiligten Stellen brauchen."},{"nr":"3","einfach":"Die Leistungen nach dem SGB II werden in das regionale Arbeitsmarktmonitoring der Arbeitsagenturen nach § 9 Absatz 2 SGB III einbezogen."},{"nr":"4","einfach":"Verlangen Gemeinden, Kreise oder Bezirke es, sollen die Arbeitsagenturen mit ihnen Vereinbarungen über Eingliederungsleistungen schließen (außer Leistungen nach § 16 Absatz 1 SGB II), wenn diese die Mindestanforderungen einer Rechtsverordnung erfüllen. Das gilt nicht für zugelassene kommunale Träger."},{"nr":"5","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen, welche Mindestanforderungen eine Vereinbarung erfüllen muss. Das Gesetz verweist hier auf Absatz 3."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsmarktmonitoring","erklaerung":"Die laufende Beobachtung und Auswertung, wie sich Arbeitsplätze und Arbeitslosigkeit in einer Region entwickeln."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 18d SGB II","warum":"Örtlicher Beirat beim Jobcenter"},{"norm":"§ 12 SGB I","warum":"Welche Stellen Sozialleistungsträger sind"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18a","bezeichnung":"§ 18a SGB II","titel_amtlich":"Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18a/","original":[{"nr":null,"text":"Beziehen erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch Leistungen der Arbeitsförderung, so sind die Agenturen für Arbeit, die zugelassenen kommunalen Träger und die gemeinsamen Einrichtungen verpflichtet, bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur eng zusammenzuarbeiten. Sie unterrichten diese unverzüglich über die ihnen insoweit bekannten, für die Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsförderung erforderlichen Tatsachen, insbesondere über\n\n1. die für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die auch Leistungen der Arbeitsförderung beziehen, vorgesehenen und erbrachten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit,\n2. den Wegfall der Hilfebedürftigkeit bei diesen Personen."}],"erklaerung":{"nr":"18a","titel_einfach":"Jobcenter und Arbeitsförderung arbeiten zusammen","kurz":"Nach § 18a SGB II müssen Jobcenter eng mit der Arbeitsförderung der Bundesagentur zusammenarbeiten, wenn jemand Leistungen nach dem SGB II und zugleich Leistungen der Arbeitsförderung bekommt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekommen zugleich Leistungen der Arbeitsförderung. Dann müssen die Stellen, die das SGB II umsetzen, eng mit den Stellen der Bundesagentur für die Arbeitsförderung zusammenarbeiten. Gemeint sind die Agenturen für Arbeit, die zugelassenen kommunalen Träger und die gemeinsamen Einrichtungen. Sie müssen die Arbeitsförderung unverzüglich über die Tatsachen informieren, die sie kennen und die dort gebraucht werden – vor allem über:\n1. die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die für diese Menschen geplant sind oder die sie bekommen haben,\n2. den Wegfall der Hilfebedürftigkeit bei diesen Menschen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Leistungen der Arbeitsförderung","erklaerung":"Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), zum Beispiel Arbeitslosengeld."},{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Ein Jobcenter, das die Agentur für Arbeit und die Stadt oder der Kreis gemeinsam betreiben (§ 44b SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger heißen Jobcenter"},{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Was Hilfebedürftigkeit bedeutet"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18b","bezeichnung":"§ 18b SGB II","titel_amtlich":"Kooperationsausschuss","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18b/","original":[{"nr":"1","text":"Die zuständige oberste Landesbehörde und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bilden einen Kooperationsausschuss. Der Kooperationsausschuss koordiniert die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene. Im Kooperationsausschuss vereinbaren das Land und der Bund jährlich die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene. § 48b bleibt unberührt. Die Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern werden mit den Verfahren zum Abschluss der Zielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur sowie deren Konkretisierung in den Zielvereinbarungen der Bundesagentur und den gemeinsamen Einrichtungen abgestimmt. Der Kooperationsausschuss kann sich über die Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtungen unterrichten lassen. Der Kooperationsausschuss entscheidet darüber hinaus bei einer Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit im Verfahren nach § 44e, berät die Trägerversammlung bei der Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers nach § 44c Absatz 2 Nummer 1 und gibt in den Fällen einer Weisung in grundsätzlichen Angelegenheiten nach § 44b Absatz 3 Satz 4 eine Empfehlung ab."},{"nr":"2","text":"Der Kooperationsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Mitglieder von der zuständigen obersten Landesbehörde und drei Mitglieder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsandt werden. Die Mitglieder des Kooperationsausschusses können sich vertreten lassen. An den Sitzungen soll in der Regel jeweils mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der zuständigen obersten Landesbehörde und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilnehmen."},{"nr":"3","text":"Die Mitglieder wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Kann im Kooperationsausschuss keine Einigung über die Person der oder des Vorsitzenden erzielt werden, wird die oder der Vorsitzende von den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen obersten Landesbehörde abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Kooperationsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung."}],"erklaerung":{"nr":"18b","titel_einfach":"Der Kooperationsausschuss von Bund und Land","kurz":"Nach § 18b SGB II bilden Bund und jedes Land einen Kooperationsausschuss, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Land koordiniert und jedes Jahr Ziele und Schwerpunkte vereinbart.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die zuständige oberste Landesbehörde und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bilden zusammen einen Kooperationsausschuss. Er koordiniert, wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Land umgesetzt wird. Bund und Land vereinbaren darin jedes Jahr Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik. § 48b über die Zielvereinbarungen bleibt davon unberührt. Die Verfahren für diese Vereinbarungen werden mit den Verfahren für die Zielvereinbarungen abgestimmt – zwischen Bundesministerium und Bundesagentur sowie zwischen Bundesagentur und gemeinsamen Einrichtungen. Der Ausschuss kann sich über die gemeinsamen Einrichtungen informieren lassen. Außerdem hat er drei weitere Aufgaben:\n- Er entscheidet bei Streit über die Weisungszuständigkeit (§ 44e).\n- Er berät die Trägerversammlung, wenn eine Geschäftsführung bestellt oder abberufen wird (§ 44c Absatz 2 Nummer 1).\n- Er gibt eine Empfehlung bei Weisungen in grundsätzlichen Angelegenheiten (§ 44b Absatz 3 Satz 4)."},{"nr":"2","einfach":"Der Ausschuss hat 6 Mitglieder: 3 schickt die oberste Landesbehörde, 3 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Mitglieder dürfen sich vertreten lassen. In der Regel soll an jeder Sitzung mindestens je eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Landesbehörde und Bundesministerium teilnehmen."},{"nr":"3","einfach":"Die Mitglieder wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Einigen sie sich nicht, bestimmen die Vertreter von Bundesministerium und Landesbehörde den Vorsitz abwechselnd für je 2 Jahre – zuerst die Vertreter des Bundesministeriums. Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"oberste Landesbehörde","erklaerung":"Das zuständige Ministerium eines Bundeslandes."},{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Ein Jobcenter, das die Agentur für Arbeit und die Stadt oder der Kreis gemeinsam betreiben (§ 44b SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 48b SGB II","warum":"Zielvereinbarungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende"},{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen von Agentur für Arbeit und Kommune"},{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung"},{"norm":"§ 44e SGB II","warum":"Verfahren bei Streit über die Weisungszuständigkeit"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18c","bezeichnung":"§ 18c SGB II","titel_amtlich":"Bund-Länder-Ausschuss","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18c/","original":[{"nr":"1","text":"Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gebildet. Er beobachtet und berät die zentralen Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48, Fragen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 sowie Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 und erörtert die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1."},{"nr":"2","text":"Bei der Beobachtung und Beratung zentraler Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Fragen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 und Fragen der zu erhebenden Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 ist der Ausschuss besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur. Der Ausschuss kann sich von den Trägern berichten lassen."},{"nr":"3","text":"Bei der Beratung von Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 ist der Ausschuss besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Aufsichtsbehörden der Länder. Bund und Länder können dazu einvernehmlich Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur einladen, sofern dies sachdienlich ist."}],"erklaerung":{"nr":"18c","titel_einfach":"Der Bund-Länder-Ausschuss für die Grundsicherung","kurz":"Nach § 18c SGB II gibt es beim Bundesarbeitsministerium einen Bund-Länder-Ausschuss, der zentrale Fragen der Umsetzung, der Aufsicht, des Kennzahlenvergleichs und der Daten in der Grundsicherung berät.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es einen Ausschuss für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er beobachtet und berät zentrale Fragen zu diesen Themen:\n- Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende,\n- Aufsicht nach §§ 47 und 48,\n- Kennzahlenvergleich nach § 48a Absatz 2,\n- zu erhebende Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2.\nAußerdem bespricht er die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1."},{"nr":"2","einfach":"Geht es um die Umsetzung, den Kennzahlenvergleich oder die zu erhebenden Daten, sitzen im Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur. Der Ausschuss kann sich von den Trägern berichten lassen."},{"nr":"3","einfach":"Geht es um die Aufsicht nach §§ 47 und 48, sitzen im Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Aufsichtsbehörden der Länder. Bund und Länder können gemeinsam auch die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur einladen, wenn das der Sache dient."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"kommunale Spitzenverbände","erklaerung":"Die Zusammenschlüsse der Städte, Landkreise und Gemeinden auf Bundesebene."},{"wort":"Kennzahlenvergleich","erklaerung":"Ein Vergleich, mit dem das Bundesarbeitsministerium anhand von Kennzahlen misst, wie gut die Träger vor Ort ihre Aufgaben erledigen (§ 48a SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 47 SGB II","warum":"Aufsicht über Bundesagentur, kommunale Träger und gemeinsame Einrichtungen"},{"norm":"§ 48 SGB II","warum":"Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger"},{"norm":"§ 48a SGB II","warum":"Vergleich der Leistungsfähigkeit anhand von Kennzahlen"},{"norm":"§ 48b SGB II","warum":"Zielvereinbarungen"},{"norm":"§ 51b SGB II","warum":"Welche Daten erhoben werden"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18d","bezeichnung":"§ 18d SGB II","titel_amtlich":"Örtlicher Beirat","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18d/","original":[{"nr":null,"text":"Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen; Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die zugelassenen kommunalen Träger mit der Maßgabe, dass die Berufung der Mitglieder des Beirats durch den zugelassenen kommunalen Träger erfolgt."}],"erklaerung":{"nr":"18d","titel_einfach":"Der örtliche Beirat beim Jobcenter","kurz":"Nach § 18d SGB II hat jedes Jobcenter einen örtlichen Beirat, der es bei der Auswahl und Gestaltung seiner Eingliederungsmaßnahmen berät; seine Stellungnahmen muss das Jobcenter berücksichtigen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b wird ein Beirat gebildet. Er berät die Einrichtung dabei, welche Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sie auswählt und wie sie sie gestaltet. Die Einrichtung muss seine Stellungnahmen berücksichtigen, vor allem die der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Mitglieder beruft die Trägerversammlung. Vorschläge machen die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarkts, vor allem die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Kammern und berufsständische Organisationen. Wer Beteiligte vertritt, die selbst Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, darf nicht Mitglied sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Das alles gilt auch für zugelassene kommunale Träger. Dort beruft der kommunale Träger selbst die Mitglieder."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Eingliederungsinstrumente","erklaerung":"Die Leistungen und Maßnahmen, mit denen das Jobcenter Menschen in Arbeit bringen will."},{"wort":"zugelassener kommunaler Träger","erklaerung":"Eine Stadt oder ein Kreis, die das SGB II ohne die Agentur für Arbeit allein umsetzen (§ 6a SGB II). Ihr Amt heißt ebenfalls Jobcenter."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen von Agentur für Arbeit und Kommune"},{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung"},{"norm":"§ 6a SGB II","warum":"Zugelassene kommunale Träger"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18e","bezeichnung":"§ 18e SGB II","titel_amtlich":"Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18e/","original":[{"nr":"1","text":"Die Trägerversammlungen bei den gemeinsamen Einrichtungen bestellen Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt aus dem Kreis der Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen in den gemeinsamen Einrichtungen Tätigkeiten zugewiesen worden sind. Sie sind unmittelbar der jeweiligen Geschäftsführerin oder dem jeweiligen Geschäftsführer zugeordnet."},{"nr":"2","text":"Die Beauftragten unterstützen und beraten die gemeinsamen Einrichtungen in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase."},{"nr":"3","text":"Die Beauftragten sind bei der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung der gemeinsamen Einrichtung zu beteiligen. Sie haben ein Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern haben."},{"nr":"4","text":"Die Beauftragten unterstützen und beraten erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeiten die Beauftragten mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Einrichtung zusammen."},{"nr":"5","text":"Die gemeinsamen Einrichtungen werden in den Sitzungen kommunaler Gremien zu Themen, die den Aufgabenbereich der Beauftragten betreffen, von den Beauftragten vertreten."},{"nr":"6","text":"Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die zugelassenen kommunalen Träger."}],"erklaerung":{"nr":"18e","titel_einfach":"Beauftragte für Chancengleichheit im Jobcenter","kurz":"Nach § 18e SGB II hat jedes Jobcenter Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die bei Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beraten.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Trägerversammlung jeder gemeinsamen Einrichtung bestellt Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Sie kommen aus dem Kreis der Beamten und Arbeitnehmer, die dort arbeiten. Sie sind direkt der Geschäftsführung zugeordnet."},{"nr":"2","einfach":"Die Beauftragten unterstützen und beraten die Einrichtung bei der Gleichstellung von Frauen und Männern, bei der Frauenförderung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter. Dazu gehören vor allem Beratung, Eingliederung in Arbeit und Ausbildung und der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase."},{"nr":"3","einfach":"Die Beauftragten müssen beteiligt werden, wenn die Einrichtung ihr örtliches Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm erarbeitet. Sie müssen auch beteiligt werden, wenn es darum geht, die fachlichen Aufgaben geschlechter- und familiengerecht zu erledigen. In Fragen, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern berühren, haben sie ein Recht darauf, informiert zu werden, zu beraten und Vorschläge zu machen."},{"nr":"4","einfach":"Die Beauftragten beraten und unterstützen auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die Menschen in ihrer Bedarfsgemeinschaft. Ebenso beraten sie Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Es geht dabei um übergeordnete Fragen der Gleichstellung, der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dafür arbeiten sie mit den Stellen zusammen, die sich im Bezirk der Einrichtung um Gleichstellung im Erwerbsleben kümmern."},{"nr":"5","einfach":"In Sitzungen kommunaler Gremien vertreten die Beauftragten die Einrichtung, wenn es um Themen aus ihrem Aufgabenbereich geht."},{"nr":"6","einfach":"Die Absätze 1 bis 5 gelten genauso für zugelassene kommunale Träger."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Trägerversammlung","erklaerung":"Das Gremium einer gemeinsamen Einrichtung, in dem Agentur für Arbeit und Kommune gemeinsam entscheiden (§ 44c SGB II)."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, deren Bedarf gemeinsam berechnet wird – etwa Partner und ihre unverheirateten Kinder unter 25 im selben Haushalt (§ 7 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen von Agentur für Arbeit und Kommune"},{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Trägerversammlung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"19","bezeichnung":"§ 19 SGB II","titel_amtlich":"Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/19/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Grundsicherungsgeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Grundsicherungsgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung."},{"nr":"2","text":"Leistungsberechtigte haben unter den Voraussetzungen des § 28 Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Soweit für Kinder Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes gewährt werden, haben sie keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 28."},{"nr":"3","text":"Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe der Bedarfe nach den Absätzen 1 und 2 erbracht, soweit diese nicht durch das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen gedeckt sind. Zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen deckt zunächst die Bedarfe nach den §§ 20, 21 und 23, darüber hinaus die Bedarfe nach § 22. Sind nur noch Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten, deckt weiteres zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen die Bedarfe in der Reihenfolge der Absätze 2 bis 7 nach § 28."}],"erklaerung":{"nr":"19","titel_einfach":"Wer Grundsicherungsgeld bekommt und was dazugehört","kurz":"Nach § 19 SGB II bekommen erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aus Regelbedarf, Mehrbedarfen sowie Unterkunft und Heizung, soweit anrechenbares Einkommen und Vermögen nicht reichen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du erwerbsfähig und leistungsberechtigt, bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Auch Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, können Grundsicherungsgeld bekommen. Dafür müssen sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Außerdem dürfen sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben. Das Grundsicherungsgeld besteht aus drei Teilen: dem Regelbedarf, den Mehrbedarfen und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung."},{"nr":"2","einfach":"Leistungsberechtigte haben außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn die Voraussetzungen von § 28 erfüllt sind. Das gilt nur, soweit kein Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII besteht. Bekommen Kinder schon Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes, haben sie für dieselben Bedarfe keinen Anspruch nach § 28."},{"nr":"3","einfach":"Du bekommst die Leistungen zum Lebensunterhalt nur, soweit dein Bedarf nach den Absätzen 1 und 2 nicht durch Einkommen und Vermögen gedeckt ist, das berücksichtigt wird. Dein anrechenbares Einkommen und Vermögen deckt dabei zuerst den Regelbedarf, die Mehrbedarfe und die Bedarfe nach § 23 (§§ 20, 21 und 23). Erst was dann noch übrig ist, deckt den Bedarf für Unterkunft und Heizung (§ 22). Bleiben nur noch Leistungen für Bildung und Teilhabe übrig, deckt weiteres Einkommen und Vermögen diese Bedarfe in der Reihenfolge der Absätze 2 bis 7 von § 28."}],"beispiel":{"titel":"Minijob und Grundsicherungsgeld","text":"Tom lebt allein in Kiel. Sein Bedarf aus Regelbedarf, Miete und Heizung liegt zusammen bei 1.150 Euro im Monat (angenommene Zahl). Von seinem Minijob zählen nach allen Abzügen 300 Euro als Einkommen. Nach § 19 Absatz 3 SGB II bekommt Tom Grundsicherungsgeld nur für den ungedeckten Rest, also 850 Euro. Die 300 Euro decken dabei zuerst seinen Regelbedarf; Miete und Heizung kommen erst danach an die Reihe."},"wichtig":["Das Grundsicherungsgeld setzt sich aus Regelbedarf, Mehrbedarfen und dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zusammen; Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen unter den Voraussetzungen von § 28 hinzu.","Du bekommst nur den Teil deines Bedarfs, den dein zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen nicht deckt.","Wer nicht erwerbsfähig ist, bekommt Grundsicherungsgeld nur, wenn er mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und keinen Anspruch nach dem Vierten Kapitel des SGB XII hat."],"begriffe":[{"wort":"erwerbsfähige Leistungsberechtigte","erklaerung":"Menschen ab 15 Jahren bis zur Altersgrenze nach § 7a SGB II, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 7 Absatz 1 SGB II)."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, deren Bedarf gemeinsam berechnet wird – etwa Partner und ihre unverheirateten Kinder unter 25 im selben Haushalt (§ 7 Absatz 3 SGB II)."},{"wort":"Regelbedarf","erklaerung":"Der monatliche Pauschalbetrag für den täglichen Lebensunterhalt, etwa für Essen, Kleidung und Haushaltsstrom (§ 20 SGB II)."},{"wort":"Mehrbedarfe","erklaerung":"Zuschläge für besondere Lebenslagen, die der Regelbedarf nicht abdeckt, etwa bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende (§ 21 SGB II)."},{"wort":"zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen","erklaerung":"Der Teil deines Einkommens und Vermögens, der nach den Regeln des SGB II angerechnet wird – nach Abzügen und Freibeträgen (§§ 11 bis 11b und 12 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Was gehört alles zum Grundsicherungsgeld?","antwort":"Nach § 19 Absatz 1 SGB II der Regelbedarf, die Mehrbedarfe und der Bedarf für Unterkunft und Heizung. Unter den Voraussetzungen von § 28 SGB II kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe hinzu."},{"frage":"Bekommen auch Kinder Grundsicherungsgeld?","antwort":"Ja, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben (§ 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II). Wie bei allen zählt nur der Bedarf, den Einkommen und Vermögen nicht decken (Absatz 3). Kinder unter 15 Jahren zählen nach § 7 SGB II nicht zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; Besonderheiten für sie regelt § 23 SGB II."},{"frage":"Wird mein Einkommen zuerst auf die Miete angerechnet?","antwort":"Nein. Nach § 19 Absatz 3 SGB II deckt dein zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen zuerst den Regelbedarf und die Mehrbedarfe (§§ 20, 21 und 23 SGB II). Erst danach deckt es den Bedarf für Unterkunft und Heizung."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer leistungsberechtigt ist und wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf"},{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarfe"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Bedarf für Unterkunft und Heizung"},{"norm":"§ 23 SGB II","warum":"Besonderheiten für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, etwa Kinder"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Welches Einkommen angerechnet wird"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen angerechnet wird"},{"norm":"§ 41 SGB XII","warum":"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)"},{"norm":"§ 6b BKGG","warum":"Bildung und Teilhabe für Kinder in Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen haben zu wenig Geld zum Leben.\nSie können Geld vom Staat bekommen.\nDas Geld heißt Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie können arbeiten und haben zu wenig Geld?\nDann bekommen Sie Grundsicherungs-Geld.\nManche Menschen in Ihrer Familie können nicht arbeiten.\nZum Beispiel Ihre kleinen Kinder.\nAuch diese Menschen können Grundsicherungs-Geld bekommen.\nDas Geld hat 3 Teile.\nTeil 1 ist Geld für das tägliche Leben.\nTeil 2 ist Geld für besondere Lagen, zum Beispiel für Schwangere.\nTeil 3 ist Geld für Miete und Heizung.\nKinder können auch Geld für Schule und Freizeit bekommen.\nSie haben eigenes Geld?\nDann bekommen Sie weniger Grundsicherungs-Geld.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–3, Deckungsreihenfolge (§§ 20, 21, 23 vor § 22), Beispiel (1 150 − 300 = 850 Euro) und Kinder-Frage geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"20","bezeichnung":"§ 20 SGB II","titel_amtlich":"Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/20/","original":[{"nr":"1","text":"Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen."},{"nr":"1a","text":"Der Regelbedarf wird in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches in Verbindung mit der für das jeweilige Jahr geltenden Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung anerkannt. Soweit in diesem Buch auf einen Regelbedarf oder eine Regelbedarfsstufe verwiesen wird, ist auf den Betrag der für den jeweiligen Zeitraum geltenden Neuermittlung entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz abzustellen. In Jahren, in denen keine Neuermittlung nach § 28 des Zwölften Buches erfolgt, ist auf den Betrag abzustellen, der sich für den jeweiligen Zeitraum entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung nach den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches ergibt."},{"nr":"2","text":"Als Regelbedarf wird bei Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, monatlich ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 anerkannt. Für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft wird als Regelbedarf anerkannt:\n\n1. monatlich ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 4, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,\n2. monatlich ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 in den übrigen Fällen."},{"nr":"3","text":"Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Absatz 5 umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der in Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 genannte Betrag als Regelbedarf anzuerkennen."},{"nr":"4","text":"Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, ist als Regelbedarf für jede dieser Personen monatlich ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 2 anzuerkennen."},{"nr":"5","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"20","titel_einfach":"Was der Regelbedarf abdeckt und welche Stufe gilt","kurz":"Nach § 20 SGB II deckt der Regelbedarf als Monatspauschale Essen, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser sowie Alltagsbedürfnisse; die Stufe hängt von Alter und Lebenslage ab.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Regelbedarf ist der Teil des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld), der deinen Lebensunterhalt sichern soll. Er umfasst vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Anteile für Heizung und für die Erzeugung von Warmwasser gehören nicht dazu. Zu den persönlichen Bedürfnissen gehört in vertretbarem Umfang auch, dass du am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen kannst. Du bekommst den Regelbedarf als festen Betrag pro Monat (Pauschale). Wofür du das Geld ausgibst, entscheidest du selbst. Du musst dabei aber einplanen, dass manche Ausgaben nur unregelmäßig anfallen."},{"nr":"1a","einfach":"Die Euro-Beträge stehen nicht in § 20 selbst. Der Regelbedarf richtet sich nach der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Die Beträge werden nach § 28 SGB XII und dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz neu ermittelt. In Jahren ohne Neuermittlung werden sie nach §§ 28a und 40 SGB XII mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung des jeweiligen Jahres fortgeschrieben. Verweist das SGB II auf einen Regelbedarf oder eine Regelbedarfsstufe, gilt der Betrag, der für den jeweiligen Zeitraum maßgeblich ist."},{"nr":"2","einfach":"Bist du alleinstehend oder alleinerziehend oder ist deine Partnerin oder dein Partner minderjährig, bekommst du monatlich einen Regelbedarf in Höhe der Regelbedarfsstufe 1. Für andere erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft gilt:\n1. Regelbedarfsstufe 4, solange sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also vor ihrem 18. Geburtstag),\n2. Regelbedarfsstufe 3 in den übrigen Fällen."},{"nr":"3","einfach":"Hast du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (bist also unter 25) und ziehst ohne Zusicherung nach § 22 Absatz 5 um, gilt eine Ausnahme von Absatz 2 Satz 1. Die Zusicherung gibt das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger). Ohne sie bekommst du bis zu deinem 25. Geburtstag nur den Betrag nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 – also Regelbedarfsstufe 3 statt Stufe 1."},{"nr":"4","einfach":"Haben zwei Partner einer Bedarfsgemeinschaft beide das 18. Lebensjahr vollendet (sind also beide mindestens 18), bekommt jeder von ihnen monatlich einen Regelbedarf in Höhe der Regelbedarfsstufe 2."},{"nr":"5","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":{"titel":"Paar mit erwachsener Tochter","text":"Nina (42) und Marco (45) leben mit ihrer Tochter Lea (19) zusammen. Alle drei sind erwerbsfähig und bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nach § 20 Absatz 4 SGB II bekommen Nina und Marco als volljährige Partner jeweils den Regelbedarf der Stufe 2. Lea ist eine andere erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft und schon 18. Für sie gilt deshalb nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 die Regelbedarfsstufe 3. Die Euro-Beträge der Stufen ergeben sich aus dem SGB XII und den Verordnungen, auf die Absatz 1a verweist."},"wichtig":["Die Anteile für Heizung und für die Erzeugung von Warmwasser sind im Regelbedarf nicht enthalten.","Du entscheidest selbst über das Geld, musst aber Ausgaben einplanen, die nur unregelmäßig anfallen.","Wer unter 25 ohne Zusicherung nach § 22 Absatz 5 umzieht, bekommt statt Stufe 1 bis zum 25. Geburtstag nur den Betrag der Stufe 3."],"begriffe":[{"wort":"Regelbedarfsstufe","erklaerung":"Eine von mehreren festen Betragsstufen für den Regelbedarf. Welche Stufe gilt, hängt vom Alter und von der Lebenssituation ab."},{"wort":"Pauschalbetrag","erklaerung":"Ein fester Betrag, der nicht nach deinen tatsächlichen Ausgaben berechnet wird."},{"wort":"Haushaltsenergie","erklaerung":"Energie für den Haushalt, etwa Strom – ohne die Anteile für Heizung und Warmwasser."},{"wort":"Zusicherung","erklaerung":"Eine verbindliche Zusage des Jobcenters (im Gesetz: kommunaler Träger) vor dem Mietvertrag, dass es nach dem Umzug die Kosten für Unterkunft und Heizung anerkennt (§ 22 Absatz 5 SGB II)."},{"wort":"Fortschreibung","erklaerung":"Die Anpassung der Regelbedarfsstufen in Jahren, in denen die Beträge nicht ganz neu ermittelt werden."}],"fragen":[{"frage":"Was ist im Regelbedarf enthalten?","antwort":"Nach § 20 Absatz 1 SGB II vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu gehört in vertretbarem Umfang auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Heizung und Warmwasser gehören nicht dazu."},{"frage":"Ist Strom im Regelbedarf enthalten?","antwort":"Die Haushaltsenergie gehört nach § 20 Absatz 1 SGB II zum Regelbedarf. Ausgenommen sind die Anteile, die auf die Heizung und auf die Erzeugung von Warmwasser entfallen."},{"frage":"Wie viel Regelbedarf bekommen Paare?","antwort":"Sind beide Partner mindestens 18 Jahre alt, bekommt jeder den Betrag der Regelbedarfsstufe 2 (§ 20 Absatz 4 SGB II). Ist deine Partnerin oder dein Partner minderjährig, bekommst du Stufe 1 (Absatz 2 Satz 1). Die Euro-Höhe steht nicht in § 20, sondern ergibt sich aus der jeweils geltenden Neuermittlung oder Fortschreibung nach dem SGB XII."}],"verweise":[{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Woraus das Grundsicherungsgeld besteht"},{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarfe, etwa für dezentrales Warmwasser"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Unterkunft und Heizung; Zusicherung bei Umzug unter 25"},{"norm":"§ 23 SGB II","warum":"Regelbedarfsstufen für Kinder und nicht erwerbsfähige Menschen"},{"norm":"§ 28 SGB XII","warum":"Neuermittlung der Regelbedarfe"},{"norm":"§ 28a SGB XII","warum":"Fortschreibung der Regelbedarfsstufen"},{"norm":"§ 40 SGB XII","warum":"Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen"},{"norm":"Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz","warum":"Wie die Regelbedarfe ermittelt werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nEin Teil davon ist der Regel-Bedarf: Geld für das tägliche Leben.\nZum Beispiel für Essen, Kleidung und Strom.\nGeld für Heizung und warmes Wasser gehört nicht dazu.\nSie bekommen den Regel-Bedarf jeden Monat.\nSie entscheiden selbst über das Geld.\nManche Dinge kaufen Sie nur selten.\nDafür müssen Sie selbst Geld zurücklegen.\nDer Regel-Bedarf hat verschiedene Stufen.\nSie leben allein?\nDann bekommen Sie die Stufe 1.\nEs gibt Ausnahmen für junge Menschen unter 25 Jahren.\nSie leben mit Ihrem Partner zusammen.\nSie sind beide mindestens 18 Jahre alt.\nDann bekommen Sie beide die Stufe 2.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Regelbedarfsstufen 1–4, Abs. 3 (unter 25 ohne Zusicherung → Stufe 3 statt 1, nicht statt 2) und Beispiel (volljährige Tochter → Stufe 3) gegen den Wortlaut geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"21","bezeichnung":"§ 21 SGB II","titel_amtlich":"Mehrbedarfe","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/21/","original":[{"nr":"1","text":"Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind."},{"nr":"2","text":"Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt."},{"nr":"3","text":"Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen\n\n1. in Höhe von 36 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, oder\n2. in Höhe von 12 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Regelbedarfs."},{"nr":"4","text":"Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden."},{"nr":"5","text":"Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt."},{"nr":"6","text":"Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht."},{"nr":"6a","text":"Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen."},{"nr":"7","text":"Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils\n\n1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,\n2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,\n3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder\n4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.\nHöhere Aufwendungen sind abweichend von Satz 2 nur zu berücksichtigen, soweit sie durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden."},{"nr":"8","text":"Die Summe des insgesamt anerkannten Mehrbedarfs nach den Absätzen 2 bis 5 darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen."}],"erklaerung":{"nr":"21","titel_einfach":"Wann du zusätzlich einen Mehrbedarf bekommst","kurz":"Nach § 21 SGB II gibt es zusätzlich zum Regelbedarf Mehrbedarfe, etwa für Schwangere nach der 12. Woche, für Alleinerziehende, für Menschen mit Behinderungen, für teure Krankenkost und für dezentrales Warmwasser.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Mehrbedarfe sind besondere Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die der Regelbedarf nicht abdeckt. Sie gehören neben dem Regelbedarf zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)."},{"nr":"2","einfach":"Bist du schwanger, bekommst du nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs, der für dich nach § 20 gilt. Er läuft bis zum Ende des Monats, in den die Geburt fällt."},{"nr":"3","einfach":"Lebst du mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen und sorgst allein für ihre Pflege und Erziehung, bekommst du einen Mehrbedarf. Er beträgt:\n1. 36 Prozent des Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2, wenn du mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenlebst, oder\n2. 12 Prozent des Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz ergibt als nach Nummer 1. Höchstens gibt es aber 60 Prozent dieses Regelbedarfs."},{"nr":"4","einfach":"Bist du erwerbsfähig und hast eine Behinderung, bekommst du einen Mehrbedarf von 35 Prozent deines Regelbedarfs nach § 20. Voraussetzung ist, dass du eine dieser Leistungen bekommst:\n- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX, außer den Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 SGB IX,\n- sonstige Hilfen, um einen geeigneten Platz im Arbeitsleben zu bekommen, oder\n- Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX.\nDer Mehrbedarf kann auch nach dem Ende dieser Maßnahmen noch für eine angemessene Übergangszeit gezahlt werden, vor allem während einer Einarbeitungszeit."},{"nr":"5","einfach":"Brauchst du aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung, bekommst du einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Wie viel ‚angemessen‘ genau ist, sagt § 21 nicht; im Streit entscheiden das die Gerichte."},{"nr":"6","einfach":"Du bekommst außerdem einen Mehrbedarf, soweit du im Einzelfall einen unabweisbaren, besonderen Bedarf hast. Geht es um einen einmaligen Bedarf, gilt eine weitere Voraussetzung: Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ist ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich. Unabweisbar ist der Bedarf vor allem dann, wenn er nicht durch Zuwendungen anderer gedeckt ist, auch wenn du deine Sparmöglichkeiten nutzt. Außerdem muss er in der Höhe erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichen."},{"nr":"6a","einfach":"Musst du als Schülerin oder Schüler wegen schulrechtlicher Regeln oder Vorgaben der Schule Schulbücher oder gleichwertige Arbeitshefte kaufen oder ausleihen, werden diese Kosten als Mehrbedarf anerkannt."},{"nr":"7","einfach":"Wird dein Warmwasser durch ein Gerät in deiner Wohnung erzeugt (dezentrale Warmwassererzeugung), bekommst du einen Mehrbedarf. Voraussetzung ist, dass deshalb keine Kosten für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede leistungsberechtigte Person im Haushalt:\n1. 2,3 Prozent ihres Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4 – das sind die Regelbedarfsstufen 1, 2 und 3,\n2. 1,4 Prozent ihres Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr (also ab dem 14. Geburtstag bis zum 15. Geburtstag),\n3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also ab dem 6. bis zum 14. Geburtstag) oder\n4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (also bis zum 6. Geburtstag).\nHöhere Kosten werden nur berücksichtigt, soweit du sie mit einer eigenen Messeinrichtung nachweist, etwa einem separaten Zähler."},{"nr":"8","einfach":"Alle Mehrbedarfe nach den Absätzen 2 bis 5 zusammen dürfen nicht höher sein als der Regelbedarf, der für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebend ist. Die Mehrbedarfe nach den Absätzen 6, 6a und 7 zählen bei dieser Grenze nicht mit."}],"beispiel":{"titel":"Alleinerziehend mit zwei Kindern","text":"Aylin lebt mit ihren Söhnen Emre (9) und Can (12) in Bremen und sorgt allein für die beiden. Sie lebt also mit 2 Kindern unter 16 Jahren zusammen. Nach § 21 Absatz 3 Nummer 1 SGB II bekommt sie deshalb einen Mehrbedarf von 36 Prozent ihres Regelbedarfs. Nach Nummer 2 kämen nur 2 mal 12, also 24 Prozent heraus. Weil Nummer 2 nur gilt, wenn sich ein höherer Prozentsatz ergibt, bleibt es bei 36 Prozent."},"wichtig":["Der Mehrbedarf für Schwangere beginnt nach der 12. Schwangerschaftswoche und endet mit dem Monat, in den die Geburt fällt.","Die Mehrbedarfe nach den Absätzen 2 bis 5 dürfen zusammen nicht höher sein als der maßgebende Regelbedarf (Absatz 8).","Bei einem einmaligen besonderen Bedarf gibt es den Mehrbedarf nach Absatz 6 nur, wenn ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder nicht möglich ist."],"begriffe":[{"wort":"Mehrbedarf","erklaerung":"Ein Zuschlag für besondere Lebenslagen, die der Regelbedarf nicht abdeckt."},{"wort":"unabweisbar","erklaerung":"Nach § 21 Absatz 6 ist ein Mehrbedarf unabweisbar, wenn er vor allem nicht durch Hilfe anderer oder durch Sparen gedeckt ist und in der Höhe erheblich vom Durchschnitt abweicht."},{"wort":"dezentrale Warmwassererzeugung","erklaerung":"Das Warmwasser wird durch ein Gerät in der Wohnung erzeugt, etwa einen Boiler oder Durchlauferhitzer, und nicht zentral über die Heizung des Hauses."},{"wort":"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben","erklaerung":"Hilfen für Menschen mit Behinderungen, damit sie arbeiten oder eine Arbeit finden können (§ 49 SGB IX)."},{"wort":"15. Lebensjahr","erklaerung":"Die Zeit zwischen dem 14. und dem 15. Geburtstag."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Mehrbedarf bekommen Alleinerziehende?","antwort":"Voraussetzung nach § 21 Absatz 3 SGB II: Du lebst mit minderjährigen Kindern zusammen und sorgst allein für ihre Pflege und Erziehung. Dann gibt es 36 Prozent des Regelbedarfs, wenn du mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenlebst. Ergeben 12 Prozent pro Kind mehr, gilt dieser Wert, höchstens aber 60 Prozent."},{"frage":"Ab wann bekommen Schwangere einen Mehrbedarf?","antwort":"Nach der 12. Schwangerschaftswoche. Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs und läuft bis zum Ende des Monats, in den die Geburt fällt (§ 21 Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Gibt es Mehrbedarf, wenn mein Warmwasser aus einem Durchlauferhitzer kommt?","antwort":"Ja, wenn das Warmwasser durch ein Gerät in der Wohnung erzeugt wird und deshalb keine Kosten für zentrales Warmwasser nach § 22 SGB II anerkannt werden. Bei den Regelbedarfsstufen 1 bis 3 sind es 2,3 Prozent des Regelbedarfs; höhere Kosten nur mit eigener Messeinrichtung (§ 21 Absatz 7 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf, auf den sich die Prozentsätze beziehen"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Kosten für Unterkunft, Heizung und zentrales Warmwasser"},{"norm":"§ 23 SGB II","warum":"Regelbedarf für Kinder und nicht erwerbsfähige Menschen"},{"norm":"§ 24 SGB II","warum":"Darlehen für unabweisbare Bedarfe"},{"norm":"§ 49 SGB IX","warum":"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"},{"norm":"§ 112 SGB IX","warum":"Eingliederungshilfe, auf die Absatz 4 verweist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nManchmal brauchen Sie mehr Geld als andere.\nDann bekommen Sie einen Mehr-Bedarf.\nDas ist ein Zuschlag zum Regel-Bedarf.\nSchwangere Frauen bekommen einen Zuschlag.\nDer Zuschlag beginnt nach der 12. Schwangerschafts-Woche.\nAllein-Erziehende bekommen auch einen Zuschlag.\nAllein-Erziehend heißt: Sie kümmern sich allein um Ihre Kinder.\nManche Menschen mit Behinderung bekommen einen Zuschlag.\nManche kranke Menschen brauchen teures Essen.\nAuch sie bekommen einen Zuschlag.\nSie machen warmes Wasser mit einem Gerät in der Wohnung?\nDann bekommen Sie auch einen Zuschlag.\nFür jeden Zuschlag gibt es Bedingungen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22","bezeichnung":"§ 22 SGB II","titel_amtlich":"Bedarfe für Unterkunft und Heizung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22/","original":[{"nr":"1","text":"Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 werden tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft nicht als Bedarf anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die abstrakt als angemessen geltenden Aufwendungen; nach einer Verminderung der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist Satz 9 anzuwenden. In der Karenzzeit können im Einzelfall höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen. Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft gelten als unangemessen und die Sätze 2 und 3 gelten nicht, soweit\n\n1. in dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen Gebiet eine Obergrenze für tatsächliche Aufwendungen bezogen auf einen Quadratmeter Wohnfläche bestimmt ist und die tatsächlichen Aufwendungen darüber liegen oder\n2. die vereinbarte Miete die nach den §§ 556d bis 556g des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässige Miethöhe übersteigt; in diesem Fall ist die Mieterin oder der Mieter durch den zuständigen kommunalen Träger aufzufordern, den angenommenen Verstoß gegen die §§ 556d bis 556g des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu rügen.\nSoweit die Aufwendungen für Heizung und, nach Ablauf der Karenzzeit, die Aufwendungen der Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Nach Ablauf der Karenzzeit ist Satz 9 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum der Karenzzeit nicht auf die in Satz 9 genannte Frist anzurechnen ist. Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar; Satz 6 ist nicht anzuwenden. Eine Absenkung der nach Satz 1 oder 8 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre."},{"nr":"1a","text":"Die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung wird für den Bewilligungszeitraum geprüft. Übersteigen die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung den abstrakt angemessenen Umfang, teilt der kommunale Träger dies den Leistungsberechtigten mit und unterrichtet sie über die Dauer und die Voraussetzungen für die Anerkennung unangemessener Aufwendungen."},{"nr":"2","text":"Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll. Für die Bedarfe nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4 nicht."},{"nr":"3","text":"Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht."},{"nr":"4","text":"Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Bei einem Umzug in ein anderes für die Prüfung der Angemessenheit maßgebliches Gebiet sichert der für die neue Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger die Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft zu, wenn diese angemessen sind. Höhere als angemessene Aufwendungen für die Unterkunft werden nach einem Umzug nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der nach Satz 1 zuständige Träger die Anerkennung vorab schriftlich zugesichert hat. Bei einem Umzug innerhalb des für die Prüfung der Angemessenheit maßgeblichen Gebiets wird höchstens der bisherige Bedarf für die Unterkunft anerkannt, wenn der Umzug nicht erforderlich ist oder war."},{"nr":"5","text":"Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn\n\n1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,\n2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder\n3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.\nUnter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen."},{"nr":"6","text":"Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden."},{"nr":"7","text":"Soweit Grundsicherungsgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn\n\n1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,\n2. Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,\n3. konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder\n4. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet,\n5. in den Fällen des § 7b Absatz 4 eine nicht erreichbare Person Leistungen erhält oder mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.\nIm Fall des Satzes 3 Nummer 5 ist der auf die nicht erreichbare Person entfallende Anteil der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu verteilen. Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten."},{"nr":"8","text":"Sofern Grundsicherungsgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden."},{"nr":"9","text":"Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger nach diesem Buch oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 8 bestimmten Aufgaben unverzüglich Folgendes mit:\n\n1. den Tag des Eingangs der Klage,\n2. die Namen und die Anschriften der Parteien,\n3. die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete,\n4. die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und\n5. den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist.\nAußerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit der Mieterin oder des Mieters beruht."},{"nr":"10","text":"Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 1 Satz 1 ist die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze zulässig. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und der Aufwendungen für Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall höchstens anzuerkennen wäre. Absatz 1 Satz 6 bis 10 gilt entsprechend."},{"nr":"11","text":"Die für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach Landesrecht zuständigen Behörden sind befugt, die in Artikel 238 § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, d und e des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Daten zu verarbeiten, soweit dies für die Erstellung von Übersichten über die Angemessenheit von Aufwendungen für eine Unterkunft nach Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist. Erstellen die nach Landesrecht zuständigen Behörden solche Übersichten nicht, so sind sie befugt, die Daten nach Satz 1 auf Ersuchen an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich zu übermitteln, soweit dies für die Erstellung von Übersichten über die Angemessenheit von Aufwendungen für die Unterkunft erforderlich ist. Werden den kommunalen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übersichten nicht zur Verfügung gestellt, so sind sie befugt, die Daten nach Satz 1 für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich bei den nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln zuständigen Behörden zu erheben und in sonstiger Weise zu verarbeiten, soweit dies für die Erstellung von Übersichten über und die Bestimmung der Angemessenheit von Aufwendungen für die Unterkunft nach Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist."},{"nr":"12","text":"Die Daten nach Absatz 11 Satz 1 und 3 sind zu löschen, wenn sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind."}],"erklaerung":{"nr":"22","titel_einfach":"Miete und Heizung: welche Kosten übernommen werden","kurz":"Nach § 22 SGB II werden Miete und Heizung übernommen, soweit angemessen; im 1. Leistungsjahr (Karenzzeit) zählt die tatsächliche Miete, grundsätzlich aber höchstens das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gehört auch der Bedarf für Unterkunft und Heizung. Anerkannt werden deine tatsächlichen Kosten, soweit sie angemessen sind. Was genau ‚angemessen‘ ist, legt § 22 nicht in Zahlen fest; im Streit entscheiden das die Gerichte.\nFür die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von 1 Jahr. Sie beginnt mit dem Monat, für den du zum ersten Mal Leistungen nach dem SGB II bekommst. In dieser Zeit werden deine Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe anerkannt (Ausnahmen siehe unten). Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens 1 Monat unterbrochen, verlängert sie sich um die vollen Monate ohne Leistungen. Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn du vorher mindestens 3 Jahre keine Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII bekommen hast.\nUnterkunftskosten werden nicht anerkannt, soweit sie mehr als 1,5-mal so hoch sind wie die Kosten, die allgemein als angemessen gelten. Das gilt auch in der Karenzzeit. Wird eure Bedarfsgemeinschaft kleiner, ist danach Satz 9 anzuwenden (siehe unten): Zu hohe Kosten werden anerkannt, solange eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel höchstens 6 Monate. In der Karenzzeit können im Einzelfall auch höhere Unterkunftskosten anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern anfallen.\nDeine Unterkunftskosten gelten als unangemessen, und die Karenzzeit gilt nicht, soweit\n1. in deinem Gebiet eine Obergrenze pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt ist und deine Kosten darüber liegen oder\n2. deine vereinbarte Miete höher ist, als es §§ 556d bis 556g BGB (Mietpreisbremse) erlauben. Dann muss das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) dich auffordern, den angenommenen Verstoß gegenüber deinem Vermieter zu rügen.\nSind deine Heizkosten oder – nach Ende der Karenzzeit – deine Unterkunftskosten höher als im Einzelfall angemessen, werden sie trotzdem weiter anerkannt. Das gilt, solange es dir nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sie zu senken – etwa durch einen Umzug, durch Vermieten oder auf andere Weise. In der Regel gilt das aber höchstens 6 Monate. Die Karenzzeit wird auf diese 6 Monate nicht angerechnet.\nStirbt ein Mitglied deiner Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Kosten vorher angemessen, musst du die Kosten der weiter bewohnten Wohnung mindestens 12 Monate nach dem Sterbemonat nicht senken. Die Grenze des 1,5-Fachen gilt dann nicht.\nEine Senkung unangemessener Kosten muss nicht verlangt werden, wenn sie unwirtschaftlich wäre – gemessen an den Leistungen, die bei einem Umzug zu zahlen wären."},{"nr":"1a","einfach":"Ob deine Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, wird für den Bewilligungszeitraum geprüft. Liegen sie über dem allgemein angemessenen Umfang, muss das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) dir das mitteilen. Es muss dir auch sagen, wie lange und unter welchen Voraussetzungen die zu hohen Kosten noch anerkannt werden."},{"nr":"2","einfach":"Wohnst du in deinem eigenen Haus oder deiner eigenen Eigentumswohnung, und ist das geschütztes Wohneigentum nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5? Dann gehören auch unabweisbare Kosten für Instandhaltung und Reparatur zum Bedarf für die Unterkunft. Das gilt, soweit sie zusammen mit den Kosten im laufenden Monat und in den folgenden 11 Monaten angemessen sind. Sind die unabweisbaren Kosten höher als dieser Bedarf, kann das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) für den Rest ein Darlehen geben. Dieses Darlehen soll dinglich gesichert werden, also etwa über einen Eintrag im Grundbuch. Die Karenzzeit (Absatz 1 Satz 2 bis 4) gilt für diese Kosten nicht."},{"nr":"3","einfach":"Bekommst du eine Rückzahlung oder ein Guthaben, das zu Unterkunft und Heizung gehört – etwa aus der Nebenkostenabrechnung –, sinken deine anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung. Das gilt ab dem Monat nach der Rückzahlung oder Gutschrift. Nicht angerechnet werden Rückzahlungen für Haushaltsenergie oder für Kosten, die nicht als Bedarf anerkannt waren."},{"nr":"4","einfach":"Bevor du einen Vertrag für eine neue Wohnung schließt, sollst du eine Zusicherung einholen. Zuständig ist das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger), das für die neue Wohnung örtlich zuständig ist. Es sagt darin zu, die Kosten der neuen Wohnung zu berücksichtigen. Ziehst du in ein anderes Gebiet, für das die Angemessenheit gesondert geprüft wird, muss das neue Jobcenter zusichern, wenn die Kosten angemessen sind. Höhere als angemessene Unterkunftskosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn das zuständige Jobcenter das vorher schriftlich zugesichert hat. Ziehst du innerhalb desselben Gebiets um, ohne dass der Umzug nötig ist oder war, wird höchstens dein bisheriger Bedarf für die Unterkunft anerkannt."},{"nr":"5","einfach":"Hast du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (bist also unter 25) und ziehst um, gilt: Unterkunft und Heizung werden für die Zeit nach dem Umzug bis zu deinem 25. Geburtstag nur anerkannt, wenn das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) das vor dem Vertragsschluss zugesichert hat. Das Jobcenter muss zusichern, wenn\n1. du aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung deiner Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kannst,\n2. du die Wohnung brauchst, um in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, oder\n3. ein anderer, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.\nLiegt einer dieser Gründe vor, kann auf die Zusicherung verzichtet werden, wenn es dir aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, sie einzuholen. Ziehst du als unter 25-Jähriger vor dem Antrag in eine Wohnung, um so die Voraussetzungen für Leistungen herbeizuführen, werden Unterkunft und Heizung nicht anerkannt."},{"nr":"6","einfach":"Kosten für die Wohnungssuche (Wohnungsbeschaffungskosten) und Umzugskosten können übernommen werden, wenn das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) am bisherigen Wohnort sie vorher zugesichert hat. Kosten für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile können übernommen werden, wenn das Jobcenter am Ort der neuen Wohnung sie vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn zwei Dinge zutreffen: Der Umzug wurde vom Jobcenter veranlasst oder ist aus anderen Gründen notwendig. Und ohne die Zusicherung findest du nicht in angemessener Zeit eine Wohnung. Kaution und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen gezahlt werden."},{"nr":"7","einfach":"Auf deinen Antrag wird das Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung direkt an deinen Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt. Auch ohne Antrag soll direkt an sie gezahlt werden, wenn nicht sichergestellt ist, dass du das Geld dafür verwendest. Das ist vor allem so, wenn\n1. du so hohe Mietschulden hast, dass der Vermieter außerordentlich kündigen darf,\n2. du so hohe Energieschulden hast, dass die Energieversorgung unterbrochen werden darf,\n3. es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass du wegen Krankheit oder Sucht das Geld nicht zweckentsprechend verwenden kannst,\n4. es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass du als im Schuldnerverzeichnis eingetragene Person das Geld nicht zweckentsprechend verwendest,\n5. in den Fällen des § 7b Absatz 4 eine nicht erreichbare Person Leistungen bekommt oder mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.\nIm Fall von Nummer 5 wird der Anteil der nicht erreichbaren Person an Unterkunft und Heizung auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Zahlt das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) direkt an den Vermieter oder andere, muss es dich schriftlich darüber informieren."},{"nr":"8","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung, können auch Schulden übernommen werden. Das ist möglich, soweit es gerechtfertigt ist, um deine Wohnung zu sichern oder eine vergleichbare Notlage zu beheben. Die Schulden sollen übernommen werden, wenn das gerechtfertigt und notwendig ist und dir sonst Wohnungslosigkeit droht. Vorrangig musst du auch Vermögen einsetzen, das sonst durch den Freibetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 1 geschützt ist. Geld wird dafür in der Regel als Darlehen gezahlt."},{"nr":"9","einfach":"Manchmal kündigt ein Vermieter fristlos wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 BGB) und reicht Räumungsklage ein. Dann informiert das Gericht unverzüglich das zuständige Jobcenter (im Gesetz: Träger nach diesem Buch) oder eine von ihm beauftragte Stelle. So kann dort geprüft werden, ob Schulden nach Absatz 8 übernommen werden. Das Gericht teilt mit:\n1. den Tag, an dem die Klage eingegangen ist,\n2. Namen und Anschriften der Parteien,\n3. die monatliche Miete,\n4. den geforderten Mietrückstand und die geforderte Entschädigung und\n5. den Termin der mündlichen Verhandlung, wenn er schon feststeht.\nAußerdem kann das Gericht den Tag der Rechtshängigkeit mitteilen – das ist in der Regel der Tag, an dem dir die Klage zugestellt wurde (§§ 253, 261 der Zivilprozessordnung). Die Mitteilung unterbleibt, wenn sich aus der Klage offensichtlich ergibt, dass du die Miete nicht wegen Zahlungsunfähigkeit schuldig geblieben bist."},{"nr":"10","einfach":"Um zu prüfen, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, darf eine gemeinsame Grenze für beides gebildet werden (Gesamtangemessenheitsgrenze). Für die Heizung kann dabei der Höchstwert eingerechnet werden, der bei getrennter Prüfung ohne Blick auf den Einzelfall anzuerkennen wäre. Absatz 1 Satz 6 bis 10 gilt entsprechend. Gemeint sind die Grenze des 1,5-Fachen und die höheren Kosten im Einzelfall während der Karenzzeit. Dazu kommen die Regeln zu Quadratmeter-Obergrenze und Mietpreisbremse. Außerdem gilt die Übergangszeit von in der Regel höchstens 6 Monaten, auf die die Karenzzeit nicht angerechnet wird."},{"nr":"11","einfach":"Manche Behörden erstellen nach Landesrecht Mietspiegel (§ 558c Absatz 1 BGB). Sie dürfen bestimmte Daten nach Artikel 238 § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, d und e EGBGB verarbeiten. Das gilt, soweit es nötig ist, um Übersichten über angemessene Unterkunftskosten zu erstellen. Erstellen sie solche Übersichten nicht, dürfen sie die Daten auf Anfrage an die kommunalen Träger für deren Gebiet weitergeben. Bekommen die kommunalen Träger keine Übersichten, dürfen sie die Daten selbst bei diesen Behörden erheben und verarbeiten, soweit das für Übersichten und für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten nötig ist."},{"nr":"12","einfach":"Die Daten nach Absatz 11 Satz 1 und 3 müssen gelöscht werden, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr gebraucht werden."}],"beispiel":{"titel":"Teure Wohnung im ersten Jahr","text":"Jana lebt allein und bekommt ab 1. März zum ersten Mal Grundsicherungsgeld. Ihre Miete ohne Heizung beträgt 900 Euro. In ihrer Stadt gelten für sie 600 Euro als angemessen (angenommene Zahl); eine Quadratmeter-Obergrenze gibt es dort nicht, und die Miete hält die Mietpreisbremse ein. Ihre Karenzzeit läuft bis Ende Februar des nächsten Jahres. In dieser Zeit wird ihre Miete bis zum 1,5-Fachen von 600 Euro anerkannt, also voll mit 900 Euro. Bei 1.000 Euro Miete würden 100 Euro nicht anerkannt – außer im Einzelfall, wenn sie unabweisbar sind (Absatz 1 Satz 7)."},"wichtig":["Die Karenzzeit gilt nur für die Unterkunft; zu hohe Heizkosten werden nur so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel höchstens 6 Monate.","Unterkunftskosten über dem 1,5-Fachen der allgemein angemessenen Kosten werden grundsätzlich auch in der Karenzzeit nicht anerkannt; Ausnahmen nennt Absatz 1.","Höhere als angemessene Unterkunftskosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn das zuständige Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) das vorher schriftlich zugesichert hat."],"begriffe":[{"wort":"Karenzzeit","erklaerung":"Eine Schonfrist von 1 Jahr ab dem ersten Leistungsmonat, in der die tatsächlichen Unterkunftskosten anerkannt werden – mit Grenzen."},{"wort":"abstrakt angemessene Aufwendungen","erklaerung":"Die Grenze für Wohnkosten, die vor Ort allgemein als angemessen gilt – unabhängig von deinem Einzelfall."},{"wort":"kommunaler Träger","erklaerung":"Die Stadt oder der Kreis, zuständig für die Wohnkosten im Grundsicherungsgeld (§ 6 SGB II). Für dich ist in der Praxis dein Jobcenter der Ansprechpartner."},{"wort":"Zusicherung","erklaerung":"Eine verbindliche Zusage des Jobcenters (im Gesetz: kommunaler Träger) vor dem Umzug, dass es bestimmte Kosten übernimmt."},{"wort":"Gesamtangemessenheitsgrenze","erklaerung":"Eine gemeinsame Obergrenze für Unterkunft und Heizung zusammen statt zwei getrennter Grenzen."}],"fragen":[{"frage":"Übernimmt das Jobcenter im ersten Jahr meine volle Miete?","antwort":"Grundsätzlich ja: Nach § 22 Absatz 1 SGB II gilt für die Unterkunft eine Karenzzeit von 1 Jahr, in der die tatsächlichen Kosten anerkannt werden. Was über dem 1,5-Fachen der allgemein angemessenen Kosten liegt, wird aber in der Regel nicht anerkannt. Auch bei Überschreiten einer Quadratmeter-Obergrenze oder der Mietpreisbremse gilt die Karenzzeit insoweit nicht."},{"frage":"Zahlt das Jobcenter die Miete, wenn ich mit unter 25 ausziehe?","antwort":"Nach § 22 Absatz 5 SGB II bis zu deinem 25. Geburtstag nur, wenn das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) das vor dem Mietvertrag zugesichert hat. Es muss zusichern, wenn zum Beispiel schwerwiegende soziale Gründe gegen das Wohnen bei den Eltern sprechen. Ohne vorherige Zusicherung geht es nur, wenn ein solcher Grund vorliegt und es dir aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, sie einzuholen."},{"frage":"Übernimmt das Jobcenter Mietschulden?","antwort":"Das ist möglich, wenn du Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung bekommst. Nach § 22 Absatz 8 SGB II sollen Schulden übernommen werden, wenn das gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit droht. Vorrangig musst du Vermögen im Rahmen des Freibetrags nach § 12 Absatz 2 Satz 1 SGB II einsetzen; das Geld gibt es in der Regel als Darlehen."}],"verweise":[{"norm":"§ 22a SGB II","warum":"Satzungen der Kreise und Städte über angemessene Wohnkosten"},{"norm":"§ 22b SGB II","warum":"Was in einer solchen Satzung stehen muss"},{"norm":"§ 22c SGB II","warum":"Datengrundlage für die angemessenen Wohnkosten"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Niedrigerer Regelbedarf bei Umzug unter 25 ohne Zusicherung"},{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarf, wenn das Warmwasser dezentral erzeugt wird"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Geschütztes Wohneigentum und Vermögensfreibeträge"},{"norm":"§ 7b SGB II","warum":"Wann jemand als nicht erreichbar gilt"},{"norm":"§ 556d BGB","warum":"Mietpreisbremse: zulässige Miete bei Mietbeginn (§§ 556d bis 556g BGB)"},{"norm":"§ 543 BGB","warum":"Fristlose Kündigung, etwa wegen Zahlungsverzugs"},{"norm":"§ 569 BGB","warum":"Besonderheiten der fristlosen Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzugs"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDann bekommen Sie auch Geld für Miete und Heizung.\nDie Kosten müssen angemessen sein.\nAngemessen heißt: nicht zu teuer für Ihren Wohn-Ort.\nIm 1. Jahr mit Grundsicherungs-Geld gibt es eine Schutz-Zeit für die Miete.\nIn dieser Zeit zahlt das Jobcenter Ihre echte Miete.\nEs gibt aber Grenzen.\nDie Schutz-Zeit gilt nur für die Miete.\nNach der Schutz-Zeit ist Ihre Wohnung zu teuer?\nDann sollen Sie die Kosten senken.\nDafür haben Sie meistens höchstens 6 Monate Zeit.\nSie wollen umziehen?\nDann sollen Sie vorher das Jobcenter um eine Zusage bitten.\nSie sind jünger als 25 Jahre?\nDann brauchen Sie vor dem Umzug eine Zusage.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz: „gilt eine Karenzzeit, grundsätzlich aber nur bis zum 1,5-Fachen“ ließ sich so lesen, als entfalle die Karenzzeit ganz, wenn die Miete darüber liegt; tatsächlich wird nach Abs. 1 Satz 6 nur der Teil über dem 1,5-Fachen nicht anerkannt. Jetzt: tatsächliche Miete zählt, höchstens das 1,5-Fache.","Abs. 1 (alle 12 Sätze), 1a–12, Beispiel (900 Euro = 1,5 × 600) und Fragen nochmals gegen den Wortlaut geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22a","bezeichnung":"§ 22a SGB II","titel_amtlich":"Satzungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Eine solche Satzung bedarf der vorherigen Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle, wenn dies durch Landesgesetz vorgesehen ist. Die Länder Berlin und Hamburg bestimmen, welche Form der Rechtsetzung an die Stelle einer nach Satz 1 vorgesehenen Satzung tritt. Das Land Bremen kann eine Bestimmung nach Satz 3 treffen."},{"nr":"2","text":"Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 1 die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht. In der Satzung sind Regelungen für den Fall vorzusehen, dass die Pauschalierung im Einzelfall zu unzumutbaren Ergebnissen führt. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."},{"nr":"3","text":"Die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung soll die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. Sie soll die Auswirkungen auf den örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen hinsichtlich:\n\n1. der Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen,\n2. der Verfügbarkeit von Wohnraum des einfachen Standards,\n3. aller verschiedenen Anbietergruppen und\n4. der Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen."}],"erklaerung":{"nr":"22a","titel_einfach":"Wohnkosten-Satzung von Kreisen und Städten","kurz":"Nach § 22a SGB II können die Länder Kreise und kreisfreie Städte ermächtigen, per Satzung festzulegen, welche Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, oder dafür eine Pauschale einzuführen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte per Gesetz ermächtigen oder verpflichten, in einer Satzung festzulegen, welche Kosten für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Sieht ein Landesgesetz das vor, braucht die Satzung vorher die Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle. Berlin und Hamburg bestimmen, welche Form der Rechtsetzung bei ihnen an die Stelle der Satzung tritt. Bremen kann das ebenfalls bestimmen."},{"nr":"2","einfach":"Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, Unterkunft und Heizung abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 1 mit einer monatlichen Pauschale zu berücksichtigen. Voraussetzung: Auf dem örtlichen Wohnungsmarkt gibt es genug freien Wohnraum, und die Pauschale ist wirtschaftlich. Die Satzung muss regeln, was gilt, wenn die Pauschale im Einzelfall zu unzumutbaren Ergebnissen führt. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."},{"nr":"3","einfach":"Die angemessenen Kosten sollen den einfachen Standard auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. Dabei sollen die Folgen für den örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigt werden, und zwar mit Blick auf\n1. die Vermeidung von Mietsteigerungen,\n2. die Verfügbarkeit von Wohnungen mit einfachem Standard,\n3. alle verschiedenen Gruppen von Anbietern und\n4. die Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Satzung","erklaerung":"Eine Rechtsvorschrift, die eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Kreis für das eigene Gebiet erlässt."},{"wort":"Pauschale","erklaerung":"Ein fester Monatsbetrag für Unterkunft und Heizung, statt die tatsächlichen Kosten zu prüfen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Bedarfe für Unterkunft und Heizung"},{"norm":"§ 22b SGB II","warum":"Was in der Satzung stehen muss"},{"norm":"§ 22c SGB II","warum":"Daten, auf die sich die Satzung stützt"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22b","bezeichnung":"§ 22b SGB II","titel_amtlich":"Inhalt der Satzung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22b/","original":[{"nr":"1","text":"In der Satzung ist zu bestimmen,\n\n1. welche Wohnfläche entsprechend der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes als angemessen anerkannt wird und\n2. in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen anerkannt werden.\nIn der Satzung kann auch die Höhe des als angemessen anerkannten Verbrauchswertes oder der als angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung bestimmt werden. Bei einer Bestimmung nach Satz 2 kann sowohl eine Quadratmeterhöchstmiete als auch eine Gesamtangemessenheitsgrenze unter Berücksichtigung der in den Sätzen 1 und 2 genannten Werte gebildet werden. Um die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgerecht abzubilden, können die Kreise und kreisfreien Städte ihr Gebiet in mehrere Vergleichsräume unterteilen, für die sie jeweils eigene Angemessenheitswerte bestimmen."},{"nr":"2","text":"Der Satzung ist eine Begründung beizufügen. Darin ist darzulegen, wie die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ermittelt wird. Die Satzung ist mit ihrer Begründung ortsüblich bekannt zu machen."},{"nr":"3","text":"In der Satzung soll für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung eine Sonderregelung getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen\n\n1. einer Behinderung oder\n2. der Ausübung ihres Umgangsrechts."}],"erklaerung":{"nr":"22b","titel_einfach":"Was in der Wohnkosten-Satzung stehen muss","kurz":"Nach § 22b SGB II muss eine Satzung über Wohnkosten die angemessene Wohnfläche und die angemessenen Unterkunftskosten festlegen und begründet werden; für Menschen mit besonderem Bedarf soll sie Sonderregeln enthalten.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Satzung muss festlegen,\n1. welche Wohnfläche passend zum örtlichen Wohnungsmarkt als angemessen gilt und\n2. wie hoch angemessene Unterkunftskosten sind.\nSie kann auch festlegen, welcher Verbrauch oder welche Kosten für die Heizung angemessen sind. Dann kann sie eine Quadratmeter-Höchstmiete und auch eine gemeinsame Grenze für Unterkunft und Heizung bilden (Gesamtangemessenheitsgrenze). Um den einfachen Standard realistisch abzubilden, können Kreise und kreisfreie Städte ihr Gebiet in mehrere Vergleichsräume mit jeweils eigenen Werten aufteilen."},{"nr":"2","einfach":"Die Satzung braucht eine Begründung. Darin muss stehen, wie die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung ermittelt wird. Satzung und Begründung werden ortsüblich bekannt gemacht."},{"nr":"3","einfach":"Für Menschen mit besonderem Bedarf für Unterkunft und Heizung soll die Satzung eine Sonderregel enthalten. Das gilt vor allem für Menschen, die mehr Platz brauchen wegen\n1. einer Behinderung oder\n2. der Ausübung ihres Umgangsrechts."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Vergleichsraum","erklaerung":"Ein Teil des Gebiets eines Kreises oder einer Stadt, für den eigene Werte für angemessene Wohnkosten gelten."},{"wort":"Umgangsrecht","erklaerung":"Das Recht eines Elternteils, Zeit mit seinem Kind zu verbringen, auch wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 22a SGB II","warum":"Wer eine solche Satzung erlassen darf"},{"norm":"§ 22c SGB II","warum":"Daten, auf die sich die Satzung stützt"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22c","bezeichnung":"§ 22c SGB II","titel_amtlich":"Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22c/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sollen die Kreise und kreisfreien Städte insbesondere\n\n1. Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken und\n2. geeignete eigene statistische Datenerhebungen und -auswertungen oder Erhebungen Dritter\neinzeln oder kombiniert berücksichtigen. Hilfsweise können auch die monatlichen Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes berücksichtigt werden. In die Auswertung sollen sowohl Neuvertrags- als auch Bestandsmieten einfließen. Die Methodik der Datenerhebung und -auswertung ist in der Begründung der Satzung darzulegen."},{"nr":"2","text":"Die Kreise und kreisfreien Städte müssen die durch Satzung bestimmten Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre und die durch Satzung bestimmten Werte für die Heizung mindestens jährlich überprüfen und gegebenenfalls neu festsetzen."}],"erklaerung":{"nr":"22c","titel_einfach":"Woher die Werte für angemessene Wohnkosten kommen","kurz":"Nach § 22c SGB II stützen Kreise und Städte die angemessenen Wohnkosten auf Mietspiegel und Mietdaten und prüfen die Werte für die Unterkunft mindestens alle 2 Jahre, für die Heizung jährlich.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Um angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung festzulegen, sollen Kreise und kreisfreie Städte vor allem diese Quellen nutzen, einzeln oder kombiniert:\n1. Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbanken und\n2. geeignete eigene statistische Erhebungen und Auswertungen oder solche von Dritten.\nHilfsweise können sie auch die monatlichen Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes heranziehen. Ausgewertet werden sollen Mieten aus neuen und aus bestehenden Verträgen. Die Methode muss in der Begründung der Satzung erklärt werden."},{"nr":"2","einfach":"Die Werte für die Unterkunft müssen mindestens alle 2 Jahre überprüft werden, die Werte für die Heizung mindestens jedes Jahr. Wenn nötig, werden sie neu festgesetzt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"qualifizierter Mietspiegel","erklaerung":"Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt ist (§ 558d BGB)."},{"wort":"Bestandsmieten","erklaerung":"Mieten aus Verträgen, die schon länger laufen – im Unterschied zu Mieten aus neuen Verträgen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 22b SGB II","warum":"Inhalt und Begründung der Satzung"},{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge für Miete beim Wohngeld"},{"norm":"§ 558d BGB","warum":"Qualifizierter Mietspiegel"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"23","bezeichnung":"§ 23 SGB II","titel_amtlich":"Besonderheiten beim Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/23/","original":[{"nr":null,"text":"Beim Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 gelten ergänzend folgende Maßgaben:\n\n1. Als Regelbedarf wird bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 6, vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 5 und im 15. Lebensjahr ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 4 anerkannt;\n2. Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 4 werden auch bei Menschen mit Behinderungen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, anerkannt, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden;\n3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 112 des Neunten Buches genannten Maßnahmen;\n4. bei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent der nach § 20 maßgebenden Regelbedarfe anerkannt, wenn sie Inhaberin oder Inhaber eines Ausweises nach § 152 Absatz 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder nach der vorstehenden Nummer 2 oder 3 besteht."}],"erklaerung":{"nr":"23","titel_einfach":"Grundsicherungsgeld für Kinder und nicht Erwerbsfähige","kurz":"Nach § 23 SGB II gelten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für nicht erwerbsfähige Menschen, etwa Kinder, eigene Regelbedarfsstufen nach Alter und Sonderregeln zu Mehrbedarfen bei Behinderung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Eltern","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manche Menschen sind nicht erwerbsfähig, leben aber mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie bekommen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach § 19 Absatz 1 Satz 2. Für sie gilt zusätzlich:\n1. Der Regelbedarf richtet sich nach dem Alter:\n- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (also bis zum 6. Geburtstag) Regelbedarfsstufe 6,\n- vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also ab dem 6. bis zum 14. Geburtstag) Regelbedarfsstufe 5,\n- im 15. Lebensjahr (also ab dem 14. bis zum 15. Geburtstag) Regelbedarfsstufe 4.\n2. Den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen nach § 21 Absatz 4 gibt es auch für Menschen mit Behinderungen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (also ab dem 15. Geburtstag). Voraussetzung ist, dass sie Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX bekommen.\n3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach dem Ende der Maßnahmen nach § 112 SGB IX. Der Mehrbedarf kann also noch für eine angemessene Übergangszeit weiterlaufen.\n4. Manche nicht erwerbsfähigen Menschen sind nach dem SGB VI voll erwerbsgemindert und haben einen Schwerbehindertenausweis nach § 152 Absatz 5 SGB IX mit dem Merkzeichen G. Sie bekommen einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs nach § 20. Das gilt nicht, wenn schon ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder nach Nummer 2 oder 3 besteht."}],"beispiel":{"titel":"Drei Kinder, drei Regelbedarfsstufen","text":"Familie Becker bekommt Grundsicherungsgeld. Die Kinder Paula (4), Ben (10) und Sophie (14) sind noch nicht 15 und gehören zur Bedarfsgemeinschaft. Nach § 23 Nummer 1 SGB II gilt für Paula die Regelbedarfsstufe 6, für Ben die Regelbedarfsstufe 5. Sophie ist im 15. Lebensjahr, deshalb gilt für sie die Regelbedarfsstufe 4. Die Euro-Beträge der Stufen stehen nicht in § 23."},"wichtig":["Das 15. Lebensjahr ist die Zeit zwischen dem 14. und dem 15. Geburtstag; in dieser Zeit gilt Regelbedarfsstufe 4.","Den Mehrbedarf von 17 Prozent nach Nummer 4 gibt es nur bei voller Erwerbsminderung mit Merkzeichen G und nicht zusätzlich zu einem Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder den Nummern 2 und 3."],"begriffe":[{"wort":"Regelbedarfsstufe","erklaerung":"Eine von mehreren festen Betragsstufen für den Regelbedarf. Welche Stufe gilt, hängt vom Alter und von der Lebenssituation ab."},{"wort":"voll erwerbsgemindert","erklaerung":"Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 SGB VI)."},{"wort":"Merkzeichen G","erklaerung":"Ein Eintrag im Schwerbehindertenausweis für Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind."},{"wort":"Eingliederungshilfe","erklaerung":"Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die ihnen Teilhabe ermöglichen sollen."}],"fragen":[{"frage":"Welche Regelbedarfsstufe gilt für Kinder beim Grundsicherungsgeld?","antwort":"Nach § 23 Nummer 1 SGB II bis zum 6. Geburtstag Stufe 6, ab dem 6. bis zum 14. Geburtstag Stufe 5 und vom 14. bis zum 15. Geburtstag Stufe 4. Die Euro-Beträge stehen nicht in § 23."},{"frage":"Gibt es mit Merkzeichen G mehr Grundsicherungsgeld?","antwort":"Ja, wenn du nicht erwerbsfähig und nach dem SGB VI voll erwerbsgemindert bist und einen Ausweis mit Merkzeichen G hast. Dann gibt es einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs (§ 23 Nummer 4 SGB II), aber nicht zusätzlich zu einem Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder § 23 Nummer 2 oder 3."}],"verweise":[{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf und Regelbedarfsstufen"},{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarfe, etwa für Menschen mit Behinderungen"},{"norm":"§ 112 SGB IX","warum":"Eingliederungshilfe, auf die die Nummern 2 und 3 verweisen"},{"norm":"§ 152 SGB IX","warum":"Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen"},{"norm":"§ 43 SGB VI","warum":"Wann jemand voll erwerbsgemindert ist"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen können nicht arbeiten.\nZum Beispiel kleine Kinder.\nSie leben mit einem Menschen zusammen, der arbeiten kann.\nDann bekommen sie auch Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nFür Kinder gibt es eigene Beträge.\nDer Betrag hängt vom Alter ab.\nKinder unter 6 Jahren bekommen die Stufe 6.\nKinder von 6 bis 13 Jahren bekommen die Stufe 5.\nKinder mit 14 Jahren bekommen die Stufe 4.\nManche Menschen mit Behinderung bekommen mehr Geld.\nDafür gibt es Bedingungen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"24","bezeichnung":"§ 24 SGB II","titel_amtlich":"Abweichende Erbringung von Leistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/24/","original":[{"nr":"1","text":"Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen."},{"nr":"2","text":"Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Grundsicherungsgeld bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden."},{"nr":"3","text":"Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für\n\n1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,\n2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie\n3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.\nLeistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen."},{"nr":"4","text":"Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 vorzeitig verbraucht haben."},{"nr":"5","text":"Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird."},{"nr":"6","text":"In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte."}],"erklaerung":{"nr":"24","titel_einfach":"Darlehen, Sachleistungen und Erstausstattung","kurz":"Nach § 24 SGB II gibt es für unabweisbare Bedarfe aus dem Regelbedarf ein Darlehen; Erstausstattungen für Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft und Geburt werden dagegen gesondert erbracht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Regelbedarf ist der Teil des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld), der deinen laufenden Lebensunterhalt deckt. Manchmal hast du im Einzelfall einen Bedarf, der zum Regelbedarf gehört und nach den Umständen unabweisbar ist, den du aber nicht decken kannst. Dann gibt dir das Jobcenter (im Gesetz: Agentur für Arbeit) gegen Nachweis eine Sachleistung oder Geld. Dafür bekommst du ein Darlehen, das du zurückzahlen musst. Bei einer Sachleistung entspricht das Darlehen dem Anschaffungswert, den das Jobcenter bezahlt hat. Mehr als das gibt es nach dieser Vorschrift nicht."},{"nr":"2","einfach":"Manche Leistungsberechtigte zeigen, dass sie mit dem Regelbedarf ihren Bedarf nicht decken können – vor allem bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder bei unwirtschaftlichem Verhalten. Solange das so ist, kann das Grundsicherungsgeld bis zur Höhe des Regelbedarfs ganz oder teilweise als Sachleistung erbracht werden."},{"nr":"3","einfach":"Nicht zum Regelbedarf gehören Bedarfe für\n1. die Erstausstattung einer Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten,\n2. die Erstausstattung mit Kleidung und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie\n3. die Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, die Reparatur therapeutischer Geräte und Ausrüstungen und die Miete therapeutischer Geräte.\nDafür gibt es gesonderte Leistungen. Du bekommst sie auch dann, wenn du sonst keine Leistungen zum Lebensunterhalt brauchst – auch nicht für angemessene Kosten von Unterkunft und Heizung. Voraussetzung ist, dass du diesen Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln voll decken kannst. Dann kann auch Einkommen berücksichtigt werden, das du bis zu 6 Monate nach Ablauf des Monats erzielst, in dem über die Leistung entschieden wird. Die Leistungen nach Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geld erbracht werden, auch als Pauschalbeträge. Die Pauschalen müssen sich auf geeignete Angaben über die nötigen Kosten und nachvollziehbare Erfahrungswerte stützen."},{"nr":"4","einfach":"Leistungen zum Lebensunterhalt können als Darlehen erbracht werden, soweit du in dem Monat, für den sie gezahlt werden, voraussichtlich Einnahmen hast. Das gilt auch, soweit du einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 vorzeitig verbraucht hast."},{"nr":"5","einfach":"Kannst du Vermögen, das berücksichtigt wird, nicht sofort verbrauchen oder verwerten, bekommst du die Leistungen als Darlehen. Das gilt auch, wenn der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung für dich eine besondere Härte wäre. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung gesichert wird – dinglich, etwa über das Grundbuch, oder auf andere Weise."},{"nr":"6","einfach":"Bist du unter 25 und ziehst um, gilt § 22 Absatz 5. Dann gibt es die Erstausstattung für die Wohnung nur, wenn das Jobcenter (im Gesetz: kommunaler Träger) zugesichert hat, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Es gibt sie auch, wenn auf diese Zusicherung verzichtet werden konnte."}],"beispiel":{"titel":"Erstausstattung für das Baby","text":"Lena bekommt Grundsicherungsgeld und ist schwanger. Für das Baby braucht sie eine Erstausstattung, etwa Babykleidung. Nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB II gehört die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nicht zum Regelbedarf. Lena muss die Sachen deshalb nicht aus ihrem Regelbedarf ansparen: Das Jobcenter erbringt dafür gesonderte Leistungen – als Sachleistung oder als Geld, auch als Pauschale."},"wichtig":["Für einen unabweisbaren Bedarf, der zum Regelbedarf gehört, gibt es nach Absatz 1 nur ein Darlehen, und nur gegen Nachweis.","Erstausstattungen für Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft und Geburt gibt es gesondert – auch ohne sonstigen Leistungsbezug, wenn du sie nicht voll selbst bezahlen kannst.","Unter 25-Jährige bekommen nach einem Umzug die Erstausstattung für die Wohnung nur mit Zusicherung nach § 22 Absatz 5 oder wenn darauf verzichtet werden konnte."],"begriffe":[{"wort":"unabweisbar","erklaerung":"Ein Bedarf, der gedeckt werden muss und nicht aufgeschoben oder anders gedeckt werden kann."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld oder eine Sache, die du bekommst und später zurückzahlen musst."},{"wort":"Sachleistung","erklaerung":"Du bekommst statt Geld die Sache selbst, zum Beispiel ein Gerät."},{"wort":"Erstausstattung","erklaerung":"Die erstmalige Ausstattung, etwa einer Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten oder für ein Baby."},{"wort":"dinglich gesichert","erklaerung":"Abgesichert durch ein Recht an einer Sache, etwa durch einen Eintrag im Grundbuch."}],"fragen":[{"frage":"Zahlt das Jobcenter die Erstausstattung für meine Wohnung?","antwort":"Die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten gehört nach § 24 Absatz 3 SGB II nicht zum Regelbedarf und wird gesondert erbracht – als Sachleistung oder Geld, auch als Pauschale. Bist du unter 25 und ziehst um, gilt das nur mit Zusicherung nach § 22 Absatz 5 SGB II oder wenn darauf verzichtet werden konnte."},{"frage":"Was passiert, wenn ich einen dringenden Bedarf nicht bezahlen kann?","antwort":"Gehört der Bedarf zum Regelbedarf und ist er nach den Umständen unabweisbar, gibt es nach § 24 Absatz 1 SGB II gegen Nachweis eine Sach- oder Geldleistung. Du bekommst sie aber als Darlehen. Ob ein Bedarf unabweisbar ist, hängt vom Einzelfall ab."},{"frage":"Bekomme ich Geld für die Babyausstattung?","antwort":"Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt gehört nach § 24 Absatz 3 SGB II nicht zum Regelbedarf und wird gesondert erbracht, als Sachleistung oder Geld. Das gilt auch, wenn du sonst keine Leistungen zum Lebensunterhalt brauchst, die Ausstattung aber nicht voll selbst bezahlen kannst."}],"verweise":[{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Was der Regelbedarf abdeckt"},{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarf bei unabweisbarem besonderem Bedarf"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Zusicherung beim Umzug unter 25 (Absatz 5)"},{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Welches Einkommen angerechnet wird, auch Nachzahlungen"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen eingesetzt werden muss"},{"norm":"§ 42a SGB II","warum":"Wie Darlehen zurückgezahlt werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nManchmal brauchen Sie dringend etwas.\nAber Sie haben kein Geld dafür.\nDann kann Ihnen das Jobcenter helfen.\nSie bekommen das Geld als Darlehen.\nDarlehen heißt: Sie zahlen das Geld später zurück.\nManche Dinge bezahlt das Jobcenter extra.\nZum Beispiel Möbel für die erste eigene Wohnung.\nOder Sachen für ein Baby.\nDieses Geld gehört nicht zum Regel-Bedarf.\nSie sind jünger als 25 Jahre und ziehen um?\nDann brauchen Sie vorher eine Zusage vom Jobcenter.\nNur dann bekommen Sie Geld für die Möbel.\nEs gibt Ausnahmen.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–6 (Darlehen bei unabweisbarem Bedarf, gesonderte Erstausstattung auch ohne sonstigen Leistungsbezug, 6-Monats-Einkommen, unter 25) gegen den Wortlaut geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"25","bezeichnung":"§ 25 SGB II","titel_amtlich":"Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/25/","original":[{"nr":null,"text":"Haben Leistungsberechtigte dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung, erbringen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die bisherigen Leistungen als Vorschuss auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung weiter. Werden Vorschüsse länger als einen Monat geleistet, erhalten die Träger der Leistungen nach diesem Buch von den zur Leistung verpflichteten Trägern monatliche Abschlagszahlungen in Höhe der Vorschüsse des jeweils abgelaufenen Monats. § 102 des Zehnten Buches gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"25","titel_einfach":"Weiterzahlung, wenn dir Verletztengeld zusteht","kurz":"Nach § 25 SGB II zahlt das Jobcenter die bisherigen Leistungen als Vorschuss weiter, wenn du dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hast.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hast du dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, zahlt das Jobcenter (im Gesetz: Träger der Leistungen nach diesem Buch) deine bisherigen Leistungen weiter. Das geschieht als Vorschuss auf die Leistungen der Unfallversicherung. Dauern die Vorschüsse länger als 1 Monat, zahlt der zuständige Träger der Unfallversicherung dem Jobcenter jeden Monat Abschläge. Sie sind so hoch wie die Vorschüsse des jeweils abgelaufenen Monats. Für die Erstattung zwischen den Trägern gilt § 102 SGB X entsprechend."}],"beispiel":null,"wichtig":["Du bekommst deine bisherigen Leistungen nach dem SGB II als Vorschuss weiter; die Abrechnung mit der Unfallversicherung läuft zwischen den Trägern."],"begriffe":[{"wort":"Verletztengeld","erklaerung":"Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn du nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit nicht arbeiten kannst (§ 45 SGB VII)."},{"wort":"dem Grunde nach","erklaerung":"Der Anspruch besteht im Prinzip, auch wenn über Höhe oder Auszahlung noch nicht entschieden ist."},{"wort":"Vorschuss","erklaerung":"Eine Zahlung im Voraus, die später mit der eigentlich geschuldeten Leistung verrechnet wird."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Grundsicherungsgeld weiter, wenn mir Verletztengeld zusteht?","antwort":"Ja. Hast du dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld, zahlt das Jobcenter deine bisherigen Leistungen nach § 25 SGB II als Vorschuss auf die Leistungen der Unfallversicherung weiter. Das Geld holt sich das Jobcenter später von der Unfallversicherung zurück."}],"verweise":[{"norm":"§ 45 SGB VII","warum":"Wann es Verletztengeld gibt"},{"norm":"§ 102 SGB X","warum":"Erstattung zwischen Sozialleistungsträgern bei vorläufiger Leistung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie hatten einen Arbeits-Unfall.\nDann bekommen Sie vielleicht Verletzten-Geld.\nDas Geld kommt von der Unfall-Versicherung.\nBis dahin zahlt das Jobcenter Ihr Geld weiter.\nSpäter gibt die Unfall-Versicherung dem Jobcenter das Geld zurück."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"26","bezeichnung":"§ 26 SGB II","titel_amtlich":"Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/26/","original":[{"nr":"1","text":"Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes genügen, versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss zum Beitrag geleistet; der Zuschuss ist begrenzt auf die Höhe des nach § 152 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes halbierten Beitrags für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung, den Hilfebedürftige zu leisten haben. Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss in Höhe des Beitrags geleistet, soweit dieser nicht nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 abgesetzt wird; Gleiches gilt für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1, die nicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a des Fünften Buches versicherungspflichtig sind."},{"nr":"2","text":"Für Personen, die\n\n1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind oder\n2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erster Halbsatz privat krankenversichert sind und die\nallein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 gilt die Begrenzung des Zuschusses nach Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz entsprechend."},{"nr":"3","text":"Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld, die gegen das Risiko Pflegebedürftigkeit bei einem privaten Versicherungsunternehmen in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 23 des Elften Buches versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss zum Beitrag geleistet; der Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der sozialen Pflegeversicherung. Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2, die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss in Höhe des Beitrags geleistet, soweit dieser nicht nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 abgesetzt wird; Gleiches gilt für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1, die nicht nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a des Elften Buches versicherungspflichtig sind."},{"nr":"4","text":"Für Personen, die\n\n1. in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind oder\n2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 erster Halbsatz privat pflegeversichert sind und die\nallein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 gilt die Begrenzung des Zuschusses nach Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz entsprechend."},{"nr":"5","text":"Der Zuschuss nach Absatz 1 Satz 1, nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, nach Absatz 3 Satz 1 und nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 ist an das private Versicherungsunternehmen zu zahlen, bei dem die leistungsberechtigte Person versichert ist. Der Zuschuss nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 ist an die Krankenkasse zu zahlen, bei der die leistungsberechtigte Person versichert ist."},{"nr":"6","text":"Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld, die Mitglied in einer in § 176 Absatz 1 des Fünften Buches genannten Solidargemeinschaft sind, gelten die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 entsprechend. Für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld, die nach § 21a Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss in Höhe des Beitrags geleistet, soweit dieser nicht nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 abgesetzt wird."}],"erklaerung":{"nr":"26","titel_einfach":"Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung","kurz":"Nach § 26 SGB II gibt es Zuschüsse zu Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung, etwa für privat Versicherte bis zum halben Basistarif oder wenn du allein durch die Beiträge hilfebedürftig würdest.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist privat krankenversichert, bekommst du für die Dauer des Bezugs einen Zuschuss zum Beitrag. Dein Vertrag muss die Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes erfüllen. Der Zuschuss ist begrenzt auf den halbierten Beitrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung, den Hilfebedürftige nach § 152 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zahlen müssen.\nBekommst du Grundsicherungsgeld als nicht erwerbsfähige Person (§ 19 Absatz 1 Satz 2)? Und bist du gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann gibt es für die Dauer des Bezugs einen Zuschuss in Höhe des Beitrags. Das gilt, soweit der Beitrag nicht schon nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 von deinem Einkommen abgesetzt wird. Dasselbe gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V versicherungspflichtig sind."},{"nr":"2","einfach":"Manche Menschen würden allein dadurch hilfebedürftig, dass sie ihren Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Das betrifft Menschen, die\n1. gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert sind oder\n2. unter den Voraussetzungen von Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz privat krankenversichert sind.\nSie bekommen einen Zuschuss in der Höhe, die nötig ist, damit sie nicht hilfebedürftig werden. Bei privat Versicherten (Nummer 2) gilt dieselbe Obergrenze wie in Absatz 1 Satz 1 – der halbierte Beitrag im Basistarif."},{"nr":"3","einfach":"Bekommst du Grundsicherungsgeld und bist privat pflegeversichert, weil du nach § 23 SGB XI dazu verpflichtet bist, bekommst du für die Dauer des Bezugs einen Zuschuss zum Beitrag. Er ist begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der sozialen Pflegeversicherung.\nBekommst du Grundsicherungsgeld als nicht erwerbsfähige Person und bist in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, gibt es einen Zuschuss in Höhe des Beitrags. Das gilt, soweit der Beitrag nicht schon nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vom Einkommen abgesetzt wird. Dasselbe gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a SGB XI versicherungspflichtig sind."},{"nr":"4","einfach":"Manche Menschen würden allein dadurch hilfebedürftig, dass sie ihren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Das betrifft Menschen, die\n1. in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind oder\n2. unter den Voraussetzungen von Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz privat pflegeversichert sind.\nSie bekommen einen Zuschuss in der Höhe, die nötig ist, damit sie nicht hilfebedürftig werden. Bei Nummer 2 gilt die Obergrenze aus Absatz 3 Satz 1 – die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung."},{"nr":"5","einfach":"Die Zuschüsse nach Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 gehen direkt an dein privates Versicherungsunternehmen. Die Zuschüsse nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 gehen direkt an deine Krankenkasse."},{"nr":"6","einfach":"Bist du Mitglied einer Solidargemeinschaft nach § 176 Absatz 1 SGB V und bekommst Grundsicherungsgeld, gelten Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 entsprechend. Bekommst du Grundsicherungsgeld und bist nach § 21a Absatz 1 Satz 1 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert? Dann gibt es für die Dauer des Bezugs einen Zuschuss in Höhe des Beitrags. Das gilt, soweit der Beitrag nicht schon nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vom Einkommen abgesetzt wird."}],"beispiel":{"titel":"Privat versichert und im Leistungsbezug","text":"Sven war selbstständig und ist privat krankenversichert; sein Vertrag erfüllt die Versicherungspflicht. Jetzt bekommt er Grundsicherungsgeld. Nach § 26 Absatz 1 SGB II bekommt er für die Dauer des Bezugs einen Zuschuss zu seinem Beitrag. Der Zuschuss ist höchstens so hoch wie der halbierte Beitrag im Basistarif. Nach Absatz 5 geht das Geld direkt an seine Versicherung."},"wichtig":["Für privat Versicherte ist der Zuschuss begrenzt: in der Krankenversicherung auf den halbierten Beitrag im Basistarif, in der Pflegeversicherung auf die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung.","Einen Zuschuss kann es auch geben, wenn du nur wegen der Beiträge hilfebedürftig würdest (Absätze 2 und 4).","Zuschüsse für privat Versicherte gehen direkt an das Versicherungsunternehmen."],"begriffe":[{"wort":"Basistarif","erklaerung":"Ein Tarif, den private Krankenversicherungen anbieten müssen und dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind (§ 152 VAG)."},{"wort":"hilfebedürftig","erklaerung":"Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann und die Hilfe nicht von anderen bekommt (§ 9 SGB II)."},{"wort":"freiwillig versichert","erklaerung":"Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne dazu verpflichtet zu sein."},{"wort":"Solidargemeinschaft","erklaerung":"Ein Zusammenschluss, in dem sich die Mitglieder gegenseitig für den Krankheitsfall absichern. Welche Solidargemeinschaften gemeint sind, regelt § 176 Absatz 1 SGB V."}],"fragen":[{"frage":"Zahlt das Jobcenter meine private Krankenversicherung?","antwort":"Es zahlt nach § 26 Absatz 1 SGB II für die Dauer des Leistungsbezugs einen Zuschuss, wenn dein Vertrag die Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 VVG erfüllt. Der Zuschuss ist auf den halbierten Beitrag im Basistarif begrenzt und geht direkt an die Versicherung."},{"frage":"Gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn ich sonst kein Grundsicherungsgeld brauche?","antwort":"Das ist möglich. Würdest du allein durch den Beitrag hilfebedürftig, gibt es nach § 26 Absatz 2 SGB II einen Zuschuss in der Höhe, die nötig ist, um das zu vermeiden. Bei privat Versicherten gilt dabei die Obergrenze des halbierten Basistarifs."}],"verweise":[{"norm":"§ 193 VVG","warum":"Pflicht zur privaten Krankenversicherung"},{"norm":"§ 152 VAG","warum":"Basistarif und Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit"},{"norm":"§ 11b SGB II","warum":"Abzüge vom Einkommen, etwa Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung"},{"norm":"§ 5 SGB V","warum":"Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung"},{"norm":"§ 20 SGB XI","warum":"Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 23 SGB XI","warum":"Pflicht zur privaten Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 176 SGB V","warum":"Solidargemeinschaften, auf die Absatz 6 Satz 1 verweist"},{"norm":"§ 21a SGB XI","warum":"Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, auf die Absatz 6 Satz 2 verweist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie sind privat kranken-versichert?\nDann zahlt das Jobcenter Geld für den Beitrag.\nDieses Geld heißt Zuschuss.\nFür den Zuschuss gibt es eine Grenze.\nDas Jobcenter zahlt das Geld direkt an die Versicherung.\nDas gilt auch für die Pflege-Versicherung.\nManche Menschen haben genug Geld zum Leben.\nAber nach dem Beitrag für die Versicherung reicht das Geld nicht mehr.\nAuch diese Menschen können einen Zuschuss bekommen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"27","bezeichnung":"§ 27 SGB II","titel_amtlich":"Leistungen für Auszubildende","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/27/","original":[{"nr":"1","text":"Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1."},{"nr":"2","text":"Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind."},{"nr":"3","text":"Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. Eine besondere Härte ist auch anzunehmen, wenn Auszubildenden, deren Bedarf sich nach §§ 12 oder 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen. Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. Leistungen nach Satz 1 sind gegenüber den Leistungen nach Absatz 2 nachrangig."}],"erklaerung":{"nr":"27","titel_einfach":"Was Studierende und manche Auszubildende bekommen","kurz":"Nach § 27 SGB II bekommen Auszubildende, die nach § 7 Absatz 5 vom Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ausgeschlossen sind, bestimmte Mehrbedarfe und in Härtefällen Leistungen als Darlehen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Auszubildende im Sinne von § 7 Absatz 5 gelten besondere Regeln. Gemeint sind vor allem Menschen in einer Ausbildung oder einem Studium, das nach dem BAföG dem Grunde nach förderfähig ist. Sie bekommen Leistungen zum Lebensunterhalt nur nach den folgenden Absätzen. Diese Leistungen gelten nicht als Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach § 19 Absatz 1 Satz 1."},{"nr":"2","einfach":"Du bekommst Leistungen in Höhe dieser Mehrbedarfe nach § 21:\n- Absatz 2 (Schwangerschaft),\n- Absatz 3 (Alleinerziehende),\n- Absatz 5 (kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen),\n- Absatz 6 (unabweisbarer besonderer Bedarf).\nDazu kommen die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2, also die Erstausstattung mit Kleidung und bei Schwangerschaft und Geburt. Das gilt, soweit dein zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen die Mehrbedarfe nicht deckt."},{"nr":"3","einfach":"Bedeutet der Ausschluss nach § 7 Absatz 5 für dich eine besondere Härte, können weitere Leistungen als Darlehen erbracht werden. Das betrifft den Regelbedarf, den Mehrbedarf für dezentrales Warmwasser (§ 21 Absatz 7), Unterkunft und Heizung, Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.\nEine besondere Härte liegt auch vor, wenn alle diese Punkte zutreffen:\n- Dein Bedarf richtet sich nach § 12 oder § 13 Absatz 1 Nummer 1 BAföG.\n- Dir steht wegen § 10 Absatz 3 BAföG keine Förderung zu.\n- Diese Ausbildung ist im Einzelfall zwingend nötig, damit du ins Erwerbsleben eingegliedert wirst.\n- Ohne Leistungen zum Lebensunterhalt droht der Abbruch der Ausbildung.\nIn diesem Fall gibt es die Leistungen als Zuschuss, also nicht als Darlehen.\nFür den Monat, in dem du die Ausbildung beginnst, können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. Das heißt: als Darlehen, soweit in diesem Monat voraussichtlich Einnahmen anfallen. Die Leistungen nach Satz 1 sind nachrangig: Zuerst kommen die Leistungen nach Absatz 2."}],"beispiel":{"titel":"Studentin wird schwanger","text":"Hanna studiert in Leipzig. Ihr Studium ist nach dem BAföG förderfähig. Deshalb hat sie nach § 7 Absatz 5 SGB II keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld für ihren Lebensunterhalt. Nun ist sie schwanger. Nach § 27 Absatz 2 SGB II bekommt sie nach der 12. Schwangerschaftswoche trotzdem eine Leistung in Höhe des Mehrbedarfs für Schwangere nach § 21 Absatz 2, soweit ihr Einkommen und Vermögen diesen Mehrbedarf nicht decken. Dazu kommt eine Leistung in Höhe der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (§ 24 Absatz 3 Nummer 2)."},"wichtig":["Die Leistungen nach § 27 gelten nicht als Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1.","Für Regelbedarf, Unterkunft und Heizung gibt es bei besonderer Härte ein Darlehen; einen Zuschuss nur im Sonderfall von Absatz 3 Satz 2.","Im Monat, in dem die Ausbildung beginnt, können Leistungen als Darlehen erbracht werden, soweit in diesem Monat voraussichtlich Einnahmen anfallen (Absatz 3 Satz 3)."],"begriffe":[{"wort":"Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5","erklaerung":"Vor allem Menschen in einer Ausbildung, die nach dem BAföG dem Grunde nach förderfähig ist, zum Beispiel im Studium, sowie bestimmte Auszubildende nach dem SGB III."},{"wort":"besondere Härte","erklaerung":"Ein Ausschluss von Leistungen, der im Einzelfall besonders schwer wiegt. Absatz 3 Satz 2 nennt einen solchen Fall; im Übrigen entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das du bekommst und später zurückzahlen musst."},{"wort":"Zuschuss","erklaerung":"Geld, das du nicht zurückzahlen musst."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich als Studentin oder Student Grundsicherungsgeld?","antwort":"Ist dein Studium nach dem BAföG förderfähig, bekommst du nach § 7 Absatz 5 SGB II grundsätzlich keine Leistungen für den Lebensunterhalt. Nach § 27 SGB II gibt es aber Leistungen in Höhe bestimmter Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende, und bei besonderer Härte ein Darlehen. Ausnahmen vom Ausschluss regelt § 7 Absatz 6 SGB II."},{"frage":"Muss ich das Härtefall-Geld als Student zurückzahlen?","antwort":"In der Regel ja: Leistungen bei besonderer Härte gibt es nach § 27 Absatz 3 SGB II als Darlehen. Als Zuschuss gibt es sie nur im Sonderfall von Absatz 3 Satz 2. Wann ein Darlehen zurückzuzahlen ist, regelt § 42a SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Ausschluss von Auszubildenden (Absatz 5) und Ausnahmen davon (Absatz 6)"},{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarfe"},{"norm":"§ 24 SGB II","warum":"Erstausstattungen und Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen"},{"norm":"§ 42a SGB II","warum":"Rückzahlung von Darlehen, bei § 27 erst nach Abschluss der Ausbildung"},{"norm":"§ 10 BAföG","warum":"Altersgrenze beim BAföG (Absatz 3)"},{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Bedarf für Schülerinnen und Schüler"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Bedarf für Studierende; Absatz 1 Nummer 1 nennt bestimmte Fachschulklassen, Abendgymnasien und Kollegs"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen eine Ausbildung oder Sie studieren.\nFür Ihre Ausbildung kann es BAföG geben.\nDann bekommen Sie meistens kein Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nAber Sie können Geld für einen Mehr-Bedarf bekommen.\nZum Beispiel in der Schwangerschaft.\nOder Sie erziehen Ihre Kinder allein.\nSie bekommen auch Geld für die Erst-Ausstattung bei einer Geburt.\nManchmal ist Ihre Lage besonders schwer.\nDann können Sie auch Geld für Essen und Miete bekommen.\nDieses Geld ist meistens ein Darlehen.\nDarlehen heißt: Sie zahlen das Geld später zurück."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"28","bezeichnung":"§ 28 SGB II","titel_amtlich":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/28/","original":[{"nr":"1","text":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler)."},{"nr":"2","text":"Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für\n\n1. Schulausflüge und\n2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.\nFür Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, gilt Satz 1 entsprechend."},{"nr":"3","text":"Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf ist § 34 Absatz 3 und 3a des Zwölften Buches mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a des Zwölften Buches anzuerkennende Bedarf für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar zu berücksichtigen ist."},{"nr":"4","text":"Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen, und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung."},{"nr":"5","text":"Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an."},{"nr":"6","text":"Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für\n\n1. Schülerinnen und Schüler und\n2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.\nFür Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet."},{"nr":"7","text":"Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an\n\n1. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,\n2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und\n3. Freizeiten.\nNeben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus den Leistungen nach Satz 1 und aus dem Regelbedarf zu bestreiten."}],"erklaerung":{"nr":"28","titel_einfach":"Bildung und Teilhabe: was Kinder zusätzlich bekommen","kurz":"Nach § 28 SGB II gibt es für Kinder und junge Menschen neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen und 15 Euro im Monat für Freizeit.","relevanz":3,"fuer_wen":["Eltern","Studierende/Schüler","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden neben dem Regelbedarf gesondert Bedarfe für Bildung und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt. Was genau, regeln die Absätze 2 bis 7. Bedarfe für Bildung gibt es nur für Schülerinnen und Schüler. Das sind Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also unter 25 sind), eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Für Kinder in Kita oder Kindertagespflege gelten aber die Regeln zu Ausflügen und Fahrten (Absatz 2) und zum Mittagessen (Absatz 6) entsprechend."},{"nr":"2","einfach":"Für Schülerinnen und Schüler werden die tatsächlichen Kosten anerkannt für\n1. Schulausflüge und\n2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.\nFür Kinder, die eine Kita besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, gilt das entsprechend."},{"nr":"3","einfach":"Für den persönlichen Schulbedarf gilt § 34 Absatz 3 und 3a SGB XII entsprechend. Dort ist geregelt, wie hoch dieser Bedarf ist. Der Bedarf für das erste Schulhalbjahr wird in der Regel zum 1. August berücksichtigt, der für das zweite Schulhalbjahr in der Regel zum 1. Februar."},{"nr":"4","einfach":"Ist dein Kind auf eine Schülerbeförderung angewiesen, um die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs zu erreichen, werden die nötigen tatsächlichen Kosten dafür berücksichtigt. Das gilt, soweit nicht andere die Kosten übernehmen. Als nächstgelegene Schule gilt auch eine Schule, die wegen ihres Profils gewählt wurde. Voraussetzung: Aus dem Profil folgt eine besondere inhaltliche oder organisatorische Gestaltung des Unterrichts. Das sind vor allem Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil, bilinguale Schulen und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung."},{"nr":"5","einfach":"Für Schülerinnen und Schüler wird außerdem eine angemessene Lernförderung berücksichtigt, die die Angebote der Schule ergänzt. Voraussetzung: Sie ist geeignet und zusätzlich nötig, damit dein Kind die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmungen erreicht. Ob die Versetzung gefährdet ist, spielt dabei keine Rolle."},{"nr":"6","einfach":"Nimmt dein Kind an einem gemeinsamen Mittagessen teil, werden die Kosten dafür berücksichtigt. Das gilt für\n1. Schülerinnen und Schüler und\n2. Kinder, die eine Kita besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden.\nBei Schülerinnen und Schülern muss das Mittagessen in schulischer Verantwortung angeboten werden oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart sein. Dann richtet sich der monatliche Bedarf nach der Zahl der Schultage in dem Bundesland, in dem dein Kind zur Schule geht."},{"nr":"7","einfach":"Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden pauschal 15 Euro im Monat berücksichtigt. Das gilt für Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also unter 18 sind), wenn tatsächlich Kosten entstehen für\n1. Aktivitäten in Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,\n2. Unterricht in künstlerischen Fächern, zum Beispiel Musikunterricht, und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und\n3. Freizeiten.\nDaneben können weitere tatsächliche Kosten berücksichtigt werden, wenn sie mit diesen Aktivitäten zusammenhängen. Voraussetzung: Es ist im Einzelfall nicht zumutbar, sie aus den 15 Euro und aus dem Regelbedarf zu bezahlen."}],"beispiel":{"titel":"Klassenfahrt und Fußballverein","text":"Mila ist 10 Jahre alt und geht in Dortmund zur Schule. Ihre Familie bekommt Grundsicherungsgeld. Milas Klasse fährt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen 3 Tage ins Schullandheim; das kostet 180 Euro. Nach § 28 Absatz 2 SGB II werden diese tatsächlichen Kosten anerkannt. Außerdem spielt Mila im Fußballverein, der Beitrag kostet 12 Euro im Monat. Weil dafür tatsächlich Kosten entstehen, werden nach Absatz 7 pauschal 15 Euro im Monat berücksichtigt."},"wichtig":["Bildungsleistungen gibt es nur für Schüler unter 25 ohne Ausbildungsvergütung; Ausflüge und Mittagessen gibt es entsprechend auch für Kinder in Kita oder Kindertagespflege.","Für die Lernförderung kommt es nicht darauf an, ob die Versetzung gefährdet ist.","Die 15 Euro im Monat für Sport, Musik, Kultur oder Freizeiten gibt es nur für unter 18-Jährige und nur, wenn tatsächlich Kosten entstehen."],"begriffe":[{"wort":"Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben","erklaerung":"Mitmachen im Alltag der Gemeinschaft, etwa in Sportverein, Musikschule oder bei Ferienfreizeiten."},{"wort":"Lernförderung","erklaerung":"Zusätzliche Unterstützung beim Lernen neben dem Unterricht, etwa Nachhilfe."},{"wort":"Kindertagespflege","erklaerung":"Die Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater."},{"wort":"persönlicher Schulbedarf","erklaerung":"Dinge, die ein Kind selbst für die Schule braucht, zum Beispiel Schulranzen, Hefte und Stifte."},{"wort":"Freizeiten","erklaerung":"Gemeinsame Fahrten oder Aufenthalte einer Gruppe in der Freizeit, etwa ein Ferienlager."}],"fragen":[{"frage":"Bezahlt das Jobcenter die Klassenfahrt?","antwort":"Nach § 28 Absatz 2 SGB II werden für Schülerinnen und Schüler die tatsächlichen Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anerkannt. Für Kinder in Kita oder Kindertagespflege gilt das entsprechend."},{"frage":"Gibt es vom Jobcenter Geld für Nachhilfe?","antwort":"Ja, als Lernförderung nach § 28 Absatz 5 SGB II – wenn sie die Schule ergänzt, angemessen und geeignet ist und zusätzlich nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine Versetzungsgefährdung ist dafür nicht nötig."},{"frage":"Wie viel gibt es für Sportverein oder Musikschule?","antwort":"Nach § 28 Absatz 7 SGB II pauschal 15 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche unter 18, wenn tatsächlich Kosten entstehen. Weitere Kosten können im Einzelfall berücksichtigt werden, wenn es nicht zumutbar ist, sie aus den 15 Euro und dem Regelbedarf zu bezahlen."}],"verweise":[{"norm":"§ 19 SGB II","warum":"Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 29 SGB II","warum":"Wie die Leistungen erbracht werden, etwa als Gutschein oder Direktzahlung"},{"norm":"§ 34 SGB XII","warum":"Höhe des persönlichen Schulbedarfs"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Bildung und Teilhabe auch ohne eigene Bedarfsgemeinschaft (Absatz 2 Satz 3)"},{"norm":"§ 6b BKGG","warum":"Bildung und Teilhabe für Kinder in Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Familie bekommt Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld)?\nDann kann Ihr Kind zusätzlich Geld für Bildung und Freizeit bekommen.\nDas Geld gibt es zum Beispiel für Klassen-Fahrten und Schul-Ausflüge.\nEs gibt auch Geld für Schul-Sachen.\nDieses Geld gibt es meistens im August und im Februar.\nManche Kinder brauchen einen Bus zur Schule.\nDann kann es Geld für die Fahrt geben.\nManche Kinder brauchen Nachhilfe.\nAuch dafür kann es Geld geben.\nEs gibt auch Geld für das Mittag-Essen in Schule oder Kita.\nKinder unter 18 Jahren bekommen 15 Euro im Monat.\nDas Geld ist für Sport, Musik oder Freizeit.\nEs gibt das Geld nur bei echten Kosten."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"29","bezeichnung":"§ 29 SGB II","titel_amtlich":"Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/29/","original":[{"nr":"1","text":"Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch\n\n1. Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen,\n2. Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter) oder\n3. Geldleistungen.\nDie kommunalen Träger bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen erbracht. Die kommunalen Träger können mit Anbietern pauschal abrechnen."},{"nr":"2","text":"Werden die Bedarfe durch Gutscheine gedeckt, gelten die Leistungen mit Ausgabe des jeweiligen Gutscheins als erbracht. Die kommunalen Träger gewährleisten, dass Gutscheine bei geeigneten vorhandenen Anbietern oder zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angebote eingelöst werden können. Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden. Die Gültigkeit von Gutscheinen ist angemessen zu befristen. Im Fall des Verlustes soll ein Gutschein erneut in dem Umfang ausgestellt werden, in dem er noch nicht in Anspruch genommen wurde."},{"nr":"3","text":"Werden die Bedarfe durch Direktzahlungen an Anbieter gedeckt, gelten die Leistungen mit der Zahlung als erbracht. Eine Direktzahlung ist für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus möglich."},{"nr":"4","text":"Werden die Leistungen für Bedarfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 durch Geldleistungen erbracht, erfolgt dies\n\n1. monatlich in Höhe der im Bewilligungszeitraum bestehenden Bedarfe oder\n2. nachträglich durch Erstattung verauslagter Beträge."},{"nr":"5","text":"Im Einzelfall kann ein Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangt werden. Soweit der Nachweis nicht geführt wird, soll die Bewilligungsentscheidung widerrufen werden."},{"nr":"6","text":"Abweichend von den Absätzen 1 bis 4 können Leistungen nach § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gesammelt für Schülerinnen und Schüler an eine Schule ausgezahlt werden, wenn die Schule\n\n1. dies bei dem örtlich zuständigen kommunalen Träger (§ 36 Absatz 3) beantragt,\n2. die Leistungen für die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler verauslagt und\n3. sich die Leistungsberechtigung von den Leistungsberechtigten nachweisen lässt.\nDer kommunale Träger kann mit der Schule vereinbaren, dass monatliche oder schulhalbjährliche Abschlagszahlungen geleistet werden."}],"erklaerung":{"nr":"29","titel_einfach":"Wie Leistungen für Bildung und Teilhabe ausgezahlt werden","kurz":"Nach § 29 SGB II bestimmt der kommunale Träger (Stadt oder Kreis), ob es Leistungen für Bildung und Teilhabe als Gutschein, Zahlung an den Anbieter oder Geld gibt; Schulbedarf und Schulfahrkosten gibt es als Geld.","relevanz":2,"fuer_wen":["Eltern","Leistungsberechtigte","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen und Freizeitaktivitäten wie Sport oder Musik (§ 28 Absatz 2 und 5 bis 7 SGB II) gibt es Leistungen in einer dieser Formen:\n1. als Sach- oder Dienstleistung, vor allem als Gutschein auf den Namen deines Kindes,\n2. als Zahlung direkt an den Anbieter, zum Beispiel an den Sportverein oder die Schule, oder\n3. als Geld.\nWelche Form es gibt, bestimmt der kommunale Träger. Das ist in der Regel deine kreisfreie Stadt oder dein Kreis (§ 6 SGB II). Je nach Ort kümmert sich darum das Jobcenter oder ein Amt der Stadt oder des Kreises. Den persönlichen Schulbedarf und die Fahrkosten zur Schule (§ 28 Absatz 3 und 4 SGB II) gibt es als Geld. Mit Anbietern darf der kommunale Träger pauschal abrechnen."},{"nr":"2","einfach":"Bekommst du einen Gutschein, gilt die Leistung als erbracht, sobald du den Gutschein bekommst. Der kommunale Träger muss dafür sorgen, dass du den Gutschein bei geeigneten Anbietern, die es schon gibt, oder bei seinen eigenen Angeboten einlösen kannst. Gutscheine können im Voraus für den ganzen Bewilligungszeitraum ausgegeben werden. Ihre Gültigkeit muss angemessen befristet sein. Verlierst du einen Gutschein, soll er neu ausgestellt werden – so weit, wie er noch nicht genutzt war."},{"nr":"3","einfach":"Wird direkt an den Anbieter gezahlt, gilt die Leistung mit dieser Zahlung als erbracht. Die Zahlung an den Anbieter ist auch im Voraus für den ganzen Bewilligungszeitraum möglich."},{"nr":"4","einfach":"Gibt es die Leistungen für Ausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagessen oder Freizeitaktivitäten als Geld, dann auf eine dieser Arten:\n1. jeden Monat in Höhe des Bedarfs, der im Bewilligungszeitraum besteht, oder\n2. nachträglich: Du bekommst Beträge erstattet, die du vorher selbst ausgelegt hast."},{"nr":"5","einfach":"Im Einzelfall kann verlangt werden, dass du nachweist: Die Leistung wurde für den vorgesehenen Zweck verwendet. Soweit du diesen Nachweis nicht bringst, soll die Bewilligung widerrufen werden."},{"nr":"6","einfach":"Abweichend von den Absätzen 1 bis 4 kann das Geld für Schulausflüge gesammelt an eine Schule gezahlt werden. Das geht, wenn die Schule:\n1. das beim kommunalen Träger beantragt, der nach § 36 Absatz 3 SGB II zuständig ist,\n2. das Geld für die berechtigten Schülerinnen und Schüler vorstreckt und\n3. sich von den Berechtigten nachweisen lässt, dass sie Anspruch auf die Leistung haben.\nDer kommunale Träger kann mit der Schule vereinbaren, dass sie monatlich oder pro Schulhalbjahr Abschläge bekommt."}],"beispiel":{"titel":"Gutschein für den Sportverein verloren","text":"Mila ist 9 und spielt Fußball im Verein. In ihrer Stadt gibt es die Leistung für Freizeitaktivitäten als Gutschein, ausgegeben im Voraus für den ganzen Bewilligungszeitraum. Nach 4 Monaten verliert Milas Mutter den Gutschein. Nach § 29 Absatz 2 SGB II soll ein neuer Gutschein ausgestellt werden – für den Teil, der noch nicht genutzt war."},"wichtig":["Ob du einen Gutschein, eine Zahlung an den Anbieter oder Geld bekommst, bestimmt der kommunale Träger (Stadt oder Kreis); persönlichen Schulbedarf und Fahrkosten zur Schule gibt es als Geld.","Im Einzelfall kann ein Nachweis verlangt werden, dass die Leistung für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde; soweit er fehlt, soll die Bewilligung widerrufen werden."],"begriffe":[{"wort":"kommunaler Träger","erklaerung":"In der Regel die kreisfreie Stadt oder der Kreis. Sie sind nach § 6 SGB II für bestimmte Leistungen zuständig, unter anderem für Bildung und Teilhabe."},{"wort":"personalisierter Gutschein","erklaerung":"Ein Gutschein, der auf den Namen des berechtigten Kindes ausgestellt ist."},{"wort":"Direktzahlung","erklaerung":"Das Geld geht nicht an dich, sondern direkt an den Anbieter, etwa an den Verein oder die Nachhilfe."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den dir die Leistungen bewilligt wurden. Wie lang er ist, regelt § 41 Absatz 3 SGB II."},{"wort":"verauslagen","erklaerung":"Geld vorstrecken, das man später zurückbekommt."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich das Geld für Bildung und Teilhabe bar oder als Gutschein?","antwort":"Das bestimmt nach § 29 Absatz 1 SGB II der kommunale Träger, also in der Regel deine Stadt oder dein Kreis: Gutschein, Zahlung an den Anbieter oder Geld. Persönlichen Schulbedarf und Fahrkosten zur Schule gibt es als Geld."},{"frage":"Was passiert, wenn ich einen Gutschein für Bildung und Teilhabe verliere?","antwort":"Nach § 29 Absatz 2 SGB II soll der Gutschein neu ausgestellt werden – in dem Umfang, in dem er noch nicht genutzt war."},{"frage":"Muss ich nachweisen, wofür ich das Geld für Bildung und Teilhabe ausgegeben habe?","antwort":"Im Einzelfall kann das verlangt werden (§ 29 Absatz 5 SGB II). Soweit du den Nachweis nicht bringst, soll die Bewilligung widerrufen werden."}],"verweise":[{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Welche Bedarfe für Bildung und Teilhabe es gibt"},{"norm":"§ 30 SGB II","warum":"Erstattung, wenn du selbst in Vorleistung gegangen bist"},{"norm":"§ 36 SGB II","warum":"Zuständigkeit bei gesammelter Zahlung an die Schule (Absatz 3)"},{"norm":"§ 40 SGB II","warum":"Rückforderung von Gutscheinen und Leistungen für Bildung und Teilhabe (Absatz 6)"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Kind kann Geld für Bildung und Freizeit bekommen.\nZum Beispiel für Klassen-Fahrten, Mittag-Essen oder den Sport-Verein.\nDie Stadt oder der Kreis entscheidet, wie Sie das bekommen.\nDas kann auch das Jobcenter für die Stadt oder den Kreis machen.\nEs gibt 3 Möglichkeiten.\nSie bekommen einen Gutschein.\nOder das Amt zahlt direkt an den Verein oder die Schule.\nOder Sie bekommen Geld.\nFür Schul-Sachen bekommen Sie Geld.\nFür die Fahrt zur Schule bekommen Sie auch Geld.\nSie haben einen Gutschein verloren?\nDann sollen Sie einen neuen Gutschein bekommen.\nDer neue Gutschein gilt für den Teil, den Sie noch nicht genutzt haben.\nManchmal müssen Sie zeigen: Das Geld war für diesen Zweck."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"30","bezeichnung":"§ 30 SGB II","titel_amtlich":"Berechtigte Selbsthilfe","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/30/","original":[{"nr":null,"text":"Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der kommunale Träger zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit\n\n1. unbeschadet des Satzes 2 die Voraussetzungen einer Leistungsgewährung zur Deckung der Bedarfe im Zeitpunkt der Selbsthilfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 vorlagen und\n2. zum Zeitpunkt der Selbsthilfe der Zweck der Leistung durch Erbringung als Sach- oder Dienstleistung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen war.\nWar es dem Leistungsberechtigten nicht möglich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, gilt dieser als zum Zeitpunkt der Selbstvornahme gestellt."}],"erklaerung":{"nr":"30","titel_einfach":"Erstattung, wenn du Bildung und Teilhabe selbst bezahlst","kurz":"Nach § 30 SGB II muss der kommunale Träger (Stadt oder Kreis) selbst bezahlte Kosten für Bildung und Teilhabe tragen, wenn ein Anspruch bestand und eine Sachleistung ohne dein Verschulden nicht rechtzeitig möglich war.","relevanz":2,"fuer_wen":["Eltern","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal zahlst du selbst an einen Anbieter, zum Beispiel für einen Ausflug, die Nachhilfe oder das Mittagessen. Das nennt das Gesetz „Selbsthilfe“. Dann muss der kommunale Träger dir die berücksichtigungsfähigen Kosten erstatten. Das ist in der Regel deine kreisfreie Stadt oder dein Kreis; je nach Ort erledigt das Jobcenter diese Aufgabe für ihn. Das gilt, soweit diese beiden Bedingungen erfüllt sind:\n1. Als du gezahlt hast, lagen die Voraussetzungen für die Leistung vor – für Ausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagessen oder Freizeitaktivitäten (§ 28 Absatz 2 und 5 bis 7 SGB II). Ein noch fehlender Antrag kann nach Satz 2 unschädlich sein.\n2. Als du gezahlt hast, war der Zweck mit einer Sach- oder Dienstleistung, etwa einem Gutschein, nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen – und das war nicht deine Schuld.\nKonntest du den Antrag nicht rechtzeitig stellen, gilt er als an dem Tag gestellt, an dem du selbst gezahlt hast."}],"beispiel":{"titel":"Klassenfahrt selbst bezahlt","text":"Die Schule von Jonas verlangt die Kosten für eine Klassenfahrt bis zum 15. März. Seine Mutter Petra bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und hat rechtzeitig Leistungen für die Klassenfahrt beantragt. Jonas erfüllt die Voraussetzungen. Das Jobcenter entscheidet aber erst nach dem 15. März. Damit Jonas mitfahren kann, zahlt Petra selbst. Sie konnte ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig einen Gutschein oder eine Zahlung an die Schule bekommen. Deshalb müssen ihr die berücksichtigungsfähigen Kosten erstattet werden."},"wichtig":["Die Erstattung gibt es nur, wenn beim Bezahlen die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen und der Zweck ohne dein eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig mit einer Sach- oder Dienstleistung zu erreichen war.","Konntest du den Antrag nicht rechtzeitig stellen, gilt er als an dem Tag gestellt, an dem du selbst gezahlt hast."],"begriffe":[{"wort":"Selbsthilfe","erklaerung":"Du zahlst selbst an den Anbieter, statt auf den Gutschein oder die Zahlung an den Anbieter zu warten."},{"wort":"berücksichtigungsfähige Aufwendungen","erklaerung":"Die Kosten, die als Bedarf für Bildung und Teilhabe anerkannt werden können."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Geld zurück, wenn ich die Klassenfahrt selbst bezahlt habe?","antwort":"Ja, wenn beim Bezahlen die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen und ein Gutschein oder eine andere Sachleistung ohne dein Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig zu bekommen war (§ 30 SGB II). Dann muss der kommunale Träger (Stadt oder Kreis) die berücksichtigungsfähigen Kosten übernehmen."},{"frage":"Was ist, wenn ich den Antrag auf Bildung und Teilhabe noch nicht gestellt hatte?","antwort":"Wenn es dir nicht möglich war, den Antrag rechtzeitig zu stellen, gilt er nach § 30 Satz 2 SGB II als an dem Tag gestellt, an dem du selbst gezahlt hast."}],"verweise":[{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Welche Bedarfe für Bildung und Teilhabe es gibt"},{"norm":"§ 29 SGB II","warum":"In welcher Form die Leistungen sonst erbracht werden"},{"norm":"§ 37 SGB II","warum":"Antrag auf Leistungen, Lernförderung muss gesondert beantragt werden"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Kind hat Anspruch auf Geld für Bildung und Freizeit.\nZum Beispiel für eine Klassen-Fahrt.\nDer Gutschein kommt aber zu spät.\nDas ist nicht Ihre Schuld.\nDeshalb bezahlen Sie selbst.\nDann muss die Stadt oder der Kreis Ihnen das Geld zurück-zahlen.\nDas kann auch das Jobcenter für die Stadt oder den Kreis machen.\nVielleicht konnten Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen.\nDann zählt der Tag, an dem Sie bezahlt haben.\nEs gibt Bedingungen.\nZum Beispiel muss Ihr Kind wirklich Anspruch auf das Geld haben."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"31","bezeichnung":"§ 31 SGB II","titel_amtlich":"Pflichtverletzungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/31/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis\n\n1. die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,\n2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,\n3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, einen Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.\nDies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."},{"nr":"2","text":"Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn\n\n1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen,\n2. sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,\n3. ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder\n4. sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen."}],"erklaerung":{"nr":"31","titel_einfach":"Was beim Jobcenter als Pflichtverletzung gilt","kurz":"Nach § 31 SGB II verletzt du als Erwerbsfähiger mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Pflichten, wenn du etwa zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnst, trotz schriftlicher Belehrung oder Kenntnis der Folgen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bist erwerbsfähig. Dann verletzt du deine Pflichten, wenn du eines der folgenden Dinge tust – obwohl man dich schriftlich über die Folgen belehrt hat oder du die Folgen kanntest:\n1. Du weist die Eigenbemühungen nicht nach, die das Jobcenter (im Gesetz: die Agentur für Arbeit) von dir verlangt.\n2. Du weigerst dich, eine zumutbare Arbeit, eine zumutbare Ausbildung oder ein zumutbares nach § 16e SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis anzufangen oder weiterzumachen. Oder du verhinderst durch dein Verhalten, dass es dazu kommt.\n3. Du trittst eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht an, brichst sie ab oder gibst Anlass dafür, dass sie abgebrochen wird. Das gilt auch für einen Integrationskurs (§ 43 Aufenthaltsgesetz) und eine berufsbezogene Deutschsprachförderung (§ 45a Aufenthaltsgesetz).\nDas gilt nicht, wenn du einen wichtigen Grund für dein Verhalten erklärst und nachweist."},{"nr":"2","einfach":"Eine Pflichtverletzung liegt auch vor, wenn du erwerbsfähig bist und:\n1. du nach deinem 18. Geburtstag dein Einkommen oder Vermögen absichtlich verringert hast, um Grundsicherungsgeld zu bekommen oder mehr davon zu bekommen,\n2. du dich weiter unwirtschaftlich verhältst, obwohl man dich über die Folgen belehrt hat oder du die Folgen kanntest,\n3. dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit nach dem SGB III eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs festgestellt hat, oder\n4. du die Voraussetzungen des SGB III für eine Sperrzeit erfüllst, die zum Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt."}],"beispiel":{"titel":"Zumutbare Stelle abgelehnt","text":"Tom bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und ist erwerbsfähig. Das Jobcenter schickt ihm ein Stellenangebot als Lagerhelfer, das für ihn zumutbar ist. Im Schreiben wird er schriftlich über die Folgen belehrt, wenn er die Stelle nicht antritt. Tom lehnt ab, ohne einen wichtigen Grund darzulegen und nachzuweisen. Das ist nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 SGB II eine Pflichtverletzung. Welche Folgen sie hat, regelt § 31a SGB II."},"wichtig":["Eine Pflichtverletzung nach Absatz 1 setzt voraus, dass du schriftlich über die Folgen belehrt wurdest oder sie kanntest.","Hast du einen wichtigen Grund für dein Verhalten, musst du ihn selbst darlegen und nachweisen – dann liegt keine Pflichtverletzung nach Absatz 1 vor."],"begriffe":[{"wort":"erwerbsfähig","erklaerung":"Du kannst mindestens 3 Stunden am Tag unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts arbeiten. Die genaue Regel steht in § 8 SGB II."},{"wort":"Belehrung über die Rechtsfolgen","erklaerung":"Ein Hinweis, meist im Schreiben des Jobcenters, welche Folgen es hat, wenn du eine Pflicht nicht erfüllst."},{"wort":"Eigenbemühungen","erklaerung":"Was du selbst tun sollst, um Arbeit zu finden – zum Beispiel eine bestimmte Zahl von Bewerbungen schreiben."},{"wort":"wichtiger Grund","erklaerung":"Ein Grund, der dein Verhalten rechtfertigt. Das Gesetz zählt hier keine Gründe auf; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"wort":"Sperrzeit","erklaerung":"Eine Zeit, in der Arbeitslosengeld nach dem SGB III nicht gezahlt wird, etwa weil man ohne wichtigen Grund selbst gekündigt hat. Die Voraussetzungen stehen in § 159 SGB III."}],"fragen":[{"frage":"Was gilt beim Jobcenter als Pflichtverletzung?","antwort":"Nach § 31 SGB II zum Beispiel: geforderte Eigenbemühungen nicht nachweisen, eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung ablehnen oder eine zumutbare Maßnahme abbrechen – jeweils trotz Belehrung über die Folgen. Dazu kommen die Fälle in Absatz 2, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld."},{"frage":"Wird Grundsicherungsgeld gekürzt, wenn ich eine Arbeit ablehne?","antwort":"Lehnst du eine zumutbare Arbeit ab, obwohl du über die Folgen belehrt wurdest, ist das nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 SGB II eine Pflichtverletzung – außer du legst einen wichtigen Grund dar und weist ihn nach. Wie stark gekürzt wird, regelt § 31a SGB II."},{"frage":"Was zählt als wichtiger Grund beim Jobcenter?","antwort":"Das sagt § 31 SGB II nicht. Er regelt nur, dass du den wichtigen Grund selbst darlegen und nachweisen musst. Was im Einzelfall reicht, entscheiden im Streit die Gerichte."}],"verweise":[{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Welche Folgen eine Pflichtverletzung hat"},{"norm":"§ 31b SGB II","warum":"Ab wann und wie lange gekürzt wird"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Folgen, wenn du Termine beim Jobcenter versäumst"},{"norm":"§ 10 SGB II","warum":"Welche Arbeit und welche Maßnahmen zumutbar sind"},{"norm":"§ 16e SGB II","warum":"Geförderte Arbeitsverhältnisse für Langzeitleistungsbeziehende"},{"norm":"§ 43 AufenthG","warum":"Integrationskurs"},{"norm":"§ 45a AufenthG","warum":"Berufsbezogene Deutschsprachförderung"},{"norm":"§ 159 SGB III","warum":"Wann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eintritt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nSie können arbeiten.\nDann haben Sie Pflichten.\nDas Jobcenter erklärt Ihnen schriftlich die Folgen.\nSie müssen zeigen: Ich suche Arbeit.\nSie müssen eine passende Arbeit annehmen.\nSie müssen bei passenden Kursen mitmachen.\nSie machen das nicht?\nDann ist das eine Pflicht-Verletzung.\nPflicht-Verletzung heißt: Sie haben eine Pflicht nicht erfüllt.\nVielleicht haben Sie einen wichtigen Grund.\nDann müssen Sie den Grund erklären und beweisen.\nDann ist es keine Pflicht-Verletzung.\nEs gibt noch mehr Fälle.\nZum Beispiel: Sie geben als Erwachsener absichtlich Ihr Geld aus, um Grundsicherungs-Geld zu bekommen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz: „obwohl du die Folgen kanntest“ unterschlug die schriftliche Belehrung als gleichwertige Voraussetzung – wer schriftlich belehrt wurde, kann sich nicht darauf berufen, die Folgen nicht gekannt zu haben. Wortlautnah ergänzt.","Abs. 1 und 2, Beispiel und Fragen gegen den Wortlaut geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"31a","bezeichnung":"§ 31a SGB II","titel_amtlich":"Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/31a/","original":[{"nr":"1","text":"Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Minderungen sind aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. Abweichend von Satz 1 gelten bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 3 in Fällen einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis nach § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Dritten Buches die Rechtsfolgen des § 32."},{"nr":"2","text":"Vor der Feststellung der Minderung nach Absatz 1 soll auf Verlangen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches persönlich erfolgen. Eine persönliche Anhörung soll erfolgen, wenn der Agentur für Arbeit psychische Erkrankungen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekannt sind oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, sich zu den für die Entscheidung über die Minderung erheblichen Tatsachen in einer schriftlichen Anhörung zu äußern. Eine Gelegenheit zur persönlichen Anhörung soll erfolgen, wenn ein drittes aufeinander folgendes Meldeversäumnis geprüft wird."},{"nr":"3","text":"Eine Leistungsminderung erfolgt nicht, wenn sie im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde."},{"nr":"4","text":"Leistungsminderungen bei wiederholten Pflichtverletzungen oder wiederholten Meldeversäumnissen nach § 32 sind auf insgesamt 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Die sich rechnerisch ergebenden Zahlbeträge für die Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen durch eine Leistungsminderung nicht verringert werden. Sofern sich nur aufgrund einer Leistungsminderung oder wegen des Entfalls des Leistungsanspruchs in Höhe des Regelbedarfes nach Absatz 7 rechnerisch kein Leistungsanspruch ergeben würde, wird für die Dauer der Leistungsminderung, des Entfalls oder des Entzuges Grundsicherungsgeld in Höhe von monatlich 1 Euro bewilligt."},{"nr":"5","text":"Für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten die Absätze 1 bis 4 bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechend."},{"nr":"6","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen innerhalb von vier Wochen nach Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot erhalten, in dem die Inhalte des Kooperationsplans überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden."},{"nr":"7","text":"Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen. Die Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden. In diesem Fall soll das Grundsicherungsgeld, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung erbracht wird, für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Absatz 1 Satz 2, die Absätze 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2 finden Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"31a","titel_einfach":"Wie stark das Jobcenter bei Pflichtverletzungen kürzt","kurz":"Nach § 31a SGB II wird das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert; die Beträge für Unterkunft und Heizung darf eine Minderung nicht verringern.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Verletzt du eine Pflicht nach § 31 SGB II, wird dein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gemindert. Die Minderung beträgt 30 Prozent des Regelbedarfs, der nach § 20 SGB II für dich gilt. Die Minderung muss aufgehoben werden, sobald du deine Pflichten erfüllst. Das gilt auch, wenn du nachträglich ernsthaft und nachhaltig erklärst, dass du ihnen künftig nachkommen wirst. Ab wann genau die Minderung endet, regelt § 31b Absatz 2 SGB II. Eine Ausnahme gilt, wenn beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit wegen eines Meldeversäumnisses eingetreten ist (§ 31 Absatz 2 Nummer 3 SGB II, § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 SGB III). Dann gelten stattdessen die Folgen aus § 32 SGB II."},{"nr":"2","einfach":"Bevor das Jobcenter eine Minderung feststellt, gibt es eine Anhörung nach § 24 SGB X. Du kannst dich also zu den Tatsachen äußern. Wenn du es verlangst, soll die Anhörung persönlich stattfinden. Persönlich angehört werden sollst du auch, wenn das Jobcenter (im Gesetz: die Agentur für Arbeit) von einer psychischen Erkrankung bei dir weiß. Das gilt ebenso, wenn es andere Anhaltspunkte gibt, dass du dich in einer schriftlichen Anhörung nicht zu den wichtigen Tatsachen äußern kannst. Prüft das Jobcenter ein drittes Meldeversäumnis in Folge, soll es dir Gelegenheit geben, persönlich angehört zu werden."},{"nr":"3","einfach":"Es gibt keine Minderung, wenn sie in deinem Einzelfall eine außergewöhnliche Härte wäre. Was genau darunter fällt, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte."},{"nr":"4","einfach":"Verletzt du mehrmals deine Pflichten oder versäumst du mehrmals Termine nach § 32 SGB II, darf insgesamt höchstens um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden. Die Beträge, die rechnerisch für deine Unterkunft und Heizung gezahlt werden, darf eine Minderung nicht verringern. Würde sich nur wegen einer Minderung oder wegen des Wegfalls des Regelbedarfs nach Absatz 7 rechnerisch gar kein Anspruch mehr ergeben, bekommst du für diese Zeit Grundsicherungsgeld von 1 Euro im Monat."},{"nr":"5","einfach":"Bist du nicht erwerbsfähig, gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend – aber nur bei 2 Pflichtverletzungen aus § 31 Absatz 2 SGB II: Du hast nach deinem 18. Geburtstag dein Einkommen oder Vermögen absichtlich verringert, um Grundsicherungsgeld zu bekommen (Nummer 1). Oder du verhältst dich trotz Belehrung weiter unwirtschaftlich (Nummer 2)."},{"nr":"6","einfach":"Bist du erwerbsfähig und noch keine 25 Jahre alt, sollst du innerhalb von 4 Wochen nach einer festgestellten Minderung ein Beratungsangebot bekommen. Dabei wird dein Kooperationsplan überprüft und bei Bedarf weitergeschrieben."},{"nr":"7","einfach":"Abweichend von der 30-Prozent-Grenze in Absatz 4 fällt dein Anspruch in Höhe des Regelbedarfs ganz weg, wenn du als erwerbsfähige Person eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmst. Dafür muss die Arbeit tatsächlich und unmittelbar möglich sein. Und du musst sie willentlich verweigern – also bewusst und gewollt. Dann soll das Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung für die ganze Bedarfsgemeinschaft direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Auch hier wird die Minderung aufgehoben, wenn du die Pflicht erfüllst oder dich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklärst (Absatz 1 Satz 2). Die Regeln zur Anhörung (Absatz 2) und zur außergewöhnlichen Härte (Absatz 3) gelten ebenfalls. Und der Regelbedarf fällt nicht weg, wenn du einen wichtigen Grund darlegst und nachweist (§ 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II). Hinweis: § 86 SGB II ordnet an, dass dieser Absatz 7 mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben wird. Der vorliegende Gesetzestext enthält ihn aber weiterhin. Ob er gilt, lässt sich aus dem Text allein nicht sicher sagen."}],"beispiel":{"titel":"Maßnahme abgebrochen","text":"Kevin ist erwerbsfähig und bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Obwohl er schriftlich über die Folgen belehrt wurde, bricht er ohne wichtigen Grund eine zumutbare Maßnahme ab. Das Jobcenter hört ihn an und stellt eine Pflichtverletzung fest. Eine außergewöhnliche Härte liegt nicht vor. Sein Grundsicherungsgeld wird um 30 Prozent seines Regelbedarfs gemindert. Das Geld für Miete und Heizung bleibt gleich. Später erklärt Kevin ernsthaft und nachhaltig, dass er künftig mitmacht. Dann muss die Minderung aufgehoben werden – ab wann genau, regelt § 31b Absatz 2 SGB II."},"wichtig":["Wegen einer Minderung darf das Jobcenter die Beträge für deine Unterkunft und Heizung nicht kürzen.","Die Minderung muss aufgehoben werden, sobald du deine Pflichten erfüllst oder dich nachträglich ernsthaft und nachhaltig bereit erklärst, sie künftig zu erfüllen.","Auch bei mehreren Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen darf insgesamt höchstens um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden; eine Ausnahme enthält Absatz 7, und nach 3 versäumten Meldeterminen in Folge kann nach § 7b Absatz 4 SGB II der ganze Anspruch entfallen."],"begriffe":[{"wort":"Regelbedarf","erklaerung":"Der monatliche Betrag für den laufenden Lebensunterhalt, etwa für Essen, Kleidung und Haushaltsstrom. Die Höhe richtet sich nach § 20 SGB II."},{"wort":"außergewöhnliche Härte","erklaerung":"Eine besonders schwere Belastung im Einzelfall, die über die normalen Folgen einer Minderung hinausgeht. Genauer bestimmt das Gesetz sie nicht."},{"wort":"Anhörung","erklaerung":"Bevor eine Behörde eine belastende Entscheidung trifft, gibt sie dir Gelegenheit, dich zu den wichtigen Tatsachen zu äußern (§ 24 SGB X)."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die zusammen leben und gemeinsam Leistungen bekommen, etwa Partner und ihre Kinder. Wer dazugehört, regelt § 7 Absatz 3 SGB II."},{"wort":"Kooperationsplan","erklaerung":"Ein Plan, den du mit dem Jobcenter gemeinsam erstellst. Er hält dein Ziel und die wichtigsten Schritte auf dem Weg in Arbeit fest (§ 15 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel kürzt das Jobcenter bei einer Pflichtverletzung?","antwort":"Nach § 31a Absatz 1 SGB II 30 Prozent des Regelbedarfs. Auch bei mehreren Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen sind es insgesamt höchstens 30 Prozent (Absatz 4). Eine Ausnahme ist die willentliche Arbeitsverweigerung nach Absatz 7."},{"frage":"Kann das Jobcenter das Grundsicherungsgeld komplett streichen?","antwort":"Nach dem vorliegenden Text von § 31a Absatz 7 SGB II fällt der Regelbedarf weg, wenn du eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufnimmst, obwohl das tatsächlich und unmittelbar möglich ist; Unterkunft und Heizung werden dabei nicht gekürzt, sollen aber direkt an den Vermieter gehen. § 86 SGB II ordnet allerdings die Aufhebung von Absatz 7 mit Ablauf des 27. März 2026 an – der Gesetzestext enthält ihn trotzdem weiterhin. Ganz entfallen kann der Leistungsanspruch außerdem nach § 7b Absatz 4 SGB II, wenn du 3 Meldeaufforderungen in Folge trotz Belehrung ohne wichtigen Grund nicht nachkommst."},{"frage":"Werde ich vor einer Kürzung persönlich angehört?","antwort":"Wenn du es verlangst, soll die Anhörung persönlich stattfinden (§ 31a Absatz 2 SGB II). Weiß das Jobcenter von einer psychischen Erkrankung oder gibt es Anhaltspunkte, dass du dich schriftlich nicht äußern kannst, soll es dich auch ohne dein Verlangen persönlich anhören."}],"verweise":[{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Was als Pflichtverletzung gilt"},{"norm":"§ 31b SGB II","warum":"Ab wann und wie lange gemindert wird"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Minderung bei Meldeversäumnissen"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Höhe des Regelbedarfs"},{"norm":"§ 15 SGB II","warum":"Potenzialanalyse und Kooperationsplan"},{"norm":"§ 24 SGB X","warum":"Anhörung vor belastenden Entscheidungen"},{"norm":"§ 159 SGB III","warum":"Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, auch wegen Meldeversäumnis"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nSie haben eine Pflicht verletzt.\nDann bekommen Sie weniger Geld.\nDas Jobcenter kürzt 30 Prozent vom Regel-Bedarf.\nRegel-Bedarf ist das Geld für Essen, Kleidung und Strom.\nDas Geld für Miete und Heizung bleibt gleich.\nAuch bei mehreren Pflicht-Verletzungen kürzt das Jobcenter höchstens 30 Prozent.\nEs gibt eine Ausnahme.\nSie lehnen eine passende Arbeit absichtlich ab.\nDie Arbeit ist sofort möglich.\nDann fällt der Regel-Bedarf ganz weg.\nOb diese Ausnahme heute noch gilt, ist nicht ganz klar.\nSie erfüllen Ihre Pflicht wieder.\nOder Sie sagen ernsthaft: Ich erfülle meine Pflicht.\nDann muss das Jobcenter die Kürzung beenden.\nBei einer sehr großen Härte kürzt das Jobcenter nicht.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["wichtig 3 und Frage „komplett streichen“: „insgesamt höchstens 30 Prozent auch bei mehreren Meldeversäumnissen“ und „Unterkunft und Heizung bleiben“ ließen den Schluss zu, mehr könne nie wegfallen. Nach 3 versäumten Meldeterminen in Folge gilt man nach § 7b Abs. 4 SGB II (auf den § 32 Abs. 3 verweist) als nicht erreichbar, der ganze Anspruch kann entfallen – als Verweis ergänzt.","pruefung.status „unsicher“ wegen § 86 SGB II (angeordnete Aufhebung von Abs. 7) bewusst unverändert gelassen; Abs. 1–7, Beispiel und 1-Euro-Regel (Abs. 4 Satz 3) sonst geprüft."]}},"pruefung":{"status":"unsicher","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"31b","bezeichnung":"§ 31b SGB II","titel_amtlich":"Beginn und Dauer der Minderung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/31b/","original":[{"nr":"1","text":"Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die Minderung mit Beginn der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein. Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig."},{"nr":"2","text":"Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. In den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 2 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats."},{"nr":"3","text":"In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung nach Ablauf eines Minderungszeitraums von einem Monat aufgehoben, wenn die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten. Absatz 1 Satz 1 und 3 ist entsprechend anzuwenden."},{"nr":"4","text":"Während der Minderung des Auszahlungsanspruchs besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches."}],"erklaerung":{"nr":"31b","titel_einfach":"Ab wann und wie lange das Jobcenter kürzt","kurz":"Nach § 31b SGB II beginnt eine Minderung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) im Monat nach dem Bescheid und dauert 3 Monate; erfüllst du deine Pflichten, endet sie früher, frühestens nach 1 Monat.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Minderung deines Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) beginnt mit dem Kalendermonat, der auf das Wirksamwerden des Bescheids folgt. Gemeint ist der Bescheid, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung feststellt. Ist beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eingetreten oder dein Anspruch erloschen (§ 31 Absatz 2 Nummer 3 SGB II), beginnt die Minderung mit dem Beginn der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III. Das Jobcenter darf eine Minderung nur innerhalb von 6 Monaten nach der Pflichtverletzung feststellen."},{"nr":"2","einfach":"Die Minderung dauert 3 Monate. Erfüllst du deine Pflichten oder erklärst du ernsthaft und nachhaltig, dass du ihnen künftig nachkommst (§ 31a Absatz 1 Satz 2 SGB II), wird die Minderung aufgehoben. Hat sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 1 Monat gedauert, wird sie ab diesem Zeitpunkt aufgehoben. Sonst wird sie aufgehoben, wenn dieser erste Monat abgelaufen ist."},{"nr":"3","einfach":"Hast du eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufgenommen (§ 31a Absatz 7 SGB II), gilt: Die Minderung wird nach 1 Monat aufgehoben, wenn es die Möglichkeit, diese Arbeit aufzunehmen, nicht mehr gibt. Spätestens wird sie nach 2 Monaten aufgehoben. Auch hier beginnt die Minderung mit dem Monat nach dem Bescheid, und das Jobcenter muss sie innerhalb von 6 Monaten nach der Pflichtverletzung feststellen (Absatz 1 Satz 1 und 3). Hinweis: § 86 SGB II ordnet an, dass dieser Absatz 3 mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben wird. Der vorliegende Gesetzestext enthält ihn aber weiterhin. Ob er gilt, lässt sich aus dem Text allein nicht sicher sagen."},{"nr":"4","einfach":"Solange dein Grundsicherungsgeld gemindert ist, hast du keinen Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, also aus der Sozialhilfe."}],"beispiel":{"titel":"Minderung endet vorzeitig","text":"Sara bricht am 10. Februar trotz Belehrung über die Folgen und ohne wichtigen Grund eine zumutbare Maßnahme ab. Der Bescheid des Jobcenters über die Minderung wird am 12. März wirksam. Die Minderung beginnt deshalb am 1. April und würde 3 Monate dauern, also bis Ende Juni. Am 20. Mai erklärt Sara ernsthaft und nachhaltig, dass sie ihre Pflichten künftig erfüllt. Weil die Minderung da schon mindestens 1 Monat gedauert hat, muss das Jobcenter sie ab dem 20. Mai aufheben."},"wichtig":["Das Jobcenter darf eine Minderung nur innerhalb von 6 Monaten nach der Pflichtverletzung feststellen.","Die Minderung dauert 3 Monate, wird aber früher aufgehoben, wenn du deine Pflichten erfüllst oder dich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklärst – frühestens nach 1 Monat.","Während der Minderung hast du keinen Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe (SGB XII)."],"begriffe":[{"wort":"Auszahlungsanspruch","erklaerung":"Der Betrag, den dir das Jobcenter tatsächlich überweisen muss."},{"wort":"Verwaltungsakt","erklaerung":"Eine verbindliche Entscheidung einer Behörde in einem Einzelfall, meist in Form eines Bescheids. Wann er wirksam wird, regelt § 39 SGB X."},{"wort":"Minderungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, in der dein Grundsicherungsgeld gekürzt ist."},{"wort":"Hilfe zum Lebensunterhalt","erklaerung":"Eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange dauert eine Sanktion beim Grundsicherungsgeld?","antwort":"Nach § 31b Absatz 2 SGB II 3 Monate. Erfüllst du deine Pflichten oder erklärst du dich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit, endet sie früher, aber frühestens nach 1 Monat. Für die Arbeitsverweigerung nach § 31a Absatz 7 SGB II enthält Absatz 3 eine eigene Regel (höchstens 2 Monate); ob sie noch gilt, ist wegen § 86 SGB II zweifelhaft."},{"frage":"Ab wann wird das Grundsicherungsgeld bei einer Sanktion gekürzt?","antwort":"Ab dem Kalendermonat, der auf das Wirksamwerden des Bescheids folgt (§ 31b Absatz 1 SGB II). Bei einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beginnt die Minderung mit der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs."},{"frage":"Wie lange hat das Jobcenter Zeit, eine Sanktion festzustellen?","antwort":"6 Monate ab der Pflichtverletzung (§ 31b Absatz 1 Satz 3 SGB II). Danach ist die Feststellung nicht mehr zulässig."}],"verweise":[{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Was als Pflichtverletzung gilt"},{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Wie hoch die Minderung ist und wann sie aufgehoben wird"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Minderung bei Meldeversäumnissen, dort dauert sie 1 Monat"},{"norm":"§ 39 SGB X","warum":"Wann ein Bescheid wirksam wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nDas Jobcenter kürzt Ihr Geld wegen einer Pflicht-Verletzung.\nSie bekommen dazu einen Bescheid.\nDie Kürzung beginnt im Monat nach dem Bescheid.\nDie Kürzung dauert 3 Monate.\nSie erfüllen Ihre Pflicht wieder?\nDann endet die Kürzung früher.\nDie Kürzung dauert aber mindestens 1 Monat.\nDas Jobcenter muss die Kürzung innerhalb von 6 Monaten fest-stellen.\nDie 6 Monate beginnen mit der Pflicht-Verletzung.\nIn der Zeit der Kürzung gibt es kein zusätzliches Geld vom Sozial-Amt.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"unsicher","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"32","bezeichnung":"§ 32 SGB II","titel_amtlich":"Meldeversäumnisse","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/32/","original":[{"nr":"1","text":"Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wiederholt nicht nach, mindert sich das Grundsicherungsgeld jeweils um 30 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."},{"nr":"2","text":"§ 31a Absatz 2 bis 5 und § 31b Absatz 1 und 4 gelten entsprechend. Der Minderungszeitraum beträgt einen Monat."},{"nr":"3","text":"Eine Minderung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt nicht in den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 1. In den Fällen des § 7b Absatz 4 Satz 5 ist der Regelbedarf in der nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 geminderten Höhe zu erbringen."},{"nr":"4","text":"Liegen zum Zeitpunkt des ersten Meldeversäumnisses nach Absatz 1 Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vor, die einer Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht, kann das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten. § 59 und § 309 des Dritten Buches bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"32","titel_einfach":"Was passiert, wenn du Termine beim Jobcenter versäumst","kurz":"Nach § 32 SGB II sinkt dein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für 1 Monat um 30 % des Regelbedarfs, wenn du Termine trotz Belehrung ohne wichtigen Grund mehrmals versäumst; bei 3 in Folge droht der Wegfall (§ 7b).","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Jobcenter (im Gesetz: der zuständige Träger) kann dich auffordern, dich dort zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu kommen. Kommst du einer solchen Aufforderung wiederholt nicht nach, wird dein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) jeweils um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert, der nach § 20 SGB II für dich gilt. Voraussetzung ist, dass du schriftlich über die Folgen belehrt wurdest oder sie kanntest. Das gilt nicht, wenn du einen wichtigen Grund für dein Verhalten darlegst und nachweist."},{"nr":"2","einfach":"Für diese Minderung gelten § 31a Absatz 2 bis 5 SGB II entsprechend. Das betrifft vor allem die Anhörung, die Ausnahme bei außergewöhnlicher Härte, die Obergrenze von insgesamt 30 Prozent und den Schutz der Beträge für Unterkunft und Heizung. Außerdem gelten § 31b Absatz 1 und 4 SGB II entsprechend. Die Minderung beginnt also mit dem Monat nach dem Bescheid. Sie muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Versäumnis festgestellt werden. Während der Minderung gibt es keine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe. Die Minderung dauert 1 Monat."},{"nr":"3","einfach":"Keine Minderung nach Absatz 1 gibt es in den Fällen von § 7b Absatz 4 Satz 1 SGB II. Das sind Fälle, in denen du 3 Meldeaufforderungen hintereinander trotz Belehrung und ohne wichtigen Grund nicht befolgt hast und deshalb als nicht erreichbar giltst. Dann gelten die Regeln aus § 7b Absatz 4 SGB II, nach denen dein Leistungsanspruch entfällt. Meldest du dich innerhalb des dort genannten Monats persönlich im Jobcenter, giltst du als durchgehend erreichbar (§ 7b Absatz 4 Satz 5 SGB II). Dann bekommst du den Regelbedarf – aber um 30 Prozent gemindert, für 1 Monat."},{"nr":"4","einfach":"Gibt es zum Zeitpunkt des ersten Meldeversäumnisses Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung, die dem Ziel im Weg steht, deine Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verringern? Dann kann das Jobcenter dich als erwerbsfähige Person verpflichten, zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu gehen. Die allgemeine Meldepflicht nach § 59 SGB II und § 309 SGB III bleibt davon unberührt."}],"beispiel":{"titel":"Zweimal nicht zum Termin gekommen","text":"Lisa bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das Jobcenter lädt sie schriftlich zu einem Termin am 3. Februar ein und belehrt sie über die Folgen. Lisa kommt ohne wichtigen Grund nicht. Zum nächsten Termin am 17. Februar wird sie ebenso eingeladen und belehrt. Wieder bleibt sie ohne wichtigen Grund weg. Lisa wird angehört, eine außergewöhnliche Härte liegt nicht vor. Wegen der wiederholten Versäumnisse wird ihr Grundsicherungsgeld um 30 Prozent ihres Regelbedarfs gemindert – für 1 Monat. Die Beträge für Miete und Heizung bleiben gleich."},"wichtig":["Eine Minderung wegen Meldeversäumnissen beträgt 30 Prozent des Regelbedarfs und dauert 1 Monat.","Hast du einen wichtigen Grund für das Fernbleiben, musst du ihn darlegen und nachweisen – dann wird nicht gemindert.","Bei 3 nicht befolgten Meldeaufforderungen hintereinander gilt statt dieser Minderung die Regel zur Nichterreichbarkeit in § 7b Absatz 4 SGB II."],"begriffe":[{"wort":"Meldeversäumnis","erklaerung":"Du kommst nicht zu einem Termin, zu dem dich das Jobcenter aufgefordert hat – etwa einem Gespräch oder einer Untersuchung."},{"wort":"zuständiger Träger","erklaerung":"Die Stelle, die für deine Leistungen zuständig ist – in der Regel dein Jobcenter."},{"wort":"Hilfebedürftigkeit","erklaerung":"Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen sichern und bekommst die nötige Hilfe auch nicht von anderen (§ 9 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich einen Termin beim Jobcenter verpasse?","antwort":"Kommst du Meldeaufforderungen trotz Belehrung über die Folgen wiederholt nicht nach, wird dein Grundsicherungsgeld nach § 32 SGB II um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert, für 1 Monat. Das gilt nicht, wenn du einen wichtigen Grund darlegst und nachweist."