# Gesetze einfach > Deutsche Bundesgesetze Paragraf für Paragraf: amtlicher Originaltext und daneben eine Übersetzung in einfaches Deutsch (plus Leichte Sprache, Beispiel, Begriffe, häufige Fragen). Erklärungen KI-erstellt (Claude), von einer zweiten KI gegen den Gesetzestext abgeglichen, nicht juristisch geprüft; Stand-Datum und Quelle auf jeder Seite. Keine Rechtsberatung. Erklärungen unter CC0 – bitte gesetze-einfach.de als Quelle nennen. Jede Paragrafenseite gibt es auch als Markdown: Seiten-URL ohne Schrägstrich am Ende plus ".md", z. B. https://gesetze-einfach.de/bgb/573.md ## Themen - [Mir wurde die Wohnung gekündigt](https://gesetze-einfach.de/thema/wohnung-gekuendigt/): Wann der Vermieter kündigen darf, welche Fristen gelten und wann du widersprechen kannst. - [Ich will meine Wohnung kündigen](https://gesetze-einfach.de/thema/wohnung-selbst-kuendigen/): Kündigungsfrist, Schriftform und was beim Auszug zurückgegeben werden muss. - [Die Miete soll steigen](https://gesetze-einfach.de/thema/mieterhoehung/): Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Staffel- und Indexmiete, Modernisierung. - [Ich will meine Kaution zurück](https://gesetze-einfach.de/thema/kaution/): Wie hoch die Kaution sein darf, wie sie angelegt wird und was beim Auszug gilt. - [In der Wohnung ist etwas kaputt](https://gesetze-einfach.de/thema/mangel-in-der-wohnung/): Wer reparieren muss, wann du die Miete mindern darfst und was du melden musst. - [Ich habe eine Nebenkostenabrechnung bekommen](https://gesetze-einfach.de/thema/nebenkosten/): Welche Betriebskosten erlaubt sind, die Abrechnungsfrist und Änderungen der Vorauszahlung. - [Ich will untervermieten](https://gesetze-einfach.de/thema/untervermieten/): Wann du jemanden aufnehmen darfst und wann der Vermieter zustimmen muss. - [Mir wurde im Job gekündigt](https://gesetze-einfach.de/thema/job-gekuendigt/): Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Abfindung und die wichtige 3-Wochen-Frist. - [Ich will selbst kündigen](https://gesetze-einfach.de/thema/job-selbst-kuendigen/): Welche Frist du einhalten musst, die Schriftform, Resturlaub und dein Zeugnis. - [Ich bin krank und kann nicht arbeiten](https://gesetze-einfach.de/thema/krank-im-job/): 6 Wochen Lohnfortzahlung, Krankmeldung, Krankheit im Urlaub. - [Wie viel Urlaub steht mir zu?](https://gesetze-einfach.de/thema/urlaub/): Mindesturlaub, Wartezeit, Teilurlaub, Verfall und Auszahlung. - [Bekomme ich an Feiertagen Lohn?](https://gesetze-einfach.de/thema/feiertage-lohn/): Bezahlung an gesetzlichen Feiertagen. - [Bekomme ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?](https://gesetze-einfach.de/thema/grundsicherungsgeld-anspruch/): Wer Anspruch hat, was mit Einkommen und Vermögen passiert, wie der Antrag geht. - [Wie viel Grundsicherungsgeld gibt es?](https://gesetze-einfach.de/thema/grundsicherungsgeld-hoehe/): Regelbedarf, Mehrbedarfe, Miete und Heizung, Bildung und Teilhabe. - [Das Jobcenter will das Geld kürzen](https://gesetze-einfach.de/thema/jobcenter-pflichten/): Pflichtverletzungen, Meldeversäumnisse, Zumutbarkeit und Kooperationsplan. - [Kann ich Wohngeld bekommen?](https://gesetze-einfach.de/thema/wohngeld/): Wer Wohngeld bekommt, wie es berechnet wird und wie lange es gezahlt wird. - [Bekomme ich BAföG?](https://gesetze-einfach.de/thema/bafoeg/): Wer gefördert wird, Bedarf, Alter, Förderungsdauer und Rückzahlung. - [Meine Rechte beim Arzt](https://gesetze-einfach.de/thema/patientenrechte/): Aufklärung, Einwilligung, Einsicht in die Patientenakte, Behandlungsfehler. ## Gesetze ### Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das BGB regelt das Alltagsrecht. Hier: alles rund um die Mietwohnung (Miete, Kaution, Mängel, Mieterhöhung, Kündigung) und den Arbeitsvertrag (Kündigungsfristen, fristlose Kündigung, Zeugnis) – dazu die Rechte als Patient. - [§ 535 BGB: Was Mieter und Vermieter einander schulden](https://gesetze-einfach.de/bgb/535.md): Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache für die Mietzeit in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten; der Mieter muss die vereinbarte Miete zahlen. - [§ 536 BGB: Weniger Miete, wenn die Mietsache einen Mangel hat](https://gesetze-einfach.de/bgb/536.md): Nach § 536 BGB zahlt ein Mieter weniger oder keine Miete, solange ein Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache mindert oder aufhebt; unerhebliche Einschränkungen zählen nicht. - [§ 536a BGB: Schadensersatz und eigene Reparatur bei Mängeln](https://gesetze-einfach.de/bgb/536a.md): Nach § 536a BGB kann ein Mieter bei einem Mangel in bestimmten Fällen Schadensersatz verlangen und den Mangel selbst beseitigen, wenn der Vermieter in Verzug ist oder es zum Erhalt der Mietsache sofort nötig ist. - [§ 536b BGB: Keine Mängelrechte, wenn du den Mangel kanntest](https://gesetze-einfach.de/bgb/536b.md): Nach § 536b BGB kann ein Mieter wegen eines Mangels weder mindern noch Schadensersatz verlangen, wenn er ihn bei Vertragsschluss kannte oder die Mietsache in Kenntnis ohne Vorbehalt annimmt. - [§ 536c BGB: Warum du Mängel dem Vermieter melden musst](https://gesetze-einfach.de/bgb/536c.md): Nach § 536c BGB muss ein Mieter Mängel und Gefahren für die Mietsache dem Vermieter unverzüglich melden; tut er es nicht, muss er den Schaden ersetzen und kann Mängelrechte verlieren. - [§ 536d BGB: Wenn der Vermieter einen Mangel verschwiegen