{"herausgeber":"Gesetze einfach (gesetze-einfach.de)","lizenz_erklaerungen":"CC0 1.0 – bitte gesetze-einfach.de, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen","lizenz_original":"Amtliches Werk, gemeinfrei (§ 5 UrhG); nichtamtliche Lesefassung nach gesetze-im-internet.de","ki_hinweis":"Erklärungen KI-erstellt (Claude, Anthropic), durch zweiten KI-Durchgang gegen den Gesetzestext abgeglichen, keine menschliche oder juristische Prüfung. Keine Rechtsberatung.","schema":"https://gesetze-einfach.de/daten/","erstellt":"2026-10-07","gesetz":{"kuerzel":"EntgFG","name":"Entgeltfortzahlungsgesetz","slug":"entgfg","quelle":"https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/","abgerufen":"2026-10-07","zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom":"2026-05-12"},"normen":[{"nr":"1","bezeichnung":"§ 1 EntgFG","titel_amtlich":"Anwendungsbereich","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/1/","original":[{"nr":"1","text":"Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall."},{"nr":"2","text":"Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."}],"erklaerung":{"nr":"1","titel_einfach":"Was das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt","kurz":"Nach § 1 EntgFG regelt das Gesetz die Bezahlung an Feiertagen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie Sonderregeln für die Heimarbeit.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dieses Gesetz regelt zwei Dinge für Arbeitnehmer: wie du an gesetzlichen Feiertagen bezahlt wirst und wann dein Arbeitgeber deinen Lohn weiterzahlt, wenn du krank bist. Außerdem regelt es, wie Menschen in Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit wirtschaftlich abgesichert sind."},{"nr":"2","einfach":"Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte. Auch wer zu seiner Berufsbildung beschäftigt ist, zählt dazu, zum Beispiel Auszubildende."}],"beispiel":{"titel":"Gilt das Gesetz auch für Azubis?","text":"Jonas macht in Rostock eine Ausbildung zum Elektroniker. Er fragt sich, ob das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Auszubildende gilt. Nach § 1 Absatz 2 EntgFG zählen die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer. Das Gesetz gilt also auch für Jonas. Ob er bei Krankheit seine Ausbildungsvergütung weiter bekommt, richtet sich nach § 3 EntgFG."},"wichtig":["Auch Auszubildende und andere zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsentgelt","erklaerung":"Dein Lohn oder Gehalt für die Arbeit."},{"wort":"Berufsbildung","erklaerung":"Das Lernen für einen Beruf, zum Beispiel in einer Ausbildung."},{"wort":"Heimarbeit","erklaerung":"Arbeit, die jemand im Auftrag zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte erledigt. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz."}],"fragen":[{"frage":"Gilt die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch für Azubis?","antwort":"Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nach § 1 Absatz 2 EntgFG auch für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, also etwa für Auszubildende. Wann bei Krankheit weitergezahlt wird, regelt § 3 EntgFG."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen"},{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Absicherung im Krankheitsfall in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 11 EntgFG","warum":"Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Es gibt ein Gesetz für Arbeit-Nehmer.\nEs heißt Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz.\nEntgelt heißt: Lohn.\nDas Gesetz regelt den Lohn an Feier-Tagen.\nEs regelt auch den Lohn, wenn Sie krank sind.\nDas Gesetz gilt für Arbeiter und Angestellte.\nEs gilt auch für Auszubildende.\nFür Heim-Arbeit gibt es eigene Regeln.\nHeim-Arbeit heißt: Sie arbeiten zu Hause für einen Auftrag-Geber."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"2","bezeichnung":"§ 2 EntgFG","titel_amtlich":"Entgeltzahlung an Feiertagen","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/2/","original":[{"nr":"1","text":"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."},{"nr":"2","text":"Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen."},{"nr":"3","text":"Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage."}],"erklaerung":{"nr":"2","titel_einfach":"Lohn an gesetzlichen Feiertagen","kurz":"Nach § 2 EntgFG muss der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, den Lohn zahlen, den der Arbeitnehmer ohne den Feiertag bekommen hätte.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Fällt deine Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, muss dein Arbeitgeber dich trotzdem bezahlen. Du bekommst den Lohn, den du ohne den Ausfall bekommen hättest. Bezahlt wird die Arbeitszeit, die gerade wegen des Feiertags ausfällt. Hättest du an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet, fällt keine Arbeitszeit wegen des Feiertags aus."},{"nr":"2","einfach":"Manchmal fällt die Arbeit an einem Feiertag zugleich wegen Kurzarbeit aus. Wird an den anderen Tagen, die keine Feiertage sind, Kurzarbeitergeld gezahlt, gilt für den Feiertag: Die Arbeitszeit ist wegen des Feiertags ausgefallen. Für diesen Tag gilt dann Absatz 1 – zahlen muss also dein Arbeitgeber."},{"nr":"3","einfach":"Bleibst du am letzten Arbeitstag vor Feiertagen oder am ersten Arbeitstag danach unentschuldigt der Arbeit fern, bekommst du für diese Feiertage keinen Lohn. Was als Entschuldigung zählt, sagt § 2 EntgFG nicht."}],"beispiel":{"titel":"Der 1. Mai fällt auf einen Freitag","text":"Sara arbeitet von Montag bis Freitag in einer Druckerei in Hannover. Der 1. Mai 2026 ist ein Freitag und ein gesetzlicher Feiertag. Sara arbeitet an diesem Tag nicht. Nach § 2 Absatz 1 EntgFG bekommt sie trotzdem den Lohn, den sie an diesem Freitag sonst verdient hätte. Wäre Sara am Donnerstag, dem 30. April, unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen, bekäme sie für den 1. Mai keinen Lohn (§ 2 Absatz 3 EntgFG)."},"wichtig":["Bezahlt wird die Arbeitszeit, die gerade wegen des Feiertags ausfällt.","Wer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt fehlt, bekommt für diese Feiertage keinen Lohn."],"begriffe":[{"wort":"gesetzlicher Feiertag","erklaerung":"Ein Feiertag, der durch Gesetz festgelegt ist, zum Beispiel der 1. Mai. Welche Tage das sind, regeln vor allem die Bundesländer."},{"wort":"unentschuldigt","erklaerung":"Ohne einen Grund, der das Fehlen entschuldigt."},{"wort":"Kurzarbeitergeld","erklaerung":"Geld von der Agentur für Arbeit, das einen Teil des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ausgleicht."}],"fragen":[{"frage":"Werden Feiertage bezahlt?","antwort":"Ja, wenn deine Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Nach § 2 Absatz 1 EntgFG muss dein Arbeitgeber dir dann den Lohn zahlen, den du ohne den Ausfall bekommen hättest."},{"frage":"Bekomme ich Geld für einen Feiertag, an dem ich sowieso frei hätte?","antwort":"§ 2 Absatz 1 EntgFG bezahlt Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt. Hättest du an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet, fällt keine Arbeitszeit wegen des Feiertags aus."},{"frage":"Was passiert, wenn ich vor einem Feiertag unentschuldigt fehle?","antwort":"Dann bekommst du nach § 2 Absatz 3 EntgFG für den Feiertag keinen Lohn. Das gilt auch, wenn du am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlst."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Krank an einem Feiertag: Die Höhe der Zahlung richtet sich dann nach § 2"},{"norm":"§ 11 EntgFG","warum":"Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 12 EntgFG","warum":"Von diesen Regeln darf nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden"}],"praxis":null,"leicht":"Manchmal ist ein Feier-Tag.\nZum Beispiel der 1. Mai.\nAn diesem Tag arbeiten Sie vielleicht nicht.\nIhr Arbeit-Geber bezahlt Sie trotzdem.\nSie bekommen den normalen Lohn für diesen Tag.\nDas gilt für Tage, an denen Sie sonst arbeiten.\nVielleicht fehlen Sie am Arbeits-Tag vor dem Feier-Tag.\nOder Sie fehlen am Arbeits-Tag danach.\nUnd Sie haben keine Entschuldigung.\nDann bekommen Sie für den Feier-Tag kein Geld.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Feiertagsvergütung nur für Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt, Kurzarbeit-Regel (Abs. 2), Wegfall bei unentschuldigtem Fehlen vor/nach Feiertagen und Beispiel (1.5.2026 = Freitag, 30.4. letzter Arbeitstag) geprüft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3","bezeichnung":"§ 3 EntgFG","titel_amtlich":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/3/","original":[{"nr":"1","text":"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn\n\n1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder\n2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist."},{"nr":"2","text":"Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen."},{"nr":"3","text":"Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses."}],"erklaerung":{"nr":"3","titel_einfach":"Lohn bei Krankheit: bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber","kurz":"Nach § 3 EntgFG zahlt der Arbeitgeber bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit das Entgelt bis zu 6 Wochen weiter, sobald das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du wegen einer Krankheit arbeitsunfähig und kannst deshalb nicht arbeiten, zahlt dein Arbeitgeber dir dein Entgelt weiter. Voraussetzung: Dich trifft kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit. Er zahlt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 6 Wochen lang. Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hast du für die neue Arbeitsunfähigkeit noch einmal Anspruch auf bis zu 6 Wochen – aber nur, wenn\n1. du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst oder\n2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit 12 Monate vergangen sind.\nIst keine der beiden Bedingungen erfüllt, beginnen für die erneute Arbeitsunfähigkeit keine neuen 6 Wochen."},{"nr":"2","einfach":"Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gilt auch, wenn du wegen einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs nicht arbeiten kannst. Das Gleiche gilt für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:\n- Eine Ärztin oder ein Arzt nimmt ihn innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis vor.\n- Die Schwangere verlangt den Abbruch.\n- Sie hat dem Arzt mit einer Bescheinigung nachgewiesen, dass sie sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff bei einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen."},{"nr":"3","einfach":"Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht. Wirst du vorher krank und bist nach diesen 4 Wochen noch arbeitsunfähig, hast du ab dann Anspruch."