# § 12 KSchG einfach erklärt: Neue Stelle während des Prozesses: alte Stelle ablehnen

Amtlicher Titel: Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses  
Gesetz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/kschg/12/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 12 KSchG kannst du, wenn dein Arbeitsverhältnis laut Urteil fortbesteht und du schon eine neue Stelle hast, binnen 1 Woche ab Rechtskraft die Rückkehr zum alten Arbeitgeber verweigern.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Das Gericht hat entschieden, dass dein Arbeitsverhältnis fortbesteht. Du bist aber inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Dann kannst du gegenüber deinem alten Arbeitgeber erklären, dass du die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei ihm verweigerst. Dafür hast du 1 Woche Zeit, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist. Die Frist ist auch gewahrt, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst. Sobald deine Erklärung beim alten Arbeitgeber ankommt, erlischt das alte Arbeitsverhältnis. Verweigerst du die Fortsetzung, bekommst du entgangenen Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag, an dem du in das neue Arbeitsverhältnis eingetreten bist. Dabei gilt § 11 KSchG entsprechend: Anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen werden angerechnet.

**Original:** Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Die Frist wird auch durch eine vor ihrem Ablauf zur Post gegebene schriftliche Erklärung gewahrt. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das Arbeitsverhältnis. Macht der Arbeitnehmer von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch, so ist ihm entgangener Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis zu gewähren. § 11 findet entsprechende Anwendung.

## Darauf kommt es an

- Die Frist beträgt 1 Woche ab Rechtskraft des Urteils; es reicht, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst.
- Verweigerst du die Fortsetzung, bekommst du entgangenen Verdienst nur für die Zeit bis zum Eintritt in dein neues Arbeitsverhältnis.

## Beispiel: Bei der neuen Firma bleiben

Sven wurde zum 31. Dezember entlassen und klagt. Am 1. März fängt er bei einer anderen Firma an. Im Herbst gewinnt er den Prozess; das Urteil wird am 10. Oktober rechtskräftig. Sven will bei der neuen Firma bleiben. Am 16. Oktober bringt er eine schriftliche Erklärung zur Post, dass er die Fortsetzung beim alten Arbeitgeber verweigert. Damit hat er die Frist gewahrt. Sobald die Erklärung ankommt, erlischt das alte Arbeitsverhältnis. Entgangenen Verdienst bekommt er nur für Januar und Februar, mit den Anrechnungen nach § 11 KSchG.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Muss ich nach gewonnener Kündigungsschutzklage zurück, wenn ich schon eine neue Stelle habe?**  
Du kannst die Fortsetzung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm binnen 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären (§ 12 Satz 1 KSchG).

**Welchen Lohn bekomme ich dann noch vom alten Arbeitgeber?**  
Entgangenen Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Eintritt in dein neues Arbeitsverhältnis. Dabei werden anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen nach § 11 KSchG angerechnet.

## Begriffe

- **Rechtskraft**: Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn man es nicht mehr mit Rechtsmitteln wie der Berufung anfechten kann.
- **entgangener Verdienst**: Der Lohn, den du wegen der Entlassung nicht bekommen hast.

## Verweise

- § 11 KSchG – Was auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung angerechnet wird
- § 16 KSchG – Gleiche Regel für Betriebsratsmitglieder und andere besonders Geschützte

---
Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).