},{"frage":"Wird das Grundsicherungsgeld schon beim ersten verpassten Termin gekürzt?","antwort":"§ 32 Absatz 1 SGB II setzt für die Minderung voraus, dass du einer Aufforderung „wiederholt“ nicht nachkommst. Was genau als „wiederholt“ zählt – etwa in welchem Zeitraum –, legt der Text nicht näher fest. Für das erste Versäumnis nennt Absatz 4 eine eigene Regel: Gibt es Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung, kann das Jobcenter dich zu einer Untersuchung verpflichten."},{"frage":"Was passiert nach 3 verpassten Terminen hintereinander beim Jobcenter?","antwort":"Hast du 3 Meldeaufforderungen hintereinander trotz Belehrung und ohne wichtigen Grund nicht befolgt, gilt nach § 32 Absatz 3 SGB II nicht diese Minderung, sondern § 7b Absatz 4 SGB II: Du giltst als nicht erreichbar, dein Leistungsanspruch entfällt. Meldest du dich innerhalb des dort genannten Monats persönlich, giltst du als durchgehend erreichbar und bekommst den Regelbedarf für 1 Monat um 30 Prozent gemindert."}],"verweise":[{"norm":"§ 7b SGB II","warum":"Erreichbarkeit und Folgen von 3 versäumten Meldeaufforderungen hintereinander"},{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Anhörung, Härtefälle und Obergrenze von 30 Prozent"},{"norm":"§ 31b SGB II","warum":"Beginn der Minderung und 6-Monats-Frist"},{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Höhe des Regelbedarfs"},{"norm":"§ 59 SGB II","warum":"Meldepflicht"},{"norm":"§ 309 SGB III","warum":"Allgemeine Meldepflicht"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nDas Jobcenter lädt Sie zu einem Termin ein.\nOder zu einer Untersuchung beim Arzt oder Psychologen.\nDas Jobcenter erklärt Ihnen schriftlich die Folgen.\nSie kommen mehrmals nicht.\nDann kürzt das Jobcenter Ihr Geld.\nDie Kürzung ist 30 Prozent vom Regel-Bedarf.\nDie Kürzung dauert 1 Monat.\nDas Geld für Miete und Heizung bleibt gleich.\nVielleicht haben Sie einen wichtigen Grund.\nDann müssen Sie den Grund erklären und beweisen.\nDann kürzt das Jobcenter nicht.\nSie kommen 3-mal hintereinander nicht?\nDann gelten andere Regeln: Das ganze Geld kann wegfallen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz und leicht: Wer 3 Termine in Folge versäumt hat, las nur „30 Prozent für 1 Monat“ bzw. „andere Regeln“ und konnte die schwerste Folge übersehen – nach § 32 Abs. 3 i. V. m. § 7b Abs. 4 SGB II gilt er als nicht erreichbar, der Anspruch entfällt. Hinweis ergänzt.","Abs. 1–4, Verweise auf § 31a Abs. 2–5 und § 31b Abs. 1 und 4, Beispiel (2 Versäumnisse → 30 % für 1 Monat) und Fragen geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"33","bezeichnung":"§ 33 SGB II","titel_amtlich":"Übergang von Ansprüchen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/33/","original":[{"nr":"1","text":"Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über."},{"nr":"2","text":"Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person\n\n1. mit der oder dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,\n2. mit der oder dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche\n\na) minderjähriger Leistungsberechtigter,\nb) Leistungsberechtigter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben,\ngegen ihre Eltern,\n3. in einem Kindschaftsverhältnis zur oder zum Verpflichteten steht und\n\na) schwanger ist oder\nb) ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.\n\nDer Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt."},{"nr":"3","text":"Für die Vergangenheit können die Träger der Leistungen nach diesem Buch außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an den Anspruch geltend machen, zu welcher sie der oder dem Verpflichteten die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt haben. Wenn die Leistung voraussichtlich auf längere Zeit erbracht werden muss, können die Träger der Leistungen nach diesem Buch bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen."},{"nr":"4","text":"Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden."},{"nr":"5","text":"Die §§ 115 und 116 des Zehnten Buches gehen der Regelung des Absatzes 1 vor."}],"erklaerung":{"nr":"33","titel_einfach":"Wann das Jobcenter sich Unterhalt von anderen holen darf","kurz":"Nach § 33 SGB II geht dein Anspruch gegen andere, etwa auf Unterhalt, auf das Jobcenter über, soweit es dir deshalb Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder andere Leistungen zum Lebensunterhalt zahlt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Leistungen zum Lebensunterhalt, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Für dieselbe Zeit hast du einen Anspruch gegen jemand anderen, der kein Sozialleistungsträger ist – zum Beispiel auf Unterhalt. Dann geht dieser Anspruch auf das Jobcenter über (im Gesetz: die Träger der Leistungen nach diesem Buch). Er geht bis zur Höhe dessen über, was dir gezahlt wurde. Voraussetzung: Hätte der andere rechtzeitig gezahlt, wären diese Leistungen nicht nötig gewesen. Das gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld keine Leistungen bekommen haben (das Gesetz verweist dafür auf § 11 Absatz 1 Satz 4 SGB II). Voraussetzung ist dann: Bei rechtzeitiger Zahlung des anderen hätten die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft keine oder weniger Leistungen bekommen. Der Anspruch geht auch dann über, wenn man ihn sonst nicht übertragen, verpfänden oder pfänden kann. Unterhaltsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gehen zusammen mit dem Anspruch auf Auskunft über, den du als unterhaltsberechtigte Person hast."},{"nr":"2","einfach":"Ein Unterhaltsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person:\n1. mit der unterhaltspflichtigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,\n2. mit ihr verwandt ist und den Unterhalt nicht selbst einfordert. Das gilt aber nicht für Unterhalt gegen die Eltern von\na) Minderjährigen und\nb) Menschen unter 25, die ihre erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben.\n3. ein Kind der unterhaltspflichtigen Person ist und\na) schwanger ist oder\nb) ihr eigenes leibliches Kind betreut, bis es 6 Jahre alt wird.\nDer Anspruch geht auch nicht über, soweit der Unterhalt laufend gezahlt wird. Und er geht nur so weit über, wie Einkommen und Vermögen der unterhaltspflichtigen Person höher sind als das, was nach den §§ 11 bis 12 SGB II als Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen ist."},{"nr":"3","einfach":"Für die Vergangenheit kann das Jobcenter den Anspruch nur verlangen, wenn die Voraussetzungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs dafür vorliegen. Oder es verlangt ihn ab dem Zeitpunkt, ab dem es der verpflichteten Person schriftlich mitgeteilt hat, dass es dir Leistungen zahlt. Musst du die Leistungen voraussichtlich längere Zeit bekommen, kann das Jobcenter auch auf künftige Zahlungen klagen – bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Leistungen."},{"nr":"4","einfach":"Das Jobcenter kann den übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit dir auf dich zurückübertragen, damit du ihn vor Gericht durchsetzt. Den Anspruch, den du dann geltend machst, kann es sich wieder abtreten lassen. Kosten, die dir dadurch entstehen, muss das Jobcenter übernehmen. Über übergegangene Unterhaltsansprüche entscheiden die Zivilgerichte, nicht die Sozialgerichte."},{"nr":"5","einfach":"Die §§ 115 und 116 SGB X gehen Absatz 1 vor. Sie regeln den Übergang von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber und von Ansprüchen auf Schadensersatz."}],"beispiel":{"titel":"Vater zahlt keinen Kindesunterhalt","text":"Ben ist 8 und lebt bei seiner Mutter Anna. Beide bekommen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Bens Vater lebt woanders. Er schuldet Ben Unterhalt, zahlt aber nicht. Hätte er gezahlt, hätte Ben weniger Leistungen gebraucht. Deshalb geht Bens Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der für ihn gezahlten Leistungen auf das Jobcenter über – samt dem Recht auf Auskunft. Das Jobcenter kann den Unterhalt nun selbst vom Vater verlangen, soweit dessen Einkommen und Vermögen über der Grenze aus § 33 Absatz 2 Satz 3 SGB II liegen."},"wichtig":["Unterhalt gegen deine Eltern kann auch dann auf das Jobcenter übergehen, wenn du ihn nicht selbst einforderst – sofern du minderjährig bist oder unter 25 ohne abgeschlossene erste Ausbildung.","Bist du schwanger oder betreust du dein leibliches Kind unter 6 Jahren, geht dein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern nicht auf das Jobcenter über.","Für die Vergangenheit kann das Jobcenter den Anspruch – außer nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs – erst ab seiner schriftlichen Mitteilung an die verpflichtete Person verlangen."],"begriffe":[{"wort":"Unterhaltsanspruch","erklaerung":"Das Recht, von einem Angehörigen Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen, etwa als Kind von den Eltern. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt."},{"wort":"Übergang des Anspruchs","erklaerung":"Der Anspruch gehört danach nicht mehr dir, sondern dem Jobcenter. Es kann ihn dann selbst einfordern."},{"wort":"Auskunftsanspruch","erklaerung":"Das Recht zu erfahren, wie viel die unterhaltspflichtige Person verdient und besitzt, damit man den Unterhalt berechnen kann."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die zusammen leben und gemeinsam Leistungen bekommen, etwa Partner und ihre Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II)."},{"wort":"abtreten","erklaerung":"Einen Anspruch auf eine andere Person übertragen, sodass diese ihn statt deiner einfordern kann."}],"fragen":[{"frage":"Kann das Jobcenter Unterhalt von meinen Eltern verlangen?","antwort":"Ja, dein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern kann nach § 33 SGB II auf das Jobcenter übergehen. Das gilt unter anderem nicht, wenn du mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, schwanger bist oder dein leibliches Kind unter 6 Jahren betreust. Forderst du den Unterhalt nicht selbst ein, geht er nur über, wenn du minderjährig bist oder unter 25 ohne abgeschlossene erste Ausbildung."},{"frage":"Darf das Jobcenter von einem Unterhaltspflichtigen Auskunft über sein Einkommen verlangen?","antwort":"Geht ein Unterhaltsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf das Jobcenter über, geht nach § 33 Absatz 1 Satz 4 SGB II auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch mit über. Das Jobcenter kann dann die Auskunft verlangen, die die unterhaltsberechtigte Person verlangen könnte."},{"frage":"Welches Gericht entscheidet, wenn das Jobcenter Unterhalt einklagt?","antwort":"Über übergegangene Unterhaltsansprüche entscheiden nach § 33 Absatz 4 Satz 3 SGB II die Zivilgerichte, nicht die Sozialgerichte."}],"verweise":[{"norm":"§ 1601 BGB","warum":"Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie"},{"norm":"§ 1605 BGB","warum":"Auskunftspflicht über Einkommen und Vermögen beim Unterhalt"},{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Welches Einkommen berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 115 SGB X","warum":"Übergang von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber"},{"norm":"§ 116 SGB X","warum":"Übergang von Schadensersatzansprüchen"},{"norm":"§ 34c SGB II","warum":"Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nEine andere Person schuldet Ihnen Geld.\nZum Beispiel Unterhalt.\nDie Person zahlt aber nicht.\nDeshalb zahlt das Jobcenter mehr Geld an Sie.\nDann bekommt das Jobcenter Ihren Anspruch.\nAnspruch heißt: das Recht auf das Geld.\nDas Jobcenter darf sich das Geld von der anderen Person holen.\nAber höchstens so viel, wie es an Sie gezahlt hat.\nBeim Unterhalt gibt es Ausnahmen.\nZum Beispiel: Sie wohnen mit der Person in einer Bedarfs-Gemeinschaft.\nOder Sie sind schwanger und die Person ist Ihr Vater oder Ihre Mutter.\nDann bekommt das Jobcenter den Anspruch nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"34","bezeichnung":"§ 34 SGB II","titel_amtlich":"Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34/","original":[{"nr":"1","text":"Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins erbracht wurden, in Geld zu ersetzen. § 40 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung. Von der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde."},{"nr":"2","text":"Eine nach Absatz 1 eingetretene Verpflichtung zum Ersatz der Leistungen geht auf den Erben über. Sie ist auf den Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls begrenzt."},{"nr":"3","text":"Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung erbracht worden ist. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich."}],"erklaerung":{"nr":"34","titel_einfach":"Ersatz, wenn du deine Hilfebedürftigkeit selbst verursachst","kurz":"Nach § 34 SGB II musst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ersetzen, wenn du ab 18 vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne wichtigen Grund verursacht hast, dass du oder deine Bedarfsgemeinschaft es braucht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du hast nach deinem 18. Geburtstag vorsätzlich oder grob fahrlässig und ohne wichtigen Grund dafür gesorgt, dass du oder Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II bekommen – etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Dann musst du die Geld- und Sachleistungen ersetzen, die deswegen gezahlt wurden. Das gilt auch, wenn du die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert hast. Sachleistungen, auch Gutscheine, musst du in Geld ersetzen. Einen Gutschein, den du noch nicht genutzt hast, kannst du stattdessen zurückgeben (§ 40 Absatz 6 Satz 2 SGB II). Zum Ersatz gehören auch die Beiträge zur Sozialversicherung, die gezahlt wurden. Soweit der Ersatz eine Härte für dich bedeuten würde, muss das Jobcenter davon absehen, ihn zu verlangen."},{"nr":"2","einfach":"Ist die Pflicht zum Ersatz nach Absatz 1 entstanden, geht sie nach deinem Tod auf deine Erben über. Die Erben müssen aber höchstens so viel zahlen, wie der Nachlass zum Zeitpunkt deines Todes wert war."},{"nr":"3","einfach":"Der Ersatzanspruch erlischt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung gezahlt wurde. Die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Hemmung, zur Ablaufhemmung, zum Neubeginn und zur Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß. Erlässt das Jobcenter einen Leistungsbescheid, wirkt das so wie eine Klage."}],"beispiel":{"titel":"Geld verschenkt, um Leistungen zu bekommen","text":"Paul ist 40. Im Januar verschenkt er sein gesamtes Erspartes an seinen Bruder – mit dem Ziel, danach Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zu bekommen. Ab März bekommt er Grundsicherungsgeld. Einen wichtigen Grund für die Schenkung hat er nicht. Damit hat er seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Nach § 34 SGB II muss er die deswegen gezahlten Leistungen ersetzen, auch die Beiträge zur Sozialversicherung – es sei denn, das wäre für ihn eine Härte."},"wichtig":["Der Ersatz umfasst auch die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung.","Würde der Ersatz eine Härte bedeuten, muss das Jobcenter davon absehen, ihn zu verlangen.","Der Ersatzanspruch erlischt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung gezahlt wurde."],"begriffe":[{"wort":"vorsätzlich","erklaerung":"Mit Wissen und Wollen – du weißt, was du tust, und willst das Ergebnis."},{"wort":"grob fahrlässig","erklaerung":"Du hast die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen."},{"wort":"Hilfebedürftigkeit","erklaerung":"Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen sichern und bekommst die nötige Hilfe nicht von anderen (§ 9 SGB II)."},{"wort":"Nachlass","erklaerung":"Alles, was ein Mensch bei seinem Tod hinterlässt und auf die Erben übergeht."},{"wort":"Hemmung","erklaerung":"Die Verjährungsfrist läuft eine Zeit lang nicht weiter, etwa solange ein Verfahren läuft. Die Regeln dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich Grundsicherungsgeld zurückzahlen, wenn ich meine Notlage selbst verursacht habe?","antwort":"Nach § 34 SGB II ja, wenn du sie nach deinem 18. Geburtstag vorsätzlich oder grob fahrlässig und ohne wichtigen Grund herbeigeführt hast. Ob ein bestimmtes Verhalten, etwa eine eigene Kündigung, darunter fällt, sagt die Norm nicht ausdrücklich; im Streit entscheiden die Gerichte. Bei einer Härte muss das Jobcenter auf den Ersatz verzichten."},{"frage":"Müssen Erben Grundsicherungsgeld zurückzahlen?","antwort":"Ist zu Lebzeiten eine Ersatzpflicht nach § 34 Absatz 1 SGB II entstanden, geht sie auf die Erben über. Sie müssen höchstens so viel zahlen, wie der Nachlass beim Tod wert war (§ 34 Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Wann verjährt der Ersatzanspruch des Jobcenters bei sozialwidrigem Verhalten?","antwort":"Er erlischt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung gezahlt wurde (§ 34 Absatz 3 SGB II). Nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Frist zum Beispiel gehemmt werden; ein Leistungsbescheid wirkt dabei wie eine Klage."}],"verweise":[{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Absichtliches Verringern von Einkommen oder Vermögen ist auch eine Pflichtverletzung"},{"norm":"§ 34a SGB II","warum":"Ersatz für Leistungen, die rechtswidrig an andere gezahlt wurden"},{"norm":"§ 40 SGB II","warum":"Gutscheine können zurückgegeben werden (Absatz 6)"},{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Das Jobcenter kann Ersatzansprüche mit laufenden Leistungen aufrechnen"},{"norm":"§ 204 BGB","warum":"Hemmung der Verjährung durch eine Klage – ein Leistungsbescheid steht ihr hier gleich"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nSie haben Ihre Not-Lage aber selbst gemacht.\nSie haben das mit Absicht getan.\nOder Sie waren sehr leichtsinnig.\nSie hatten keinen wichtigen Grund dafür.\nDann müssen Sie das Geld vom Jobcenter zurück-zahlen.\nDas gilt, wenn Sie schon 18 Jahre alt waren.\nManchmal ist das Zurück-Zahlen zu hart für Sie.\nDann darf das Jobcenter das Geld nicht verlangen.\nNach 3 Jahren ist die Pflicht vorbei.\nDie 3 Jahre zählen ab dem Ende von dem Jahr mit der Zahlung.\nNach Ihrem Tod müssen vielleicht Ihre Erben zahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"34a","bezeichnung":"§ 34a SGB II","titel_amtlich":"Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34a/","original":[{"nr":"1","text":"Zum Ersatz rechtswidrig erbrachter Geld- und Sachleistungen nach diesem Buch ist verpflichtet, wer diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an Dritte herbeigeführt hat. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins erbracht wurden, in Geld zu ersetzen. § 40 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung entsprechend § 40 Absatz 2 Nummer 5."},{"nr":"2","text":"Der Ersatzanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt, mit dem die Erstattung nach § 50 des Zehnten Buches festgesetzt worden ist, unanfechtbar geworden ist. Soweit gegenüber einer rechtswidrig begünstigten Person ein Verwaltungsakt nicht aufgehoben werden kann, beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zeitpunkt, ab dem die Behörde Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Leistungserbringung hat. § 34 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"3","text":"§ 34 Absatz 2 gilt entsprechend. Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod der Person, die gemäß Absatz 1 zum Ersatz verpflichtet war; § 34 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"4","text":"Zum Ersatz nach Absatz 1 und zur Erstattung nach § 50 des Zehnten Buches Verpflichtete haften als Gesamtschuldner."}],"erklaerung":{"nr":"34a","titel_einfach":"Ersatz, wenn andere wegen dir zu viel bekommen haben","kurz":"Nach § 34a SGB II muss Ersatz leisten, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig bewirkt hat, dass andere zu Unrecht Leistungen wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du hast durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bewirkt, dass andere Menschen rechtswidrig Geld- oder Sachleistungen nach dem SGB II bekommen haben – etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Dann musst du diese Leistungen ersetzen. Sachleistungen, auch Gutscheine, sind in Geld zu ersetzen. Die Forderung kann aber auch erfüllt werden, indem ein nicht genutzter Gutschein zurückgegeben wird (§ 40 Absatz 6 Satz 2 SGB II). Zum Ersatz gehören auch die Beiträge zur Sozialversicherung, wie in § 40 Absatz 2 Nummer 5 SGB II geregelt."},{"nr":"2","einfach":"Der Ersatzanspruch verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Bescheid unanfechtbar geworden ist, mit dem die Erstattung nach § 50 SGB X festgesetzt wurde. Kann gegenüber der Person, die die Leistungen zu Unrecht bekommen hat, kein Bescheid aufgehoben werden, beginnt diese Frist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Behörde weiß, dass die Leistungen rechtswidrig waren. Die Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; ein Leistungsbescheid wirkt dabei wie eine Klage (§ 34 Absatz 3 Satz 2 SGB II)."},{"nr":"3","einfach":"Wie bei § 34 Absatz 2 SGB II geht die Ersatzpflicht auf die Erben über, begrenzt auf den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Der Ersatzanspruch erlischt 3 Jahre nach dem Tod der Person, die Ersatz leisten musste. Auch dafür gelten die Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß (§ 34 Absatz 3 Satz 2 SGB II)."},{"nr":"4","einfach":"Wer nach Absatz 1 Ersatz leisten muss und wer die Leistungen nach § 50 SGB X erstatten muss, haften als Gesamtschuldner. Das Jobcenter kann den Betrag also von jedem von ihnen verlangen, insgesamt aber nur einmal."}],"beispiel":{"titel":"Nebenjob verschwiegen","text":"Thomas lebt mit seiner Partnerin Mia und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Alle drei bekommen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Thomas verschweigt dem Jobcenter absichtlich seinen Nebenjob. Deshalb bekommen auch Mia und ihr Sohn zu Unrecht zu viel Geld. Nach § 34a SGB II muss Thomas die Leistungen ersetzen, die deshalb rechtswidrig an die beiden gezahlt wurden. Muss Mia ihren Teil nach § 50 SGB X erstatten, haften sie und Thomas dafür als Gesamtschuldner."},"wichtig":["Ersatz nach § 34a SGB II schuldest du nur, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast.","Wer Ersatz leisten muss und wer die Leistung nach § 50 SGB X erstatten muss, haften als Gesamtschuldner.","Der Anspruch verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid nach § 50 SGB X unanfechtbar geworden ist."],"begriffe":[{"wort":"rechtswidrig","erklaerung":"Gegen das Recht – hier: Die Leistungen hätten so nicht gezahlt werden dürfen."},{"wort":"Dritte","erklaerung":"Andere Menschen als du selbst, zum Beispiel deine Partnerin oder dein Kind."},{"wort":"Gesamtschuldner","erklaerung":"Mehrere Personen schulden dasselbe Geld. Der Gläubiger kann es von jeder ganz oder teilweise verlangen, bekommt es insgesamt aber nur einmal."},{"wort":"unanfechtbar","erklaerung":"Gegen den Bescheid kann man keinen Widerspruch und keine Klage mehr einlegen, zum Beispiel weil die Frist abgelaufen ist."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich zahlen, wenn meine Familie wegen mir zu viel Grundsicherungsgeld bekommen hat?","antwort":"Ja, wenn du das vorsätzlich oder grob fahrlässig bewirkt hast (§ 34a Absatz 1 SGB II). Du haftest dann zusammen mit der Person, die die Leistung nach § 50 SGB X erstatten muss, als Gesamtschuldner."},{"frage":"Wann verjährt der Ersatzanspruch des Jobcenters nach § 34a SGB II?","antwort":"4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid nach § 50 SGB X unanfechtbar geworden ist. Kann gegenüber der begünstigten Person kein Bescheid aufgehoben werden, beginnt die Frist, sobald die Behörde von der Rechtswidrigkeit weiß."}],"verweise":[{"norm":"§ 34 SGB II","warum":"Erben und Verjährungsregeln, auf die verwiesen wird"},{"norm":"§ 40 SGB II","warum":"Rückgabe von Gutscheinen und Sozialversicherungsbeiträge"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 421 BGB","warum":"Was Gesamtschuldner bedeutet"},{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Aufrechnung von Ersatzansprüchen mit laufenden Leistungen"}],"praxis":null,"leicht":"Andere Menschen haben vom Jobcenter zu viel Geld bekommen.\nZum Beispiel zu viel Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nDer Grund dafür ist Ihr Verhalten.\nZum Beispiel: Sie haben dem Jobcenter Ihren Neben-Job verschwiegen.\nSie haben das mit Absicht getan.\nOder Sie waren sehr leichtsinnig.\nDann müssen Sie das Geld ersetzen.\nErsetzen heißt: Sie zahlen das Geld an das Jobcenter.\nVielleicht muss auch die andere Person das Geld zurück-zahlen.\nDann darf das Jobcenter das Geld von Ihnen oder von der anderen Person verlangen.\nDas Jobcenter bekommt das Geld aber nur 1-mal."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"34b","bezeichnung":"§ 34b SGB II","titel_amtlich":"Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34b/","original":[{"nr":"1","text":"Hat ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger in Unkenntnis der Leistung durch Träger nach diesem Buch an eine leistungsberechtigte Person geleistet, ist diese zur Erstattung der Leistung des vorrangigen Trägers an die Träger nach diesem Buch verpflichtet. Der Erstattungsanspruch besteht in der Höhe, in der ein Erstattungsanspruch nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des Zehnten Buches bestanden hätte. § 34c ist entsprechend anwendbar."},{"nr":"2","text":"Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, soweit der geleistete Betrag als Einkommen nach den Vorschriften dieses Buches berücksichtigt werden kann."},{"nr":"3","text":"Der Erstattungsanspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der vorrangig verpflichtete Leistungsträger die Leistung erbracht hat."}],"erklaerung":{"nr":"34b","titel_einfach":"Rückzahlung, wenn du doppelt Geld bekommen hast","kurz":"Nach § 34b SGB II musst du dem Jobcenter Geld erstatten, das dir eine vorrangig zuständige Stelle gezahlt hat, ohne von deinen SGB-II-Leistungen zu wissen – außer es zählt als Einkommen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Eine andere Stelle, die vor dem Jobcenter zahlen muss – etwa eine Rentenversicherung –, hat dir Geld gezahlt. Sie wusste dabei nicht, dass du schon Leistungen nach dem SGB II bekommst, zum Beispiel Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Dann musst du diese Zahlung an das Jobcenter erstatten (im Gesetz: die Träger nach diesem Buch). Die Höhe richtet sich danach, wie viel das Jobcenter nach den Regeln für Erstattungen zwischen Sozialleistungsträgern (§§ 102 bis 114 SGB X) von der anderen Stelle hätte verlangen können. § 34c SGB II gilt entsprechend: Mitgezählt werden also auch Leistungen an Menschen, die mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben."},{"nr":"2","einfach":"Du musst nichts erstatten, soweit der gezahlte Betrag nach den Regeln des SGB II als Einkommen berücksichtigt werden kann."},{"nr":"3","einfach":"Der Erstattungsanspruch verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die andere Stelle gezahlt hat."}],"beispiel":null,"wichtig":["Du musst nichts erstatten, soweit die Zahlung der anderen Stelle nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt werden kann.","Der Anspruch verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die andere Stelle gezahlt hat."],"begriffe":[{"wort":"vorrangig verpflichteter Leistungsträger","erklaerung":"Eine Behörde oder Kasse, deren Leistung vor den Leistungen des Jobcenters kommt, zum Beispiel eine Rentenversicherung."},{"wort":"Erstattungsanspruch","erklaerung":"Das Recht, gezahltes Geld zurückzubekommen."},{"wort":"Doppelleistung","erklaerung":"Für dieselbe Zeit zahlen zwei Stellen Geld, das denselben Bedarf decken soll."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich für dieselbe Zeit Geld vom Jobcenter und von einer anderen Stelle bekommen habe?","antwort":"Hat eine vorrangig zuständige Stelle an dich gezahlt, ohne von deinen SGB-II-Leistungen zu wissen, musst du die Zahlung nach § 34b SGB II an das Jobcenter erstatten. Das gilt nicht, soweit der Betrag als Einkommen berücksichtigt werden kann."}],"verweise":[{"norm":"§ 34c SGB II","warum":"Auch Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft zählen mit"},{"norm":"§ 40a SGB II","warum":"Erstattung zwischen Jobcenter und anderer Stelle"},{"norm":"§ 104 SGB X","warum":"Erstattung zwischen Sozialleistungsträgern bei nachrangiger Leistung"},{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Was als Einkommen berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Aufrechnung des Erstattungsanspruchs mit laufenden Leistungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nEine andere Stelle zahlt Ihnen auch Geld.\nZum Beispiel die Renten-Versicherung.\nDiese Stelle muss vor dem Jobcenter zahlen.\nDie Stelle weiß aber nichts vom Jobcenter.\nDann haben Sie doppelt Geld bekommen.\nSie müssen das Geld an das Jobcenter zurück-zahlen.\nEs gibt eine Ausnahme.\nDas Geld kann als Ihr Einkommen zählen.\nDann müssen Sie nichts zurück-zahlen.\nNach 4 Jahren ist die Forderung verjährt.\nVerjährt heißt: Die Zeit für die Forderung ist abgelaufen.\nDie 4 Jahre zählen ab dem Ende von dem Jahr mit der Zahlung."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"34c","bezeichnung":"§ 34c SGB II","titel_amtlich":"Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34c/","original":[{"nr":null,"text":"Bestimmt sich das Recht des Trägers nach diesem Buch, Ersatz seiner Aufwendungen von einem anderen zu verlangen, gegen den die Leistungsberechtigten einen Anspruch haben, nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, die dem § 33 vorgehen, gelten als Aufwendungen auch solche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die an die mit der leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erbracht wurden."}],"erklaerung":{"nr":"34c","titel_einfach":"Ersatz nach anderen Gesetzen umfasst die Bedarfsgemeinschaft","kurz":"Nach § 34c SGB II zählen bei Ersatzansprüchen des Jobcenters nach anderen, vorrangigen Gesetzen auch die Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft als Aufwendungen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal kann das Jobcenter nach anderen Gesetzen, die § 33 SGB II vorgehen, Ersatz von jemandem verlangen, gegen den du einen Anspruch hast. Dann zählen als Aufwendungen des Jobcenters auch die Leistungen zum Lebensunterhalt, die an die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft gezahlt wurden."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Das Geld und die Leistungen, die das Jobcenter erbracht hat."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die zusammen leben und gemeinsam Leistungen bekommen, etwa Partner und ihre Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 33 SGB II","warum":"Übergang von Ansprüchen auf das Jobcenter"},{"norm":"§ 116 SGB X","warum":"Beispiel für eine vorrangige Vorschrift: Übergang von Schadensersatzansprüchen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"36","bezeichnung":"§ 36 SGB II","titel_amtlich":"Örtliche Zuständigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/36/","original":[{"nr":"1","text":"Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist der kommunale Träger zuständig, in dessen Gebiet die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, ist der jeweilige Träger an dem Ort zuständig, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kann ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht festgestellt werden, so ist der Träger nach diesem Buch örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält. Für nicht erwerbsfähige Personen, deren Leistungsberechtigung sich aus § 7 Absatz 2 Satz 3 ergibt, gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend."},{"nr":"2","text":"Abweichend von Absatz 1 ist für die jeweiligen Leistungen nach diesem Buch der Träger zuständig, in dessen Gebiet die leistungsberechtigte Person nach § 12a Absatz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes ihren Wohnsitz zu nehmen hat. Ist die leistungsberechtigte Person nach § 12a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort nicht zu nehmen, kann eine Zuständigkeit der Träger in diesem Gebiet für die jeweiligen Leistungen nach diesem Buch nicht begründet werden; im Übrigen gelten die Regelungen des Absatzes 1."},{"nr":"3","text":"Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist im Fall der Auszahlung der Leistungen nach § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 nach § 29 Absatz 6 der kommunale Träger zuständig, in dessen Gebiet die Schule liegt. Die Zuständigkeit nach Satz 1 umfasst auch Leistungen an Schülerinnen und Schüler, für die im Übrigen ein anderer kommunaler Träger nach den Absätzen 1 oder 2 zuständig ist oder wäre."}],"erklaerung":{"nr":"36","titel_einfach":"Welches Jobcenter für dich zuständig ist","kurz":"Nach § 36 SGB II ist in der Regel das Jobcenter an dem Ort zuständig, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast; Sonderregeln gelten etwa bei einer Wohnsitzauflage und beim Umgangsrecht.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Zuständig sind die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger (Stadt oder Kreis), in deren Gebiet du als erwerbsfähige Person deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Bekommen Minderjährige nur kurz Leistungen für die Zeit, in der jemand sein Umgangsrecht mit ihnen ausübt – meist ein Elternteil –, ist der Träger am gewöhnlichen Aufenthaltsort dieser Person zuständig. Lässt sich kein gewöhnlicher Aufenthalt feststellen, zählt der Ort, an dem du dich tatsächlich aufhältst. Diese Regeln gelten entsprechend für nicht erwerbsfähige Personen, deren Anspruch sich aus § 7 Absatz 2 Satz 3 SGB II ergibt."},{"nr":"2","einfach":"Musst du nach § 12a Absatz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes an einem bestimmten Ort wohnen (Wohnsitzauflage), ist der Träger dort zuständig. Darfst du nach § 12a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes an einem Ort nicht wohnen, kann dort keine Zuständigkeit entstehen; sonst gilt Absatz 1."},{"nr":"3","einfach":"Wird das Geld für Schulausflüge gesammelt an eine Schule gezahlt (§ 29 Absatz 6 SGB II), ist der kommunale Träger zuständig, in dessen Gebiet die Schule liegt – auch für Schülerinnen und Schüler, für die sonst ein anderer Träger zuständig wäre."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"gewöhnlicher Aufenthalt","erklaerung":"Der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend lebst – meist dein Wohnort."},{"wort":"Umgangsrecht","erklaerung":"Das Recht, ein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen – vor allem für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Leistungen ist: Bundesagentur und Städte oder Kreise"},{"norm":"§ 12a AufenthG","warum":"Wohnsitzregelung für bestimmte Ausländerinnen und Ausländer"},{"norm":"§ 29 SGB II","warum":"Gesammelte Zahlung für Schulausflüge an die Schule"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"36a","bezeichnung":"§ 36a SGB II","titel_amtlich":"Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/36a/","original":[{"nr":"1","text":"Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten."},{"nr":"2","text":"Bei Zeiträumen ab 1. Januar 2032 sind Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus nach Absatz 1 nicht mehr unter den kommunalen Trägern erstattungsfähig."}],"erklaerung":{"nr":"36a","titel_einfach":"Wer die Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus trägt","kurz":"Nach § 36a SGB II erstattet die Stadt oder der Kreis am bisherigen Wohnort dem Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten des Aufenthalts – für Zeiträume ab 1. Januar 2032 nicht mehr.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Sucht eine Person Zuflucht in einem Frauenhaus, muss der kommunale Träger (Stadt oder Kreis) an ihrem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort dem kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit im Frauenhaus erstatten."},{"nr":"2","einfach":"Für Zeiträume ab dem 1. Januar 2032 erstatten sich die kommunalen Träger diese Kosten nicht mehr untereinander."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"kommunaler Träger","erklaerung":"Die Stadt oder der Kreis, die für bestimmte Leistungen nach dem SGB II zuständig sind (§ 6 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 36 SGB II","warum":"Welcher Träger örtlich zuständig ist"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"37","bezeichnung":"§ 37 SGB II","titel_amtlich":"Antragserfordernis","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/37/","original":[{"nr":"1","text":"Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen."},{"nr":"2","text":"Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Wird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück. Satz 3 gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden."}],"erklaerung":{"nr":"37","titel_einfach":"Ohne Antrag kein Grundsicherungsgeld","kurz":"Nach § 37 SGB II gibt es Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nur auf Antrag und nicht für die Zeit davor; der Antrag wirkt aber auf den 1. des Monats zurück, in dem du ihn stellst.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Leistungen nach dem SGB II – etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – bekommst du nur, wenn du sie beantragst. Einige Leistungen musst du extra beantragen:\n- Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf, den der Regelbedarf abdecken soll, den du aber gerade nicht decken kannst (§ 24 Absatz 1 SGB II),\n- Leistungen für Erstausstattungen, zum Beispiel für die Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt, für orthopädische Schuhe sowie für die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte (§ 24 Absatz 3 SGB II),\n- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler (§ 28 Absatz 5 SGB II)."},{"nr":"2","einfach":"Für die Zeit vor deinem Antrag gibt es keine Leistungen. Ein Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt wirkt aber auf den 1. des Monats zurück. Früher gab es eine Sonderregel für Heizkosten: Wurden in einem Monat Kosten aus einer Jahresabrechnung für Heizung oder für einen angemessenen Vorrat an Heizmaterial fällig, wirkte ein Antrag für diesen Monat auf den 1. des Fälligkeitsmonats zurück – wenn er bis zum Ende des 3. Monats danach gestellt wurde. Diese Sonderregel galt nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023."}],"beispiel":{"titel":"Antrag Mitte des Monats","text":"Nadine verliert ihre Arbeit und stellt am 20. März beim Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Der Antrag wirkt auf den 1. März zurück. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann sie Leistungen für den ganzen März bekommen. Für Februar bekommt sie nichts, weil es keine Leistungen für die Zeit vor dem Antragsmonat gibt."},"wichtig":["Für Zeiten vor dem Antrag gibt es keine Leistungen; ein Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt wirkt auf den 1. des Antragsmonats zurück.","Erstausstattungen, Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II und Lernförderung musst du gesondert beantragen."],"begriffe":[{"wort":"Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts","erklaerung":"Die Leistungen für das tägliche Leben und das Wohnen, vor allem das Grundsicherungsgeld."},{"wort":"gesondert beantragen","erklaerung":"Extra beantragen – der allgemeine Antrag auf Grundsicherungsgeld reicht dafür nicht."},{"wort":"Bevorratung mit Heizmitteln","erklaerung":"Man kauft Brennstoff wie Heizöl, Holz oder Pellets auf einmal für längere Zeit ein. Die Sonderregel dazu galt nur für Anträge bis Ende 2023."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann bekomme ich Grundsicherungsgeld, wenn ich den Antrag Mitte des Monats stelle?","antwort":"Nach § 37 Absatz 2 SGB II wirkt der Antrag auf den 1. des Monats zurück. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, gibt es also Leistungen ab dem Monatsersten."},{"frage":"Bekomme ich Grundsicherungsgeld rückwirkend?","antwort":"Nach § 37 Absatz 2 SGB II wirkt der Antrag auf den 1. des Monats zurück, in dem du ihn stellst. Für Zeiten davor gibt es nach dieser Norm keine Leistungen. Für einen nachgeholten Antrag gibt es eine Sonderregel in § 40 Absatz 7 SGB II."},{"frage":"Muss ich die Erstausstattung für die Wohnung extra beantragen?","antwort":"Ja. Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II, zu denen die Erstausstattung für die Wohnung gehört, müssen nach § 37 Absatz 1 SGB II gesondert beantragt werden."}],"verweise":[{"norm":"§ 24 SGB II","warum":"Unabweisbarer Bedarf, Erstausstattungen und weitere Sonderbedarfe"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Lernförderung und andere Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 38 SGB II","warum":"Wer den Antrag für die Bedarfsgemeinschaft stellen darf"},{"norm":"§ 40 SGB II","warum":"Nachgeholter Antrag nach Ablehnung einer anderen Leistung (Absatz 7)"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld) haben.\nDann müssen Sie einen Antrag stellen.\nAntrag heißt: Sie sagen dem Jobcenter, Sie brauchen Geld.\nDas Geld bekommen Sie ab dem 1. Tag von dem Monat mit dem Antrag.\nEin Beispiel: Sie stellen den Antrag am 20. März.\nHaben Sie ein Recht auf das Geld?\nDann bekommen Sie es ab dem 1. März.\nFür die Zeit vorher bekommen Sie kein Geld.\nFür manche Dinge brauchen Sie einen extra Antrag.\nZum Beispiel für die erste Einrichtung von Ihrer Wohnung.\nOder für Nachhilfe für Ihr Kind."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"38","bezeichnung":"§ 38 SGB II","titel_amtlich":"Vertretung der Bedarfsgemeinschaft","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/38/","original":[{"nr":"1","text":"Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person."},{"nr":"2","text":"Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört."}],"erklaerung":{"nr":"38","titel_einfach":"Wer den Antrag für die ganze Familie stellen darf","kurz":"Nach § 38 SGB II wird vermutet, dass eine erwerbsfähige Person Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für alle in ihrer Bedarfsgemeinschaft beantragen und entgegennehmen darf.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du erwerbsfähig und hast Anspruch auf Leistungen wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), wird vermutet: Du darfst die Leistungen auch für die Menschen beantragen und entgegennehmen, die mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das gilt nur, solange nichts dagegen spricht. Leben in der Bedarfsgemeinschaft mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, gilt die Vermutung für die Person, die den Antrag stellt."},{"nr":"2","einfach":"Ist ein Kind im Rahmen des Umgangsrechts bei dir, darfst du die Leistungen nach dem SGB II für das Kind beantragen und entgegennehmen – soweit das Kind zu deinem Haushalt gehört."}],"beispiel":{"titel":"Ein Antrag für die ganze Familie","text":"Ayşe und Martin leben mit ihren beiden Kindern zusammen und sind beide erwerbsfähig. Ayşe stellt beim Jobcenter den Antrag auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Nach § 38 Absatz 1 SGB II wird vermutet, dass sie die Leistungen für alle vier beantragen und entgegennehmen darf. Das gilt, solange es keine Anhaltspunkte gibt, die dagegen sprechen."},"wichtig":["Die Vermutung gilt nur, solange keine Anhaltspunkte dagegen sprechen.","Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusammen, gilt die Vermutung für die Person, die den Antrag stellt."],"begriffe":[{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die zusammen leben und gemeinsam Leistungen bekommen, etwa Partner und ihre Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II)."},{"wort":"Vermutung","erklaerung":"Das Gesetz geht von etwas aus, ohne dass es bewiesen werden muss – hier von einer Vollmacht. Gibt es Anhaltspunkte dagegen, gilt sie nicht."},{"wort":"Umgangsrecht","erklaerung":"Das Recht, ein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen – vor allem für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt."}],"fragen":[{"frage":"Muss jeder in der Familie einen eigenen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen?","antwort":"Nach § 38 SGB II wird vermutet, dass die erwerbsfähige Person, die den Antrag stellt, die Leistungen für alle in der Bedarfsgemeinschaft beantragen und entgegennehmen darf. Das gilt, solange keine Anhaltspunkte dagegen sprechen."},{"frage":"Kann ich Grundsicherungsgeld für mein Kind beantragen, wenn es nur am Wochenende bei mir ist?","antwort":"Für die Zeit, in der das Kind im Rahmen des Umgangsrechts bei dir ist, darfst du nach § 38 Absatz 2 SGB II Leistungen für das Kind beantragen und entgegennehmen – soweit es zu deinem Haushalt gehört."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"},{"norm":"§ 37 SGB II","warum":"Leistungen gibt es nur auf Antrag"},{"norm":"§ 36 SGB II","warum":"Zuständigkeit bei Leistungen während des Umgangs"}],"praxis":null,"leicht":"Sie leben mit Ihrer Familie zusammen.\nAlle brauchen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nSie können arbeiten.\nSie stellen den Antrag beim Jobcenter.\nDann darf das Jobcenter annehmen: Sie stellen den Antrag für alle.\nSie dürfen das Geld auch für alle bekommen.\nManchmal spricht etwas dagegen.\nDann gilt das nicht.\nIhr Kind wohnt nicht bei Ihnen.\nAber Ihr Kind besucht Sie.\nDann dürfen Sie für diese Zeit Geld für Ihr Kind beantragen.\nDas Kind muss in dieser Zeit zu Ihrem Haushalt gehören."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"39","bezeichnung":"§ 39 SGB II","titel_amtlich":"Sofortige Vollziehbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/39/","original":[{"nr":null,"text":"Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt,\n\n1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, entzieht, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt,\n2. mit dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung aufgefordert wird oder\n3. mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit aufgefordert wird."}],"erklaerung":{"nr":"39","titel_einfach":"Wann ein Widerspruch den Bescheid nicht aufhält","kurz":"Nach § 39 SGB II haben Widerspruch und Klage gegen bestimmte Bescheide des Jobcenters keine aufschiebende Wirkung – etwa gegen die Aufhebung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder eine Minderung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wehrst du dich mit Widerspruch oder Anfechtungsklage gegen einen Bescheid, wird er normalerweise erst einmal nicht umgesetzt (§ 86a Sozialgerichtsgesetz). Bei diesen Bescheiden ist das anders – sie gelten trotzdem sofort:\n1. Bescheide, mit denen das Jobcenter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – aufhebt, zurücknimmt, widerruft oder entzieht. Außerdem Bescheide, die eine Pflichtverletzung und die Minderung der Auszahlung feststellen, und Bescheide, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder deine Pflichten dabei regeln.\n2. Bescheide, mit denen dich das Jobcenter auffordert, eine vorrangige Leistung zu beantragen.\n3. Bescheide, mit denen du nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III aufgefordert wirst, dich persönlich beim Jobcenter (im Gesetz: Agentur für Arbeit) zu melden."}],"beispiel":{"titel":"Widerspruch gegen eine Aufhebung","text":"Das Jobcenter hebt die Bewilligung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für Sven ab dem nächsten Monat auf. Sven hält das für falsch und legt Widerspruch ein. Nach § 39 Nummer 1 SGB II hat sein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Der Aufhebungsbescheid gilt also trotzdem erst einmal, und das Jobcenter zahlt ab dem nächsten Monat nicht mehr – bis über den Widerspruch anders entschieden wird."},"wichtig":["Gegen die in § 39 SGB II genannten Bescheide hält ein Widerspruch oder eine Klage die Wirkung des Bescheids nicht auf.","Das gilt auch für Bescheide, die eine Pflichtverletzung und eine Minderung des Grundsicherungsgeldes feststellen."],"begriffe":[{"wort":"aufschiebende Wirkung","erklaerung":"Ein Bescheid wird nicht umgesetzt, solange über deinen Widerspruch oder deine Klage noch nicht entschieden ist."},{"wort":"Anfechtungsklage","erklaerung":"Eine Klage vor dem Sozialgericht, mit der du verlangst, dass ein Bescheid aufgehoben wird."},{"wort":"vorrangige Leistung","erklaerung":"Eine andere Sozialleistung, die vor dem Grundsicherungsgeld in Anspruch genommen werden muss, zum Beispiel eine Rente."}],"fragen":[{"frage":"Muss das Jobcenter weiterzahlen, wenn ich Widerspruch einlege?","antwort":"Bei Bescheiden, die Leistungen aufheben, zurücknehmen, widerrufen oder entziehen, nicht: Widerspruch und Klage haben hier nach § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung. Der Bescheid gilt erst einmal trotzdem."},{"frage":"Hat ein Widerspruch gegen eine Sanktion aufschiebende Wirkung?","antwort":"Nein. Gegen einen Bescheid, der eine Pflichtverletzung und die Minderung feststellt, haben Widerspruch und Klage nach § 39 Nummer 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung. Ob das Sozialgericht sie anordnen kann, regelt § 86b des Sozialgerichtsgesetzes."}],"verweise":[{"norm":"§ 86a SGG","warum":"Grundregel: Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung, mit Ausnahmen"},{"norm":"§ 86b SGG","warum":"Das Sozialgericht kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen"},{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Minderung bei Pflichtverletzungen"},{"norm":"§ 12a SGB II","warum":"Pflicht, vorrangige Leistungen zu beantragen"},{"norm":"§ 59 SGB II","warum":"Meldepflicht"},{"norm":"§ 309 SGB III","warum":"Allgemeine Meldepflicht"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nDas Jobcenter schickt Ihnen einen Bescheid.\nSie sind nicht einverstanden.\nDann können Sie Widerspruch einlegen.\nWiderspruch heißt: Sie wehren sich gegen den Bescheid.\nMeistens wartet das Amt dann mit dem Bescheid.\nBei manchen Bescheiden gilt das nicht.\nZum Beispiel: Das Jobcenter streicht Ihr Geld.\nOder das Jobcenter kürzt Ihr Geld wegen einer Pflicht-Verletzung.\nDann gilt der Bescheid sofort.\nAuch wenn Sie Widerspruch einlegen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"40","bezeichnung":"§ 40 SGB II","titel_amtlich":"Anwendung von Verfahrensvorschriften","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/40/","original":[{"nr":"1","text":"Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass\n\n1. rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach den Absätzen 1 und 2 nicht später als vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Verwaltungsakt bekanntgegeben wurde, zurückzunehmen sind; ausreichend ist, wenn die Rücknahme innerhalb dieses Zeitraums beantragt wird,\n2. anstelle des Zeitraums von vier Jahren nach Absatz 4 Satz 1 ein Zeitraum von einem Jahr tritt.\nAbweichend von Satz 1 gelten die §§ 45, 47 und 48 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufzuheben ist, wenn sich ausschließlich Erstattungsforderungen nach § 50 Absatz 1 des Zehnten Buches von insgesamt weniger als 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergäben. Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Die Sätze 3 und 4 gelten in den Fällen des § 50 Absatz 2 des Zehnten Buches entsprechend."},{"nr":"2","text":"Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches über\n\n1. (weggefallen)\n2. (weggefallen)\n3. die Aufhebung von Verwaltungsakten (§ 330 Absatz 2, 3 Satz 1 und 4);\n4. die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 mit der Maßgabe, dass die Träger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen;\n5. die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung (§ 335 Absatz 1, 2 und 5); § 335 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 ist nicht anwendbar, wenn in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 gewährt wurde; in den Fällen des § 335 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 besteht kein Beitragserstattungsanspruch."},{"nr":"3","text":"Liegen die in § 44 Absatz 1 Satz 1 des Zehnten Buches genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes vor, weil dieser auf einer Rechtsnorm beruht, die nach Erlass des Verwaltungsaktes\n\n1. durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist oder\n2. in ständiger Rechtsprechung anders als durch den für die jeweilige Leistungsart zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgelegt worden ist,\nso ist der Verwaltungsakt, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen. Bei der Unwirksamkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift, die nach § 22a Absatz 1 und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, ist abweichend von Satz 1 auf die Zeit nach der Entscheidung durch das Landessozialgericht abzustellen."},{"nr":"4","text":"Der Verwaltungsakt, mit dem über die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch abschließend entschieden wurde, ist mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eintreten, aufgrund derer nach Maßgabe des § 41a vorläufig zu entscheiden wäre."},{"nr":"5","text":"Verstirbt eine leistungsberechtigte Person oder eine Person, die mit der leistungsberechtigten Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, bleiben im Sterbemonat allein die dadurch eintretenden Änderungen in den bereits bewilligten Leistungsansprüchen der leistungsberechtigten Person und der mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unberücksichtigt; die §§ 48 und 50 Absatz 2 des Zehnten Buches sind insoweit nicht anzuwenden. § 118 Absatz 3 bis 4a des Sechsten Buches findet mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass Geldleistungen, die für die Zeit nach dem Monat des Todes der leistungsberechtigten Person überwiesen wurden, als unter Vorbehalt erbracht gelten."},{"nr":"6","text":"§ 50 Absatz 1 des Zehnten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Gutscheine in Geld zu erstatten sind. Die leistungsberechtigte Person kann die Erstattungsforderung auch durch Rückgabe des Gutscheins erfüllen, soweit dieser nicht in Anspruch genommen wurde. Eine Erstattung der Leistungen nach § 28 erfolgt nicht, soweit eine Aufhebungsentscheidung allein wegen dieser Leistungen zu treffen wäre. Satz 3 gilt nicht im Fall des Widerrufs einer Bewilligungsentscheidung nach § 29 Absatz 5 Satz 2."},{"nr":"7","text":"§ 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist."},{"nr":"8","text":"Für die Vollstreckung von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger nach diesem Buch gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes; im Übrigen gilt § 66 des Zehnten Buches."},{"nr":"9","text":"§ 1629a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt mit der Maßgabe, dass sich die Haftung eines Kindes auf das Vermögen beschränkt, das bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15 000 Euro übersteigt."},{"nr":"10","text":"Erstattungsansprüche nach § 50 des Zehnten Buches, die auf die Aufnahme einer bedarfsdeckenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zurückzuführen sind, sind in monatlichen Raten in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs zu tilgen. Dies gilt nicht, wenn vor Tilgung der gesamten Summe erneute Hilfebedürftigkeit eintritt."}],"erklaerung":{"nr":"40","titel_einfach":"Welche Verfahrensregeln beim Jobcenter gelten","kurz":"Nach § 40 SGB II gilt beim Jobcenter das SGB X mit Besonderheiten: Nach einer Überprüfung gibt es Leistungen nur für bis zu 1 Jahr rückwirkend, und Rückforderungen unter 50 Euro je Bedarfsgemeinschaft unterbleiben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für das Verfahren beim Jobcenter – etwa beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – gilt das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Für die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids, der für dich nachteilig ist (§ 44 SGB X), gibt es 2 Abweichungen:\n1. Ein solcher Bescheid wird nur bis 4 Jahre nach Ablauf des Jahres zurückgenommen, in dem er dir bekanntgegeben wurde. Es reicht, wenn du die Rücknahme innerhalb dieser Zeit beantragst.\n2. Nach der Rücknahme werden Leistungen nicht für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erbracht, wie es § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB X sonst vorsieht, sondern nur für bis zu 1 Jahr.\nWill das Jobcenter einen Bescheid nach den §§ 45, 47 oder 48 SGB X für die Vergangenheit aufheben, gilt eine Grenze: Ergäben sich daraus nur Erstattungsforderungen nach § 50 Absatz 1 SGB X von insgesamt weniger als 50 Euro für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zusammen, wird der Bescheid für die Vergangenheit nicht aufgehoben. Umstände, die schon bei einer früheren solchen Prüfung eine Rolle gespielt haben, werden dabei nicht noch einmal berücksichtigt. Diese Regeln gelten entsprechend für Erstattungen nach § 50 Absatz 2 SGB X."},{"nr":"2","einfach":"Einige Vorschriften des SGB III gelten entsprechend:\n1. (weggefallen)\n2. (weggefallen)\n3. zur Aufhebung von Bescheiden: § 330 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 und 4 SGB III,\n4. zur vorläufigen Einstellung der Zahlung: § 331 SGB III. Das Jobcenter (im Gesetz: die Träger) darf die Zahlung auch nur teilweise einstellen, wenn es von Tatsachen erfährt, die zu einem geringeren Anspruch führen.\n5. zur Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung: § 335 Absatz 1, 2 und 5 SGB III. Hast du in einem Kalendermonat an mindestens 1 Tag rechtmäßig Grundsicherungsgeld bekommen, gelten § 335 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 SGB III für diesen Monat nicht. In den Fällen von § 335 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 SGB III müssen keine Beiträge erstattet werden."},{"nr":"3","einfach":"Ein Bescheid, der für dich nachteilig ist, kann rechtswidrig sein, weil die Vorschrift, auf der er beruht, später:\n1. vom Bundesverfassungsgericht für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde oder\n2. von den Gerichten in ständiger Rechtsprechung anders ausgelegt wird als vom zuständigen Jobcenter (im Gesetz: Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende).\nIst der Bescheid dann schon unanfechtbar, wird er nur für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen Rechtsprechung zurückgenommen. Ist eine Satzung oder eine andere Vorschrift unterhalb eines Landesgesetzes unwirksam, die nach § 22a Absatz 1 SGB II erlassen wurde (Regeln der Kommune zu den Wohnkosten), zählt stattdessen die Zeit nach der Entscheidung des Landessozialgerichts."},{"nr":"4","einfach":"Hat das Jobcenter abschließend über deine Leistungen entschieden und ändern sich danach deine tatsächlichen Verhältnisse so, dass nach § 41a SGB II vorläufig entschieden werden müsste, wird der Bescheid für die Zukunft ganz aufgehoben."},{"nr":"5","einfach":"Stirbt eine leistungsberechtigte Person oder jemand, der mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt, gilt für den Sterbemonat: Änderungen, die sich allein durch den Tod bei den bereits bewilligten Leistungen ergeben, bleiben unberücksichtigt – für die leistungsberechtigte Person und alle in ihrer Bedarfsgemeinschaft. Insoweit gelten § 48 und § 50 Absatz 2 SGB X nicht. Außerdem gilt § 118 Absatz 3 bis 4a SGB VI entsprechend: Geld, das für die Zeit nach dem Sterbemonat der leistungsberechtigten Person überwiesen wurde, gilt als unter Vorbehalt gezahlt. Die Regeln dort betreffen vor allem die Rücküberweisung durch die Bank."},{"nr":"6","einfach":"Musst du nach § 50 Absatz 1 SGB X Leistungen erstatten, sind Gutscheine in Geld zu erstatten. Du kannst die Forderung aber auch erfüllen, indem du einen Gutschein zurückgibst, soweit du ihn noch nicht genutzt hast. Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) musst du nicht erstatten, soweit ein Bescheid nur wegen dieser Leistungen aufzuheben wäre. Das gilt nicht, wenn die Bewilligung nach § 29 Absatz 5 Satz 2 SGB II widerrufen wurde, weil du die zweckgerechte Verwendung nicht nachgewiesen hast."},{"nr":"7","einfach":"Hast du keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt, weil du eine andere Sozialleistung beantragt hattest, kannst du ihn nach § 28 SGB X nachholen, wenn die andere Leistung abgelehnt wird oder du sie erstatten musst. Der nachgeholte Antrag kann dann zurückwirken. Abweichend von der Frist in § 28 SGB X musst du ihn hier unverzüglich nach Ablauf des Monats stellen, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist."},{"nr":"8","einfach":"Forderungen der Jobcenter, in denen Agentur für Arbeit und Kommune als gemeinsame Einrichtung zusammenarbeiten, werden nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes vollstreckt. In allen anderen Fällen gilt § 66 SGB X."},{"nr":"9","einfach":"§ 1629a BGB begrenzt die Haftung für Schulden aus der Zeit, in der jemand minderjährig war. Für Forderungen nach dem SGB II gilt dabei: Ein Kind haftet nur mit dem Vermögen, das bei Eintritt der Volljährigkeit 15.000 Euro übersteigt."},{"nr":"10","einfach":"Musst du nach § 50 SGB X Leistungen erstatten, weil du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hast, die deinen Bedarf deckt, zahlst du in monatlichen Raten von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs zurück. Das gilt nicht, wenn du wieder hilfebedürftig wirst, bevor die ganze Summe getilgt ist."}],"beispiel":{"titel":"Kleine Überzahlung muss nicht zurück","text":"Familie Weber bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Später stellt das Jobcenter fest, dass es wegen einer Änderung für einen Monat 35 Euro zu viel gezahlt hat – für alle Familienmitglieder zusammen. Weitere Erstattungsforderungen ergeben sich nicht. Weil die Erstattung insgesamt unter 50 Euro für die ganze Bedarfsgemeinschaft läge, hebt das Jobcenter den Bescheid für die Vergangenheit nicht auf. Die Familie muss die 35 Euro nicht zurückzahlen."},"wichtig":["Einen rechtswidrigen, für dich nachteiligen Bescheid nimmt das Jobcenter nur bis 4 Jahre nach Ablauf des Jahres seiner Bekanntgabe zurück; Leistungen gibt es danach aber nur für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr.","Ergäben sich nur Erstattungsforderungen von insgesamt weniger als 50 Euro für die ganze Bedarfsgemeinschaft, hebt das Jobcenter einen Bescheid nicht für die Vergangenheit auf.","Musst du erstatten, weil du eine bedarfsdeckende versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen hast, zahlst du in Raten von 10 Prozent des Regelbedarfs im Monat."],"begriffe":[{"wort":"nicht begünstigender Verwaltungsakt","erklaerung":"Ein Bescheid, der für dich nachteilig ist – zum Beispiel weil er eine Leistung ablehnt oder zu niedrig festsetzt."},{"wort":"Erstattungsforderung","erklaerung":"Die Forderung des Jobcenters, zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen."},{"wort":"unanfechtbar","erklaerung":"Gegen den Bescheid kann man keinen Widerspruch und keine Klage mehr einlegen, zum Beispiel weil die Frist abgelaufen ist."},{"wort":"ständige Rechtsprechung","erklaerung":"Die Gerichte entscheiden eine Rechtsfrage über längere Zeit einheitlich auf dieselbe Weise."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern – also so schnell, wie es dir zumutbar möglich ist."}],"fragen":[{"frage":"Wie weit zurück kann ich einen Bescheid vom Jobcenter überprüfen lassen?","antwort":"Nach § 40 Absatz 1 SGB II wird ein rechtswidriger, für dich nachteiliger Bescheid bis 4 Jahre nach Ablauf des Jahres zurückgenommen, in dem er bekanntgegeben wurde; ein Antrag in dieser Zeit reicht. Leistungen gibt es danach aber nur für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr statt bis zu 4 Jahren wie sonst nach § 44 Absatz 4 SGB X."},{"frage":"Muss ich kleine Überzahlungen an das Jobcenter zurückzahlen?","antwort":"Ergäben sich nur Erstattungsforderungen von insgesamt weniger als 50 Euro für die ganze Bedarfsgemeinschaft, hebt das Jobcenter den Bescheid für die Vergangenheit nicht auf (§ 40 Absatz 1 Satz 3 SGB II). Dann musst du diesen Betrag nicht erstatten."},{"frage":"Was passiert mit dem Grundsicherungsgeld, wenn jemand in der Familie stirbt?","antwort":"Im Sterbemonat bleiben Änderungen, die sich allein durch den Tod bei den bereits bewilligten Leistungen ergeben, unberücksichtigt (§ 40 Absatz 5 SGB II). Geld, das für die Zeit nach dem Sterbemonat der leistungsberechtigten Person überwiesen wurde, gilt als unter Vorbehalt gezahlt."}],"verweise":[{"norm":"§ 44 SGB X","warum":"Rücknahme rechtswidriger, nachteiliger Bescheide (Überprüfungsantrag)"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme rechtswidriger begünstigender Bescheide"},{"norm":"§ 48 SGB X","warum":"Aufhebung von Bescheiden, wenn sich die Verhältnisse ändern"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 28 SGB X","warum":"Nachgeholter Antrag nach Ablehnung einer anderen Leistung"},{"norm":"§ 330 SGB III","warum":"Besonderheiten bei der Aufhebung von Bescheiden"},{"norm":"§ 331 SGB III","warum":"Vorläufige Einstellung der Zahlung"},{"norm":"§ 335 SGB III","warum":"Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 41a SGB II","warum":"Vorläufige Entscheidung über Leistungen"},{"norm":"§ 22a SGB II","warum":"Satzungen der Kommunen zu Wohnkosten"},{"norm":"§ 118 SGB VI","warum":"Rücküberweisung von Geld, das nach dem Tod gezahlt wurde"},{"norm":"§ 1629a BGB","warum":"Begrenzte Haftung für Schulden aus der Zeit der Minderjährigkeit"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nFür das Jobcenter gelten viele Regeln aus einem anderen Gesetz.\nDas Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 10.\nHier stehen einige Besonderheiten.\nEin Bescheid war falsch und zu Ihrem Nachteil?\nDann kann das Jobcenter den Bescheid zurück-nehmen.\nDas geht bis 4 Jahre nach dem Jahr mit dem Bescheid.\nGeld bekommen Sie dann aber nur für höchstens 1 Jahr nach.\nDas Jobcenter hat Ihnen zu viel Geld gezahlt?\nEs sind weniger als 50 Euro für Ihre ganze Bedarfs-Gemeinschaft?\nDann müssen Sie das Geld nicht zurück-zahlen.\nSie haben eine neue Arbeit und müssen deshalb Geld zurück-zahlen?\nDann zahlen Sie jeden Monat eine kleine Rate."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"40a","bezeichnung":"§ 40a SGB II","titel_amtlich":"Erstattungsanspruch","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/40a/","original":[{"nr":null,"text":"Wird einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen nach diesem Buch erbracht hat, eine andere Sozialleistung bewilligt, so steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. Der Erstattungsanspruch besteht auch, soweit die Erbringung des Grundsicherungsgeldes allein auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Die §§ 106 bis 114 des Zehnten Buches gelten entsprechend. § 44a Absatz 3 bleibt unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"40a","titel_einfach":"Wann das Jobcenter sich Geld von anderen Stellen zurückholt","kurz":"Nach § 40a SGB II kann sich das Jobcenter Leistungen von einer anderen Sozialbehörde erstatten lassen, wenn diese für dieselbe Zeit nachträglich eine Leistung bewilligt, etwa eine Altersrente.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Bewilligt eine andere Stelle dir für denselben Zeitraum eine Sozialleistung, für den das Jobcenter (im Gesetz: Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) schon Leistungen gezahlt hat, kann es unter den Voraussetzungen von § 104 SGB X von dieser Stelle Erstattung verlangen. Das gilt auch, soweit das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nur deshalb rechtswidrig war, weil nachträglich eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, oder wenn rückwirkend eine Altersrente oder eine Knappschaftsausgleichsleistung bewilligt wird. Für die Abwicklung gelten die §§ 106 bis 114 SGB X entsprechend; § 44a Absatz 3 SGB II bleibt unberührt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"volle Erwerbsminderung","erklaerung":"Man kann wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens 3 Stunden täglich unter üblichen Bedingungen arbeiten (§ 43 SGB VI)."},{"wort":"Erstattungsanspruch","erklaerung":"Das Recht einer Stelle, Geld, das sie gezahlt hat, von einer anderen Stelle zurückzubekommen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 104 SGB X","warum":"Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers"},{"norm":"§ 44a SGB II","warum":"Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Erstattung danach"},{"norm":"§ 34b SGB II","warum":"Erstattung durch dich, wenn die andere Stelle schon an dich gezahlt hat"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"41","bezeichnung":"§ 41 SGB II","titel_amtlich":"Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/41/","original":[{"nr":"1","text":"Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht."},{"nr":"2","text":"Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde."},{"nr":"3","text":"Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen\n\n1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder\n2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.\nDie Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Wird mit dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht auch über die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 entschieden, ist die oder der Leistungsberechtigte in dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 gesondert erfolgt."}],"erklaerung":{"nr":"41","titel_einfach":"Wie Grundsicherungsgeld berechnet und bewilligt wird","kurz":"Nach § 41 SGB II besteht der Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für jeden Kalendertag, der Monat zählt 30 Tage, und bewilligt wird in der Regel für 1 Jahr.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, etwa auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), besteht für jeden Kalendertag. Ein Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Stehen dir die Leistungen nicht für einen ganzen Monat zu, bekommst du sie anteilig."},{"nr":"2","einfach":"Gerechnet wird mit 2 Stellen nach dem Komma, wenn nichts anderes bestimmt ist. Wäre die nächste Stelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird die letzte Stelle um 1 erhöht. Aus 12,345 wird also 12,35."},{"nr":"3","einfach":"Das Jobcenter entscheidet über deinen Anspruch in der Regel für 1 Jahr. Diese Zeit heißt Bewilligungszeitraum. Er soll regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden, vor allem wenn:\n1. das Jobcenter vorläufig über deinen Anspruch entscheidet (§ 41a SGB II) oder\n2. deine Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.\nDer Bewilligungszeitraum ist für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gleich. Entscheidet der Bescheid über die Leistungen zum Lebensunterhalt nicht zugleich über Ausflüge und Klassenfahrten, Fahrkosten zur Schule, Mittagessen und Freizeitaktivitäten (§ 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 SGB II), muss im Bescheid stehen, dass darüber gesondert entschieden wird."}],"beispiel":{"titel":"Kind kommt Mitte des Monats zur Welt","text":"Emil und Hanna bekommen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Am 19. April wird ihre Tochter geboren. Vom 19. bis 30. April sind das 12 Kalendertage. Hat die Tochter ab ihrer Geburt Anspruch, bekommt sie die Leistungen für April anteilig: Der Anspruch besteht für jeden Kalendertag, und der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Für April gibt es also 12 von 30 Teilen ihres monatlichen Betrags."},"wichtig":["Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr; bei vorläufiger Entscheidung oder unangemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung soll er regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden.","Stehen dir die Leistungen nicht für einen ganzen Monat zu, bekommst du sie anteilig, wobei der Monat mit 30 Tagen gerechnet wird."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die das Jobcenter dir die Leistungen mit einem Bescheid bewilligt – in der Regel 1 Jahr."},{"wort":"anteilig","erklaerung":"Nur der Teil, der auf die Tage entfällt, für die du Anspruch hast."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die zusammen leben und gemeinsam Leistungen bekommen, etwa Partner und ihre Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Für wie lange wird Grundsicherungsgeld bewilligt?","antwort":"In der Regel für 1 Jahr (§ 41 Absatz 3 SGB II). Entscheidet das Jobcenter vorläufig oder sind die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen, soll der Zeitraum regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden."},{"frage":"Wie wird Grundsicherungsgeld berechnet, wenn ich nur einen Teil des Monats Anspruch habe?","antwort":"Der Anspruch besteht für jeden Kalendertag, und der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Stehen dir die Leistungen nicht für den ganzen Monat zu, bekommst du sie anteilig (§ 41 Absatz 1 SGB II)."},{"frage":"Warum steht in meinem Bescheid, dass über Bildung und Teilhabe gesondert entschieden wird?","antwort":"Entscheidet der Bescheid über den Lebensunterhalt nicht auch über bestimmte Leistungen für Bildung und Teilhabe, muss er nach § 41 Absatz 3 SGB II darauf hinweisen, dass darüber gesondert entschieden wird."}],"verweise":[{"norm":"§ 41a SGB II","warum":"Vorläufige Entscheidung über die Leistungen"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Bedarfe für Unterkunft und Heizung und ihre Angemessenheit"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Bedarfe für Bildung und Teilhabe"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nDas Geld gibt es für jeden Tag.\nDas Jobcenter rechnet jeden Monat mit 30 Tagen.\nSie haben nur für einen Teil vom Monat ein Recht auf das Geld?\nDann bekommen Sie nur einen Teil vom Geld.\nDas Jobcenter entscheidet meistens für 1 Jahr.\nDiese Zeit heißt: Bewilligungs-Zeitraum.\nManchmal entscheidet das Jobcenter nur für 6 Monate.\nZum Beispiel: Ihre Wohnung ist zu teuer.\nDer Zeitraum gilt für alle in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"41a","bezeichnung":"§ 41a SGB II","titel_amtlich":"Vorläufige Entscheidung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/41a/","original":[{"nr":"1","text":"Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn\n\n1. zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder\n2. ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.\nBesteht eine Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen, ist unter den Voraussetzungen des Satzes 1 über den Leistungsanspruch aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorläufig zu entscheiden. Eine vorläufige Entscheidung ergeht nicht, wenn Leistungsberechtigte die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, zu vertreten haben."},{"nr":"2","text":"Der Grund der Vorläufigkeit ist anzugeben. Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; davon ist auszugehen, wenn das vorläufig berücksichtigte Einkommen voraussichtlich höchstens in Höhe des Absetzbetrages nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 von dem nach Satz 3 zugrunde zu legenden Einkommen abweicht. Hierbei sind die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten und prognostizierten Verhältnisse zugrunde zu legen. Soweit die vorläufige Entscheidung nach Absatz 1 rechtswidrig ist, ist sie für die Zukunft zurückzunehmen. § 45 Absatz 2 des Zehnten Buches findet keine Anwendung."},{"nr":"3","text":"Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheiden abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch, sofern die vorläufig bewilligte Leistung nicht der abschließend festzustellenden entspricht oder die leistungsberechtigte Person eine abschließende Entscheidung beantragt. Die leistungsberechtigte Person und die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind nach Ablauf des Bewilligungszeitraums verpflichtet, die von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Erlass einer abschließenden Entscheidung geforderten leistungserheblichen Tatsachen nachzuweisen; die §§ 60, 61, 65 und 65a des Ersten Buches gelten entsprechend. Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, setzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand. Die Berücksichtigung von Nachweisen und Auskünften, die zur abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides, zugegangen sind, ist ausgeschlossen."},{"nr":"4","text":"Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen."},{"nr":"5","text":"Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn\n\n1. die leistungsberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 1 eine abschließende Entscheidung beantragt oder\n2. der Leistungsanspruch aus einem anderen als dem nach Absatz 2 Satz 1 anzugebenden Grund nicht oder nur in geringerer Höhe als die vorläufigen Leistungen besteht und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über den Leistungsanspruch innerhalb eines Jahres seit Kenntnis von diesen Tatsachen, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der vorläufigen Entscheidung, abschließend entscheidet."},{"nr":"6","text":"Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten, sofern sie insgesamt mindestens 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betragen. Das gilt auch im Fall des Absatzes 3 Satz 3 und 4."},{"nr":"7","text":"Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen kann vorläufig entschieden werden, wenn\n\n1. die Vereinbarkeit einer Vorschrift dieses Buches, von der die Entscheidung über den Antrag abhängt, mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem Gerichtshof der Europäischen Union ist oder\n2. eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Gegenstand eines Verfahrens beim Bundessozialgericht ist.\nAbsatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 6 gelten entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"41a","titel_einfach":"Was eine vorläufige Bewilligung bedeutet","kurz":"Nach § 41a SGB II bewilligt das Jobcenter Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vorläufig, wenn etwa die Höhe noch nicht feststeht; später entscheidet es abschließend, sonst gilt die vorläufige Leistung als endgültig.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Jobcenter muss vorläufig über Geld- und Sachleistungen entscheiden – etwa über Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) –, wenn:\n1. es voraussichtlich längere Zeit braucht, um festzustellen, ob die Voraussetzungen vorliegen, und diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen, oder\n2. dir der Anspruch dem Grunde nach zusteht, es aber voraussichtlich längere Zeit braucht, um seine Höhe festzustellen.\nBesteht die Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen, wird dann über den Anspruch aller Mitglieder vorläufig entschieden. Eine vorläufige Entscheidung gibt es nicht, wenn du selbst zu vertreten hast, dass nicht sofort abschließend entschieden werden kann."},{"nr":"2","einfach":"Im Bescheid muss stehen, warum vorläufig entschieden wird. Die vorläufige Leistung muss so hoch sein, dass dein monatlicher Bedarf für den Lebensunterhalt gedeckt ist. Davon geht man aus, wenn das vorläufig angesetzte Einkommen voraussichtlich höchstens um den Freibetrag für Erwerbstätige (§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 SGB II) von dem Einkommen abweicht, das nach den bekannten und vorhergesagten Verhältnissen zugrunde zu legen ist. Dabei zählen die Verhältnisse, die bei der Entscheidung bekannt sind und vorhergesagt werden. Soweit die vorläufige Entscheidung rechtswidrig ist, wird sie für die Zukunft zurückgenommen. Auf Vertrauensschutz nach § 45 Absatz 2 SGB X kannst du dich dabei nicht berufen."},{"nr":"3","einfach":"Das Jobcenter (im Gesetz: die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) entscheidet abschließend über deinen monatlichen Anspruch, wenn die vorläufige Leistung nicht der endgültigen entspricht oder wenn du eine abschließende Entscheidung beantragst. Nach Ende des Bewilligungszeitraums müssen du und die Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft die Tatsachen nachweisen, die das Jobcenter dafür verlangt. Dabei gelten die Mitwirkungsregeln der §§ 60, 61, 65 und 65a SGB I entsprechend. Weist ihr etwas bis zur abschließenden Entscheidung nicht oder nicht vollständig nach – oder trotz angemessener Frist und schriftlicher Belehrung über die Folgen nicht rechtzeitig –, gilt: Das Jobcenter setzt den Anspruch nur für die Monate fest, für die die Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen sind, und nur in dieser Höhe. Für die übrigen Monate stellt es fest, dass kein Anspruch bestand. Nachweise und Auskünfte, die erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingehen – spätestens also am Tag nach der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids –, werden nicht mehr berücksichtigt."},{"nr":"4","einfach":"Die abschließende Entscheidung soll nach dem Ende des Bewilligungszeitraums getroffen werden."},{"nr":"5","einfach":"Entscheidet das Jobcenter nicht innerhalb von 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums abschließend, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. Das gilt nicht, wenn:\n1. du innerhalb dieses Jahres eine abschließende Entscheidung beantragst oder\n2. der Anspruch aus einem anderen Grund als dem im Bescheid genannten Grund der Vorläufigkeit nicht oder nur niedriger besteht und das Jobcenter innerhalb von 1 Jahr, nachdem es davon erfahren hat, abschließend entscheidet – spätestens aber 10 Jahre nach der Bekanntgabe der vorläufigen Entscheidung."},{"nr":"6","einfach":"Was du aufgrund der vorläufigen Entscheidung bekommen hast, wird auf die abschließend festgestellten Leistungen angerechnet. Hast du in einzelnen Monaten vorläufig zu viel bekommen, wird diese Überzahlung mit Nachzahlungen für andere Monate desselben Bewilligungszeitraums verrechnet. Bleibt danach eine Überzahlung übrig, musst du sie erstatten, wenn sie für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zusammen mindestens 50 Euro beträgt. Das gilt auch, wenn der Anspruch wegen fehlender Nachweise nach Absatz 3 Satz 3 und 4 festgesetzt wurde."},{"nr":"7","einfach":"Das Jobcenter kann außerdem vorläufig entscheiden, wenn:\n1. beim Bundesverfassungsgericht oder beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Verfahren läuft, in dem geprüft wird, ob eine Vorschrift des SGB II, auf die es für deinen Antrag ankommt, mit höherrangigem Recht vereinbar ist, oder\n2. beim Bundessozialgericht ein Verfahren zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läuft, auf die es für die Entscheidung ankommt.\nDann gelten Absatz 2 Satz 1 (Grund angeben), Absatz 3 Satz 2 bis 4 (Nachweise und Folgen fehlender Nachweise) und Absatz 6 (Anrechnung und Erstattung) entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Selbstständig mit schwankendem Einkommen","text":"Katja ist selbstständige Fotografin und bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Weil ihr Einkommen schwankt und seine Höhe noch nicht feststeht, bewilligt das Jobcenter vorläufig. Nach Ende des Bewilligungszeitraums fordert es sie schriftlich mit angemessener Frist bis zum 30. Juni auf, ihre Einnahmen für jeden Monat nachzuweisen, und belehrt sie über die Folgen. Katja reicht nur für 4 von 6 Monaten Belege ein. Für diese 4 Monate setzt das Jobcenter den Anspruch in der nachgewiesenen Höhe fest. Für die 2 anderen Monate stellt es fest, dass kein Anspruch bestand."},"wichtig":["Reichst du verlangte Nachweise bis zur abschließenden Entscheidung nicht ein – oder trotz angemessener Frist und Belehrung nicht rechtzeitig –, stellt das Jobcenter für Monate ohne Nachweis fest, dass kein Anspruch bestand.","Entscheidet das Jobcenter nicht innerhalb von 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums abschließend, gelten die vorläufigen Leistungen als endgültig – mit Ausnahmen nach Absatz 5.","Eine verbleibende Überzahlung musst du nur erstatten, wenn sie für die ganze Bedarfsgemeinschaft zusammen mindestens 50 Euro beträgt."],"begriffe":[{"wort":"vorläufige Entscheidung","erklaerung":"Das Jobcenter bewilligt Leistungen, legt sich aber noch nicht endgültig fest. Die endgültige Höhe wird später bestimmt."},{"wort":"abschließende Entscheidung","erklaerung":"Die endgültige Entscheidung über die Höhe deines Anspruchs, meist nach Ende des Bewilligungszeitraums."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein – etwa weil du nötige Unterlagen nicht eingereicht hast."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die das Jobcenter dir die Leistungen bewilligt. Wie lang er ist, regelt § 41 Absatz 3 SGB II."},{"wort":"Widerspruchsbescheid","erklaerung":"Die Entscheidung der Behörde über deinen Widerspruch gegen einen Bescheid."}],"fragen":[{"frage":"Was bedeutet eine vorläufige Bewilligung beim Grundsicherungsgeld?","antwort":"Das Jobcenter zahlt, legt sich aber noch nicht endgültig fest – etwa weil die Höhe deines Anspruchs noch nicht feststeht (§ 41a Absatz 1 SGB II). Später wird abschließend entschieden, oder die vorläufige Leistung gilt nach Absatz 5 als endgültig."},{"frage":"Was passiert, wenn das Jobcenter nach einem Jahr nicht abschließend entschieden hat?","antwort":"Dann gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt (§ 41a Absatz 5 SGB II). Das gilt nicht, wenn du vorher eine abschließende Entscheidung beantragt hast oder wenn der Anspruch aus einem anderen Grund niedriger ist und das Jobcenter fristgerecht entscheidet."},{"frage":"Muss ich bei vorläufiger Bewilligung Geld zurückzahlen?","antwort":"Überzahlungen in einzelnen Monaten werden zuerst mit Nachzahlungen für andere Monate desselben Bewilligungszeitraums verrechnet. Was dann übrig bleibt, musst du erstatten, wenn es für die ganze Bedarfsgemeinschaft mindestens 50 Euro sind (§ 41a Absatz 6 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 41 SGB II","warum":"Bewilligungszeitraum; bei vorläufiger Entscheidung soll er regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden"},{"norm":"§ 11b SGB II","warum":"Absetzbeträge vom Einkommen, darunter der Freibetrag für Erwerbstätige"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme begünstigender Bescheide und Vertrauensschutz"},{"norm":"§ 60 SGB I","warum":"Pflicht, Tatsachen anzugeben und Beweismittel vorzulegen"},{"norm":"§ 40 SGB II","warum":"Aufhebung eines abschließenden Bescheids, wenn vorläufig zu entscheiden wäre (Absatz 4)"},{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Aufrechnung von Erstattungen nach § 41a mit 10 Prozent des Regelbedarfs"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nManchmal steht die genaue Höhe noch nicht fest.\nZum Beispiel: Ihr Einkommen ist jeden Monat anders.\nDann entscheidet das Jobcenter vorläufig.\nVorläufig heißt: Die Entscheidung ist noch nicht endgültig.\nSpäter prüft das Jobcenter genau.\nDafür müssen Sie Nachweise schicken.\nNachweise sind zum Beispiel Kontoauszüge oder Rechnungen.\nSie schicken die Nachweise nicht?\nDann bekommen Sie für diese Monate vielleicht kein Geld.\nVielleicht haben Sie zu viel Geld bekommen.\nDann müssen Sie das Geld zurück-zahlen.\nDas gilt ab 50 Euro für Ihre ganze Bedarfs-Gemeinschaft."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42","bezeichnung":"§ 42 SGB II","titel_amtlich":"Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/42/","original":[{"nr":"1","text":"Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden."},{"nr":"2","text":"Auf Antrag der leistungsberechtigten Person können durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt. Der Auszahlungsanspruch im Folgemonat verringert sich entsprechend. Soweit eine Verringerung des Auszahlungsanspruchs im Folgemonat nicht möglich ist, verringert sich der Auszahlungsanspruch für den zweiten auf die Bewilligung der vorzeitigen Leistung folgenden Monat. Die vorzeitige Leistung ist ausgeschlossen,\n\n1. wenn im laufenden Monat oder im Monat der Verringerung des Leistungsanspruches eine Aufrechnung zu erwarten ist,\n2. wenn der Leistungsanspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder\n3. wenn sie bereits in einem der vorangegangenen zwei Kalendermonate in Anspruch genommen wurde."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"4","text":"Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung und Übertragung nach § 53 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"42","titel_einfach":"Wann Grundsicherungsgeld kommt und ob es pfändbar ist","kurz":"Nach § 42 SGB II soll Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) monatlich im Voraus gezahlt werden; auf Antrag gibt es bis zu 100 Euro vorzeitig, und der Anspruch kann nicht gepfändet werden.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Leistungen wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sollen jeden Monat im Voraus gezahlt werden."},{"nr":"2","einfach":"Auf deinen Antrag kann das Jobcenter dir Geld vorzeitig zahlen, das dir laut Bewilligungsbescheid beim nächsten Zahlungstermin zusteht. Die vorzeitige Zahlung beträgt höchstens 100 Euro. Im Folgemonat bekommst du dann entsprechend weniger ausgezahlt. Geht das im Folgemonat nicht, wird der Betrag im zweiten Monat nach der Bewilligung der vorzeitigen Zahlung abgezogen. Eine vorzeitige Zahlung gibt es nicht:\n1. wenn im laufenden Monat oder im Monat des Abzugs eine Aufrechnung zu erwarten ist,\n2. wenn dein Anspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder\n3. wenn du in einem der beiden vorherigen Kalendermonate schon eine vorzeitige Zahlung bekommen hast."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"4","einfach":"Deinen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt kann niemand pfänden. Du kannst ihn auch nicht abtreten, übertragen oder verpfänden. Ausnahme: Eine Abtretung oder Übertragung nach § 53 Absatz 2 SGB I bleibt möglich."}],"beispiel":{"titel":"Vorschuss vor dem Monatsende","text":"Dariusz bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Am 20. Mai ist sein Geld aufgebraucht. Er beantragt beim Jobcenter, 80 Euro aus seiner Juni-Zahlung vorzeitig zu bekommen. Eine Aufrechnung steht nicht an, sein Anspruch für Juni ist nicht durch eine Sanktion gemindert, und in März und April hat er keine vorzeitige Zahlung bekommen. Das Jobcenter kann ihm die 80 Euro deshalb vorab zahlen. Im Juni bekommt er dann 80 Euro weniger."},"wichtig":["Eine vorzeitige Zahlung gibt es nur auf Antrag, höchstens 100 Euro, und sie wird von der nächsten Zahlung abgezogen.","Hattest du in einem der beiden vorherigen Kalendermonate schon eine vorzeitige Zahlung, gibt es keine neue.","Dein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt kann nicht gepfändet werden."],"begriffe":[{"wort":"im Voraus","erklaerung":"Das Geld für einen Monat kommt vor oder zu Beginn dieses Monats, nicht erst danach."},{"wort":"Aufrechnung","erklaerung":"Das Jobcenter verrechnet eine Forderung gegen dich mit deinen laufenden Leistungen und zahlt dir entsprechend weniger aus (§ 43 SGB II)."},{"wort":"pfänden","erklaerung":"Ein Gläubiger lässt Geld oder Ansprüche seines Schuldners mit staatlichem Zwang beschlagnahmen, um seine Forderung zu bekommen."},{"wort":"abtreten","erklaerung":"Einen Anspruch auf eine andere Person übertragen, sodass diese das Geld bekommt."}],"fragen":[{"frage":"Wann wird Grundsicherungsgeld ausgezahlt?","antwort":"Nach § 42 Absatz 1 SGB II sollen die Leistungen monatlich im Voraus gezahlt werden. Einen genauen Tag nennt die Norm nicht."},{"frage":"Kann ich beim Jobcenter einen Vorschuss bekommen?","antwort":"Auf Antrag kann das Jobcenter bis zu 100 Euro aus der nächsten Zahlung vorzeitig auszahlen (§ 42 Absatz 2 SGB II). Das geht nicht, wenn eine Aufrechnung zu erwarten ist, dein Anspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder du in den beiden Vormonaten schon eine vorzeitige Zahlung hattest."},{"frage":"Kann Grundsicherungsgeld gepfändet werden?","antwort":"Dein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt gegen das Jobcenter kann nach § 42 Absatz 4 SGB II nicht gepfändet werden. Was gilt, wenn das Geld schon auf deinem Konto ist, regelt § 42 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Aufrechnung mit laufenden Leistungen"},{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Minderung bei Pflichtverletzungen (Sanktion)"},{"norm":"§ 53 SGB I","warum":"Wann Sozialleistungen ausnahmsweise abgetreten oder übertragen werden können"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nDas Geld soll jeden Monat im Voraus kommen.\nIm Voraus heißt: vor dem Monat oder am Anfang vom Monat.\nIhr Geld ist schon vor dem Monats-Ende alle?\nDann können Sie einen Vorschuss beantragen.\nVorschuss heißt: Sie bekommen einen Teil vom nächsten Geld früher.\nDer Vorschuss ist höchstens 100 Euro.\nIm nächsten Monat bekommen Sie dann weniger Geld.\nEinen Vorschuss gibt es höchstens alle 3 Monate.\nEs gibt noch mehr Ausnahmen.\nNiemand darf Ihren Anspruch auf das Geld pfänden.\nPfänden heißt: Jemand nimmt Ihnen Geld weg, weil Sie Schulden haben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42a","bezeichnung":"§ 42a SGB II","titel_amtlich":"Darlehen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/42a/","original":[{"nr":"1","text":"Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die Rückzahlungsverpflichtung trifft die Darlehensnehmer."},{"nr":"2","text":"Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. § 43 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Aufrechnung ist gegenüber den Darlehensnehmern schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Satz 1 gilt nicht, soweit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen erbracht werden oder soweit bereits gemäß § 43 in Höhe von mehr als 20 Prozent des für die Darlehensnehmer maßgebenden Regelbedarfs gegen deren Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet wird."},{"nr":"3","text":"Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 Absatz 5 sind nach erfolgter Verwertung sofort in voller Höhe und Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 22 Absatz 6 bei Rückzahlung durch den Vermieter sofort in Höhe des noch nicht getilgten Darlehensbetrages fällig. Deckt der erlangte Betrag den noch nicht getilgten Darlehensbetrag nicht, soll eine Vereinbarung über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden."},{"nr":"4","text":"Nach Beendigung des Leistungsbezuges ist der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig. Über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden."},{"nr":"5","text":"Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Absatz 3 sind abweichend von Absatz 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbildung fällig. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"6","text":"Sofern keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen wird, werden Zahlungen, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, zunächst auf das zuerst erbrachte Darlehen angerechnet."}],"erklaerung":{"nr":"42a","titel_einfach":"Wie du ein Darlehen vom Jobcenter zurückzahlst","kurz":"Nach § 42a SGB II gibt es Darlehen nur, wenn du den Bedarf nicht anders decken kannst; während du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehst, werden meist 5 Prozent des Regelbedarfs monatlich einbehalten.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Darlehen vom Jobcenter gibt es nur, wenn du einen Bedarf weder mit Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 SGB II – also mit Vermögen, das wegen deines Freibetrags sonst nicht angerechnet wird – noch auf andere Weise decken kannst. Das Darlehen kann an einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft oder an mehrere gemeinsam gehen. Zurückzahlen müssen es die Darlehensnehmer."},{"nr":"2","einfach":"Solange du Leistungen zum Lebensunterhalt bekommst, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), zahlst du das Darlehen so zurück: Ab dem Monat nach der Auszahlung behält das Jobcenter jeden Monat 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs von deinen Leistungen ein (Aufrechnung). Wie bei § 43 Absatz 3 SGB II gilt: Ist dein Grundsicherungsgeld wegen einer Minderung gekürzt, wird nur begrenzt oder gar nicht aufgerechnet. Die Aufrechnung muss dir das Jobcenter schriftlich durch Bescheid erklären. Diese 5-Prozent-Tilgung gilt nicht, soweit die Leistungen zum Lebensunterhalt selbst als Darlehen gezahlt werden. Sie gilt auch nicht, soweit das Jobcenter schon nach § 43 SGB II mehr als 20 Prozent deines Regelbedarfs aufrechnet."},{"nr":"3","einfach":"Hast du ein Darlehen bekommen, weil du Vermögen nicht sofort verwerten konntest (§ 24 Absatz 5 SGB II), musst du es sofort ganz zurückzahlen, sobald das Vermögen verwertet ist. Ein Darlehen für die Mietkaution (§ 22 Absatz 6 SGB II) ist sofort in Höhe des noch offenen Betrags fällig, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt. Reicht das erhaltene Geld nicht für den offenen Betrag, soll mit dir eine Vereinbarung über die Rückzahlung des Rests getroffen werden, die deine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt."},{"nr":"4","einfach":"Bekommst du keine Leistungen mehr, ist der noch offene Darlehensbetrag sofort fällig. Über die Rückzahlung soll eine Vereinbarung getroffen werden, die deine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt."},{"nr":"5","einfach":"Ein Darlehen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 SGB II musst du – anders als nach Absatz 4 – erst nach dem Ende der Ausbildung zurückzahlen. Auch dafür soll eine Vereinbarung getroffen werden, die deine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt."},{"nr":"6","einfach":"Reicht eine Zahlung nicht, um alle fälligen Darlehen zu tilgen, wird sie zuerst auf das älteste Darlehen angerechnet – es sei denn, es wird etwas anderes bestimmt."}],"beispiel":{"titel":"Darlehen für die Mietkaution","text":"Ramona bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Für ihre neue Wohnung zahlt das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen. Andere Aufrechnungen laufen bei ihr nicht. Ab dem Monat nach der Auszahlung behält das Jobcenter deshalb jeden Monat 5 Prozent ihres Regelbedarfs ein. Zwei Jahre später zieht Ramona aus, und der Vermieter zahlt ihr die Kaution zurück. Dann ist der noch nicht getilgte Teil des Darlehens sofort fällig."},"wichtig":["Solange du Leistungen zum Lebensunterhalt bekommst, behält das Jobcenter in der Regel monatlich 5 Prozent des Regelbedarfs zur Tilgung ein; Ausnahmen nennt Absatz 2.","Bekommst du keine Leistungen mehr, ist der Rest sofort fällig; eine Vereinbarung über die Rückzahlung soll getroffen werden.","Ein Kautionsdarlehen ist sofort in Höhe des offenen Betrags fällig, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt."],"begriffe":[{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das du bekommst und später zurückzahlen musst."},{"wort":"Aufrechnung","erklaerung":"Das Jobcenter verrechnet seine Forderung mit deinen laufenden Leistungen und zahlt dir entsprechend weniger aus."},{"wort":"maßgebender Regelbedarf","erklaerung":"Der Regelbedarf, der für dich gilt. Seine Höhe richtet sich nach § 20 SGB II."},{"wort":"fällig","erklaerung":"Die Zahlung muss jetzt geleistet werden."},{"wort":"Verwertung","erklaerung":"Vermögen zu Geld machen, etwa durch Verkauf."}],"fragen":[{"frage":"Wie zahle ich ein Darlehen vom Jobcenter zurück?","antwort":"Solange du Leistungen zum Lebensunterhalt bekommst, behält das Jobcenter ab dem Monat nach der Auszahlung jeden Monat 5 Prozent des Regelbedarfs ein (§ 42a Absatz 2 SGB II). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn schon mehr als 20 Prozent nach § 43 SGB II aufgerechnet werden."},{"frage":"Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich keine Leistungen mehr bekomme?","antwort":"Dann ist der noch offene Betrag sofort fällig (§ 42a Absatz 4 SGB II). Über die Rückzahlung soll eine Vereinbarung getroffen werden, die deine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt."},{"frage":"Was passiert mit dem Kautionsdarlehen, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt?","antwort":"Dann ist das Darlehen sofort in Höhe des noch nicht getilgten Betrags fällig (§ 42a Absatz 3 SGB II). Reicht die zurückgezahlte Kaution dafür nicht, soll eine Vereinbarung über den Rest getroffen werden."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen zählt und welche Freibeträge gelten"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Darlehen für Mietkaution (Absatz 6)"},{"norm":"§ 24 SGB II","warum":"Darlehen bei unabweisbarem Bedarf und bei nicht sofort verwertbarem Vermögen"},{"norm":"§ 27 SGB II","warum":"Darlehen für Auszubildende (Absatz 3)"},{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Weitere Aufrechnungen und ihre Grenzen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nManchmal gibt Ihnen das Jobcenter ein Darlehen.\nDarlehen heißt: Sie müssen das Geld zurück-zahlen.\nZum Beispiel ein Darlehen für die Miet-Kaution.\nSie bekommen weiter Grundsicherungs-Geld.\nDann behält das Jobcenter jeden Monat einen kleinen Teil davon ein.\nDer Teil ist 5 Prozent vom Regel-Bedarf.\nSo zahlen Sie das Darlehen zurück.\nSie bekommen kein Grundsicherungs-Geld mehr?\nDann müssen Sie den Rest sofort zurück-zahlen.\nDas Jobcenter soll mit Ihnen eine Vereinbarung über die Rück-Zahlung treffen.\nIhr Vermieter zahlt Ihnen die Kaution zurück?\nDann müssen Sie den Rest vom Darlehen sofort zurück-zahlen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"43","bezeichnung":"§ 43 SGB II","titel_amtlich":"Aufrechnung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/43/","original":[{"nr":"1","text":"Die Jobcenter können gegen Ansprüche leistungsberechtigter Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit\n\n1. Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,\n2. Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,\n3. Erstattungsansprüchen nach § 34b oder\n4. Erstattungsansprüchen nach § 41a Absatz 6 Satz 3.\nDie Jobcenter rechnen gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit Erstattungs- oder Ersatzansprüchen nach Satz 1 auf, wenn nach § 24 Absatz 2 Nummer 7 des Zehnten Buches von einer Anhörung abgesehen werden kann."},{"nr":"2","text":"Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf § 41a oder auf § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs, in den übrigen Fällen 30 Prozent. Die Aufrechnung, die zusammen mit bereits laufenden Aufrechnungen nach Absatz 1 und nach § 42a Absatz 2 insgesamt 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen würde, ist unzulässig."},{"nr":"3","text":"Eine Aufrechnung ist nicht zulässig für Zeiträume, in denen der Auszahlungsanspruch nach § 31b Absatz 1 Satz 1 um mindestens 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert ist. Ist die Minderung des Auszahlungsanspruchs geringer, ist die Höhe der Aufrechnung auf die Differenz zwischen dem Minderungsbetrag und 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt."},{"nr":"4","text":"Die Aufrechnung ist gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Sie endet spätestens drei Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der in Absatz 1 genannten Entscheidungen folgt. Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollziehbar ist, verlängern den Aufrechnungszeitraum entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"43","titel_einfach":"Wie viel das Jobcenter für Rückforderungen einbehalten darf","kurz":"Nach § 43 SGB II darf das Jobcenter Rückforderungen mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) verrechnen – mit 10 oder 30 Prozent des Regelbedarfs im Monat, zusammen höchstens 30 Prozent.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Jobcenter kann bestimmte Forderungen gegen dich mit deinem Anspruch auf Geldleistungen zum Lebensunterhalt verrechnen – etwa mit deinem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das heißt Aufrechnung: Du bekommst dann entsprechend weniger ausgezahlt. Das geht bei diesen Forderungen:\n1. Erstattungsansprüche nach § 50 SGB X, also Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Leistungen,\n2. Ersatzansprüche nach den §§ 34 und 34a SGB II,\n3. Erstattungsansprüche nach § 34b SGB II bei Doppelleistungen oder\n4. Erstattungsansprüche nach § 41a Absatz 6 Satz 3 SGB II, also Überzahlungen nach einer vorläufigen Bewilligung.\nKann das Jobcenter nach § 24 Absatz 2 Nummer 7 SGB X auf eine Anhörung verzichten – dort geht es um Aufrechnungen mit kleineren Beträgen –, muss es mit diesen Forderungen aufrechnen."},{"nr":"2","einfach":"Die Aufrechnung beträgt 10 Prozent des für dich maßgebenden Regelbedarfs, wenn die Rückforderung auf § 41a SGB II beruht. Dasselbe gilt, wenn sie auf § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 SGB X beruht – also darauf, dass du nach dem Antrag oder Bescheid Einkommen oder Vermögen erzielt hast, das deinen Anspruch verringert hätte. In allen anderen Fällen beträgt die Aufrechnung 30 Prozent. Zusammen mit schon laufenden Aufrechnungen nach Absatz 1 und nach § 42a Absatz 2 SGB II (Darlehen) darf sie insgesamt nicht mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs ausmachen."},{"nr":"3","einfach":"Ist dein Auszahlungsanspruch wegen einer Minderung nach § 31b Absatz 1 Satz 1 SGB II um mindestens 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt, darf das Jobcenter in dieser Zeit nicht aufrechnen. Ist die Minderung geringer, darf die Aufrechnung höchstens den Unterschied zwischen dem Minderungsbetrag und 30 Prozent des Regelbedarfs ausmachen."},{"nr":"4","einfach":"Das Jobcenter muss dir die Aufrechnung schriftlich durch Bescheid erklären. Sie endet spätestens 3 Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der Entscheidungen aus Absatz 1 folgt. Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollzogen werden kann, verlängern diesen Zeitraum entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Rückforderung wegen Nebenjob","text":"Ben bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Nach dem Bewilligungsbescheid verdient er Geld in einem Nebenjob. Das Jobcenter hebt den Bescheid deshalb nach § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB X teilweise auf und fordert 400 Euro zurück. Es erklärt Ben schriftlich per Bescheid, dass es die Forderung mit seinem laufenden Grundsicherungsgeld aufrechnet. Andere Aufrechnungen laufen nicht. Weil die Forderung auf nachträglich erzieltem Einkommen beruht, beträgt die Aufrechnung 10 Prozent seines Regelbedarfs im Monat."},"wichtig":["Alle Aufrechnungen zusammen – auch für Darlehen nach § 42a SGB II – dürfen höchstens 30 Prozent des Regelbedarfs ausmachen.","Ist dein Grundsicherungsgeld wegen einer Minderung um mindestens 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt, darf in dieser Zeit nicht aufgerechnet werden.","Die Aufrechnung endet spätestens 3 Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der Rückforderung folgt; Zeiten ohne Vollziehbarkeit verlängern diese Frist."],"begriffe":[{"wort":"Aufrechnung","erklaerung":"Das Jobcenter verrechnet seine Forderung mit deinen laufenden Leistungen und zahlt dir entsprechend weniger aus."},{"wort":"Erstattungsanspruch","erklaerung":"Das Recht des Jobcenters, zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückzubekommen."},{"wort":"Ersatzanspruch","erklaerung":"Das Recht des Jobcenters, Leistungen ersetzt zu bekommen, deren Zahlung jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat (§§ 34, 34a SGB II)."},{"wort":"Bestandskraft","erklaerung":"Ein Bescheid kann nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angegriffen werden, etwa weil die Frist abgelaufen ist."},{"wort":"maßgebender Regelbedarf","erklaerung":"Der Regelbedarf, der für dich gilt. Seine Höhe richtet sich nach § 20 SGB II."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel darf das Jobcenter monatlich für eine Rückforderung einbehalten?","antwort":"Bei Rückforderungen nach einer vorläufigen Bewilligung oder wegen nachträglich erzielten Einkommens 10 Prozent des Regelbedarfs, sonst 30 Prozent (§ 43 Absatz 2 SGB II). Alle Aufrechnungen zusammen, auch für Darlehen, dürfen 30 Prozent nicht übersteigen."},{"frage":"Darf das Jobcenter aufrechnen, wenn mein Grundsicherungsgeld wegen einer Sanktion gekürzt ist?","antwort":"Nicht, solange die Minderung mindestens 30 Prozent des Regelbedarfs beträgt (§ 43 Absatz 3 SGB II). Ist sie geringer, darf die Aufrechnung nur den Unterschied zu 30 Prozent ausmachen."},{"frage":"Wie lange darf das Jobcenter aufrechnen?","antwort":"Höchstens bis 3 Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der Rückforderung folgt (§ 43 Absatz 4 SGB II). Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollzogen werden kann, verlängern diesen Zeitraum."}],"verweise":[{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 48 SGB X","warum":"Aufhebung eines Bescheids bei Änderung der Verhältnisse, etwa durch neues Einkommen"},{"norm":"§ 24 SGB X","warum":"Anhörung und wann sie unterbleiben kann"},{"norm":"§ 34 SGB II","warum":"Ersatz bei selbst verursachter Hilfebedürftigkeit"},{"norm":"§ 34a SGB II","warum":"Ersatz für rechtswidrig an andere erbrachte Leistungen"},{"norm":"§ 34b SGB II","warum":"Erstattung bei Doppelleistungen"},{"norm":"§ 41a SGB II","warum":"Vorläufige Bewilligung und Erstattung von Überzahlungen"},{"norm":"§ 42a SGB II","warum":"Rückzahlung von Darlehen durch Aufrechnung"},{"norm":"§ 31b SGB II","warum":"Minderung des Auszahlungsanspruchs"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).\nSie müssen dem Jobcenter Geld zurück-zahlen.\nDann darf das Jobcenter dieses Geld von Ihrem Grundsicherungs-Geld abziehen.\nDas heißt: Aufrechnung.\nDas Jobcenter muss Ihnen das schriftlich mitteilen.\nDas Jobcenter zieht jeden Monat 10 oder 30 Prozent vom Regel-Bedarf ab.\nDas hängt vom Grund für die Rück-Zahlung ab.\nAlle Abzüge zusammen sind höchstens 30 Prozent.\nIhr Geld ist schon wegen einer Pflicht-Verletzung gekürzt?\nDann zieht das Jobcenter weniger oder nichts ab.\nDie Aufrechnung endet in der Regel nach spätestens 3 Jahren."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"43a","bezeichnung":"§ 43a SGB II","titel_amtlich":"Verteilung von Teilzahlungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/43a/","original":[{"nr":null,"text":"Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander."}],"erklaerung":{"nr":"43a","titel_einfach":"Wie Teilzahlungen auf Rückforderungen verteilt werden","kurz":"Nach § 43a SGB II werden Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger auf die beteiligten Träger verteilt, und zwar im Verhältnis ihrer Anteile an der Forderung.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal müssen Leistungsberechtigte oder andere Personen den Trägern Geld ersetzen oder erstatten. Zahlen sie das in Teilbeträgen ab, senkt jede Teilzahlung die Kosten der beteiligten Träger – im Verhältnis ihrer Anteile an der Forderung."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Erstattungsanspruch","erklaerung":"Das Recht eines Trägers, Leistungen zurückzubekommen, die er gezahlt hat."},{"wort":"Träger","erklaerung":"Die Stellen, die die Leistungen nach dem SGB II tragen: die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger (§ 6 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Leistungen ist"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44","bezeichnung":"§ 44 SGB II","titel_amtlich":"Veränderung von Ansprüchen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44/","original":[{"nr":null,"text":"Die Träger von Leistungen nach diesem Buch dürfen Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre."}],"erklaerung":{"nr":"44","titel_einfach":"Wann dir eine Forderung erlassen werden darf","kurz":"Nach § 44 SGB II dürfen die Träger des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) eine Forderung erlassen, wenn es im einzelnen Fall unbillig wäre, das Geld einzuziehen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Träger der Leistungen nach dem SGB II – also des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) – haben manchmal Forderungen gegen dich, etwa auf Rückzahlung. Sie dürfen eine solche Forderung erlassen. Das gilt auch für ihre Forderungen gegen andere Personen. Erlassen heißt: Sie verzichten darauf, dass das Geld gezahlt wird. Voraussetzung ist: Es wäre unbillig, das Geld einzuziehen. Unbillig bedeutet hier: ungerecht, wenn man die Umstände des einzelnen Falles betrachtet. Welche Umstände das sind, legt das Gesetz nicht fest. Das Gesetz erlaubt den Erlass. Ob er gewährt wird, entscheidet der Träger im Einzelfall."}],"beispiel":{"titel":"Rückforderung wird erlassen","text":"Das Jobcenter fordert von Marta 700 Euro zurück. Marta bittet darum, ihr die Forderung zu erlassen, und schildert ihre Lage. Nach § 44 SGB II darf der Träger die Forderung erlassen, wenn es nach den Umständen ihres Falles unbillig wäre, die 700 Euro einzuziehen. Der Träger kommt zu diesem Ergebnis und erlässt die Forderung. Marta muss die 700 Euro dann nicht mehr zahlen."},"wichtig":["Ein Erlass ist nur möglich, wenn es nach den Umständen deines einzelnen Falles unbillig wäre, das Geld einzuziehen.","§ 44 SGB II erlaubt den Erlass, schreibt ihn aber nicht vor – der Träger entscheidet im Einzelfall."],"begriffe":[{"wort":"erlassen","erklaerung":"Der Träger verzichtet auf seine Forderung. Du musst das Geld dann nicht mehr zahlen."},{"wort":"Einziehung","erklaerung":"Das Eintreiben einer Forderung, also dass der Träger sich das Geld von dir holt."},{"wort":"unbillig","erklaerung":"Ungerecht im einzelnen Fall. Was genau unbillig ist, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte."}],"fragen":[{"frage":"Kann das Jobcenter mir Schulden erlassen?","antwort":"Ja, das ist nach § 44 SGB II möglich. Die Träger dürfen eine Forderung erlassen, wenn es nach den Umständen deines einzelnen Falles unbillig wäre, das Geld einzuziehen."},{"frage":"Habe ich ein Recht auf Erlass meiner Rückforderung?","antwort":"§ 44 SGB II sagt, dass die Träger erlassen „dürfen“. Sie entscheiden also im Einzelfall. Voraussetzung ist, dass die Einziehung in deinem Fall unbillig wäre."}],"verweise":[{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Leistungen ist: Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nManchmal fordert das Amt Geld von Ihnen zurück.\nDas Amt darf Ihnen diese Schulden erlassen.\nErlassen heißt: Sie müssen das Geld dann nicht mehr zahlen.\nDafür gibt es eine Bedingung.\nDas Zurück-Zahlen ist in Ihrem Fall ungerecht.\nDas Amt prüft Ihren Fall.\nDann entscheidet das Amt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44a","bezeichnung":"§ 44a SGB II","titel_amtlich":"Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:\n\n1. der kommunale Träger,\n2. ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder\n3. die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte.\nDer Widerspruch ist zu begründen. Im Widerspruchsfall entscheidet die Agentur für Arbeit, nachdem sie eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt hat. Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 4 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung über den Widerspruch an die gutachterliche Stellungnahme nach Satz 5 gebunden. Bis zu der Entscheidung über den Widerspruch erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende."},{"nr":"1a","text":"Der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach Absatz 1 Satz 4 bedarf es nicht, wenn der zuständige Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Agentur für Arbeit ist an die gutachterliche Stellungnahme gebunden."},{"nr":"2","text":"Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt."},{"nr":"3","text":"Entscheidet die Agentur für Arbeit, dass ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht besteht, stehen ihr und dem kommunalen Träger Erstattungsansprüche nach § 103 des Zehnten Buches zu, wenn der oder dem Leistungsberechtigten eine andere Sozialleistung zuerkannt wird. § 103 Absatz 3 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Leistungsverpflichtung des Trägers der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch, soweit er Besondere Leistungen im Einzelfall erbringt, und der Jugendhilfe der Tag des Widerspruchs gegen die Feststellung der Agentur für Arbeit ist."},{"nr":"4","text":"Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob und in welchem Umfang die erwerbsfähige Person und die dem Haushalt angehörenden Personen hilfebedürftig sind. Sie ist dabei und bei den weiteren Entscheidungen nach diesem Buch an die Feststellung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den kommunalen Träger gebunden. Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder die dem Haushalt angehörenden Personen vom Bezug von Leistungen nach diesem Buch ausgeschlossen sind."},{"nr":"5","text":"Der kommunale Träger stellt die Höhe der in seiner Zuständigkeit zu erbringenden Leistungen fest. Er ist dabei und bei den weiteren Entscheidungen nach diesem Buch an die Feststellungen der Agentur für Arbeit nach Absatz 4 gebunden. Satz 2 gilt nicht, sofern der kommunale Träger zur vorläufigen Zahlungseinstellung berechtigt ist und dies der Agentur für Arbeit vor dieser Entscheidung mitteilt."},{"nr":"6","text":"Der kommunale Träger kann einer Feststellung der Agentur für Arbeit nach Absatz 4 Satz 1 oder 3 innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen, wenn er aufgrund der Feststellung höhere Leistungen zu erbringen hat. Der Widerspruch ist zu begründen; er befreit nicht von der Verpflichtung, die Leistungen entsprechend der Feststellung der Agentur für Arbeit zu gewähren. Die Agentur für Arbeit überprüft ihre Feststellung und teilt dem kommunalen Träger innerhalb von zwei Wochen ihre endgültige Feststellung mit. Hält der kommunale Träger seinen Widerspruch aufrecht, sind die Träger bis zu einer anderen Entscheidung der Agentur für Arbeit oder einer gerichtlichen Entscheidung an die Feststellung der Agentur für Arbeit gebunden."}],"erklaerung":{"nr":"44a","titel_einfach":"Wer prüft, ob du erwerbsfähig und hilfebedürftig bist","kurz":"Nach § 44a SGB II prüft die Agentur für Arbeit, ob du erwerbsfähig bist; widerspricht eine andere Stelle, gibt es bis zur Entscheidung Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), wenn sonst alles erfüllt ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob du als arbeitsuchende Person erwerbsfähig bist. Was erwerbsfähig heißt, regelt § 8 SGB II. Gegen diese Entscheidung können diese Stellen Widerspruch einlegen:\n1. der kommunale Träger – das ist meist die kreisfreie Stadt oder der Kreis,\n2. ein anderer Träger, der zuständig wäre, wenn du voll erwerbsgemindert bist – zum Beispiel der Träger der Sozialhilfe,\n3. die Krankenkasse, die Leistungen der Krankenversicherung erbringen müsste, wenn du erwerbsfähig bist.\nDer Widerspruch muss begründet sein. Dann holt die Agentur für Arbeit eine gutachterliche Stellungnahme ein. Diese erstellt der Träger der Rentenversicherung, der nach § 109a Absatz 4 SGB VI zuständig ist. Danach entscheidet die Agentur für Arbeit über den Widerspruch. Dabei ist sie an die Stellungnahme gebunden. Bis zu dieser Entscheidung erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger dir Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das gilt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind."},{"nr":"1a","einfach":"Manchmal hat der zuständige Träger der Rentenversicherung schon eine gutachterliche Stellungnahme nach § 109a Absatz 2 Satz 2 SGB VI abgegeben. Dann muss die Agentur für Arbeit keine neue einholen. Sie ist an die vorhandene Stellungnahme gebunden."},{"nr":"2","einfach":"Die gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung zu deiner Erwerbsfähigkeit gilt nicht nur für die Agentur für Arbeit. Sie bindet alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI und SGB XII. Dazu gehören zum Beispiel auch die Krankenkasse, die Rentenversicherung und der Träger der Sozialhilfe. § 48 SGB X bleibt davon unberührt. Dort geht es darum, wann eine Entscheidung geändert wird, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern."},{"nr":"3","einfach":"Es kann sein, dass die Agentur für Arbeit am Ende entscheidet: Du hast keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wenn du dann eine andere Sozialleistung zugesprochen bekommst, können die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger von dem anderen Träger eine Erstattung verlangen. Das richtet sich nach § 103 SGB X. § 103 Absatz 3 SGB X stellt für bestimmte Träger auf den Zeitpunkt ab, zu dem sie von ihrer Leistungspflicht Kenntnis hatten. Für diese Träger gilt hier der Tag des Widerspruchs gegen die Feststellung der Agentur für Arbeit als dieser Zeitpunkt. Gemeint sind die Träger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe. Außerdem die Träger der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV, soweit sie Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen."},{"nr":"4","einfach":"Die Agentur für Arbeit stellt außerdem fest, ob und wie weit du und die Menschen in deinem Haushalt hilfebedürftig seid. Hilfebedürftig heißt grob: Ihr könnt euren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst sichern (genau geregelt in § 9 SGB II). Dabei ist die Agentur für Arbeit an die Entscheidung des kommunalen Trägers gebunden, welche Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Das gilt auch für ihre weiteren Entscheidungen nach dem SGB II. Die Agentur für Arbeit stellt auch fest, ob du oder Menschen in deinem Haushalt von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen seid."},{"nr":"5","einfach":"Der kommunale Träger stellt fest, wie hoch die Leistungen sind, für die er zuständig ist – zum Beispiel die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dabei ist er an die Feststellungen der Agentur für Arbeit nach Absatz 4 gebunden. Das gilt nicht, wenn der kommunale Träger berechtigt ist, die Zahlung vorläufig einzustellen, und er das der Agentur für Arbeit vor dieser Entscheidung mitteilt."},{"nr":"6","einfach":"Der kommunale Träger kann einer Feststellung der Agentur für Arbeit zur Hilfebedürftigkeit oder zum Leistungsausschluss widersprechen (Absatz 4 Satz 1 oder 3). Das geht nur, wenn er wegen dieser Feststellung höhere Leistungen zahlen muss. Er muss innerhalb von 1 Monat schriftlich widersprechen und den Widerspruch begründen. Trotz Widerspruch muss er die Leistungen so erbringen, wie die Agentur für Arbeit es festgestellt hat. Die Agentur für Arbeit prüft ihre Feststellung noch einmal. Innerhalb von 2 Wochen teilt sie dem kommunalen Träger ihre endgültige Feststellung mit. Bleibt der kommunale Träger bei seinem Widerspruch, sind beide Träger trotzdem an die Feststellung der Agentur für Arbeit gebunden. Das gilt, bis die Agentur für Arbeit anders entscheidet oder ein Gericht entscheidet."}],"beispiel":{"titel":"Streit um die Erwerbsfähigkeit","text":"Tobias, 48, hat schwere Rückenprobleme und beantragt Grundsicherungsgeld. Die Agentur für Arbeit stellt fest: Er ist nicht erwerbsfähig. Der Träger der Sozialhilfe, der dann zuständig wäre, widerspricht mit Begründung. Die Agentur für Arbeit holt nun eine gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung ein und muss sich an deren Ergebnis halten. Bis über den Widerspruch entschieden ist, bekommt Tobias Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind."},"wichtig":["Solange über einen Widerspruch zu deiner Erwerbsfähigkeit nicht entschieden ist, bekommst du Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.","Die gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung zu deiner Erwerbsfähigkeit bindet alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem SGB II, III, V, VI und XII.","Absatz 1 regelt nur den Widerspruch der dort genannten Stellen; wie du selbst gegen eine Entscheidung vorgehen kannst, steht nicht in § 44a SGB II."],"begriffe":[{"wort":"erwerbsfähig","erklaerung":"Nach § 8 SGB II ist erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich unter üblichen Bedingungen zu arbeiten."},{"wort":"hilfebedürftig","erklaerung":"Nach § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen sichern kann und die Hilfe nicht von anderen bekommt."},{"wort":"gutachterliche Stellungnahme","erklaerung":"Eine fachliche Einschätzung der Rentenversicherung dazu, ob jemand erwerbsfähig ist."},{"wort":"kommunaler Träger","erklaerung":"Nach § 6 SGB II meist die kreisfreie Stadt oder der Kreis. Er ist unter anderem für die Leistungen für Unterkunft und Heizung zuständig."}],"fragen":[{"frage":"Wer entscheidet, ob ich erwerbsfähig bin?","antwort":"Nach § 44a Absatz 1 SGB II die Agentur für Arbeit. Widerspricht eine der dort genannten Stellen, holt sie eine gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung ein und ist an diese gebunden."},{"frage":"Bekomme ich Geld, während die Ämter über meine Erwerbsfähigkeit streiten?","antwort":"Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bis über den Widerspruch entschieden ist, erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 44a Absatz 1 SGB II)."},{"frage":"Gilt das Gutachten der Rentenversicherung auch für andere Ämter?","antwort":"Ja. Nach § 44a Absatz 2 SGB II bindet die gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung zur Erwerbsfähigkeit alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem SGB II, III, V, VI und XII. § 48 SGB X bleibt davon unberührt; dort geht es um Änderungen bei wesentlich veränderten Verhältnissen."}],"verweise":[{"norm":"§ 8 SGB II","warum":"Was erwerbsfähig bedeutet"},{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Was hilfebedürftig bedeutet"},{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Leistungen ist, auch der kommunale Träger"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Leistungen für Unterkunft und Heizung"},{"norm":"§ 109a SGB VI","warum":"Gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung zur Erwerbsminderung"},{"norm":"§ 48 SGB X","warum":"Änderung einer Entscheidung, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern"},{"norm":"§ 103 SGB X","warum":"Erstattung zwischen Leistungsträgern, wenn eine Leistungspflicht nachträglich entfällt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Grundsicherungs-Geld bekommen.\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nDafür ist wichtig: Sind Sie erwerbs-fähig?\nErwerbs-fähig heißt: Sie können genug arbeiten.\nDie genauen Regeln stehen in Paragraf 8.\nDie Agentur für Arbeit prüft das.\nAndere Ämter können dagegen Widerspruch einlegen.\nDas heißt: Sie sind anderer Meinung.\nDann fragt die Agentur für Arbeit die Renten-Versicherung.\nDie Renten-Versicherung gibt eine fachliche Einschätzung ab.\nDie Agentur für Arbeit muss sich danach richten.\nDas kann dauern.\nIn dieser Zeit bekommen Sie trotzdem Grundsicherungs-Geld.\nDie anderen Bedingungen müssen aber erfüllt sein.\nDie Agentur für Arbeit prüft auch: Brauchen Sie und Ihr Haushalt Geld vom Staat?"},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44b","bezeichnung":"§ 44b SGB II","titel_amtlich":"Gemeinsame Einrichtung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44b/","original":[{"nr":"1","text":"Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine gemeinsame Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach diesem Buch wahr; die Trägerschaft nach § 6 sowie nach den §§ 6a und 6b bleibt unberührt. Die gemeinsame Einrichtung ist befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Die Aufgaben werden von Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrgenommen, denen entsprechende Tätigkeiten zugewiesen worden sind."},{"nr":"2","text":"Die Träger bestimmen den Standort sowie die nähere Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung durch Vereinbarung. Die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung sollen die Besonderheiten der beteiligten Träger, des regionalen Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaftsstruktur berücksichtigen. Die Träger können die Zusammenlegung mehrerer gemeinsamer Einrichtungen zu einer gemeinsamen Einrichtung vereinbaren."},{"nr":"3","text":"Den Trägern obliegt die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Sie haben in ihrem Aufgabenbereich nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 gegenüber der gemeinsamen Einrichtung ein Weisungsrecht; dies gilt nicht im Zuständigkeitsbereich der Trägerversammlung nach § 44c. Die Träger sind berechtigt, von der gemeinsamen Einrichtung die Erteilung von Auskunft und Rechenschaftslegung über die Leistungserbringung zu fordern, die Wahrnehmung der Aufgaben in der gemeinsamen Einrichtung zu prüfen und die gemeinsame Einrichtung an ihre Auffassung zu binden. Vor Ausübung ihres Weisungsrechts in Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung befassen die Träger den Kooperationsausschuss nach § 18b. Der Kooperationsausschuss kann innerhalb von zwei Wochen nach Anrufung eine Empfehlung abgeben."},{"nr":"4","text":"Die gemeinsame Einrichtung kann einzelne Aufgaben auch durch die Träger wahrnehmen lassen. Im Übrigen gelten die §§ 88 bis 92 des Zehnten Buches für die gemeinsamen Einrichtungen im Aufgabenbereich dieses Buches entsprechend."},{"nr":"5","text":"Die Bundesagentur stellt der gemeinsamen Einrichtung Angebote an Dienstleistungen zur Verfügung."},{"nr":"6","text":"Die Träger teilen der gemeinsamen Einrichtung alle Tatsachen und Feststellungen mit, von denen sie Kenntnis erhalten und die für die Leistungen erforderlich sind."}],"erklaerung":{"nr":"44b","titel_einfach":"Was das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung ist","kurz":"Nach § 44b SGB II bilden Agentur für Arbeit und kommunaler Träger vor Ort eine gemeinsame Einrichtung, die die Aufgaben nach dem SGB II erledigt und Bescheide erlassen darf.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Träger – Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger – bilden im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung. Sie erledigt die Aufgaben der Träger nach dem SGB II und darf Bescheide und Widerspruchsbescheide erlassen; wer Träger ist (§§ 6, 6a und 6b SGB II), ändert sich dadurch nicht. Die Arbeit machen Beamte und Arbeitnehmer, denen diese Tätigkeit zugewiesen wurde."},{"nr":"2","einfach":"Die Träger legen Standort, Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung in einer Vereinbarung fest. Dabei sollen sie die Besonderheiten der Träger, des regionalen Arbeitsmarkts und der regionalen Wirtschaft berücksichtigen; sie können auch mehrere gemeinsame Einrichtungen zusammenlegen."},{"nr":"3","einfach":"Die Träger bleiben verantwortlich dafür, dass ihre Leistungen rechtmäßig und zweckmäßig erbracht werden. In ihrem Aufgabenbereich dürfen sie der gemeinsamen Einrichtung Weisungen geben – außer in Angelegenheiten der Trägerversammlung (§ 44c SGB II). Sie dürfen außerdem Auskunft und Rechenschaft verlangen, ihre Arbeit prüfen und sie an ihre Auffassung binden. Vor Weisungen von grundsätzlicher Bedeutung befassen sie den Kooperationsausschuss nach § 18b SGB II; er kann innerhalb von 2 Wochen eine Empfehlung abgeben."},{"nr":"4","einfach":"Die gemeinsame Einrichtung kann einzelne Aufgaben auch von den Trägern erledigen lassen. Im Übrigen gelten die Regeln über Aufträge zwischen Behörden in den §§ 88 bis 92 SGB X entsprechend."},{"nr":"5","einfach":"Die Bundesagentur bietet der gemeinsamen Einrichtung Dienstleistungen an."},{"nr":"6","einfach":"Die Träger teilen der gemeinsamen Einrichtung alle Tatsachen und Feststellungen mit, die sie erfahren und die für die Leistungen nötig sind."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Die gemeinsame Behörde von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger. Sie trägt nach § 6d SGB II den Namen „Jobcenter“."},{"wort":"Weisungsrecht","erklaerung":"Das Recht, verbindlich vorzugeben, wie eine Aufgabe zu erledigen ist."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Die gemeinsamen Einrichtungen heißen „Jobcenter“"},{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Leistungen ist"},{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Aufgaben der Trägerversammlung"},{"norm":"§ 18b SGB II","warum":"Kooperationsausschuss von Bund und Land"},{"norm":"§§ 88 bis 92 SGB X","warum":"Erledigung von Aufgaben im Auftrag einer anderen Behörde"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44c","bezeichnung":"§ 44c SGB II","titel_amtlich":"Trägerversammlung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44c/","original":[{"nr":"1","text":"Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person der oder des Vorsitzenden erzielt werden, wird die oder der Vorsitzende von den Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit. Die Trägerversammlung entscheidet durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden; dies gilt nicht für Entscheidungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 4 und 8. Die Beschlüsse sind von der oder dem Vorsitzenden schriftlich oder elektronisch niederzulegen. Die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung."},{"nr":"2","text":"Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Dies sind insbesondere\n\n1. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,\n2. der Verwaltungsablauf und die Organisation,\n3. die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung,\n4. die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden,\n5. die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,\n6. die Arbeitsplatzgestaltung,\n7. die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung,\n8. die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,\n9. die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten."},{"nr":"3","text":"Die Trägerversammlung nimmt in Streitfragen zwischen Personalvertretung und Geschäftsführerin oder Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle und obersten Dienstbehörde nach den §§ 71 bis 75, 77 und 82 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr."},{"nr":"4","text":"Die Trägerversammlung berät zu gemeinsamen Betreuungsschlüsseln. Sie hat dabei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Bei der Personalbedarfsermittlung sind im Regelfall folgende Anteilsverhältnisse zwischen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten nach diesem Buch zu berücksichtigen:\n\n1. 1:75 bei der Gewährung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,\n2. 1:150 bei der Gewährung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben."},{"nr":"5","text":"Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln sollen. Die Trägerversammlung stimmt die Grundsätze der Personalentwicklung mit den Personalentwicklungskonzepten der Träger ab. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer berichtet der Trägerversammlung regelmäßig über den Stand der Umsetzung."},{"nr":"6","text":"In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt."}],"erklaerung":{"nr":"44c","titel_einfach":"Wie die Trägerversammlung des Jobcenters arbeitet","kurz":"Nach § 44c SGB II hat jede gemeinsame Einrichtung eine Trägerversammlung aus Vertretern von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger, die über Organisation und Personal entscheidet.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Jede gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. Darin sitzen je zur Hälfte Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers, in der Regel je 3, jeder mit 1 Stimme. Sie wählen einen Vorsitz für bis zu 5 Jahre; einigen sie sich nicht, bestimmen beide Seiten ihn abwechselnd für je 2 Jahre, zuerst die Agentur für Arbeit. Beschlüsse fallen mit Stimmenmehrheit; bei Gleichstand entscheidet der Vorsitz, außer bei Absatz 2 Nummer 1, 4 und 8. Der Vorsitz hält die Beschlüsse schriftlich oder elektronisch fest; die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung."},{"nr":"2","einfach":"Die Trägerversammlung entscheidet über Organisation und Personal der gemeinsamen Einrichtung, vor allem über:\n1. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung,\n2. Verwaltungsablauf und Organisation,\n3. einen Wechsel des Standorts,\n4. die Frage, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte erledigt werden (§ 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4 SGB II),\n5. die Ordnung in der Dienststelle und das Verhalten der Beschäftigten,\n6. die Gestaltung der Arbeitsplätze,\n7. die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung,\n8. den Stellenplan und die Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,\n9. grundsätzliche Regeln zu innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten."},{"nr":"3","einfach":"Bei Streit zwischen Personalvertretung und Geschäftsführung übernimmt die Trägerversammlung die Rolle der übergeordneten Dienststelle und obersten Dienstbehörde nach den §§ 71 bis 75, 77 und 82 des Bundespersonalvertretungsgesetzes."},{"nr":"4","einfach":"Die Trägerversammlung berät über gemeinsame Betreuungsschlüssel und berücksichtigt dabei die verfügbaren Haushaltsmittel. Bei der Personalplanung gelten in der Regel diese Verhältnisse von Personal zu Leistungsberechtigten:\n1. 1:75 bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren,\n2. 1:150 bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren, die die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben."},{"nr":"5","einfach":"Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze für Qualifizierung und Personalentwicklung auf, die den Beschäftigten die nötige Qualifikation vermitteln sollen, und stimmt sie mit den Konzepten der Träger ab. Die Geschäftsführung berichtet ihr regelmäßig über die Umsetzung."},{"nr":"6","einfach":"In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm abgestimmt; dabei sind die Zielvorgaben der Träger zu beachten."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Trägerversammlung","erklaerung":"Das gemeinsame Entscheidungsgremium von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger in einem Jobcenter."},{"wort":"Betreuungsschlüssel","erklaerung":"Das Verhältnis, wie viele Leistungsberechtigte auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter kommen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)"},{"norm":"§ 44d SGB II","warum":"Aufgaben der Geschäftsführung"},{"norm":"§ 7a SGB II","warum":"Altersgrenze"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44d","bezeichnung":"§ 44d SGB II","titel_amtlich":"Geschäftsführerin, Geschäftsführer","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44d/","original":[{"nr":"1","text":"Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung, soweit durch Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist. Sie oder er vertritt die gemeinsame Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich. Sie oder er hat die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen auszuführen und nimmt an deren Sitzungen beratend teil."},{"nr":"2","text":"Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird für fünf Jahre bestellt. Für die Ausschreibung der zu besetzenden Stelle findet § 4 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechende Anwendung. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers erzielt werden, unterrichtet die oder der Vorsitzende der Trägerversammlung den Kooperationsausschuss. Der Kooperationsausschuss hört die Träger der gemeinsamen Einrichtung an und unterbreitet einen Vorschlag. Können sich die Mitglieder des Kooperationsausschusses nicht auf einen Vorschlag verständigen oder kann in der Trägerversammlung trotz Vorschlags keine Einigung erzielt werden, wird die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger abwechselnd jeweils für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Agentur für Arbeit; abweichend davon erfolgt die erstmalige Bestimmung durch den kommunalen Träger, wenn die Agentur für Arbeit erstmalig die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Trägerversammlung bestimmt hat. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann auf Beschluss der Trägerversammlung vorzeitig abberufen werden. Bis zur Bestellung einer neuen Geschäftsführerin oder eines neuen Geschäftsführers führt sie oder er die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung kommissarisch."},{"nr":"3","text":"Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eines Trägers und untersteht dessen Dienstaufsicht. Soweit sie oder er Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einer nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinde ist, untersteht sie oder er der Dienstaufsicht ihres oder seines Dienstherrn oder Arbeitgebers."},{"nr":"4","text":"Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer übt über die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen in der gemeinsamen Einrichtung Tätigkeiten zugewiesen worden sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur und des kommunalen Trägers und die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion, mit Ausnahme der Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse, aus."},{"nr":"5","text":"Die Geschäftsführerin ist Leiterin, der Geschäftsführer ist Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes."},{"nr":"6","text":"Bei personalrechtlichen Entscheidungen, die in der Zuständigkeit der Träger liegen, hat die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht."},{"nr":"7","text":"Bei der besoldungsrechtlichen Einstufung der Dienstposten der Geschäftsführerinnen und der Geschäftsführer sind Höchstgrenzen einzuhalten. Die Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung A, in Ausnahmefällen die Besoldungsgruppe B 3 der Bundesbesoldungsordnung B, oder die entsprechende landesrechtliche Besoldungsgruppe darf nicht überschritten werden. Das Entgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf die für Beamtinnen und Beamte geltende Besoldung nicht übersteigen."}],"erklaerung":{"nr":"44d","titel_einfach":"Wer das Jobcenter leitet: die Geschäftsführung","kurz":"Nach § 44d SGB II leitet eine hauptamtliche Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer die gemeinsame Einrichtung, wird für 5 Jahre bestellt und vertritt sie vor Gericht und nach außen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung, soweit kein Gesetz etwas anderes bestimmt, und vertritt sie vor Gericht und außerhalb. Sie oder er setzt die Beschlüsse der Trägerversammlung um und nimmt beratend an deren Sitzungen teil."},{"nr":"2","einfach":"Die Bestellung gilt für 5 Jahre. Für die Ausschreibung gilt § 4 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Einigt sich die Trägerversammlung nicht, macht der Kooperationsausschuss nach Anhörung der Träger einen Vorschlag. Klappt auch das nicht, bestimmen Agentur für Arbeit und kommunaler Träger abwechselnd für je 2,5 Jahre. Zuerst bestimmt die Agentur für Arbeit. Hat sie aber als Erste den Vorsitz der Trägerversammlung bestimmt, beginnt der kommunale Träger. Die Trägerversammlung kann die Geschäftsführung vorzeitig abberufen; bis eine neue bestellt ist, führt die bisherige die Geschäfte kommissarisch."},{"nr":"3","einfach":"Wer die Geschäfte führt, ist Beamter oder Arbeitnehmer eines Trägers und untersteht dessen Dienstaufsicht. Ist die Person bei einer nach § 6 Absatz 2 Satz 1 SGB II herangezogenen Gemeinde beschäftigt, gilt die Dienstaufsicht ihres eigenen Dienstherrn oder Arbeitgebers."},{"nr":"4","einfach":"Gegenüber den Beamten und Arbeitnehmern, denen Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen sind, übt die Geschäftsführung die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse von Bundesagentur und kommunalem Träger aus. Sie ist ihnen gegenüber Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter. Ausgenommen ist das Recht, Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu begründen oder zu beenden."},{"nr":"5","einfach":"Die Geschäftsführung leitet die Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts und ist Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes."},{"nr":"6","einfach":"Bei Personalentscheidungen, für die die Träger zuständig sind, muss die Geschäftsführung angehört werden und darf Vorschläge machen."},{"nr":"7","einfach":"Für die Besoldung der Geschäftsführung gelten Obergrenzen: höchstens Besoldungsgruppe A 16, in Ausnahmefällen B 3 der Bundesbesoldungsordnung, oder die entsprechende Gruppe nach Landesrecht. Arbeitnehmer in dieser Funktion dürfen nicht mehr bekommen als die Besoldung für Beamte."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"kommissarisch","erklaerung":"Vorübergehend und vertretungsweise, bis die Stelle neu besetzt ist."},{"wort":"Dienstaufsicht","erklaerung":"Die Aufsicht des Dienstherrn oder Arbeitgebers darüber, wie eine Person ihre Arbeit erledigt und sich dienstlich verhält."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Trägerversammlung, die die Geschäftsführung bestellt"},{"norm":"§ 18b SGB II","warum":"Kooperationsausschuss"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44e","bezeichnung":"§ 44e SGB II","titel_amtlich":"Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44e/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Beilegung einer Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit nach § 44b Absatz 3 und § 44c Absatz 2 können die Träger oder die Trägerversammlung den Kooperationsausschuss anrufen. Stellt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer fest, dass sich Weisungen der Träger untereinander oder mit einer Weisung der Trägerversammlung widersprechen, unterrichtet sie oder er unverzüglich die Träger, um diesen Gelegenheit zur Überprüfung der Zuständigkeit zum Erlass der Weisungen zu geben. Besteht die Meinungsverschiedenheit danach fort, kann die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer den Kooperationsausschuss anrufen."},{"nr":"2","text":"Der Kooperationsausschuss entscheidet nach Anhörung der Träger und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Die Beschlüsse des Ausschusses sind von der Vorsitzenden oder von dem Vorsitzenden schriftlich oder elektronisch niederzulegen. Die oder der Vorsitzende teilt den Trägern, der Trägerversammlung sowie der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer die Beschlüsse mit."},{"nr":"3","text":"Die Entscheidung des Kooperationsausschusses bindet die Träger. Soweit nach anderen Vorschriften der Rechtsweg gegeben ist, wird er durch die Anrufung des Kooperationsausschusses nicht ausgeschlossen."}],"erklaerung":{"nr":"44e","titel_einfach":"Wer Streit über Weisungen im Jobcenter klärt","kurz":"Nach § 44e SGB II entscheidet der Kooperationsausschuss bindend, wenn im Jobcenter streitig ist, ob die Träger oder die Trägerversammlung für eine Weisung zuständig sind.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Streiten Träger oder Trägerversammlung darüber, wer nach § 44b Absatz 3 und § 44c Absatz 2 SGB II zuständig ist, können sie den Kooperationsausschuss anrufen. Widersprechen sich Weisungen, informiert die Geschäftsführung unverzüglich die Träger, damit diese ihre Zuständigkeit prüfen; besteht der Streit danach fort, kann auch die Geschäftsführung den Kooperationsausschuss anrufen."},{"nr":"2","einfach":"Der Kooperationsausschuss hört Träger und Geschäftsführung an und entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Gleichstand entscheidet der Vorsitz. Der Vorsitz hält die Beschlüsse schriftlich oder elektronisch fest und teilt sie Trägern, Trägerversammlung und Geschäftsführung mit."},{"nr":"3","einfach":"Die Entscheidung des Kooperationsausschusses bindet die Träger. Ist nach anderen Vorschriften der Weg zu den Gerichten offen, bleibt er trotz der Anrufung offen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Kooperationsausschuss","erklaerung":"Ein Gremium aus Vertretern des Bundesarbeitsministeriums und der obersten Landesbehörde (§ 18b SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 18b SGB II","warum":"Zusammensetzung des Kooperationsausschusses"},{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Weisungsrecht der Träger"},{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Zuständigkeit der Trägerversammlung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44f","bezeichnung":"§ 44f SGB II","titel_amtlich":"Bewirtschaftung von Bundesmitteln","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44f/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur überträgt der gemeinsamen Einrichtung die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes, die sie im Rahmen von § 46 bewirtschaftet. Für die Übertragung und die Bewirtschaftung gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes."},{"nr":"2","text":"Zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes bestellt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Haushalt. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer und die Trägerversammlung haben die Beauftragte oder den Beauftragten für den Haushalt an allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen."},{"nr":"3","text":"Die Bundesagentur hat die Übertragung der Bewirtschaftung zu widerrufen, wenn die gemeinsame Einrichtung bei der Bewirtschaftung wiederholt oder erheblich gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen hat und durch die Bestellung einer oder eines anderen Beauftragten für den Haushalt keine Abhilfe zu erwarten ist."},{"nr":"4","text":"Näheres zur Übertragung und Durchführung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes kann zwischen der Bundesagentur und der gemeinsamen Einrichtung vereinbart werden. Der kommunale Träger kann die gemeinsame Einrichtung auch mit der Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln beauftragen."},{"nr":"5","text":"Auf Beschluss der Trägerversammlung kann die Befugnis nach Absatz 1 auf die Bundesagentur zurückübertragen werden."},{"nr":"6","text":"Über einen Passiv-Aktiv-Transfer können Förderungen in Höhe von 50 Prozent aus Mitteln für Leistungen nach den §§ 20 und 21 finanziert werden,\n\n1. zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5,\n2. zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit nach § 16b,\n3. zur Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden nach § 16e und\n4. zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i.\nDie Finanzierung nach Satz 1 ist bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Grundsicherungsgeldes und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (Passiv-Aktiv-Transfer), insgesamt auf höchstens 700 Millionen Euro pro Jahr begrenzt."}],"erklaerung":{"nr":"44f","titel_einfach":"Wie das Jobcenter Geld des Bundes verwaltet","kurz":"Nach § 44f SGB II verwaltet die gemeinsame Einrichtung Haushaltsmittel des Bundes, die ihr die Bundesagentur überträgt, nach Bundeshaushaltsrecht und mit einem Beauftragten für den Haushalt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Bundesagentur überträgt der gemeinsamen Einrichtung die Bewirtschaftung der Bundesmittel, die sie nach § 46 SGB II verwaltet. Dafür gilt das Haushaltsrecht des Bundes."},{"nr":"2","einfach":"Die Geschäftsführung bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Haushalt. Geschäftsführung und Trägerversammlung müssen diese Person an allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung beteiligen."},{"nr":"3","einfach":"Die Bundesagentur muss die Übertragung widerrufen, wenn die gemeinsame Einrichtung wiederholt oder erheblich gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen hat. Voraussetzung ist außerdem, dass ein anderer Beauftragter für den Haushalt keine Abhilfe erwarten lässt."},{"nr":"4","einfach":"Einzelheiten können Bundesagentur und gemeinsame Einrichtung vereinbaren. Der kommunale Träger kann die gemeinsame Einrichtung auch mit der Verwaltung kommunaler Haushaltsmittel beauftragen."},{"nr":"5","einfach":"Die Trägerversammlung kann beschließen, die Bewirtschaftung nach Absatz 1 an die Bundesagentur zurückzugeben."},{"nr":"6","einfach":"Über einen Passiv-Aktiv-Transfer können diese Förderungen zu 50 Prozent aus den Mitteln für Regelbedarf und Mehrbedarfe (§§ 20 und 21 SGB II) bezahlt werden:\n1. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB II,\n2. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nach § 16b SGB II,\n3. Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden nach § 16e SGB II,\n4. Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II.\nDie Finanzierung ist begrenzt auf die Höhe des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) und des Bundesanteils an den Kosten für Unterkunft und Heizung, die dadurch im einzelnen Fall eingespart werden. Insgesamt sind es höchstens 700 Millionen Euro pro Jahr."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln","erklaerung":"Das Verwalten und Ausgeben von Geld aus einem öffentlichen Haushalt nach den Regeln des Haushaltsrechts."},{"wort":"Passiv-Aktiv-Transfer","erklaerung":"Geld, das sonst für laufende Leistungen gezahlt würde, finanziert stattdessen eine Förderung in Arbeit – bis zur Höhe der Einsparung."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 46 SGB II","warum":"Finanzierung aus Bundesmitteln"},{"norm":"§ 16e SGB II","warum":"Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden"},{"norm":"§ 16i SGB II","warum":"Teilhabe am Arbeitsmarkt"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44g","bezeichnung":"§ 44g SGB II","titel_amtlich":"Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44g/","original":[{"nr":"1","text":"Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Träger und der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinden und Gemeindeverbände können mit Zustimmung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach den beamten- und tarifrechtlichen Regelungen Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen werden; diese Zuweisung kann auch auf Dauer erfolgen. Die Zuweisung ist auch ohne Zustimmung der Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulässig, wenn dringende dienstliche Interessen es erfordern."},{"nr":"2","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3","text":"Die Rechtsstellung der Beamtinnen und der Beamten bleibt unberührt. Ihnen ist eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zu übertragen."},{"nr":"4","text":"Die mit der Bundesagentur, dem kommunalen Träger oder einer nach § 6 Absatz 2 Satz 1 herangezogenen Gemeinde oder einem Gemeindeverband bestehenden Arbeitsverhältnisse bleiben unberührt. Werden einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer aufgrund der Zuweisung Tätigkeiten übertragen, die einer niedrigeren Entgeltgruppe oder Tätigkeitsebene zuzuordnen sind, bestimmt sich die Eingruppierung nach der vorherigen Tätigkeit."},{"nr":"5","text":"Die Zuweisung kann\n\n1. aus dienstlichen Gründen mit einer Frist von drei Monaten,\n2. auf Verlangen der Beamtin, des Beamten, der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund jederzeit\nbeendet werden. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann der Beendigung nach Nummer 2 aus zwingendem dienstlichem Grund widersprechen."}],"erklaerung":{"nr":"44g","titel_einfach":"Wie Beschäftigte dem Jobcenter zugewiesen werden","kurz":"Nach § 44g SGB II können Beamten und Arbeitnehmern der Träger Tätigkeiten im Jobcenter zugewiesen werden, auch auf Dauer; ihr bisheriges Dienst- oder Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Beamten und Arbeitnehmern der Träger und der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 SGB II herangezogenen Gemeinden und Gemeindeverbände können mit Zustimmung der Geschäftsführung Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen werden – nach den beamten- und tarifrechtlichen Regeln und auch auf Dauer. Ohne Zustimmung der Beschäftigten geht das, wenn dringende dienstliche Interessen es erfordern."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3","einfach":"Die Rechtsstellung der Beamten bleibt unverändert. Sie müssen eine Tätigkeit bekommen, die ihrem Amt entspricht."},{"nr":"4","einfach":"Die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Bundesagentur, kommunalem Träger oder herangezogener Gemeinde bleiben unverändert. Bekommt jemand durch die Zuweisung eine niedriger eingestufte Tätigkeit, richtet sich die Eingruppierung weiter nach der vorherigen Tätigkeit."},{"nr":"5","einfach":"Die Zuweisung kann beendet werden:\n1. aus dienstlichen Gründen mit einer Frist von 3 Monaten,\n2. auf Verlangen der beschäftigten Person aus wichtigem Grund jederzeit.\nDer Beendigung nach Nummer 2 kann die Geschäftsführung aus zwingendem dienstlichem Grund widersprechen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Zuweisung","erklaerung":"Eine Person bleibt bei ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber angestellt, arbeitet aber in der gemeinsamen Einrichtung."},{"wort":"Eingruppierung","erklaerung":"Die Einordnung in eine Entgeltgruppe, nach der sich das Gehalt richtet."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)"},{"norm":"§ 44k SGB II","warum":"Übertragung der Stellen bei einer Zuweisung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44h","bezeichnung":"§ 44h SGB II","titel_amtlich":"Personalvertretung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44h/","original":[{"nr":"1","text":"In den gemeinsamen Einrichtungen wird eine Personalvertretung gebildet. Die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes gelten entsprechend."},{"nr":"2","text":"Die Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gemeinsamen Einrichtung besitzen für den Zeitraum, für den ihnen Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind, ein aktives und passives Wahlrecht zu der Personalvertretung."},{"nr":"3","text":"Der Personalvertretung der gemeinsamen Einrichtung stehen alle Rechte entsprechend den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu, soweit der Trägerversammlung oder der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer Entscheidungsbefugnisse in personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen, sozialen oder die Ordnung der Dienststelle betreffenden Angelegenheiten zustehen."},{"nr":"4","text":"Zur Erörterung und Abstimmung gemeinsamer personalvertretungsrechtlich relevanter Angelegenheiten wird eine Arbeitsgruppe der Vorsitzenden der Personalvertretungen der gemeinsamen Einrichtungen eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hält bis zu zwei Sitzungen im Jahr ab. Sie beschließt mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder eine Geschäftsordnung, die Regelungen über den Vorsitz, das Verfahren zur internen Willensbildung und zur Beschlussfassung enthalten muss. Die Arbeitsgruppe kann Stellungnahmen zu Maßnahmen der Träger, die Einfluss auf die Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamten in den gemeinsamen Einrichtungen haben können, an die zuständigen Träger abgeben."},{"nr":"5","text":"Die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber bleiben unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben."}],"erklaerung":{"nr":"44h","titel_einfach":"Der Personalrat im Jobcenter","kurz":"Nach § 44h SGB II wird in jeder gemeinsamen Einrichtung eine Personalvertretung gebildet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz entsprechend gilt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"In den gemeinsamen Einrichtungen wird eine Personalvertretung gebildet. Das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt entsprechend."},{"nr":"2","einfach":"Beamte und Arbeitnehmer, denen Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen sind, dürfen für die Dauer der Zuweisung die Personalvertretung wählen und in sie gewählt werden."},{"nr":"3","einfach":"Die Personalvertretung hat alle Rechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, soweit Trägerversammlung oder Geschäftsführung über personalrechtliche, personalwirtschaftliche, soziale oder die Ordnung der Dienststelle betreffende Fragen entscheiden dürfen."},{"nr":"4","einfach":"Die Vorsitzenden der Personalvertretungen aller gemeinsamen Einrichtungen bilden eine Arbeitsgruppe für gemeinsame Fragen. Sie trifft sich bis zu 2-mal im Jahr. Mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder gibt sie sich eine Geschäftsordnung mit Regeln zu Vorsitz, Willensbildung und Beschlussfassung. Sie kann den zuständigen Trägern Stellungnahmen zu Maßnahmen geben, die die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten der gemeinsamen Einrichtungen beeinflussen können."},{"nr":"5","einfach":"Soweit Entscheidungen bei den Trägern bleiben, behalten die Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber ihre Rechte."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Personalvertretung","erklaerung":"Die gewählte Vertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, oft Personalrat genannt."},{"wort":"aktives und passives Wahlrecht","erklaerung":"Das Recht, selbst zu wählen (aktiv), und das Recht, gewählt zu werden (passiv)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44g SGB II","warum":"Zuweisung von Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung"},{"norm":"§ 44i SGB II","warum":"Schwerbehinderten- und Jugendvertretung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44i","bezeichnung":"§ 44i SGB II","titel_amtlich":"Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44i/","original":[{"nr":null,"text":"Auf die Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung ist § 44h entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"44i","titel_einfach":"Schwerbehinderten- und Jugendvertretung im Jobcenter","kurz":"Nach § 44i SGB II gelten die Regeln zur Personalvertretung aus § 44h SGB II entsprechend für die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Für die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die Regeln des § 44h SGB II zur Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung entsprechend."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44h SGB II","warum":"Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44j","bezeichnung":"§ 44j SGB II","titel_amtlich":"Gleichstellungsbeauftragte","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44j/","original":[{"nr":null,"text":"In der gemeinsamen Einrichtung wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Das Bundesgleichstellungsgesetz gilt entsprechend. Der Gleichstellungsbeauftragten stehen die Rechte entsprechend den Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes zu, soweit die Trägerversammlung und die Geschäftsführer entscheidungsbefugt sind."}],"erklaerung":{"nr":"44j","titel_einfach":"Die Gleichstellungsbeauftragte im Jobcenter","kurz":"Nach § 44j SGB II wird in der gemeinsamen Einrichtung eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt; das Bundesgleichstellungsgesetz gilt entsprechend.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"In der gemeinsamen Einrichtung wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt; das Bundesgleichstellungsgesetz gilt entsprechend. Sie hat die Rechte nach diesem Gesetz, soweit Trägerversammlung und Geschäftsführung entscheiden dürfen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44h SGB II","warum":"Vergleichbare Regel für die Personalvertretung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44k","bezeichnung":"§ 44k SGB II","titel_amtlich":"Stellenbewirtschaftung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44k/","original":[{"nr":"1","text":"Mit der Zuweisung von Tätigkeiten nach § 44g Absatz 1 übertragen die Träger der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung."},{"nr":"2","text":"Der von der Trägerversammlung aufzustellende Stellenplan bedarf der Genehmigung der Träger. Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplanes unterliegt die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger."}],"erklaerung":{"nr":"44k","titel_einfach":"Wie Stellen im Jobcenter verwaltet werden","kurz":"Nach § 44k SGB II übertragen die Träger dem Jobcenter mit dem zugewiesenen Personal auch die passenden Stellen; den Stellenplan der Trägerversammlung müssen die Träger genehmigen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wenn die Träger Beschäftigten nach § 44g Absatz 1 SGB II Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zuweisen, übertragen sie ihr auch die passenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer zur Bewirtschaftung."},{"nr":"2","einfach":"Den Stellenplan stellt die Trägerversammlung auf; er braucht die Genehmigung der Träger. Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplans muss die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger folgen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Stellenplan","erklaerung":"Die Übersicht, wie viele Stellen eine Behörde hat und wie sie bewertet sind."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44g SGB II","warum":"Zuweisung von Tätigkeiten"},{"norm":"§ 44c SGB II","warum":"Trägerversammlung stellt den Stellenplan auf"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"46","bezeichnung":"§ 46 SGB II","titel_amtlich":"Finanzierung aus Bundesmitteln","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/46/","original":[{"nr":"1","text":"Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden. Der Bundesrechnungshof prüft die Leistungsgewährung. Dies gilt auch, soweit die Aufgaben von gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b wahrgenommen werden. Eine Pauschalierung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten ist zulässig. Die Mittel für die Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten werden in einem Gesamtbudget veranschlagt."},{"nr":"2","text":"Der Bund kann festlegen, nach welchen Maßstäben die Mittel nach Absatz 1 Satz 4 auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind. Bei der Zuweisung wird die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach diesem Buch zugrunde gelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates andere oder ergänzende Maßstäbe für die Verteilung der Mittel nach Absatz 1 Satz 4 festlegen."},{"nr":"3","text":"Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen beträgt 84,8 Prozent. Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festlegen, nach welchen Maßstäben\n\n1. kommunale Träger die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der Bundesagentur abrechnen, soweit sie Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wahrnehmen,\n2. die Gesamtverwaltungskosten, die der Berechnung des Finanzierungsanteils nach Satz 1 zugrunde liegen, zu bestimmen sind."},{"nr":"4","text":"(weggefallen)"},{"nr":"5","text":"Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1. Der Bund beteiligt sich höchstens mit 74 Prozent an den bundesweiten Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1. Es gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich nach den Absätzen 6 bis 10 bestimmt."},{"nr":"6","text":"Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 ab dem Jahr 2016\n\n1. im Land Baden-Württemberg mit 31,6 Prozent,\n2. im Land Rheinland-Pfalz mit 37,6 Prozent sowie\n3. in den übrigen Ländern mit 27,6 Prozent."},{"nr":"7","text":"Die in Absatz 6 genannten Prozentsätze erhöhen sich jeweils\n\n1. im Jahr 2018 um 7,9 Prozentpunkte,\n2. im Jahr 2019 um 3,3 Prozentpunkte,\n3. im Jahr 2020 um 27,7 Prozentpunkte,\n4. im Jahr 2021 um 26,2 Prozentpunkte sowie\n5. ab dem Jahr 2022 um 35,2 Prozentpunkte."},{"nr":"8","text":"Die in Absatz 6 genannten Prozentsätze erhöhen sich jeweils um einen landesspezifischen Wert in Prozentpunkten. Dieser entspricht den Gesamtausgaben des jeweiligen Landes für die Leistungen nach § 28 dieses Gesetzes sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des abgeschlossenen Vorjahres geteilt durch die Gesamtausgaben des jeweiligen Landes für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 des abgeschlossenen Vorjahres multipliziert mit 100."},{"nr":"9","text":"Die in Absatz 6 genannten Prozentsätze erhöhen sich in den Jahren 2016 bis 2021 jeweils um einen weiteren landesspezifischen Wert in Prozentpunkten."