hat](https://gesetze-einfach.de/bgb/536d.md): Nach § 536d BGB kann sich ein Vermieter nicht auf eine Vereinbarung berufen, die die Mängelrechte des Mieters ausschließt oder beschränkt, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. - [§ 537 BGB: Miete zahlen, auch wenn du die Mietsache nicht nutzen kannst](https://gesetze-einfach.de/bgb/537.md): Nach § 537 BGB muss ein Mieter auch zahlen, wenn er die Mietsache aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht nutzen kann; der Vermieter muss sich aber Ersparnisse und Einnahmen anrechnen lassen. - [§ 538 BGB: Normale Abnutzung musst du nicht ersetzen](https://gesetze-einfach.de/bgb/538.md): Nach § 538 BGB muss ein Mieter nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache einstehen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, also durch normale Abnutzung. - [§ 539 BGB: Ersatz für eigene Ausgaben und Mitnahme von Einbauten](https://gesetze-einfach.de/bgb/539.md): Nach § 539 BGB kann ein Mieter Ausgaben für die Mietsache nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen und Einrichtungen, die er eingebaut hat, wieder wegnehmen. - [§ 540 BGB: Untervermieten nur mit Erlaubnis des Vermieters](https://gesetze-einfach.de/bgb/540.md): Nach § 540 BGB darf ein Mieter die Mietsache nur mit Erlaubnis des Vermieters anderen überlassen; verweigert der Vermieter sie, kann der Mieter kündigen, außer in der Person des Dritten liegt ein wichtiger Grund. - [§ 541 BGB: Wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig nutzt](https://gesetze-einfach.de/bgb/541.md): Nach § 541 BGB kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig nutzt und damit trotz einer Abmahnung weitermacht. - [§ 542 BGB: Wie ein Mietverhältnis endet](https://gesetze-einfach.de/bgb/542.md): Nach § 542 BGB endet ein unbefristetes Mietverhältnis durch Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften, ein befristetes mit Ablauf der Zeit, außer es wird außerordentlich gekündigt oder verlängert. - [§ 543 BGB: Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/543.md): Nach § 543 BGB können Mieter und Vermieter aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa bei erheblichem Mietrückstand; bei Pflichtverletzungen ist vorher grundsätzlich eine Frist oder Abmahnung nötig. - [§ 544 BGB: Kündigung bei Mietverträgen über mehr als 30 Jahre](https://gesetze-einfach.de/bgb/544.md): Nach § 544 BGB kann jede Seite einen Mietvertrag, der für mehr als 30 Jahre geschlossen ist, nach 30 Jahren ab Überlassung mit der gesetzlichen Frist kündigen, außer er gilt auf Lebenszeit. - [§ 545 BGB: Wenn du nach dem Mietende einfach weiter wohnst](https://gesetze-einfach.de/bgb/545.md): Nach § 545 BGB verlängert sich ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit weiter nutzt und keine Seite innerhalb von 2 Wochen widerspricht. - [§ 546 BGB: Wann du die Mietsache zurückgeben musst](https://gesetze-einfach.de/bgb/546.md): Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache zurückgeben, wenn das Mietverhältnis endet; hat er sie einem Dritten überlassen, kann der Vermieter sie auch von diesem zurückfordern. - [§ 546a BGB: Was du zahlst, wenn du zu spät ausziehst](https://gesetze-einfach.de/bgb/546a.md): Nach § 546a BGB kann der Vermieter, solange der Mieter die Mietsache nach Mietende nicht zurückgibt, als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete verlangen. - [§ 547 BGB: Vorausgezahlte Miete nach dem Mietende zurückbekommen](https://gesetze-einfach.de/bgb/547.md): Nach § 547 BGB muss der Vermieter Miete, die für die Zeit nach Mietende im Voraus gezahlt wurde, zurückzahlen und verzinsen; hat er das Ende nicht zu vertreten, gilt das Bereicherungsrecht. - [§ 548 BGB: 6 Monate: Verjährung von Ansprüchen nach dem Auszug](https://gesetze-einfach.de/bgb/548.md): Nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Mietsache 6 Monate nach der Rückgabe, Ansprüche des Mieters auf Aufwendungsersatz oder Wegnahme 6 Monate nach Mietende. - [§ 548a BGB: Mietregeln gelten auch für digitale Produkte](https://gesetze-einfach.de/bgb/548a.md): Nach § 548a BGB gelten die Vorschriften über die Miete von Sachen entsprechend, wenn digitale Produkte gemietet werden. - [§ 549 BGB: Welche Mietregeln für Wohnraum gelten – und Ausnahmen](https://gesetze-einfach.de/bgb/549.md): Nach § 549 BGB gelten für Wohnraum die allgemeinen Mietregeln; Mietpreisbremse, Mieterhöhungsregeln und Teile des Kündigungsschutzes gelten aber in bestimmten Fällen nicht, etwa im Studentenwohnheim. - [§ 550 BGB: Mietvertrag über mehr als 1 Jahr ohne Schriftform](https://gesetze-einfach.de/bgb/550.md): Nach § 550 BGB gilt ein Mietvertrag für mehr als 1 Jahr, der nicht schriftlich geschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit; kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung. - [§ 551 BGB: Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie angelegt wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/551.md): Nach § 551 BGB darf die Mietkaution höchstens 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen; der Mieter darf sie in 3 Raten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen. - [§ 552 BGB: Wann der Vermieter deine Einbauten gegen Geld behält](https://gesetze-einfach.de/bgb/552.md): Nach § 552 BGB kann der Vermieter die Wegnahme einer Einrichtung durch eine angemessene Entschädigung abwenden, außer der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme. - [§ 