# § 1 EntgFG einfach erklärt: Was das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt

Amtlicher Titel: Anwendungsbereich  
Gesetz: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/entgfg/1/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 1 EntgFG regelt das Gesetz die Bezahlung an Feiertagen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie Sonderregeln für die Heimarbeit.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dieses Gesetz regelt zwei Dinge für Arbeitnehmer: wie du an gesetzlichen Feiertagen bezahlt wirst und wann dein Arbeitgeber deinen Lohn weiterzahlt, wenn du krank bist. Außerdem regelt es, wie Menschen in Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und bei Krankheit wirtschaftlich abgesichert sind.

**Original:** (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte. Auch wer zu seiner Berufsbildung beschäftigt ist, zählt dazu, zum Beispiel Auszubildende.

**Original:** (2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

## Darauf kommt es an

- Auch Auszubildende und andere zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

## Beispiel: Gilt das Gesetz auch für Azubis?

Jonas macht in Rostock eine Ausbildung zum Elektroniker. Er fragt sich, ob das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Auszubildende gilt. Nach § 1 Absatz 2 EntgFG zählen die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer. Das Gesetz gilt also auch für Jonas. Ob er bei Krankheit seine Ausbildungsvergütung weiter bekommt, richtet sich nach § 3 EntgFG.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Gilt die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch für Azubis?**  
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nach § 1 Absatz 2 EntgFG auch für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, also etwa für Auszubildende. Wann bei Krankheit weitergezahlt wird, regelt § 3 EntgFG.

## Begriffe

- **Arbeitsentgelt**: Dein Lohn oder Gehalt für die Arbeit.
- **Berufsbildung**: Das Lernen für einen Beruf, zum Beispiel in einer Ausbildung.
- **Heimarbeit**: Arbeit, die jemand im Auftrag zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte erledigt. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz.

## Verweise

- § 2 EntgFG – Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen
- § 3 EntgFG – Lohnfortzahlung bei Krankheit
- § 10 EntgFG – Absicherung im Krankheitsfall in der Heimarbeit
- § 11 EntgFG – Feiertagsbezahlung in der Heimarbeit

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).