},{"nr":"10","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates\n\n1. die landesspezifischen Werte nach Absatz 8 Satz 1 jährlich für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen,\n2. die weiteren landesspezifischen Werte nach Absatz 9\n\na) im Jahr 2019 für das Jahr 2020 festzulegen sowie für das laufende Jahr 2019 und das Vorjahr 2018 rückwirkend anzupassen,\nb) im Jahr 2020 für das Jahr 2021 festzulegen sowie für das laufende Jahr 2020 und das Vorjahr 2019 rückwirkend anzupassen,\nc) im Jahr 2021 für das laufende Jahr 2021 und das Vorjahr 2020 rückwirkend anzupassen,\nd) im Jahr 2022 für das Vorjahr 2021 rückwirkend anzupassen sowie\n\n3. die landesspezifischen Beteiligungsquoten jährlich für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen sowie in den Jahren 2019 bis 2022 für das jeweilige Vorjahr rückwirkend anzupassen.\nDie Festlegung und Anpassung der Werte nach Satz 1 Nummer 1 erfolgen in Höhe des jeweiligen Wertes nach Absatz 8 Satz 2 des abgeschlossenen Vorjahres. Für die Festlegung und Anpassung der Werte nach Satz 1 Nummer 2 werden auf der Grundlage statistischer Daten die Vorjahresausgaben eines Landes für Leistungen nach § 22 Absatz 1 für solche Bedarfsgemeinschaften ermittelt, in denen mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die nicht vor Oktober 2015 erstmals leistungsberechtigt war, über eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben nach Satz 3 ist nur der Teil zu berücksichtigen, der nicht vom Bund auf Basis der geltenden landesspezifischen Werte nach Absatz 6 erstattet wurde. Die Festlegung und Anpassung der Werte nach Satz 1 Nummer 2 erfolgen in Höhe des prozentualen Verhältnisses der nach den Sätzen 3 und 4 abgegrenzten Ausgaben zu den entsprechenden Vorjahresausgaben eines Landes für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 für alle Bedarfsgemeinschaften. Soweit die Festlegung und Anpassung nach Satz 1 Nummer 1 und 2 zu landesspezifischen Beteiligungsquoten führen, auf Grund derer sich der Bund mit mehr als 74 Prozent an den bundesweiten Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 beteiligt, sind die Werte nach Absatz 7 proportional in dem Umfang zu mindern, dass die Beteiligung an den bundesweiten Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 nicht mehr als 74 Prozent beträgt. Soweit eine vollständige Minderung nach Satz 6 nicht ausreichend ist, sind anschließend die Werte nach Absatz 9 proportional in dem Umfang zu mindern, dass die Beteiligung an den bundesweiten Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 nicht mehr als 74 Prozent beträgt."},{"nr":"11","text":"Die Anteile des Bundes an den Leistungen nach § 22 Absatz 1 werden den Ländern erstattet. Der Abruf der Erstattungen ist höchstens zweimal monatlich zulässig. Soweit eine Bundesbeteiligung für Zahlungen geltend gemacht wird, die wegen des fristgerechten Eingangs beim Empfänger bereits am Ende eines Haushaltsjahres geleistet wurden, aber erst im folgenden Haushaltsjahr fällig werden, ist die für das folgende Haushaltsjahr geltende Bundesbeteiligung maßgeblich. Im Rahmen der rückwirkenden Anpassung nach Absatz 10 Satz 1 wird die Differenz, die sich aus der Anwendung der bis zur Anpassung geltenden landesspezifischen Beteiligungsquoten und der durch die Verordnung rückwirkend geltenden landesspezifischen Beteiligungsquoten ergibt, zeitnah im Erstattungsverfahren ausgeglichen. Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sowie die Gesamtausgaben für Leistungen nach § 22 Absatz 1 sind durch die Länder bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Bei der Ermittlung ist maßgebend, dass diese Ausgaben im entsprechenden Jahr vom kommunalen Träger tatsächlich geleistet wurden; davon abweichend sind geleistete Ausgaben in Fällen des Satzes 3 den Gesamtausgaben des Jahres zuzurechnen, in dem sie fällig geworden sind. Die Ausgaben nach Satz 6 sind um entsprechende Einnahmen für die jeweiligen Leistungen im entsprechenden Jahr zu mindern. Die Länder gewährleisten, dass geprüft wird, dass die Ausgaben der kommunalen Träger nach Satz 5 begründet und belegt sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen."}],"erklaerung":{"nr":"46","titel_einfach":"Wer die Grundsicherung für Arbeitsuchende bezahlt","kurz":"Nach § 46 SGB II trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit die Bundesagentur leistet, und beteiligt sich an den Kosten für Unterkunft und Heizung.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Bund trägt die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Bundesagentur die Leistungen erbringt – auch wenn gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II die Aufgaben erledigen; der Bundesrechnungshof prüft die Leistungsgewährung. Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten dürfen pauschaliert werden und werden in einem Gesamtbudget angesetzt."},{"nr":"2","einfach":"Der Bund kann festlegen, nach welchen Maßstäben die Mittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten auf die Agenturen für Arbeit verteilt werden; Grundlage ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates andere oder ergänzende Maßstäbe festlegen."},{"nr":"3","einfach":"Der Bund trägt 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen:\n1. wie kommunale Träger Aufwendungen bei der Bundesagentur abrechnen, soweit sie Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II wahrnehmen,\n2. wie die Gesamtverwaltungskosten bestimmt werden, nach denen sich der Anteil des Bundes berechnet."},{"nr":"4","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"5","einfach":"Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II – bundesweit mit höchstens 74 Prozent. Für jedes Land gilt eine eigene Beteiligungsquote nach den Absätzen 6 bis 10."},{"nr":"6","einfach":"Ab dem Jahr 2016 beteiligt sich der Bund an diesen Ausgaben:\n1. in Baden-Württemberg mit 31,6 Prozent,\n2. in Rheinland-Pfalz mit 37,6 Prozent,\n3. in den übrigen Ländern mit 27,6 Prozent."},{"nr":"7","einfach":"Diese Prozentsätze erhöhen sich jeweils:\n1. im Jahr 2018 um 7,9 Prozentpunkte,\n2. im Jahr 2019 um 3,3 Prozentpunkte,\n3. im Jahr 2020 um 27,7 Prozentpunkte,\n4. im Jahr 2021 um 26,2 Prozentpunkte,\n5. ab dem Jahr 2022 um 35,2 Prozentpunkte."},{"nr":"8","einfach":"Die Prozentsätze aus Absatz 6 erhöhen sich zusätzlich um einen Wert für jedes Land. Er ergibt sich aus den Vorjahresausgaben des Landes für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz), geteilt durch seine Vorjahresausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II, mal 100."},{"nr":"9","einfach":"In den Jahren 2016 bis 2021 erhöhen sich die Prozentsätze aus Absatz 6 um einen weiteren Wert für jedes Land."},{"nr":"10","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates:\n1. die Landeswerte nach Absatz 8 jährlich für das Folgejahr festlegen und für das laufende Jahr rückwirkend anpassen,\n2. die weiteren Landeswerte nach Absatz 9 in den Jahren 2019 bis 2022 für einzelne, im Gesetz genannte Jahre festlegen und rückwirkend anpassen,\n3. die Beteiligungsquoten der Länder jährlich für das Folgejahr festlegen und für das laufende Jahr rückwirkend anpassen; in den Jahren 2019 bis 2022 auch für das jeweilige Vorjahr.\nDer Wert nach Absatz 8 wird in der Höhe festgelegt, die sich nach Absatz 8 Satz 2 für das abgeschlossene Vorjahr ergibt. Für den weiteren Wert nach Absatz 9 werden anhand statistischer Daten die Vorjahresausgaben eines Landes für Unterkunft und Heizung bei bestimmten Bedarfsgemeinschaften ermittelt. In ihnen hat mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die nicht vor Oktober 2015 erstmals leistungsberechtigt war, eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz). Dabei zählt nur der Teil, den der Bund nicht schon über die Werte nach Absatz 6 erstattet hat. Der Wert entspricht dem prozentualen Anteil dieser Ausgaben an den Vorjahresausgaben des Landes für Unterkunft und Heizung aller Bedarfsgemeinschaften. Würde der Bund dadurch bundesweit mehr als 74 Prozent tragen, werden zuerst die Werte nach Absatz 7 anteilig gekürzt. Reicht das nicht, werden danach die Werte nach Absatz 9 anteilig gekürzt."},{"nr":"11","einfach":"Der Bund erstattet den Ländern seinen Anteil an den Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II. Die Länder dürfen die Erstattung höchstens 2-mal im Monat abrufen. Manche Zahlungen werden schon am Ende eines Haushaltsjahres geleistet, damit sie rechtzeitig ankommen, werden aber erst im folgenden Jahr fällig. Für sie gilt die Bundesbeteiligung des folgenden Jahres. Wird eine Quote nach Absatz 10 rückwirkend angepasst, wird der Unterschied zeitnah im Erstattungsverfahren ausgeglichen. Die Länder ermitteln ihre Gesamtausgaben für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz) und für Unterkunft und Heizung bis zum 31. März des Folgejahres und teilen sie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Maßgebend ist, was der kommunale Träger in dem Jahr tatsächlich gezahlt hat; die genannten Zahlungen zum Jahresende zählen zu dem Jahr, in dem sie fällig wurden. Einnahmen für diese Leistungen werden abgezogen. Die Länder sorgen dafür, dass geprüft wird, ob die Ausgaben der kommunalen Träger begründet und belegt sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Beteiligungsquote","erklaerung":"Der Prozentsatz der Ausgaben für Unterkunft und Heizung, den der Bund in einem Land übernimmt."},{"wort":"Gesamtbudget","erklaerung":"Ein gemeinsamer Geldtopf für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Leistungen für Unterkunft und Heizung"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter)"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"47","bezeichnung":"§ 47 SGB II","titel_amtlich":"Aufsicht","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/47/","original":[{"nr":"1","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit dieser nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der Bundesagentur Weisungen erteilen und sie an seine Auffassung binden; es kann organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen des Bundes an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende treffen."},{"nr":"2","text":"Die zuständigen Landesbehörden führen die Aufsicht über die kommunalen Träger, soweit diesen nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht. Im Übrigen bleiben landesrechtliche Regelungen unberührt."},{"nr":"3","text":"Im Aufgabenbereich der Trägerversammlung führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtsaufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, gibt der Kooperationsausschuss eine Empfehlung ab. Von der Empfehlung kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur aus wichtigem Grund abweichen. Im Übrigen ist der Kooperationsausschuss bei Aufsichtsmaßnahmen zu unterrichten."},{"nr":"4","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Absätzen 1 und 3 auf eine Bundesoberbehörde übertragen."},{"nr":"5","text":"Die aufsichtführenden Stellen sind berechtigt, die Wahrnehmung der Aufgaben bei den gemeinsamen Einrichtungen zu prüfen."}],"erklaerung":{"nr":"47","titel_einfach":"Wer die Jobcenter beaufsichtigt","kurz":"Nach § 47 SGB II beaufsichtigt das Bundesarbeitsministerium die Bundesagentur und die Landesbehörden die kommunalen Träger, soweit diese den gemeinsamen Einrichtungen Weisungen geben dürfen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit diese den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Absatz 3 SGB II Weisungen geben darf. Es kann der Bundesagentur Weisungen geben, sie an seine Auffassung binden und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Interessen des Bundes zu wahren."},{"nr":"2","einfach":"Die zuständigen Landesbehörden beaufsichtigen die kommunalen Träger, soweit diese den gemeinsamen Einrichtungen Weisungen geben dürfen. Andere Regeln des Landesrechts bleiben unberührt."},{"nr":"3","einfach":"Im Aufgabenbereich der Trägerversammlung führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtsaufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde. Ohne Einvernehmen gibt der Kooperationsausschuss eine Empfehlung ab, von der das Ministerium nur aus wichtigem Grund abweichen darf; über andere Aufsichtsmaßnahmen ist der Ausschuss zu informieren."},{"nr":"4","einfach":"Das Ministerium kann seine Aufgaben nach den Absätzen 1 und 3 per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf eine Bundesoberbehörde übertragen."},{"nr":"5","einfach":"Die Aufsichtsstellen dürfen prüfen, wie die gemeinsamen Einrichtungen ihre Aufgaben erledigen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Rechtsaufsicht","erklaerung":"Die Aufsicht darüber, ob eine Behörde sich an das Recht hält."},{"wort":"Fachaufsicht","erklaerung":"Die weitergehende Aufsicht, ob eine Behörde ihre Aufgaben auch zweckmäßig erledigt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Weisungsrecht der Träger gegenüber dem Jobcenter"},{"norm":"§ 18b SGB II","warum":"Kooperationsausschuss"},{"norm":"§ 48 SGB II","warum":"Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"48","bezeichnung":"§ 48 SGB II","titel_amtlich":"Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/48/","original":[{"nr":"1","text":"Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den zuständigen Landesbehörden."},{"nr":"2","text":"Die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden übt die Bundesregierung aus, soweit die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben anstelle der Bundesagentur erfüllen. Zu diesem Zweck kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu grundsätzlichen Rechtsfragen der Leistungserbringung erlassen. Die Bundesregierung kann die Ausübung der Rechtsaufsicht auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen."},{"nr":"3","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erlassen."}],"erklaerung":{"nr":"48","titel_einfach":"Wer die kommunalen Jobcenter beaufsichtigt","kurz":"Nach § 48 SGB II beaufsichtigen die Landesbehörden die zugelassenen kommunalen Träger; die Bundesregierung führt die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die zuständigen Landesbehörden beaufsichtigen die zugelassenen kommunalen Träger."},{"nr":"2","einfach":"Soweit diese Träger Aufgaben anstelle der Bundesagentur erfüllen, führt die Bundesregierung die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. Dazu kann sie mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu grundsätzlichen Rechtsfragen erlassen und die Rechtsaufsicht auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen."},{"nr":"3","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erlassen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"zugelassener kommunaler Träger","erklaerung":"Eine Stadt oder ein Kreis, die nach § 6a SGB II die Aufgaben anstelle der Bundesagentur übernehmen; auch sie heißen Jobcenter (§ 6d SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6a SGB II","warum":"Zulassung kommunaler Träger"},{"norm":"§ 47 SGB II","warum":"Aufsicht bei den gemeinsamen Einrichtungen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"48a","bezeichnung":"§ 48a SGB II","titel_amtlich":"Vergleich der Leistungsfähigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/48a/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erstellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage der Kennzahlen nach § 51b Absatz 3 Nummer 3 Kennzahlenvergleiche und veröffentlicht die Ergebnisse vierteljährlich."},{"nr":"2","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Vergleiche erforderlichen Kennzahlen sowie das Verfahren zu deren Weiterentwicklung und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse festzulegen."}],"erklaerung":{"nr":"48a","titel_einfach":"Wie die Jobcenter miteinander verglichen werden","kurz":"Nach § 48a SGB II vergleicht das Bundesarbeitsministerium die Leistungsfähigkeit der Träger vor Ort anhand von Kennzahlen und veröffentlicht die Ergebnisse vierteljährlich.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergleicht anhand der Kennzahlen nach § 51b Absatz 3 Nummer 3 SGB II, wie leistungsfähig die Träger vor Ort arbeiten, um das festzustellen und zu fördern. Die Ergebnisse veröffentlicht es vierteljährlich."},{"nr":"2","einfach":"Das Ministerium darf per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Kennzahlen, das Verfahren zu ihrer Weiterentwicklung und die Form der Veröffentlichung festlegen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Kennzahlenvergleich","erklaerung":"Ein Vergleich von Jobcentern anhand festgelegter Messwerte."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 51b SGB II","warum":"Daten und Kennzahlen der Träger"},{"norm":"§ 48b SGB II","warum":"Zielvereinbarungen auf Grundlage der Kennzahlen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"48b","bezeichnung":"§ 48b SGB II","titel_amtlich":"Zielvereinbarungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/48b/","original":[{"nr":"1","text":"Zur Erreichung der Ziele nach diesem Buch schließen\n\n1. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bundesagentur,\n2. die Bundesagentur und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen,\n3. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde sowie\n4. die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern\nVereinbarungen ab. Die Vereinbarungen nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen alle Leistungen dieses Buches. Die Beratungen über die Vereinbarung nach Satz 1 Nummer 3 führen die Kooperationsausschüsse nach § 18b. Im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c wird für die Vereinbarungen nach diesem Absatz über einheitliche Grundlagen beraten."},{"nr":"2","text":"Die Vereinbarungen werden nach Beschlussfassung des Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abgeschlossen."},{"nr":"3","text":"Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen zusätzlich das Ziel der Verbesserung der sozialen Teilhabe."},{"nr":"4","text":"Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 sollen sich an den Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 orientieren."},{"nr":"5","text":"Für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung sind die Daten nach § 51b und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 maßgeblich."},{"nr":"6","text":"Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 können\n\n1. erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ersetzen,\n2. die Selbstbewirtschaftung von Haushaltsmitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie für Verwaltungskosten zulassen."}],"erklaerung":{"nr":"48b","titel_einfach":"Welche Ziele Ministerien und Jobcenter vereinbaren","kurz":"Nach § 48b SGB II schließen Bund, Bundesagentur, Länder und Jobcenter jährlich Zielvereinbarungen, etwa um Hilfebedürftigkeit zu verringern und langen Leistungsbezug zu vermeiden.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Um die Ziele des SGB II zu erreichen, schließen Vereinbarungen ab:\n1. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bundesagentur,\n2. die Bundesagentur und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführungen der gemeinsamen Einrichtungen,\n3. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde,\n4. die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern.\nDie Vereinbarungen nach Nummer 2 bis 4 umfassen alle Leistungen des SGB II. Die Vereinbarung nach Nummer 3 beraten die Kooperationsausschüsse (§ 18b SGB II); über einheitliche Grundlagen berät der Bund-Länder-Ausschuss (§ 18c SGB II)."},{"nr":"2","einfach":"Die Vereinbarungen werden geschlossen, nachdem der Bundestag das jährliche Haushaltsgesetz beschlossen hat."},{"nr":"3","einfach":"Sie umfassen vor allem die Ziele, Hilfebedürftigkeit zu verringern, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern und langfristigen Leistungsbezug zu vermeiden. Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen zusätzlich das Ziel, die soziale Teilhabe zu verbessern."},{"nr":"4","einfach":"Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Nummer 4 sollen sich an denen nach Nummer 3 orientieren."},{"nr":"5","einfach":"Für Abschluss und Kontrolle der Zielerreichung sind die Daten nach § 51b SGB II und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 SGB II maßgeblich."},{"nr":"6","einfach":"Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Nummer 1 können\n1. nötige Genehmigungen oder Zustimmungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ersetzen,\n2. die Selbstbewirtschaftung von Haushaltsmitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten zulassen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Zielvereinbarung","erklaerung":"Eine Abmachung zwischen Behörden darüber, welche Ergebnisse in einem Jahr erreicht werden sollen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 18b SGB II","warum":"Kooperationsausschuss"},{"norm":"§ 18c SGB II","warum":"Bund-Länder-Ausschuss"},{"norm":"§ 48a SGB II","warum":"Kennzahlenvergleiche"},{"norm":"§ 51b SGB II","warum":"Daten der Träger"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"49","bezeichnung":"§ 49 SGB II","titel_amtlich":"Innenrevision","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/49/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass in allen Dienststellen und gemeinsamen Einrichtungen durch eigenes, nicht der Dienststelle angehörendes Personal geprüft wird, ob von ihr Leistungen nach diesem Buch unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können. Mit der Durchführung der Prüfungen können Dritte beauftragt werden."},{"nr":"2","text":"Das Prüfpersonal der Bundesagentur ist für die Zeit seiner Prüftätigkeit fachlich unmittelbar der Leitung der Dienststelle unterstellt, in der es beschäftigt ist."},{"nr":"3","text":"Der Vorstand legt die Berichte nach Absatz 1 unverzüglich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor."}],"erklaerung":{"nr":"49","titel_einfach":"Wie die Bundesagentur ihre Leistungen intern prüft","kurz":"Nach § 49 SGB II lässt die Bundesagentur durch dienststellenfremdes Personal prüfen, ob Leistungen nach dem SGB II rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht wurden.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Bundesagentur sorgt dafür, dass in allen Dienststellen und gemeinsamen Einrichtungen eigenes Personal, das nicht zur jeweiligen Dienststelle gehört, prüft: Hätten Leistungen nach dem SGB II nach dem Gesetz nicht erbracht werden dürfen, oder hätten sie zweckmäßiger oder wirtschaftlicher eingesetzt werden können? Mit den Prüfungen können auch Dritte beauftragt werden."},{"nr":"2","einfach":"Während der Prüftätigkeit ist das Prüfpersonal der Bundesagentur fachlich direkt der Leitung der Dienststelle unterstellt, in der es beschäftigt ist."},{"nr":"3","einfach":"Der Vorstand der Bundesagentur legt die Prüfberichte unverzüglich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Innenrevision","erklaerung":"Eine interne Prüfstelle, die kontrolliert, ob eine Behörde rechtmäßig und wirtschaftlich arbeitet."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"50","bezeichnung":"§ 50 SGB II","titel_amtlich":"Datenübermittlung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/50/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte Dritte sollen sich gegenseitig Sozialdaten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Buch oder dem Dritten Buch erforderlich ist. Hat die Agentur für Arbeit oder ein zugelassener kommunaler Träger eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter beauftragt, eine ärztliche oder psychologische Untersuchung oder Begutachtung durchzuführen, ist die Übermittlung von Daten an die Agentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Träger durch die externe Gutachterin oder den externen Gutachter zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist."},{"nr":"2","text":"Die gemeinsame Einrichtung ist Verantwortliche für die Verarbeitung von Sozialdaten nach § 67 Absatz 4 des Zehnten Buches sowie Stelle im Sinne des § 35 Absatz 1 des Ersten Buches."},{"nr":"3","text":"Die gemeinsame Einrichtung nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Bundesagentur zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik. Sie ist verpflichtet, auf einen auf dieser Grundlage erstellten gemeinsamen zentralen Datenbestand zuzugreifen. Verantwortliche für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nach § 67 Absatz 4 des Zehnten Buches ist die Bundesagentur."},{"nr":"4","text":"Eine Verarbeitung von Sozialdaten durch die gemeinsame Einrichtung ist nur unter den Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung sowie des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches und der übrigen Bücher des Sozialgesetzbuches zulässig. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Die Datenschutzkontrolle und die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Informationsfreiheit bei der gemeinsamen Einrichtung sowie für die zentralen Verfahren der Informationstechnik obliegen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit."}],"erklaerung":{"nr":"50","titel_einfach":"Welche Stellen deine Sozialdaten austauschen dürfen","kurz":"Nach § 50 SGB II sollen sich Bundesagentur, Jobcenter, kommunale Träger und weitere Stellen Sozialdaten übermitteln, soweit das für ihre Aufgaben nach dem SGB II oder SGB III erforderlich ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Stellen sollen sich gegenseitig Sozialdaten übermitteln, soweit das für ihre Aufgaben nach dem SGB II oder dem SGB III erforderlich ist:\n- die Bundesagentur für Arbeit,\n- die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger,\n- die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter),\n- die Stellen, die Leistungsmissbrauch und illegale Beschäftigung bekämpfen,\n- Dritte, die mit Aufgaben beauftragt sind.\nSozialdaten sind persönliche Daten, die Sozialbehörden für ihre Aufgaben verarbeiten – etwa deine Angaben im Antrag auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Manchmal beauftragt die Agentur für Arbeit oder ein zugelassener kommunaler Träger eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter mit einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung oder Begutachtung. Dann darf diese Person ihrem Auftraggeber Daten übermitteln, soweit das für den Auftrag erforderlich ist."},{"nr":"2","einfach":"Die gemeinsame Einrichtung ist selbst datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung von Sozialdaten (§ 67 Absatz 4 SGB X). Sie ist außerdem eine Stelle im Sinne von § 35 Absatz 1 SGB I; dort ist das Sozialgeheimnis geregelt."},{"nr":"3","einfach":"Die gemeinsame Einrichtung nutzt für ihre Arbeit IT-Verfahren, die die Bundesagentur zentral verwaltet. Sie muss auf den gemeinsamen zentralen Datenbestand zugreifen, der so entsteht. Für diese zentral verwalteten IT-Verfahren ist die Bundesagentur datenschutzrechtlich verantwortlich (§ 67 Absatz 4 SGB X)."},{"nr":"4","einfach":"Die gemeinsame Einrichtung darf Sozialdaten nur verarbeiten, wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Zweite Kapitel des SGB X und die übrigen Bücher des Sozialgesetzbuchs es erlauben. Ob du Zugang zu amtlichen Informationen der gemeinsamen Einrichtung bekommst, richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Datenschutz und Informationsfreiheit bei der gemeinsamen Einrichtung und bei den zentralen IT-Verfahren kontrolliert die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz)."}],"beispiel":{"titel":"Ärztliches Gutachten im Auftrag des Amts","text":"Die Agentur für Arbeit beauftragt eine externe Ärztin, Ahmet zu untersuchen. Es geht um die Frage, welche Arbeit er gesundheitlich leisten kann. Nach § 50 Absatz 1 SGB II darf die Ärztin der Agentur für Arbeit Daten aus der Untersuchung übermitteln – aber nur, soweit das für ihren Auftrag erforderlich ist."},"wichtig":["Die genannten Stellen sollen sich Sozialdaten übermitteln, aber nur soweit das für ihre Aufgaben nach dem SGB II oder dem SGB III erforderlich ist.","Die gemeinsame Einrichtung darf Sozialdaten nur nach der DSGVO und den Datenschutzregeln des Sozialgesetzbuchs verarbeiten.","Den Datenschutz bei den gemeinsamen Einrichtungen kontrolliert die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit."],"begriffe":[{"wort":"Sozialdaten","erklaerung":"Persönliche Daten, die eine Sozialbehörde für ihre Aufgaben verarbeitet; genau definiert in § 67 SGB X."},{"wort":"Sozialgeheimnis","erklaerung":"Das Recht nach § 35 SGB I, dass Sozialbehörden deine Sozialdaten nicht unbefugt verarbeiten."},{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Die gemeinsame Behörde von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger; sie heißt nach § 6d SGB II „Jobcenter“."}],"fragen":[{"frage":"Darf das Jobcenter meine Daten an andere Behörden weitergeben?","antwort":"Nach § 50 Absatz 1 SGB II sollen sich die dort genannten Stellen – etwa Bundesagentur, kommunale Träger, Jobcenter und Stellen gegen Leistungsmissbrauch – Sozialdaten übermitteln, soweit das für ihre Aufgaben nach dem SGB II oder SGB III erforderlich ist. Ob andere Behörden Daten bekommen dürfen, regelt § 50 SGB II nicht."},{"frage":"Darf ein Gutachter dem Jobcenter meine Untersuchungsergebnisse schicken?","antwort":"Hat die Agentur für Arbeit oder ein zugelassener kommunaler Träger die Gutachterin oder den Gutachter beauftragt, darf diese Person ihrem Auftraggeber Daten übermitteln. Das gilt nur, soweit es für den Auftrag erforderlich ist (§ 50 Absatz 1 SGB II)."},{"frage":"Wer kontrolliert den Datenschutz im Jobcenter?","antwort":"Bei den gemeinsamen Einrichtungen und den zentralen IT-Verfahren der Bundesagentur kontrolliert das die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§ 50 Absatz 4 SGB II). Für zugelassene kommunale Träger regelt § 50 SGB II das nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 67 SGB X","warum":"Was Sozialdaten sind und wer Verantwortlicher ist"},{"norm":"§ 35 SGB I","warum":"Sozialgeheimnis"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen heißen „Jobcenter“"},{"norm":"§ 9 BDSG","warum":"Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz"},{"norm":"§ 51 SGB II","warum":"Beauftragung privater Stellen mit der Verarbeitung von Sozialdaten"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nDas Amt hat dafür Daten von Ihnen.\nDiese Daten heißen Sozial-Daten.\nMehrere Ämter arbeiten bei der Grundsicherung zusammen.\nZum Beispiel das Job-Center und die Agentur für Arbeit.\nDiese Ämter dürfen Ihre Daten untereinander weitergeben.\nAber nur so weit, wie sie die Daten für ihre Arbeit brauchen.\nManchmal untersucht Sie ein Gutachter im Auftrag des Amts.\nEin Gutachter ist zum Beispiel ein Arzt.\nDer Gutachter darf dem Amt die nötigen Daten schicken.\nDas Job-Center muss die Regeln zum Daten-Schutz beachten."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"50a","bezeichnung":"§ 50a SGB II","titel_amtlich":"Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/50a/","original":[{"nr":null,"text":"Gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger dürfen die ihnen nach § 282b Absatz 4 des Dritten Buches von der Bundesagentur übermittelten Daten über eintragungsfähige oder eingetragene Ausbildungsverhältnisse ausschließlich speichern, verändern, nutzen, übermitteln oder in der Verarbeitung einschränken zur Verbesserung der\n\n1. Ausbildungsvermittlung,\n2. Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlungsstatistik oder\n3. Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt.\nDie zu diesen Zwecken übermittelten Daten sind spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen."}],"erklaerung":{"nr":"50a","titel_einfach":"Wofür Jobcenter Ausbildungsdaten nutzen dürfen","kurz":"Nach § 50a SGB II dürfen Jobcenter Ausbildungsdaten der Bundesagentur nur für Ausbildungsvermittlung, deren Statistik und den Überblick über den Ausbildungsmarkt verarbeiten und müssen sie bis Jahresende löschen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger bekommen von der Bundesagentur nach § 282b Absatz 4 SGB III Daten über eintragungsfähige oder eingetragene Ausbildungsverhältnisse. Sie dürfen diese Daten nur speichern, verändern, nutzen, übermitteln oder in der Verarbeitung einschränken, um Folgendes zu verbessern:\n1. die Ausbildungsvermittlung,\n2. die Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlungsstatistik,\n3. die Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt.\nSie müssen die Daten spätestens zum Ende des Kalenderjahres löschen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 282b SGB III","warum":"Übermittlung der Ausbildungsdaten durch die Bundesagentur"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"50b","bezeichnung":"§ 50b SGB II","titel_amtlich":"Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/50b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur kann neue Technologien erproben, um die Wirtschaftlichkeit der Entwicklung oder Weiterentwicklung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik zu bewerten."},{"nr":"2","text":"Die Bundesagentur verfolgt bei der Entwicklung und Weiterentwicklung zentral verwalteter Verfahren der Informationstechnik und hierfür erforderlicher Basisdienste folgende Ziele:\n\n1. nutzerinnen- und nutzerzentrierte Entwicklung und Ausgestaltung von elektronischen Verwaltungsleistungen und -abläufen;\n2. Ende-zu-Ende Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsverfahren;\n3. Entwicklung und Betrieb informationstechnischer Infrastrukturen, die eine zügige Anpassung zentral verwalteter Verfahren der Informationstechnik an gesetzliche Vorgaben sicherstellen."}],"erklaerung":{"nr":"50b","titel_einfach":"Wie die Bundesagentur ihre IT-Verfahren entwickelt","kurz":"Nach § 50b SGB II darf die Bundesagentur neue Technologien erproben und verfolgt bei ihren zentralen IT-Verfahren Ziele wie nutzerfreundliche Angebote und durchgehende Digitalisierung.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Bundesagentur darf neue Technologien erproben. So kann sie bewerten, ob die Entwicklung oder Weiterentwicklung eines zentral verwalteten IT-Verfahrens wirtschaftlich ist."},{"nr":"2","einfach":"Bei der Entwicklung zentral verwalteter IT-Verfahren und der dafür nötigen Basisdienste verfolgt die Bundesagentur diese Ziele:\n1. elektronische Verwaltungsleistungen und Abläufe, die an den Nutzerinnen und Nutzern ausgerichtet sind,\n2. Verwaltungsverfahren durchgehend (Ende-zu-Ende) digitalisieren und automatisieren,\n3. IT-Infrastrukturen, mit denen sich die Verfahren zügig an neue gesetzliche Vorgaben anpassen lassen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 50 SGB II","warum":"Nutzung der zentralen IT-Verfahren durch die gemeinsamen Einrichtungen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"51","bezeichnung":"§ 51 SGB II","titel_amtlich":"Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/51/","original":[{"nr":null,"text":"Die Träger der Leistungen nach diesem Buch dürfen abweichend von § 80 Absatz 3 des Zehnten Buches zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Buch einschließlich der Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Bekämpfung von Leistungsmissbrauch nicht-öffentliche Stellen mit der Verarbeitung von Sozialdaten beauftragen."}],"erklaerung":{"nr":"51","titel_einfach":"Wann private Stellen deine Sozialdaten verarbeiten dürfen","kurz":"Nach § 51 SGB II dürfen die Träger private Stellen mit der Verarbeitung von Sozialdaten beauftragen, um ihre Aufgaben nach dem SGB II zu erfüllen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Träger der Leistungen nach dem SGB II – dazu gehört das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – dürfen nicht-öffentliche Stellen beauftragen, Sozialdaten zu verarbeiten. Nicht-öffentliche Stellen sind zum Beispiel private Unternehmen. Erlaubt ist das, um die Aufgaben nach dem SGB II zu erfüllen. Dazu gehören auch die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Das gilt abweichend von § 80 Absatz 3 SGB X. Dort ist geregelt, wann nicht-öffentliche Stellen sonst mit der Verarbeitung von Sozialdaten beauftragt werden dürfen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Beauftragung privater Stellen ist nur erlaubt, um die Aufgaben nach dem SGB II zu erfüllen."],"begriffe":[{"wort":"nicht-öffentliche Stelle","erklaerung":"Eine Stelle, die keine Behörde ist, zum Beispiel ein privates Unternehmen."},{"wort":"Sozialdaten","erklaerung":"Persönliche Daten, die eine Sozialbehörde für ihre Aufgaben verarbeitet; genau definiert in § 67 SGB X."}],"fragen":[{"frage":"Darf das Jobcenter private Firmen mit meinen Daten arbeiten lassen?","antwort":"Nach § 51 SGB II dürfen die Träger nicht-öffentliche Stellen beauftragen, Sozialdaten zu verarbeiten, wenn das ihren Aufgaben nach dem SGB II dient – auch bei der Eingliederung in Arbeit und der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Welche weiteren Datenschutzregeln dabei gelten, steht nicht in § 51 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 80 SGB X","warum":"Allgemeine Regeln zur Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag"},{"norm":"§ 67 SGB X","warum":"Was Sozialdaten sind"},{"norm":"§ 50 SGB II","warum":"Datenaustausch zwischen den Stellen der Grundsicherung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nDas Amt hat dafür Daten von Ihnen.\nDiese Daten heißen Sozial-Daten.\nDas Amt darf eine private Firma beauftragen.\nDie Firma darf dann mit Ihren Daten arbeiten.\nDas ist erlaubt für die Aufgaben vom Amt.\nEine Aufgabe ist: Das Amt hilft Ihnen bei der Arbeits-Suche.\nEine andere Aufgabe ist: Das Amt verhindert Missbrauch.\nMissbrauch heißt: Jemand nimmt unerlaubt Geld vom Amt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"51a","bezeichnung":"§ 51a SGB II","titel_amtlich":"Kundennummer","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/51a/","original":[{"nr":null,"text":"Jeder Person, die Leistungen nach diesem Gesetz bezieht, wird einmalig eine eindeutige, von der Bundesagentur oder im Auftrag der Bundesagentur von den zugelassenen kommunalen Trägern vergebene Kundennummer zugeteilt. Die Kundennummer ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Identifikationsmerkmal zu nutzen und dient ausschließlich diesem Zweck sowie den Zwecken nach § 51b Absatz 3. Soweit vorhanden, ist die schon beim Vorbezug von Leistungen nach dem Dritten Buch vergebene Kundennummer der Bundesagentur zu verwenden. Die Kundennummer bleibt der jeweiligen Person auch zugeordnet, wenn sie den Träger wechselt. Bei erneuter Leistung nach längerer Zeit ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Buch oder nach dem Dritten Buch wird eine neue Kundennummer vergeben. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Bedarfsgemeinschaften. Als Bedarfsgemeinschaft im Sinne dieser Vorschrift gelten auch ein oder mehrere Kinder eines Haushalts, die nach § 7 Absatz 2 Satz 3 Leistungen erhalten. Bei der Übermittlung der Daten verwenden die Träger eine eindeutige, von der Bundesagentur vergebene Trägernummer."}],"erklaerung":{"nr":"51a","titel_einfach":"Deine Kundennummer beim Jobcenter","kurz":"Nach § 51a SGB II bekommt jeder Mensch, der Leistungen wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, einmalig eine eigene Kundennummer, die auch bei einem Trägerwechsel bleibt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wer Leistungen nach dem SGB II bekommt, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), erhält einmalig eine eigene Kundennummer. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben oder in ihrem Auftrag von einem zugelassenen kommunalen Träger. Die Nummer dient nur dazu, die Person zu erkennen, und den Zwecken aus § 51b Absatz 3. Gibt es schon eine Kundennummer aus einem früheren Bezug von Leistungen nach dem SGB III, wird diese weiter genutzt. Die Nummer bleibt auch bei einem Wechsel des Trägers gleich. Wer nach längerer Zeit ohne Leistungen nach dem SGB II oder SGB III wieder Leistungen bekommt, erhält eine neue Nummer. Das alles gilt auch für Bedarfsgemeinschaften. Dazu zählen hier auch Kinder eines Haushalts, die nach § 7 Absatz 2 Satz 3 Leistungen bekommen. Bei der Übermittlung von Daten nutzen die Träger außerdem eine eigene Trägernummer der Bundesagentur."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Menschen, die nach § 7 Absatz 3 SGB II beim Grundsicherungsgeld zusammen betrachtet werden, zum Beispiel Partner und ihre Kinder."},{"wort":"Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende","erklaerung":"Die Behörden, die für die Leistungen nach dem SGB II zuständig sind: die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise (§ 6 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 51b SGB II","warum":"Für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden dürfen"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer leistungsberechtigt ist und wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"51b","bezeichnung":"§ 51b SGB II","titel_amtlich":"Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/51b/","original":[{"nr":"1","text":"Die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben laufend die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlichen Daten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die nach Satz 1 zu erhebenden Daten, die zur Nutzung für die in Absatz 3 genannten Zwecke erforderlich sind, einschließlich des Verfahrens zu deren Weiterentwicklung festzulegen."},{"nr":"2","text":"Die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger übermitteln der Bundesagentur die Daten nach Absatz 1 unter Angabe eines eindeutigen Identifikationsmerkmals, personenbezogene Datensätze unter Angabe der Kundennummer sowie der Nummer der Bedarfsgemeinschaft nach § 51a."},{"nr":"3","text":"Die nach den Absätzen 1 und 2 erhobenen und an die Bundesagentur übermittelten Daten dürfen nur – unbeschadet auf sonstiger gesetzlicher Grundlagen bestehender Mitteilungspflichten – für folgende Zwecke gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt, in der Verarbeitung eingeschränkt oder gelöscht werden:\n\n1. die zukünftige Gewährung von Leistungen nach diesem und dem Dritten Buch an die von den Erhebungen betroffenen Personen,\n2. Überprüfungen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung,\n3. die Erstellung von Statistiken, Kennzahlen für die Zwecke nach § 48a Absatz 2 und § 48b Absatz 5 und Controllingberichten durch die Bundesagentur, der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach den §§ 53 bis 55,\n4. die Durchführung des automatisierten Datenabgleichs nach § 52,\n5. die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch."},{"nr":"4","text":"Die Bundesagentur regelt im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene den genauen Umfang der nach den Absätzen 1 und 2 zu übermittelnden Informationen, einschließlich einer Inventurmeldung, sowie die Fristen für deren Übermittlung. Sie regelt ebenso die zu verwendenden Systematiken, die Art der Übermittlung der Datensätze einschließlich der Datenformate sowie Aufbau, Vergabe, Verwendung und Löschungsfristen von Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummern nach § 51a."}],"erklaerung":{"nr":"51b","titel_einfach":"Welche Daten die Jobcenter-Träger sammeln dürfen","kurz":"Nach § 51b SGB II erheben die Träger der Grundsicherung laufend die nötigen Daten, die kommunalen Träger melden sie an die Bundesagentur für Arbeit, und genutzt werden dürfen sie nur für 5 genannte Zwecke.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben laufend die Daten, die sie für ihre Arbeit brauchen – etwa für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf per Rechtsverordnung festlegen, welche dieser Daten für die Zwecke aus Absatz 3 nötig sind. Dafür braucht es die Zustimmung des Bundesrates. Es darf auch das Verfahren festlegen, mit dem diese Datenliste weiterentwickelt wird."},{"nr":"2","einfach":"Die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger schicken diese Daten an die Bundesagentur für Arbeit, versehen mit einem eindeutigen Erkennungsmerkmal. Daten zu einzelnen Personen tragen die Kundennummer und die Nummer der Bedarfsgemeinschaft nach § 51a."},{"nr":"3","einfach":"Die Daten dürfen nur für diese Zwecke gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt, eingeschränkt oder gelöscht werden:\n1. künftige Leistungen nach dem SGB II und dem SGB III an die betroffenen Personen,\n2. Prüfungen, ob die Träger richtig und wirtschaftlich leisten,\n3. Statistiken, Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 und § 48b Absatz 5, Controllingberichte der Bundesagentur, laufende Berichterstattung und Wirkungsforschung nach §§ 53 bis 55,\n4. den automatisierten Datenabgleich nach § 52,\n5. die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.\nMitteilungspflichten aus anderen Gesetzen bleiben davon unberührt."},{"nr":"4","einfach":"Die Bundesagentur legt im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden fest, welche Daten genau zu übermitteln sind, einschließlich einer Inventurmeldung, und bis wann. Sie regelt auch Systematiken, Übermittlungswege und Datenformate sowie Aufbau, Vergabe, Verwendung und Löschfristen der Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummern."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"im Benehmen","erklaerung":"Die Bundesagentur muss die kommunalen Spitzenverbände anhören und ihre Sicht berücksichtigen; deren Zustimmung braucht sie nicht."},{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Regelung, die nicht das Parlament, sondern ein Ministerium oder die Regierung erlässt, weil ein Gesetz es dazu ermächtigt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 51a SGB II","warum":"Kundennummer und Nummer der Bedarfsgemeinschaft"},{"norm":"§ 52 SGB II","warum":"Automatisierter Datenabgleich"},{"norm":"§ 53 SGB II","warum":"Statistik der Bundesagentur"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"52","bezeichnung":"§ 52 SGB II","titel_amtlich":"Automatisierter Datenabgleich","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/52/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,\n\n1. ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Träger der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung bezogen werden oder wurden,\n2. ob und in welchem Umfang Zeiten des Leistungsbezuges nach diesem Buch mit Zeiten einer Versicherungspflicht oder Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung zusammentreffen,\n3. ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind,\n4. ob und in welcher Höhe ein Kapital nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 nicht mehr dem Zweck einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient,\n5. ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Bundesagentur als Träger der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch bezogen werden oder wurden,\n6. ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen anderer Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden oder wurden.\nSatz 1 gilt entsprechend für nicht leistungsberechtigte Personen, die mit Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Abweichend von Satz 1 können die dort genannten Träger die Überprüfung nach Satz 1 Nummer 2 zum ersten jedes Kalendermonats durchführen."},{"nr":"2","text":"Zur Durchführung des automatisierten Datenabgleichs dürfen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die folgenden Daten einer Person, die Leistungen nach diesem Buch bezieht, an die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln:\n\n1. Name und Vorname,\n2. Geburtsdatum und -ort,\n3. Anschrift,\n4. Versicherungsnummer."},{"nr":"2a","text":"Die Datenstelle der Rentenversicherung darf als Vermittlungsstelle die nach den Absätzen 1 und 2 übermittelten Daten speichern und nutzen, soweit dies für die Datenabgleiche nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist. Sie darf die Daten der Stammsatzdatei (§ 150 des Sechsten Buches) und des bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Dateisystems (§ 28p Absatz 8 Satz 2 des Vierten Buches) nutzen, soweit die Daten für die Datenabgleiche erforderlich sind. Die nach Satz 1 bei der Datenstelle der Rentenversicherung gespeicherten Daten sind unverzüglich nach Abschluss des Datenabgleichs zu löschen."},{"nr":"3","text":"Die den in Absatz 1 genannten Stellen überlassenen Daten und Datenträger sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch dürfen die ihnen übermittelten Daten nur zur Überprüfung nach Absatz 1 nutzen. Die übermittelten Daten der Personen, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen."},{"nr":"4","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Verfahren des automatisierten Datenabgleichs und die Kosten des Verfahrens zu regeln; dabei ist vorzusehen, dass die Übermittlung an die Auskunftsstellen durch eine zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zu erfolgen hat, deren Zuständigkeitsbereich zumindest das Gebiet eines Bundeslandes umfasst."}],"erklaerung":{"nr":"52","titel_einfach":"Wann das Jobcenter deine Daten automatisch abgleicht","kurz":"Nach § 52 SGB II werden Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) 4-mal im Jahr per Datenabgleich überprüft, etwa auf Renten, Beschäftigungen, Kapitalerträge und andere Sozialleistungen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II bekommen, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das geschieht zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober durch einen automatisierten Datenabgleich. Geprüft wird:\n1. ob, wie viel und für welche Zeit du Leistungen der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung bekommst oder bekommen hast,\n2. ob und wie weit Zeiten mit SGB-II-Leistungen mit Zeiten einer Versicherungspflicht oder einer geringfügigen Beschäftigung zusammenfallen,\n3. ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet wurden – dabei geht es um Meldungen zu Kapitalerträgen,\n4. ob und wie viel Kapital, das nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 als Altersvorsorge geschützt ist, nicht mehr einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge dient (§ 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes, etwa ein Riester-Vertrag),\n5. ob, wie viel und für welche Zeit du Leistungen der Bundesagentur nach dem SGB III bekommst oder bekommen hast, etwa Arbeitslosengeld,\n6. ob, wie viel und für welche Zeit du Leistungen eines anderen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommst oder bekommen hast.\nDas gilt auch für Menschen, die selbst keine Leistungen bekommen, aber mit Leistungsbeziehern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Prüfung nach Nummer 2 dürfen die Träger abweichend davon zum Ersten jedes Kalendermonats machen."},{"nr":"2","einfach":"Für den Abgleich dürfen die Träger diese Daten von dir an die Stellen aus Absatz 1 schicken:\n1. Name und Vorname,\n2. Geburtsdatum und Geburtsort,\n3. Anschrift,\n4. Versicherungsnummer."},{"nr":"2a","einfach":"Die Datenstelle der Rentenversicherung darf als Vermittlungsstelle die übermittelten Daten speichern und nutzen, soweit das für den Abgleich nötig ist. Dafür darf sie auch ihre Stammsatzdatei (§ 150 SGB VI) und ihre Datei für Prüfungen bei Arbeitgebern (§ 28p Absatz 8 Satz 2 SGB IV) nutzen. Nach dem Abgleich muss sie die gespeicherten Daten unverzüglich löschen."},{"nr":"3","einfach":"Die Stellen aus Absatz 1 müssen die erhaltenen Daten und Datenträger nach dem Abgleich unverzüglich zurückgeben, löschen oder vernichten. Die Träger dürfen die Daten, die sie zurückbekommen, nur für die Überprüfung nach Absatz 1 nutzen. Ergibt die Überprüfung bei einer Person nichts Abweichendes, müssen ihre Daten unverzüglich gelöscht werden."},{"nr":"4","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf das Verfahren und die Kosten des Abgleichs per Rechtsverordnung regeln. Dabei muss es vorsehen, dass die Daten über eine zentrale Vermittlungsstelle laufen, die mindestens das Gebiet eines Bundeslandes abdeckt."}],"beispiel":null,"wichtig":["Der Abgleich erfasst auch Menschen, die selbst keine Leistungen bekommen, aber in deiner Bedarfsgemeinschaft leben.","Ob deine Leistungszeiten mit einer Versicherungspflicht oder einem Minijob zusammenfallen, darf zum Ersten jedes Monats geprüft werden.","Ergibt der Abgleich bei dir nichts Abweichendes, müssen deine übermittelten Daten unverzüglich gelöscht werden."],"begriffe":[{"wort":"automatisierter Datenabgleich","erklaerung":"Ein Computerverfahren, bei dem deine Daten mit den Daten anderer Stellen verglichen werden, zum Beispiel der Rentenversicherung."},{"wort":"geringfügige Beschäftigung","erklaerung":"Eine Beschäftigung mit geringem Verdienst oder kurzer Dauer, oft Minijob genannt."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es zumutbar möglich ist."}],"fragen":[{"frage":"Wie oft gleicht das Jobcenter meine Daten automatisch ab?","antwort":"Nach § 52 Absatz 1 SGB II 4-mal im Jahr: zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Ob deine Leistungszeiten mit einer Versicherungspflicht oder einem Minijob zusammenfallen, darf auch zum Ersten jedes Monats geprüft werden."},{"frage":"Erfährt das Jobcenter durch den Datenabgleich von meinem Minijob?","antwort":"§ 52 Absatz 1 Nummer 2 SGB II sieht einen Abgleich vor, ob Zeiten mit SGB-II-Leistungen mit einer geringfügigen Beschäftigung zusammenfallen. Diese Prüfung darf auch monatlich laufen."},{"frage":"Werden beim Datenabgleich auch die Daten meines Partners geprüft?","antwort":"Ja, wenn dein Partner mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt – auch dann, wenn er selbst keine Leistungen bekommt (§ 52 Absatz 1 Satz 2 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen berücksichtigt wird und welche Altersvorsorge geschützt ist"},{"norm":"§ 45d EStG","warum":"Meldungen zu Kapitalerträgen an das Bundeszentralamt für Steuern"},{"norm":"§ 52a SGB II","warum":"Weitere Datenüberprüfungen, etwa beim Fahrzeugregister"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDann prüft ein Computer Ihre Daten.\nDas passiert 4 Mal im Jahr.\nDer Computer vergleicht Ihre Daten mit Daten von anderen Stellen.\nZum Beispiel mit Daten von der Renten-Versicherung.\nDer Computer prüft zum Beispiel: Haben Sie eine Arbeit?\nBekommen Sie eine Rente?\nHaben Sie Zinsen bekommen?\nDie Prüfung von Arbeit darf auch jeden Monat stattfinden.\nAuch Ihr Partner wird geprüft.\nDas gilt, wenn Ihr Partner mit Ihnen in einer Bedarfs-Gemeinschaft lebt.\nFindet der Computer nichts Neues?\nDann müssen die Ämter Ihre Daten schnell löschen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"52a","bezeichnung":"§ 52a SGB II","titel_amtlich":"Überprüfung von Daten","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/52a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Agentur für Arbeit darf zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung bei Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, Auskunft einholen\n\n1. über die in § 39 Absatz 1 Nummer 5 und 11 des Straßenverkehrsgesetzes angeführten Daten über ein Fahrzeug, für das die Person als Halter eingetragen ist, bei dem Zentralen Fahrzeugregister;\n2. aus dem Melderegister nach den §§ 34 und 38 bis 41 des Bundesmeldegesetzes und dem Ausländerzentralregister."},{"nr":"2","text":"Die Agentur für Arbeit darf Daten von Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben und die Wohngeld beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, an die nach dem Wohngeldgesetz zuständige Behörde übermitteln, soweit dies zur Feststellung der Voraussetzungen des Ausschlusses vom Wohngeld (§§ 7 und 8 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes) erforderlich ist. Die Übermittlung der in § 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Daten ist zulässig. Die in Absatz 1 genannten Behörden führen die Überprüfung durch und teilen das Ergebnis der Überprüfungen der Agentur für Arbeit unverzüglich mit. Die in Absatz 1 und Satz 1 genannten Behörden haben die ihnen übermittelten Daten nach Abschluss der Überprüfung unverzüglich zu löschen."}],"erklaerung":{"nr":"52a","titel_einfach":"Datenabfragen bei Registern und Wohngeldstelle","kurz":"Nach § 52a SGB II darf die Agentur für Arbeit, in der Regel das Jobcenter, bei Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Fahrzeug-, Melde- und Ausländerdaten abfragen und Daten an die Wohngeldbehörde schicken.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Agentur für Arbeit darf Auskünfte einholen, damit Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II). Das gilt bei Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, bekommen oder bekommen haben, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld):\n1. beim Zentralen Fahrzeugregister die Daten nach § 39 Absatz 1 Nummer 5 und 11 des Straßenverkehrsgesetzes über ein Fahrzeug, für das die Person als Halter eingetragen ist,\n2. aus dem Melderegister (§§ 34 und 38 bis 41 des Bundesmeldegesetzes) und aus dem Ausländerzentralregister."},{"nr":"2","einfach":"Manche Menschen haben sowohl SGB-II-Leistungen als auch Wohngeld beantragt, bekommen oder früher bekommen. Ihre Daten darf die Agentur für Arbeit an die Wohngeldbehörde schicken. Das ist nur erlaubt, soweit es nötig ist, um zu prüfen, ob die Person vom Wohngeld ausgeschlossen ist (§§ 7 und 8 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes). Übermittelt werden dürfen Name und Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Anschrift (§ 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 3). Die Stellen aus Absatz 1 führen die Überprüfung durch und teilen der Agentur für Arbeit das Ergebnis unverzüglich mit. Die Stellen aus Absatz 1 und die Wohngeldbehörde müssen die erhaltenen Daten nach der Überprüfung unverzüglich löschen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Halter","erklaerung":"Die Person, die im Fahrzeugregister als verantwortlich für ein Fahrzeug eingetragen ist."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 52 SGB II","warum":"Regelmäßiger automatisierter Datenabgleich"},{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"53","bezeichnung":"§ 53 SGB II","titel_amtlich":"Statistik und Übermittlung statistischer Daten","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/53/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur erstellt aus den bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihr nach § 51b erhaltenen und den ihr von den kommunalen Trägern und den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 51b übermittelten Daten Statistiken. Sie übernimmt die laufende Berichterstattung und bezieht die Leistungen nach diesem Buch in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ein."},{"nr":"2","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Art und Umfang sowie Tatbestände und Merkmale der Statistiken und der Berichterstattung näher bestimmen."},{"nr":"3","text":"Die Bundesagentur legt die Statistiken nach Absatz 1 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor und veröffentlicht sie in geeigneter Form. Sie gewährleistet, dass auch kurzfristigem Informationsbedarf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entsprochen werden kann."},{"nr":"4","text":"Die Bundesagentur stellt den statistischen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte die für Zwecke der Planungsunterstützung und für die Sozialberichterstattung erforderlichen Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik zur Verfügung."},{"nr":"5","text":"Die Bundesagentur kann dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder für Zwecke der Planungsunterstützung und für die Sozialberichterstattung für ihren Zuständigkeitsbereich Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik zur Verfügung stellen. Sie ist berechtigt, dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder für ergänzende Auswertungen anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten zu übermitteln. Bei der Übermittlung von pseudonymisierten Einzeldaten sind die Namen durch jeweils neu zu generierende Pseudonyme zu ersetzen. Nicht pseudonymisierte Anschriften dürfen nur zum Zwecke der Zuordnung zu statistischen Blöcken übermittelt werden."},{"nr":"6","text":"Die Bundesagentur ist berechtigt, für ausschließlich statistische Zwecke den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für ihren Zuständigkeitsbereich Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik sowie anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten zu übermitteln, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Absatz 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind. Bei der Übermittlung von pseudonymisierten Einzeldaten sind die Namen durch jeweils neu zu generierende Pseudonyme zu ersetzen. Dabei dürfen nur Angaben zu kleinräumigen Gebietseinheiten, nicht aber die genauen Anschriften übermittelt werden."},{"nr":"7","text":"Die §§ 280 und 281 des Dritten Buches gelten entsprechend. § 282a des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik auch den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Gemeinden und Gemeindeverbänden übermittelt werden dürfen, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Absatz 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind."}],"erklaerung":{"nr":"53","titel_einfach":"Statistiken der Bundesagentur zur Grundsicherung","kurz":"Nach § 53 SGB II erstellt die Bundesagentur für Arbeit aus den Daten zur Grundsicherung (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) Statistiken, veröffentlicht sie und darf sie an Statistikstellen weitergeben.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Bundesagentur für Arbeit erstellt aus den Daten nach § 51b Statistiken zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu der auch das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gehört. Sie berichtet laufend darüber und bezieht die Leistungen nach dem SGB II in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ein."},{"nr":"2","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann näher bestimmen, welche Statistiken und Berichte in welchem Umfang und mit welchen Merkmalen erstellt werden."},{"nr":"3","einfach":"Die Bundesagentur legt die Statistiken dem Ministerium vor und veröffentlicht sie in geeigneter Form. Sie muss auch kurzfristige Anfragen des Ministeriums bedienen können."},{"nr":"4","einfach":"Die Bundesagentur stellt den Statistikstellen der Kreise und kreisfreien Städte die Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik zur Verfügung, die sie für Planung und Sozialberichterstattung brauchen."},{"nr":"5","einfach":"Die Bundesagentur kann dem Statistischen Bundesamt und den Statistikämtern der Länder für ihren Zuständigkeitsbereich Daten und Tabellen geben, für Planung und Sozialberichterstattung. Für ergänzende Auswertungen darf sie auch anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten übermitteln. Bei pseudonymisierten Daten werden die Namen jeweils durch neu erzeugte Pseudonyme ersetzt. Nicht pseudonymisierte Anschriften dürfen nur übermittelt werden, um Daten statistischen Blöcken zuzuordnen."},{"nr":"6","einfach":"Die Bundesagentur darf den Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für rein statistische Zwecke Daten, Tabellen sowie anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen von § 16 Absatz 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes erfüllt sind. Namen werden durch neu erzeugte Pseudonyme ersetzt. Übermittelt werden nur Angaben zu kleinen Gebietseinheiten, keine genauen Anschriften."},{"nr":"7","einfach":"Die §§ 280 und 281 SGB III über Arbeitsmarktbeobachtung und Arbeitsmarktstatistiken gelten entsprechend. § 282a SGB III gilt mit einer Erweiterung: Daten und Tabellen dürfen auch an die Statistikstellen der Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gehen, wenn die Bedingungen von § 16 Absatz 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes erfüllt sind."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"pseudonymisierte Einzeldaten","erklaerung":"Daten zu einzelnen Personen, bei denen der Name durch ein Kennzeichen ersetzt ist, sodass man die Person nicht direkt erkennt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 51b SGB II","warum":"Welche Daten erhoben und an die Bundesagentur übermittelt werden"},{"norm":"§ 55 SGB II","warum":"Wirkungsforschung zu den Leistungen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"53a","bezeichnung":"§ 53a SGB II","titel_amtlich":"Arbeitslose","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/53a/","original":[{"nr":"1","text":"Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen."},{"nr":"2","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"53a","titel_einfach":"Wer im SGB II als arbeitslos gilt","kurz":"Nach § 53a SGB II gilt als arbeitslos, wer erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist, etwa beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), und sinngemäß die Merkmale aus § 16 SGB III erfüllt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Arbeitslos im Sinne des SGB II ist, wer erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist – etwa beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – und sinngemäß die Voraussetzungen von § 16 SGB III erfüllt. Dort steht: Arbeitslos ist, wer vorübergehend nicht beschäftigt ist, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, dabei der Vermittlung zur Verfügung steht und sich arbeitslos gemeldet hat. Wer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnimmt, gilt nach § 16 SGB III als nicht arbeitslos."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"erwerbsfähige Leistungsberechtigte","erklaerung":"Menschen, die arbeiten können und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben (§ 7 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 16 SGB III","warum":"Wer als arbeitslos gilt"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer leistungsberechtigt ist"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"55","bezeichnung":"§ 55 SGB II","titel_amtlich":"Wirkungsforschung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/55/","original":[{"nr":"1","text":"Die Wirkungen der Leistungen zur Eingliederung und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind regelmäßig und zeitnah zu untersuchen und in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach § 282 des Dritten Buches einzubeziehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur können in Vereinbarungen Einzelheiten der Wirkungsforschung festlegen. Soweit zweckmäßig, können Dritte mit der Wirkungsforschung beauftragt werden."},{"nr":"2","text":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht vergleichend die Wirkung der örtlichen Aufgabenwahrnehmung durch die Träger der Leistungen nach diesem Buch."}],"erklaerung":{"nr":"55","titel_einfach":"Forschung, wie die Leistungen wirken","kurz":"Nach § 55 SGB II muss regelmäßig untersucht werden, wie die Eingliederungsleistungen und das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wirken; das Ministerium vergleicht zudem, wie die Arbeit der Träger vor Ort wirkt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wie die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Leistungen für den Lebensunterhalt wirken – etwa das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) –, muss regelmäßig und zeitnah untersucht werden. Diese Untersuchungen werden in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach § 282 SGB III einbezogen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur können Einzelheiten vereinbaren. Soweit es zweckmäßig ist, können Dritte mit der Wirkungsforschung beauftragt werden."},{"nr":"2","einfach":"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht und vergleicht, wie die Arbeit der verschiedenen Träger vor Ort wirkt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Wirkungsforschung","erklaerung":"Wissenschaftliche Untersuchung, ob und wie gut Leistungen ihr Ziel erreichen, etwa Menschen in Arbeit zu bringen."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 282 SGB III","warum":"Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"56","bezeichnung":"§ 56 SGB II","titel_amtlich":"Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/56/","original":[{"nr":"1","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet,\n\n1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und\n2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.\n§ 31 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Leistungsberechtigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wiederholt zur Entschuldigung der Nichtwahrnehmung von Meldeterminen nach § 59 oder von Terminen bei potenziellen Arbeitgebern vorlegen."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. Die Agentur für Arbeit kann erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Einzelfall von der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 befreien. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte befreien, sofern die Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung hierdurch nicht gefährdet wird."},{"nr":"3","text":"Die Bundesagentur erstattet den Krankenkassen die Kosten für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach Absatz 1 Satz 6. Die Bundesagentur und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbaren das Nähere über das Verfahren und die Höhe der Kostenerstattung; der Medizinische Dienst Bund ist zu beteiligen. In der Vereinbarung kann auch eine pauschale Abgeltung der Kosten geregelt werden."}],"erklaerung":{"nr":"56","titel_einfach":"Wie du dich beim Jobcenter krankmeldest","kurz":"Nach § 56 SGB II müssen erwerbsfähige Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und vor Ablauf des 3. Kalendertages danach eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bist erwerbsfähig und hast Leistungen für deinen Lebensunterhalt beantragt oder bekommst sie, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Dann hast du bei Arbeitsunfähigkeit zwei Pflichten gegenüber dem Jobcenter (im Gesetz: „Agentur für Arbeit“):\n1. Du musst unverzüglich mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange das voraussichtlich dauert.\n2. Du musst spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Sie muss die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer bestätigen.\nIm Gesetz steht außerdem: § 31 Absatz 1 SGB II „findet keine Anwendung“. § 31 Absatz 1 zählt Pflichtverletzungen auf, die zu einer Minderung des Grundsicherungsgeldes führen können. Das Jobcenter darf die Bescheinigung auch früher verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als bescheinigt, musst du eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auf der Bescheinigung muss dein Arzt vermerken, dass deiner Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung mit Befund und voraussichtlicher Dauer geschickt wird. Zweifelt das Jobcenter an deiner Arbeitsunfähigkeit, gelten § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a SGB V entsprechend. Dort geht es um eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, wenn Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit bestehen. Zweifel sind vor allem dann anzunehmen, wenn du wiederholt Krankschreibungen vorlegst, um verpasste Meldetermine nach § 59 oder verpasste Termine bei möglichen Arbeitgebern zu entschuldigen."},{"nr":"2","einfach":"Die Pflichten aus Absatz 1 Satz 1 gelten nicht, wenn du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld hast. Die Agentur für Arbeit – in der Regel das Jobcenter – kann dich im Einzelfall von diesen Pflichten befreien. Sie soll dich befreien, wenn deine Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung dadurch nicht gefährdet wird. „Soll“ heißt: In der Regel muss sie dich dann befreien."},{"nr":"3","einfach":"Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Krankenkassen die Kosten für Gutachten des Medizinischen Dienstes nach Absatz 1. Das Verfahren und die Höhe der Erstattung vereinbaren die Bundesagentur und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen; der Medizinische Dienst Bund wird beteiligt. Die Kosten können auch pauschal abgegolten werden."}],"beispiel":{"titel":"Krank ab Freitag","text":"Kai bekommt Grundsicherungsgeld. An einem Freitag bekommt er hohes Fieber und ist arbeitsunfähig. Er ruft noch am selben Tag beim Jobcenter an und sagt, dass er voraussichtlich eine Woche ausfällt. Die ärztliche Bescheinigung muss er spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorlegen (§ 56 Absatz 1 SGB II). Gezählt werden Kalendertage, also auch Samstag und Sonntag. Wartet Kai bis Dienstag, ist die Frist abgelaufen – egal, ob man den Freitag mitzählt oder nicht."},"wichtig":["Die ärztliche Bescheinigung musst du spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorlegen; das Jobcenter darf sie auch früher verlangen.","Bist du länger arbeitsunfähig als bescheinigt, brauchst du eine neue ärztliche Bescheinigung.","Legst du wiederholt Krankschreibungen vor, um verpasste Meldetermine oder Vorstellungstermine zu entschuldigen, gilt das als Grund für Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsunfähigkeit","erklaerung":"Du kannst wegen einer Krankheit vorübergehend nicht arbeiten. Das bestätigt eine ärztliche Bescheinigung."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir zumutbar möglich ist."},{"wort":"Kalendertag","erklaerung":"Jeder Tag im Kalender, also auch Samstage, Sonntage und Feiertage."},{"wort":"Medizinischer Dienst","erklaerung":"Ein ärztlicher Gutachterdienst für die Krankenversicherung. Er kann prüfen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist."},{"wort":"Agentur für Arbeit","erklaerung":"So nennt das Gesetz hier die zuständige Stelle. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich mich beim Jobcenter krankmelden?","antwort":"Ja, wenn du erwerbsfähig bist und Leistungen für deinen Lebensunterhalt beantragt hast oder bekommst. Nach § 56 Absatz 1 SGB II musst du die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Das gilt nicht, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld hast oder davon befreit wurdest (Absatz 2)."},{"frage":"Bis wann muss die Krankschreibung beim Jobcenter sein?","antwort":"Spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 56 Absatz 1 SGB II). Gezählt werden Kalendertage, also auch Wochenenden und Feiertage. Das Jobcenter darf die Bescheinigung auch früher verlangen."},{"frage":"Reicht eine Krankschreibung, wenn ich einen Termin beim Jobcenter verpasse?","antwort":"§ 56 SGB II beantwortet das nur teilweise. Er sagt: Legst du wiederholt Krankschreibungen vor, um verpasste Meldetermine zu entschuldigen, sind Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit anzunehmen; dann kann der Medizinische Dienst prüfen. Welche Folgen ein verpasster Termin hat, regelt § 32 SGB II."}],"verweise":[{"norm":"§ 59 SGB II","warum":"Pflicht, sich auf Aufforderung beim Jobcenter zu melden"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Folgen, wenn du Meldetermine ohne wichtigen Grund versäumst"},{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Pflichtverletzungen, die zu einer Minderung des Grundsicherungsgeldes führen können"},{"norm":"§ 275 SGB V","warum":"Begutachtung durch den Medizinischen Dienst"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie werden krank und können nicht arbeiten.\nDas heißt: Sie sind arbeits-unfähig.\nDann müssen Sie das dem Job-Center so schnell wie möglich sagen.\nSie müssen auch sagen: So lange bin ich voraussichtlich krank.\nSie brauchen außerdem eine Bescheinigung vom Arzt.\nDie Bescheinigung muss spätestens am 3. Tag nach dem Beginn der Krankheit beim Job-Center sein.\nSamstag und Sonntag zählen mit.\nDas Job-Center darf die Bescheinigung auch früher verlangen.\nSind Sie länger krank als auf der Bescheinigung steht?\nDann brauchen Sie eine neue Bescheinigung.\nManchmal zweifelt das Job-Center an der Krankheit.\nDann kann ein Gutachter die Krankheit prüfen.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"unsicher","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"57","bezeichnung":"§ 57 SGB II","titel_amtlich":"Auskunftspflicht von Arbeitgebern","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/57/","original":[{"nr":null,"text":"Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses."}],"erklaerung":{"nr":"57","titel_einfach":"Wann dein Arbeitgeber dem Jobcenter Auskunft geben muss","kurz":"Nach § 57 SGB II müssen Arbeitgeber dem Jobcenter auf Verlangen Tatsachen mitteilen, die für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wichtig sein können, auch wann und warum die Beschäftigung endete.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Beschäftigte","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Arbeitgeber müssen dem Jobcenter (im Gesetz: „Agentur für Arbeit“) auf Verlangen Auskunft über Tatsachen geben, die für die Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II wichtig sein können – etwa über Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das Jobcenter kann verlangen, dass der Arbeitgeber dafür einen Vordruck benutzt. Die Auskunftspflicht umfasst auch, wann das Beschäftigungsverhältnis geendet hat und aus welchem Grund."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Auskunftspflicht umfasst ausdrücklich das Ende des Beschäftigungsverhältnisses und den Grund dafür."],"begriffe":[{"wort":"Vordruck","erklaerung":"Ein vorgegebenes Formular, das ausgefüllt werden muss."},{"wort":"Agentur für Arbeit","erklaerung":"So nennt das Gesetz hier die zuständige Stelle. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Darf das Jobcenter bei meinem Arbeitgeber nachfragen?","antwort":"Ja. Nach § 57 SGB II muss dein Arbeitgeber dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft über Tatsachen geben, die für deinen Leistungsanspruch wichtig sein können."},{"frage":"Muss mein Arbeitgeber dem Jobcenter sagen, warum mein Job geendet hat?","antwort":"Ja, auf Verlangen. Die Auskunftspflicht nach § 57 SGB II umfasst ausdrücklich das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses."}],"verweise":[{"norm":"§ 62 SGB II","warum":"Schadenersatz bei fehlender oder falscher Auskunft"},{"norm":"§ 63 SGB II","warum":"Bußgeld bei fehlender, falscher oder verspäteter Auskunft"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nOder Sie haben es beantragt.\nDann darf das Job-Center Ihren Arbeit-Geber etwas fragen.\nDer Arbeit-Geber muss dann antworten.\nEr muss die Dinge sagen, die für Ihr Geld wichtig sein können.\nZum Beispiel: Wann endet Ihre Arbeit?\nUnd: Warum endet Ihre Arbeit?\nDas Job-Center kann ein Formular für die Antwort verlangen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"58","bezeichnung":"§ 58 SGB II","titel_amtlich":"Einkommensbescheinigung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/58/","original":[{"nr":"1","text":"Wer jemanden, der laufende Geldleistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, ist verpflichtet, diesem unverzüglich Art und Dauer dieser Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung für die Zeiten zu bescheinigen, für die diese Leistung beantragt worden ist oder bezogen wird. Dabei ist der von der Agentur für Arbeit vorgesehene Vordruck zu benutzen. Die Bescheinigung ist der- oder demjenigen, die oder der die Leistung beantragt hat oder bezieht, unverzüglich auszuhändigen."},{"nr":"2","text":"Wer eine laufende Geldleistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird, ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den für die Bescheinigung des Arbeitsentgelts vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich vorzulegen."}],"erklaerung":{"nr":"58","titel_einfach":"Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber fürs Jobcenter","kurz":"Nach § 58 SGB II muss ein Arbeitgeber Beschäftigten mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Art und Dauer der Arbeit und den Lohn unverzüglich auf dem Vordruck des Jobcenters bescheinigen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du arbeitest gegen Lohn und hast laufende Geldleistungen nach dem SGB II beantragt oder bekommst sie, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Dann muss dein Arbeitgeber dir unverzüglich eine Bescheinigung ausstellen. Darin bestätigt er die Art und Dauer deiner Arbeit und die Höhe deines Arbeitsentgelts oder deiner Vergütung. Das gilt für die Zeiten, für die du die Leistung beantragt hast oder bekommst. Dein Arbeitgeber muss dafür den Vordruck benutzen, den das Jobcenter (im Gesetz: „Agentur für Arbeit“) vorsieht. Die fertige Bescheinigung muss er dir unverzüglich aushändigen."},{"nr":"2","einfach":"Du selbst musst deinem Arbeitgeber den vorgeschriebenen Vordruck für die Bescheinigung unverzüglich vorlegen."}],"beispiel":{"titel":"Aufstocken mit Teilzeitjob","text":"Tom arbeitet 20 Stunden pro Woche in einer Bäckerei und beantragt im Mai zusätzlich Grundsicherungsgeld. Vom Jobcenter bekommt er den Vordruck für die Einkommensbescheinigung. Nach § 58 Absatz 2 SGB II muss Tom ihn seiner Chefin unverzüglich vorlegen. Sie muss darauf unverzüglich eintragen, welche Arbeit Tom macht, wie lange er beschäftigt ist und wie viel Lohn er bekommt – für die Zeit, für die er Grundsicherungsgeld beantragt hat. Dann muss sie Tom die Bescheinigung unverzüglich aushändigen."},"wichtig":["Dein Arbeitgeber muss für die Bescheinigung den Vordruck des Jobcenters benutzen.","Den Vordruck musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich vorlegen.","Die fertige Bescheinigung muss dein Arbeitgeber dir unverzüglich aushändigen."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsentgelt","erklaerung":"Der Lohn oder das Gehalt, das du für deine Arbeit bekommst."},{"wort":"laufende Geldleistungen","erklaerung":"Geld, das regelmäßig gezahlt wird, zum Beispiel jeden Monat das Grundsicherungsgeld."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es zumutbar möglich ist."},{"wort":"Vordruck","erklaerung":"Ein vorgegebenes Formular, hier das Formular des Jobcenters für die Einkommensbescheinigung."}],"fragen":[{"frage":"Muss mein Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung für das Jobcenter ausfüllen?","antwort":"Ja. Nach § 58 Absatz 1 SGB II muss er Art und Dauer deiner Arbeit und die Höhe deines Lohns unverzüglich auf dem Vordruck des Jobcenters bescheinigen. Die Bescheinigung muss er dir unverzüglich aushändigen."},{"frage":"Wie schnell muss der Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllen?","antwort":"Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 58 Absatz 1 SGB II). Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht."},{"frage":"Wer gibt dem Arbeitgeber den Vordruck für die Einkommensbescheinigung?","antwort":"Du selbst. Nach § 58 Absatz 2 SGB II musst du deinem Arbeitgeber den vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich vorlegen."}],"verweise":[{"norm":"§ 62 SGB II","warum":"Schadenersatz bei fehlender oder falscher Einkommensbescheinigung"},{"norm":"§ 63 SGB II","warum":"Bußgeld, wenn Bescheinigung oder Vordruck nicht oder zu spät kommen"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nOder Sie haben es beantragt.\nSie haben auch eine Arbeit mit Lohn.\nDann muss Ihr Arbeit-Geber eine Bescheinigung ausfüllen.\nDie Bescheinigung ist ein Formular vom Job-Center.\nSie müssen das Formular schnell Ihrem Arbeit-Geber geben.\nIhr Arbeit-Geber muss das Formular schnell ausfüllen.\nEr schreibt hinein: Diese Arbeit machen Sie.\nSo lange arbeiten Sie dort.\nSo viel Lohn bekommen Sie.\nDann muss der Arbeit-Geber Ihnen die Bescheinigung schnell geben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"59","bezeichnung":"§ 59 SGB II","titel_amtlich":"Meldepflicht","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/59/","original":[{"nr":null,"text":"Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"59","titel_einfach":"Deine Meldepflicht beim Jobcenter","kurz":"Nach § 59 SGB II gelten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) die allgemeine Meldepflicht aus § 309 SGB III und die Meldepflicht bei Zuständigkeitswechsel aus § 310 SGB III entsprechend.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Für Leistungen nach dem SGB II, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), verweist § 59 auf zwei Vorschriften aus dem SGB III (Arbeitsförderung). Sie sind entsprechend anzuwenden, also sinngemäß:\n- § 309 SGB III über die allgemeine Meldepflicht,\n- § 310 SGB III über die Meldepflicht bei einem Wechsel der Zuständigkeit.\nWas diese Pflichten im Einzelnen umfassen, steht in den beiden Vorschriften des SGB III. § 309 SGB III regelt unter anderem, zu welchen Zwecken zur Meldung aufgefordert werden kann. Dort steht auch, was bei einer Meldung zu einer anderen Uhrzeit oder bei Arbeitsunfähigkeit am Meldetermin gilt und ob Reisekosten übernommen werden können. Weitere eigene Regeln enthält § 59 SGB II nicht."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Meldepflichten aus §§ 309 und 310 SGB III gelten nicht wörtlich, sondern entsprechend, also sinngemäß übertragen auf das SGB II."],"begriffe":[{"wort":"Meldepflicht","erklaerung":"Die Pflicht, sich bei einer Behörde zu melden. Was die allgemeine Meldepflicht genau umfasst, steht in § 309 SGB III."},{"wort":"entsprechend anzuwenden","erklaerung":"Die Regeln aus dem anderen Gesetz gelten sinngemäß auch hier, angepasst an das SGB II."},{"wort":"Zuständigkeit","erklaerung":"Welche Behörde für dich verantwortlich ist und deinen Fall bearbeitet."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich zu einem Termin beim Jobcenter erscheinen?","antwort":"§ 59 SGB II beantwortet das nur über einen Verweis: Die allgemeine Meldepflicht aus § 309 SGB III gilt entsprechend, die Einzelheiten stehen dort. Welche Folgen es hat, wenn du einer Aufforderung zur Meldung wiederholt nicht nachkommst, regelt § 32 SGB II."},{"frage":"Bekomme ich Fahrtkosten zum Jobcenter-Termin erstattet?","antwort":"§ 59 SGB II regelt das nicht selbst. Er verweist auf § 309 SGB III, der entsprechend gilt. Dort steht auch, ob Reisekosten für eine Meldung übernommen werden können."},{"frage":"Muss ich mich melden, wenn nach einem Umzug ein anderes Jobcenter zuständig ist?","antwort":"§ 59 SGB II verweist für einen Wechsel der Zuständigkeit auf § 310 SGB III, der entsprechend gilt. Was genau dann zu tun ist, steht dort."}],"verweise":[{"norm":"§ 309 SGB III","warum":"Allgemeine Meldepflicht: Zwecke, Zeitpunkt, Reisekosten"},{"norm":"§ 310 SGB III","warum":"Meldepflicht, wenn eine andere Stelle zuständig wird"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Minderung des Grundsicherungsgeldes bei wiederholten Meldeversäumnissen"},{"norm":"§ 56 SGB II","warum":"Krankmeldung und ärztliche Bescheinigung beim Jobcenter"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nDann haben Sie eine Melde-Pflicht.\nMelde-Pflicht heißt: Sie müssen sich beim Amt melden, wenn das Amt Sie dazu auffordert.\nDie genauen Regeln stehen in einem anderen Gesetz.\nDas Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 3.\nDie Regeln stehen dort in Paragraf 309 und Paragraf 310.\nParagraf 309 regelt die allgemeine Melde-Pflicht.\nParagraf 310 regelt eine besondere Melde-Pflicht.\nDiese Pflicht gilt, wenn ein anderes Amt für Sie zuständig wird.\nDie Regeln gelten für Sie entsprechend.\nDas heißt: Die Regeln gelten angepasst an das Grundsicherungs-Geld."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"60","bezeichnung":"§ 60 SGB II","titel_amtlich":"Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/60/","original":[{"nr":"1","text":"Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."},{"nr":"2","text":"Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden."},{"nr":"3","text":"Wer jemanden, der\n\n1. Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht oder dessen Partnerin oder Partner oder\n2. nach Absatz 2 zur Auskunft verpflichtet ist,\nbeschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen über die Beschäftigung, insbesondere über das Arbeitsentgelt, Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."},{"nr":"4","text":"Sind Einkommen oder Vermögen der Partnerin oder des Partners zu berücksichtigen, haben\n\n1. diese Partnerin oder dieser Partner,\n2. Dritte, die für diese Partnerin oder diesen Partner Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren,\nder Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend."},{"nr":"5","text":"Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."},{"nr":"6","text":"Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, eine Unterkunft zur Verfügung stellt, für die Aufwendungen als Bedarf nach § 22 Absatz 1 anerkannt werden, hat dem zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Verlangen hierüber Auskünfte zu erteilen, insbesondere über die Höhe etwaiger Entgelte, Dauer der Rechtsbeziehung, Anzahl der die Unterkunft Nutzenden und Abrechnungsmodalitäten, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. Dasselbe gilt für Vermieter von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen, die von den in Satz 1 genannten Personen zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit angemietet werden. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend."},{"nr":"7","text":"Wer Auskünfte nach den Absätzen 1 bis 6 erteilen muss, hat auf Verlangen des zuständigen Trägers entsprechende Beweismittel zu bezeichnen und vorzulegen, wenn die vorgelegten Auskünfte zur Sachverhaltsaufklärung nicht ausreichen."},{"nr":"8","text":"Soweit für die in den Absätzen 1 bis 6 genannten Auskünfte Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden."}],"erklaerung":{"nr":"60","titel_einfach":"Wann Partner, Vermieter und andere Auskunft geben müssen","kurz":"Nach § 60 SGB II müssen Dritte wie Partner, Arbeitgeber, Vermieter, Banken und Unterhaltspflichtige dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft geben, soweit das für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nötig ist.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Vermieter","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du hast Leistungen nach dem SGB II beantragt oder bekommst sie, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Wer dir Leistungen erbringt, die diesen Anspruch ausschließen oder mindern können, muss dem Jobcenter (im Gesetz: „Agentur für Arbeit“) auf Verlangen darüber Auskunft geben. Das gilt, soweit die Auskunft für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},{"nr":"2","einfach":"Auskunft geben muss auf Verlangen auch, wer dir gegenüber zu solchen Leistungen verpflichtet ist – zum Beispiel jemand, der dir Unterhalt schuldet. Dasselbe gilt für alle, die für dich ein Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren, etwa eine Bank. Die Auskunft betrifft diese Leistungen und das damit zusammenhängende Einkommen oder Vermögen, soweit das für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist. Außerdem gilt § 21 Absatz 3 Satz 4 SGB X entsprechend. Dort steht: Zeugen, Sachverständige und Dritte, die eine Behörde herangezogen hat, bekommen auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung. Geht es darum, ob jemand Unterhalt zahlen muss, gilt für die Auskunft § 1605 Absatz 1 BGB. Dort ist geregelt, welche Auskünfte über Einkünfte und Vermögen Verwandte in gerader Linie, etwa Eltern und Kinder, einander für Unterhaltsfragen geben müssen."},{"nr":"3","einfach":"Auskunft geben muss auch, wer eine dieser Personen beschäftigt:\n1. jemanden, der SGB-II-Leistungen beantragt hat oder bekommt, oder dessen Partnerin oder Partner,\n2. jemanden, der nach Absatz 2 zur Auskunft verpflichtet ist.\nDer Arbeitgeber muss dem Jobcenter auf Verlangen über die Beschäftigung Auskunft geben, vor allem über das Arbeitsentgelt. Das gilt, soweit es für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},{"nr":"4","einfach":"Wird das Einkommen oder Vermögen deiner Partnerin oder deines Partners berücksichtigt, müssen dem Jobcenter auf Verlangen darüber Auskunft geben:\n1. deine Partnerin oder dein Partner selbst,\n2. Dritte, die für sie oder ihn ein Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren, etwa eine Bank.\nAuch das gilt, soweit es für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist. Auch hier gilt § 21 Absatz 3 Satz 4 SGB X entsprechend (Entschädigung auf Antrag, siehe Absatz 2)."},{"nr":"5","einfach":"Wer dich beschäftigt, muss dem Jobcenter auf Verlangen Einsicht geben in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege. Bei Heimarbeit gilt das auch für Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege. Das gilt auch, wenn du Leistungen nach dem SGB II nur beantragt oder früher bekommen hast – soweit es für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},{"nr":"6","einfach":"Wer dir eine Unterkunft zur Verfügung stellt, zum Beispiel dein Vermieter, muss dem zuständigen Träger der Grundsicherung auf Verlangen Auskunft geben. Voraussetzung ist, dass die Kosten dieser Unterkunft als Bedarf nach § 22 Absatz 1 anerkannt werden. Das gilt auch, wenn du die Leistungen nur beantragt oder früher bekommen hast. Die Auskunft betrifft vor allem die Höhe der Miete oder anderer Entgelte, die Dauer des Vertrags, die Zahl der Bewohner und die Art der Abrechnung – soweit das für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist. Dasselbe gilt für Vermieter von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen, die du für deine Erwerbstätigkeit gemietet hast. Auch hier gilt § 21 Absatz 3 Satz 4 SGB X entsprechend (Entschädigung auf Antrag, siehe Absatz 2)."},{"nr":"7","einfach":"Reichen die Auskünfte nach den Absätzen 1 bis 6 nicht aus, um den Sachverhalt aufzuklären, muss der Auskunftspflichtige auf Verlangen passende Beweismittel nennen und vorlegen."},{"nr":"8","einfach":"Gibt es für die Auskünfte nach den Absätzen 1 bis 6 Vordrucke, sollen diese benutzt werden."}],"beispiel":{"titel":"Der Partner soll sein Einkommen offenlegen","text":"Nina beantragt Grundsicherungsgeld. Sie lebt mit ihrem Partner Erik zusammen, dessen Einkommen bei ihrem Anspruch berücksichtigt wird. Das Jobcenter verlangt von Erik Auskunft über sein Einkommen. Erik meint, das gehe das Jobcenter nichts an, weil nur Nina den Antrag gestellt hat. Nach § 60 Absatz 4 SGB II muss Erik aber Auskunft geben, soweit das für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},"wichtig":["Auch deine Partnerin oder dein Partner muss Auskunft geben, wenn ihr oder sein Einkommen oder Vermögen bei dir berücksichtigt wird.","Alle diese Auskunftspflichten gelten nur auf Verlangen und nur, soweit die Auskunft für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist.","Reichen die Auskünfte nicht aus, können auf Verlangen auch Beweismittel gefordert werden."],"begriffe":[{"wort":"Dritte","erklaerung":"Personen oder Stellen außerhalb des Verhältnisses zwischen dir und dem Jobcenter, etwa dein Arbeitgeber, dein Vermieter oder deine Bank."},{"wort":"Guthaben führen","erklaerung":"Für jemanden Geld auf einem Konto verwalten, wie es zum Beispiel eine Bank tut."},{"wort":"Vermögensgegenstände verwahren","erklaerung":"Für jemanden Wertgegenstände oder Wertpapiere aufbewahren, etwa in einem Depot bei einer Bank."},{"wort":"Agentur für Arbeit","erklaerung":"So nennt das Gesetz hier die zuständige Stelle. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Muss mein Partner dem Jobcenter sein Einkommen offenlegen?","antwort":"Ja, wenn sein Einkommen oder Vermögen bei deinem Anspruch berücksichtigt wird. Nach § 60 Absatz 4 SGB II muss er dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft geben, soweit das für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},{"frage":"Darf das Jobcenter meinen Vermieter fragen?","antwort":"Ja. Werden deine Wohnkosten als Bedarf anerkannt, muss dein Vermieter dem zuständigen Träger auf Verlangen Auskunft geben, etwa über Miethöhe, Vertragsdauer, Zahl der Bewohner und Abrechnung (§ 60 Absatz 6 SGB II). Das gilt nur, soweit es für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},{"frage":"Müssen meine Eltern dem Jobcenter Auskunft geben?","antwort":"Wenn sie dir gegenüber zu Leistungen wie Unterhalt verpflichtet sind, die deinen Anspruch ausschließen oder mindern können, ja – auf Verlangen und soweit erforderlich (§ 60 Absatz 2 SGB II). Ob sie dir Unterhalt schulden, regelt § 60 nicht; für die Auskunft dazu gilt § 1605 Absatz 1 BGB."}],"verweise":[{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Wann Kosten für Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkannt werden"},{"norm":"§ 21 SGB X","warum":"Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und Dritte, die eine Behörde heranzieht (Absatz 3 Satz 4)"},{"norm":"§ 1605 BGB","warum":"Auskunftspflicht unter Verwandten bei Unterhalt"},{"norm":"§ 62 SGB II","warum":"Schadenersatz bei fehlender oder falscher Auskunft"},{"norm":"§ 63 SGB II","warum":"Bußgeld bei fehlender, falscher oder verspäteter Auskunft"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nOder Sie haben es beantragt.\nDann darf das Job-Center auch andere Menschen fragen.\nDiese Menschen müssen dem Job-Center antworten.\nZum Beispiel Ihr Partner.\nDas gilt, wenn das Job-Center sein Einkommen mit-rechnet.\nZum Beispiel Ihr Arbeit-Geber.\nEr muss zum Beispiel sagen: So viel Lohn bekommen Sie.\nZum Beispiel Ihr Vermieter.\nEr muss zum Beispiel sagen: So hoch ist die Miete.\nAuch Ihre Bank muss manchmal antworten.\nDie Menschen müssen nur antworten, wenn das Job-Center die Antwort für seine Arbeit braucht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"61","bezeichnung":"§ 61 SGB II","titel_amtlich":"Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/61/","original":[{"nr":"1","text":"Träger, die eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit erbracht haben oder erbringen, haben der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Leistungen zu Recht erbracht worden sind oder werden. Sie haben Änderungen, die für die Leistungen erheblich sind, unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen."},{"nr":"2","text":"Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Eingliederung sind verpflichtet,\n\n1. der Agentur für Arbeit auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden, und\n2. eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zuzulassen.\nDie Maßnahmeträger sind verpflichtet,\n\n1. ihre Beurteilung der oder des Teilnehmenden unverzüglich der Agentur für Arbeit zu übermitteln,\n2. der für die einzelne Teilnehmerin oder den einzelnen Teilnehmer zuständigen Agentur für Arbeit kalendermonatlich die Fehltage der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sowie die Gründe für die Fehltage mitzuteilen.\nDabei haben sie jeweils die von der Agentur für Arbeit vorgegebenen Verfahren und Formate zu nutzen."}],"erklaerung":{"nr":"61","titel_einfach":"Auskünfte und Fehltage bei Maßnahmen des Jobcenters","kurz":"Nach § 61 SGB II müssen Maßnahmeträger dem Jobcenter Auskunft geben und Fehltage monatlich melden; Teilnehmende mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) müssen Auskunft geben und eine Beurteilung zulassen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Träger, die Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit erbracht haben oder erbringen, müssen dem Jobcenter (im Gesetz: „Agentur für Arbeit“) unverzüglich Auskunft geben. Es geht um Tatsachen, die zeigen, ob und wie weit die Leistungen zu Recht erbracht wurden oder werden. Änderungen, die für die Leistungen wichtig sind, müssen sie unverzüglich mitteilen."},{"nr":"2","einfach":"Nimmst du an einer Maßnahme zur Eingliederung teil, musst du\n1. dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme geben und alle weiteren Auskünfte, die es zur Qualitätsprüfung braucht, und\n2. zulassen, dass der Maßnahmeträger deine Leistung und dein Verhalten beurteilt.\nDer Maßnahmeträger muss\n1. seine Beurteilung von dir unverzüglich an das Jobcenter schicken,\n2. dem für dich zuständigen Jobcenter jeden Kalendermonat deine Fehltage und die Gründe dafür mitteilen.\nDabei muss er die Verfahren und Formate nutzen, die das Jobcenter vorgibt."}],"beispiel":null,"wichtig":["Dein Maßnahmeträger meldet dem Jobcenter jeden Kalendermonat deine Fehltage und die Gründe dafür.","Du musst zulassen, dass der Maßnahmeträger deine Leistung und dein Verhalten beurteilt; die Beurteilung geht unverzüglich an das Jobcenter."],"begriffe":[{"wort":"Maßnahmeträger","erklaerung":"Die Einrichtung, die eine Maßnahme zur Eingliederung durchführt, zum Beispiel ein Bildungsträger, der einen Kurs anbietet."},{"wort":"Eingliederung in Arbeit","erklaerung":"Alles, was dir helfen soll, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden."},{"wort":"Agentur für Arbeit","erklaerung":"So nennt das Gesetz hier die zuständige Stelle. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Meldet der Maßnahmeträger meine Fehltage an das Jobcenter?","antwort":"Ja. Nach § 61 Absatz 2 SGB II muss er dem für dich zuständigen Jobcenter jeden Kalendermonat deine Fehltage und die Gründe dafür mitteilen."},{"frage":"Darf mich der Maßnahmeträger beurteilen?","antwort":"Ja. Nach § 61 Absatz 2 SGB II musst du zulassen, dass er deine Leistung und dein Verhalten beurteilt. Die Beurteilung schickt er unverzüglich an das Jobcenter."}],"verweise":[{"norm":"§ 63 SGB II","warum":"Bußgeld, wenn private Träger Auskünfte nach Absatz 1 nicht richtig erteilen"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie machen eine Maßnahme vom Job-Center.\nZum Beispiel einen Kurs.\nDas Job-Center darf Sie fragen: Hat Ihnen der Kurs geholfen?\nDann müssen Sie antworten.\nDer Anbieter vom Kurs darf Sie bewerten.\nEr bewertet Ihre Leistung und Ihr Verhalten.\nDie Bewertung schickt er an das Job-Center.\nDer Anbieter sagt dem Job-Center auch jeden Monat: An diesen Tagen haben Sie gefehlt.\nUnd er sagt den Grund dafür."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"62","bezeichnung":"§ 62 SGB II","titel_amtlich":"Schadenersatz","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/62/","original":[{"nr":null,"text":"Wer vorsätzlich oder fahrlässig\n\n1. eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,\n2. eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,\nist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."}],"erklaerung":{"nr":"62","titel_einfach":"Schadenersatz bei falscher Bescheinigung oder Auskunft","kurz":"Nach § 62 SGB II muss Schadenersatz leisten, wer eine Einkommensbescheinigung oder eine Auskunft nach §§ 57 oder 60 SGB II vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder unvollständig erteilt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Vermieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wer vorsätzlich oder fahrlässig\n1. eine Einkommensbescheinigung nicht, falsch oder unvollständig ausfüllt oder\n2. eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, falsch oder unvollständig gibt,\nmuss den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht. Das betrifft zum Beispiel Arbeitgeber, Vermieter oder Partner von Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)."}],"beispiel":null,"wichtig":["Für die Ersatzpflicht reicht schon Fahrlässigkeit; Absicht ist nicht nötig."],"begriffe":[{"wort":"vorsätzlich","erklaerung":"Mit Wissen und Wollen: Man weiß, was man tut, und will es oder nimmt die Folgen bewusst in Kauf."},{"wort":"fahrlässig","erklaerung":"Ohne Absicht, aber ohne die Sorgfalt, die man hätte aufbringen müssen."},{"wort":"Einkommensbescheinigung","erklaerung":"Die Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Arbeit und den Lohn nach § 58 SGB II."}],"fragen":[{"frage":"Haftet mein Arbeitgeber, wenn er die Einkommensbescheinigung falsch ausfüllt?","antwort":"Ja, wenn er dabei vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Dann muss er nach § 62 SGB II den Schaden ersetzen, der daraus entsteht."}],"verweise":[{"norm":"§ 57 SGB II","warum":"Auskunftspflicht von Arbeitgebern"},{"norm":"§ 58 SGB II","warum":"Pflicht zur Einkommensbescheinigung"},{"norm":"§ 60 SGB II","warum":"Auskunftspflichten von Partnern, Vermietern, Banken und anderen Dritten"},{"norm":"§ 63 SGB II","warum":"Bußgeld bei solchen Verstößen"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen müssen dem Job-Center Auskunft geben.\nZum Beispiel Arbeit-Geber oder Vermieter.\nArbeit-Geber müssen auch den Lohn bescheinigen.\nDiese Menschen geben keine Auskunft?\nOder die Auskunft ist falsch oder nicht vollständig?\nDann entsteht vielleicht ein Schaden.\nDann müssen diese Menschen den Schaden bezahlen.\nDas gilt, wenn sie es absichtlich gemacht haben.\nDas gilt auch, wenn sie nicht gut genug aufgepasst haben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"62a","bezeichnung":"§ 62a SGB II","titel_amtlich":"Haftung des Arbeitgebers","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/62a/","original":[{"nr":"1","text":"Beschäftigt ein Arbeitgeber eine Person, die Leistungen nach diesem Buch erhält, ohne die Beschäftigung gemäß § 28a des Vierten Buches zu melden oder erfolgt die Meldung, ohne dass eine Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird oder werden soll, so ist der Arbeitgeber zum Ersatz der deswegen rechtswidrig erbrachten Leistungen verpflichtet. Die zu ersetzenden Leistungen sind schriftlich durch Verwaltungsakt festzusetzen."},{"nr":"2","text":"Der zur Erstattung nach § 50 des Zehnten Buches verpflichtete Leistungsempfänger und der zum Ersatz nach Absatz 1 verpflichtete Arbeitgeber haften als Gesamtschuldner für die Leistungen, die nach § 50 des Zehnten Buches zu erstatten sind. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins erbracht wurden, in Geld zu ersetzen. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung entsprechend § 40 Absatz 2 Nummer 5."},{"nr":"3","text":"§ 34a Absatz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"4","text":"Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn die Leistungen nach § 41a Absatz 6 Satz 3 zu erstatten sind."}],"erklaerung":{"nr":"62a","titel_einfach":"Wann der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlte Leistungen ersetzt","kurz":"Nach § 62a SGB II muss ein Arbeitgeber zu Unrecht gezahltes Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ersetzen, wenn er eine Beschäftigung nicht meldet oder eine Beschäftigung meldet, die es nicht gibt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Arbeitgeber","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Arbeitgeber beschäftigt jemanden, der Leistungen nach dem SGB II bekommt, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Meldet er diese Beschäftigung nicht nach § 28a SGB IV bei der Sozialversicherung, muss er die deswegen zu Unrecht gezahlten Leistungen ersetzen. Dasselbe gilt, wenn er eine Beschäftigung meldet, die tatsächlich nicht ausgeübt wird und auch nicht ausgeübt werden soll. Die Behörde muss den zu ersetzenden Betrag schriftlich durch einen Verwaltungsakt festsetzen."},{"nr":"2","einfach":"Muss der Leistungsempfänger die Leistungen nach § 50 SGB X zurückzahlen, haften er und der Arbeitgeber dafür als Gesamtschuldner. Sachleistungen, auch Gutscheine, sind in Geld zu ersetzen. Zum Ersatz gehören auch die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, entsprechend § 40 Absatz 2 Nummer 5."},{"nr":"3","einfach":"Für die Verjährung gilt § 34a Absatz 2 entsprechend. Dort steht: Der Ersatzanspruch verjährt in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Bescheid über die Erstattung nach § 50 SGB X unanfechtbar geworden ist. § 34a Absatz 2 nennt dazu auch Sonderfälle."},{"nr":"4","einfach":"Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Leistungen nach § 41a Absatz 6 Satz 3 zu erstatten sind – also Überzahlungen, die nach einer vorläufigen Entscheidung zurückgezahlt werden müssen."}],"beispiel":{"titel":"Nicht gemeldeter Job im Imbiss","text":"Murat bekommt Grundsicherungsgeld und arbeitet ab Februar in einem Imbiss. Der Inhaber meldet die Beschäftigung nicht bei der Sozialversicherung. Weil die Arbeit nicht bekannt wird, zahlt das Jobcenter monatelang zu viel. Nach § 62a Absatz 1 SGB II muss der Inhaber die deswegen zu Unrecht gezahlten Leistungen ersetzen. Muss auch Murat die Leistungen nach § 50 SGB X zurückzahlen, haften beide als Gesamtschuldner (Absatz 2)."},"wichtig":["Arbeitgeber und Leistungsempfänger haften für die zurückzuzahlenden Leistungen gemeinsam als Gesamtschuldner.","Der Ersatz umfasst auch Sachleistungen in Geld und die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge."],"begriffe":[{"wort":"Gesamtschuldner","erklaerung":"Mehrere schulden dasselbe Geld. Die Behörde kann es von jedem ganz verlangen, insgesamt aber nur einmal (§ 421 BGB)."},{"wort":"Verwaltungsakt","erklaerung":"Eine verbindliche Entscheidung einer Behörde im Einzelfall, meist ein Bescheid."},{"wort":"Sachleistungen","erklaerung":"Leistungen, die nicht als Geld, sondern als Ware oder Dienst erbracht werden, etwa als Gutschein."}],"fragen":[{"frage":"Haftet der Arbeitgeber bei Schwarzarbeit für zu Unrecht gezahltes Grundsicherungsgeld?","antwort":"Ja. Meldet er die Beschäftigung nicht nach § 28a SGB IV, muss er die deswegen zu Unrecht gezahlten Leistungen ersetzen (§ 62a Absatz 1 SGB II). Muss auch der Leistungsempfänger zurückzahlen, haften beide als Gesamtschuldner."},{"frage":"Wann verjährt der Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber?","antwort":"Es gilt § 34a Absatz 2 SGB II entsprechend. Dort steht: Der Ersatzanspruch verjährt in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Bescheid über die Erstattung nach § 50 SGB X unanfechtbar geworden ist. Dort stehen auch Sonderfälle."}],"verweise":[{"norm":"§ 28a SGB IV","warum":"Meldepflicht des Arbeitgebers zur Sozialversicherung"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 34a SGB II","warum":"Ersatzansprüche und Verjährung"},{"norm":"§ 41a SGB II","warum":"Vorläufige Entscheidung und Erstattung von Überzahlungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie haben auch eine Arbeit.\nIhr Arbeit-Geber muss diese Arbeit bei der Sozial-Versicherung melden.\nEr meldet die Arbeit aber nicht.\nDann zahlt das Job-Center vielleicht zu viel Geld.\nDann muss der Arbeit-Geber dieses Geld bezahlen.\nVielleicht müssen auch Sie das Geld zurück-zahlen.\nDann kann das Job-Center das Geld von Ihnen oder vom Arbeit-Geber verlangen.\nInsgesamt muss das Geld aber nur einmal bezahlt werden.\nDas gilt auch, wenn der Arbeit-Geber eine Arbeit meldet, die es gar nicht gibt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"63","bezeichnung":"§ 63 SGB II","titel_amtlich":"Bußgeldvorschriften","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/63/","original":[{"nr":"1","text":"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig\n\n1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,\n2. entgegen § 58 Absatz 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,\n3. entgegen § 58 Absatz 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,\n4. entgegen § 60 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,\n5. entgegen § 60 Absatz 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,\n6. entgegen § 60 Absatz 7 ein Beweismittel nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,\n7. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder\n8. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt."},{"nr":"1a","text":"Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1 und 4 bis 8 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz."},{"nr":"2","text":"Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 7 und 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden."}],"erklaerung":{"nr":"63","titel_einfach":"Bußgeld bei falschen oder fehlenden Angaben","kurz":"Nach § 63 SGB II droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro, wenn man beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Angaben oder Änderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder zu spät mitteilt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig\n1. entgegen § 57 Satz 1 als Arbeitgeber eine Auskunft nicht, falsch, unvollständig oder zu spät gibt,\n2. entgegen § 58 Absatz 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Arbeit oder die Höhe des Lohns oder der Vergütung nicht, falsch, unvollständig oder zu spät bescheinigt oder die Bescheinigung nicht oder zu spät aushändigt,\n3. entgegen § 58 Absatz 2 den Vordruck für die Einkommensbescheinigung nicht oder zu spät beim Arbeitgeber vorlegt,\n4. entgegen § 60 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, falsch, unvollständig oder zu spät gibt,\n5. entgegen § 60 Absatz 5 Einsicht in Unterlagen nicht oder zu spät gewährt,\n6. entgegen § 60 Absatz 7 ein Beweismittel nicht, falsch, unvollständig oder zu spät vorlegt,\n7. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB I eine Angabe nicht, falsch, unvollständig oder zu spät macht – dort geht es um die Pflicht, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung wichtig sind, oder\n8. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB I eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung wichtig ist, nicht, falsch, unvollständig oder zu spät mitteilt.\nDie Nummern 7 und 8 betreffen Menschen, die eine Leistung wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen oder bekommen."},{"nr":"1a","einfach":"Die Nummern 1 und 4 bis 8 gelten auch, wenn die Aufgaben von einem zugelassenen kommunalen Träger (§ 6b Absatz 1 Satz 2) oder von einer gemeinsamen Einrichtung (§ 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz) wahrgenommen werden. Beide heißen Jobcenter."},{"nr":"2","einfach":"In den Fällen der Nummern 7 und 8 kann die Geldbuße bis zu 5.000 Euro betragen. In allen anderen Fällen kann sie bis zu 2.000 Euro betragen."}],"beispiel":{"titel":"Neuen Job nicht gemeldet","text":"Sandra bekommt Grundsicherungsgeld. Im August beginnt sie einen Nebenjob, sagt dem Jobcenter aber nichts davon, obwohl das für ihren Anspruch wichtig ist. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 63 Absatz 1 Nummer 8 SGB II, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Dafür kann eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro verhängt werden (Absatz 2)."},"wichtig":["Schon Fahrlässigkeit genügt – du musst nicht absichtlich gehandelt haben.","Wer für die Leistung wichtige Tatsachen oder Änderungen nicht, falsch, unvollständig oder zu spät mitteilt, riskiert eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro.","In allen übrigen Fällen liegt die Grenze bei 2.000 Euro – etwa bei Arbeitgebern oder wenn du den Vordruck für die Einkommensbescheinigung nicht vorlegst."],"begriffe":[{"wort":"Ordnungswidrigkeit","erklaerung":"Ein Verstoß gegen eine Pflicht, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat."},{"wort":"Geldbuße","erklaerung":"Ein Geldbetrag, den eine Behörde für eine Ordnungswidrigkeit festsetzen kann, auch Bußgeld genannt."},{"wort":"fahrlässig","erklaerung":"Ohne Absicht, aber ohne die Sorgfalt, die man hätte aufbringen müssen."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich dem Jobcenter eine Änderung nicht melde?","antwort":"Bis zu 5.000 Euro (§ 63 Absatz 2 SGB II). Voraussetzung ist, dass du eine für deine laufende Leistung wichtige Änderung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch, unvollständig oder zu spät mitteilst (Absatz 1 Nummer 8). Ob du zusätzlich Geld zurückzahlen musst, regelt § 63 nicht."},{"frage":"Gibt es auch ein Bußgeld, wenn ich etwas nur vergessen habe?","antwort":"Möglich ist es. § 63 Absatz 1 SGB II erfasst nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln. Ob im Einzelfall Fahrlässigkeit vorliegt, sagt die Vorschrift nicht."},{"frage":"Was droht dem Arbeitgeber, wenn er die Einkommensbescheinigung nicht ausfüllt?","antwort":"Eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig handelt (§ 63 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 SGB II)."}],"verweise":[{"norm":"§ 60 SGB I","warum":"Pflicht, alle wichtigen Tatsachen anzugeben und Änderungen mitzuteilen"},{"norm":"§ 57 SGB II","warum":"Auskunftspflicht von Arbeitgebern"},{"norm":"§ 58 SGB II","warum":"Einkommensbescheinigung"},{"norm":"§ 60 SGB II","warum":"Auskunftspflichten Dritter"},{"norm":"§ 61 SGB II","warum":"Auskunftspflichten bei Eingliederungsleistungen"},{"norm":"§ 64 SGB II","warum":"Welche Behörde das Bußgeld verhängt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nOder Sie haben es beantragt.\nDann müssen Sie dem Job-Center wichtige Dinge sagen.\nZum Beispiel: Sie haben eine neue Arbeit.\nSie sagen nichts davon?\nOder Sie sagen es zu spät oder falsch?\nDann kann das eine Ordnungs-Widrigkeit sein.\nDas ist ein Verstoß gegen eine Regel.\nDafür kann es ein Buß-Geld geben.\nDas Buß-Geld kann bis zu 5.000 Euro hoch sein.\nDas gilt auch, wenn Sie nicht gut genug aufgepasst haben.\nAuch Arbeit-Geber können ein Buß-Geld bekommen.\nDann kann es bis zu 2.000 Euro hoch sein."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"64","bezeichnung":"§ 64 SGB II","titel_amtlich":"Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/64/","original":[{"nr":"1","text":"Für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch gilt § 319 des Dritten Buches entsprechend."},{"nr":"2","text":"Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind in den Fällen\n\n1. des § 63 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 die gemeinsame Einrichtung oder der nach § 6a zugelassene kommunale Träger,\n2. des § 63 Absatz 1 Nummer 7 und 8\n\na) die gemeinsame Einrichtung oder der nach § 6a zugelassene kommunale Träger sowie\nb) die Behörden der Zollverwaltung\njeweils für ihren Geschäftsbereich."},{"nr":"3","text":"Bei der Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Absatz 1 Nummer 7 und 8 arbeiten die Behörden nach Absatz 2 Nummer 2 mit den in § 2 Absatz 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Behörden zusammen. Die gemeinsamen Einrichtungen und die zugelassenen kommunalen Träger unterrichten die zuständigen Behörden der Zollverwaltung, wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz ergeben. Die Aufgaben zur Zusammenarbeit mit den Behörden der Zollverwaltung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und zur Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren nach § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben davon unberührt."},{"nr":"4","text":"Soweit die gemeinsame Einrichtung Verwaltungsbehörde nach Absatz 2 ist, fließen die Geldbußen in die Bundeskasse. § 66 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Die Bundeskasse trägt abweichend von § 105 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die notwendigen Auslagen. Sie ist auch ersatzpflichtig im Sinne des § 110 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten."}],"erklaerung":{"nr":"64","titel_einfach":"Wer gegen Leistungsmissbrauch vorgeht und Bußgelder verhängt","kurz":"§ 64 SGB II regelt, wer beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Bußgelder nach § 63 verhängt – Jobcenter und Zoll – und wie sie gegen Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit zusammenarbeiten.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gilt § 319 SGB III entsprechend. Dort geht es um Einsicht in Lohn- und Geschäftsunterlagen und um den Zutritt zu Geschäftsräumen."},{"nr":"2","einfach":"Bußgelder nach § 63 verhängen, jeweils für ihren Geschäftsbereich:\n1. bei § 63 Absatz 1 Nummer 1 bis 6: die gemeinsame Einrichtung oder der zugelassene kommunale Träger nach § 6a, also das Jobcenter,\n2. bei § 63 Absatz 1 Nummer 7 und 8: a) das Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger) sowie b) die Behörden der Zollverwaltung."},{"nr":"3","einfach":"Bei Verstößen nach § 63 Absatz 1 Nummer 7 und 8 arbeiten diese Behörden mit den Stellen aus § 2 Absatz 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zusammen. Jobcenter informieren den Zoll, wenn es im Einzelfall konkrete Hinweise auf Schwarzarbeit im Sinne dieses Gesetzes oder auf eine Bezahlung unter dem gesetzlichen Mindestlohn gibt. Die übrige Zusammenarbeit mit dem Zoll nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bleibt davon unberührt."},{"nr":"4","einfach":"Verhängt eine gemeinsame Einrichtung die Geldbuße, fließt sie in die Bundeskasse. § 66 SGB X über die Vollstreckung gilt entsprechend. Abweichend von § 105 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten trägt die Bundeskasse in diesen Fällen die notwendigen Auslagen. Sie ist auch ersatzpflichtig nach § 110 Absatz 4 dieses Gesetzes."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Ein Jobcenter, das Bundesagentur für Arbeit und Kommune gemeinsam betreiben (§ 44b SGB II)."},{"wort":"zugelassener kommunaler Träger","erklaerung":"Eine Kommune, die die Aufgaben des Jobcenters allein übernimmt (§ 6a SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 63 SGB II","warum":"Welche Verstöße mit Bußgeld geahndet werden"},{"norm":"§ 319 SGB III","warum":"Einsicht in Unterlagen und Zutritt zu Geschäftsräumen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"64a","bezeichnung":"§ 64a SGB II","titel_amtlich":"Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/64a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesagentur unterstützt die gemeinsamen Einrichtungen bei der Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs, insbesondere durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen."},{"nr":"2","text":"Die Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung und die Aufgabenwahrnehmung der gemeinsamen Einrichtungen bleiben unberührt. Ergeben sich bei der Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 1 Anhaltspunkte für nicht rechtmäßig erbrachte Leistungen, sind die für diese Leistungen zuständigen Stellen zu unterrichten. Die Bundesagentur kann auf regionaler oder zentraler Ebene die zuständigen Stellen im Einvernehmen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch unterstützen."}],"erklaerung":{"nr":"64a","titel_einfach":"Hilfe der Bundesagentur gegen organisierten Missbrauch","kurz":"Nach § 64a SGB II hilft die Bundesagentur für Arbeit den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter), organisierten Missbrauch beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zu bekämpfen, ohne Zuständigkeiten zu ändern.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch, etwa beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Das geschieht vor allem durch Vorbeugung, Analyse und Koordination."},{"nr":"2","einfach":"Die Zuständigkeit der Träger und die Aufgaben der Jobcenter bleiben unverändert. Stößt die Bundesagentur dabei auf Hinweise, dass Leistungen zu Unrecht gezahlt wurden, muss sie die zuständigen Stellen informieren. Sie kann diese Stellen regional oder zentral bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch unterstützen, wenn beide Seiten sich darüber einig sind."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"im Einvernehmen","erklaerung":"Mit Zustimmung der anderen Seite."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter)"},{"norm":"§ 64 SGB II","warum":"Zuständigkeit bei Bußgeldern und Zusammenarbeit mit dem Zoll"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"65","bezeichnung":"§ 65 SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65/","original":[{"nr":"1","text":"Sofern die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor dem 1. Januar 2023 nach § 5 Absatz 3 Satz 1 Leistungsberechtigte aufgefordert haben, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, ist die Stellung eines entsprechenden Antrages durch die Träger nach diesem Buch nach dem 31. Dezember 2022 unzulässig."},{"nr":"2","text":"Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt."},{"nr":"3","text":"Abweichend von § 20 Absatz 1a Satz 3 SGB II ist für das Jahr 2023 auf den Betrag abzustellen, der sich aus der Tabelle in der Anlage zu § 28 SGB XII in Verbindung mit § 134 Absatz 2 SGB XII ergibt."},{"nr":"4","text":"§ 22 Absatz 1 Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden."},{"nr":"4a","text":"In den Fällen des Absatz 4 ist § 31 Absatz 1 Nummer 1 in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 geltenden Fassung weiter anzuwenden."},{"nr":"5","text":"§ 40 Absatz 1 Satz 3 bis 5 ist bei Prüfungen ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. § 41a Absatz 6 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung ist bei abschließenden Entscheidungen anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2023 getroffen werden."},{"nr":"6","text":"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die am 31. Dezember 2022 aufgrund von § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung nicht als arbeitslos galten, gelten auch weiterhin nicht als arbeitslos, sofern die Voraussetzungen des § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung weiter vorliegen. Die Vorschrift hat keine Auswirkungen auf die Erbringung von Eingliederungsleistungen."}],"erklaerung":{"nr":"65","titel_einfach":"Übergangsregeln zur Einführung des Bürgergeldes 2023","kurz":"§ 65 SGB II enthält Übergangsregeln zur Einführung des Bürgergeldes (heute Grundsicherungsgeld) im Jahr 2023, etwa zur Karenzzeit bei den Wohnkosten und zu Rentenanträgen durch die Träger.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Träger der Grundsicherung, die heute das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) leisten, haben manche Leistungsberechtigte vor dem 1. Januar 2023 nach § 5 Absatz 3 Satz 1 aufgefordert, vorzeitig eine Altersrente zu beantragen. In diesen Fällen dürfen die Träger seit dem 1. Januar 2023 den Antrag nicht mehr selbst stellen."},{"nr":"2","einfach":"Zeiten mit Leistungsbezug bis zum 31. Dezember 2022 zählen bei der Karenzzeit für die Wohnkosten nach § 22 Absatz 1 Satz 2 nicht mit."},{"nr":"3","einfach":"Für das Jahr 2023 galt beim Regelbedarf abweichend von § 20 Absatz 1a Satz 3 der Betrag aus der Tabelle in der Anlage zu § 28 SGB XII in Verbindung mit § 134 Absatz 2 SGB XII."},{"nr":"4","einfach":"Die Karenzzeit nach § 22 Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, wenn für die jetzige Wohnung schon in einem früheren Bewilligungszeitraum nur die angemessenen statt der tatsächlichen Wohnkosten anerkannt wurden."},{"nr":"4a","einfach":"In den Fällen von Absatz 4 gilt § 31 Absatz 1 Nummer 1 in der Fassung weiter, die bis zum 30. Juni 2022 galt."},{"nr":"5","einfach":"§ 40 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt für Prüfungen ab dem 1. Januar 2023. Danach wird ein Bescheid nicht rückwirkend aufgehoben, wenn sich nur Erstattungen von zusammen weniger als 50 Euro für die ganze Bedarfsgemeinschaft ergäben. § 41a Absatz 6 Satz 3 in der Fassung ab 1. Januar 2023 gilt für abschließende Entscheidungen, die ab diesem Tag getroffen werden."},{"nr":"6","einfach":"Wer am 31. Dezember 2022 wegen § 53a Absatz 2 in der damaligen Fassung nicht als arbeitslos galt, gilt weiter als nicht arbeitslos, solange die damaligen Voraussetzungen weiter vorliegen. Auf Leistungen zur Eingliederung hat das keine Auswirkung."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Karenzzeit","erklaerung":"Das erste Jahr mit Leistungen, in dem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft grundsätzlich anerkannt werden (§ 22 Absatz 1 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Wohnkosten und Karenzzeit"},{"norm":"§ 5 SGB II","warum":"Vorrang anderer Leistungen und Anträge durch die Träger"},{"norm":"§ 65a SGB II","warum":"Übergangsregeln zum Grundsicherungsgeld ab 2026"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"65a","bezeichnung":"§ 65a SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65a/","original":[{"nr":"1","text":"Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, ist § 12 in der bis einschließlich 30. Juni 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden."},{"nr":"2","text":"Bei Pflichtverletzungen nach § 31 und Meldeversäumnissen nach § 32, die vor dem 1. Juli 2026 stattgefunden haben, gelten die Rechtsfolgen der §§ 31a, 31b sowie 32 in der bis einschließlich 30. Juni 2026 geltenden Fassung."},{"nr":"3","text":"§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist auch nach 30. Juni 2026 weiter in der bis einschließlich 30. Juni 2026 geltenden Fassung anzuwenden, soweit die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zu den bis zum 30. Juni 2026 geltenden Rechtsfolgen belehrt wurden."},{"nr":"4","text":"Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 kann von den zuständigen Behörden für den Begriff Grundsicherungsgeld auch der Begriff Bürgergeld verwendet werden."}],"erklaerung":{"nr":"65a","titel_einfach":"Welche alten Regeln nach der Reform 2026 weitergelten","kurz":"§ 65a SGB II regelt den Übergang zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Bewilligungszeiträume und frühere Pflichtverstöße gelten teils alte Regeln weiter.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat dein Bewilligungszeitraum vor dem 1. Juli 2026 begonnen, gilt für ihn weiter § 12 in der Fassung bis einschließlich 30. Juni 2026. § 12 regelt, welches Vermögen beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) berücksichtigt wird."},{"nr":"2","einfach":"Für Pflichtverletzungen nach § 31 und Meldeversäumnisse nach § 32, die vor dem 1. Juli 2026 passiert sind, gelten die Rechtsfolgen der §§ 31a, 31b und 32 in der Fassung bis einschließlich 30. Juni 2026."},{"nr":"3","einfach":"§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt auch nach dem 30. Juni 2026 in der alten Fassung weiter, soweit du über die bis dahin geltenden Rechtsfolgen belehrt wurdest."},{"nr":"4","einfach":"Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 dürfen die zuständigen Behörden statt „Grundsicherungsgeld“ auch noch „Bürgergeld“ sagen."}],"beispiel":{"titel":"Bewilligung seit April 2026","text":"Petra bekommt seit dem 1. April 2026 Leistungen. Ihr Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31. März 2027. Weil er vor dem 1. Juli 2026 begonnen hat, gilt für ihr Vermögen in diesem ganzen Zeitraum § 12 SGB II in der Fassung bis 30. Juni 2026 (§ 65a Absatz 1). Beginnt am 1. April 2027 ein neuer Bewilligungszeitraum, gilt dafür diese Übergangsregel nicht mehr."},"wichtig":["Für die Vermögensregeln kommt es darauf an, wann dein Bewilligungszeitraum begonnen hat – vor oder ab dem 1. Juli 2026.","Für einen Pflichtverstoß oder ein Meldeversäumnis vor dem 1. Juli 2026 gelten die alten Rechtsfolgen."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den das Jobcenter Leistungen bewilligt, in der Regel ein Jahr (§ 41 Absatz 3 SGB II)."},{"wort":"Fassung","erklaerung":"Der Wortlaut eines Gesetzes, wie er zu einem bestimmten Zeitpunkt galt."},{"wort":"Rechtsfolgen","erklaerung":"Was passiert, wenn eine Regel verletzt wird, zum Beispiel eine Minderung des Grundsicherungsgeldes."}],"fragen":[{"frage":"Gelten für mich noch die alten Bürgergeld-Regeln zum Vermögen?","antwort":"Wenn dein Bewilligungszeitraum vor dem 1. Juli 2026 begonnen hat, ja: Für diesen Zeitraum gilt § 12 SGB II in der Fassung bis 30. Juni 2026 weiter (§ 65a Absatz 1 SGB II)."},{"frage":"Welche Regeln gelten für eine Leistungsminderung wegen eines Verstoßes vor Juli 2026?","antwort":"Für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse vor dem 1. Juli 2026 gelten die Rechtsfolgen der §§ 31a, 31b und 32 SGB II in der Fassung bis 30. Juni 2026 (§ 65a Absatz 2 SGB II)."},{"frage":"Warum steht in meinem Bescheid noch „Bürgergeld“?","antwort":"Nach § 65a Absatz 4 SGB II dürfen Behörden bis zum 31. Dezember 2026 statt „Grundsicherungsgeld“ auch noch „Bürgergeld“ sagen."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 31 SGB II","warum":"Pflichtverletzungen"},{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Folgen von Pflichtverletzungen"},{"norm":"§ 32 SGB II","warum":"Meldeversäumnisse"},{"norm":"§ 41 SGB II","warum":"Bewilligungszeitraum"}],"praxis":null,"leicht":"Es gibt jetzt Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSeit dem 1. Juli 2026 gibt es neue Regeln.\nZum Beispiel für Vermögen und für Pflicht-Verstöße.\nManchmal gelten aber noch die alten Regeln.\nEin Beispiel: Ihr Bewilligungs-Zeitraum hat vor dem 1. Juli 2026 angefangen.\nBewilligungs-Zeitraum heißt: So lange bekommen Sie das Geld bewilligt.\nDann gelten für Ihr Vermögen noch die alten Regeln.\nEin anderes Beispiel: Sie haben vor dem 1. Juli 2026 gegen eine Pflicht verstoßen.\nDann gelten dafür auch die alten Regeln.\nDie Ämter dürfen bis Ende 2026 noch Bürger-Geld sagen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"65d","bezeichnung":"§ 65d SGB II","titel_amtlich":"Übermittlung von Daten","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65d/","original":[{"nr":"1","text":"Der Träger der Sozialhilfe und die Agentur für Arbeit machen dem zuständigen Leistungsträger auf Verlangen die bei ihnen vorhandenen Unterlagen über die Gewährung von Leistungen für Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt haben oder beziehen, zugänglich, soweit deren Kenntnis im Einzelfall für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist."},{"nr":"2","text":"Die Bundesagentur erstattet den Trägern der Sozialhilfe die Sachkosten, die ihnen durch das Zugänglichmachen von Unterlagen entstehen; eine Pauschalierung ist zulässig."}],"erklaerung":{"nr":"65d","titel_einfach":"Wann Sozialamt und Arbeitsagentur Akten teilen","kurz":"Nach § 65d SGB II müssen Sozialhilfeträger und Agentur für Arbeit dem zuständigen Träger beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) auf Verlangen ihre Unterlagen über gewährte Leistungen zugänglich machen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Träger der Sozialhilfe und die Agentur für Arbeit müssen dem zuständigen Leistungsträger auf Verlangen ihre Unterlagen über Leistungen zugänglich machen. Das betrifft Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt haben oder bekommen, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Es gilt nur, soweit die Kenntnis im Einzelfall für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist."},{"nr":"2","einfach":"Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Sozialhilfeträgern die Sachkosten, die dadurch entstehen. Eine Pauschale ist erlaubt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Träger der Sozialhilfe","erklaerung":"Die Behörde, die Sozialhilfe nach dem SGB XII leistet, meist das Sozialamt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 65e SGB II","warum":"Aufrechnung von Forderungen des Sozialhilfeträgers"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"65e","bezeichnung":"§ 65e SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelung zur Aufrechnung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65e/","original":[{"nr":null,"text":"Der zuständige Träger der Leistungen nach diesem Buch kann mit Zustimmung des Trägers der Sozialhilfe dessen Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Voraussetzungen des § 43 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1 aufrechnen. Die Aufrechnung wegen eines Anspruchs nach Satz 1 ist auf die ersten zwei Jahre der Leistungserbringung nach diesem Buch beschränkt."}],"erklaerung":{"nr":"65e","titel_einfach":"Wenn das Sozialamt noch Geld von dir bekommt","kurz":"Nach § 65e SGB II darf der SGB-II-Träger mit Zustimmung des Sozialhilfeträgers dessen Forderungen in den ersten 2 Jahren mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aufrechnen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hat der Träger der Sozialhilfe Forderungen gegen eine leistungsberechtigte Person, darf der zuständige Träger nach dem SGB II sie mit deren Geldleistungen für den Lebensunterhalt aufrechnen, etwa mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Dafür braucht er die Zustimmung des Sozialhilfeträgers. Es gelten die Voraussetzungen aus § 43 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1. Diese Aufrechnung ist nur in den ersten 2 Jahren möglich, in denen die Person Leistungen nach dem SGB II bekommt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"aufrechnen","erklaerung":"Eine Forderung mit einer Zahlung verrechnen. Ein Teil der Leistung wird dann einbehalten, statt ausgezahlt zu werden."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 43 SGB II","warum":"Höhe, Grenzen und Form der Aufrechnung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"66","bezeichnung":"§ 66 SGB II","titel_amtlich":"Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/66/","original":[{"nr":"1","text":"Wird dieses Gesetzbuch geändert, so sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bis zum Ende der Leistungen oder der Maßnahme die Vorschriften in der vor dem Tag des Inkrafttretens der Änderung geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn vor diesem Tag\n\n1. der Anspruch entstanden ist,\n2. die Leistung zuerkannt worden ist oder\n3. die Maßnahme begonnen hat, wenn die Leistung bis zum Beginn der Maßnahme beantragt worden ist."},{"nr":"2","text":"Ist eine Leistung nur für einen begrenzten Zeitraum zuerkannt worden, richtet sich eine Verlängerung nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verlängerung geltenden Vorschriften."}],"erklaerung":{"nr":"66","titel_einfach":"Alte Regeln für laufende Förderungen","kurz":"Nach § 66 SGB II gelten bei Gesetzesänderungen für bereits laufende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit grundsätzlich die alten Regeln bis zum Ende der Leistung oder Maßnahme weiter.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wird das SGB II geändert, gelten für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – etwa für Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – bis zum Ende der Leistung oder Maßnahme die alten Regeln weiter, wenn vor dem Tag der Änderung\n1. der Anspruch entstanden ist,\n2. die Leistung zuerkannt worden ist oder\n3. die Maßnahme begonnen hat und die Leistung bis zum Beginn der Maßnahme beantragt worden ist.\nDas gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist."},{"nr":"2","einfach":"Wurde eine Leistung nur für eine begrenzte Zeit zuerkannt, richtet sich eine Verlängerung nach den Regeln, die bei der Entscheidung über die Verlängerung gelten."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"zuerkannt","erklaerung":"Die Leistung wurde von der Behörde bewilligt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 66a SGB II","warum":"Anwendung beim Wechsel von Weiterbildung und Reha zu den Arbeitsagenturen 2025"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"66a","bezeichnung":"§ 66a SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/66a/","original":[{"nr":null,"text":"§ 66 findet entsprechende Anwendung beim Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025."}],"erklaerung":{"nr":"66a","titel_einfach":"Übergang von Weiterbildung und Reha zur Arbeitsagentur 2025","kurz":"Nach § 66a SGB II gelten die Übergangsregeln des § 66 auch für den Wechsel der Förderung von Weiterbildung und beruflicher Reha von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit am 1. Januar 2025.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"§ 66a betrifft den Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025. Gemeint ist die Förderung von Menschen mit Leistungen nach dem SGB II, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Für diesen Übergang gilt § 66 entsprechend: Ist vorher der Anspruch entstanden, die Leistung zuerkannt worden oder die Maßnahme begonnen, gelten die bisherigen Regeln bis zum Ende der Leistung oder Maßnahme weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"berufliche Rehabilitation","erklaerung":"Hilfen, damit Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten können."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 66 SGB II","warum":"Welche Regeln für laufende Eingliederungsleistungen nach einer Gesetzesänderung gelten"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"67","bezeichnung":"§ 67 SGB II","titel_amtlich":"Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/67/","original":[{"nr":"1","text":"Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erbracht."},{"nr":"2","text":"Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt."},{"nr":"3","text":"§ 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist § 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist. Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden."},{"nr":"4","text":"Sofern über die Leistungen nach § 41a Absatz 1 Satz 1 vorläufig zu entscheiden ist, ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für sechs Monate zu entscheiden. In den Fällen des Satzes 1 entscheiden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 begonnen haben, abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch."},{"nr":"5","text":"Die Bundesregierung wird ermächtigt, den in Absatz 1 genannten Zeitraum durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates längstens bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern."},{"nr":"6","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"67","titel_einfach":"Vereinfachter Zugang in der Corona-Pandemie","kurz":"§ 67 SGB II regelt für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 einen vereinfachten Zugang zu Leistungen, zu denen heute das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gehört.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Bewilligungszeiträume, die vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 begonnen haben, galten die Sonderregeln der Absätze 2 bis 4. Sie betrafen Leistungen nach dem SGB II, zu denen heute das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gehört."},{"nr":"2","einfach":"Vermögen wurde abweichend von §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 für 6 Monate nicht berücksichtigt, außer es war erheblich. Hatte die antragstellende Person im Antrag erklärt, kein erhebliches Vermögen zu haben, wurde das vermutet."},{"nr":"3","einfach":"Die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung galten für 6 Monate als angemessen. Diese 6 Monate wurden danach nicht auf die Frist in § 22 Absatz 1 Satz 3 angerechnet. Das galt nicht, wenn schon im vorherigen Bewilligungszeitraum nur die angemessenen statt der tatsächlichen Kosten anerkannt worden waren."},{"nr":"4","einfach":"Musste vorläufig entschieden werden (§ 41a Absatz 1 Satz 1), wurde abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für 6 Monate entschieden. Für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 begonnen hatten, entschieden die Träger abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Anspruch."},{"nr":"5","einfach":"Die Bundesregierung durfte den Zeitraum aus Absatz 1 per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verlängern, längstens bis zum 31. Dezember 2022."},{"nr":"6","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den Leistungen bewilligt werden, in der Regel ein Jahr (§ 41 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 12 SGB II","warum":"Welches Vermögen berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 22 SGB II","warum":"Kosten für Unterkunft und Heizung"},{"norm":"§ 41a SGB II","warum":"Vorläufige Entscheidung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"68","bezeichnung":"§ 68 SGB II","titel_amtlich":"Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/68/","original":[{"nr":null,"text":"Ist eine leistungsberechtigte Person in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht, kann der Anspruch auf Grundsicherungsgeld, soweit er sich auf die Bedarfe für Ernährung und Haushaltsenergie bezieht, in Form von Sachleistungen erfüllt werden. Der Wert der Sachleistung nach Satz 1 beträgt\n\n1. bei Erwachsenen, bei denen der Regelbedarf für eine alleinstehende Person anerkannt wird, 186 Euro,\n2. bei Erwachsenen, die mit einem Partner zusammenleben, 167 Euro,\n3. bei jungen Erwachsenen, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 149 Euro,\n4. bei Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren 178 Euro,\n5. bei Kindern von sechs bis unter 14 Jahren 131 Euro und\n6. bei Kindern von null bis unter 6 Jahren 98 Euro.\nWird die Sachleistung im Auftrag oder mit Zustimmung der Agentur für Arbeit durch einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger oder einen privaten Dritten erbracht, gilt dies als Leistung nach diesem Buch. Die Agentur für Arbeit hat dem öffentlich-rechtlichen Träger der Gemeinschaftsunterkunft oder, soweit ein solcher nicht vorhanden ist, dem privaten Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft Aufwendungen für die Verpflegung einschließlich Haushaltsstrom in Höhe der in Satz 2 benannten Beträge zu erstatten."}],"erklaerung":{"nr":"68","titel_einfach":"Essen statt Geld in Gemeinschaftsunterkünften","kurz":"Nach § 68 SGB II kann das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für Ernährung und Haushaltsenergie in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgung als Sachleistung erbracht werden, mit festen Werten je Person.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Lebst du in einer Gemeinschaftsunterkunft, in der du dich nicht selbst versorgen kannst, kann dein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zum Teil als Sachleistung erbracht werden. Das betrifft nur den Teil für Ernährung und Haushaltsenergie – du bekommst dann zum Beispiel Verpflegung statt Geld. Die Sachleistung ist so viel wert:\n1. bei Erwachsenen, bei denen der Regelbedarf für eine alleinstehende Person anerkannt wird: 186 Euro,\n2. bei Erwachsenen, die mit einem Partner zusammenleben: 167 Euro,\n3. bei jungen Erwachsenen von 18 bis unter 25 Jahren: 149 Euro,\n4. bei Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren: 178 Euro,\n5. bei Kindern von 6 bis unter 14 Jahren: 131 Euro,\n6. bei Kindern unter 6 Jahren: 98 Euro.\nErbringt ein anderer öffentlicher Träger oder ein privater Dritter die Sachleistung im Auftrag oder mit Zustimmung des Jobcenters (im Gesetz: „Agentur für Arbeit“), gilt sie als Leistung nach dem SGB II. Das Jobcenter erstattet dem öffentlichen Träger der Unterkunft die Kosten für Verpflegung einschließlich Haushaltsstrom in Höhe dieser Beträge. Gibt es keinen öffentlichen Träger, bekommt der private Betreiber der Unterkunft die Erstattung."}],"beispiel":{"titel":"Familie in einer Unterkunft ohne Küche","text":"Amira (34) lebt mit ihrem Mann (36) und ihrer 8-jährigen Tochter in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne eigene Kochmöglichkeit. Das Jobcenter erbringt den Teil ihres Grundsicherungsgeldes für Ernährung und Haushaltsenergie als Sachleistung: Die Familie bekommt in der Unterkunft Verpflegung. Nach § 68 SGB II ist diese Sachleistung bei Amira und bei ihrem Mann jeweils 167 Euro wert, bei der Tochter 131 Euro."},"wichtig":["Als Sachleistung erbracht werden kann nur der Teil des Grundsicherungsgeldes für Ernährung und Haushaltsenergie.","Das Gesetz sagt „kann“: Das Jobcenter darf diese Form wählen, muss es aber nicht."],"begriffe":[{"wort":"Gemeinschaftsunterkunft","erklaerung":"Eine Unterkunft, in der viele Menschen gemeinsam untergebracht sind, zum Beispiel ein Wohnheim."},{"wort":"Selbstversorgungsmöglichkeit","erklaerung":"Die Möglichkeit, selbst einzukaufen und zu kochen, etwa mit einer eigenen Küche."},{"wort":"Sachleistung","erklaerung":"Eine Leistung, die nicht als Geld, sondern als Ware oder Dienst erbracht wird, hier zum Beispiel als Essen."},{"wort":"Haushaltsenergie","erklaerung":"Strom für den Haushalt, etwa für Licht und Geräte."},{"wort":"Agentur für Arbeit","erklaerung":"So nennt das Gesetz hier die zuständige Stelle. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel ist die Verpflegung in einer Gemeinschaftsunterkunft wert?","antwort":"§ 68 SGB II nennt feste Werte, zum Beispiel 186 Euro für Erwachsene mit dem Regelbedarf für Alleinstehende, 167 Euro für Erwachsene mit Partner und 98 Euro für Kinder unter 6 Jahren."},{"frage":"Bekomme ich in einer Gemeinschaftsunterkunft weniger Geld vom Jobcenter?","antwort":"§ 68 SGB II beantwortet das nur teilweise. Kannst du dich in der Unterkunft nicht selbst versorgen, kann der Teil des Grundsicherungsgeldes für Ernährung und Haushaltsenergie als Sachleistung erbracht werden. Wie viel Geld dir danach ausgezahlt wird, regelt § 68 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts"},{"norm":"§ 6d SGB II","warum":"Welche Stellen die Bezeichnung Jobcenter führen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).\nSie wohnen in einer Gemeinschafts-Unterkunft.\nDort können Sie nicht selbst kochen.\nDann kann das Job-Center Ihnen Essen geben statt Geld.\nDas gilt nur für das Geld für Essen und Strom.\nDas Gesetz sagt, wie viel das Essen wert ist.\nFür einen Erwachsenen allein sind das 186 Euro.\nFür Kinder unter 6 Jahren sind das 98 Euro.\nFür andere Menschen gibt es andere Beträge."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"69","bezeichnung":"§ 69 SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/69/","original":[{"nr":null,"text":"Über die Erbringung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ohne Berücksichtigung eines möglichen Freibetrages nach § 11b Absatz 2a in Verbindung mit § 82a des Zwölften Buches zu entscheiden, solange nicht durch eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung nachgewiesen ist, dass die Voraussetzungen für die Einräumung des Freibetrages vorliegen."}],"erklaerung":{"nr":"69","titel_einfach":"Grundrenten-Freibetrag erst nach Nachweis","kurz":"Nach § 69 SGB II entscheidet das Jobcenter über das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ohne Grundrenten-Freibetrag, bis die Rentenversicherung oder eine berufsständische Einrichtung belegt, dass er zusteht.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Jobcenter entscheidet über dein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zunächst ohne einen möglichen Freibetrag für Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten nach § 11b Absatz 2a SGB II in Verbindung mit § 82a SGB XII. Das gilt so lange, bis eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung nachweist, dass du die Voraussetzungen für den Freibetrag erfüllst."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Freibetrag","erklaerung":"Ein Teil des Einkommens, der beim Grundsicherungsgeld nicht angerechnet wird."},{"wort":"berufsständische Versorgungseinrichtung","erklaerung":"Eine eigene Alterssicherung für bestimmte Berufe, zum Beispiel für Ärztinnen, Anwälte oder Architekten."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 11b SGB II","warum":"Beträge, die vom Einkommen abgesetzt werden; Absatz 2a verweist auf § 82a SGB XII"},{"norm":"§ 82a SGB XII","warum":"Freibetrag für Menschen mit Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"70","bezeichnung":"§ 70 SGB II","titel_amtlich":"Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/70/","original":[{"nr":null,"text":"Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird."}],"erklaerung":{"nr":"70","titel_einfach":"150 Euro Corona-Einmalzahlung im Jahr 2021","kurz":"Nach § 70 SGB II bekamen Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für Mai 2021 (heute Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) bei Regelbedarfsstufe 1 oder 2 einmalig 150 Euro wegen Corona.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wer für Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte – so hießen die Leistungen damals, heute Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – und Regelbedarfsstufe 1 oder 2 hatte, bekam einmalig 150 Euro. Das Geld glich Mehrkosten durch die COVID-19-Pandemie für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 aus. Bei Regelbedarfsstufe 3 gab es die Zahlung auch, wenn kein Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Regelbedarfsstufe","erklaerung":"Die Stufe bestimmt, wie hoch der monatliche Regelbedarf einer Person ist. Sie hängt zum Beispiel davon ab, ob jemand allein oder mit Partner lebt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf und Regelbedarfsstufen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"71","bezeichnung":"§ 71 SGB II","titel_amtlich":"Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/71/","original":[{"nr":"1","text":"Abweichend von § 37 Absatz 1 Satz 2 gilt der Antrag auf Leistungen nach § 28 Absatz 5 in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 als von dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit umfasst. Dies gilt für ab dem 1. Juli 2021 entstehende Lernförderungsbedarfe auch dann, wenn die jeweiligen Bewilligungszeiträume nur teilweise in den in Satz 1 genannten Zeitraum fallen, weil sie entweder bereits vor dem 1. Juli 2021 begonnen haben oder erst nach dem 31. Dezember 2023 enden."},{"nr":"2","text":"Leistungsberechtigte, die für den Monat August 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Satz 1 gilt nicht für Leistungsberechtigte, für die im Monat August 2021 Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes gezahlt wird. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Erhält die leistungsberechtigte Person Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in zwei Bedarfsgemeinschaften, wird die Leistung nach Satz 1 in der Bedarfsgemeinschaft erbracht, in der das Kindergeld für die leistungsberechtigte Person berücksichtigt wird."}],"erklaerung":{"nr":"71","titel_einfach":"Corona-Regeln: Lernförderung und 100 Euro für Kinder","kurz":"Nach § 71 SGB II galt Lernförderung von Juli 2021 bis Ende 2023 ohne eigenen Antrag als beantragt, und Kinder mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld im August 2021 bekamen einmalig 100 Euro.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Lernförderung nach § 28 Absatz 5 SGB II muss sonst gesondert beantragt werden (§ 37 Absatz 1 Satz 2 SGB II). Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2023 galt sie als mit dem Antrag auf Leistungen für den Lebensunterhalt – heute Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – beantragt. Das galt für Lernförderungsbedarf ab dem 1. Juli 2021 auch dann, wenn der Bewilligungszeitraum schon vorher begonnen hatte oder erst nach dem 31. Dezember 2023 endete."},{"nr":"2","einfach":"Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die für August 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, bekamen einmalig 100 Euro. Das galt nicht, wenn für sie im August 2021 Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes gezahlt wurde. Ein eigener Antrag war nicht nötig. Bekam das Kind Leistungen in 2 Bedarfsgemeinschaften, gab es das Geld in der, in der sein Kindergeld berücksichtigt wurde."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Lernförderung","erklaerung":"Zusätzliche Hilfe beim Lernen, etwa Nachhilfe, wenn sie nötig ist, um die wesentlichen Lernziele der Schule zu erreichen."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Personen, die beim Grundsicherungsgeld zusammen betrachtet werden, zum Beispiel Eltern und ihre Kinder im selben Haushalt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Leistungen für Bildung und Teilhabe, Absatz 5 regelt die Lernförderung"},{"norm":"§ 37 SGB II","warum":"Antrag auf Leistungen; Lernförderung muss sonst gesondert beantragt werden"},{"norm":"§ 6a BKGG","warum":"Kinderzuschlag"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"72","bezeichnung":"§ 72 SGB II","titel_amtlich":"Sofortzuschlag","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/72/","original":[{"nr":"1","text":"Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Satz 1 gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die\n\n1. nur einen Anspruch auf eine Bildungs- und Teilhabeleistung haben oder\n2. nur deshalb keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, weil im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit Kindergeld berücksichtigt wurde (§ 11 Absatz 1 Satz 5).\nDer Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 erbracht."},{"nr":"2","text":"Wird die Entscheidung über die Bewilligung von Grundsicherungsgeld oder der Bildungs- und Teilhabeleistung rückwirkend geändert oder fällt sie rückwirkend weg, erfolgt keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung und keine Rückforderung des Sofortzuschlages. Dies gilt auch, wenn sich aufgrund einer abschließenden Entscheidung nach § 41a Absatz 3 kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld oder eine Bildungs- und Teilhabeleistung ergibt."},{"nr":"3","text":"§ 42 Absatz 4 gilt auch für den Anspruch auf den Sofortzuschlag."}],"erklaerung":{"nr":"72","titel_einfach":"25 Euro Sofortzuschlag im Monat für Kinder","kurz":"Nach § 72 SGB II bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Regelbedarfsstufe 3 bis 6 zusätzlich 25 Euro Sofortzuschlag im Monat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Eltern","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat dein Kind Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und richtet sich sein Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 3, 4, 5 oder 6, bekommt es zusätzlich einen Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat. Das gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Den Sofortzuschlag gibt es auch, wenn dein Kind\n1. nur Anspruch auf eine Leistung für Bildung und Teilhabe hat oder\n2. nur deshalb kein Grundsicherungsgeld bekommt, weil bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wurde (§ 11 Absatz 1 Satz 5 SGB II).\nDer Sofortzuschlag wird seit dem Monat Juli 2022 gezahlt."},{"nr":"2","einfach":"Ändert das Jobcenter die Bewilligung des Grundsicherungsgeldes oder der Leistung für Bildung und Teilhabe rückwirkend, oder fällt sie rückwirkend weg, bleibt der Sofortzuschlag. Das Jobcenter hebt ihn nicht rückwirkend auf und fordert ihn nicht zurück. Das gilt auch, wenn sich nach einer vorläufigen Bewilligung bei der abschließenden Entscheidung nach § 41a Absatz 3 SGB II ergibt, dass kein Anspruch bestand."},{"nr":"3","einfach":"Für den Sofortzuschlag gilt § 42 Absatz 4 SGB II. Das heißt: Der Anspruch kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Eine Abtretung oder Übertragung nach § 53 Absatz 2 SGB I bleibt möglich."}],"beispiel":{"titel":"Bewilligung ändert sich rückwirkend","text":"Familie Berger bekommt Grundsicherungsgeld. Für die 9-jährige Lina zahlt das Jobcenter jeden Monat zusätzlich 25 Euro Sofortzuschlag. Im Herbst stellt sich heraus, dass der Vater im Frühjahr mehr verdient hat. Das Jobcenter ändert die Bewilligung deshalb rückwirkend. Den Sofortzuschlag für Lina muss die Familie nach § 72 Absatz 2 SGB II nicht zurückzahlen."},"wichtig":["Auch Kinder, die nur eine Leistung für Bildung und Teilhabe bekommen oder nur wegen ihres Kindergeldes kein Grundsicherungsgeld bekommen, haben Anspruch auf den Sofortzuschlag.","Wird die Bewilligung rückwirkend geändert oder fällt sie weg, fordert das Jobcenter den Sofortzuschlag nicht zurück.","Der Sofortzuschlag kann nicht gepfändet werden."],"begriffe":[{"wort":"Regelbedarfsstufe","erklaerung":"Die Stufe bestimmt, wie hoch der monatliche Regelbedarf einer Person ist. Sie hängt vom Alter und von der Lebenssituation ab."},{"wort":"Bildungs- und Teilhabeleistung","erklaerung":"Zusätzliche Leistungen für junge Menschen nach § 28 SGB II, etwa für Schulausflüge, Schulbedarf, Mittagessen oder Lernförderung."},{"wort":"abschließende Entscheidung","erklaerung":"Die endgültige Entscheidung des Jobcenters, nachdem es zunächst nur vorläufig über das Grundsicherungsgeld entschieden hatte."},{"wort":"pfänden","erklaerung":"Ein Gläubiger lässt Geld oder Ansprüche durch eine Behörde oder ein Gericht beschlagnahmen, um eine Schuld einzutreiben."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch ist der Sofortzuschlag für Kinder im Grundsicherungsgeld?","antwort":"Nach § 72 Absatz 1 SGB II beträgt er 25 Euro im Monat. Er kommt zusätzlich zum Grundsicherungsgeld."},{"frage":"Muss ich den Sofortzuschlag zurückzahlen, wenn das Jobcenter den Bescheid ändert?","antwort":"Wird die Bewilligung rückwirkend geändert oder fällt sie rückwirkend weg, fordert das Jobcenter den Sofortzuschlag nach § 72 Absatz 2 SGB II nicht zurück. Das gilt auch nach einer abschließenden Entscheidung nach § 41a Absatz 3 SGB II."},{"frage":"Gibt es den Sofortzuschlag, wenn mein Kind nur wegen des Kindergeldes kein Grundsicherungsgeld bekommt?","antwort":"Ja. Nach § 72 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gibt es den Sofortzuschlag auch dann, wenn dein Kind nur deshalb keinen Anspruch hat, weil sein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wurde."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 SGB II","warum":"Kindergeld als Einkommen des Kindes"},{"norm":"§ 28 SGB II","warum":"Leistungen für Bildung und Teilhabe"},{"norm":"§ 41a SGB II","warum":"Vorläufige und abschließende Entscheidung über das Grundsicherungsgeld"},{"norm":"§ 42 SGB II","warum":"Schutz vor Abtretung und Pfändung (Absatz 4)"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Familie bekommt Grundsicherungs-Geld.\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nIhr Kind bekommt dann jeden Monat 25 Euro extra.\nDieses Geld heißt Sofort-Zuschlag.\nDen Sofort-Zuschlag bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.\nManche Kinder bekommen nur Geld für Bildung und Teilhabe.\nZum Beispiel Geld für Schul-Ausflüge.\nAuch diese Kinder bekommen den Sofort-Zuschlag.\nManchmal ändert das Jobcenter später den Bescheid.\nDen Sofort-Zuschlag dürfen Sie trotzdem behalten.\nDer Sofort-Zuschlag ist vor Pfändung geschützt.\nPfändung heißt: Jemand holt sich Geld für eine Schuld."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"73","bezeichnung":"§ 73 SGB II","titel_amtlich":"Einmalzahlung für den Monat Juli 2022","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/73/","original":[{"nr":null,"text":"Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro."}],"erklaerung":{"nr":"73","titel_einfach":"200 Euro Einmalzahlung für Juli 2022","kurz":"Nach § 73 SGB II bekamen Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für Juli 2022 (heute Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) bei Regelbedarfsstufe 1 oder 2 einmalig 200 Euro wegen Corona.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wer für Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte – heute Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – und Regelbedarfsstufe 1 oder 2 hatte, bekam für diesen Monat einmalig 200 Euro. Das Geld glich Mehrkosten durch die COVID-19-Pandemie aus."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Regelbedarfsstufe","erklaerung":"Die Stufe bestimmt, wie hoch der monatliche Regelbedarf einer Person ist. Sie hängt zum Beispiel davon ab, ob jemand allein oder mit Partner lebt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 20 SGB II","warum":"Regelbedarf und Regelbedarfsstufen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"74","bezeichnung":"§ 74 SGB II","titel_amtlich":"Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/74/","original":[{"nr":"1","text":"Abweichend von § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 erhalten Leistungen nach diesem Buch auch Personen, die gemäß § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben und denen eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt worden ist. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und § 8 Absatz 2 sind nicht anzuwenden. Der Bewilligungszeitraum ist abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 auf längstens sechs Monate zu verkürzen."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 gilt auch für Personen, die gemäß § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben und denen daher eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt worden ist."},{"nr":"3","text":"Die Absätze 1 und 2 sind bei Personen, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 auf Grund eines Antrages auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt worden ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der erkennungsdienstlichen Behandlung die Speicherung der Daten nach § 3 Absatz 1 des AZR-Gesetzes erfolgt ist. Eine nicht durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes oder nach § 16 des Asylgesetzes ist in diesen Fällen durch die zuständige Behörde bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 nachzuholen."},{"nr":"4","text":"Das Erfordernis des Nachholens einer erkennungsdienstlichen Behandlung in Absatz 3 gilt nicht, soweit eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorgesehen ist."},{"nr":"5","text":"In der Zeit vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 31. August 2022 gilt der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch für Leistungsberechtigte nach § 18 des Asylbewerberleistungsgesetzes als gestellt. Die Leistungen nach diesem Buch sind gegenüber den Leistungen nach § 18 des Asylbewerberleistungsgesetzes vorrangig. Wenn die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsberechtigten nach § 18 des Asylbewerberleistungsgesetzes laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bewilligt haben, haben sie den Zeitpunkt der Aufnahme der laufenden Leistungsgewährung den für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden unverzüglich anzuzeigen. Der für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörde stehen Erstattungsansprüche nach Maßgabe des § 104 des Zehnten Buches zu."}],"erklaerung":{"nr":"74","titel_einfach":"Leistungen trotz Fiktionsbescheinigung bei Schutzantrag","kurz":"Nach § 74 SGB II können auch Menschen Leistungen bekommen, die eine Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG beantragt und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Ausschlüsse für Ausländerinnen und Ausländer in § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II gelten nicht für dich, wenn du\n- nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden bist,\n- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragt hast und\n- dafür eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes bekommen hast.\nDu kannst dann Leistungen wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen. Die Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II) gilt für dich nicht. Auch § 8 Absatz 2 SGB II – die Sonderregel zur Erwerbsfähigkeit von Ausländerinnen und Ausländern – gilt nicht. Der Bewilligungszeitraum ist auf höchstens 6 Monate zu verkürzen."},{"nr":"2","einfach":"Absatz 1 gilt auch, wenn die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt wurde."},{"nr":"3","einfach":"Wurde die Fiktionsbescheinigung nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 ausgestellt, reichte statt der erkennungsdienstlichen Behandlung die Speicherung der Daten nach § 3 Absatz 1 des AZR-Gesetzes. Die zuständige Behörde musste eine fehlende erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes oder § 16 des Asylgesetzes bis zum 31. Oktober 2022 nachholen."},{"nr":"4","einfach":"Nachgeholt werden musste die erkennungsdienstliche Behandlung nicht, soweit sie nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorgesehen ist."},{"nr":"5","einfach":"Vom 1. Juni bis 31. August 2022 galt der Antrag auf Leistungen für den Lebensunterhalt für Leistungsberechtigte nach § 18 des Asylbewerberleistungsgesetzes als gestellt. Die Leistungen nach dem SGB II gingen den Leistungen nach § 18 des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Die Jobcenter mussten der Behörde für das Asylbewerberleistungsgesetz unverzüglich mitteilen, ab wann sie laufend zahlten. Diese Behörde kann sich ihre Zahlungen nach § 104 SGB X erstatten lassen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Fiktionsbescheinigung","erklaerung":"Eine Bescheinigung der Ausländerbehörde: Bis über deinen Antrag entschieden ist, gilt dein Aufenthalt als erlaubt oder dein bisheriger Aufenthaltstitel gilt weiter."},{"wort":"erkennungsdienstliche Behandlung","erklaerung":"Die Behörde nimmt zum Beispiel Fingerabdrücke und ein Foto auf, um festzustellen, wer du bist."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer Leistungen bekommt und welche Ausländerinnen und Ausländer ausgenommen sind"},{"norm":"§ 8 SGB II","warum":"Erwerbsfähigkeit; Absatz 2 regelt sie für Ausländerinnen und Ausländer"},{"norm":"§ 41 SGB II","warum":"Bewilligungszeitraum, sonst in der Regel 1 Jahr"},{"norm":"§ 24 AufenthG","warum":"Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz"},{"norm":"§ 81 AufenthG","warum":"Fiktionsbescheinigung während des Antragsverfahrens"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"76","bezeichnung":"§ 76 SGB II","titel_amtlich":"Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/76/","original":[{"nr":"1","text":"Nimmt im Gebiet eines kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 mehr als eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung die Aufgaben nach diesem Buch wahr, kann insoweit abweichend von § 44b Absatz 1 Satz 1 mehr als eine gemeinsame Einrichtung gebildet werden."