# § 3 KSchG einfach erklärt: Einspruch beim Betriebsrat gegen eine Kündigung

Amtlicher Titel: Kündigungseinspruch  
Gesetz: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/kschg/3/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 3 KSchG kannst du innerhalb von 1 Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen; hält er ihn für begründet, muss er eine Verständigung mit dem Arbeitgeber versuchen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hältst du eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, kannst du Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Sozial ungerechtfertigt heißt: Die Kündigung ist nicht durch Gründe gedeckt, die § 1 KSchG anerkennt. Für den Einspruch hast du 1 Woche nach der Kündigung Zeit. Hält der Betriebsrat deinen Einspruch für begründet, muss er versuchen, sich mit deinem Arbeitgeber zu verständigen. Seine Stellungnahme zu deinem Einspruch muss er dir und deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wenn ihr das verlangt.

**Original:** Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.

## Darauf kommt es an

- Für den Einspruch beim Betriebsrat hast du 1 Woche nach der Kündigung Zeit.
- Die Stellungnahme des Betriebsrats bekommst du schriftlich, wenn du sie verlangst.

## Beispiel: Einspruch wegen der sozialen Auswahl

Svenja erhält am 2. März eine Kündigung. Sie meint, ihr Arbeitgeber hätte bei der Auswahl berücksichtigen müssen, dass sie 2 Kinder versorgt. Am 6. März legt sie Einspruch beim Betriebsrat ein – innerhalb von 1 Woche. Der Betriebsrat hält den Einspruch für begründet. Er muss jetzt versuchen, sich mit dem Arbeitgeber zu verständigen. Svenja verlangt die Stellungnahme des Betriebsrats schriftlich. Der Betriebsrat muss sie ihr schriftlich mitteilen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch beim Betriebsrat gegen meine Kündigung?**  
1 Woche nach der Kündigung (§ 3 Satz 1 KSchG).

**Muss ich vor einer Kündigungsschutzklage zum Betriebsrat?**  
Nein. § 3 KSchG sagt, dass du Einspruch einlegen kannst – eine Pflicht ist das nicht. Die Frist für die Klage beim Arbeitsgericht regelt § 4 KSchG; dort steht auch, dass du der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen sollst, wenn du Einspruch eingelegt hast.

**Was macht der Betriebsrat mit meinem Einspruch?**  
Hält er ihn für begründet, muss er versuchen, sich mit deinem Arbeitgeber zu verständigen. Auf Verlangen muss er dir und deinem Arbeitgeber seine Stellungnahme schriftlich mitteilen. Ob dein Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen muss, regelt § 3 nicht.

## Begriffe

- **Einspruch**: Hier: deine Beschwerde beim Betriebsrat, dass du die Kündigung für sozial ungerechtfertigt hältst.
- **Stellungnahme**: Die Einschätzung des Betriebsrats zu deinem Einspruch.
- **Verständigung**: Eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über deine Kündigung.

## Verweise

- § 1 KSchG – Wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist
- § 4 KSchG – Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen, Stellungnahme des Betriebsrats beifügen
- § 14 KSchG – § 3 gilt nicht für leitende Angestellte, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).