}],"beispiel":{"titel":"8 Wochen krank","text":"Daniel arbeitet seit 2 Jahren in einem Lager. Im Februar bekommt er eine Lungenentzündung und ist 8 Wochen arbeitsunfähig. Verschuldet hat er die Krankheit nicht. Nach § 3 EntgFG zahlt sein Arbeitgeber ihm den Lohn für die ersten 6 Wochen weiter. Für die übrigen 2 Wochen muss der Arbeitgeber nach dieser Vorschrift nichts zahlen."},"wichtig":["Dein Arbeitgeber zahlt höchstens 6 Wochen; bei derselben Krankheit gibt es nur unter den Bedingungen in Absatz 1 Nr. 1 oder 2 erneut bis zu 6 Wochen.","Den Anspruch hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht.","Ein Anspruch besteht nur, wenn dich an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft."],"begriffe":[{"wort":"Arbeitsunfähigkeit","erklaerung":"Du kannst wegen einer Krankheit deine Arbeit nicht leisten oder nur mit dem Risiko, dass die Krankheit schlimmer wird."},{"wort":"Entgeltfortzahlung","erklaerung":"Dein Arbeitgeber zahlt dir deinen Lohn oder dein Gehalt weiter, obwohl du nicht arbeitest."},{"wort":"Verschulden","erklaerung":"Eigene Schuld an der Arbeitsunfähigkeit. Die Gerichte nehmen das nur bei einem groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse an, siehe Hinweis zur Rechtsprechung."},{"wort":"Empfängnis","erklaerung":"Der Beginn der Schwangerschaft."},{"wort":"anerkannte Beratungsstelle","erklaerung":"Eine staatlich anerkannte Stelle, die Schwangere vor einem Schwangerschaftsabbruch berät."}],"fragen":[{"frage":"Wie lange zahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn weiter?","antwort":"Nach § 3 Absatz 1 EntgFG bis zu 6 Wochen, wenn dich an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Den Anspruch hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht."},{"frage":"Bekomme ich bei derselben Krankheit noch einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung?","antwort":"Nur, wenn du vorher mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit 12 Monate vergangen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 2 EntgFG)."},{"frage":"Bekomme ich in den ersten 4 Wochen im neuen Job Lohnfortzahlung bei Krankheit?","antwort":"Nach § 3 Absatz 3 EntgFG nicht: Der Anspruch entsteht erst, wenn dein Arbeitsverhältnis 4 Wochen ohne Unterbrechung besteht. Bist du danach noch arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt, höchstens 6 Wochen lang."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch das fortgezahlte Entgelt ist"},{"norm":"§ 5 EntgFG","warum":"Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit zu melden und nachzuweisen"},{"norm":"§ 44 SGB V","warum":"Krankengeld von der Krankenkasse"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht legt „Verschulden“ seit Langem eng aus: Den Anspruch verliert nur, wer grob gegen das eigene Gesundheitsinteresse verstößt. 2015 entschied es, dass eine Alkoholsucht nicht ohne Weiteres als selbst verschuldet gilt.","leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nDann bekommen Sie trotzdem Ihren Lohn.\nIhr Arbeit-Geber zahlt den Lohn weiter.\nDas gilt für höchstens 6 Wochen.\nIhr Arbeits-Verhältnis muss dafür schon 4 Wochen bestehen.\nSie sind nach den 4 Wochen noch krank?\nDann bekommen Sie ab da Lohn.\nSie dürfen nicht selbst schuld an der Krankheit sein.\nManchmal kommt die gleiche Krankheit wieder.\nDann gibt es nur unter bestimmten Bedingungen wieder 6 Wochen Lohn.\nEine Bedingung ist: Die Krankheit hat Sie vorher 6 Monate lang nicht an der Arbeit gehindert.\nEine andere Bedingung ist: Seit dem ersten Krank-Sein mit dieser Krankheit sind 12 Monate vergangen.\nDie Lohn-Zahlung gibt es auch nach einem Schwangerschafts-Abbruch unter bestimmten Bedingungen.","zweitpruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07","hinweise":["Absatz 3, Frage 3 und Leichte Sprache: Wer in den ersten 4 Wochen krank wird, konnte annehmen, für diese Krankheit gebe es gar keine Entgeltfortzahlung. Nach dem Wortlaut „entsteht“ der Anspruch mit Ablauf der 4 Wochen – dauert die Arbeitsunfähigkeit an, wird ab dann gezahlt (höchstens 6 Wochen). Ergänzt.","6-Wochen-Grenze, Wiederholungserkrankung (Nr. 1/2), Abs. 2, Beispiel (8 Wochen krank → 6 Wochen Zahlung) und praxis (BAG zu Verschulden, 2015 Alkoholsucht) geprüft: korrekt."]}},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"3a","bezeichnung":"§ 3a EntgFG","titel_amtlich":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/3a/","original":[{"nr":"1","text":"Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen im Sinne von § 9 des Transfusionsgesetzes an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. § 3 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."},{"nr":"2","text":"Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Empfängers von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen das an den Arbeitnehmer nach Absatz 1 fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten. Im Rahmen von Überkreuzlebendnierenspenden und nicht gerichteten anonymen Nierenspenden ist die Krankenkasse des Spenders der Niere befugt, dem Arbeitgeber des Spenders der Niere die nach Satz 1 erstattungspflichtige Krankenkasse zu benennen. Ist der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen gemäß § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, erstattet dieses dem Arbeitgeber auf Antrag die Kosten nach Satz 1 in Höhe des tariflichen Erstattungssatzes. Ist der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen bei einem Beihilfeträger des Bundes beihilfeberechtigt oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger, erstattet der zuständige Beihilfeträger dem Arbeitgeber auf Antrag die Kosten nach Satz 1 zum jeweiligen Bemessungssatz des Empfängers von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen; dies gilt entsprechend für sonstige öffentlich-rechtliche Träger von Kosten in Krankheitsfällen auf Bundesebene. Unterliegt der Empfänger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen der Heilfürsorge im Bereich des Bundes oder der truppenärztlichen Versorgung, erstatten die zuständigen Träger auf Antrag die Kosten nach Satz 1. Mehrere Erstattungspflichtige haben die Kosten nach Satz 1 anteilig zu tragen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen."}],"erklaerung":{"nr":"3a","titel_einfach":"Lohn weiter nach einer Organ- oder Stammzellspende","kurz":"Nach § 3a EntgFG zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den Lohn weiter, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig ist; der Kostenträger des Empfängers erstattet ihm das.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Spendest du ein Organ oder Gewebe und kannst deshalb nicht arbeiten, zahlt dein Arbeitgeber dir deinen Lohn weiter. Das gilt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, höchstens 6 Wochen lang. Die Spende muss nach §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes erfolgen. Dasselbe gilt für eine Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen nach § 9 des Transfusionsgesetzes. Separation heißt: Bestimmte Bestandteile werden aus dem Blut herausgetrennt. Wirst du wegen der Spende erneut arbeitsunfähig, gilt § 3 Absatz 1 Satz 2 EntgFG entsprechend. Du kannst dann noch einmal bis zu 6 Wochen Lohn bekommen, wenn\n1. du vorher mindestens 6 Monate nicht deswegen arbeitsunfähig warst oder\n2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit deswegen 12 Monate vergangen sind."},{"nr":"2","einfach":"Dein Arbeitgeber bekommt das Geld auf Antrag erstattet. Erstattet werden der fortgezahlte Lohn und die Beiträge, die der Arbeitgeber darauf zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung tragen muss. Wer erstattet, hängt davon ab, wie der Mensch versichert ist, der die Spende bekommt:\n- Gesetzlich versichert: seine gesetzliche Krankenkasse.\n- Privat versichert nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes: sein privates Krankenversicherungsunternehmen, in Höhe des tariflichen Erstattungssatzes.\n- Beihilfeberechtigt beim Bund oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger: der zuständige Beihilfeträger, zum Bemessungssatz des Empfängers. Das gilt entsprechend für sonstige öffentlich-rechtliche Träger von Kosten im Krankheitsfall auf Bundesebene.\n- Heilfürsorge im Bereich des Bundes oder truppenärztliche Versorgung: die zuständigen Träger.\nSind mehrere zur Erstattung verpflichtet, tragen sie die Kosten anteilig. Bei Überkreuz-Lebendnierenspenden und nicht gerichteten anonymen Nierenspenden darf die Krankenkasse des Spenders dem Arbeitgeber des Spenders nennen, welche Krankenkasse erstatten muss. Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er braucht, um die Erstattung zu verlangen."}],"beispiel":{"titel":"Nierenspende für die Schwester","text":"Kemal arbeitet seit Jahren als Busfahrer in Nürnberg. Er spendet seiner Schwester eine Niere und ist danach 5 Wochen arbeitsunfähig. Nach § 3a Absatz 1 EntgFG zahlt sein Arbeitgeber ihm für diese 5 Wochen den Lohn weiter. Die Schwester ist gesetzlich krankenversichert. Ihre Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag den Lohn und die Arbeitgeberbeiträge (§ 3a Absatz 2 EntgFG). Kemal muss seinem Arbeitgeber dafür unverzüglich die nötigen Angaben machen."},"wichtig":["Bist du wegen einer solchen Spende arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber deinen Lohn bis zu 6 Wochen weiter.","Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er für die Erstattung braucht.","Dein Arbeitgeber bekommt das Geld auf Antrag von der Krankenversicherung oder dem Kostenträger des Empfängers zurück."],"begriffe":[{"wort":"Separation","erklaerung":"Das Heraustrennen bestimmter Bestandteile aus dem Blut, zum Beispiel von Blutstammzellen."},{"wort":"Überkreuzlebendnierenspende","erklaerung":"Spender-Empfänger-Paare tauschen: Jeder Spender gibt seine Niere an den Empfänger eines anderen Paares, weil sie zum eigenen Empfänger nicht passt."},{"wort":"nicht gerichtete anonyme Nierenspende","erklaerung":"Jemand spendet eine Niere, ohne festzulegen, wer sie bekommt, und ohne den Empfänger zu kennen."},{"wort":"Beihilfeträger","erklaerung":"Die Stelle, die zum Beispiel Beamtinnen und Beamten einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir möglich und zumutbar ist."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Lohn, wenn ich nach einer Organspende nicht arbeiten kann?","antwort":"Ja. Nach § 3a Absatz 1 EntgFG zahlt dein Arbeitgeber bis zu 6 Wochen weiter, wenn du wegen einer Organ- oder Gewebespende nach §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes arbeitsunfähig bist."