},{"nr":"2","text":"Bei Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform tritt der zuständige Träger oder die zuständige Organisationsform an die Stelle des bisherigen Trägers oder der bisherigen Organisationsform; dies gilt auch für laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Die Träger teilen sich alle Tatsachen mit, die zur Vorbereitung eines Wechsels der Organisationsform erforderlich sind. Sie sollen sich auch die zu diesem Zweck erforderlichen Sozialdaten in automatisierter und standardisierter Form übermitteln."}],"erklaerung":{"nr":"76","titel_einfach":"Übergang bei neuer Organisation der Jobcenter","kurz":"Nach § 76 SGB II tritt bei einem Wechsel des Trägers oder der Organisationsform eines Jobcenters der neue Träger an die Stelle des alten, auch in laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Haben im Gebiet eines kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II mehrere Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II in der bis 31. Dezember 2010 geltenden Fassung die Aufgaben erledigt, dürfen dort abweichend von § 44b Absatz 1 Satz 1 SGB II auch mehrere gemeinsame Einrichtungen gebildet werden."},{"nr":"2","einfach":"Wechselt der Träger oder die Organisationsform, tritt der neue zuständige Träger oder die neue Organisationsform an die Stelle des bisherigen. Das gilt auch für laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Die Träger teilen sich alle Tatsachen mit, die sie zur Vorbereitung eines Wechsels der Organisationsform brauchen. Die dafür nötigen Sozialdaten sollen sie sich automatisiert und in standardisierter Form übermitteln."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"gemeinsame Einrichtung","erklaerung":"Ein Jobcenter, das die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune gemeinsam betreiben."},{"wort":"Arbeitsgemeinschaft","erklaerung":"Die frühere Form dieser gemeinsamen Jobcenter bis Ende 2010."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 6 SGB II","warum":"Wer Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist"},{"norm":"§ 44b SGB II","warum":"Gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"79","bezeichnung":"§ 79 SGB II","titel_amtlich":"Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/79/","original":[{"nr":"1","text":"Hat ein nach § 40a zur Erstattung verpflichteter Sozialleistungsträger in der Zeit vom 31. Oktober 2012 bis zum 5. Juni 2014 in Unkenntnis des Bestehens der Erstattungspflicht bereits an die leistungsberechtigte Person geleistet, entfällt der Erstattungsanspruch."},{"nr":"2","text":"Eine spätere Zuweisung von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen, die nach § 44g Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erfolgt ist, gilt fort."}],"erklaerung":{"nr":"79","titel_einfach":"Altfälle bei Erstattung und Personalzuweisung","kurz":"Nach § 79 SGB II entfällt ein Erstattungsanspruch nach § 40a SGB II, wenn der andere Träger zwischen 31. Oktober 2012 und 5. Juni 2014 ohne Kenntnis der Erstattungspflicht schon an die Person gezahlt hatte.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Sozialleistungsträger, der nach § 40a SGB II dem Jobcenter etwas erstatten müsste, muss das nicht, wenn er zwischen dem 31. Oktober 2012 und dem 5. Juni 2014 schon an die leistungsberechtigte Person gezahlt hatte. Voraussetzung ist, dass er dabei nicht wusste, dass er erstatten muss."},{"nr":"2","einfach":"Wurden Beschäftigten nach § 44g Absatz 2 SGB II in der bis 31. Dezember 2014 geltenden Fassung später Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen, gilt diese Zuweisung weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Erstattungsanspruch","erklaerung":"Das Recht einer Behörde, sich von einer anderen Behörde Geld zurückzuholen, das sie an ihrer Stelle gezahlt hat."},{"wort":"Zuweisung von Tätigkeiten","erklaerung":"Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit oder der Kommune werden zur Arbeit im gemeinsamen Jobcenter eingesetzt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 40a SGB II","warum":"Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen andere Sozialleistungsträger"},{"norm":"§ 44g SGB II","warum":"Zuweisung von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"82","bezeichnung":"§ 82 SGB II","titel_amtlich":"Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/82/","original":[{"nr":null,"text":"Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, und für Maßnahmen der Assistierten Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnen, gelten § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung in Verbindung mit § 450 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches."}],"erklaerung":{"nr":"82","titel_einfach":"Altes Recht für frühere Ausbildungshilfen","kurz":"Nach § 82 SGB II gilt für ältere Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Assistierten Ausbildung weiter das bis 28. Mai 2020 geltende Recht.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Für diese Maßnahmen gilt weiter § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in der bis 28. Mai 2020 geltenden Fassung, zusammen mit § 450 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGB III:\n- ausbildungsbegleitende Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021 enden; im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 SGB III in der bis 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022,\n- Assistierte Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"ausbildungsbegleitende Hilfen","erklaerung":"Unterstützung während einer Berufsausbildung, zum Beispiel Nachhilfe in der Berufsschule."},{"wort":"Assistierte Ausbildung","erklaerung":"Begleitung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Ausbildung."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 16 SGB II","warum":"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die das Jobcenter erbringen kann"},{"norm":"§ 450 SGB III","warum":"Übergangsregel des Arbeitsförderungsrechts für diese Maßnahmen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"83","bezeichnung":"§ 83 SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/83/","original":[{"nr":"1","text":"§ 21 Absatz 4 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ist für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, bei denen bereits bis zu diesem Zeitpunkt Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht wurde und deswegen ein Mehrbedarf anzuerkennen war, ab dem 1. Januar 2020 für die Dauer der Maßnahme weiter anzuwenden, sofern der zugrundeliegende Maßnahmenbescheid noch wirksam ist. Der Mehrbedarf kann auch nach Beendigung der Maßnahme während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, anerkannt werden."},{"nr":"2","text":"§ 23 Nummer 2 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ist für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, bei denen bereits bis zu diesem Zeitpunkt Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wurde und deswegen ein Mehrbedarf anzuerkennen war, ab dem 1. Januar 2020 für die Dauer der Maßnahme weiter anzuwenden, sofern der zugrundeliegende Maßnahmenbescheid noch wirksam ist. Der Mehrbedarf kann auch nach Beendigung der Maßnahme während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, anerkannt werden."}],"erklaerung":{"nr":"83","titel_einfach":"Alter Mehrbedarf bei Eingliederungshilfe läuft weiter","kurz":"Nach § 83 SGB II bekommen Menschen mit Behinderungen, die schon vor 2020 wegen Eingliederungshilfe einen Mehrbedarf hatten, ihn für die Dauer der Maßnahme nach altem Recht weiter.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bist erwerbsfähig und hast eine Behinderung. Hast du schon bis 31. Dezember 2019 Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII bekommen und deshalb einen Mehrbedarf, gilt § 21 Absatz 4 Satz 1 SGB II in der bis 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ab 1. Januar 2020 für die Dauer der Maßnahme weiter. Voraussetzung ist, dass der Bescheid über die Maßnahme noch wirksam ist. Nach dem Ende der Maßnahme kann der Mehrbedarf noch für eine angemessene Übergangszeit anerkannt werden, vor allem für eine Einarbeitungszeit."},{"nr":"2","einfach":"Für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen gilt eine entsprechende Regel. Haben sie schon bis 31. Dezember 2019 Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB XII bekommen und deshalb einen Mehrbedarf, gilt § 23 Nr. 2 SGB II in der bis 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ab 1. Januar 2020 für die Dauer der Maßnahme weiter. Voraussetzung ist, dass der Bescheid über die Maßnahme noch wirksam ist. Auch hier kann der Mehrbedarf nach dem Ende der Maßnahme für eine angemessene Übergangszeit anerkannt werden, vor allem für eine Einarbeitungszeit."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Mehrbedarf","erklaerung":"Ein zusätzlicher Betrag zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen."},{"wort":"Eingliederungshilfe","erklaerung":"Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, damit sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, etwa in Schule oder Ausbildung."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 21 SGB II","warum":"Mehrbedarfe beim Grundsicherungsgeld"},{"norm":"§ 23 SGB II","warum":"Besonderheiten für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"85","bezeichnung":"§ 85 SGB II","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/85/","original":[{"nr":null,"text":"Abweichend von § 12a Satz 1 sind Leistungsberechtigte für am 31. Dezember 2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen."}],"erklaerung":{"nr":"85","titel_einfach":"Keine Pflicht zum Wohngeld-Antrag Anfang 2023","kurz":"Nach § 85 SGB II mussten Leistungsberechtigte für Bewilligungszeiträume, die am 31. Dezember 2022 liefen oder bis 30. Juni 2023 begannen, kein Wohngeld vorrangig in Anspruch nehmen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Normalerweise musst du nach § 12a Satz 1 SGB II vorrangige Sozialleistungen anderer Stellen beantragen, wenn das nötig ist, um deine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Ausnahmen davon nennt § 12a Satz 2 SGB II. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz musstest du aber nicht in Anspruch nehmen, wenn dein Bewilligungszeitraum am 31. Dezember 2022 lief oder zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2023 begann."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den das Jobcenter die Leistungen mit einem Bescheid bewilligt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 12a SGB II","warum":"Pflicht, vorrangige Leistungen anderer Stellen zu beantragen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"86","bezeichnung":"§ 86 SGB II","titel_amtlich":"Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024","url":"https://gesetze-einfach.de/sgb-2/86/","original":[{"nr":null,"text":"§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben."}],"erklaerung":{"nr":"86","titel_einfach":"Aufhebung der Regeln bei verweigerter Arbeitsaufnahme","kurz":"Nach § 86 SGB II werden § 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 SGB II mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben; sie regeln den Wegfall des Regelbedarfs, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 SGB II werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben. § 31a Absatz 7 regelt: Wer eine zumutbare Arbeit willentlich nicht aufnimmt, obwohl das tatsächlich und unmittelbar möglich ist, verliert den Anspruch in Höhe des Regelbedarfs. § 31b Absatz 3 regelt, wie lange das dauert. Der Gesetzestext, auf dem diese Erklärung beruht, enthält beide Absätze trotzdem noch. Ob und in welcher Fassung sie heute gelten, lässt sich aus § 86 allein nicht klären."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"aufheben","erklaerung":"Eine Vorschrift gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 31a SGB II","warum":"Folgen von Pflichtverletzungen; Absatz 7 betrifft die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen"},{"norm":"§ 31b SGB II","warum":"Beginn und Dauer der Minderung; Absatz 3 betrifft die Fälle von § 31a Absatz 7"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"unsicher","datum":"2026-10-07"}}]},{"gesetz":{"kuerzel":"WoGG","name":"Wohngeldgesetz","slug":"wogg","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2026-04-16"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 WoGG","titel_amtlich":"Zweck des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/1/","original":[{"nr":"1","text":"Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens."},{"nr":"2","text":"Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Wofür es Wohngeld gibt: Mietzuschuss und Lastenzuschuss","kurz":"Nach § 1 WoGG soll Wohngeld angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell sichern; es gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wohngeld soll finanziell absichern, dass du angemessen und passend für deine Familie wohnen kannst."},{"nr":"2","einfach":"Wohngeld ist ein Zuschuss für den Wohnraum, den du selbst nutzt. Es gibt 2 Formen:\n- Für eine Mietwohnung ist es ein Zuschuss zur Miete. Er heißt Mietzuschuss.\n- Für deine eigene Wohnung oder dein eigenes Haus ist es ein Zuschuss zur Belastung. Er heißt Lastenzuschuss."}],"beispiel":{"titel":"Miete oder Eigentum","text":"Murat wohnt in Bochum zur Miete. Für ihn kommt Wohngeld als Mietzuschuss in Frage. Seine Schwester Elif wohnt in ihrer eigenen Eigentumswohnung und zahlt dafür einen Kredit ab. Für sie kommt Wohngeld als Lastenzuschuss in Frage. Ob die beiden tatsächlich Wohngeld bekommen und wie viel, regeln andere Vorschriften des Wohngeldgesetzes."},"wichtig":["Wohngeld gibt es nur für Wohnraum, den du selbst nutzt."],"begriffe":[{"wort":"Mietzuschuss","erklaerung":"Wohngeld für Menschen, die zur Miete wohnen."},{"wort":"Lastenzuschuss","erklaerung":"Wohngeld für Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung wohnen und dafür Kosten tragen."},{"wort":"Belastung","erklaerung":"Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits und laufende Kosten (genauer in § 10 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es Wohngeld auch für Eigentümer?","antwort":"Ja. Nach § 1 Absatz 2 WoGG gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss für Wohnraum, den du selbst nutzt. Wer zur Miete wohnt, bekommt es als Mietzuschuss."},{"frage":"Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?","antwort":"Der Mietzuschuss ist ein Zuschuss zur Miete, der Lastenzuschuss ein Zuschuss zur Belastung für selbst genutztes Eigentum (§ 1 Absatz 2 WoGG). Beides sind Formen des Wohngeldes."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen kann"},{"norm":"§ 9 WoGG","warum":"Was beim Wohngeld als Miete zählt"},{"norm":"§ 10 WoGG","warum":"Was beim Wohngeld als Belastung zählt"}],"praxis":null,"leicht":"Wohn-Geld ist Geld vom Staat.\nEs hilft Ihnen bei den Kosten für Ihre Wohnung.\nSie müssen selbst in der Wohnung wohnen.\nEs gibt 2 Arten von Wohn-Geld.\nSie wohnen zur Miete?\nDann gibt es einen Miet-Zuschuss.\nZuschuss heißt: Sie bekommen Geld dazu.\nSie wohnen in Ihrem eigenen Haus?\nOder in Ihrer eigenen Wohnung?\nDann gibt es einen Lasten-Zuschuss.\nLasten sind zum Beispiel Kosten für einen Kredit.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 WoGG","titel_amtlich":"Wohnraum","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/2/","original":[{"nr":null,"text":"Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Was beim Wohngeld als Wohnraum zählt","kurz":"Nach § 2 WoGG sind Wohnraum nur Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wohnraum im Sinne des Wohngeldes sind Räume, die 2 Bedingungen erfüllen:\n- Der Verfügungsberechtigte hat sie zum Wohnen bestimmt.\n- Sie sind nach ihrer Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet."}],"beispiel":null,"wichtig":["Es reicht nicht, dass Räume zum Wohnen bestimmt sind – sie müssen sich nach Bauweise und Ausstattung auch tatsächlich zum Wohnen eignen."],"begriffe":[{"wort":"Verfügungsberechtigter","erklaerung":"Die Person, die über die Räume bestimmen darf – meist der Eigentümer oder der Vermieter."},{"wort":"bauliche Anlage und Ausstattung","erklaerung":"Wie die Räume gebaut und eingerichtet sind."}],"fragen":[{"frage":"Welche Räume zählen beim Wohngeld als Wohnraum?","antwort":"Nach § 2 WoGG Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind. Welche Räume im Einzelfall geeignet sind, sagt die Vorschrift nicht genauer."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 WoGG","warum":"Wohngeld gibt es für selbst genutzten Wohnraum"},{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer für seinen Wohnraum Wohngeld bekommen kann"}],"praxis":null,"leicht":"Wohn-Geld gibt es nur für Wohn-Raum.\nWohn-Raum sind Räume zum Wohnen.\nDer Vermieter oder Eigentümer muss die Räume zum Wohnen bestimmt haben.\nDie Räume müssen sich auch wirklich zum Wohnen eignen.\nDas hängt davon ab, wie die Räume gebaut sind.\nUnd wie die Räume eingerichtet sind."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 WoGG","titel_amtlich":"Wohngeldberechtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/3/","original":[{"nr":"1","text":"Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind\n\n1. die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis (zur mietähnlichen Nutzung berechtigte Person), insbesondere die Person, die ein mietähnliches Dauerwohnrecht hat,\n2. die Person, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat, bewohnt, und\n3. die Person, die in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder nicht nur vorübergehend aufgenommen ist."},{"nr":"2","text":"Wohngeldberechtigte Person ist für den Lastenzuschuss jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat. Ihr gleichgestellt sind\n\n1. die erbbauberechtigte Person,\n2. die Person, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehat, und\n3. die Person, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs hat.\nDie Sätze 1 und 2 gelten nicht im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2."},{"nr":"3","text":"Erfüllen mehrere Personen für denselben Wohnraum die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 und sind sie zugleich Haushaltsmitglieder (§ 5), ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt. In diesem Fall bestimmen diese Personen die wohngeldberechtigte Person."},{"nr":"4","text":"Wohngeldberechtigt ist nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 auch, wer zwar nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen ist, aber mit mindestens einem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied (§ 6) Wohnraum gemeinsam bewohnt."},{"nr":"5","text":"Ausländer im Sinne des § 2 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (ausländische Personen) sind nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 nur wohngeldberechtigt, wenn sie sich im Bundesgebiet tatsächlich aufhalten und\n\n1. ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU haben,\n2. einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz haben,\n3. ein Recht auf Aufenthalt nach einem völkerrechtlichen Abkommen haben,\n4. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz haben,\n5. die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet haben oder\n6. auf Grund einer Rechtsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.\nNicht wohngeldberechtigt sind ausländische Personen, die durch eine völkerrechtliche Vereinbarung von der Anwendung deutscher Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit befreit sind. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes, aufgrund einer Chancenkarte nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e des Aufenthaltsgesetzes oder zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst nach § 19e des Aufenthaltsgesetzes sind."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"Wer Wohngeld beantragen kann","kurz":"Nach § 3 WoGG kann Mietzuschuss bekommen, wer Wohnraum gemietet hat und selbst nutzt, Lastenzuschuss, wem selbst genutzter Wohnraum gehört; erfüllen das mehrere Haushaltsmitglieder (etwa Paare), ist nur eine berechtigt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für den Mietzuschuss bist du wohngeldberechtigt, wenn du Wohnraum gemietet hast und ihn selbst nutzt. Gleichgestellt sind:\n1. Personen, die Wohnraum in einem ähnlichen Verhältnis wie einer Miete nutzen dürfen, vor allem mit einem mietähnlichen Dauerwohnrecht,\n2. Personen, die in ihrem eigenen Haus wohnen, wenn das Haus mehr als 2 Wohnungen hat,\n3. Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Landesgesetze aufgenommen sind."},{"nr":"2","einfach":"Für den Lastenzuschuss bist du wohngeldberechtigt, wenn dir der Wohnraum gehört, den du selbst nutzt. Gleichgestellt sind Personen,\n1. die ein Erbbaurecht haben,\n2. die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch haben,\n3. die einen Anspruch darauf haben, dass ihnen Eigentum, ein Erbbaurecht, ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch eingeräumt oder übertragen wird.\nDas gilt nicht, wenn du in deinem eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen wohnst. Dann bekommst du keinen Lastenzuschuss, sondern bist für den Mietzuschuss berechtigt (Absatz 1 Satz 2 Nr. 2)."},{"nr":"3","einfach":"Erfüllen mehrere Personen für dieselbe Wohnung die Voraussetzungen von Absatz 1 oder 2 und sind sie Haushaltsmitglieder (§ 5 WoGG), ist nur eine von ihnen wohngeldberechtigt. Wer das ist, bestimmen diese Personen selbst. Haushaltsmitglieder sind nach § 5 WoGG vor allem Ehe- und Lebenspartner, Paare, die füreinander einstehen, und nahe Verwandte – nicht bloße Mitbewohner einer Wohngemeinschaft."},{"nr":"4","einfach":"Auch wer selbst nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen ist, kann nach den Absätzen 1 bis 3 wohngeldberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass er mit mindestens einem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied (§ 6 WoGG) zusammenwohnt."},{"nr":"5","einfach":"Ausländische Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind nach den Absätzen 1 bis 4 nur wohngeldberechtigt, wenn sie sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und\n1. ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU haben,\n2. einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz haben,\n3. ein Recht auf Aufenthalt nach einem völkerrechtlichen Abkommen haben,\n4. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz haben,\n5. die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer haben oder\n6. durch eine Rechtsverordnung von der Pflicht befreit sind, einen Aufenthaltstitel zu haben.\nKein Wohngeld bekommen ausländische Personen, die durch eine völkerrechtliche Vereinbarung von deutschen Vorschriften zur sozialen Sicherheit befreit sind. In der Regel kein Wohngeld bekommen Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Suche nach einem Ausbildungsplatz (§ 17 Absatz 1 AufenthG), zur Arbeitsplatzsuche nach einem Aufenthalt in Deutschland (§ 20 AufenthG), mit einer Chancenkarte (§ 20a AufenthG), für ein studienbezogenes Praktikum (§ 16e AufenthG) oder für den Europäischen Freiwilligendienst (§ 19e AufenthG)."}],"beispiel":{"titel":"Ehepaar mietet gemeinsam","text":"Ali und Jana sind verheiratet und haben ihre Wohnung in Leipzig gemeinsam gemietet. Beide wohnen dort und erfüllen damit die Voraussetzungen für den Mietzuschuss. Nach § 3 Absatz 3 WoGG ist aber nur einer von ihnen wohngeldberechtigt, weil beide zum selben Haushalt gehören. Die beiden entscheiden selbst: Jana stellt den Antrag."},"wichtig":["Sind mehrere Berechtigte Haushaltsmitglieder, etwa Ehe- oder Lebenspartner, ist nur eine Person wohngeldberechtigt – ihr bestimmt selbst, wer.","Wer im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen wohnt, bekommt keinen Lastenzuschuss, sondern ist für den Mietzuschuss berechtigt.","Ausländische Personen müssen sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und einen der in Absatz 5 genannten Aufenthaltsstatus haben."],"begriffe":[{"wort":"wohngeldberechtigte Person","erklaerung":"Die Person im Haushalt, die das Wohngeld beantragen und bekommen kann."},{"wort":"Erbbaurecht","erklaerung":"Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Haus zu haben."},{"wort":"Nießbrauch","erklaerung":"Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen, etwa ein Haus selbst zu bewohnen."},{"wort":"Wohnungsrecht","erklaerung":"Das im Grundbuch eingetragene Recht, in einer Wohnung in einem fremden Haus zu wohnen."},{"wort":"Duldung","erklaerung":"Eine Bescheinigung, dass eine ausreisepflichtige Person vorübergehend nicht abgeschoben wird."}],"fragen":[{"frage":"Wer hat Anspruch auf Wohngeld?","antwort":"§ 3 WoGG regelt, wer wohngeldberechtigt sein kann: beim Mietzuschuss, wer Wohnraum gemietet hat und selbst nutzt, beim Lastenzuschuss, wem der selbst genutzte Wohnraum gehört. Ob du tatsächlich Wohngeld bekommst, hängt zusätzlich von weiteren Vorschriften des Wohngeldgesetzes ab."},{"frage":"Bekomme ich Wohngeld, wenn ich im Heim lebe?","antwort":"Wer nicht nur vorübergehend in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Landesgesetze aufgenommen ist, ist nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG einem Mieter gleichgestellt. Du kannst also für den Mietzuschuss wohngeldberechtigt sein."},{"frage":"Können wir als Paar zwei Wohngeldanträge stellen?","antwort":"Nein. Gehört ihr zum selben Haushalt und erfüllt ihr beide die Voraussetzungen für dieselbe Wohnung, ist nach § 3 Absatz 3 WoGG nur eine Person wohngeldberechtigt. Wer das ist, bestimmt ihr selbst."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 WoGG","warum":"Wer zum Haushalt gehört"},{"norm":"§ 6 WoGG","warum":"Welche Haushaltsmitglieder bei der Berechnung zählen"},{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist, etwa beim Bezug von Grundsicherungsgeld"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wie lange der Ausschluss dauert"},{"norm":"§ 2 AufenthG","warum":"Wer als Ausländer gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wohnen zur Miete?\nDann können Sie Wohn-Geld beantragen.\nSie müssen selbst in der Wohnung wohnen.\nDieses Wohn-Geld heißt Miet-Zuschuss.\nIhnen gehört die Wohnung oder das Haus?\nDann können Sie auch Wohn-Geld beantragen.\nDieses Wohn-Geld heißt Lasten-Zuschuss.\nEs gibt Ausnahmen.\nAuch Menschen in einem Heim können Wohn-Geld beantragen.\nSie wohnen mit Ihrer Familie oder Ihrem Partner zusammen?\nDann darf nur eine Person von Ihnen das Wohn-Geld beantragen.\nSie bestimmen selbst, wer das ist.\nFür Menschen aus anderen Ländern gelten besondere Regeln.\nSie müssen sich in Deutschland aufhalten.\nUnd sie brauchen zum Beispiel einen Aufenthalts-Titel.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["kurz, Abs. 3, wichtig und leicht: „mehrere im Haushalt“ bzw. „mit anderen Menschen in einem Haushalt“ ließ WG-Bewohner annehmen, nur einer von ihnen dürfe Wohngeld beantragen. Abs. 3 gilt nur für Haushaltsmitglieder im Sinne von § 5 WoGG (Partner, Verwandte), nicht für bloße Mitbewohner – präzisiert.","Abs. 1, 2, 4, 5 und Beispiel (Ehepaar → ein Antrag) geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 WoGG","titel_amtlich":"Berechnungsgrößen des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/4/","original":[{"nr":null,"text":"Das Wohngeld richtet sich nach\n\n1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),\n2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und\n3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)\nund ist nach § 19 zu berechnen."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt","kurz":"Nach § 4 WoGG hängt das Wohngeld von 3 Größen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wie hoch dein Wohngeld ist, hängt von 3 Dingen ab:\n1. wie viele Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden (§§ 5 bis 8 WoGG),\n2. welche Miete oder Belastung berücksichtigt wird (§§ 9 bis 12 WoGG) und\n3. wie hoch das Gesamteinkommen ist (§§ 13 bis 18 WoGG).\nBerechnet wird das Wohngeld nach § 19 WoGG."}],"beispiel":{"titel":"Was die Behörde für die Berechnung braucht","text":"Familie Novak aus Erfurt beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde braucht dafür 3 Angaben: wie viele Haushaltsmitglieder zählen, welche Miete zählt und wie hoch das Gesamteinkommen der Familie ist. Mit diesen 3 Werten berechnet sie das Wohngeld nach § 19 WoGG."},"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Belastung","erklaerung":"Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits (genauer in § 10 WoGG)."},{"wort":"Gesamteinkommen","erklaerung":"Die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Beträge (§ 13 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?","antwort":"Nach § 4 WoGG von 3 Größen: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen."},{"frage":"Wie wird Wohngeld berechnet?","antwort":"§ 4 WoGG nennt die 3 Größen, die in die Berechnung einfließen. Die eigentliche Berechnung steht in § 19 WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 WoGG","warum":"Wer zum Haushalt gehört"},{"norm":"§ 9 WoGG","warum":"Was als Miete zählt"},{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Wie das Gesamteinkommen ermittelt wird"},{"norm":"§ 19 WoGG","warum":"Wie das Wohngeld berechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen Wohn-Geld beantragen.\nWie viel Wohn-Geld bekommen Sie?\nDas hängt von 3 Dingen ab.\nErstens: Wie viele Menschen gehören zu Ihrem Haushalt?\nZweitens: Wie hoch ist Ihre Miete?\nBei einer eigenen Wohnung zählen die Kosten dafür.\nDrittens: Wie hoch ist das Einkommen von Ihrem Haushalt?\nMit diesen 3 Angaben rechnet die Behörde.\nDann weiß sie, wie viel Wohn-Geld Sie bekommen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 WoGG","titel_amtlich":"Haushaltsmitglieder","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/5/","original":[{"nr":"1","text":"Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer\n\n1. als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,\n2. als Lebenspartner oder Lebenspartnerin eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,\n3. mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,\n4. mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist,\n5. ohne Rücksicht auf das Alter Pflegekind eines Haushaltsmitgliedes ist,\n6. Pflegemutter oder Pflegevater eines Haushaltsmitgliedes ist\nund mit der wohngeldberechtigten Person den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnt, wenn dieser Wohnraum der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist."},{"nr":"2","text":"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn mindestens eine der Voraussetzungen nach den Nummern 1 bis 4 des § 7 Abs. 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt ist."},{"nr":"3","text":"Ausländische Personen sind nur Haushaltsmitglieder nach Absatz 1 Satz 2, wenn sie die Voraussetzungen der Wohngeldberechtigung nach § 3 Abs. 5 erfüllen."},{"nr":"4","text":"Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind. Betreuen die Eltern mindestens zwei dieser Kinder nicht in einem Verhältnis nach Satz 1 oder 2, ist bei dem Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil nur das jüngste dieser Kinder Haushaltsmitglied. Für Pflegekinder und Pflegeeltern gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Wer beim Wohngeld zum Haushalt gehört","kurz":"Nach § 5 WoGG gehören zum Haushalt die wohngeldberechtigte Person und eng verbundene Menschen wie Partner, bestimmte Verwandte und Pflegekinder, wenn sie dort mit ihr wohnen und leben.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Eltern","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bist als wohngeldberechtigte Person Haushaltsmitglied, wenn die Wohnung, für die du Wohngeld beantragst, der Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer\n1. als Ehegatte eines Haushaltsmitglieds nicht dauernd getrennt von ihm lebt,\n2. als Lebenspartner oder Lebenspartnerin eines Haushaltsmitglieds nicht dauernd getrennt von ihm lebt,\n3. mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass man bei vernünftiger Betrachtung annehmen muss: Beide wollen Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen,\n4. mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder in der Seitenlinie im 2. oder 3. Grad verwandt oder verschwägert ist,\n5. Pflegekind eines Haushaltsmitglieds ist, egal wie alt,\n6. Pflegemutter oder Pflegevater eines Haushaltsmitglieds ist.\nDazu muss diese Person mit dir in der Wohnung wohnen, für die Wohngeld beantragt wird. Und die Wohnung muss auch für sie der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen sein."},{"nr":"2","einfach":"Den Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Absatz 1 Nr. 3), vermutet das Gesetz in bestimmten Fällen. Das ist so, wenn mindestens einer der Fälle aus § 7 Absatz 3a Nr. 1 bis 4 SGB II vorliegt. Danach wird es vermutet, wenn Partner\n1. länger als 1 Jahr zusammenleben,\n2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,\n3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder\n4. über Einkommen oder Vermögen des anderen verfügen dürfen."},{"nr":"3","einfach":"Ausländische Personen sind nur dann Haushaltsmitglieder nach Absatz 1 Satz 2, wenn sie die Voraussetzungen für die Wohngeldberechtigung nach § 3 Absatz 5 WoGG erfüllen."},{"nr":"4","einfach":"Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und betreuen sie ein Kind oder mehrere Kinder zu ungefähr gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Das gilt auch, wenn der kleinere Betreuungsanteil je Kind mindestens 1 Drittel beträgt. Ist bei mindestens 2 dieser Kinder der kleinere Betreuungsanteil geringer als 1 Drittel, ist beim Elternteil mit dem kleineren Anteil nur das jüngste dieser Kinder Haushaltsmitglied. Für Pflegekinder und Pflegeeltern gelten diese Regeln entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Kind im Wechselmodell","text":"Anna und Tom leben seit 2 Jahren getrennt in eigenen Wohnungen in Köln. Ihr Sohn Ben ist abwechselnd eine Woche bei Anna und eine Woche bei Tom. Beide beantragen Wohngeld. Weil sie Ben zu gleichen Teilen betreuen, ist er nach § 5 Absatz 4 WoGG bei Anna und bei Tom Haushaltsmitglied."},"wichtig":["Ein Familienmitglied gehört nur dann zum Haushalt, wenn es mit dir in der Wohnung wohnt und die Wohnung auch sein Lebensmittelpunkt ist.","Bei dauerhaft getrennten Eltern ist ein Kind bei beiden Haushaltsmitglied, wenn der kleinere Betreuungsanteil mindestens 1 Drittel beträgt.","Lebt ihr als Paar länger als 1 Jahr zusammen, wird vermutet, dass ihr füreinander einsteht (§ 5 Absatz 2 WoGG mit § 7 Absatz 3a SGB II)."],"begriffe":[{"wort":"Mittelpunkt der Lebensbeziehungen","erklaerung":"Der Ort, an dem sich dein Leben hauptsächlich abspielt."},{"wort":"in gerader Linie verwandt","erklaerung":"Personen, die voneinander abstammen, etwa Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel."},{"wort":"Seitenlinie im 2. oder 3. Grad","erklaerung":"Verwandte, die nicht voneinander abstammen: Geschwister (2. Grad) sowie Onkel, Tanten, Nichten und Neffen (3. Grad)."},{"wort":"verschwägert","erklaerung":"Mit den Verwandten deines Ehe- oder Lebenspartners bist du verschwägert, zum Beispiel mit deinen Schwiegereltern."},{"wort":"vermuten","erklaerung":"Das Gesetz geht davon aus, dass etwas zutrifft, solange nichts anderes nachgewiesen ist."}],"fragen":[{"frage":"Wer zählt beim Wohngeld zum Haushalt?","antwort":"Nach § 5 WoGG du selbst als wohngeldberechtigte Person sowie zum Beispiel dein Ehe- oder Lebenspartner, ein Partner, mit dem du füreinander einstehst, bestimmte Verwandte und Verschwägerte, Pflegekinder und Pflegeeltern. Sie müssen mit dir in der Wohnung wohnen, und die Wohnung muss auch ihr Lebensmittelpunkt sein."},{"frage":"Zählt mein Kind beim Wohngeld bei beiden Eltern, wenn wir getrennt leben?","antwort":"Ja, wenn ihr auf Dauer getrennt lebt und euer Kind zu ungefähr gleichen Teilen betreut oder der kleinere Anteil mindestens 1 Drittel beträgt (§ 5 Absatz 4 WoGG). Ist bei mindestens 2 Kindern der kleinere Anteil geringer, zählt beim Elternteil mit dem kleineren Anteil nur das jüngste dieser Kinder."},{"frage":"Gehört mein Mitbewohner beim Wohngeld zum Haushalt?","antwort":"Nur, wenn er zu einer der Gruppen in § 5 Absatz 1 WoGG gehört, zum Beispiel als Partner, mit dem du füreinander einstehst, oder als Verwandter. Ein Mitbewohner ohne eine solche Beziehung ist kein Haushaltsmitglied."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer wohngeldberechtigt ist, auch Regeln für ausländische Personen (Absatz 5)"},{"norm":"§ 6 WoGG","warum":"Welche Haushaltsmitglieder bei der Berechnung zählen"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Absatz 3a nennt die Fälle, in denen der Wille zum Füreinander-Einstehen vermutet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen Wohn-Geld beantragen.\nDann ist eine Frage wichtig:\nWer gehört zu Ihrem Haushalt?\nSie gehören selbst dazu.\nAuch Ihr Ehe-Partner gehört dazu.\nAuch Ihre Kinder und andere nahe Verwandte können dazu gehören.\nAuch Pflege-Kinder und Pflege-Eltern können dazu gehören.\nDiese Menschen müssen mit Ihnen in der Wohnung leben.\nDie Wohnung muss ihr Zuhause sein.\nEin Mitbewohner ohne enge Beziehung gehört nicht dazu.\nSie leben getrennt vom anderen Eltern-Teil?\nUnd Ihr Kind lebt bei Ihnen beiden?\nDann kann Ihr Kind bei beiden Eltern zum Haushalt gehören.\nDafür muss jeder mindestens ein Drittel der Betreuung übernehmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 WoGG","titel_amtlich":"Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/6/","original":[{"nr":"1","text":"Bei der Berechnung des Wohngeldes sind vorbehaltlich des Absatzes 2 und der §§ 7 und 8 sämtliche Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen (zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder)."},{"nr":"2","text":"Stirbt ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, ist dies für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Sterbemonat ohne Einfluss auf die bisher maßgebende Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Satz 1 ist nicht mehr anzuwenden, wenn nach dem Todesfall\n\n1. die Wohnung aufgegeben wird,\n2. die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sich mindestens auf den Stand vor dem Todesfall erhöht oder\n3. der auf den Verstorbenen entfallende Anteil der Kosten der Unterkunft in einer Leistung nach § 7 Abs. 1 mindestens teilweise berücksichtigt wird."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"Welche Haushaltsmitglieder beim Wohngeld zählen","kurz":"Nach § 6 WoGG zählen bei der Wohngeldberechnung grundsätzlich alle Haushaltsmitglieder; stirbt eines, bleibt die Personenzahl für 12 Monate nach dem Sterbemonat gleich.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bei der Berechnung des Wohngeldes zählen alle Haushaltsmitglieder. Sie heißen dann zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Ausnahmen regeln Absatz 2 sowie § 7 und § 8 WoGG, die den Ausschluss vom Wohngeld betreffen."},{"nr":"2","einfach":"Stirbt ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, ändert das für 12 Monate nach dem Sterbemonat nichts an der bisherigen Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Das gilt nicht mehr, wenn nach dem Todesfall\n1. die Wohnung aufgegeben wird,\n2. die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder wieder mindestens so hoch ist wie vor dem Todesfall oder\n3. der Anteil des Verstorbenen an den Kosten der Unterkunft zumindest teilweise in einer Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG berücksichtigt wird, zum Beispiel im Grundsicherungsgeld."}],"beispiel":{"titel":"Nach dem Tod des Ehemanns","text":"Frau Krüger aus Bremen bekommt Wohngeld für sich und ihren Mann. Ihr Mann stirbt im März 2026. Nach § 6 Absatz 2 WoGG zählen bei der Wohngeldberechnung für die 12 Monate nach dem Sterbemonat, also von April 2026 bis März 2027, weiter 2 Haushaltsmitglieder. Gibt Frau Krüger in dieser Zeit die Wohnung auf, gilt das nicht mehr."},"wichtig":["Nach dem Tod eines Haushaltsmitglieds bleibt die Personenzahl für 12 Monate nach dem Sterbemonat unverändert – es sei denn, eine der Ausnahmen in Absatz 2 Satz 2 tritt ein."],"begriffe":[{"wort":"zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder","erklaerung":"Die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Wohngeldes mitgezählt werden."},{"wort":"Kosten der Unterkunft","erklaerung":"Die Kosten für die Wohnung, zum Beispiel die Miete."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert mit dem Wohngeld, wenn mein Partner stirbt?","antwort":"Nach § 6 Absatz 2 WoGG bleibt die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder für 12 Monate nach dem Sterbemonat gleich. Das endet früher, wenn du zum Beispiel die Wohnung aufgibst. Ob sich das Wohngeld aus anderen Gründen ändert, etwa wegen des Einkommens, regelt § 6 WoGG nicht."},{"frage":"Zählen alle Haushaltsmitglieder beim Wohngeld?","antwort":"Grundsätzlich ja. Nach § 6 Absatz 1 WoGG zählen alle Haushaltsmitglieder, außer sie sind nach § 7 oder § 8 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 WoGG","warum":"Wer Haushaltsmitglied ist"},{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wie lange der Ausschluss dauert"}],"praxis":null,"leicht":"Beim Wohn-Geld zählen alle Menschen in Ihrem Haushalt.\nEs gibt Ausnahmen.\nManche Menschen bekommen schon andere Hilfe vom Staat.\nDann zählen sie manchmal nicht mit.\nEin Mensch aus Ihrem Haushalt stirbt?\nDann zählt er trotzdem noch 12 Monate lang mit.\nDie 12 Monate beginnen nach dem Monat, in dem er gestorben ist.\nIn manchen Fällen endet das früher.\nZum Beispiel: Sie ziehen aus der Wohnung aus."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 WoGG","titel_amtlich":"Ausschluss vom Wohngeld","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/7/","original":[{"nr":"1","text":"Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von\n\n1. Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,\n2. Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die als Zuschuss erbracht werden,\n3. (weggefallen)\n4. Verletztengeld in Höhe des Betrages des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nach § 47 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,\n5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,\n6. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,\n7.\n\na) Leistungen zum Lebensunterhalt oder\nb) anderen Leistungen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,\nnach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,\n8. Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder\n9. Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Personen gehören, die diese Leistungen empfangen,\nwenn bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen). Der Ausschluss besteht im Fall des Satzes 1 Nummer 4, wenn bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Der Ausschluss besteht nicht, wenn\n\n1. die Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 ausschließlich als Darlehen gewährt werden oder\n2. durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder des § 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt werden kann und\n\na) die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 7 während der Dauer des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung von Grund und Höhe dieser Leistungen noch nicht erbracht worden sind oder\nb) der zuständige Träger eine der in Satz 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach § 104 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch erbringt."},{"nr":"2","text":"Ausgeschlossen sind auch Haushaltsmitglieder, die keine Empfänger der in Absatz 1 Satz 1 genannten Leistungen sind und\n\n1. die in § 7 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des Übergangs- oder Verletztengeldes nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannt und deren Einkommen und Vermögen bei der Ermittlung der Leistungen eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 oder 4 berücksichtigt worden sind,\n2. deren Einkommen und Vermögen nach § 43 Absatz 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bei der Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 berücksichtigt worden sind,\n3. deren Einkommen und Vermögen nach § 27 Absatz 2 Satz 2 oder 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bei der Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 berücksichtigt worden sind,\n4. deren Einkommen und Vermögen nach § 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27 Absatz 2 Satz 2 oder 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bei der Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 berücksichtigt worden sind, oder\n5. deren Einkommen und Vermögen nach § 7 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes bei der Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 berücksichtigt worden sind.\nDer Ausschluss besteht nicht, wenn\n\n1. die Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 ausschließlich als Darlehen gewährt werden oder\n2. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 Nr. 2 vorliegen."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Kein Wohngeld neben Grundsicherungsgeld und ähnlichen Hilfen","kurz":"Nach § 7 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder bestimmte andere Sozialleistungen bekommt, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bist vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn du eine der folgenden Leistungen bekommst und bei ihrer Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden:\n1. Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II, auch wenn das Jobcenter es nach § 25 SGB II als Vorschuss auf Verletztengeld weiterzahlt,\n2. Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 SGB II, die als Zuschuss gezahlt werden,\n3. (weggefallen)\n4. Verletztengeld nach § 47 Absatz 2 SGB VII in Höhe des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II,\n5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,\n6. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,\n7. Leistungen zum Lebensunterhalt oder andere Leistungen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem SGB XIV oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,\n8. Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder\n9. Leistungen nach dem SGB VIII in Haushalten, zu denen nur Personen gehören, die diese Leistungen bekommen.\nBei Nr. 4 kommt es darauf an, ob bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.\nDer Ausschluss gilt nicht, wenn\n1. diese Leistungen nur als Darlehen gezahlt werden oder\n2. Wohngeld deine Hilfebedürftigkeit im Sinne von § 9 SGB II, § 19 Absatz 1 und 2 SGB XII oder § 93 SGB XIV vermeiden oder beenden kann und\na) die Leistungen nach Nr. 1 bis 7 während des Verwaltungsverfahrens über Grund und Höhe noch nicht gezahlt worden sind oder\nb) die zuständige Stelle eine der Leistungen nach Nr. 1 bis 7 als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach § 104 SGB X erbringt."},{"nr":"2","einfach":"Ausgeschlossen sind auch Haushaltsmitglieder, die selbst keine Leistung nach Absatz 1 Satz 1 bekommen, deren Einkommen und Vermögen aber bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds berücksichtigt wurde. Das betrifft:\n1. Personen, die nach § 7 Absatz 3 SGB II zur Bedarfsgemeinschaft gehören, auch bei Übergangs- oder Verletztengeld nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, wenn ihr Einkommen und Vermögen bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4 berücksichtigt wurde,\n2. Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB XII bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 berücksichtigt wurde,\n3. Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 27 Absatz 2 Satz 2 oder 3 SGB XII bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 berücksichtigt wurde,\n4. Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 93 SGB XIV in Verbindung mit § 27 Absatz 2 Satz 2 oder 3 SGB XII bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 berücksichtigt wurde, oder\n5. Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 7 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 berücksichtigt wurde.\nDer Ausschluss gilt nicht, wenn\n1. die Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 nur als Darlehen gezahlt werden oder\n2. die Voraussetzungen von Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 vorliegen."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":{"titel":"Grundsicherungsgeld mit Miete","text":"Sandra aus Kiel bekommt Grundsicherungsgeld, und zwar nicht als Darlehen. Das Jobcenter hat dabei ihre Miete als Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Sie beantragt zusätzlich Wohngeld. Auch mit Wohngeld bliebe sie hilfebedürftig. Damit greift keine Ausnahme aus Satz 3. Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WoGG ist Sandra vom Wohngeld ausgeschlossen."},"wichtig":["Der Ausschluss gilt nur, wenn bei der Leistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.","Auch Haushaltsmitglieder ohne eigene Leistung können ausgeschlossen sein, wenn ihr Einkommen und Vermögen bei der Leistung eines anderen Haushaltsmitglieds berücksichtigt wurde.","Wird die Leistung nur als Darlehen gezahlt, gilt der Ausschluss nicht."],"begriffe":[{"wort":"Kosten der Unterkunft","erklaerung":"Die Kosten für die Wohnung, zum Beispiel die Miete, die bei der Berechnung einer Sozialleistung als Bedarf berücksichtigt werden."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das du später zurückzahlen musst."},{"wort":"Hilfebedürftigkeit","erklaerung":"Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen decken."},{"wort":"nachrangig verpflichteter Leistungsträger","erklaerung":"Eine Stelle, die nur zahlen muss, weil eine vorrangig zuständige Stelle noch nicht gezahlt hat; sie kann sich das Geld nach § 104 SGB X erstatten lassen."},{"wort":"Bedarfsgemeinschaft","erklaerung":"Die Personen, die beim Grundsicherungsgeld zusammen betrachtet werden, etwa Partner und ihre Kinder im selben Haushalt (§ 7 Absatz 3 SGB II)."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich Wohngeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig bekommen?","antwort":"Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und wurden dabei Kosten der Unterkunft berücksichtigt, bist du nach § 7 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn das Grundsicherungsgeld nur als Darlehen gezahlt wird."},{"frage":"Bin ich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn mein Partner Grundsicherungsgeld bekommt?","antwort":"Ja, wenn du nach § 7 Absatz 3 SGB II zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehörst und dein Einkommen und Vermögen bei seinem Grundsicherungsgeld berücksichtigt wurde (§ 7 Absatz 2 WoGG). Das gilt nicht, wenn die Leistung nur als Darlehen gezahlt wird oder die Voraussetzungen von Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 vorliegen."},{"frage":"Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Grundsicherung im Alter bekomme?","antwort":"Nein, wenn bei deiner Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 WoGG). Ausnahmen nennt § 7 Absatz 1 Satz 3 WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wie lange der Ausschluss dauert und was bei einem Verzicht gilt"},{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Absatz 4: Auch wer ausgeschlossen ist, kann für andere Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt sein"},{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Absatz 3: Welcher Anteil der Miete zählt, wenn ein Haushaltsmitglied ausgeschlossen ist"},{"norm":"§ 7 SGB II","warum":"Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört"},{"norm":"§ 9 SGB II","warum":"Wann jemand hilfebedürftig ist"},{"norm":"§ 104 SGB X","warum":"Erstattung zwischen vorrangig und nachrangig verpflichteten Leistungsträgern"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Grundsicherungs-Geld?\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nDas Job-Center bezahlt dabei auch Ihre Miete?\nDann bekommen Sie kein Wohn-Geld.\nDas gilt auch für andere Hilfen vom Staat.\nZum Beispiel für die Grundsicherung im Alter.\nAuch für Ihren Partner kann das gelten.\nDas ist so, wenn das Job-Center sein Einkommen mitrechnet.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel: Sie bekommen die Hilfe nur als Darlehen.\nDarlehen heißt: Sie müssen das Geld zurückzahlen.\nEine andere Ausnahme: Das Wohn-Geld reicht, damit Sie keine andere Hilfe mehr brauchen.\nDann gelten aber noch weitere Bedingungen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 WoGG","titel_amtlich":"Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/8/","original":[{"nr":"1","text":"Der Ausschluss vom Wohngeld besteht vorbehaltlich des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 für die Dauer des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung von Grund und Höhe der Leistungen nach § 7 Abs. 1. Der Ausschluss besteht vorbehaltlich des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2\n\n1. nach der Antragstellung auf eine Leistung nach § 7 Abs. 1 ab dem Ersten\n\na) des Monats, für den der Antrag gestellt worden ist, oder\nb) des nächsten Monats, wenn die Leistung nach § 7 Abs. 1 nicht vom Ersten eines Monats an beantragt wird,\n\n2. nach der Bewilligung einer Leistung nach § 7 Abs. 1 ab dem Ersten\n\na) des Monats, für den die Leistung nach § 7 Abs. 1 bewilligt wird, oder\nb) des nächsten Monats, wenn die Leistung nach § 7 Abs. 1 nicht vom Ersten eines Monats an bewilligt wird,\n\n3. bis zum Letzten\n\na) des Monats, wenn die Leistung nach § 7 Abs. 1 bis zum Letzten eines Monats bewilligt wird, oder\nb) des Vormonats, wenn die Leistung nach § 7 Abs. 1 nicht bis zum Letzten eines Monats bewilligt wird.\n\nDer Ausschluss gilt für den Zeitraum als nicht erfolgt, für den\n\n1. der Antrag auf eine Leistung nach § 7 Absatz 1 zurückgenommen wird,\n2. die Leistung nach § 7 Absatz 1 abgelehnt, versagt, entzogen oder ausschließlich als Darlehen gewährt wird,\n3. der Bewilligungsbescheid über eine Leistung nach § 7 Absatz 1 zurückgenommen oder aufgehoben wird,\n4. der Anspruch auf eine Leistung nach § 7 Absatz 1 nachträglich im Sinne des § 103 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ganz entfallen ist oder nach § 104 Absatz 1 oder 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 40a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nachrangig ist oder\n5. die Leistung nach § 7 Absatz 1 nachträglich durch den Übergang eines Anspruchs in vollem Umfang erstattet wird."},{"nr":"2","text":"Verzichten Haushaltsmitglieder auf die Leistungen nach § 7 Abs. 1, um Wohngeld zu beantragen, gilt ihr Ausschluss vom Zeitpunkt der Wirkung des Verzichts an als nicht erfolgt; § 46 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist in diesem Fall nicht anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Wie lange der Ausschluss vom Wohngeld dauert","kurz":"Nach § 8 WoGG gilt der Ausschluss vom Wohngeld ab dem Monat, für den die andere Leistung beantragt oder bewilligt wird; er gilt als nicht erfolgt, etwa wenn sie abgelehnt wird oder man auf sie verzichtet.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Ausschluss vom Wohngeld nach § 7 Absatz 1 WoGG besteht, solange das Verwaltungsverfahren über Grund und Höhe der anderen Leistung läuft. Ausnahmen regeln § 7 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 WoGG. Genauer gilt der Ausschluss\n1. nach dem Antrag auf die Leistung ab dem Ersten\na) des Monats, für den du sie beantragt hast, oder\nb) des nächsten Monats, wenn du sie nicht ab dem Monatsersten beantragt hast,\n2. nach der Bewilligung der Leistung ab dem Ersten\na) des Monats, für den sie bewilligt wird, oder\nb) des nächsten Monats, wenn sie nicht ab dem Monatsersten bewilligt wird,\n3. bis zum Letzten\na) des Monats, wenn die Leistung bis zum Monatsletzten bewilligt wird, oder\nb) des Vormonats, wenn sie nicht bis zum Monatsletzten bewilligt wird.\nDer Ausschluss gilt für den Zeitraum als nicht erfolgt, für den\n1. du den Antrag auf die Leistung zurücknimmst,\n2. die Leistung abgelehnt, versagt, entzogen oder nur als Darlehen gezahlt wird,\n3. der Bewilligungsbescheid zurückgenommen oder aufgehoben wird,\n4. der Anspruch auf die Leistung nachträglich im Sinne des § 103 Absatz 1 SGB X ganz weggefallen ist oder nach § 104 Absatz 1 oder 2 SGB X oder § 40a SGB II nachrangig ist oder\n5. die Leistung nachträglich vollständig erstattet wird, weil ein Anspruch auf eine andere Stelle übergegangen ist."},{"nr":"2","einfach":"Verzichtest du auf die Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG, um Wohngeld zu beantragen, gilt dein Ausschluss ab dem Zeitpunkt, an dem der Verzicht wirkt, als nicht erfolgt. § 46 Absatz 2 SGB I gilt in diesem Fall nicht. Diese Vorschrift regelt sonst, wann ein Verzicht auf Sozialleistungen unwirksam ist."}],"beispiel":{"titel":"Jobcenter lehnt den Antrag ab","text":"Jana aus Dresden beantragt im März Grundsicherungsgeld ab dem 1. März. Im Mai lehnt das Jobcenter den Antrag ab. Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG gilt ein Ausschluss vom Wohngeld für diesen Zeitraum dann als nicht erfolgt. Ihr Antrag auf Grundsicherungsgeld steht einem Wohngeld für diese Monate also nicht entgegen."},"wichtig":["Schon während das Verfahren über eine Leistung wie das Grundsicherungsgeld läuft, bist du in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen.","Wird die andere Leistung abgelehnt, versagt, entzogen oder nur als Darlehen gezahlt, gilt der Ausschluss für diesen Zeitraum als nicht erfolgt.","Verzichtest du auf die andere Leistung, um Wohngeld zu beantragen, entfällt der Ausschluss ab dem Zeitpunkt, an dem der Verzicht wirkt."],"begriffe":[{"wort":"Verwaltungsverfahren","erklaerung":"Das Verfahren bei der Behörde vom Antrag bis zur Entscheidung."},{"wort":"versagt","erklaerung":"Die Behörde lehnt eine Leistung ab, weil jemand nicht ausreichend mitgewirkt hat, zum Beispiel nötige Unterlagen fehlen."},{"wort":"Verzicht","erklaerung":"Du erklärst gegenüber der Behörde, dass du eine Leistung nicht haben willst."}],"fragen":[{"frage":"Darf ich auf Grundsicherungsgeld verzichten, um Wohngeld zu bekommen?","antwort":"§ 8 Absatz 2 WoGG regelt diesen Fall: Verzichtest du auf die Leistung, um Wohngeld zu beantragen, gilt dein Ausschluss vom Wohngeld ab dem Zeitpunkt, an dem der Verzicht wirkt, als nicht erfolgt. Ob du dann Wohngeld bekommst, hängt von den übrigen Voraussetzungen ab."},{"frage":"Ab wann bin ich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ich Grundsicherungsgeld beantrage?","antwort":"Nach § 8 Absatz 1 WoGG ab dem Ersten des Monats, für den du die Leistung beantragst. Beantragst du sie nicht ab dem Monatsersten, beginnt der Ausschluss am Ersten des nächsten Monats."},{"frage":"Was gilt beim Wohngeld, wenn das Jobcenter meinen Antrag ablehnt?","antwort":"Dann gilt der Ausschluss vom Wohngeld für diesen Zeitraum als nicht erfolgt (§ 8 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Welche Leistungen zum Ausschluss vom Wohngeld führen"},{"norm":"§ 46 SGB I","warum":"Verzicht auf Sozialleistungen; Absatz 2 regelt, wann ein Verzicht unwirksam ist"},{"norm":"§ 103 SGB X","warum":"Erstattung, wenn ein Anspruch nachträglich wegfällt"},{"norm":"§ 104 SGB X","warum":"Erstattung zwischen vorrangig und nachrangig verpflichteten Leistungsträgern"},{"norm":"§ 40a SGB II","warum":"Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen andere Sozialleistungsträger"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen Grundsicherungs-Geld?\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nDann bekommen Sie in dieser Zeit meistens kein Wohn-Geld.\nDas gilt ab dem Monat, für den Sie den Antrag stellen.\nDas Job-Center lehnt Ihren Antrag ab?\nDann gilt diese Regel für diese Zeit nicht.\nSie können auch auf das Grundsicherungs-Geld verzichten.\nVerzichten heißt: Sie sagen, dass Sie das Geld nicht wollen.\nDann können Sie Wohn-Geld beantragen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 WoGG","titel_amtlich":"Miete","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/9/","original":[{"nr":"1","text":"Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen."},{"nr":"2","text":"Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bleiben folgende Kosten und Vergütungen außer Betracht:\n\n1. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser,\n2. Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen,\n3. die Kosten der Haushaltsenergie, soweit sie nicht von den Nummern 1 und 2 erfasst sind,\n4. Vergütungen für die Überlassung einer Garage sowie eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,\n5. Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.\nErgeben sich diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind Pauschbeträge abzusetzen."},{"nr":"3","text":"Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist als Miete der Mietwert des Wohnraums zu Grunde zu legen. Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu Grunde zu legen."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Welche Miete beim Wohngeld zählt","kurz":"Nach § 9 WoGG zählt beim Wohngeld die vereinbarte Miete mit Umlagen wie Betriebskosten; Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom, Garage, Stellplatz und Zusatzleistungen bleiben außen vor.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Miete ist das Geld, das du mit deinem Vermieter für die Nutzung der Wohnung vereinbart hast. Das gilt für Mietverträge und ähnliche Nutzungsverhältnisse. Dazu gehören auch Umlagen, Zuschläge und Vergütungen, zum Beispiel die Betriebskosten."},{"nr":"2","einfach":"Diese Kosten zählen nicht zur Miete:\n1. Heizkosten und Kosten für warmes Wasser,\n2. Kosten für Wärme und Warmwasser, die ein eigenständiges Unternehmen liefert, soweit sie den Kosten nach Nr. 1 entsprechen,\n3. Kosten für Haushaltsenergie, etwa Strom, soweit sie nicht unter Nr. 1 und 2 fallen,\n4. Geld für eine Garage oder einen Stellplatz für Fahrzeuge,\n5. Geld für Leistungen, die über das Wohnen hinausgehen, vor allem allgemeine Unterstützung wie die Vermittlung von Pflege oder Betreuung, Hilfe im Haushalt oder einen Notrufdienst.\nGehen diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder anderen Unterlagen hervor, werden Pauschbeträge abgezogen."},{"nr":"3","einfach":"Wohnst du im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG), gilt als Miete der Mietwert deiner Wohnung. Lebst du nicht nur vorübergehend in einem Heim (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG), gilt als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG."}],"beispiel":{"titel":"Was von der Warmmiete zählt","text":"Lea aus Hannover zahlt 520 Euro Kaltmiete, 110 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser, 80 Euro Heizkosten und 40 Euro für einen Stellplatz. Für das Wohngeld zählen nach § 9 WoGG als Miete die Kaltmiete und die Betriebskosten, zusammen 630 Euro. Heizkosten und Stellplatz bleiben außer Betracht. Wie viel davon höchstens berücksichtigt wird, regeln §§ 11 und 12 WoGG."},"wichtig":["Heizkosten, Warmwasser und Haushaltsstrom zählen nicht zur Miete im Sinne des Wohngeldes.","Stehen diese Kosten nicht im Mietvertrag oder in anderen Unterlagen, zieht die Behörde Pauschbeträge ab."],"begriffe":[{"wort":"Umlagen","erklaerung":"Kosten, die der Vermieter neben der Grundmiete auf dich umlegt, zum Beispiel Betriebskosten wie Wasser oder Müllabfuhr."},{"wort":"Haushaltsenergie","erklaerung":"Energie für den Haushalt, zum Beispiel Strom für Licht, Kochen und Geräte."},{"wort":"Pauschbeträge","erklaerung":"Feste Beträge, die abgezogen werden, wenn die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind."},{"wort":"Mietwert","erklaerung":"Der Betrag, den eine vergleichbare Wohnung als Miete kosten würde."}],"fragen":[{"frage":"Zählt beim Wohngeld die Warmmiete oder die Kaltmiete?","antwort":"Nach § 9 WoGG zählt die vereinbarte Miete mit Umlagen, also zum Beispiel mit den Betriebskosten. Heiz- und Warmwasserkosten bleiben außer Betracht."},{"frage":"Zählt die Garage beim Wohngeld zur Miete?","antwort":"Nein. Geld für eine Garage oder einen Stellplatz bleibt nach § 9 Absatz 2 Nr. 4 WoGG außer Betracht."},{"frage":"Zählen Stromkosten beim Wohngeld zur Miete?","antwort":"Nein. Kosten der Haushaltsenergie bleiben nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 WoGG außer Betracht."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Welcher Teil der Miete bei der Berechnung berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge, Entlastung bei den Heizkosten und Klimakomponente"},{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer Mietern gleichgestellt ist, etwa im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen oder im Heim"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen vielleicht Wohn-Geld.\nDann ist wichtig: Welche Miete zählt?\nEs zählt die Miete aus Ihrem Miet-Vertrag.\nAuch die Neben-Kosten zählen dazu.\nNeben-Kosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser oder Müll.\nDie Heiz-Kosten zählen nicht dazu.\nDie Kosten für warmes Wasser zählen auch nicht dazu.\nAuch Strom zählt nicht dazu.\nAuch eine Garage zählt nicht dazu.\nManchmal stehen diese Kosten nicht im Miet-Vertrag.\nDann zieht die Behörde einen festen Betrag ab."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 WoGG","titel_amtlich":"Belastung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/10/","original":[{"nr":"1","text":"Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe."},{"nr":"2","text":"Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus Zinsen und Tilgungen die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 erreicht oder übersteigt."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Welche Kosten beim Lastenzuschuss als Belastung zählen","kurz":"Nach § 10 WoGG ist die Belastung beim Lastenzuschuss die Summe der Kosten für Kapitaldienst und Bewirtschaftung des Wohnraums; die Wohngeldbehörde ermittelt sie in einer Wohngeld-Lastenberechnung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung deines Wohnraums. Es zählen die Beträge, die vereinbart oder festgesetzt sind."},{"nr":"2","einfach":"Die Wohngeldbehörde (§ 24 Absatz 1 Satz 1 WoGG) ermittelt die Belastung in einer Wohngeld-Lastenberechnung. Sie kann auf eine vollständige Berechnung verzichten, wenn schon die Belastung aus Zinsen und Tilgung so hoch ist wie die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG, oder höher."}],"beispiel":{"titel":"Kredit fürs eigene Reihenhaus","text":"Familie Schulz wohnt in Paderborn im eigenen Reihenhaus. Sie zahlt jeden Monat Zinsen und Tilgung für den Kredit, mit dem sie das Haus gekauft hat. Dazu kommen laufende Kosten für das Haus. Sie beantragt Wohngeld als Lastenzuschuss. Die Wohngeldbehörde ermittelt die Belastung nach § 10 WoGG in einer Wohngeld-Lastenberechnung."},"wichtig":["Erreichen schon Zinsen und Tilgung die Summe aus Höchstbetrag und Klimakomponente, kann die Behörde auf eine vollständige Lastenberechnung verzichten."],"begriffe":[{"wort":"Kapitaldienst","erklaerung":"Zinsen und Tilgung für Kredite, mit denen du dein Haus oder deine Wohnung finanziert hast."},{"wort":"Bewirtschaftung","erklaerung":"Die laufenden Kosten für das Haus oder die Wohnung, zum Beispiel für Instandhaltung, Betriebskosten und Verwaltung."},{"wort":"Wohngeld-Lastenberechnung","erklaerung":"Die Aufstellung der Wohngeldbehörde, mit der sie deine Belastung ermittelt."},{"wort":"Tilgung","erklaerung":"Der Teil der Kreditrate, mit dem du die Schulden selbst zurückzahlst."}],"fragen":[{"frage":"Welche Kosten zählen beim Lastenzuschuss?","antwort":"Nach § 10 Absatz 1 WoGG zählen die Kosten für den Kapitaldienst, also etwa Zinsen und Tilgung, und für die Bewirtschaftung des Wohnraums. Maßgeblich sind die vereinbarten oder festgesetzten Beträge."},{"frage":"Wer berechnet die Belastung beim Lastenzuschuss?","antwort":"Die Wohngeldbehörde. Sie ermittelt die Belastung nach § 10 Absatz 2 WoGG in einer Wohngeld-Lastenberechnung."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer für den Lastenzuschuss wohngeldberechtigt ist"},{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Welcher Teil der Belastung bei der Berechnung berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge und Klimakomponente"},{"norm":"§ 24 WoGG","warum":"Welche Behörde zuständig ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihnen gehört Ihre Wohnung oder Ihr Haus?\nDann können Sie einen Lasten-Zuschuss beantragen.\nDas ist eine Form von Wohn-Geld.\nDafür zählen Ihre Kosten für die Wohnung.\nDas sind zum Beispiel Zinsen für einen Kredit.\nAuch die Rück-Zahlung von dem Kredit zählt dazu.\nAuch laufende Kosten für das Haus zählen dazu.\nDie Wohngeld-Behörde rechnet diese Kosten aus."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 WoGG","titel_amtlich":"Zu berücksichtigende Miete und Belastung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/11/","original":[{"nr":"1","text":"Die bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigende Miete oder Belastung ist die Summe aus\n\n1. der Miete oder Belastung, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, soweit sie nicht nach Absatz 2 oder Absatz 3 in dieser Berechnungsreihenfolge außer Betracht bleibt, jedoch nur bis zur Höhe der Summe, die sich aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 ergibt, und\n2. dem Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6.\nIm Fall des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 ist die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1, dem Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu berücksichtigen."},{"nr":"2","text":"Die Miete oder Belastung, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, bleibt in folgender Berechnungsreihenfolge und zu dem Anteil außer Betracht,\n\n1. der auf den Teil des Wohnraums entfällt, der ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt wird;\n2. der auf den Teil des Wohnraums entfällt, der einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist, entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch überlassen ist; übersteigt das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung die auf diesen Teil des Wohnraums entfallende Miete oder Belastung, ist das Entgelt in voller Höhe abzuziehen;\n3. der dem Anteil einer entgeltlich oder unentgeltlich mitbewohnenden Person, die kein Haushaltsmitglied ist, aber deren Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Wohnraum ist und die nicht selbst die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 erfüllt, an der Gesamtzahl der Bewohner und Bewohnerinnen entspricht; übersteigt das Entgelt der mitbewohnenden Person die auf diese entfallende Miete oder Belastung, ist das Entgelt in voller Höhe abzuziehen;\n4. der durch Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen, insbesondere Leistungen zur Wohnkostenentlastung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechenden Gesetzen der Länder, an den Mieter oder den selbst nutzenden Eigentümer zur Senkung der Miete oder Belastung gedeckt wird, soweit die Leistungen nicht von § 14 Abs. 2 Nr. 30 erfasst sind;\n5. der durch Leistungen einer nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichteten Person gedeckt wird, die ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied zur Bezahlung der Miete oder Aufbringung der Belastung erhält."},{"nr":"3","text":"Ist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, ist nur der Anteil der Miete oder Belastung zu berücksichtigen, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht. In diesem Fall sind nur der Anteil des Höchstbetrages nach § 12 Absatz 1, der Anteil des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 und der Anteil des Betrages der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu berücksichtigen, der jeweils dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht. Für die Ermittlung des Höchstbetrages nach § 12 Absatz 1, des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 und des Betrages der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 ist jeweils die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder maßgebend."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Wie viel Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird","kurz":"Nach § 11 WoGG zählt die Miete oder Belastung nur bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente; dazu kommt die Heizkosten-Entlastung, und bestimmte Anteile, etwa für untervermietete Räume, fallen weg.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bei der Berechnung des Wohngeldes zählt die Summe aus\n1. der Miete oder Belastung nach § 9 oder § 10 WoGG, ohne die Anteile, die nach Absatz 2 oder 3 in dieser Reihenfolge wegfallen – aber höchstens bis zur Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG, und\n2. dem Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 WoGG.\nLebst du nicht nur vorübergehend in einem Heim (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG), zählt die Summe aus Höchstbetrag, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente."},{"nr":"2","einfach":"Von der Miete oder Belastung fallen in dieser Reihenfolge diese Anteile weg:\n1. der Anteil für Räume, die nur gewerblich oder beruflich genutzt werden,\n2. der Anteil für Räume, die du einer Person überlässt, die nicht zum Haushalt gehört – egal ob gegen Geld oder ohne; zahlt sie mehr, als auf diese Räume entfällt, wird ihre ganze Zahlung abgezogen,\n3. der Anteil, der auf eine mitwohnende Person entfällt, die nicht zum Haushalt gehört, aber dort ihren Lebensmittelpunkt hat und selbst nicht nach § 3 Absatz 1 oder 2 WoGG wohngeldberechtigt ist; der Anteil richtet sich nach der Zahl aller Bewohner; zahlt sie mehr als ihren Anteil, wird ihre ganze Zahlung abgezogen,\n4. der Anteil, der durch öffentliche Leistungen zur Senkung der Miete oder Belastung gedeckt ist, zum Beispiel Leistungen zur Wohnkostenentlastung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechenden Landesgesetzen, soweit sie nicht unter § 14 Absatz 2 Nr. 30 WoGG fallen,\n5. der Anteil, den ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied für Miete oder Belastung von einer Person bekommt, die nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet ist."},{"nr":"3","einfach":"Ist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt nur der Teil der Miete oder Belastung, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an allen Haushaltsmitgliedern entspricht. Ebenso zählt dann vom Höchstbetrag, von der Heizkosten-Entlastung und von der Klimakomponente jeweils nur dieser Anteil. Welcher Höchstbetrag, welche Heizkosten-Entlastung und welche Klimakomponente gelten, richtet sich dabei nach der Zahl aller Haushaltsmitglieder."}],"beispiel":{"titel":"Ein Zimmer als Büro","text":"Kai aus Kassel mietet eine 3-Zimmer-Wohnung. Ein Zimmer nutzt er nur als Büro für seine selbstständige Arbeit. Er beantragt Wohngeld. Nach § 11 Absatz 2 Nr. 1 WoGG lässt die Wohngeldbehörde den Teil der Miete außer Betracht, der auf das Büro entfällt. Der Rest zählt höchstens bis zur Summe aus Höchstbetrag und Klimakomponente."},"wichtig":["Die Miete zählt nur bis zur Summe aus Höchstbetrag und Klimakomponente – was darüber liegt, wird nicht berücksichtigt.","Vermietest du einen Teil der Wohnung unter, fällt der Anteil für diese Räume weg; zahlt der Untermieter mehr, wird seine ganze Zahlung abgezogen.","Ist ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt die Miete nur anteilig für die übrigen Haushaltsmitglieder."],"begriffe":[{"wort":"Höchstbetrag","erklaerung":"Der höchste Betrag an Miete oder Belastung, der beim Wohngeld berücksichtigt wird. Er hängt von Haushaltsgröße und Mietenstufe ab (§ 12 WoGG)."},{"wort":"Klimakomponente","erklaerung":"Ein fester Zuschlag zum Höchstbetrag, der von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abhängt (§ 12 Absatz 7 WoGG)."},{"wort":"Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten","erklaerung":"Ein fester Betrag, der je nach Haushaltsgröße zur Miete oder Belastung dazugerechnet wird (§ 12 Absatz 6 WoGG)."},{"wort":"Verpflichtung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes","erklaerung":"Jemand hat sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, den Lebensunterhalt einer ausländischen Person zu bezahlen."}],"fragen":[{"frage":"Wird beim Wohngeld die ganze Miete berücksichtigt?","antwort":"Nicht unbedingt. Nach § 11 Absatz 1 WoGG zählt die Miete nur bis zur Summe aus Höchstbetrag und Klimakomponente. Dazu kommt der Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten."},{"frage":"Was gilt beim Wohngeld, wenn ein Haushaltsmitglied Grundsicherungsgeld bekommt?","antwort":"Ist es deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt nach § 11 Absatz 3 WoGG nur der Teil der Miete, der dem Anteil der übrigen Haushaltsmitglieder an allen Haushaltsmitgliedern entspricht. Dasselbe gilt für Höchstbetrag, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente."},{"frage":"Was gilt beim Wohngeld, wenn ich ein Zimmer untervermiete?","antwort":"Der Anteil der Miete für das untervermietete Zimmer bleibt nach § 11 Absatz 2 Nr. 2 WoGG außer Betracht. Zahlt dein Untermieter mehr, als auf das Zimmer entfällt, wird seine ganze Zahlung abgezogen."}],"verweise":[{"norm":"§ 9 WoGG","warum":"Was als Miete zählt"},{"norm":"§ 10 WoGG","warum":"Was als Belastung zählt"},{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente"},{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist"},{"norm":"§ 14 WoGG","warum":"Jahreseinkommen; Absatz 2 Nr. 30 rechnet wiederkehrende Leistungen nach § 7 Absatz 1 WoGG zum Einkommen"}],"praxis":null,"leicht":"Beim Wohn-Geld zählt Ihre Miete.\nAber die Miete zählt nur bis zu einer Grenze.\nDiese Grenze heißt Höchst-Betrag.\nDazu kommt ein Betrag für die Heiz-Kosten.\nManche Teile der Miete zählen nicht.\nZum Beispiel: Sie nutzen ein Zimmer nur als Büro.\nOder Sie vermieten ein Zimmer an eine andere Person.\nDann zählt der Teil der Miete für dieses Zimmer nicht.\nIn Ihrem Haushalt bekommt jemand kein Wohn-Geld?\nZum Beispiel, weil er Grundsicherungs-Geld bekommt.\nFrüher hieß das Bürger-Geld.\nDann zählt nur ein Teil von der Miete."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 WoGG","titel_amtlich":"Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/12/","original":[{"nr":"1","text":"Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1."},{"nr":"2","text":"Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich nach dem Mietenniveau von Wohnraum der Hauptmieter und Hauptmieterinnen sowie der gleichzustellenden zur mietähnlichen Nutzung berechtigten Personen, für den Mietzuschuss geleistet wird. Das Mietenniveau ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten von Wohnraum in Gemeinden vom Durchschnitt der Quadratmetermieten des Wohnraums im Bundesgebiet. Zu berücksichtigen sind nur Quadratmetermieten von Wohnraum im Sinne des Satzes 1."},{"nr":"3","text":"Das Mietenniveau ist vom Statistischen Bundesamt festzustellen für Gemeinden mit\n\n1. einer Einwohnerzahl von 10 000 und mehr gesondert,\n2. einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 und gemeindefreie Gebiete nach Kreisen zusammengefasst.\nMaßgebend für die Zuordnung nach Satz 1 ist die Einwohnerzahl, die auf der Grundlage von § 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes fortgeschrieben wurde."},{"nr":"4","text":"Das Mietenniveau wird vom Statistischen Bundesamt bei einer Anpassung der Höchstbeträge nach Absatz 1 oder einer entsprechenden strukturellen Änderung der höchstens zu berücksichtigenden Miete oder Belastung auf der Grundlage von zwei aufeinanderfolgenden Ergebnissen der jährlichen Wohngeldstatistik für Dezember (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) festgestellt. Es ist ein bundesweit einheitlicher Stichtag für die Ergebnisse der Bevölkerungsstatistik zu Grunde zu legen."},{"nr":"4a","text":"Für die Gemeinden Baltrum, Borkum (Stadt), Juist, Langeoog, Norderney (Stadt), Spiekeroog, Wangerooge (Nordseebad), Nebel, Norddorf auf Amrum, Wittdün auf Amrum, Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum, Wyk auf Föhr (Stadt), Helgoland, Gröde, Hallig Hooge, Langeneß, Pellworm und Insel Hiddensee, die auf Inseln ohne Festlandanschluss liegen, wird ein gemeinsames Mietenniveau festgestellt. Sie erhalten eine eigene gemeinsame Mietenstufenzuordnung und für die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung die Bezeichnung Inseln ohne Festlandanschluss. Abweichend von Absatz 4 wird das Statistische Bundesamt nach den Absätzen 2 und 3 einmalig ausschließlich das gemeinsame Mietenniveau dieser Gemeinden und das jeweilige Mietenniveau der von dieser Änderung betroffenen Kreise vor der nächsten Anpassung der Höchstbeträge nach Absatz 1 feststellen. Diese Feststellung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Wohngeldstatistiken für Dezember 2016 und Dezember 2017 (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2). Die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung kann vor der nächsten Anpassung der Höchstbeträge entsprechend angepasst werden."},{"nr":"5","text":"Den Mietenstufen nach Absatz 1 sind folgende Mietenniveaus zugeordnet:\n\n[Tabelle]\nMietenstufe | Mietenniveau\nI | niedriger als minus 15 Prozent\nII | minus 15 Prozent bis niedriger als minus 5 Prozent\nIII | minus 5 Prozent bis niedriger als 5 Prozent\nIV | 5 Prozent bis niedriger als 15 Prozent\nV | 15 Prozent bis niedriger als 25 Prozent\nVI | 25 Prozent bis niedriger als 35 Prozent\nVII | 35 Prozent und höher\n[/Tabelle]"},{"nr":"6","text":"Der folgende monatliche Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten als Summe aus dem Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung und dem Betrag der dauerhaften Heizkostenkomponente ist vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen:\n\n[Tabelle]\nAnzahlder zuberücksichtigenden Haushaltsmit-glieder | Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung in Euro | Betrag der dauerhaften Heiz-kostenkomponente in Euro | Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten in Euro\n1 | 14,40 | 96 | 110,40\n2 | 18,60 | 124 | 142,60\n3 | 22,20 | 148 | 170,20\n4 | 25,80 | 172 | 197,80\n5 | 29,40 | 196 | 225,40\nMehrbetragfür jedes weiterezu berücksichtigende Haushaltsmitglied | 3,60 | 24 | 27,60\n[/Tabelle]"},{"nr":"7","text":"Der folgende monatliche Betrag ist vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder als Klimakomponente zu berücksichtigen:\n\n[Tabelle]\nAnzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Als Klimakomponente zu berücksichtigender Zuschlag zu den Höchstbeträgen nach § 12 Absatz 1 in Euro\n1 | 19,20\n2 | 24,80\n3 | 29,60\n4 | 34,40\n5 | 39,20\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | 4,80\n[/Tabelle]"}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Höchstbeträge, Mietenstufen, Heizkosten und Klimazuschlag","kurz":"Nach § 12 WoGG richten sich die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Haushaltsgröße und Mietenstufe; dazu kommen feste Beträge zur Heizkosten-Entlastung und als Klimakomponente.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung richten sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe. Ausnahmen regelt § 11 Absatz 3 WoGG. Die Beträge stehen in Anlage 1 zum Wohngeldgesetz."},{"nr":"2","einfach":"Zu welcher Mietenstufe eine Gemeinde gehört, hängt von ihrem Mietenniveau ab. Gemeint ist das Mietenniveau der Wohnungen von Hauptmietern und von Personen, die zur mietähnlichen Nutzung berechtigt sind, wenn für diese Wohnungen Mietzuschuss gezahlt wird. Das Mietenniveau ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten in der Gemeinde vom Durchschnitt in ganz Deutschland. Dabei zählen nur Quadratmetermieten solcher Wohnungen."},{"nr":"3","einfach":"Das Statistische Bundesamt stellt das Mietenniveau fest:\n1. für Gemeinden mit 10.000 oder mehr Einwohnern einzeln,\n2. für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und für gemeindefreie Gebiete zusammengefasst nach Kreisen.\nMaßgeblich ist die Einwohnerzahl, die nach § 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes fortgeschrieben wurde."},{"nr":"4","einfach":"Das Statistische Bundesamt stellt das Mietenniveau fest, wenn die Höchstbeträge angepasst werden oder sich die höchstens berücksichtigte Miete oder Belastung ähnlich grundlegend ändert. Grundlage sind 2 aufeinanderfolgende Ergebnisse der jährlichen Wohngeldstatistik für Dezember (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG). Für die Bevölkerungsstatistik gilt ein bundesweit einheitlicher Stichtag."},{"nr":"4a","einfach":"Für diese Gemeinden auf Inseln ohne Festlandanschluss wird ein gemeinsames Mietenniveau festgestellt: Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog, Wangerooge, Nebel, Norddorf auf Amrum, Wittdün auf Amrum, Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum, Wyk auf Föhr, Helgoland, Gröde, Hallig Hooge, Langeneß, Pellworm und Insel Hiddensee. Sie bekommen eine eigene gemeinsame Mietenstufe und in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung die Bezeichnung „Inseln ohne Festlandanschluss“. Abweichend von Absatz 4 stellt das Statistische Bundesamt einmalig vor der nächsten Anpassung der Höchstbeträge nur das gemeinsame Mietenniveau dieser Gemeinden und das der betroffenen Kreise fest. Grundlage sind die Wohngeldstatistiken für Dezember 2016 und Dezember 2017. Die Anlage zur Wohngeldverordnung kann schon vor der nächsten Anpassung der Höchstbeträge entsprechend geändert werden."},{"nr":"5","einfach":"Die Tabelle ordnet jeder der 7 Mietenstufen (I bis VII) einen Bereich des Mietenniveaus zu. Je weiter die Mieten über dem Bundesdurchschnitt liegen, desto höher ist die Stufe. Beispiele: Mietenstufe I gilt bei einem Mietenniveau niedriger als minus 15 Prozent. Mietenstufe VII gilt bei 35 Prozent und höher."},{"nr":"6","einfach":"Zur Entlastung bei den Heizkosten wird ein monatlicher Gesamtbetrag berücksichtigt. Er besteht aus einem Betrag wegen der CO2-Bepreisung und einer dauerhaften Heizkostenkomponente. Er richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder; Ausnahmen regelt § 11 Absatz 3 WoGG. Die Tabelle nennt die Beträge für 1 bis 5 Personen und einen Mehrbetrag für jede weitere Person. Beispiele: Für 1 Person beträgt der Gesamtbetrag 110,40 Euro (14,40 Euro wegen der CO2-Bepreisung und 96 Euro Heizkostenkomponente). Für 4 Personen sind es 197,80 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied über 5 Personen kommen 27,60 Euro dazu."},{"nr":"7","einfach":"Als Klimakomponente wird ein monatlicher Zuschlag zu den Höchstbeträgen nach Absatz 1 berücksichtigt. Er richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder; Ausnahmen regelt § 11 Absatz 3 WoGG. Beispiele aus der Tabelle: 19,20 Euro für 1 Person und 34,40 Euro für 4 Personen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied über 5 Personen kommen 4,80 Euro dazu."}],"beispiel":{"titel":"Familie mit 4 Personen","text":"Familie Demir aus Nürnberg hat 4 zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder und beantragt Wohngeld. Nach § 12 Absatz 6 WoGG wird bei der Berechnung ein Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten von 197,80 Euro im Monat berücksichtigt. Zum Höchstbetrag für ihre Miete kommt nach Absatz 7 eine Klimakomponente von 34,40 Euro. Wie hoch der Höchstbetrag selbst ist, hängt von der Mietenstufe ihrer Gemeinde ab und steht in Anlage 1."},"wichtig":["Wie viel Miete höchstens zählt, hängt von der Mietenstufe deiner Gemeinde und der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ab.","Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt – sie sind keine eigenen Zahlungen."],"begriffe":[{"wort":"Mietenstufe","erklaerung":"Eine von 7 Stufen, die zeigt, wie hoch die Mieten in einer Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind."},{"wort":"Mietenniveau","erklaerung":"Um wie viel Prozent die Quadratmetermieten in einer Gemeinde im Schnitt vom Durchschnitt in ganz Deutschland abweichen."},{"wort":"Klimakomponente","erklaerung":"Ein fester monatlicher Zuschlag zu den Höchstbeträgen, der von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abhängt."},{"wort":"CO2-Bepreisung","erklaerung":"Ein Preis auf den Ausstoß von Kohlendioxid, der das Heizen mit Öl und Gas teurer macht."},{"wort":"Hauptmieter","erklaerung":"Wer eine Wohnung direkt vom Vermieter mietet – im Unterschied zum Untermieter."}],"fragen":[{"frage":"Was ist die Mietenstufe beim Wohngeld?","antwort":"Die Mietenstufe zeigt, wie hoch die Mieten in deiner Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind. Nach § 12 Absatz 5 WoGG gibt es 7 Stufen, von I (Mietenniveau niedriger als minus 15 Prozent) bis VII (35 Prozent und höher). Von der Stufe hängt der Höchstbetrag aus Anlage 1 ab."},{"frage":"Wie hoch ist die Heizkosten-Entlastung beim Wohngeld?","antwort":"Nach § 12 Absatz 6 WoGG beträgt der monatliche Gesamtbetrag zum Beispiel 110,40 Euro bei 1 Person und 197,80 Euro bei 4 Personen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied über 5 Personen kommen 27,60 Euro dazu."},{"frage":"Was ist die Klimakomponente beim Wohngeld?","antwort":"Ein monatlicher Zuschlag zu den Höchstbeträgen für Miete und Belastung. Nach § 12 Absatz 7 WoGG beträgt er zum Beispiel 19,20 Euro bei 1 Person und 34,40 Euro bei 4 Personen."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Wie Höchstbetrag, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente in die zu berücksichtigende Miete eingehen"},{"norm":"Anlage 1 WoGG","warum":"Tabelle der Höchstbeträge nach Haushaltsgröße und Mietenstufe"},{"norm":"§ 1 WoGV","warum":"Die Anlage zu § 1 Absatz 3 ordnet die Gemeinden den Mietenstufen zu"},{"norm":"§ 36 WoGG","warum":"Wohngeldstatistik, auf der das Mietenniveau beruht"}],"praxis":null,"leicht":"Beim Wohn-Geld zählt Ihre Miete nur bis zu einer Grenze.\nDiese Grenze heißt Höchst-Betrag.\nDer Höchst-Betrag hängt von 2 Dingen ab.\nErstens: Wie viele Menschen zählen in Ihrem Haushalt?\nZweitens: Wie teuer sind die Mieten in Ihrem Ort?\nDafür gibt es 7 Miet-Stufen.\nStufe 1 heißt: Die Mieten sind viel niedriger als im Durchschnitt.\nStufe 7 heißt: Die Mieten sind viel höher als im Durchschnitt.\nZum Höchst-Betrag kommt ein Zuschlag dazu.\nDer Zuschlag heißt Klima-Komponente.\nAuch für die Heiz-Kosten gibt es einen festen Betrag.\nFür 1 Person sind das 110,40 Euro im Monat.\nDiese Beträge zählen bei der Berechnung von Ihrem Wohn-Geld mit."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 WoGG","titel_amtlich":"Gesamteinkommen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/13/","original":[{"nr":"1","text":"Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18)."},{"nr":"2","text":"Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Welches Einkommen beim Wohngeld zählt","kurz":"Nach § 13 WoGG ist das Gesamteinkommen die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträgen und Unterhaltsabzügen; monatlich zählt ein Zwölftel davon.","relevanz":2,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon werden die Freibeträge (§§ 17 und 17a WoGG) und die Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18 WoGG) abgezogen."},{"nr":"2","einfach":"Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens."}],"beispiel":{"titel":"Paar mit zwei Einkommen","text":"Svenja und Paul aus Bielefeld beantragen Wohngeld. Nach § 14 WoGG hat Svenja ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro und Paul eines von 6.000 Euro. Freibeträge oder Abzüge für Unterhalt fallen bei ihnen nicht an. Ihr Gesamteinkommen nach § 13 WoGG beträgt also 24.000 Euro. Ihr monatliches Gesamteinkommen ist ein Zwölftel davon: 2.000 Euro."},"wichtig":["Es zählt das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nicht nur das der Person, die den Antrag stellt."],"begriffe":[{"wort":"Jahreseinkommen","erklaerung":"Das Einkommen eines Haushaltsmitglieds für ein Jahr, ermittelt nach § 14 WoGG."},{"wort":"Freibeträge","erklaerung":"Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, zum Beispiel für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder oder für Alleinerziehende (§§ 17 und 17a WoGG)."},{"wort":"Unterhaltsleistungen","erklaerung":"Geld, das jemand wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht zahlt, zum Beispiel an ein Kind oder einen früheren Ehepartner (§ 18 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Welches Einkommen zählt beim Wohngeld?","antwort":"Nach § 13 WoGG zählt das Gesamteinkommen: die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, abzüglich Freibeträgen und Abzugsbeträgen für Unterhalt. Was zum Jahreseinkommen gehört, regelt § 14 WoGG."},{"frage":"Wie wird das monatliche Einkommen beim Wohngeld berechnet?","antwort":"Nach § 13 Absatz 2 WoGG ist das monatliche Gesamteinkommen ein Zwölftel des Gesamteinkommens."}],"verweise":[{"norm":"§ 14 WoGG","warum":"Was zum Jahreseinkommen gehört"},{"norm":"§ 17 WoGG","warum":"Freibeträge"},{"norm":"§ 17a WoGG","warum":"Freibetrag für Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten"},{"norm":"§ 18 WoGG","warum":"Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen"}],"praxis":null,"leicht":"Beim Wohn-Geld zählt das Einkommen von Ihrem Haushalt.\nDie Behörde rechnet das Einkommen für ein Jahr aus.\nSie rechnet das Einkommen von allen Menschen zusammen.\nGemeint sind alle Menschen, die beim Wohn-Geld mitzählen.\nDann zieht die Behörde bestimmte Beträge ab.\nZum Beispiel Geld, das Sie für Unterhalt zahlen.\nDas Ergebnis heißt Gesamt-Einkommen.\nDie Behörde teilt das Gesamt-Einkommen durch 12.\nSo kommt sie auf das Einkommen für einen Monat."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14","bezeichnung":"§ 14 WoGG","titel_amtlich":"Jahreseinkommen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/14/","original":[{"nr":"1","text":"Das Jahreseinkommen eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zuzüglich der Einnahmen nach Absatz 2 abzüglich der Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (§ 16). Bei den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ist § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden. Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die nach dem Einkommensteuergesetz vom Arbeitgeber pauschal besteuert werden, zählen zum Jahreseinkommen nur\n\n1. die nach § 37b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuerten Sachzuwendungen und\n2. der nach § 40a des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuerte Arbeitslohn und das pauschal besteuerte Arbeitsentgelt, jeweils abzüglich der Aufwendungen zu dessen Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung, höchstens jedoch bis zur Höhe dieser Einnahmen.\nEin Ausgleich mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten oder mit negativen Einkünften des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig."},{"nr":"2","text":"Zum Jahreseinkommen gehören:\n\n1. der nach § 19 Abs. 2 und § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag von Versorgungsbezügen;\n2. die einkommensabhängigen, nach § 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte, im freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Zivildienstbeschädigte und im Bundesfreiwilligendienst Beschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene sowie ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden;\n3. die den Ertragsanteil oder den der Besteuerung unterliegenden Anteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes übersteigenden Teile von Leibrenten sowie der nach § 3 Nummer 14a des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Anteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der auf Grund des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird;\n4. die nach § 3 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien\n\na) Rentenabfindungen,\nb) Beitragserstattungen,\nc) Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen,\nd) Kapitalabfindungen,\ne) Ausgleichszahlungen;\n\n5. die nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes steuerfreien\n\na) Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den §§ 56 bis 62 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,\nb) Renten und Beihilfen an Hinterbliebene nach den §§ 63 bis 71 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,\nc) Abfindungen nach den §§ 75 bis 80 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch;\n\n6. die Lohn- und Einkommensersatzleistungen nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes; § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes bleibt unberührt;\n7. die ausländischen Einkünfte nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 sowie Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes;\n8. die Hälfte der nach § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien\n\na) Unterhaltshilfe nach den §§ 261 bis 278a des Lastenausgleichsgesetzes,\nb) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 301 bis 301b des Lastenausgleichsgesetzes,\nc) Unterhaltshilfe nach § 44 und Unterhaltsbeihilfe nach § 45 des Reparationsschädengesetzes,\nd) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 10 bis 15 des Flüchtlingshilfegesetzes,\nmit Ausnahme der Pflegezulage nach § 269 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes;\n9. die nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Krankentagegelder;\n10. die Hälfte der nach § 3 Nr. 68 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Renten nach § 3 Abs. 2 des Anti-D-Hilfegesetzes;\n11. die nach § 3b des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit;\n12. die nach § 3 Nummer 21 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Einnahmen;\n13. (weggefallen)\n14. die nach § 3 Nr. 56 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse und die nach § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung;\n15. der nach § 20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag (Sparer-Pauschbetrag), soweit die Kapitalerträge 100 Euro übersteigen;\n16. die auf erhöhte Absetzungen entfallenden Beträge, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes übersteigen, und die auf Sonderabschreibungen entfallenden Beträge;\n17. der nach § 3 Nr. 27 des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Grundbetrag der Produktionsaufgaberente und das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit;\n18. die nach § 3 Nr. 60 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaues, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen;\n19. die nach § 22 Nummer 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes der Empfängerin oder dem Empfänger nicht zuzurechnenden Bezüge, die ihr oder ihm von einer natürlichen Person, die kein Haushaltsmitglied ist, oder von einer juristischen Person gewährt werden, mit Ausnahme der Bezüge\n\na) bis zu einer Höhe von 6 540 Euro jährlich, die für eine Pflegeperson oder Pflegekraft aufgewendet werden, die die Empfängerin oder den Empfänger wegen ihrer oder seiner Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch pflegt, oder\nb) bis zu einer Höhe von insgesamt 480 Euro jährlich von einer natürlichen Person, die gegenüber der Empfängerin oder dem Empfänger nicht vorrangig gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist oder war, oder von einer juristischen Person;\ndies gilt entsprechend, wenn anstelle von wiederkehrenden Unterhaltsleistungen Unterhaltsleistungen als Einmalbetrag gewährt werden;\n20.\n\na) die Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, mit Ausnahme der Unterhaltsleistungen bis zu einer Höhe von 6 540 Euro jährlich, die für eine Pflegeperson oder Pflegekraft geleistet werden, die den Empfänger oder die Empfängerin wegen eigener Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch pflegt,\nb) die Versorgungsleistungen, die Leistungen auf Grund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs,\nsoweit diese Leistungen nicht von § 22 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes erfasst sind;\n21. die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;\n22. die Leistungen von natürlichen Personen, die keine Haushaltsmitglieder sind, zur Bezahlung der Miete oder Aufbringung der Belastung, soweit die Leistungen nicht von Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3, von Nummer 19 oder Nummer 20 erfasst sind;\n23. (weggefallen)\n24. die Hälfte der Pauschale für die laufenden Leistungen für den notwendigen Unterhalt ohne die Kosten der Erziehung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen nach § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 oder mit § 35a Abs. 2 Nr. 3, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, als Einkommen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen;\n25. die Hälfte der Pauschale für die laufenden Leistungen für die Kosten der Erziehung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen nach § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 oder mit § 35a Abs. 2 Nr. 3, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, als Einkommen der Pflegeperson;\n26. die Hälfte der nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist;\n27. die Hälfte der als Zuschüsse erbrachten\n\na) Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, mit Ausnahme der Leistungen nach § 14a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 6 und 7 der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und mit Ausnahme des Kinderbetreuungszuschlages nach Maßgabe des § 14b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes,\nb) Leistungen der Begabtenförderungswerke, soweit sie nicht von Nummer 28 erfasst sind,\nc) Stipendien, soweit sie nicht von Buchstabe b, Nummer 28 oder Nummer 29 erfasst sind,\nd) Berufsausbildungsbeihilfen und des Ausbildungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch,\ne) Beiträge zur Deckung des Unterhaltsbedarfs nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz,\nf) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa;\n\n28. die als Zuschuss gewährte Graduiertenförderung;\n29. die Hälfte der nach § 3 Nr. 42 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Zuwendungen, die auf Grund des Fulbright-Abkommens gezahlt werden;\n30. die wiederkehrenden Leistungen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9, auch wenn bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt worden sind, mit Ausnahme\n\na) der darin enthaltenen Kosten der Unterkunft, wenn diese nicht für den Wohnraum gewährt werden, für den Wohngeld beantragt wurde,\nb) der von Nummer 24 oder Nummer 25 erfassten Leistungen,\nc) des Grundsicherungsgeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das ein zu berücksichtigendes Kind als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Haushalt des getrennt lebenden anderen Elternteils anteilig erhält,\nd) der Hilfe zum Lebensunterhalt, die ein nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch leistungsberechtigtes Kind im Haushalt des getrennt lebenden Elternteils anteilig erhält, oder\ne) der Leistungen, die in den Fällen des § 7 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 2 erbracht werden, in denen kein Ausschluss vom Wohngeld besteht;\n\n31. der Mietwert des von den in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 genannten Personen selbst genutzten Wohnraums."},{"nr":"3","text":"Zum Jahreseinkommen gehören nicht:\n\n1. Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils des Wohnraums, für den Wohngeld beantragt wird;\n2. das Entgelt, das eine den Wohnraum mitbewohnende Person im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 3 hierfür zahlt;\n3. Leistungen einer nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichteten Person, soweit sie von § 11 Abs. 2 Nr. 5 erfasst sind."}],"erklaerung":{"nr":"14","titel_einfach":"Welches Einkommen beim Wohngeld zählt","kurz":"Nach § 14 WoGG zählen zum Jahreseinkommen die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und viele weitere Einnahmen, etwa Unterhaltsvorschuss, abzüglich der Pauschalen nach § 16 WoGG.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für das Wohngeld berechnet die Wohngeldbehörde ein Jahreseinkommen. Das macht sie für jedes Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt. Sie nimmt dafür alle positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das sind zum Beispiel Einkünfte aus einer Arbeitsstelle, aus einem Gewerbe, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung. Dazu kommen die Einnahmen aus Absatz 2. Davon zieht sie die Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung nach § 16 WoGG ab. Was Absatz 3 nennt, zählt nicht mit.\nBei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit gilt § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG nicht (Investitionsabzugsbetrag). Ein solcher Abzug mindert dein Einkommen beim Wohngeld also nicht.\nLohn, den der Arbeitgeber pauschal versteuert, zählt nur in 2 Fällen:\n1. Sachzuwendungen, die nach § 37b EStG pauschal versteuert werden;\n2. Arbeitslohn und Arbeitsentgelt, die nach § 40a EStG pauschal versteuert werden – zum Beispiel aus einem Minijob. Davon werden die Kosten abgezogen, die für diese Arbeit anfallen. Abgezogen wird aber höchstens so viel, wie diese Einnahmen betragen.\nVerluste aus einer anderen Einkunftsart dürfen nicht mit den Einkünften verrechnet werden. Das gilt auch für Verluste des Ehegatten, mit dem man zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird."},{"nr":"2","einfach":"Zum Jahreseinkommen gehören außerdem die folgenden Einnahmen. Viele davon sind steuerfrei, zählen beim Wohngeld aber trotzdem:\n1. der steuerfreie Teil von Versorgungsbezügen, etwa einer Pension (§ 19 Absatz 2 und § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b EStG);\n2. steuerfreie, vom Einkommen abhängige Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 6 EStG) für Menschen, die im Wehrdienst, im freiwilligen Wehrdienst, im Zivildienst oder im Bundesfreiwilligendienst geschädigt wurden, jeweils auch für ihre Hinterbliebenen, für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene sowie für ihnen gleichgestellte Personen;\n3. bei Leibrenten der Teil, der über den steuerpflichtigen Anteil (Ertragsanteil oder Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG) hinausgeht; außerdem der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente, der auf dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung beruht (§ 3 Nummer 14a EStG);\n4. diese steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 3 EStG: a) Rentenabfindungen, b) Beitragserstattungen, c) Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, d) Kapitalabfindungen, e) Ausgleichszahlungen;\n5. diese steuerfreien Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG): a) Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit nach §§ 56 bis 62 SGB VII, b) Renten und Beihilfen an Hinterbliebene nach §§ 63 bis 71 SGB VII, c) Abfindungen nach §§ 75 bis 80 SGB VII;\n6. Lohn- und Einkommensersatzleistungen nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG; die Regeln in § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gelten daneben weiter;\n7. ausländische Einkünfte nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 sowie Satz 2 und 3 EStG;\n8. die Hälfte dieser steuerfreien Leistungen (§ 3 Nr. 7 EStG): a) Unterhaltshilfe nach §§ 261 bis 278a des Lastenausgleichsgesetzes, b) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 301 bis 301b des Lastenausgleichsgesetzes, c) Unterhaltshilfe nach § 44 und Unterhaltsbeihilfe nach § 45 des Reparationsschädengesetzes, d) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 10 bis 15 des Flüchtlingshilfegesetzes; die Pflegezulage nach § 269 Absatz 2 des Lastenausgleichsgesetzes zählt nicht;\n9. steuerfreie Krankentagegelder (§ 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG);\n10. die Hälfte der steuerfreien Renten nach § 3 Absatz 2 des Anti-D-Hilfegesetzes (§ 3 Nr. 68 EStG);\n11. steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG);\n12. die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nummer 21 EStG;\n13. (weggefallen)\n14. steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung: Zuwendungen an eine Pensionskasse (§ 3 Nr. 56 EStG) und Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (§ 3 Nr. 63 EStG);\n15. der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Absatz 9 EStG), soweit die Kapitalerträge – etwa Zinsen – 100 Euro übersteigen;\n16. Beträge aus erhöhten Absetzungen, soweit sie über die höchstmögliche Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG hinausgehen, und Beträge aus Sonderabschreibungen;\n17. der steuerfreie Grundbetrag der Produktionsaufgaberente (§ 3 Nr. 27 EStG) und das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit;\n18. steuerfreie Leistungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 60 EStG) an Arbeitnehmer im Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbau, im Braunkohlentiefbau und in der Eisen- und Stahlindustrie, die wegen Stilllegung, Einschränkung, Umstellung oder Rationalisierung gezahlt werden;\n19. Bezüge – zum Beispiel Unterhalt –, die dem Empfänger nach § 22 Nummer 1 Satz 2 EStG steuerlich nicht zugerechnet werden – wenn sie von einer Person kommen, die nicht zum Haushalt gehört, oder von einer juristischen Person. Nicht dazu zählen: a) bis zu 6 540 Euro im Jahr, die für eine Pflegeperson oder Pflegekraft ausgegeben werden, die den Empfänger wegen seiner Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI pflegt; b) insgesamt bis zu 480 Euro im Jahr von einer Person, die dem Empfänger gegenüber nicht vorrangig gesetzlich unterhaltspflichtig ist oder war, oder von einer juristischen Person. Das gilt entsprechend, wenn Unterhalt als Einmalbetrag statt laufend gezahlt wird;\n20. a) Unterhalt vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten – außer bis zu 6 540 Euro im Jahr, die für eine Pflegeperson oder Pflegekraft gezahlt werden, die den Empfänger wegen eigener Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI pflegt; b) Versorgungsleistungen, Leistungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich und Ausgleichsleistungen, die einen Versorgungsausgleich vermeiden sollen. Beides gilt nur, soweit diese Leistungen nicht schon nach § 22 Nummer 1a EStG erfasst sind;\n21. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;\n22. Geld von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, mit dem die Miete oder Belastung bezahlt wird – soweit es nicht schon unter Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3, Nummer 19 oder Nummer 20 fällt;\n23. (weggefallen)\n24. bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen in einer Pflegefamilie (§ 39 Absatz 1 in Verbindung mit § 33 oder § 35a Absatz 2 Nr. 3, auch in Verbindung mit § 41 Absatz 2 SGB VIII): die Hälfte der Pauschale für den notwendigen Unterhalt ohne die Kosten der Erziehung – als Einkommen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen;\n25. in denselben Fällen die Hälfte der Pauschale für die Kosten der Erziehung – als Einkommen der Pflegeperson;\n26. die Hälfte der steuerfreien Einnahmen (§ 3 Nr. 36 EStG) für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung oder Hilfen im Haushalt einer Person, die nicht zum Haushalt gehört;\n27. die Hälfte dieser Leistungen, wenn sie als Zuschuss gezahlt werden: a) BAföG – außer den Leistungen nach § 14a BAföG in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Härteverordnung zum BAföG und außer dem Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG, b) Leistungen der Begabtenförderungswerke, soweit Nummer 28 nicht gilt, c) Stipendien, soweit Buchstabe b, Nummer 28 oder Nummer 29 nicht gelten, d) Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach SGB III, e) Beiträge zum Unterhaltsbedarf nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, f) Leistungen zum Lebensunterhalt während eines Praktikums oder einer betrieblichen Ausbildung im Sonderprogramm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“;\n28. Graduiertenförderung, die als Zuschuss gezahlt wird;\n29. die Hälfte der steuerfreien Zuwendungen aus dem Fulbright-Abkommen (§ 3 Nr. 42 EStG);\n30. laufende Leistungen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 WoGG, zum Beispiel Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – auch wenn darin keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Nicht dazu zählen: a) darin enthaltene Kosten der Unterkunft, die nicht für die Wohnung gezahlt werden, für die Wohngeld beantragt wurde; b) Leistungen nach Nummer 24 oder 25; c) Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II, das ein Kind, das beim Wohngeld mitzählt, anteilig als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Haushalt des getrennt lebenden anderen Elternteils bekommt; d) Hilfe zum Lebensunterhalt, die ein Kind nach dem Dritten Kapitel SGB XII anteilig im Haushalt des getrennt lebenden Elternteils bekommt; e) Leistungen in den Fällen von § 7 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 2 WoGG, in denen kein Ausschluss vom Wohngeld besteht;\n31. der Mietwert der selbst genutzten Wohnung bei Personen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG – also bei Menschen, die im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen wohnen."},{"nr":"3","einfach":"Diese Einnahmen gehören nicht zum Jahreseinkommen:\n1. Einkünfte daraus, dass du einen Teil der Wohnung vermietest oder verpachtest, für die du Wohngeld beantragst – zum Beispiel ein untervermietetes Zimmer;\n2. das Geld, das eine Person für das Mitwohnen zahlt, die im Sinne von § 11 Absatz 2 Nr. 3 WoGG mitwohnt – also jemand, der kein Haushaltsmitglied ist, aber dort lebt;\n3. Leistungen einer Person, die sich nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet hat, für den Lebensunterhalt aufzukommen – soweit diese Leistungen unter § 11 Absatz 2 Nr. 5 WoGG fallen.\nDafür bleibt in diesen Fällen nach § 11 Absatz 2 Nr. 2, 3 und 5 WoGG ein Teil der Miete oder Belastung beim Wohngeld außer Betracht."}],"beispiel":{"titel":"Untervermietetes Zimmer","text":"Timo wohnt in einer 3-Zimmer-Wohnung in Bremen und beantragt Wohngeld. Ein Zimmer hat er für 300 Euro im Monat an eine Studentin untervermietet, die nicht zu seinem Haushalt gehört. Nach § 14 Absatz 3 Nr. 1 WoGG zählen die 300 Euro nicht zu Timos Jahreseinkommen. Dafür zieht die Behörde nach § 11 Absatz 2 Nr. 2 WoGG den Teil der Miete ab, der auf das Zimmer entfällt. Sind die 300 Euro höher als dieser Teil, zieht sie die 300 Euro ab."},"wichtig":["Neben den Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz zählen viele weitere Einnahmen, zum Beispiel steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit oder Unterhaltsvorschuss.","Manche Leistungen zählen nur zur Hälfte, etwa BAföG als Zuschuss oder Stipendien.","Verluste aus einer Einkunftsart dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden."],"begriffe":[{"wort":"Jahreseinkommen","erklaerung":"Das Einkommen eines Haushaltsmitglieds für ein Jahr, so wie es § 14 WoGG für das Wohngeld bestimmt – nicht dasselbe wie das Einkommen im Steuerbescheid."},{"wort":"positive Einkünfte","erklaerung":"Einkünfte einer Einkunftsart, bei denen unter dem Strich ein Plus steht. Verluste aus einer anderen Einkunftsart mindern sie beim Wohngeld nicht."},{"wort":"zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied","erklaerung":"Ein Mitglied deines Haushalts, das bei der Berechnung des Wohngeldes mitzählt (§ 6 WoGG)."},{"wort":"Sparer-Pauschbetrag","erklaerung":"Ein Betrag, bis zu dem Kapitalerträge wie Zinsen steuerfrei bleiben (§ 20 Absatz 9 EStG)."},{"wort":"pauschal besteuert","erklaerung":"Die Lohnsteuer wird mit einem festen Satz berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt – nicht nach deinen persönlichen Steuermerkmalen."}],"fragen":[{"frage":"Zählt Unterhaltsvorschuss beim Wohngeld als Einkommen?","antwort":"Ja. Nach § 14 Absatz 2 Nr. 21 WoGG gehören Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Jahreseinkommen."},{"frage":"Zählt BAföG beim Wohngeld zum Einkommen?","antwort":"Nach § 14 Absatz 2 Nr. 27 WoGG zählt BAföG, das als Zuschuss gezahlt wird, zur Hälfte. Ausgenommen sind bestimmte Härtefall-Zusatzleistungen und der Kinderbetreuungszuschlag. Ob du neben BAföG überhaupt Wohngeld bekommen kannst, regelt § 20 WoGG."},{"frage":"Zählt Geld aus Untervermietung beim Wohngeld als Einkommen?","antwort":"Nein, wenn du einen Teil der Wohnung untervermietest, für die du Wohngeld beantragst (§ 14 Absatz 3 Nr. 1 WoGG). Dafür bleibt nach § 11 Absatz 2 Nr. 2 WoGG der Teil der Miete außer Betracht, der auf diesen Teil der Wohnung entfällt – ist die Untermiete höher, wird sie in voller Höhe abgezogen."}],"verweise":[{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Wie aus den Jahreseinkommen das Gesamteinkommen wird"},{"norm":"§ 15 WoGG","warum":"Welcher Zeitraum zählt und wie Einmalzahlungen verteilt werden"},{"norm":"§ 16 WoGG","warum":"Pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung"},{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Welcher Teil der Miete beim Wohngeld zählt"},{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist"},{"norm":"§ 2 EStG","warum":"Welche Einkunftsarten es gibt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Wohngeld bekommen.\nDann prüft die Wohngeld-Behörde Ihr Einkommen.\nDie Behörde rechnet mit dem Einkommen für ein ganzes Jahr.\nDas heißt: Jahres-Einkommen.\nZum Einkommen zählt zum Beispiel Ihr Lohn.\nAuch anderes Geld kann zählen.\nEin Beispiel: Zuschläge für Nacht-Arbeit.\nEin anderes Beispiel: Unterhalts-Vorschuss für Ihr Kind.\nManches Geld zählt nur zur Hälfte.\nEin Beispiel: BAföG als Zuschuss.\nZuschuss heißt: Sie zahlen das Geld nicht zurück.\nVom Einkommen zieht die Behörde Beträge für Steuern und Versicherungen ab.\nSie vermieten ein Zimmer in Ihrer Wohnung?\nDiese Miete zählt nicht als Einkommen.\nDafür zählt ein Teil von Ihrer eigenen Miete nicht.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–3 stichprobenartig Nummer für Nummer abgeglichen; Beispiel und Frage Untervermietung mit § 11 Abs. 2 Nr. 2 WoGG (Mietanteil bzw. höhere Untermiete abziehen) nachgeprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15","bezeichnung":"§ 15 WoGG","titel_amtlich":"Ermittlung des Jahreseinkommens","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/15/","original":[{"nr":"1","text":"Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu können die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden; § 24 Abs. 2 bleibt unberührt."},{"nr":"2","text":"Einmaliges Einkommen, das für einen bestimmten Zeitraum bezogen wird, ist diesem Zeitraum zuzurechnen. Ist kein Zurechnungszeitraum festgelegt oder vereinbart, so ist das einmalige Einkommen zu einem Zwölftel in den zwölf Monaten nach dem Zuflussmonat zuzurechnen. Ist das einmalige Einkommen vor der Antragstellung zugeflossen, ist es nur dann nach Satz 1 oder Satz 2 zuzurechnen, wenn es innerhalb von einem Jahr vor der Antragstellung zugeflossen ist."},{"nr":"3","text":"Sonderzuwendungen, Gratifikationen und gleichartige Bezüge und Vorteile, die in größeren als monatlichen Abständen gewährt werden, sind den im Bewilligungszeitraum liegenden Monaten zu je einem Zwölftel zuzurechnen, wenn sie in den nächsten zwölf Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums zufließen."},{"nr":"4","text":"Beträgt der Bewilligungszeitraum nicht zwölf Monate, ist als Einkommen das Zwölffache des im Sinne der Absätze 1 bis 3 und des § 24 Abs. 2 im Bewilligungszeitraum zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Einkommens zu Grunde zu legen."}],"erklaerung":{"nr":"15","titel_einfach":"Welches Einkommen fürs Wohngeld angesetzt wird","kurz":"Nach § 15 WoGG zählt beim Wohngeld das Einkommen, das bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten ist; Einmalzahlungen und Sonderzahlungen werden auf Monate verteilt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Wohngeldbehörde rechnet mit dem Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Maßgeblich ist, was zum Zeitpunkt deines Antrags zu erwarten ist. Dafür darf sie auch auf deine Verhältnisse vor dem Antrag schauen, zum Beispiel auf frühere Einnahmen. Die Regel in § 24 Absatz 2 WoGG gilt daneben weiter. Sie sagt unter anderem, wie mit Änderungen umgegangen wird, die zwischen Antrag und Bescheid eintreten."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal bekommst du Einkommen nur einmal, aber für einen bestimmten Zeitraum. Dann rechnet die Wohngeldbehörde es diesem Zeitraum zu. Ist kein Zeitraum festgelegt oder vereinbart, verteilt sie das Geld: Je ein Zwölftel zählt in den 12 Monaten nach dem Monat, in dem du es bekommen hast. Hast du das Geld schon vor deinem Antrag bekommen, zählt es nur, wenn das höchstens 1 Jahr vor dem Antrag war."},{"nr":"3","einfach":"Für Sonderzuwendungen, Gratifikationen und ähnliche Bezüge und Vorteile gilt eine eigene Regel, wenn sie seltener als monatlich gezahlt werden. Ein Beispiel ist Weihnachtsgeld. Die Wohngeldbehörde rechnet solche Zahlungen zu je einem Zwölftel den Monaten im Bewilligungszeitraum zu. Das gilt, wenn du sie in den 12 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums bekommst."},{"nr":"4","einfach":"Manchmal dauert der Bewilligungszeitraum nicht 12 Monate. Dann ermittelt die Wohngeldbehörde dein durchschnittliches Monatseinkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Dabei gelten die Absätze 1 bis 3 und § 24 Absatz 2 WoGG. Dieses Monatseinkommen nimmt sie mal 12. Das Ergebnis gilt als dein Einkommen."}],"beispiel":{"titel":"Weihnachtsgeld im Bewilligungszeitraum","text":"Lena bekommt Wohngeld für März 2027 bis Februar 2028. Im November 2027 zahlt ihr Arbeitgeber ihr 1 200 Euro Weihnachtsgeld. Das ist eine Sonderzahlung, die seltener als monatlich kommt, und sie fließt in den 12 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums. Nach § 15 Absatz 3 WoGG rechnet die Wohngeldbehörde deshalb jedem Monat im Bewilligungszeitraum ein Zwölftel zu, also 100 Euro."},"wichtig":["Es zählt das Einkommen, das für den Bewilligungszeitraum zu erwarten ist – nicht einfach das Einkommen des letzten Jahres.","Eine Einmalzahlung ohne festgelegten Zeitraum wird auf die 12 Monate nach dem Monat verteilt, in dem du sie bekommen hast.","Einmaliges Einkommen, das du mehr als 1 Jahr vor deinem Antrag bekommen hast, zählt nicht mehr."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die dir Wohngeld bewilligt wird – in der Regel 12 Monate (§ 25 WoGG)."},{"wort":"einmaliges Einkommen","erklaerung":"Geld, das du nicht regelmäßig, sondern nur einmal bekommst."},{"wort":"Zuflussmonat","erklaerung":"Der Monat, in dem du das Geld tatsächlich bekommen hast."},{"wort":"Sonderzuwendungen","erklaerung":"Zusätzliche Zahlungen neben dem normalen Lohn, die seltener als monatlich kommen, zum Beispiel Weihnachtsgeld."}],"fragen":[{"frage":"Welches Einkommen zählt beim Wohngeldantrag?","antwort":"Nach § 15 Absatz 1 WoGG das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist – und zwar aus Sicht des Zeitpunkts, an dem du den Antrag stellst. Die Wohngeldbehörde darf dafür auch deine früheren Verhältnisse heranziehen."},{"frage":"Zählt Weihnachtsgeld beim Wohngeld?","antwort":"Sonderzahlungen, die seltener als monatlich kommen, zählen nach § 15 Absatz 3 WoGG, wenn du sie in den 12 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums bekommst. Sie werden zu je einem Zwölftel auf die Monate im Bewilligungszeitraum verteilt."},{"frage":"Wie wird eine Einmalzahlung beim Wohngeld angerechnet?","antwort":"Ist sie für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, zählt sie für diesen Zeitraum. Sonst wird sie zu je einem Zwölftel auf die 12 Monate nach dem Monat verteilt, in dem du sie bekommen hast. Kam sie vor deinem Antrag, zählt sie nur, wenn das höchstens 1 Jahr vorher war (§ 15 Absatz 2 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 14 WoGG","warum":"Was alles zum Jahreseinkommen gehört"},{"norm":"§ 24 WoGG","warum":"Wie Änderungen nach dem Antrag behandelt werden"},{"norm":"§ 25 WoGG","warum":"Wie lange der Bewilligungszeitraum dauert"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen Wohngeld.\nDann schätzt die Wohngeld-Behörde Ihr Einkommen.\nSie schätzt das Einkommen für die Zeit mit Wohngeld.\nDiese Zeit heißt: Bewilligungs-Zeitraum.\nDie Behörde darf sich dafür Ihr früheres Einkommen ansehen.\nManchmal bekommen Sie Geld nur einmal.\nIst dafür kein Zeitraum festgelegt?\nDann verteilt die Behörde das Geld auf 12 Monate.\nAuch Sonder-Zahlungen vom Arbeit-Geber zählen.\nDie Behörde verteilt sie auf die Monate mit Wohngeld.\nJeder Monat bekommt ein Zwölftel davon."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16","bezeichnung":"§ 16 WoGG","titel_amtlich":"Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/16/","original":[{"nr":null,"text":"Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungszeitraum die folgenden Steuern und Pflichtbeiträge zu leisten sind:\n\n1. Steuern vom Einkommen,\n2. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,\n3. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.\nSatz 1 Nummer 2 und 3 gilt entsprechend, wenn keine Pflichtbeiträge, aber laufende Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zu leisten sind, die dem Zweck der Pflichtbeiträge nach Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 entsprechen. Satz 2 gilt auch, wenn die Beiträge zu Gunsten eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes zu leisten sind. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung oder eine Sicherung besteht, für die Beiträge von Dritten zu leisten sind. Die Sätze 1 und 2 gelten bei einmaligem Einkommen im Sinne des § 15 Absatz 2 in jedem Jahr der Zurechnung entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"16","titel_einfach":"Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben beim Wohngeld","kurz":"Nach § 16 WoGG zieht die Wohngeldbehörde vom Einkommen je 10 Prozent ab, wenn Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Rentenversicherung zu zahlen sind.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Wohngeldbehörde nimmt den Betrag, der sich nach §§ 14 und 15 WoGG ergibt. Davon zieht sie jeweils 10 Prozent ab, wenn du im Bewilligungszeitraum voraussichtlich Folgendes zahlen musst:\n1. Steuern vom Einkommen,\n2. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,\n3. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.\nAbgezogen wird also ein fester Prozentsatz, nicht der Betrag, den du tatsächlich zahlst.\nZahlst du keine Pflichtbeiträge, aber laufende Beiträge zu einer öffentlichen oder privaten Versicherung oder einer ähnlichen Einrichtung? Dann gibt es die 10 Prozent für Nummer 2 oder 3 ebenfalls – wenn die Versicherung demselben Zweck dient wie die Pflichtbeiträge. Das gilt auch, wenn die Beiträge zugunsten eines Haushaltsmitglieds zu zahlen sind, das beim Wohngeld mitzählt.\nDiese beiden Regeln (Satz 2 und 3) gelten nicht, wenn jemand im Wesentlichen beitragsfrei abgesichert ist. Sie gelten auch nicht, wenn andere die Beiträge für die Absicherung zahlen müssen.\nBei einmaligem Einkommen, das nach § 15 Absatz 2 WoGG einem Zeitraum zugerechnet wird, gelten die Abzüge entsprechend in jedem Jahr, dem das Einkommen zugerechnet wird."}],"beispiel":{"titel":"Angestellte mit allen 3 Abzügen","text":"Sophie ist angestellt. Sie zahlt Lohnsteuer und Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Nach §§ 14 und 15 WoGG ergibt sich bei ihr ein Betrag von 24 000 Euro im Jahr. Nach § 16 WoGG zieht die Wohngeldbehörde 3-mal 10 Prozent ab, zusammen 30 Prozent, also 7 200 Euro. Es bleiben 16 800 Euro als Jahreseinkommen."},"wichtig":["Abgezogen werden pauschal je 10 Prozent für Steuern, für Kranken- und Pflegeversicherung und für Rentenversicherung – nicht die tatsächlich gezahlten Beträge.","Auch wer freiwillig oder privat versichert ist, kann die 10 Prozent bekommen, wenn die Versicherung demselben Zweck dient."],"begriffe":[{"wort":"Pflichtbeiträge","erklaerung":"Beiträge zur Sozialversicherung, die du zahlen musst, zum Beispiel als Arbeitnehmer zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung."},{"wort":"Steuern vom Einkommen","erklaerung":"Steuern, die auf das Einkommen erhoben werden, zum Beispiel die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer."},{"wort":"beitragsfreie Sicherung","erklaerung":"Eine Absicherung, für die man selbst im Wesentlichen keine Beiträge zahlt."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel wird beim Wohngeld vom Einkommen abgezogen?","antwort":"Nach § 16 WoGG je 10 Prozent für Steuern vom Einkommen, für Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung – wenn sie im Bewilligungszeitraum zu zahlen sind. Je nach Fall sind das also 0, 10, 20 oder 30 Prozent."},{"frage":"Gibt es den Abzug beim Wohngeld auch, wenn ich privat versichert bin?","antwort":"Ja, wenn du laufende Beiträge zu einer öffentlichen oder privaten Versicherung zahlst, die demselben Zweck dient wie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung (§ 16 Satz 2 WoGG). Das gilt nicht, wenn du im Wesentlichen beitragsfrei abgesichert bist oder andere die Beiträge zahlen müssen."}],"verweise":[{"norm":"§ 14 WoGG","warum":"Was zum Jahreseinkommen gehört"},{"norm":"§ 15 WoGG","warum":"Welches Einkommen angesetzt und wie Einmalzahlungen verteilt werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen Wohngeld.\nDann rechnet die Wohngeld-Behörde Ihr Einkommen aus.\nVon dem Einkommen zieht sie Beträge ab.\nZahlen Sie Steuern auf Ihr Einkommen?\nDann zieht die Behörde 10 Prozent ab.\nZahlen Sie Beiträge für die Kranken-Versicherung und die Pflege-Versicherung?\nDann zieht die Behörde noch einmal 10 Prozent ab.\nZahlen Sie Beiträge für die Renten-Versicherung?\nDann zieht die Behörde noch einmal 10 Prozent ab.\nDas sind höchstens 30 Prozent.\nAuch eine private Versicherung kann zählen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"17","bezeichnung":"§ 17 WoGG","titel_amtlich":"Freibeträge","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/17/","original":[{"nr":null,"text":"Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden jährlichen Freibeträge abzuziehen:\n\n1. 1 800 Euro für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung\n\na) von 100 oder\nb) von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege;\n\n2. 750 Euro für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, das Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihm im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes gleichgestellt ist;\n3. 1 320 Euro, wenn\n\na) ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt und\nb) mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine in § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannte Leistung gewährt wird;\n\n4. ein Betrag in Höhe der eigenen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit jedes Kindes eines Haushaltsmitgliedes, höchstens jedoch 1 200 Euro, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und noch nicht 25 Jahre alt ist."}],"erklaerung":{"nr":"17","titel_einfach":"Freibeträge beim Wohngeld","kurz":"Nach § 17 WoGG werden vom Gesamteinkommen jährliche Freibeträge abgezogen, etwa 1 800 Euro bei bestimmten Schwerbehinderungen und 1 320 Euro, wenn jemand nur mit Kindern zusammenwohnt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wenn die Wohngeldbehörde das Gesamteinkommen ermittelt, zieht sie diese Freibeträge pro Jahr ab:\n1. 1 800 Euro für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, mit einem Grad der Behinderung a) von 100 oder b) von unter 100, wenn es pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI ist und gleichzeitig zu Hause, teilstationär oder in Kurzzeitpflege gepflegt wird;\n2. 750 Euro für jedes Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt und Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist oder einem solchen Opfer nach dem Bundesentschädigungsgesetz gleichgestellt ist;\n3. 1 320 Euro, wenn a) ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, nur mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnt und b) mindestens eines dieser Kinder unter 18 Jahre alt ist und für dieses Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird oder eine Leistung nach § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes;\n4. für jedes Kind eines Haushaltsmitglieds so viel, wie das Kind selbst mit Arbeit verdient, höchstens 1 200 Euro – wenn das Kind beim Wohngeld mitzählt und noch nicht 25 Jahre alt ist."}],"beispiel":{"titel":"Alleinerziehend mit jobbender Tochter","text":"Nadine lebt allein mit ihren Kindern Paul (10) und Mia (17) in Kiel. Für beide bekommt sie Kindergeld. Mia verdient mit einem Nebenjob 900 Euro im Jahr. Nach § 17 Nr. 3 WoGG zieht die Wohngeldbehörde 1 320 Euro vom Gesamteinkommen ab, weil Nadine nur mit Kindern zusammenwohnt. Nach § 17 Nr. 4 WoGG zieht sie zusätzlich 900 Euro für Mias Verdienst ab."},"wichtig":["Die Freibeträge sind Jahresbeträge und werden vom Gesamteinkommen abgezogen, nicht vom Wohngeld.","Den Freibetrag von 1 320 Euro gibt es nur, wenn außer der Person selbst nur Kinder in der Wohnung leben und mindestens ein Kind unter 18 ist, für das Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung gezahlt wird.","Beim Freibetrag für Schwerbehinderung mit einem Grad unter 100 müssen Pflegebedürftigkeit und Pflege zu Hause, teilstationär oder in Kurzzeitpflege zusammenkommen."],"begriffe":[{"wort":"Freibetrag","erklaerung":"Ein Betrag, der vom Einkommen abgezogen wird. Dadurch zählt beim Wohngeld weniger Einkommen."},{"wort":"Grad der Behinderung","erklaerung":"Eine Zahl, die angibt, wie stark sich eine Behinderung auswirkt. Der höchste Grad ist 100."},{"wort":"teilstationäre Pflege","erklaerung":"Pflege in einer Einrichtung nur für einen Teil des Tages oder der Nacht, zum Beispiel in einer Tagespflege."},{"wort":"Kurzzeitpflege","erklaerung":"Pflege für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung."},{"wort":"Gesamteinkommen","erklaerung":"Die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, abzüglich Freibeträgen und Unterhalt (§ 13 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es beim Wohngeld einen Freibetrag für Alleinerziehende?","antwort":"Ja. Nach § 17 Nr. 3 WoGG werden 1 320 Euro im Jahr abgezogen, wenn jemand nur mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnt. Mindestens ein Kind muss unter 18 sein, und für dieses Kind muss Kindergeld oder eine Leistung nach § 65 Absatz 1 Satz 1 EStG gezahlt werden."},{"frage":"Wie hoch ist der Wohngeld-Freibetrag bei Schwerbehinderung?","antwort":"1 800 Euro im Jahr für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, mit einem Grad der Behinderung von 100. Bei einem Grad unter 100 gibt es ihn, wenn die Person pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI ist und zu Hause, teilstationär oder in Kurzzeitpflege gepflegt wird (§ 17 Nr. 1 WoGG)."},{"frage":"Zählt der Verdienst meines Kindes beim Wohngeld?","antwort":"§ 17 Nr. 4 WoGG zieht für jedes Kind, das beim Wohngeld mitzählt und unter 25 ist, einen Freibetrag in Höhe seines Verdienstes aus Arbeit ab – höchstens 1 200 Euro im Jahr. Was sonst zum Einkommen gehört, regelt § 14 WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Wie das Gesamteinkommen berechnet wird"},{"norm":"§ 17a WoGG","warum":"Zusätzlicher Freibetrag für Menschen mit Grundrentenzeiten"},{"norm":"§ 18 WoGG","warum":"Abzüge für gezahlten Unterhalt"},{"norm":"§ 14 SGB XI","warum":"Wann jemand pflegebedürftig ist"}],"praxis":null,"leicht":"Beim Wohngeld zählt das Einkommen von Ihrem Haushalt.\nVon dem Einkommen zieht die Behörde manchmal Beträge ab.\nDiese Beträge heißen: Frei-Beträge.\nDann zählt weniger Einkommen.\nEin Beispiel: Sie haben eine schwere Behinderung.\nIhr Grad der Behinderung ist 100.\nDann zieht die Behörde 1.800 Euro im Jahr ab.\nEin anderes Beispiel: Sie wohnen nur mit Ihren Kindern zusammen.\nEin Kind ist jünger als 18 Jahre.\nSie bekommen für das Kind Kinder-Geld.\nDann zieht die Behörde 1.320 Euro im Jahr ab.\nIhr Kind ist jünger als 25 Jahre und verdient eigenes Geld mit Arbeit?\nDann zieht die Behörde auch dafür etwas ab.\nDas sind höchstens 1.200 Euro im Jahr."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"17a","bezeichnung":"§ 17a WoGG","titel_amtlich":"Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/17a/","original":[{"nr":"1","text":"Für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, das mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreicht hat, ist bei der Ermittlung des Gesamteinkommens ein jährlicher Freibetrag abzuziehen. Dieser beträgt 1 200 Euro vom jährlichen Einkommen aus der gesetzlichen Rente zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrag übersteigenden jährlichen Einkommens aus der gesetzlichen Rente, höchstens jedoch ein mit zwölf zu multiplizierender Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 gilt entsprechend für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in\n\n1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte,\n2. einer Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 1 oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestand, oder\n3. einer Versicherungspflicht in einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet ist,\nerreicht haben. Absatz 1 gilt auch, wenn die 33 Jahre durch die Zusammenrechnung der Zeiten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 und der Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt werden. Je Kalendermonat wird eine Grundrentenzeit oder eine nach Satz 1 vergleichbare Zeit angerechnet."},{"nr":"3","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2021 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2020, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 neu zu entscheiden, wenn die Wohngeldbehörde erstmals durch eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder der sich aus Absatz 2 Satz 1 ergebenden Träger davon Kenntnis erlangt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder 2 im Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 vorliegen. Die Entscheidung nach Satz 1 folgt der Entscheidung nach § 42c Absatz 1 nach. Die Wohngeldbehörde entscheidet über Wohngeldleistungen ohne Berücksichtigung eines möglichen Freibetrages nach Absatz 1 oder 2, solange sie nicht durch eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder der sich aus Absatz 2 Satz 1 ergebenden Träger Kenntnis davon hat, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet von Amts wegen neu, wenn sie erstmals Kenntnis davon erlangt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder 2 vorliegen. Der Zeitpunkt der Kenntnis der Wohngeldbehörde nach Satz 1 oder 4 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2."},{"nr":"4","text":"Wurde der Freibetrag bei der Wohngeldbewilligung bereits berücksichtigt, so werden im laufenden Bewilligungszeitraum Änderungen der Höhe des Freibetrages nach Absatz 1 oder 2 nur unter den Voraussetzungen des § 27 berücksichtigt."}],"erklaerung":{"nr":"17a","titel_einfach":"Freibetrag beim Wohngeld für Grundrentenzeiten","kurz":"Nach § 17a WoGG bleiben bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten 1 200 Euro der jährlichen gesetzlichen Rente plus 30 Prozent des Rests frei, bis zu einer Obergrenze.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 SGB VI? Dann zieht die Wohngeldbehörde für dich einen Freibetrag vom Gesamteinkommen ab. Das gilt für jedes Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt und diese Voraussetzung erfüllt. Der Freibetrag pro Jahr beträgt 1 200 Euro deiner jährlichen gesetzlichen Rente. Dazu kommen 30 Prozent der Rente, die über diese 1 200 Euro hinausgeht. Höchstens beträgt der Freibetrag 12-mal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII."},{"nr":"2","einfach":"Absatz 1 gilt entsprechend, wenn du mindestens 33 Jahre an Zeiten hast, die mit Grundrentenzeiten vergleichbar sind. Gemeint sind Zeiten\n1. mit Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte,\n2. in einer Beschäftigung, in der du nach § 5 Absatz 1 SGB VI versicherungsfrei warst oder nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB VI von der Versicherungspflicht befreit warst, oder\n3. mit Versicherungspflicht in einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung für bestimmte Berufe.\nDu kannst die 33 Jahre auch erreichen, indem du diese Zeiten und Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 SGB VI zusammenrechnest. Gezählt wird nach Kalendermonaten: Je Kalendermonat wird eine Grundrentenzeit oder eine vergleichbare Zeit angerechnet."},{"nr":"3","einfach":"Für Wohngeld, das vor dem 1. Januar 2021 bewilligt wurde und dessen Bewilligungszeitraum zum Teil nach dem 31. Dezember 2020 liegt, gilt: Die Wohngeldbehörde entscheidet für die Zeit ab 1. Januar 2021 von Amts wegen neu. Das tut sie, wenn sie erstmals durch eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder einer Stelle nach Absatz 2 erfährt, dass die Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2021 vorliegen. Das ist eine Ausnahme von § 41 Absatz 2 WoGG, nach dem es sonst beim bis dahin geltenden Recht bliebe. Diese Entscheidung kommt nach der Entscheidung nach § 42c Absatz 1 WoGG.\nAußerdem gilt: Solange die Wohngeldbehörde durch eine solche Mitteilung nichts von den Voraussetzungen weiß, entscheidet sie ohne den Freibetrag. Erfährt sie erstmals davon, entscheidet sie von Amts wegen neu – also von sich aus, ohne Antrag. Der Tag, an dem sie davon erfährt, gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne von § 24 Absatz 2 WoGG."},{"nr":"4","einfach":"Wurde der Freibetrag bei der Bewilligung schon berücksichtigt und ändert sich seine Höhe im laufenden Bewilligungszeitraum? Dann berücksichtigt die Wohngeldbehörde die Änderung nur unter den Voraussetzungen von § 27 WoGG."}],"beispiel":{"titel":"Freibetrag für eine kleine Rente","text":"Herr Becker hat 35 Jahre Grundrentenzeiten und bekommt 600 Euro gesetzliche Rente im Monat, also 7 200 Euro im Jahr. Nach § 17a Absatz 1 WoGG bleiben davon 1 200 Euro frei. Dazu kommen 30 Prozent der übrigen 6 000 Euro, also 1 800 Euro. Rechnerisch ergibt das einen Freibetrag von 3 000 Euro im Jahr. Liegt die Obergrenze – 12-mal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 – niedriger, gilt die Obergrenze."},"wichtig":["Den Freibetrag gibt es nur mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten.","Die Wohngeldbehörde berücksichtigt den Freibetrag erst, wenn sie durch eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder einer Stelle nach Absatz 2 davon weiß."],"begriffe":[{"wort":"Grundrentenzeiten","erklaerung":"Bestimmte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für den Zuschlag für langjährige Versicherung zählen (§ 76g Absatz 2 SGB VI)."},{"wort":"Regelbedarfsstufe 1","erklaerung":"Ein monatlicher Betrag aus der Anlage zu § 28 SGB XII (Sozialhilfe). Aus ihm ergibt sich die Obergrenze des Freibetrags."},{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde handelt von sich aus, ohne dass du einen Antrag stellen musst."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es beim Wohngeld einen Freibetrag für die Grundrente?","antwort":"Ja, wenn du mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten hast. Dann bleiben 1 200 Euro deiner jährlichen gesetzlichen Rente und 30 Prozent des Rests frei, höchstens 12-mal die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (§ 17a WoGG)."},{"frage":"Muss ich den Grundrenten-Freibetrag beim Wohngeld beantragen?","antwort":"Einen eigenen Antrag für den Freibetrag nennt § 17a WoGG nicht. Nach Absatz 3 entscheidet die Wohngeldbehörde von Amts wegen neu, wenn sie erstmals von den Voraussetzungen erfährt. Solange ihr keine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers oder einer Stelle nach Absatz 2 vorliegt, entscheidet sie ohne den Freibetrag."}],"verweise":[{"norm":"§ 76g SGB VI","warum":"Was Grundrentenzeiten sind"},{"norm":"§ 28 SGB XII","warum":"Regelbedarfsstufen, aus denen sich die Obergrenze ergibt"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Wann Wohngeld im laufenden Bewilligungszeitraum geändert wird"},{"norm":"§ 42c WoGG","warum":"Übergangsregel für Bewilligungen vor 2021"},{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Wie das Gesamteinkommen berechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen eine gesetzliche Rente.\nVielleicht haben Sie mindestens 33 Jahre Grund-Renten-Zeiten.\nDas sind bestimmte Zeiten in der Renten-Versicherung.\nÄhnliche Zeiten zählen auch.\nDann gibt es beim Wohngeld einen Frei-Betrag.\nFrei-Betrag heißt: Ein Teil von Ihrer Rente zählt nicht als Einkommen.\n1.200 Euro im Jahr zählen nicht.\nVon dem Rest zählen 30 Prozent nicht.\nEs gibt eine Ober-Grenze.\nDie Wohngeld-Behörde braucht dafür eine Nachricht.\nDie Nachricht kommt zum Beispiel von der Renten-Versicherung.\nMit dieser Nachricht rechnet die Behörde den Frei-Betrag ein."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18","bezeichnung":"§ 18 WoGG","titel_amtlich":"Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/18/","original":[{"nr":null,"text":"Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen:\n\n1. bis zu 3 000 Euro jährlich für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, das wegen Berufsausbildung auswärts wohnt, soweit es nicht von Nummer 2 erfasst ist;\n2. bis zu 3 000 Euro jährlich für ein Kind, das Haushaltsmitglied nach § 5 Absatz 4 ist; dies gilt nur für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden;\n3. bis zu 6 000 Euro jährlich für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder eine frühere oder dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin, der oder die kein Haushaltsmitglied ist;\n4. bis zu 3 000 Euro jährlich für eine sonstige Person, die kein Haushaltsmitglied ist.\nLiegt in den Fällen des Satzes 1 eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein Bescheid vor, sind die jährlichen Aufwendungen bis zu dem darin festgelegten Betrag abzuziehen."}],"erklaerung":{"nr":"18","titel_einfach":"Gezahlter Unterhalt mindert das Einkommen beim Wohngeld","kurz":"Nach § 18 WoGG wird gesetzlicher Unterhalt, den du zahlst, vom Gesamteinkommen abgezogen: je nach Fall bis 3 000 oder 6 000 Euro im Jahr, mit Unterhaltstitel bis zum dort festgelegten Betrag.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Eltern"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Zahlst du Unterhalt, weil du gesetzlich dazu verpflichtet bist? Dann zieht die Wohngeldbehörde diese zu erwartenden Zahlungen vom Gesamteinkommen ab, und zwar:\n1. bis zu 3 000 Euro im Jahr für ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt und wegen einer Berufsausbildung woanders wohnt – soweit nicht Nummer 2 gilt;\n2. bis zu 3 000 Euro im Jahr für ein Kind, das nach § 5 Absatz 4 WoGG Haushaltsmitglied ist – also ein Kind getrennt lebender Eltern, das bei beiden Eltern zum Haushalt zählt, weil beide es zu annähernd gleichen Teilen oder mindestens zu einem Drittel betreuen. Abgezogen werden nur Zahlungen an das Kind als Haushaltsmitglied beim anderen Elternteil;\n3. bis zu 6 000 Euro im Jahr für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner, der nicht zum Haushalt gehört;\n4. bis zu 3 000 Euro im Jahr für eine andere Person, die nicht zum Haushalt gehört.\nGibt es in diesen Fällen eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, einen Unterhaltstitel oder einen Bescheid? Dann werden deine jährlichen Zahlungen bis zu dem Betrag abgezogen, der dort festgelegt ist."}],"beispiel":{"titel":"Unterhalt laut Gerichtsbeschluss","text":"Jan wohnt allein in Mainz und beantragt Wohngeld. Seine Tochter lebt bei ihrer Mutter und gehört nicht zu Jans Haushalt. Ein Gericht hat festgelegt, dass Jan ihr 400 Euro Unterhalt im Monat zahlen muss. Das sind 4 800 Euro im Jahr. Weil es einen Unterhaltstitel gibt, zieht die Wohngeldbehörde nach § 18 Satz 2 WoGG die gezahlten 4 800 Euro vom Gesamteinkommen ab – nicht nur die 3 000 Euro aus Nummer 4."},"wichtig":["Abgezogen wird nur Unterhalt, zu dem du gesetzlich verpflichtet bist.","Ohne Titel, notarielle Vereinbarung oder Bescheid gelten Höchstbeträge von 3 000 oder 6 000 Euro im Jahr."],"begriffe":[{"wort":"gesetzliche Unterhaltsverpflichtung","erklaerung":"Die Pflicht, für den Lebensunterhalt eines anderen zu zahlen, die sich aus dem Gesetz ergibt – etwa für das eigene Kind."},{"wort":"Unterhaltstitel","erklaerung":"Ein Dokument, mit dem Unterhalt durchgesetzt werden kann, zum Beispiel ein Gerichtsbeschluss."},{"wort":"notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung","erklaerung":"Eine Vereinbarung über den Unterhalt, die vor einem Notar geschlossen und von ihm beurkundet wurde."},{"wort":"dauernd getrennt lebend","erklaerung":"Eheleute oder Lebenspartner, die nicht nur kurz, sondern auf Dauer nicht mehr zusammenleben."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich gezahlten Unterhalt beim Wohngeld abziehen?","antwort":"Ja, wenn du ihn aufgrund einer gesetzlichen Pflicht zahlst. § 18 WoGG nennt je nach Fall Höchstbeträge von 3 000 oder 6 000 Euro im Jahr. Gibt es einen Unterhaltstitel, eine notarielle Vereinbarung oder einen Bescheid, wird bis zu dem dort festgelegten Betrag abgezogen."},{"frage":"Wie viel Unterhalt für die Ex-Frau wird beim Wohngeld berücksichtigt?","antwort":"Für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, der nicht zum Haushalt gehört, bis zu 6 000 Euro im Jahr (§ 18 Nr. 3 WoGG). Ist der Unterhalt in einem Titel, einer notariellen Vereinbarung oder einem Bescheid festgelegt, bis zu diesem Betrag."}],"verweise":[{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Wie das Gesamteinkommen berechnet wird"},{"norm":"§ 5 WoGG","warum":"Wer Haushaltsmitglied ist, auch bei Kindern getrennt lebender Eltern"}],"praxis":null,"leicht":"Sie zahlen Unterhalt für einen anderen Menschen.\nUnterhalt ist Geld für das Leben von diesem Menschen.\nZum Beispiel für Ihr Kind.\nDas Gesetz verpflichtet Sie dazu.\nDann zählt beim Wohngeld weniger Einkommen.\nDie Wohngeld-Behörde zieht den Unterhalt von Ihrem Einkommen ab.\nEs gibt Höchst-Beträge.\nFür ein Kind sind das bis zu 3.000 Euro im Jahr.\nFür einen früheren Ehe-Partner sind das bis zu 6.000 Euro im Jahr.\nDas gilt auch für einen Ehe-Partner, von dem Sie dauerhaft getrennt leben.\nVielleicht ist der Unterhalt festgelegt.\nZum Beispiel von einem Gericht.\nDann zieht die Behörde bis zu diesem Betrag ab."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"19","bezeichnung":"§ 19 WoGG","titel_amtlich":"Höhe des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/19/","original":[{"nr":"1","text":"Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt\n[Tabelle]\n1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.\n[/Tabelle]\n„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2."},{"nr":"2","text":"Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt."},{"nr":"3","text":"Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 65 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung."}],"erklaerung":{"nr":"19","titel_einfach":"Wie hoch das Wohngeld ist: die Formel","kurz":"Nach § 19 WoGG wird das monatliche Wohngeld mit einer Formel aus zu berücksichtigender Miete, monatlichem Gesamteinkommen und Werten für die Haushaltsgröße aus Anlage 2 berechnet.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für Haushalte mit bis zu 12 Mitgliedern, die beim Wohngeld mitzählen, berechnet die Wohngeldbehörde das monatliche Wohngeld mit dieser Formel:\n1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y) Euro.\nDas Ergebnis ist noch nicht gerundet.\n„M“ ist die monatliche Miete oder Belastung in Euro, die beim Wohngeld zählt. Das ist nicht unbedingt deine tatsächliche Miete.\n„Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen deines Haushalts in Euro.\n„a“, „b“ und „c“ sind feste Werte. Sie hängen davon ab, wie viele Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mitzählen. Sie stehen in Anlage 2 zum Wohngeldgesetz. Für 1 Haushaltsmitglied ist dort zum Beispiel a = 0,04."},{"nr":"2","einfach":"Die einzelnen Rechenschritte und das Runden muss die Wohngeldbehörde in der Reihenfolge machen, die Anlage 3 zum Wohngeldgesetz vorgibt. Anlage 3 legt auch Mindestwerte für M und Y fest: Liegt ein Wert darunter, rechnet die Behörde mit dem Mindestwert."},{"nr":"3","einfach":"Zählen mehr als 12 Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mit, gibt es für das 13. und jedes weitere Mitglied 65 Euro mehr im Monat. Das Wohngeld darf dadurch aber höchstens so hoch werden wie die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt."}],"beispiel":{"titel":"Wohngeld für eine Person","text":"Frau Schulz lebt allein. Ihre Miete, die beim Wohngeld zählt, beträgt 500 Euro (M). Ihr monatliches Gesamteinkommen beträgt 1 200 Euro (Y). Für 1 Haushaltsmitglied nennt Anlage 2: a = 0,04, b = 0,0004797, c = 0,0000408. Die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ergibt ungerundet 121,2422 Euro. Nach den Rundungsregeln in Anlage 3 bekommt Frau Schulz 121 Euro Wohngeld im Monat."},"wichtig":["In die Formel geht nicht unbedingt die tatsächliche Miete ein, sondern die Miete oder Belastung, die nach §§ 9 bis 12 WoGG beim Wohngeld zählt.","Für Y zählt das monatliche Gesamteinkommen – also das Einkommen nach allen Abzügen und Freibeträgen, geteilt durch 12."],"begriffe":[{"wort":"Belastung","erklaerung":"Bei Wohneigentum die Kosten für Kredit und Bewirtschaftung der selbst genutzten Wohnung; sie ersetzt beim Lastenzuschuss die Miete (§ 10 WoGG)."},{"wort":"monatliches Gesamteinkommen","erklaerung":"Ein Zwölftel des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen (§ 13 WoGG)."},{"wort":"zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder","erklaerung":"Die Mitglieder deines Haushalts, die bei der Berechnung des Wohngeldes mitzählen (§ 6 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Wie wird Wohngeld berechnet?","antwort":"Mit der Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG: 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y). M ist die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, Y das monatliche Gesamteinkommen. Die Werte a, b und c stehen in Anlage 2, die Rechenschritte und das Runden in Anlage 3."},{"frage":"Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?","antwort":"Nach der Formel in § 19 WoGG von 3 Dingen: der Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, dem monatlichen Gesamteinkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen."}],"verweise":[{"norm":"Anlage 2 WoGG","warum":"Die Werte a, b und c für jede Haushaltsgröße"},{"norm":"Anlage 3 WoGG","warum":"Rechenschritte, Mindestwerte und Rundung"},{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Welche Miete oder Belastung beim Wohngeld zählt"},{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Wie das Gesamteinkommen berechnet wird"},{"norm":"§ 21 WoGG","warum":"Unter 10 Euro im Monat gibt es kein Wohngeld"}],"praxis":null,"leicht":"Die Wohngeld-Behörde rechnet Ihr Wohngeld mit einer Formel aus.\nIn der Formel stehen 3 wichtige Dinge.\nDas erste ist Ihre Miete.\nDie Behörde nimmt die Miete, die für das Wohngeld zählt.\nDas zweite ist das Einkommen von Ihrem Haushalt.\nDie Behörde nimmt das Einkommen für einen Monat.\nDas dritte ist die Zahl der Menschen in Ihrem Haushalt.\nFür jede Haushalts-Größe gibt es eigene Zahlen.\nDiese Zahlen stehen in einer Tabelle zum Gesetz.\nAm Ende rundet die Behörde auf volle Euro.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Formel, Anlage 2 (a = 0,04; b = 0,0004797; c = 0,0000408) und Anlage 3 (Mindestwerte 54/396, Rundung ab 0,50 Euro) selbst nachgerechnet: 121,2422 → 121 Euro. Korrekt."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"20","bezeichnung":"§ 20 WoGG","titel_amtlich":"Gesetzeskonkurrenz","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/20/","original":[{"nr":"1","text":"(weggefallen)"},{"nr":"2","text":"Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine der folgenden Leistungen dem Grunde nach zusteht oder im Fall ihres Antrages dem Grunde nach zustünde:\n\n1. Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,\n2. Leistungen nach den §§ 56, 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder\n3. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa.\nSatz 1 gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten; § 27 Abs. 2 und § 28 bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"20","titel_einfach":"Kein Wohngeld, wenn allen BAföG zusteht","kurz":"Nach § 20 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder ähnliche Ausbildungsförderung zusteht – außer sie wird nur als Darlehen gezahlt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"2","einfach":"Du hast keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn allen Mitgliedern deines Haushalts eine dieser Leistungen dem Grunde nach zusteht – oder zustehen würde, wenn sie sie beantragen:\n1. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),\n2. Leistungen nach § 56, § 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122 SGB III, zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, oder\n3. Leistungen zum Lebensunterhalt während eines Praktikums oder einer betrieblichen Ausbildung im Sonderprogramm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“.\n„Dem Grunde nach“ heißt: Du erfüllst die Voraussetzungen der Förderung an sich. Das gilt auch dann, wenn du wegen der Höhe der Berechnung keinen Betrag bekommst.\nDer Ausschluss gilt nicht, wenn diese Leistungen nur als Darlehen gezahlt werden.\nBekommst du schon Wohngeld und beginnt die Ausbildung mitten im Bewilligungszeitraum? Dann zahlt die Wohngeldbehörde das Wohngeld bis zum Ende dieses Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiter. Die Regeln in § 27 Absatz 2 und § 28 WoGG gelten aber weiter – zum Beispiel, wenn dein Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt."}],"beispiel":{"titel":"Student ohne BAföG-Betrag","text":"Mehmet studiert in Leipzig und wohnt allein. Er erfüllt die Voraussetzungen für BAföG an sich. Wegen des Einkommens seiner Eltern bekommt er aber keinen BAföG-Betrag. Nach § 20 Absatz 2 Satz 2 WoGG hat er trotzdem keinen Anspruch auf Wohngeld: Ihm steht BAföG dem Grunde nach zu, und er ist das einzige Mitglied seines Haushalts."},"wichtig":["Der Ausschluss gilt nur, wenn ALLE Haushaltsmitglieder dem Grunde nach Anspruch auf eine der genannten Leistungen haben.","Es reicht, dass die Förderung dem Grunde nach zusteht – auch wenn wegen der Höhe der Berechnung nichts ausgezahlt wird.","Wird die Förderung nur als Darlehen gezahlt, gilt der Ausschluss nicht."],"begriffe":[{"wort":"dem Grunde nach","erklaerung":"Die Voraussetzungen einer Leistung sind an sich erfüllt – unabhängig davon, ob nach der Berechnung tatsächlich ein Betrag gezahlt wird."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das man zurückzahlen muss."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die dir Wohngeld bewilligt wurde – in der Regel 12 Monate (§ 25 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich als Student Wohngeld?","antwort":"Nicht, wenn allen Mitgliedern deines Haushalts BAföG dem Grunde nach zusteht oder zustehen würde – auch dann nicht, wenn du wegen der Höhe der Berechnung kein BAföG ausgezahlt bekommst (§ 20 Absatz 2 WoGG). Wohnt jemand in deinem Haushalt, dem keine dieser Leistungen zusteht, greift dieser Ausschluss nicht."},{"frage":"Was passiert mit dem Wohngeld, wenn ich eine Ausbildung anfange?","antwort":"Fällt der Beginn der Ausbildung in deinen laufenden Bewilligungszeitraum, wird das Wohngeld bis zu dessen Ende in gleicher Höhe weitergezahlt – auch wenn danach der Ausschluss nach § 20 Absatz 2 WoGG greift. Änderungen nach § 27 Absatz 2 und § 28 WoGG bleiben aber möglich."},{"frage":"Bekomme ich Wohngeld, wenn mein BAföG nur ein Darlehen ist?","antwort":"Der Ausschluss aus § 20 Absatz 2 WoGG gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gezahlt werden. Ob du Wohngeld bekommst, hängt dann von den übrigen Voraussetzungen ab."}],"verweise":[{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Wann Wohngeld im laufenden Bewilligungszeitraum geändert wird"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Wann der Bewilligungsbescheid unwirksam wird"},{"norm":"§ 14 WoGG","warum":"BAföG als Zuschuss zählt zur Hälfte als Einkommen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen eine Ausbildung oder studieren.\nVielleicht können Sie dafür BAföG bekommen.\nOder eine ähnliche Förderung für die Ausbildung.\nAlle Menschen in Ihrem Haushalt können so eine Förderung bekommen?\nDann gibt es kein Wohngeld.\nDas gilt auch, wenn Sie nach der Berechnung kein BAföG-Geld bekommen.\nZum Beispiel wegen dem Einkommen von Ihren Eltern.\nEs gibt Ausnahmen.\nSie bekommen die Förderung nur als Darlehen?\nDann gilt diese Regel nicht.\nDarlehen heißt: Sie müssen das Geld zurückzahlen.\nIn Ihrem Haushalt lebt ein Mensch ohne Anspruch auf so eine Förderung?\nDann gilt diese Regel auch nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"21","bezeichnung":"§ 21 WoGG","titel_amtlich":"Sonstige Gründe","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/21/","original":[{"nr":null,"text":"Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,\n\n1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,\n2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder\n3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens."}],"erklaerung":{"nr":"21","titel_einfach":"Wann es kein Wohngeld gibt: unter 10 Euro, Vermögen","kurz":"Nach § 21 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn es unter 10 Euro im Monat läge, wenn alle Haushaltsmitglieder ausgeschlossen sind oder soweit der Bezug missbräuchlich wäre, etwa wegen erheblichen Vermögens.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du hast in diesen Fällen keinen Anspruch auf Wohngeld:\n1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen würde,\n2. wenn alle Mitglieder deines Haushalts nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen sind – zum Beispiel, weil sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen, bei dem Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, oder\n3. soweit es missbräuchlich wäre, Wohngeld in Anspruch zu nehmen – vor allem, weil erhebliches Vermögen vorhanden ist.\nWas genau „erhebliches Vermögen“ ist, legt § 21 WoGG nicht fest."}],"beispiel":{"titel":"Berechnetes Wohngeld unter 10 Euro","text":"Jana beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde rechnet nach § 19 WoGG aus, dass ihr 8 Euro im Monat zustünden. Weil das weniger als 10 Euro sind, hat Jana nach § 21 Nr. 1 WoGG keinen Anspruch auf Wohngeld."},"wichtig":["Wohngeld unter 10 Euro im Monat wird nicht gezahlt.","Bei erheblichem Vermögen kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen; eine feste Grenze nennt § 21 WoGG nicht."],"begriffe":[{"wort":"missbräuchlich","erklaerung":"Wenn jemand Wohngeld in Anspruch nimmt, obwohl das dem Zweck des Wohngeldes widerspricht – das Gesetz nennt als Beispiel erhebliches Vermögen."},{"wort":"erhebliches Vermögen","erklaerung":"Größeres Vermögen wie Ersparnisse oder Wertgegenstände. Wo die Grenze liegt, sagt § 21 WoGG nicht."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Vermögen darf ich beim Wohngeld haben?","antwort":"§ 21 Nr. 3 WoGG sagt nur: Es gibt kein Wohngeld, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, vor allem wegen erheblichen Vermögens. Eine feste Grenze steht nicht im Gesetz."},{"frage":"Gibt es einen Mindestbetrag beim Wohngeld?","antwort":"Ja. Würde das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen, besteht nach § 21 Nr. 1 WoGG kein Anspruch."},{"frage":"Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekomme?","antwort":"Nicht, wenn alle Mitglieder deines Haushalts nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen sind (§ 21 Nr. 2 WoGG). Wer genau ausgeschlossen ist und welche Ausnahmen es gibt, regelt § 7 WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wie lange der Ausschluss dauert"},{"norm":"§ 19 WoGG","warum":"Wie die Höhe des Wohngeldes berechnet wird"},{"norm":"§ 23 WoGG","warum":"Auskunftspflichten bei einer Prüfung wegen Missbrauchs"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal gibt es kein Wohngeld.\nDie Wohngeld-Behörde rechnet Ihr Wohngeld aus.\nEs sind weniger als 10 Euro im Monat?\nDann bekommen Sie kein Wohngeld.\nAlle Menschen in Ihrem Haushalt bekommen Grund-Sicherungs-Geld?\nFrüher hieß das Bürgergeld.\nDann gibt es kein Wohngeld.\nEs gibt aber Ausnahmen.\nSie haben viel Vermögen?\nVermögen ist zum Beispiel Geld auf dem Spar-Konto.\nDann kann es sein: Sie bekommen kein Wohngeld."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22","bezeichnung":"§ 22 WoGG","titel_amtlich":"Wohngeldantrag","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/22/","original":[{"nr":"1","text":"Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet."},{"nr":"2","text":"Im Fall des § 3 Abs. 3 wird vermutet, dass die antragstellende Person von den anderen Haushaltsmitgliedern als wohngeldberechtigte Person bestimmt ist."},{"nr":"3","text":"Zieht die wohngeldberechtigte Person aus oder stirbt sie, kann der Antrag nach § 27 Abs. 1 auch von einem anderen Haushaltsmitglied gestellt werden, das die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 erfüllt. § 3 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend."},{"nr":"4","text":"Wird ein Wohngeldantrag für die Zeit nach dem laufenden Bewilligungszeitraum früher als zwei Monate vor Ablauf dieses Zeitraums gestellt, gilt der Erste des zweiten Monats vor Ablauf dieses Zeitraums als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Abs. 2."},{"nr":"5","text":"§ 65a des Ersten und § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sind nicht anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"22","titel_einfach":"Wer Wohngeld beantragt und wann der Antrag zählt","kurz":"Nach § 22 WoGG gibt es Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person; ein früh gestellter Folgeantrag gilt als am Ersten des zweiten Monats vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wohngeld gibt es nur, wenn die wohngeldberechtigte Person es beantragt."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal erfüllen mehrere Personen in einem Haushalt die Voraussetzungen für dieselbe Wohnung (§ 3 Absatz 3 WoGG). Dann ist nur eine von ihnen wohngeldberechtigt. Stellt eine dieser Personen den Antrag, wird vermutet: Die anderen Haushaltsmitglieder haben sie als wohngeldberechtigte Person bestimmt."},{"nr":"3","einfach":"Zieht die wohngeldberechtigte Person aus oder stirbt sie, kann auch ein anderes Haushaltsmitglied einen Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG stellen – also einen Antrag auf mehr Wohngeld im laufenden Bewilligungszeitraum. Dieses Haushaltsmitglied muss selbst die Voraussetzungen von § 3 Absatz 1 oder 2 WoGG erfüllen, also zum Beispiel die Wohnung gemietet haben und selbst nutzen. Die Regeln in § 3 Absatz 3 bis 5 WoGG gelten entsprechend."},{"nr":"4","einfach":"Du kannst einen Antrag für die Zeit nach deinem laufenden Bewilligungszeitraum stellen. Stellst du ihn früher als 2 Monate vor dem Ende dieses Zeitraums, gilt als Tag des Antrags der Erste des zweiten Monats vor dem Ende. Endet dein Bewilligungszeitraum zum Beispiel am 31. Dezember, gilt dann der 1. November als Antragstag. Das ist wichtig für § 24 Absatz 2 WoGG: Die Wohngeldbehörde legt die Verhältnisse im neuen Bewilligungszeitraum zugrunde, die zu diesem Zeitpunkt zu erwarten sind."