# § 10 KSchG einfach erklärt: Wie hoch die Abfindung durch das Gericht sein darf

Amtlicher Titel: Höhe der Abfindung  
Gesetz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/kschg/10/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 10 KSchG darf eine vom Gericht festgesetzte Abfindung bis zu 12 Monatsverdienste betragen; ab 50 Jahren und 15 Jahren Arbeitsverhältnis bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Setzt das Gericht eine Abfindung fest – etwa wenn es dein Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG auflöst –, darf sie bis zu 12 Monatsverdienste betragen. Das ist eine Obergrenze.

**Original:** (1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Für ältere Arbeitnehmer mit langem Arbeitsverhältnis gelten höhere Obergrenzen:
- Du bist mindestens 50 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis hat mindestens 15 Jahre bestanden: bis zu 15 Monatsverdienste.
- Du bist mindestens 55 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis hat mindestens 20 Jahre bestanden: bis zu 18 Monatsverdienste.
Diese höheren Grenzen gelten nicht, wenn du schon das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast. Es kommt auf den Zeitpunkt an, den das Gericht nach § 9 Absatz 2 KSchG für die Auflösung festlegt. In diesem Fall bleibt es bei höchstens 12 Monatsverdiensten. Das Alter für die Regelaltersrente steht im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch.

**Original:** (2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Als Monatsverdienst zählt, was dir in dem Monat zusteht, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Absatz 2 KSchG). Gemeint ist das Geld und die Sachbezüge bei der regelmäßigen Arbeitszeit, die für dich gilt.

**Original:** (3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.

## Darauf kommt es an

- § 10 KSchG legt nur Obergrenzen fest; die genaue Höhe der Abfindung bestimmt das Gericht.
- Die höheren Grenzen von 15 und 18 Monatsverdiensten gelten nicht, wenn du zum festgelegten Auflösungszeitpunkt schon das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast.
- Zum Monatsverdienst zählen neben Geld auch Sachbezüge.

## Beispiel: Obergrenze nach 22 Jahren im Arbeitsverhältnis

Rainer ist 56 Jahre alt. Sein Arbeitsverhältnis besteht seit 22 Jahren. Sein Monatsverdienst beträgt 4.000 Euro. Das Arbeitsgericht löst sein Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG auf. Rainer ist mindestens 55 Jahre alt und sein Arbeitsverhältnis hat mindestens 20 Jahre bestanden. Deshalb darf die Abfindung bis zu 18 Monatsverdienste betragen, also bis zu 72.000 Euro. Die genaue Höhe legt das Gericht fest.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie hoch ist die Abfindung, wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst?**  
Nach § 10 KSchG bis zu 12 Monatsverdienste. Bist du mindestens 50 Jahre alt und hat dein Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, bis zu 15; ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18 Monatsverdienste. Die genaue Höhe legt das Gericht fest.

**Was zählt bei der Abfindung als Monatsverdienst?**  
Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 10 Absatz 3 KSchG).

**Habe ich nach dem Kündigungsschutzgesetz Anspruch auf eine Abfindung?**  
§ 10 KSchG regelt nur, wie hoch eine Abfindung höchstens sein darf, die ein Gericht festsetzt. Wann es eine Abfindung gibt, steht in anderen Vorschriften, etwa in § 9 und § 1a KSchG.

## Begriffe

- **Monatsverdienst**: Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet.
- **Sachbezüge**: Leistungen deines Arbeitgebers, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel ein Dienstwagen, den du auch privat nutzen darfst.
- **Lebensjahr vollendet**: Du hast das jeweilige Alter erreicht. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist mindestens 50 Jahre alt.
- **Regelaltersrente**: Die normale gesetzliche Altersrente. Ab welchem Alter es sie gibt, regelt das Sechste Buch Sozialgesetzbuch.

## Verweise

- § 9 KSchG – Wann das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst
- § 1a KSchG – Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung; nutzt den Monatsverdienst aus Absatz 3
- § 13 KSchG – Abfindung bei außerordentlicher und sittenwidriger Kündigung
- § 35 SGB VI – Regelaltersrente

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).