},{"frage":"Bekomme ich nach einer Stammzellspende Lohnfortzahlung?","antwort":"Ja, wenn du wegen einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen nach § 9 des Transfusionsgesetzes arbeitsunfähig bist. Dann zahlt dein Arbeitgeber nach § 3a Absatz 1 EntgFG bis zu 6 Wochen deinen Lohn weiter."},{"frage":"Wer bezahlt am Ende die Lohnfortzahlung bei einer Organspende?","antwort":"Zuerst zahlt dein Arbeitgeber. Auf Antrag erstattet ihm die Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger des Empfängers den Lohn und die Arbeitgeberbeiträge (§ 3a Absatz 2 EntgFG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit; Satz 2 regelt die erneute Arbeitsunfähigkeit"},{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch der fortgezahlte Lohn ist"},{"norm":"§ 8 EntgFG","warum":"Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen spenden ein Organ.\nZum Beispiel eine Niere.\nAndere Menschen spenden Stamm-Zellen aus dem Blut.\nNach der Spende können sie vielleicht nicht arbeiten.\nDann zahlt der Arbeit-Geber den Lohn weiter.\nDas gilt für höchstens 6 Wochen.\nDer Arbeit-Geber bekommt das Geld später zurück.\nDas Geld kommt meist von einer Kranken-Kasse.\nGemeint ist die Kranken-Kasse von dem Empfänger.\nDer Empfänger bekommt die Spende.\nSie müssen Ihrem Arbeit-Geber dafür schnell alle nötigen Angaben geben."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4","bezeichnung":"§ 4 EntgFG","titel_amtlich":"Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/4/","original":[{"nr":"1","text":"Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."},{"nr":"1a","text":"Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen."},{"nr":"2","text":"Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 3 oder nach § 3a verpflichtet, bemißt sich die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für diesen Feiertag nach § 2."},{"nr":"3","text":"Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2."},{"nr":"4","text":"Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages kann zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden."}],"erklaerung":{"nr":"4","titel_einfach":"Wie viel Lohn du bei Krankheit bekommst","kurz":"Nach § 4 EntgFG bekommen kranke Arbeitnehmer bei der Lohnfortzahlung das Entgelt für ihre regelmäßige Arbeitszeit; zusätzliches Geld für Überstunden zählt nicht mit.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Während der Lohnfortzahlung bei Krankheit (§ 3 Absatz 1) oder nach einer Organ- oder Gewebespende (§ 3a Absatz 1) bekommst du den Lohn, der dir für deine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Es kommt auf die Arbeitszeit an, die für dich maßgebend ist."},{"nr":"1a","einfach":"Zwei Dinge gehören dabei nicht zum Lohn:\n- das Geld, das du zusätzlich für Überstunden bekommst,\n- Geld für Aufwendungen, also Ersatz für Kosten wie Fahrtkosten. Das gilt aber nur, wenn du dieses Geld auch sonst nur bekommst, wenn dir die Kosten tatsächlich entstehen, und sie dir während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen.\nWirst du nach dem Ergebnis deiner Arbeit bezahlt, zum Beispiel im Akkord, wird mit dem Durchschnittsverdienst gerechnet. Gemeint ist der Verdienst, den du in deiner regelmäßigen Arbeitszeit erzielen kannst."},{"nr":"2","einfach":"Bist du an einem gesetzlichen Feiertag arbeitsunfähig und muss dein Arbeitgeber dir nach § 3 oder § 3a Lohn weiterzahlen, richtet sich die Höhe für diesen Feiertag nach § 2 EntgFG (Lohn an Feiertagen)."},{"nr":"3","einfach":"Wird in deinem Betrieb kürzer gearbeitet und hättest du deshalb auch gesund weniger verdient, gilt die verkürzte Arbeitszeit als deine regelmäßige Arbeitszeit, solange sie dauert. Du bekommst dann also den Lohn für die verkürzte Arbeitszeit. Das gilt nicht im Fall von § 2 Absatz 2 EntgFG (Feiertag während Kurzarbeit)."},{"nr":"4","einfach":"Ein Tarifvertrag kann festlegen, dass der fortgezahlte Lohn anders berechnet wird als nach den Absätzen 1, 1a und 3. Gilt ein solcher Tarifvertrag in deinem Bereich, ohne dass du und dein Arbeitgeber an ihn gebunden seid, könnt ihr vereinbaren, dass seine Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für euch gelten."}],"beispiel":{"titel":"Krank: Lohn ja, Fahrgeld nein","text":"Leon arbeitet 40 Stunden pro Woche als Monteur in Bielefeld und verdient 3.200 € brutto im Monat. Für jede Fahrt zu einer Baustelle bekommt er 20 € Fahrgeld erstattet. Im Februar ist er 2 Wochen krank und arbeitsunfähig. Nach § 4 Absatz 1 EntgFG bekommt er für diese Zeit den Lohn für seine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden. Weil er während der Krankheit keine Fahrten hat, bekommt er nach Absatz 1a kein Fahrgeld."},"wichtig":["Bei der Lohnfortzahlung bekommst du den Lohn, der dir für deine regelmäßige Arbeitszeit zusteht.","Zusätzliches Geld für Überstunden und Kostenersatz für Kosten, die dir während der Krankheit nicht entstehen, gehören nicht dazu.","Ein Tarifvertrag kann die Berechnung anders regeln."],"begriffe":[{"wort":"maßgebende regelmäßige Arbeitszeit","erklaerung":"Die Arbeitszeit, die für dich normalerweise gilt – zum Beispiel 40 Stunden pro Woche."},{"wort":"Aufwendungen","erklaerung":"Kosten, die dir durch die Arbeit entstehen, etwa Fahrtkosten oder Spesen."},{"wort":"auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung","erklaerung":"Bezahlung nach dem Arbeitsergebnis, zum Beispiel Akkordlohn nach Stückzahl."},{"wort":"verkürzt arbeiten","erklaerung":"Im Betrieb wird vorübergehend weniger gearbeitet, zum Beispiel bei Kurzarbeit."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich bei Krankheit meinen vollen Lohn?","antwort":"Nach § 4 Absatz 1 EntgFG bekommst du den Lohn, der dir für deine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Zusätzliches Geld für Überstunden und bestimmter Kostenersatz zählen nicht dazu (Absatz 1a). Ein Tarifvertrag kann die Berechnung anders regeln (Absatz 4)."},{"frage":"Werden Überstunden bei der Lohnfortzahlung bezahlt?","antwort":"Nach dem Wortlaut von § 4 Absatz 1a EntgFG gehört das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt nicht zum fortgezahlten Lohn. Wie die Gerichte regelmäßig geleistete Überstunden behandeln, steht unten unter „So sehen es die Gerichte“."},{"frage":"Wie viel Lohnfortzahlung bekomme ich während Kurzarbeit?","antwort":"Nach § 4 Absatz 3 EntgFG gilt während der Kurzarbeit die verkürzte Arbeitszeit als deine regelmäßige Arbeitszeit. Du bekommst also den Lohn, den du bei Kurzarbeit auch gesund bekommen hättest."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Lohn an gesetzlichen Feiertagen"},{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 3a EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung nach einer Organ- oder Gewebespende"},{"norm":"§ 12 EntgFG","warum":"Außer nach Absatz 4 darf nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden"}],"praxis":"Das Bundesarbeitsgericht hat 2001 entschieden: Leistest du über längere Zeit regelmäßig Überstunden, gehören sie zu deiner regelmäßigen Arbeitszeit und werden bei der Lohnfortzahlung mitbezahlt.","leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nDann zahlt Ihr Arbeit-Geber Ihren Lohn weiter.\nSie bekommen den Lohn für Ihre normale Arbeits-Zeit.\nExtra-Geld für Über-Stunden zählt nicht dazu.\nManchmal bekommen Sie Geld für Kosten.\nZum Beispiel Geld für Fahrten zu einer Bau-Stelle.\nSie fahren nicht, weil Sie krank sind.\nDann bekommen Sie dieses Geld nicht.\nVielleicht arbeitet Ihr Betrieb gerade weniger.\nDas heißt Kurz-Arbeit.\nDann bekommen Sie den Lohn für die kürzere Arbeits-Zeit.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Entgelt für die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit, Ausnahme Überstundenvergütung und tatsächlicher Aufwendungsersatz, Akkord-Durchschnitt, Feiertag (§ 2), Kurzarbeit und Tariföffnung geprüft; Beispiel (kein Fahrgeld ohne Fahrten) korrekt; praxis (BAG 2001 zu regelmäßigen Überstunden) zutreffend und in Frage 2 verknüpft. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"4a","bezeichnung":"§ 4a EntgFG","titel_amtlich":"Kürzung von Sondervergütungen","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/4a/","original":[{"nr":null,"text":"Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten."}],"erklaerung":{"nr":"4a","titel_einfach":"Darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit sinken?","kurz":"Nach § 4a EntgFG darf vereinbart werden, dass Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden – pro Krankheitstag um höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdiensts.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Manche Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum laufenden Lohn Sondervergütungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld. Du und dein Arbeitgeber dürft vereinbaren, dass solche Sondervergütungen gekürzt werden. Das ist auch für Zeiten erlaubt, in denen du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist. Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit darf die Kürzung aber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts betragen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."}],"beispiel":{"titel":"Weihnachtsgeld nach 4 Krankheitstagen","text":"Anna verdient im Jahresdurchschnitt 120 € pro Arbeitstag. Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass ihr Weihnachtsgeld von 1.500 € für Krankheitstage gekürzt wird. In diesem Jahr war sie 4 Tage krank und arbeitsunfähig. Nach § 4a EntgFG darf pro Krankheitstag höchstens ein Viertel von 120 € abgezogen werden, also 30 €. Bei 4 Tagen sind das höchstens 120 €. Anna bekommt also mindestens 1.380 € Weihnachtsgeld."},"wichtig":["Eine Kürzung wegen Krankheit erlaubt § 4a EntgFG nur, wenn sie vereinbart ist.","Pro Krankheitstag darf höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."],"begriffe":[{"wort":"Sondervergütungen","erklaerung":"Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt, zum Beispiel Weihnachtsgeld."},{"wort":"laufendes Arbeitsentgelt","erklaerung":"Dein regelmäßiger Lohn, zum Beispiel dein Monatsgehalt."},{"wort":"Jahresdurchschnitt","erklaerung":"Der Durchschnittswert über ein ganzes Jahr."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen, weil ich krank war?","antwort":"Ja, wenn das vereinbart ist. § 4a EntgFG erlaubt eine solche Vereinbarung auch für Krankheitszeiten. Pro Krankheitstag darf aber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."},{"frage":"Wie viel darf von einer Sonderzahlung pro Krankheitstag abgezogen werden?","antwort":"Nach § 4a Satz 2 EntgFG höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch der fortgezahlte laufende Lohn ist"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Firmen zahlen Extra-Geld.