},{"nr":"5","einfach":"Zwei allgemeine Regeln aus dem Sozialrecht gelten beim Wohngeld nicht:\n- § 65a SGB I – dort geht es um den Ersatz von Auslagen, wenn du auf Verlangen der Behörde persönlich erscheinst oder dich untersuchen lässt;\n- § 115 SGB X – dort geht es darum, dass Lohnansprüche gegen den Arbeitgeber auf die Behörde übergehen können."}],"beispiel":{"titel":"Folgeantrag sehr früh gestellt","text":"Ali bekommt Wohngeld bis zum 31. März 2027. Schon im Dezember 2026 stellt er den Antrag für die Zeit danach. Das ist früher als 2 Monate vor dem Ende seines Bewilligungszeitraums. Nach § 22 Absatz 4 WoGG gilt deshalb der 1. Februar 2027 als Zeitpunkt seines Antrags."},"wichtig":["Wohngeld gibt es nur auf Antrag.","Erfüllen mehrere Haushaltsmitglieder die Voraussetzungen für dieselbe Wohnung, ist nur eine von ihnen wohngeldberechtigt (§ 3 Absatz 3 WoGG)."],"begriffe":[{"wort":"wohngeldberechtigte Person","erklaerung":"Die Person, die nach § 3 WoGG Wohngeld für den Haushalt bekommen kann – etwa wer die Wohnung gemietet hat und selbst darin wohnt."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die dir Wohngeld bewilligt wird – in der Regel 12 Monate (§ 25 WoGG)."},{"wort":"vermutet","erklaerung":"Das Gesetz geht davon aus, dass etwas zutrifft, solange nichts anderes festgestellt wird."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich Wohngeld beantragen?","antwort":"Ja. Nach § 22 Absatz 1 WoGG gibt es Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person."},{"frage":"Was gilt, wenn ich den Wohngeld-Folgeantrag sehr früh stelle?","antwort":"Stellst du den Antrag für die Zeit nach deinem Bewilligungszeitraum früher als 2 Monate vor dessen Ende, gilt der Erste des zweiten Monats vor dem Ende als Antragstag (§ 22 Absatz 4 WoGG). Endet der Zeitraum am 31. Dezember, ist das der 1. November."},{"frage":"Wer darf den Wohngeldantrag stellen, wenn mehrere in der Wohnung wohnen?","antwort":"Erfüllen mehrere Haushaltsmitglieder die Voraussetzungen für dieselbe Wohnung, ist nur eine Person wohngeldberechtigt. Stellt eine von ihnen den Antrag, wird nach § 22 Absatz 2 WoGG vermutet, dass die anderen sie dazu bestimmt haben."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer wohngeldberechtigt ist"},{"norm":"§ 24 WoGG","warum":"Welche Verhältnisse der Entscheidung zugrunde liegen"},{"norm":"§ 25 WoGG","warum":"Ab wann und wie lange Wohngeld bewilligt wird"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Antrag auf mehr Wohngeld bei Änderungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Wohngeld bekommen.\nDann müssen Sie einen Antrag stellen.\nIn Ihrem Haushalt dürfen mehrere Menschen Wohngeld beantragen?\nDann stellt nur ein Mensch den Antrag für alle.\nSie bekommen schon Wohngeld?\nDann können Sie für die Zeit danach einen neuen Antrag stellen.\nSie stellen den neuen Antrag sehr früh?\nDann zählt ein späterer Tag als Antrags-Tag.\nDieser Tag ist 2 Monate vor dem Ende von Ihrem Wohngeld."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"23","bezeichnung":"§ 23 WoGG","titel_amtlich":"Auskunftspflicht","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/23/","original":[{"nr":"1","text":"Soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind folgende Personen verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde Auskunft über ihre für das Wohngeld maßgebenden Verhältnisse zu geben:\n\n1. die Haushaltsmitglieder,\n2. die sonstigen Personen, die mit der wohngeldberechtigten Person den Wohnraum gemeinsam bewohnen, und\n3. bei einer Prüfung nach § 21 Nr. 3 zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs auch\n\na) der Ehegatte, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin,\nb) der frühere Ehegatte, der frühere Lebenspartner oder die frühere Lebenspartnerin,\nc) die Kinder der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und\nd) die Eltern der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,\ndie keine Haushaltsmitglieder sind.\nDie Haushaltsmitglieder sind verpflichtet, ihr Geschlecht anzugeben (§ 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und § 35 Abs. 1 Nr. 5). Die wohngeldberechtigte Person hat im Wohngeldantrag nach § 22 und im Antrag nach § 27 Absatz 1 alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind."},{"nr":"2","text":"Soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind die Arbeitgeber der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Arbeitsstätte und Arbeitsverdienst Auskunft zu geben."},{"nr":"3","text":"Der Empfänger oder die Empfängerin der Miete ist verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde über die Höhe und Zusammensetzung der Miete sowie über andere das Miet- oder Nutzungsverhältnis betreffende Umstände Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert."},{"nr":"4","text":"Zur Aufdeckung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld sind die Kapitalerträge auszahlenden Stellen, denen ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt hat, verpflichtet, der Wohngeldbehörde Auskunft über die Höhe der zugeflossenen Kapitalerträge zu erteilen. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Ein Auskunftsersuchen der Wohngeldbehörde ist nur zulässig, wenn auf Grund eines Datenabgleichs nach § 33 der Verdacht besteht oder feststeht, dass Wohngeld rechtswidrig in Anspruch genommen wurde oder wird und dass das zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, auch soweit es dazu berechtigt ist, nicht oder nicht vollständig bei der Ermittlung der Kapitalerträge mitwirkt. Die Auslagen für Auskünfte von Kapitalerträge auszahlenden Stellen, die durch die Ermittlung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld entstanden sind, sollen abweichend von § 64 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch von der Person, die Wohngeld zu erstatten hat, erhoben werden."},{"nr":"5","text":"Auf die nach den Absätzen 1 bis 3 Auskunftspflichtigen sind die §§ 60 und 65 Abs. 1 und 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"23","titel_einfach":"Wer der Wohngeldbehörde Auskunft geben muss","kurz":"Nach § 23 WoGG müssen Haushaltsmitglieder, Mitbewohner, Arbeitgeber und Vermieter der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft geben, soweit das für das Wohngeld nötig ist.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Vermieter","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Soweit es für das Wohngeld nötig ist, müssen diese Personen der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft über ihre Verhältnisse geben, die für das Wohngeld wichtig sind:\n1. die Haushaltsmitglieder,\n2. andere Personen, die mit der wohngeldberechtigten Person in der Wohnung wohnen, und\n3. wenn die Behörde nach § 21 Nr. 3 WoGG prüft, ob der Bezug missbräuchlich ist, und dafür einen Unterhaltsanspruch feststellen will, auch a) der Ehegatte oder Lebenspartner, b) der frühere Ehegatte oder frühere Lebenspartner, c) die Kinder und d) die Eltern der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen – jeweils nur, wenn sie selbst nicht zum Haushalt gehören.\nDie Haushaltsmitglieder müssen ihr Geschlecht angeben. Das Gesetz verweist dazu auf § 33 Absatz 3 Satz 1 Nr. 6 WoGG (Datenabgleich) und § 35 Absatz 1 Nr. 5 WoGG (Wohngeldstatistik).\nDu als wohngeldberechtigte Person musst im Wohngeldantrag und im Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG alle Tatsachen angeben, die für das Wohngeld erheblich sind."},{"nr":"2","einfach":"Soweit es für das Wohngeld nötig ist, müssen die Arbeitgeber der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft geben. Das betrifft Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort und den Verdienst."},{"nr":"3","einfach":"Wer die Miete bekommt – meist der Vermieter –, muss der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft geben, soweit es für das Wohngeld nötig ist. Das betrifft die Höhe und Zusammensetzung der Miete und andere Umstände des Miet- oder Nutzungsverhältnisses."},{"nr":"4","einfach":"Um unrechtmäßigen Wohngeldbezug aufzudecken, gilt: Banken und andere Stellen, die Kapitalerträge auszahlen, müssen der Wohngeldbehörde mitteilen, wie hoch die Kapitalerträge waren. Das gilt, wenn ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, ihnen einen Freistellungsauftrag erteilt hat. § 21 Absatz 3 Satz 4 SGB X gilt entsprechend.\nDie Wohngeldbehörde darf so eine Auskunft nur verlangen, wenn beides zutrifft:\n- Aufgrund eines Datenabgleichs nach § 33 WoGG steht fest oder besteht der Verdacht, dass Wohngeld unrechtmäßig bezogen wurde oder wird.\n- Das Haushaltsmitglied wirkt nicht oder nicht vollständig daran mit, die Kapitalerträge zu ermitteln – auch wenn es dazu berechtigt ist, nicht mitzuwirken.\nDie Kosten für diese Auskünfte soll die Behörde von der Person verlangen, die Wohngeld erstatten muss. Das weicht von § 64 Absatz 1 SGB X ab, nach dem im Verfahren sonst keine Gebühren und Auslagen erhoben werden."},{"nr":"5","einfach":"Für alle, die nach den Absätzen 1 bis 3 Auskunft geben müssen, gelten § 60 und § 65 Absatz 1 und 3 SGB I entsprechend. Diese Vorschriften regeln die Pflicht, Tatsachen anzugeben, und ihre Grenzen – etwa, wann eine Auskunft unzumutbar ist oder verweigert werden darf."}],"beispiel":{"titel":"Behörde fragt beim Vermieter nach","text":"Sabine beantragt Wohngeld für ihre Wohnung in Erfurt. Aus ihren Unterlagen geht nicht klar hervor, wie sich ihre Miete zusammensetzt. Die Wohngeldbehörde fragt deshalb bei ihrem Vermieter Herrn Wagner nach. Nach § 23 Absatz 3 WoGG muss Herr Wagner Auskunft über die Höhe und Zusammensetzung der Miete geben, soweit die Behörde das für das Wohngeld braucht."},"wichtig":["Im Wohngeldantrag musst du alle Tatsachen angeben, die für das Wohngeld erheblich sind.","Auch dein Arbeitgeber und dein Vermieter müssen der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft geben, soweit das nötig ist."],"begriffe":[{"wort":"Freistellungsauftrag","erklaerung":"Ein Auftrag an die Bank, Kapitalerträge wie Zinsen bis zu einem bestimmten Betrag ohne Abzug von Steuern auszuzahlen."},{"wort":"Kapitalerträge","erklaerung":"Einnahmen aus Geldanlagen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden."},{"wort":"Datenabgleich","erklaerung":"Die Wohngeldbehörde vergleicht Daten mit anderen Stellen, um unrechtmäßigen Wohngeldbezug zu erkennen (§ 33 WoGG)."}],"fragen":[{"frage":"Darf die Wohngeldbehörde meinen Vermieter fragen?","antwort":"Ja. Nach § 23 Absatz 3 WoGG muss der Vermieter auf Verlangen Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der Miete und andere Umstände des Mietverhältnisses geben, soweit das für das Wohngeld nötig ist."},{"frage":"Darf die Wohngeldbehörde meinen Arbeitgeber nach meinem Lohn fragen?","antwort":"Ja. Nach § 23 Absatz 2 WoGG muss dein Arbeitgeber auf Verlangen Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort und den Verdienst geben, soweit das für das Wohngeld nötig ist."},{"frage":"Müssen meine Eltern beim Wohngeld Auskunft geben?","antwort":"Gehören sie zu deinem Haushalt, ja (§ 23 Absatz 1 Nr. 1 WoGG). Gehören sie nicht dazu, nur wenn die Behörde nach § 21 Nr. 3 WoGG einen möglichen Missbrauch prüft und dafür einen Unterhaltsanspruch feststellen will."}],"verweise":[{"norm":"§ 21 WoGG","warum":"Kein Wohngeld bei missbräuchlicher Inanspruchnahme"},{"norm":"§ 33 WoGG","warum":"Datenabgleich zur Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug"},{"norm":"§ 60 SGB I","warum":"Pflicht, Tatsachen anzugeben und Änderungen mitzuteilen"},{"norm":"§ 65 SGB I","warum":"Grenzen der Mitwirkungspflichten"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen Wohngeld.\nDann braucht die Wohngeld-Behörde Informationen.\nSie müssen im Antrag alle wichtigen Dinge angeben.\nAuch die anderen Menschen in Ihrem Haushalt müssen Auskunft geben.\nDie Behörde darf auch Ihren Arbeit-Geber fragen.\nZum Beispiel nach Ihrem Lohn.\nDie Behörde darf auch Ihren Vermieter fragen.\nZum Beispiel nach der Höhe von der Miete.\nDie Behörde fragt nur nach Dingen für das Wohngeld."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"24","bezeichnung":"§ 24 WoGG","titel_amtlich":"Wohngeldbehörde und Entscheidung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/24/","original":[{"nr":"1","text":"Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die nach Satz 1 bestimmte Stelle ist eine Wohngeldbehörde im Sinne dieses Gesetzes. § 69 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt."},{"nr":"2","text":"Die Entscheidung über den Wohngeldantrag ist durch die Wohngeldbehörde schriftlich zu erlassen. Der Entscheidung sind die Verhältnisse im Bewilligungszeitraum, die im Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind, zu Grunde zu legen. Treten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wohngeldbescheides Änderungen der Verhältnisse im Bewilligungszeitraum ein, sind sie grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; Änderungen im Sinne des § 27 Absatz 1 und 2 oder § 28 Absatz 1 bis 3 sollen berücksichtigt werden. Satz 3 gilt für nach dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wohngeldbescheides zu erwartende Änderungen entsprechend."},{"nr":"3","text":"Der Bewilligungsbescheid muss die in § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Beträge ausweisen und einen Hinweis über die Mitteilungspflichten nach § 27 Abs. 3 und 4 sowie § 28 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 enthalten. Er soll einen Hinweis enthalten, dass der Wohngeldantrag für die Zeit nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wiederholt werden kann und dass eine Neuentscheidung von Amts wegen mit der Folge des Wohngeldwegfalles oder eines verringerten Wohngeldes auch dann möglich ist, wenn keine Mitteilungspflicht besteht."},{"nr":"4","text":"Erzielt mindestens eines der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft, so kann der Wohngeldbewilligungsbescheid mit der Auflage verbunden werden, dass die Einkommensteuerbescheide, die den Zeitraum der Wohngeldbewilligung betreffen, unverzüglich der Wohngeldbehörde zur Prüfung, ob ein Fall des § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 vorliegt, vorzulegen sind."},{"nr":"5","text":"Wenn infolge des Umzugs der wohngeldberechtigten Person eine andere Wohngeldbehörde zuständig wird, bleibt abweichend von § 44 Absatz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch die Wohngeldbehörde, die den Wohngeldbescheid erlassen hat, zuständig für\n\n1. die Aufhebung eines Wohngeldbescheides,\n2. die Rückforderung des zu erstattenden Wohngeldes sowie\n3. die Unterrichtung und den Hinweis nach § 28 Absatz 5."}],"erklaerung":{"nr":"24","titel_einfach":"Wer über Wohngeld entscheidet und worauf es ankommt","kurz":"Nach § 24 WoGG entscheidet die nach Landesrecht zuständige Wohngeldbehörde schriftlich über Wohngeld; maßgeblich sind die Verhältnisse, die bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Welche Stelle für das Wohngeld zuständig ist, legt das jeweilige Bundesland fest. Die Landesregierung darf die Befugnis, diese Stellen zu bestimmen, auf die oberste Landesbehörde übertragen, die für das Wohngeldgesetz zuständig ist. Die so bestimmte Stelle heißt im Gesetz Wohngeldbehörde. § 69 SGB I gilt daneben weiter; er enthält eine Sonderregel für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg."},{"nr":"2","einfach":"Die Wohngeldbehörde muss über deinen Antrag schriftlich entscheiden. Sie legt die Verhältnisse im Bewilligungszeitraum zugrunde, die zum Zeitpunkt deines Antrags zu erwarten sind.\nÄndert sich nach deinem Antrag und vor dem Bescheid etwas für den Bewilligungszeitraum, berücksichtigt sie das grundsätzlich nicht. Änderungen im Sinne von § 27 Absatz 1 und 2 oder § 28 Absatz 1 bis 3 WoGG soll sie aber berücksichtigen – zum Beispiel, wenn das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt oder niemand aus dem Haushalt die Wohnung mehr nutzt. Dasselbe gilt für Änderungen, die in dieser Zeit absehbar werden."},{"nr":"3","einfach":"Der Bewilligungsbescheid muss die Beträge nennen, die in § 27 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 WoGG genannt sind: die monatliche Miete oder Belastung und die Summe der monatlichen positiven Einkünfte und Einnahmen aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen. Er muss auf deine Mitteilungspflichten nach § 27 Absatz 3 und 4 sowie § 28 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 WoGG hinweisen.\nDer Bescheid soll außerdem 2 Hinweise enthalten: Du kannst für die Zeit nach dem Bewilligungszeitraum erneut einen Antrag stellen. Und die Behörde kann von sich aus neu entscheiden, sodass das Wohngeld wegfällt oder sinkt – auch dann, wenn du keine Mitteilungspflicht hast."},{"nr":"4","einfach":"Hat mindestens ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft? Dann kann die Behörde den Bescheid mit einer Auflage verbinden: Die Einkommensteuerbescheide für den Bewilligungszeitraum müssen ihr unverzüglich vorgelegt werden. So prüft sie, ob ein Fall von § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 WoGG vorliegt – also ob das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent gestiegen ist."},{"nr":"5","einfach":"Ziehst du um und wird dadurch eine andere Wohngeldbehörde zuständig, bleibt die Behörde, die deinen Bescheid erlassen hat, für diese Aufgaben zuständig:\n1. einen Wohngeldbescheid aufzuheben,\n2. zu viel gezahltes Wohngeld zurückzufordern und\n3. dich nach § 28 Absatz 5 WoGG über die Unwirksamkeit des Bescheids zu unterrichten und auf die Antragsfrist hinzuweisen.\nDas weicht von § 44 Absatz 3 SGB X ab."}],"beispiel":{"titel":"Kleine Lohnerhöhung nach dem Antrag","text":"Petra stellt am 3. März ihren Wohngeldantrag. Im April bekommt sie überraschend 5 Prozent mehr Lohn. Das Gesamteinkommen ihres Haushalts steigt dadurch um weniger als 15 Prozent. Der Bescheid kommt im Mai. Die Erhöhung trat erst nach dem Antrag ein und ist keine Änderung im Sinne von § 27 Absatz 1 oder 2 WoGG. Nach § 24 Absatz 2 WoGG berücksichtigt die Wohngeldbehörde sie deshalb grundsätzlich nicht."},"wichtig":["Maßgeblich sind die Verhältnisse, die zum Zeitpunkt deines Antrags für den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind.","Im Bescheid stehen Miete und Einkommen, von denen die Behörde ausgeht – an diesen Beträgen messen sich später deine Mitteilungspflichten nach § 27 Absatz 3 WoGG."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungsbescheid","erklaerung":"Das Schreiben der Wohngeldbehörde, mit dem sie dir Wohngeld bewilligt."},{"wort":"Auflage","erklaerung":"Eine Pflicht, die die Behörde mit dem Bescheid verbindet – etwa Steuerbescheide vorzulegen."},{"wort":"Bekanntgabe","erklaerung":"Der Zeitpunkt, an dem dir der Bescheid zugeht."}],"fragen":[{"frage":"Muss der Wohngeldbescheid schriftlich sein?","antwort":"Ja. Nach § 24 Absatz 2 WoGG muss die Wohngeldbehörde über den Wohngeldantrag schriftlich entscheiden."},{"frage":"Was passiert, wenn sich nach dem Wohngeldantrag etwas ändert?","antwort":"Änderungen zwischen Antrag und Bescheid berücksichtigt die Wohngeldbehörde grundsätzlich nicht. Änderungen im Sinne von § 27 Absatz 1 und 2 oder § 28 Absatz 1 bis 3 WoGG soll sie aber berücksichtigen (§ 24 Absatz 2 WoGG)."},{"frage":"Welche Wohngeldbehörde ist nach einem Umzug zuständig?","antwort":"Wird nach dem Umzug eine andere Behörde zuständig, bleibt die alte Behörde nach § 24 Absatz 5 WoGG zuständig für die Aufhebung des Bescheids, die Rückforderung von zu viel gezahltem Wohngeld und die Unterrichtung nach § 28 Absatz 5 WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Wann Wohngeld neu berechnet wird und welche Änderungen du melden musst"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Wann der Bescheid unwirksam wird"},{"norm":"§ 22 WoGG","warum":"Wohngeldantrag und Zeitpunkt der Antragstellung"},{"norm":"§ 69 SGB I","warum":"Sonderregel für die Stadtstaaten"},{"norm":"§ 44 SGB X","warum":"Rücknahme von Bescheiden; Absatz 3 regelt, welche Behörde zuständig ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen Wohngeld.\nDann entscheidet die Wohngeld-Behörde über Ihren Antrag.\nWelche Behörde das ist, bestimmt Ihr Bundes-Land.\nDie Behörde schickt Ihnen die Entscheidung schriftlich.\nDieses Schreiben heißt: Bescheid.\nDie Behörde schaut auf die Zeit mit Wohngeld.\nSie fragt: Was ist zum Tag vom Antrag zu erwarten?\nÄndert sich nach dem Antrag etwas, bevor der Bescheid kommt?\nDann zählt das in der Regel nicht.\nBestimmte große Änderungen zählen aber.\nZum Beispiel: Ihr Einkommen steigt um mehr als 15 Prozent.\nIm Bescheid stehen Ihre Miete und Ihr Einkommen.\nIm Bescheid steht auch: Diese Änderungen müssen Sie melden."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"25","bezeichnung":"§ 25 WoGG","titel_amtlich":"Bewilligungszeitraum","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/25/","original":[{"nr":"1","text":"Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden maßgeblichen Verhältnisse verkürzt, geteilt oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängert werden."},{"nr":"2","text":"Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Treten die Voraussetzungen für die Bewilligung des Wohngeldes erst in einem späteren Monat ein, beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten dieses Monats."},{"nr":"3","text":"Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, von dem ab Leistungen im Sinne des § 7 Abs. 1 abgelehnt worden sind, wenn der Wohngeldantrag vor Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, der auf die Kenntnis der Ablehnung folgt. Dies gilt entsprechend, wenn der Ausschluss nach § 8 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 als nicht erfolgt gilt."},{"nr":"4","text":"Ist ein Wohngeldbewilligungsbescheid nach § 28 Absatz 3 unwirksam geworden, beginnt der Wohngeldbewilligungszeitraum abweichend von § 25 Absatz 3 Satz 1 frühestens am Ersten des Monats, von dem an die Unwirksamkeit des Wohngeldbewilligungsbescheides eingetreten ist; dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Wohngeldantrag vor Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, der\n\n1. auf die Kenntnis der Ablehnung einer Leistung nach § 7 Absatz 1 folgt oder\n2. auf die Kenntnis von der Unwirksamkeit des Wohngeldbewilligungsbescheides folgt, wenn nur ein Teil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach § 7 vom Wohngeld ausgeschlossen ist.\nDer Ablehnung einer Leistung nach § 7 Absatz 1 im Sinne des § 25 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 stehen die Fälle des § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gleich. Wird eine Leistung nach § 7 Absatz 1 rückwirkend für alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nur für einen Teil des bisherigen Wohngeldbewilligungszeitraums gewährt, beginnt der neue Wohngeldbewilligungszeitraum am Ersten des Monats, von dem an die Leistung nach § 7 Absatz 1 nicht mehr gewährt wird; dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Wohngeldantrag vor Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, der auf die Kenntnis von dem Ende des Bewilligungszeitraums einer Leistung nach § 7 Absatz 1 folgt."},{"nr":"5","text":"Der neue Bewilligungszeitraum im Fall des § 27 Abs. 1 Satz 2 beginnt am Ersten des Monats, von dem an die erhöhte Miete oder Belastung rückwirkend berücksichtigt wird, wenn der Antrag vor Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, der auf die Kenntnis von der Erhöhung der Miete oder Belastung folgt."}],"erklaerung":{"nr":"25","titel_einfach":"Ab wann und wie lange es Wohngeld gibt","kurz":"Nach § 25 WoGG wird Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt, ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst; nach einer Ablehnung etwa durch das Jobcenter kann es früher beginnen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wohngeld soll für 12 Monate bewilligt werden. Die Wohngeldbehörde kann den Zeitraum aber verkürzen oder teilen. Bleiben deine Verhältnisse voraussichtlich gleich, kann sie ihn auf bis zu 24 Monate verlängern. Dabei richtet sie sich danach, wie sich die wichtigen Verhältnisse voraussichtlich entwickeln."},{"nr":"2","einfach":"Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Wohngeldantrag gestellt hast. Liegen die Voraussetzungen für Wohngeld erst in einem späteren Monat vor, beginnt er am Ersten dieses späteren Monats."},{"nr":"3","einfach":"Hat zum Beispiel das Jobcenter eine Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG abgelehnt – etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Dann beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, ab dem die Leistung abgelehnt wurde. Voraussetzung: Du stellst den Wohngeldantrag vor dem Ende des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem du von der Ablehnung erfahren hast. Das gilt entsprechend, wenn dein Ausschluss vom Wohngeld nach § 8 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 WoGG als nicht erfolgt gilt – zum Beispiel, weil du deinen Antrag auf die andere Leistung zurückgenommen hast."},{"nr":"4","einfach":"Ist dein Wohngeldbescheid nach § 28 Absatz 3 WoGG unwirksam geworden, weil ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen wurde? Dann beginnt der neue Bewilligungszeitraum – abweichend von Absatz 3 – frühestens am Ersten des Monats, ab dem der Bescheid unwirksam wurde. Voraussetzung ist, dass du den neuen Antrag vor dem Ende des Kalendermonats stellst, der folgt auf\n1. den Monat, in dem du erfahren hast, dass eine Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG abgelehnt wurde, oder\n2. den Monat, in dem du erfahren hast, dass der Bescheid unwirksam ist – wenn nur ein Teil der Haushaltsmitglieder nach § 7 WoGG ausgeschlossen ist.\nDer Ablehnung nach Nummer 1 stehen die Fälle von § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 WoGG gleich.\nWird eine Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG rückwirkend für alle Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, und nur für einen Teil des bisherigen Bewilligungszeitraums gezahlt, gilt: Der neue Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, ab dem diese Leistung nicht mehr gezahlt wird. Auch hier musst du den Antrag vor dem Ende des Kalendermonats stellen, der auf den Monat folgt, in dem du vom Ende dieser Leistung erfahren hast."},{"nr":"5","einfach":"Ist die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, rückwirkend um mehr als 10 Prozent gestiegen (§ 27 Absatz 1 Satz 2 WoGG)? Dann beginnt der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, ab dem die höhere Miete oder Belastung rückwirkend berücksichtigt wird. Dafür musst du den Antrag vor dem Ende des Kalendermonats stellen, der auf den Monat folgt, in dem du von der Erhöhung erfahren hast."}],"beispiel":{"titel":"Antrag am Monatsende","text":"Sarah stellt ihren Wohngeldantrag am 28. Mai 2027. Die Voraussetzungen für Wohngeld liegen schon im Mai vor. Nach § 25 Absatz 2 WoGG beginnt ihr Bewilligungszeitraum am 1. Mai 2027. Bewilligt die Wohngeldbehörde wie im Regelfall 12 Monate, läuft er bis zum 30. April 2028."},"wichtig":["Wohngeld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst – nicht rückwirkend für frühere Monate, außer in den Fällen der Absätze 3 bis 5.","Nach einer Ablehnung etwa durch das Jobcenter beginnt das Wohngeld nur dann früher, wenn du den Antrag vor dem Ende des Monats stellst, der auf den Monat folgt, in dem du von der Ablehnung erfahren hast."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die dir Wohngeld bewilligt wird."},{"wort":"Leistungen im Sinne des § 7 Abs. 1","erklaerung":"Sozialleistungen, die Wohnkosten schon abdecken und deshalb vom Wohngeld ausschließen, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit Unterkunftskosten."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann bekomme ich Wohngeld?","antwort":"Ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst. Liegen die Voraussetzungen erst später vor, ab dem Ersten dieses späteren Monats (§ 25 Absatz 2 WoGG). Für einige Fälle, etwa nach einer Ablehnung durch das Jobcenter, gelten die Absätze 3 bis 5."},{"frage":"Wie lange wird Wohngeld bewilligt?","antwort":"Nach § 25 Absatz 1 WoGG soll Wohngeld für 12 Monate bewilligt werden. Die Behörde kann den Zeitraum verkürzen oder teilen und bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängern."},{"frage":"Das Jobcenter hat abgelehnt – bekomme ich rückwirkend Wohngeld?","antwort":"Wurde eine Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG abgelehnt, kann der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnen, ab dem die Leistung abgelehnt wurde. Dafür musst du den Wohngeldantrag vor dem Ende des Monats stellen, der auf den Monat folgt, in dem du von der Ablehnung erfahren hast (§ 25 Absatz 3 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Welche Leistungen vom Wohngeld ausschließen"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wann ein Ausschluss als nicht erfolgt gilt"},{"norm":"§ 22 WoGG","warum":"Wohngeld gibt es nur auf Antrag"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Mehr Wohngeld bei rückwirkender Mieterhöhung"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Wann der Bescheid unwirksam wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen Wohngeld.\nDann bekommen Sie das Wohngeld ab dem Monat von Ihrem Antrag.\nEin Beispiel: Sie stellen den Antrag am 28. Mai.\nDann bekommen Sie Wohngeld ab dem 1. Mai.\nDas Wohngeld gibt es in der Regel für 12 Monate.\nManchmal ist die Zeit kürzer.\nManchmal ist die Zeit länger, bis zu 24 Monate.\nDas Jobcenter hat Ihren Antrag auf Grund-Sicherungs-Geld abgelehnt?\nFrüher hieß das Bürgergeld.\nDann kann das Wohngeld früher beginnen.\nDafür müssen Sie den Wohngeld-Antrag schnell stellen.\nSpätestens bis zum Ende vom nächsten Monat.\nGemeint ist der Monat, nachdem Sie von der Ablehnung erfahren haben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"26","bezeichnung":"§ 26 WoGG","titel_amtlich":"Zahlung des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/26/","original":[{"nr":"1","text":"Das Wohngeld ist an die wohngeldberechtigte Person zu zahlen. Es kann mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person oder, wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne deren Einwilligung, an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder in den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt werden. Wird das Wohngeld nach Satz 2 gezahlt, ist die wohngeldberechtigte Person hiervon zu unterrichten."},{"nr":"2","text":"Das Wohngeld ist monatlich im Voraus auf ein Konto eines Haushaltsmitgliedes bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2024/886 (ABl. L, 2024/886, 19.3.2024) geändert worden ist, gilt (Geldinstitut), zu zahlen. Ist ein solches Konto nicht vorhanden, kann das Wohngeld an den Wohnsitz der wohngeldberechtigten Person übermittelt werden; die dadurch veranlassten Kosten sollen vom Wohngeld abgezogen werden."}],"erklaerung":{"nr":"26","titel_einfach":"Wie und an wen das Wohngeld gezahlt wird","kurz":"Nach § 26 WoGG wird Wohngeld monatlich im Voraus auf ein Konto gezahlt, grundsätzlich an die wohngeldberechtigte Person; mit ihrer schriftlichen Einwilligung auch direkt an den Vermieter.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Vermieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Wohngeldbehörde zahlt das Wohngeld an dich als wohngeldberechtigte Person. Mit deiner schriftlichen Einwilligung kann sie es auch an jemand anderen zahlen: an ein anderes Haushaltsmitglied oder an den, der die Miete bekommt – also zum Beispiel deinen Vermieter. Bist du nicht nur vorübergehend in einem Heim aufgenommen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG), kann sie es auch an den zuständigen Leistungsträger nach § 12 SGB I zahlen. Ist das im Einzelfall geboten, darf sie so auch ohne deine Einwilligung zahlen. Wann das geboten ist, sagt § 26 WoGG nicht näher. Zahlt die Behörde an eine andere Stelle, muss sie dich darüber informieren."},{"nr":"2","einfach":"Das Wohngeld wird jeden Monat im Voraus gezahlt. Es geht auf ein Konto eines Haushaltsmitglieds bei einem Geldinstitut, für das die EU-Verordnung Nr. 260/2012 über Überweisungen und Lastschriften in Euro gilt. Hat niemand so ein Konto, kann die Behörde das Wohngeld an deinen Wohnsitz übermitteln. Die Kosten dafür soll sie vom Wohngeld abziehen."}],"beispiel":{"titel":"Wohngeld direkt an die Vermieterin","text":"Kevin bekommt Wohngeld für seine Wohnung in Rostock. Er möchte, dass das Geld direkt an seine Vermieterin geht. Er gibt der Wohngeldbehörde dazu seine schriftliche Einwilligung. Nach § 26 Absatz 1 WoGG darf die Behörde das Wohngeld dann an die Vermieterin überweisen. Sie muss Kevin darüber informieren."},"wichtig":["Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt.","An deinen Vermieter darf die Behörde das Wohngeld mit deiner schriftlichen Einwilligung zahlen – oder ohne sie, wenn das im Einzelfall geboten ist."],"begriffe":[{"wort":"Einwilligung","erklaerung":"Deine vorherige Zustimmung – hier muss sie schriftlich sein."},{"wort":"Leistungsträger","erklaerung":"Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt, zum Beispiel ein Sozialamt (§ 12 SGB I)."},{"wort":"Geldinstitut","erklaerung":"Eine Bank oder Sparkasse, für die die EU-Regeln für Überweisungen und Lastschriften in Euro gelten."}],"fragen":[{"frage":"Kann das Wohngeld direkt an den Vermieter gezahlt werden?","antwort":"Ja. Nach § 26 Absatz 1 WoGG geht das mit deiner schriftlichen Einwilligung. Ist es im Einzelfall geboten, auch ohne sie. Die Behörde muss dich darüber informieren."},{"frage":"Wann wird Wohngeld ausgezahlt?","antwort":"Nach § 26 Absatz 2 WoGG monatlich im Voraus. Einen bestimmten Kalendertag nennt das Gesetz nicht."},{"frage":"Bekomme ich Wohngeld auch ohne Bankkonto?","antwort":"Hat kein Haushaltsmitglied ein passendes Konto, kann die Behörde das Wohngeld an deinen Wohnsitz übermitteln. Die Kosten dafür soll sie vom Wohngeld abziehen (§ 26 Absatz 2 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer wohngeldberechtigt ist, auch im Heim"},{"norm":"§ 12 SGB I","warum":"Welche Stellen Leistungsträger sind"}],"praxis":null,"leicht":"Die Wohngeld-Behörde zahlt Ihnen das Wohngeld.\nSie bekommen das Geld jeden Monat.\nSie bekommen das Geld für einen Monat schon im Voraus.\nDas Geld kommt auf ein Bank-Konto.\nSie möchten das Geld direkt an Ihren Vermieter geben?\nDann schreiben Sie das der Behörde.\nDann kann die Behörde das Geld an Ihren Vermieter zahlen.\nManchmal macht die Behörde das auch ohne Ihre Erlaubnis.\nDie Behörde sagt Ihnen dann Bescheid."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"26a","bezeichnung":"§ 26a WoGG","titel_amtlich":"Vorläufige Zahlung des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/26a/","original":[{"nr":"1","text":"Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Grundlage der vorläufigen Zahlung sind ausschließlich die für das Wohngeld maßgeblichen Berechnungsgrößen nach § 4."},{"nr":"2","text":"Die Entscheidung über die vorläufige Zahlung des Wohngeldes steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung über Wohngeld. Der Bewilligungsbescheid muss den Hinweis enthalten, dass die Zahlung unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung über Wohngeld und der möglichen Rückforderung von zu viel gezahltem Wohngeld erfolgt."},{"nr":"3","text":"Die endgültige Entscheidung über Wohngeld kann auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Weiterleistungsantrag erfolgen. Der Zeitpunkt der Antragstellung für die vorläufige Zahlung gilt auch als Zeitpunkt der Antragstellung für die endgültige Entscheidung über Wohngeld. Über den Wohngeldanspruch ist endgültig zu entscheiden, sofern die vorläufige Entscheidung nicht der endgültigen Entscheidung entspricht. Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine endgültige Entscheidung, gilt eine vorläufig bewilligte Zahlung als endgültig festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die wohngeldberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 4 eine endgültige Entscheidung beantragt oder wenn die Wohngeldbehörde Kenntnis von Tatsachen erlangt, dass der Wohngeldanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe als die vorläufige Zahlung besteht und sie über den Wohngeldanspruch innerhalb eines Jahres seit Kenntniserlangung von diesen Tatsachen, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der vorläufigen Zahlung, endgültig entscheidet."},{"nr":"4","text":"Das vorläufig gezahlte Wohngeld ist auf das endgültig zu leistende Wohngeld anzurechnen. Übersteigt das vorläufig gezahlte das endgültig zu leistende Wohngeld, so ist der übersteigende Betrag zu erstatten. § 30a gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"26a","titel_einfach":"Vorläufiges Wohngeld, wenn die Prüfung dauert","kurz":"Nach § 26a WoGG kann Wohngeld vorläufig gezahlt werden, wenn die Prüfung länger dauert und ein Anspruch wahrscheinlich ist; zu viel Gezahltes muss nach der endgültigen Entscheidung erstattet werden.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Wohngeldbehörde kann Wohngeld vorläufig zahlen. Dafür müssen 2 Dinge zutreffen: Es dauert voraussichtlich länger, deinen Anspruch festzustellen. Und es ist hinreichend wahrscheinlich, dass du Anspruch auf Wohngeld hast. Für die vorläufige Zahlung zählen nur die Berechnungsgrößen nach § 4 WoGG: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, die Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen."},{"nr":"2","einfach":"Die Entscheidung über die vorläufige Zahlung steht unter Vorbehalt. Das heißt: Später folgt eine endgültige Entscheidung über das Wohngeld. Der Bescheid muss darauf hinweisen, dass die Zahlung unter diesem Vorbehalt steht und zu viel gezahltes Wohngeld zurückgefordert werden kann."},{"nr":"3","einfach":"Die endgültige Entscheidung kann die Behörde auch zusammen mit der Entscheidung über deinen Weiterleistungsantrag treffen. Der Tag deines Antrags auf die vorläufige Zahlung gilt auch als Tag des Antrags für die endgültige Entscheidung. Weicht die vorläufige Entscheidung von dem ab, was dir endgültig zusteht, muss die Behörde endgültig entscheiden.\nEntscheidet sie innerhalb von 1 Jahr nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nicht endgültig, gilt die vorläufige Zahlung als endgültig festgesetzt. Das gilt nicht in 2 Fällen:\n- Du beantragst innerhalb dieses Jahres selbst eine endgültige Entscheidung.\n- Die Behörde erfährt von Tatsachen, nach denen dir kein Wohngeld oder weniger als vorläufig gezahlt zusteht. Und sie entscheidet innerhalb von 1 Jahr, nachdem sie davon erfahren hat, endgültig – spätestens aber 10 Jahre, nachdem dir die vorläufige Zahlung bekannt gegeben wurde."},{"nr":"4","einfach":"Das vorläufig gezahlte Wohngeld wird auf das endgültige Wohngeld angerechnet. War die vorläufige Zahlung höher als das, was dir endgültig zusteht, musst du den Unterschied erstatten. § 30a WoGG über die Bagatellgrenze bei Rückforderungen gilt entsprechend. Die Erprobung dauert laut § 30a WoGG bis zum 31. Dezember 2024."}],"beispiel":{"titel":"Vorläufig zu viel bekommen","text":"Lukas ist selbständig. Sein Einkommen lässt sich bei der Antragstellung nur schwer feststellen. Die Wohngeldbehörde zahlt ihm deshalb von Januar bis Dezember 2027 vorläufig 180 Euro im Monat. Später entscheidet sie endgültig: Ihm stehen nur 150 Euro im Monat zu. Nach § 26a Absatz 4 WoGG muss Lukas den Unterschied von 30 Euro pro Monat erstatten, zusammen 360 Euro."},"wichtig":["Vorläufig gezahltes Wohngeld kann zurückgefordert werden, wenn dir endgültig weniger zusteht.","Entscheidet die Behörde innerhalb von 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums nicht endgültig, gilt die vorläufige Zahlung grundsätzlich als endgültig."],"begriffe":[{"wort":"vorläufige Zahlung","erklaerung":"Wohngeld, das schon gezahlt wird, bevor die Behörde den Anspruch abschließend geprüft hat."},{"wort":"Vorbehalt","erklaerung":"Die Entscheidung gilt nur unter der Bedingung, dass später noch endgültig entschieden wird."},{"wort":"Weiterleistungsantrag","erklaerung":"Der Antrag auf Wohngeld für die Zeit nach dem laufenden Bewilligungszeitraum."}],"fragen":[{"frage":"Kann Wohngeld vorläufig gezahlt werden?","antwort":"Ja. Nach § 26a Absatz 1 WoGG kann die Wohngeldbehörde Wohngeld vorläufig zahlen, wenn die Prüfung voraussichtlich länger dauert und ein Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist."},{"frage":"Muss ich vorläufig gezahltes Wohngeld zurückzahlen?","antwort":"Nur den Teil, um den die vorläufige Zahlung höher war als das Wohngeld, das dir endgültig zusteht (§ 26a Absatz 4 WoGG)."},{"frage":"Was passiert, wenn die Wohngeldbehörde nicht endgültig entscheidet?","antwort":"Ergeht innerhalb von 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums keine endgültige Entscheidung, gilt die vorläufige Zahlung als endgültig festgesetzt. Das gilt nicht, wenn du selbst eine endgültige Entscheidung beantragst oder die Behörde von Tatsachen erfährt, nach denen dir weniger zusteht, und dann fristgerecht entscheidet."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 WoGG","warum":"Die Größen, nach denen sich das Wohngeld richtet"},{"norm":"§ 30a WoGG","warum":"Bagatellgrenze bei Rückforderungen"},{"norm":"§ 25 WoGG","warum":"Wie lange der Bewilligungszeitraum dauert"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal dauert die Prüfung von Ihrem Antrag lange.\nDann kann die Wohngeld-Behörde Ihnen schon vorher Wohngeld zahlen.\nDas heißt: vorläufiges Wohngeld.\nDafür muss es wahrscheinlich sein: Sie bekommen Wohngeld.\nSpäter entscheidet die Behörde endgültig.\nVielleicht haben Sie zu viel Geld bekommen.\nDann müssen Sie das zu viele Geld zurückzahlen.\nVielleicht entscheidet die Behörde lange nicht.\nNach 1 Jahr gilt das vorläufige Wohngeld dann als endgültig.\nDas Jahr beginnt nach dem Ende von Ihrer Zeit mit Wohngeld.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"27","bezeichnung":"§ 27 WoGG","titel_amtlich":"Änderung des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/27/","original":[{"nr":"1","text":"Das Wohngeld ist auf Antrag neu zu bewilligen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum\n\n1. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,\n2. die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 10 Prozent erhöht oder\n3. das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert\nund sich dadurch das Wohngeld erhöht. Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist das Wohngeld auch rückwirkend zu bewilligen, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums, wenn sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten rückwirkend um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Satz 1 Nr. 3 ist auch anzuwenden, wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert, weil sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat."},{"nr":"2","text":"Über die Leistung des Wohngeldes ist von Amts wegen mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse unter Aufhebung des Bewilligungsbescheides neu zu entscheiden, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend\n\n1. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder auf mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied verringert; § 6 Abs. 2 bleibt unberührt,\n2. die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 15 Prozent verringert; § 6 Abs. 2 bleibt unberührt, oder\n3. das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht\nund dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert. Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 1 der Tag nach dem Auszug, im Fall des Satzes 1 Nr. 2 der Beginn des Zeitraums, für den sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Gesamtbetrages zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 15 Prozent verringert, und im Fall des Satzes 1 Nr. 3 der Beginn des Zeitraums, für den das erhöhte Einkommen bezogen wird, das zu einer Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 Prozent führt. Tritt die Änderung der Verhältnisse nicht zum Ersten eines Monats ein, ist mit Wirkung vom Ersten des nächsten Monats an zu entscheiden. Satz 1 Nr. 3 ist auch anzuwenden, wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht, weil sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat. Als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Abs. 2 gilt der Zeitpunkt der Kenntnis der Wohngeldbehörde von den geänderten Verhältnissen. Eine Neuentscheidung von Amts wegen muss innerhalb eines Jahres, nachdem die Wohngeldbehörde von der Änderung der Verhältnisse Kenntnis erlangt hat, erfolgen. Die Neuentscheidung ist unabhängig vom Bestehen einer Mitteilungspflicht."},{"nr":"3","text":"Die wohngeldberechtigte Person muss der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend\n\n1. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§ 6 Abs. 1) auf mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied verringert oder die Anzahl der vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder (§§ 7 und 8 Abs. 1) erhöht,\n2. die monatliche Miete (§ 9) oder die monatliche Belastung (§ 10) um mehr als 15 Prozent gegenüber der im Bewilligungsbescheid genannten Miete oder Belastung verringert oder\n3. die Summe aus den monatlichen positiven Einkünften nach § 14 Abs. 1 und den monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent gegenüber dem im Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöht; dies gilt auch, wenn sich der Betrag um mehr als 15 Prozent erhöht, weil sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat.\nDie zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sind verpflichtet, der wohngeldberechtigten Person Änderungen ihrer monatlichen positiven Einkünfte nach § 14 Abs. 1 und ihrer monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 mitzuteilen."},{"nr":"4","text":"Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend, wenn sich die Änderungen nach Absatz 2 Satz 1 und 4 und Absatz 3 Satz 1 auf einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum beziehen. Werden die Änderungen erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bekannt und wirken sie auf einen oder mehrere abgelaufene Bewilligungszeiträume zurück, so ist eine Entscheidung nach Absatz 2 längstens für die drei Jahre, bevor die wohngeldberechtigte Person oder die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder von der Änderung der Verhältnisse Kenntnis erlangt haben, zulässig; der Kenntnis steht die Nichtkenntnis infolge grober Fahrlässigkeit gleich. Hat die wohngeldberechtigte Person eine Änderung nach Absatz 2 Satz 1 und 4 im laufenden Bewilligungszeitraum nicht mitgeteilt und erhält die Wohngeldbehörde daher erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von der Änderung Kenntnis, so ist eine Entscheidung nach Absatz 2 längstens für zehn Jahre seit Änderung der Verhältnisse zulässig."}],"erklaerung":{"nr":"27","titel_einfach":"Wann sich das Wohngeld ändert und was du melden musst","kurz":"Nach § 27 WoGG gibt es auf Antrag mehr Wohngeld bei mehr als 10 Prozent höherer Miete oder weniger Einkommen; steigt das Einkommen um mehr als 15 Prozent, musst du das unverzüglich melden.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Auf deinen Antrag muss die Wohngeldbehörde das Wohngeld neu bewilligen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum Folgendes ändert und dadurch das Wohngeld steigt:\n1. Es zählen mehr Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mit.\n2. Die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, steigt um mehr als 10 Prozent. Dabei wird der Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten herausgerechnet.\n3. Das Gesamteinkommen sinkt um mehr als 10 Prozent.\nIm Fall von Nummer 2 bekommst du das höhere Wohngeld auch rückwirkend, wenn die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 10 Prozent gestiegen ist – frühestens aber ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums.\nNummer 3 gilt auch, wenn das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent sinkt, weil weniger Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mitzählen."},{"nr":"2","einfach":"Von sich aus muss die Wohngeldbehörde neu entscheiden und den Bewilligungsbescheid aufheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend Folgendes ändert und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sinkt:\n1. Es zählen weniger Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mit, aber mindestens noch eines. Die Sonderregel für Todesfälle in § 6 Absatz 2 WoGG gilt weiter.\n2. Die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, sinkt um mehr als 15 Prozent. Dabei wird der Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten herausgerechnet. § 6 Absatz 2 WoGG gilt weiter.\n3. Das Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent.\nDie neue Entscheidung gilt ab dem Zeitpunkt der Änderung. Das ist bei Nummer 1 der Tag nach dem Auszug. Bei Nummer 2 ist es der Beginn des Zeitraums, für den die Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt. Bei Nummer 3 ist es der Beginn des Zeitraums, für den du das höhere Einkommen bekommst. Fällt die Änderung nicht auf den Ersten eines Monats, gilt die neue Entscheidung ab dem Ersten des nächsten Monats.\nNummer 3 gilt auch, wenn das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt, weil mehr Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mitzählen.\nAls Zeitpunkt des Antrags im Sinne von § 24 Absatz 2 WoGG gilt der Tag, an dem die Behörde von der Änderung erfährt. Die Behörde muss innerhalb von 1 Jahr neu entscheiden, nachdem sie davon erfahren hat. Sie entscheidet auch dann neu, wenn du die Änderung nicht melden musstest."},{"nr":"3","einfach":"Du musst der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend Folgendes ändert:\n1. Es zählen weniger Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mit (§ 6 Absatz 1 WoGG), aber mindestens noch eines – oder mehr Haushaltsmitglieder sind nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen.\n2. Die monatliche Miete (§ 9 WoGG) oder Belastung (§ 10 WoGG) sinkt um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Betrag in deinem Bewilligungsbescheid.\n3. Die monatlichen positiven Einkünfte und Einnahmen nach § 14 Absatz 1 und 2 WoGG aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, steigen zusammen um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Betrag in deinem Bewilligungsbescheid. Das gilt auch, wenn der Betrag steigt, weil mehr Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mitzählen.\nDie Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, müssen dir Änderungen ihrer monatlichen Einkünfte und Einnahmen mitteilen."},{"nr":"4","einfach":"Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend, wenn sich die Änderungen auf einen schon abgelaufenen Bewilligungszeitraum beziehen.\nWird eine Änderung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bekannt und wirkt sie auf frühere Bewilligungszeiträume zurück, darf die Behörde nach Absatz 2 höchstens für die 3 Jahre neu entscheiden, bevor du oder die anderen Haushaltsmitglieder von der Änderung erfahren haben. Wusstet ihr nur wegen grober Fahrlässigkeit nichts davon, zählt das so, als hättet ihr davon gewusst.\nHast du eine Änderung nach Absatz 2 im laufenden Bewilligungszeitraum nicht mitgeteilt und erfährt die Behörde deshalb erst nach dessen Ablauf davon, darf sie bis zu 10 Jahre seit der Änderung rückwirkend neu entscheiden."}],"beispiel":{"titel":"Gehaltserhöhung muss gemeldet werden","text":"Anna bekommt Wohngeld. In ihrem Bescheid stehen als Summe der monatlichen Einkünfte und Einnahmen ihres Haushalts 1 600 Euro. Ab Juni verdient sie dauerhaft mehr, die Summe steigt auf 1 900 Euro. Das sind fast 19 Prozent mehr. Nach § 27 Absatz 3 Nr. 3 WoGG muss Anna das der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen."},"wichtig":["Steigen eure Einkünfte und Einnahmen nicht nur vorübergehend um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Bescheid, musst du das unverzüglich melden.","Mehr Wohngeld wegen höherer Miete, weniger Einkommen oder mehr Haushaltsmitgliedern gibt es nur auf Antrag.","Hast du eine Änderung nicht gemeldet und erfährt die Behörde erst nach Ende des Bewilligungszeitraums davon, darf sie bis zu 10 Jahre seit der Änderung neu entscheiden."],"begriffe":[{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir zumutbar möglich ist."},{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde handelt von sich aus, ohne dass du einen Antrag stellst."},{"wort":"nicht nur vorübergehend","erklaerung":"Die Änderung hält länger an und ist nicht bloß eine kurze Ausnahme."},{"wort":"Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten","erklaerung":"Ein Betrag, den das Wohngeldgesetz wegen der Heizkosten zur Miete oder Belastung hinzurechnet (§ 12 Absatz 6 WoGG)."},{"wort":"grobe Fahrlässigkeit","erklaerung":"Wenn man ganz naheliegende Dinge nicht beachtet, die jedem einleuchten müssten."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich eine Gehaltserhöhung beim Wohngeld melden?","antwort":"Ja, wenn dadurch die monatlichen Einkünfte und Einnahmen aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, nicht nur vorübergehend um mehr als 15 Prozent über dem Betrag im Bescheid liegen. Dann musst du das unverzüglich mitteilen (§ 27 Absatz 3 Nr. 3 WoGG)."},{"frage":"Bekomme ich mehr Wohngeld, wenn meine Miete steigt?","antwort":"Auf Antrag, wenn die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, ohne den Heizkosten-Entlastungsbetrag um mehr als 10 Prozent steigt und dadurch das Wohngeld höher wird. Bei einer rückwirkenden Erhöhung gibt es das höhere Wohngeld auch rückwirkend, frühestens ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums (§ 27 Absatz 1 WoGG)."},{"frage":"Was passiert, wenn ich eine Änderung beim Wohngeld nicht gemeldet habe?","antwort":"Bei Änderungen nach § 27 Absatz 2 WoGG entscheidet die Behörde mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung neu. Erfährt sie davon erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, weil du die Änderung nicht mitgeteilt hast, darf sie bis zu 10 Jahre seit der Änderung rückwirkend neu entscheiden (§ 27 Absatz 4 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 6 WoGG","warum":"Sonderregel, wenn ein Haushaltsmitglied stirbt"},{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten"},{"norm":"§ 14 WoGG","warum":"Welche Einkünfte und Einnahmen zählen"},{"norm":"§ 24 WoGG","warum":"Welche Beträge im Bescheid stehen"},{"norm":"§ 25 WoGG","warum":"Beginn des neuen Bewilligungszeitraums bei rückwirkender Mieterhöhung"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Wann der Bescheid unwirksam wird, etwa bei Auszug"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Wohngeld.\nDann kann sich bei Ihnen etwas ändern.\nEin Beispiel: Ihre Miete steigt um mehr als 10 Prozent.\nOder: Ihr Einkommen sinkt um mehr als 10 Prozent.\nDann können Sie mehr Wohngeld beantragen.\nAndere Änderungen müssen Sie der Wohngeld-Behörde schnell sagen.\nEin Beispiel: Ihr Einkommen steigt um mehr als 15 Prozent.\nOder: Ihre Miete sinkt um mehr als 15 Prozent.\nOder: Ein Mensch aus Ihrem Haushalt zieht aus.\nDann rechnet die Behörde neu.\nVielleicht bekommen Sie dann weniger Wohngeld.\nSie haben eine Änderung nicht gesagt?\nDann kann die Behörde bis zu 10 Jahre zurück neu rechnen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"28","bezeichnung":"§ 28 WoGG","titel_amtlich":"Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/28/","original":[{"nr":"1","text":"Der Bewilligungsbescheid wird vom Ersten des Monats an unwirksam, in dem der Wohnraum, für den Wohngeld bewilligt ist, von keinem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied mehr genutzt wird; erfolgt die Nutzungsaufgabe nicht zum Ersten eines Monats, wird der Bewilligungsbescheid vom Ersten des nächsten Monats an unwirksam. Die wohngeldberechtigte Person muss der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, dass der Wohnraum nicht mehr genutzt wird. Der Wechsel des Wohnraums innerhalb desselben Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder gilt nicht als Nutzungsaufgabe."},{"nr":"2","text":"Der Wohngeldanspruch fällt für den Monat weg, in dem das Wohngeld vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet wird (zweckwidrige Verwendung). Der Bewilligungsbescheid ist mit Wirkung vom Ersten des Monats der zweckwidrigen Verwendung an aufzuheben, wenn seine Bekanntgabe nicht länger als zehn Jahre und die Kenntnis der Wohngeldbehörde von der zweckwidrigen Verwendung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Wohngeldanspruch Gegenstand einer Aufrechnung, Verrechnung oder Pfändung nach den §§ 51, 52 und 54 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist oder auf einen Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch übergegangen ist."},{"nr":"3","text":"Der Bewilligungsbescheid wird von dem Zeitpunkt an unwirksam, ab dem ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Im Fall des § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt der Bewilligungsbescheid unwirksam."},{"nr":"4","text":"Die wohngeldberechtigte Person muss der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Grund und Höhe einer Leistung nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 begonnen hat oder ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine Leistung nach § 7 Abs. 1 empfängt. Die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sind verpflichtet, der wohngeldberechtigten Person die in Satz 1 genannten Tatsachen mitzuteilen."},{"nr":"5","text":"Die wohngeldberechtigte Person ist von der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides zu unterrichten und im Fall des Absatzes 3 auf die Antragsfrist nach § 25 Absatz 4 hinzuweisen."},{"nr":"6","text":"Der Wohngeldanspruch ändert sich nur wegen der in § 17a Absatz 3, § 27, den vorstehenden Absätzen 1 bis 3, § 42a oder der in den §§ 42b bis 44 genannten Umstände."}],"erklaerung":{"nr":"28","titel_einfach":"Wann das Wohngeld endet: Auszug, Fehlverwendung, Ausschluss","kurz":"Nach § 28 WoGG wird der Wohngeldbescheid unwirksam, wenn niemand aus dem Haushalt die Wohnung mehr nutzt oder ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen wird; die Aufgabe der Wohnung musst du melden.","relevanz":3,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Nutzt kein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, die Wohnung mehr, wird dein Bewilligungsbescheid unwirksam. Das gilt ab dem Ersten des Monats, in dem die Wohnung nicht mehr genutzt wird. Endet die Nutzung nicht am Ersten eines Monats, wird der Bescheid ab dem Ersten des nächsten Monats unwirksam. Du musst der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, dass die Wohnung nicht mehr genutzt wird. Ziehst du innerhalb desselben Heims in ein anderes Zimmer um, zählt das nicht als Aufgabe der Wohnung."},{"nr":"2","einfach":"Verwendest du das Wohngeld in einem Monat ganz oder überwiegend nicht für die Miete oder Belastung, fällt dein Anspruch für diesen Monat weg. Das heißt im Gesetz zweckwidrige Verwendung. Die Behörde muss dann den Bewilligungsbescheid ab dem Ersten dieses Monats aufheben. Das gilt aber nur, wenn der Bescheid vor höchstens 10 Jahren bekannt gegeben wurde und die Behörde seit höchstens 1 Jahr von der zweckwidrigen Verwendung weiß.\nDiese Regeln gelten nicht, soweit dein Wohngeldanspruch nach §§ 51, 52 oder 54 SGB I aufgerechnet, verrechnet oder gepfändet wird. Sie gelten auch nicht, soweit der Anspruch auf einen Leistungsträger nach § 12 SGB I übergegangen ist."},{"nr":"3","einfach":"Wird ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, wird dein Bewilligungsbescheid ab diesem Zeitpunkt unwirksam. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit Unterkunftskosten bekommt. Nach § 8 Absatz 1 WoGG kann der Ausschluss schon mit dem Antrag auf eine solche Leistung beginnen. Gilt der Ausschluss später nach § 8 Absatz 1 Satz 3 WoGG als nicht erfolgt, bleibt der Bescheid trotzdem unwirksam."},{"nr":"4","einfach":"Du musst der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn für ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, ein Verfahren über eine Leistung nach § 7 Absatz 1 oder 2 WoGG begonnen hat – zum Beispiel, weil es diese Leistung beantragt hat. Das gilt auch, wenn ein solches Haushaltsmitglied eine Leistung nach § 7 Absatz 1 WoGG bekommt. Die Haushaltsmitglieder müssen dir diese Tatsachen mitteilen."},{"nr":"5","einfach":"Die Wohngeldbehörde muss dich informieren, wenn dein Bewilligungsbescheid unwirksam geworden ist. Im Fall von Absatz 3 muss sie dich außerdem auf die Frist für einen neuen Antrag nach § 25 Absatz 4 WoGG hinweisen."},{"nr":"6","einfach":"Dein Wohngeldanspruch ändert sich nur aus den Gründen, die in § 17a Absatz 3, § 27, den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift, § 42a oder §§ 42b bis 44 WoGG genannt sind."}],"beispiel":{"titel":"Umzug Mitte des Monats","text":"Moritz bekommt Wohngeld für seine Wohnung in Dortmund. Er lebt allein und zieht am 15. Mai in eine andere Stadt. Ab dann nutzt niemand aus seinem Haushalt die Wohnung mehr. Weil das nicht am Ersten eines Monats passiert, wird sein Bewilligungsbescheid nach § 28 Absatz 1 WoGG ab dem 1. Juni unwirksam. Moritz muss der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, dass er die Wohnung nicht mehr nutzt."},"wichtig":["Nutzt niemand aus deinem Haushalt die Wohnung mehr, etwa nach einem Auszug, wird der Bescheid unwirksam – das musst du der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.","Beantragt jemand aus deinem Haushalt zum Beispiel Grundsicherungsgeld, musst du das der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.","Verwendest du das Wohngeld in einem Monat ganz oder überwiegend nicht für die Wohnkosten, fällt der Anspruch für diesen Monat weg."],"begriffe":[{"wort":"unwirksam","erklaerung":"Der Bescheid gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr, ohne dass die Behörde ihn eigens aufheben muss."},{"wort":"zweckwidrige Verwendung","erklaerung":"Das Wohngeld wird in einem Monat ganz oder überwiegend nicht für Miete oder Belastung verwendet."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir zumutbar möglich ist."},{"wort":"Pfändung","erklaerung":"Ein Gläubiger lässt einen Anspruch oder Gegenstand mit staatlicher Hilfe beschlagnahmen, um seine Forderung einzutreiben."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert mit meinem Wohngeld, wenn ich umziehe?","antwort":"Nutzt niemand aus deinem Haushalt, der beim Wohngeld mitzählt, die alte Wohnung mehr, wird der Bescheid unwirksam: ab dem Ersten des Monats, wenn die Nutzung an einem Ersten endet, sonst ab dem Ersten des nächsten Monats. Du musst das unverzüglich mitteilen (§ 28 Absatz 1 WoGG). Für die neue Wohnung gibt es Wohngeld nach § 22 WoGG nur auf Antrag."},{"frage":"Muss ich der Wohngeldbehörde melden, dass ich Grundsicherungsgeld beantragt habe?","antwort":"Ja. Nach § 28 Absatz 4 WoGG musst du unverzüglich mitteilen, wenn für ein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, ein Verfahren über eine Leistung nach § 7 Absatz 1 oder 2 WoGG begonnen hat. Dazu gehört Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)."},{"frage":"Was passiert, wenn ich das Wohngeld nicht für die Miete verwende?","antwort":"Verwendest du es in einem Monat ganz oder überwiegend nicht für Miete oder Belastung, fällt der Anspruch für diesen Monat weg. Die Behörde muss den Bescheid dann ab diesem Monat aufheben, wenn er vor höchstens 10 Jahren bekannt gegeben wurde und sie seit höchstens 1 Jahr davon weiß (§ 28 Absatz 2 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Welche Leistungen vom Wohngeld ausschließen"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Dauer des Ausschlusses und wann er als nicht erfolgt gilt"},{"norm":"§ 25 WoGG","warum":"Frist für einen neuen Antrag nach Unwirksamkeit"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Weitere Gründe, aus denen sich das Wohngeld ändert"},{"norm":"§ 30 WoGG","warum":"Rückzahlung von Wohngeld nach einem Todesfall"},{"norm":"§ 51 SGB I","warum":"Aufrechnung gegen Sozialleistungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Wohngeld für Ihre Wohnung.\nSie ziehen aus der Wohnung aus?\nUnd niemand aus Ihrem Haushalt wohnt mehr dort?\nDann endet das Wohngeld für diese Wohnung.\nSie müssen der Wohngeld-Behörde schnell Bescheid sagen.\nFür eine neue Wohnung brauchen Sie einen neuen Antrag.\nEin Mensch aus Ihrem Haushalt beantragt Grund-Sicherungs-Geld?\nFrüher hieß das Bürgergeld.\nAuch das müssen Sie der Wohngeld-Behörde schnell sagen.\nDas Wohngeld ist für die Miete.\nSie geben das Wohngeld ganz oder größtenteils für andere Dinge aus?\nDann verlieren Sie das Wohngeld für diesen Monat."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"29","bezeichnung":"§ 29 WoGG","titel_amtlich":"Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/29/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohngeld nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten, haften neben der wohngeldberechtigten Person die volljährigen und bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner."},{"nr":"2","text":"Die Wohngeldbehörde kann mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachten Wohngeldes abweichend von § 51 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gegen Wohngeldansprüche statt bis zu deren Hälfte in voller Höhe aufrechnen."},{"nr":"3","text":"Die Wohngeldbehörde kann Ansprüche eines anderen Leistungsträgers abweichend von § 52 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch mit der ihr obliegenden Wohngeldleistung verrechnen, soweit nach Absatz 2 die Aufrechnung zulässig ist."},{"nr":"4","text":"Die Wohngeldbehörde kann die Zahlung des Wohngeldes ohne Erlass eines Bescheides vorläufig ganz oder teilweise einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die die Annahme rechtfertigen, dass\n\n1. der Bewilligungsbescheid bei Erlass rechtswidrig war und die wohngeldberechtigte Person sich nach § 45 Absatz 2 Satz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht auf Vertrauensschutz berufen kann oder\n2. die Voraussetzungen des § 27 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 4 oder § 28 Absatz 1 bis 3, vorliegen.\nSoweit die Kenntnis nicht auf Angaben der wohngeldberechtigten Person beruht, sind dieser unverzüglich die vorläufige Einstellung der Wohngeldzahlung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen und ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Die Wohngeldbehörde hat eine vorläufig eingestellte Wohngeldleistung unverzüglich nachzuzahlen, wenn nicht entweder der Bewilligungsbescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der Einstellung der Zahlung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder nachträglich die Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides festgestellt worden ist. Satz 3 gilt nicht, wenn die Wohngeldleistung zwischenzeitlich nach Maßgabe des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entzogen wurde."}],"erklaerung":{"nr":"29","titel_einfach":"Rückforderung: wer haftet, Verrechnung, Zahlungsstopp","kurz":"Nach § 29 WoGG haften volljährige, beim Wohngeld berücksichtigte Haushaltsmitglieder für Rückforderungen mit; die Behörde darf Rückforderungen voll mit Wohngeld aufrechnen und Zahlungen vorläufig einstellen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Musst du Wohngeld nach § 50 SGB X erstatten, haften neben dir auch die volljährigen Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wurden. Sie haften als Gesamtschuldner. Das heißt: Die Behörde kann den ganzen Betrag von jedem von ihnen verlangen, insgesamt aber nur einmal."},{"nr":"2","einfach":"Hat die Wohngeldbehörde einen Anspruch darauf, zu Unrecht gezahltes Wohngeld zurückzubekommen, darf sie ihn mit deinem Wohngeld aufrechnen – und zwar in voller Höhe. Nach § 51 Absatz 2 SGB I wäre sonst nur bis zur Hälfte erlaubt."},{"nr":"3","einfach":"Die Wohngeldbehörde darf auch Ansprüche eines anderen Leistungsträgers mit deinem Wohngeld verrechnen. Das geht in dem Umfang, in dem sie nach Absatz 2 selbst aufrechnen dürfte. Das weicht von § 52 SGB I ab."},{"nr":"4","einfach":"Die Wohngeldbehörde darf die Zahlung des Wohngeldes ohne Bescheid vorläufig ganz oder teilweise stoppen. Dafür muss sie von Tatsachen erfahren, die eine dieser Annahmen rechtfertigen:\n1. Der Bewilligungsbescheid war schon bei seinem Erlass rechtswidrig, und du kannst dich nach § 45 Absatz 2 Satz 3 SGB X nicht auf Vertrauensschutz berufen – zum Beispiel, weil du vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast.\n2. Die Voraussetzungen für eine Neuentscheidung nach § 27 Absatz 2 WoGG liegen vor, auch in Verbindung mit § 27 Absatz 4, oder die Voraussetzungen von § 28 Absatz 1 bis 3 WoGG.\nHat die Behörde diese Tatsachen nicht von dir, muss sie dir den Zahlungsstopp und die Gründe unverzüglich mitteilen. Sie muss dir Gelegenheit geben, dich dazu zu äußern.\nDas einbehaltene Wohngeld muss die Behörde unverzüglich nachzahlen – außer innerhalb von 2 Monaten nach dem Stopp passiert eines davon: Der Bescheid wird für die Vergangenheit aufgehoben, oder es wird nachträglich festgestellt, dass er unwirksam ist. Die Pflicht zur Nachzahlung gilt nicht, wenn das Wohngeld inzwischen nach § 66 SGB I entzogen wurde, weil du nicht mitgewirkt hast."}],"beispiel":{"titel":"Rückforderung wird mit Wohngeld verrechnet","text":"Tarek muss 400 Euro zu Unrecht gezahltes Wohngeld zurückzahlen. Im neuen Bewilligungszeitraum stehen ihm 200 Euro Wohngeld im Monat zu. Nach § 29 Absatz 2 WoGG darf die Wohngeldbehörde die 400 Euro in voller Höhe mit seinem Wohngeld aufrechnen. Tut sie das, bekommt Tarek 2 Monate lang kein Wohngeld ausgezahlt."},"wichtig":["Für Wohngeld-Rückforderungen haften auch die volljährigen Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung berücksichtigt wurden.","Die Behörde darf Rückforderungen mit dem laufenden Wohngeld in voller Höhe aufrechnen, nicht nur bis zur Hälfte.","Stoppt die Behörde die Zahlung vorläufig, muss sie grundsätzlich nachzahlen, wenn sie den Bescheid nicht innerhalb von 2 Monaten aufhebt oder seine Unwirksamkeit feststellt."],"begriffe":[{"wort":"Gesamtschuldner","erklaerung":"Mehrere Personen schulden denselben Betrag. Die Behörde kann ihn von jeder ganz verlangen, bekommt ihn insgesamt aber nur einmal."},{"wort":"Aufrechnung","erklaerung":"Die Behörde zieht ihre Forderung gegen dich direkt von dem Geld ab, das sie dir schuldet."},{"wort":"Verrechnung","erklaerung":"Wie eine Aufrechnung, aber mit der Forderung einer anderen Stelle, die Sozialleistungen erbringt."},{"wort":"Vertrauensschutz","erklaerung":"Der Schutz davor, dass ein Bescheid zu deinem Nachteil zurückgenommen wird, weil du auf ihn vertrauen durftest."}],"fragen":[{"frage":"Darf die Wohngeldbehörde eine Rückforderung mit meinem Wohngeld verrechnen?","antwort":"Ja. Nach § 29 Absatz 2 WoGG darf sie Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlten Wohngeldes mit deinem Wohngeld aufrechnen, und zwar in voller Höhe."},{"frage":"Darf die Wohngeldbehörde mein Wohngeld ohne Bescheid stoppen?","antwort":"Ja, vorläufig, wenn sie von Tatsachen erfährt, die bestimmte Annahmen rechtfertigen – etwa dass der Bescheid rechtswidrig war und du dich nicht auf Vertrauensschutz berufen kannst. Hebt sie den Bescheid nicht innerhalb von 2 Monaten auf oder stellt seine Unwirksamkeit nicht fest, muss sie nachzahlen – außer das Wohngeld wurde inzwischen nach § 66 SGB I entzogen (§ 29 Absatz 4 WoGG)."},{"frage":"Haften meine Kinder für eine Wohngeld-Rückforderung?","antwort":"Volljährige Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wurden, haften nach § 29 Absatz 1 WoGG neben dir als Gesamtschuldner, wenn Wohngeld nach § 50 SGB X zu erstatten ist."}],"verweise":[{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 51 SGB I","warum":"Allgemeine Regeln zur Aufrechnung"},{"norm":"§ 52 SGB I","warum":"Allgemeine Regeln zur Verrechnung"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme rechtswidriger Bescheide und Vertrauensschutz"},{"norm":"§ 66 SGB I","warum":"Folgen fehlender Mitwirkung"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Neuentscheidung bei Änderungen"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Unwirksamkeit des Bescheids"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal bekommen Sie zu viel Wohngeld.\nDann müssen Sie das Geld zurückzahlen.\nAuch erwachsene Menschen aus Ihrem Haushalt müssen dafür einstehen.\nDas gilt, wenn die Behörde sie beim Wohngeld mitgerechnet hat.\nDie Wohngeld-Behörde darf das Geld von Ihrem Wohngeld abziehen.\nSie darf das ganze Wohngeld dafür nehmen.\nManchmal stoppt die Behörde das Wohngeld zuerst nur vorläufig.\nDie Behörde hat die Informationen dafür von anderen?\nDann muss sie Ihnen den Stopp und die Gründe sagen.\nSie dürfen dazu etwas sagen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"30","bezeichnung":"§ 30 WoGG","titel_amtlich":"Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/30/","original":[{"nr":"1","text":"Wird der Bewilligungsbescheid nach § 28 Abs. 1 Satz 1 auf Grund eines Todesfalles unwirksam, gilt Wohngeld, das für die Zeit nach dem Tod des zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes auf ein Konto bei einem Geldinstitut überwiesen wurde, als unter Vorbehalt geleistet. Das Geldinstitut muss es der überweisenden Behörde oder der Wohngeldbehörde zurücküberweisen, wenn diese es als zu Unrecht geleistet zurückfordert. Eine Verpflichtung zur Rücküberweisung besteht nicht, soweit\n\n1. über den entsprechenden Betrag bei Eingang der Rückforderung bereits anderweitig verfügt worden ist, es sei denn, die Rücküberweisung kann aus einem Guthaben erfolgen, oder\n2. die Wohngeldbehörde das Wohngeld an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete überwiesen hat.\nDas Geldinstitut darf den nach Satz 1 überwiesenen Betrag nicht zur Befriedigung eigener Forderungen verwenden."},{"nr":"2","text":"Wird der Bewilligungsbescheid nach § 28 Abs. 1 Satz 1 auf Grund eines Todesfalles unwirksam und ist Wohngeld weiterhin geleistet worden, sind mit Ausnahme des Empfängers oder der Empfängerin der Miete folgende Personen verpflichtet, der Wohngeldbehörde den entsprechenden Betrag zu erstatten:\n\n1. Personen, die das Wohngeld unmittelbar in Empfang genommen haben,\n2. Personen, auf deren Konto der entsprechende Betrag durch ein bankübliches Zahlungsgeschäft weitergeleitet wurde, und\n3. Personen, die über den entsprechenden Betrag verfügungsberechtigt sind und ein bankübliches Zahlungsgeschäft zu Lasten des Kontos vorgenommen oder zugelassen haben.\nDer Erstattungsanspruch ist durch Verwaltungsakt geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit dem Hinweis abgelehnt hat, dass über den entsprechenden Betrag bereits anderweitig verfügt wurde, muss der überweisenden Behörde oder der Wohngeldbehörde auf Verlangen Name und Anschrift der in Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Personen und etwaiger neuer Kontoinhaber oder Kontoinhaberinnen benennen. Ein Anspruch nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt."},{"nr":"3","text":"Der Rücküberweisungs- und der Erstattungsanspruch verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Wohngeldbehörde Kenntnis von der Überzahlung erlangt hat."}],"erklaerung":{"nr":"30","titel_einfach":"Wohngeld nach einem Todesfall zurückzahlen","kurz":"Nach § 30 WoGG muss die Bank Wohngeld, das für die Zeit nach dem Tod des letzten Haushaltsmitglieds überwiesen wurde, auf Rückforderung zurücküberweisen; sonst müssen Empfänger oder Verfügungsberechtigte es erstatten.","relevanz":2,"fuer_wen":["Alle","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Stirbt jemand und nutzt deshalb kein Haushaltsmitglied, das beim Wohngeld mitzählt, die Wohnung mehr, wird der Bewilligungsbescheid nach § 28 Absatz 1 Satz 1 WoGG unwirksam. Wohngeld, das für die Zeit nach dem Tod auf ein Bankkonto überwiesen wurde, gilt dann als unter Vorbehalt gezahlt. Fordert die überweisende Behörde oder die Wohngeldbehörde es als zu Unrecht gezahlt zurück, muss die Bank es zurücküberweisen.\nDie Bank muss nicht zurücküberweisen, soweit\n1. über den Betrag schon anders verfügt wurde, als die Rückforderung bei ihr einging – außer sie kann ihn aus einem Guthaben zurücküberweisen –, oder\n2. die Wohngeldbehörde das Wohngeld an den Vermieter oder sonst an den Empfänger der Miete überwiesen hat.\nDie Bank darf das überwiesene Wohngeld nicht nutzen, um eigene Forderungen zu begleichen."},{"nr":"2","einfach":"Ist der Bescheid wegen eines Todesfalls nach § 28 Absatz 1 Satz 1 WoGG unwirksam geworden und wurde trotzdem weiter Wohngeld gezahlt, müssen diese Personen den Betrag der Wohngeldbehörde erstatten:\n1. wer das Wohngeld direkt in Empfang genommen hat,\n2. wer den Betrag durch eine übliche Bankbuchung auf sein Konto weitergeleitet bekommen hat und\n3. wer über den Betrag verfügen durfte und eine übliche Bankbuchung zulasten des Kontos vorgenommen oder zugelassen hat.\nDer Vermieter oder sonstige Empfänger der Miete muss nichts erstatten.\nDie Behörde muss die Erstattung mit einem Bescheid (Verwaltungsakt) verlangen. Hat eine Bank die Rücküberweisung abgelehnt, weil über den Betrag schon verfügt wurde, muss sie der Behörde auf Verlangen Name und Anschrift der Personen nach Nummer 2 und 3 nennen – und auch von neuen Kontoinhabern. Ein Anspruch nach § 50 SGB X bleibt daneben bestehen."},{"nr":"3","einfach":"Die Ansprüche auf Rücküberweisung und Erstattung verjähren 4 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Wohngeldbehörde von der Überzahlung erfahren hat."}],"beispiel":{"titel":"Wohngeld nach dem Tod überwiesen","text":"Frau Klein lebte allein und bekam Wohngeld. Sie stirbt am 20. März. Nach § 28 Absatz 1 WoGG ist ihr Bescheid ab dem 1. April unwirksam. Das Wohngeld für April wird trotzdem auf ihr Konto überwiesen. Die Wohngeldbehörde fordert es von der Bank zurück. Auf dem Konto ist noch genug Guthaben. Nach § 30 Absatz 1 WoGG muss die Bank den Betrag deshalb zurücküberweisen."},"wichtig":["Wohngeld für die Zeit nach dem Tod gilt als unter Vorbehalt gezahlt und kann zurückgefordert werden.","Wer das Geld nach dem Tod abgehoben, weitergeleitet bekommen oder überwiesen hat, kann zur Erstattung verpflichtet sein.","Die Ansprüche verjähren 4 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Behörde von der Überzahlung erfahren hat."],"begriffe":[{"wort":"unter Vorbehalt","erklaerung":"Die Zahlung ist nicht endgültig und kann zurückgefordert werden."},{"wort":"verfügungsberechtigt","erklaerung":"Berechtigt, über das Geld auf einem Konto zu bestimmen, etwa mit einer Kontovollmacht."},{"wort":"Verwaltungsakt","erklaerung":"Eine verbindliche Entscheidung einer Behörde im Einzelfall, meist als Bescheid."},{"wort":"verjähren","erklaerung":"Nach Ablauf einer Frist kann ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden."}],"fragen":[{"frage":"Muss Wohngeld nach dem Tod zurückgezahlt werden?","antwort":"Wohngeld, das für die Zeit nach dem Tod auf ein Konto überwiesen wurde, gilt als unter Vorbehalt gezahlt. Die Bank muss es auf Rückforderung zurücküberweisen, außer es wurde schon anders darüber verfügt und kein Guthaben ist da. Sonst müssen bestimmte Personen es erstatten, etwa wer es in Empfang genommen hat (§ 30 WoGG)."},{"frage":"Wie lange kann Wohngeld nach einem Todesfall zurückgefordert werden?","antwort":"Die Ansprüche auf Rücküberweisung und Erstattung verjähren 4 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Wohngeldbehörde von der Überzahlung erfahren hat (§ 30 Absatz 3 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Wann der Bescheid unwirksam wird"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Allgemeine Pflicht, zu Unrecht erhaltene Leistungen zu erstatten"}],"praxis":null,"leicht":"Ein Mensch bekommt Wohngeld und stirbt.\nNiemand aus dem Haushalt wohnt mehr in der Wohnung.\nDann endet das Wohngeld.\nVielleicht kommt danach trotzdem noch Wohngeld auf das Konto.\nDieses Geld muss zurück an die Behörde.\nDie Behörde fragt zuerst die Bank.\nDie Bank muss das Geld zurück-überweisen.\nVielleicht hat jemand das Geld schon ausgegeben.\nDann muss vielleicht diese Person das Geld zurückzahlen.\nDie Behörde kann das Geld 4 Jahre lang zurückfordern.\nDie 4 Jahre beginnen nach dem Jahr, in dem die Behörde davon erfährt."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"30a","bezeichnung":"§ 30a WoGG","titel_amtlich":"Bagatellgrenze bei Rückforderungen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/30a/","original":[{"nr":null,"text":"Zur Erprobung einer Bagatellgrenze wird nach Aufhebung der Bewilligung oder Feststellung der Unwirksamkeit eines Wohngeldbescheides durch die Wohngeldbehörde bis zu einer Höhe von 50 Euro von einer Erstattung überzahlten Wohngeldes abgesehen. Dies gilt auch in Fällen einer Aufrechnung oder Verrechnung. Die Erprobung dauert bis zum 31. Dezember 2024."}],"erklaerung":{"nr":"30a","titel_einfach":"Erprobung: keine Rückforderung bis 50 Euro","kurz":"Nach § 30a WoGG verlangt die Wohngeldbehörde zur Erprobung überzahltes Wohngeld bis 50 Euro nicht zurück; die Erprobung dauert laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2024.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Zur Erprobung einer Bagatellgrenze verlangt die Wohngeldbehörde zu viel gezahltes Wohngeld bis 50 Euro nicht zurück, wenn sie die Bewilligung aufgehoben oder die Unwirksamkeit eines Bescheids festgestellt hat. Das gilt auch bei Aufrechnung oder Verrechnung. Die Erprobung dauert laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2024."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bagatellgrenze","erklaerung":"Ein Betrag, bis zu dem eine Forderung als so gering gilt, dass sie nicht eingefordert wird."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 26a WoGG","warum":"Die Bagatellgrenze gilt auch bei vorläufig gezahltem Wohngeld entsprechend"},{"norm":"§ 29 WoGG","warum":"Aufrechnung und Verrechnung von Rückforderungen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"31","bezeichnung":"§ 31 WoGG","titel_amtlich":"Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/31/","original":[{"nr":null,"text":"Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, muss die Wohngeldbehörde längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten. Im Übrigen bleibt § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"31","titel_einfach":"Wie weit Wohngeld rückwirkend nachgezahlt wird","kurz":"Nimmt die Wohngeldbehörde einen rechtswidrigen Bescheid, der dich benachteiligt hat, rückwirkend zurück, muss sie nach § 31 WoGG Wohngeld höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nachzahlen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal stellt sich heraus: Ein Wohngeldbescheid war rechtswidrig – also falsch – und hat dich benachteiligt. Zum Beispiel hat die Wohngeldbehörde deinen Antrag zu Unrecht abgelehnt. Nimmt die Behörde so einen Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurück, muss sie dir Wohngeld nachzahlen. Das gilt aber höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme. Im Übrigen gilt weiter § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X). Dort ist allgemein geregelt, wann eine Behörde einen falschen Bescheid zurücknehmen muss, der dich benachteiligt."}],"beispiel":{"titel":"Antrag zu Unrecht abgelehnt","text":"Ben beantragt im Januar 2024 Wohngeld. Die Behörde lehnt ab, weil sie sein Einkommen falsch berechnet hat. Richtig gerechnet hätte sie Wohngeld für Januar bis Dezember 2024 bewilligt. Am 1. Juli 2026 nimmt sie die Ablehnung für die Vergangenheit zurück. Nach § 31 WoGG muss sie höchstens für die 2 Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten, also ab 1. Juli 2024. Für Juli bis Dezember 2024 zahlt sie nach. Für Januar bis Juni 2024 muss sie nichts zahlen."},"wichtig":["Wohngeld wird nach einer Rücknahme höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nachgezahlt."],"begriffe":[{"wort":"nicht begünstigender Wohngeldbescheid","erklaerung":"Ein Bescheid, der dir nichts gibt oder dich belastet – etwa eine Ablehnung deines Wohngeldantrags."},{"wort":"rechtswidrig","erklaerung":"Gegen das Gesetz – der Bescheid hätte so nicht ergehen dürfen."},{"wort":"Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit","erklaerung":"Die Behörde hebt ihren Bescheid auf, und zwar auch für die Zeit, die schon vorbei ist."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange rückwirkend wird Wohngeld nachgezahlt, wenn der Bescheid falsch war?","antwort":"Nimmt die Wohngeldbehörde einen rechtswidrigen Bescheid, der dich benachteiligt hat, für die Vergangenheit zurück, zahlt sie nach § 31 WoGG höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nach."},{"frage":"Gilt beim Wohngeld § 44 SGB X?","antwort":"Ja. § 31 WoGG begrenzt nur die Nachzahlung auf höchstens 2 Jahre vor der Rücknahme. Im Übrigen bleibt § 44 SGB X anwendbar."}],"verweise":[{"norm":"§ 44 SGB X","warum":"Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids, der dich benachteiligt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen einen Bescheid von der Wohngeld-Stelle.\nDer Bescheid ist falsch.\nSie bekommen darum kein Wohngeld oder zu wenig Wohngeld.\nDie Wohngeld-Stelle kann den falschen Bescheid zurück-nehmen.\nDann muss sie Ihnen Wohngeld nach-zahlen.\nSie zahlt aber höchstens für 2 Jahre nach.\nDie Wohngeld-Stelle rechnet von der Rück-nahme 2 Jahre zurück."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"32","bezeichnung":"§ 32 WoGG","titel_amtlich":"Erstattung des Wohngeldes durch den Bund","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/32/","original":[{"nr":null,"text":"Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten."}],"erklaerung":{"nr":"32","titel_einfach":"Der Bund zahlt den Ländern die Hälfte des Wohngeldes","kurz":"Nach § 32 WoGG erstattet der Bund jedem Land die Hälfte des Wohngeldes, das dieses Land nach dem Wohngeldgesetz gezahlt hat.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hat ein Land Wohngeld nach diesem Gesetz gezahlt, muss der Bund dem Land die Hälfte davon erstatten."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"33","bezeichnung":"§ 33 WoGG","titel_amtlich":"Datenabgleich","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/33/","original":[{"nr":"1","text":"Die Wohngeldbehörde ist verpflichtet, auf Verlangen\n\n1. der zuständigen Behörde für die Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften und\n2. der jeweils zuständigen Behörde nach entsprechenden Gesetzen der Länder\ndiesen Behörden mitzuteilen, ob der betroffene Wohnungsinhaber Wohngeld erhält. Maßgebend hierfür ist der Zeitraum, der zwischen dem Zeitpunkt nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften oder nach entsprechenden Gesetzen der Länder und der Erteilung des Bescheides über die Ausgleichszahlung liegt."},{"nr":"1a","text":"(weggefallen)"},{"nr":"2","text":"Die Wohngeldbehörde darf, um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich daraufhin überprüfen,\n\n1. ob und für welche Zeiträume Leistungen nach § 7 Abs. 1 beantragt oder empfangen werden oder wurden oder ein Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 2, Abs. 3 oder § 8 Abs. 1 vorliegt oder vorlag,\n2. ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes, insbesondere zu der Höhe von Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist, dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind,\n3. ob und für welche Zeiträume bereits Wohngeld beantragt oder empfangen wird oder wurde,\n4. ob und von welchem Zeitpunkt an die Bundesagentur für Arbeit die Leistung von Arbeitslosengeld eingestellt hat,\n5. ob, mit welchem Wohnungsstatus und von welchem Zeitpunkt an ein Haushaltsmitglied unter der Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird oder geleistet wird oder wurde, bei der Meldebehörde gemeldet ist oder nicht mehr gemeldet ist und unter welcher neuen Anschrift es gemeldet ist,\n6. ob, für welche Zeiträume und bei welchem Arbeitgeber eine Versicherungspflicht im Sinne des § 2 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder eine geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand und entsprechende Daten an die Datenstelle der Rentenversicherung (Datenstelle) und die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermittelt worden sind,\n7. ob, in welcher Höhe und für welche Zeiträume Leistungen der Renten- und Unfallversicherungen durch die Deutsche Post AG oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt worden sind.\nRichtet sich eine Überprüfung auf einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum, ist diese bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe des zugehörigen Bewilligungsbescheides zulässig."},{"nr":"3","text":"Zur Durchführung des Datenabgleichs dürfen nur\n\n1. Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Geburtsname,\n2. Geburtsdatum, Geburtsort,\n3. Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt oder bewilligt wurde,\n4. Tatsache des Wohngeldantrages und des Wohngeldempfangs,\n5. Zeitraum des Wohngeldempfangs und\n6. Geschlecht\nan die in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 4, 6 und 7 genannten und die für die Leistungen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 zuständigen Stellen sowie an die Meldebehörden übermittelt werden. Die Daten, die der Wohngeldbehörde oder der sonst nach Landesrecht für den Datenabgleich zuständigen oder von der Landesregierung durch Rechtsverordnung oder auf sonstige Weise für den Datenabgleich bestimmten Stelle (zentralen Landesstelle) übermittelt werden, dürfen nur für den Zweck der Überprüfung nach den Absätzen 1 und 2 genutzt werden. Die übermittelten Daten, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Die betroffenen Personen sind von der Wohngeldbehörde auf die Datenübermittlung hinzuweisen."},{"nr":"4","text":"Die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, 6 und 7 genannten und die für die Leistungen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden führen den Datenabgleich durch und übermitteln die Daten über Feststellungen im Sinne des Absatzes 2 an die Wohngeldbehörde oder die zentrale Landesstelle oder über die zentrale Landesstelle an die Wohngeldbehörde. Die jenen Stellen überlassenen Daten und Datenträger sind nach Durchführung des Datenabgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten."},{"nr":"5","text":"Der Datenabgleich nach den Absätzen 1 und 2 ist auch in automatisierter Form zulässig. Hierzu dürfen die erforderlichen Daten nach den Absätzen 1 bis 3 auch der Datenstelle als Vermittlungsstelle übermittelt werden. Die Datenstelle darf die nach den Absätzen 1 bis 3 übermittelten Daten speichern, nutzen und an die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 4, 6 und 7 genannten Stellen weiter übermitteln, soweit dies für den Datenabgleich nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist. Die Datenstelle darf die nach § 52 Absatz 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 118 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übermittelten Daten sowie die Daten der Stammsatzdatei im Sinne des § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und des bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Dateisystems im Sinne des § 28p Absatz 8 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nutzen, soweit dies für den Datenabgleich nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist. Die Datenstelle gleicht die übermittelten Daten ab und leitet Feststellungen im Sinne des Absatzes 2 an die übermittelnde Wohngeldbehörde oder die zentrale Landesstelle oder über die zentrale Landesstelle an die übermittelnde Wohngeldbehörde zurück. Die nach Satz 3 bei der Datenstelle gespeicherten Daten sind unverzüglich nach Abschluss der Datenabgleiche zu löschen. Bei einer Weiterübermittlung der Daten nach Satz 3 gilt Absatz 4 für die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 4, 6 und 7 genannten Stellen entsprechend."},{"nr":"6","text":"Die Landesregierung kann ihre Befugnis, eine zentrale Landesstelle für den Datenabgleich zu bestimmen (Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 5), auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. § 69 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt."},{"nr":"7","text":"Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten des Verfahrens des automatisierten Datenabgleichs und die Kosten des Verfahrens zu regeln, solange und soweit nicht die Bundesregierung von der Ermächtigung nach § 38 Nr. 3 Gebrauch gemacht hat."}],"erklaerung":{"nr":"33","titel_einfach":"Wie die Wohngeldbehörde deine Daten abgleichen darf","kurz":"Nach § 33 WoGG darf die Wohngeldbehörde Haushaltsmitglieder regelmäßig per Datenabgleich prüfen, etwa auf andere Sozialleistungen, Jobs, Meldeadresse und Kapitalerträge.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Wohngeldbehörde muss bestimmten Behörden auf deren Verlangen mitteilen, ob der betroffene Wohnungsinhaber Wohngeld bekommt. Das sind:\n1. die Behörde, die die Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und den Landesvorschriften dazu erhebt,\n2. die zuständige Behörde nach entsprechenden Gesetzen der Länder.\nEs geht um den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (oder nach den entsprechenden Landesgesetzen) und dem Bescheid über die Ausgleichszahlung."},{"nr":"1a","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"2","einfach":"Die Wohngeldbehörde darf die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich überprüfen. So will sie verhindern oder aufdecken, dass jemand zu Unrecht Wohngeld bekommt. Sie darf dabei prüfen:\n1. ob und für welche Zeit jemand Leistungen nach § 7 Absatz 1 WoGG beantragt hat oder bekommt oder bekommen hat – zum Beispiel Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – oder ob ein Ausschlussgrund nach § 7 Absatz 2 oder 3 oder § 8 Absatz 1 WoGG vorliegt oder vorlag,\n2. ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden – vor allem, wie hoch Kapitalerträge waren, für die ein Freistellungsauftrag erteilt wurde,\n3. ob und für welche Zeit jemand schon Wohngeld beantragt hat oder bekommt oder bekommen hat,\n4. ob und ab wann die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt hat,\n5. ob, mit welchem Wohnungsstatus und seit wann ein Haushaltsmitglied unter der Adresse der Wohngeld-Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet ist oder nicht mehr gemeldet ist – und unter welcher neuen Adresse es gemeldet ist,\n6. ob, für welche Zeit und bei welchem Arbeitgeber eine Versicherungspflicht nach § 2 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) besteht oder bestand und ob die Daten dazu an die Datenstelle der Rentenversicherung und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermittelt wurden,\n7. ob, in welcher Höhe und für welche Zeit Leistungen der Renten- und Unfallversicherung durch die Deutsche Post AG oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt wurden.\nBetrifft die Prüfung einen Bewilligungszeitraum, der schon abgelaufen ist, ist sie bis 10 Jahre nach der Bekanntgabe des zugehörigen Bewilligungsbescheids erlaubt."},{"nr":"3","einfach":"Für den Datenabgleich dürfen nur diese Daten übermittelt werden:\n1. Familienname, Vornamen (der Rufname wird gekennzeichnet) und Geburtsname,\n2. Geburtsdatum und Geburtsort,\n3. die Adresse der Wohnung, für die Wohngeld beantragt oder bewilligt wurde,\n4. dass Wohngeld beantragt wurde und bezogen wird,\n5. für welchen Zeitraum Wohngeld bezogen wird,\n6. das Geschlecht.\nDie Daten gehen an die Behörden aus Absatz 1, an die Stellen aus Absatz 2 Nummer 2, 4, 6 und 7, an die Stellen, die für die Leistungen nach Absatz 2 Nummer 1 und 3 zuständig sind, und an die Meldebehörden. Die Daten, die die Wohngeldbehörde oder die zentrale Landesstelle übermittelt bekommt, dürfen nur für die Prüfung nach den Absätzen 1 und 2 genutzt werden. Die zentrale Landesstelle ist die Stelle, die nach Landesrecht für den Datenabgleich zuständig ist oder die die Landesregierung dafür bestimmt hat. Ergibt die Prüfung nichts Abweichendes, müssen die übermittelten Daten unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden. Die Wohngeldbehörde muss die betroffenen Personen auf die Datenübermittlung hinweisen."},{"nr":"4","einfach":"Den Abgleich führen die Stellen aus Absatz 2 Nummer 2, 4, 6 und 7, die Stellen, die für die Leistungen nach Absatz 2 Nummer 1 und 3 zuständig sind, und die Meldebehörden durch. Ihre Feststellungen schicken sie an die Wohngeldbehörde oder an die zentrale Landesstelle – oder über die zentrale Landesstelle an die Wohngeldbehörde. Die Daten und Datenträger, die sie für den Abgleich bekommen haben, müssen sie danach unverzüglich zurückgeben, löschen oder vernichten."},{"nr":"5","einfach":"Der Datenabgleich nach den Absätzen 1 und 2 darf auch automatisiert laufen. Dafür dürfen die nötigen Daten nach den Absätzen 1 bis 3 auch an die Datenstelle der Rentenversicherung gehen. Sie arbeitet dann als Vermittlungsstelle. Die Datenstelle darf diese Daten speichern, nutzen und an die Stellen aus Absatz 2 Nummer 2, 4, 6 und 7 weiterleiten, soweit das für den Abgleich nötig ist. Soweit nötig, darf sie dafür auch diese Daten nutzen: Daten, die ihr nach § 52 Absatz 1 und 2 SGB II und nach § 118 Absatz 2 SGB XII übermittelt wurden, die Stammsatzdatei nach § 150 SGB VI und ihr Dateisystem für die Prüfung bei Arbeitgebern nach § 28p Absatz 8 Satz 3 SGB IV. Die Datenstelle gleicht die Daten ab und schickt Feststellungen an die Wohngeldbehörde oder an die zentrale Landesstelle zurück – oder über die zentrale Landesstelle an die Wohngeldbehörde. Die Daten, die sie dafür gespeichert hat, muss sie unverzüglich löschen, wenn die Abgleiche abgeschlossen sind. Leitet sie Daten an die Stellen aus Absatz 2 Nummer 2, 4, 6 und 7 weiter, gilt für diese Stellen Absatz 4 entsprechend."},{"nr":"6","einfach":"Die Landesregierung kann ihre Befugnis, eine zentrale Landesstelle für den Datenabgleich zu bestimmen, auf die oberste Landesbehörde übertragen, die für das Wohngeldgesetz zuständig ist. § 69 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (Stadtstaaten-Klausel) bleibt unberührt."},{"nr":"7","einfach":"Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung die Einzelheiten und die Kosten des automatisierten Datenabgleichs regeln. Das gilt, solange und soweit die Bundesregierung das nicht selbst nach § 38 Nummer 3 WoGG geregelt hat."}],"beispiel":{"titel":"Minijob fällt beim Abgleich auf","text":"Lena bekommt Wohngeld. Ihre Wohngeldbehörde gleicht regelmäßig Daten ab. Dabei lässt sie unter anderem prüfen, ob für Lena bei einem Arbeitgeber ein Minijob gemeldet ist. Die zuständige Stelle stellt fest: Lena hat seit März einen Minijob. Diese Feststellung geht an die Wohngeldbehörde. Hätte der Abgleich nichts Abweichendes ergeben, hätten die übermittelten Daten unverzüglich gelöscht werden müssen."},"wichtig":["Für einen schon abgelaufenen Bewilligungszeitraum ist der Datenabgleich bis 10 Jahre nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids erlaubt.","Die Wohngeldbehörde muss dich darauf hinweisen, dass deine Daten für den Abgleich übermittelt werden.","Ergibt der Abgleich nichts Abweichendes, müssen die übermittelten Daten unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden."],"begriffe":[{"wort":"Datenabgleich","erklaerung":"Die Wohngeldbehörde lässt deine Angaben mit den Daten anderer Stellen vergleichen, etwa mit der Meldebehörde oder der Rentenversicherung."},{"wort":"Freistellungsauftrag","erklaerung":"Ein Auftrag an deine Bank, Kapitalerträge wie Zinsen bis zu einer bestimmten Grenze ohne Steuerabzug auszuzahlen."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den dir Wohngeld bewilligt wurde."},{"wort":"Ausgleichszahlung","erklaerung":"Eine Zahlung, die eine Behörde nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen oder nach Landesgesetzen von Wohnungsinhabern erhebt. Wer sie zahlen muss, regeln diese Gesetze."},{"wort":"zentrale Landesstelle","erklaerung":"Eine Stelle, die nach Landesrecht für den Datenabgleich zuständig ist oder die die Landesregierung dafür bestimmt hat."}],"fragen":[{"frage":"Was prüft die Wohngeldbehörde beim Datenabgleich?","antwort":"Nach § 33 Absatz 2 WoGG zum Beispiel, ob Haushaltsmitglieder andere Sozialleistungen beantragt haben oder bekommen, schon Wohngeld beziehen, eine Beschäftigung oder einen Minijob haben, wo sie gemeldet sind und ob Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag gemeldet wurden. Außerdem prüft sie, ob das Arbeitslosengeld eingestellt wurde und ob Renten- oder Unfallversicherungsleistungen gezahlt wurden."},{"frage":"Wie lange zurück darf die Wohngeldbehörde meine Daten abgleichen?","antwort":"Für einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum bis 10 Jahre nach der Bekanntgabe des zugehörigen Bewilligungsbescheids (§ 33 Absatz 2 WoGG)."},{"frage":"Erfährt die Wohngeldbehörde von meinen Zinsen?","antwort":"Sie darf per Datenabgleich prüfen, ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden. Dazu gehört vor allem die Höhe von Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt wurde."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Welche Leistungen Wohngeld ausschließen"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wie lange der Ausschluss vom Wohngeld dauert"},{"norm":"§ 38 WoGG","warum":"Die Bundesregierung darf den automatisierten Datenabgleich per Verordnung regeln"},{"norm":"§ 46 WoGG","warum":"Übergangsregel zu Absatz 2 Nummer 7"},{"norm":"§ 45d EStG","warum":"Meldungen über Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern"},{"norm":"§ 69 SGB I","warum":"Stadtstaaten-Klausel"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Wohngeld.\nDie Wohngeld-Stelle darf Ihre Daten prüfen.\nDas heißt: Daten-Abgleich.\nDie Wohngeld-Stelle fragt dafür bei anderen Stellen nach.\nZum Beispiel beim Melde-Amt.\nOder bei der Renten-Versicherung.\nSo sieht die Wohngeld-Stelle: Bekommen Sie noch andere Hilfe vom Staat?\nHaben Sie eine Arbeit oder einen Mini-Job?\nWohnen Sie noch in der Wohnung?\nDie Wohngeld-Stelle muss Ihnen sagen: Ihre Daten gehen an andere Stellen.\nDie Wohngeld-Stelle darf auch alte Zeiten prüfen.\nDas geht bis 10 Jahre nach dem Wohngeld-Bescheid."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"34","bezeichnung":"§ 34 WoGG","titel_amtlich":"Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/34/","original":[{"nr":"1","text":"Über die Anträge und Entscheidungen nach diesem Gesetz sowie über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die für die Berechnung des regionalen Mietenniveaus (§ 12 Abs. 3 und 4), den Wohngeld- und Mietenbericht (§ 39), die Beurteilung der Auswirkungen dieses Gesetzes und dessen Fortentwicklung erforderlich sind, ist eine Bundesstatistik zu führen."},{"nr":"2","text":"Für die Erhebung sind die Wohngeldbehörden auskunftspflichtig. Die Angaben der in § 23 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Personen dienen zur Ermittlung der statistischen Daten im Rahmen der Erhebungsmerkmale (§ 35)."},{"nr":"3","text":"Die wohngeldberechtigte Person ist auf die Verwendung der auf Grund der Bearbeitung bekannten Daten für die Wohngeldstatistik und auf die Möglichkeit der Übermittlung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen."}],"erklaerung":{"nr":"34","titel_einfach":"Wofür es eine Wohngeldstatistik gibt","kurz":"Nach § 34 WoGG wird über Wohngeldanträge, Entscheidungen und die Verhältnisse der Haushalte eine Bundesstatistik geführt; die Wohngeldbehörden müssen dafür Auskunft geben.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Über Wohngeldanträge, Entscheidungen und die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Haushaltsmitglieder wird eine Bundesstatistik geführt. Sie dient zur Berechnung des regionalen Mietenniveaus (§ 12 Absatz 3 und 4 WoGG), zum Wohngeld- und Mietenbericht (§ 39 WoGG) und dazu, die Wirkung des Gesetzes zu beurteilen und es weiterzuentwickeln."},{"nr":"2","einfach":"Die Wohngeldbehörden müssen für die Statistik Auskunft geben. Grundlage sind die Angaben der Personen, die nach § 23 Absatz 1 bis 3 WoGG auskunftspflichtig sind, im Rahmen der Erhebungsmerkmale aus § 35 WoGG."},{"nr":"3","einfach":"Die wohngeldberechtigte Person muss darauf hingewiesen werden, dass ihre Daten aus der Bearbeitung für die Wohngeldstatistik verwendet und nach § 36 Absatz 2 Satz 2 WoGG weitergegeben werden können."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bundesstatistik","erklaerung":"Eine amtliche Statistik, die für ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln geführt wird."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 35 WoGG","warum":"Welche Merkmale die Statistik erfasst"},{"norm":"§ 36 WoGG","warum":"Wann erhoben wird und wer die Daten bekommt"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"35","bezeichnung":"§ 35 WoGG","titel_amtlich":"Erhebungs- und Hilfsmerkmale","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/35/","original":[{"nr":"1","text":"Erhebungsmerkmale sind\n\n1. die Art des Wohngeldantrages und der Entscheidung;\n2. der Betrag des im Erhebungszeitraum gezahlten Wohngeldes;\n3. der Beginn und das Ende des Bewilligungszeitraums nach Monat und Jahr; die Art und die Höhe des monatlichen Wohngeldes;\n4. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, ihre jeweilige Beteiligung am Erwerbsleben und Stellung im Beruf sowie jeweils die Anzahl derjenigen zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die\n\na) noch nicht 18 Jahre alt sind oder\nb) mindestens 18 Jahre, aber noch nicht 25 Jahre alt sind;\nist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, sind auch die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder und die Zahl der vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder Erhebungsmerkmale;\n5. das jeweilige Geschlecht der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder;\n6. der bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigte Höchstbetrag für Miete und Belastung (§ 12 Abs. 1), im Fall des § 11 Abs. 3 der Anteil des Höchstbetrages, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht;\n7. die Wohnverhältnisse der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach Größe der Wohnung, nach Höhe der monatlichen Miete oder Belastung, im Fall des § 10 Abs. 2 Satz 2 die Belastung aus Zinsen und Tilgung, nach öffentlicher Förderung der Wohnung oder Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechenden Gesetzen der Länder, der Grund der Wohngeldberechtigung (§ 3 Abs. 1 bis 3) sowie die Gemeinde und deren Mietenstufe (§ 12); ist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, sind die Größe der Wohnung und die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung kopfteilig zu erheben;\n8.\n\na) das monatliche Gesamteinkommen, die Freibeträge nach den §§ 17, 17a und die Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen nach § 18;\nb) die Summe der positiven Einkünfte und der Einnahmen nach § 14 sowie die Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach § 16 für jedes einzelne zu berücksichtigende Haushaltsmitglied;\nim Fall einer nach den §§ 7 und 8 Absatz 1 vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person ist die Art der beantragten oder empfangenen Leistung nach § 7 Absatz 1 Erhebungsmerkmal;\n9. das Datum der Berechnung des Wohngeldes und die angewandte Gesetzesfassung."},{"nr":"2","text":"Hilfsmerkmale sind:\n\n1. Name und Anschrift der auskunftspflichtigen Wohngeldbehörde;\n2. Wohngeldnummern; diese dürfen keine Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse der wohngeldberechtigten Personen sowie der in § 23 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Personen enthalten oder einen Rückschluss auf diese Verhältnisse zulassen.\nDie Wohngeldnummern sind zu löschen, sobald bei den statistischen Landesämtern die Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit sowie die Erstellung und Prüfung von Ergebnissen aus der Bestandsfortschreibung abgeschlossen sind, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Zeitpunkt, zu dem die Erhebung durchgeführt worden ist (§ 36 Absatz 1)."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"35","titel_einfach":"Welche Daten die Wohngeldstatistik erfasst","kurz":"§ 35 WoGG legt fest, welche Angaben für die Wohngeldstatistik erhoben werden – etwa Haushaltsgröße, Miete, Einkommen, Mietenstufe und Höhe des Wohngeldes.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Erhoben werden: Art des Antrags und der Entscheidung, das gezahlte Wohngeld, Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums, Art und Höhe des monatlichen Wohngeldes, Zahl, Geschlecht und Erwerbstätigkeit der Haushaltsmitglieder samt der Zahl der unter 18-Jährigen und der 18- bis 24-Jährigen, der berücksichtigte Höchstbetrag für Miete und Belastung, die Wohnverhältnisse (Größe, Miete oder Belastung, Förderung, Gemeinde und Mietenstufe, Grund der Wohngeldberechtigung), Einkommen mit Frei- und Abzugsbeträgen sowie Datum der Berechnung und angewandte Gesetzesfassung. Ist ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, werden zusätzlich die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder und die Zahl der Ausgeschlossenen, Wohnungsgröße und Miete nach Köpfen aufgeteilt und bei einer ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person die Art ihrer Leistung erfasst."},{"nr":"2","einfach":"Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift der Wohngeldbehörde sowie Wohngeldnummern, die keine Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse zulassen dürfen. Die Wohngeldnummern werden gelöscht, sobald die statistischen Landesämter ihre Prüfungen abgeschlossen haben, spätestens 5 Jahre nach der Erhebung."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Erhebungsmerkmale","erklaerung":"Die Angaben, die für die Statistik ausgewertet werden."},{"wort":"Hilfsmerkmale","erklaerung":"Angaben, die nur für die Durchführung der Statistik gebraucht werden, etwa Wohngeldnummern, und später gelöscht werden."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 34 WoGG","warum":"Zweck der Wohngeldstatistik"},{"norm":"§ 36 WoGG","warum":"Erhebungszeitraum und Weitergabe der Daten"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"36","bezeichnung":"§ 36 WoGG","titel_amtlich":"Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/36/","original":[{"nr":"1","text":"Die Erhebung der Angaben nach § 35 Abs. 1 ist vierteljährlich für das jeweils abgelaufene Kalendervierteljahr durchzuführen. Die statistischen Landesämter stellen dem Statistischen Bundesamt unverzüglich nach Ablauf des Erhebungszeitraums oder zu dem in der Rechtsverordnung nach § 38 angegebenen Zeitpunkt folgende Angaben zur Verfügung:\n\n1. vierteljährlich\n\na) für den Erhebungszeitraum die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3;\nb) für den vergleichbaren Erhebungszeitraum des vorausgehenden Kalenderjahres die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 3 unter Berücksichtigung der rückwirkenden Entscheidungen aus den folgenden zwölf Monaten;\n\n2. jährlich die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 für den Monat Dezember unter Berücksichtigung der rückwirkenden Entscheidungen aus dem folgenden Kalendervierteljahr."},{"nr":"2","text":"Einzelangaben nach § 35 Abs. 1 aus einer Zufallsstichprobe mit einem Auswahlsatz von 25 Prozent der wohngeldberechtigten Personen sind dem Statistischen Bundesamt jährlich unverzüglich nach Ablauf des Erhebungszeitraums für Zusatzaufbereitungen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck dürfen die Einzelangaben auch dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder, wenn die Aufgabe der Zusatzaufbereitung an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übertragen worden ist, an dieses übermittelt werden. Dabei sind mehr als fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder, die Wohnraum gemeinsam bewohnen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Bei der empfangenden Stelle ist eine Organisationseinheit einzurichten, die räumlich, organisatorisch und personell von anderen Aufgabenbereichen zu trennen ist. Die in dieser Organisationseinheit tätigen Personen müssen Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sein. Sie dürfen aus ihrer Tätigkeit gewonnene Erkenntnisse nur für Zwecke des § 34 Abs. 1 verwenden. Die nach Satz 2 übermittelten Einzelangaben dürfen nicht mit anderen Daten zusammengeführt werden."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"36","titel_einfach":"Wann die Daten für die Wohngeldstatistik erhoben werden","kurz":"Nach § 36 WoGG werden die Wohngelddaten vierteljährlich erhoben; die statistischen Landesämter liefern sie an das Statistische Bundesamt, dazu jährlich eine 25-Prozent-Stichprobe.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Angaben nach § 35 Absatz 1 WoGG werden vierteljährlich für das abgelaufene Quartal erhoben. Die statistischen Landesämter liefern dem Statistischen Bundesamt unverzüglich danach – oder zu dem Zeitpunkt, den eine Verordnung nach § 38 WoGG festlegt – vierteljährlich die Angaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 (für das Vorjahresquartal die Angaben nach Nummer 1 und 3, ergänzt um rückwirkende Entscheidungen der folgenden 12 Monate) und jährlich die Angaben nach Nummer 3 bis 9 für Dezember (ergänzt um rückwirkende Entscheidungen des folgenden Quartals)."},{"nr":"2","einfach":"Einmal im Jahr bekommt das Statistische Bundesamt Einzelangaben aus einer Zufallsstichprobe von 25 Prozent der wohngeldberechtigten Personen; diese dürfen auch an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gehen. Dort muss eine abgetrennte Stelle mit Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen die Daten nur für die Zwecke aus § 34 Absatz 1 WoGG nutzen, Haushalte mit mehr als 5 Mitgliedern werden zusammengefasst, und die Daten dürfen nicht mit anderen Daten zusammengeführt werden."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Zusatzaufbereitungen","erklaerung":"Zusätzliche Auswertungen der Wohngelddaten über die regelmäßige Statistik hinaus."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 35 WoGG","warum":"Welche Angaben erhoben werden"},{"norm":"§ 38 WoGG","warum":"Verordnung der Bundesregierung, die den Liefertermin festlegen kann"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"37","bezeichnung":"§ 37 WoGG","titel_amtlich":"Bußgeld","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/37/","original":[{"nr":"1","text":"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig\n\n1. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt,\n2. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 eine Angabe nicht richtig macht oder\n3. entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, oder § 28 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 1 eine Änderung in den Verhältnissen, die für den Wohngeldanspruch erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt."},{"nr":"2","text":"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden."},{"nr":"3","text":"Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Wohngeldbehörden."}],"erklaerung":{"nr":"37","titel_einfach":"Bußgeld bei falschen Angaben oder fehlenden Meldungen","kurz":"Wer beim Wohngeld vorsätzlich oder leichtfertig Auskünfte nicht oder falsch gibt oder Änderungen nicht meldet, handelt nach § 37 WoGG ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis zu 2.000 Euro betragen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Vermieter","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder leichtfertig\n1. eine Auskunft, die er nach § 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 WoGG geben muss, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt – auskunftspflichtig sind dort auf Verlangen der Wohngeldbehörde zum Beispiel Haushaltsmitglieder, Mitbewohner, Arbeitgeber und wer die Miete bekommt,\n2. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 WoGG eine Angabe nicht richtig macht – also im Wohngeldantrag oder im Antrag auf Neubewilligung nach § 27 Absatz 1 WoGG etwas Falsches angibt –, oder\n3. eine Änderung, die für den Wohngeldanspruch wichtig ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt. Gemeint sind die Mitteilungspflichten nach § 27 Absatz 3 Satz 1 WoGG (auch in Verbindung mit Absatz 4) und nach § 28 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 1 WoGG – zum Beispiel, wenn die Einnahmen im Haushalt um mehr als 15 Prozent über den Betrag im Bewilligungsbescheid steigen, jemand auszieht oder die Wohnung nicht mehr genutzt wird."},{"nr":"2","einfach":"Für diese Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro verhängt werden."},{"nr":"3","einfach":"Zuständig für das Bußgeldverfahren ist die Wohngeldbehörde. Sie ist die Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten."}],"beispiel":{"titel":"Gehaltserhöhung nicht gemeldet","text":"Marco lebt allein und bekommt seit Februar Wohngeld. Im Mai wechselt er den Job und verdient seitdem dauerhaft deutlich mehr. Seine Einnahmen liegen jetzt über 15 Prozent höher als der Betrag in seinem Bewilligungsbescheid. Nach § 27 Absatz 3 WoGG hätte er das der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen müssen. Er meldet es aber nicht. Hat Marco das vorsätzlich oder leichtfertig unterlassen, handelt er ordnungswidrig. Die Wohngeldbehörde kann dann eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro verhängen."},"wichtig":["Ein Bußgeld droht nicht nur bei Absicht, sondern auch bei Leichtfertigkeit – also wenn du grob nachlässig handelst.","Die Geldbuße kann bis zu 2.000 Euro betragen.","Auch Arbeitgeber und Vermieter können ein Bußgeld bekommen, wenn sie eine verlangte Auskunft nach § 23 WoGG vorsätzlich oder leichtfertig nicht, falsch, unvollständig oder zu spät geben."],"begriffe":[{"wort":"Ordnungswidrigkeit","erklaerung":"Ein Verstoß gegen eine Regel, der keine Straftat ist, aber mit einer Geldbuße geahndet werden kann."},{"wort":"vorsätzlich","erklaerung":"Mit Wissen und Wollen – du weißt, was du tust, und willst es oder nimmst es in Kauf."},{"wort":"leichtfertig","erklaerung":"Besonders grob nachlässig – du übersiehst etwas, das jedem sofort einleuchten müsste."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich Änderungen beim Wohngeld nicht melde?","antwort":"Wer eine Änderung, die für den Wohngeldanspruch wichtig ist, vorsätzlich oder leichtfertig nicht, falsch, unvollständig oder zu spät mitteilt, handelt nach § 37 WoGG ordnungswidrig. Die Wohngeldbehörde kann eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro verhängen. Ob du außerdem Wohngeld zurückzahlen musst, regelt § 37 WoGG nicht."},{"frage":"Wie hoch ist das Bußgeld beim Wohngeld?","antwort":"Nach § 37 Absatz 2 WoGG bis zu 2.000 Euro."},{"frage":"Kann auch mein Vermieter ein Bußgeld bekommen?","antwort":"Ja. Wer die Miete bekommt, muss der Wohngeldbehörde auf Verlangen nach § 23 Absatz 3 WoGG Auskunft geben. Gibt er sie vorsätzlich oder leichtfertig nicht, falsch, unvollständig oder zu spät, ist das nach § 37 WoGG eine Ordnungswidrigkeit."}],"verweise":[{"norm":"§ 23 WoGG","warum":"Wer der Wohngeldbehörde Auskunft geben muss"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Welche Änderungen du unverzüglich mitteilen musst"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Mitteilung, wenn die Wohnung nicht mehr genutzt wird oder andere Leistungen beantragt werden"},{"norm":"§ 36 OWiG","warum":"Welche Verwaltungsbehörde ein Bußgeld verhängt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Wohngeld.\nManche Dinge müssen Sie der Wohngeld-Stelle sagen.\nZum Beispiel: Ihr Einkommen steigt um mehr als 15 Prozent.\nOder: Ein Mensch zieht aus Ihrer Wohnung aus.\nSie sagen das nicht oder zu spät?\nOder Sie machen falsche Angaben?\nDann kann die Wohngeld-Stelle ein Buß-Geld verlangen.\nBuß-Geld heißt: Sie müssen Geld bezahlen, weil Sie gegen eine Regel verstoßen haben.\nDas Buß-Geld kann bis zu 2.000 Euro hoch sein.\nDas gilt bei Absicht.\nDas gilt auch, wenn Sie sehr nachlässig sind."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"38","bezeichnung":"§ 38 WoGG","titel_amtlich":"Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/38/","original":[{"nr":null,"text":"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates\n\n1. nähere Vorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes über die Ermittlung\n\na) der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und\nb) des Einkommens (§§ 13 bis 18)\nzu erlassen, wobei pauschalierende Regelungen getroffen werden dürfen, soweit die Ermittlung im Einzelnen nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten möglich ist;\n2. die Mietenstufen für Gemeinden festzulegen (§ 12);\n3. die Einzelheiten des Verfahrens des automatisierten Datenabgleichs und die Kosten des Verfahrens (§ 33) zu regeln; dabei kann auch geregelt werden, dass die Länder der Datenstelle die Kosten für die Durchführung des Datenabgleichs zu erstatten haben;\n4. die in § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Berechnungsgrößen nach einer gesetzlichen Änderung nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Anlagen 1 bis 3 zu ersetzen. Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes (§ 19) für ein solches Jahr neu festzusetzen, hat dieser Beschluss Vorrang gegenüber der Verordnungsermächtigung."}],"erklaerung":{"nr":"38","titel_einfach":"Was die Bundesregierung per Verordnung regeln darf","kurz":"Nach § 38 WoGG darf die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates per Verordnung Details zu Miete, Einkommen, Mietenstufen, Datenabgleich und zur Anpassung des Wohngeldes regeln.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Bundesregierung darf mit Zustimmung des Bundesrates per Rechtsverordnung:\n1. Näheres dazu regeln, wie die Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12 WoGG) und das Einkommen (§§ 13 bis 18 WoGG) ermittelt werden – mit Pauschalen, soweit eine genaue Ermittlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten möglich ist,\n2. die Mietenstufen der Gemeinden festlegen (§ 12 WoGG),\n3. die Einzelheiten und Kosten des automatisierten Datenabgleichs regeln (§ 33 WoGG), auch dass die Länder der Datenstelle die Kosten erstatten,\n4. nach einer Gesetzesänderung die Rechengrößen aus § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 WoGG zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortschreiben und die Anlagen 1 bis 3 ersetzen. Beschließt der Bundestag, die Höchstbeträge, die Mietenstufen oder die Höhe des Wohngeldes für ein solches Jahr selbst neu festzusetzen, hat sein Beschluss Vorrang."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Regelung, die die Regierung auf Grundlage eines Gesetzes selbst erlässt, ohne dass der Bundestag darüber abstimmt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge und Mietenstufen"},{"norm":"§ 33 WoGG","warum":"Datenabgleich"},{"norm":"§ 43 WoGG","warum":"Fortschreibung des Wohngeldes alle 2 Jahre"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"39","bezeichnung":"§ 39 WoGG","titel_amtlich":"Wohngeld- und Mietenbericht; Bericht über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/39/","original":[{"nr":"1","text":"Die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) und die Höhe des Wohngeldes (§ 19) sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Dabei ist der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und der Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag über die Überprüfung nach den Sätzen 1 und 2, über die Durchführung dieses Gesetzes und über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum alle zwei Jahre bis zum 30. Juni. Dabei fließen auch miet- und wohnungsmarktrelevante Daten der Länder ein. Bis einschließlich 2025 fließen daneben auch die Einschätzungen der Länder zu den Wirkungen der dauerhaften Heizkostenkomponente nach § 12 Absatz 6 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 ein. Der erste erweiterte Bericht erfolgt bis zum 30. Juni 2017."},{"nr":"2","text":"Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland alle vier Jahre bis zum 30. Juni. Der nächste Bericht erfolgt bis zum 30. Juni 2017. Eine im gleichen Jahr vorzulegende Berichterstattung nach Absatz 1 ist jeweils zu integrieren."},{"nr":"3","text":"Zum Zwecke der Evaluierung berichten die Länder nach Ablauf von zwei Jahren spätestens bis zum 31. März 2025 gegenüber dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über die maßgeblichen Kennzahlen der Experimentierklausel des § 30a."}],"erklaerung":{"nr":"39","titel_einfach":"Berichte der Bundesregierung über Wohngeld und Mieten","kurz":"Nach § 39 WoGG werden Höchstbeträge, Mietenstufen und Wohngeldhöhe alle 2 Jahre überprüft; die Bundesregierung berichtet dem Bundestag darüber und über den Wohnungsmarkt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes werden alle 2 Jahre überprüft. Dabei zählen die Entwicklung der Wohnkosten im Bund und in den Regionen, der Einkommen und der Lebenshaltungskosten. Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag alle 2 Jahre bis zum 30. Juni über diese Überprüfung, über die Umsetzung des Gesetzes und über die Entwicklung der Mieten. Dabei fließen Daten der Länder zum Miet- und Wohnungsmarkt ein. Bis einschließlich 2025 fließen auch die Einschätzungen der Länder zur Heizkostenkomponente und zur Klimakomponente (§ 12 Absatz 6 und 7 WoGG) ein. Der erste erweiterte Bericht war bis zum 30. Juni 2017 fällig."},{"nr":"2","einfach":"Alle 4 Jahre berichtet die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. Juni über die Lage der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft; der nächste Bericht war bis zum 30. Juni 2017 fällig. Fällt er in dasselbe Jahr wie der Bericht nach Absatz 1, werden beide zusammengefasst."},{"nr":"3","einfach":"Die Länder berichten dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nach 2 Jahren, spätestens bis zum 31. März 2025, über die wichtigsten Kennzahlen der Experimentierklausel aus § 30a WoGG."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Mietenstufe","erklaerung":"Eine von 7 Stufen, die zeigt, wie hoch die Mieten in einer Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge, Mietenstufen, Heizkosten- und Klimakomponente"},{"norm":"§ 30a WoGG","warum":"Experimentierklausel"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"40","bezeichnung":"§ 40 WoGG","titel_amtlich":"Einkommen bei anderen Sozialleistungen","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/40/","original":[{"nr":null,"text":"Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen."}],"erklaerung":{"nr":"40","titel_einfach":"Wohngeld zählt bei anderen Sozialleistungen nicht mit","kurz":"Ist die wohngeldberechtigte Person selbst vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt das ihr bewilligte Wohngeld nach § 40 WoGG bei Sozialleistungen nicht als ihr Einkommen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal ist eine Person selbst vom Wohngeld ausgeschlossen – zum Beispiel, weil sie eine Leistung nach § 7 WoGG bekommt – und darf trotzdem für ihren Haushalt Wohngeld beantragen. Das ist nach § 3 Absatz 4 WoGG möglich, wenn sie mit mindestens einem Haushaltsmitglied zusammenwohnt, das beim Wohngeld berücksichtigt wird. Das Wohngeld, das ihr dann bewilligt wird, darf bei Sozialleistungen nicht als ihr Einkommen angerechnet werden."}],"beispiel":{"titel":"Mutter mit Grundsicherung, Sohn im Haushalt","text":"Frau Novak bekommt Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII; dabei werden ihre Wohnkosten berücksichtigt. Deshalb ist sie selbst vom Wohngeld ausgeschlossen. Ihr erwachsener Sohn Pavel wohnt bei ihr und wird beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt. Frau Novak beantragt als Mieterin Wohngeld, und die Wohngeldbehörde bewilligt es ihr. Nach § 40 WoGG darf dieses Wohngeld bei ihrer Grundsicherung nicht als ihr Einkommen angerechnet werden."},"wichtig":["Das Wohngeld zählt bei Sozialleistungen nicht als Einkommen der ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person."],"begriffe":[{"wort":"wohngeldberechtigte Person","erklaerung":"Die Person im Haushalt, die das Wohngeld beantragt und bekommt – bei Mietern meist die Person, die die Wohnung gemietet hat."},{"wort":"vom Wohngeld ausgeschlossen","erklaerung":"Die Person wird beim Wohngeld nicht mitgerechnet, etwa weil sie schon eine Leistung nach § 7 WoGG bekommt, bei der ihre Wohnkosten berücksichtigt werden."}],"fragen":[{"frage":"Wird Wohngeld auf die Grundsicherung angerechnet?","antwort":"§ 40 WoGG regelt einen Sonderfall: Bist du selbst vom Wohngeld ausgeschlossen, bekommst aber als wohngeldberechtigte Person Wohngeld für deinen Haushalt, zählt dieses Wohngeld bei Sozialleistungen nicht als dein Einkommen. Andere Fälle regelt § 40 WoGG nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 WoGG","warum":"Wer wohngeldberechtigt ist – auch trotz Ausschluss vom Wohngeld"},{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Welche Leistungen Wohngeld ausschließen"},{"norm":"§ 8 WoGG","warum":"Wie lange der Ausschluss vom Wohngeld dauert"}],"praxis":null,"leicht":"Vielleicht bekommen Sie schon eine andere Hilfe vom Staat.\nZum Beispiel Grund-Sicherung im Alter.\nDann bekommen Sie manchmal für sich selbst kein Wohngeld.\nVielleicht wohnen andere Menschen mit Ihnen zusammen.\nFür diese Menschen kann es Wohngeld geben.\nSie beantragen das Wohngeld.\nSie bekommen dann das Wohngeld.\nDieses Wohngeld zählt nicht als Ihr Einkommen.\nDas gilt bei anderen Hilfen vom Staat."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"41","bezeichnung":"§ 41 WoGG","titel_amtlich":"Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/41/","original":[{"nr":"1","text":"Ist im Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag noch nicht entschieden, ist für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Änderungen nach dem bis dahin geltenden Recht, für die darauf folgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden. Ist über einen nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung gestellten Wohngeldantrag, einen Antrag nach § 27 Absatz 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden."},{"nr":"2","text":"Ist vor dem Inkrafttreten von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag entschieden worden, verbleibt es für die Leistung des Wohngeldes auf Grund dieses Antrages bei der Anwendung des jeweils bis zu der Entscheidung geltenden Rechts."}],"erklaerung":{"nr":"41","titel_einfach":"Welches Recht gilt, wenn sich das Wohngeldgesetz ändert","kurz":"Ändert sich das Wohngeldrecht, gilt nach § 41 WoGG für noch offene Anträge bis zur Änderung das alte und danach das neue Recht; bereits entschiedene Fälle bleiben beim alten Recht.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ändert sich das Wohngeldgesetz oder die Wohngeldverordnung, bevor über einen Wohngeldantrag entschieden ist, gilt für die Zeit bis zur Änderung das alte Recht und danach das neue. Das gilt entsprechend für einen Antrag, der nach der Änderung gestellt wird, für einen Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG und für ein Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG, wenn der Bewilligungszeitraum schon vor der Änderung beginnt."},{"nr":"2","einfach":"Hat die Wohngeldbehörde schon vor der Änderung über einen Antrag entschieden, bleibt es für das Wohngeld aus diesem Antrag bei dem Recht, das bis zur Entscheidung galt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den Wohngeld bewilligt wird."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Neuberechnung, wenn sich die Verhältnisse ändern"},{"norm":"§ 44 WoGG","warum":"Abweichende Regel bei der Anpassung des Wohngeldes alle 2 Jahre"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42","bezeichnung":"§ 42 WoGG","titel_amtlich":"Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/42/","original":[{"nr":"1","text":"Ist bis zum 31. Dezember 2008 über einen Wohngeldantrag, einen Antrag nach § 29 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wohngeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung oder in einem Verfahren nach § 29 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung noch nicht entschieden worden, ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 nach dem bis dahin geltenden Recht, für die darauf folgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden. Ist in den Fällen des Satzes 1 das ab dem 1. Januar 2009 zu bewilligende Wohngeld geringer als das für Dezember 2008 zu bewilligende Wohngeld, verbleibt es auch für den Teil des Bewilligungszeitraums ab dem 1. Januar 2009 bei diesem Wohngeld; § 24 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 bleiben unberührt."},{"nr":"2","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2009 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums im Jahr 2009, ist von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den nach dem 31. Dezember 2008 liegenden Teil des Bewilligungszeitraums unter Anwendung des ab dem 1. Januar 2009 geltenden Rechts nach Ablauf des Bewilligungszeitraums schriftlich neu zu entscheiden; ergibt sich kein höheres Wohngeld, verbleibt es bei dem bereits bewilligten Wohngeld. In den Fällen des Satzes 1 sind bei der Entscheidung abweichend von § 24 Abs. 2 die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitraum, für den über die Leistung des Wohngeldes rückwirkend neu zu entscheiden ist, zu Grunde zu legen. Die §§ 29 und 30 des Wohngeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung und die §§ 27 und 28 bleiben unberührt. Liegt das Ende des Bewilligungszeitraums, über den nach Satz 1 neu zu entscheiden ist, nach dem 31. März 2009, kann eine angemessene vorläufige Zahlung geleistet werden."},{"nr":"3","text":"Ist über einen nach dem 31. Dezember 2008 gestellten Wohngeldantrag, einen Antrag nach § 27 Abs. 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Abs. 2 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2009, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden."},{"nr":"4","text":"Wären bei einer Entscheidung nach den Absätzen 1 und 3 Haushaltsmitglieder nach § 6 zu berücksichtigen, die in einem anderen Bescheid für denselben Wohnraum bereits als zum Haushalt rechnende Familienmitglieder berücksichtigt worden sind, bleibt dieser andere Bescheid von der Entscheidung nach den Absätzen 1 und 3 unberührt. Bei der Entscheidung nach den Absätzen 1 und 3 ist das Wohngeld ohne die Haushaltsmitglieder nach Satz 1 und unter entsprechender Anwendung des § 11 Abs. 3 zu berechnen. Die Fälle der Sätze 1 und 2 gelten als erhebliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse nach § 25 Abs. 1 Satz 2."},{"nr":"5","text":"Bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften von Personen, welche die Voraussetzungen nach § 4 des Wohngeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung nicht erfüllen und keinen gemeinsamen Wohngeldbescheid erhalten haben, ist bei der Entscheidung nach Absatz 2 rückwirkend das Wohngeld gemeinsam zu berechnen, wenn die Voraussetzungen nach den §§ 5 und 6 Abs. 1 erfüllt werden. Enden die Bewilligungszeiträume in den Fällen des Satzes 1 nicht gleichzeitig, ist abweichend von Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 nach dem Ende des zuletzt ablaufenden Bewilligungszeitraums für alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach § 6 einheitlich neu zu entscheiden. Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende des zuerst ablaufenden Bewilligungszeitraums und dem Ende des zuletzt ablaufenden Bewilligungszeitraums mehr als drei Monate, ist auf Antrag eine angemessene vorläufige Zahlung zu leisten."}],"erklaerung":{"nr":"42","titel_einfach":"Übergangsregeln zur Wohngeldreform 2009","kurz":"§ 42 WoGG regelt, wie über Wohngeld entschieden wird, wenn Antrag oder Bewilligungszeitraum in die Zeit um die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 fallen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"War über einen Wohngeldantrag (oder einen Antrag beziehungsweise ein Verfahren nach § 29 des alten Wohngeldgesetzes) bis zum 31. Dezember 2008 noch nicht entschieden, gilt bis dahin das alte und danach das neue Recht. Wäre das Wohngeld ab 1. Januar 2009 niedriger als für Dezember 2008, bleibt es auch für den Rest des Bewilligungszeitraums beim Dezember-Betrag; § 24 Absatz 2 und § 27 Absatz 2 WoGG gelten weiter."},{"nr":"2","einfach":"War Wohngeld vor dem 1. Januar 2009 bewilligt und lag ein Teil des Bewilligungszeitraums in 2009, entscheidet die Wohngeldbehörde nach dem Ende des Zeitraums von Amts wegen schriftlich neu für die Zeit ab 2009 nach neuem Recht und anhand der tatsächlichen Verhältnisse; ergibt sich kein höheres Wohngeld, bleibt es beim bewilligten Betrag. Die §§ 29 und 30 des alten Gesetzes und die §§ 27 und 28 WoGG gelten weiter; endet der Zeitraum nach dem 31. März 2009, kann eine angemessene vorläufige Zahlung geleistet werden."},{"nr":"3","einfach":"Für Anträge nach dem 31. Dezember 2008 (auch nach § 27 Absatz 1 WoGG oder in Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG), deren Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2009 beginnt, gilt Absatz 1 entsprechend."},{"nr":"4","einfach":"Wären bei einer Entscheidung nach den Absätzen 1 und 3 Haushaltsmitglieder nach § 6 WoGG zu berücksichtigen, die schon in einem anderen Bescheid für dieselbe Wohnung als Familienmitglieder berücksichtigt sind, bleibt dieser andere Bescheid unberührt; das Wohngeld wird dann ohne sie und entsprechend § 11 Absatz 3 WoGG berechnet. Diese Fälle gelten als erhebliche Änderung nach § 25 Absatz 1 Satz 2 WoGG."},{"nr":"5","einfach":"Für Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften, die nach dem alten § 4 keinen gemeinsamen Bescheid hatten, wird das Wohngeld bei der Neuentscheidung nach Absatz 2 rückwirkend gemeinsam berechnet, wenn die Voraussetzungen der §§ 5 und 6 Absatz 1 WoGG erfüllt sind. Enden die Bewilligungszeiträume nicht gleichzeitig, wird nach dem Ende des letzten einheitlich entschieden; liegen mehr als 3 Monate zwischen dem ersten und dem letzten Ende, gibt es auf Antrag eine angemessene vorläufige Zahlung."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde wird von sich aus tätig, ohne dass jemand einen Antrag stellen muss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 41 WoGG","warum":"Allgemeine Regel bei Rechtsänderungen"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42a","bezeichnung":"§ 42a WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/42a/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2016 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2015, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 12 und 16 Satz 1 bis 4 und § 19 dieses Gesetzes sowie die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung anzuwenden, alle anderen Vorschriften in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung. Ergibt sich bei der Entscheidung nach Satz 1 kein höheres Wohngeld, verbleibt es bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums bei dem bereits bewilligten Wohngeld. Ist bei der Entscheidung nach Satz 1 nicht berücksichtigt worden, dass sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen verändert hat oder das Wohngeld zweckwidrig verwendet wird, so ist abweichend von § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch die Entscheidung nach Satz 1 nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen des § 27 oder § 28 Absatz 2 dieses Gesetzes vorliegen; im Übrigen bleibt § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt. Wird die Entscheidung nach Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zurückgenommen, wird der bisherige Bewilligungsbescheid wieder wirksam; die §§ 27 und 28 bleiben unberührt. Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2016 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2015 und ist über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 neu zu entscheiden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 nach dem bis dahin geltenden Recht, ab dem 1. Januar 2016 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums nach neuem Recht nach Maßgabe des Satzes 2 und danach vollständig nach neuem Recht zu entscheiden. Der Bewilligungsbescheid nach Satz 1 muss auf die besonderen Entscheidungsgrundlagen der Sätze 1 bis 5 hinweisen, insbesondere darauf, dass eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 dem Bewilligungsbescheid nach Satz 1 noch nachfolgen kann und bezogen auf den Zeitpunkt der Änderung, der auch vor dem 1. Januar 2016 liegen kann, das Wohngeld wegfallen oder sich verringern kann."},{"nr":"2","text":"Ist bis zum 31. Dezember 2015 über einen Wohngeldantrag nach § 22 noch nicht entschieden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 nach dem bis dahin geltenden Recht und für die darauffolgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden. Ist in den Fällen des Satzes 1 das ab dem 1. Januar 2016 zu bewilligende Wohngeld geringer als das für Dezember 2015 zu bewilligende Wohngeld, verbleibt es auch für den Teil des Bewilligungszeitraums ab dem 1. Januar 2016 bei diesem Wohngeld. Ist über einen nach dem 31. Dezember 2015 gestellten Wohngeldantrag nach § 22 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2016, so sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt."},{"nr":"3","text":"In Fällen des § 31 Absatz 1 Satz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes sind § 14 Absatz 2 Nummer 23 und § 20 Absatz 1 dieses Gesetzes in der bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Im Übrigen gelten die Absätze 1 und 2."}],"erklaerung":{"nr":"42a","titel_einfach":"Übergangsregeln zur Wohngeldreform 2016","kurz":"§ 42a WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 neu berechnet wird.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"War Wohngeld vor dem 1. Januar 2016 bewilligt und reichte der Bewilligungszeitraum über den 31. Dezember 2015 hinaus, entscheidet die Wohngeldbehörde abweichend von § 41 Absatz 2 WoGG von Amts wegen neu für die Zeit ab 1. Januar 2016 bis zum Ende des Zeitraums. Dabei gelten die §§ 12, 16 Satz 1 bis 4 und 19 WoGG und die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der Fassung ab 2016, sonst das alte Recht; ergibt sich kein höheres Wohngeld, bleibt es beim bewilligten Betrag. Hat die Behörde dabei Änderungen bei Haushaltsgröße, Miete oder Belastung, Einkommen oder eine zweckwidrige Verwendung übersehen, ist die Entscheidung nur rechtswidrig, wenn zugleich die Voraussetzungen von § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG vorliegen; im Übrigen gilt § 45 SGB X, und nach einer Rücknahme lebt der alte Bescheid wieder auf. Bei Anträgen nach § 27 Absatz 1 WoGG oder Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG gilt bis Ende 2015 altes Recht, danach bis zum Ende des Zeitraums neues Recht nach Satz 2 und anschließend ganz neues Recht. Der Bescheid muss auf diese Besonderheiten hinweisen, vor allem darauf, dass noch eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG folgen und das Wohngeld ab dem Zeitpunkt der Änderung – der auch vor 2016 liegen kann – wegfallen oder sinken kann."},{"nr":"2","einfach":"War über einen Wohngeldantrag nach § 22 WoGG bis zum 31. Dezember 2015 noch nicht entschieden, gilt bis dahin das alte und danach das neue Recht; wäre das Wohngeld ab 2016 niedriger als für Dezember 2015, bleibt es beim Dezember-Betrag. Das gilt entsprechend für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2015 gestellt werden, wenn der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2016 beginnt; § 24 Absatz 2 und § 27 WoGG gelten weiter."},{"nr":"3","einfach":"In Fällen des § 31 Absatz 1 Satz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes gelten § 14 Absatz 2 Nummer 23 und § 20 Absatz 1 WoGG in der Fassung bis zum 31. Oktober 2015. Im Übrigen gelten die Absätze 1 und 2."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde wird von sich aus tätig, ohne dass jemand einen Antrag stellen muss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 41 WoGG","warum":"Allgemeine Regel bei Rechtsänderungen"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheids"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42b","bezeichnung":"§ 42b WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/42b/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2020 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2019, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 12, 17 und 19 dieses Gesetzes und die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung anzuwenden. Ergibt sich aus der Entscheidung nach Satz 1 kein höheres Wohngeld, verbleibt es bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums bei dem bereits bewilligten Wohngeld."},{"nr":"2","text":"Ist bei der Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 nicht berücksichtigt worden, dass\n\n1. sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen geändert hat,\n2. das Wohngeld zweckwidrig verwendet wird oder\n3. die Voraussetzungen für den erhöhten anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe a oder einen anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe b vorliegen,\nso ist diese Entscheidung nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der §§ 27 oder 28 Absatz 2 dieses Gesetzes vorliegen; im Übrigen bleibt § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt. Wird die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zurückgenommen, so wird der bisherige Bewilligungsbescheid wieder wirksam; die §§ 27 und 28 bleiben unberührt."},{"nr":"3","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2020 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2019 und ist über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 neu zu entscheiden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019 nach dem bis dahin geltenden Recht, ab dem 1. Januar 2020 nach neuem Recht zu entscheiden."},{"nr":"4","text":"Der Bewilligungsbescheid nach Absatz 1 Satz 1 muss auf die besonderen Entscheidungsgrundlagen der Absätze 1 und 2 hinweisen, insbesondere darauf, dass eine Entscheidung nach den §§ 27 oder 28 Absatz 2 oder die Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder 3 dem Bewilligungsbescheid noch folgen kann und bezogen auf den Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, der auch vor dem 1. Januar 2020 liegen kann, das Wohngeld wegfallen oder sich verringern kann."},{"nr":"5","text":"Ist bis zum 31. Dezember 2019 über einen Wohngeldantrag nach § 22 noch nicht entschieden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019 nach dem bis dahin geltenden Recht und für die darauffolgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden. Ist in den Fällen des Satzes 1 das ab dem 1. Januar 2020 zu bewilligende Wohngeld geringer als das für Dezember 2019 zu bewilligende Wohngeld, so verbleibt es auch für den Teil des Bewilligungszeitraums ab dem 1. Januar 2020 bei diesem Wohngeld."},{"nr":"6","text":"Ist über einen nach dem 31. Dezember 2019 gestellten Wohngeldantrag nach § 22 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2020, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"42b","titel_einfach":"Übergangsregeln zur Wohngeldstärkung 2020","kurz":"§ 42b WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zum Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 neu berechnet wird.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"War Wohngeld vor dem 1. Januar 2020 bewilligt und reichte der Bewilligungszeitraum über den 31. Dezember 2019 hinaus, entscheidet die Wohngeldbehörde abweichend von § 41 Absatz 2 WoGG von Amts wegen neu für die Zeit ab 1. Januar 2020 bis zum Ende des Zeitraums. Dabei gelten die §§ 12, 17 und 19 WoGG und die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der Fassung ab 2020; ergibt sich kein höheres Wohngeld, bleibt es beim bewilligten Betrag."},{"nr":"2","einfach":"Hat die Behörde bei dieser Neuentscheidung nicht berücksichtigt, dass\n1. sich Haushaltsgröße, Miete oder Belastung oder Gesamteinkommen geändert haben,\n2. das Wohngeld zweckwidrig verwendet wird oder\n3. die Voraussetzungen für bestimmte anrechnungsfreie Beträge nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 oder 20 WoGG vorliegen,\nist die Entscheidung nur rechtswidrig, wenn zugleich die Voraussetzungen von § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG vorliegen; im Übrigen gilt § 45 SGB X. Wird sie nach § 45 SGB X zurückgenommen, gilt wieder der bisherige Bescheid; §§ 27 und 28 WoGG gelten weiter."},{"nr":"3","einfach":"Muss bei so einem Wohngeld über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG neu entschieden werden, gilt bis zum 31. Dezember 2019 das alte und ab dem 1. Januar 2020 das neue Recht."},{"nr":"4","einfach":"Der Bescheid über die Neuentscheidung muss auf diese Besonderheiten hinweisen – vor allem darauf, dass noch eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG oder eine Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder 3 WoGG folgen und das Wohngeld ab dem Zeitpunkt der Änderung, der auch vor 2020 liegen kann, wegfallen oder sinken kann."},{"nr":"5","einfach":"War über einen Wohngeldantrag nach § 22 WoGG bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht entschieden, gilt bis dahin das alte und danach das neue Recht. Wäre das Wohngeld ab 2020 niedriger als für Dezember 2019, bleibt es auch danach beim Dezember-Betrag."},{"nr":"6","einfach":"Absatz 5 gilt entsprechend für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 gestellt werden, wenn der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2020 beginnt. § 24 Absatz 2 und § 27 WoGG gelten weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde wird von sich aus tätig, ohne dass jemand einen Antrag stellen muss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 41 WoGG","warum":"Allgemeine Regel bei Rechtsänderungen"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheids"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42c","bezeichnung":"§ 42c WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/42c/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2021 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2020, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 11 und 12 dieses Gesetzes in der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung anzuwenden."},{"nr":"2","text":"Ist bei der Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 nicht berücksichtigt worden, dass sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen geändert hat, so ist diese Entscheidung nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen des § 27 Absatz 1 oder 2 vorliegen. Im Übrigen bleibt § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt. Wird die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zurückgenommen, so wird der bisherige Bewilligungsbescheid wieder wirksam. Die §§ 27 und 28 bleiben unberührt."},{"nr":"3","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2021 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2020 und ist über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 neu zu entscheiden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 nach dem bis dahin geltenden Recht und ab dem 1. Januar 2021 nach neuem Recht zu entscheiden."},{"nr":"4","text":"Der Bewilligungsbescheid nach Absatz 1 Satz 1 muss auf die besonderen Entscheidungsgrundlagen der Absätze 1 und 2 hinweisen, insbesondere darauf, dass eine Entscheidung nach den §§ 27 oder 28 Absatz 2 oder die Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder 3 dem Bewilligungsbescheid noch folgen kann und dass ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, der auch vor dem 1. Januar 2021 liegen kann, das Wohngeld wegfallen oder sich verringern kann."},{"nr":"5","text":"Ist bis zum 31. Dezember 2020 über einen Wohngeldantrag nach § 22 noch nicht entschieden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 nach dem bis dahin geltenden Recht und für die darauf folgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden."},{"nr":"6","text":"Ist über einen nach dem 31. Dezember 2020 gestellten Wohngeldantrag nach § 22 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2021, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"42c","titel_einfach":"Übergangsregeln zur CO2-Heizkostenentlastung 2021","kurz":"§ 42c WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zur Heizkostenentlastung wegen der CO2-Bepreisung zum 1. Januar 2021 neu berechnet wird.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"War Wohngeld vor dem 1. Januar 2021 bewilligt und reichte der Bewilligungszeitraum über den 31. Dezember 2020 hinaus, entscheidet die Wohngeldbehörde abweichend von § 41 Absatz 2 WoGG von Amts wegen neu für die Zeit ab 1. Januar 2021 bis zum Ende des Zeitraums. Dabei gelten die §§ 11 und 12 WoGG in der Fassung ab 2021."},{"nr":"2","einfach":"Hat die Behörde dabei nicht berücksichtigt, dass sich Haushaltsgröße, Miete oder Belastung oder Gesamteinkommen geändert haben, ist die Entscheidung nur rechtswidrig, wenn zugleich die Voraussetzungen von § 27 Absatz 1 oder 2 WoGG vorliegen; im Übrigen gilt § 45 SGB X. Wird sie nach § 45 SGB X zurückgenommen, gilt wieder der bisherige Bescheid; §§ 27 und 28 WoGG gelten weiter."},{"nr":"3","einfach":"Muss bei so einem Wohngeld über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG neu entschieden werden, gilt bis zum 31. Dezember 2020 das alte und ab dem 1. Januar 2021 das neue Recht."},{"nr":"4","einfach":"Der Bescheid über die Neuentscheidung muss auf diese Besonderheiten hinweisen – vor allem darauf, dass noch eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG oder eine Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder 3 WoGG folgen kann und dass das Wohngeld ab dem Zeitpunkt der Änderung, der auch vor 2021 liegen kann, wegfallen oder sinken kann."},{"nr":"5","einfach":"War über einen Wohngeldantrag nach § 22 WoGG bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht entschieden, gilt bis dahin das alte und danach das neue Recht."},{"nr":"6","einfach":"Absatz 5 gilt entsprechend für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2020 gestellt werden, wenn der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2021 beginnt. § 24 Absatz 2 und § 27 WoGG gelten weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde wird von sich aus tätig, ohne dass jemand einen Antrag stellen muss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 41 WoGG","warum":"Allgemeine Regel bei Rechtsänderungen"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheids"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"42d","bezeichnung":"§ 42d WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/42d/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2023 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2022, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung nach Satz 1 sind die §§ 11, 12 und 19 dieses Gesetzes und die sich aus der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung ergebenden Mietenstufen anzuwenden. Ergibt sich aus der Entscheidung nach Satz 1 kein höheres Wohngeld, verbleibt es bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums bei dem bereits bewilligten Wohngeld."},{"nr":"2","text":"Ist bei der Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 nicht berücksichtigt worden, dass sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen geändert hat oder das Wohngeld zweckwidrig verwendet wird, so ist die Entscheidung nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen des § 27 vorliegen. Im Übrigen bleibt § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt. Wird die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zurückgenommen, so wird der bisherige Bewilligungsbescheid wieder wirksam. Die §§ 27 und 28 bleiben unberührt."},{"nr":"3","text":"Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2023 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2022 und ist über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 neu zu entscheiden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 nach dem bis dahin geltenden Recht und ab dem 1. Januar 2023 nach neuem Recht zu entscheiden."},{"nr":"4","text":"Der Bewilligungsbescheid nach Absatz 1 Satz 1 muss auf die besonderen Entscheidungsgrundlagen der Absätze 1 und 2 hinweisen, insbesondere darauf, dass eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 oder die Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder Absatz 3 dem Bewilligungsbescheid noch folgen kann und dass ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, der auch vor dem 1. Januar 2023 liegen kann, das Wohngeld wegfallen oder sich verringern kann."},{"nr":"5","text":"Ist bis zum 31. Dezember 2022 über einen Wohngeldantrag nach § 22 noch nicht entschieden, so ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 nach dem bis dahin geltenden Recht und für die darauf folgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden. Ist in den Fällen des Satzes 1 das ab dem 1. Januar 2023 zu bewilligende Wohngeld geringer als das für Dezember 2022 zu bewilligende Wohngeld, so verbleibt es auch für den Teil des Bewilligungszeitraums ab dem 1. Januar 2023 bei dem für Dezember 2022 zu bewilligenden höheren Wohngeld."},{"nr":"6","text":"Ist über einen nach dem 31. Dezember 2022 gestellten Wohngeldantrag nach § 22 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2023, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"42d","titel_einfach":"Übergangsregeln zum Wohngeld-Plus 2023","kurz":"§ 42d WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zum Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 neu berechnet wird.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"War Wohngeld vor dem 1. Januar 2023 bewilligt und reichte der Bewilligungszeitraum über den 31. Dezember 2022 hinaus, entscheidet die Wohngeldbehörde abweichend von § 41 Absatz 2 WoGG von Amts wegen neu für die Zeit ab 1. Januar 2023 bis zum Ende des Zeitraums. Dabei gelten die §§ 11, 12 und 19 WoGG und die Mietenstufen aus der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung in der Fassung ab 2023; ergibt sich kein höheres Wohngeld, bleibt es beim bewilligten Betrag."},{"nr":"2","einfach":"Hat die Behörde dabei nicht berücksichtigt, dass sich Haushaltsgröße, Miete oder Belastung oder Gesamteinkommen geändert haben oder das Wohngeld zweckwidrig verwendet wird, ist die Entscheidung nur rechtswidrig, wenn zugleich die Voraussetzungen von § 27 WoGG vorliegen; im Übrigen gilt § 45 SGB X. Wird sie nach § 45 SGB X zurückgenommen, gilt wieder der bisherige Bescheid; §§ 27 und 28 WoGG gelten weiter."},{"nr":"3","einfach":"Muss bei so einem Wohngeld über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG neu entschieden werden, gilt bis zum 31. Dezember 2022 das alte und ab dem 1. Januar 2023 das neue Recht."},{"nr":"4","einfach":"Der Bescheid über die Neuentscheidung muss auf diese Besonderheiten hinweisen – vor allem darauf, dass noch eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG oder eine Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder 3 WoGG folgen kann und dass das Wohngeld ab dem Zeitpunkt der Änderung, der auch vor 2023 liegen kann, wegfallen oder sinken kann."},{"nr":"5","einfach":"War über einen Wohngeldantrag nach § 22 WoGG bis zum 31. Dezember 2022 noch nicht entschieden, gilt bis dahin das alte und danach das neue Recht. Wäre das Wohngeld ab 2023 niedriger als für Dezember 2022, bleibt es auch danach beim höheren Dezember-Betrag."},{"nr":"6","einfach":"Absatz 5 gilt entsprechend für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, wenn der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2023 beginnt. § 24 Absatz 2 und § 27 WoGG gelten weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde wird von sich aus tätig, ohne dass jemand einen Antrag stellen muss."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 41 WoGG","warum":"Allgemeine Regel bei Rechtsänderungen"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheids"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"43","bezeichnung":"§ 43 WoGG","titel_amtlich":"Fortschreibung des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/43/","original":[{"nr":"1","text":"Wurden durch die Änderung dieses Gesetzes die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes (§ 19) neu ermittelt und festgesetzt, so werden danach zum 1. Januar jedes zweiten Jahres die folgenden Berechnungsgrößen des Wohngeldes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (§ 38 Nummer 4) fortgeschrieben:\n\n1. die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex für Nettokaltmiete und Wohnungsnebenkosten des Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes;\n2. die Werte für „b“ (Anlage 2) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex für Nettokaltmiete und Wohnungsnebenkosten des Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes;\n3. die Werte für „c“ (Anlage 2) auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes;\n4. die Werte für „M“ (Anlage 3) auf Grund der Entwicklung der bundesweiten Bruttokaltmieten, gemessen durch den Teilindex für Nettokaltmiete und Wohnungsnebenkosten des Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes;\n5. die Werte für „Y“ (Anlage 3) auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes;\n6. das zusätzliche Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 auf Grund der bundesweiten Entwicklung der Verbraucherpreise, gemessen durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes.\nDie erste Fortschreibung der Werte für „M“ und „Y“ (Anlage 3) und des zusätzlichen Wohngeldes für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 erfolgt zum 1. Januar 2025."},{"nr":"2","text":"§ 12 Absatz 4 Satz 1 findet bei der Fortschreibung des Wohngeldes keine Anwendung."},{"nr":"3","text":"Für die Fortschreibung der Berechnungsgrößen maßgeblich ist die prozentuale Veränderung der Jahresdurchschnittswerte der in Absatz 1 genannten Indizes des zweiten Jahres vor Inkrafttreten der Fortschreibung des Wohngeldes gegenüber den jeweiligen Jahresdurchschnittswerten des vierten Jahres vor Inkrafttreten der Fortschreibung."},{"nr":"4","text":"Die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 verändert hat. Für die Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist. Die sich danach ergebenden Beträge sind jeweils bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1)."},{"nr":"5","text":"Die Werte für „b“ (Anlage 2) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar mit einhundert multipliziert und anschließend durch die Summe aus einhundert und dem Prozentsatz dividiert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Teilindex nach Absatz 1 Nummer 2 verändert hat. Für die prozentuale Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Teilindex nach Absatz 1 Nummer 2 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist. Die sich danach ergebenden Werte sind jeweils auf die siebte Nachkommastelle abzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Werte für „b“ (Anlage 2)."},{"nr":"6","text":"Die Werte für „c“ (Anlage 2) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar mit einhundert multipliziert und anschließend durch die Summe aus einhundert und dem Prozentsatz dividiert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex nach Absatz 1 Nummer 3 verändert hat. Für die prozentuale Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindex nach Absatz 1 Nummer 3 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist. Die sich danach ergebenden Werte sind jeweils auf die siebte Nachkommastelle abzurunden und ergeben die fortgeschriebenen Werte für „c“ (Anlage 2)."},{"nr":"7","text":"Die Werte für „M“ (Anlage 3) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Teilindex nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verändert hat. Für die Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Teilindex nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist. Die sich danach ergebenden Beträge sind bei einem Nachkommawert unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie bei einem Nachkommawert ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden; die gerundeten Beträge ergeben die neuen Werte für „M“ (Anlage 3)."},{"nr":"8","text":"Die Werte für „Y“ (Anlage 3) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 verändert hat. Für die Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindex nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist. Die sich danach ergebenden Beträge sind bei einem Nachkommawert bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie bei einem Nachkommawert ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden; die gerundeten Beträge ergeben die neuen Werte für „Y“ (Anlage 3)."},{"nr":"9","text":"Der Wert für das zusätzliche Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3 wird am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 verändert hat. Für die Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindex nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist. Die sich danach ergebenden Beträge sind bei einem Nachkommawert bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie bei einem Nachkommawert ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden; die gerundeten Beträge ergeben die neuen Werte für das zusätzliche Wohngeld für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied nach § 19 Absatz 3."},{"nr":"10","text":"Für die Fortschreibungen nach dem 1. Januar 2025 gelten die Absätze 4 bis 9 entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"43","titel_einfach":"Wie das Wohngeld alle 2 Jahre angepasst wird","kurz":"Nach § 43 WoGG werden die Höchstbeträge für die Miete und weitere Rechengrößen des Wohngeldes ab 2025 alle 2 Jahre zum 1. Januar an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hat der Gesetzgeber die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1 WoGG), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2 WoGG) oder die Höhe des Wohngeldes (§ 19 WoGG) durch eine Gesetzesänderung neu festgesetzt, passt die Bundesregierung danach zum 1. Januar jedes zweiten Jahres folgende Rechengrößen an. Das geschieht per Rechtsverordnung, der der Bundesrat zustimmen muss (§ 38 Nummer 4 WoGG):\n1. die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1) – nach der Entwicklung der Bruttokaltmieten in Deutschland,\n2. die Werte „b“ der Wohngeld-Formel (Anlage 2) – nach der Entwicklung der Bruttokaltmieten,\n3. die Werte „c“ der Wohngeld-Formel (Anlage 2) – nach der Entwicklung der Verbraucherpreise,\n4. die Werte „M“ (Anlage 3) – nach der Entwicklung der Bruttokaltmieten,\n5. die Werte „Y“ (Anlage 3) – nach der Entwicklung der Verbraucherpreise,\n6. das zusätzliche Wohngeld für das 13. und jedes weitere Haushaltsmitglied (§ 19 Absatz 3 WoGG) – nach der Entwicklung der Verbraucherpreise.\nDie Bruttokaltmieten misst das Statistische Bundesamt mit dem Teilindex für Nettokaltmiete und Wohnungsnebenkosten des Verbraucherpreisindex. Die Verbraucherpreise misst es mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die Werte „M“ und „Y“ und das zusätzliche Wohngeld ab dem 13. Haushaltsmitglied werden zum 1. Januar 2025 zum ersten Mal angepasst."},{"nr":"2","einfach":"Nach § 12 Absatz 4 Satz 1 WoGG stellt das Statistische Bundesamt das Mietenniveau neu fest, wenn die Höchstbeträge angepasst werden. Bei der Fortschreibung nach diesem Paragrafen gilt das nicht."},{"nr":"3","einfach":"Entscheidend ist, um wie viel Prozent sich die Jahresdurchschnitte der Indizes aus Absatz 1 verändert haben. Verglichen wird das 2. Jahr vor der Anpassung mit dem 4. Jahr vor der Anpassung."