553 BGB: Wann du einen Teil der Wohnung untervermieten darfst](https://gesetze-einfach.de/bgb/553.md): Nach § 553 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter die Überlassung eines Teils der Wohnung an andere erlaubt, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist; es gibt Ausnahmen. - [§ 554 BGB: Wann der Vermieter Umbauten erlauben muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/554.md): Nach § 554 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter Umbauten für Barrierefreiheit, das Laden von E-Autos, Einbruchsschutz oder Steckersolargeräte erlaubt, außer sie sind ihm nicht zuzumuten. - [§ 555 BGB: Vertragsstrafen im Wohnungsmietvertrag sind unwirksam](https://gesetze-einfach.de/bgb/555.md): Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, in der sich der Vermieter von Wohnraum vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt. - [§ 555a BGB: Reparaturen am Haus: Was du dulden musst](https://gesetze-einfach.de/bgb/555a.md): Nach § 555a BGB muss ein Mieter notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dulden; der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen und dadurch entstehende Kosten des Mieters angemessen ersetzen. - [§ 555b BGB: Was als Modernisierung gilt](https://gesetze-einfach.de/bgb/555b.md): Nach § 555b BGB sind Modernisierungen bestimmte bauliche Veränderungen – etwa um Energie oder Wasser zu sparen, bestimmte Heizungsanlagen einzubauen, Glasfaser anzuschließen oder neuen Wohnraum zu schaffen. - [§ 555c BGB: Wie der Vermieter eine Modernisierung ankündigen muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/555c.md): Nach § 555c BGB muss der Vermieter eine Modernisierung spätestens 3 Monate vor Beginn in Textform ankündigen und dabei unter anderem Art, Beginn, Dauer und eine geplante Mieterhöhung nennen. - [§ 555d BGB: Wann du eine Modernisierung hinnehmen musst](https://gesetze-einfach.de/bgb/555d.md): Nach § 555d BGB muss der Mieter eine Modernisierung dulden, außer sie wäre eine nicht zu rechtfertigende Härte; diese muss er bis Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mitteilen. - [§ 555e BGB: Kündigen, weil eine Modernisierung kommt](https://gesetze-einfach.de/bgb/555e.md): Nach § 555e BGB kann der Mieter nach Zugang einer Modernisierungsankündigung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen, wenn er bis Ende des Folgemonats nach Zugang kündigt. - [§ 555f BGB: Absprachen zu Reparatur und Modernisierung](https://gesetze-einfach.de/bgb/555f.md): Nach § 555f BGB können Mieter und Vermieter nach Vertragsschluss aus Anlass einer Erhaltung oder Modernisierung Vereinbarungen treffen, etwa über Ablauf, Gewährleistung, Kostenersatz und künftige Miete. - [§ 556 BGB: Betriebskosten: wer sie zahlt und wie abgerechnet wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/556.md): Nach § 556 BGB trägt der Mieter Betriebskosten nur, wenn das vereinbart ist; über Vorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. - [§ 556a BGB: Nach welchem Schlüssel Betriebskosten verteilt werden](https://gesetze-einfach.de/bgb/556a.md): Nach § 556a BGB werden Betriebskosten ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche verteilt, Kosten mit erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung nach diesem Verbrauch oder dieser Verursachung. - [§ 556b BGB: Wann die Miete fällig ist und wann du verrechnen darfst](https://gesetze-einfach.de/bgb/556b.md): Nach § 556b BGB ist die Miete spätestens am 3. Werktag jedes Zahlungsabschnitts fällig; bestimmte Forderungen darf der Mieter trotz Vertragsverbot verrechnen, wenn er es 1 Monat vorher in Textform ankündigt. - [§ 556c BGB: Wenn der Vermieter auf Wärmelieferung umstellt](https://gesetze-einfach.de/bgb/556c.md): Nach § 556c BGB trägt der Mieter nach Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung deren Kosten als Betriebskosten, wenn die Wärme effizienter geliefert wird und nicht mehr kostet als bisher. - [§ 556d BGB: Mietpreisbremse: Höchstmiete beim Einzug](https://gesetze-einfach.de/bgb/556d.md): Nach § 556d BGB darf die Miete bei Vertragsbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das Land per Verordnung bestimmt hat, höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. - [§ 556e BGB: Mietpreisbremse: Ausnahme bei Vormiete und Modernisierung](https://gesetze-einfach.de/bgb/556e.md): Nach § 556e BGB darf der Vermieter trotz Mietpreisbremse eine Miete bis zur Höhe der Vormiete verlangen oder einen Zuschlag für Modernisierungen der letzten 3 Jahre vor Mietbeginn ansetzen. - [§ 556f BGB: Wann die Mietpreisbremse nicht gilt](https://gesetze-einfach.de/bgb/556f.md): Nach § 556f BGB gilt die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. - [§ 556g BGB: Mietpreisbremse: zu viel gezahlte Miete zurückholen](https://gesetze-einfach.de/bgb/556g.md): Nach § 556g BGB ist eine Mietvereinbarung über der Mietpreisbremse insoweit unwirksam; zu viel Gezahltes kann der Mieter nach einer Rüge zurückverlangen, und der Vermieter muss Ausnahmen vorab offenlegen. - [§ 557 BGB: Auf welchen Wegen die Miete steigen darf](https://gesetze-einfach.de/bgb/557.md): Nach § 557 BGB steigt die Miete durch Vereinbarung, als Staffel- oder Indexmiete oder auf Verlangen des Vermieters nur nach den §§ 558 bis 560 BGB, soweit eine Erhöhung nicht ausgeschlossen ist. - [§ 557a BGB: Staffelmiete: was erlaubt ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/557a.md): Nach § 557a BGB muss eine Staffelmiete schriftlich vereinbart sein und Beträge in Euro nennen; jede Stufe gilt mindestens 1 Jahr, Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB sind dann ausgeschlossen. - [§ 557b BGB: Indexmiete: wenn die Miete den Preisen folgt](https://gesetze-einfach.de/bgb/557b.md): Nach § 557b BGB kann die Miete schriftlich an den Preisindex für die Lebenshaltung gekoppelt werden; sie bleibt dann mindestens 1 Jahr gleich und ändert sich nur per Erklärung in Textform. - [§ 558 BGB: Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete: wann, wie viel](https://gesetze-einfach.de/bgb/558.md): Nach § 558 BGB kann der Vermieter Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete 15 Monate gleich war; in 3 Jahren sind höchstens 20, mancherorts 15 Prozent erlaubt. - [§ 558a BGB: Wie eine Mieterhöhung begründet sein muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/558a.md): Nach § 558a BGB muss der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete in Textform erklären und begründen, etwa mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen. - [§ 558b BGB: Mieterhöhung: Zeit zum Zustimmen und Klage](https://gesetze-einfach.de/bgb/558b.md): Nach § 558b BGB zahlt der Mieter bei Zustimmung die höhere Miete ab dem 3. Kalendermonat nach Zugang; stimmt er bis Ende des 2. Monats nicht zu, kann der Vermieter binnen 3 weiteren Monaten klagen. - [§ 558c BGB: Was ein Mietspiegel ist und wer ihn erstellt](https://gesetze-einfach.de/bgb/558c.md): Nach § 558c BGB ist ein Mietspiegel eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die die Behörde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam erstellt oder anerkannt haben. - [§ 558d BGB: Was ein qualifizierter Mietspiegel ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/558d.md): Nach § 558d BGB wird ein qualifizierter Mietspiegel wissenschaftlich erstellt, alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt; dann wird vermutet, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt. - [§ 558e BGB: Was eine Mietdatenbank ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/558e.md): Nach § 558e BGB ist eine Mietdatenbank eine laufend geführte Sammlung von Mieten, die die Gemeinde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam führen oder anerkennen, um die Vergleichsmiete zu ermitteln. - [§ 559 BGB: Mieterhöhung nach einer Modernisierung](https://gesetze-einfach.de/bgb/559.md): Nach § 559 BGB darf der Vermieter nach bestimmten Modernisierungen die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen; die Monatsmiete darf so in 6 Jahren höchstens um 3 Euro je m² steigen, unter 7 Euro/m² um 2 Euro. - [§ 559a BGB: Fördergeld senkt die Mieterhöhung nach Modernisierung](https://gesetze-einfach.de/bgb/559a.md): Nach § 559a BGB zählen Kosten, die Mieter, Dritte oder öffentliche Zuschüsse tragen, nicht zur Modernisierungserhöhung; günstige öffentliche Darlehen mindern die Erhöhung um die Zinsersparnis. - [§ 559b BGB: Wie die Mieterhöhung nach Modernisierung erklärt wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/559b.md): Nach § 559b BGB muss der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung in Textform erklären und berechnen; der Mieter zahlt ab dem 3. Monat nach Zugang, in bestimmten Fällen 6 Monate später. - [§ 559c BGB: Modernisierung bis 10.000 Euro: vereinfachte Mieterhöhung](https://gesetze-einfach.de/bgb/559c.md): Nach § 559c BGB kann der Vermieter bei Modernisierungskosten bis 10.000 Euro pro Wohnung vereinfacht erhöhen: 30 Prozent gelten pauschal als Erhaltungskosten, danach gilt eine 5-jährige Sperre. - [§ 559d BGB: Wann eine Pflichtverletzung beim Umbau vermutet wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/559d.md): Nach § 559d BGB wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten verletzt hat, etwa wenn er eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Arbeiten über 12 Monate ruhen, außer er hat einen nachvollziehbaren Grund. - [§ 559e BGB: Mieterhöhung nach Einbau einer neuen Heizung](https://gesetze-einfach.de/bgb/559e.md): Nach § 559e BGB darf der Vermieter nach einer geförderten neuen Heizung die Jahresmiete um 10 Prozent der Kosten abzüglich Fördermitteln erhöhen, höchstens um 0,50 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren. - [§ 559f BGB: Mieterhöhung nach Einbau einer Wärmepumpe](https://gesetze-einfach.de/bgb/559f.md): Nach § 559f BGB zählen für eine Mieterhöhung wegen einer Wärmepumpe nur dann die vollen Kosten, wenn eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachgewiesen ist oder eine Ausnahme greift; sonst nur die Hälfte. - [§ 560 BGB: Wann sich Nebenkosten-Pauschale und Vorauszahlung ändern](https://gesetze-einfach.de/bgb/560.md): Nach § 560 BGB kann eine Betriebskostenpauschale steigen, wenn das vereinbart ist, und muss sinken, wenn die Kosten sinken; Vorauszahlungen darf jede Seite nach einer Abrechnung angemessen anpassen. - [§ 561 BGB: Kündigen, weil die Miete erhöht wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/561.md): Nach § 561 BGB darf der Mieter nach einer Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung bis Ende des 2. Monats nach Zugang kündigen; dann gilt die Erhöhung nicht. - [§ 562 BGB: Das Pfandrecht des Vermieters an deinen Sachen](https://gesetze-einfach.de/bgb/562.md): Nach § 562 BGB hat der Vermieter