# § 25a KSchG einfach erklärt: Geltung des Gesetzes in Berlin

Amtlicher Titel: Berlin-Klausel  
Gesetz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/kschg/25a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

§ 25a KSchG ist die Berlin-Klausel: Das Gesetz und die Rechtsverordnungen dazu gelten nach dem Dritten Überleitungsgesetz auch im Land Berlin.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Das Gesetz gilt nach § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten in Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

**Original:** Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

## Begriffe

- **Drittes Überleitungsgesetz**: Ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1952. Es regelte unter anderem, wie Bundesgesetze im damaligen West-Berlin übernommen wurden.

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).