},{"nr":"4","einfach":"Die Höchstbeträge in Anlage 1 steigen oder sinken am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz, um den sich der Mieten-Teilindex aus Absatz 1 Nummer 1 verändert hat. Für den 1. Januar 2025 zählt die Veränderung des Jahresdurchschnitts 2023 gegenüber 2021. Die neuen Beträge werden auf volle Euro gerundet: unter 0,50 Euro nach unten, ab 0,50 Euro nach oben."},{"nr":"5","einfach":"Die Werte „b“ in Anlage 2 werden am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar neu berechnet: Man multipliziert sie mit 100 und teilt sie durch die Summe aus 100 und dem Prozentsatz, um den sich der Mieten-Teilindex aus Absatz 1 Nummer 2 verändert hat. Für den 1. Januar 2025 zählt die Veränderung des Jahresdurchschnitts 2023 gegenüber 2021. Das Ergebnis wird auf die 7. Nachkommastelle abgerundet."},{"nr":"6","einfach":"Die Werte „c“ in Anlage 2 werden am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar neu berechnet: Man multipliziert sie mit 100 und teilt sie durch die Summe aus 100 und dem Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex aus Absatz 1 Nummer 3 verändert hat. Für den 1. Januar 2025 zählt die Veränderung des Jahresdurchschnitts 2023 gegenüber 2021. Das Ergebnis wird auf die 7. Nachkommastelle abgerundet."},{"nr":"7","einfach":"Die Werte „M“ in Anlage 3 steigen oder sinken am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz, um den sich der Mieten-Teilindex aus Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verändert hat. Für den 1. Januar 2025 zählt die Veränderung des Jahresdurchschnitts 2023 gegenüber 2021. Die neuen Beträge werden auf volle Euro gerundet: unter 0,50 Euro nach unten, ab 0,50 Euro nach oben."},{"nr":"8","einfach":"Die Werte „Y“ in Anlage 3 steigen oder sinken am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex aus Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 verändert hat. Für den 1. Januar 2025 zählt die Veränderung des Jahresdurchschnitts 2023 gegenüber 2021. Die neuen Beträge werden auf volle Euro gerundet: unter 0,50 Euro nach unten, ab 0,50 Euro nach oben."},{"nr":"9","einfach":"Das zusätzliche Wohngeld für das 13. und jedes weitere Haushaltsmitglied (§ 19 Absatz 3 WoGG) steigt oder sinkt am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex aus Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 verändert hat. Für den 1. Januar 2025 zählt die Veränderung des Jahresdurchschnitts 2023 gegenüber 2021. Die neuen Beträge werden auf volle Euro gerundet: unter 0,50 Euro nach unten, ab 0,50 Euro nach oben."},{"nr":"10","einfach":"Für alle Anpassungen nach dem 1. Januar 2025 gelten die Absätze 4 bis 9 entsprechend."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Anpassung kommt am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar (§ 43 Absatz 4 bis 10 WoGG).","Die Beträge können bei der Anpassung steigen oder sinken – je nachdem, wie sich Mieten und Verbraucherpreise entwickelt haben."],"begriffe":[{"wort":"Fortschreibung","erklaerung":"Die regelmäßige Anpassung der Wohngeld-Beträge an die Entwicklung von Mieten und Preisen."},{"wort":"Bruttokaltmiete","erklaerung":"Die Miete ohne Heizkosten, aber mit den übrigen Nebenkosten."},{"wort":"Verbraucherpreisindex","erklaerung":"Eine Kennzahl des Statistischen Bundesamts, die zeigt, wie sich die Preise für den Lebensunterhalt in Deutschland entwickeln."}],"fragen":[{"frage":"Wann wird das Wohngeld angepasst?","antwort":"Nach § 43 WoGG werden die Höchstbeträge für die Miete und weitere Rechengrößen des Wohngeldes am 1. Januar 2025 und danach alle 2 Jahre zum 1. Januar angepasst."},{"frage":"Wonach richtet sich die Anpassung des Wohngeldes?","antwort":"Nach der Entwicklung der Bruttokaltmieten und der Verbraucherpreise, gemessen vom Statistischen Bundesamt. Verglichen werden die Jahresdurchschnitte des 2. Jahres vor der Anpassung mit denen des 4. Jahres vor der Anpassung (§ 43 Absatz 3 WoGG)."},{"frage":"Kann das Wohngeld bei der Anpassung auch sinken?","antwort":"Die Rechengrößen können nach § 43 WoGG steigen oder sinken – je nachdem, ob die maßgeblichen Indizes gestiegen oder gesunken sind. Wie sich das im Einzelfall auf dein Wohngeld auswirkt, regelt § 43 WoGG nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge für Miete und Belastung und Mietenstufen"},{"norm":"§ 19 WoGG","warum":"Wohngeld-Formel mit den Werten aus den Anlagen 2 und 3"},{"norm":"§ 38 WoGG","warum":"Verordnung der Bundesregierung zur Fortschreibung"},{"norm":"§ 44 WoGG","warum":"Was mit laufendem Wohngeld bei einer Anpassung passiert"}],"praxis":null,"leicht":"Das Wohngeld bleibt nicht immer gleich.\nAlle 2 Jahre gibt es neue Beträge.\nDas passiert jeweils am 1. Januar.\nDas war zum Beispiel am 1. Januar 2025.\nDie Beträge richten sich nach den Mieten in Deutschland.\nSie richten sich auch nach den Preisen für das Leben.\nDiese Zahlen misst das Statistische Bundes-Amt.\nDie Beträge können steigen.\nDie Beträge können auch sinken."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44","bezeichnung":"§ 44 WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/44/","original":[{"nr":"1","text":"Ist Wohngeld vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung des Wohngeldes (§ 43) bewilligt worden und dauert mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem Inkrafttreten der Fortschreibung noch an, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom Inkrafttreten der Fortschreibung bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums neu zu entscheiden. Bei der Entscheidung sind die Berechnungsgrößen des Wohngeldes nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 in der ab dem Inkrafttreten der aktuellen Fortschreibung geltenden Fassung anzuwenden."},{"nr":"2","text":"Ist bei der Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 nicht berücksichtigt worden, dass sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen geändert hat, so ist diese Entscheidung nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen des § 27 Absatz 1 oder 2 vorliegen. Im Übrigen bleibt § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt. Wird die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zurückgenommen, so wird der bisherige Bewilligungsbescheid wieder wirksam. Die §§ 27 und 28 bleiben unberührt."},{"nr":"3","text":"Ist Wohngeld vor dem Inkrafttreten der aktuellen Fortschreibung bewilligt worden und dauert mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem Inkrafttreten der Fortschreibung noch an und ist über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 neu zu entscheiden, so ist für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung nach dem bis dahin geltenden Recht, ab dem Inkrafttreten der Fortschreibung nach neuem Recht zu entscheiden."},{"nr":"4","text":"Der Bewilligungsbescheid nach Absatz 1 Satz 1 muss auf die besonderen Entscheidungsgrundlagen der Absätze 1 und 2 hinweisen, insbesondere darauf, dass eine Entscheidung nach den §§ 27 oder 28 Absatz 2 oder die Mitteilung über die Unwirksamkeit nach § 28 Absatz 1 oder 3 dem Bewilligungsbescheid noch folgen kann und bezogen auf den Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, der auch vor dem Inkrafttreten der aktuellen Fortschreibung liegen kann, das Wohngeld wegfallen oder sich verringern kann."},{"nr":"5","text":"Ist bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung über einen Wohngeldantrag nach § 22 noch nicht entschieden, so ist für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung nach dem bis dahin geltenden Recht und für die darauf folgende Zeit nach dem neuen Recht zu entscheiden. Ist über einen vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung gestellten Wohngeldantrag nach § 22 zu entscheiden und beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung, so ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"44","titel_einfach":"Laufendes Wohngeld wird nach der Anpassung neu berechnet","kurz":"Läuft dein Wohngeld bei einer Anpassung nach § 43 WoGG weiter, entscheidet die Wohngeldbehörde nach § 44 WoGG von sich aus für die restliche Zeit neu – mit den neuen Rechengrößen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du Wohngeld schon vor einer Anpassung nach § 43 WoGG bewilligt bekommen und läuft dein Bewilligungszeitraum danach noch weiter? Dann entscheidet die Wohngeldbehörde von Amts wegen neu – also von sich aus, ohne Antrag. Die neue Entscheidung gilt für die Zeit ab dem Inkrafttreten der Anpassung bis zum Ende deines bisherigen Bewilligungszeitraums. Dabei verwendet die Behörde die neuen Rechengrößen aus § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 WoGG, zum Beispiel die neuen Höchstbeträge für die Miete. Das ist eine Ausnahme von § 41 Absatz 2 WoGG, nach dem es sonst beim alten Recht bliebe."},{"nr":"2","einfach":"Vielleicht hat die Behörde bei dieser Neuentscheidung nicht berücksichtigt, dass sich die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen geändert hat. Dann ist die Neuentscheidung nur rechtswidrig, wenn zugleich die Voraussetzungen von § 27 Absatz 1 oder 2 WoGG vorliegen. Im Übrigen gilt § 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) weiter. Nimmt die Behörde die Neuentscheidung nach § 45 SGB X zurück, gilt wieder dein bisheriger Bewilligungsbescheid. Die §§ 27 und 28 WoGG gelten weiter."},{"nr":"3","einfach":"Hast du Wohngeld vor der Anpassung bewilligt bekommen, läuft der Bewilligungszeitraum danach weiter und muss die Behörde über einen Antrag nach § 27 Absatz 1 WoGG oder in einem Verfahren nach § 27 Absatz 2 WoGG neu entscheiden? Dann gilt für die Zeit bis zur Anpassung das alte Recht und ab der Anpassung das neue Recht."},{"nr":"4","einfach":"Im Bescheid über die Neuentscheidung nach Absatz 1 muss die Behörde auf die besonderen Grundlagen aus den Absätzen 1 und 2 hinweisen. Vor allem muss sie darauf hinweisen: Es kann noch eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG folgen oder eine Mitteilung, dass der Bescheid nach § 28 Absatz 1 oder 3 WoGG unwirksam ist. Dann kann das Wohngeld ab dem Zeitpunkt der Änderung deiner Verhältnisse wegfallen oder sinken – und dieser Zeitpunkt kann auch vor der Anpassung liegen."},{"nr":"5","einfach":"Ist über einen Wohngeldantrag nach § 22 WoGG bis zur Anpassung noch nicht entschieden, gilt für die Zeit bis zur Anpassung das alte Recht und für die Zeit danach das neue Recht. Das gilt entsprechend, wenn über einen vor der Anpassung gestellten Wohngeldantrag zu entscheiden ist und der Bewilligungszeitraum vor der Anpassung beginnt. § 24 Absatz 2 und § 27 WoGG gelten weiter."}],"beispiel":{"titel":"Bewilligung läuft über den Stichtag","text":"Sabine bekommt Wohngeld für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Am 1. Januar 2025 tritt eine Anpassung nach § 43 WoGG in Kraft. Nach § 44 Absatz 1 WoGG entscheidet die Wohngeldbehörde von sich aus neu über Sabines Wohngeld für Januar bis Juni 2025. Dabei rechnet sie mit den neuen Höchstbeträgen und Werten. Einen Antrag muss Sabine dafür nicht stellen."},"wichtig":["Die Wohngeldbehörde entscheidet von Amts wegen neu – du musst dafür keinen Antrag stellen.","Auch nach der Neuentscheidung kann dein Wohngeld wegen geänderter Verhältnisse noch wegfallen oder sinken, sogar ab einem Zeitpunkt vor der Anpassung."],"begriffe":[{"wort":"von Amts wegen","erklaerung":"Die Behörde wird von sich aus tätig, ohne dass du einen Antrag stellen musst."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den dir Wohngeld bewilligt wurde."},{"wort":"Fortschreibung","erklaerung":"Die Anpassung der Wohngeld-Beträge alle 2 Jahre nach § 43 WoGG."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich nach der Wohngeld-Anpassung einen neuen Antrag stellen?","antwort":"Für deinen laufenden Bewilligungszeitraum nicht. Nach § 44 Absatz 1 WoGG entscheidet die Wohngeldbehörde von sich aus neu – für die Zeit ab der Anpassung bis zum Ende deines Bewilligungszeitraums."},{"frage":"Kann mein Wohngeld nach der Neuberechnung noch wegfallen?","antwort":"Ja. Nach § 44 Absatz 4 WoGG kann noch eine Entscheidung nach § 27 oder § 28 Absatz 2 WoGG oder eine Mitteilung über die Unwirksamkeit des Bescheids folgen. Das Wohngeld kann dann ab dem Zeitpunkt der Änderung wegfallen oder sinken, auch wenn dieser vor der Anpassung liegt."}],"verweise":[{"norm":"§ 43 WoGG","warum":"Anpassung des Wohngeldes alle 2 Jahre"},{"norm":"§ 41 WoGG","warum":"Allgemeine Regel bei Rechtsänderungen"},{"norm":"§ 27 WoGG","warum":"Neuberechnung bei geänderten Verhältnissen"},{"norm":"§ 28 WoGG","warum":"Wann der Bescheid unwirksam wird oder das Wohngeld wegfällt"},{"norm":"§ 45 SGB X","warum":"Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheids"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Wohngeld.\nAlle 2 Jahre gibt es neue Beträge für das Wohngeld.\nVielleicht läuft Ihr Wohngeld bei der Änderung noch weiter.\nDann rechnet die Wohngeld-Stelle Ihr Wohngeld neu aus.\nSie nimmt dafür die neuen Beträge.\nSie müssen dafür keinen Antrag stellen.\nDie neue Rechnung gilt bis zum Ende von Ihrem Bescheid.\nEs gibt aber noch etwas Wichtiges.\nVielleicht hat sich bei Ihnen etwas geändert.\nZum Beispiel Ihr Einkommen.\nDann kann Ihr Wohngeld trotzdem weniger werden oder wegfallen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"45","bezeichnung":"§ 45 WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/45/","original":[{"nr":null,"text":"Personen, die\n\na) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder\nb) andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,\nnach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, empfangen, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung ihrer Hilfen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. § 7 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und 3 in der Fassung bis zum 31. Dezember 2023 gelten entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"45","titel_einfach":"Kein Wohngeld bei bestimmten Hilfen nach dem alten BVG","kurz":"Nach § 45 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer bestimmte Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2023 bekommt, wenn darin Wohnkosten berücksichtigt sind.","relevanz":1,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wer nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2023 (oder nach einem Gesetz, das es für anwendbar erklärt)\na) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder\nb) andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,\nbekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei diesen Hilfen Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. § 7 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und 3 WoGG in der Fassung bis zum 31. Dezember 2023 gelten entsprechend."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Kosten der Unterkunft","erklaerung":"Die Kosten für die Wohnung, etwa Miete, die bei der Berechnung einer Sozialleistung berücksichtigt werden."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 7 WoGG","warum":"Wer allgemein vom Wohngeld ausgeschlossen ist"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"46","bezeichnung":"§ 46 WoGG","titel_amtlich":"Übergangsregelung zu § 33","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/46/","original":[{"nr":null,"text":"Ab dem in § 3 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 345) genannten Zeitpunkt ist § 33 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 auch auf Leistungen der Renten- und Unfallversicherungen bezieht, die durch das Vorgängerunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes gezahlt worden sind. Das Nachfolgeunternehmen nach § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes ist auch insoweit nach § 33 Absatz 3 bis 5 berechtigt und verpflichtet."}],"erklaerung":{"nr":"46","titel_einfach":"Übergangsregel zum Datenabgleich bei Renten","kurz":"Nach § 46 WoGG erfasst der Datenabgleich nach § 33 WoGG ab einem im Postaufgabenüberleitungsgesetz genannten Zeitpunkt auch Renten- und Unfallversicherungsleistungen, die das Vorgängerunternehmen gezahlt hat.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Ab dem Zeitpunkt, den § 3 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 nennt, umfasst der Datenabgleich nach § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 WoGG auch Leistungen der Renten- und Unfallversicherung, die das Vorgängerunternehmen im Sinne von § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes gezahlt hat. Das Nachfolgeunternehmen nach dieser Vorschrift hat dabei die Rechte und Pflichten aus § 33 Absatz 3 bis 5 WoGG."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 33 WoGG","warum":"Datenabgleich durch die Wohngeldbehörde"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"anlage-1","bezeichnung":"Anlage 1 WoGG","titel_amtlich":"(zu § 12 Absatz 1)","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-1/","original":[{"nr":null,"text":"(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 1 – 2)\n[Tabelle]\nAnzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Mietenstufe | Höchstbetrag in Euro\n1 | I | 361\n1 | II | 408\n1 | III | 456\n1 | IV | 511\n1 | V | 562\n1 | VI | 615\n1 | VII | 677\n2 | I | 437\n2 | II | 493\n2 | III | 551\n2 | IV | 619\n2 | V | 680\n2 | VI | 745\n2 | VII | 820\n3 | I | 521\n3 | II | 587\n3 | III | 657\n3 | IV | 737\n3 | V | 809\n3 | VI | 887\n3 | VII | 975\n4 | I | 608\n4 | II | 686\n4 | III | 766\n4 | IV | 858\n4 | V | 946\n4 | VI | 1 035\n4 | VII | 1 139\n5 | I | 694\n5 | II | 782\n5 | III | 875\n5 | IV | 982\n5 | V | 1 080\n5 | VI | 1 183\n5 | VII | 1 302\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | I | 82\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | II | 94\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | III | 106\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | IV | 119\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | V | 129\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | VI | 149\nMehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | VII | 163\n[/Tabelle]"}],"erklaerung":{"nr":"anlage-1","titel_einfach":"Höchstbeträge für die Miete beim Wohngeld","kurz":"Anlage 1 zum WoGG nennt die Höchstbeträge, bis zu denen Miete oder Belastung beim Wohngeld zählt – je nach Zahl der Haushaltsmitglieder und Mietenstufe I bis VII der Gemeinde.","relevanz":3,"fuer_wen":["Mieter","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Tabelle gehört zu § 12 Absatz 1 WoGG. Sie zeigt die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung. Das ist der Betrag, bis zu dem deine Miete bei der Berechnung des Wohngeldes höchstens berücksichtigt wird. Bei Eigentümern heißen die Wohnkosten „Belastung“; für sie gelten dieselben Höchstbeträge. So liest du die Tabelle:\n- Zähle die Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden. Die Tabelle hat Zeilen für 1 bis 5 Personen.\n- Finde die Mietenstufe deiner Gemeinde. Es gibt 7 Stufen, von I bis VII. Welche Stufe deine Gemeinde hat, steht in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung.\n- Lies in der Zeile mit deiner Haushaltsgröße und deiner Mietenstufe den Höchstbetrag in Euro ab.\nZwei Werte aus der Tabelle: Für 1 Person in Mietenstufe I beträgt der Höchstbetrag 361 Euro. Für 4 Personen in Mietenstufe IV sind es 858 Euro. Je mehr Personen und je höher die Mietenstufe, desto höher ist in der Tabelle der Höchstbetrag. Werden mehr als 5 Haushaltsmitglieder berücksichtigt, kommt für jedes weitere ein Mehrbetrag hinzu. Auch dieser Mehrbetrag hängt von der Mietenstufe ab. Zum Höchstbetrag kommen nach § 11 und § 12 Absatz 6 und 7 WoGG noch ein Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente hinzu. Ist ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt nach § 11 Absatz 3 WoGG nur ein Anteil des Höchstbetrags. Diese Fassung der Tabelle steht im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 314."}],"beispiel":{"titel":"Miete über dem Höchstbetrag","text":"Familie Schulz wohnt zu viert in einer Gemeinde mit Mietenstufe IV. Alle 4 werden beim Wohngeld berücksichtigt. Ihre Miete ohne Heizung, Warmwasser und Strom beträgt 950 Euro im Monat. In der Tabelle steht für 4 Haushaltsmitglieder und Mietenstufe IV der Höchstbetrag 858 Euro. Dazu kommt die Klimakomponente von 34,40 Euro (§ 12 Absatz 7 WoGG), zusammen 892,40 Euro. Ihre Miete liegt darüber. Bei der Berechnung zählen deshalb nur 892,40 Euro (§ 11 Absatz 1 WoGG). Dazu kommt der Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 WoGG."},"wichtig":["Der Höchstbetrag ist nicht das Wohngeld selbst, sondern die Grenze, bis zu der deine Miete oder Belastung bei der Berechnung zählt.","Für den Höchstbetrag zählen 2 Dinge: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden, und die Mietenstufe deiner Gemeinde.","Ab dem 6. Haushaltsmitglied kommt für jede weitere Person ein Mehrbetrag hinzu, der von der Mietenstufe abhängt."],"begriffe":[{"wort":"Höchstbetrag","erklaerung":"Der höchste Betrag, bis zu dem die Miete oder Belastung bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wird."},{"wort":"Mietenstufe","erklaerung":"Eine von 7 Stufen (I bis VII), in die jede Gemeinde nach ihrem Mietenniveau eingeordnet ist; Stufe I steht für das niedrigste, Stufe VII für das höchste Mietenniveau."},{"wort":"zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder","erklaerung":"Die Menschen in deinem Haushalt, die bei der Berechnung des Wohngeldes mitgezählt werden; wer dazugehört, regeln die §§ 5 bis 8 WoGG."},{"wort":"Mehrbetrag","erklaerung":"Der Betrag, der für jedes weitere Haushaltsmitglied ab dem 6. zum Höchstbetrag für 5 Personen hinzukommt."}],"fragen":[{"frage":"Wie lese ich die Tabelle der Höchstbeträge beim Wohngeld?","antwort":"Suche die Zeile mit der Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden, und der Mietenstufe deiner Gemeinde. Dort steht der Höchstbetrag in Euro – zum Beispiel 361 Euro für 1 Person in Mietenstufe I."},{"frage":"Was bedeutet die Mietenstufe beim Wohngeld?","antwort":"Die Mietenstufe (I bis VII) zeigt, wie hoch die Mieten in deiner Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind (§ 12 WoGG). In Anlage 1 steigt der Höchstbetrag mit der Mietenstufe. Welche Stufe deine Gemeinde hat, steht in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung."},{"frage":"Bekomme ich Wohngeld, wenn meine Miete über dem Höchstbetrag liegt?","antwort":"Anlage 1 legt nur fest, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete berücksichtigt wird. Ein Ausschluss bei höherer Miete steht darin nicht; nach § 11 WoGG zählt die Miete dann nur bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente. Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt außerdem vom Einkommen ab (§ 19 WoGG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 WoGG","warum":"Höchstbeträge, Mietenstufen, Heizkostenentlastung und Klimakomponente"},{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Welche Miete oder Belastung bei der Berechnung zählt"},{"norm":"§ 9 WoGG","warum":"Was beim Wohngeld als Miete gilt"},{"norm":"§ 6 WoGG","warum":"Welche Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden"},{"norm":"§ 19 WoGG","warum":"Wie das Wohngeld aus Miete und Einkommen berechnet wird"},{"norm":"§ 43 WoGG","warum":"Anpassung der Höchstbeträge alle 2 Jahre"}],"praxis":null,"leicht":"Das Wohngeld hilft Ihnen bei der Miete.\nDie Wohngeld-Stelle rechnet Ihre Miete aber nur bis zu einer Grenze.\nDiese Grenze heißt Höchst-Betrag.\nDie Tabelle zeigt die Höchst-Beträge.\nDer Höchst-Betrag hängt von 2 Dingen ab.\nErstens: Wie viele Menschen gehören zu Ihrem Haushalt?\nZweitens: Wie teuer sind die Mieten in Ihrem Ort?\nDafür gibt es 7 Miet-Stufen.\nDie Stufen heißen I bis VII.\nStufe I bedeutet: niedrige Mieten.\nStufe VII bedeutet: hohe Mieten.\nEin Beispiel: Sie wohnen allein in einem Ort mit Stufe I.\nDann ist der Höchst-Betrag 361 Euro.\nDazu kommen noch Zuschläge, zum Beispiel für die Heiz-Kosten."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"anlage-2","bezeichnung":"Anlage 2 WoGG","titel_amtlich":"(zu § 19 Absatz 1)","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-2/","original":[{"nr":null,"text":"(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)"},{"nr":null,"text":"Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a“, „b“ und „c“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:\n[Tabelle]\n| 1 Haushalts- mitglied | 2 Haushalts- mitglieder | 3 Haushalts- mitglieder | 4 Haushalts- mitglieder | 5 Haushalts- mitglieder | 6 Haushalts- mitglieder\na | 4,000E-2 | 3,000E-2 | 2,000E-2 | 1,000E-2 | 0 | – 1,000E-2\nb | 4,797E-4 | 3,571E-4 | 2,917E-4 | 2,163E-4 | 1,907E-4 | 1,722E-4\nc | 4,080E-5 | 3,040E-5 | 2,450E-5 | 1,760E-5 | 1,720E-5 | 1,660E-5\n[/Tabelle]\n\n[Tabelle]\n| 7 Haushalts- mitglieder | 8 Haushalts- mitglieder | 9 Haushalts- mitglieder | 10 Haushalts- mitglieder | 11 Haushalts- mitglieder | 12 Haushalts- mitglieder\na | – 2,000E-2 | – 3,000E-2 | – 4,000E-2 | – 6,000E-2 | – 9,000E-2 | – 1,200E-1\nb | 1,592E-4 | 1,583E-4 | 1,376E-4 | 1,249E-4 | 1,141E-4 | 1,107E-4\nc | 1,650E-5 | 1,650E-5 | 1,660E-5 | 1,660E-5 | 1,960E-5 | 2,210E-5\n[/Tabelle]\n\n[Tabelle]\nHierbei bedeuten: | E-1 geteilt durch10, | | | | | | | |\n| | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10,\n| E-2 geteilt durch100, | | | | | | | |\n| | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100,\n| E-4 geteilt durch10 000, | | | | | | | |\n| | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000,\n| E-5 geteilt durch100 000. | | | | | | | |\n| | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000.\n[/Tabelle]"}],"erklaerung":{"nr":"anlage-2","titel_einfach":"Die Werte a, b und c für die Wohngeld-Formel","kurz":"Anlage 2 zum WoGG enthält die Werte „a“, „b“ und „c“, die je nach Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (1 bis 12) in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG eingesetzt werden.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hier steht, wo diese Fassung der Anlage amtlich veröffentlicht wurde: im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 314, Seite 3."},{"nr":null,"einfach":"Diese Anlage gehört zu § 19 Absatz 1 WoGG. Dort steht die Formel, mit der man das monatliche Wohngeld ausrechnet. In der Formel kommen die Werte „a“, „b“ und „c“ vor. Welche Werte gelten, hängt davon ab, wie viele Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind.\nDie Tabelle hat deshalb eine Spalte für jede Haushaltsgröße von 1 bis 12 Haushaltsmitgliedern. So liest du sie: Du suchst die Spalte mit der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Darin stehen untereinander die Werte für „a“, „b“ und „c“.\nDie Zahlen stehen in einer Kurzschreibweise. Das „E“ mit der Zahl dahinter sagt dir, wodurch du teilen musst:\n- E-1 heißt: geteilt durch 10.\n- E-2 heißt: geteilt durch 100.\n- E-4 heißt: geteilt durch 10 000.\n- E-5 heißt: geteilt durch 100 000.\nBeispiel: Bei 1 Haushaltsmitglied steht für „a“ der Wert 4,000E-2. Das bedeutet 4,000 geteilt durch 100, also 0,04. Bei 5 Haushaltsmitgliedern ist „a“ gleich 0. Ab 6 Haushaltsmitgliedern hat „a“ ein Minuszeichen, bei 6 Haushaltsmitgliedern steht dort zum Beispiel – 1,000E-2."}],"beispiel":{"titel":"Die Werte für einen Haushalt mit 3 Personen","text":"Familie Demir lebt zu dritt und beantragt Wohngeld. Alle 3 zählen als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung nimmt man in Anlage 2 die Spalte „3 Haushaltsmitglieder“. Dort steht für „a“ der Wert 2,000E-2, also 0,02. Für „b“ steht 2,917E-4, also 0,0002917. Für „c“ steht 2,450E-5, also 0,0000245. Diese 3 Werte setzt man zusammen mit Miete und Einkommen in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein."},"wichtig":["Welche Spalte gilt, richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.","Die Zahlen stehen in Kurzschreibweise: „E-2“ heißt zum Beispiel „geteilt durch 100“, „E-4“ heißt „geteilt durch 10 000“.","Die Tabelle reicht bis 12 Haushaltsmitglieder; was bei mehr Haushaltsmitgliedern gilt, steht in § 19 Absatz 3 WoGG."],"begriffe":[{"wort":"Haushaltsmitglieder","erklaerung":"Die Personen, die beim Wohngeld zum Haushalt zählen. Wer dazugehört und wer berücksichtigt wird, regeln §§ 5 und 6 WoGG."},{"wort":"E-2","erklaerung":"Kurzschreibweise für „geteilt durch 100“. Der Wert 3,000E-2 bedeutet also 3,000 geteilt durch 100, das ist 0,03."}],"fragen":[{"frage":"Was bedeuten a, b und c beim Wohngeld?","antwort":"Das sind feste Werte, die man in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG einsetzt. Sie unterscheiden sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und stehen in Anlage 2 WoGG."},{"frage":"Was bedeutet E-4 in der Wohngeld-Tabelle?","antwort":"E-4 heißt „geteilt durch 10 000“. Der Wert 4,797E-4 bedeutet also 4,797 geteilt durch 10 000, das ist 0,0004797."},{"frage":"Kann ich mit Anlage 2 mein Wohngeld ausrechnen?","antwort":"Nur zum Teil. Anlage 2 liefert die Werte „a“, „b“ und „c“. Dazu brauchst du die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung, das Gesamteinkommen und die Rechenschritte aus Anlage 3 WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 19 WoGG","warum":"Die Formel für die Höhe des Wohngeldes, in die „a“, „b“ und „c“ eingesetzt werden"},{"norm":"Anlage 3 WoGG","warum":"Mindestwerte für Miete und Einkommen, Rechenschritte und Rundung"},{"norm":"§ 6 WoGG","warum":"Welche Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind"},{"norm":"§ 43 WoGG","warum":"Wie die Werte für „b“ und „c“ alle 2 Jahre fortgeschrieben werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Wohngeld bekommen.\nFür das Wohngeld gibt es eine Rechen-Formel.\nIn der Formel stehen die Buchstaben a, b und c.\nFür jeden Buchstaben gibt es eine feste Zahl.\nDiese Zahlen stehen in einer Tabelle.\nDie Tabelle heißt Anlage 2.\nDie Zahlen hängen von der Größe von Ihrem Haushalt ab.\nHaushalt heißt hier: die Menschen, die beim Wohngeld mitzählen.\nFür jede Haushalts-Größe gibt es eine eigene Spalte.\nDie Tabelle geht von 1 Person bis 12 Personen.\nDie Zahlen sind sehr klein.\nDarum stehen sie in einer Kurz-Schreib-Weise da.\nEin Beispiel: E-2 bedeutet geteilt durch 100."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"anlage-3","bezeichnung":"Anlage 3 WoGG","titel_amtlich":"(zu § 19 Absatz 2)","url":"https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-3/","original":[{"nr":null,"text":"(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)"},{"nr":null,"text":"1. Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:\n[Tabelle]\n| 1 Haushalts- mitglied | 2 Haushalts- mitglieder | 3 Haushalts- mitglieder | 4 Haushalts- mitglieder | 5 Haushalts- mitglieder | 6 Haushalts- mitglieder\nM | 54 | 67 | 79 | 92 | 103 | 103\nY | 396 | 679 | 906 | 1 132 | 1 358 | 1 585\n[/Tabelle]\n\n[Tabelle]\n| 7 Haushalts- mitglieder | 8 Haushalts- mitglieder | 9 Haushalts- mitglieder | 10 Haushalts- mitglieder | 11 Haushalts- mitglieder | 12 Haushalts- mitglieder\nM | 115 | 128 | 140 | 152 | 187 | 298\nY | 1 811 | 2 037 | 2 264 | 2 490 | 2 717 | 2 943\n[/Tabelle]\n\n2. Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 2) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:Berechnung der Dezimalzahlenz1 = a + b · M + c ∙ Y,z2 = z1 ∙ Y,z3 = M – z2,z4 = 1,15 ∙ z3.Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.\n3. Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden."}],"erklaerung":{"nr":"anlage-3","titel_einfach":"Wie das Wohngeld Schritt für Schritt berechnet wird","kurz":"Anlage 3 zum WoGG legt Mindestwerte für Miete oder Belastung („M“) und Einkommen („Y“) fest und beschreibt die 4 Rechenschritte und die Rundung, mit denen das monatliche Wohngeld berechnet wird.","relevanz":2,"fuer_wen":["Leistungsberechtigte","Mieter"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hier steht, wo diese Fassung der Anlage amtlich veröffentlicht wurde: im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 314, Seite 3."},{"nr":null,"einfach":"Diese Anlage gehört zu § 19 Absatz 2 WoGG. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge man das Wohngeld ausrechnet und wie man rundet. Sie hat 3 Teile:\n1. Mindestwerte für „M“ und „Y“: „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung, „Y“ das monatliche Gesamteinkommen, beides in Euro (§ 19 Absatz 1 WoGG). Liegt einer dieser Werte unter dem Wert in der Tabelle, setzt man stattdessen den Tabellenwert ein. Die Tabelle hat eine Spalte für jede Zahl von zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern von 1 bis 12. So steht bei 1 Haushaltsmitglied für „M“ der Wert 54 und für „Y“ der Wert 396. Bei 4 Haushaltsmitgliedern stehen dort 92 für „M“ und 1 132 für „Y“.\n2. Die Rechenschritte: Man setzt „a“, „b“ und „c“ aus Anlage 2 sowie „M“ und „Y“ in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein. Dann rechnet man in 4 Schritten:\n- z1 = a + b · M + c · Y\n- z2 = z1 · Y\n- z3 = M – z2\n- z4 = 1,15 · z3\nDas Ergebnis ist das ungerundete monatliche Wohngeld. Alle Dezimalzahlen rechnet man als Festkommazahlen mit genau 10 Stellen nach dem Komma.\n3. Die Rundung: Am Ende rundet man das ungerundete monatliche Wohngeld auf volle Euro. Ist der Betrag hinter dem Komma kleiner als 0,50 Euro, rundet man auf den nächsten vollen Euro ab. Ab 0,50 Euro rundet man auf den nächsten vollen Euro auf."}],"beispiel":{"titel":"Mindestwert beim Einkommen","text":"Paul lebt allein und beantragt Wohngeld. Sein monatliches Gesamteinkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes beträgt 300 Euro. In Anlage 3 steht für 1 Haushaltsmitglied bei „Y“ der Wert 396. Weil 300 Euro darunter liegen, setzt man bei der Berechnung für „Y“ nicht 300 Euro, sondern 396 Euro in die Formel ein."},"wichtig":["Liegt die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen unter dem Wert in der Tabelle, rechnet man mit dem Tabellenwert.","Alle Zwischenergebnisse rechnet man mit genau 10 Stellen nach dem Komma.","Das Ergebnis rundet man auf volle Euro: unter 0,50 Euro ab, ab 0,50 Euro auf."],"begriffe":[{"wort":"„M“ und „Y“","erklaerung":"„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung, „Y“ das monatliche Gesamteinkommen, beides in Euro (§ 19 Absatz 1 WoGG)."},{"wort":"Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen","erklaerung":"Zahlen, die man mit genau 10 Stellen hinter dem Komma schreibt und weiterrechnet."},{"wort":"ungerundetes monatliches Wohngeld","erklaerung":"Der Betrag, der nach den 4 Rechenschritten herauskommt, bevor man ihn auf volle Euro rundet."}],"fragen":[{"frage":"Wie wird Wohngeld gerundet?","antwort":"Nach Anlage 3 Nummer 3 WoGG rundet man das ungerundete monatliche Wohngeld auf volle Euro. Beträge unter 0,50 Euro rundet man ab, ab 0,50 Euro rundet man auf."},{"frage":"Mit welchem Einkommen rechnet die Wohngeld-Formel mindestens?","antwort":"Für das Gesamteinkommen „Y“ gibt es Mindestwerte in Anlage 3 WoGG. Liegt das Gesamteinkommen darunter, setzt man den Tabellenwert ein – bei 1 Haushaltsmitglied zum Beispiel 396, bei 2 Haushaltsmitgliedern 679."},{"frage":"Wie berechnet man Wohngeld?","antwort":"Man setzt „a“, „b“, „c“ aus Anlage 2 sowie Miete oder Belastung („M“) und Gesamteinkommen („Y“) in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein und rechnet die 4 Schritte aus Anlage 3. Wie hoch „M“ und „Y“ im Einzelfall sind, regelt Anlage 3 nicht; das steht in anderen Vorschriften des WoGG."}],"verweise":[{"norm":"§ 19 WoGG","warum":"Die Formel für die Höhe des Wohngeldes; Absatz 2 verweist auf diese Anlage"},{"norm":"Anlage 2 WoGG","warum":"Die Werte „a“, „b“ und „c“ je nach Zahl der Haushaltsmitglieder"},{"norm":"§ 11 WoGG","warum":"Welche Miete oder Belastung berücksichtigt wird"},{"norm":"§ 13 WoGG","warum":"Was zum Gesamteinkommen zählt"},{"norm":"§ 43 WoGG","warum":"Wie die Werte für „M“ und „Y“ alle 2 Jahre fortgeschrieben werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten Wohngeld bekommen.\nFür das Wohngeld gibt es eine Rechen-Formel.\nIn der Formel steht M für Ihre Miete.\nWohnen Sie in Ihrem eigenen Haus oder Ihrer eigenen Wohnung?\nDann steht M für Ihre Wohn-Kosten.\nY steht für das Einkommen im Monat, das beim Wohngeld zählt.\nFür M und Y gibt es Mindest-Werte.\nDie Mindest-Werte stehen in einer Tabelle.\nSie hängen von der Größe von Ihrem Haushalt ab.\nIst Ihr Wert kleiner als der Wert in der Tabelle?\nDann nimmt man den Wert aus der Tabelle.\nDie Rechnung hat 4 Schritte.\nAm Ende kommt ein Betrag in Euro heraus.\nDiesen Betrag rundet man auf volle Euro.\nUnter 50 Cent rundet man ab, ab 50 Cent rundet man auf."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]},{"gesetz":{"kuerzel":"BAföG","name":"Bundesausbildungsförderungsgesetz","slug":"bafoeg","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2026-04-16"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 BAföG","titel_amtlich":"Grundsatz","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/1/","original":[{"nr":null,"text":"Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Wann du ein Recht auf BAföG hast","kurz":"Nach § 1 BAföG hast du ein Recht auf Ausbildungsförderung, wenn die Ausbildung zu deiner Neigung, Eignung und Leistung passt und dir das nötige Geld nicht anderweitig zur Verfügung steht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du hast einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung. Das heißt: Wenn du die Voraussetzungen des BAföG erfüllst, steht dir die Förderung zu. Die Ausbildung muss deiner Neigung, deiner Eignung und deiner Leistung entsprechen. Neigung heißt: was dich interessiert. Eignung und Leistung heißen: ob du die Fähigkeiten dafür hast und sie auch zeigst.\nAußerdem bekommst du die Förderung nur, wenn dir das Geld für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung nicht anderweitig zur Verfügung steht. Der Anspruch besteht „nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Wie viel du bekommst und unter welchen Bedingungen, regeln also die weiteren Vorschriften des BAföG."}],"beispiel":{"titel":"Studium ohne eigenes Geld","text":"Mira hat Abitur und beginnt ein Biologiestudium, das zu ihren Interessen und Fähigkeiten passt. Eigenes Geld für Miete, Essen und Bücher hat sie nicht. Nach § 1 BAföG hat sie dann einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung – vorausgesetzt, sie erfüllt auch die weiteren Bedingungen des BAföG. Wie viel sie bekommt, hängt unter anderem davon ab, welche Mittel ihr anderweitig zur Verfügung stehen; das regeln die weiteren Vorschriften des Gesetzes."},"wichtig":["BAföG gibt es nur, wenn dir die Mittel für Lebensunterhalt und Ausbildung nicht anderweitig zur Verfügung stehen.","Der Anspruch besteht nur „nach Maßgabe dieses Gesetzes“, also so, wie es die weiteren Vorschriften des BAföG im Einzelnen regeln."],"begriffe":[{"wort":"Rechtsanspruch","erklaerung":"Ein Recht, das man einfordern kann: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss die Leistung bekommen."},{"wort":"individuelle Ausbildungsförderung","erklaerung":"Förderung, die sich nach deiner persönlichen Lage richtet – nach deiner Ausbildung und nach dem Geld, das dir zur Verfügung steht."},{"wort":"Auszubildender","erklaerung":"Im BAföG heißt so jede Person, die gefördert werden kann – also Schülerinnen, Schüler und Studierende."}],"fragen":[{"frage":"Habe ich einen Anspruch auf BAföG?","antwort":"§ 1 BAföG gibt dir einen Rechtsanspruch, wenn die Ausbildung zu deiner Neigung, Eignung und Leistung passt und dir das nötige Geld nicht anderweitig zur Verfügung steht. Ob du im Einzelfall Förderung bekommst, hängt von den weiteren Voraussetzungen des BAföG ab."},{"frage":"Ist BAföG eine freiwillige Leistung des Staates?","antwort":"Nein. § 1 BAföG gibt einen Rechtsanspruch nach Maßgabe des Gesetzes. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht auf die Förderung."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Für welche Schulen und Hochschulen es Förderung gibt"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Für welche Ausbildung und wie lange gefördert wird"},{"norm":"§ 11 BAföG","warum":"Wofür die Förderung geleistet wird und welches Einkommen und Vermögen angerechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie gehen zur Schule oder Sie studieren.\nDas Gesetz nennt das: Ausbildung.\nFür die Ausbildung können Sie Geld vom Staat bekommen.\nDieses Geld heißt BAföG.\nSie haben ein Recht auf dieses Geld.\nDafür gibt es Bedingungen.\nDie Ausbildung muss zu Ihnen passen.\nDas heißt: Sie interessieren sich für die Ausbildung.\nUnd Sie können die Ausbildung schaffen.\nEine weitere Bedingung: Ihnen fehlt das Geld für das Leben und für die Ausbildung.\nSie bekommen dieses Geld auch nicht von anderer Stelle.\nIm BAföG stehen noch mehr Regeln dazu."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 BAföG","titel_amtlich":"Ausbildungsstätten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/2/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von\n\n1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,\n2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,\n3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,\n4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,\n5. Höheren Fachschulen sowie von Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nicht nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind,\n6. Hochschulen sowie von Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind.\nMaßgebend für die Zuordnung sind Art und Inhalt der Ausbildung. Ausbildungsförderung wird geleistet, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung – mit Ausnahme nichtstaatlicher Hochschulen – oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird."},{"nr":"1a","text":"Für den Besuch der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und\n\n1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,\n2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,\n3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.\nDie Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass über Satz 1 hinaus Ausbildungsförderung für den Besuch der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Ausbildungsstätten auch in Fällen geleistet wird, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist."},{"nr":"2","text":"Für den Besuch von Ergänzungsschulen und nichtstaatlichen Hochschulen sowie von nichtstaatlichen Akademien im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 6 wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt, dass der Besuch der Ausbildungsstätte dem Besuch einer in Absatz 1 bezeichneten Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Die Prüfung der Gleichwertigkeit nach Satz 1 erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens oder auf Antrag der Ausbildungsstätte."},{"nr":"3","text":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass Ausbildungsförderung geleistet wird für den Besuch von\n\n1. Ausbildungsstätten, die nicht in den Absätzen 1 und 2 bezeichnet sind,\n2. Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden,\nwenn er dem Besuch der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Ausbildungsstätten gleichwertig ist."},{"nr":"4","text":"Ausbildungsförderung wird auch für die Teilnahme an einem Praktikum geleistet, das in Zusammenhang mit dem Besuch einer der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten oder nach Absatz 3 bestimmten Ausbildungsstätten gefordert wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Wird das Praktikum in Zusammenhang mit dem Besuch einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Ausbildungsstätte gefordert, wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt."},{"nr":"5","text":"Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn\n\n1. der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und\n2. die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.\nAusbildungsabschnitt im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit, die an Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika bis zu einem Abschluss oder Abbruch verbracht wird. Ein Masterstudiengang nach § 7 Absatz 1a gilt im Verhältnis zu dem Studiengang, auf den er aufbaut, in jedem Fall als eigener Ausbildungsabschnitt."},{"nr":"6","text":"Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende\n\n1. Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Grundsicherungsgeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhält,\n2. Leistungen von den Begabtenförderungswerken erhält,\n3. als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhält oder\n4. als Strafgefangener Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe nach einer Landesvorschrift für den Strafvollzug hat."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Für welche Schulen und Hochschulen es BAföG gibt","kurz":"§ 2 BAföG legt fest, für welche Schulen, Hochschulen und Praktika es Ausbildungsförderung gibt, wann Schüler dafür nicht bei den Eltern wohnen dürfen und wer keine Förderung bekommt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Ausbildungsförderung, wenn du eine dieser Ausbildungsstätten besuchst:\n1. weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 – dazu zählen auch die Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung – sowie Fach- und Fachoberschulklassen, für die du keine abgeschlossene Berufsausbildung brauchst. Hier gibt es Förderung nur unter den Voraussetzungen von Absatz 1a.\n2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, für die du keine abgeschlossene Berufsausbildung brauchst, wenn sie in einem mindestens 2-jährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen – also zu einem Abschluss, mit dem du einen Beruf ausüben kannst,\n3. Fach- und Fachoberschulklassen, für die du eine abgeschlossene Berufsausbildung brauchst,\n4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,\n5. Höhere Fachschulen und Akademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht nicht mit Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind,\n6. Hochschulen und Akademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht mit Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind.\nZu welcher Gruppe eine Ausbildung gehört, richtet sich nach Art und Inhalt der Ausbildung. Gefördert wird eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder an einer genehmigten Ersatzschule. Nichtstaatliche Hochschulen sind davon ausgenommen. Für sie und für Ergänzungsschulen gilt Absatz 2."},{"nr":"1a","einfach":"Besuchst du eine Ausbildungsstätte nach Absatz 1 Nummer 1 – zum Beispiel ab Klasse 10 ein Gymnasium –, bekommst du nur Förderung, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und außerdem einer dieser Fälle vorliegt:\n1. Von der Wohnung deiner Eltern aus kannst du keine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte erreichen.\n2. Du führst einen eigenen Haushalt und bist oder warst verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.\n3. Du führst einen eigenen Haushalt und lebst mit mindestens einem Kind zusammen.\nDie Bundesregierung darf durch eine Rechtsverordnung weitere Fälle festlegen. Gemeint sind Fälle, in denen man dich aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung deiner Eltern verweisen kann. Der Bundesrat muss dieser Verordnung nicht zustimmen."},{"nr":"2","einfach":"Für Ergänzungsschulen, nichtstaatliche Hochschulen und nichtstaatliche Akademien im Sinne von Absatz 1 Nummer 6 gibt es Förderung nur, wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt: Der Besuch ist gleichwertig mit dem Besuch einer Ausbildungsstätte aus Absatz 1. Diese Gleichwertigkeit wird von Amts wegen geprüft, also ohne eigenen Antrag, wenn über die Förderung entschieden wird. Die Ausbildungsstätte kann die Prüfung auch selbst beantragen."},{"nr":"3","einfach":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung darf durch eine Rechtsverordnung festlegen, dass es auch Förderung gibt für den Besuch von:\n1. Ausbildungsstätten, die in den Absätzen 1 und 2 nicht genannt sind,\n2. Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche stattfinden.\nVoraussetzung ist, dass der Besuch gleichwertig ist mit dem Besuch einer Ausbildungsstätte aus den Absätzen 1 und 2. Der Bundesrat muss nicht zustimmen."},{"nr":"4","einfach":"Du bekommst auch Förderung für ein Praktikum. Dafür muss das Praktikum im Zusammenhang mit dem Besuch einer Ausbildungsstätte nach den Absätzen 1 bis 3 gefordert sein. Und sein Inhalt muss in Ausbildungsbestimmungen geregelt sein. Ist das Praktikum für eine Ausbildungsstätte nach Absatz 1 Nummer 1 gefordert, gibt es Förderung nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst."},{"nr":"5","einfach":"Förderung gibt es nur, wenn\n1. der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und\n2. die Ausbildung deine Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.\nEin Ausbildungsabschnitt ist die Zeit, die du an Ausbildungsstätten einer Art verbringst, bis du einen Abschluss machst oder abbrichst. Praktika, die dabei gefordert sind, zählen mit. Ein Masterstudiengang nach § 7 Absatz 1a BAföG gilt gegenüber dem Studiengang, auf dem er aufbaut, in jedem Fall als eigener Ausbildungsabschnitt."},{"nr":"6","einfach":"Du bekommst keine Ausbildungsförderung, wenn\n1. du Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB II bekommst,\n2. du Leistungen von einem Begabtenförderungswerk bekommst,\n3. du als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln bekommst oder\n4. du als Strafgefangener nach einer Landesvorschrift für den Strafvollzug Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe hast."}],"beispiel":{"titel":"Gymnasiast wohnt bei den Eltern","text":"Emil ist 16, geht in die 11. Klasse eines Gymnasiums und wohnt bei seinen Eltern in Göttingen. Das Gymnasium ist eine weiterführende allgemeinbildende Schule nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 BAföG. Dafür gibt es nach Absatz 1a nur Förderung, wenn er nicht bei seinen Eltern wohnt und einer der dort genannten Fälle vorliegt. Weil Emil bei seinen Eltern wohnt, bekommt er für diesen Schulbesuch kein BAföG."},"wichtig":["Gehst du ab Klasse 10 auf eine Schule nach Absatz 1 Nummer 1, gibt es BAföG nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und ein Fall aus Absatz 1a vorliegt.","Die Ausbildung muss mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauern und deine Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nehmen.","Bekommst du Leistungen von einem Begabtenförderungswerk oder eine der anderen Leistungen aus Absatz 6, gibt es kein BAföG."],"begriffe":[{"wort":"Ersatzschule","erklaerung":"Eine private Schule, die eine öffentliche Schule ersetzen kann und dafür staatlich genehmigt ist."},{"wort":"Ergänzungsschulen","erklaerung":"Private Schulen, die keine öffentliche Schulart ersetzen, sondern eigene Bildungsangebote machen."},{"wort":"Ausbildungsabschnitt","erklaerung":"Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zum Abschluss oder Abbruch, einschließlich der dabei geforderten Praktika."},{"wort":"Ausbildungsbestimmungen","erklaerung":"Verbindliche Regeln für eine Ausbildung, zum Beispiel eine Studien- oder Prüfungsordnung."},{"wort":"Begabtenförderungswerk","erklaerung":"Eine Einrichtung, die begabte Schüler oder Studierende mit Stipendien fördert."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Schüler-BAföG, wenn ich bei meinen Eltern wohne?","antwort":"Für Schulen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 BAföG, etwa ein Gymnasium ab Klasse 10, nicht: Dort verlangt Absatz 1a, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst und ein dort genannter Fall vorliegt. Für die anderen Ausbildungsstätten aus Absatz 1, zum Beispiel Berufsfachschulklassen nach Nummer 2, stellt § 2 diese Bedingung nicht."},{"frage":"Gibt es BAföG für ein Teilzeitstudium?","antwort":"Nach § 2 Absatz 5 BAföG gibt es Förderung nur, wenn die Ausbildung deine Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Ob das bei einem bestimmten Studiengang so ist, regelt § 2 nicht im Einzelnen."},{"frage":"Kann ich BAföG und ein Stipendium gleichzeitig bekommen?","antwort":"Nicht, wenn das Stipendium von einem Begabtenförderungswerk kommt: § 2 Absatz 6 Nummer 2 BAföG schließt die Förderung dann aus. Für andere Stipendien regelt § 2 das nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 BAföG","warum":"Förderung für Fernunterrichtslehrgänge"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Erstausbildung, weitere Ausbildung und Masterstudiengänge (Absatz 1a)"},{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Wie viel Schülerinnen und Schüler bekommen"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Wie viel Studierende bekommen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie gehen zur Schule oder Sie studieren.\nDafür können Sie BAföG bekommen.\nBAföG ist Geld vom Staat für die Ausbildung.\nDas Gesetz zählt auf: Für diese Schulen und Hoch-Schulen gibt es BAföG.\nDie Schule muss öffentlich sein.\nOder sie ist eine genehmigte private Schule.\nFür andere private Schulen und Hoch-Schulen gibt es extra Regeln.\nSie gehen ab Klasse 10 zum Beispiel auf ein Gymnasium?\nDann gibt es BAföG nur in bestimmten Fällen.\nEine Bedingung dafür: Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern.\nDie Ausbildung muss Ihre ganze Kraft brauchen.\nManche Menschen bekommen kein BAföG.\nEin Beispiel: Sie bekommen schon Geld von einem Begabten-Förder-Werk.\nDas ist eine Einrichtung für begabte Schüler und Studenten."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 BAföG","titel_amtlich":"Fernunterricht","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/3/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet, soweit sie unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vorbereiten wie die in § 2 Absatz 1 bezeichneten oder nach § 2 Absatz 3 bestimmten Ausbildungsstätten."},{"nr":"2","text":"Ausbildungsförderung wird nur für die Teilnahme an Lehrgängen geleistet, die nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen sind oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden."},{"nr":"3","text":"Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn\n\n1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens zwölf Monaten beenden kann,\n2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinanderfolgende Kalendermonate dauert.\nDas ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen."},{"nr":"4","text":"Die zuständige Landesbehörde entscheidet, den Auszubildenden welcher Ausbildungsstättenart die Teilnehmer an dem jeweiligen Fernunterrichtslehrgang gleichzustellen sind. Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die\n\n1. auf den Hauptschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 17. Lebensjahres den Schülern von Abendhauptschulen,\n2. auf den Realschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Schülern von Abendrealschulen,\n3. auf die Fachhochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 19. Lebensjahres den Schülern von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,\n4. auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Schülern von Abendgymnasien\ngleichgestellt."},{"nr":"5","text":"§ 2 Absatz 4 und 6 ist entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"BAföG für Fernlehrgänge","kurz":"Nach § 3 BAföG gibt es Förderung für zugelassene Fernunterrichtslehrgänge, wenn du schon 6 Monate erfolgreich teilgenommen hast, in höchstens 12 Monaten fertig werden kannst und der Lehrgang dich voll auslastet.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Ausbildungsförderung auch für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen. Voraussetzung: Der Lehrgang bereitet unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vor wie eine Ausbildungsstätte nach § 2 Absatz 1 BAföG oder eine nach § 2 Absatz 3 BAföG bestimmte Ausbildungsstätte."},{"nr":"2","einfach":"Gefördert werden nur Lehrgänge, die nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen sind. Ebenfalls gefördert werden Lehrgänge eines öffentlich-rechtlichen Trägers, die nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen."},{"nr":"3","einfach":"Außerdem gibt es Förderung nur, wenn\n1. du in den 6 Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hast und die Vorbereitung auf den Abschluss in höchstens 12 Monaten beenden kannst,\n2. die Teilnahme deine Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt und diese Zeit mindestens 3 Kalendermonate am Stück dauert.\nBeides musst du mit einer Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachweisen."},{"nr":"4","einfach":"Die zuständige Landesbehörde entscheidet, mit welcher Art von Ausbildungsstätte die Teilnehmer eines Fernlehrgangs gleichgestellt werden. Für einige Lehrgänge legt das Gesetz die Gleichstellung selbst fest:\n1. Lehrgänge zum Hauptschulabschluss: nach Vollendung des 17. Lebensjahres (also ab dem 17. Geburtstag) wie Schüler von Abendhauptschulen,\n2. Lehrgänge zum Realschulabschluss: nach Vollendung des 18. Lebensjahres (also ab dem 18. Geburtstag) wie Schüler von Abendrealschulen,\n3. Lehrgänge zur Fachhochschulreife: nach Vollendung des 19. Lebensjahres (also ab dem 19. Geburtstag) wie Schüler von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist,\n4. Lehrgänge zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife: nach Vollendung des 21. Lebensjahres (also ab dem 21. Geburtstag) wie Schüler von Abendgymnasien."},{"nr":"5","einfach":"§ 2 Absatz 4 und 6 BAföG gilt entsprechend. Das heißt: Auch für ein gefordertes Praktikum kann es Förderung geben. Und die Gründe, aus denen es keine Förderung gibt, gelten auch hier – zum Beispiel, wenn du Leistungen von einem Begabtenförderungswerk bekommst."}],"beispiel":{"titel":"Abitur per Fernlehrgang","text":"Murat ist 23 und bereitet sich mit einem zugelassenen Fernlehrgang auf das Abitur vor. In den 6 Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums hat er erfolgreich teilgenommen. Der Lehrgang lastet ihn voll aus, und er kann in 10 Monaten fertig sein. Das bescheinigt ihm das Fernlehrinstitut. Nach § 3 Absatz 4 Nummer 4 BAföG wird Murat wie ein Schüler eines Abendgymnasiums behandelt, weil er schon 21 Jahre alt geworden ist."},"wichtig":["Gefördert wird erst, wenn du in den 6 Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgreich am Lehrgang teilgenommen hast.","Du musst die Vorbereitung auf den Abschluss in höchstens 12 Monaten beenden können.","Die Voraussetzungen musst du mit einer Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachweisen."],"begriffe":[{"wort":"Fernunterrichtslehrgang","erklaerung":"Ein Lehrgang, bei dem du nicht vor Ort unterrichtet wirst, sondern aus der Ferne lernst, etwa mit zugeschickten oder digitalen Lernmaterialien."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den dir die Förderung zugesagt wird."},{"wort":"Vollendung des 17. Lebensjahres","erklaerung":"Der 17. Geburtstag."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es BAföG für einen Fernlehrgang?","antwort":"Ja, unter den Voraussetzungen von § 3 BAföG. Der Lehrgang muss zugelassen sein und auf denselben Abschluss vorbereiten wie eine geförderte Schule oder Hochschule. Außerdem muss er deine Arbeitskraft voll in Anspruch nehmen, und du musst schon 6 Monate erfolgreich teilgenommen haben."},{"frage":"Ab wann bekomme ich BAföG für einen Fernlehrgang?","antwort":"Erst wenn du in den 6 Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums erfolgreich teilgenommen hast und die Vorbereitung in höchstens 12 Monaten beenden kannst. Das musst du mit einer Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachweisen."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungsstätten gefördert werden, Praktikum (Absatz 4) und Ausschlussgründe (Absatz 6)"},{"norm":"§ 12 FernUSG","warum":"Zulassung von Fernlehrgängen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie lernen in einem Fern-Kurs.\nFern-Kurs heißt: Sie lernen zu Hause mit Material vom Kurs-Anbieter.\nAuch dafür können Sie BAföG bekommen.\nDer Kurs muss zu einem Abschluss wie an einer Schule oder Hoch-Schule führen.\nZum Beispiel zum Abitur.\nDer Kurs muss zugelassen sein.\nOder ein staatlicher Träger bietet den Kurs an.\nSie müssen schon 6 Monate gut mitgemacht haben.\nSie müssen in höchstens 12 Monaten fertig sein können.\nDer Kurs muss Ihre ganze Kraft brauchen.\nDas muss mindestens 3 Monate so sein.\nDer Kurs-Anbieter muss Ihnen das bescheinigen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 BAföG","titel_amtlich":"Ausbildung im Inland","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/4/","original":[{"nr":null,"text":"Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"BAföG gibt es grundsätzlich für Ausbildung in Deutschland","kurz":"Nach § 4 BAföG gibt es Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland; für eine Ausbildung im Ausland gelten die besonderen Regeln der §§ 5 und 6 BAföG.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du bekommst Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland, also in Deutschland. Für eine Ausbildung im Ausland gelten Sonderregeln: Sie stehen in § 5 BAföG (Ausbildung im Ausland) und § 6 BAföG (Förderung von Deutschen, die im Ausland wohnen)."}],"beispiel":null,"wichtig":["Ob und wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt, steht nicht in § 4, sondern in §§ 5 und 6 BAföG."],"begriffe":[{"wort":"Inland","erklaerung":"Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es BAföG für ein Studium im Ausland?","antwort":"§ 4 BAföG regelt nur den Grundsatz: Gefördert wird die Ausbildung im Inland. Wann es Förderung für eine Ausbildung im Ausland gibt, steht in §§ 5 und 6 BAföG."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird"},{"norm":"§ 6 BAföG","warum":"Förderung von Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben"}],"praxis":null,"leicht":"Sie gehen zur Schule oder Sie studieren.\nDafür können Sie BAföG bekommen.\nBAföG ist Geld vom Staat für die Ausbildung.\nDas Geld gibt es für eine Ausbildung in Deutschland.\nSie möchten im Ausland lernen?\nDafür gibt es eigene Regeln.\nDiese Regeln stehen in Paragraf 5 und Paragraf 6."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 BAföG","titel_amtlich":"Ausbildung im Ausland","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/5/","original":[{"nr":"1","text":"Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet."},{"nr":"2","text":"Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn\n\n1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder\n2. im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder\n3. eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird oder\n4. die Ausbildung nach einer der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes vergleichbaren Festsetzung regelmäßig innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann.\nDie Ausbildung muss mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern; findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Satz 2 gilt nicht für die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Auszubildenden beim Besuch einer Ausbildungsstätte in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern eine vergleichbare Ausbildung im Inland förderungsfähig wäre. Satz 1 ist auf die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Auszubildenden auch dann anzuwenden, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz nicht im Inland haben, aber nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ihre hinreichende Verbundenheit zum Inland anderweitig nachweisen. Satz 1 Nummer 3 gilt für die in § 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7, Absatz 2 und 3 bezeichneten Auszubildenden nur, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"4","text":"Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten nach § 2 gleichwertig ist:\n\n1. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,\n2. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann,\n3. Berufsfachschulen,\n4. Fach- und Fachoberschulklassen,\n5. Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;\nAbsatz 2 Nummer 3 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch der Ausbildungsstätten in den Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei die Fachoberschulklassen ausgenommen sind. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens."},{"nr":"5","text":"Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule, einer Fachschulklasse, einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, das diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern. Satz 2 gilt nicht für die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 bezeichneten Auszubildenden bei einem Praktikum in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern ein vergleichbares Praktikum im Inland förderungsfähig wäre."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt","kurz":"Nach § 5 BAföG gibt es Förderung für eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland, wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und einer der gesetzlichen Fälle vorliegt, etwa ein Studium in der EU.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein ständiger Wohnsitz im Sinne des BAföG ist an dem Ort, der nicht nur vorübergehend der Mittelpunkt deines Lebens ist. Ob du dort für immer bleiben willst, spielt keine Rolle. Bist du an einem Ort nur wegen deiner Ausbildung, hast du dort keinen ständigen Wohnsitz."},{"nr":"2","einfach":"Hast du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, bekommst du Förderung auch für eine Ausbildungsstätte im Ausland. Dafür muss einer dieser Fälle vorliegen:\n1. Der Besuch ist für deine Ausbildung nach deinem Ausbildungsstand förderlich. Außerdem muss zumindest ein Teil davon auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden können. Diese Anrechnung ist bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen nicht nötig.\n2. Eine deutsche und mindestens eine ausländische Ausbildungsstätte arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Sie bieten die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd an.\n3. Du beginnst eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz oder setzt sie dort fort.\n4. Die Ausbildung kann nach einer Festlegung, die mit der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes vergleichbar ist, regelmäßig innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.\nDie Ausbildung muss mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern. Findet sie im Rahmen einer Kooperation statt, die mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbart ist, reichen mindestens 12 Wochen.\nDiese Mindestdauer gilt nicht für die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 BAföG genannten Personen – vor allem Deutsche sowie Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums mit bestimmten Aufenthaltsrechten. Das gilt, wenn sie eine Ausbildungsstätte in einem EU-Mitgliedstaat besuchen und eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland förderungsfähig wäre.\nDiese Personen können die Förderung nach den Nummern 1 bis 4 auch ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland bekommen. Dann müssen sie nach den besonderen Umständen ihres Einzelfalls anders nachweisen, dass sie ausreichend mit Deutschland verbunden sind.\nFür die in § 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7, Absatz 2 und 3 BAföG genannten Personen – etwa Flüchtlinge, heimatlose Ausländer und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen – gilt Nummer 3 nur unter einer Bedingung: Sie haben die Zugangsvoraussetzungen für die geförderte Ausbildung in Deutschland erworben oder besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"4","einfach":"Die Fälle aus Absatz 2 Nummer 1 und 2 gelten nur, wenn der Besuch im Ausland gleichwertig ist mit dem Besuch einer dieser Ausbildungsstätten in Deutschland nach § 2 BAföG:\n1. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,\n2. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit man dort die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erwerben kann,\n3. Berufsfachschulen,\n4. Fach- und Fachoberschulklassen,\n5. Höhere Fachschulen, Akademien oder Hochschulen.\nDer Fall aus Absatz 2 Nummer 3 (EU und Schweiz) gilt nur, wenn der Besuch gleichwertig ist mit dem Besuch der Ausbildungsstätten aus den Nummern 3 bis 5. Fachoberschulklassen sind dabei ausgenommen. Die Gleichwertigkeit wird von Amts wegen geprüft, wenn über die Förderung entschieden wird."},{"nr":"5","einfach":"Fordert deine Ausbildung ein Praktikum, kann es auch für ein Praktikum im Ausland Förderung geben. Das gilt, wenn du in Deutschland eine Berufsfachschule, eine Fachschulklasse, eine Höhere Fachschule, eine Akademie oder eine Hochschule besuchst. Es gilt auch, wenn du nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 gefördert eine vergleichbare Ausbildungsstätte in einem EU-Mitgliedstaat besuchst.\nVoraussetzung: Deine Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle erkennt an, dass das Auslandspraktikum die Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle erfüllt. Außerdem muss das Praktikum für deine Ausbildung nach deinem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens 12 Wochen dauern.\nDiese beiden Bedingungen – förderlich und mindestens 12 Wochen – gelten nicht für die in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 BAföG genannten Personen bei einem Praktikum in einem EU-Mitgliedstaat, wenn ein vergleichbares Praktikum in Deutschland förderungsfähig wäre."}],"beispiel":{"titel":"Ein Semester in Spanien","text":"Lisa hat ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und studiert in Leipzig. Für das 5. Semester wechselt sie für ein Semester an eine Universität in Valencia. Spanien ist ein Mitgliedstaat der EU, und die Ausbildung dort dauert ein Semester. Damit liegt der Fall aus § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BAföG vor – vorausgesetzt, der Besuch der Universität in Valencia ist dem Besuch einer deutschen Hochschule gleichwertig (Absatz 4)."},"wichtig":["Grundsätzlich brauchst du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland; ein Ort, an dem du nur wegen der Ausbildung bist, zählt dafür nicht.","Die Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern, bei einer vereinbarten Kooperation mindestens 12 Wochen; für bestimmte Personen in der EU gilt eine Ausnahme.","Ein Auslandspraktikum wird nur gefördert, wenn deine Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass es den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt."],"begriffe":[{"wort":"ständiger Wohnsitz","erklaerung":"Der Ort, der nicht nur vorübergehend der Mittelpunkt deines Lebens ist. Ein Ort, an dem du nur wegen der Ausbildung bist, gehört nicht dazu."},{"wort":"Mittelpunkt der Lebensbeziehungen","erklaerung":"Der Ort, an dem sich dein Leben hauptsächlich abspielt."},{"wort":"Regelstudienzeit","erklaerung":"Die Zeit, in der ein Studium nach den Studienregeln abgeschlossen werden soll."},{"wort":"Hochschulzugangsberechtigung","erklaerung":"Ein Schulabschluss wie das Abitur, mit dem du an einer Hochschule studieren darfst."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich BAföG für ein Auslandssemester?","antwort":"Das ist möglich, wenn die Voraussetzungen von § 5 BAföG erfüllt sind. Du brauchst grundsätzlich einen ständigen Wohnsitz in Deutschland, und einer der Fälle aus Absatz 2 muss vorliegen, etwa ein Studium in der EU oder der Schweiz. Die Ausbildung muss mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern, bei einer vereinbarten Kooperation mindestens 12 Wochen."},{"frage":"Kann ich ein ganzes Studium im EU-Ausland mit BAföG machen?","antwort":"Nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BAföG gibt es Förderung, wenn du eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz aufnimmst oder dort fortsetzt. Die übrigen Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, etwa grundsätzlich der ständige Wohnsitz in Deutschland und die Gleichwertigkeit nach Absatz 4."},{"frage":"Gibt es BAföG für ein Praktikum im Ausland?","antwort":"Nach § 5 Absatz 5 BAföG ja, wenn deine Ausbildung das Praktikum fordert und du eine der dort genannten Ausbildungsstätten besuchst, etwa eine Berufsfachschule oder Hochschule. Deine Ausbildungsstätte oder die Prüfungsstelle muss das Praktikum anerkennen. Es muss außerdem deiner Ausbildung förderlich sein und mindestens 12 Wochen dauern; für bestimmte Personen gilt das bei Praktika in der EU nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungsstätten in Deutschland gefördert werden"},{"norm":"§ 4 BAföG","warum":"Grundsatz: Förderung für die Ausbildung im Inland"},{"norm":"§ 5a BAföG","warum":"Wie Auslandszeiten bei der Förderungsdauer berücksichtigt werden"},{"norm":"§ 8 BAföG","warum":"Welche Staatsangehörigen und Ausländer gefördert werden"},{"norm":"§ 25 AufenthG","warum":"Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten im Ausland lernen oder studieren.\nAuch dafür können Sie BAföG bekommen.\nDafür gibt es Bedingungen.\nSie wohnen fest in Deutschland.\nDas heißt: Ihr Leben spielt sich hauptsächlich in Deutschland ab.\nEin Fall für die Förderung: Sie lernen in einem Land der Europäischen Union.\nOder Sie lernen in der Schweiz.\nEs gibt noch andere Fälle.\nDie Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate dauern.\nOder sie dauert mindestens ein Semester.\nSemester heißt: ein halbes Studien-Jahr.\nManchmal reichen auch 12 Wochen.\nAuch für ein Praktikum im Ausland gibt es manchmal Geld.\nEs gibt noch mehr Regeln und Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5a","bezeichnung":"§ 5a BAföG","titel_amtlich":"Unberücksichtigte Ausbildungszeiten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/5a/","original":[{"nr":null,"text":"Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland bleibt die Zeit einer Ausbildung, die der Auszubildende im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu einem Jahr, unberücksichtigt. Wenn während einer Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 im Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer oder die Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 oder 4 erreicht würde, verlängert sich diese um die im Ausland verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um ein Jahr. Insgesamt bleibt nach den Sätzen 1 und 2 höchstens ein Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel zwischen In- und Ausland. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist."}],"erklaerung":{"nr":"5a","titel_einfach":"Wie Auslandszeiten beim BAföG zählen","kurz":"Nach § 5a BAföG bleibt eine Ausbildungszeit im Ausland bei der Förderung für eine Ausbildung in Deutschland bis zu 1 Jahr unberücksichtigt, außer der Auslandsaufenthalt ist vorgeschrieben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Wirst du für eine Ausbildung in Deutschland gefördert, bleibt die Zeit, die du im Ausland ausgebildet wurdest, bis zu 1 Jahr unberücksichtigt. Sie zählt also bei der Förderung nicht mit.\nBeginnst du eine Ausbildung in Deutschland und setzt sie nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 BAföG im Ausland fort, kann es passieren, dass du dabei die Förderungshöchstdauer oder die Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 oder 4 BAföG erreichst. Dann verlängert sich diese Dauer um die Zeit, die du im Ausland verbracht hast – höchstens um 1 Jahr.\nInsgesamt bleibt nach diesen beiden Regeln höchstens 1 Jahr unberücksichtigt. Das gilt auch, wenn du mehrmals zwischen Deutschland und dem Ausland wechselst.\nBeide Regeln gelten nicht, wenn deine Ausbildungsbestimmungen den Auslandsaufenthalt als notwendigen Teil der Ausbildung vorschreiben, der im Ausland stattfinden muss."}],"beispiel":{"titel":"Zwei Semester in Schweden","text":"Jan studiert Maschinenbau in Aachen. Für 2 Semester studiert er an einer Universität in Schweden, danach macht er in Aachen weiter. Seine Studienordnung schreibt keinen Auslandsaufenthalt vor. Bei seiner weiteren Förderung in Deutschland bleiben die 2 Semester in Schweden nach § 5a BAföG unberücksichtigt, weil sie nicht länger als 1 Jahr dauern."},"wichtig":["Insgesamt bleibt höchstens 1 Jahr Auslandszeit unberücksichtigt, auch wenn du mehrmals zwischen Deutschland und dem Ausland wechselst.","Schreiben deine Ausbildungsbestimmungen den Auslandsaufenthalt als notwendigen Teil der Ausbildung vor, gelten diese Regeln nicht."],"begriffe":[{"wort":"Förderungshöchstdauer","erklaerung":"Die längste Zeit, für die du für eine Ausbildung BAföG bekommen kannst. Sie ist in § 15a BAföG geregelt."},{"wort":"Ausbildungsbestimmungen","erklaerung":"Verbindliche Regeln für eine Ausbildung, zum Beispiel eine Studien- oder Prüfungsordnung."}],"fragen":[{"frage":"Zählt mein Auslandssemester beim BAföG mit?","antwort":"Nach § 5a BAföG bleibt eine Ausbildungszeit im Ausland bei der Förderung für die Ausbildung in Deutschland bis zu 1 Jahr unberücksichtigt. Das gilt nicht, wenn deine Ausbildungsbestimmungen den Auslandsaufenthalt als notwendigen Teil der Ausbildung vorschreiben."},{"frage":"Verlängert ein Auslandsstudium meine BAföG-Förderung?","antwort":"Das ist möglich. Setzt du eine in Deutschland begonnene Ausbildung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 BAföG im Ausland fort und erreichst dabei die Förderungshöchstdauer, verlängert sie sich um die Auslandszeit, höchstens um 1 Jahr. Insgesamt bleibt nach § 5a BAföG höchstens 1 Jahr unberücksichtigt."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird"},{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Förderungsdauer und Verlängerung in besonderen Fällen (Absätze 3 und 4)"},{"norm":"§ 15a BAföG","warum":"Förderungshöchstdauer"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG für eine Ausbildung in Deutschland.\nEine Zeit lang lernen Sie im Ausland.\nDiese Zeit im Ausland zählt beim BAföG nicht mit.\nDas gilt für höchstens 1 Jahr.\nManchmal bekommen Sie dadurch auch länger BAföG.\nAuch dann gilt: höchstens 1 Jahr.\nEs gibt eine Ausnahme.\nIhre Ausbildung schreibt die Zeit im Ausland als Pflicht vor.\nDann zählt die Zeit im Ausland mit."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 BAföG","titel_amtlich":"Förderung der Deutschen im Ausland","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/6/","original":[{"nr":null,"text":"Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat haben und dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte besuchen, ohne dass ein Anspruch nach § 5 besteht, kann Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung des Einkommens und Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. § 9 Absatz 1 und 2 sowie § 48 sind entsprechend, die §§ 36 bis 38 sind nicht anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"BAföG für Deutsche, die im Ausland wohnen","kurz":"Nach § 6 BAföG kann eine Deutsche oder ein Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland ausnahmsweise Förderung für eine Ausbildung dort bekommen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls das rechtfertigen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Regel gilt für dich, wenn alle diese Punkte zutreffen:\n- Du bist Deutscher im Sinne des Grundgesetzes.\n- Du hast deinen ständigen Wohnsitz in einem anderen Staat.\n- Du besuchst dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte.\n- Du hast keinen Anspruch auf Förderung nach § 5 BAföG.\nDann kannst du Ausbildungsförderung bekommen, wenn die besonderen Umstände deines Einzelfalls das rechtfertigen. Einen festen Anspruch gibt § 6 dir nicht: Die Förderung „kann“ geleistet werden.\nWelche Leistungen du bekommst und wie lange, richtet sich nach den besonderen Verhältnissen im Land, in dem du lebst. Dasselbe gilt dafür, wie Einkommen und Vermögen angerechnet werden.\n§ 9 Absatz 1 und 2 BAföG (Eignung für die Ausbildung) und § 48 BAföG (Nachweise der Ausbildungsstätte) gelten entsprechend. Die §§ 36 bis 38 BAföG gelten hier nicht. Dort geht es um die Vorausleistung von Förderung und den Übergang von Unterhalts- und anderen Ansprüchen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Förderung nach § 6 BAföG ist eine Kann-Leistung: Es muss besondere Umstände im Einzelfall geben, die sie rechtfertigen.","§ 6 greift nur, wenn kein Anspruch nach § 5 BAföG besteht.","Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung von Einkommen und Vermögen richten sich nach den Verhältnissen im Land, in dem du lebst."],"begriffe":[{"wort":"Deutsche im Sinne des Grundgesetzes","erklaerung":"Vor allem Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit; wer genau dazugehört, regelt Artikel 116 des Grundgesetzes."},{"wort":"ständiger Wohnsitz","erklaerung":"Der Ort, der nicht nur vorübergehend der Mittelpunkt deines Lebens ist (§ 5 Absatz 1 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich BAföG, wenn ich als Deutscher im Ausland lebe?","antwort":"Nach § 6 BAföG ist das möglich, wenn du dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte besuchst, keinen Anspruch nach § 5 BAföG hast und besondere Umstände deines Einzelfalls die Förderung rechtfertigen. Einen festen Anspruch gibt § 6 nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Förderung einer Ausbildung im Ausland bei ständigem Wohnsitz in Deutschland"},{"norm":"§ 9 BAföG","warum":"Eignung für die Ausbildung"},{"norm":"§ 48 BAföG","warum":"Leistungsnachweise und Mitwirkung der Ausbildungsstätte"},{"norm":"§ 36 BAföG","warum":"Vorausleistung von Ausbildungsförderung, gilt hier nicht"},{"norm":"Art. 116 GG","warum":"Wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind Deutscher oder Deutsche.\nSie wohnen fest in einem anderen Land.\nDort gehen Sie zur Schule oder Sie studieren dort.\nOder Sie lernen in einem Nachbar-Land.\nDann können Sie manchmal BAföG bekommen.\nDafür muss es einen besonderen Grund geben.\nDie Art und die Dauer von der Förderung richten sich nach dem Land.\nGemeint ist das Land, in dem Sie wohnen.\nEs gibt kein festes Recht auf dieses Geld."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 BAföG","titel_amtlich":"Erstausbildung, weitere Ausbildung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/7/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, längstens bis zum Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines damit gleichgestellten Abschlusses. Berufsqualifizierend ist ein Ausbildungsabschluss auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Auszubildende eine im Inland begonnene Ausbildung fortsetzt, nachdem er im Zusammenhang mit einer nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 2 dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat."},{"nr":"1a","text":"Für einen Master- oder Magisterstudiengang oder für einen postgradualen Diplomstudiengang sowie jeweils für vergleichbare Studiengänge in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn\n\n1. er auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusabschluss aufbaut oder im Rahmen einer Ausbildung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder 3 erfolgt und auf einem noch nicht abgeschlossenen einstufigen Inlandsstudium aufbaut, das von der aufnehmenden Hochschule oder der aufnehmenden Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannt wird, und\n2. der Auszubildende bislang ausschließlich einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen oder im Sinne der Nummer 1 eine Anerkennung des bisherigen Studiums als einem solchen Abschluss entsprechend erreicht hat.\nFür nach Satz 1 förderungsfähige Ausbildungen findet Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 keine Anwendung. Auszubildenden, die von der Ausbildungsstätte auf Grund vorläufiger Zulassung für einen nach Satz 1 förderungsfähigen Studiengang eingeschrieben worden sind, wird für die Dauer der vorläufigen Zulassung, längstens jedoch für zwölf Monate, Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall geleistet, dass bis dahin keine endgültige Zulassung erfolgt. Der Rückforderungsvorbehalt gilt nur für den Zeitraum nach Ablauf der für den noch nicht abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang geltenden Förderungshöchstdauer oder der nach § 15 Absatz 3 oder 4 verlängerten Förderungsdauer."},{"nr":"1b","text":"Für einen Studiengang, der ganz oder teilweise mit einer staatlichen Prüfung abschließt (Staatsexamensstudiengang), wird Ausbildungsförderung auch geleistet, nachdem Auszubildende einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen haben. Voraussetzung der Leistung ist, dass der Studiengang durch Studien- oder Prüfungsordnung in der Weise vollständig in den Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs auch sämtliche Ausbildungs- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind, die für den Staatsexamensstudiengang in der Studien- oder Prüfungsordnung für denselben Zeitraum vorgesehen sind."},{"nr":"2","text":"Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet,\n\n1. (weggefallen)\n2. wenn sie eine Hochschulausbildung oder eine dieser nach Landesrecht gleichgestellte Ausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,\n3. wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt,\n4. wenn der Auszubildende\n\na) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder\nb) die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde weitere Ausbildung an einer in Buchstabe a genannten Ausbildungsstätte, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder zu einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erworben hat oder\n\n5. wenn der Auszubildende als erste berufsbildende eine zumindest dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, abgeschlossen hat.\nIm Übrigen wird Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung nur geleistet, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern."},{"nr":"3","text":"Hat der Auszubildende\n\n1. aus wichtigem Grund oder\n2. aus unabweisbarem Grund\ndie Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden."},{"nr":"4","text":"(weggefallen)"}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Erstausbildung, Master, Zweitausbildung, Fachwechsel","kurz":"§ 7 BAföG regelt, bis zu welchem Abschluss die Ausbildung gefördert wird, wann es BAföG für einen Master oder eine weitere Ausbildung gibt und was nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel gilt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Ausbildungsförderung für eine weiterführende allgemeinbildende Ausbildung. Außerdem bekommst du sie für mindestens 3 Schul- oder Studienjahre einer berufsbildenden Ausbildung nach §§ 2 und 3 BAföG. Die Förderung läuft bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, der daran anschließt – also einem Abschluss, mit dem du einen Beruf ausüben kannst. Längstens wirst du gefördert, bis du einen Hochschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss erworben hast.\nEin Abschluss aus dem Ausland ist auch berufsqualifizierend, wenn er dort zur Ausübung eines Berufs befähigt. Das gilt aber nicht in diesem Fall: Du setzt eine in Deutschland begonnene Ausbildung fort, nachdem du den Abschluss im Zusammenhang mit einer Auslandsausbildung erworben hast, die nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist."},{"nr":"1a","einfach":"Für einen Master- oder Magisterstudiengang oder einen postgradualen Diplomstudiengang bekommst du Förderung. Das gilt auch für vergleichbare Studiengänge in Mitgliedstaaten der EU und in der Schweiz. Voraussetzung:\n1. Der Studiengang baut auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusabschluss auf. Oder: Er findet im Rahmen einer Auslandsausbildung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder 3 BAföG statt und baut auf einem noch nicht abgeschlossenen einstufigen Studium in Deutschland auf. Dieses Studium muss die aufnehmende Hochschule oder Akademie als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkennen. Und:\n2. Du hast bisher ausschließlich einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen oder eine Anerkennung nach Nummer 1 erreicht.\nFür diese Studiengänge gilt Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 (wichtiger Grund) nicht. Nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel bleibt hier also nur Absatz 3 Satz 1 Nummer 2: der unabweisbare Grund.\nBist du nur vorläufig zugelassen und für einen solchen Studiengang eingeschrieben, bekommst du für die Dauer der vorläufigen Zulassung Förderung, höchstens für 12 Monate. Die Förderung steht dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung: Bist du bis dahin nicht endgültig zugelassen, kann sie zurückgefordert werden. Dieser Vorbehalt gilt nur für die Zeit nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengangs oder nach dem Ende der nach § 15 Absatz 3 oder 4 BAföG verlängerten Förderungsdauer."},{"nr":"1b","einfach":"Für einen Studiengang, der ganz oder teilweise mit einer staatlichen Prüfung abschließt (Staatsexamensstudiengang), bekommst du auch dann Förderung, wenn du schon einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen hast. Voraussetzung: Der Bachelorstudiengang ist durch die Studien- oder Prüfungsordnung vollständig in den Staatsexamensstudiengang eingebunden. Das heißt: Innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelors musst du auch alle Ausbildungs- und Prüfungsleistungen erbringen, die die Studien- oder Prüfungsordnung des Staatsexamensstudiengangs für denselben Zeitraum vorsieht."},{"nr":"2","einfach":"Für eine einzige weitere Ausbildung bekommst du Förderung, längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, in diesen Fällen:\n1. (weggefallen)\n2. Die weitere Ausbildung ergänzt eine Hochschulausbildung oder eine nach Landesrecht gleichgestellte Ausbildung, soweit das für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist.\n3. Der Zugang zur weiteren Ausbildung wurde dir im Zusammenhang mit der vorherigen Ausbildung eröffnet. Sie ist in sich selbständig und führt fachlich in derselben Richtung weiter.\n4. Du\na) besuchst eine Fachoberschulklasse, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg oder\nb) hast die Zugangsvoraussetzungen für die weitere Ausbildung an einer der unter a genannten Schulen, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG erworben.\n5. Du hast als erste berufsbildende Ausbildung eine mindestens 3-jährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse abgeschlossen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig war.\nIn allen anderen Fällen gibt es Förderung für eine einzige weitere Ausbildung nur, wenn die besonderen Umstände deines Einzelfalls das erfordern – vor allem das angestrebte Ausbildungsziel."},{"nr":"3","einfach":"Hast du die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, bekommst du Förderung für eine andere Ausbildung, wenn du das\n1. aus wichtigem Grund oder\n2. aus unabweisbarem Grund\ngetan hast. An Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 (wichtiger Grund) nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters. Was genau ein wichtiger oder ein unabweisbarer Grund ist, legt § 7 nicht fest; im Streit entscheiden das die Gerichte.\nAbbruch heißt: Du gibst den Besuch von Ausbildungsstätten einer Art endgültig auf, einschließlich der dazu geforderten Praktika.\nFachrichtungswechsel heißt: Du strebst an einer Ausbildungsstätte derselben Art einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsgangs an.\nBeim ersten Fachrichtungswechsel oder Abbruch wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund nach Nummer 1 vorliegt. An Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt diese Vermutung nur, wenn du bis zum Beginn des 4. Fachsemesters wechselst oder abbrichst.\nBei der Frage, im wievielten Fachsemester du bist, werden die Semester abgezogen, die die Ausbildungsstätte aus deinem bisherigen Fach auf den neuen Studiengang anrechnet."},{"nr":"4","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."}],"beispiel":{"titel":"Fachwechsel im 3. Semester","text":"Nina studiert Chemie in Mainz. Im 3. Fachsemester merkt sie, dass das Fach nicht zu ihr passt, und wechselt zu Geografie. Es ist ihr erster Fachrichtungswechsel, und er liegt vor dem Beginn des 4. Fachsemesters. Nach § 7 Absatz 3 BAföG wird deshalb in der Regel vermutet, dass sie aus wichtigem Grund gewechselt hat. Dann bekommt sie Förderung für das neue Studium, wenn auch die übrigen Voraussetzungen des BAföG erfüllt sind."},"wichtig":["An Hochschulen reicht ein wichtiger Grund für Abbruch oder Fachrichtungswechsel nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters; danach kommt nur ein unabweisbarer Grund in Betracht.","Beim ersten Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des 4. Fachsemesters wird ein wichtiger Grund in der Regel vermutet.","Einen Master fördert das BAföG nach Absatz 1a nur, wenn du bisher ausschließlich einen Bachelor abgeschlossen oder eine Anerkennung nach Absatz 1a Nummer 1 erreicht hast."],"begriffe":[{"wort":"berufsqualifizierender Abschluss","erklaerung":"Ein Abschluss, mit dem du einen Beruf ausüben kannst."},{"wort":"Fachsemester","erklaerung":"Die Semester, die du in einem bestimmten Studienfach verbracht hast."},{"wort":"unabweisbarer Grund","erklaerung":"Ein Grund, der dir keine andere Wahl lässt, als abzubrechen oder zu wechseln. § 7 definiert ihn nicht näher. Anders als beim wichtigen Grund gibt es dafür keine Semester-Grenze."},{"wort":"Nichtschülerprüfung","erklaerung":"Eine Prüfung, mit der du einen Schulabschluss erwerben kannst, ohne die Schule besucht zu haben."},{"wort":"postgradualer Diplomstudiengang","erklaerung":"Ein Diplomstudiengang, den man nach einem ersten Hochschulabschluss beginnt."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich BAföG für den Master?","antwort":"Nach § 7 Absatz 1a BAföG ja, wenn der Master auf einem Bachelor aufbaut und du bisher ausschließlich einen Bachelor abgeschlossen hast. Die übrigen Voraussetzungen des BAföG müssen auch erfüllt sein. Bist du nur vorläufig zugelassen, gibt es Förderung für höchstens 12 Monate unter dem Vorbehalt der Rückforderung."},{"frage":"Bekomme ich nach einem Studienfachwechsel weiter BAföG?","antwort":"Nach § 7 Absatz 3 BAföG ja, wenn du aus wichtigem oder unabweisbarem Grund gewechselt hast. An Hochschulen reicht ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters; beim ersten Wechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters wird er in der Regel vermutet. Im Master nach Absatz 1a zählt der wichtige Grund nicht, dort hilft nur ein unabweisbarer Grund."},{"frage":"Gibt es BAföG für eine zweite Ausbildung?","antwort":"Nur für eine einzige weitere Ausbildung und nur in den Fällen von § 7 Absatz 2 BAföG, zum Beispiel wenn du die Zugangsvoraussetzungen an einem Abendgymnasium erworben hast. Sonst nur, wenn die besonderen Umstände deines Einzelfalls das erfordern."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungsstätten gefördert werden"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Ausbildung im Ausland"},{"norm":"§ 10 BAföG","warum":"Altersgrenze und ihre Ausnahmen, die teils auf § 7 Absatz 2 verweisen"},{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Förderungsdauer und Verlängerung"},{"norm":"§ 15a BAföG","warum":"Förderungshöchstdauer"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG für Ihre Ausbildung bis zu einem Berufs-Abschluss.\nMit einem Berufs-Abschluss dürfen Sie in einem Beruf arbeiten.\nAuch für einen Master können Sie BAföG bekommen.\nDafür brauchen Sie vorher einen Bachelor.\nFür eine zweite Ausbildung gibt es nur manchmal BAföG.\nDas Gesetz nennt dafür bestimmte Fälle.\nSie wechseln Ihr Studien-Fach?\nOder Sie hören mit der Ausbildung auf?\nFür weiteres BAföG brauchen Sie dann einen wichtigen Grund.\nAn einer Hoch-Schule muss der Wechsel vor dem 5. Fach-Semester sein.\nSpäter brauchen Sie einen Grund, der Ihnen keine andere Wahl lässt.\nEs ist Ihr erster Wechsel vor dem 4. Fach-Semester?\nDann gilt das meistens als wichtiger Grund.\nFür den Master gelten strengere Regeln.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–3 (Grundanspruch, Master nach Abs. 1a, Zweitausbildung, Abbruch/Fachwechsel mit 4./5.-Fachsemester-Grenzen, Anrechnung von Semestern) und Beispiel (1. Wechsel im 3. Fachsemester → wichtiger Grund vermutet) gegen den Wortlaut geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 BAföG","titel_amtlich":"Staatsangehörigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/8/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird geleistet\n\n1. Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,\n2. Unionsbürgern sowie deren Familienangehörigen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und nahestehenden Personen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,\n3. Unionsbürgern, die nach § 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Arbeitnehmer oder Selbständige unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind, sowie deren Familienangehörigen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und nahestehenden Personen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU besitzen, oder denen diese Rechte als Kinder nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten oder Lebenspartnern keinen Unterhalt erhalten,\n4. Unionsbürgern, die vor dem Beginn der Ausbildung im Inland in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, dessen Gegenstand mit dem der Ausbildung in inhaltlichem Zusammenhang steht,\n5. Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie deren Familienangehörigen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und nahestehenden Personen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU unter den Voraussetzungen der Nummern 2 bis 4,\n6. Ausländern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die außerhalb des Bundesgebiets als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) anerkannt und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind,\n7. heimatlosen Ausländern im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)."},{"nr":"2","text":"Anderen Ausländern wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und\n\n1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4, den §§ 23a, 25 Absatz 1 oder 2, den §§ 25a, 25b, 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, den §§ 104a, 104c oder als Ehegatte oder Lebenspartner oder Kind eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach dem Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 oder § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,\n2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5, § 31 des Aufenthaltsgesetzes oder als Ehegatte oder Lebenspartner oder Kind eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30, den §§ 32 bis 34, § 36 Absatz 2 oder nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes besitzen und sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet aufhalten."},{"nr":"2a","text":"Geduldeten Ausländern (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten."},{"nr":"3","text":"Im Übrigen wird Ausländern Ausbildungsförderung geleistet, wenn\n\n1. sie selbst sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder\n2. zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts sich insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, im Übrigen von dem Zeitpunkt an, in dem im weiteren Verlauf des Ausbildungsabschnitts diese Voraussetzungen vorgelegen haben. Die Voraussetzungen gelten auch für einen einzigen weiteren Ausbildungsabschnitt als erfüllt, wenn der Auszubildende in dem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt die Zugangsvoraussetzungen erworben hat und danach unverzüglich den Ausbildungsabschnitt beginnt. Von dem Erfordernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist."},{"nr":"4","text":"Auszubildende, die nach Absatz 1 oder 2 als Ehegatten oder Lebenspartner persönlich förderungsberechtigt sind, verlieren den Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht dadurch, dass sie dauernd getrennt leben oder die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst worden ist, wenn sie sich weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten."},{"nr":"5","text":"Rechts- und Verwaltungsvorschriften, nach denen anderen Ausländern Ausbildungsförderung zu leisten ist, bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Wer BAföG je nach Staatsangehörigkeit bekommt","kurz":"§ 8 BAföG legt fest, welche Deutschen, EU-Bürger und Ausländer Ausbildungsförderung bekommen – je nach Aufenthaltsstatus, teils erst nach 15 Monaten Aufenthalt oder nach Jahren der Erwerbstätigkeit in Deutschland.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ausbildungsförderung bekommen:\n1. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes,\n2. Unionsbürger – also Staatsangehörige eines EU-Staats – mit einem Recht auf Daueraufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Ebenso ihre Familienangehörigen nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 und ihnen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 dieses Gesetzes, wenn sie ein solches Recht auf Daueraufenthalt haben. Außerdem Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach dem Aufenthaltsgesetz,\n3. Unionsbürger, die nach § 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Arbeitnehmer oder Selbständige freizügigkeitsberechtigt sind. Ebenso ihre Familienangehörigen und nahestehenden Personen (wie in Nummer 2), wenn sie ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU haben. Gefördert werden auch Kinder, die diese Rechte nur deshalb nicht haben, weil sie 21 Jahre oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehe- oder Lebenspartnern keinen Unterhalt bekommen,\n4. Unionsbürger, die vor Beginn der Ausbildung in Deutschland beschäftigt waren, wenn die Beschäftigung inhaltlich mit der Ausbildung zusammenhängt,\n5. Staatsangehörige eines anderen Staats des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen und nahestehenden Personen (wie in Nummer 2) unter den Voraussetzungen der Nummern 2 bis 4,\n6. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, außerhalb Deutschlands als Flüchtlinge nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) anerkannt wurden und in Deutschland nicht nur vorübergehend bleiben dürfen,\n7. heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet."},{"nr":"2","einfach":"Andere Ausländer bekommen Förderung, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und\n1. eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4, §§ 23a, 25 Absatz 1 oder 2, §§ 25a, 25b, 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2 oder §§ 104a, 104c des Aufenthaltsgesetzes haben. Oder sie haben als Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30, §§ 32 bis 34 oder § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes, oder\n2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5 oder § 31 des Aufenthaltsgesetzes haben. Oder sie haben als Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30, §§ 32 bis 34, § 36 Absatz 2 oder § 36a des Aufenthaltsgesetzes. In den Fällen dieser Nummer 2 müssen sie sich außerdem seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten."},{"nr":"2a","einfach":"Bist du geduldet (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) und hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, bekommst du Förderung, wenn du dich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhältst."},{"nr":"3","einfach":"Andere Ausländer bekommen Förderung, wenn\n1. sie selbst sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren oder\n2. mindestens ein Elternteil sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt 3 Jahre in Deutschland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig war.\nLiegen diese Voraussetzungen erst später im Verlauf des Ausbildungsabschnitts vor, gibt es Förderung ab diesem Zeitpunkt.\nDie Voraussetzungen gelten auch für einen einzigen weiteren Ausbildungsabschnitt als erfüllt. Dafür musst du im vorherigen Ausbildungsabschnitt die Zugangsvoraussetzungen erworben und den neuen Abschnitt danach unverzüglich begonnen haben.\nAuf die Erwerbstätigkeit des Elternteils in den letzten 6 Jahren kann verzichtet werden, wenn er aus einem Grund nicht erwerbstätig war, für den er nichts kann, und wenn er in Deutschland mindestens 6 Monate erwerbstätig war."},{"nr":"4","einfach":"Bist du nach Absatz 1 oder 2 als Ehegatte oder Lebenspartner selbst förderungsberechtigt, verlierst du den Anspruch nicht dadurch, dass ihr dauernd getrennt lebt oder die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde. Voraussetzung: Du hältst dich weiterhin rechtmäßig in Deutschland auf."},{"nr":"5","einfach":"Andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, nach denen weitere Ausländer gefördert werden müssen, gelten weiter."}],"beispiel":{"titel":"Ausbildung mit Duldung","text":"Yusuf lebt seit 18 Monaten ununterbrochen in Hamburg und hat dort seinen ständigen Wohnsitz. Zuerst hatte er eine Aufenthaltsgestattung, jetzt ist er geduldet. Er möchte eine Berufsfachschule besuchen. Weil er sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen gestattet oder geduldet in Deutschland aufhält, erfüllt er die Voraussetzung von § 8 Absatz 2a BAföG. Die übrigen Voraussetzungen des BAföG muss er außerdem erfüllen."},"wichtig":["Bei den Aufenthaltserlaubnissen aus Absatz 2 Nummer 2 und bei einer Duldung brauchst du mindestens 15 Monate ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland.","Passt keiner der Fälle aus den Absätzen 1 bis 2a, kann Absatz 3 helfen: Du hast dich insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und warst rechtmäßig erwerbstätig – oder ein Elternteil hat das in den letzten 6 Jahren insgesamt 3 Jahre lang erfüllt.","Trennung oder Scheidung nimmt dir den Anspruch als Ehegatte oder Lebenspartner nicht, wenn du dich weiter rechtmäßig in Deutschland aufhältst."],"begriffe":[{"wort":"Unionsbürger","erklaerung":"Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union."},{"wort":"Niederlassungserlaubnis","erklaerung":"Ein unbefristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz."},{"wort":"Aufenthaltserlaubnis","erklaerung":"Ein befristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Für das BAföG kommt es darauf an, nach welchem Paragrafen er erteilt wurde."},{"wort":"geduldet","erklaerung":"Geduldet ist, wessen Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes)."},{"wort":"Europäischer Wirtschaftsraum","erklaerung":"Die Staaten der EU zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich als Ausländer BAföG?","antwort":"Das hängt nach § 8 BAföG von deiner Staatsangehörigkeit und deinem Aufenthaltsstatus ab. Gefördert werden zum Beispiel Menschen mit Niederlassungserlaubnis, bestimmte EU-Bürger und Menschen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen, teils erst nach 15 Monaten Aufenthalt."},{"frage":"Bekomme ich BAföG mit einer Duldung?","antwort":"Nach § 8 Absatz 2a BAföG ja, wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und dich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet hier aufhältst. Die übrigen Voraussetzungen des BAföG müssen auch erfüllt sein."},{"frage":"Verliere ich mein BAföG nach der Scheidung?","antwort":"Wenn du nach § 8 Absatz 1 oder 2 BAföG als Ehegatte oder Lebenspartner förderungsberechtigt bist, nicht allein deswegen. Du musst dich aber weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten."}],"verweise":[{"norm":"§ 61 BAföG","warum":"Ergänzende Förderung bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Welche dieser Personen auch im Ausland gefördert werden"},{"norm":"§ 60a AufenthG","warum":"Duldung"},{"norm":"§ 2 FreizügG/EU","warum":"Wer als Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt ist"}],"praxis":null,"leicht":"Für BAföG kommt es auf Ihre Staats-Angehörigkeit an.\nAuch Ihre Erlaubnis für den Aufenthalt ist wichtig.\nDeutsche bekommen BAföG.\nViele Menschen aus der Europäischen Union bekommen auch BAföG.\nAndere Menschen brauchen eine bestimmte Erlaubnis für den Aufenthalt.\nManche müssen schon 15 Monate in Deutschland leben.\nDas gilt auch für Menschen mit Duldung.\nDuldung heißt: Die Abschiebung ist für eine Zeit ausgesetzt.\nEs gibt noch einen anderen Weg.\nSie waren insgesamt 5 Jahre in Deutschland und haben hier erlaubt gearbeitet.\nOder ein Eltern-Teil war in den letzten 6 Jahren insgesamt 3 Jahre hier und hat erlaubt gearbeitet.\nDann können Sie auch BAföG bekommen.\nEs gibt noch mehr Regeln."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 BAföG","titel_amtlich":"Eignung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/9/","original":[{"nr":"1","text":"Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht."},{"nr":"2","text":"Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an dem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt. Hierüber sind die nach § 48 erforderlichen Nachweise zu erbringen."},{"nr":"3","text":"Bei der Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen wird dies angenommen, wenn der Auszubildende die Bescheinigung nach § 3 Absatz 3 beigebracht hat."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Wann du für BAföG als geeignet giltst","kurz":"Nach § 9 BAföG wird die Ausbildung gefördert, wenn deine Leistungen erwarten lassen, dass du das Ausbildungsziel erreichst; an Hochschulen musst du dafür übliche Studienfortschritte nachweisen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Deine Ausbildung wird gefördert, wenn deine Leistungen erwarten lassen, dass du das angestrebte Ausbildungsziel erreichst."},{"nr":"2","einfach":"Davon geht man in der Regel aus, solange du die Ausbildungsstätte besuchst oder am Praktikum teilnimmst. Besuchst du eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule, musst du außerdem Studienfortschritte zeigen, die den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen deines Fachs entsprechen. Das musst du mit den Nachweisen belegen, die § 48 BAföG verlangt."},{"nr":"3","einfach":"Nimmst du an einem Fernunterrichtslehrgang teil, geht man davon aus, wenn du die Bescheinigung des Fernlehrinstituts nach § 3 Absatz 3 BAföG vorgelegt hast."}],"beispiel":{"titel":"Studienfortschritt an der Hochschule","text":"Leonie studiert Soziale Arbeit an einer Hochschule in Köln. Nach § 9 Absatz 2 BAföG geht man in der Regel davon aus, dass sie ihr Ausbildungsziel erreicht, solange sie studiert und Studienfortschritte zeigt, die ihrer Studien- und Prüfungsordnung entsprechen. Belegen muss sie das mit den Nachweisen nach § 48 BAföG; dort steht, dass es vom 5. Fachsemester an erst ab dem Zeitpunkt Förderung gibt, an dem sie einen solchen Nachweis vorgelegt hat."},"wichtig":["An Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen musst du Studienfortschritte zeigen, die deinen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechen, und sie nach § 48 BAföG nachweisen."],"begriffe":[{"wort":"Ausbildungsziel","erklaerung":"Der Abschluss, den du mit deiner Ausbildung erreichen willst, zum Beispiel Abitur oder Bachelor."},{"wort":"Studienfortschritte","erklaerung":"Die Leistungen, die du nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt normalerweise erbracht haben solltest."}],"fragen":[{"frage":"Brauche ich für BAföG gute Noten?","antwort":"§ 9 BAföG verlangt keine bestimmten Noten. Deine Leistungen müssen erwarten lassen, dass du das Ausbildungsziel erreichst. Das wird in der Regel angenommen, solange du die Ausbildungsstätte besuchst und – an Hochschulen – Studienfortschritte nach deiner Prüfungsordnung zeigst."},{"frage":"Was ist der BAföG-Leistungsnachweis?","antwort":"§ 9 Absatz 2 BAföG verlangt an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen Nachweise über deine Studienfortschritte. Was genau du vorlegen musst und ab wann, steht in § 48 BAföG."}],"verweise":[{"norm":"§ 48 BAföG","warum":"Welche Leistungsnachweise du an der Hochschule vorlegen musst und ab wann"},{"norm":"§ 3 BAföG","warum":"Bescheinigung des Fernlehrinstituts bei Fernunterricht"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG für eine Ausbildung.\nSie müssen die Ausbildung schaffen können.\nIhre Leistungen müssen das zeigen.\nSie gehen zur Schule?\nDann reicht das meistens.\nSie studieren an einer Hoch-Schule?\nDann müssen Sie im Studium voran-kommen.\nDas heißt: Sie schaffen die Leistungen nach dem Plan von Ihrem Studien-Fach.\nDas müssen Sie nachweisen.\nSie lernen in einem Fern-Kurs?\nDann reicht eine Bescheinigung vom Kurs-Anbieter."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 BAföG","titel_amtlich":"Alter","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/10/","original":[{"nr":"1","text":"(weggefallen)"},{"nr":"2","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3","text":"Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn\n\n1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung an einer in § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a genannten Ausbildungsstätte, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder zu einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erworben hat,\n1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 eingeschrieben worden ist,\n1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,\n2. Auszubildende, die das 45. Lebensjahr während eines zuvor abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs vollendet haben, danach unverzüglich einen nach § 7 Absatz 1a förderungsfähigen Studiengang beginnen,\n3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder\n4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.\nSatz 2 Nummer 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Die Altersgrenze beim BAföG und ihre Ausnahmen","kurz":"Nach § 10 BAföG gibt es keine Förderung, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon 45 Jahre alt bist – außer etwa bei Kindererziehung, Abitur auf dem zweiten Bildungsweg oder Master direkt nach dem Bachelor.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3","einfach":"Du bekommst keine Ausbildungsförderung, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den du Förderung beantragst, das 45. Lebensjahr vollendet hast – also deinen 45. Geburtstag schon hattest. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn\n1. du die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung an einer Schule nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a BAföG erworben hast (zum Beispiel an einem Abendgymnasium oder Kolleg), durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG,\n1a. du ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund deiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule oder Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG eingeschrieben wurdest,\n1b. du eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 BAföG beginnst,\n2. du während eines abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiums das 45. Lebensjahr vollendet hast (also 45 Jahre alt geworden bist) und danach unverzüglich einen Studiengang nach § 7 Absatz 1a BAföG beginnst, etwa einen Master,\n3. persönliche oder familiäre Gründe dich gehindert haben, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen. Das ist vor allem der Fall, wenn du ab dem Erreichen der Altersgrenze bis zum Beginn der Ausbildung ohne Unterbrechung ein eigenes Kind unter 14 Jahren erziehst und in dieser Zeit im Monatsdurchschnitt höchstens 30 Wochenstunden erwerbstätig bist. Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, um nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein, oder\n4. du durch eine einschneidende Veränderung deiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden bist und noch keine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen hast.\nIn den Fällen der Nummern 1, 1b, 3 und 4 gilt die Ausnahme nur, wenn du die Ausbildung unverzüglich beginnst. Das heißt: unverzüglich, nachdem du die Zugangsvoraussetzungen erreicht hast, die Hinderungsgründe weggefallen sind oder du durch die einschneidende Veränderung bedürftig geworden bist."}],"beispiel":{"titel":"Mit 47 ins Studium ohne Abitur","text":"Andrea ist 47 und Pflegefachfrau. Sie hat kein Abitur, wird aber aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule für ein Pflegestudium eingeschrieben. Normalerweise gibt es ab 45 Jahren bei Beginn des Ausbildungsabschnitts keine Förderung. Nach § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1a BAföG gilt diese Altersgrenze für Andrea aber nicht."},"wichtig":["Maßgeblich ist dein Alter bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den du Förderung beantragst.","In den Ausnahmefällen der Nummern 1, 1b, 3 und 4 musst du die Ausbildung unverzüglich beginnen, sonst gilt die Altersgrenze doch.","Wirst du während deines Bachelorstudiums 45, kannst du für einen unverzüglich anschließenden Master trotzdem gefördert werden."],"begriffe":[{"wort":"das 45. Lebensjahr vollendet","erklaerung":"Du hast deinen 45. Geburtstag erreicht."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern."},{"wort":"Nichtschülerprüfung","erklaerung":"Eine Prüfung, mit der du einen Schulabschluss erwerben kannst, ohne die Schule besucht zu haben."},{"wort":"Hochschulzugangsberechtigung","erklaerung":"Ein Abschluss wie das Abitur, mit dem du an einer Hochschule studieren darfst."}],"fragen":[{"frage":"Bis zu welchem Alter bekomme ich BAföG?","antwort":"Nach § 10 Absatz 3 BAföG gibt es keine Förderung, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon 45 Jahre alt bist. Es gibt aber mehrere Ausnahmen, zum Beispiel bei Kindererziehung oder wenn du die Zugangsvoraussetzungen an einem Abendgymnasium erworben hast."},{"frage":"Bekomme ich BAföG für den Master, wenn ich schon 45 bin?","antwort":"Ja, wenn du während deines abgeschlossenen Bachelorstudiums 45 geworden bist und danach unverzüglich einen Studiengang nach § 7 Absatz 1a BAföG beginnst, etwa einen Master (§ 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BAföG)."},{"frage":"Gilt die BAföG-Altersgrenze auch, wenn ich Kinder erzogen habe?","antwort":"Nicht, wenn dich persönliche oder familiäre Gründe gehindert haben, rechtzeitig zu beginnen. Das ist vor allem der Fall, wenn du ab Erreichen der Altersgrenze bis zum Ausbildungsbeginn ohne Unterbrechung ein eigenes Kind unter 14 Jahren erziehst und höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeitest; Alleinerziehende dürfen mehr arbeiten, um Grundsicherung zu vermeiden. Du musst die Ausbildung dann unverzüglich beginnen."}],"verweise":[{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Master (Absatz 1a) und weitere Ausbildung (Absatz 2), auf die die Ausnahmen verweisen"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungsstätten gefördert werden"}],"praxis":null,"leicht":"Für BAföG gibt es eine Alters-Grenze.\nSie liegt bei 45 Jahren.\nSie fangen eine Ausbildung an.\nSie sind dann schon 45 Jahre oder älter?\nDann bekommen Sie kein BAföG.\nEs gibt aber viele Ausnahmen.\nEin Beispiel: Sie haben Ihr Abitur an einem Abend-Gymnasium gemacht.\nEin anderes Beispiel: Sie haben bis zur Ausbildung ein eigenes Kind erzogen.\nDas Kind ist jünger als 14 Jahre.\nDann gilt die Alters-Grenze unter bestimmten Bedingungen nicht.\nWichtig ist: Sie beginnen die Ausbildung ohne Zögern."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 BAföG","titel_amtlich":"Umfang der Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/11/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf)."},{"nr":"2","text":"Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen; die Anrechnung erfolgt zunächst auf den nach § 17 Absatz 2 Satz 1 als Zuschuss und Darlehen, dann auf den nach § 17 Absatz 3 als Darlehen und anschließend auf den nach § 17 Absatz 1 als Zuschuss zu leistenden Teil des Bedarfs. Als Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne dieses Gesetzes gilt der nicht dauernd Getrenntlebende, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt."},{"nr":"2a","text":"Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten."},{"nr":"3","text":"Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende\n\n1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,\n2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,\n3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder\n4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.\nSatz 1 Nummer 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten."},{"nr":"4","text":"Ist Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners, der Eltern oder eines Elternteils außer auf den Bedarf des Antragstellers auch auf den anderer Auszubildender anzurechnen, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann, so wird es zu gleichen Teilen angerechnet. Dabei sind auch die Kinder des Einkommensbeziehers zu berücksichtigen, die Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des Einkommens der Eltern erhalten können und nicht ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen oder bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nicht zu berücksichtigen sind Auszubildende, die eine Universität der Bundeswehr oder Verwaltungsfachhochschule besuchen, sofern diese als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Wofür es BAföG gibt und wessen Einkommen zählt","kurz":"Nach § 11 BAföG gibt es Förderung für Lebensunterhalt und Ausbildung; angerechnet werden dein Einkommen und Vermögen, dann das Einkommen deines Ehegatten und deiner Eltern – mit Ausnahmen etwa ab 30 Jahren.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Ausbildungsförderung für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung. Das Gesetz nennt diesen Betrag „Bedarf“."},{"nr":"2","einfach":"Auf deinen Bedarf wird nach den Regeln der folgenden Vorschriften des BAföG angerechnet, und zwar in dieser Reihenfolge:\n- dein eigenes Einkommen und Vermögen,\n- das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners,\n- das Einkommen deiner Eltern.\nAngerechnet wird zuerst auf den Teil des Bedarfs, den du nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen bekommst. Danach auf den Teil, den du nach § 17 Absatz 3 BAföG als Darlehen bekommst. Zuletzt auf den Teil, den du nach § 17 Absatz 1 BAföG als Zuschuss bekommst.\nAls Ehegatte oder Lebenspartner zählt im BAföG nur, wer nicht dauernd getrennt von dir lebt – außer das Gesetz bestimmt etwas anderes."},{"nr":"2a","einfach":"Das Einkommen deiner Eltern zählt nicht, wenn nicht bekannt ist, wo sie sich aufhalten. Es zählt auch nicht, wenn sie rechtlich oder tatsächlich daran gehindert sind, in Deutschland Unterhalt zu leisten."},{"nr":"3","einfach":"Das Einkommen deiner Eltern zählt außerdem nicht, wenn du\n1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst,\n2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hast (also deinen 30. Geburtstag schon hattest),\n3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres (also nach deinem 18. Geburtstag) 5 Jahre erwerbstätig warst oder\n4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach einer abgeschlossenen, mindestens 3-jährigen berufsqualifizierenden Ausbildung 3 Jahre erwerbstätig warst. War diese Ausbildung kürzer, musst du entsprechend länger erwerbstätig gewesen sein.\nDie Nummern 3 und 4 gelten nur, wenn du dich in den Jahren deiner Erwerbstätigkeit aus deinem Verdienst selbst unterhalten konntest."},{"nr":"4","einfach":"Manchmal muss das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners, deiner Eltern oder eines Elternteils nicht nur auf deinen Bedarf angerechnet werden, sondern auch auf den Bedarf anderer Auszubildender – zum Beispiel deiner Geschwister. Gemeint sind Auszubildende, deren Ausbildung nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) gefördert werden kann. Dann wird das Einkommen zu gleichen Teilen angerechnet.\nDabei zählen auch die Kinder der Person mit dem Einkommen mit, die Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des Einkommens ihrer Eltern bekommen können. Das gilt nicht für Kinder, die ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen oder bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr vollendet hatten (also 30 Jahre alt waren).\nNicht mitgezählt werden Auszubildende an einer Universität der Bundeswehr oder einer Verwaltungsfachhochschule, wenn sie als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln bekommen."}],"beispiel":{"titel":"Mit 31 ins Studium, ohne Elterneinkommen","text":"Selin ist 31 Jahre alt, als sie ihr Bachelorstudium in Hannover beginnt. Ihre Eltern verdienen gut. Nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BAföG bleibt das Einkommen ihrer Eltern trotzdem außer Betracht. Denn Selin hatte bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr schon vollendet, also ihren 30. Geburtstag schon hinter sich. Auf ihren Bedarf werden nur ihr eigenes Einkommen und Vermögen und gegebenenfalls das Einkommen eines Ehegatten angerechnet."},"wichtig":["Angerechnet wird in dieser Reihenfolge: dein Einkommen und Vermögen, dann das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners, dann das Einkommen deiner Eltern.","Von Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern zählt nach § 11 Absatz 2 BAföG nur das Einkommen, nicht ihr Vermögen.","Bist du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon 30 oder liegt ein anderer Fall von Absatz 2a oder 3 vor, bleibt das Einkommen deiner Eltern außer Betracht."],"begriffe":[{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt. Seine Höhe steht in §§ 12 bis 14b BAföG."},{"wort":"Zuschuss","erklaerung":"Geld, das du nicht zurückzahlen musst."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das du später zurückzahlen musst."},{"wort":"dauernd Getrenntlebende","erklaerung":"Ehegatten oder Lebenspartner, die auf Dauer nicht mehr zusammenleben."}],"fragen":[{"frage":"Wann bekomme ich BAföG unabhängig vom Einkommen meiner Eltern?","antwort":"Nach § 11 Absatz 3 BAföG, wenn du ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst, bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon 30 bist oder vorher lange genug erwerbstätig warst und dich davon selbst unterhalten konntest. Nach Absatz 2a außerdem, wenn unbekannt ist, wo deine Eltern sind, oder sie gehindert sind, in Deutschland Unterhalt zu leisten."},{"frage":"Wird das Vermögen meiner Eltern beim BAföG angerechnet?","antwort":"Nein. Nach § 11 Absatz 2 BAföG wird bei deinen Eltern nur ihr Einkommen angerechnet. Vermögen wird nur bei dir selbst angerechnet."},{"frage":"Was gilt, wenn meine Geschwister auch in Ausbildung sind?","antwort":"Muss das Einkommen deiner Eltern auch auf den Bedarf von Geschwistern angerechnet werden, deren Ausbildung nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann, wird es nach § 11 Absatz 4 BAföG zu gleichen Teilen angerechnet."}],"verweise":[{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Bedarf für Schülerinnen und Schüler"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Bedarf für Studierende"},{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Wann die Förderung als Zuschuss, halb als Darlehen oder ganz als Darlehen kommt"},{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen zählt"},{"norm":"§ 56 SGB III","warum":"Berufsausbildungsbeihilfe"}],"praxis":null,"leicht":"BAföG ist Geld für Ihr Leben und für Ihre Ausbildung.\nDas Gesetz nennt das: Bedarf.\nAuf den Bedarf rechnet man Einkommen an.\nDas heißt: Ein Teil vom Einkommen verringert das BAföG.\nZuerst zählen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen.\nDann zählt das Einkommen von Ihrem Ehe-Partner.\nDann zählt das Einkommen von Ihren Eltern.\nDas Vermögen von Ihren Eltern zählt dabei nicht.\nManchmal zählt das Einkommen von Ihren Eltern gar nicht.\nEin Beispiel: Sie sind schon 30 Jahre alt, wenn Ihre Ausbildung beginnt.\nEin anderes Beispiel: Sie haben vorher lange gearbeitet und konnten davon leben.\nIhre Eltern haben noch mehr Kinder in Ausbildung?\nDann teilt man das Einkommen von Ihren Eltern gleich auf."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 BAföG","titel_amtlich":"Bedarf für Schüler","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/12/","original":[{"nr":"1","text":"Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler\n\n1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 276 Euro,\n2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 498 Euro."},{"nr":"2","text":"Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler\n\n1. von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 666 Euro,\n2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 775 Euro."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3a","text":"Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht."},{"nr":"4","text":"Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden."}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Wie hoch der BAföG-Bedarf für Schüler ist","kurz":"Nach § 12 BAföG beträgt der monatliche Bedarf für Schüler je nach Schulart 276 oder 498 Euro und, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen, 666 oder 775 Euro; dazu kommen Reisekosten bei Ausbildung im Ausland.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Absatz 2 regelt den Fall, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst. Für die übrigen Fälle gilt als monatlicher Bedarf:\n1. für Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 276 Euro,\n2. für Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 498 Euro."},{"nr":"2","einfach":"Wohnst du nicht bei deinen Eltern, gilt als monatlicher Bedarf:\n1. für Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 666 Euro,\n2. für Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 775 Euro."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3a","einfach":"Du wohnst auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört."},{"nr":"4","einfach":"Machst du deine Ausbildung im Ausland, bekommst du einen Reisekostenzuschlag für die Hinreise zum Ausbildungsort und für eine Rückreise. Er beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können zusätzlich die notwendigen Kosten für eine weitere Hin- und Rückreise übernommen werden."}],"beispiel":{"titel":"Berufsfachschule mit und ohne eigene Wohnung","text":"Hanna ist 17 und besucht eine 2-jährige Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss führt und keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Sie wohnt bei ihren Eltern. Ihr monatlicher Bedarf beträgt nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG 276 Euro. Würde sie nicht bei ihren Eltern wohnen, wären es nach Absatz 2 Nummer 1 BAföG 666 Euro. Wie viel sie am Ende bekommt, hängt davon ab, welches Einkommen nach § 11 BAföG angerechnet wird."},"wichtig":["Wohnst du nicht bei deinen Eltern, gelten die höheren Beträge aus Absatz 2: 666 Euro oder 775 Euro im Monat.","Wohnst du in einem Raum, der deinen Eltern gehört, giltst du als bei deinen Eltern wohnend.","Der Bedarf ist der Ausgangsbetrag; darauf wird nach § 11 BAföG noch Einkommen und Vermögen angerechnet."],"begriffe":[{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG)."},{"wort":"Reisekostenzuschlag","erklaerung":"Ein fester Betrag für die Fahrt zu einem Ausbildungsort im Ausland und zurück."},{"wort":"Härtefall","erklaerung":"Eine besondere Lage, in der die normale Regel zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde. Wann genau das so ist, legt § 12 nicht fest."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Schüler-BAföG gibt es mit eigener Wohnung?","antwort":"Nach § 12 Absatz 2 BAföG beträgt der monatliche Bedarf 666 Euro für Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen, von Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung. Für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen mit vorausgesetzter Berufsausbildung sind es 775 Euro."},{"frage":"Wie viel Schüler-BAföG gibt es, wenn ich bei meinen Eltern wohne?","antwort":"Dann gilt § 12 Absatz 1 BAföG, denn die höheren Beträge aus Absatz 2 setzen voraus, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst. Der Bedarf beträgt 276 Euro für Berufsfachschulen und Fachschulklassen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung und 498 Euro für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen mit vorausgesetzter Berufsausbildung. Ob du überhaupt gefördert wirst, wenn du bei deinen Eltern wohnst, regelt § 2 BAföG."},{"frage":"Gilt eine Wohnung meiner Eltern als eigene Wohnung?","antwort":"Nein. Nach § 12 Absatz 3a BAföG wohnst du auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Für welche Schulen es Förderung gibt und wann nur ohne Wohnen bei den Eltern"},{"norm":"§ 11 BAföG","warum":"Welches Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet wird"},{"norm":"§ 13a BAföG","warum":"Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird"}],"praxis":null,"leicht":"Schüler können BAföG bekommen.\nDas Gesetz legt fest: So viel Geld brauchen Schüler im Monat.\nDas nennt man Bedarf.\nDer Bedarf hängt von der Schule ab.\nEr hängt auch von der Wohnung ab.\nSie wohnen bei Ihren Eltern?\nDann sind es je nach Schule 276 Euro oder 498 Euro.\nSie wohnen nicht bei Ihren Eltern?\nDann sind es je nach Schule 666 Euro oder 775 Euro.\nGehört Ihre Wohnung Ihren Eltern?\nDann wohnen Sie für das BAföG bei Ihren Eltern.\nSie gehen im Ausland zur Schule?\nDann gibt es Geld für die Hin-Reise und eine Rück-Reise.\nIn Europa sind es je Reise 250 Euro, sonst 500 Euro."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 BAföG","titel_amtlich":"Bedarf für Studierende","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/13/","original":[{"nr":"1","text":"Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in\n\n1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 442 Euro,\n2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 475 Euro."},{"nr":"2","text":"Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende\n\n1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 59 Euro,\n2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 380 Euro."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3a","text":"Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht."},{"nr":"4","text":"Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmt."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Wie hoch der BAföG-Bedarf für Studierende ist","kurz":"Nach § 13 BAföG beträgt der monatliche Bedarf an Hochschulen 475 Euro, an Abendgymnasien, Kollegs und bestimmten Fachschulklassen 442 Euro; für die Unterkunft kommen 59 oder 380 Euro dazu.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Als monatlicher Bedarf gilt:\n1. für Fachschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist, für Abendgymnasien und für Kollegs: 442 Euro,\n2. für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen: 475 Euro."},{"nr":"2","einfach":"Für die Unterkunft erhöht sich dieser Bedarf\n1. um 59 Euro im Monat, wenn du bei deinen Eltern wohnst,\n2. um 380 Euro im Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3a","einfach":"Du wohnst auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört."},{"nr":"4","einfach":"Machst du eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 BAföG, gibt es beim Bedarf einen Zuschlag oder einen Abschlag, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland das erfordern. Wie hoch er ist, legt die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung fest. Der Bundesrat muss nicht zustimmen."}],"beispiel":{"titel":"Student in der WG","text":"Lukas studiert an einer Universität in Freiburg und wohnt in einer WG, nicht bei seinen Eltern. Sein monatlicher Bedarf beträgt nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 BAföG 475 Euro. Dazu kommen nach Absatz 2 Nummer 2 BAföG 380 Euro für die Unterkunft. Zuschläge für seine Kranken- und Pflegeversicherung regelt § 13a BAföG. Wie viel er am Ende bekommt, hängt davon ab, welches Einkommen nach § 11 BAföG angerechnet wird."},"wichtig":["Für die Unterkunft gibt es 59 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst, und 380 Euro, wenn nicht; § 13 knüpft den Betrag nicht an die tatsächliche Höhe deiner Miete.","Wohnst du in einem Raum, der deinen Eltern gehört, giltst du als bei deinen Eltern wohnend.","Der Bedarf ist der Ausgangsbetrag; darauf wird nach § 11 BAföG noch Einkommen und Vermögen angerechnet."],"begriffe":[{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG)."},{"wort":"Unterkunft","erklaerung":"Die Wohnung oder das Zimmer, in dem du wohnst."},{"wort":"Kolleg","erklaerung":"Eine Schule, an der Erwachsene mit Berufserfahrung tagsüber das Abitur nachholen können."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch ist der BAföG-Bedarf für Studierende?","antwort":"§ 13 BAföG legt für Studierende an Hochschulen einen Bedarf von 475 Euro im Monat fest. Dazu kommen für die Unterkunft 380 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, oder 59 Euro, wenn du bei ihnen wohnst. Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung stehen in § 13a BAföG."},{"frage":"Wie viel BAföG gibt es für die Miete?","antwort":"Nach § 13 Absatz 2 BAföG erhöht sich der Bedarf für die Unterkunft um 380 Euro im Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, und um 59 Euro, wenn du bei ihnen wohnst."},{"frage":"Bekomme ich im Ausland mehr BAföG?","antwort":"Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 BAföG gibt es einen Zu- oder Abschlag zum Bedarf, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland das erfordern. Die Höhe legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung fest."}],"verweise":[{"norm":"§ 11 BAföG","warum":"Welches Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet wird"},{"norm":"§ 13a BAföG","warum":"Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 14b BAföG","warum":"Zuschlag für Auszubildende mit Kind"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird"}],"praxis":null,"leicht":"Studenten können BAföG bekommen.\nDas Gesetz legt fest: So viel Geld brauchen Studenten im Monat.\nDas nennt man Bedarf.\nAn einer Hoch-Schule sind es 475 Euro.\nAn einem Abend-Gymnasium oder einem Kolleg sind es 442 Euro.\nDazu kommt Geld für die Wohnung.\nSie wohnen bei Ihren Eltern?\nDann kommen 59 Euro dazu.\nSie wohnen nicht bei Ihren Eltern?\nDann kommen 380 Euro dazu.\nGehört Ihre Wohnung Ihren Eltern?\nDann wohnen Sie für das BAföG bei Ihren Eltern.\nIm Ausland kann der Betrag höher oder niedriger sein.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Beträge 442 / 475 / 59 / 380 Euro, Abs. 3a (Raum im Eigentum der Eltern) und Abs. 4 erneut geprüft; Beispiel 475 + 380 Euro korrekt als Bedarf (nicht Auszahlungsbetrag) dargestellt."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13a","bezeichnung":"§ 13a BAföG","titel_amtlich":"Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/13a/","original":[{"nr":"1","text":"Für Auszubildende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 102 Euro monatlich für ihren Krankenversicherungsbeitrag. Für ihren Versicherungsbeitrag als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erhöht sich der Bedarf um weitere 35 Euro monatlich. Für Auszubildende, die als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig versichert sind und deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 240 Absatz 4 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 57 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch berechnet werden, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend."},{"nr":"2","text":"Für Auszubildende, die – außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 – als freiwilliges Mitglied oder nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 185 Euro monatlich. Für ihren Versicherungsbeitrag als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 12 oder Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 – erhöht sich der Bedarf um 48 Euro monatlich."},{"nr":"3","text":"Für Auszubildende, die ausschließlich\n\n1. beitragspflichtig bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das die in § 257 Absatz 2a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen erfüllt, und\n2. aus dieser Versicherung Leistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme des Kranken- und Mutterschaftsgeldes entsprechen,\nerhöht sich der Bedarf um 102 Euro monatlich. Sind die in Satz 1 Nummer 2 genannten Leistungen auf einen bestimmten Anteil der erstattungsfähigen Kosten begrenzt, erhöht sich der Bedarf stattdessen um die nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge, höchstens aber um den in Satz 1 genannten Betrag. Für Auszubildende, die nach § 23 des Elften Buches Sozialgesetzbuch beitragspflichtig bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, das die in § 61 Absatz 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen erfüllt, erhöht sich der Bedarf um weitere 35 Euro monatlich. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 gilt für Auszubildende, die die Altersgrenze des § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder Nummer 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch überschreiten, Absatz 2 entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"13a","titel_einfach":"Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung","kurz":"Nach § 13a BAföG erhöht sich der Bedarf, wenn du auf eine der dort genannten Arten kranken- und pflegeversichert bist: je nach Versicherung um 102 und 35 Euro oder um 185 und 48 Euro im Monat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 SGB V versichert – also zum Beispiel als Studentin oder Student pflichtversichert –, erhöht sich dein Bedarf für deinen Krankenversicherungsbeitrag um 102 Euro im Monat. Bist du außerdem als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 SGB XI versichert, kommen für diesen Beitrag weitere 35 Euro im Monat dazu.\nDasselbe gilt, wenn du freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, Beiträge zahlen musst und deine Beiträge nach § 240 Absatz 4 Satz 2 SGB V und § 57 Absatz 4 SGB XI berechnet werden."},{"nr":"2","einfach":"Bist du in anderen Fällen als freiwilliges Mitglied oder nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und musst Beiträge zahlen, erhöht sich dein Bedarf um 185 Euro im Monat. Für deinen Beitrag als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Nummer 12 oder Absatz 3 SGB XI kommen 48 Euro im Monat dazu. Die Fälle aus Absatz 1 Satz 3 sind davon ausgenommen; für sie gilt Absatz 1."},{"nr":"3","einfach":"Bist du ausschließlich privat krankenversichert, erhöht sich dein Bedarf um 102 Euro im Monat. Dafür muss beides zutreffen:\n1. Du bist bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen beitragspflichtig versichert, das die Voraussetzungen von § 257 Absatz 2a Satz 1 SGB V erfüllt, und\n2. du kannst aus dieser Versicherung Leistungen verlangen, die der Art nach den Leistungen des SGB V entsprechen – ausgenommen Krankengeld und Mutterschaftsgeld.\nSind diese Leistungen auf einen bestimmten Anteil der erstattungsfähigen Kosten begrenzt, erhöht sich der Bedarf stattdessen um die Krankenversicherungsbeiträge, die du nachweist – höchstens um 102 Euro.\nBist du nach § 23 SGB XI bei einem privaten Versicherungsunternehmen pflegeversichert, das die Voraussetzungen von § 61 Absatz 5 SGB XI erfüllt, und musst Beiträge zahlen, kommen weitere 35 Euro im Monat dazu.\nBist du älter als die Altersgrenze in § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 SGB V, gelten diese Beträge nicht. Dann gilt Absatz 2 entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Studentin in der gesetzlichen Krankenkasse","text":"Elif studiert in Bremen. Sie ist als Studentin nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V gesetzlich krankenversichert und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Nach § 13a Absatz 1 BAföG erhöht sich ihr Bedarf um 102 Euro für die Krankenversicherung und um weitere 35 Euro für die Pflegeversicherung."},"wichtig":["Wie hoch der Zuschlag ist, hängt davon ab, wie du versichert bist: In den Fällen von Absatz 1 gibt es 102 Euro und 35 Euro, in den Fällen von Absatz 2 gibt es 185 Euro und 48 Euro im Monat.","Bei einer privaten Krankenversicherung, die nur einen Anteil der Kosten erstattet, gibt es nur die nachgewiesenen Beiträge, höchstens 102 Euro.","Bist du privat versichert und älter als die Altersgrenze in § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 SGB V, gilt Absatz 2 entsprechend."],"begriffe":[{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG)."},{"wort":"freiwilliges Mitglied","erklaerung":"Ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, das dort nicht pflichtversichert ist, sondern sich freiwillig versichert hat."},{"wort":"soziale Pflegeversicherung","erklaerung":"Die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem SGB XI."},{"wort":"beitragspflichtig","erklaerung":"Du musst für deine Versicherung selbst Beiträge zahlen."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich mit BAföG Geld für die Krankenversicherung?","antwort":"Ja, nach § 13a BAföG erhöht sich dein Bedarf, wenn du auf eine der dort genannten Arten kranken- und pflegeversichert bist. Bist du als Studentin oder Student gesetzlich pflichtversichert, sind es 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung im Monat."},{"frage":"Wie hoch ist der BAföG-Zuschlag bei freiwilliger Krankenversicherung?","antwort":"Werden deine Beiträge nach § 240 Absatz 4 Satz 2 SGB V und § 57 Absatz 4 SGB XI berechnet, gelten nach § 13a Absatz 1 BAföG 102 Euro und 35 Euro. In den anderen Fällen freiwilliger Versicherung sind es nach Absatz 2 185 Euro für die Krankenversicherung und 48 Euro für die Pflegeversicherung im Monat."},{"frage":"Gibt es den Zuschlag auch bei privater Krankenversicherung?","antwort":"Ja, unter den Voraussetzungen von § 13a Absatz 3 BAföG: 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Erstattet die Versicherung nur einen Anteil der Kosten, gibt es die nachgewiesenen Beiträge, höchstens 102 Euro. Bist du älter als die Altersgrenze in § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 SGB V, gilt stattdessen Absatz 2 entsprechend."}],"verweise":[{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Grundbedarf für Studierende, zu dem der Zuschlag hinzukommt"},{"norm":"§ 5 SGB V","warum":"Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, etwa Studierende"},{"norm":"§ 240 SGB V","warum":"Wie Beiträge freiwilliger Mitglieder berechnet werden"},{"norm":"§ 20 SGB XI","warum":"Wer in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nSie zahlen selbst Geld für Ihre Kranken-Versicherung.\nDann kann Ihr BAföG höher sein.\nDas gilt auch für die Pflege-Versicherung.\nDie Höhe hängt von Ihrer Versicherung ab.\nViele Studenten sind als Studenten in der Kranken-Kasse versichert.\nDann gibt es 102 Euro für die Kranken-Versicherung.\nUnd 35 Euro für die Pflege-Versicherung.\nManche sind auf andere Art in der Kranken-Kasse versichert.\nDann gibt es manchmal 185 Euro und 48 Euro.\nAuch für eine private Versicherung gibt es Geld.\nDafür gibt es Bedingungen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14","bezeichnung":"§ 14 BAföG","titel_amtlich":"Bedarf für Praktikanten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14/","original":[{"nr":null,"text":"Als monatlicher Bedarf für Praktikanten gelten die Beträge, die für Schüler und Studenten der Ausbildungsstätten geleistet werden, mit deren Besuch das Praktikum im Zusammenhang steht. § 13 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"14","titel_einfach":"Wie hoch der BAföG-Bedarf im Praktikum ist","kurz":"Nach § 14 BAföG gilt für Praktikanten derselbe monatliche Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu deren Besuch das Praktikum gehört.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Machst du ein Praktikum, gilt als monatlicher Bedarf derselbe Betrag, den Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte bekommen, mit deren Besuch das Praktikum zusammenhängt. Für ein Praktikum im Ausland gilt § 13 Absatz 4 BAföG entsprechend: Je nach den Lebens- und Ausbildungsverhältnissen dort kann es einen Zu- oder Abschlag geben, dessen Höhe die Bundesregierung festlegt."}],"beispiel":{"titel":"Pflichtpraktikum im Studium","text":"Tobias studiert Maschinenbau an einer Hochschule in Kassel und wohnt nicht bei seinen Eltern. Seine Studienordnung schreibt ein Praktikum vor. Für die Zeit des Praktikums gilt nach § 14 BAföG derselbe Bedarf wie für Studierende seiner Hochschule. Nach § 13 BAföG sind das 475 Euro und dazu 380 Euro für die Unterkunft, weil er nicht bei seinen Eltern wohnt."},"wichtig":["Für Praktikanten gibt es keine eigenen Beträge; es gelten die Beträge der Schule oder Hochschule, zu der das Praktikum gehört."],"begriffe":[{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel BAföG bekomme ich im Pflichtpraktikum?","antwort":"Nach § 14 BAföG gilt derselbe Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu der das Praktikum gehört. Wann ein Praktikum überhaupt gefördert wird, regelt § 2 Absatz 4 BAföG."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Wann ein Praktikum gefördert wird (Absatz 4)"},{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Bedarf für Schülerinnen und Schüler"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Bedarf für Studierende und Zu- oder Abschlag im Ausland (Absatz 4)"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen ein Praktikum.\nDas Praktikum gehört zu Ihrer Schule oder zu Ihrem Studium.\nAuch im Praktikum können Sie BAföG bekommen.\nEs gilt derselbe Betrag wie in Ihrer Schule oder in Ihrem Studium.\nSie machen das Praktikum im Ausland?\nDann kann der Betrag höher oder niedriger sein."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14a","bezeichnung":"§ 14a BAföG","titel_amtlich":"Zusatzleistungen in Härtefällen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14a/","original":[{"nr":null,"text":"Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass bei einer Ausbildung im Inland Ausbildungsförderung über die Beträge nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie § 13a hinaus geleistet wird zur Deckung besonderer Aufwendungen des Auszubildenden\n\n1. für seine Ausbildung, wenn sie hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig ist,\n2. für seine Unterkunft, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist.\nIn der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über\n\n1. die Ausbildungsgänge, für die ein zusätzlicher Bedarf gewährt wird,\n2. die Arten der Aufwendungen, die allgemein als bedarfserhöhend berücksichtigt werden,\n3. die Arten der Lern- und Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten als zusätzlicher Bedarf anzuerkennen sind,\n4. die Verteilung des zusätzlichen Bedarfs auf den Ausbildungsabschnitt,\n5. die Höhe oder die Höchstbeträge des zusätzlichen Bedarfs und die Höhe einer Selbstbeteiligung."}],"erklaerung":{"nr":"14a","titel_einfach":"Zusätzliches BAföG in Härtefällen per Verordnung","kurz":"Nach § 14a BAföG darf die Bundesregierung per Rechtsverordnung festlegen, dass es bei einer Ausbildung in Deutschland zusätzliche Förderung für besondere Ausbildungs- oder Unterkunftskosten gibt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Bundesregierung darf durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen, dass es bei einer Ausbildung in Deutschland mehr Förderung gibt als die Beträge nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 und § 13a BAföG. Das zusätzliche Geld deckt besondere Kosten:\n1. für die Ausbildung, wenn sie unmittelbar mit ihr zusammenhängen und nötig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen,\n2. für die Unterkunft, soweit das nötig ist, um unbillige Härten zu vermeiden.\nDie Verordnung kann vor allem regeln:\n1. für welche Ausbildungsgänge es zusätzlichen Bedarf gibt,\n2. welche Arten von Kosten allgemein den Bedarf erhöhen,\n3. für welche Lern- und Arbeitsmittel die Anschaffungskosten als zusätzlicher Bedarf zählen,\n4. wie der zusätzliche Bedarf auf den Ausbildungsabschnitt verteilt wird,\n5. wie hoch der zusätzliche Bedarf ist oder höchstens sein darf und wie hoch ein Eigenanteil ist."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine verbindliche Regelung, die eine Regierung oder ein Ministerium auf Grundlage eines Gesetzes erlässt."},{"wort":"unbillige Härte","erklaerung":"Eine besondere Belastung, die im Einzelfall nicht zumutbar wäre. Was genau darunter fällt, legt § 14a nicht fest."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Bedarf für Schülerinnen und Schüler"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Bedarf für Studierende"},{"norm":"§ 13a BAföG","warum":"Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"14b","bezeichnung":"§ 14b BAföG","titel_amtlich":"Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14b/","original":[{"nr":"1","text":"Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsberechtigt und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten."},{"nr":"2","text":"Der Zuschlag nach Absatz 1 bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt. Für die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gilt dies jedoch nur, soweit der Kostenbeitrag für eine Kindertagesbetreuung an Wochentagen während der regulären Betreuungszeiten erhoben wird."}],"erklaerung":{"nr":"14b","titel_einfach":"Zuschlag für Auszubildende mit Kind","kurz":"Nach § 14b BAföG erhöht sich der Bedarf um 160 Euro im Monat für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, mit dem du in einem Haushalt lebst; den Zuschlag bekommt nur ein Elternteil.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Lebst du mit mindestens einem eigenen Kind in einem Haushalt, das jünger als 14 Jahre ist (also das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat), erhöht sich dein Bedarf um 160 Euro im Monat – für jedes dieser Kinder. Für denselben Zeitraum bekommt nur ein Elternteil den Zuschlag. Sind beide Eltern nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsberechtigt und leben in einem gemeinsamen Haushalt, legen sie untereinander fest, wer den Zuschlag bekommt."},{"nr":"2","einfach":"Bei anderen Sozialleistungen zählt der Zuschlag nicht als Einkommen. Für einen Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII gilt das aber nur, soweit dieser Beitrag für eine Kindertagesbetreuung an Wochentagen während der regulären Betreuungszeiten erhoben wird."}],"beispiel":{"titel":"Studentin mit zwei Kindern","text":"Mara studiert in Leipzig und lebt mit ihren Kindern Ben (4 Jahre) und Lotta (9 Jahre) in einem Haushalt. Beide Kinder sind jünger als 14 Jahre. Nach § 14b BAföG erhöht sich Maras Bedarf deshalb um 160 Euro im Monat für Ben und um weitere 160 Euro im Monat für Lotta. Den Zuschlag für denselben Zeitraum bekommt nur ein Elternteil."},"wichtig":["Den Zuschlag gibt es für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, mit dem du in einem Haushalt lebst.","Für denselben Zeitraum bekommt nur ein Elternteil den Zuschlag; leben beide förderungsberechtigten Eltern zusammen, bestimmen sie selbst, wer ihn bekommt.","Bei anderen Sozialleistungen zählt der Zuschlag nicht als Einkommen; bei Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII nur für die reguläre Kindertagesbetreuung an Wochentagen."],"begriffe":[{"wort":"dem Grunde nach förderungsberechtigt","erklaerung":"Du erfüllst die Voraussetzungen für BAföG – unabhängig davon, ob du nach Anrechnung von Einkommen tatsächlich Geld bekommst."},{"wort":"Kostenbeitrag","erklaerung":"Ein Betrag, den Eltern nach § 90 SGB VIII für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zahlen, zum Beispiel für die Kindertagesbetreuung."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel BAföG gibt es zusätzlich für ein Kind?","antwort":"Nach § 14b BAföG erhöht sich dein Bedarf um 160 Euro im Monat für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, mit dem du in einem Haushalt lebst."},{"frage":"Bekommen beide Eltern den Kinderbetreuungszuschlag?","antwort":"Nein. Für denselben Zeitraum bekommt nur ein Elternteil den Zuschlag. Sind beide nach dem BAföG förderungsberechtigt und leben zusammen, bestimmen sie selbst, wer ihn bekommt."},{"frage":"Zählt der Kinderbetreuungszuschlag bei anderen Sozialleistungen als Einkommen?","antwort":"Nein, nach § 14b Absatz 2 BAföG bleibt er bei Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt. Bei Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII gilt das nur, soweit es um Kindertagesbetreuung an Wochentagen während der regulären Betreuungszeiten geht."}],"verweise":[{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Der Kinderbetreuungszuschlag wird nicht als Darlehen geleistet (Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3)"},{"norm":"§ 90 SGB VIII","warum":"Kostenbeiträge, etwa für die Kindertagesbetreuung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nSie haben ein eigenes Kind.\nIhr Kind ist jünger als 14 Jahre.\nIhr Kind wohnt bei Ihnen.\nDann kann Ihr BAföG höher sein.\nFür jedes Kind zählen 160 Euro im Monat mehr.\nDas Geld bekommt nur ein Eltern-Teil.\nBeide Eltern haben ein Recht auf BAföG und wohnen zusammen?\nDann entscheiden die Eltern: Wer bekommt das Geld?\nBei anderen Hilfen vom Staat zählt dieses Geld nicht als Einkommen.\nEs gibt eine Ausnahme."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15","bezeichnung":"§ 15 BAföG","titel_amtlich":"Förderungsdauer","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/15/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an."},{"nr":"2","text":"Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. Abweichend von Satz 1 wird bei Studiengängen an Hochschulen und an Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Ausbildungsförderung jedoch grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer nach § 15a geleistet. Für die Teilnahme an Einrichtungen des Fernunterrichts wird Ausbildungsförderung höchstens für 12 Kalendermonate geleistet."},{"nr":"2a","text":"Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus."},{"nr":"3","text":"Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie\n\n1. aus schwerwiegenden Gründen,\n2. infolge der in häuslicher Umgebung erfolgenden Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist,\n3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen\n\na) der Hochschulen und der Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6,\nb) der Selbstverwaltung der Studierenden an Ausbildungsstätten im Sinne des Buchstabens a,\nc) der Studentenwerke und\nd) der Länder,\n\n4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,\n5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren\nüberschritten worden ist. Bei der Bestimmung der angemessenen Zeit, um die die Förderungsdauer über die Förderungshöchstdauer hinaus verlängert wird, bleibt ein Flexibilitätssemester nach Absatz 4 außer Betracht. Eine bereits erfolgte Verlängerung nach Absatz 4 schließt eine Verlängerung der Förderungsdauer nach Satz 1 nicht aus."},{"nr":"4","text":"Ausbildungsförderung wird Auszubildenden an Hochschulen und an Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 nach Ablauf der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 für ein weiteres sich unmittelbar anschließendes Semester gewährt (Flexibilitätssemester), wenn die Auszubildenden noch kein Flexibilitätssemester für einen früheren Ausbildungsabschnitt in Anspruch genommen haben. Werden während eines Flexibilitätssemesters eingetretene Umstände im Sinne von Absatz 3 Satz 1 geltend gemacht, wird nach Ablauf des Flexibilitätssemesters für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet."},{"nr":"5","text":"Auszubildenden an Hochschulen und an Akademien im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, die sich in einem in sich selbständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 geleistet, wenn die Auszubildenden spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden sind und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass sie die Ausbildung innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abschließen können. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt Satz 1 unter der Voraussetzung, dass die Auszubildenden eine Bestätigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegen, dass sie die Ausbildung innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abschließen können."}],"erklaerung":{"nr":"15","titel_einfach":"Ab wann und wie lange es BAföG gibt","kurz":"Nach § 15 BAföG gibt es Förderung ab Ausbildungsbeginn, frühestens ab dem Antragsmonat, und im Studium grundsätzlich bis zur Förderungshöchstdauer; Verlängerungen gibt es nur in bestimmten Fällen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst Ausbildungsförderung ab dem Beginn des Monats, in dem du die Ausbildung aufnimmst. Frühestens bekommst du sie aber ab dem Beginn des Monats, in dem du den Antrag stellst."},{"nr":"2","einfach":"Du bekommst die Förderung für die Dauer der Ausbildung, auch in der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit. Bei Studiengängen an Hochschulen und Akademien nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG gibt es Förderung aber grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG. Für Fernunterricht gibt es höchstens für 12 Kalendermonate Förderung."},{"nr":"2a","einfach":"Kannst du wegen einer Krankheit oder einer Schwangerschaft die Ausbildung nicht durchführen, bekommst du die Förderung weiter. Das gilt aber nicht über das Ende des 3. Kalendermonats hinaus."},{"nr":"3","einfach":"Über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommst du für eine angemessene Zeit Förderung, wenn du sie überschritten hast\n1. aus schwerwiegenden Gründen,\n2. weil du zu Hause einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne von § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes pflegst, der nach §§ 14 und 15 SGB XI mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft ist,\n3. weil du in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen mitgewirkt hast, und zwar\na) der Hochschulen und der Akademien nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG,\nb) der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten,\nc) der Studentenwerke und\nd) der Länder,\n4. weil du die Abschlussprüfung beim ersten Mal nicht bestanden hast,\n5. wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder weil du ein Kind bis zu 14 Jahren gepflegt und erzogen hast.\nWas eine „angemessene Zeit“ ist, legt § 15 nicht genau fest. Ein Flexibilitätssemester nach Absatz 4 spielt bei dieser Bemessung keine Rolle. Hast du schon eine Verlängerung nach Absatz 4 bekommen, schließt das eine Verlängerung nach Satz 1 nicht aus."},{"nr":"4","einfach":"Studierst du an einer Hochschule oder an einer Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG, bekommst du nach dem Ende der Förderungshöchstdauer noch ein weiteres Semester Förderung, das sich direkt anschließt. Das heißt Flexibilitätssemester. Dasselbe gilt nach dem Ende einer Förderungsdauer, die nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 verlängert wurde. Voraussetzung: Du hast für einen früheren Ausbildungsabschnitt noch kein Flexibilitätssemester genutzt.\nTreten während des Flexibilitätssemesters Umstände nach Absatz 3 Satz 1 ein und machst du sie geltend, bekommst du nach dem Flexibilitätssemester für eine angemessene Zeit weiter Förderung."},{"nr":"5","einfach":"Studierst du an einer Hochschule oder an einer Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG in einem in sich selbständigen Studiengang, gibt es eine Hilfe zum Studienabschluss. Du bekommst dann für höchstens 12 Monate weiter Förderung – auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, der Förderungsdauer nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder nach Absatz 4. Dafür muss beides zutreffen:\n- Du bist spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden.\n- Die Prüfungsstelle bescheinigt, dass du die Ausbildung innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abschließen kannst.\nIst keine Abschlussprüfung vorgesehen, brauchst du stattdessen eine Bestätigung der Ausbildungsstätte, dass du die Ausbildung innerhalb dieser Dauer abschließen kannst."}],"beispiel":{"titel":"Antrag erst im zweiten Monat","text":"Jana beginnt ihr Studium am 1. Oktober. Ihren BAföG-Antrag stellt sie erst am 20. November. Nach § 15 Absatz 1 BAföG bekommt sie Förderung frühestens ab dem Beginn des Antragsmonats, also ab dem 1. November. Für Oktober bekommt sie keine Förderung, obwohl ihr Studium da schon begonnen hatte."},"wichtig":["Förderung gibt es frühestens ab dem Beginn des Monats, in dem du den Antrag stellst.","Im Studium gibt es Förderung grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer; länger nur in den Fällen der Absätze 3 bis 5.","Bei Krankheit oder Schwangerschaft läuft die Förderung weiter, aber nicht über das Ende des 3. Kalendermonats hinaus."],"begriffe":[{"wort":"Förderungshöchstdauer","erklaerung":"Die längste Zeit, für die es im Studium grundsätzlich Förderung gibt; sie ist in § 15a BAföG geregelt."},{"wort":"Flexibilitätssemester","erklaerung":"Ein zusätzliches Semester Förderung direkt nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, wenn du noch keins für einen früheren Ausbildungsabschnitt genutzt hast."},{"wort":"Hilfe zum Studienabschluss","erklaerung":"Bis zu 12 Monate weitere Förderung nach dem Ende der Förderungsdauer, damit du dein Studium abschließen kannst."},{"wort":"Pflegegrad","erklaerung":"Eine Einstufung nach dem SGB XI, die zeigt, wie stark ein Mensch auf Pflege angewiesen ist."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich BAföG rückwirkend?","antwort":"Nach § 15 Absatz 1 BAföG gibt es Förderung frühestens ab dem Beginn des Monats, in dem du den Antrag stellst. Für frühere Monate gibt es keine Förderung, auch wenn deine Ausbildung schon früher begonnen hat."},{"frage":"Bekomme ich länger BAföG, wenn ich länger studiere?","antwort":"Nach § 15 Absatz 3 BAföG für eine angemessene Zeit, wenn du die Förderungshöchstdauer aus bestimmten Gründen überschritten hast, etwa wegen einer Schwangerschaft, der Erziehung eines Kindes oder weil du die Abschlussprüfung beim ersten Mal nicht bestanden hast. An Hochschulen gibt es außerdem einmalig ein Flexibilitätssemester (Absatz 4) und unter bestimmten Bedingungen bis zu 12 Monate Hilfe zum Studienabschluss (Absatz 5), diese nach § 17 Absatz 3 BAföG nur als Darlehen."},{"frage":"Bekomme ich BAföG in den Semesterferien?","antwort":"Ja. Nach § 15 Absatz 2 BAföG gibt es Förderung für die Dauer der Ausbildung einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit."}],"verweise":[{"norm":"§ 15a BAföG","warum":"Wie lange die Förderungshöchstdauer ist"},{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Ob Förderung als Zuschuss oder Darlehen kommt, etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer (Absatz 3)"},{"norm":"§ 46 BAföG","warum":"Antrag auf Ausbildungsförderung"},{"norm":"§ 7 PflegeZG","warum":"Wer als naher Angehöriger gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG ab dem Monat, in dem Ihre Ausbildung beginnt.\nAber: Sie bekommen das Geld frühestens ab dem Monat von Ihrem Antrag.\nFür Monate vor dem Antrag gibt es kein Geld.\nSie bekommen BAföG auch in den Ferien.\nIm Studium gibt es BAföG nur für eine bestimmte Zeit.\nDiese Zeit heißt Förderungs-Höchst-Dauer.\nManchmal bekommen Sie länger BAföG.\nZum Beispiel: Sie sind schwanger oder Sie erziehen ein Kind.\nEin anderes Beispiel: Sie haben die Abschluss-Prüfung beim ersten Mal nicht geschafft.\nEinmal gibt es ein Extra-Semester.\nAm Ende vom Studium gibt es manchmal noch bis zu 12 Monate Geld.\nSie sind krank oder schwanger und können nicht lernen?\nDann bekommen Sie BAföG noch eine Zeit weiter.\nHöchstens bis zum Ende vom 3. Monat.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Frage „länger BAföG“: Die Hilfe zum Studienabschluss stand ohne Hinweis da, dass sie nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird – Studierende hätten mit der üblichen Zuschuss-Hälfte gerechnet. Als Verweis ergänzt.","Abs. 1–5 und Beispiel (Antrag 20. November → Förderung ab 1. November) geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15a","bezeichnung":"§ 15a BAföG","titel_amtlich":"Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/15a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Förderungshöchstdauer entspricht vorbehaltlich der Absätze 1a und 1b der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung."},{"nr":"1a","text":"Für die Bestimmung der Förderungshöchstdauer sind Verlängerungen der Regelstudienzeit nicht zu berücksichtigen, die als Ausnahme von hochschulrechtlichen Vorgaben zur Berücksichtigung vorübergehender außergewöhnlicher Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs festgesetzt werden."},{"nr":"1b","text":"Die Bundesregierung darf abweichend von Absatz 1 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Förderungshöchstdauer über die Regelstudienzeit nach Absatz 1 hinaus um einen bestimmten Zeitraum verlängert wird, soweit der Studien- und Lehrbetrieb an Ausbildungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 6 erheblich beeinträchtigt ist."},{"nr":"2","text":"Auf die Förderungshöchstdauer sind anzurechnen\n\n1. Zeiten, die der Auszubildende vor Förderungsbeginn in der zu fördernden Ausbildung verbracht hat,\n2. Zeiten, die durch die zuständige Stelle auf Grund einer vorangegangenen Ausbildung oder berufspraktischen Tätigkeit oder eines vorangegangenen Praktikums für die zu fördernde Ausbildung anerkannt werden,\n3. in Fällen der Förderung eines nach dem 31. Dezember 2007 aufgenommenen Masterstudiengangs nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Zeiten, die der Auszubildende in einem gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannten einstufigen Studiengang über das achte Fachsemester hinaus verbracht hat.\nZeiten, in denen der Auszubildende eine Teilzeitausbildung durchgeführt hat, sind in Vollzeitausbildungszeiten umzurechnen. Legt der Auszubildende eine Anerkennungsentscheidung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 nicht vor, setzt das Amt für Ausbildungsförderung die anzurechnenden Zeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Umstände des Einzelfalles fest. Weicht eine spätere Anerkennungsentscheidung der zuständigen Stelle von der Festsetzung nach Satz 3 ab, so ist sie zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende nachweist, dass er den Antrag auf Anerkennung zu dem für ihn frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt hat."},{"nr":"3","text":"Setzt ein Studiengang Sprachkenntnisse über die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein hinaus voraus und werden diese Kenntnisse von dem Auszubildenden während des Besuchs der Hochschule erworben, verlängert sich die Förderungshöchstdauer für jede Sprache um ein Semester. Satz 1 gilt für Auszubildende, die die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 1. Oktober 2001 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben haben, mit der Maßgabe, dass auch der Erwerb erforderlicher Lateinkenntnisse während des Besuchs der Hochschule zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer führt."}],"erklaerung":{"nr":"15a","titel_einfach":"Wie lange es BAföG fürs Studium höchstens gibt","kurz":"Nach § 15a BAföG entspricht die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit; vorher schon in diesem Studium verbrachte oder anerkannte Zeiten werden angerechnet, nötige Sprachkenntnisse können sie verlängern.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Förderungshöchstdauer ist die Zeit, bis zu der es BAföG für ein Studium grundsätzlich gibt (§ 15 Absatz 2 BAföG). Sie entspricht der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festlegung. Ausnahmen regeln die Absätze 1a und 1b."},{"nr":"1a","einfach":"Manchmal wird die Regelstudienzeit als Ausnahme von den Regeln des Hochschulrechts verlängert. Der Grund: Der Lehrbetrieb war vorübergehend außergewöhnlich beeinträchtigt. Solche Verlängerungen zählen für die Förderungshöchstdauer nicht."},{"nr":"1b","einfach":"Die Bundesregierung darf per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen, dass die Förderungshöchstdauer um einen bestimmten Zeitraum über die Regelstudienzeit hinaus verlängert wird. Das darf sie, soweit der Studien- und Lehrbetrieb an Hochschulen und gleichgestellten Akademien (§ 2 Absatz 1 Nummer 6 BAföG) erheblich beeinträchtigt ist."},{"nr":"2","einfach":"Diese Zeiten zählen bei der Förderungshöchstdauer mit (sie werden angerechnet):\n1. Zeiten, die du vor Beginn der Förderung schon in der Ausbildung verbracht hast, für die du jetzt BAföG willst.\n2. Zeiten, die die zuständige Stelle für diese Ausbildung anerkennt, weil du vorher eine andere Ausbildung, eine berufspraktische Tätigkeit oder ein Praktikum gemacht hast.\n3. Bei einem Masterstudium im Ausland, das nach dem 31. Dezember 2007 begonnen hat und nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 3 BAföG gefördert wird: die Zeit über das 8. Fachsemester hinaus, die du in einem einstufigen Studiengang verbracht hast. Gemeint ist ein Studiengang, der nach § 7 Absatz 1a Nummer 1 BAföG als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannt wurde.\nZeiten in Teilzeit werden in Vollzeit umgerechnet. Legst du keine Anerkennungsentscheidung nach Nummer 2 vor, legt das Amt für Ausbildungsförderung die anzurechnenden Zeiten selbst fest. Es richtet sich dabei nach der Studien- und Prüfungsordnung und nach den Umständen deines Einzelfalls. Weicht eine spätere Anerkennungsentscheidung der zuständigen Stelle davon ab, wird sie berücksichtigt. Das gilt aber nur, wenn du nachweist, dass du die Anerkennung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragt hast."},{"nr":"3","einfach":"Manche Studiengänge setzen Kenntnisse in anderen Sprachen als Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein voraus. Lernst du eine solche Sprache während des Studiums, verlängert sich die Förderungshöchstdauer um 1 Semester pro Sprache. Für Latein gilt das nur in einem Fall: Du hast deine Hochschulzugangsberechtigung vor dem 1. Oktober 2001 in den neuen Bundesländern oder im früheren Ost-Berlin erworben (Gebiet nach Artikel 3 des Einigungsvertrages). Dann verlängern auch nötige Lateinkenntnisse, die du während des Studiums erwirbst, die Förderungshöchstdauer."}],"beispiel":{"titel":"Griechisch und Hebräisch fürs Theologiestudium","text":"Jonas studiert evangelische Theologie. Die Regelstudienzeit seines Studiengangs beträgt 10 Semester. Der Studiengang setzt Kenntnisse in Altgriechisch und Hebräisch voraus. Jonas lernt beide Sprachen während des Studiums. Nach § 15a Absatz 3 BAföG verlängert sich seine Förderungshöchstdauer um 1 Semester pro Sprache, also auf 12 Semester."},"wichtig":["Zeiten, die du vor Beginn der Förderung schon in derselben Ausbildung verbracht hast, zählen bei der Förderungshöchstdauer mit.","Eine spätere, abweichende Anerkennung deiner Vorleistungen zählt nur, wenn du nachweist, dass du sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragt hast."],"begriffe":[{"wort":"Förderungshöchstdauer","erklaerung":"Die Zeit, bis zu der es BAföG für ein Studium grundsätzlich gibt."},{"wort":"Regelstudienzeit","erklaerung":"Die Studienzeit, die für einen Studiengang festgelegt ist und in der man den Abschluss erreichen kann."},{"wort":"anrechnen","erklaerung":"Hier: Eine Zeit zählt bei der Förderungshöchstdauer mit, sodass für die Förderung weniger Zeit übrig bleibt."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange bekomme ich BAföG im Studium?","antwort":"Nach § 15a Absatz 1 BAföG entspricht die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Bis zu ihrem Ende gibt es BAföG im Studium grundsätzlich. Wann es darüber hinaus Förderung gibt, regelt § 15 BAföG."},{"frage":"Zählen Semester aus einem früheren Studium bei der BAföG-Höchstdauer mit?","antwort":"Ja, wenn die zuständige Stelle sie für dein jetziges Studium anerkennt (§ 15a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BAföG). Legst du keine Anerkennung vor, legt das Amt für Ausbildungsförderung die anzurechnenden Zeiten selbst fest. Auch Zeiten, die du vor Beginn der Förderung schon in diesem Studium verbracht hast, zählen mit (Nummer 1)."},{"frage":"Gibt es länger BAföG, wenn ich für mein Studium eine Sprache lernen muss?","antwort":"Ja, wenn dein Studiengang Kenntnisse in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein voraussetzt und du sie während des Studiums erwirbst. Dann verlängert sich die Förderungshöchstdauer um 1 Semester pro Sprache (§ 15a Absatz 3 BAföG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Förderungsdauer und Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus"},{"norm":"§ 10 HRG","warum":"Regelstudienzeit nach dem Hochschulrahmengesetz"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungsstätten gefördert werden, etwa Hochschulen und Akademien"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Förderung einer Ausbildung im Ausland"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Förderung von Masterstudiengängen und weiteren Ausbildungen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie studieren und bekommen BAföG.\nBAföG gibt es nur für eine bestimmte Zeit.\nDiese Zeit heißt Förderungs-Höchst-Dauer.\nSie richtet sich nach der Regel-Studien-Zeit.\nDie Regel-Studien-Zeit ist für jeden Studien-Gang festgelegt.\nVielleicht haben Sie schon vorher studiert.\nDiese Zeit kann mitzählen.\nDann bleibt weniger Zeit mit BAföG.\nManche Studien-Gänge verlangen eine besondere Sprache.\nZum Beispiel Griechisch oder Hebräisch.\nSie lernen diese Sprache während des Studiums.\nDann bekommen Sie 1 Semester länger BAföG.\nEin Semester ist ein halbes Studien-Jahr.\nDas gilt für jede solche Sprache.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"15b","bezeichnung":"§ 15b BAföG","titel_amtlich":"Aufnahme und Beendigung der Ausbildung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/15b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Ausbildung gilt im Sinne dieses Gesetzes als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden."},{"nr":"2","text":"Liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt die Ausbildung abweichend von Absatz 1 als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen. Der Kalendermonat ist in den ersten Bewilligungszeitraum des späteren Ausbildungsabschnitts einzubeziehen."},{"nr":"2a","text":"Besucht ein Auszubildender zwischen dem Ende einer Ausbildung im Ausland und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für längstens vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm längstens für die Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Die beiden Kalendermonate sind in den folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen."},{"nr":"3","text":"Die Ausbildung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts bestanden wurde, oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit dem Ablauf des Monats, in dem der Ausbildungsabschnitt tatsächlich planmäßig geendet hat. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend. Eine Hochschulausbildung ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 mit Ablauf des Monats beendet, in dem der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsabschnitts dem Auszubildenden erstmals bekanntgegeben ist, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde."},{"nr":"4","text":"Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt."}],"erklaerung":{"nr":"15b","titel_einfach":"Wann deine Ausbildung fürs BAföG beginnt und endet","kurz":"Nach § 15b BAföG beginnt eine Ausbildung im Monat, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich starten; ein Studium endet im Monat, in dem dir der Abschluss mitgeteilt wird, spätestens 2 Monate nach der letzten Prüfung.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für das BAföG gilt deine Ausbildung ab dem Anfang des Monats als begonnen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich beginnen."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn des nächsten nur 1 Monat. Dann gilt der neue Abschnitt schon ab Beginn dieses Monats als aufgenommen. Dieser Monat gehört zum ersten Bewilligungszeitraum des neuen Ausbildungsabschnitts."},{"nr":"2a","einfach":"Du hast eine Ausbildung im Ausland beendet. Danach beginnt deine nächste Ausbildung in Deutschland. Bis zu deren frühestmöglichem Beginn besuchst du höchstens 4 Monate lang keine Ausbildungsstätte. Dann bekommst du BAföG höchstens für die 2 Monate vor Beginn der Ausbildung in Deutschland. Diese 2 Kalendermonate gehören zum folgenden Bewilligungszeitraum."},{"nr":"3","einfach":"Die Ausbildung endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts bestanden hast. Ist keine Abschlussprüfung vorgesehen, endet sie mit Ablauf des Monats, in dem der Ausbildungsabschnitt tatsächlich planmäßig geendet hat. Bekommst du ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis, zählt stattdessen das Datum dieses Zeugnisses. Für ein Studium an einer Hochschule gilt eine eigene Regel: Es endet mit Ablauf des Monats, in dem dir der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsabschnitts zum ersten Mal bekanntgegeben wurde. Spätestens endet es mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat, in dem du den letzten Prüfungsteil abgelegt hast."},{"nr":"4","einfach":"Die Ausbildung endet außerdem, wenn du sie abbrichst (§ 7 Absatz 3 Satz 2 BAföG) und nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Art weitermachst. Abbrechen heißt dort: Du gibst den Besuch von Ausbildungsstätten dieser Art endgültig auf."}],"beispiel":{"titel":"Wann das Bachelorstudium fürs BAföG endet","text":"Selin schreibt am 20. Juli ihre letzte Bachelorprüfung. Am 14. August erfährt sie vom Prüfungsamt, dass sie bestanden hat. Nach § 15b Absatz 3 BAföG endet ihr Studium mit Ablauf des Monats, in dem ihr der Abschluss erstmals bekanntgegeben wurde – also Ende August. Hätte das Prüfungsamt erst im Oktober Bescheid gegeben, wäre spätestens Ende September Schluss gewesen: mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat der letzten Prüfung."},"wichtig":["Ein Hochschulstudium endet für das BAföG spätestens mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat, in dem du den letzten Prüfungsteil abgelegt hast.","Brichst du die Ausbildung ab und machst nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Art weiter, ist die Ausbildung beendet."],"begriffe":[{"wort":"Ausbildungsabschnitt","erklaerung":"Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zu einem Abschluss oder Abbruch. Ein Masterstudium ist ein eigener Abschnitt (§ 2 Absatz 5 BAföG)."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den über dein BAföG entschieden wird – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG)."},{"wort":"Abgangszeugnis","erklaerung":"Ein Zeugnis, das du bekommst, wenn du eine Schule ohne Abschlussprüfung verlässt."}],"fragen":[{"frage":"Wann endet mein Studium beim BAföG nach der letzten Prüfung?","antwort":"Nach § 15b Absatz 3 BAföG mit Ablauf des Monats, in dem dir der erfolgreiche Abschluss erstmals bekanntgegeben wurde. Spätestens endet es mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat deines letzten Prüfungsteils."},{"frage":"Bekomme ich BAföG im Monat zwischen Bachelor und Master?","antwort":"Liegt zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts nur 1 Monat, gilt der neue Abschnitt schon ab Beginn dieses Monats als aufgenommen (§ 15b Absatz 2 BAföG). Der Monat gehört dann zum ersten Bewilligungszeitraum des Masters. Bei einer längeren Pause greift diese Regel nicht; BAföG gibt es zudem frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Absatz 1 BAföG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"BAföG wird ab dem Monat geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Was als Abbruch der Ausbildung gilt"},{"norm":"§ 50 BAföG","warum":"Bescheid und Bewilligungszeitraum"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen eine Ausbildung oder studieren.\nSie bekommen dafür BAföG.\nDie Ausbildung beginnt im Monat mit dem ersten Unterricht.\nIm Studium heißt das: im Monat mit den ersten Vorlesungen.\nDie Ausbildung endet im Monat mit der bestandenen Prüfung.\nIm Studium gilt: Sie bekommen Bescheid über den Abschluss.\nIn diesem Monat endet das Studium.\nEs gibt auch ein spätestes Ende.\nEin Beispiel: Die letzte Prüfung ist im Juli.\nDann endet das Studium spätestens Ende September.\nSie brechen die Ausbildung ab?\nUnd Sie machen nicht an einer anderen Art von Schule weiter?\nDann endet die Ausbildung auch.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"16","bezeichnung":"§ 16 BAföG","titel_amtlich":"Förderungsdauer im Ausland","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/16/","original":[{"nr":"1","text":"Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist."},{"nr":"2","text":"Darüber hinaus kann in den Fällen einer Ausbildung im Ausland im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet werden für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den im Inland gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, wenn er für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist."},{"nr":"3","text":"In den Fällen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet."}],"erklaerung":{"nr":"16","titel_einfach":"Wie lange es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt","kurz":"Nach § 16 BAföG gibt es für einen Ausbildungsaufenthalt nach § 5 Absatz 2 Nr. 1 oder ein Auslandspraktikum grundsätzlich höchstens 1 Jahr BAföG; für Ausbildungen in der EU oder der Schweiz gilt diese Grenze nicht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 BAföG oder ein Praktikum im Ausland nach § 5 Absatz 5 BAföG gibt es BAföG höchstens 1 Jahr lang. § 5 Absatz 2 Nummer 1 meint einen Aufenthalt an einer Ausbildungsstätte im Ausland, der deiner Ausbildung förderlich ist. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts muss dieses Jahr ein einziger zusammenhängender Zeitraum sein. Das gilt nicht, wenn der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung ist."},{"nr":"2","einfach":"Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BAföG kann es darüber hinaus für 3 weitere Semester BAföG geben. Das gilt für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den Hochschulen in Deutschland gleichwertig ist. Der Besuch muss für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung sein."},{"nr":"3","einfach":"Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 BAföG gelten die Zeitgrenzen der Absätze 1 und 2 nicht. Nummer 2 meint eine einheitliche Ausbildung, die eine deutsche und mindestens eine ausländische Ausbildungsstätte gemeinsam anbieten, mit Lehrveranstaltungen abwechselnd in beiden Ländern. Nummer 3 meint eine Ausbildung, die du an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufnimmst oder fortsetzt."}],"beispiel":{"titel":"Zwei Semester in Kanada","text":"Paul studiert Geografie in Münster. Von September bis April studiert er 2 Semester an einer Universität in Kanada. Der Aufenthalt ist seinem Studium förderlich (§ 5 Absatz 2 Nummer 1 BAföG). Nach § 16 Absatz 1 BAföG gibt es dafür höchstens 1 Jahr BAföG – das deckt seinen Aufenthalt ab. Bleibt Paul länger, kann es nach Absatz 2 bis zu 3 weitere Semester geben. Dafür muss die Uni deutschen Hochschulen gleichwertig und der Besuch für sein Studium von besonderer Bedeutung sein."},"wichtig":["Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gibt es das eine Jahr nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, außer mehrere Länder sind für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung.","Für eine Ausbildung, die du in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz aufnimmst oder fortsetzt, gelten die Zeitgrenzen dieser Vorschrift nicht."],"begriffe":[{"wort":"Ausbildungsabschnitt","erklaerung":"Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zu einem Abschluss oder Abbruch, etwa ein Bachelorstudium (§ 2 Absatz 5 BAföG)."},{"wort":"von besonderer Bedeutung","erklaerung":"Der Aufenthalt ist für deine Ausbildung besonders wichtig. Was genau darunter fällt, legt § 16 BAföG nicht fest."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange bekomme ich Auslands-BAföG?","antwort":"Für einen Aufenthalt nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder ein Auslandspraktikum nach § 5 Absatz 5 BAföG höchstens 1 Jahr (§ 16 Absatz 1 BAföG). An einer Ausbildungsstätte, die deutschen Hochschulen gleichwertig ist, kann es 3 weitere Semester geben, wenn der Besuch von besonderer Bedeutung ist (Absatz 2). Für Ausbildungen in der EU oder der Schweiz gelten diese Grenzen nicht (Absatz 3)."},{"frage":"Gibt es BAföG für ein ganzes Studium in einem anderen EU-Land?","antwort":"Nach § 16 Absatz 3 BAföG gelten für eine Ausbildung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 – also in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz – die Zeitgrenzen von 1 Jahr und 3 weiteren Semestern nicht. Welche Voraussetzungen sonst gelten, regelt § 5 BAföG."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland gefördert wird"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Was ein Ausbildungsabschnitt ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen einen Teil Ihrer Ausbildung im Ausland.\nOder Sie machen ein Praktikum im Ausland.\nDafür kann es BAföG geben.\nDann gibt es BAföG höchstens 1 Jahr lang.\nIm Studium kann es länger BAföG geben.\nDann gibt es bis zu 3 Semester mehr.\nDer Aufenthalt muss dafür besonders wichtig für Ihr Studium sein.\nFür Länder in der Europäischen Union gilt eine andere Regel.\nAuch für die Schweiz gilt diese Regel.\nDort gibt es keine Grenze von 1 Jahr.\nEs gibt weitere Regeln."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"17","bezeichnung":"§ 17 BAföG","titel_amtlich":"Förderungsarten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/17/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet."},{"nr":"2","text":"Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, wird der monatliche Förderungsbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 zur Hälfte als Darlehen geleistet. Satz 1 gilt nicht\n\n1. für den Zuschlag zum Bedarf nach § 13 Absatz 4 für nachweisbar notwendige Studiengebühren,\n2. für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 Nummer 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird,\n3. für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b."},{"nr":"3","text":"Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, erhält der Auszubildende Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen\n\n1. (weggefallen)\n2. für eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3, soweit die Semesterzahl der hierfür maßgeblichen Förderungshöchstdauer, die um die Fachsemester der vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Ausbildung zu kürzen ist, überschritten wird,\n3. nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 in den Fällen des § 15 Absatz 5.\nNummer 2 gilt nicht, wenn der Auszubildende erstmalig aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. Satz 1 gilt nicht für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b. Satz 1 Nummer 2 gilt auch nicht für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 oder 4 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird."}],"erklaerung":{"nr":"17","titel_einfach":"Wann BAföG geschenkt ist und wann ein Darlehen","kurz":"Nach § 17 BAföG ist BAföG grundsätzlich ein Zuschuss; im Studium gibt es den monatlichen Betrag zur Hälfte als Darlehen, in bestimmten Fällen nur als Darlehen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"BAföG gibt es als Zuschuss. Einen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Ausnahmen regeln die Absätze 2 und 3."},{"nr":"2","einfach":"Besuchst du eine Höhere Fachschule, eine Akademie oder eine Hochschule, bekommst du den monatlichen Förderungsbetrag zur Hälfte als Darlehen. Das gilt auch für ein Praktikum, das mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten zusammenhängt. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Ausnahmen regelt Absatz 3. Ganz als Zuschuss gibt es:\n1. den Zuschlag für nachweisbar notwendige Studiengebühren nach § 13 Absatz 4 BAföG,\n2. BAföG, das du nach § 15 Absatz 3 Nummer 5 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommst – also wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren,\n3. den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG."},{"nr":"3","einfach":"An Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen – und bei einem Praktikum, das damit zusammenhängt – gibt es BAföG in diesen Fällen nur als Darlehen:\n1. (weggefallen)\n2. für eine andere Ausbildung nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel (§ 7 Absatz 3 BAföG), soweit du die Förderungshöchstdauer der neuen Ausbildung überschreitest. Diese Höchstdauer wird um die Fachsemester der vorherigen, nicht abgeschlossenen Ausbildung gekürzt.\n3. für die Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Absatz 5 BAföG. Das ist Förderung nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, nach einer nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 verlängerten Förderungsdauer oder nach dem Flexibilitätssemester (§ 15 Absatz 4 BAföG).\nNummer 2 gilt nicht, wenn du erstmalig aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hast. Die Regel „nur als Darlehen“ gilt nicht für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG. Nummer 2 gilt auch nicht für BAföG, das du nach § 15 Absatz 3 oder 4 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommst."}],"beispiel":{"titel":"Halb Zuschuss, halb Darlehen","text":"Mara studiert Biologie in Leipzig. Ihr BAföG-Bescheid nennt einen monatlichen Förderungsbetrag von 700 Euro. Nach § 17 Absatz 2 BAföG bekommt sie davon 350 Euro als Zuschuss und 350 Euro als Darlehen. Nur das Darlehen muss sie später zurückzahlen. Ihr Bruder Tim besucht eine Berufsfachschule und bekommt Schüler-BAföG. Das ist nach § 17 Absatz 1 BAföG ganz ein Zuschuss."},"wichtig":["Im Studium ist die Hälfte des monatlichen BAföG ein Darlehen, das du später zurückzahlen musst.","Die Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Absatz 5 BAföG gibt es nur als Darlehen.","Wer nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel die gekürzte Förderungshöchstdauer der neuen Ausbildung überschreitet, bekommt nur noch ein Darlehen – außer er hat erstmalig aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund abgebrochen oder gewechselt oder es geht um eine Verlängerung nach § 15 Absatz 3 oder 4 BAföG."],"begriffe":[{"wort":"Zuschuss","erklaerung":"Geld, das du nicht zurückzahlen musst."},{"wort":"Darlehen","erklaerung":"Geld, das du geliehen bekommst und später zurückzahlen musst. Wie, regelt § 18 BAföG."},{"wort":"Fachrichtungswechsel","erklaerung":"Du strebst an derselben Art von Ausbildungsstätte einen anderen Abschluss an, zum Beispiel ein anderes Studienfach (§ 7 Absatz 3 BAföG)."},{"wort":"unabweisbarer Grund","erklaerung":"Ein Grund, der dir keine Wahl lässt, die Ausbildung so fortzusetzen. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich BAföG zurückzahlen?","antwort":"BAföG ist nach § 17 Absatz 1 BAföG grundsätzlich ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst – etwa beim Schüler-BAföG. An Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen bekommst du den monatlichen Betrag nach Absatz 2 zur Hälfte als Darlehen; nur diese Hälfte zahlst du zurück. Es gibt Ausnahmen, etwa für den Kinderbetreuungszuschlag (ganz Zuschuss) oder die Hilfe zum Studienabschluss (ganz Darlehen)."},{"frage":"Ist BAföG nach der Regelstudienzeit nur noch ein Darlehen?","antwort":"Das hängt vom Grund ab. Bei einer Verlängerung wegen Behinderung, Schwangerschaft oder Pflege und Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre (§ 15 Absatz 3 Nummer 5 BAföG) ist es ganz ein Zuschuss, bei den übrigen Verlängerungen nach § 15 Absatz 3 und 4 BAföG halb Zuschuss, halb Darlehen. Die Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 Absatz 5 BAföG gibt es nur als Darlehen."},{"frage":"Was passiert mit meinem BAföG nach einem Fachrichtungswechsel?","antwort":"Nach § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BAföG gibt es nur noch ein Darlehen, soweit du die Förderungshöchstdauer der neuen Ausbildung überschreitest; sie wird um die Fachsemester der alten Ausbildung gekürzt. Das gilt nicht, wenn du erstmalig aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund gewechselt hast. Es gilt auch nicht für BAföG, das du nach § 15 Absatz 3 oder 4 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommst."}],"verweise":[{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Wie das Darlehen zurückgezahlt und wann es verzinst wird"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Abbruch und Fachrichtungswechsel aus wichtigem oder unabweisbarem Grund"},{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, Flexibilitätssemester, Hilfe zum Studienabschluss"},{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Bedarf für Studierende, Zuschlag für Studiengebühren"},{"norm":"§ 14b BAföG","warum":"Kinderbetreuungszuschlag"}],"praxis":null,"leicht":"BAföG gibt es als Zuschuss oder als Darlehen.\nEinen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.\nEin Darlehen müssen Sie später zurückzahlen.\nSchüler bekommen BAföG als Zuschuss.\nIm Studium ist es anders.\nDort ist die Hälfte vom BAföG ein Darlehen.\nDie andere Hälfte ist ein Zuschuss.\nManche Teile sind ganz ein Zuschuss.\nZum Beispiel: Geld für die Betreuung von Ihrem Kind.\nManchmal gibt es BAföG nur als Darlehen.\nZum Beispiel: Sie studieren länger als die Höchst-Dauer.\nDann kann es eine Hilfe für den Abschluss geben.\nDiese Hilfe ist ganz ein Darlehen.\nEs gibt weitere Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18","bezeichnung":"§ 18 BAföG","titel_amtlich":"Darlehensbedingungen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18/","original":[{"nr":"1","text":"Für\n\n1. nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b,\n2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen oder für Ausbildungsförderung, die nach einer Rechtsverordnung nach § 59 ausschließlich als Darlehen geleistet wird, gelten die Absätze 2 bis 12, 14 und § 18a."},{"nr":"2","text":"Die Darlehen sind nicht zu verzinsen. Wenn Darlehensnehmende einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, ist abweichend von Satz 1 jeweils der gesamte bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte Betrag, höchstens jedoch der nach Maßgabe des Absatzes 13 Satz 1 zu tilgende Rückzahlungsbetrag – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – mit 6 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Für nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen gilt die Pflicht zur Verzinsung für den gesamten noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag. Kosten für die Geltendmachung der Darlehensforderung sind durch die Verzinsung nicht abgegolten."},{"nr":"3","text":"Die Darlehen sind – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung gelten als ein Darlehen jeweils alle nach § 17 Absatz 2 Satz 1 und alle nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleisteten Darlehen. Von der Verpflichtung zur Rückzahlung sind Darlehensnehmende auf Antrag freizustellen, solange sie Leistungen nach diesem Gesetz erhalten."},{"nr":"4","text":"Für die Tilgung des nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleisteten Darlehens ist die erste Rate\n\n1. bei einer Ausbildung an einer Hochschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer,\n2. bei einer Ausbildung an einer Höheren Fachschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit\nzu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der zuletzt mit Darlehen geförderte Ausbildungs- oder Studiengang. Wurden Darlehensbeträge nach § 17 Absatz 2 Satz 1 in mehreren Ausbildungsabschnitten geleistet, ist jeweils das Ende derjenigen Förderungshöchstdauer oder vorgesehenen Ausbildungszeit maßgeblich, die für den ersten Ausbildungsabschnitt zuletzt gegolten hat. Wurde die Darlehensschuld für den ersten Ausbildungsabschnitt bereits vollständig getilgt und wird nach vollständiger Tilgung für einen neuen Ausbildungsabschnitt eine weitere Förderung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 festgesetzt, so ist die erste Rate für den neuen Ausbildungsabschnitt unbeschadet der Regelungen in Absatz 3 Satz 1 und 2 drei Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder vorgesehenen Ausbildungszeit des neuen Ausbildungsabschnitts zu zahlen."},{"nr":"5","text":"Wurden ausschließlich nach § 17 Absatz 3 Satz 1 Darlehen geleistet, so ist die erste Rate drei Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der vorgesehenen Ausbildungszeit zu zahlen."},{"nr":"6","text":"Wurden sowohl nach § 17 Absatz 2 Satz 1 als auch nach § 17 Absatz 3 Satz 1 Darlehen geleistet, ist zunächst das nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen zurückzuzahlen. Die erste Rate des nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleisteten Darlehens ist in diesem Fall in dem Monat zu leisten, der auf die Fälligkeit der letzten Rate des nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleisteten Darlehens folgt."},{"nr":"7","text":"Nach Aufforderung durch das Bundesverwaltungsamt sind die Raten für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe zu entrichten."},{"nr":"8","text":"Die Zinsen nach Absatz 2 sind sofort fällig."},{"nr":"9","text":"Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erteilt das Bundesverwaltungsamt den Darlehensnehmenden – unbeschadet der Fälligkeit nach den Absätzen 4 bis 6 – jeweils einen Bescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt werden. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides sind diese Feststellungen nicht mehr zu überprüfen; insbesondere gelten die Vorschriften des § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht. Ist für ein Kalenderjahr ein Betrag geleistet worden, auf das sich die Feststellung der Höhe der Darlehensschuld nach Satz 1 nicht erstreckt, so wird diese insoweit durch einen ergänzenden Bescheid festgestellt; Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"10","text":"Die nach § 17 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 geleisteten Darlehen können jeweils ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Auf Antrag ist ein Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld zu gewähren."},{"nr":"11","text":"Mit dem Tod der Darlehensnehmenden erlischt die verbliebene Darlehensschuld einschließlich damit verbundener Kosten und Zinsen."},{"nr":"12","text":"Darlehensnehmenden, die während des Rückzahlungszeitraums nach Absatz 3 Satz 1 nicht oder nur in geringfügigem Umfang gegen ihre Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten verstoßen haben, ist die verbleibende Darlehensschuld einschließlich damit verbundener Kosten und Zinsen zu erlassen. Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Sätze 1 und 2 gelten für Darlehensnehmende, denen Förderung mit Darlehen nach § 17 in einer vor dem 1. September 2019 geltenden Fassung, mit Ausnahme von Bankdarlehen nach § 18c, gewährt wurde, auch wenn sie eine Erklärung nach § 66a Absatz 7 Satz 1 abgegeben haben, mit der Maßgabe, dass ihnen die verbleibende Darlehensschuld einschließlich damit verbundener Kosten und Zinsen 20 Jahre nach Beginn des für sie geltenden Rückzahlungszeitraums erlassen wird. Der Erlass nach Satz 3 erfolgt für Darlehensnehmende, die die 20 Jahre bereits vor dem 22. Juli 2022 überschritten haben, zum 1. Oktober 2022."},{"nr":"13","text":"Bereits vor Ablauf der nach Absatz 3 je nach Höhe der Darlehensschuld planmäßigen Rückzahlungsdauer ist Darlehensnehmenden, die Tilgungsleistungen in 77 monatlichen Raten in jeweils der nach Absatz 3 geschuldeten Höhe erbracht haben, die noch verbleibende Darlehensschuld zu erlassen. Für Zeiträume, in denen eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 mit verminderter Ratenzahlung gewährt wurde, genügen für einen Erlass nach Satz 1 Tilgungsleistungen jeweils in Höhe der vom Bundesverwaltungsamt zugleich festgesetzten verminderten Rückzahlungsraten; Absatz 10 bleibt unberührt."},{"nr":"14","text":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für die Aufgaben gemäß § 39 Absatz 2 das Nähere bestimmen über\n\n1. den Beginn und das Ende der Verzinsung sowie den Verzicht auf Zinsen aus besonderen Gründen,\n2. das Verfahren zur Verwaltung und Einziehung der Darlehen – einschließlich der erforderlichen Nachweise oder der Zulässigkeit des Glaubhaftmachens mittels der Versicherung an Eides statt sowie der Maßnahmen zur Sicherung der Rückzahlungsansprüche – sowie zur Rückleitung der eingezogenen Beträge an Bund und Länder,\n3. die Erhebung von Kostenpauschalen für die Ermittlung der jeweiligen Anschrift der Darlehensnehmenden und für das Mahnverfahren und\n4. die Voraussetzungen für das Vorliegen eines geringfügigen Verstoßes gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten im Sinne des Absatzes 12 Satz 1."},{"nr":"15","text":"Darlehensnehmende werden während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zugeht, von der Verpflichtung zur Rückzahlung freigestellt. Rückwirkend erfolgt die Freistellung für längstens vier Monate vor Zugang der Mitteilung nach Satz 1. Die Freistellung endet\n\n1. mit der vollständigen Tilgung der Darlehensschuld durch den Träger der Sozialen Entschädigung nach § 94 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,\n2. mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch über eine vollständige Ablehnung zugeht oder\n3. mit Beginn des Monats, in dem neben der Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch über die teilweise Rückzahlung des Darlehens die Tilgung in dieser Höhe erfolgt ist.\n4. § 18a Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"18","titel_einfach":"Wie du das BAföG-Darlehen zurückzahlst","kurz":"Nach § 18 BAföG ist das BAföG-Darlehen grundsätzlich zinslos und in Raten von mindestens 130 Euro im Monat zurückzuzahlen; beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 wird der Rest nach 77 vollen Monatsraten erlassen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Welche Regeln gelten, hängt von der Art des Darlehens ab:\n1. Für das Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG – also die Darlehenshälfte etwa im Studium – gelten die Absätze 2 bis 14 sowie die §§ 18a und 18b BAföG.\n2. Für das reine Darlehen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG und für BAföG, das nach einer Rechtsverordnung nach § 59 BAföG nur als Darlehen geleistet wird, gelten die Absätze 2 bis 12, Absatz 14 und § 18a BAföG.\nFür das reine Darlehen gelten also der Erlass nach 77 Raten (Absatz 13) und der Teilerlass nach § 18b BAföG nicht."},{"nr":"2","einfach":"Für das Darlehen zahlst du keine Zinsen. Das ändert sich, wenn du einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschreitest. Dann wird jeweils der gesamte bis dahin noch nicht getilgte Betrag mit 6 Prozent im Jahr verzinst – solange die Rechtslage gleich bleibt. Verzinst wird aber höchstens der Rückzahlungsbetrag, den du nach Absatz 13 Satz 1 (Erlass nach 77 Raten) tilgen musst. Beim reinen Darlehen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG wird in diesem Fall der gesamte noch offene Betrag verzinst. Kosten, die entstehen, weil die Forderung gegen dich durchgesetzt werden muss, sind mit den Zinsen nicht abgegolten."},{"nr":"3","einfach":"Du zahlst das Darlehen in gleichbleibenden Monatsraten von mindestens 130 Euro zurück, innerhalb von 20 Jahren. Das gilt, solange die Rechtslage gleich bleibt. Alle Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG zählen dabei als ein Darlehen. Ebenso zählen alle Darlehen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG als ein Darlehen. Solange du selbst BAföG bekommst, wirst du auf Antrag von der Rückzahlung freigestellt."},{"nr":"4","einfach":"Die erste Rate für das Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG ist fällig:\n1. bei einer Ausbildung an einer Hochschule oder an einer Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BAföG: 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer,\n2. bei einer Ausbildung an einer Höheren Fachschule oder an einer Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BAföG: 5 Jahre nach dem Ende der Ausbildungszeit, die die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorsieht.\nEs zählt der Ausbildungs- oder Studiengang, der zuletzt mit Darlehen gefördert wurde. Hast du solche Darlehen in mehreren Ausbildungsabschnitten bekommen, zählt das Ende der Förderungshöchstdauer oder vorgesehenen Ausbildungszeit, die zuletzt für den ersten Abschnitt gegolten hat. Sonderfall: Du hast die Schuld für den ersten Abschnitt schon vollständig getilgt und bekommst danach für einen neuen Abschnitt wieder ein solches Darlehen. Dann ist die erste Rate für den neuen Abschnitt 3 Jahre nach dem Ende von dessen Förderungshöchstdauer oder vorgesehener Ausbildungszeit fällig. Absatz 3 Satz 1 und 2 gelten dabei weiter."},{"nr":"5","einfach":"Hast du nur Darlehen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG bekommen, ist die erste Rate 3 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der vorgesehenen Ausbildungszeit fällig."},{"nr":"6","einfach":"Hast du Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 und nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG bekommen, zahlst du zuerst das Darlehen nach Absatz 2 zurück. Die erste Rate des Darlehens nach Absatz 3 ist dann in dem Monat fällig, der auf die letzte Rate des ersten Darlehens folgt."},{"nr":"7","einfach":"Fordert dich das Bundesverwaltungsamt dazu auf, zahlst du die Raten für jeweils 3 aufeinanderfolgende Monate in einer Summe."},{"nr":"8","einfach":"Zinsen nach Absatz 2 musst du sofort zahlen."},{"nr":"9","einfach":"Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer schickt dir das Bundesverwaltungsamt einen Bescheid. Darin stehen die Höhe deiner Darlehensschuld und deine Förderungshöchstdauer. Wann die Raten nach den Absätzen 4 bis 6 fällig werden, ändert sich dadurch nicht. Ist der Bescheid unanfechtbar geworden, werden diese Angaben nicht mehr überprüft. Insbesondere gilt dann § 44 SGB X nicht – nach dieser Vorschrift kann ein falscher Bescheid sonst auch später noch zurückgenommen werden. Wurde für ein Kalenderjahr ein Betrag gezahlt, den der Bescheid nicht erfasst, wird er in einem ergänzenden Bescheid festgestellt. Auch dieser wird nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nicht mehr überprüft."},{"nr":"10","einfach":"Du kannst die Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 BAföG jeweils ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Auf Antrag bekommst du einen Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld. Wie hoch der Nachlass ist, steht nicht in § 18 BAföG."},{"nr":"11","einfach":"Stirbt die Person, die das Darlehen bekommen hat, erlischt die restliche Darlehensschuld. Das gilt auch für damit verbundene Kosten und Zinsen."},{"nr":"12","einfach":"Der Rückzahlungszeitraum nach Absatz 3 Satz 1 dauert 20 Jahre. Hast du in dieser Zeit nicht oder nur geringfügig gegen deine Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten verstoßen, wird dir die verbleibende Schuld erlassen – einschließlich Kosten und Zinsen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommst du darüber einen Bescheid. Diese Regeln gelten auch für Darlehen nach § 17 in der Fassung vor dem 1. September 2019, außer für Bankdarlehen nach § 18c BAföG. Sie gelten auch dann, wenn du eine Erklärung nach § 66a Absatz 7 Satz 1 BAföG abgegeben hast. Bei diesen älteren Darlehen wird die verbleibende Schuld 20 Jahre nach Beginn deines Rückzahlungszeitraums erlassen. Wer die 20 Jahre schon vor dem 22. Juli 2022 überschritten hatte, bekam den Erlass zum 1. Oktober 2022."},{"nr":"13","einfach":"Schon vor dem Ende der planmäßigen Rückzahlungsdauer, die sich nach der Höhe deiner Schuld richtet, wird dir die restliche Schuld erlassen. Voraussetzung: Du hast 77 Monatsraten in der Höhe gezahlt, die du nach Absatz 3 schuldest. Warst du nach § 18a Absatz 1 BAföG freigestellt und hast verminderte Raten gezahlt, reichen für diese Zeit die verminderten Raten, die das Bundesverwaltungsamt festgesetzt hat. Das Recht, vorzeitig zurückzuzahlen (Absatz 10), bleibt bestehen. Dieser Erlass gilt nur für das Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG (siehe Absatz 1)."},{"nr":"14","einfach":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung darf für die Aufgaben nach § 39 Absatz 2 BAföG per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten regeln:\n1. Beginn und Ende der Verzinsung und den Verzicht auf Zinsen aus besonderen Gründen,\n2. wie die Darlehen verwaltet und eingezogen werden – auch welche Nachweise nötig sind, wann eine Versicherung an Eides statt genügt, wie die Rückzahlung gesichert wird und wie das Geld an Bund und Länder zurückfließt,\n3. Kostenpauschalen für die Suche nach deiner Anschrift und für das Mahnverfahren,\n4. wann ein Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nur geringfügig im Sinne von Absatz 12 Satz 1 ist."},{"nr":"15","einfach":"Darlehensnehmende werden während der Rückzahlungsfrist nach Absatz 3 Satz 1 von der Rückzahlung freigestellt, wenn ihnen eine Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 1 SGB XIV zugeht. Die Freistellung beginnt mit dem Monat, in dem die Mitteilung zugeht. Rückwirkend gilt sie für höchstens 4 Monate vor dem Zugang. Die Freistellung endet:\n1. mit der vollständigen Tilgung der Darlehensschuld durch den Träger der Sozialen Entschädigung nach § 94 Absatz 1 SGB XIV,\n2. mit Beginn des Monats, in dem eine Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 SGB XIV über eine vollständige Ablehnung zugeht, oder\n3. mit Beginn des Monats, in dem nach einer Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 SGB XIV über eine teilweise Rückzahlung des Darlehens die Tilgung in dieser Höhe erfolgt ist.\n4. § 18a Absatz 4 Satz 1 BAföG gilt entsprechend: Ändert sich ein maßgeblicher Umstand, wird der Bescheid ab Beginn des Monats geändert, in dem die Änderung eingetreten ist."}],"beispiel":{"titel":"Erste Rate 5 Jahre nach dem Studium","text":"Lukas hat Maschinenbau studiert und BAföG zur Hälfte als Darlehen bekommen. Seine Förderungshöchstdauer endete im März 2026. Nach § 18 Absatz 4 BAföG ist seine erste Rate 5 Jahre nach diesem Ende fällig, also 2031. Er zahlt dann gleichbleibende Raten von mindestens 130 Euro im Monat (Absatz 3). Hat er 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe gezahlt, wird ihm die restliche Schuld erlassen (Absatz 13)."},"wichtig":["Überschreitest du einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage, wird der noch nicht getilgte Betrag mit 6 Prozent im Jahr verzinst – beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG höchstens bis zur Höhe des Betrags nach Absatz 13 Satz 1.","Beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG wird dir die restliche Schuld erlassen, wenn du 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe gezahlt hast.","Ist der Bescheid über deine Darlehensschuld unanfechtbar geworden, wird er nicht mehr überprüft, auch nicht nach § 44 SGB X."],"begriffe":[{"wort":"Bundesverwaltungsamt","erklaerung":"Die Bundesbehörde, die nach dieser Vorschrift die Bescheide über die Darlehensschuld erteilt und die Raten anfordert."},{"wort":"unanfechtbar","erklaerung":"Ein Bescheid ist unanfechtbar, wenn du ihn nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angreifen kannst, etwa weil die Frist abgelaufen ist."},{"wort":"Erlass","erklaerung":"Die Schuld fällt weg. Du musst den erlassenen Betrag nicht mehr zahlen."},{"wort":"Mitwirkungspflichten","erklaerung":"Pflichten, bei der Rückzahlung mitzuhelfen, etwa nötige Angaben zu machen. Was ein geringfügiger Verstoß ist, kann eine Verordnung regeln (Absatz 14)."}],"fragen":[{"frage":"Wann muss ich mein BAföG zurückzahlen?","antwort":"Beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG, etwa aus dem Studium, ist die erste Rate 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig (§ 18 Absatz 4 BAföG); hast du in mehreren Ausbildungsabschnitten Darlehen bekommen, etwa im Bachelor und im Master, zählt die Förderungshöchstdauer des ersten Abschnitts. Hast du nur ein reines Darlehen nach § 17 Absatz 3 BAföG bekommen, ist die erste Rate nach 3 Jahren fällig (Absatz 5)."},{"frage":"Wie hoch ist die monatliche BAföG-Rate?","antwort":"Nach § 18 Absatz 3 BAföG mindestens 130 Euro im Monat, in gleichbleibenden Raten innerhalb von 20 Jahren. Bei geringem Einkommen kannst du nach § 18a BAföG eine Freistellung beantragen."},{"frage":"Wird mir ein Teil des BAföG-Darlehens erlassen?","antwort":"Nach § 18 BAföG gibt es 2 Erlassfälle. Hast du beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe gezahlt, wird dir der Rest erlassen (Absatz 13); hast du während des 20-jährigen Rückzahlungszeitraums nicht oder nur geringfügig gegen deine Pflichten verstoßen, wird dir die verbleibende Schuld erlassen (Absatz 12). Zahlst du vorzeitig zurück, bekommst du außerdem auf Antrag einen Nachlass (Absatz 10)."}],"verweise":[{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Wann BAföG als Zuschuss, halb als Darlehen oder nur als Darlehen geleistet wird"},{"norm":"§ 18a BAföG","warum":"Freistellung von der Rückzahlung bei geringem Einkommen"},{"norm":"§ 18b BAföG","warum":"Teilerlass für besonders gute oder schnelle Abschlüsse bis Ende 2012"},{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Rückzahlung der früheren Bankdarlehen der KfW"},{"norm":"§ 15a BAföG","warum":"Förderungshöchstdauer"},{"norm":"§ 44 SGB X","warum":"Rücknahme eines falschen belastenden Bescheids – gilt hier nach Unanfechtbarkeit nicht"},{"norm":"§ 94 SGB XIV","warum":"Tilgung des BAföG-Darlehens durch den Träger der Sozialen Entschädigung"},{"norm":"§ 66a BAföG","warum":"Übergangsregeln für Darlehen nach älterem Recht"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben BAföG als Darlehen bekommen.\nDarlehen heißt: Sie müssen das Geld zurückzahlen.\nSie zahlen dafür keine Zinsen.\nSie zahlen jeden Monat mindestens 130 Euro.\nIm Studium beginnt das Zurückzahlen 5 Jahre nach dem Ende der Förderungs-Höchst-Dauer.\nSie hatten BAföG im Bachelor und im Master?\nDann zählt die Förderungs-Höchst-Dauer vom Bachelor.\nSie zahlen mehr als 45 Tage zu spät?\nDann müssen Sie Zinsen zahlen.\nSie haben 77 Raten bezahlt?\nDann müssen Sie den Rest nicht mehr zahlen.\nDas gilt für die Darlehens-Hälfte aus dem Studium.\nSie bekommen selbst gerade BAföG?\nDann können Sie eine Pause beantragen.\nEs gibt Ausnahmen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Frage „Wann muss ich zurückzahlen?“ und leicht: Für den häufigsten Fall Bachelor + Master (nach § 2 Abs. 5 Satz 3 zwei Ausbildungsabschnitte) hätte man die 5 Jahre ab Ende des Masters gerechnet. Nach Abs. 4 Satz 3 zählt aber die Förderungshöchstdauer des ersten Abschnitts – die erste Rate kann also Jahre früher fällig werden. Ergänzt.","Zinsregel (Abs. 2 inkl. Satz 3 für Darlehen nach § 17 Abs. 3), 130-Euro-Raten, 77-Raten-Erlass, 20-Jahres-Erlass und Beispiel (Ende März 2026 → 2031) geprüft – stimmen."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18a","bezeichnung":"§ 18a BAföG","titel_amtlich":"Einkommensabhängige Rückzahlung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18a/","original":[{"nr":"1","text":"Auf Antrag sind Darlehensnehmende während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 bis spätestens zu deren Ablauf von der Verpflichtung zur Rückzahlung freizustellen, soweit ihr Einkommen monatlich jeweils den Betrag von 1 690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Der in Satz 1 bezeichnete Betrag erhöht sich für\n\n1. Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner um 850 Euro,\n2. jedes Kind der Darlehensnehmenden um 770 Euro,\nwenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann. Die Beträge nach Satz 2 mindern sich um das Einkommen der Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner und volljährigen Kinder. Als Kinder gelten insoweit außer eigenen Kindern der Darlehensnehmenden die in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen. § 47 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend."},{"nr":"2","text":"Auf besonderen Antrag erhöht sich der in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Betrag\n\n1. bei behinderten Menschen um den Betrag der behinderungsbedingten Aufwendungen entsprechend § 33b des Einkommensteuergesetzes,\n2. bei Alleinstehenden um den Betrag der notwendigen Aufwendungen für die Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bis zur Höhe von monatlich 175 Euro für das erste und je 85 Euro für jedes weitere Kind."},{"nr":"3","text":"Auf den Antrag nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt die Freistellung vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für ein Jahr, rückwirkend erfolgt sie für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat (Freistellungszeitraum). Bei erstmaliger Bewilligung einer Freistellung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt die Freistellung abweichend von Satz 1 in der Regel für zwei Jahre. Das im Antragsmonat erzielte Einkommen gilt vorbehaltlich des Absatzes 4 als monatliches Einkommen für alle Monate des Freistellungszeitraums. Die Darlehensnehmenden haben das Vorliegen der Freistellungsvoraussetzungen nachzuweisen, soweit nicht durch Rechtsverordnung auf Grund des § 18 Absatz 14 Nummer 2 etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit eine Glaubhaftmachung mittels der Versicherung an Eides statt zugelassen ist, ist das Bundesverwaltungsamt für die Abnahme derselben zuständig."},{"nr":"4","text":"Ändert sich ein für die Freistellung maßgeblicher Umstand nach der Antragstellung, so wird der Bescheid vom Beginn des Monats an geändert, in dem die Änderung eingetreten ist. Nicht als Änderung im Sinne des Satzes 1 gelten Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge."}],"erklaerung":{"nr":"18a","titel_einfach":"Keine oder kleinere BAföG-Raten bei wenig Einkommen","kurz":"Nach § 18a BAföG wirst du auf Antrag von der Rückzahlung des BAföG-Darlehens freigestellt, soweit dein Einkommen 1 690 Euro im Monat nicht um mindestens 42 Euro übersteigt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Auf Antrag wirst du während der Rückzahlungsfrist nach § 18 Absatz 3 Satz 1 BAföG von der Rückzahlung freigestellt, längstens bis zu ihrem Ende. Das gilt, soweit dein monatliches Einkommen nicht mindestens 42 Euro über 1 690 Euro liegt. „Soweit“ heißt: Die Freistellung kann auch nur einen Teil betreffen; dann zahlst du verminderte Raten (siehe § 18 Absatz 13 BAföG). Der Betrag von 1 690 Euro erhöht sich:\n1. für deine Ehefrau, deinen Ehemann, deine Lebenspartnerin oder deinen Lebenspartner um 850 Euro,\n2. für jedes deiner Kinder um 770 Euro.\nDas gilt nur, wenn diese Personen nicht in einer Ausbildung sind, die nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann. Die Erhöhungen werden um das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners und deiner volljährigen Kinder gekürzt. Als Kinder zählen neben deinen eigenen Kindern auch die Personen aus § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 BAföG: Pflegekinder, in deinen Haushalt aufgenommene Kinder deines Ehe- oder Lebenspartners und in deinen Haushalt aufgenommene Enkel. Außerdem gilt § 47 Absatz 4 und 5 BAföG entsprechend – dort stehen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, etwa des Ehe- oder Lebenspartners und des Arbeitgebers."},{"nr":"2","einfach":"Auf einen besonderen Antrag hin erhöht sich der Betrag von 1 690 Euro:\n1. bei Menschen mit Behinderung um die behinderungsbedingten Aufwendungen entsprechend § 33b des Einkommensteuergesetzes,\n2. bei Alleinstehenden um die notwendigen Kosten für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes unter 16 Jahren, das zum Haushalt gehört – bis zu 175 Euro im Monat für das erste Kind und je 85 Euro für jedes weitere Kind."},{"nr":"3","einfach":"Die Freistellung beginnt mit dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Sie gilt in der Regel für 1 Jahr. Rückwirkend gilt sie für höchstens 4 Monate vor dem Antragsmonat. Diesen ganzen Zeitraum nennt das Gesetz Freistellungszeitraum. Bekommst du die Freistellung zum ersten Mal, gilt sie in der Regel für 2 Jahre. Dein Einkommen im Antragsmonat gilt als dein monatliches Einkommen für alle Monate des Freistellungszeitraums – außer es ändert sich etwas nach Absatz 4. Du musst nachweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 14 Nummer 2 BAföG nichts anderes regelt. Ist eine Versicherung an Eides statt zugelassen, nimmt das Bundesverwaltungsamt sie ab."},{"nr":"4","einfach":"Ändert sich nach dem Antrag ein Umstand, der für die Freistellung wichtig ist, wird der Bescheid geändert. Die Änderung gilt ab Beginn des Monats, in dem sich der Umstand geändert hat. Die regelmäßigen Anpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge zählen dabei nicht als Änderung."}],"beispiel":{"titel":"Teilzeitjob nach dem Studium","text":"Hanna muss seit Januar ihr BAföG-Darlehen zurückzahlen. Sie arbeitet in Teilzeit und hat ein Einkommen von 1 500 Euro im Monat. Damit liegt sie nicht mindestens 42 Euro über 1 690 Euro. Im März beantragt sie die Freistellung. Nach § 18a BAföG wird sie freigestellt – rückwirkend für bis zu 4 Monate vor dem Antragsmonat, also auch für Januar und Februar. Weil es ihre erste Freistellung ist, gilt sie in der Regel für 2 Jahre."},"wichtig":["Die Freistellung gibt es nur auf Antrag, und rückwirkend höchstens für 4 Monate vor dem Antragsmonat.","Die erste Freistellung gilt in der Regel für 2 Jahre, jede weitere in der Regel für 1 Jahr.","Ändert sich nach dem Antrag ein wichtiger Umstand, wird der Bescheid ab dem Monat der Änderung angepasst."],"begriffe":[{"wort":"Freistellung","erklaerung":"Du musst für eine bestimmte Zeit keine Raten oder nur verminderte Raten zahlen."},{"wort":"Freistellungszeitraum","erklaerung":"Die Zeit, für die die Freistellung gilt: ab dem Antragsmonat, dazu bis zu 4 Monate davor."},{"wort":"Versicherung an Eides statt","erklaerung":"Eine förmliche Erklärung, mit der du versicherst, dass deine Angaben stimmen."},{"wort":"Regelanpassungen","erklaerung":"Die regelmäßigen Erhöhungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich BAföG zurückzahlen, wenn ich wenig verdiene?","antwort":"Nach § 18a Absatz 1 BAföG wirst du auf Antrag freigestellt, soweit dein Einkommen 1 690 Euro im Monat nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 850 Euro für deinen Ehe- oder Lebenspartner und um 770 Euro für jedes Kind – wenn sie nicht in einer förderfähigen Ausbildung sind. Das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners und deiner volljährigen Kinder wird von diesen Erhöhungen abgezogen."},{"frage":"Wie lange gilt die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung?","antwort":"Nach § 18a Absatz 3 BAföG in der Regel 1 Jahr ab dem Antragsmonat, beim ersten Mal in der Regel 2 Jahre. Rückwirkend gilt sie für höchstens 4 Monate vor dem Antragsmonat."},{"frage":"Wie oft kann ich mich von der BAföG-Rückzahlung freistellen lassen?","antwort":"§ 18a BAföG begrenzt die Zahl der Anträge nicht ausdrücklich. Die Freistellung ist aber nur während der Rückzahlungsfrist nach § 18 Absatz 3 Satz 1 BAföG möglich und längstens bis zu deren Ende."}],"verweise":[{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Rückzahlung des Darlehens, Rückzahlungsfrist und Erlass nach 77 Raten"},{"norm":"§ 25 BAföG","warum":"Wer als Kind zählt (Absatz 5)"},{"norm":"§ 47 BAföG","warum":"Auskunfts- und Mitwirkungspflichten"},{"norm":"§ 33b EStG","warum":"Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung"},{"norm":"§ 56 SGB III","warum":"Berufsausbildungsbeihilfe"}],"praxis":null,"leicht":"Sie müssen Ihr BAföG-Darlehen zurückzahlen.\nAber Sie verdienen nur wenig Geld.\nDann können Sie einen Antrag stellen.\nVielleicht müssen Sie dann weniger zahlen.\nOder Sie müssen eine Zeit lang gar nichts zahlen.\nDas heißt Freistellung.\nDie Grenze liegt bei 1 690 Euro plus 42 Euro Einkommen im Monat.\nFür einen Ehe-Partner steigt die Grenze.\nAuch für jedes Kind steigt die Grenze.\nDie Freistellung gilt meistens 1 Jahr.\nBeim ersten Mal gilt sie meistens 2 Jahre.\nSie können den Antrag auch etwas später stellen.\nDie Freistellung gilt bis zu 4 Monate rückwirkend.\nIhr Einkommen ändert sich?\nDann gibt es einen neuen Bescheid."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18b","bezeichnung":"§ 18b BAföG","titel_amtlich":"Teilerlass des Darlehens","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18b/","original":[{"nr":"1","text":"(weggefallen)"},{"nr":"2","text":"Auszubildenden, die die Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2012 bestanden haben und nach ihrem Ergebnis zu den ersten 30 vom Hundert aller Prüfungsabsolventen gehören, die diese Prüfung in demselben Kalenderjahr abgeschlossen haben, wird auf Antrag der für diesen Ausbildungsabschnitt geleistete Darlehensbetrag teilweise erlassen. Der Erlass beträgt von dem nach dem 31. Dezember 1983 für diesen Ausbildungsabschnitt geleisteten Darlehensbetrag\n\n1. 25 vom Hundert, wenn innerhalb der Förderungshöchstdauer,\n2. 20 vom Hundert, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer,\n3. 15 vom Hundert, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer\ndie Abschlussprüfung bestanden wurde. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids nach § 18 Absatz 9 zu stellen. Abweichend von Satz 1 erhalten Auszubildende, die zu den ersten 30 vom Hundert der Geförderten gehören, unter den dort genannten Voraussetzungen den Erlass\n\na) in Ausbildungs- und Studiengängen, in denen als Gesamtergebnis der Abschlussprüfung nur das Bestehen festgestellt wird, nach den in dieser Prüfung erbrachten Leistungen,\nb) in Ausbildungs- und Studiengängen ohne Abschlussprüfung nach den am Ende der planmäßig abgeschlossenen Ausbildung ausgewiesenen Leistungen; dabei ist eine differenzierte Bewertung über die Zuordnung zu den ersten 30 vom Hundert der Geförderten hinaus nicht erforderlich.\nAuszubildende, die ihre Ausbildung an einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte bestanden haben, erhalten den Teilerlass nicht. Abweichend von Satz 5 wird den Auszubildenden, die eine nach § 5 Absatz 1 oder 3 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung des Gesetzes oder eine nach § 6 förderungsfähige Ausbildung vor dem 1. April 2001 aufgenommen haben, die Abschlussprüfung an einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte bestanden haben und zu den ersten 30 vom Hundert der Geförderten gehören, der Teilerlass nach Satz 1 gewährt, wenn der Besuch der im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte dem einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule gleichwertig ist. Die Funktion der Prüfungsstelle nimmt in diesen Fällen das nach § 45 zuständige Amt für Ausbildungsförderung wahr."},{"nr":"2a","text":"Für Auszubildende an Akademien gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass der Teilerlass unabhängig vom Zeitpunkt des Bestehens der Abschlussprüfung 20 vom Hundert beträgt."},{"nr":"3","text":"Beendet der Auszubildende bis zum 31. Dezember 2012 die Ausbildung vier Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, nach den Ausbildungsvorschriften planmäßig, so werden auf seinen Antrag 2 560 Euro des Darlehens erlassen. Beträgt der in Satz 1 genannte Zeitraum nur zwei Monate, werden 1 025 Euro erlassen. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen."},{"nr":"4","text":"Ist für eine Ausbildung eine Mindestausbildungszeit im Sinne von Absatz 5 festgelegt und liegen zwischen deren Ende und dem Ende der Förderungshöchstdauer weniger als vier Monate, wird auf Antrag der Erlass nach Absatz 3 Satz 1 auch gewährt, wenn die Ausbildung mit Ablauf der Mindestausbildungszeit beendet wurde. Der Erlass nach Absatz 3 Satz 2 wird auf Antrag auch gewährt, wenn die Mindestausbildungszeit um höchstens zwei Monate überschritten wurde. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen. Ist der Bescheid vor dem 21. Juni 2011 nicht bestandskräftig oder rechtskräftig geworden, aber vor dem 13. Dezember 2011 bekannt gegeben worden, ist der Antrag bis zum 13. Januar 2012 zu stellen."},{"nr":"5","text":"Mindestausbildungszeit ist die durch Rechtsvorschrift festgelegte Zeit, vor deren Ablauf die Ausbildung nicht durch Abschlussprüfung oder sonst planmäßig beendet werden kann. Bei Ausbildungen, für die eine Mindeststudienzeit im Sinne von Satz 3 bestimmt ist und zugleich eine Abschlussprüfung vorgeschrieben ist, die insgesamt oder hinsichtlich bestimmter Prüfungsteile erst nach der Mindeststudienzeit begonnen werden darf, gilt die Mindeststudienzeit zuzüglich der Prüfungszeit im Sinne von Satz 4 als Mindestausbildungszeit. Mindeststudienzeit ist die durch Rechtsvorschrift festgelegte Mindestzeit für die reinen Ausbildungsleistungen, einschließlich geforderter Praktika, ohne Abschlussprüfung. Prüfungszeit ist die Zeit, die ab dem frühestmöglichen Beginn der Prüfung oder der bestimmten Prüfungsteile bis zum letzten Prüfungsteil regelmäßig erforderlich ist; wenn die Prüfungszeit nicht durch Rechtsvorschrift festgelegt ist, wird vermutet, dass sie drei Monate beträgt."},{"nr":"5a","text":"Absatz 4 ist nicht anzuwenden, wenn über die Gewährung eines Teilerlasses nach Absatz 3 vor dem 21. Juni 2011 bestandskräftig oder rechtskräftig entschieden worden ist."},{"nr":"6","text":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über das Verfahren, insbesondere über die Mitwirkung der Prüfungsstellen. Diese sind zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ist."}],"erklaerung":{"nr":"18b","titel_einfach":"Teilerlass für gute oder schnelle Abschlüsse bis 2012","kurz":"Nach § 18b BAföG wurde auf Antrag ein Teil des Darlehens erlassen, wenn man die Abschlussprüfung bis Ende 2012 unter den besten 30 Prozent oder mindestens 2 Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer bestand.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"2","einfach":"Hast du die Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2012 bestanden und gehörst nach dem Ergebnis zu den besten 30 Prozent aller, die diese Prüfung im selben Kalenderjahr abgeschlossen haben? Dann wird dir auf Antrag ein Teil des Darlehens für diesen Ausbildungsabschnitt erlassen. Erlassen wird folgender Anteil des Darlehens, das du nach dem 31. Dezember 1983 für diesen Abschnitt bekommen hast:\n1. 25 Prozent, wenn du die Prüfung innerhalb der Förderungshöchstdauer bestanden hast,\n2. 20 Prozent, wenn du sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer bestanden hast,\n3. 15 Prozent, wenn du sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer bestanden hast.\nDen Antrag musst du innerhalb von 1 Monat stellen, nachdem dir der Bescheid nach § 18 Absatz 9 BAföG bekanntgegeben wurde. In 2 Fällen kommt es darauf an, ob du zu den besten 30 Prozent der Geförderten gehörst, und es zählen andere Leistungen:\na) Wird als Gesamtergebnis der Abschlussprüfung nur das Bestehen festgestellt, zählen die Leistungen, die du in dieser Prüfung erbracht hast.\nb) Gibt es keine Abschlussprüfung, zählen die Leistungen, die am Ende der planmäßig abgeschlossenen Ausbildung ausgewiesen sind. Eine feinere Bewertung als die Zuordnung zu den besten 30 Prozent ist dabei nicht nötig.\nHast du die Ausbildung an einer Ausbildungsstätte im Ausland bestanden, gibt es den Teilerlass nicht. Ausnahme: Du hast vor dem 1. April 2001 eine Ausbildung begonnen, die nach § 5 Absatz 1 oder 3 BAföG in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung oder nach § 6 BAföG förderungsfähig war. Du hast die Abschlussprüfung im Ausland bestanden und gehörst zu den besten 30 Prozent der Geförderten. Dann bekommst du den Teilerlass, wenn die Ausbildungsstätte im Ausland einer deutschen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule gleichwertig ist. In diesen Fällen übernimmt das nach § 45 BAföG zuständige Amt für Ausbildungsförderung die Aufgabe der Prüfungsstelle."},{"nr":"2a","einfach":"An Akademien beträgt der Teilerlass nach Absatz 2 20 Prozent – unabhängig davon, wann du die Abschlussprüfung bestanden hast."},{"nr":"3","einfach":"Hast du die Ausbildung bis zum 31. Dezember 2012 schon 4 Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer beendet, werden dir auf Antrag 2 560 Euro des Darlehens erlassen. Beendet heißt: mit bestandener Abschlussprüfung oder, wenn keine vorgesehen ist, planmäßig nach den Ausbildungsvorschriften. Waren es nur 2 Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer, werden 1 025 Euro erlassen. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat stellen, nachdem dir der Bescheid nach § 18 Absatz 9 BAföG bekanntgegeben wurde."},{"nr":"4","einfach":"Manche Ausbildungen haben eine Mindestausbildungszeit (Absatz 5). Liegen zwischen ihrem Ende und dem Ende der Förderungshöchstdauer weniger als 4 Monate, bekommst du den Erlass von 2 560 Euro nach Absatz 3 Satz 1 auf Antrag auch dann, wenn du die Ausbildung mit Ablauf der Mindestausbildungszeit beendet hast. Den Erlass von 1 025 Euro nach Absatz 3 Satz 2 bekommst du auf Antrag auch, wenn du die Mindestausbildungszeit um höchstens 2 Monate überschritten hast. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids nach § 18 Absatz 9 BAföG stellen. Sonderfall: Der Bescheid war vor dem 21. Juni 2011 nicht bestandskräftig oder rechtskräftig, wurde aber vor dem 13. Dezember 2011 bekanntgegeben. Dann war der Antrag bis zum 13. Januar 2012 zu stellen."},{"nr":"5","einfach":"Mindestausbildungszeit ist die durch Rechtsvorschrift festgelegte Zeit, vor deren Ende die Ausbildung nicht mit Abschlussprüfung oder sonst planmäßig beendet werden kann. Gibt es eine Mindeststudienzeit und eine Abschlussprüfung, die ganz oder in bestimmten Teilen erst nach der Mindeststudienzeit beginnen darf, gilt als Mindestausbildungszeit: Mindeststudienzeit plus Prüfungszeit. Mindeststudienzeit ist die durch Rechtsvorschrift festgelegte Mindestzeit für die reinen Ausbildungsleistungen, einschließlich geforderter Praktika, ohne Abschlussprüfung. Prüfungszeit ist die Zeit, die man ab dem frühestmöglichen Beginn der Prüfung oder der betreffenden Prüfungsteile bis zum letzten Prüfungsteil regelmäßig braucht. Ist sie nicht durch Rechtsvorschrift festgelegt, wird vermutet, dass sie 3 Monate beträgt."},{"nr":"5a","einfach":"Absatz 4 gilt nicht, wenn über den Teilerlass nach Absatz 3 schon vor dem 21. Juni 2011 bestandskräftig oder rechtskräftig entschieden wurde."},{"nr":"6","einfach":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung regelt per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Verfahrens, vor allem die Mitwirkung der Prüfungsstellen. Die Prüfungsstellen müssen Auskunft geben und mitwirken, soweit das für die Durchführung des BAföG nötig ist."}],"beispiel":{"titel":"Sehr guter Abschluss im Jahr 2025","text":"Emre hat 2025 seinen Master mit einer der besten Noten seines Jahrgangs abgeschlossen. Er hofft, dass ihm deshalb ein Teil seines BAföG-Darlehens erlassen wird. § 18b BAföG sieht einen Teilerlass für die besten 30 Prozent aber nur vor, wenn die Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2012 bestanden wurde. Auch der Erlass für ein vorzeitiges Ende nach Absatz 3 gilt nur bis zu diesem Datum. Emre bekommt nach § 18b BAföG also keinen Teilerlass."},"wichtig":["Den Teilerlass gibt es nur für Abschlussprüfungen und Ausbildungen, die bis zum 31. Dezember 2012 bestanden oder beendet wurden.","Der Antrag ist innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids nach § 18 Absatz 9 BAföG zu stellen."],"begriffe":[{"wort":"Teilerlass","erklaerung":"Ein Teil der Darlehensschuld fällt weg und muss nicht zurückgezahlt werden."},{"wort":"Mindestausbildungszeit","erklaerung":"Die durch Rechtsvorschrift festgelegte Zeit, vor deren Ende man die Ausbildung nicht abschließen kann."},{"wort":"bestandskräftig","erklaerung":"Ein Bescheid ist bestandskräftig, wenn er nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angegriffen werden kann."}],"fragen":[{"frage":"Gibt es noch einen BAföG-Teilerlass für gute Noten?","antwort":"Nach § 18b Absatz 2 BAföG gibt es ihn nur für Abschlussprüfungen, die bis zum 31. Dezember 2012 bestanden wurden. Für spätere Abschlüsse sieht § 18b BAföG keinen Teilerlass vor."},{"frage":"Wie viel wurde beim BAföG-Teilerlass erlassen?","antwort":"Für die besten 30 Prozent eines Prüfungsjahrgangs 25, 20 oder 15 Prozent des Darlehens – je nachdem, ob sie innerhalb der Förderungshöchstdauer oder bis 6 beziehungsweise 12 Monate danach bestanden (§ 18b Absatz 2 BAföG). Wer die Ausbildung 4 Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer beendete, bekam 2 560 Euro erlassen, bei 2 Monaten 1 025 Euro (Absatz 3)."}],"verweise":[{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Rückzahlung des Darlehens und Bescheid über die Darlehensschuld (Absatz 9)"},{"norm":"§ 15a BAföG","warum":"Förderungshöchstdauer"},{"norm":"§ 45 BAföG","warum":"Welches Amt für Ausbildungsförderung zuständig ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben BAföG als Darlehen bekommen.\nDarlehen heißt: Sie müssen das Geld zurückzahlen.\nFrüher gab es eine besondere Regel.\nGute Absolventen mussten weniger zurückzahlen.\nAuch schnelle Absolventen mussten weniger zurückzahlen.\nDiese Regel gilt nur für Prüfungen bis Ende 2012.\nFür spätere Prüfungen gilt sie nicht.\nMan musste dafür einen Antrag stellen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18c","bezeichnung":"§ 18c BAföG","titel_amtlich":"Bankdarlehen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18c/","original":[{"nr":"1","text":"Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen."},{"nr":"1a","text":"Auszubildende und die Kreditanstalt für Wiederaufbau können von den Absätzen 2 bis 11 abweichende Darlehensbedingungen vereinbaren."},{"nr":"2","text":"Das Bankdarlehen nach Absatz 1 ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Die Darlehensschuld erhöht sich jeweils zum 31. März und 30. September um die gestundeten Zinsen."},{"nr":"3","text":"Als Zinssatz für den jeweiligen Darlehensgesamtbetrag gelten – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – ab 1. April und 1. Oktober jeweils für ein halbes Jahr die Euro Interbank Offered Rate-Sätze für die Beschaffung von Sechsmonatsgeld von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EURIBOR) mit einer Laufzeit von sechs Monaten zuzüglich eines Aufschlags von 1 vom Hundert. Falls die in Satz 1 genannten Termine nicht auf einen Tag fallen, an dem ein EURIBOR-Satz ermittelt wird, so gilt der nächste festgelegte EURIBOR-Satz."},{"nr":"4","text":"Vom Beginn der Rückzahlung an ist auf Antrag des Darlehensnehmers ein Festzins für die (Rest-)Laufzeit, längstens jedoch für zehn Jahre zu vereinbaren. Der Antrag kann jeweils zum 1. April und 1. Oktober gestellt werden und muss einen Monat im Voraus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegangen sein. Es gilt – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – der Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit entsprechender Laufzeit, zuzüglich eines Aufschlags von eins vom Hundert."},{"nr":"5","text":"§ 18 Absatz 3 Satz 3, Absatz 11 und Absatz 15 ist entsprechend anzuwenden. Für die Rückzahlung gelten alle nach § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung geleisteten Darlehen als ein Darlehen."},{"nr":"6","text":"Das Bankdarlehen ist einschließlich der Zinsen – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende des Monats, für den der Auszubildende zuletzt mit Bankdarlehen gefördert worden ist, zu zahlen."},{"nr":"7","text":"Hat jemand ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen und ein in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichnetes Darlehen erhalten, ist deren Rückzahlung so aufeinander abzustimmen, dass ein in Absatz 1 bezeichnetes Darlehen vor einem in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehen und beide Darlehen einschließlich der Zinsen in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten von – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – mindestens 130 Euro innerhalb von 22 Jahren zurückzuzahlen sind. Die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens ist in dem Monat zu leisten, der auf die Fälligkeit der letzten Rate des in Absatz 1 bezeichneten Darlehens folgt. Wird das in Absatz 1 bezeichnete Darlehen vor diesem Zeitpunkt getilgt, ist die erste Rate des in § 18 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Darlehens am Ende des Monats zu leisten, der auf den Monat der Tilgung folgt. § 18 Absatz 4 bleibt unberührt."},{"nr":"8","text":"Vor Beginn der Rückzahlung teilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau dem Darlehensnehmer – unbeschadet der Fälligkeit nach Absatz 6 – die Höhe der Darlehensschuld und der gestundeten Zinsen, die für ihn geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Zahlungsbeträge sowie den Rückzahlungszeitraum mit. Nach Aufforderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind die Raten für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe zu entrichten."},{"nr":"9","text":"Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden."},{"nr":"10","text":"Auf Verlangen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ihr die Darlehens- und Zinsschuld eines Darlehensnehmers zu zahlen, von dem eine termingerechte Zahlung nicht zu erwarten ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn\n\n1. der Darlehensnehmer fällige Rückzahlungsraten für sechs aufeinanderfolgende Monate nicht geleistet hat oder für diesen Zeitraum mit einem Betrag in Höhe des vierfachen der monatlichen Rückzahlungsrate im Rückstand ist,\n2. der Darlehensvertrag von der Kreditanstalt für Wiederaufbau entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wirksam gekündigt worden ist,\n3. die Rückzahlung des Darlehens infolge der Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit oder einer Erkrankung des Darlehensnehmers von mehr als einem Jahr Dauer nachhaltig erschwert oder unmöglich geworden ist,\n4. der Darlehensnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder seit mindestens einem Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhält oder\n5. der Aufenthalt des Darlehensnehmers seit mehr als sechs Monaten nicht ermittelt werden konnte.\nMit der Zahlung nach Satz 1 geht der Anspruch aus dem Darlehensvertrag auf den Bund über."},{"nr":"11","text":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Anpassung der Höhe der Aufschläge nach den Absätzen 3 und 4 an die tatsächlichen Kosten."}],"erklaerung":{"nr":"18c","titel_einfach":"Wie das frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW zurückgeht","kurz":"Nach § 18c BAföG sind frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW verzinst und in Monatsraten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen; die erste Rate ist 18 Monate nach dem letzten Fördermonat fällig.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Diese Vorschrift gilt für Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für BAföG nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG in der Fassung, die am 31. Juli 2019 galt. Du zahlst sie nach den Absätzen 1a bis 11 zurück."},{"nr":"1a","einfach":"Du und die KfW könnt andere Darlehensbedingungen vereinbaren als in den Absätzen 2 bis 11."},{"nr":"2","einfach":"Das Bankdarlehen wird ab der Auszahlung verzinst. Bis die Rückzahlung beginnt, werden die Zinsen gestundet – du musst sie also noch nicht zahlen. Die gestundeten Zinsen werden jeweils zum 31. März und zum 30. September auf deine Darlehensschuld aufgeschlagen."},{"nr":"3","einfach":"Der Zinssatz für den gesamten Darlehensbetrag gilt jeweils für ein halbes Jahr ab dem 1. April und ab dem 1. Oktober – solange die Rechtslage gleich bleibt. Er entspricht dem EURIBOR für 6 Monate plus einem Aufschlag von 1 Prozent. Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich erstklassige Banken in den Staaten der Europäischen Währungsunion Geld für 6 Monate leihen. Wird an diesen Terminen kein EURIBOR-Satz ermittelt, gilt der nächste festgelegte Satz."},{"nr":"4","einfach":"Ab Beginn der Rückzahlung kannst du beantragen, dass für die (Rest-)Laufzeit ein fester Zins vereinbart wird, für höchstens 10 Jahre. Den Antrag kannst du jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober stellen. Er muss 1 Monat vorher bei der KfW eingegangen sein. Der Festzins entspricht – solange die Rechtslage gleich bleibt – dem Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit entsprechender Laufzeit plus 1 Prozent."},{"nr":"5","einfach":"Diese Regeln aus § 18 BAföG gelten entsprechend: die Freistellung auf Antrag, solange du BAföG bekommst (Absatz 3 Satz 3), das Erlöschen der Schuld beim Tod (Absatz 11) und die Freistellung im Zusammenhang mit der Sozialen Entschädigung (Absatz 15). Für die Rückzahlung zählen alle Bankdarlehen nach § 17 Absatz 3 Satz 1 BAföG in der Fassung vom 31. Juli 2019 als ein Darlehen."},{"nr":"6","einfach":"Du zahlst das Bankdarlehen einschließlich Zinsen in möglichst gleichbleibenden Monatsraten von mindestens 130 Euro zurück, innerhalb von 20 Jahren – solange die Rechtslage gleich bleibt. Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende des Monats fällig, für den du zuletzt Bankdarlehen bekommen hast."},{"nr":"7","einfach":"Hast du ein Bankdarlehen und ein Darlehen nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 BAföG bekommen, wird die Rückzahlung aufeinander abgestimmt. Zuerst zahlst du das Bankdarlehen zurück, dann das andere Darlehen. Beide zusammen zahlst du einschließlich Zinsen in möglichst gleichbleibenden Monatsraten von mindestens 130 Euro innerhalb von 22 Jahren zurück – solange die Rechtslage gleich bleibt. Die erste Rate des anderen Darlehens ist in dem Monat fällig, der auf die letzte Rate des Bankdarlehens folgt. Tilgst du das Bankdarlehen früher, ist die erste Rate des anderen Darlehens am Ende des Monats fällig, der auf den Monat der Tilgung folgt. Die Regeln in § 18 Absatz 4 BAföG zur ersten Rate gelten daneben weiter."},{"nr":"8","einfach":"Bevor die Rückzahlung beginnt, teilt dir die KfW mit: die Höhe der Darlehensschuld und der gestundeten Zinsen, die für dich geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Raten und den Rückzahlungszeitraum. Wann die Raten nach Absatz 6 fällig sind, ändert sich dadurch nicht. Fordert dich die KfW dazu auf, zahlst du die Raten für jeweils 3 aufeinanderfolgende Monate in einer Summe."},{"nr":"9","einfach":"Du kannst das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen."},{"nr":"10","einfach":"Ist von dir keine pünktliche Zahlung zu erwarten, kann die KfW verlangen, dass ihr deine Darlehens- und Zinsschuld gezahlt wird. Das ist insbesondere so, wenn:\n1. du fällige Raten 6 Monate hintereinander nicht gezahlt hast oder für diese Zeit mit dem 4-fachen einer Monatsrate im Rückstand bist,\n2. die KfW den Darlehensvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam gekündigt hat,\n3. die Rückzahlung wegen Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit oder einer Krankheit von mehr als 1 Jahr Dauer nachhaltig erschwert oder unmöglich geworden ist,\n4. du zahlungsunfähig geworden bist oder seit mindestens 1 Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bekommst (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld),\n5. dein Aufenthalt seit mehr als 6 Monaten nicht ermittelt werden konnte.\nMit dieser Zahlung geht der Anspruch aus dem Darlehensvertrag auf den Bund über. Die KfW verwaltet und zieht den Betrag dann für den Bund ein (§ 18d BAföG)."},{"nr":"11","einfach":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung regelt per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, wie die Aufschläge nach den Absätzen 3 und 4 an die tatsächlichen Kosten angepasst werden."}],"beispiel":{"titel":"Erste Rate und Festzins beim Bankdarlehen","text":"Sophie bekam zuletzt für Juni 2019 ein BAföG-Bankdarlehen der KfW. Nach § 18c Absatz 6 BAföG war ihre erste Rate 18 Monate nach dem Ende dieses Monats fällig, also Ende Dezember 2020. Ihr Zinssatz ändert sich jedes halbe Jahr mit dem EURIBOR. Sie möchte lieber einen festen Zins. Nach Absatz 4 kann sie ihn zum 1. Oktober beantragen. Der Antrag muss dafür bis zum 1. September bei der KfW eingegangen sein."},"wichtig":["Das Bankdarlehen wird ab der Auszahlung verzinst; die bis zur Rückzahlung gestundeten Zinsen werden halbjährlich der Schuld zugeschlagen.","Einen Festzins kannst du ab Beginn der Rückzahlung zum 1. April oder 1. Oktober beantragen; der Antrag muss 1 Monat vorher bei der KfW sein.","Zahlst du fällige Raten 6 Monate hintereinander nicht, kann die KfW die Zahlung der Schuld verlangen; mit dieser Zahlung geht der Anspruch auf den Bund über."],"begriffe":[{"wort":"Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)","erklaerung":"Eine staatliche Förderbank, die nach früherem Recht BAföG-Bankdarlehen vergeben hat."},{"wort":"gestundet","erklaerung":"Die Zinsen sind schon entstanden, du musst sie aber erst später zahlen."},{"wort":"EURIBOR","erklaerung":"Ein Zinssatz, zu dem sich erstklassige Banken in den Staaten der Europäischen Währungsunion Geld leihen; hier der Satz für 6 Monate."},{"wort":"Festzins","erklaerung":"Ein Zinssatz, der für eine vereinbarte Zeit gleich bleibt – hier für höchstens 10 Jahre."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch sind die Zinsen beim BAföG-Bankdarlehen?","antwort":"Nach § 18c Absatz 3 BAföG gilt jeweils für ein halbes Jahr der EURIBOR für 6 Monate plus 1 Prozent. Ab Beginn der Rückzahlung kannst du nach Absatz 4 einen Festzins beantragen: den Zinssatz für Bankschuldverschreibungen mit entsprechender Laufzeit plus 1 Prozent."},{"frage":"Wann muss ich das KfW-Bankdarlehen zurückzahlen?","antwort":"Die erste Rate ist 18 Monate nach dem Ende des Monats fällig, für den du zuletzt Bankdarlehen bekommen hast. Du zahlst in möglichst gleichbleibenden Raten von mindestens 130 Euro im Monat innerhalb von 20 Jahren (§ 18c Absatz 6 BAföG)."},{"frage":"Kann ich das BAföG-Bankdarlehen früher zurückzahlen?","antwort":"Ja. Nach § 18c Absatz 9 BAföG kannst du das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen."}],"verweise":[{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Förderungsarten; Absatz 3 in der Fassung vom 31. Juli 2019 war die Grundlage der Bankdarlehen"},{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Rückzahlung des staatlichen BAföG-Darlehens"},{"norm":"§ 18d BAföG","warum":"Was die KfW nach dem Übergang auf den Bund tut und was ihr erstattet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Früher gab es BAföG auch als Bank-Darlehen.\nDas Bank-Darlehen kam von der KfW.\nDie KfW ist eine staatliche Bank.\nFür dieses Darlehen zahlen Sie Zinsen.\nDie Zinsen ändern sich alle 6 Monate.\nSie können auch einen festen Zins beantragen.\nSie zahlen jeden Monat mindestens 130 Euro zurück.\nDie erste Rate ist nach 18 Monaten fällig.\nDie 18 Monate zählen ab dem Ende vom letzten Monat mit Bank-Darlehen.\nSie können das Darlehen auch früher zurückzahlen.\nSie zahlen lange nicht?\nDann kann die KfW das Darlehen an den Staat abgeben."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"18d","bezeichnung":"§ 18d BAföG","titel_amtlich":"Kreditanstalt für Wiederaufbau","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18d/","original":[{"nr":"1","text":"Die nach § 18c Absatz 10 auf den Bund übergegangenen Darlehensbeträge werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwaltet und eingezogen."},{"nr":"2","text":"Der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden erstattet:\n\n1. die Darlehensbeträge, die in entsprechender Anwendung von § 18 Absatz 11 erlöschen, und\n2. die Darlehens- und Zinsbeträge nach § 18c Absatz 10 Satz 1."},{"nr":"3","text":"Verwaltungskosten werden der Kreditanstalt für Wiederaufbau nur für die Verwaltung der nach § 18c Absatz 10 auf den Bund übergegangenen Darlehensbeträge erstattet, soweit die Kosten nicht von den Darlehensnehmern getragen werden."},{"nr":"4","text":"Die Kreditanstalt für Wiederaufbau übermittelt den Ländern nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Aufstellung sowohl über die Höhe der nach Absatz 1 für den Bund eingezogenen Beträge und Zinsen aus den Darlehen, deren Erstattung nach Absatz 2 sie bis zum 31. Dezember 2014 verlangt hat, als auch über deren Aufteilung nach Maßgabe des § 56 Absatz 2a. Sie zahlt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres jedem Land einen Abschlag in Höhe des ihm voraussichtlich zustehenden Betrages, bis zum 30. Juni des folgenden Jahres den Restbetrag."}],"erklaerung":{"nr":"18d","titel_einfach":"Was die KfW mit übergegangenen Bankdarlehen macht","kurz":"Nach § 18d BAföG verwaltet die KfW die auf den Bund übergegangenen BAföG-Bankdarlehen, zieht sie ein und bekommt bestimmte Beträge und Verwaltungskosten erstattet.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bankdarlehen, die nach § 18c Absatz 10 BAföG auf den Bund übergegangen sind, verwaltet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zieht sie ein."},{"nr":"2","einfach":"Die KfW bekommt erstattet:\n1. Darlehensbeträge, die beim Tod der Darlehensnehmer entsprechend § 18 Absatz 11 BAföG erlöschen, und\n2. die Darlehens- und Zinsbeträge, deren Zahlung sie nach § 18c Absatz 10 Satz 1 BAföG verlangt hat."},{"nr":"3","einfach":"Verwaltungskosten bekommt die KfW nur für die Verwaltung der auf den Bund übergegangenen Darlehen erstattet, und nur, soweit die Darlehensnehmer die Kosten nicht selbst tragen."},{"nr":"4","einfach":"Nach jedem Kalenderjahr schickt die KfW den Ländern eine Aufstellung: wie viel sie für den Bund eingezogen hat – bei Darlehen, deren Erstattung sie bis zum 31. Dezember 2014 verlangt hat – und wie diese Beträge nach Maßgabe von § 56 Absatz 2a BAföG aufgeteilt werden. Zum Jahresende zahlt sie jedem Land einen Abschlag in Höhe des voraussichtlichen Anteils, den Rest bis zum 30. Juni des Folgejahres."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Abschlag","erklaerung":"Eine Teilzahlung im Voraus, die später mit dem genauen Betrag abgerechnet wird."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Rückzahlung der Bankdarlehen und Übergang auf den Bund"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"19","bezeichnung":"§ 19 BAföG","titel_amtlich":"Aufrechnung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/19/","original":[{"nr":null,"text":"Mit einem Anspruch auf Erstattung von Ausbildungsförderung (§ 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch und § 20) kann gegen den Anspruch auf Ausbildungsförderung für abgelaufene Monate abweichend von § 51 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in voller Höhe aufgerechnet werden. Ist der Anspruch auf Ausbildungsförderung von einem Auszubildenden an einen Träger der Sozialhilfe zum Ausgleich seiner Aufwendungen abgetreten worden, kann das Amt für Ausbildungsförderung gegenüber dem Träger der Sozialhilfe mit einem Anspruch auf Erstattung von Ausbildungsförderung nicht aufrechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Bankdarlehen nach § 18c."}],"erklaerung":{"nr":"19","titel_einfach":"Wann das Amt Rückforderungen mit BAföG verrechnen darf","kurz":"Nach § 19 BAföG darf eine Rückforderung von BAföG in voller Höhe mit deinem BAföG-Anspruch für bereits abgelaufene Monate verrechnet werden; für Bankdarlehen gilt das nicht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Musst du BAföG erstatten – nach § 50 SGB X oder nach § 20 BAföG –, darf diese Forderung mit deinem Anspruch auf BAföG für bereits abgelaufene Monate verrechnet werden (Aufrechnung). Das geht in voller Höhe. Die Grenzen, die § 51 SGB I für eine Aufrechnung gegen Sozialleistungen sonst setzt, gelten dafür nicht. Hast du deinen BAföG-Anspruch an einen Träger der Sozialhilfe abgetreten, damit er seine Ausgaben für dich ausgleichen kann, gilt etwas anderes: Dann darf das Amt für Ausbildungsförderung gegenüber dem Sozialhilfeträger nicht mit einer Erstattungsforderung aufrechnen. Beide Regeln gelten nicht für Bankdarlehen nach § 18c BAföG."}],"beispiel":{"titel":"Nachzahlung und Rückforderung","text":"Nach einer Neuberechnung stehen Jakob für Oktober bis Dezember noch 300 Euro BAföG zu. Gleichzeitig muss er für ein früheres Semester 250 Euro BAföG erstatten. Nach § 19 BAföG darf das Amt die 250 Euro in voller Höhe mit der Nachzahlung für die abgelaufenen Monate verrechnen. Jakob bekommt dann noch 50 Euro ausgezahlt."},"wichtig":["Die Verrechnung in voller Höhe ist nur mit BAföG für bereits abgelaufene Monate erlaubt."],"begriffe":[{"wort":"Aufrechnung","erklaerung":"Zwei Geldforderungen werden miteinander verrechnet, sodass nur der Unterschied gezahlt wird."},{"wort":"abtreten","erklaerung":"Einen Anspruch auf jemand anderen übertragen, sodass dieser das Geld bekommt."},{"wort":"Erstattung","erklaerung":"Die Rückzahlung von Geld, das du zu Unrecht bekommen hast."}],"fragen":[{"frage":"Darf das BAföG-Amt eine Nachzahlung mit einer Rückforderung verrechnen?","antwort":"Ja. Nach § 19 Satz 1 BAföG darf eine Erstattungsforderung mit deinem Anspruch auf BAföG für abgelaufene Monate in voller Höhe verrechnet werden. Das gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c BAföG."},{"frage":"Darf das Amt mein laufendes BAföG wegen einer Rückforderung kürzen?","antwort":"§ 19 BAföG erlaubt die Verrechnung in voller Höhe nur mit BAföG für bereits abgelaufene Monate. Für laufende Monate gilt diese Sonderregel nicht; die allgemeinen Grenzen stehen in § 51 SGB I."}],"verweise":[{"norm":"§ 20 BAföG","warum":"Wann du BAföG zurückzahlen musst"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 51 SGB I","warum":"Allgemeine Grenzen der Aufrechnung gegen Sozialleistungen"},{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Frühere Bankdarlehen der KfW"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal haben Sie zu viel BAföG bekommen.\nDann müssen Sie Geld zurückzahlen.\nManchmal bekommen Sie noch BAföG für vergangene Monate.\nDann darf das Amt beides verrechnen.\nVerrechnen heißt: Das Amt zieht Ihre Schulden von Ihrem BAföG ab.\nDas Amt darf den ganzen Betrag abziehen.\nDas gilt nur für BAföG für vergangene Monate.\nFür das frühere Bank-Darlehen gilt diese Regel nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"20","bezeichnung":"§ 20 BAföG","titel_amtlich":"Rückzahlungspflicht","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/20/","original":[{"nr":"1","text":"Haben die Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung an keinem Tage des Kalendermonats vorgelegen, für den sie gezahlt worden ist, so ist – außer in den Fällen der §§ 44 bis 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – insoweit der Bewilligungsbescheid aufzuheben und der Förderungsbetrag zu erstatten, als\n\n1. (weggefallen)\n2. (weggefallen)\n3. der Auszubildende Einkommen im Sinne des § 21 erzielt hat, das bei der Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht berücksichtigt worden ist; Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge bleiben hierbei außer Betracht,\n4. Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden ist.\nDie Regelung über die Erstattungspflicht gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c."},{"nr":"2","text":"Der Förderungsbetrag ist für den Kalendermonat oder den Teil eines Kalendermonats zurückzuzahlen, in dem der Auszubildende die Ausbildung aus einem von ihm zu vertretenden Grund unterbrochen hat. Die Regelung über die Erstattungspflicht gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c."}],"erklaerung":{"nr":"20","titel_einfach":"Wann du BAföG zurückzahlen musst","kurz":"Nach § 20 BAföG musst du zu viel gezahltes BAföG erstatten, soweit dein Einkommen bei der Bewilligung unberücksichtigt blieb oder es unter Vorbehalt gezahlt wurde, und bei einer Unterbrechung, die du zu vertreten hast.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Haben die Voraussetzungen für BAföG an keinem Tag des Monats vorgelegen, für den du es bekommen hast, wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben und du musst das Geld erstatten. Das gilt, soweit:\n1. (weggefallen)\n2. (weggefallen)\n3. du Einkommen im Sinne von § 21 BAföG hattest, das bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde. Die regelmäßigen Anpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge zählen dabei nicht.\n4. das BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wurde.\nDiese Regel gilt nicht in den Fällen, die die §§ 44 bis 50 SGB X regeln. Dort stehen die allgemeinen Regeln zur Aufhebung von Bescheiden und zur Erstattung. Die Erstattungspflicht nach diesem Absatz gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c BAföG."},{"nr":"2","einfach":"Hast du die Ausbildung aus einem Grund unterbrochen, den du zu vertreten hast, musst du das BAföG zurückzahlen. Das gilt für den Kalendermonat oder den Teil des Kalendermonats, in dem du unterbrochen hast. Auch diese Erstattungspflicht gilt nicht für Bankdarlehen nach § 18c BAföG."}],"beispiel":{"titel":"BAföG unter Vorbehalt","text":"Lisas Eltern haben ihren Steuerbescheid noch nicht. Das Amt zahlt Lisa deshalb BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforderung (§ 24 Absatz 2 BAföG). Als der Steuerbescheid da ist, zeigt er ein höheres Einkommen der Eltern. Lisa hätten danach jeden Monat 120 Euro weniger zugestanden. Nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BAföG muss sie diesen zu viel gezahlten Betrag erstatten."},"wichtig":["Hattest du Einkommen, das bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, musst du zu viel gezahltes BAföG erstatten.","BAföG, das unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wurde, musst du erstatten, soweit es dir nicht zustand.","Unterbrichst du die Ausbildung aus einem Grund, den du zu vertreten hast, musst du das BAföG für diesen Monat oder Teilmonat zurückzahlen."],"begriffe":[{"wort":"Vorbehalt der Rückforderung","erklaerung":"BAföG wird gezahlt, obwohl noch nicht alles endgültig feststeht. Stand dir weniger zu, musst du den Unterschied zurückzahlen."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Du bist für den Grund verantwortlich. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Bewilligungsbescheid","erklaerung":"Der Bescheid, mit dem dir das Amt BAföG für einen bestimmten Zeitraum zusagt."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich BAföG zurückzahlen, wenn ich nebenbei mehr verdient habe?","antwort":"Soweit du Einkommen im Sinne von § 21 BAföG hattest, das bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, wird der Bescheid aufgehoben und du erstattest den Betrag (§ 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BAföG). Wie viel Einkommen anrechnungsfrei bleibt, regelt § 23 BAföG."},{"frage":"Was heißt BAföG unter Vorbehalt der Rückforderung?","antwort":"Das Amt zahlt BAföG, bevor alles endgültig feststeht – etwa weil ein Steuerbescheid der Eltern fehlt (§ 24 Absatz 2 BAföG). Stand dir am Ende weniger zu, musst du den Unterschied nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BAföG erstatten."},{"frage":"Muss ich BAföG zurückzahlen, wenn ich mein Studium unterbreche?","antwort":"Nach § 20 Absatz 2 BAföG ja, wenn du die Ausbildung aus einem Grund unterbrochen hast, den du zu vertreten hast. Dann zahlst du das BAföG für den Kalendermonat oder Teil des Monats der Unterbrechung zurück."}],"verweise":[{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen zählt"},{"norm":"§ 23 BAföG","warum":"Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden"},{"norm":"§ 24 BAföG","warum":"Wann BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wird"},{"norm":"§ 44 SGB X","warum":"Allgemeine Regeln zur Aufhebung von Bescheiden (§§ 44 bis 50 SGB X)"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 19 BAföG","warum":"Verrechnung der Rückforderung mit BAföG für abgelaufene Monate"},{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Frühere Bankdarlehen der KfW"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal müssen Sie BAföG zurückzahlen.\nDas Amt hebt dann den Bescheid auf.\nEin Grund: Sie hatten Einkommen.\nDas Amt hat dieses Einkommen nicht mitgerechnet.\nEin anderer Grund: Sie haben BAföG unter Vorbehalt bekommen.\nVorbehalt heißt: Das Amt prüft später noch einmal.\nStand Ihnen weniger zu?\nDann zahlen Sie den Unterschied zurück.\nNoch ein Grund: Sie unterbrechen die Ausbildung aus eigener Schuld.\nDann zahlen Sie das BAföG für diesen Monat zurück.\nFür das frühere Bank-Darlehen gelten diese Regeln nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"21","bezeichnung":"§ 21 BAföG","titel_amtlich":"Einkommensbegriff","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/21/","original":[{"nr":"1","text":"Als Einkommen gilt – vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, 3 und 4 – die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartners ist nicht zulässig. Abgezogen werden können:\n\n1. der Altersentlastungsbetrag (§ 24a des Einkommensteuergesetzes),\n2. (weggefallen)\n3. die für den Berechnungszeitraum zu leistende Einkommensteuer, Kirchensteuer und Gewerbesteuer,\n4. die für den Berechnungszeitraum zu leistenden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie die geleisteten freiwilligen Aufwendungen zur Sozialversicherung und für eine private Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Lebensversicherung in angemessenem Umfang und\n5. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten.\nLeibrenten, einschließlich Unfallrenten, und Versorgungsrenten gelten in vollem Umfang als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit."},{"nr":"2","text":"Zur Abgeltung der Abzüge nach Absatz 1 Nummer 4 wird von der – um die Beträge nach Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 4 Nummer 4 geminderten – Summe der positiven Einkünfte ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze dieses Gesamtbetrages abgesetzt:\n\n1. für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und für Auszubildende 22,3 vom Hundert, höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 17 200 Euro,\n2. für nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und für Personen im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit haben, 16,5 vom Hundert, höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 10 200 Euro,\n3. für Nichtarbeitnehmer und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie Arbeitnehmer 38,8 vom Hundert, höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 29 500 Euro,\n4. für Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und für sonstige Nichterwerbstätige 16,5 vom Hundert, höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 10 200 Euro.\nJeder Einkommensbezieher ist nur einer der in den Nummern 1 bis 4 bezeichneten Gruppen zuzuordnen; dies gilt auch, wenn er die Voraussetzungen nur für einen Teil des Berechnungszeitraums erfüllt. Einer Gruppe kann nur zugeordnet werden, wer nicht unter eine in den jeweils vorhergehenden Nummern bezeichnete Gruppe fällt."},{"nr":"2a","text":"Als Einkommen gelten auch nur ausländischem Steuerrecht unterliegende Einkünfte eines Einkommensbeziehers, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Von dem Bruttobetrag sind in entsprechender Anwendung des Einkommensteuergesetzes Beträge entsprechend der jeweiligen Einkunftsart, gegebenenfalls mindestens Beträge in Höhe der Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, abzuziehen. Die so ermittelte Summe der positiven Einkünfte vermindert sich um die gezahlten Steuern und den nach Absatz 2 entsprechend zu bestimmenden Pauschbetrag für die soziale Sicherung."},{"nr":"3","text":"Als Einkommen gelten ferner in Höhe der tatsächlich geleisteten Beträge\n\n1. Waisenrenten und Waisengelder, die der Antragsteller bezieht,\n2. Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, die nicht nach diesem Gesetz gewährt werden; wenn sie begabungs- und leistungsabhängig nach von dem Geber allgemeingültig erlassenen Richtlinien ohne weitere Konkretisierung des Verwendungszwecks vergeben werden, gilt dies jedoch nur, soweit sie im Berechnungszeitraum einen Gesamtbetrag übersteigen, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht; Absatz 4 Nummer 4 bleibt unberührt;\n3. (weggefallen)\n4. sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, mit Ausnahme der Unterhaltsleistungen der Eltern des Auszubildenden und seines Ehegatten oder Lebenspartners, soweit sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat.\nDie Erziehungsbeihilfe, die ein Beschädigter für ein Kind erhält (§ 145 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung), gilt als Einkommen des Kindes. Gleiches gilt für Leistungen nach § 84 Absatz 2 Nummer 3 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung."},{"nr":"4","text":"Nicht als Einkommen gelten\n\n1. Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch, die Einmalzahlungen nach § 102 Absatz 4 und 5 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie Geldleistungen nach § 144 in Verbindung mit § 149 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,\n2. ein der monatlichen Entschädigungszahlung nach Kapitel 9 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechender Betrag, soweit der Anspruch auf Leistung nach § 8 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ruht,\n3. Renten, die den Opfern nationalsozialistischer Verfolgung wegen einer durch die Verfolgung erlittenen Gesundheitsschädigung geleistet werden, bis zur Höhe des Betrages, der nach Kapitel 9 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als monatliche Entschädigungszahlung geleistet würde,\n4. Einnahmen, deren Zweckbestimmung einer Anrechnung auf den Bedarf entgegensteht; dies gilt insbesondere für Einnahmen, die für einen anderen Zweck als für die Deckung des Bedarfs im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sind.\n5. (weggefallen)\n6. Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach Kapitel 2 des Soldatenentschädigungsgesetzes, Ausgleichszahlungen nach Kapitel 7 sowie Geldzahlungen nach § 83 Absatz 1 des Soldatenentschädigungsgesetzes."}],"erklaerung":{"nr":"21","titel_einfach":"Was beim BAföG als Einkommen zählt","kurz":"Nach § 21 BAföG zählen als Einkommen die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz abzüglich Steuern und einer Pauschale für die soziale Sicherung, dazu etwa Waisenrenten und Ausbildungsbeihilfen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ausnahmen und Ergänzungen stehen in Satz 3 und in den Absätzen 2a, 3 und 4. Verluste aus anderen Einkunftsarten dürfen nicht gegengerechnet werden. Auch Verluste des Ehe- oder Lebenspartners, mit dem jemand zusammen veranlagt wird, werden nicht verrechnet. Abgezogen werden können:\n1. der Altersentlastungsbetrag (§ 24a des Einkommensteuergesetzes),\n2. (weggefallen)\n3. die Einkommensteuer, Kirchensteuer und Gewerbesteuer, die für den Berechnungszeitraum zu zahlen ist,\n4. die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit für den Berechnungszeitraum sowie freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung und für eine private Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Lebensversicherung in angemessenem Umfang,\n5. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten.\nLeibrenten – auch Unfallrenten – und Versorgungsrenten zählen in voller Höhe als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit."},{"nr":"2","einfach":"Die Abzüge nach Absatz 1 Nummer 4 werden nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern mit einer Pauschale abgegolten. Grundlage ist die Summe der positiven Einkünfte, gemindert um den Altersentlastungsbetrag und um Beträge nach Absatz 4 Nummer 4. Davon werden abgezogen:\n1. bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und bei Auszubildenden 22,3 Prozent, höchstens 17 200 Euro im Jahr,\n2. bei nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und bei Personen im Ruhestandsalter mit Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nicht rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit 16,5 Prozent, höchstens 10 200 Euro im Jahr,\n3. bei Nichtarbeitnehmern, etwa Selbstständigen, und bei Arbeitnehmern, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfrei sind, 38,8 Prozent, höchstens 29 500 Euro im Jahr,\n4. bei Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und bei sonstigen Nichterwerbstätigen 16,5 Prozent, höchstens 10 200 Euro im Jahr.\nJede Person mit Einkommen wird nur einer dieser Gruppen zugeordnet – auch wenn sie die Voraussetzungen nur für einen Teil des Berechnungszeitraums erfüllt. Einer Gruppe kann nur zugeordnet werden, wer nicht schon unter eine der vorherigen Nummern fällt."},{"nr":"2a","einfach":"Als Einkommen zählen auch Einkünfte, die nur ausländischem Steuerrecht unterliegen, wenn die Person ihren ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Vom Bruttobetrag werden – entsprechend dem Einkommensteuergesetz – Beträge je nach Einkunftsart abgezogen, gegebenenfalls mindestens die Werbungskosten-Pauschbeträge nach § 9a des Einkommensteuergesetzes. Die so ermittelte Summe der positiven Einkünfte wird um die gezahlten Steuern und um eine Pauschale für die soziale Sicherung nach Absatz 2 gemindert."},{"nr":"3","einfach":"Als Einkommen zählen außerdem in Höhe der tatsächlich gezahlten Beträge:\n1. Waisenrenten und Waisengelder, die du als Antragsteller bekommst,\n2. Ausbildungsbeihilfen und ähnliche Leistungen, die nicht nach dem BAföG gezahlt werden. Werden sie nach Begabung und Leistung nach allgemeinen Richtlinien des Gebers vergeben, ohne dass der Verwendungszweck näher festgelegt ist, zählen sie nur, soweit sie im Berechnungszeitraum im Monatsdurchschnitt 300 Euro übersteigen. Absatz 4 Nummer 4 bleibt unberührt.\n3. (weggefallen)\n4. sonstige Einnahmen, die den Lebensbedarf decken sollen, soweit das Bundesministerium für Bildung und Forschung sie in einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmt hat. Ausgenommen ist Unterhalt von deinen Eltern und von deinem Ehe- oder Lebenspartner.\nDie Erziehungsbeihilfe, die ein Beschädigter für ein Kind bekommt (§ 145 Absatz 1 und 2 Nummer 3 SGB XIV in Verbindung mit § 27 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung), zählt als Einkommen des Kindes. Dasselbe gilt für Leistungen nach § 84 Absatz 2 Nummer 3 des Soldatenentschädigungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesversorgungsgesetzes in dieser Fassung."},{"nr":"4","einfach":"Nicht als Einkommen zählen:\n1. Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 SGB XIV, Einmalzahlungen nach § 102 Absatz 4 und 5 SGB XIV und Geldleistungen nach § 144 in Verbindung mit § 149 SGB XIV,\n2. ein Betrag in Höhe der monatlichen Entschädigungszahlung nach Kapitel 9 SGB XIV, soweit der Anspruch darauf nach § 8 Absatz 3 SGB XIV ruht,\n3. Renten an Opfer nationalsozialistischer Verfolgung wegen eines Gesundheitsschadens durch die Verfolgung – bis zu dem Betrag, der nach Kapitel 9 SGB XIV bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als monatliche Entschädigung gezahlt würde,\n4. Einnahmen, deren Zweck einer Anrechnung auf den Bedarf entgegensteht – vor allem Einnahmen, die für einen anderen Zweck bestimmt sind als für den Bedarf, den das BAföG decken soll,\n5. (weggefallen)\n6. Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach Kapitel 2 des Soldatenentschädigungsgesetzes, Ausgleichszahlungen nach Kapitel 7 und Geldzahlungen nach § 83 Absatz 1 des Soldatenentschädigungsgesetzes."}],"beispiel":{"titel":"Pauschale für die soziale Sicherung","text":"Ninas Vater ist rentenversicherungspflichtig angestellt. Seine positiven Einkünfte im maßgeblichen Jahr betragen 50 000 Euro. Nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BAföG werden davon pauschal 22,3 Prozent für die soziale Sicherung abgezogen, also 11 150 Euro. Seine tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge spielen dafür keine Rolle. Zusätzlich werden nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 die Einkommensteuer und Kirchensteuer abgezogen, die er für das Jahr zahlen muss."},"wichtig":["Verluste aus einer Einkunftsart dürfen nicht mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden.","Statt der tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge wird eine Pauschale abgezogen – bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Auszubildenden 22,3 Prozent, höchstens 17 200 Euro im Jahr.","Begabungs- und leistungsabhängige Ausbildungsbeihilfen ohne festgelegten Verwendungszweck zählen nur, soweit sie im Monatsdurchschnitt 300 Euro übersteigen."],"begriffe":[{"wort":"positive Einkünfte","erklaerung":"Einkünfte nach dem Steuerrecht, die über null liegen – etwa Lohn nach Abzug der Werbungskosten."},{"wort":"Berechnungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, dessen Einkommen zählt: bei dir der Bewilligungszeitraum (§ 22 BAföG), bei Eltern und Ehe- oder Lebenspartner das vorletzte Kalenderjahr (§ 24 BAföG)."},{"wort":"Ausbildungsbeihilfen","erklaerung":"Geld, das jemand für deine Ausbildung zahlt, etwa ein Stipendium."},{"wort":"Altersentlastungsbetrag","erklaerung":"Ein Freibetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes für Menschen ab einem bestimmten Alter."}],"fragen":[{"frage":"Was zählt beim BAföG als Einkommen?","antwort":"Nach § 21 Absatz 1 BAföG die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Abgezogen werden unter anderem Steuern und eine Pauschale für die soziale Sicherung (Absatz 2). Zusätzlich zählen etwa Waisenrenten und Ausbildungsbeihilfen (Absatz 3)."},{"frage":"Zählt ein Stipendium beim BAföG als Einkommen?","antwort":"Ausbildungsbeihilfen, die nicht nach dem BAföG gezahlt werden, zählen nach § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BAföG als Einkommen. Werden sie nach Begabung und Leistung ohne näher festgelegten Verwendungszweck vergeben, zählen sie nur, soweit sie im Monatsdurchschnitt 300 Euro übersteigen. Ob ein bestimmtes Stipendium darunter fällt, sagt § 21 BAföG nicht."},{"frage":"Wie hoch ist die Sozialpauschale beim BAföG?","antwort":"Je nach Gruppe 22,3 Prozent (höchstens 17 200 Euro im Jahr), 16,5 Prozent (höchstens 10 200 Euro) oder 38,8 Prozent (höchstens 29 500 Euro), siehe § 21 Absatz 2 BAföG. Für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und für Auszubildende gelten 22,3 Prozent."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EStG","warum":"Was Einkünfte und Einkunftsarten sind"},{"norm":"§ 22 BAföG","warum":"Welcher Zeitraum beim Einkommen des Auszubildenden zählt"},{"norm":"§ 23 BAföG","warum":"Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden"},{"norm":"§ 24 BAföG","warum":"Welcher Zeitraum beim Einkommen der Eltern zählt"},{"norm":"§ 25 BAföG","warum":"Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehe- oder Lebenspartners"}],"praxis":null,"leicht":"Für das BAföG zählt Ihr Einkommen.\nAuch das Einkommen von Ihren Eltern kann zählen.\nEinkommen ist zum Beispiel Lohn.\nVom Einkommen zieht das Amt Steuern ab.\nAuch Geld für Versicherungen zieht das Amt ab.\nDafür gibt es einen festen Prozent-Satz.\nManche Verluste dürfen Sie nicht abziehen.\nAuch eine Waisen-Rente zählt als Einkommen.\nEine Waisen-Rente bekommen Kinder nach dem Tod von einem Eltern-Teil.\nAuch ein Stipendium kann als Einkommen zählen.\nManches Geld zählt nicht als Einkommen.\nZum Beispiel Geld für einen ganz bestimmten anderen Zweck."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"22","bezeichnung":"§ 22 BAföG","titel_amtlich":"Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/22/","original":[{"nr":"1","text":"Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Sind bei ihrer Ermittlung Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen, so ist der Betrag abzuziehen, der sich ergibt, wenn ein Zwölftel des Jahrespauschbetrages mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes vervielfacht wird."},{"nr":"2","text":"Auf den Bedarf jedes Kalendermonats des Bewilligungszeitraums wird der Betrag angerechnet, der sich ergibt, wenn das Gesamteinkommen durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird."},{"nr":"3","text":"Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Berücksichtigung des Einkommens\n\n1. der Kinder nach § 23 Absatz 2,\n2. der Kinder, der in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen und der sonstigen Unterhaltsberechtigten nach § 25 Absatz 3."}],"erklaerung":{"nr":"22","titel_einfach":"Welcher Zeitraum bei deinem eigenen Einkommen zählt","kurz":"Nach § 22 BAföG zählt dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum; es wird gleichmäßig auf alle Monate dieses Zeitraums verteilt und auf deinen Bedarf angerechnet.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für die Anrechnung deines eigenen Einkommens zählt dein Einkommen im Bewilligungszeitraum. Müssen dabei Werbungskosten-Pauschbeträge nach § 9a des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden, gilt: Ein Zwölftel des Jahrespauschbetrags wird mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums multipliziert. Dieser Betrag wird abgezogen."},{"nr":"2","einfach":"Dein Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum wird durch die Zahl seiner Kalendermonate geteilt. Dieser Betrag wird auf deinen Bedarf in jedem Monat des Bewilligungszeitraums angerechnet."},{"nr":"3","einfach":"Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für das Einkommen:\n1. der Kinder nach § 23 Absatz 2 BAföG,\n2. der Kinder, der in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 BAföG genannten Personen (Pflegekinder, in den Haushalt aufgenommene Kinder des Ehe- oder Lebenspartners, in den Haushalt aufgenommene Enkel) und der sonstigen Unterhaltsberechtigten nach § 25 Absatz 3 BAföG."}],"beispiel":{"titel":"Ferienjob im August","text":"Ben bekommt BAföG für den Bewilligungszeitraum Oktober bis September, also 12 Monate. Im August hat er einen Ferienjob, sonst kein Einkommen. Nach den Abzügen aus § 21 BAföG bleiben 2 400 Euro Einkommen. Nach § 22 Absatz 2 BAföG wird dieses Einkommen auf alle 12 Monate verteilt: 200 Euro pro Monat. Wie viel davon wirklich angerechnet wird, hängt noch von den Freibeträgen in § 23 BAföG ab."},"wichtig":["Bei deinem eigenen Einkommen zählt das Einkommen im Bewilligungszeitraum.","Dein Einkommen wird gleichmäßig auf alle Monate des Bewilligungszeitraums verteilt, egal in welchem Monat du es verdienst."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den über dein BAföG entschieden wird – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG)."},{"wort":"Werbungskosten-Pauschbetrag","erklaerung":"Ein fester Betrag nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, der ohne Nachweis als Kosten für die Einnahmen abgezogen wird."}],"fragen":[{"frage":"Welches eigene Einkommen zählt beim BAföG?","antwort":"Nach § 22 Absatz 1 BAföG zählt dein Einkommen im Bewilligungszeitraum. Es wird durch die Zahl der Monate geteilt und jeden Monat auf deinen Bedarf angerechnet (Absatz 2)."},{"frage":"Zählt ein Ferienjob beim BAföG nur in dem Monat, in dem ich arbeite?","antwort":"Nein. Nach § 22 Absatz 2 BAföG wird dein Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum durch die Zahl der Monate geteilt. Dieser Durchschnitt wird auf den Bedarf jedes Monats angerechnet."}],"verweise":[{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen zählt"},{"norm":"§ 23 BAföG","warum":"Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden"},{"norm":"§ 24 BAföG","warum":"Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern"},{"norm":"§ 25 BAföG","warum":"Wer als Kind oder sonstiger Unterhaltsberechtigter zählt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nDann zählt auch Ihr eigenes Einkommen.\nWichtig ist das Einkommen im Bewilligungs-Zeitraum.\nDas ist die Zeit, für die Sie BAföG bekommen.\nMeistens ist das 1 Jahr.\nDas Amt teilt Ihr Einkommen durch die Zahl der Monate.\nDann zählt jeder Monat gleich.\nEin Beispiel: Sie haben nur im Sommer gearbeitet.\nDas Geld zählt dann verteilt auf alle Monate."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"23","bezeichnung":"§ 23 BAföG","titel_amtlich":"Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/23/","original":[{"nr":"1","text":"Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei\n\n1. für den Auszubildenden selbst vorbehaltlich einer Bekanntmachung nach Absatz 6 Satz 3 353 Euro,\n2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 850 Euro,\n3. für jedes Kind des Auszubildenden 770 Euro.\nSatz 1 Nummer 2 und 3 findet keine Anwendung auf Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann."},{"nr":"2","text":"Die Freibeträge nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 mindern sich um Einnahmen des Auszubildenden sowie Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und des volljährigen Kindes, die dazu bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarerweise dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf des Ehegatten oder Lebenspartners und der volljährigen Kinder des Auszubildenden zu decken."},{"nr":"3","text":"Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet."},{"nr":"4","text":"Abweichend von Absatz 1 werden\n\n1. von der Waisenrente und dem Waisengeld der Auszubildenden, deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bemisst, monatlich 270 Euro, anderer Auszubildender 190 Euro monatlich nicht angerechnet,\n2. Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, sowie Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf den Bedarf angerechnet; zu diesem Zweck werden Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, die zugleich aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert und dem Empfänger insgesamt als eine Leistung zugewendet werden, als einheitlich aus öffentlichen Mitteln erbracht behandelt. Voll angerechnet wird auch Einkommen, das aus öffentlichen Mitteln zum Zweck der Ausbildung bezogen wird,\n3. (weggefallen)\n4. Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten voll auf den Bedarf angerechnet; dasselbe gilt für Unterhaltsleistungen des Lebenspartners nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder des dauernd getrennt lebenden Lebenspartners."},{"nr":"5","text":"Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den Absätzen 1 und 4 ein weiterer Teil des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei gestellt werden, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 390 Euro monatlich."},{"nr":"6","text":"Der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Betrag ändert sich zu dem in Satz 4 genannten Zeitpunkt in dem Maße, in dem sich seit dem 25. Juli 2024 oder in den Fällen einer späteren Festsetzung nach Satz 3 seit der jeweils unmittelbar vorausgegangenen Festsetzung dieses Betrages die Differenz aus dem Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch abzüglich des Betrages eines Zwölftels des in § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes genannten Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten und abzüglich des Produkts aus dieser Differenz und dem Vomhundertsatz nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 geändert hat. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jeweils zum 1. Januar eines Jahres den sich nach Satz 1 ergebenden Betrag zu berechnen; der Betrag ist auf einen vollen Euro-Betrag aufzurunden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt den nach Satz 2 berechneten und aufgerundeten Betrag im Falle einer Änderung gegenüber dem in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Betrag oder gegenüber dem zuletzt bekanntgemachten Betrag fest und macht diesen im Bundesgesetzblatt bekannt. In der Bekanntmachung ist der Zeitpunkt festzulegen, ab dem der geänderte Betrag anzuwenden ist."}],"erklaerung":{"nr":"23","titel_einfach":"Wie viel eigenes Einkommen beim BAföG frei bleibt","kurz":"Nach § 23 BAföG bleiben von deinem eigenen Einkommen monatlich 353 Euro anrechnungsfrei, dazu grundsätzlich 850 Euro für deinen Ehe- oder Lebenspartner und 770 Euro für jedes Kind.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Von deinem Einkommen bleiben jeden Monat anrechnungsfrei:\n1. für dich selbst 353 Euro – dieser Betrag kann sich durch eine Bekanntmachung nach Absatz 6 Satz 3 ändern,\n2. für deinen Ehe- oder Lebenspartner 850 Euro,\n3. für jedes deiner Kinder 770 Euro.\nGemeint ist dein Einkommen im Sinne von § 21 BAföG, also nach den dortigen Abzügen. Die Freibeträge nach Nummer 2 und 3 gibt es nicht für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, die in einer Ausbildung sind, die nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann."},{"nr":"2","einfach":"Die Freibeträge für deinen Ehe- oder Lebenspartner und deine Kinder (Absatz 1 Nummer 2 und 3) werden gekürzt. Abgezogen werden deine Einnahmen sowie das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners und deines volljährigen Kindes, soweit dieses Geld den Unterhalt deines Ehe- oder Lebenspartners und deiner volljährigen Kinder decken soll. Das gilt auch, wenn es üblicherweise oder zumutbar dafür verwendet wird."},{"nr":"3","einfach":"Eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird voll angerechnet. Die Freibeträge aus den Absätzen 1 und 2 gelten dafür nicht."},{"nr":"4","einfach":"Abweichend von Absatz 1 gilt:\n1. Von einer Waisenrente oder einem Waisengeld bleiben 190 Euro im Monat anrechnungsfrei. Bei Schülern, deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG richtet, sind es 270 Euro im Monat.\n2. Ausbildungsbeihilfen und ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die dafür öffentliche Mittel bekommen, werden voll auf den Bedarf angerechnet. Das gilt auch für Förderleistungen ausländischer Staaten. Wird eine solche Leistung aus öffentlichen und privaten Mitteln bezahlt und als eine Leistung ausgezahlt, gilt sie insgesamt als Leistung aus öffentlichen Mitteln. Voll angerechnet wird auch Einkommen, das du aus öffentlichen Mitteln zum Zweck der Ausbildung bekommst.\n3. (weggefallen)\n4. Unterhalt von deinem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten wird voll auf den Bedarf angerechnet. Dasselbe gilt für Unterhalt von deinem Lebenspartner nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder von deinem dauernd getrennt lebenden Lebenspartner."},{"nr":"5","einfach":"Um unbillige Härten zu vermeiden, kann auf besonderen Antrag ein weiterer Teil deines Einkommens anrechnungsfrei bleiben – abweichend von den Absätzen 1 und 4. Das geht, soweit du dieses Geld für besondere Kosten der Ausbildung brauchst, die der Bedarfssatz nicht deckt. Höchstens bleiben so 390 Euro im Monat zusätzlich frei. Den Antrag musst du vor dem Ende des Bewilligungszeitraums stellen."},{"nr":"6","einfach":"Der Freibetrag für dich selbst (Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann sich ändern. Er ändert sich in dem Maß, in dem sich seit dem 25. Juli 2024 – oder seit seiner letzten Festsetzung – folgender Wert verändert hat: der Betrag nach § 8 Absatz 1a SGB IV (die Verdienstgrenze für Minijobs) minus ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes). Davon werden noch 22,3 Prozent dieses Unterschieds abgezogen (Prozentsatz nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BAföG). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung berechnet den Betrag jeweils zum 1. Januar und rundet ihn auf einen vollen Euro-Betrag auf. Weicht er vom Betrag in Absatz 1 oder vom zuletzt bekanntgemachten Betrag ab, setzt das Ministerium ihn fest und macht ihn im Bundesgesetzblatt bekannt. In der Bekanntmachung steht, ab wann der neue Betrag gilt."}],"beispiel":{"titel":"Nebenjob im Studium","text":"Tobias studiert in Kiel und hat einen Nebenjob. Nach den Abzügen aus § 21 BAföG und verteilt auf seinen Bewilligungszeitraum (§ 22 BAföG) hat er ein Einkommen von 400 Euro im Monat. Nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BAföG bleiben davon 353 Euro anrechnungsfrei. Auf seinen Bedarf werden also 47 Euro im Monat angerechnet."},"wichtig":["Der Freibetrag von 353 Euro gilt für dein Einkommen nach den Abzügen aus § 21 BAföG und kann sich durch eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ändern.","Eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird voll angerechnet.","Einen zusätzlichen Härtefreibetrag von bis zu 390 Euro im Monat musst du vor dem Ende des Bewilligungszeitraums beantragen."],"begriffe":[{"wort":"anrechnungsfrei","erklaerung":"Dieser Teil deines Einkommens wird nicht von deinem BAföG-Bedarf abgezogen."},{"wort":"Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis","erklaerung":"Das Geld, das du während einer Ausbildung von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst."},{"wort":"unbillige Härte","erklaerung":"Ein Ergebnis, das im Einzelfall ungerecht wäre. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte."},{"wort":"Arbeitnehmer-Pauschbetrag","erklaerung":"Ein fester Betrag für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, der ohne Nachweis vom Arbeitslohn abgezogen wird."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?","antwort":"Nach § 23 Absatz 1 BAföG bleiben von deinem eigenen Einkommen monatlich 353 Euro anrechnungsfrei. Gemeint ist das Einkommen nach den Abzügen aus § 21 BAföG, verteilt auf den Bewilligungszeitraum (§ 22 BAföG). Was darüber liegt, wird grundsätzlich auf deinen Bedarf angerechnet."},{"frage":"Wird eine Ausbildungsvergütung aufs BAföG angerechnet?","antwort":"Ja, voll. Nach § 23 Absatz 3 BAföG gelten die Freibeträge der Absätze 1 und 2 für eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis nicht."},{"frage":"Wie viel Waisenrente bleibt beim BAföG frei?","antwort":"Nach § 23 Absatz 4 Nummer 1 BAföG bleiben 190 Euro im Monat anrechnungsfrei. Bei Schülern, deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG richtet, sind es 270 Euro."}],"verweise":[{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen zählt und welche Abzüge es gibt"},{"norm":"§ 22 BAföG","warum":"Berechnungszeitraum für dein eigenes Einkommen"},{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Bedarf für Schüler"},{"norm":"§ 8 SGB IV","warum":"Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs"},{"norm":"§ 56 SGB III","warum":"Berufsausbildungsbeihilfe"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nSie verdienen auch selbst Geld.\nEin Teil von Ihrem Einkommen bleibt frei.\nDas heißt: Das Amt zieht diesen Teil nicht vom BAföG ab.\nFür Sie selbst sind das 353 Euro im Monat.\nVorher zieht das Amt noch Steuern und Versicherungen ab.\nHaben Sie einen Ehe-Partner?\nDann bleiben noch einmal 850 Euro frei.\nFür jedes Kind bleiben 770 Euro frei.\nEs gibt Ausnahmen.\nGeld aus einer Ausbildung im Betrieb zählt ganz.\nDafür gibt es keinen freien Betrag."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"24","bezeichnung":"§ 24 BAföG","titel_amtlich":"Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/24/","original":[{"nr":"1","text":"Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend."},{"nr":"2","text":"Ist der Einkommensbezieher für diesen Zeitraum zur Einkommensteuer zu veranlagen, liegt jedoch der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung noch nicht vor, so wird unter Berücksichtigung der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse über den Antrag entschieden. Ausbildungsförderung wird insoweit – außer in den Fällen des § 18c – unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt, wird über den Antrag abschließend entschieden."},{"nr":"3","text":"Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen; nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Auszubildende hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 glaubhaft zu machen. Ausbildungsförderung wird insoweit – außer in den Fällen des § 18c – unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, wird über den Antrag abschließend entschieden."},{"nr":"4","text":"Auf den Bedarf für jeden Kalendermonat des Bewilligungszeitraums ist ein Zwölftel des im Berechnungszeitraum erzielten Jahreseinkommens anzurechnen. Abweichend von Satz 1 ist in den Fällen des Absatzes 3 der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn die Summe der Monatseinkommen des Bewilligungszeitraums durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird; als Monatseinkommen gilt ein Zwölftel des jeweiligen Kalenderjahreseinkommens."}],"erklaerung":{"nr":"24","titel_einfach":"Welches Einkommensjahr der Eltern beim BAföG zählt","kurz":"Nach § 24 BAföG zählt das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum; ist es jetzt wesentlich niedriger, kannst du die Berücksichtigung des aktuellen Einkommens beantragen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Für das Einkommen deiner Eltern und deines Ehe- oder Lebenspartners zählen die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums."},{"nr":"2","einfach":"Wird die Person für dieses Jahr zur Einkommensteuer veranlagt, liegt dem Amt für Ausbildungsförderung der Steuerbescheid aber noch nicht vor, entscheidet das Amt anhand der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse. Das BAföG wird dann insoweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt – außer bei Bankdarlehen nach § 18c BAföG. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, entscheidet das Amt endgültig über deinen Antrag."},{"nr":"3","einfach":"Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr, kannst du einen besonderen Antrag stellen. Dann zählen die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum. Anträge, die du erst nach dem Ende des Bewilligungszeitraums stellst, werden nicht berücksichtigt. Du musst glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das BAföG wird insoweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt – außer bei Bankdarlehen nach § 18c BAföG. Sobald sich das Einkommen im Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, entscheidet das Amt abschließend."},{"nr":"4","einfach":"Auf deinen Bedarf in jedem Monat des Bewilligungszeitraums wird ein Zwölftel des Jahreseinkommens aus dem Berechnungszeitraum angerechnet. In den Fällen von Absatz 3 gilt etwas anderes: Die Monatseinkommen des Bewilligungszeitraums werden zusammengezählt und durch die Zahl seiner Kalendermonate geteilt. Als Monatseinkommen gilt dabei ein Zwölftel des Einkommens im jeweiligen Kalenderjahr."}],"beispiel":{"titel":"Vater verdient jetzt weniger","text":"Lea beantragt BAföG für den Bewilligungszeitraum ab Oktober 2026. Nach § 24 Absatz 1 BAföG zählt das Einkommen ihrer Eltern aus dem Jahr 2024. Ihr Vater ist aber seit Anfang 2026 arbeitslos. Sein Einkommen im Bewilligungszeitraum wird voraussichtlich wesentlich niedriger sein. Lea stellt deshalb einen besonderen Antrag nach Absatz 3. Dann zählt das Einkommen im Bewilligungszeitraum. Das BAföG wird insoweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt."},"wichtig":["Beim Einkommen deiner Eltern zählt das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.","Den besonderen Antrag, das wesentlich niedrigere aktuelle Einkommen zu berücksichtigen, musst du vor dem Ende des Bewilligungszeitraums stellen.","Wird nach vorläufigen Angaben oder auf diesen Antrag hin entschieden, gibt es das BAföG insoweit nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung."],"begriffe":[{"wort":"glaubhaft machen","erklaerung":"Überzeugend darlegen, dass etwas wahrscheinlich zutrifft – ein voller Beweis ist nicht nötig."},{"wort":"zur Einkommensteuer veranlagen","erklaerung":"Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer einer Person mit einem Steuerbescheid fest."},{"wort":"wesentlich niedriger","erklaerung":"Das Einkommen muss deutlich sinken. Wie viel genau, legt § 24 BAföG nicht fest."},{"wort":"Vorbehalt der Rückforderung","erklaerung":"BAföG wird gezahlt, obwohl noch nicht alles endgültig feststeht. Stand dir weniger zu, musst du den Unterschied zurückzahlen (§ 20 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Welches Einkommen der Eltern zählt beim BAföG?","antwort":"Nach § 24 Absatz 1 BAföG das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Beginnt dein Bewilligungszeitraum zum Beispiel im Oktober 2026, zählt das Jahr 2024."},{"frage":"Was gilt beim BAföG, wenn meine Eltern jetzt weniger verdienen?","antwort":"Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger, kannst du nach § 24 Absatz 3 BAföG einen besonderen Antrag stellen. Dann zählt das Einkommen im Bewilligungszeitraum, und das BAföG wird insoweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt. Anträge nach dem Ende des Bewilligungszeitraums werden nicht berücksichtigt."},{"frage":"Was passiert, wenn der Steuerbescheid meiner Eltern noch fehlt?","antwort":"Nach § 24 Absatz 2 BAföG entscheidet das Amt anhand der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse und zahlt insoweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, entscheidet es endgültig."}],"verweise":[{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen zählt"},{"norm":"§ 25 BAföG","warum":"Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehe- oder Lebenspartners"},{"norm":"§ 20 BAföG","warum":"Rückzahlung von BAföG, das unter Vorbehalt gezahlt wurde"},{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Frühere Bankdarlehen der KfW"}],"praxis":null,"leicht":"Für das BAföG zählt auch das Einkommen von Ihren Eltern.\nDas Amt nimmt dafür ein älteres Jahr.\nEs ist das vorletzte Jahr vor Ihrem BAföG-Zeitraum.\nEin Beispiel: Ihr BAföG beginnt im Oktober 2026.\nDann zählt das Einkommen aus dem Jahr 2024.\nVielleicht verdienen Ihre Eltern jetzt viel weniger.\nDann können Sie einen Antrag stellen.\nDann zählt das Einkommen von jetzt.\nSie müssen den Antrag vor dem Ende vom BAföG-Zeitraum stellen.\nDas Amt prüft das Einkommen später noch einmal.\nStand Ihnen weniger zu?\nDann zahlen Sie den Unterschied zurück."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"25","bezeichnung":"§ 25 BAföG","titel_amtlich":"Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/25/","original":[{"nr":"1","text":"Es bleiben monatlich anrechnungsfrei\n\n1. vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2 540 Euro,\n2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sowie vom Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners des Auszubildenden je 1 690 Euro."},{"nr":"2","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3","text":"Die Freibeträge des Absatzes 1 erhöhen sich\n\n1. für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten oder Lebenspartner des Einkommensbeziehers um 850 Euro,\n2. für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte um je 770 Euro,\nwenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann. Die Freibeträge nach Satz 1 mindern sich um das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners, des volljährigen Kindes oder des sonstigen volljährigen Unterhaltsberechtigten."},{"nr":"4","text":"Das die Freibeträge nach den Absätzen 1, 3 und 6 übersteigende Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners bleibt anrechnungsfrei\n\n1. zu 50 vom Hundert und\n2. zu 5 vom Hundert für jedes Kind, für das ein Freibetrag nach Absatz 3 gewährt wird."},{"nr":"5","text":"Als Kinder des Einkommensbeziehers gelten außer seinen eigenen Kindern\n\n1. Pflegekinder (Personen, mit denen er durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht),\n2. in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,\n3. in seinen Haushalt aufgenommene Enkel."},{"nr":"6","text":"Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den vorstehenden Vorschriften ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben. Hierunter fallen insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes sowie Aufwendungen für behinderte Personen, denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist."}],"erklaerung":{"nr":"25","titel_einfach":"Wie viel Einkommen deiner Eltern beim BAföG frei bleibt","kurz":"Nach § 25 BAföG bleiben vom Einkommen verheirateter, nicht getrennt lebender Eltern monatlich 2 540 Euro frei, sonst je Elternteil 1 690 Euro; vom Rest bleiben 50 Prozent plus 5 Prozent je Kind mit Freibetrag frei.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Jeden Monat bleiben anrechnungsfrei:\n1. vom Einkommen deiner Eltern, wenn sie miteinander verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind und nicht dauernd getrennt leben: 2 540 Euro,\n2. in allen anderen Fällen vom Einkommen jedes Elternteils sowie vom Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners: je 1 690 Euro."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3","einfach":"Die Freibeträge aus Absatz 1 erhöhen sich:\n1. um 850 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner der Person mit Einkommen (Einkommensbezieher), wenn er nicht dein Elternteil ist – zum Beispiel deine Stiefmutter,\n2. um je 770 Euro für Kinder der Person mit Einkommen und für weitere Personen, denen sie nach bürgerlichem Recht Unterhalt schuldet.\nDas gilt nur, wenn diese Personen nicht in einer Ausbildung sind, die nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann. Die Freibeträge nach Satz 1 werden um das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners, des volljährigen Kindes oder der sonstigen volljährigen unterhaltsberechtigten Person gekürzt."},{"nr":"4","einfach":"Liegt das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehe- oder Lebenspartners über den Freibeträgen nach den Absätzen 1, 3 und 6, bleibt auch vom Rest ein Teil anrechnungsfrei:\n1. 50 Prozent und\n2. zusätzlich 5 Prozent für jedes Kind, für das ein Freibetrag nach Absatz 3 gewährt wird."},{"nr":"5","einfach":"Als Kinder der Person mit Einkommen zählen neben ihren eigenen Kindern auch:\n1. Pflegekinder – also Personen, mit denen sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist. Sie muss sie in ihren Haushalt aufgenommen haben, und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern darf nicht mehr bestehen.\n2. Kinder ihres Ehe- oder Lebenspartners, die sie in ihren Haushalt aufgenommen hat,\n3. Enkel, die sie in ihren Haushalt aufgenommen hat."},{"nr":"6","einfach":"Um unbillige Härten zu vermeiden, kann auf besonderen Antrag ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben – abweichend von den Absätzen davor. Der Antrag muss vor dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Dazu gehören vor allem außergewöhnliche Belastungen nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes. Dazu gehören auch Ausgaben für Menschen mit Behinderung, denen die Person mit Einkommen nach bürgerlichem Recht Unterhalt schuldet."}],"beispiel":{"titel":"Eltern mit zwei Kindern","text":"Emmas Eltern sind verheiratet und leben zusammen. Ihr Einkommen nach den BAföG-Regeln beträgt 4 310 Euro im Monat. Emmas Bruder ist 8 Jahre alt und geht zur Grundschule. Nach § 25 Absatz 1 und 3 BAföG bleiben 2 540 Euro plus 770 Euro für den Bruder frei, zusammen 3 310 Euro. Von den übrigen 1 000 Euro bleiben nach Absatz 4 50 Prozent plus 5 Prozent für den Bruder frei, also 550 Euro. Auf Emmas Bedarf werden 450 Euro angerechnet."},"wichtig":["Vom Einkommen über den Freibeträgen bleibt die Hälfte anrechnungsfrei, für jedes Kind mit Freibetrag nach Absatz 3 weitere 5 Prozent.","Für Geschwister, die nicht in einer nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähigen Ausbildung sind, erhöht sich der Freibetrag um je 770 Euro, gekürzt um das Einkommen volljähriger Kinder.","Einen weiteren Freibetrag wegen unbilliger Härte gibt es nur auf besonderen Antrag vor dem Ende des Bewilligungszeitraums."],"begriffe":[{"wort":"Einkommensbezieher","erklaerung":"Die Person, deren Einkommen angerechnet wird – also ein Elternteil oder dein Ehe- oder Lebenspartner."},{"wort":"dauernd getrennt leben","erklaerung":"Ehe- oder Lebenspartner leben nicht nur vorübergehend getrennt."},{"wort":"Pflegekinder","erklaerung":"Kinder, die dauerhaft wie in einer Familie im Haushalt leben, ohne dass noch ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu ihren Eltern besteht."},{"wort":"außergewöhnliche Belastungen","erklaerung":"Besondere Kosten nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes, etwa im Zusammenhang mit einer Behinderung."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme?","antwort":"§ 25 BAföG nennt keine feste Grenze, sondern Freibeträge: bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eltern 2 540 Euro im Monat, sonst je Elternteil 1 690 Euro, dazu je 770 Euro für Geschwister ohne förderfähige Ausbildung. Vom Einkommen darüber bleiben 50 Prozent plus 5 Prozent je solchem Kind frei (Absatz 4). Wie viel BAföG am Ende bleibt, hängt auch von deinem Bedarf ab."},{"frage":"Gibt es beim BAföG einen Freibetrag für Geschwister?","antwort":"Ja. Nach § 25 Absatz 3 BAföG erhöht sich der Freibetrag um je 770 Euro für jedes Kind, das nicht in einer nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähigen Ausbildung ist; das Einkommen volljähriger Kinder wird abgezogen. Für jedes solche Kind bleiben außerdem weitere 5 Prozent des übrigen Einkommens frei (Absatz 4)."},{"frage":"Was gilt beim BAföG, wenn mein Elternteil neu verheiratet ist?","antwort":"Nach § 25 Absatz 3 Nummer 1 BAföG erhöht sich der Freibetrag deines Elternteils um 850 Euro für dessen Ehe- oder Lebenspartner, wenn dieser nicht dein Elternteil ist. Dieser Betrag wird um das Einkommen des neuen Partners gekürzt."}],"verweise":[{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen zählt"},{"norm":"§ 24 BAföG","warum":"Welches Kalenderjahr beim Einkommen der Eltern zählt"},{"norm":"§ 11 BAföG","warum":"Anrechnung, wenn mehrere Kinder gefördert werden"},{"norm":"§ 33 EStG","warum":"Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG)"},{"norm":"§ 56 SGB III","warum":"Berufsausbildungsbeihilfe"}],"praxis":null,"leicht":"Für das BAföG zählt auch das Einkommen von Ihren Eltern.\nEin Teil von diesem Einkommen bleibt frei.\nDas Amt rechnet diesen Teil nicht an.\nIhre Eltern sind verheiratet und leben zusammen?\nDann bleiben 2 540 Euro im Monat frei.\nSonst bleiben für jeden Eltern-Teil 1 690 Euro frei.\nFür Geschwister bleibt noch mehr frei.\nFür jedes Kind sind das 770 Euro.\nEs gibt Ausnahmen.\nVom Einkommen darüber bleibt die Hälfte frei.\nFür jedes dieser Geschwister-Kinder bleibt noch etwas mehr frei.\nNur der Rest zählt für Ihr BAföG."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"26","bezeichnung":"§ 26 BAföG","titel_amtlich":"Umfang der Vermögensanrechnung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/26/","original":[{"nr":null,"text":"Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet."}],"erklaerung":{"nr":"26","titel_einfach":"Dein eigenes Vermögen zählt beim BAföG mit","kurz":"Nach § 26 BAföG wird das Vermögen des Auszubildenden angerechnet; was als Vermögen gilt, welche Freibeträge es gibt und wie viel monatlich zählt, regeln die §§ 27 bis 30 BAföG.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Dein eigenes Vermögen wird beim BAföG angerechnet. Wie das geht, regeln die §§ 27 bis 30 BAföG: was als Vermögen gilt, wie sein Wert bestimmt wird, welche Freibeträge es gibt und wie viel davon auf jeden Monat entfällt."}],"beispiel":null,"wichtig":["Angerechnet wird dein eigenes Vermögen, und zwar nach den Regeln der §§ 27 bis 30 BAföG."],"begriffe":[{"wort":"Vermögen","erklaerung":"Was du besitzt, etwa Geld auf dem Konto oder Wertpapiere. Was genau dazugehört, regelt § 27 BAföG."}],"fragen":[{"frage":"Zählt mein Erspartes beim BAföG?","antwort":"Ja. Nach § 26 BAföG wird dein Vermögen nach den §§ 27 bis 30 BAföG angerechnet. Welche Beträge frei bleiben, steht in § 29 BAföG."},{"frage":"Zählt das Vermögen meiner Eltern beim BAföG?","antwort":"§ 26 BAföG nennt nur das Vermögen des Auszubildenden, also dein eigenes. Das Vermögen deiner Eltern erwähnt diese Vorschrift nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 27 BAföG","warum":"Was als Vermögen gilt"},{"norm":"§ 28 BAföG","warum":"Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird"},{"norm":"§ 29 BAföG","warum":"Freibeträge vom Vermögen"},{"norm":"§ 30 BAföG","warum":"Wie viel Vermögen pro Monat angerechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Für das BAföG zählt auch Ihr Vermögen.\nGemeint ist Ihr eigenes Vermögen.\nVermögen ist zum Beispiel Geld auf Ihrem Konto.\nEin Teil vom Vermögen bleibt frei.\nDie genauen Regeln stehen in anderen Paragrafen.\nDas sind die Paragrafen 27 bis 30."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"27","bezeichnung":"§ 27 BAföG","titel_amtlich":"Vermögensbegriff","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/27/","original":[{"nr":"1","text":"Als Vermögen gelten alle\n\n1. beweglichen und unbeweglichen Sachen,\n2. Forderungen und sonstige Rechte.\nAusgenommen sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann."},{"nr":"2","text":"Nicht als Vermögen gelten\n\n1. Rechte auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen,\n2. Übergangsbeihilfen nach den §§ 12 und 13 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1983 (BGBl. I S. 457) sowie die Wiedereingliederungsbeihilfe nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes,\n3. Nießbrauchsrechte,\n4. Haushaltsgegenstände."}],"erklaerung":{"nr":"27","titel_einfach":"Was beim BAföG als Vermögen zählt","kurz":"Nach § 27 BAföG zählen zum Vermögen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Forderungen und Rechte; ausgenommen sind etwa Haushaltsgegenstände, Rentenansprüche und rechtlich nicht verwertbare Gegenstände.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Als Vermögen gelten alle:\n1. beweglichen und unbeweglichen Sachen – zum Beispiel ein Auto oder ein Grundstück,\n2. Forderungen und sonstigen Rechte – zum Beispiel ein Guthaben auf deinem Konto.\nAusgenommen sind Gegenstände, soweit du sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kannst."},{"nr":"2","einfach":"Nicht als Vermögen gelten:\n1. Rechte auf Versorgungsbezüge, auf Renten und auf andere wiederkehrende Leistungen,\n2. Übergangsbeihilfen nach den §§ 12 und 13 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung vom 21. April 1983 sowie die Wiedereingliederungsbeihilfe nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes,\n3. Nießbrauchsrechte,\n4. Haushaltsgegenstände."}],"beispiel":{"titel":"Sparkonto, Auto und Möbel","text":"Laura beantragt BAföG. Sie hat 3 000 Euro auf dem Sparkonto, ein eigenes Auto und Möbel in ihrer Wohnung. Nach § 27 Absatz 1 BAföG zählen das Sparguthaben und das Auto zu ihrem Vermögen. Die Möbel sind Haushaltsgegenstände und zählen nach Absatz 2 Nummer 4 nicht. Welcher Teil ihres Vermögens frei bleibt, regelt § 29 BAföG."},"wichtig":["Auch Guthaben auf Konten und andere Forderungen zählen als Vermögen.","Gegenstände, die du aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kannst, zählen insoweit nicht als Vermögen.","Haushaltsgegenstände und Rechte auf Renten oder andere wiederkehrende Leistungen zählen nicht als Vermögen."],"begriffe":[{"wort":"bewegliche und unbewegliche Sachen","erklaerung":"Bewegliche Sachen sind Gegenstände wie ein Auto oder Schmuck. Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und Gebäude."},{"wort":"Forderungen","erklaerung":"Ansprüche gegen jemand anderen auf Geld oder eine Leistung, etwa dein Guthaben bei der Bank."},{"wort":"verwerten","erklaerung":"Einen Gegenstand zu Geld machen, etwa durch Verkauf."},{"wort":"Nießbrauchsrecht","erklaerung":"Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu behalten, zum Beispiel Mieteinnahmen aus einem Haus."}],"fragen":[{"frage":"Zählt mein Auto beim BAföG als Vermögen?","antwort":"Ein Auto ist eine bewegliche Sache und zählt nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 BAföG zum Vermögen. Wie sein Wert bestimmt wird, regelt § 28 BAföG; welche Beträge frei bleiben, regelt § 29 BAföG."},{"frage":"Zählt Geld auf meinem Konto beim BAföG als Vermögen?","antwort":"Ja. Ein Kontoguthaben ist eine Forderung gegen die Bank und gilt nach § 27 Absatz 1 Nummer 2 BAföG als Vermögen."},{"frage":"Was zählt beim BAföG nicht als Vermögen?","antwort":"Nach § 27 Absatz 2 BAföG unter anderem Haushaltsgegenstände, Nießbrauchsrechte und Rechte auf Renten oder Versorgungsbezüge. Außerdem zählen Gegenstände nicht, soweit du sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kannst (Absatz 1 Satz 2)."}],"verweise":[{"norm":"§ 26 BAföG","warum":"Dass Vermögen des Auszubildenden angerechnet wird"},{"norm":"§ 28 BAföG","warum":"Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird"},{"norm":"§ 29 BAföG","warum":"Freibeträge vom Vermögen"}],"praxis":null,"leicht":"Für das BAföG zählt Ihr Vermögen.\nVermögen sind zum Beispiel Sachen.\nEin Auto ist so eine Sache.\nAuch ein Grundstück ist Vermögen.\nAuch Geld auf dem Konto ist Vermögen.\nManches zählt nicht als Vermögen.\nZum Beispiel Ihre Möbel und Ihr Geschirr.\nDas sind Haushalts-Gegenstände.\nAuch ein Anspruch auf Rente zählt nicht.\nEin Teil vom Vermögen bleibt außerdem frei."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"28","bezeichnung":"§ 28 BAföG","titel_amtlich":"Wertbestimmung des Vermögens","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/28/","original":[{"nr":"1","text":"Der Wert eines Gegenstandes ist zu bestimmen\n\n1. bei Wertpapieren auf die Höhe des Kurswertes,\n2. bei sonstigen Gegenständen auf die Höhe des Zeitwertes."},{"nr":"2","text":"Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung."},{"nr":"3","text":"Von dem nach den Absätzen 1 und 2 ermittelten Betrag sind die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Schulden und Lasten abzuziehen. Dies gilt nicht für das nach diesem Gesetz erhaltene Darlehen."},{"nr":"4","text":"Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt."}],"erklaerung":{"nr":"28","titel_einfach":"Wie der Wert deines Vermögens bestimmt wird","kurz":"Nach § 28 BAföG zählt der Wert deines Vermögens bei der Antragstellung, abzüglich der Schulden zu diesem Zeitpunkt; spätere Änderungen im Bewilligungszeitraum bleiben unberücksichtigt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Wert eines Gegenstands wird so bestimmt:\n1. bei Wertpapieren nach dem Kurswert,\n2. bei anderen Gegenständen nach dem Zeitwert."},{"nr":"2","einfach":"Es zählt der Wert zum Zeitpunkt, an dem du den Antrag stellst."},{"nr":"3","einfach":"Von diesem Betrag werden die Schulden und Lasten abgezogen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Das gilt nicht für ein Darlehen, das du nach dem BAföG bekommen hast – es wird nicht abgezogen."},{"nr":"4","einfach":"Was sich zwischen der Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraums ändert, bleibt unberücksichtigt."}],"beispiel":{"titel":"Stichtag ist der Antrag","text":"Kai stellt seinen BAföG-Antrag am 15. September. An diesem Tag hat er 20 000 Euro auf dem Konto und 2 000 Euro Schulden aus einem Ratenkauf. Nach § 28 Absatz 2 und 3 BAföG zählt sein Vermögen mit 18 000 Euro. Im November gibt er 5 000 Euro für eine Reise aus. Nach Absatz 4 ändert das für diesen Bewilligungszeitraum nichts. Welcher Teil seines Vermögens frei bleibt, regelt § 29 BAföG."},"wichtig":["Es zählt der Wert deines Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung.","Schulden bei Antragstellung werden abgezogen, ein BAföG-Darlehen aber nicht.","Änderungen nach der Antragstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt."],"begriffe":[{"wort":"Kurswert","erklaerung":"Der Preis, zu dem ein Wertpapier, etwa eine Aktie, an der Börse gehandelt wird."},{"wort":"Zeitwert","erklaerung":"Der Wert, den ein Gegenstand zum maßgeblichen Zeitpunkt hat – etwa was ein gebrauchtes Auto dann noch wert ist."},{"wort":"Lasten","erklaerung":"Belastungen eines Vermögensgegenstands, etwa eine Grundschuld auf einem Grundstück."}],"fragen":[{"frage":"Welcher Stichtag gilt beim BAföG für das Vermögen?","antwort":"Nach § 28 Absatz 2 BAföG zählt der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Änderungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt (Absatz 4)."},{"frage":"Werden Schulden beim BAföG vom Vermögen abgezogen?","antwort":"Ja. Nach § 28 Absatz 3 BAföG werden die Schulden und Lasten abgezogen, die bei Antragstellung bestehen. Ein Darlehen nach dem BAföG wird aber nicht abgezogen."},{"frage":"Wie wird der Wert von Aktien beim BAföG bestimmt?","antwort":"Nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 BAföG mit dem Kurswert. Maßgeblich ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Antragstellung (Absatz 2)."}],"verweise":[{"norm":"§ 27 BAföG","warum":"Was als Vermögen gilt"},{"norm":"§ 29 BAföG","warum":"Freibeträge vom Vermögen"},{"norm":"§ 30 BAföG","warum":"Wie viel Vermögen pro Monat angerechnet wird"}],"praxis":null,"leicht":"Für das BAföG zählt Ihr Vermögen.\nWichtig ist der Wert von Ihrem Vermögen.\nEs zählt der Tag von Ihrem Antrag.\nAn diesem Tag schaut das Amt auf Ihr Vermögen.\nBei Aktien zählt der Preis an der Börse.\nBei anderen Sachen zählt der Wert an diesem Tag.\nSie haben Schulden?\nDann zieht das Amt die Schulden ab.\nDas BAföG-Darlehen zählt dabei nicht als Schuld.\nSpäter ändert sich Ihr Vermögen?\nDas spielt bis zum Ende vom BAföG-Zeitraum keine Rolle."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"29","bezeichnung":"§ 29 BAföG","titel_amtlich":"Freibeträge vom Vermögen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/29/","original":[{"nr":"1","text":"Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei\n\n1. für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 15 000 Euro, für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, 45 000 Euro,\n2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2 300 Euro,\n3. für jedes Kind des Auszubildenden 2 300 Euro.\nMaßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung."},{"nr":"2","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3","text":"Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben."}],"erklaerung":{"nr":"29","titel_einfach":"Wie viel Vermögen du beim BAföG behalten darfst","kurz":"Nach § 29 BAföG bleiben von deinem Vermögen 15 000 Euro anrechnungsfrei, ab 30 Jahren 45 000 Euro, dazu je 2 300 Euro für deinen Ehegatten oder Lebenspartner und für jedes Kind.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ein Teil deines Vermögens wird nicht auf dein BAföG angerechnet. Diese Beträge bleiben frei:\n1. für dich selbst 15 000 Euro, wenn du noch nicht 30 Jahre alt bist. Bist du 30 Jahre oder älter, sind es 45 000 Euro.\n2. für deinen Ehegatten oder Lebenspartner 2 300 Euro,\n3. für jedes deiner Kinder 2 300 Euro.\nEs zählen die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem du den Antrag stellst. Es kommt also darauf an, wie alt du an diesem Tag bist und ob du dann verheiratet bist oder Kinder hast."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3","einfach":"Damit keine unbillige Härte entsteht, kann ein weiterer Teil deines Vermögens anrechnungsfrei bleiben. Wann eine solche Härte vorliegt, legt § 29 BAföG nicht fest."}],"beispiel":{"titel":"Erspartes von 17 000 Euro","text":"Lena ist 22 Jahre alt, ledig und hat keine Kinder. Als sie im September BAföG beantragt, hat sie 17 000 Euro auf ihrem Sparkonto und keine Schulden. Nach § 29 Absatz 1 Nr. 1 BAföG bleiben 15 000 Euro anrechnungsfrei. Nur die übrigen 2 000 Euro werden angerechnet. Wie dieser Betrag auf die Monate verteilt wird, regelt § 30 BAföG."},"wichtig":["Für die Freibeträge zählt deine Lage zum Zeitpunkt der Antragstellung, zum Beispiel dein Alter an diesem Tag.","Der höhere Freibetrag von 45 000 Euro gilt erst, wenn du bei der Antragstellung 30 Jahre oder älter bist.","Die Freibeträge für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder kommen zu deinem eigenen Freibetrag hinzu."],"begriffe":[{"wort":"anrechnungsfrei","erklaerung":"Dieser Teil deines Vermögens zählt nicht und mindert dein BAföG nicht."},{"wort":"unbillige Härte","erklaerung":"Eine Lage, in der die volle Anrechnung des Vermögens für dich unzumutbar wäre. Was genau darunter fällt, lässt das Gesetz offen."},{"wort":"das 30. Lebensjahr vollendet","erklaerung":"Du hast deinen 30. Geburtstag erreicht, bist also 30 Jahre oder älter."}],"fragen":[{"frage":"Wie viel Erspartes darf ich beim BAföG haben?","antwort":"Nach § 29 Absatz 1 BAföG bleiben 15 000 Euro anrechnungsfrei, wenn du bei der Antragstellung noch nicht 30 Jahre alt bist, sonst 45 000 Euro. Für deinen Ehegatten oder Lebenspartner und für jedes Kind kommen je 2 300 Euro dazu."},{"frage":"Zu welchem Zeitpunkt zählt mein Vermögen beim BAföG?","antwort":"Nach § 29 Absatz 1 BAföG zählen für die Freibeträge die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dass auch der Wert des Vermögens zu diesem Zeitpunkt bestimmt wird, regelt § 28 BAföG."},{"frage":"Kann mehr Vermögen anrechnungsfrei bleiben als 15 000 Euro?","antwort":"Ja, das ist möglich. Nach § 29 Absatz 3 BAföG kann ein weiterer Teil frei bleiben, wenn sonst eine unbillige Härte entstünde. Wann das der Fall ist, legt die Vorschrift nicht fest."}],"verweise":[{"norm":"§ 27 BAföG","warum":"Was beim BAföG als Vermögen gilt"},{"norm":"§ 28 BAföG","warum":"Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird und dass Schulden abgezogen werden"},{"norm":"§ 30 BAföG","warum":"Wie das anzurechnende Vermögen auf die Monate verteilt wird"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen BAföG.\nDann prüft das Amt Ihr Vermögen.\nVermögen ist zum Beispiel Geld auf dem Spar-Konto.\nEinen Teil davon dürfen Sie behalten.\nDieser Teil heißt Frei-Betrag.\nSie sind jünger als 30 Jahre?\nDann ist der Frei-Betrag 15 000 Euro.\nSie sind 30 Jahre oder älter?\nDann ist der Frei-Betrag 45 000 Euro.\nSie haben einen Ehe-Partner oder einen Lebens-Partner?\nDann gibt es für diese Person 2 300 Euro mehr.\nSie haben Kinder?\nDann gibt es für jedes Kind 2 300 Euro mehr.\nEs zählt der Tag von Ihrem Antrag.\nIn schweren Fällen kann der Frei-Betrag höher sein."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"30","bezeichnung":"§ 30 BAföG","titel_amtlich":"Monatlicher Anrechnungsbetrag","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/30/","original":[{"nr":null,"text":"Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird."}],"erklaerung":{"nr":"30","titel_einfach":"Wie dein Vermögen auf die BAföG-Monate verteilt wird","kurz":"Nach § 30 BAföG wird das anzurechnende Vermögen durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt; dieser Betrag wird jeden Monat auf deinen Bedarf angerechnet.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Vermögen, das über deinen Freibeträgen liegt, wird auf dein BAföG angerechnet. Dafür wird der anzurechnende Betrag durch die Zahl der Kalendermonate im Bewilligungszeitraum geteilt. Das Ergebnis wird jeden Monat von deinem Bedarf abgezogen. Der Bedarf ist der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung vorsieht."}],"beispiel":{"titel":"2 400 Euro über dem Freibetrag","text":"Malik hat bei der Antragstellung 2 400 Euro mehr Vermögen, als nach § 29 BAföG frei bleibt. Sein Bewilligungszeitraum umfasst 12 Monate. Nach § 30 BAföG werden die 2 400 Euro durch 12 geteilt. Auf seinen monatlichen Bedarf werden also jeden Monat 200 Euro angerechnet."},"wichtig":["Das anzurechnende Vermögen wird gleichmäßig auf alle Kalendermonate des Bewilligungszeitraums verteilt."],"begriffe":[{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den das Amt über dein BAföG entscheidet – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG)."},{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Wie wird mein Vermögen beim BAföG angerechnet?","antwort":"Nach § 30 BAföG wird der Teil deines Vermögens, der angerechnet wird, durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Dieser Betrag mindert jeden Monat deinen Bedarf. Welcher Teil angerechnet wird, ergibt sich aus den §§ 27 bis 29 BAföG."}],"verweise":[{"norm":"§ 29 BAföG","warum":"Welche Vermögensfreibeträge gelten"},{"norm":"§ 28 BAföG","warum":"Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird"},{"norm":"§ 50 BAföG","warum":"Wie lange ein Bewilligungszeitraum in der Regel dauert"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nSie haben Vermögen.\nEin Teil davon ist frei.\nDen Rest rechnet das Amt an.\nDas Amt teilt diesen Rest durch die Zahl der Monate.\nGemeint sind die Monate, für die Sie BAföG bekommen.\nDas Ergebnis zieht das Amt jeden Monat ab.\nDann bekommen Sie jeden Monat weniger BAföG."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"35","bezeichnung":"§ 35 BAföG","titel_amtlich":"Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/35/","original":[{"nr":null,"text":"Die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 sind alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten."}],"erklaerung":{"nr":"35","titel_einfach":"Wie oft die BAföG-Sätze überprüft werden","kurz":"Nach § 35 BAföG werden Bedarfssätze, Freibeträge und die Beträge nach § 21 Absatz 2 alle 2 Jahre überprüft und, wenn nötig, durch Gesetz neu festgesetzt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Bedarfssätze, die Freibeträge und die Prozentsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 BAföG werden alle 2 Jahre überprüft. Wenn nötig, werden sie durch Gesetz neu festgesetzt. Dabei werden die Entwicklung der Einkommen und der Vermögensbildung, die Veränderungen der Lebenshaltungskosten und die finanzwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. Die Bundesregierung berichtet darüber dem Bundestag und dem Bundesrat."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Bedarfssätze","erklaerung":"Die Beträge, die das BAföG für Lebensunterhalt und Ausbildung ansetzt, etwa für Studierende."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 21 BAföG","warum":"Was als Einkommen gilt; Absatz 2 regelt die Pauschalen für die soziale Sicherung, die vom Einkommen abgezogen werden"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"36","bezeichnung":"§ 36 BAföG","titel_amtlich":"Vorausleistung von Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/36/","original":[{"nr":"1","text":"Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und ist die Ausbildung – auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners im Bewilligungszeitraum – gefährdet, so wird auf Antrag nach Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn\n\n1. der Auszubildende glaubhaft macht, dass seine Eltern den Bedarf nach den §§ 12 bis 14b nicht leisten, und die Eltern entgegen § 47 Absatz 4 die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder Urkunden nicht vorlegen und darum ihr Einkommen nicht angerechnet werden kann, und wenn\n2. Bußgeldfestsetzung oder Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens nicht innerhalb zweier Monate zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte geführt haben oder rechtlich unzulässig sind, insbesondere weil die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben."},{"nr":"3","text":"Eine Anrechnung des weitergeleiteten oder direkt ausgezahlten Kindergeldes auf den vorausgeleisteten Betrag sowie eine Anrechnung überobligatorischer Leistungen eines Elternteils auf den angerechneten Unterhaltsbetrag des anderen Elternteils findet nicht statt."},{"nr":"4","text":"Ausbildungsförderung wird nicht vorausgeleistet, soweit die Eltern bereit sind, Unterhalt entsprechend einer gemäß § 1612 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches getroffenen Bestimmung zu leisten."},{"nr":"5","text":"Von der Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund oder, wenn der Auszubildende in demselben Ausbildungsabschnitt für den vorhergehenden Bewilligungszeitraum Leistungen nach Absatz 1 oder 2 erhalten hat, abgesehen werden."}],"erklaerung":{"nr":"36","titel_einfach":"BAföG, wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen","kurz":"Nach § 36 BAföG gibt es auf Antrag BAföG ohne Anrechnung des Elternbeitrags, wenn du glaubhaft machst, dass deine Eltern ihn nicht zahlen, und deine Ausbildung dadurch gefährdet ist.