\nZum Beispiel Weihnachts-Geld.\nSie waren krank.\nDann darf das Extra-Geld kleiner werden.\nDas muss aber vereinbart sein.\nZum Beispiel im Arbeits-Vertrag.\nEs gibt eine Grenze.\nFür jeden Krank-Tag darf die Firma nur einen Teil abziehen.\nDas ist höchstens ein Viertel vom Lohn für einen Arbeits-Tag."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"5","bezeichnung":"§ 5 EntgFG","titel_amtlich":"Anzeige- und Nachweispflichten","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/5/","original":[{"nr":"1","text":"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."},{"nr":"1a","text":"Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht\n\n1. für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten ausüben (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), und\n2. in Fällen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt."},{"nr":"2","text":"Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen."}],"erklaerung":{"nr":"5","titel_einfach":"Krankmeldung: Was du deinem Arbeitgeber sagen musst","kurz":"Nach § 5 EntgFG müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden; dauert sie länger als 3 Kalendertage, braucht es eine ärztliche Bescheinigung, die gesetzlich Versicherte nicht selbst vorlegen.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du arbeitsunfähig, musst du das deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Sag ihm auch, wie lange es voraussichtlich dauert. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Für die ärztliche Bescheinigung gilt:\n- Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Darin stehen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Du musst sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorlegen.\n- Dein Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen.\n- Bist du länger arbeitsunfähig als in der Bescheinigung angegeben, musst du eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.\n- Bist du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss auf der Bescheinigung ein Vermerk deines Arztes stehen: dass er der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung mit Befund und voraussichtlicher Dauer schickt.\nFür Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse gelten diese Regeln zur Bescheinigung nicht; für sie gilt Absatz 1a – mit Ausnahmen."},{"nr":"1a","einfach":"Bist du Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse, gelten für dich die Sätze 2 bis 5 aus Absatz 1 nicht. Du musst die ärztliche Bescheinigung deinem Arbeitgeber also nicht vorlegen. Stattdessen musst du zu denselben Zeitpunkten ärztlich feststellen lassen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Außerdem musst du dir eine ärztliche Bescheinigung darüber aushändigen lassen. Die Pflicht, dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankzumelden (Absatz 1 Satz 1), bleibt bestehen. Diese Sonderregel gilt nicht:\n1. für Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt (§ 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und\n2. wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.\nIn diesen beiden Fällen gilt Absatz 1 vollständig."},{"nr":"2","einfach":"Bist du bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland, gilt Folgendes:\n- Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort mitteilen, und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg. Die Kosten dafür trägt dein Arbeitgeber.\n- Bist du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, musst du auch ihr die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als gemeldet, musst du der Krankenkasse mitteilen, wie lange sie voraussichtlich noch dauert.\n- Die Krankenkassen können festlegen, dass du diese Meldungen auch bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger machen kannst.\n- Der Vermerk des Arztes nach Absatz 1 Satz 5 ist hier nicht nötig.\n- Kommst du arbeitsunfähig nach Deutschland zurück, musst du das deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich melden."}],"beispiel":{"titel":"Krank ab Montag – was Ben tun muss","text":"Ben arbeitet von Montag bis Freitag in einem Supermarkt in Erfurt und ist gesetzlich krankenversichert. Am Montag wird er krank. Er ruft gleich morgens seine Chefin an und sagt, dass er voraussichtlich bis Freitag ausfällt. Weil die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert, muss Ben sie spätestens am Donnerstag ärztlich feststellen lassen und sich eine Bescheinigung aushändigen lassen (§ 5 Absatz 1a EntgFG). Vorlegen muss er die Bescheinigung nicht."},"wichtig":["Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen – auch wenn du gesetzlich versichert bist.","Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, brauchst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung; dein Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen.","Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung nicht vorlegen, sondern sich aushändigen lassen; Ausnahmen stehen in Absatz 1a Satz 3."],"begriffe":[{"wort":"Kalendertage","erklaerung":"Alle Tage des Kalenders, also auch Wochenenden und Feiertage – nicht nur Arbeitstage."},{"wort":"unverzüglich","erklaerung":"Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell, wie es dir möglich und zumutbar ist."},{"wort":"vertragsärztliche Versorgung","erklaerung":"Die ärztliche Versorgung für gesetzlich Versicherte. Ärzte, die daran teilnehmen, rechnen mit den Krankenkassen ab."},{"wort":"geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten","erklaerung":"Ein Minijob in einem privaten Haushalt, zum Beispiel als Haushaltshilfe."}],"fragen":[{"frage":"Ab wann brauche ich eine Krankschreibung für den Arbeitgeber?","antwort":"Nach § 5 Absatz 1 EntgFG, wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert – spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Dein Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen. Bist du gesetzlich versichert, musst du sie nicht vorlegen, sondern die Arbeitsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt ärztlich feststellen lassen (Absatz 1a)."},{"frage":"Muss ich meinem Arbeitgeber noch den gelben Schein geben?","antwort":"Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, nein: Nach § 5 Absatz 1a EntgFG musst du die Bescheinigung nicht vorlegen. Du musst dich aber krankmelden, die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich feststellen und dir eine Bescheinigung aushändigen lassen. Ausnahmen gelten für Minijobs in Privathaushalten und für Ärzte ohne Kassenzulassung."},{"frage":"Was muss ich tun, wenn ich im Ausland krank werde?","antwort":"Nach § 5 Absatz 2 EntgFG musst du deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse auf dem schnellsten Weg mitteilen; die Kosten trägt er. Gesetzlich Versicherte müssen es auch der Krankenkasse melden. Kommst du arbeitsunfähig zurück, musst du das beiden unverzüglich mitteilen."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 7 EntgFG","warum":"Der Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung fehlt"},{"norm":"§ 109 SGB IV","warum":"Wie der Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse abruft"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nDann müssen Sie Ihrem Arbeit-Geber schnell Bescheid sagen.\nSagen Sie auch: So lange bin ich wahrscheinlich krank.\nVielleicht sind Sie länger als 3 Tage krank.\nDann brauchen Sie eine Krank-Schreibung vom Arzt.\nDer Arzt schreibt auf: Sie können nicht arbeiten.\nIhr Arbeit-Geber darf die Krank-Schreibung auch früher verlangen.\nSind Sie in einer gesetzlichen Kranken-Kasse?\nDann müssen Sie die Krank-Schreibung nicht beim Arbeit-Geber abgeben.\nSie bekommen das Papier aber vom Arzt.\nEs gibt Ausnahmen.\nSind Sie im Ausland krank?\nDann müssen Sie es Ihrem Arbeit-Geber schnell sagen.\nSagen Sie auch Ihre Adresse im Ausland.","zweitpruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07","hinweise":["Unverzügliche Meldung (auch für gesetzlich Versicherte), Bescheinigung ab mehr als 3 Kalendertagen am darauffolgenden Arbeitstag, frühere Anforderung, Sonderregel Abs. 1a mit Ausnahmen (Minijob im Privathaushalt, Arzt ohne Kassenzulassung) und Auslandsfall geprüft; Beispiel (krank ab Montag → Feststellung spätestens Donnerstag) korrekt. Keine Änderung."]}},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"6","bezeichnung":"§ 6 EntgFG","titel_amtlich":"Forderungsübergang bei Dritthaftung","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/6/","original":[{"nr":"1","text":"Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen."},{"nr":"3","text":"Der Forderungsübergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geltend gemacht werden."}],"erklaerung":{"nr":"6","titel_einfach":"Wenn ein anderer an deiner Arbeitsunfähigkeit schuld ist","kurz":"Nach § 6 EntgFG geht der Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen einen Dritten wegen Verdienstausfalls auf den Arbeitgeber über, soweit dieser den Lohn fortgezahlt hat.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Manchmal ist ein anderer daran schuld, dass du arbeitsunfähig bist, zum Beispiel ein Autofahrer bei einem Unfall. Kannst du von diesem Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz für deinen Verdienstausfall verlangen, geht dieser Anspruch auf deinen Arbeitgeber über. Das gilt, soweit dein Arbeitgeber dir nach diesem Gesetz den Lohn weitergezahlt hat. Dazu zählen auch die Arbeitgeberbeiträge, die er darauf gezahlt hat: zur Bundesagentur für Arbeit, zur Sozialversicherung, zur Pflegeversicherung und zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Dein Arbeitgeber kann diesen Anspruch dann selbst gegen den Dritten geltend machen."},{"nr":"2","einfach":"Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er braucht, um den Schadensersatz zu verlangen – zum Beispiel, wer den Unfall verursacht hat."},{"nr":"3","einfach":"Der Übergang des Anspruchs darf nicht zu deinem Nachteil geltend gemacht werden. Hast du gegen den Dritten noch eigene Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld, darf dein Arbeitgeber seinen übergegangenen Anspruch also nicht zu deinem Nachteil durchsetzen."}],"beispiel":{"titel":"Unfall mit dem Fahrrad","text":"Elif wird in ihrer Freizeit auf dem Fahrrad von einem Autofahrer angefahren, der allein schuld ist. Sie ist 4 Wochen arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber zahlt ihr in dieser Zeit den Lohn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz weiter. Elifs Anspruch gegen den Autofahrer auf Ersatz des Verdienstausfalls geht nach § 6 Absatz 1 EntgFG insoweit auf ihren Arbeitgeber über. Elif muss ihrem Arbeitgeber unverzüglich die nötigen Angaben machen, etwa Name und Kennzeichen des Autofahrers (Absatz 2)."