# § 25 KSchG einfach erklärt: Kündigungen im Arbeitskampf

Amtlicher Titel: Kündigung in Arbeitskämpfen  
Gesetz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/kschg/25/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 25 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in einem Arbeitskampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Dieses Gesetz gilt nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden. Gemeint ist der Arbeitskampf, zum Beispiel mit Streik und Aussperrung. Wichtig ist das Wort „lediglich“: Die Kündigung muss allein eine Maßnahme in diesem Kampf sein.

**Original:** Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

## Darauf kommt es an

- Die Ausnahme gilt nur, wenn die Kündigung lediglich eine Maßnahme im Arbeitskampf ist.

## Häufige Fragen

**Gilt das Kündigungsschutzgesetz bei einem Streik?**  
§ 25 KSchG nimmt Kündigungen und Entlassungen aus, die lediglich als Maßnahmen im Arbeitskampf vorgenommen werden. Ob eine solche Maßnahme erlaubt ist, regelt § 25 nicht.

## Begriffe

- **wirtschaftliche Kämpfe**: Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei denen eine Seite Druck ausübt, etwa durch Streik oder Aussperrung.

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).