für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den Sachen, die der Mieter eingebracht hat – nicht aber an unpfändbaren Sachen. - [§ 562a BGB: Wann das Pfandrecht des Vermieters endet](https://gesetze-einfach.de/bgb/562a.md): Nach § 562a BGB erlischt das Pfandrecht des Vermieters, wenn Sachen vom Grundstück weggebracht werden – außer das geschieht ohne sein Wissen oder gegen seinen Widerspruch. - [§ 562b BGB: Wann der Vermieter deine Sachen festhalten darf](https://gesetze-einfach.de/bgb/562b.md): Nach § 562b BGB darf der Vermieter das Wegbringen von Sachen unter seinem Pfandrecht selbst verhindern, soweit er widersprechen darf, und sie beim Auszug an sich nehmen; heimlich Entferntes kann er zurückverlangen. - [§ 562c BGB: Das Pfandrecht des Vermieters mit einer Sicherheit abwenden](https://gesetze-einfach.de/bgb/562c.md): Nach § 562c BGB kann der Mieter das Pfandrecht des Vermieters durch eine Sicherheitsleistung abwenden und jede einzelne Sache freibekommen, indem er Sicherheit in Höhe ihres Wertes leistet. - [§ 562d BGB: Wenn ein anderer Gläubiger Sachen des Mieters pfändet](https://gesetze-einfach.de/bgb/562d.md): Nach § 562d BGB kann der Vermieter sein Pfandrecht gegenüber einem anderen Gläubiger, der eine Sache des Mieters pfändet, nicht wegen Miete für eine Zeit geltend machen, die mehr als 1 Jahr vor der Pfändung liegt. - [§ 563 BGB: Wer den Mietvertrag übernimmt, wenn der Mieter stirbt](https://gesetze-einfach.de/bgb/563.md): Nach § 563 BGB tritt beim Tod des Mieters der Ehegatte oder Lebenspartner aus dem gemeinsamen Haushalt in den Mietvertrag ein, sonst Kinder, Angehörige oder Lebensgefährten aus dem Haushalt; Ablehnen geht binnen 1 Monat. - [§ 563a BGB: Wenn einer von mehreren Mietern stirbt](https://gesetze-einfach.de/bgb/563a.md): Nach § 563a BGB läuft ein gemeinsamer Mietvertrag von Ehegatten, Angehörigen oder Lebensgefährten mit den Überlebenden weiter, wenn einer stirbt; sie können binnen 1 Monat außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen. - [§ 563b BGB: Wer nach dem Tod des Mieters für Mietschulden haftet](https://gesetze-einfach.de/bgb/563b.md): Nach § 563b BGB haften Personen, die nach dem Tod des Mieters den Mietvertrag fortführen, neben dem Erben für alte Schulden; untereinander trägt sie in der Regel der Erbe allein. - [§ 564 BGB: Mietvertrag geerbt: Fortsetzung und Kündigung](https://gesetze-einfach.de/bgb/564.md): Nach § 564 BGB läuft der Mietvertrag mit dem Erben weiter, wenn beim Tod des Mieters niemand nach §§ 563, 563a eintritt; Erbe und Vermieter können binnen 1 Monat mit gesetzlicher Frist kündigen. - [§ 565 BGB: Wohnung über einen gewerblichen Zwischenvermieter](https://gesetze-einfach.de/bgb/565.md): Nach § 565 BGB tritt der Eigentümer in den Mietvertrag des Wohnungsmieters ein, wenn sein Vertrag mit einem gewerblichen Zwischenvermieter endet; der Mietvertrag läuft also weiter. - [§ 566 BGB: Hausverkauf: Dein Mietvertrag läuft weiter](https://gesetze-einfach.de/bgb/566.md): Nach § 566 BGB tritt der Käufer einer vermieteten Wohnung in den bestehenden Mietvertrag ein („Kauf bricht nicht Miete“); erfüllt er seine Pflichten nicht, haftet der Verkäufer unter Umständen wie ein Bürge. - [§ 566a BGB: Was mit der Kaution passiert, wenn die Wohnung verkauft wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/566a.md): Nach § 566a BGB übernimmt der Käufer einer vermieteten Wohnung die Rechte und Pflichten aus der Kaution; bekommt der Mieter sie am Ende nicht von ihm zurück, muss der alte Vermieter zahlen. - [§ 566b BGB: Wenn der Verkäufer künftige Mieten schon verwendet hat](https://gesetze-einfach.de/bgb/566b.md): Nach § 566b BGB muss der Käufer einer vermieteten Wohnung Verfügungen des Verkäufers über künftige Mieten nur für den Monat des Eigentumswechsels gelten lassen, nach dem 15. auch für den Folgemonat – außer er kennt sie. - [§ 566c BGB: An wen du nach einem Eigentümerwechsel Miete zahlst](https://gesetze-einfach.de/bgb/566c.md): Nach § 566c BGB wirkt eine Mietzahlung an den alten Vermieter gegenüber dem neuen Eigentümer bis zum Monat, in dem der Mieter vom Wechsel erfährt (nach dem 15. bis zum Folgemonat) – nicht, wenn er beim Zahlen davon weiß. - [§ 566d BGB: Forderungen gegen den alten Vermieter verrechnen](https://gesetze-einfach.de/bgb/566d.md): Nach § 566d BGB darf der Mieter nach einem Eigentümerwechsel eine Forderung gegen den alten Vermieter mit der Miete an den neuen Eigentümer verrechnen, soweit Zahlungen nach § 566c noch wirken. - [§ 566e BGB: Wenn der Vermieter einen Eigentümerwechsel mitteilt](https://gesetze-einfach.de/bgb/566e.md): Nach § 566e BGB muss ein Vermieter, der dem Mieter einen Eigentümerwechsel mitteilt, diesen bei der Miete gegen sich gelten lassen – auch wenn er nicht stattfand oder unwirksam ist. - [§ 567 BGB: Wenn der Vermieter einem Dritten Rechte an der Wohnung gibt](https://gesetze-einfach.de/bgb/567.md): Nach § 567 BGB gelten die Regeln zum Verkauf (§§ 566 bis 566e) entsprechend, wenn der Vermieter einem Dritten ein Recht an der vermieteten Wohnung einräumt, das dem Mieter die Nutzung entzieht. - [§ 567a BGB: Wohnung verkauft, bevor der Mieter eingezogen ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/567a.md): Nach § 567a BGB tritt ein Käufer auch in den Mietvertrag ein, wenn die Wohnung vor dem Einzug verkauft oder belastet wurde – sofern er dem Vermieter zugesagt