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Beim BAföG kann ein Unterhaltsbetrag deiner Eltern angerechnet werden. Das ist der Betrag aus dem Einkommen deiner Eltern, der nach den Regeln des BAföG auf deinen Bedarf angerechnet wird. Zahlen sie ihn nicht, kannst du Vorausleistung beantragen. Dafür gilt:\n- Du musst glaubhaft machen, dass deine Eltern den angerechneten Betrag nicht zahlen.\n- Deine Ausbildung muss dadurch gefährdet sein. Dabei wird auch das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners im Bewilligungszeitraum berücksichtigt.\n- Das Amt hört vorher deine Eltern an.\nDann bekommst du BAföG, ohne dass dieser Unterhaltsbetrag angerechnet wird. Einen Antrag, den du erst nach dem Ende des Bewilligungszeitraums stellst, berücksichtigt das Amt nicht."},{"nr":"2","einfach":"Absatz 1 gilt entsprechend, wenn beide dieser Bedingungen erfüllt sind:\n1. Du machst glaubhaft, dass deine Eltern deinen Bedarf nach den §§ 12 bis 14b BAföG nicht leisten. Außerdem geben deine Eltern dem Amt die nötigen Auskünfte nicht oder legen die nötigen Urkunden nicht vor, obwohl sie dazu nach § 47 Absatz 4 BAföG verpflichtet sind. Deshalb kann ihr Einkommen nicht angerechnet werden.\n2. Ein Bußgeld oder ein Verwaltungszwangsverfahren hat innerhalb von 2 Monaten nicht dazu geführt, dass deine Eltern die Auskünfte geben. Oder diese Mittel sind rechtlich nicht zulässig, vor allem weil deine Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben."},{"nr":"3","einfach":"Kindergeld, das an dich weitergeleitet oder direkt an dich ausgezahlt wird, wird nicht auf den vorausgeleisteten Betrag angerechnet. Zahlt ein Elternteil mehr, als er muss, wird dieses Mehr nicht auf den angerechneten Unterhaltsbetrag des anderen Elternteils angerechnet."},{"nr":"4","einfach":"Es gibt keine Vorausleistung, soweit deine Eltern bereit sind, Unterhalt so zu leisten, wie sie es nach § 1612 Absatz 2 BGB bestimmt haben. Wie Eltern die Art des Unterhalts bestimmen können, steht in § 1612 Absatz 2 BGB."},{"nr":"5","einfach":"Das Amt kann darauf verzichten, deine Eltern anzuhören. Das geht, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Es geht auch, wenn du im selben Ausbildungsabschnitt schon für den vorherigen Bewilligungszeitraum Leistungen nach Absatz 1 oder 2 bekommen hast."}],"beispiel":{"titel":"Der Vater zahlt nicht","text":"Sophie studiert in Leipzig. In ihrem BAföG-Bescheid ist ein Unterhaltsbetrag von 250 Euro im Monat aus dem Einkommen ihres Vaters angerechnet. Ihr Vater zahlt aber nichts. Ohne das Geld kann Sophie ihre Miete nicht zahlen und ihr Studium ist gefährdet. Noch vor dem Ende ihres Bewilligungszeitraums beantragt sie Vorausleistung und macht glaubhaft, dass ihr Vater nicht zahlt. Nachdem das Amt die Eltern angehört hat, bekommt Sophie nach § 36 Absatz 1 BAföG ihr BAföG, ohne dass die 250 Euro angerechnet werden."},"wichtig":["Den Antrag auf Vorausleistung musst du vor dem Ende des Bewilligungszeitraums stellen; spätere Anträge berücksichtigt das Amt nicht.","Du musst glaubhaft machen, dass deine Eltern nicht zahlen, und deine Ausbildung muss gefährdet sein – dabei zählt auch das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners.","Sind deine Eltern bereit, Unterhalt in der Form zu leisten, die sie nach § 1612 Absatz 2 BGB bestimmt haben, gibt es insoweit keine Vorausleistung."],"begriffe":[{"wort":"Vorausleistung","erklaerung":"Das Amt zahlt dir BAföG, ohne den Unterhaltsbetrag deiner Eltern abzuziehen. Es springt also für den Betrag ein, den deine Eltern nicht zahlen."},{"wort":"glaubhaft machen","erklaerung":"Du musst deine Angaben so darlegen, dass sie überwiegend wahrscheinlich stimmen. Ein voller Beweis ist nicht nötig."},{"wort":"Anhörung","erklaerung":"Das Amt gibt deinen Eltern Gelegenheit, sich zu äußern, bevor es entscheidet."},{"wort":"überobligatorische Leistungen","erklaerung":"Zahlungen eines Elternteils, die über das hinausgehen, was er nach dem BAföG beitragen muss."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den das Amt über dein BAföG entscheidet – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Meine Eltern zahlen keinen Unterhalt – bekomme ich trotzdem BAföG?","antwort":"Nach § 36 Absatz 1 BAföG kannst du Vorausleistung beantragen. Dann bekommst du BAföG, ohne dass der Unterhaltsbetrag deiner Eltern angerechnet wird. Voraussetzung ist, dass du glaubhaft machst, dass deine Eltern nicht zahlen, und dass deine Ausbildung dadurch gefährdet ist."},{"frage":"Was passiert, wenn meine Eltern dem BAföG-Amt keine Auskunft geben?","antwort":"Nach § 36 Absatz 2 BAföG ist eine Vorausleistung auch dann möglich. Dafür müssen ein Bußgeld oder ein Verwaltungszwangsverfahren innerhalb von 2 Monaten nicht zur Auskunft geführt haben oder unzulässig sein, etwa weil deine Eltern im Ausland wohnen. Außerdem musst du glaubhaft machen, dass deine Eltern deinen Bedarf nicht leisten."},{"frage":"Erfahren meine Eltern von meinem Antrag auf Vorausleistung?","antwort":"Nach § 36 Absatz 1 BAföG hört das Amt deine Eltern an, bevor es entscheidet. Nach Absatz 5 kann es darauf verzichten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder du im selben Ausbildungsabschnitt schon für den vorherigen Bewilligungszeitraum Vorausleistung bekommen hast."}],"verweise":[{"norm":"§ 37 BAföG","warum":"Dein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern geht auf das Land über, das sich das Geld von ihnen holen kann"},{"norm":"§ 47 BAföG","warum":"Auskunftspflichten, auch der Eltern (Absatz 4)"},{"norm":"§ 1612 BGB","warum":"Absatz 2: wie Eltern die Art des Unterhalts bestimmen können"},{"norm":"§§ 12 bis 14b BAföG","warum":"Wie hoch der Bedarf für Schüler und Studierende ist"}],"praxis":null,"leicht":"Ihre Eltern sollen Ihnen Geld für die Ausbildung geben.\nDas Amt rechnet dieses Geld beim BAföG an.\nDann bekommen Sie weniger BAföG.\nManchmal zahlen die Eltern das Geld nicht.\nDann ist Ihre Ausbildung vielleicht in Gefahr.\nSie können dann einen Antrag stellen.\nDer Antrag heißt: Voraus-Leistung.\nSie müssen dem Amt zeigen: Meine Eltern zahlen nicht.\nDas Amt fragt vorher Ihre Eltern.\nDann bekommen Sie BAföG ohne den Betrag von den Eltern.\nDer Antrag muss vor dem Ende vom Bewilligungs-Zeitraum beim Amt sein.\nDer Bewilligungs-Zeitraum ist die Zeit, für die Sie BAföG bekommen.\nManchmal geben Ihre Eltern dem Amt auch keine Auskunft.\nAuch dann kann es eine Voraus-Leistung geben.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"37","bezeichnung":"§ 37 BAföG","titel_amtlich":"Übergang von Unterhaltsansprüchen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/37/","original":[{"nr":"1","text":"Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht dieser zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über, jedoch nur soweit auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen der Eltern nach diesem Gesetz anzurechnen ist. Die Zahlungen, welche die Eltern auf Grund der Mitteilung über den Anspruchsübergang erbringen, werden entsprechend § 11 Absatz 2 angerechnet. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Auszubildende Ausbildungsförderung als Bankdarlehen nach § 18c erhalten hat."},{"nr":"2","text":"(weggefallen)"},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"4","text":"Für die Vergangenheit können die Eltern des Auszubildenden nur von dem Zeitpunkt an in Anspruch genommen werden, in dem\n\n1. die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorgelegen haben oder\n2. sie bei dem Antrag auf Ausbildungsförderung mitgewirkt haben oder von ihm Kenntnis erhalten haben und darüber belehrt worden sind, unter welchen Voraussetzungen dieses Gesetz eine Inanspruchnahme von Eltern ermöglicht."},{"nr":"5","text":"(weggefallen)"},{"nr":"6","text":"Der Anspruch ist von der Fälligkeit an mit 6 vom Hundert zu verzinsen. Zinsen werden jedoch erst vom Beginn des Monats an erhoben, der auf die Mitteilung des Amtes für Ausbildungsförderung über den erfolgten Anspruchsübergang folgt."}],"erklaerung":{"nr":"37","titel_einfach":"Wann sich das Land den Unterhalt von den Eltern holt","kurz":"Nach § 37 BAföG geht dein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern auf das Land über, soweit es dir BAföG zahlt und Elterneinkommen anzurechnen ist; das Land kann den Unterhalt dann von deinen Eltern verlangen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Eltern","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Vielleicht hast du nach bürgerlichem Recht einen Anspruch auf Unterhalt gegen deine Eltern – für die Zeit, für die du BAföG bekommst. Dann geht dieser Anspruch auf das Land über, sobald das Land dir BAföG zahlt. Mit ihm geht auch dein Recht über, von deinen Eltern Auskunft für den Unterhalt zu verlangen. Der Übergang gilt nur bis zur Höhe dessen, was das Land gezahlt hat. Und er gilt nur, soweit nach dem BAföG das Einkommen deiner Eltern auf deinen Bedarf anzurechnen ist. Das Land kann außerdem nicht mehr verlangen, als dir nach bürgerlichem Recht zusteht. Zahlungen, die deine Eltern leisten, weil man ihnen den Übergang mitgeteilt hat, werden entsprechend § 11 Absatz 2 BAföG angerechnet. Das alles gilt nicht, soweit du BAföG als Bankdarlehen nach § 18c BAföG bekommen hast."},{"nr":"2","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"4","einfach":"Für die Vergangenheit kann das Land von deinen Eltern nur Geld verlangen ab dem Zeitpunkt, an dem\n1. die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts dafür vorlagen oder\n2. deine Eltern bei deinem BAföG-Antrag mitgewirkt oder von ihm erfahren haben und darüber belehrt wurden, unter welchen Voraussetzungen das BAföG erlaubt, sie in Anspruch zu nehmen."},{"nr":"5","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"6","einfach":"Der Anspruch muss ab seiner Fälligkeit mit 6 Prozent verzinst werden. Zinsen werden aber erst ab dem Beginn des Monats verlangt, der auf die Mitteilung des Amtes über den Übergang des Anspruchs folgt."}],"beispiel":{"titel":"Das Land fordert Unterhalt von der Mutter","text":"Tim bekommt BAföG ohne Anrechnung des Unterhaltsbetrags seiner Mutter, weil sie nicht zahlt (§ 36 BAföG). Nach § 37 Absatz 1 BAföG geht Tims Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter auf das Land über. Das Amt teilt ihr den Übergang am 10. März mit. Das Land kann nun von ihr Unterhalt verlangen, soweit Tim ihn nach bürgerlichem Recht fordern könnte – höchstens so viel, wie es an Tim gezahlt hat und wie nach dem BAföG von ihrem Einkommen anzurechnen ist. Zinsen von 6 Prozent darf es frühestens ab dem 1. April verlangen."},"wichtig":["Der Übergang ist dreifach begrenzt: auf deinen Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht, auf das nach dem BAföG anzurechnende Elterneinkommen und auf das gezahlte BAföG.","Für die Vergangenheit können Eltern nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen von Absatz 4 vorliegen, etwa eine Belehrung beim BAföG-Antrag.","Der übergegangene Anspruch wird mit 6 Prozent verzinst, Zinsen aber erst ab dem Monat nach der Mitteilung über den Übergang."],"begriffe":[{"wort":"Übergang des Unterhaltsanspruchs","erklaerung":"Nicht mehr du, sondern das Land ist Inhaber deines Anspruchs auf Unterhalt gegen deine Eltern und kann ihn geltend machen."},{"wort":"unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch","erklaerung":"Das Recht, von unterhaltspflichtigen Eltern Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu verlangen, um den Unterhalt zu berechnen."},{"wort":"Fälligkeit","erklaerung":"Der Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung verlangt werden kann."},{"wort":"Bankdarlehen nach § 18c","erklaerung":"Ein früheres BAföG-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das nach eigenen Regeln zurückgezahlt wird."}],"fragen":[{"frage":"Kann das BAföG-Amt Geld von meinen Eltern zurückfordern?","antwort":"Ja, unter Voraussetzungen. Nach § 37 Absatz 1 BAföG geht dein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern auf das Land über, soweit es dir BAföG zahlt und das Einkommen deiner Eltern anzurechnen ist. Das Land kann aber nur so viel verlangen, wie du selbst nach bürgerlichem Recht von deinen Eltern verlangen könntest."},{"frage":"Müssen meine Eltern auch für vergangene Monate zahlen?","antwort":"Nach § 37 Absatz 4 BAföG nur ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts vorlagen. Oder ab dem Zeitpunkt, an dem sie beim BAföG-Antrag mitgewirkt oder davon erfahren haben und über ihre mögliche Inanspruchnahme belehrt wurden."},{"frage":"Wie hoch sind die Zinsen, wenn das Land Unterhalt von den Eltern fordert?","antwort":"Nach § 37 Absatz 6 BAföG 6 Prozent ab Fälligkeit. Erhoben werden die Zinsen aber erst ab dem Beginn des Monats, der auf die Mitteilung über den Übergang des Anspruchs folgt."}],"verweise":[{"norm":"§ 36 BAföG","warum":"BAföG ohne Anrechnung des Elternbeitrags, wenn die Eltern nicht zahlen"},{"norm":"§ 11 BAföG","warum":"In welcher Reihenfolge Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet werden"},{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Rückzahlung der früheren Bankdarlehen der KfW"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nIhre Eltern müssen Ihnen vielleicht Unterhalt zahlen.\nUnterhalt ist Geld für Ihr Leben.\nIhr Recht auf diesen Unterhalt geht dann auf das Land über.\nDas Land darf den Unterhalt von Ihren Eltern holen.\nDas gilt nur, wenn das Amt das Einkommen von Ihren Eltern beim BAföG anrechnet.\nDas Land holt höchstens so viel, wie es an Sie gezahlt hat.\nDas Amt teilt das Ihren Eltern mit.\nFür vergangene Monate gelten besondere Regeln.\nDie Eltern müssen auch Zinsen zahlen.\nDie Zinsen sind 6 Prozent.\nEs gibt Ausnahmen."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"38","bezeichnung":"§ 38 BAföG","titel_amtlich":"Übergang von anderen Ansprüchen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/38/","original":[{"nr":null,"text":"Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die nicht Leistungsträger ist, Anspruch auf Leistung, die auf den Bedarf anzurechnen ist oder eine Leistung nach diesem Gesetz ausschließt, geht dieser mit der Zahlung in Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt."}],"erklaerung":{"nr":"38","titel_einfach":"Wann andere Ansprüche auf das Land übergehen","kurz":"Nach § 38 BAföG geht dein Anspruch gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die kein Leistungsträger ist, auf das Land über, wenn es dir BAföG zahlt und die Leistung anzurechnen ist oder BAföG ausschließt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manchmal hast du für die BAföG-Zeit einen Anspruch gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die kein Leistungsträger ist. Ist diese Leistung auf deinen Bedarf anzurechnen oder schließt sie BAföG aus, geht dein Anspruch mit der BAföG-Zahlung auf das Land über. Das gilt in Höhe dessen, was das Land gezahlt hat. § 104 und § 115 SGB X gelten daneben weiter."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Leistungsträger","erklaerung":"Eine Stelle, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringt, etwa eine Krankenkasse oder die Rentenversicherung."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 104 SGB X","warum":"Erstattung zwischen Sozialleistungsträgern, wenn ein anderer vorrangig zahlen müsste"},{"norm":"§ 115 SGB X","warum":"Übergang von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"39","bezeichnung":"§ 39 BAföG","titel_amtlich":"Auftragsverwaltung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/39/","original":[{"nr":"1","text":"Dieses Gesetz wird vorbehaltlich des Absatzes 2 im Auftrag des Bundes von den Ländern ausgeführt."},{"nr":"2","text":"Die nach § 18 Absatz 1 geleisteten Darlehen werden durch das Bundesverwaltungsamt verwaltet und eingezogen. Die zuständige Bundeskasse nimmt die Aufgaben der Kasse beim Einzug der Darlehen einschließlich damit verbundener Kosten und Zinsen und deren Anmahnung für das Bundesverwaltungsamt wahr."},{"nr":"3","text":"Jedes Land bestimmt die zuständigen Behörden für die Entscheidungen nach § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 4 hinsichtlich der Ausbildungsstätten und Fernlehrinstitute, die ihren Sitz in diesem Land haben."},{"nr":"4","text":"Die Bundesregierung kann durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates eine einheitliche maschinelle Berechnung, Rückrechnung und Abrechnung der Leistungen nach diesem Gesetz in Form einer algorithmischen Darstellung materiellrechtlicher Regelungen (Programmablaufplan) regeln."}],"erklaerung":{"nr":"39","titel_einfach":"Wer das BAföG verwaltet","kurz":"Nach § 39 BAföG führen die Länder das BAföG im Auftrag des Bundes aus; die staatlichen BAföG-Darlehen verwaltet und zieht das Bundesverwaltungsamt ein.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Länder führen das BAföG im Auftrag des Bundes aus. Eine Ausnahme regelt Absatz 2."},{"nr":"2","einfach":"Die Darlehen nach § 18 Absatz 1 BAföG verwaltet das Bundesverwaltungsamt und zieht sie ein. Die zuständige Bundeskasse übernimmt dabei die Kassenaufgaben: Sie zieht die Darlehen samt Kosten und Zinsen ein und mahnt sie an."},{"nr":"3","einfach":"Jedes Land bestimmt die Behörden, die für Ausbildungsstätten und Fernlehrinstitute mit Sitz in diesem Land entscheiden: über die Gleichwertigkeit nach § 2 Absatz 2 BAföG und über die Einordnung von Fernlehrgängen nach § 3 Absatz 4 BAföG."},{"nr":"4","einfach":"Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift regeln, dass die BAföG-Leistungen einheitlich maschinell berechnet, zurückgerechnet und abgerechnet werden. Das geschieht in Form eines Programmablaufplans, also einer Darstellung der Rechenregeln als Algorithmus."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Auftragsverwaltung","erklaerung":"Die Länder führen ein Bundesgesetz aus, der Bund kann ihnen dabei aber Weisungen geben."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Wie das staatliche BAföG-Darlehen zurückgezahlt wird"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Für welche Ausbildungsstätten es BAföG gibt; Absatz 2 regelt die Gleichwertigkeit"},{"norm":"§ 3 BAföG","warum":"BAföG für Fernunterricht; Absatz 4 regelt die Einordnung der Lehrgänge"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"40","bezeichnung":"§ 40 BAföG","titel_amtlich":"Ämter für Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/40/","original":[{"nr":"1","text":"Die Länder errichten für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein Amt für Ausbildungsförderung. Die Länder können für mehrere Kreise oder kreisfreie Städte ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung errichten. Im Land Berlin können mehrere Ämter für Ausbildungsförderung errichtet werden. In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg kann davon abgesehen werden, Ämter für Ausbildungsförderung zu errichten."},{"nr":"2","text":"Für Auszubildende, die eine im Inland gelegene Hochschule besuchen, richten die Länder abweichend von Absatz 1 Ämter für Ausbildungsförderung bei staatlichen Hochschulen oder bei Studentenwerken ein; diesen kann auch die Zuständigkeit für andere Auszubildende übertragen werden, die Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen erhalten. Die Länder können bestimmen, dass ein bei einer staatlichen Hochschule errichtetes Amt für Ausbildungsförderung ein Studentenwerk zur Durchführung seiner Aufgaben heranzieht. Ein Studentenwerk kann Amt für Ausbildungsförderung nur sein, wenn\n\n1. es eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist und\n2. ein Bediensteter die Befähigung zu einem Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat."},{"nr":"3","text":"Für Auszubildende, die eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen, können die Länder abweichend von Absatz 1 Ämter für Ausbildungsförderung bei staatlichen Hochschulen, Studentenwerken oder Landesämtern für Ausbildungsförderung einrichten."}],"erklaerung":{"nr":"40","titel_einfach":"Wo es Ämter für Ausbildungsförderung gibt","kurz":"Nach § 40 BAföG errichten die Länder Ämter für Ausbildungsförderung in Kreisen und kreisfreien Städten; für Studierende sitzen sie bei staatlichen Hochschulen oder Studentenwerken.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Länder errichten für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein Amt für Ausbildungsförderung. Mehrere Kreise oder Städte können ein gemeinsames Amt haben. Berlin darf mehrere Ämter errichten. Berlin, Bremen und Hamburg können auch ganz auf solche Ämter verzichten."},{"nr":"2","einfach":"Für Studierende an Hochschulen in Deutschland richten die Länder die Ämter bei staatlichen Hochschulen oder bei Studentenwerken ein. Diese Ämter können auch für andere Auszubildende zuständig werden, die BAföG wie Studierende bekommen. Ein Amt an einer staatlichen Hochschule kann ein Studentenwerk für seine Aufgaben heranziehen, wenn das Land es so bestimmt. Ein Studentenwerk kann nur dann selbst Amt für Ausbildungsförderung sein, wenn\n1. es eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist und\n2. ein Beschäftigter die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat."},{"nr":"3","einfach":"Für Auszubildende an Ausbildungsstätten im Ausland können die Länder die Ämter bei staatlichen Hochschulen, Studentenwerken oder Landesämtern für Ausbildungsförderung einrichten."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Amt für Ausbildungsförderung","erklaerung":"Die Behörde, die über BAföG-Anträge entscheidet – oft „BAföG-Amt“ genannt."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 45 BAföG","warum":"Welches Amt für deinen Antrag örtlich zuständig ist"},{"norm":"§ 40a BAföG","warum":"Landesämter für Ausbildungsförderung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"40a","bezeichnung":"§ 40a BAföG","titel_amtlich":"Landesämter für Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/40a/","original":[{"nr":null,"text":"Die Länder können Landesämter für Ausbildungsförderung errichten. Mehrere Länder können ein gemeinsames Landesamt für Ausbildungsförderung errichten. Im Falle der Errichtung eines Landesamtes für Ausbildungsförderung nach Satz 1 findet § 40 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 keine Anwendung."}],"erklaerung":{"nr":"40a","titel_einfach":"Landesämter für Ausbildungsförderung","kurz":"Nach § 40a BAföG können die Länder Landesämter für Ausbildungsförderung errichten, auch gemeinsam mit anderen Ländern.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Die Länder können Landesämter für Ausbildungsförderung errichten. Mehrere Länder können auch ein gemeinsames Landesamt errichten. Gibt es ein solches Landesamt, gilt die Bedingung aus § 40 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 BAföG nicht. Danach muss ein Studentenwerk, das Amt für Ausbildungsförderung ist, einen Beschäftigten mit Befähigung zum Richteramt oder für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 40 BAföG","warum":"Wo die Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet werden"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"41","bezeichnung":"§ 41 BAföG","titel_amtlich":"Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/41/","original":[{"nr":"1","text":"Das Amt für Ausbildungsförderung nimmt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht anderen Stellen übertragen sind. Bei der Bearbeitung der Anträge können zentrale Verwaltungsstellen herangezogen werden."},{"nr":"2","text":"Es trifft die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheidet über den Antrag und erlässt den Bescheid hierüber."},{"nr":"3","text":"Das Amt für Ausbildungsförderung hat die Auszubildenden und ihre Eltern über die individuelle Förderung der Ausbildung nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu beraten."},{"nr":"4","text":"Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind. Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen zu diesem Zweck Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, sowie die Amts- und Förderungsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Übermittlung kann auch über eine von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle erfolgen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die ihm überlassenen Daten und Datenträger nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. Die Ämter für Ausbildungsförderung dürfen die ihnen übermittelten Daten nur zur Überprüfung nach Satz 1 nutzen. Die übermittelten Daten der Personen, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen."}],"erklaerung":{"nr":"41","titel_einfach":"Was das BAföG-Amt macht und was es prüfen darf","kurz":"Nach § 41 BAföG entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung über BAföG-Anträge, berät Auszubildende und Eltern und darf per Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern prüfen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Amt für Ausbildungsförderung erledigt die Aufgaben, die zur Ausführung des BAföG nötig sind, soweit sie nicht anderen Stellen übertragen sind. Für die Bearbeitung der Anträge kann es zentrale Verwaltungsstellen heranziehen."},{"nr":"2","einfach":"Das Amt klärt alles, was für die Entscheidung über deinen Antrag nötig ist. Es entscheidet über den Antrag und schickt dir darüber einen Bescheid."},{"nr":"3","einfach":"Das Amt muss dich und deine Eltern beraten, wie deine Ausbildung nach den Vorschriften von Bund und Ländern gefördert werden kann."},{"nr":"4","einfach":"Das Amt darf bei Menschen, die BAföG bekommen, auch regelmäßig einen automatischen Datenabgleich machen. Dabei prüft es, ob und welche Daten über sie nach § 45d Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet wurden. Dafür darf es diese Daten an das Bundeszentralamt schicken: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Amts- und Förderungsnummer. Das kann auch über eine zentrale Stelle des Landes laufen. Nach dem Abgleich muss das Bundeszentralamt die Daten und Datenträger unverzüglich zurückgeben, löschen oder vernichten. Das Amt darf die zurückgemeldeten Daten nur für diese Prüfung nutzen. Ergibt die Prüfung keine Abweichungen, muss es die Daten unverzüglich löschen."}],"beispiel":null,"wichtig":["Das Amt muss dich und deine Eltern über die Förderung deiner Ausbildung beraten.","Das Amt darf regelmäßig per automatischem Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern prüfen, ob dort Daten nach § 45d Absatz 1 EStG über dich vorliegen."],"begriffe":[{"wort":"automatisierter Datenabgleich","erklaerung":"Ein Computer vergleicht die Daten von BAföG-Beziehern mit den Daten, die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie es den Umständen nach möglich ist."}],"fragen":[{"frage":"Darf das BAföG-Amt meine Daten beim Bundeszentralamt für Steuern abgleichen?","antwort":"Ja. Nach § 41 Absatz 4 BAföG darf das Amt regelmäßig automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen, ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 EStG über dich gemeldet wurden. Welche Daten das genau sind, regelt das Einkommensteuergesetz."},{"frage":"Muss mich das BAföG-Amt beraten?","antwort":"Ja. Nach § 41 Absatz 3 BAföG muss das Amt Auszubildende und ihre Eltern über die individuelle Förderung der Ausbildung nach Bundes- und Landesrecht beraten."}],"verweise":[{"norm":"§ 45d EStG","warum":"Welche Daten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden, etwa zu Freistellungsaufträgen"},{"norm":"§ 50 BAföG","warum":"Was im BAföG-Bescheid stehen muss"}],"praxis":null,"leicht":"Das BAföG-Amt entscheidet über Ihren Antrag.\nDas Amt schickt Ihnen danach einen Bescheid.\nDer Bescheid ist ein Brief mit der Entscheidung.\nDas Amt muss Sie und Ihre Eltern beraten.\nDas Amt darf auch Daten prüfen.\nDazu fragt es beim Bundes-Zentral-Amt für Steuern nach.\nDas Amt schickt dafür zum Beispiel Ihren Namen und Ihre Adresse.\nDas BAföG-Amt darf die Daten nur für diese Prüfung nutzen.\nDas Bundes-Zentral-Amt für Steuern muss die Daten danach löschen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"44","bezeichnung":"§ 44 BAföG","titel_amtlich":"Beirat für Ausbildungsförderung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/44/","original":[{"nr":"1","text":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen Beirat für Ausbildungsförderung bilden, der es bei\n\n1. der Durchführung des Gesetzes,\n2. der weiteren Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung der individuellen Ausbildungsförderung und\n3. der Berücksichtigung neuer Ausbildungsformen\nberät."},{"nr":"2","text":"In den Beirat sind Vertreter der an der Ausführung des Gesetzes beteiligten Landes- und Gemeindebehörden, des Deutschen Studentenwerkes e. V., der Bundesagentur für Arbeit, der Lehrkörper der Ausbildungsstätten, der Auszubildenden, der Elternschaft, der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer zu berufen."}],"erklaerung":{"nr":"44","titel_einfach":"Der Beirat für Ausbildungsförderung","kurz":"Nach § 44 BAföG kann das Bundesbildungsministerium per Verordnung einen Beirat bilden, der es beim BAföG berät; darin sitzen unter anderem Vertreter von Behörden, Auszubildenden und Eltern.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen Beirat für Ausbildungsförderung bilden. Der Beirat berät das Ministerium\n1. bei der Ausführung des Gesetzes,\n2. bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regeln zur individuellen Ausbildungsförderung und\n3. bei der Berücksichtigung neuer Ausbildungsformen."},{"nr":"2","einfach":"In den Beirat werden Vertreter berufen: von den beteiligten Landes- und Gemeindebehörden, vom Deutschen Studentenwerk e. V., von der Bundesagentur für Arbeit, von den Lehrkräften der Ausbildungsstätten, von den Auszubildenden, von der Elternschaft, aus den Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, von den Arbeitgebern und von den Arbeitnehmern."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Eine Regelung, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder ein Ministerium aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erlässt."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"45","bezeichnung":"§ 45 BAföG","titel_amtlich":"Örtliche Zuständigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/45/","original":[{"nr":"1","text":"Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden oder, wenn nur noch ein Elternteil lebt, dieser den ständigen Wohnsitz haben. Das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, ist zuständig, wenn\n\n1. der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,\n2. seine Eltern nicht mehr leben,\n3. dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht oder bei Erreichen der Volljährigkeit des Auszubildenden nicht zustand,\n4. nicht beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in dem Bezirk desselben Amtes für Ausbildungsförderung haben,\n5. kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,\n6. der Auszubildende eine Fachschulklasse besucht, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,\n7. der Auszubildende Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen erhält (§ 3).\nHat in den Fällen des Satzes 2 der Auszubildende im Inland keinen ständigen Wohnsitz, so ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt."},{"nr":"2","text":"Abweichend von Absatz 1 ist für die Auszubildenden an\n\n1. Abendgymnasien und Kollegs,\n2. Höheren Fachschulen und Akademien\ndas Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte gelegen ist, die der Auszubildende besucht."},{"nr":"3","text":"Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist das bei einer staatlichen Hochschule errichtete Amt für Ausbildungsförderung für die an dieser Hochschule immatrikulierten Auszubildenden zuständig; diese Zuständigkeit gilt auch für Auszubildende, die im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch ein Vor- oder Nachpraktikum ableisten. Die Länder können bestimmen, dass das an einer staatlichen Hochschule errichtete Amt für Ausbildungsförderung auch zuständig ist für Auszubildende, die an anderen Hochschulen immatrikuliert sind, und andere Auszubildende, die Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen erhalten. Ist das Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studentenwerk errichtet, so wird dessen örtliche Zuständigkeit durch das Land bestimmt."},{"nr":"4","text":"Für die Entscheidung über Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 und 5 sowie § 6 ist ausschließlich das durch das zuständige Land bestimmte Amt für Ausbildungsförderung örtlich zuständig. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, welches Land das für alle Auszubildenden, die die in einem anderen Staat gelegenen Ausbildungsstätten besuchen, örtlich zuständige Amt bestimmt."}],"erklaerung":{"nr":"45","titel_einfach":"Welches BAföG-Amt für dich zuständig ist","kurz":"Nach § 45 BAföG ist grundsätzlich das Amt am Wohnsitz deiner Eltern zuständig; für Studierende an staatlichen Hochschulen ist es das Amt bei ihrer Hochschule, für das Ausland ein bestimmtes Amt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Grundsätzlich entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk deine Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Lebt nur noch ein Elternteil, zählt dessen Wohnsitz.\nIn diesen Fällen ist stattdessen das Amt an deinem eigenen ständigen Wohnsitz zuständig:\n1. Du bist oder warst verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.\n2. Deine Eltern leben nicht mehr.\n3. Dem Elternteil, der noch lebt, steht die elterliche Sorge nicht zu – oder sie stand ihm nicht zu, als du volljährig wurdest.\n4. Deine Eltern haben ihren ständigen Wohnsitz nicht beide im Bezirk desselben Amtes.\n5. Kein Elternteil hat einen Wohnsitz in Deutschland.\n6. Du besuchst eine Fachschulklasse, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist.\n7. Du bekommst BAföG für einen Fernunterrichtslehrgang (§ 3 BAföG).\nHast du in diesen Fällen keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, ist das Amt zuständig, in dessen Bezirk deine Ausbildungsstätte liegt."},{"nr":"2","einfach":"Abweichend von Absatz 1 ist das Amt am Ort deiner Ausbildungsstätte zuständig, wenn du\n1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst oder\n2. eine Höhere Fachschule oder Akademie besuchst."},{"nr":"3","einfach":"Bist du an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, das bei dieser Hochschule eingerichtet ist. Das gilt auch, wenn du im Zusammenhang mit dem Studium ein Vor- oder Nachpraktikum machst. Die Länder können bestimmen, dass dieses Amt auch für Studierende anderer Hochschulen zuständig ist und für andere Auszubildende, die BAföG wie Studierende bekommen. Ist das Amt bei einem Studentenwerk eingerichtet, legt das Land fest, für welches Gebiet es zuständig ist."},{"nr":"4","einfach":"Für BAföG für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 und 5 und nach § 6 BAföG ist allein das Amt zuständig, das das zuständige Land dafür bestimmt hat. Welches Land dieses Amt für Ausbildungsstätten in einem bestimmten anderen Staat bestimmt, legt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung fest."}],"beispiel":{"titel":"Schüler mit eigener Wohnung","text":"Lukas ist 18, ledig und besucht eine Berufsfachschule in Freiburg. Dort wohnt er in einer eigenen Wohnung. Seine Eltern sind verheiratet und wohnen beide in Offenburg. Keine der Ausnahmen aus § 45 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 BAföG trifft auf ihn zu. Zuständig ist deshalb nach Absatz 1 Satz 1 das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Offenburg liegt."},"wichtig":["Für Studierende an staatlichen Hochschulen ist das Amt zuständig, das bei ihrer Hochschule eingerichtet ist (Absatz 3).","Für BAföG im Ausland ist allein das Amt zuständig, das dafür bestimmt ist (Absatz 4)."],"begriffe":[{"wort":"ständiger Wohnsitz","erklaerung":"Der Ort, der nicht nur vorübergehend der Mittelpunkt deines Lebens ist. Wer nur zur Ausbildung an einem Ort wohnt, hat dort keinen ständigen Wohnsitz (§ 5 Absatz 1 BAföG)."},{"wort":"elterliche Sorge","erklaerung":"Das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, auch Sorgerecht genannt."},{"wort":"immatrikuliert","erklaerung":"An einer Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben."}],"fragen":[{"frage":"Welches BAföG-Amt ist für mich zuständig?","antwort":"Grundsätzlich das Amt am ständigen Wohnsitz deiner Eltern, in bestimmten Fällen – etwa wenn du verheiratet bist – das Amt an deinem eigenen Wohnsitz (§ 45 Absatz 1 BAföG). Bist du an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben, ist abweichend davon das Amt bei deiner Hochschule zuständig (Absatz 3). Für eine Ausbildung im Ausland gilt Absatz 4."},{"frage":"Wo beantrage ich Auslands-BAföG?","antwort":"Nach § 45 Absatz 4 BAföG ist allein das Amt zuständig, das das zuständige Land für die Ausbildung im Ausland bestimmt hat. Welches Land das für welchen Staat ist, legt das Bundesbildungsministerium durch Rechtsverordnung fest."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird und was ein ständiger Wohnsitz ist"},{"norm":"§ 40 BAföG","warum":"Wo die Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet werden"},{"norm":"§ 45a BAföG","warum":"Was gilt, wenn ein anderes Amt zuständig wird"},{"norm":"§ 46 BAföG","warum":"Der Antrag geht an das örtlich zuständige Amt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen BAföG beantragen.\nDafür gibt es ein Amt.\nEs heißt: Amt für Ausbildungs-Förderung.\nEs gibt viele solche Ämter.\nDie Regel ist: Das Amt am Wohn-Ort von Ihren Eltern ist zuständig.\nEs gibt Ausnahmen.\nZum Beispiel: Sie sind verheiratet.\nDann ist das Amt an Ihrem eigenen Wohn-Ort zuständig.\nFür Studierende gibt es eine besondere Regel.\nSie studieren an einer staatlichen Hochschule?\nDann ist das Amt bei Ihrer Hochschule zuständig.\nFür eine Ausbildung im Ausland gibt es besondere Ämter.\nEs gibt noch mehr Regeln."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"45a","bezeichnung":"§ 45a BAföG","titel_amtlich":"Wechsel in der Zuständigkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/45a/","original":[{"nr":"1","text":"Wird ein anderes Amt für Ausbildungsförderung zuständig, so tritt dieses Amt für sämtliche Verwaltungshandlungen einschließlich des Vorverfahrens an die Stelle des bisher zuständigen Amtes. § 2 Absatz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt."},{"nr":"2","text":"Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss das bisher zuständige Amt die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von dem nunmehr zuständigen Amt fortgesetzt werden."},{"nr":"3","text":"Sobald ein Amt zuständig ist, das in einem anderen Land liegt, gehen die Ansprüche nach § 50 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch und § 20 auf dieses Land über."}],"erklaerung":{"nr":"45a","titel_einfach":"Was gilt, wenn ein anderes BAföG-Amt zuständig wird","kurz":"Nach § 45a BAföG übernimmt bei einem Zuständigkeitswechsel das neue Amt alle Aufgaben; das bisherige Amt zahlt weiter, bis das neue die Zahlung fortsetzt.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wird ein anderes Amt für Ausbildungsförderung zuständig, tritt es bei allen Verwaltungshandlungen an die Stelle des bisherigen Amtes. Das gilt auch für das Vorverfahren, also das Widerspruchsverfahren. § 2 Absatz 2 SGB X gilt daneben weiter."},{"nr":"2","einfach":"Wechselt die örtliche Zuständigkeit, muss das bisherige Amt die Leistungen so lange weiterzahlen, bis das neue Amt die Zahlung fortsetzt."},{"nr":"3","einfach":"Sobald ein Amt in einem anderen Bundesland zuständig ist, gehen Erstattungsansprüche nach § 50 Absatz 1 SGB X und Rückzahlungsansprüche nach § 20 BAföG auf dieses Land über."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Vorverfahren","erklaerung":"Das Widerspruchsverfahren: Das Amt prüft seine Entscheidung noch einmal, bevor man vor Gericht klagen kann."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 45 BAföG","warum":"Welches Amt örtlich zuständig ist"},{"norm":"§ 2 SGB X","warum":"Regeln für Behörden, wenn sich die Zuständigkeit ändert"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 20 BAföG","warum":"Wann BAföG zurückgezahlt werden muss"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"46","bezeichnung":"§ 46 BAföG","titel_amtlich":"Antrag","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/46/","original":[{"nr":"1","text":"Über die Leistung von Ausbildungsförderung wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag entschieden."},{"nr":"2","text":"Der Antrag ist an das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten. Die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen sind auf den Formblättern anzugeben, soweit solche vorgesehen sind."},{"nr":"3","text":"(weggefallen)"},{"nr":"4","text":"(weggefallen)"},{"nr":"5","text":"Auf Antrag hat das Amt für Ausbildungsförderung dem Grunde nach vorab zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen für eine nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete\n\n1. Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 und 5,\n2. Ausbildung nach § 7 Absatz 1a,\n3. weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2,\n4. andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3,\n5. Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Absatz 3\nvorliegen. Die Entscheidung nach den Nummern 2 bis 5 ist für den ganzen Ausbildungsabschnitt zu treffen. Das Amt ist an die Entscheidung nicht mehr gebunden, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung beginnt."}],"erklaerung":{"nr":"46","titel_einfach":"Wie du BAföG beantragst","kurz":"Nach § 46 BAföG gibt es BAföG nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim örtlich zuständigen Amt; in bestimmten Fällen muss es auf Antrag vorab entscheiden, ob du gefördert werden kannst.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Über BAföG entscheidet das Amt nur, wenn du einen Antrag stellst. Den Antrag kannst du schriftlich oder elektronisch stellen."},{"nr":"2","einfach":"Du richtest den Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung, das örtlich für dich zuständig ist. Die Angaben, die das Amt für die Prüfung deines Anspruchs braucht, machst du auf den Formblättern, soweit es dafür Formblätter gibt."},{"nr":"3","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"4","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"5","einfach":"Auf deinen Antrag muss das Amt vorab entscheiden, ob du dem Grunde nach gefördert werden kannst. Das geht für eine genau bezeichnete Ausbildung – mit Fachrichtung und Ausbildungsstätte – in diesen Fällen:\n1. eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 und 5 BAföG,\n2. ein Master- oder vergleichbares Studium nach § 7 Absatz 1a BAföG,\n3. eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 BAföG,\n4. eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3 BAföG, also nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel,\n5. eine Ausbildung, die du beginnst, nachdem du die Altersgrenze nach § 10 Absatz 3 BAföG überschritten hast.\nIn den Fällen 2 bis 5 gilt die Entscheidung für den ganzen Ausbildungsabschnitt. Beginnst du die Ausbildung nicht innerhalb von 1 Jahr nach deinem Antrag, ist das Amt an die Entscheidung nicht mehr gebunden."}],"beispiel":{"titel":"Vorab klären vor dem Fachwechsel","text":"Nora studiert im 2. Semester Chemie in Göttingen und will zu Pharmazie an derselben Universität wechseln. Bevor sie wechselt, beantragt sie am 10. März 2027 beim Amt eine Entscheidung nach § 46 Absatz 5 Nr. 4 BAföG. Das Amt muss vorab entscheiden, ob Pharmazie als andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3 BAföG dem Grunde nach gefördert werden kann. Die Entscheidung gilt für den ganzen Ausbildungsabschnitt. Beginnt Nora Pharmazie nicht bis zum 10. März 2028, ist das Amt nicht mehr daran gebunden."},"wichtig":["BAföG gibt es nur auf Antrag – schriftlich oder elektronisch beim örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.","Für Ausland, Master, eine weitere oder andere Ausbildung oder eine Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze kannst du vorab entscheiden lassen, ob du dem Grunde nach gefördert werden kannst.","Beginnst du die Ausbildung nicht innerhalb von 1 Jahr nach dem Antrag auf Vorabentscheidung, ist das Amt nicht mehr an seine Entscheidung gebunden."],"begriffe":[{"wort":"dem Grunde nach","erklaerung":"Es geht nur darum, ob du überhaupt gefördert werden kannst – nicht darum, wie viel BAföG du bekommst."},{"wort":"Formblätter","erklaerung":"Die amtlichen Antragsformulare für das BAföG."},{"wort":"Ausbildungsabschnitt","erklaerung":"Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zu einem Abschluss oder Abbruch, etwa ein Bachelorstudium (§ 2 Absatz 5 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Kann ich BAföG online beantragen?","antwort":"Ja. Nach § 46 Absatz 1 BAföG entscheidet das Amt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag. Der Antrag geht an das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung (Absatz 2)."},{"frage":"Kann ich vor einem Fachrichtungswechsel klären, ob ich weiter BAföG bekomme?","antwort":"Ja. Nach § 46 Absatz 5 Nr. 4 BAföG muss das Amt auf Antrag vorab entscheiden, ob eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3 BAföG dem Grunde nach gefördert werden kann. Dafür musst du Fachrichtung und Ausbildungsstätte genau angeben."},{"frage":"Wie lange gilt eine Vorabentscheidung beim BAföG?","antwort":"In den Fällen von § 46 Absatz 5 Nr. 2 bis 5 BAföG gilt sie für den ganzen Ausbildungsabschnitt. Beginnst du die Ausbildung aber nicht innerhalb von 1 Jahr nach deinem Antrag, ist das Amt nicht mehr an sie gebunden."}],"verweise":[{"norm":"§ 45 BAföG","warum":"Welches Amt örtlich zuständig ist"},{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Ab wann BAföG gezahlt wird – frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Wann es BAföG für Master, eine weitere oder eine andere Ausbildung gibt"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird"},{"norm":"§ 10 BAföG","warum":"Die Altersgrenze beim BAföG"},{"norm":"§ 50 BAföG","warum":"Der Bescheid über deinen Antrag"}],"praxis":null,"leicht":"Sie möchten BAföG bekommen.\nDafür müssen Sie einen Antrag stellen.\nDen Antrag können Sie auf Papier stellen.\nSie können den Antrag auch elektronisch stellen.\nElektronisch heißt zum Beispiel: im Internet.\nDer Antrag geht an das Amt für Ausbildungs-Förderung.\nEs muss das Amt sein, das für Sie zuständig ist.\nFür den Antrag gibt es Formulare.\nSie können auch vorher eine Frage klären lassen.\nDie Frage ist: Bekomme ich für diese Ausbildung überhaupt BAföG?\nDas geht zum Beispiel bei einem Wechsel vom Studien-Fach.\nOder bei einem Studium im Ausland.\nDas Amt muss Ihnen dann vorher antworten.\nDie Antwort gilt nur sicher, wenn Sie innerhalb von 1 Jahr anfangen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"47","bezeichnung":"§ 47 BAföG","titel_amtlich":"Auskunftspflichten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/47/","original":[{"nr":"1","text":"Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen sind verpflichtet, die nach § 3 Absatz 3, § 15 Absatz 5 sowie den §§ 48 und 49 erforderlichen Bescheinigungen, Bestätigungen und gutachterlichen Stellungnahmen abzugeben. Das jeweils nach Landesrecht zuständige hauptamtliche Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte stellt die Eignungsbescheinigung nach § 48 Absatz 1 Nummer 2 aus und legt für den Nachweis nach § 48 Absatz 1 Nummer 3 die zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten fest."},{"nr":"2","text":"Ausbildungsstätten und Fernlehrinstitute sowie deren Träger sind verpflichtet, den zuständigen Behörden auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Urkunden vorzulegen sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätte zu gestatten, soweit die Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere des § 2 Absatz 2 und des § 3 Absatz 2 es erfordert."},{"nr":"3","text":"Ist dem Auszubildenden von einer der in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 bezeichneten oder diesen nach § 2 Absatz 3 als gleichwertig bestimmten Ausbildungsstätten für Zwecke dieses Gesetzes bescheinigt worden, dass er sie besucht, so unterrichtet die Ausbildungsstätte das Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht."},{"nr":"4","text":"§ 60 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gilt auch für die Eltern und den Ehegatten oder Lebenspartner, auch den dauernd getrennt lebenden, des Auszubildenden."},{"nr":"5","text":"Soweit dies zur Durchführung des Gesetzes erforderlich ist, hat\n\n1. der jeweilige Arbeitgeber auf Verlangen dem Auszubildenden, seinen Eltern und seinem Ehegatten oder Lebenspartner sowie dem Amt für Ausbildungsförderung eine Bescheinigung über den Arbeitslohn und den als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilten Freibetrag auszustellen,\n2. die jeweilige Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes oder öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungseinrichtung dem Amt für Ausbildungsförderung Auskünfte über die von ihr geleistete Alters- und Hinterbliebenenversorgung des Auszubildenden, seiner Eltern und seines Ehegatten oder Lebenspartners zu erteilen."},{"nr":"6","text":"Das Amt für Ausbildungsförderung kann den in den Absätzen 2, 4 und 5 bezeichneten Institutionen und Personen eine angemessene Frist zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Urkunden setzen."}],"erklaerung":{"nr":"47","titel_einfach":"Wer dem BAföG-Amt Auskunft geben muss","kurz":"Nach § 47 BAföG müssen Ausbildungsstätten, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner sowie Arbeitgeber dem BAföG-Amt die nötigen Auskünfte und Bescheinigungen geben; das Amt kann dafür Fristen setzen.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen müssen die Bescheinigungen, Bestätigungen und gutachterlichen Stellungnahmen ausstellen, die nach § 3 Absatz 3, § 15 Absatz 5 und den §§ 48 und 49 BAföG nötig sind. Die Eignungsbescheinigung nach § 48 Absatz 1 Nr. 2 BAföG stellt das nach Landesrecht zuständige hauptamtliche Mitglied des Lehrkörpers aus. Diese Person legt auch fest, wie viele ECTS-Leistungspunkte zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt üblich sind (für den Nachweis nach § 48 Absatz 1 Nr. 3 BAföG)."},{"nr":"2","einfach":"Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und ihre Träger müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen alle Auskünfte geben, Urkunden vorlegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätte erlauben. Das gilt, soweit es für die Ausführung des BAföG nötig ist, vor allem für § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BAföG."},{"nr":"3","einfach":"Hat dir eine Schule nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 bis 4 BAföG – oder eine nach § 2 Absatz 3 gleichgestellte Ausbildungsstätte – für das BAföG bescheinigt, dass du sie besuchst? Dann muss sie dem Amt unverzüglich Bescheid geben, wenn du die Ausbildung abbrichst."},{"nr":"4","einfach":"Die Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I gelten auch für deine Eltern und für deinen Ehegatten oder Lebenspartner – auch wenn ihr dauernd getrennt lebt. Nach § 60 SGB I muss man unter anderem alle Tatsachen angeben, die für die Leistung wichtig sind, und auf Verlangen Beweisurkunden vorlegen."},{"nr":"5","einfach":"Soweit es für die Ausführung des BAföG nötig ist, gilt:\n1. Der jeweilige Arbeitgeber muss dir, deinen Eltern, deinem Ehegatten oder Lebenspartner und dem Amt auf Verlangen eine Bescheinigung ausstellen. Darin stehen der Arbeitslohn und der Freibetrag, der als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilt wurde.\n2. Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungseinrichtungen müssen dem Amt Auskunft über die Alters- und Hinterbliebenenversorgung geben, die sie an dich, deine Eltern oder deinen Ehegatten oder Lebenspartner zahlen."},{"nr":"6","einfach":"Das Amt kann den Stellen und Personen aus den Absätzen 2, 4 und 5 eine angemessene Frist setzen, um Auskünfte zu geben und Urkunden vorzulegen."}],"beispiel":{"titel":"Der Vater muss sein Einkommen angeben","text":"Paula beantragt BAföG für ihr Studium. Ihr Vater reicht keine Angaben zu seinem Einkommen ein. Nach § 47 Absatz 4 BAföG gelten die Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I auch für ihn. Das Amt setzt ihm nach Absatz 6 eine Frist bis zum 15. Mai, um die Auskünfte zu geben und Unterlagen vorzulegen. Sein Arbeitgeber muss ihm auf Verlangen eine Bescheinigung über seinen Arbeitslohn ausstellen (Absatz 5 Nr. 1)."},"wichtig":["Deine Eltern und dein Ehegatte oder Lebenspartner – auch bei dauerndem Getrenntleben – müssen beim BAföG nach § 60 SGB I mitwirken.","Das Amt kann Eltern, Ehegatten, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten eine angemessene Frist für Auskünfte und Unterlagen setzen.","Schulen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 bis 4 BAföG müssen dem Amt unverzüglich melden, wenn du die Ausbildung abbrichst."],"begriffe":[{"wort":"Lohnsteuerabzugsmerkmal","erklaerung":"Daten, nach denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet, etwa die Steuerklasse oder ein Freibetrag."},{"wort":"ECTS-Leistungspunkte","erklaerung":"Punkte nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen, die man für bestandene Studienleistungen bekommt."},{"wort":"Zusatzversorgungseinrichtung","erklaerung":"Eine Kasse, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente zahlt."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie es den Umständen nach möglich ist."}],"fragen":[{"frage":"Müssen meine Eltern beim BAföG-Antrag Auskunft geben?","antwort":"Ja. Nach § 47 Absatz 4 BAföG gelten die Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I auch für deine Eltern. Das Amt kann ihnen dafür nach Absatz 6 eine angemessene Frist setzen."},{"frage":"Muss der Arbeitgeber meiner Eltern eine Verdienstbescheinigung für das BAföG ausstellen?","antwort":"Ja, soweit es für das BAföG nötig ist. Nach § 47 Absatz 5 Nr. 1 BAföG muss der Arbeitgeber auf Verlangen eine Bescheinigung über den Arbeitslohn und den als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilten Freibetrag ausstellen."},{"frage":"Erfährt das BAföG-Amt, wenn ich die Schule abbreche?","antwort":"Bei Schulen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 bis 4 BAföG ja: Hat die Schule dir für das BAföG den Besuch bescheinigt, muss sie dem Amt nach § 47 Absatz 3 BAföG unverzüglich melden, wenn du die Ausbildung abbrichst."}],"verweise":[{"norm":"§ 60 SGB I","warum":"Welche Angaben und Nachweise man bei Sozialleistungen machen muss"},{"norm":"§ 48 BAföG","warum":"Welche Leistungsnachweise ab dem 5. Fachsemester nötig sind"},{"norm":"§ 36 BAföG","warum":"BAföG ohne Elternbeitrag, wenn die Eltern keine Auskunft geben"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Für welche Ausbildungsstätten es BAföG gibt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie beantragen BAföG.\nDann braucht das Amt viele Angaben.\nAuch Ihre Eltern müssen Angaben machen.\nZum Beispiel über ihr Einkommen.\nDas gilt auch für Ihren Ehe-Partner.\nDer Arbeit-Geber von Ihren Eltern muss eine Bescheinigung über den Lohn ausstellen.\nDas macht er, wenn jemand danach fragt.\nIhre Schule oder Hochschule muss auch Bescheinigungen ausstellen.\nDas Amt kann eine Frist setzen.\nBis dahin müssen die Angaben beim Amt sein."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"47a","bezeichnung":"§ 47a BAföG","titel_amtlich":"Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/47a/","original":[{"nr":null,"text":"Haben der Ehegatte oder Lebenspartner oder die Eltern des Auszubildenden die Leistung von Ausbildungsförderung an den Auszubildenden dadurch herbeigeführt, dass sie vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 60 Absatz 1 Nummer 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch unterlassen haben, so haben sie den Betrag, der nach § 17 für den Auszubildenden als Förderungsbetrag zu Unrecht geleistet worden ist, dem Land zu ersetzen. Der Betrag ist vom Zeitpunkt der zu Unrecht erfolgten Leistung an mit 6 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen."}],"erklaerung":{"nr":"47a","titel_einfach":"Wann Eltern zu Unrecht gezahltes BAföG ersetzen müssen","kurz":"Nach § 47a BAföG müssen Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner zu Unrecht gezahltes BAföG dem Land ersetzen, wenn sie es durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben verursacht haben.","relevanz":2,"fuer_wen":["Eltern","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Du bist Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner einer Person, die BAföG bekommt? Dann musst du dem Land BAföG ersetzen, das zu Unrecht gezahlt wurde, wenn du die Zahlung verursacht hast. Das ist der Fall, wenn du vorsätzlich oder fahrlässig\n- falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast oder\n- eine Änderung nicht mitgeteilt hast, die du nach § 60 Absatz 1 Nr. 2 SGB I mitteilen musstest.\nDu musst den Förderungsbetrag nach § 17 BAföG ersetzen, der zu Unrecht gezahlt wurde. Der Betrag wird ab dem Zeitpunkt der unrechtmäßigen Zahlung mit 6 Prozent im Jahr verzinst."}],"beispiel":{"titel":"Mieteinnahmen vergessen","text":"Jans Mutter gibt für seinen BAföG-Antrag ihr Einkommen an, vergisst aber aus Unachtsamkeit ihre Mieteinnahmen. Dadurch bekommt Jan 10 Monate lang je 120 Euro BAföG zu viel, insgesamt 1 200 Euro. Weil seine Mutter fahrlässig unvollständige Angaben gemacht hat, muss sie dem Land nach § 47a BAföG die 1 200 Euro ersetzen. Der Betrag wird ab der jeweiligen Zahlung mit 6 Prozent im Jahr verzinst."},"wichtig":["Schon fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben reichen – Absicht ist nicht nötig.","Auch wer eine Änderung nicht mitteilt, die nach § 60 Absatz 1 Nr. 2 SGB I mitzuteilen ist, muss zu Unrecht gezahltes BAföG ersetzen.","Der zu ersetzende Betrag wird ab der unrechtmäßigen Zahlung mit 6 Prozent im Jahr verzinst."],"begriffe":[{"wort":"vorsätzlich","erklaerung":"Mit Wissen und Wollen – man weiß, dass die Angabe falsch ist, und macht sie trotzdem."},{"wort":"fahrlässig","erklaerung":"Aus Unachtsamkeit – man hätte bei der nötigen Sorgfalt erkennen können, dass die Angabe falsch oder unvollständig ist."},{"wort":"Förderungsbetrag","erklaerung":"Der BAföG-Betrag, der an die Person in Ausbildung gezahlt wird – als Zuschuss, Darlehen oder beides (§ 17 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Müssen Eltern BAföG zurückzahlen, wenn sie falsche Angaben gemacht haben?","antwort":"Ja, wenn sie die Zahlung durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben verursacht haben. Nach § 47a BAföG müssen sie dem Land den zu Unrecht gezahlten Förderungsbetrag ersetzen, mit 6 Prozent Zinsen im Jahr."},{"frage":"Gilt die Ersatzpflicht auch, wenn meine Eltern eine Änderung nicht gemeldet haben?","antwort":"Ja. § 47a BAföG gilt auch, wenn sie eine Änderung nicht mitgeteilt haben, die sie nach § 60 Absatz 1 Nr. 2 SGB I mitteilen mussten, und dadurch BAföG zu Unrecht gezahlt wurde – sofern sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben."}],"verweise":[{"norm":"§ 60 SGB I","warum":"Pflicht, Angaben zu machen und Änderungen mitzuteilen"},{"norm":"§ 47 BAföG","warum":"Auskunftspflichten der Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner"},{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Ob BAföG als Zuschuss oder Darlehen gezahlt wird"}],"praxis":null,"leicht":"Ihr Kind bekommt BAföG.\nSie haben dem Amt Angaben gemacht.\nZum Beispiel über Ihr Einkommen.\nDie Angaben waren falsch oder unvollständig.\nDeshalb hat Ihr Kind zu viel BAföG bekommen.\nDann müssen Sie dem Land das Geld ersetzen.\nDas heißt: Sie zahlen das Geld an das Land.\nDas gilt, wenn Sie absichtlich oder nicht sorgfältig gehandelt haben.\nDas gilt auch, wenn Sie eine Änderung nicht gemeldet haben.\nSie müssen außerdem Zinsen zahlen.\nDie Zinsen sind 6 Prozent im Jahr.\nDas gilt auch für Ehe-Partner von Menschen mit BAföG."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"48","bezeichnung":"§ 48 BAföG","titel_amtlich":"Mitwirkung von Ausbildungsstätten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/48/","original":[{"nr":"1","text":"Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat\n\n1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist,\n2. eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat, oder\n3. einen nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Nachweis über die bis dahin erworbene Anzahl von Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), wenn die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten wird.\nDie Nachweise gelten als zum Ende des vorhergehenden Semesters vorgelegt, wenn sie innerhalb der ersten vier Monate des folgenden Semesters vorgelegt werden und sich aus ihnen ergibt, dass die darin ausgewiesenen Leistungen bereits in dem vorhergehenden Semester erbracht worden sind."},{"nr":"2","text":"Liegen Tatsachen vor, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Absatz 3 oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15a Absatz 3 rechtfertigen, kann das Amt für Ausbildungsförderung die Vorlage der Bescheinigung zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt zulassen."},{"nr":"3","text":"Während des Besuchs einer Höheren Fachschule, Akademie und Hochschule kann das Amt für Ausbildungsförderung bei begründeten Zweifeln an der Eignung (§ 9) des Auszubildenden für die gewählte Ausbildung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen, die der Auszubildende besucht."},{"nr":"4","text":"In den Fällen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden."},{"nr":"5","text":"In den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 kann das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen."},{"nr":"6","text":"Das Amt für Ausbildungsförderung kann von der gutachtlichen Stellungnahme nur aus wichtigem Grund abweichen, der dem Auszubildenden schriftlich oder elektronisch mitzuteilen ist."}],"erklaerung":{"nr":"48","titel_einfach":"Welchen Leistungsnachweis du ab dem 5. Semester brauchst","kurz":"Nach § 48 BAföG gibt es ab dem 5. Fachsemester BAföG erst ab dem Zeitpunkt, an dem du einen Leistungsnachweis vorlegst, etwa über die übliche Zahl an ECTS-Punkten.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Ab dem 5. Fachsemester bekommst du BAföG für eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule erst ab dem Zeitpunkt, an dem du einen dieser Nachweise vorgelegt hast:\n1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung. Es muss eine Zwischenprüfung sein, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst ab dem Ende des 3. Fachsemesters abgeschlossen werden kann. Du musst sie vor dem Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen haben.\n2. eine Bescheinigung deiner Ausbildungsstätte, ausgestellt nach Beginn des 4. Fachsemesters. Darin steht, dass du die Leistungen erbracht hast, die bei einem geordneten Verlauf bis zum Ende deines erreichten Fachsemesters üblich sind.\n3. einen Nachweis über deine bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte, ausgestellt nach Beginn des 4. Fachsemesters. Du musst dabei mindestens die Zahl an Punkten haben, die bei einem geordneten Verlauf bis zum Ende deines erreichten Fachsemesters üblich ist.\nLegst du den Nachweis in den ersten 4 Monaten des folgenden Semesters vor, gilt er als zum Ende des vorherigen Semesters vorgelegt. Dafür muss sich aus ihm ergeben, dass du die Leistungen schon im vorherigen Semester erbracht hast."},{"nr":"2","einfach":"Gibt es Tatsachen, die voraussichtlich später eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Absatz 3 BAföG oder eine Verlängerung nach § 15a Absatz 3 BAföG rechtfertigen? Dann kann das Amt erlauben, dass du die Bescheinigung entsprechend später vorlegst."},{"nr":"3","einfach":"Während du eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule besuchst, kann das Amt bei begründeten Zweifeln an deiner Eignung (§ 9 BAföG) eine gutachtliche Stellungnahme deiner Ausbildungsstätte einholen. Eignung heißt: Deine Leistungen lassen erwarten, dass du dein Ausbildungsziel erreichst."},{"nr":"4","einfach":"Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BAföG. Das ist eine gemeinsame Ausbildung einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte oder eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz."},{"nr":"5","einfach":"Bei einer weiteren Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BAföG und bei einer anderen Ausbildung nach § 7 Absatz 3 BAföG – also nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel – kann das Amt eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen."},{"nr":"6","einfach":"Von der gutachtlichen Stellungnahme darf das Amt nur aus wichtigem Grund abweichen. Diesen Grund muss es dir schriftlich oder elektronisch mitteilen."}],"beispiel":{"titel":"ECTS-Nachweis im 5. Semester","text":"Ahmed studiert Informatik. Sein 5. Fachsemester beginnt am 1. Oktober. An seiner Hochschule sind bis zum Ende des 4. Fachsemesters 90 ECTS-Punkte als üblich festgelegt. Ahmed hat bis August 95 Punkte erreicht. Den Nachweis darüber, ausgestellt im August, legt er am 20. Januar vor – innerhalb der ersten 4 Monate des 5. Semesters. Nach § 48 Absatz 1 BAföG gilt er als zum Ende des 4. Semesters vorgelegt. Ab Beginn des 5. Semesters steht der Leistungsnachweis seinem BAföG also nicht im Weg."},"wichtig":["Ab dem 5. Fachsemester gibt es BAföG erst ab dem Zeitpunkt, an dem du einen der Nachweise aus Absatz 1 vorlegst.","Legst du den Nachweis in den ersten 4 Monaten des Semesters vor und stammen die Leistungen aus dem Semester davor, gilt er als zum Ende des vorherigen Semesters vorgelegt.","Bescheinigung und ECTS-Nachweis müssen nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellt sein."],"begriffe":[{"wort":"Fachsemester","erklaerung":"Ein Semester, das du in deinem Studiengang verbracht hast oder das dir darauf angerechnet wird."},{"wort":"ECTS-Leistungspunkte","erklaerung":"Punkte nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen, die man für bestandene Studienleistungen bekommt."},{"wort":"geordneter Verlauf der Ausbildung","erklaerung":"Ein Studium, das so vorangeht, wie es die Studien- und Prüfungsordnung vorsieht."},{"wort":"gutachtliche Stellungnahme","erklaerung":"Eine fachliche Einschätzung deiner Ausbildungsstätte, auf die sich das Amt bei seiner Entscheidung stützt."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich den BAföG-Leistungsnachweis zu spät abgebe?","antwort":"Ab dem 5. Fachsemester gibt es BAföG erst ab dem Zeitpunkt, an dem du den Nachweis vorlegst (§ 48 Absatz 1 BAföG). Legst du ihn in den ersten 4 Monaten des Semesters vor und stammen die Leistungen aus dem Semester davor, gilt er als zum Ende des vorherigen Semesters vorgelegt."},{"frage":"Wie viele ECTS-Punkte brauche ich für BAföG im 5. Semester?","antwort":"§ 48 BAföG nennt keine feste Zahl. Du brauchst mindestens die Zahl an Punkten, die bei einem geordneten Verlauf bis zum Ende deines erreichten Fachsemesters üblich ist. Wer diese Zahl festlegt, regelt § 47 Absatz 1 BAföG."},{"frage":"Kann ich den Leistungsnachweis später einreichen?","antwort":"Das Amt kann es nach § 48 Absatz 2 BAföG erlauben. Dafür müssen Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Absatz 3 BAföG oder eine Verlängerung nach § 15a Absatz 3 BAföG rechtfertigen. Welche Gründe das sind, steht in diesen Vorschriften."}],"verweise":[{"norm":"§ 47 BAföG","warum":"Wer die Eignungsbescheinigung ausstellt und die übliche ECTS-Zahl festlegt"},{"norm":"§ 9 BAföG","warum":"Wann du für die Ausbildung geeignet bist"},{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Aus welchen Gründen es BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus gibt"},{"norm":"§ 15a BAföG","warum":"Förderungshöchstdauer und Verlängerung wegen Sprachkenntnissen"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"BAföG für eine weitere oder andere Ausbildung"}],"praxis":null,"leicht":"Sie studieren und bekommen BAföG.\nAb dem 5. Semester brauchen Sie einen Nachweis.\nDer Nachweis zeigt: Sie haben die üblichen Leistungen geschafft.\nZum Beispiel eine Liste mit Ihren Punkten aus dem Studium.\nDiese Punkte heißen ECTS-Punkte.\nSie brauchen so viele Punkte, wie bis dahin üblich sind.\nDas BAföG gibt es erst, wenn das Amt den Nachweis hat.\nBringen Sie den Nachweis in den ersten 4 Monaten vom Semester?\nDann bekommen Sie das BAföG ab Beginn vom Semester.\nDie Punkte müssen aber aus dem Semester davor sein.\nIn besonderen Fällen dürfen Sie den Nachweis später bringen.\nDafür gibt es bestimmte Gründe im Gesetz.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Abs. 1–6, Verweis auf § 47 Abs. 1 (ECTS-Festlegung) und § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Beispiel (Nachweis aus dem 4. Semester, Vorlage 20. Januar innerhalb der ersten 4 Monate) geprüft; keine Fehler gefunden."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"49","bezeichnung":"§ 49 BAföG","titel_amtlich":"Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/49/","original":[{"nr":"1","text":"Der Auszubildende hat auf Verlangen des Amtes für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die er bisher besucht hat, darüber beizubringen, dass\n\n1. die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung im Ausland vorliegen (§ 5 Absatz 2 Nummer 1),\n2. (weggefallen)\n3. der Besuch einer im Ausland gelegenen Hochschule während drei weiterer Semester für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist (§ 16 Absatz 2)."},{"nr":"1a","text":"Der Auszubildende hat eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, die er besuchen will oder besucht hat, oder der zuständigen Prüfungsstelle darüber beizubringen, dass das von ihm beabsichtigte Auslandspraktikum den Erfordernissen des § 5 Absatz 5 entspricht."},{"nr":"2","text":"§ 48 Absatz 6 ist anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"49","titel_einfach":"Welche Nachweise du für Auslands-BAföG brauchst","kurz":"Nach § 49 BAföG brauchst du für Auslands-BAföG auf Verlangen eine Stellungnahme deiner Ausbildungsstätte und für ein Auslandspraktikum eine Bescheinigung, dass es den Anforderungen entspricht.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Wenn das Amt es verlangt, musst du eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einreichen, die du bisher besucht hast. Darin muss stehen, dass\n1. die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung im Ausland vorliegen (§ 5 Absatz 2 Nr. 1 BAföG),\n2. (weggefallen)\n3. der Besuch einer Hochschule im Ausland für 3 weitere Semester für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung ist (§ 16 Absatz 2 BAföG)."},{"nr":"1a","einfach":"Für ein Praktikum im Ausland musst du eine Bescheinigung einreichen, dass das Praktikum den Anforderungen von § 5 Absatz 5 BAföG entspricht. Die Bescheinigung stellt die Ausbildungsstätte aus, die du besuchen willst oder besucht hast, oder die zuständige Prüfungsstelle."},{"nr":"2","einfach":"§ 48 Absatz 6 BAföG gilt: Das Amt darf von der gutachtlichen Stellungnahme nur aus wichtigem Grund abweichen und muss dir diesen Grund schriftlich oder elektronisch mitteilen."}],"beispiel":{"titel":"Praktikum in Kanada","text":"Jonas studiert Maschinenbau. Seine Prüfungsordnung verlangt ein Praktikum, das er bei einem Unternehmen in Kanada machen will. Für das Auslands-BAföG muss er nach § 49 Absatz 1a BAföG eine Bescheinigung seiner Hochschule oder der zuständigen Prüfungsstelle einreichen. Darin muss stehen, dass das Praktikum den Anforderungen von § 5 Absatz 5 BAföG entspricht."},"wichtig":["Für ein Auslandspraktikum brauchst du eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder der Prüfungsstelle, dass es den Anforderungen von § 5 Absatz 5 BAföG entspricht.","Das Amt darf von der gutachtlichen Stellungnahme deiner Ausbildungsstätte nur aus wichtigem Grund abweichen und muss ihn dir mitteilen."],"begriffe":[{"wort":"gutachtliche Stellungnahme","erklaerung":"Eine fachliche Einschätzung deiner Ausbildungsstätte, auf die sich das Amt bei seiner Entscheidung stützt."},{"wort":"von besonderer Bedeutung","erklaerung":"Der Aufenthalt ist für deine Ausbildung besonders wichtig. Was genau darunter fällt, legt das Gesetz nicht fest."}],"fragen":[{"frage":"Welche Bescheinigung brauche ich für Auslands-BAföG bei einem Praktikum?","antwort":"Nach § 49 Absatz 1a BAföG eine Bescheinigung deiner Ausbildungsstätte oder der zuständigen Prüfungsstelle, dass das Praktikum den Anforderungen von § 5 Absatz 5 BAföG entspricht."},{"frage":"Was brauche ich, um länger als 1 Jahr Auslands-BAföG zu bekommen?","antwort":"Auf Verlangen des Amtes eine gutachtliche Stellungnahme deiner bisherigen Ausbildungsstätte, dass der Besuch der ausländischen Hochschule für 3 weitere Semester für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung ist (§ 49 Absatz 1 Nr. 3 BAföG). Für welche Auslandsausbildungen die Grenze von 1 Jahr gilt und was sonst nötig ist, steht in § 16 BAföG."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"Wann eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland gefördert wird"},{"norm":"§ 16 BAföG","warum":"Wie lange es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt"},{"norm":"§ 48 BAföG","warum":"Absatz 6: Abweichen von der gutachtlichen Stellungnahme"}],"praxis":null,"leicht":"Sie wollen im Ausland studieren oder ein Praktikum machen.\nDafür können Sie BAföG bekommen.\nDas Amt kann eine Stellungnahme verlangen.\nDie Stellungnahme schreibt Ihre Schule oder Hoch-Schule.\nSie sagt zum Beispiel: Die Ausbildung im Ausland passt fachlich.\nFür ein Praktikum im Ausland brauchen Sie eine Bescheinigung.\nDie Bescheinigung zeigt: Das Praktikum passt zu den Regeln.\nDas Amt darf nur aus einem wichtigen Grund von der Stellungnahme abweichen.\nDen Grund muss das Amt Ihnen mitteilen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"50","bezeichnung":"§ 50 BAföG","titel_amtlich":"Bescheid","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/50/","original":[{"nr":"1","text":"Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). Unter dem Vorbehalt der Rückforderung kann ein Bescheid nur ergehen, soweit dies in diesem Gesetz vorgesehen ist. Ist in einem Bescheid dem Grunde nach über\n\n1. eine Ausbildung nach § 7 Absatz 1a,\n2. eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2,\n3. eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3 oder\n4. eine Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Absatz 3\nentschieden worden, so gilt diese Entscheidung für den ganzen Ausbildungsabschnitt."},{"nr":"2","text":"In dem Bescheid sind anzugeben\n\n1. die Höhe und Zusammensetzung des Bedarfs,\n2. die Höhe des Einkommens des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern sowie des Vermögens des Auszubildenden,\n3. die Höhe der bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigten Steuern und Abzüge zur Abgeltung der Aufwendungen für die soziale Sicherung,\n4. die Höhe der gewährten Freibeträge und des nach § 11 Absatz 4 auf den Bedarf anderer Auszubildender angerechneten Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern,\n5. die Höhe der auf den Bedarf angerechneten Beträge von Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern.\nSatz 1 gilt nicht, wenn der Antrag auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach abgelehnt wird. Auf Verlangen eines Elternteils oder des Ehegatten oder Lebenspartners, für das Gründe anzugeben sind, entfallen die Angaben über das Einkommen dieser Personen mit Ausnahme des Betrages des angerechneten Einkommens; dies gilt nicht, soweit der Auszubildende im Zusammenhang mit der Geltendmachung seines Anspruchs auf Leistungen nach diesem Gesetz ein besonderes berechtigtes Interesse an der Kenntnis hat. Besucht der Auszubildende eine Hochschule oder eine Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, so ist in jedem Bescheid das Ende der Förderungshöchstdauer anzugeben."},{"nr":"3","text":"Über die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr (Bewilligungszeitraum) entschieden."},{"nr":"4","text":"Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Dies gilt nur, wenn der neue Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt war und ihm die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden."}],"erklaerung":{"nr":"50","titel_einfach":"Was im BAföG-Bescheid steht und wie lange er gilt","kurz":"Nach § 50 BAföG entscheidet das Amt per Bescheid meist für 1 Jahr; ist dein Folgeantrag 2 Monate vor Ablauf im Wesentlichen vollständig, zahlt es im selben Ausbildungsabschnitt bis zum neuen Bescheid vorläufig weiter.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Amt teilt dir seine Entscheidung schriftlich oder elektronisch mit. Das nennt man Bescheid. Einen Bescheid unter dem Vorbehalt der Rückforderung darf es nur erlassen, wenn das BAföG das vorsieht. Hat das Amt in einem Bescheid dem Grunde nach entschieden über\n1. eine Ausbildung nach § 7 Absatz 1a BAföG (zum Beispiel einen Master),\n2. eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 BAföG,\n3. eine andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3 BAföG oder\n4. eine Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Absatz 3 BAföG,\ndann gilt diese Entscheidung für den ganzen Ausbildungsabschnitt."},{"nr":"2","einfach":"Im Bescheid muss stehen:\n1. wie hoch dein Bedarf ist und wie er sich zusammensetzt,\n2. wie hoch dein Einkommen, das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners und deiner Eltern sowie dein Vermögen ist,\n3. wie hoch die Steuern und die Abzüge für die soziale Sicherung sind, die bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt wurden,\n4. wie hoch die Freibeträge sind und welches Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners und deiner Eltern nach § 11 Absatz 4 BAföG auf den Bedarf anderer Auszubildender angerechnet wurde,\n5. welche Beträge aus deinem Einkommen und Vermögen und aus dem Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners und deiner Eltern auf deinen Bedarf angerechnet wurden.\nDiese Angaben muss der Bescheid nicht enthalten, wenn dein Antrag dem Grunde nach abgelehnt wird. Ein Elternteil oder dein Ehegatte oder Lebenspartner kann mit Begründung verlangen, dass die Angaben über sein Einkommen wegfallen. Dann steht nur der Betrag des angerechneten Einkommens im Bescheid. Das gilt nicht, soweit du ein besonderes berechtigtes Interesse hast, die Angaben zu kennen, um deinen BAföG-Anspruch durchzusetzen. Studierst du an einer Hochschule oder an einer Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 BAföG, muss in jedem Bescheid stehen, wann deine Förderungshöchstdauer endet."},{"nr":"3","einfach":"Über dein BAföG entscheidet das Amt in der Regel für 1 Jahr. Diesen Zeitraum nennt man Bewilligungszeitraum."},{"nr":"4","einfach":"Endet dein Bewilligungszeitraum und gibt es noch keinen neuen Bescheid, bekommst du im selben Ausbildungsabschnitt weiter BAföG nach dem bisherigen Bescheid. Das geschieht unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Voraussetzung ist: Du hast den neuen Antrag spätestens 2 Kalendermonate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig gestellt und die nötigen Nachweise beigefügt."}],"beispiel":{"titel":"Folgeantrag rechtzeitig gestellt","text":"Mias Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Sie studiert im selben Studiengang weiter. Am 3. Juli 2027 reicht sie ihren Antrag für das nächste Jahr im Wesentlichen vollständig und mit allen nötigen Nachweisen ein. Bis Ende September hat das Amt noch nicht entschieden. Nach § 50 Absatz 4 BAföG bekommt Mia ab Oktober weiter BAföG in der bisherigen Höhe – allerdings unter dem Vorbehalt der Rückforderung."},"wichtig":["Damit dein BAföG ohne neuen Bescheid weiterläuft, musst du den neuen Antrag spätestens 2 Kalendermonate vor Ende des Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig und mit den nötigen Nachweisen stellen.","Die Weiterzahlung nach dem alten Bescheid läuft unter dem Vorbehalt der Rückforderung.","Studierst du an einer Hochschule, muss jeder Bescheid das Ende deiner Förderungshöchstdauer nennen."],"begriffe":[{"wort":"Bescheid","erklaerung":"Die schriftliche oder elektronische Entscheidung des Amtes über deinen Antrag."},{"wort":"Vorbehalt der Rückforderung","erklaerung":"Das Geld wird nur vorläufig gezahlt. Das Amt kann es zurückfordern, wenn sich später herausstellt, dass dir weniger zusteht (§ 20 BAföG)."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den das Amt über dein BAföG entscheidet – in der Regel 1 Jahr."},{"wort":"dem Grunde nach","erklaerung":"Es geht nur darum, ob du überhaupt gefördert werden kannst – nicht darum, wie viel BAföG du bekommst."},{"wort":"Förderungshöchstdauer","erklaerung":"Die Zeit, für die es im Studium grundsätzlich höchstens BAföG gibt. Sie richtet sich nach der Regelstudienzeit (§ 15a BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange gilt ein BAföG-Bescheid?","antwort":"Nach § 50 Absatz 3 BAföG entscheidet das Amt in der Regel für 1 Jahr. Diesen Zeitraum nennt man Bewilligungszeitraum."},{"frage":"Bekomme ich weiter BAföG, wenn der neue Bescheid noch nicht da ist?","antwort":"Ja, wenn du den neuen Antrag spätestens 2 Kalendermonate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig und mit den nötigen Nachweisen gestellt hast. Dann zahlt das Amt im selben Ausbildungsabschnitt nach dem bisherigen Bescheid weiter, unter dem Vorbehalt der Rückforderung (§ 50 Absatz 4 BAföG)."},{"frage":"Kann mein Vater verhindern, dass sein Einkommen in meinem BAföG-Bescheid steht?","antwort":"Teilweise. Nach § 50 Absatz 2 BAföG kann ein Elternteil mit Begründung verlangen, dass die Angaben über sein Einkommen wegfallen. Der angerechnete Betrag steht trotzdem im Bescheid. Das gilt nicht, soweit du ein besonderes berechtigtes Interesse an den Angaben hast, um deinen Anspruch durchzusetzen."}],"verweise":[{"norm":"§ 20 BAföG","warum":"Wann unter Vorbehalt gezahltes BAföG zurückgezahlt werden muss"},{"norm":"§ 46 BAföG","warum":"Wie du den Antrag stellst und wann vorab entschieden wird"},{"norm":"§ 53 BAföG","warum":"Wann der Bescheid geändert wird"},{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Master, weitere oder andere Ausbildung"},{"norm":"§ 11 BAföG","warum":"Wie Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet werden"}],"praxis":null,"leicht":"Sie haben BAföG beantragt.\nDas Amt schickt Ihnen dann einen Bescheid.\nDer Bescheid ist ein Brief oder eine elektronische Nachricht mit der Entscheidung.\nIm Bescheid steht, wie das Amt Ihr BAföG berechnet hat.\nDer Bescheid gilt meistens für 1 Jahr.\nDanach brauchen Sie einen neuen Bescheid.\nDafür stellen Sie einen neuen Antrag.\nSie stellen den neuen Antrag früh?\nGemeint ist: spätestens 2 Monate vor dem Ende von Ihrem BAföG-Jahr.\nUnd der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen?\nDann bekommen Sie weiter Geld, auch wenn der neue Bescheid noch fehlt.\nVielleicht müssen Sie später Geld zurückzahlen.\nDas ist so, wenn Ihnen weniger zusteht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"51","bezeichnung":"§ 51 BAföG","titel_amtlich":"Zahlweise","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/51/","original":[{"nr":"1","text":"Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im Voraus zu zahlen."},{"nr":"2","text":"Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des für die zu fördernde Ausbildung nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 13a und 14b voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet."},{"nr":"3","text":"Monatliche Förderungsbeträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden."},{"nr":"4","text":"Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro."}],"erklaerung":{"nr":"51","titel_einfach":"Wie und wann BAföG ausgezahlt wird","kurz":"Nach § 51 BAföG wird BAföG monatlich im Voraus aufs Konto gezahlt; dauert der Erstantrag zu lange, gibt es für 4 Monate bis zu vier Fünftel des voraussichtlichen Bedarfs unter Vorbehalt.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das BAföG wird jeden Monat im Voraus gezahlt, und zwar unbar, zum Beispiel per Überweisung."},{"nr":"2","einfach":"Beantragst du zum ersten Mal in einem Ausbildungsabschnitt BAföG oder nach einer Unterbrechung deiner Ausbildung, gilt: Kann das Amt die nötigen Feststellungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen treffen? Oder kann es nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen zahlen? Dann bekommst du für 4 Monate BAföG unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Es beträgt monatlich bis zu vier Fünftel des Bedarfs, der dir für deine Ausbildung voraussichtlich zusteht. Gemeint ist der Bedarf nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie den §§ 13a und 14b BAföG."},{"nr":"3","einfach":"Ergibt der monatliche Förderungsbetrag keinen vollen Euro, wird gerundet: Cent-Beträge bis 0,49 Euro werden abgerundet, ab 0,50 Euro wird aufgerundet."},{"nr":"4","einfach":"Beträgt dein monatliches BAföG weniger als 10 Euro, wird es nicht ausgezahlt."}],"beispiel":{"titel":"Der Erstantrag bleibt liegen","text":"Elif beginnt im Oktober ihr erstes Studium und beantragt zum ersten Mal BAföG. Das Amt kann die nötigen Feststellungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen treffen. Nach § 51 Absatz 2 BAföG bekommt sie deshalb für 4 Monate BAföG von bis zu vier Fünfteln ihres voraussichtlichen Bedarfs. Das Geld wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt. Stellt sich später heraus, dass ihr weniger zusteht, richtet sich die Rückforderung nach § 20 BAföG."},"wichtig":["BAföG wird monatlich im Voraus und unbar gezahlt.","Kann das Amt beim ersten Antrag nicht binnen 6 Kalenderwochen entscheiden oder binnen 10 Kalenderwochen zahlen, gibt es 4 Monate lang bis zu vier Fünftel des voraussichtlichen Bedarfs unter Vorbehalt.","Monatliche Beträge unter 10 Euro werden nicht ausgezahlt."],"begriffe":[{"wort":"unbar","erklaerung":"Nicht in bar, sondern zum Beispiel per Überweisung auf dein Konto."},{"wort":"Vorbehalt der Rückforderung","erklaerung":"Das Geld wird nur vorläufig gezahlt. Das Amt kann es zurückfordern, wenn sich später herausstellt, dass dir weniger zusteht (§ 20 BAföG)."},{"wort":"Bedarf","erklaerung":"Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Wann wird BAföG ausgezahlt?","antwort":"Nach § 51 Absatz 1 BAföG monatlich im Voraus und unbar, also zum Beispiel per Überweisung. Einen genauen Tag nennt die Vorschrift nicht."},{"frage":"Was passiert, wenn mein erster BAföG-Antrag lange bearbeitet wird?","antwort":"Kann das Amt die nötigen Feststellungen nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen treffen oder nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen zahlen, bekommst du für 4 Monate bis zu vier Fünftel deines voraussichtlichen Bedarfs. Das gilt beim ersten Antrag in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung und wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt (§ 51 Absatz 2 BAföG)."},{"frage":"Gibt es BAföG auch, wenn mir nur wenige Euro zustehen?","antwort":"Nur ab 10 Euro im Monat. Nach § 51 Absatz 4 BAföG werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro nicht ausgezahlt."}],"verweise":[{"norm":"§ 13 BAföG","warum":"Wie hoch der Bedarf für Studierende ist"},{"norm":"§ 12 BAföG","warum":"Wie hoch der Bedarf für Schüler ist"},{"norm":"§ 13a BAföG","warum":"Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung"},{"norm":"§ 14b BAföG","warum":"Zuschlag für die Betreuung eigener Kinder"},{"norm":"§ 20 BAföG","warum":"Wann unter Vorbehalt gezahltes BAföG zurückgezahlt werden muss"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nDas Geld kommt jeden Monat auf Ihr Konto.\nDas Amt zahlt das Geld im Voraus für den Monat.\nManchmal dauert der erste Antrag lange.\nDann gibt es eine Hilfe.\nSie bekommen für 4 Monate einen Teil vom Geld.\nDas sind höchstens vier Fünftel von Ihrem Bedarf.\nBedarf heißt: So viel Geld rechnet das BAföG für Ihr Leben und Ihre Ausbildung.\nVielleicht müssen Sie später etwas zurückzahlen.\nDas ist so, wenn Ihnen weniger zusteht.\nBeträge unter 10 Euro gibt es nicht."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"53","bezeichnung":"§ 53 BAföG","titel_amtlich":"Änderung des Bescheides","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/53/","original":[{"nr":null,"text":"Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert\n\n1. zugunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats an, in dem die Änderung eingetreten ist, rückwirkend jedoch höchstens für die drei Monate vor dem Monat, in dem sie dem Amt mitgeteilt wurde,\n2. zuungunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats an, der auf den Eintritt der Änderung folgt.\nNicht als Änderung im Sinne des Satzes 1 gelten Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge. § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung; Erstattungen richten sich nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch. Abweichend von Satz 1 wird der Bescheid vom Beginn des Bewilligungszeitraums an geändert, wenn in den Fällen des § 22 Absatz 1 und des § 24 Absatz 3 eine Änderung des Einkommens oder in den Fällen des § 25 Absatz 6 eine Änderung des Freibetrages eingetreten ist. In den Fällen des § 22 Absatz 3 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass das Einkommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Bescheid zu ändern ist, durch die Zahl der verbleibenden Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt und auf diese angerechnet wird."}],"erklaerung":{"nr":"53","titel_einfach":"Ab wann sich dein BAföG ändert, wenn sich etwas ändert","kurz":"Nach § 53 BAföG gilt eine Änderung zu deinen Gunsten ab dem Monat der Änderung, rückwirkend aber höchstens für 3 Monate vor dem Monat deiner Meldung; zu deinen Ungunsten ab dem Folgemonat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Ändert sich etwas, das für dein BAföG wichtig ist, ändert das Amt den Bescheid:\n1. Ist die Änderung gut für dich, gilt sie ab dem Beginn des Monats, in dem sie eingetreten ist. Rückwirkend gilt sie aber höchstens für die 3 Monate vor dem Monat, in dem du sie dem Amt mitgeteilt hast.\n2. Ist die Änderung schlecht für dich, gilt sie ab dem Beginn des Monats, der auf die Änderung folgt.\nDie regelmäßigen Anpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge zählen nicht als Änderung. § 48 SGB X gilt hier nicht. Ob du Geld erstatten musst, richtet sich nach § 50 SGB X.\nIn manchen Fällen ändert das Amt den Bescheid ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums. Das gilt, wenn sich dein eigenes Einkommen ändert (§ 22 Absatz 1 BAföG). Es gilt auch, wenn sich in den Fällen von § 24 Absatz 3 BAföG das Einkommen ändert. Dort zählt auf deinen Antrag das aktuelle Einkommen deiner Eltern oder deines Ehegatten oder Lebenspartners. Und es gilt, wenn sich ein Härtefreibetrag nach § 25 Absatz 6 BAföG ändert.\nIn den Fällen von § 22 Absatz 3 BAföG gelten die Nummern 1 und 2 mit einer Besonderheit: Das Einkommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Bescheid zu ändern ist, wird durch die Zahl der restlichen Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und auf diese Monate angerechnet."}],"beispiel":{"titel":"Auszug aus dem Elternhaus","text":"Ben studiert und wohnt bei seinen Eltern. Am 15. März zieht er in eine eigene Wohnung. Dadurch steigt sein Bedarf für die Unterkunft (§ 13 Absatz 2 BAföG). Dem Amt teilt er den Umzug erst im Juli mit. Nach § 53 Satz 1 Nr. 1 BAföG gilt eine Änderung zu seinen Gunsten rückwirkend höchstens für die 3 Monate vor dem Monat der Mitteilung. Ben bekommt das höhere BAföG deshalb erst ab dem 1. April, nicht schon ab März."},"wichtig":["Eine Änderung zu deinen Gunsten wirkt höchstens 3 Monate vor dem Monat zurück, in dem du sie dem Amt mitteilst.","Eine Änderung zu deinen Ungunsten gilt ab dem Beginn des Monats nach der Änderung.","Ändert sich dein eigenes Einkommen, ändert das Amt den Bescheid ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums."],"begriffe":[{"wort":"maßgeblicher Umstand","erklaerung":"Eine Tatsache, die für die Höhe deines BAföG wichtig ist, etwa deine Wohnsituation oder ein Einkommen."},{"wort":"Regelanpassung","erklaerung":"Die regelmäßige, allgemeine Anpassung gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge, die nicht vom Einzelfall abhängt."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den das Amt über dein BAföG entscheidet – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann bekomme ich mehr BAföG, wenn sich etwas zu meinen Gunsten ändert?","antwort":"Nach § 53 Satz 1 Nr. 1 BAföG ab dem Beginn des Monats, in dem die Änderung eingetreten ist. Rückwirkend aber höchstens für die 3 Monate vor dem Monat, in dem du die Änderung dem Amt mitgeteilt hast."},{"frage":"Ab wann wird mein BAföG gekürzt, wenn sich etwas ändert?","antwort":"Grundsätzlich ab dem Beginn des Monats, der auf die Änderung folgt (§ 53 Satz 1 Nr. 2 BAföG). Ändert sich dein eigenes Einkommen, ändert das Amt den Bescheid aber ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums."},{"frage":"Wird mein BAföG neu berechnet, wenn die Rente meiner Eltern steigt?","antwort":"Nicht wegen einer regelmäßigen Rentenanpassung. Nach § 53 Satz 2 BAföG gelten Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge nicht als Änderung."}],"verweise":[{"norm":"§ 22 BAföG","warum":"Wie dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum angerechnet wird"},{"norm":"§ 24 BAföG","warum":"Absatz 3: Einkommen der Eltern im Bewilligungszeitraum, wenn es deutlich niedriger ist"},{"norm":"§ 25 BAföG","warum":"Absatz 6: weiterer Freibetrag bei unbilliger Härte"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 48 SGB X","warum":"Allgemeine Regel zur Änderung von Bescheiden, die hier nicht gilt"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nDann ändert sich etwas in Ihrem Leben.\nZum Beispiel: Sie ziehen bei Ihren Eltern aus.\nDas kann die Höhe von Ihrem BAföG ändern.\nDann ändert das Amt den Bescheid.\nBekommen Sie dadurch mehr Geld?\nDann gilt die Änderung ab dem Monat, in dem sie passiert ist.\nDas Amt zahlt aber höchstens 3 Monate rückwirkend.\nGemeint sind die 3 Monate vor dem Monat von Ihrer Meldung beim Amt.\nBekommen Sie dadurch weniger Geld?\nDann gilt die Änderung ab dem nächsten Monat.\nFür Ihr eigenes Einkommen gibt es eine andere Regel."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"54","bezeichnung":"§ 54 BAföG","titel_amtlich":"Rechtsweg","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/54/","original":[{"nr":null,"text":"Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben."}],"erklaerung":{"nr":"54","titel_einfach":"Welches Gericht bei BAföG-Streit zuständig ist","kurz":"Nach § 54 BAföG entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG die Verwaltungsgerichte.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG, etwa mit dem BAföG-Amt, sind die Verwaltungsgerichte zuständig."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Verwaltungsrechtsweg","erklaerung":"Der Weg zu den Verwaltungsgerichten, die über Streit zwischen Bürgern und Behörden im öffentlichen Recht entscheiden."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"55","bezeichnung":"§ 55 BAföG","titel_amtlich":"Statistik","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/55/","original":[{"nr":"1","text":"Über die Ausbildungsförderung nach diesem Gesetz wird eine Bundesstatistik durchgeführt."},{"nr":"2","text":"Die Statistik erfasst jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr für jeden geförderten Auszubildenden folgende Erhebungsmerkmale:\n\n1. von dem Auszubildenden: Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Unterhaltsberechtigtenverhältnis der Kinder, Wohnung während der Ausbildung, Art eines berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, Klasse bzw. (Fach-)Semester, Monat und Jahr des Endes der Förderungshöchstdauer, Bewilligung eines Flexibilitätssemesters, Bewilligung einer Studienstarthilfe, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens nach § 21 und den Freibetrag nach § 23 Absatz 1 Satz 2 sowie, wenn eine Vermögensanrechnung erfolgt, die Höhe des Vermögens nach § 27 und des Härtefreibetrags nach § 29 Absatz 3,\n2. von dem Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden: Berufstätigkeit oder Art der Ausbildung, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens nach § 21 und des Härtefreibetrags nach § 25 Absatz 6, Unterhaltsberechtigtenverhältnis der Kinder und der weiteren nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigten, für die ein Freibetrag nach diesem Gesetz gewährt wird,\n3. von den Eltern des Auszubildenden: Familienstand, Bestehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen den Eltern, Berufstätigkeit, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens nach § 21 und des Härtefreibetrags nach § 25 Absatz 6, Unterhaltsberechtigtenverhältnis und Art der Ausbildung der weiteren unterhaltsberechtigten Kinder sowie der nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigten, für die ein Freibetrag nach diesem Gesetz gewährt wird,\n4. Höhe und Zusammensetzung des monatlichen Gesamtbedarfs des Auszubildenden, Kennzeichnung, ob das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des Bedarfs außer Betracht zu bleiben hatte, auf den Bedarf anzurechnende Beträge vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern, von den Eltern tatsächlich geleistete Unterhaltsbeträge, Monat und Jahr des Beginns und Endes des Bewilligungszeitraums, Monat des Zuständigkeitswechsels im Berichtszeitraum sowie Art und Höhe des Förderungsbetrags, gegliedert nach Monaten."},{"nr":"2a","text":"Die Statistik erfasst jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr für jeden mit Ausbildungsförderung für den Studienstart (Studienstarthilfe) geförderten Auszubildenden folgende Erhebungsmerkmale: Geschlecht, Geburtsjahr sowie die Art des nach § 56 Absatz 1 zugrundeliegenden Sozialleistungsbezugs."},{"nr":"3","text":"Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift der Ämter für Ausbildungsförderung."},{"nr":"4","text":"Für die Durchführung der Statistik besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind vorbehaltlich des Satzes 3 die Ämter für Ausbildungsförderung. Für das Erhebungsmerkmal Bewilligung einer Studienstarthilfe nach Absatz 2 Nummer 1 sowie die Merkmale nach Absatz 2a sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen auskunftspflichtig, sofern sie auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 abweichend von den §§ 40, 41 Absatz 1 mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut wurden."}],"erklaerung":{"nr":"55","titel_einfach":"Welche Daten die BAföG-Statistik erfasst","kurz":"Nach § 55 BAföG wird über das BAföG eine jährliche Bundesstatistik geführt, die Merkmale der Geförderten, ihrer Eltern und Ehegatten sowie die Förderbeträge erfasst.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Über das BAföG wird eine Bundesstatistik geführt."},{"nr":"2","einfach":"Die Statistik erfasst jedes Jahr für das vorige Kalenderjahr zu jeder geförderten Person unter anderem:\n1. Angaben zur Person selbst, etwa Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnsituation, Ausbildungsstätte, Semester, Ende der Förderungshöchstdauer, Flexibilitätssemester, Studienstarthilfe, Einkommen und gegebenenfalls Vermögen,\n2. Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner, etwa Berufstätigkeit, Einkommen und Unterhaltsberechtigte,\n3. Angaben zu den Eltern, etwa Familienstand, Berufstätigkeit, Einkommen und weitere unterhaltsberechtigte Kinder,\n4. Angaben zur Förderung, etwa Gesamtbedarf, angerechnete Beträge, tatsächlich gezahlter Unterhalt der Eltern, Bewilligungszeitraum und Höhe des Förderungsbetrags je Monat."},{"nr":"2a","einfach":"Für jede Person, die Studienstarthilfe bekommt, erfasst die Statistik jedes Jahr für das vorige Kalenderjahr Geschlecht, Geburtsjahr und die Art der Sozialleistung nach § 56 Absatz 1 BAföG, auf der die Hilfe beruht."},{"nr":"3","einfach":"Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift der Ämter für Ausbildungsförderung."},{"nr":"4","einfach":"Für die Statistik besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Ämter für Ausbildungsförderung. Für die Angaben zur Studienstarthilfe sind es die Stellen, die ein Land durch Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 BAföG mit der Studienstarthilfe betraut hat, sofern es das getan hat."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Erhebungsmerkmale","erklaerung":"Die Angaben, die für die Statistik gesammelt und ausgewertet werden."},{"wort":"Hilfsmerkmale","erklaerung":"Angaben, die nur zur Durchführung der Statistik dienen und nicht ausgewertet werden, hier Name und Anschrift der Ämter."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 56 BAföG","warum":"Wer Studienstarthilfe bekommt"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"56","bezeichnung":"§ 56 BAföG","titel_amtlich":"Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/56/","original":[{"nr":"1","text":"Auszubildenden, die sich erstmalig an einer Ausbildungsstätte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie nach § 2 Absatz 2 immatrikulieren und das 25. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie die Leistung beantragen, noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag Ausbildungsförderung zum Studienstart (Studienstarthilfe) geleistet, sofern sie im Monat vor dem Ausbildungsbeginn\n\n1. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,\n2. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,\n3. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,\n4. Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,\n5. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung,\n6. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,\n7. selbst oder ihre Eltern für sie Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder\n8. selbst oder als Haushaltsmitglied Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz\nbeziehen. Studienstarthilfe wird auch für den Besuch einer Ausbildungsstätte nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 und Satz 2 geleistet, mit Ausnahme der Höheren Fachschulen. § 2 Absatz 5 Satz 1 bleibt unberührt. Studienstarthilfe wird auch gewährt, wenn Auszubildenden nach Satz 1 eine in § 91 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gewährt wird und die Elternteile nicht nach der Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen zu den Kosten herangezogen werden."},{"nr":"2","text":"§ 2 Absatz 6 Nummer 1 und 2, § 8 sowie § 11 Absatz 2 finden keine Anwendung."},{"nr":"3","text":"Der Antrag kann bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Der Antrag ist elektronisch über das Portal „BAföG Digital“ zu stellen. Auszubildende, denen eine elektronische Antragstellung nicht möglich ist, werden durch das nach Absatz 4 zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder die andere vom Land mit der Durchführung betraute Stelle unterstützt. Dem Antrag ist der Nachweis über den Bezug einer der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Leistungen, des Kinderzuschlags, von Wohngeld oder einer in Absatz 1 Satz 4 genannten Leistung im Monat vor dem Ausbildungsbeginn sowie der Immatrikulation beizufügen."},{"nr":"4","text":"Die Landesregierungen werden ermächtigt, abweichend von den §§ 40, 41 Absatz 1 durch Rechtsverordnung andere Stellen als die Ämter für Ausbildungsförderung mit der Durchführung der Studienstarthilfe zu betrauen."},{"nr":"5","text":"Für die Entscheidung über die Studienstarthilfe ist das im Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder die im Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständige mit der Durchführung betraute Stelle zuständig."}],"erklaerung":{"nr":"56","titel_einfach":"Wer die Studienstarthilfe bekommt und wie","kurz":"Nach § 56 BAföG gibt es Studienstarthilfe, wenn du dich erstmals an einer Hochschule einschreibst, unter 25 bist und im Monat davor etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Wohngeld bekamst.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Du bekommst auf Antrag Studienstarthilfe, wenn du dich zum ersten Mal an einer Hochschule oder an einer Akademie nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 BAföG einschreibst. Das gilt auch für nichtstaatliche Hochschulen und Akademien, die nach § 2 Absatz 2 BAföG als gleichwertig anerkannt sind. Zu Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den du die Hilfe beantragst, darfst du noch nicht 25 Jahre alt sein. Außerdem musst du im Monat vor dem Beginn der Ausbildung eine dieser Leistungen bekommen haben:\n1. Leistungen nach dem SGB II, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld),\n2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII,\n3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII,\n4. Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 SGB XIV,\n5. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 SGB XIV in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung,\n6. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,\n7. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz – für dich selbst oder von deinen Eltern für dich bezogen,\n8. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz – selbst oder als Mitglied eines Haushalts.\nStudienstarthilfe gibt es auch für den Besuch einer Ausbildungsstätte in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Absatz 4 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2 BAföG, aber nicht für Höhere Fachschulen. § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG gilt weiter: Der Ausbildungsabschnitt muss mindestens ein Studienhalbjahr dauern und deine Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nehmen. Studienstarthilfe gibt es auch, wenn du eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 91 Absatz 1 SGB VIII bekommst und deine Eltern nicht nach der Kostenbeitragsverordnung aus ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt werden. Auch dann musst du dich zum ersten Mal einschreiben und die Altersgrenze einhalten."},{"nr":"2","einfach":"Diese Regeln gelten für die Studienstarthilfe nicht: § 2 Absatz 6 Nr. 1 und 2 BAföG (kein BAföG bei bestimmten Weiterbildungsleistungen oder bei Leistungen der Begabtenförderungswerke), § 8 BAföG (Staatsangehörigkeit) und § 11 Absatz 2 BAföG (Anrechnung von Einkommen und Vermögen)."},{"nr":"3","einfach":"Du kannst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat deines Ausbildungsbeginns folgt. Du stellst ihn elektronisch über das Portal „BAföG Digital“. Kannst du den Antrag nicht elektronisch stellen, unterstützt dich das zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder die andere Stelle, die das Land damit betraut hat. Dem Antrag fügst du bei:\n- einen Nachweis, dass du im Monat vor dem Ausbildungsbeginn eine der Leistungen aus Absatz 1 bekommen hast, und\n- einen Nachweis über deine Einschreibung (Immatrikulation)."},{"nr":"4","einfach":"Die Landesregierungen dürfen durch Rechtsverordnung andere Stellen als die Ämter für Ausbildungsförderung mit der Studienstarthilfe betrauen."},{"nr":"5","einfach":"Über die Studienstarthilfe entscheidet das Amt oder die betraute Stelle, die zum Zeitpunkt deines Antrags örtlich zuständig ist."}],"beispiel":{"titel":"Studienstart mit Wohngeld","text":"Jana ist 19 Jahre alt. Sie lebt mit ihren Eltern in einem Haushalt, der Wohngeld bekommt, auch im September. Jana zählt dabei als Haushaltsmitglied. Sie schreibt sich zum ersten Mal an einer Universität ein, ihr Studium beginnt im Oktober. Nach § 56 Absatz 1 Nr. 8 BAföG kann sie Studienstarthilfe bekommen. Sie stellt den Antrag über „BAföG Digital“, spätestens bis Ende November. Dazu lädt sie den Nachweis über das Wohngeld für September und ihre Immatrikulationsbescheinigung hoch."},"wichtig":["Den Antrag kannst du nur bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat deines Ausbildungsbeginns folgt.","Entscheidend ist, dass du im Monat vor dem Ausbildungsbeginn eine der genannten Leistungen bekommen hast – das musst du nachweisen.","Der Antrag läuft elektronisch über „BAföG Digital“; wer das nicht kann, bekommt Unterstützung vom zuständigen Amt oder der betrauten Stelle."],"begriffe":[{"wort":"Studienstarthilfe","erklaerung":"Eine Ausbildungsförderung zum Studienbeginn für junge Menschen, die vorher bestimmte Sozialleistungen bekommen haben."},{"wort":"immatrikulieren","erklaerung":"Sich an einer Hochschule als Studentin oder Student einschreiben."},{"wort":"das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet","erklaerung":"Du hattest deinen 25. Geburtstag noch nicht, bist also höchstens 24 Jahre alt."},{"wort":"Ausbildungsabschnitt","erklaerung":"Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zu einem Abschluss oder Abbruch, etwa ein Bachelorstudium (§ 2 Absatz 5 BAföG)."}],"fragen":[{"frage":"Wer bekommt die Studienstarthilfe?","antwort":"Nach § 56 Absatz 1 BAföG Menschen, die sich zum ersten Mal an einer Hochschule oder gleichgestellten Akademie einschreiben, bei Beginn des Ausbildungsabschnitts unter 25 sind und im Monat vor Ausbildungsbeginn eine der genannten Leistungen bekommen haben. Dazu gehören etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Kinderzuschlag oder Wohngeld."},{"frage":"Bis wann muss ich die Studienstarthilfe beantragen?","antwort":"Nach § 56 Absatz 3 BAföG bis zum Ende des Monats, der auf den Monat deines Ausbildungsbeginns folgt. Beginnt dein Studium zum Beispiel im Oktober, hast du bis Ende November Zeit."},{"frage":"Zählt das Einkommen meiner Eltern bei der Studienstarthilfe?","antwort":"Es wird nicht angerechnet. Nach § 56 Absatz 2 BAföG gilt § 11 Absatz 2 BAföG nicht, der die Anrechnung von Einkommen und Vermögen regelt. Entscheidend ist der Bezug einer der Leistungen aus Absatz 1 im Monat vor Ausbildungsbeginn."}],"verweise":[{"norm":"§ 56a BAföG","warum":"Wie hoch die Studienstarthilfe ist"},{"norm":"§ 56b BAföG","warum":"Die Studienstarthilfe zählt bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen"},{"norm":"§ 2 BAföG","warum":"Welche Ausbildungsstätten gefördert werden und was ein Ausbildungsabschnitt ist"},{"norm":"§ 91 SGB VIII","warum":"Welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemeint sind"}],"praxis":null,"leicht":"Sie fangen ein Studium an.\nVorher haben Sie Geld vom Staat bekommen.\nZum Beispiel Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld) oder Wohn-Geld.\nDann können Sie Studien-Start-Hilfe bekommen.\nSie müssen dafür jünger als 25 Jahre sein.\nUnd Sie schreiben sich zum ersten Mal an einer Hoch-Schule ein.\nWichtig ist der Monat vor dem Studien-Beginn.\nIn diesem Monat müssen Sie das Geld vom Staat bekommen haben.\nDen Antrag stellen Sie im Internet.\nDie Seite heißt: BAföG Digital.\nSie können das nicht?\nDann hilft Ihnen das Amt.\nSie haben Zeit bis zum Ende vom nächsten Monat nach dem Studien-Beginn.\nDas Einkommen von Ihren Eltern zählt dabei nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"56a","bezeichnung":"§ 56a BAföG","titel_amtlich":"Förderungsart und Umfang; Datenabgleich","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/56a/","original":[{"nr":"1","text":"Die Studienstarthilfe wird einmalig als Zuschuss zum Beginn der Ausbildung in Höhe von 1 000 Euro geleistet."},{"nr":"2","text":"Um eine mehrfache Beantragung und Auszahlung der Studienstarthilfe zu vermeiden, führt die für das Antragsportal „BAföG Digital“ zuständige Stelle vor Weiterleitung der Anträge an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder die vom Land mit der Durchführung betraute Stelle einen automatischen Abgleich von den im Rahmen der Antragstellung angegebenen Daten des Antragstellers mit den Daten von bisherigen Antragstellern der Studienstarthilfe durch. Zu diesem Zweck speichert die für das Antragsportal zuständige Stelle folgende Daten aus dem Antrag:\n\n1. Name und Vorname sowie Geburtsname,\n2. Geburtsort und Geburtsdatum,\nund führt mit den Daten bei Antragstellung den in Satz 1 genannten Abgleich durch. Die für das Antragsportal zuständige Stelle speichert für jeden Antrag auch das nach § 56 Absatz 5 zuständige Amt oder die betraute Stelle. Die nach Satz 2 gespeicherten Daten dürfen außer zu ihrer Übermittlung im Rahmen der Antragstellung ausschließlich für den Zweck des Datenabgleichs nach Satz 1 verwendet werden und sind nach Ablauf von drei Jahren zu löschen. Sofern mit den in Satz 2 genannten Daten bereits ein Antrag auf Studienstarthilfe im Antragsportal gespeichert ist, ist die erneute Antragstellung ausgeschlossen, der Antragsteller ist im Antragsportal darauf hinzuweisen und an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder die mit der Durchführung der Studienstarthilfe betraute Stelle zu verweisen. Die Möglichkeit der Datenkorrektur durch erneute Eingabe der Antragsdaten bleibt unberührt. Besteht nach Prüfung des Amtes oder der zuständigen Stelle trotz des Ergebnisses des Datenabgleichs ein Anspruch auf Studienstarthilfe, ist dem Antrag stattzugeben."}],"erklaerung":{"nr":"56a","titel_einfach":"Wie viel Studienstarthilfe es gibt","kurz":"Nach § 56a BAföG beträgt die Studienstarthilfe einmalig 1 000 Euro als Zuschuss; ein Datenabgleich im Portal „BAföG Digital“ soll verhindern, dass sie mehrfach beantragt wird.","relevanz":3,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Die Studienstarthilfe gibt es einmal zum Beginn der Ausbildung. Sie beträgt 1 000 Euro und wird als Zuschuss gezahlt."},{"nr":"2","einfach":"Damit niemand die Studienstarthilfe mehrfach beantragt und bekommt, gleicht die Stelle, die für das Portal „BAföG Digital“ zuständig ist, die Daten ab. Das passiert, bevor sie deinen Antrag an das zuständige Amt oder die betraute Stelle weiterleitet. Dabei vergleicht ein Computer deine Daten mit den Daten früherer Antragsteller. Dafür speichert die Stelle aus deinem Antrag:\n1. Name, Vorname und Geburtsname,\n2. Geburtsort und Geburtsdatum.\nSie speichert außerdem, welches Amt oder welche Stelle nach § 56 Absatz 5 BAföG für deinen Antrag zuständig ist. Die Daten dürfen nur für die Weiterleitung des Antrags und für diesen Abgleich genutzt werden. Nach 3 Jahren müssen sie gelöscht werden.\nIst mit denselben Daten schon ein Antrag im Portal gespeichert, kannst du keinen neuen Antrag stellen. Das Portal weist dich darauf hin und verweist dich an das zuständige Amt oder die betraute Stelle. Du kannst deine Daten aber durch erneute Eingabe korrigieren. Stellt das Amt oder die Stelle fest, dass du trotz des Abgleichs einen Anspruch hast, muss es deinem Antrag stattgeben."}],"beispiel":{"titel":"Gleicher Name, anderer Mensch","text":"Lea Schmidt will Studienstarthilfe beantragen. Im Portal „BAföG Digital“ ist mit denselben Daten – Name, Geburtsname, Geburtsort und Geburtsdatum – schon ein Antrag gespeichert. Das Portal lässt ihren Antrag deshalb nicht zu und verweist sie an das zuständige Amt. Das Amt prüft ihren Fall. Hat Lea trotz des Abgleichs einen Anspruch, muss es ihrem Antrag nach § 56a Absatz 2 BAföG stattgeben. Sie bekommt dann einmalig 1 000 Euro als Zuschuss."},"wichtig":["Die Studienstarthilfe gibt es nur einmal, und zwar als Zuschuss von 1 000 Euro.","Zeigt das Portal an, dass schon ein Antrag mit deinen Daten gespeichert ist, verweist es dich an das zuständige Amt; hast du trotzdem einen Anspruch, muss das Amt dem Antrag stattgeben."],"begriffe":[{"wort":"Zuschuss","erklaerung":"Geld, das – anders als ein Darlehen – nicht zur Rückzahlung bestimmt ist."},{"wort":"Datenabgleich","erklaerung":"Ein Computer vergleicht die Daten deines Antrags mit den Daten früherer Anträge, um doppelte Anträge zu erkennen."}],"fragen":[{"frage":"Wie hoch ist die Studienstarthilfe?","antwort":"Nach § 56a Absatz 1 BAföG gibt es einmalig 1 000 Euro zum Beginn der Ausbildung."},{"frage":"Muss ich die Studienstarthilfe zurückzahlen?","antwort":"Sie wird nach § 56a Absatz 1 BAföG als Zuschuss gezahlt, nicht als Darlehen. Ob Geld zurückgefordert werden kann, das zu Unrecht gezahlt wurde, regelt diese Vorschrift nicht."},{"frage":"Warum kann ich die Studienstarthilfe im Portal nicht beantragen?","antwort":"Nach § 56a Absatz 2 BAföG ist ein neuer Antrag ausgeschlossen, wenn mit denselben Daten schon ein Antrag gespeichert ist. Das Portal verweist dich dann an das zuständige Amt. Stellt es fest, dass du trotzdem einen Anspruch hast, muss es deinem Antrag stattgeben."}],"verweise":[{"norm":"§ 56 BAföG","warum":"Wer Studienstarthilfe bekommt und wie man sie beantragt"},{"norm":"§ 56b BAföG","warum":"Die Studienstarthilfe zählt bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen"}],"praxis":null,"leicht":"Sie fangen ein Studium an.\nDann können Sie Studien-Start-Hilfe bekommen.\nDie Hilfe ist 1 000 Euro.\nSie bekommen das Geld nur einmal.\nDas Geld ist ein Zuschuss.\nDas heißt: Es ist kein Kredit.\nDas Antrags-Portal prüft zum Beispiel Ihren Namen und Ihren Geburts-Tag.\nSo erkennt das Portal doppelte Anträge.\nVielleicht gibt es schon einen Antrag mit Ihren Daten.\nDann können Sie im Portal keinen Antrag stellen.\nDas Portal schickt Sie dann zum Amt.\nDas Amt prüft Ihren Fall.\nHaben Sie ein Recht auf die Hilfe?\nDann bekommen Sie die Hilfe."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"56b","bezeichnung":"§ 56b BAföG","titel_amtlich":"Nichtanrechnung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/56b/","original":[{"nr":"1","text":"Die Studienstarthilfe ist bei der Gewährung von einkommensabhängigen Sozialleistungen und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Studienstarthilfe ist weder Einkommen nach § 93 Absatz 1 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch noch als zweckgleiche Leistung nach § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch einzusetzen."},{"nr":"2","text":"Die Studienstarthilfe ist nicht auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendienleistungen aus öffentlichen Mitteln anzurechnen."}],"erklaerung":{"nr":"56b","titel_einfach":"Die Studienstarthilfe zählt nicht als Einkommen","kurz":"Nach § 56b BAföG zählt die Studienstarthilfe bei einkommensabhängigen Sozialleistungen und beim Asylbewerberleistungsgesetz nicht als Einkommen und wird nicht auf Leistungsstipendien angerechnet.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Leistungsberechtigte"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bei Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen, und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zählt die Studienstarthilfe nicht als Einkommen. In der Kinder- und Jugendhilfe gilt sie nicht als Einkommen nach § 93 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII. Sie muss dort auch nicht als zweckgleiche Leistung nach § 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII eingesetzt werden."},{"nr":"2","einfach":"Die Studienstarthilfe wird nicht auf Stipendien aus öffentlichen Mitteln angerechnet, die nach Leistung oder Begabung vergeben werden."}],"beispiel":{"titel":"Kinderzuschlag ohne Anrechnung","text":"Toms Eltern bekommen für ihn Kinderzuschlag. Im Oktober beginnt Tom sein Studium und bekommt 1 000 Euro Studienstarthilfe. Der Kinderzuschlag hängt vom Einkommen ab. Nach § 56b Absatz 1 BAföG darf die Studienstarthilfe dabei nicht als Einkommen berücksichtigt werden."},"wichtig":["Die Studienstarthilfe zählt bei einkommensabhängigen Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht als Einkommen.","Auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendien aus öffentlichen Mitteln wird sie nicht angerechnet."],"begriffe":[{"wort":"einkommensabhängige Sozialleistungen","erklaerung":"Sozialleistungen, deren Höhe oder Anspruch davon abhängt, wie viel Einkommen jemand hat."},{"wort":"zweckgleiche Leistung","erklaerung":"Eine Leistung, die demselben Zweck dient wie die Jugendhilfe und deshalb normalerweise für deren Kosten eingesetzt werden muss."}],"fragen":[{"frage":"Wird die Studienstarthilfe auf Grundsicherungsgeld angerechnet?","antwort":"Nein. Nach § 56b Absatz 1 BAföG zählt die Studienstarthilfe bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen. Dazu gehört das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld); welches Einkommen dort sonst zählt, regelt § 11 SGB II."},{"frage":"Wird die Studienstarthilfe auf mein Stipendium angerechnet?","antwort":"Nicht auf ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln, das nach Leistung oder Begabung vergeben wird (§ 56b Absatz 2 BAföG). Für andere Stipendien sagt die Vorschrift nichts."}],"verweise":[{"norm":"§ 56a BAföG","warum":"Wie hoch die Studienstarthilfe ist"},{"norm":"§ 93 SGB VIII","warum":"Welches Einkommen in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden muss"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen Studien-Start-Hilfe.\nVielleicht bekommen Sie auch andere Hilfe vom Staat.\nDie Höhe von dieser Hilfe hängt von Ihrem Einkommen ab.\nZum Beispiel Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld) oder Wohn-Geld.\nDann zählt die Studien-Start-Hilfe dort nicht als Einkommen.\nDas Amt kürzt die andere Hilfe also nicht wegen der Studien-Start-Hilfe.\nVielleicht bekommen Sie ein Stipendium für gute Leistungen.\nDas Geld dafür kommt vom Staat.\nDie Studien-Start-Hilfe verringert das Stipendium nicht."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"57","bezeichnung":"§ 57 BAföG","titel_amtlich":"Aufbringung der Mittel","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/57/","original":[{"nr":"1","text":"Die für die Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel, einschließlich der Erstattungsbeträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 18d Absatz 2, trägt der Bund. Die Mittel für die Darlehen nach § 17 Absatz 2 und 3 Satz 1 können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellt werden. In diesen Fällen trägt der Bund die der Kreditanstalt für Wiederaufbau entstehenden Aufwendungen für die Bereitstellung der Mittel und das Ausfallrisiko."},{"nr":"2","text":"Das Bundesverwaltungsamt hat von den ab dem Jahr 2015 eingezogenen Beträgen und Zinsen aus Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 insgesamt 2,058 Milliarden Euro an die Länder abzuführen. Dies hat in jährlichen Raten in Höhe des Betrages zu erfolgen, der für die Kalenderjahre 2012 bis 2014 nach der vor dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung dieses Absatzes im Jahresdurchschnitt an die Länder weitergeleitet worden ist, höchstens jedoch in Höhe von jeweils 35 vom Hundert der in einem Kalenderjahr vom Bundesverwaltungsamt insgesamt eingezogenen Beträge und Zinsen. Bleibt in einem Kalenderjahr wegen der vorgesehenen Begrenzung nach Satz 2 ein Differenzbetrag bis zum maßgeblichen Durchschnittsbetrag der Kalenderjahre 2012 bis 2014 offen, ist die Differenz im jeweils nächsten Kalenderjahr zusätzlich an die Länder abzuführen; für den Betrag, der daneben für dieses jeweils nächste Kalenderjahr abzuführen ist, bleibt Satz 2 unberührt. Das Bundesverwaltungsamt hat den so ermittelten jährlich abzuführenden Gesamtbetrag jeweils in dem Verhältnis an die Länder abzuführen, in dem die in den Jahren 2012 bis 2014 an das Bundesverwaltungsamt gemeldeten Darlehensleistungen der einzelnen Länder zueinander stehen."},{"nr":"2a","text":"Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat 35 vom Hundert der von ihr nach § 18d Absatz 1 für den Bund eingezogenen Beträge und Zinsen aus Darlehen, die ihr bis zum 31. Dezember 2014 erstattet wurden, in dem Verhältnis an die Länder abzuführen, in dem die auf Bewilligungsbescheide der Ämter aus den Jahren 2012 bis 2014 gezahlten Darlehensbeträge zueinander stehen."},{"nr":"3","text":"Das Land führt die auf Grund des § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie der §§ 20, 37, 38 und 47a eingezogenen Beträge an den Bund ab."},{"nr":"4","text":"Im Falle einer vor dem Jahr 2015 geleisteten Förderung nach § 5 Absatz 2 bis 5 erstattet das Land, in dem der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, dem nach der Rechtsverordnung auf Grund des § 45 Absatz 4 Satz 2 zuständigen Land 35 vom Hundert der Ausgaben."}],"erklaerung":{"nr":"57","titel_einfach":"Wer das Geld für das BAföG bezahlt","kurz":"Nach § 57 BAföG trägt der Bund die Kosten des BAföG; außerdem regelt die Norm, welche Rückzahlungen aus BAföG-Darlehen zwischen Bund und Ländern weitergegeben werden.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das Geld, das für das BAföG nötig ist, bezahlt der Bund. Dazu gehören auch die Beträge, die er der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach § 18d Absatz 2 BAföG erstattet. Das Geld für die Darlehen nach § 17 Absatz 2 und 3 Satz 1 BAföG kann die KfW bereitstellen. Dann trägt der Bund die Kosten der KfW dafür und das Ausfallrisiko."},{"nr":"2","einfach":"Das Bundesverwaltungsamt muss aus den ab 2015 eingezogenen Rückzahlungen und Zinsen der Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG insgesamt 2,058 Milliarden Euro an die Länder abgeben. Das geschieht in jährlichen Raten. Eine Rate ist so hoch wie der Betrag, der nach der alten Fassung dieses Absatzes in den Jahren 2012 bis 2014 im Durchschnitt pro Jahr an die Länder ging. Sie beträgt aber höchstens 35 Prozent der Beträge und Zinsen, die das Bundesverwaltungsamt im jeweiligen Jahr insgesamt eingezogen hat. Bleibt wegen dieser Grenze ein Rest offen, kommt er im nächsten Jahr zusätzlich dazu. Die normale Rate für das nächste Jahr wird daneben wie bisher berechnet, also auch mit der 35-Prozent-Grenze. Verteilt wird nach dem Verhältnis der Darlehensleistungen, die die einzelnen Länder in den Jahren 2012 bis 2014 dem Bundesverwaltungsamt gemeldet haben."},{"nr":"2a","einfach":"Die KfW zieht nach § 18d Absatz 1 BAföG für den Bund Beträge und Zinsen aus Darlehen ein. Aus Darlehen, die ihr bis zum 31. Dezember 2014 erstattet wurden, muss sie 35 Prozent dieser Einnahmen an die Länder abgeben. Verteilt wird nach dem Verhältnis der Darlehensbeträge, die auf Bewilligungsbescheide der Ämter aus den Jahren 2012 bis 2014 gezahlt wurden."},{"nr":"3","einfach":"Das Land gibt an den Bund weiter, was es nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und nach den §§ 20, 37, 38 und 47a BAföG eingezogen hat. Diese Vorschriften betreffen Rückforderungen, auf das Land übergegangene Ansprüche und die Ersatzpflicht von Eltern und Ehegatten oder Lebenspartnern."},{"nr":"4","einfach":"Für eine Förderung nach § 5 Absatz 2 bis 5 BAföG – also für eine Ausbildung im Ausland –, die vor 2015 geleistet wurde, gilt: Das Land, in dem der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, erstattet 35 Prozent der Ausgaben. Es zahlt an das Land, das nach der Rechtsverordnung auf Grund von § 45 Absatz 4 Satz 2 BAföG zuständig ist."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Kreditanstalt für Wiederaufbau","erklaerung":"Die KfW. Nach § 57 Absatz 1 BAföG kann sie das Geld für bestimmte BAföG-Darlehen bereitstellen; ihre Kosten dafür trägt der Bund."},{"wort":"Ausfallrisiko","erklaerung":"Das Risiko, dass ein Darlehen nicht zurückgezahlt wird."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Wann BAföG als Zuschuss und wann als Darlehen gezahlt wird"},{"norm":"§ 18d BAföG","warum":"Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau beim BAföG"},{"norm":"§ 20 BAföG","warum":"Wann gezahltes BAföG zurückgezahlt werden muss"},{"norm":"§ 50 SGB X","warum":"Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen"},{"norm":"§ 45 BAföG","warum":"Welches Amt für eine Ausbildung im Ausland zuständig ist"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"58","bezeichnung":"§ 58 BAföG","titel_amtlich":"Ordnungswidrigkeiten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/58/","original":[{"nr":"1","text":"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig\n\n1. entgegen § 60 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, jeweils auch in Verbindung mit § 47 Absatz 4, eine Angabe oder eine Änderungsmitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder eine Beweisurkunde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt;\n2. entgegen § 47 Absatz 2 oder 5 Nummer 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Urkunde nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt;\n2a. entgegen § 47 Absatz 3 das Amt für Ausbildungsförderung nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder\n3. einer Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 14 Nummer 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist."},{"nr":"2","text":"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2 500 Euro geahndet werden."},{"nr":"3","text":"Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 2a das Amt für Ausbildungsförderung oder die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 mit der Durchführung der Studienstarthilfe betraute Stelle, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 das Bundesverwaltungsamt."}],"erklaerung":{"nr":"58","titel_einfach":"Bußgeld bei falschen Angaben zum BAföG","kurz":"Nach § 58 BAföG kann eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro drohen, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig falsche, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder Auskünfte nicht erteilt.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Eltern","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine dieser Pflichten verstößt:\n1. Du machst eine Angabe oder eine Änderungsmitteilung nicht, falsch, unvollständig oder zu spät. Oder du legst eine Beweisurkunde nicht, falsch, unvollständig oder zu spät vor. Die Pflicht dazu steht in § 60 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I): Dort geht es darum, alle wichtigen Tatsachen anzugeben und Änderungen mitzuteilen. Über § 47 Absatz 4 BAföG gilt das auch für deine Eltern und deinen Ehegatten oder Lebenspartner, auch wenn ihr dauernd getrennt lebt.\n2. Wer nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 5 Nummer 1 BAföG Auskünfte geben oder Urkunden vorlegen oder ausstellen muss, erteilt eine Auskunft nicht, falsch, unvollständig oder zu spät. Oder er legt eine Urkunde nicht oder zu spät vor oder stellt sie nicht oder zu spät aus. Das betrifft Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und deren Träger sowie Arbeitgeber, die eine Bescheinigung über den Arbeitslohn ausstellen müssen.\n2a. Eine Ausbildungsstätte informiert das Amt für Ausbildungsförderung entgegen § 47 Absatz 3 BAföG nicht oder zu spät darüber, dass ein Auszubildender die Ausbildung abgebrochen hat.\n3. Jemand verstößt gegen eine Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 14 Nummer 2 BAföG. Sie regelt, wie die BAföG-Darlehen verwaltet und eingezogen werden. Das gilt nur, soweit die Verordnung für den bestimmten Fall auf diese Bußgeldvorschrift verweist."},{"nr":"2","einfach":"Für die Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro verhängt werden."},{"nr":"3","einfach":"Wer die Geldbuße verhängt, hängt vom Verstoß ab. In den Fällen der Nummern 1, 2 und 2a ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Bei der Studienstarthilfe kann es stattdessen die Stelle sein, die ein Land nach § 56 Absatz 4 BAföG per Rechtsverordnung damit betraut hat. Im Fall der Nummer 3 ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Diese Stellen sind die Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)."}],"beispiel":{"titel":"Sparbuch im Antrag vergessen","text":"Jonas beantragt BAföG für sein Studium in Leipzig. Im Antrag gibt er an, kein Vermögen zu haben. Dabei hat er ein Sparbuch mit 15.000 Euro, an das er beim Ausfüllen nicht gedacht hat. Seine Angabe ist also nicht richtig. Hat er dabei fahrlässig gehandelt, ist das nach § 58 Absatz 1 Nummer 1 BAföG eine Ordnungswidrigkeit. Das Amt für Ausbildungsförderung kann dafür eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro verhängen. Ob Jonas außerdem BAföG zurückzahlen muss, regelt § 58 BAföG nicht."},"wichtig":["Schon fahrlässig falsche, unvollständige oder verspätete Angaben können eine Ordnungswidrigkeit sein – Vorsatz ist dafür nicht nötig.","Die Geldbuße kann bis zu 2.500 Euro betragen.","Die Pflicht zu richtigen und vollständigen Angaben trifft über § 47 Absatz 4 BAföG auch deine Eltern und deinen Ehegatten oder Lebenspartner."],"begriffe":[{"wort":"Ordnungswidrigkeit","erklaerung":"Ein Verstoß gegen eine Pflicht, der keine Straftat ist, für den die Behörde aber eine Geldbuße verhängen kann."},{"wort":"vorsätzlich oder fahrlässig","erklaerung":"Vorsätzlich heißt: wissentlich und gewollt. Fahrlässig heißt: Man hat die nötige Sorgfalt nicht beachtet, zum Beispiel aus Unachtsamkeit."},{"wort":"Beweisurkunde","erklaerung":"Ein Dokument, das eine Angabe belegt, zum Beispiel eine Bescheinigung über den Arbeitslohn."}],"fragen":[{"frage":"Was passiert, wenn ich im BAföG-Antrag falsche Angaben mache?","antwort":"Machst du vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben, ist das nach § 58 Absatz 1 Nummer 1 BAföG eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Ob du außerdem Geld zurückzahlen musst, regelt § 58 BAföG nicht."},{"frage":"Gibt es ein Bußgeld, wenn ich eine Änderung beim BAföG zu spät melde?","antwort":"Das ist möglich. Nach § 58 Absatz 1 Nummer 1 BAföG handelt ordnungswidrig, wer eine Änderungsmitteilung nach § 60 Absatz 1 SGB I vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig macht. Die Geldbuße kann bis zu 2.500 Euro betragen."},{"frage":"Können auch meine Eltern beim BAföG ein Bußgeld bekommen?","antwort":"Ja. Über § 47 Absatz 4 BAföG gilt die Pflicht aus § 60 SGB I auch für deine Eltern und deinen Ehegatten oder Lebenspartner. Machen sie vorsätzlich oder fahrlässig falsche, unvollständige oder verspätete Angaben, kann auch gegen sie eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro verhängt werden."}],"verweise":[{"norm":"§ 60 SGB I","warum":"Pflicht, wichtige Tatsachen anzugeben und Änderungen mitzuteilen"},{"norm":"§ 47 BAföG","warum":"Auskunftspflichten von Eltern, Ehegatten, Ausbildungsstätten und Arbeitgebern"},{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Rückzahlung der Darlehen; Absatz 14 erlaubt eine Verordnung zur Verwaltung und Einziehung"},{"norm":"§ 56 BAföG","warum":"Andere Stellen für die Studienstarthilfe"},{"norm":"§ 36 OWiG","warum":"Welche Behörde Ordnungswidrigkeiten verfolgt und ahndet"}],"praxis":null,"leicht":"Sie bekommen BAföG.\nOder Sie stellen einen Antrag auf BAföG.\nDann müssen Ihre Angaben richtig und vollständig sein.\nSie müssen auch wichtige Änderungen rechtzeitig melden.\nVielleicht machen Sie eine falsche Angabe.\nOder Sie melden eine Änderung zu spät.\nDas ist dann eine Ordnungs-Widrigkeit.\nDas bedeutet: Sie haben gegen eine Regel verstoßen.\nDas gilt bei Absicht.\nEs gilt auch bei Unachtsamkeit.\nDann kann das BAföG-Amt eine Geld-Buße verlangen.\nDie Geld-Buße kann bis zu 2.500 Euro hoch sein.\nDiese Regel gilt auch für Ihre Eltern.\nSie gilt auch für Ihren Ehe-Partner oder Lebens-Partner."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"59","bezeichnung":"§ 59 BAföG","titel_amtlich":"Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/59/","original":[{"nr":"1","text":"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Fall einer vom Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundesregierung durch Beschluss festgestellten bundesweiten Notlage für Auszubildende im Hinblick auf erhebliche Nachfrageeinbrüche auf dem Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Erwerbstätigkeiten (Notlage) den Kreis der Förderungsberechtigten nach diesem Gesetz vorübergehend auszuweiten. Der Deutsche Bundestag hat die Feststellung der Notlage wieder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung der Notlage gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 auf Antrag der Bundesregierung das Fortbestehen der Notlage feststellt."},{"nr":"2","text":"Eine Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 ist unverzüglich nach ihrer Verkündung dem Deutschen Bundestag mitzuteilen. Die Rechtsverordnung ist unverzüglich aufzuheben oder zu ändern, soweit es der Deutsche Bundestag binnen vier Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung verlangt."},{"nr":"3","text":"In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann insbesondere für Auszubildende, die an einer Ausbildungsstätte nach § 2 im Inland ausgebildet werden, bestimmt werden, dass Förderungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und den §§ 7, 10, 11 und 15 Absatz 2 Satz 1 und nach § 48 nicht anzuwenden sind."},{"nr":"4","text":"In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 ist vorzusehen,\n\n1. dass im Einzelfall nur unter der Voraussetzung des Nachweises einer individuellen Betroffenheit von der Notlage\n\na) Ausbildungsförderung nach § 17 Absatz 1 oder\nb) im Fall des Besuchs höherer Fachschulen, Akademien oder Hochschulen sowie bei Praktika im Zusammenhang mit solchen Ausbildungen Ausbildungsförderung nach § 17 Absatz 2\ngeleistet wird, und\n2. wie der nach Nummer 1 erforderliche Nachweis zu führen ist."},{"nr":"5","text":"In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann vorgesehen werden, dass ohne Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage im Sinne des Absatzes 4 abweichend von § 17 Absatz 1 oder 2 Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen geleistet wird. Sobald der Deutsche Bundestag das Fortbestehen der Notlage in zwei aufeinander folgenden Beschlüssen festgestellt hat, kann in der Rechtsverordnung abweichend von Absatz 4 vorgesehen werden, dass Ausbildungsförderung nur nach Satz 1 geleistet wird."},{"nr":"6","text":"In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann ferner vorgesehen werden,\n\n1. dass kürzere Bewilligungszeiträume als nach § 50 Absatz 3 für den Regelfall bestimmt anzuwenden sind,\n2. dass die Höhe der Förderung abweichend von § 11 Absatz 1 auf einen in der Rechtsverordnung festgesetzten monatlichen Höchstbetrag begrenzt ist,\n3. dass die Antragstellenden im Fall der Förderung nach Absatz 5 die Höhe der monatlichen Auszahlungsrate bis zu einem in der Rechtsverordnung festgesetzten Höchstbetrag selbst bestimmen können."},{"nr":"7","text":"Eine Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 tritt spätestens mit dem Ende des Monats außer Kraft, der auf die Aufhebung der Notlage durch den Deutschen Bundestag folgt."},{"nr":"8","text":"Eine Förderung auf Grundlage einer Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 ist zusätzlich zu § 55 Absatz 2 als weiteres Erhebungsmerkmal zu erfassen."}],"erklaerung":{"nr":"59","titel_einfach":"Wann die Regierung das BAföG in Notlagen ausweiten darf","kurz":"Nach § 59 BAföG darf die Bundesregierung per Verordnung vorübergehend mehr Menschen BAföG ermöglichen, wenn der Bundestag eine bundesweite Notlage feststellt, weil Nebenjobs für Auszubildende wegbrechen.","relevanz":1,"fuer_wen":["Jobcenter/Behörden","Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Der Bundestag kann auf Antrag der Bundesregierung eine bundesweite Notlage feststellen. Eine Notlage heißt hier: Jobs, mit denen Auszubildende neben der Ausbildung Geld verdienen, brechen auf dem Arbeitsmarkt erheblich weg. Dann darf die Bundesregierung per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates vorübergehend mehr Menschen BAföG ermöglichen. Der Bundestag muss die Feststellung aufheben, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Sie gilt als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens 3 Monate danach auf Antrag der Bundesregierung feststellt, dass die Notlage fortbesteht."},{"nr":"2","einfach":"Die Verordnung muss dem Bundestag unverzüglich – also ohne Verzögerung – nach ihrer Verkündung mitgeteilt werden. Verlangt der Bundestag innerhalb von 4 Wochen nach der Verkündung, dass sie aufgehoben oder geändert wird, muss das unverzüglich geschehen."},{"nr":"3","einfach":"Die Verordnung kann vor allem für Auszubildende an Ausbildungsstätten nach § 2 BAföG in Deutschland bestimmte Voraussetzungen aussetzen: § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 (die Ausbildung muss die Arbeitskraft im Allgemeinen voll beanspruchen), § 7 (Erstausbildung und weitere Ausbildung), § 10 (Altersgrenze), § 11 (Umfang der Förderung), § 15 Absatz 2 Satz 1 (Förderungsdauer) und § 48 BAföG (Mitwirkung der Ausbildungsstätten, etwa bei Leistungsnachweisen)."},{"nr":"4","einfach":"Die Verordnung muss Folgendes vorsehen:\n1. Förderung nach den üblichen Regeln von § 17 BAföG gibt es im Einzelfall nur, wenn jemand nachweist, dass er persönlich von der Notlage betroffen ist. Gemeint ist:\na) Förderung als Zuschuss nach § 17 Absatz 1 BAföG oder\nb) beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen und bei dazugehörigen Praktika Förderung nach § 17 Absatz 2 BAföG, also zur Hälfte als Darlehen.\n2. Sie muss regeln, wie dieser Nachweis zu führen ist."},{"nr":"5","einfach":"Die Verordnung kann vorsehen, dass es Förderung auch ohne Nachweis der persönlichen Betroffenheit gibt – dann aber nur als Darlehen. Hat der Bundestag das Fortbestehen der Notlage in 2 Beschlüssen nacheinander festgestellt, kann die Verordnung abweichend von Absatz 4 vorsehen, dass es nur noch diese Darlehensförderung gibt."},{"nr":"6","einfach":"Die Verordnung kann außerdem vorsehen:\n1. kürzere Bewilligungszeiträume als nach § 50 Absatz 3 BAföG üblich,\n2. dass die Förderung abweichend von § 11 Absatz 1 BAföG auf einen monatlichen Höchstbetrag begrenzt ist, den die Verordnung festlegt,\n3. dass Antragsteller bei einer Darlehensförderung nach Absatz 5 die Höhe ihrer monatlichen Auszahlung selbst bestimmen können – bis zu einem Höchstbetrag, den die Verordnung festlegt."},{"nr":"7","einfach":"Die Verordnung endet spätestens mit dem Ende des Monats, der auf die Aufhebung der Notlage durch den Bundestag folgt."},{"nr":"8","einfach":"Eine Förderung nach dieser Verordnung wird in der BAföG-Statistik zusätzlich zu den Merkmalen aus § 55 Absatz 2 BAföG erfasst."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Rechtsverordnung","erklaerung":"Regeln, die eine Regierung oder ein Ministerium auf Grund eines Gesetzes selbst erlassen darf, ohne dass das Parlament ein eigenes Gesetz beschließt."},{"wort":"Notlage","erklaerung":"Hier: Auf dem Arbeitsmarkt fallen viele Jobs weg, mit denen Auszubildende neben der Ausbildung Geld verdienen, und der Bundestag stellt das fest."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Förderung als Zuschuss oder als Darlehen"},{"norm":"§ 10 BAföG","warum":"Altersgrenze für das BAföG"},{"norm":"§ 48 BAföG","warum":"Leistungsnachweise ab dem 5. Fachsemester"},{"norm":"§ 50 BAföG","warum":"Bescheid und Bewilligungszeitraum"},{"norm":"§ 55 BAföG","warum":"BAföG-Statistik"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"60","bezeichnung":"§ 60 BAföG","titel_amtlich":"Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/60/","original":[{"nr":null,"text":"Verfolgten nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen,\n\n1. Ausbildungsförderung ohne Anwendung der Altersgrenze des § 10 Absatz 3 Satz 1 geleistet, sofern sie eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes erhalten haben; § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bleibt unberührt,\n2. auf Antrag der nach dem 31. Dezember 1990 nach § 17 Absatz 2 geleistete Darlehensbetrag erlassen, sofern in der Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als drei Jahren festgestellt wird; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen,\n3. auf Antrag der nach dem 31. Juli 1996 nach § 17 Absatz 3 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung geleistete Darlehensbetrag unter den Voraussetzungen der Nummer 2 erlassen; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung nach § 18c Absatz 8 an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu richten."}],"erklaerung":{"nr":"60","titel_einfach":"BAföG-Sonderregeln für Opfer von SED-Unrecht","kurz":"Nach § 60 BAföG gelten für Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht bei Ausbildungsabschnitten, die vor 2003 beginnen, Sonderregeln: unter Bedingungen keine Altersgrenze und Erlass des BAföG-Darlehens.","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Sonderregeln gelten für Verfolgte nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes und für verfolgte Schüler nach § 3 dieses Gesetzes – also für Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht. Sie gelten nur für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen.\n1. Die Altersgrenze aus § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG gilt für dich nicht, wenn du eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes bekommen hast. § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 BAföG bleibt davon unberührt. Diese Vorschrift betrifft Menschen, die aus persönlichen oder familiären Gründen ihre Ausbildung nicht rechtzeitig beginnen konnten.\n2. Auf Antrag wird dir das Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG erlassen, das nach dem 31. Dezember 1990 gezahlt wurde. Voraussetzung: Die Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes stellt eine Verfolgungszeit oder eine verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 fest, die insgesamt mehr als 3 Jahre dauerte. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat stellen, nachdem dir der Bescheid nach § 18 Absatz 9 BAföG bekannt gegeben wurde. In diesem Bescheid stellt das Bundesverwaltungsamt die Höhe deiner Darlehensschuld fest.\n3. Unter denselben Voraussetzungen wie in Nummer 2 wird dir auf Antrag auch das Darlehen erlassen, das nach dem 31. Juli 1996 nach § 17 Absatz 3 BAföG gezahlt wurde. Maßgeblich ist dabei die Fassung von § 17 Absatz 3 BAföG, die am 31. Juli 2019 galt. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richten, nachdem du ihre Mitteilung nach § 18c Absatz 8 BAföG bekommen hast. In dieser Mitteilung nennt die KfW vor Beginn der Rückzahlung unter anderem die Höhe deiner Darlehensschuld."}],"beispiel":null,"wichtig":["Die Sonderregeln gelten nur für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen.","Für den Erlass des Darlehens muss die Bescheinigung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als 3 Jahren feststellen.","Den Antrag auf Erlass musst du innerhalb von 1 Monat stellen – nach dem Bescheid nach § 18 Absatz 9 BAföG oder nach der Mitteilung der KfW nach § 18c Absatz 8 BAföG."],"begriffe":[{"wort":"Berufliches Rehabilitierungsgesetz","erklaerung":"Ein Gesetz für Menschen, die durch politische Verfolgung beruflich benachteiligt wurden. Nach seinen §§ 17 und 18 gibt es Bescheinigungen über die Verfolgung."},{"wort":"erlassen","erklaerung":"Eine Schuld wird gestrichen. Du musst das erlassene Darlehen nicht zurückzahlen."}],"fragen":[{"frage":"Muss ich als Opfer von SED-Unrecht mein BAföG-Darlehen zurückzahlen?","antwort":"§ 60 BAföG erlaubt auf Antrag einen Erlass des Darlehens, aber nur für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen. Außerdem muss deine Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als 3 Jahren feststellen. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat stellen."},{"frage":"Gilt die BAföG-Altersgrenze für Opfer von SED-Unrecht?","antwort":"Nach § 60 Nummer 1 BAföG nicht, wenn du eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes bekommen hast und dein Ausbildungsabschnitt vor dem 1. Januar 2003 beginnt."}],"verweise":[{"norm":"§ 10 BAföG","warum":"Altersgrenze für das BAföG und Ausnahmen davon"},{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Wann BAföG als Darlehen gezahlt wird"},{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Darlehensbedingungen und Bescheid über die Darlehensschuld"},{"norm":"§ 18c BAföG","warum":"Bankdarlehen der KfW"},{"norm":"§ 17 BerRehaG","warum":"Bescheinigung über die Verfolgung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"61","bezeichnung":"§ 61 BAföG","titel_amtlich":"Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/61/","original":[{"nr":"1","text":"Ergänzend zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 wird Ausländerinnen und Ausländern Ausbildungsförderung auch geleistet, die gemäß § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sind, ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und\n\n1. denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist oder\n2. die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben und denen ausgestellt worden ist\n\na) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes oder\nb) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes."},{"nr":"2","text":"§ 74 Absatz 3 und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend."},{"nr":"3","text":"§ 5 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend."}],"erklaerung":{"nr":"61","titel_einfach":"BAföG mit Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz","kurz":"Nach § 61 BAföG können Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) oder passender Fiktionsbescheinigung BAföG bekommen, wenn sie in Deutschland wohnen und erfasst wurden (§ 49 AufenthG).","relevanz":2,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Zusätzlich zu den Gruppen in § 8 Absatz 2 Nummer 1 BAföG kannst du auch in diesen Fällen als Ausländerin oder Ausländer BAföG bekommen: Du wurdest nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erkennungsdienstlich behandelt, du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, und es liegt einer dieser Fälle vor:\n1. Du hast eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG bekommen – das ist die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.\n2. Du hast eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG beantragt und dafür bekommen:\na) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 AufenthG oder\nb) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 AufenthG."},{"nr":"2","einfach":"§ 74 Absatz 3 und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt entsprechend. Danach gilt sinngemäß: Wurde die Fiktionsbescheinigung nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 ausgestellt, reicht statt der erkennungsdienstlichen Behandlung, dass deine Daten nach § 3 Absatz 1 des AZR-Gesetzes gespeichert wurden. Die zuständige Behörde musste eine fehlende erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG oder § 16 des Asylgesetzes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 nachholen. Das Nachholen ist nicht nötig, soweit eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG nicht vorgesehen ist."},{"nr":"3","einfach":"§ 5 Absatz 2 Satz 4 BAföG gilt entsprechend. § 5 Absatz 2 BAföG regelt, wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt."}],"beispiel":{"titel":"Studium mit Schutz-Aufenthaltserlaubnis","text":"Oksana ist aus Charkiw nach Deutschland gekommen. Sie wohnt fest in Dresden, wurde nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt und hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Im Oktober beginnt sie ein Informatikstudium in Dresden. Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 BAföG gehört sie damit zu den Menschen, die BAföG bekommen können. Ob und wie viel sie bekommt, hängt von den übrigen Voraussetzungen des BAföG ab."},"wichtig":["Du musst deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sein; für Fiktionsbescheinigungen, die nach dem 24. Februar und vor dem 1. Juni 2022 ausgestellt wurden, gibt es eine Ausnahme (Absatz 2).","Hast du die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG erst beantragt, kann statt der Erlaubnis eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 AufenthG genügen."],"begriffe":[{"wort":"erkennungsdienstlich behandelt","erklaerung":"Die Behörde hat Merkmale zur Feststellung deiner Identität aufgenommen, zum Beispiel Fingerabdrücke und Lichtbilder."},{"wort":"Fiktionsbescheinigung","erklaerung":"Eine Bescheinigung der Ausländerbehörde, die deinen Aufenthalt vorläufig absichert, solange über deinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden ist."},{"wort":"ständiger Wohnsitz","erklaerung":"Der Ort, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt deines Lebens ist (§ 5 Absatz 1 BAföG). Ein Aufenthalt nur zur Ausbildung reicht dafür nicht."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich BAföG mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG?","antwort":"Das ist möglich. Nach § 61 Absatz 1 BAföG gehörst du zu den geförderten Personen, wenn du diese Aufenthaltserlaubnis hast, deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und nach § 49 AufenthG erkennungsdienstlich behandelt worden bist. Die übrigen Voraussetzungen des BAföG musst du ebenfalls erfüllen."},{"frage":"Bekomme ich BAföG, wenn ich nur eine Fiktionsbescheinigung habe?","antwort":"Das ist möglich, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG beantragt hast und dafür eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG bekommen hast. Außerdem musst du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und erkennungsdienstlich behandelt worden sein (§ 61 Absatz 1 Nummer 2 BAföG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 8 BAföG","warum":"Welche Ausländerinnen und Ausländer sonst BAföG bekommen"},{"norm":"§ 24 AufenthG","warum":"Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz"},{"norm":"§ 81 AufenthG","warum":"Fiktionsbescheinigung, solange über den Antrag noch nicht entschieden ist"},{"norm":"§ 49 AufenthG","warum":"Erkennungsdienstliche Maßnahmen"},{"norm":"§ 74 SGB II","warum":"Sonderregeln für 2022 ausgestellte Fiktionsbescheinigungen"},{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"BAföG für eine Ausbildung im Ausland"}],"praxis":null,"leicht":"Sie kommen aus einem anderen Land.\nSie wohnen jetzt fest in Deutschland.\nSie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis zum vorübergehenden Schutz.\nVorübergehend heißt: für eine bestimmte Zeit.\nDiese Erlaubnis steht in Paragraf 24 im Aufenthalts-Gesetz.\nDann können Sie BAföG bekommen.\nBAföG ist Geld vom Staat für die Schule oder für das Studium.\nVielleicht haben Sie diese Erlaubnis erst beantragt.\nUnd Sie haben dafür ein bestimmtes Papier bekommen.\nDas Papier heißt: Fiktions-Bescheinigung.\nMit diesem Papier können Sie auch BAföG bekommen.\nEs gibt noch eine Bedingung.\nDie Behörde hat Ihre Merkmale aufgenommen, zum Beispiel Ihre Finger-Abdrücke.\nFür das BAföG gibt es noch weitere Regeln."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"65","bezeichnung":"§ 65 BAföG","titel_amtlich":"Weitergeltende Vorschriften","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/65/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften über die Leistung individueller Förderung der Ausbildung nach\n\n1. dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch,\n2. den Gesetzen, die das Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch für anwendbar erklären,\n3. (weggefallen)\n4. dem Bundesentschädigungsgesetz sowie\n5. dem Häftlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 838), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2662)\nwerden durch dieses Gesetz nicht berührt."},{"nr":"2","text":"Die in Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 bezeichneten Vorschriften haben Vorrang vor diesem Gesetz."}],"erklaerung":{"nr":"65","titel_einfach":"Welche anderen Förderregeln neben dem BAföG gelten","kurz":"Nach § 65 BAföG bleiben Regeln zur Ausbildungsförderung im SGB XIV, im Bundesentschädigungsgesetz und im Häftlingshilfegesetz bestehen; einige davon haben Vorrang vor dem BAföG.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Das BAföG lässt die Vorschriften über individuelle Förderung der Ausbildung in diesen Gesetzen unberührt:\n1. im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV, Soziale Entschädigung),\n2. in Gesetzen, die das SGB XIV für anwendbar erklären,\n3. (weggefallen)\n4. im Bundesentschädigungsgesetz,\n5. im Häftlingshilfegesetz in der Fassung vom 2. Juni 1993, zuletzt geändert am 17. Dezember 1999."},{"nr":"2","einfach":"Die Vorschriften nach Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 haben Vorrang vor dem BAföG."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"unberührt","erklaerung":"Die anderen Vorschriften gelten weiter. Das BAföG ändert nichts an ihnen."},{"wort":"Vorrang","erklaerung":"Die vorrangigen Vorschriften gehen dem BAföG vor: Sie werden zuerst angewendet."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"66a","bezeichnung":"§ 66a BAföG","titel_amtlich":"Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/66a/","original":[{"nr":"1","text":"Für Auszubildende, denen bis zum 31. Juli 2016 nach zuvor bereits erworbenem Hochschulabschluss die Leistung von Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 1 bewilligt wurde, ist diese Vorschrift bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Für Auszubildende, deren Bewilligungszeitraum vor dem 1. August 2016 begonnen hat, ist § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden."},{"nr":"2","text":"Die §§ 12, 13, 13a, 18a, 21 Absatz 2 sowie die §§ 23, 25 und 36 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 249) geänderten Fassung sind erst ab dem 1. August 2024 anzuwenden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist."},{"nr":"3","text":"Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2024 begonnen haben, sind vorbehaltlich des Satzes 2 auch ab dem in Absatz 2 genannten Stichtag die §§ 12, 13, 13a, 18a, 21 Absatz 2 sowie die §§ 23, 25 und 36 in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Ab dem 1. Oktober 2024 sind die in Satz 1 genannten Vorschriften in der am 25. Juli 2024 geltenden Fassung auch für Bewilligungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. August 2024 begonnen haben."},{"nr":"4","text":"(weggefallen)"},{"nr":"5","text":"Für Auszubildende, denen für einen vor dem 1. August 2019 begonnenen Ausbildungsabschnitt Förderung geleistet wurde für den Besuch einer staatlichen Akademie, welche Abschlüsse verleiht, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, sind bis zum Ende dieses Ausbildungsabschnitts § 15 Absatz 2 Satz 1 und § 50 Absatz 2 Satz 4 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 18 Absatz 4 Satz 1 in der ab dem 1. September 2019 geltenden Fassung gilt für sie mit der Maßgabe, dass ausschließlich die Nummer 2 anzuwenden ist."},{"nr":"6","text":"Für Darlehensnehmende, denen vor dem 1. September 2019 Förderung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 in der am 31. August 2019 anzuwendenden Fassung geleistet wurde, sind diese Regelung, § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1, des Absatzes 4 Satz 4 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5, die §§ 18b, 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden; dies gilt auch, soweit die Förderungsleistungen jeweils auch noch über den 31. August 2019 hinaus erbracht werden. Abweichend von Satz 1 ist § 18 Absatz 14 in der ab dem 26. Oktober 2022 geltenden Fassung anzuwenden."},{"nr":"7","text":"Für Auszubildende, deren Förderungshöchstdauer für den laufenden Ausbildungsabschnitt vor dem 25. Juli 2024 endet, ist § 15 für diesen Ausbildungsabschnitt in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für Auszubildende, die am 25. Juli 2024 Förderung nach § 15 Absatz 3 beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil über ihren Antrag auf Förderung nach § 15 Absatz 3 noch nicht entschieden worden ist."},{"nr":"8","text":"Für Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die bis zum für ihre jeweilige Ausbildung geltenden Beginn des Semesters, der vor dem 25. Juli 2024 liegt, im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 3 die Fachrichtung gewechselt oder im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 2 die Ausbildung abgebrochen haben, ist § 7 Absatz 3 in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung für diesen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung weiter anzuwenden. Satz 1 gilt auch, wenn der Fachrichtungswechsel oder der Abbruch der Ausbildung zum Beginn des Semesters, der vor dem 25. Juli 2024 liegt, als vollzogen gilt."}],"erklaerung":{"nr":"66a","titel_einfach":"Welche alten BAföG-Regeln für frühere Fälle weitergelten","kurz":"Nach § 66a BAföG gelten für bestimmte frühere Bewilligungen, Darlehen und Ausbildungen ältere Fassungen einzelner BAföG-Vorschriften weiter, etwa aus den Jahren 2016, 2019 und 2024.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler","Jobcenter/Behörden"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Hast du nach einem schon erworbenen Hochschulabschluss bis zum 31. Juli 2016 Förderung nach § 7 Absatz 1 BAföG bewilligt bekommen, gilt für dich bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts § 7 Absatz 1 BAföG in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung weiter. Hat dein Bewilligungszeitraum vor dem 1. August 2016 begonnen, gilt bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts auch § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 BAföG in dieser alten Fassung weiter."},{"nr":"2","einfach":"Die §§ 12, 13, 13a, 18a, 21 Absatz 2 sowie die §§ 23, 25 und 36 BAföG in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 2024 gelten erst ab dem 1. August 2024, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen. Diese Vorschriften betreffen unter anderem den Bedarf, den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag und die Freibeträge vom Einkommen."},{"nr":"3","einfach":"Hat dein Bewilligungszeitraum vor dem 1. August 2024 begonnen, gelten diese Vorschriften auch ab dem 1. August 2024 zunächst in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter. Ab dem 1. Oktober 2024 gelten für dich dann aber diese Vorschriften in der am 25. Juli 2024 geltenden Fassung."},{"nr":"4","einfach":"Dieser Absatz ist weggefallen."},{"nr":"5","einfach":"Wurdest du für einen Ausbildungsabschnitt, der vor dem 1. August 2019 begann, für eine staatliche Akademie gefördert, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind? Dann gelten für dich bis zum Ende dieses Abschnitts § 15 Absatz 2 Satz 1 und § 50 Absatz 2 Satz 4 BAföG in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung weiter. Von § 18 Absatz 4 Satz 1 BAföG in der ab dem 1. September 2019 geltenden Fassung gilt für dich nur Nummer 2."},{"nr":"6","einfach":"Hast du vor dem 1. September 2019 Förderung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG in der damaligen Fassung bekommen, also teilweise als Darlehen? Dann gelten für dich in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter: § 17 Absatz 2 Satz 1, § 18 (außer Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5c), § 18a Absatz 5, § 18b, § 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 BAföG. Das gilt auch, soweit du die Förderung noch über den 31. August 2019 hinaus bekommst. Abweichend davon gilt § 18 Absatz 14 BAföG in der ab dem 26. Oktober 2022 geltenden Fassung."},{"nr":"7","einfach":"Endet deine Förderungshöchstdauer für den laufenden Ausbildungsabschnitt vor dem 25. Juli 2024, gilt für diesen Abschnitt § 15 BAföG in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter. Das gilt nicht, wenn du am 25. Juli 2024 Förderung nach § 15 Absatz 3 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommst. Es gilt auch nicht, wenn du sie nur deshalb nicht bekommst, weil über deinen Antrag darauf noch nicht entschieden ist."},{"nr":"8","einfach":"Du bist an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule und hast bis zu dem Semesterbeginn, der für deine Ausbildung vor dem 25. Juli 2024 lag, die Fachrichtung gewechselt (§ 7 Absatz 3 Satz 3 BAföG) oder die Ausbildung abgebrochen (§ 7 Absatz 3 Satz 2 BAföG)? Dann gilt für diesen Wechsel oder Abbruch § 7 Absatz 3 BAföG in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter. Das gilt auch, wenn der Wechsel oder Abbruch zu diesem Semesterbeginn als vollzogen gilt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Fassung","erklaerung":"Der Wortlaut einer Vorschrift zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ändert sich das Gesetz, gibt es eine neue Fassung."},{"wort":"Bewilligungszeitraum","erklaerung":"Der Zeitraum, für den über dein BAföG entschieden wird – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG)."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 7 BAföG","warum":"Erstausbildung, weitere Ausbildung, Fachrichtungswechsel und Abbruch"},{"norm":"§ 15 BAföG","warum":"Förderungsdauer und Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus"},{"norm":"§ 17 BAföG","warum":"Förderung als Zuschuss oder als Darlehen"},{"norm":"§ 18 BAföG","warum":"Darlehensbedingungen und Rückzahlung"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"66b","bezeichnung":"§ 66b BAföG","titel_amtlich":"Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/66b/","original":[{"nr":null,"text":"Auszubildenden, die bis zum Ende des Übergangszeitraums nach Teil Vier des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 24. Januar 2020 (ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7) einen Ausbildungsabschnitt an einer Ausbildungsstätte im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beginnen oder fortsetzen, wird Ausbildungsförderung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 noch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Ausbildungsabschnitts an einer dortigen Ausbildungsstätte nach Maßgabe der im Übrigen unverändert geltenden sonstigen Förderungsvoraussetzungen dieses Gesetzes gewährt."}],"erklaerung":{"nr":"66b","titel_einfach":"BAföG für Ausbildungen in Großbritannien nach dem Brexit","kurz":"Nach § 66b BAföG gibt es für einen Ausbildungsabschnitt im Vereinigten Königreich, der bis zum Ende der Brexit-Übergangszeit begonnen oder fortgesetzt wurde, weiter BAföG bis zu dessen Abschluss oder Abbruch.","relevanz":1,"fuer_wen":["Studierende/Schüler"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Hast du bis zum Ende des Übergangszeitraums nach Teil Vier des Austrittsabkommens vom 24. Januar 2020 einen Ausbildungsabschnitt an einer Ausbildungsstätte im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland begonnen oder fortgesetzt? Das Abkommen regelt den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Brexit). Dann bekommst du weiter Förderung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BAföG, also nach der Regel für eine Ausbildung in der EU. Das gilt, bis du diesen Ausbildungsabschnitt an einer dortigen Ausbildungsstätte abschließt oder abbrichst. Die übrigen Voraussetzungen des BAföG gelten unverändert."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Übergangszeitraum","erklaerung":"Ein Zeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, der in Teil Vier des Austrittsabkommens geregelt ist."}],"fragen":[],"verweise":[{"norm":"§ 5 BAföG","warum":"BAföG für eine Ausbildung im Ausland, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 für EU-Staaten und die Schweiz"}],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"68","bezeichnung":"§ 68 BAföG","titel_amtlich":"Inkrafttreten","url":"https://gesetze-einfach.de/bafoeg/68/","original":[{"nr":null,"text":"(Inkrafttreten)"}],"erklaerung":{"nr":"68","titel_einfach":"Ab wann das BAföG gilt","kurz":"§ 68 BAföG betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes; der amtliche Text enthält an dieser Stelle nur die Angabe „(Inkrafttreten)“ ohne weiteren Wortlaut.","relevanz":1,"fuer_wen":["Alle"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des BAföG, also den Zeitpunkt, ab dem das Gesetz gilt. Im amtlichen Text steht hier nur das Wort „Inkrafttreten“ in Klammern, ohne weiteren Inhalt."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Inkrafttreten","erklaerung":"Der Zeitpunkt, ab dem ein Gesetz gilt."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]}]}