},"wichtig":["Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich die Angaben machen, die er braucht, um den Schadensersatz vom Dritten zu verlangen.","Der Übergang des Anspruchs auf deinen Arbeitgeber darf nicht zu deinem Nachteil geltend gemacht werden."],"begriffe":[{"wort":"Forderungsübergang","erklaerung":"Ein Anspruch wechselt von einer Person zu einer anderen – hier von dir zu deinem Arbeitgeber."},{"wort":"Dritter","erklaerung":"Eine andere Person als du und dein Arbeitgeber, zum Beispiel ein Unfallgegner."},{"wort":"Schadensersatz","erklaerung":"Geld, mit dem jemand einen Schaden ausgleichen muss, für den er verantwortlich ist."},{"wort":"Verdienstausfall","erklaerung":"Das Geld, das du nicht verdienst, weil du nicht arbeiten kannst."}],"fragen":[{"frage":"Wer bekommt den Schadensersatz für meinen Verdienstausfall, wenn ein anderer an meinem Unfall schuld ist?","antwort":"Soweit dein Arbeitgeber dir nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz den Lohn weitergezahlt hat, geht dein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls nach § 6 Absatz 1 EntgFG auf ihn über. Er kann ihn dann gegen den Verursacher geltend machen."},{"frage":"Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wer den Unfall verursacht hat?","antwort":"Ja, soweit er die Angaben braucht, um den Schadensersatz geltend zu machen. Nach § 6 Absatz 2 EntgFG musst du sie ihm unverzüglich machen."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit"},{"norm":"§ 7 EntgFG","warum":"Der Arbeitgeber darf die Zahlung verweigern, wenn du den Übergang verhinderst"}],"praxis":null,"leicht":"Ein anderer Mensch ist schuld an Ihrer Verletzung.\nZum Beispiel bei einem Auto-Unfall.\nSie können nicht arbeiten.\nIhr Arbeit-Geber zahlt Ihren Lohn weiter.\nDer andere Mensch muss für den Schaden bezahlen.\nDann darf Ihr Arbeit-Geber das Geld für den Lohn von ihm verlangen.\nSie müssen Ihrem Arbeit-Geber dafür schnell Angaben geben.\nZum Beispiel den Namen von dem anderen Menschen.\nIhnen darf dadurch kein Nachteil entstehen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"7","bezeichnung":"§ 7 EntgFG","titel_amtlich":"Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/7/","original":[{"nr":"1","text":"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,\n\n1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;\n2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert."},{"nr":"2","text":"Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat."}],"erklaerung":{"nr":"7","titel_einfach":"Wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zurückhalten darf","kurz":"Nach § 7 EntgFG darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die nötige ärztliche Bescheinigung fehlt oder wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs verhindert.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Dein Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung in diesen Fällen verweigern:\n1. solange du die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 vorlegen musst, oder solange du deine Pflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland nach § 5 Absatz 2 nicht erfüllst;\n2. wenn du verhinderst, dass dein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten auf deinen Arbeitgeber übergeht (§ 6).\nIm Fall von Nummer 1 gilt das Recht nur, solange du die Pflicht nicht erfüllst. Gesetzlich Versicherte müssen nach § 5 Absatz 1a in der Regel keine Bescheinigung vorlegen."},{"nr":"2","einfach":"Das gilt nicht, wenn du die Verletzung dieser Pflichten nicht zu vertreten hast. Trifft dich also keine Schuld daran, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern."}],"beispiel":{"titel":"Bescheinigung vergessen","text":"Kai ist privat krankenversichert und arbeitet in einem Architekturbüro in Stuttgart. Er ist ab Montag 2 Wochen krank und arbeitsunfähig. Die ärztliche Bescheinigung hätte er spätestens am Donnerstag vorlegen müssen. Er vergisst es und reicht sie erst am Montag der zweiten Woche ein. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 EntgFG darf sein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung fehlt. Mit der Vorlage endet dieses Recht."},"wichtig":["Fehlt die ärztliche Bescheinigung, die du vorlegen musst, darf dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern – aber nur, solange sie fehlt.","Hast du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern."],"begriffe":[{"wort":"Leistungsverweigerungsrecht","erklaerung":"Das Recht, eine Zahlung zurückzuhalten, die man eigentlich schuldet."},{"wort":"zu vertreten haben","erklaerung":"Für etwas verantwortlich sein, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat."}],"fragen":[{"frage":"Darf mein Arbeitgeber den Lohn zurückhalten, wenn meine Krankschreibung fehlt?","antwort":"Ja, solange du eine ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 EntgFG vorlegen musst (§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG). Das gilt nicht, wenn du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hast (Absatz 2)."},{"frage":"Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich die Krankschreibung nachreiche?","antwort":"§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG erlaubt deinem Arbeitgeber das Verweigern nur, solange die Bescheinigung fehlt. Legst du sie vor, endet dieses Recht."}],"verweise":[{"norm":"§ 5 EntgFG","warum":"Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit zu melden und nachzuweisen"},{"norm":"§ 6 EntgFG","warum":"Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Arbeitgeber"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank und bekommen weiter Lohn.\nDafür haben Sie aber Pflichten.\nVielleicht müssen Sie eine Krank-Schreibung abgeben.\nSie geben die Krank-Schreibung nicht ab.\nDann darf Ihr Arbeit-Geber den Lohn zurück-halten.\nDas gilt nur bis zur Abgabe der Krank-Schreibung.\nVielleicht können Sie nichts dafür.\nDann muss der Arbeit-Geber trotzdem zahlen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"8","bezeichnung":"§ 8 EntgFG","titel_amtlich":"Beendigung des Arbeitsverhältnisses","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/8/","original":[{"nr":"1","text":"Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt."},{"nr":"2","text":"Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses."}],"erklaerung":{"nr":"8","titel_einfach":"Lohnfortzahlung, wenn der Job während der Krankheit endet","kurz":"Nach § 8 EntgFG bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, wenn der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit kündigt; endet der Job aus anderen Gründen, endet auch der Anspruch.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kündigt dein Arbeitgeber dir aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, behältst du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Kündigung ändert daran nichts – auch wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit endet. Der Lohn wird dann weitergezahlt, höchstens bis zur Dauer nach § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 EntgFG (6 Wochen). Das Gleiche gilt, wenn du selbst kündigst, und zwar aus einem Grund, den dein Arbeitgeber zu vertreten hat. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass du ohne Kündigungsfrist kündigen darfst. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, regelt § 626 BGB."},{"nr":"2","einfach":"In anderen Fällen endet dein Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn die Höchstdauer nach § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch nicht abgelaufen ist. Das gilt, wenn\n- das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft, oder\n- es durch eine Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 genannten Gründen endet."}],"beispiel":{"titel":"Kündigung wegen der Krankheit","text":"Sven arbeitet seit 3 Monaten in einer Gärtnerei in Potsdam und ist noch in der Probezeit. Er wird krank und ist 5 Wochen arbeitsunfähig. In der ersten Woche kündigt ihm sein Arbeitgeber wegen der Krankheit mit einer Frist von 2 Wochen. Nach § 8 Absatz 1 EntgFG behält Sven seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sein Arbeitgeber muss ihm den Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen, bis die 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit vorbei sind."},"wichtig":["Kündigt dein Arbeitgeber aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, bleibt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, höchstens bis zu 6 Wochen.","Endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, zum Beispiel durch Ablauf einer Befristung, endet auch der Anspruch."],"begriffe":[{"wort":"aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit","erklaerung":"Die Arbeitsunfähigkeit war der Auslöser für die Kündigung."},{"wort":"Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist","erklaerung":"Eine fristlose Kündigung, die sofort wirkt. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund erlaubt (§ 626 BGB)."},{"wort":"ohne dass es einer Kündigung bedarf","erklaerung":"Das Arbeitsverhältnis endet von selbst, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn mir während der Krankheit gekündigt wird?","antwort":"Kündigt dein Arbeitgeber aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, bleibt dein Anspruch nach § 8 Absatz 1 EntgFG bestehen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus – höchstens für die 6 Wochen nach § 3 EntgFG. Kündigt er aus anderen Gründen, endet der Anspruch mit dem Arbeitsverhältnis (Absatz 2)."},{"frage":"Was passiert mit der Lohnfortzahlung, wenn mein befristeter Vertrag während der Krankheit endet?","antwort":"Nach § 8 Absatz 2 EntgFG endet der Anspruch dann mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, weil es ohne Kündigung endet."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 3a EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung nach einer Organ- oder Gewebespende"},{"norm":"§ 626 BGB","warum":"Wann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt ist"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank und können nicht arbeiten.\nIhr Arbeit-Geber zahlt den Lohn weiter.\nJetzt kündigt Ihr Arbeit-Geber.\nDer Grund ist Ihre Krankheit.\nDann muss er den Lohn trotzdem weiter-zahlen.\nDas gilt auch nach dem Ende der Arbeit.\nEs gilt höchstens für 6 Wochen.\nManchmal endet die Arbeit aus einem anderen Grund.\nZum Beispiel: Der Vertrag war nur für eine bestimmte Zeit.\nDann endet auch die Lohn-Zahlung."