hat, die Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen. - [§ 567b BGB: Wenn der neue Eigentümer die Wohnung weiterverkauft](https://gesetze-einfach.de/bgb/567b.md): Nach § 567b BGB gelten die Mieterschutzregeln zum Verkauf auch, wenn der neue Eigentümer die Wohnung weiterverkauft oder belastet; erfüllt der nächste Erwerber seine Pflichten nicht, haftet der frühere Vermieter. - [§ 568 BGB: Kündigung der Wohnung nur schriftlich](https://gesetze-einfach.de/bgb/568.md): Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags schriftlich erfolgen; der Vermieter soll den Mieter rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht nach §§ 574 bis 574b hinweisen. - [§ 569 BGB: Fristlose Kündigung der Wohnung: wichtige Gründe](https://gesetze-einfach.de/bgb/569.md): Nach § 569 BGB ist eine fristlose Kündigung der Wohnung auch bei erheblicher Gesundheitsgefahr, nachhaltiger Störung des Hausfriedens oder Kautionsrückstand möglich; Nachzahlen kann sie bei Mietschulden unwirksam machen. - [§ 570 BGB: Kein Behalten der Wohnung als Druckmittel](https://gesetze-einfach.de/bgb/570.md): Nach § 570 BGB darf der Mieter die Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietvertrags nicht verweigern, um eigene Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen, etwa die Rückzahlung der Kaution. - [§ 571 BGB: Schadensersatz, wenn du nach Vertragsende nicht ausziehst](https://gesetze-einfach.de/bgb/571.md): Nach § 571 BGB muss ein Mieter, der die Wohnung nach Vertragsende nicht zurückgibt, weiteren Schaden nur ersetzen, wenn er das zu vertreten hat und soweit es der Billigkeit entspricht; anders bei eigener Kündigung. - [§ 572 BGB: Kein Rücktritt und keine Ende-Klausel gegen den Mieter](https://gesetze-einfach.de/bgb/572.md): Nach § 572 BGB kann sich ein Vermieter nach Übergabe der Wohnung nicht auf ein vereinbartes Rücktrittsrecht berufen und auch nicht auf eine Bedingung, mit der der Mietvertrag zum Nachteil des Mieters enden soll. - [§ 573 BGB: Wann der Vermieter kündigen darf](https://gesetze-einfach.de/bgb/573.md): Nach § 573 BGB darf ein Vermieter einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag ordentlich nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigenbedarf, und muss den Grund im Kündigungsschreiben nennen. - [§ 573a BGB: Kündigung ohne Grund im Haus mit höchstens 2 Wohnungen](https://gesetze-einfach.de/bgb/573a.md): Nach § 573a BGB darf ein Vermieter, der selbst im Haus mit höchstens 2 Wohnungen wohnt, auch ohne berechtigtes Interesse kündigen; die Kündigungsfrist verlängert sich dann um 3 Monate. - [§ 573b BGB: Wann der Vermieter nur Keller oder Dachboden kündigen darf](https://gesetze-einfach.de/bgb/573b.md): Nach § 573b BGB darf ein Vermieter Nebenräume wie Keller oder Dachboden einzeln und ohne berechtigtes Interesse kündigen, wenn er dort neuen Mietwohnraum schaffen oder Wohnungen damit ausstatten will. - [§ 573c BGB: Welche Kündigungsfristen für Mietwohnungen gelten](https://gesetze-einfach.de/bgb/573c.md): Nach § 573c BGB ist eine Kündigung der Mietwohnung spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich; für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 und nach 8 Jahren um je 3 Monate. - [§ 573d BGB: Sonderkündigung mit gesetzlicher Frist bei Wohnungen](https://gesetze-einfach.de/bgb/573d.md): Nach § 573d BGB gelten bei der außerordentlichen Kündigung des Vermieters mit gesetzlicher Frist die §§ 573 und 573a BGB, außer gegenüber Erben; die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats. - [§ 574 BGB: Widerspruch gegen die Kündigung wegen Härte](https://gesetze-einfach.de/bgb/574.md): Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrags verlangen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre. - [§ 574a BGB: Wie lange der Mietvertrag nach einem Widerspruch weiterläuft](https://gesetze-einfach.de/bgb/574a.md): Nach § 574a BGB kann ein Mieter nach berechtigtem Härte-Widerspruch verlangen, dass der Mietvertrag so lange weiterläuft, wie es angemessen ist; ohne Einigung legt ein Gericht Dauer und Bedingungen fest. - [§ 574b BGB: Wie und bis wann du einer Kündigung widersprichst](https://gesetze-einfach.de/bgb/574b.md): Nach § 574b BGB muss ein Mieter den Härte-Widerspruch in Textform erklären, spätestens 2 Monate vor Ende des Mietverhältnisses; ohne rechtzeitigen Hinweis des Vermieters geht es noch im ersten Gerichtstermin. - [§ 574c BGB: Noch einmal verlängern, wenn sich die Lage ändert](https://gesetze-einfach.de/bgb/574c.md): Nach § 574c BGB kann ein Mieter nach einer befristeten Fortsetzung des Mietvertrags eine weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn sich die Umstände wesentlich geändert haben oder erwartete Umstände ausgeblieben sind. - [§ 575 BGB: Wann ein befristeter Mietvertrag erlaubt ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/575.md): Nach § 575 BGB ist ein befristeter Wohnungsmietvertrag nur mit einem gesetzlichen Grund wie Eigenbedarf möglich, den der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich nennt; sonst gilt der Vertrag als unbefristet. - [§ 575a BGB: Befristeten Mietvertrag mit gesetzlicher Frist kündigen](https://gesetze-einfach.de/bgb/575a.md): Nach § 575a BGB gilt für die außerordentliche Kündigung eines befristeten Wohnungsmietvertrags mit gesetzlicher Frist: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. - [§ 576 BGB: Besondere Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen](https://gesetze-einfach.de/bgb/576.md): Nach § 576 BGB gelten für die Kündigung einer Werkmietwohnung nach Ende des Dienstverhältnisses besondere, teils kürzere Fristen, wenn der Vermieter sie für einen anderen Beschäftigten braucht. - [§ 576a BGB: Widerspruch bei Kündigung der Werkmietwohnung](https://gesetze-einfach.de/bgb/576a.md): Nach § 576a BGB zählen beim Härte-Widerspruch gegen die Kündigung einer Werkmietwohnung auch die Belange des Arbeitgebers; in bestimmten Fällen gibt es gar kein Widerspruchsrecht. - [§ 576b BGB: Dienstwohnung: Mietrecht bei Familie oder eigenen Möbeln](https://gesetze-einfach.de/bgb/576b.md): Nach § 576b BGB gilt für das Ende einer im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassenen Wohnung Mietrecht, wenn der Beschäftigte sie überwiegend selbst eingerichtet hat oder dort mit Familie oder festem Haushalt lebt. - [§ 577 BGB: Vorkaufsrecht, wenn deine Mietwohnung verkauft wird](https://gesetze-einfach.de/bgb/577.md): Nach § 577 BGB hat ein Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn seine Wohnung nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde oder werden soll und an einen Dritten verkauft wird. - [§ 577a BGB: Kündigungssperre nach Umwandlung in Eigentumswohnung](https://gesetze-einfach.de/bgb/577a.md): Nach § 577a BGB darf der Erwerber einer nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelten Mietwohnung erst 3 Jahre nach der Veräußerung wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen, regional bis zu 10 Jahre. - [§ 578 BGB: Welche Mietregeln für Grundstücke und Gewerberäume gelten](https://gesetze-einfach.de/bgb/578.md): Nach § 578 BGB gelten für die Miete von Grundstücken und Räumen, die keine Wohnräume sind, nur bestimmte Vorschriften des Wohnraummietrechts, etwa „Kauf bricht nicht Miete“ und das Vermieterpfandrecht. - [§ 578a BGB: Was beim Verkauf eines vermieteten Schiffs gilt](https://gesetze-einfach.de/bgb/578a.md): Nach § 578a BGB gelten bei Veräußerung oder Belastung eines im Schiffsregister eingetragenen, vermieteten Schiffs die Regeln „Kauf bricht nicht Miete“ aus dem Wohnraummietrecht entsprechend. - [§ 578b BGB: Welche Regeln für gemietete Software und Apps gelten](https://gesetze-einfach.de/bgb/578b.md): Nach § 578b BGB gelten bei der Miete digitaler Produkte durch Verbraucher statt der Mängelrechte des Mietrechts die Regeln über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). - [§ 579 BGB: Wann die Miete für Grundstücke, Räume und Sachen fällig ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/579.md): Nach § 579 BGB ist die Miete für Grundstücke und bewegliche Sachen am Ende der Mietzeit oder des jeweiligen Zeitabschnitts fällig; für Räume gilt wie bei Wohnungen: spätestens am 3. Werktag. - [§ 580 BGB: Kündigung nach dem Tod des Mieters – außer bei Wohnraum](https://gesetze-einfach.de/bgb/580.md): Nach § 580 BGB können Erbe und Vermieter einen Mietvertrag nach dem Tod des Mieters innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. - [§ 580a BGB: Kündigungsfristen für Gewerberäume, Grundstücke und Sachen](https://gesetze-einfach.de/bgb/580a.md): Nach § 580a BGB lassen sich Geschäftsräume spätestens am 3. Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals kündigen; für Grundstücke, andere Räume und bewegliche Sachen gelten eigene Fristen. - [§ 611a BGB: Was einen Arbeitsvertrag ausmacht](https://gesetze-einfach.de/bgb/611a.md): Nach § 611a BGB verpflichtet ein Arbeitsvertrag zu weisungsgebundener Arbeit in persönlicher Abhängigkeit; entscheidend ist, wie der Vertrag tatsächlich gelebt wird, nicht wie er heißt. - [§ 612 BGB: Bezahlung, auch wenn nichts vereinbart wurde](https://gesetze-einfach.de/bgb/612.md): Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn eine Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist; ist die Höhe offen, gilt eine amtliche Taxe oder sonst die übliche Vergütung. - [§ 612a BGB: Kein Nachteil, weil du deine Rechte nutzt](https://gesetze-einfach.de/bgb/612a.md): Nach § 612a BGB darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (Maßregelungsverbot). - [§ 613 BGB: Du musst deine Arbeit persönlich erledigen](https://gesetze-einfach.de/bgb/613.md): Nach § 613 BGB muss, wer zu Diensten verpflichtet ist, sie im Zweifel persönlich leisten, und der Anspruch auf diese Dienste ist im Zweifel nicht auf andere übertragbar. - [§ 613a BGB: Was bei einem Betriebsübergang mit deinem Job passiert](https://gesetze-einfach.de/bgb/613a.md): Nach § 613a BGB gehen bei einem Betriebsübergang die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über, außer der Arbeitnehmer widerspricht; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. - [§ 614 BGB: Wann dein Lohn fällig ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/614.md): Nach § 614 BGB wird die Vergütung erst nach der geleisteten Arbeit fällig; ist sie nach Zeitabschnitten bemessen, etwa pro Monat, jeweils nach dem Ende des Abschnitts. - [§ 615 BGB: Lohn, wenn der Arbeitgeber dich nicht arbeiten lässt](https://gesetze-einfach.de/bgb/615.md): Nach § 615 BGB behalten Beschäftigte ohne Nacharbeit ihren Lohn, wenn der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht annimmt oder das Ausfallrisiko trägt; Erspartes und anderswo Verdientes wird angerechnet. - [§ 616 BGB: Lohn bei kurzer Verhinderung aus persönlichem