# § 7 EntgFG einfach erklärt: Wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zurückhalten darf

Amtlicher Titel: Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers  
Gesetz: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/entgfg/7/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 7 EntgFG darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die nötige ärztliche Bescheinigung fehlt oder wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs verhindert.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Dein Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung in diesen Fällen verweigern:
1. solange du die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 vorlegen musst, oder solange du deine Pflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland nach § 5 Absatz 2 nicht erfüllst;
2. wenn du verhinderst, dass dein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten auf deinen Arbeitgeber übergeht (§ 6).
Im Fall von Nummer 1 gilt das Recht nur, solange du die Pflicht nicht erfüllst. Gesetzlich Versicherte müssen nach § 5 Absatz 1a in der Regel keine Bescheinigung vorlegen.

**Original:** (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,

1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Das gilt nicht, wenn du die Verletzung dieser Pflichten nicht zu vertreten hast. Trifft dich also keine Schuld daran, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern.

**Original:** (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.

## Darauf kommt es an

- Fehlt die ärztliche Bescheinigung, die du vorlegen musst, darf dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern – aber nur, solange sie fehlt.
- Hast du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern.

## Beispiel: Bescheinigung vergessen

Kai ist privat krankenversichert und arbeitet in einem Architekturbüro in Stuttgart. Er ist ab Montag 2 Wochen krank und arbeitsunfähig. Die ärztliche Bescheinigung hätte er spätestens am Donnerstag vorlegen müssen. Er vergisst es und reicht sie erst am Montag der zweiten Woche ein. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 EntgFG darf sein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung fehlt. Mit der Vorlage endet dieses Recht.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Darf mein Arbeitgeber den Lohn zurückhalten, wenn meine Krankschreibung fehlt?**  
Ja, solange du eine ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 EntgFG vorlegen musst (§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG). Das gilt nicht, wenn du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hast (Absatz 2).

**Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich die Krankschreibung nachreiche?**  
§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG erlaubt deinem Arbeitgeber das Verweigern nur, solange die Bescheinigung fehlt. Legst du sie vor, endet dieses Recht.

## Begriffe

- **Leistungsverweigerungsrecht**: Das Recht, eine Zahlung zurückzuhalten, die man eigentlich schuldet.
- **zu vertreten haben**: Für etwas verantwortlich sein, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.

## Verweise

- § 5 EntgFG – Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit zu melden und nachzuweisen
- § 6 EntgFG – Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Arbeitgeber

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).