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"9","bezeichnung":"§ 9 EntgFG","titel_amtlich":"Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/9/","original":[{"nr":"1","text":"Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Ist der Arbeitnehmer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten die §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird."},{"nr":"2","text":"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 unverzüglich mitzuteilen und ihm\n\na) eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Sozialleistungsträger nach Absatz 1 Satz 1 oder\nb) eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 Satz 2\nunverzüglich vorzulegen."}],"erklaerung":{"nr":"9","titel_einfach":"Lohn weiter während Kur und Reha","kurz":"Nach § 9 EntgFG zahlt der Arbeitgeber den Lohn auch während einer bewilligten oder ärztlich verordneten Kur oder Reha weiter – entsprechend den Regeln für Krankheit.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Kannst du wegen einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht arbeiten, gelten die Regeln zur Lohnfortzahlung bei Krankheit entsprechend (§§ 3 bis 4a und 6 bis 8). Dein Arbeitgeber zahlt also auch während einer Kur oder Reha den Lohn weiter, nach § 3 bis zu 6 Wochen. Voraussetzung ist:\n- Ein Sozialleistungsträger hat die Maßnahme bewilligt, zum Beispiel die gesetzliche Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung oder eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung, und\n- die Maßnahme findet in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation statt.\nBist du nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten diese Regeln, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Maßnahme verordnet hat. Sie muss dann in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleichbaren Einrichtung stattfinden."},{"nr":"2","einfach":"Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wann die Maßnahme beginnt, wie lange sie voraussichtlich dauert und ob sie verlängert wird. Außerdem musst du ihm unverzüglich vorlegen:\na) eine Bescheinigung, dass ein Sozialleistungsträger die Maßnahme bewilligt hat (Fall von Absatz 1 Satz 1), oder\nb) eine ärztliche Bescheinigung, dass die Maßnahme erforderlich ist (Fall von Absatz 1 Satz 2)."}],"beispiel":{"titel":"Drei Wochen Reha wegen Rückenproblemen","text":"Petra arbeitet seit 8 Jahren als Pflegerin in einem Heim in Kassel. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt ihr wegen Rückenproblemen eine 3-wöchige Reha in einer Reha-Klinik. Wegen ihres Rückens war sie vorher nicht krankgeschrieben. Gleich nach dem Bescheid teilt Petra ihrem Arbeitgeber Beginn und Dauer mit und legt ihm die Bewilligung vor (§ 9 Absatz 2 EntgFG). Während der 3 Wochen zahlt ihr Arbeitgeber nach § 9 Absatz 1 EntgFG ihren Lohn weiter – entsprechend den Regeln für Krankheit."},"wichtig":["Du musst deinem Arbeitgeber Beginn, voraussichtliche Dauer und eine Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitteilen.","Du musst ihm unverzüglich die Bewilligung des Sozialleistungsträgers oder eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit vorlegen.","Für die Lohnfortzahlung gelten die Regeln bei Krankheit entsprechend – also bis zu 6 Wochen."],"begriffe":[{"wort":"Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation","erklaerung":"Eine Behandlung wie eine Kur oder Reha. Sie soll einer Krankheit vorbeugen oder nach einer Krankheit helfen, wieder gesund und arbeitsfähig zu werden."},{"wort":"Sozialleistungsträger","erklaerung":"Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt, zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Krankenkasse."},{"wort":"bewilligt","erklaerung":"Genehmigt: Der Sozialleistungsträger hat entschieden, dass du die Maßnahme bekommst."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich während einer Reha meinen Lohn weiter?","antwort":"Ja, wenn ein Sozialleistungsträger wie die Rentenversicherung die Reha bewilligt hat und sie in einer Reha-Einrichtung stattfindet. Dann gelten nach § 9 Absatz 1 EntgFG die Regeln zur Lohnfortzahlung bei Krankheit entsprechend, also bis zu 6 Wochen."},{"frage":"Was muss ich meinem Arbeitgeber vor einer Kur mitteilen?","antwort":"Nach § 9 Absatz 2 EntgFG musst du ihm unverzüglich Beginn, voraussichtliche Dauer und eine Verlängerung der Maßnahme mitteilen. Außerdem musst du ihm unverzüglich die Bewilligung oder eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit vorlegen."},{"frage":"Bekomme ich als Privatversicherter Lohnfortzahlung während einer Kur?","antwort":"Ja, wenn du nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht gesetzlich rentenversichert bist und die Maßnahme ärztlich verordnet wurde. Sie muss in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung stattfinden (§ 9 Absatz 1 Satz 2 EntgFG). Dann gelten die Regeln zur Lohnfortzahlung bei Krankheit entsprechend."}],"verweise":[{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen"},{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Wie hoch der fortgezahlte Lohn ist"},{"norm":"§ 10 BUrlG","warum":"Kur und Reha zählen nicht als Urlaub, soweit der Lohn weitergezahlt wird"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen machen eine Kur oder eine Reha.\nDort sollen sie gesund werden.\nOder sie sollen gesund bleiben.\nIn dieser Zeit können sie nicht arbeiten.\nDer Arbeit-Geber zahlt dann den Lohn weiter.\nDas gilt wie bei einer Krankheit.\nMeist muss eine Stelle die Kur genehmigen.\nZum Beispiel die Renten-Versicherung.\nSie müssen Ihrem Arbeit-Geber schnell Bescheid sagen.\nSagen Sie ihm: Wann beginnt die Kur, und wie lange dauert sie?\nSie müssen ihm auch ein Papier geben.\nAuf dem Papier steht: Die Kur ist genehmigt.\nOder ein Arzt schreibt: Die Kur ist nötig."},"pruefung":{"status":"korrigiert","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"10","bezeichnung":"§ 10 EntgFG","titel_amtlich":"Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/10/","original":[{"nr":"1","text":"In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) und ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstabe a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte haben gegen ihren Auftraggeber oder, falls sie von einem Zwischenmeister beschäftigt werden, gegen diesen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Arbeitsentgelt. Der Zuschlag beträgt\n\n1. für Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten 3,4 vom Hundert,\n2. für Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2 Buchstabe b und c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten 6,4 vom Hundert\ndes Arbeitsentgelts vor Abzug der Steuern, des Beitrags zur Bundesagentur für Arbeit und der Sozialversicherungsbeiträge ohne Unkostenzuschlag und ohne die für den Lohnausfall an gesetzlichen Feiertagen, den Urlaub und den Arbeitsausfall infolge Krankheit zu leistenden Zahlungen. Der Zuschlag für die unter Nummer 2 aufgeführten Personen dient zugleich zur Sicherung der Ansprüche der von ihnen Beschäftigten."},{"nr":"2","text":"Zwischenmeister, die den in Heimarbeit Beschäftigten nach § 1 Abs. 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind, haben gegen ihren Auftraggeber Anspruch auf Vergütung der von ihnen nach Absatz 1 nachweislich zu zahlenden Zuschläge."},{"nr":"3","text":"Die nach den Absätzen 1 und 2 in Betracht kommenden Zuschläge sind gesondert in den Entgeltbeleg einzutragen."},{"nr":"4","text":"Für Heimarbeiter (§ 1 Abs. 1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes) kann durch Tarifvertrag bestimmt werden, daß sie statt der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Leistungen die den Arbeitnehmern im Falle ihrer Arbeitsunfähigkeit nach diesem Gesetz zustehenden Leistungen erhalten. Bei der Bemessung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt bleibt der Unkostenzuschlag außer Betracht."},{"nr":"5","text":"Auf die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Zuschläge sind die §§ 23 bis 25, 27 und 28 des Heimarbeitsgesetzes, auf die in Absatz 1 dem Zwischenmeister gegenüber vorgesehenen Zuschläge außerdem § 21 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend anzuwenden. Auf die Ansprüche der fremden Hilfskräfte der in Absatz 1 unter Nummer 2 genannten Personen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist § 26 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend anzuwenden."}],"erklaerung":{"nr":"10","titel_einfach":"Krankheitszuschlag für Menschen in Heimarbeit","kurz":"Nach § 10 EntgFG haben Menschen in Heimarbeit zur Absicherung für den Krankheitsfall Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt – je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"In Heimarbeit Beschäftigte (§ 1 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes) und ihnen nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellte haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt. Zahlen muss ihn der Auftraggeber oder, wenn sie für einen Zwischenmeister arbeiten, dieser. Der Zuschlag beträgt:\n1. 3,4 Prozent für Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und für Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes,\n2. 6,4 Prozent für Hausgewerbetreibende mit höchstens 2 fremden Hilfskräften und für Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe b und c des Heimarbeitsgesetzes.\nGerechnet wird mit dem Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern, Beitrag zur Bundesagentur für Arbeit und Sozialversicherungsbeiträgen. Unkostenzuschlag und Zahlungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit zählen nicht mit. Der Zuschlag nach Nummer 2 dient zugleich dazu, die Ansprüche der Menschen abzusichern, die diese Personen selbst beschäftigen."},{"nr":"2","einfach":"Zwischenmeister, die nach § 1 Absatz 2 Buchstabe d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind, können von ihrem Auftraggeber die Zuschläge nach Absatz 1 erstattet verlangen, die sie nachweislich zahlen müssen."},{"nr":"3","einfach":"Die Zuschläge nach Absatz 1 und 2 müssen gesondert in den Entgeltbeleg eingetragen werden."},{"nr":"4","einfach":"Für Heimarbeiter (§ 1 Absatz 1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes) kann ein Tarifvertrag bestimmen: Statt des Zuschlags nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bekommen sie die Leistungen, die Arbeitnehmern nach diesem Gesetz bei Arbeitsunfähigkeit zustehen. Bei der Berechnung zählt der Unkostenzuschlag dann nicht mit."},{"nr":"5","einfach":"Für die Zuschläge nach Absatz 1 und 2 gelten die §§ 23 bis 25, 27 und 28 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend (Schutz des Entgelts). Für Zuschläge, die ein Zwischenmeister nach Absatz 1 schuldet, gilt außerdem § 21 Absatz 2 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend. Für die Ansprüche der fremden Hilfskräfte der Personen aus Absatz 1 Nummer 2 auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt § 26 des Heimarbeitsgesetzes entsprechend."}],"beispiel":{"titel":"Zuschlag für einen Heimarbeiter","text":"Herr Okafor ist Heimarbeiter und verpackt zu Hause Kleinteile für eine Firma. In einem Monat verdient er 1.500 € Arbeitsentgelt – vor Abzug von Steuern und Beiträgen, ohne Unkostenzuschlag und ohne Zahlungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit. Nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 EntgFG bekommt er dazu einen Zuschlag von 3,4 Prozent, also 51 €. Der Zuschlag muss gesondert im Entgeltbeleg stehen (Absatz 3)."},"wichtig":["Der Zuschlag beträgt je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent des Arbeitsentgelts vor Abzügen.","Die Zuschläge müssen gesondert in den Entgeltbeleg eingetragen werden."],"begriffe":[{"wort":"Zwischenmeister","erklaerung":"Jemand, der Heimarbeit von einem Auftraggeber übernimmt und an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt."},{"wort":"Hausgewerbetreibende","erklaerung":"Selbstständige, die in eigener Arbeitsstätte mit wenigen fremden Hilfskräften im Auftrag arbeiten. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz."},{"wort":"fremde Hilfskräfte","erklaerung":"Arbeitnehmer, die ein Hausgewerbetreibender oder eine gleichgestellte Person selbst beschäftigt."},{"wort":"Unkostenzuschlag","erklaerung":"Ein Betrag für Kosten, die Menschen in Heimarbeit durch die Arbeit selbst entstehen. Er zählt beim Zuschlag nicht mit."},{"wort":"Entgeltbeleg","erklaerung":"Ein schriftlicher Nachweis über das gezahlte Arbeitsentgelt, ähnlich einer Lohnabrechnung."}],"fragen":[{"frage":"Wie sind Heimarbeiter bei Krankheit abgesichert?","antwort":"Nach § 10 Absatz 1 EntgFG bekommen sie einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt, je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent. Ein Tarifvertrag kann für Heimarbeiter bestimmen, dass sie stattdessen die Leistungen bekommen, die Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit zustehen (Absatz 4)."},{"frage":"Wie hoch ist der Krankheitszuschlag in der Heimarbeit?","antwort":"3,4 Prozent für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes. 6,4 Prozent für Hausgewerbetreibende mit höchstens 2 fremden Hilfskräften und Gleichgestellte nach § 1 Absatz 2 Buchstabe b und c (§ 10 Absatz 1 EntgFG)."}],"verweise":[{"norm":"§ 1 EntgFG","warum":"Das Gesetz regelt auch die Absicherung in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 11 EntgFG","warum":"Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 12 EntgFG","warum":"Von diesen Regeln darf nicht zum Nachteil der berechtigten Personen abgewichen werden"},{"norm":"§ 12 BUrlG","warum":"Urlaub in der Heimarbeit"}],"praxis":null,"leicht":"Manche Menschen arbeiten zu Hause für eine Firma.\nDas heißt Heim-Arbeit.\nFür diese Menschen gibt es eine eigene Regel bei Krankheit.\nSie bekommen zu ihrem Lohn extra Geld dazu.\nDas Geld heißt Zuschlag.\nDer Zuschlag soll helfen, wenn sie krank sind.\nHeim-Arbeiter bekommen 3,4 Prozent vom Lohn.\nManche bekommen 6,4 Prozent.\nZum Beispiel Menschen mit bis zu 2 eigenen Helfern.\nDer Zuschlag muss extra auf dem Lohn-Zettel stehen."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"11","bezeichnung":"§ 11 EntgFG","titel_amtlich":"Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/11/","original":[{"nr":"1","text":"Die in Heimarbeit Beschäftigen (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes) haben gegen den Auftraggeber oder Zwischenmeister Anspruch auf Feiertagsbezahlung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. Den gleichen Anspruch haben die in § 1 Abs. 2 Buchstabe a bis d des Heimarbeitsgesetzes bezeichneten Personen, wenn sie hinsichtlich der Feiertagsbezahlung gleichgestellt werden; die Vorschriften des § 1 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 und 5 des Heimarbeitsgesetzes finden Anwendung. Eine Gleichstellung, die sich auf die Entgeltregelung erstreckt, gilt auch für die Feiertagsbezahlung, wenn diese nicht ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist."},{"nr":"2","text":"Das Feiertagsgeld beträgt für jeden Feiertag im Sinne des § 2 Abs. 1 0,72 vom Hundert des in einem Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Bei der Berechnung des Feiertagsgeldes ist für die Feiertage, die in den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober fallen, der vorhergehende Zeitraum vom 1. November bis 30. April und für die Feiertage, die in den Zeitraum vom 1. November bis 30. April fallen, der vorhergehende Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober zugrunde zu legen. Der Anspruch auf Feiertagsgeld ist unabhängig davon, ob im laufenden Halbjahreszeitraum noch eine Beschäftigung in Heimarbeit für den Auftraggeber stattfindet."},{"nr":"3","text":"Das Feiertagsgeld ist jeweils bei der Entgeltzahlung vor dem Feiertag zu zahlen. Ist die Beschäftigung vor dem Feiertag unterbrochen worden, so ist das Feiertagsgeld spätestens drei Tage vor dem Feiertag auszuzahlen. Besteht bei der Einstellung der Ausgabe von Heimarbeit zwischen den Beteiligten Einvernehmen, das Heimarbeitsverhältnis nicht wieder fortzusetzen, so ist dem Berechtigten bei der letzten Entgeltzahlung das Feiertagsgeld für die noch übrigen Feiertage des laufenden sowie für die Feiertage des folgenden Halbjahreszeitraumes zu zahlen. Das Feiertagsgeld ist jeweils bei der Auszahlung in die Entgeltbelege (§ 9 des Heimarbeitsgesetzes) einzutragen."},{"nr":"4","text":"Übersteigt das Feiertagsgeld, das der nach Absatz 1 anspruchsberechtigte Hausgewerbetreibende oder im Lohnauftrag arbeitende Gewerbetreibende (Anspruchsberechtigte) für einen Feiertag auf Grund des § 2 seinen fremden Hilfskräften (§ 2 Abs. 6 des Heimarbeitsgesetzes) gezahlt hat, den Betrag, den er auf Grund der Absätze 2 und 3 für diesen Feiertag erhalten hat, so haben ihm auf Verlangen seine Auftraggeber oder Zwischenmeister den Mehrbetrag anteilig zu erstatten. Ist der Anspruchsberechtigte gleichzeitig Zwischenmeister, so bleibt hierbei das für die Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden empfangene und weiter gezahlte Feiertagsgeld außer Ansatz. Nimmt ein Anspruchsberechtigter eine Erstattung nach Satz 1 in Anspruch, so können ihm bei Einstellung der Ausgabe von Heimarbeit die erstatteten Beträge auf das Feiertagsgeld angerechnet werden, das ihm auf Grund des Absatzes 2 und des Absatzes 3 Satz 3 für die dann noch übrigen Feiertage des laufenden sowie für die Feiertage des folgenden Halbjahreszeitraumes zu zahlen ist."},{"nr":"5","text":"Das Feiertagsgeld gilt als Entgelt im Sinne der Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes über Mithaftung des Auftraggebers (§ 21 Abs. 2), über Entgeltschutz (§§ 23 bis 27) und über Auskunftspflicht über Entgelte (§ 28); hierbei finden die §§ 24 bis 26 des Heimarbeitsgesetzes Anwendung, wenn ein Feiertagsgeld gezahlt ist, das niedriger ist als das in diesem Gesetz festgesetzte."}],"erklaerung":{"nr":"11","titel_einfach":"Geld für Feiertage in der Heimarbeit","kurz":"Nach § 11 EntgFG bekommen Menschen in Heimarbeit für jeden gesetzlichen Feiertag ein Feiertagsgeld von 0,72 Prozent ihres reinen Arbeitsentgelts aus dem vorhergehenden Halbjahr.","relevanz":2,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":"1","einfach":"Bist du in Heimarbeit beschäftigt, hast du Anspruch auf Geld für Feiertage. Wer in Heimarbeit beschäftigt ist, bestimmt § 1 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes. Du kannst das Geld von deinem Auftraggeber oder von deinem Zwischenmeister verlangen. Wie viel du bekommst und wann, regeln die Absätze 2 bis 5. Den gleichen Anspruch haben Personen nach § 1 Absatz 2 Buchstabe a bis d des Heimarbeitsgesetzes. Das gilt aber nur, wenn sie für die Feiertagsbezahlung gleichgestellt worden sind. Für diese Gleichstellung gelten § 1 Absatz 3 Satz 3 sowie Absatz 4 und 5 des Heimarbeitsgesetzes. Erfasst eine Gleichstellung die Regeln zum Entgelt, gilt sie auch für das Feiertagsgeld. Das gilt nicht, wenn das Feiertagsgeld ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist."},{"nr":"2","einfach":"Für jeden gesetzlichen Feiertag nach § 2 Absatz 1 bekommst du 0,72 Prozent deines reinen Arbeitsentgelts aus 6 Monaten. Gemeint ist das Entgelt, das dir in diesem Zeitraum ausgezahlt wurde – ohne Unkostenzuschläge. Welcher Zeitraum zählt, hängt vom Datum des Feiertags ab:\n- Feiertage vom 1. Mai bis 31. Oktober: Es zählt der Zeitraum davor, also 1. November bis 30. April.\n- Feiertage vom 1. November bis 30. April: Es zählt der Zeitraum davor, also 1. Mai bis 31. Oktober.\nDu hast den Anspruch auch dann, wenn du im laufenden Halbjahr keine Heimarbeit mehr für diesen Auftraggeber machst."},{"nr":"3","einfach":"Das Feiertagsgeld bekommst du mit der Entgeltzahlung vor dem Feiertag. Wurde deine Beschäftigung schon vor dem Feiertag unterbrochen, muss es spätestens 3 Tage vor dem Feiertag ausgezahlt werden. Manchmal gibt der Auftraggeber keine Heimarbeit mehr aus, und ihr seid euch einig, dass es nicht weitergeht. Dann bekommst du bei der letzten Entgeltzahlung mehr Feiertagsgeld: für die restlichen Feiertage des laufenden Halbjahres und für die Feiertage des folgenden Halbjahres. Jedes Feiertagsgeld muss bei der Auszahlung in deine Entgeltbelege eingetragen werden (§ 9 des Heimarbeitsgesetzes)."},{"nr":"4","einfach":"Dieser Absatz betrifft Hausgewerbetreibende und Gewerbetreibende im Lohnauftrag, die nach Absatz 1 Feiertagsgeld bekommen und selbst fremde Hilfskräfte beschäftigen (§ 2 Absatz 6 des Heimarbeitsgesetzes). Ihren Hilfskräften zahlen sie nach § 2 Geld für Feiertage. Manchmal zahlen sie ihnen für einen Feiertag mehr, als sie selbst nach den Absätzen 2 und 3 für diesen Feiertag bekommen haben. Dann müssen ihre Auftraggeber oder Zwischenmeister ihnen den Mehrbetrag anteilig erstatten, wenn sie das verlangen. Ist der Anspruchsberechtigte selbst auch Zwischenmeister, zählt dabei ein Feiertagsgeld nicht mit, das er für Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende bekommen und an sie weitergezahlt hat. Hat er sich Mehrbeträge erstatten lassen, gilt außerdem: Wird keine Heimarbeit mehr ausgegeben, dürfen die erstatteten Beträge angerechnet werden. Und zwar auf das Feiertagsgeld, das ihm nach Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 noch für die restlichen Feiertage des laufenden und des folgenden Halbjahres zusteht."},{"nr":"5","einfach":"Das Feiertagsgeld zählt als Entgelt im Sinne bestimmter Schutzregeln des Heimarbeitsgesetzes. Das sind die Regeln über die Mithaftung des Auftraggebers (§ 21 Absatz 2), über den Schutz des Entgelts (§§ 23 bis 27) und über die Pflicht, Auskunft über Entgelte zu geben (§ 28). Die §§ 24 bis 26 des Heimarbeitsgesetzes gelten dabei, wenn weniger Feiertagsgeld gezahlt wurde, als dieses Gesetz festlegt."}],"beispiel":{"titel":"Feiertagsgeld für den 3. Oktober","text":"Sabine näht in Heimarbeit für einen Auftraggeber. Vom 1. November 2024 bis 30. April 2025 hat sie 9.000 Euro reines Arbeitsentgelt ohne Unkostenzuschläge ausgezahlt bekommen. Der 3. Oktober 2025, ein Freitag, ist ein gesetzlicher Feiertag und liegt im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober. Deshalb zählt der Zeitraum davor. Sabine bekommt 0,72 Prozent von 9.000 Euro, also 64,80 Euro. Das Geld muss mit der Entgeltzahlung vor dem 3. Oktober kommen und im Entgeltbeleg stehen."},"wichtig":["Für jeden gesetzlichen Feiertag gibt es 0,72 Prozent des reinen Arbeitsentgelts, das im vorhergehenden Halbjahr ausgezahlt wurde – ohne Unkostenzuschläge.","Endet die Heimarbeit im Einvernehmen, muss bei der letzten Entgeltzahlung auch das Feiertagsgeld für die restlichen Feiertage des laufenden und für die Feiertage des folgenden Halbjahres gezahlt werden.","Das Feiertagsgeld muss bei jeder Auszahlung in die Entgeltbelege eingetragen werden."],"begriffe":[{"wort":"Heimarbeit","erklaerung":"Arbeit, die man in einer selbst gewählten Arbeitsstätte, etwa der eigenen Wohnung, im Auftrag eines Gewerbetreibenden erledigt. Wer genau dazugehört, regeln §§ 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes."},{"wort":"Zwischenmeister","erklaerung":"Eine Person, die Heimarbeit von einem Auftraggeber übernimmt und an Menschen in Heimarbeit weitergibt (§ 2 Absatz 3 des Heimarbeitsgesetzes)."},{"wort":"Unkostenzuschläge","erklaerung":"Zuschläge, mit denen dir Kosten ersetzt werden, die dir durch die Heimarbeit entstehen. Sie zählen beim Feiertagsgeld nicht mit."},{"wort":"Entgeltbeleg","erklaerung":"Der schriftliche Nachweis über dein Entgelt in der Heimarbeit, den es nach § 9 des Heimarbeitsgesetzes geben muss."},{"wort":"fremde Hilfskräfte","erklaerung":"Arbeitnehmer, die ein Hausgewerbetreibender oder eine gleichgestellte Person selbst beschäftigt (§ 2 Absatz 6 des Heimarbeitsgesetzes)."}],"fragen":[{"frage":"Bekomme ich in Heimarbeit Geld für Feiertage?","antwort":"Ja. Nach § 11 EntgFG hast du gegen deinen Auftraggeber oder Zwischenmeister Anspruch auf Feiertagsgeld. Es beträgt für jeden gesetzlichen Feiertag 0,72 Prozent des reinen Arbeitsentgelts, das dir im vorhergehenden Halbjahr ausgezahlt wurde."},{"frage":"Wann wird das Feiertagsgeld in Heimarbeit ausgezahlt?","antwort":"Mit der Entgeltzahlung vor dem Feiertag. Wurde die Beschäftigung vorher unterbrochen, spätestens 3 Tage vor dem Feiertag (§ 11 Absatz 3 EntgFG)."},{"frage":"Bekomme ich Feiertagsgeld, auch wenn ich gerade keine Aufträge habe?","antwort":"Ja. Nach § 11 Absatz 2 EntgFG hängt der Anspruch nicht davon ab, ob du im laufenden Halbjahr noch Heimarbeit für den Auftraggeber machst. Berechnet wird er nach dem Entgelt aus dem vorhergehenden Halbjahr."}],"verweise":[{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen für Arbeitnehmer"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Zuschlag für den Krankheitsfall in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 1 HAG","warum":"Wer in Heimarbeit beschäftigt ist und wer gleichgestellt werden kann"},{"norm":"§ 2 HAG","warum":"Begriffe wie Heimarbeiter, Hausgewerbetreibender, Zwischenmeister und fremde Hilfskraft"},{"norm":"§ 9 HAG","warum":"Entgeltbelege in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 21 HAG","warum":"Mithaftung des Auftraggebers (Absatz 2)"},{"norm":"§§ 23 bis 28 HAG","warum":"Schutz des Entgelts und Auskunftspflicht über Entgelte"}],"praxis":null,"leicht":"Sie machen Heim-Arbeit.\nHeim-Arbeit heißt: Sie arbeiten zum Beispiel zu Hause für einen Auftrag-Geber.\nFür gesetzliche Feier-Tage bekommen Sie Geld.\nDieses Geld heißt Feiertags-Geld.\nSie bekommen es von Ihrem Auftrag-Geber oder von einem Zwischen-Meister.\nEin Zwischen-Meister gibt Ihnen Arbeit von einem Auftrag-Geber weiter.\nDas Jahr hat dafür 2 Halb-Jahre: Mai bis Oktober und November bis April.\nFür jeden Feier-Tag bekommen Sie 0,72 Prozent von Ihrem Lohn aus dem Halb-Jahr davor.\nZuschläge für Ihre Kosten zählen dabei nicht.\nSie bekommen das Geld mit der Lohn-Zahlung vor dem Feier-Tag.\nDas Feiertags-Geld steht auch auf Ihrem Lohn-Beleg.\nManchmal hört die Heim-Arbeit auf, und alle sind sich darüber einig.\nDann bekommen Sie mit dem letzten Lohn auch Feiertags-Geld für später.\nDas gilt für die restlichen Feier-Tage in diesem Halb-Jahr und im nächsten Halb-Jahr."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"12","bezeichnung":"§ 12 EntgFG","titel_amtlich":"Unabdingbarkeit","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/12/","original":[{"nr":null,"text":"Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden."}],"erklaerung":{"nr":"12","titel_einfach":"Lohn bei Krankheit: Was kein Vertrag verschlechtern darf","kurz":"Nach § 12 EntgFG kann von den Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden; nur ein Tarifvertrag darf nach § 4 Absatz 4 die Berechnung der Höhe anders regeln.","relevanz":3,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt deinen Lohn an Feiertagen und bei Krankheit. Von diesen Regeln kann nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden – zum Beispiel nicht im Arbeitsvertrag. Den gleichen Schutz haben die Menschen in Heimarbeit, die nach § 10 einen Zuschlag für den Krankheitsfall bekommen. Es gibt eine Ausnahme: § 4 Absatz 4. Danach darf ein Tarifvertrag festlegen, nach welcher Grundlage die Höhe deines Lohns bei Krankheit berechnet wird. Im Bereich eines solchen Tarifvertrags können auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung vereinbaren, dass diese Regel gilt. Verboten ist nur eine Abweichung zu deinem Nachteil. Regeln, die für dich günstiger sind, verbietet § 12 nicht."}],"beispiel":{"titel":"Nur 2 Wochen Lohn bei Krankheit?","text":"Jan arbeitet seit 2 Jahren in einer Druckerei. In seinem Arbeitsvertrag steht: „Bei Krankheit wird der Lohn nur 2 Wochen weitergezahlt.“ Im März ist Jan ohne eigenes Verschulden 4 Wochen krank. Nach § 3 EntgFG hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Die Klausel weicht zu seinem Nachteil davon ab. Nach § 12 EntgFG ist das nicht möglich. Es bleibt bei der Regel aus dem Gesetz: Jan hat Anspruch auf Lohn für alle 4 Wochen."},"wichtig":["Eine Vereinbarung, die dich schlechter stellt als das Entgeltfortzahlungsgesetz, ändert deine Ansprüche nach diesem Gesetz nicht – abgesehen von § 4 Absatz 4.","Die einzige Ausnahme: Ein Tarifvertrag darf eine andere Grundlage für die Berechnung der Höhe des Lohns bei Krankheit festlegen (§ 4 Absatz 4 EntgFG)."],"begriffe":[{"wort":"Unabdingbarkeit","erklaerung":"Eine Regel ist unabdingbar, wenn man sie durch eine Vereinbarung nicht zum Nachteil der geschützten Person ändern kann."},{"wort":"zuungunsten","erklaerung":"Zu deinem Nachteil – also so, dass du weniger bekommst oder schlechter dastehst als nach dem Gesetz."}],"fragen":[{"frage":"Kann mein Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung bei Krankheit ausschließen?","antwort":"Nein. Nach § 12 EntgFG kann von den Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden. Eine Ausnahme gilt nur für Tarifverträge nach § 4 Absatz 4, und auch dort nur für die Grundlage, nach der die Höhe berechnet wird."},{"frage":"Darf ein Tarifvertrag bei Krankheit weniger Lohn vorsehen?","antwort":"Nur im Rahmen von § 4 Absatz 4 EntgFG: Ein Tarifvertrag darf eine andere Grundlage für die Berechnung der Höhe festlegen. Von den übrigen Regeln des Gesetzes darf auch ein Tarifvertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen."},{"frage":"Darf mein Arbeitgeber mehr zahlen, als das Gesetz vorschreibt?","antwort":"§ 12 EntgFG verbietet nur Abweichungen zu deinem Nachteil. Günstigere Regeln verbietet die Vorschrift nicht."}],"verweise":[{"norm":"§ 4 EntgFG","warum":"Höhe der Entgeltfortzahlung; Absatz 4 erlaubt abweichende Regeln durch Tarifvertrag"},{"norm":"§ 10 EntgFG","warum":"Zuschlag für den Krankheitsfall in der Heimarbeit"},{"norm":"§ 2 EntgFG","warum":"Lohn an gesetzlichen Feiertagen"},{"norm":"§ 3 EntgFG","warum":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit"}],"praxis":null,"leicht":"Sie sind krank.\nOder es ist ein Feier-Tag.\nDann bekommen Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem Lohn.\nDas steht im Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz.\nDieses Gesetz schützt Sie.\nIhr Arbeit-Geber darf diese Regeln nicht zu Ihrem Nachteil ändern.\nAuch Ihr Arbeits-Vertrag darf die Regeln nicht zu Ihrem Nachteil ändern.\nRegeln zu Ihrem Vorteil sind erlaubt.\nEs gibt eine Ausnahme.\nEin Tarif-Vertrag darf die Berechnung vom Lohn bei Krankheit anders regeln.\nEin Tarif-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeit-Gebern."},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}},{"nr":"13","bezeichnung":"§ 13 EntgFG","titel_amtlich":"Übergangsvorschrift","url":"https://gesetze-einfach.de/entgfg/13/","original":[{"nr":null,"text":"Ist der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation an seiner Arbeitsleistung verhindert, sind für diesen Zeitraum die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften maßgebend, es sei denn, daß diese für den Arbeitnehmer ungünstiger sind."}],"erklaerung":{"nr":"13","titel_einfach":"Übergangsregel für Krankheit um den Jahreswechsel 1998/99","kurz":"Nach § 13 EntgFG gelten für eine Arbeitsunfähigkeit ab einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder länger die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Regeln, außer sie sind ungünstiger.","relevanz":1,"fuer_wen":["Beschäftigte","Arbeitgeber"],"absaetze":[{"nr":null,"einfach":"Diese Regel betrifft Arbeitnehmer, die ab einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder länger nicht arbeiten konnten – wegen Krankheit oder wegen einer medizinischen Vorsorge- oder Reha-Maßnahme. Für diese Zeit gelten die Vorschriften, die seit dem 1. Januar 1999 gelten, außer sie sind für den Arbeitnehmer ungünstiger."}],"beispiel":null,"wichtig":[],"begriffe":[{"wort":"Übergangsvorschrift","erklaerung":"Eine Regel, die festlegt, ob für Fälle rund um eine Gesetzesänderung das alte oder das neue Recht gilt."}],"fragen":[],"verweise":[],"praxis":null,"leicht":null},"pruefung":{"status":"ok","datum":"2026-10-07"}}]}