Grund](https://gesetze-einfach.de/bgb/616.md): Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten kannst. - [§ 617 BGB: Versorgung bei Krankheit, wenn du beim Arbeitgeber wohnst](https://gesetze-einfach.de/bgb/617.md): Nach § 617 BGB muss, wer eine dauerhaft hauptsächlich für ihn tätige Person in seinen Haushalt aufnimmt, ihr bei Krankheit bis zu 6 Wochen Verpflegung und Arztbehandlung gewähren, wenn keine Versicherung vorsorgt. - [§ 618 BGB: Wie dein Arbeitgeber dich bei der Arbeit schützen muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/618.md): Nach § 618 BGB muss der Arbeitgeber Arbeitsräume, Geräte und Abläufe so gestalten, dass Beschäftigte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, soweit die Art der Arbeit es zulässt. - [§ 619 BGB: Fürsorgepflichten lassen sich nicht wegverhandeln](https://gesetze-einfach.de/bgb/619.md): Nach § 619 BGB können die Pflichten des Arbeitgebers zur Krankenfürsorge (§ 617) und zum Schutz von Leben und Gesundheit (§ 618) nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden. - [§ 619a BGB: Wann du als Arbeitnehmer für Schäden zahlen musst](https://gesetze-einfach.de/bgb/619a.md): Nach § 619a BGB muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Schaden aus einer Pflichtverletzung nur ersetzen, wenn er sie zu vertreten hat; das muss der Arbeitgeber beweisen. - [§ 620 BGB: Wie ein Dienstvertrag endet](https://gesetze-einfach.de/bgb/620.md): Nach § 620 BGB endet ein befristeter Dienstvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ist keine Dauer bestimmt oder aus Art und Zweck erkennbar, kann jede Seite nach §§ 621 bis 623 BGB kündigen. - [§ 621 BGB: Kündigungsfristen bei freier Mitarbeit und anderen Diensten](https://gesetze-einfach.de/bgb/621.md): § 621 BGB regelt die Kündigungsfristen für Dienstverträge, die keine Arbeitsverhältnisse sind; die Frist richtet sich danach, ob die Vergütung nach Tagen, Wochen, Monaten oder längeren Abschnitten bemessen ist. - [§ 622 BGB: Welche Kündigungsfristen im Job gelten](https://gesetze-einfach.de/bgb/622.md): Nach § 622 BGB kann ein Arbeitsverhältnis mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden; kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu 7 Monate. - [§ 623 BGB: Kündigung und Aufhebungsvertrag nur schriftlich](https://gesetze-einfach.de/bgb/623.md): Nach § 623 BGB sind die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und ein Auflösungsvertrag nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail oder elektronische Form reichen nicht. - [§ 624 BGB: Aus sehr langen Dienstverträgen nach 5 Jahren raus](https://gesetze-einfach.de/bgb/624.md): Nach § 624 BGB kann, wer sich für mehr als 5 Jahre oder für die Lebenszeit einer Person zu Diensten verpflichtet hat, nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. - [§ 625 BGB: Wenn du nach Vertragsende einfach weiterarbeitest](https://gesetze-einfach.de/bgb/625.md): Nach § 625 BGB gilt ein Dienstverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nach seinem Ende mit Wissen des anderen weitergearbeitet wird und dieser nicht unverzüglich widerspricht. - [§ 626 BGB: Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist](https://gesetze-einfach.de/bgb/626.md): Nach § 626 BGB darf jede Seite ein Arbeits- oder Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, aber nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat. - [§ 627 BGB: Vertrauensdienste ohne wichtigen Grund kündigen](https://gesetze-einfach.de/bgb/627.md): Nach § 627 BGB kann ein Dienstvertrag, der kein Arbeitsverhältnis ist, über Vertrauensdienste höherer Art ohne wichtigen Grund fristlos gekündigt werden, wenn kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht. - [§ 628 BGB: Geld und Schadensersatz nach fristloser Kündigung](https://gesetze-einfach.de/bgb/628.md): Nach § 628 BGB gibt es nach einer fristlosen Kündigung Vergütung für die bisher geleisteten Dienste; wer die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat, muss den Schaden ersetzen. - [§ 629 BGB: Freizeit für die Jobsuche nach einer Kündigung](https://gesetze-einfach.de/bgb/629.md): Nach § 629 BGB muss der Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit gewähren, um eine neue Stelle zu suchen. - [§ 630 BGB: Dein Anspruch auf ein Zeugnis](https://gesetze-einfach.de/bgb/630.md): Nach § 630 BGB kann, wer in einem dauernden Dienstverhältnis tätig war, an dessen Ende ein schriftliches Zeugnis verlangen, auf Wunsch auch über Leistung und Führung; für Arbeitnehmer gilt § 109 GewO. - [§ 630a BGB: Was Arzt und Patient einander schulden](https://gesetze-einfach.de/bgb/630a.md): Nach § 630a BGB muss, wer eine medizinische Behandlung zusagt, sie nach den anerkannten fachlichen Standards leisten; der Patient zahlt die vereinbarte Vergütung, soweit nicht ein Dritter zahlen muss. - [§ 630b BGB: Welche Regeln für den Behandlungsvertrag gelten](https://gesetze-einfach.de/bgb/630b.md): Nach § 630b BGB gelten für den Behandlungsvertrag die Regeln über Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, soweit die §§ 630a bis 630h BGB nichts anderes bestimmen. - [§ 630c BGB: Was dein Arzt dir erklären und sagen muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/630c.md): Nach § 630c BGB muss der Behandelnde die Behandlung verständlich erklären, auf Nachfrage oder bei Gesundheitsgefahr über erkennbare Fehler informieren und vorab in Textform Kosten nennen, deren Übernahme unsicher ist. - [§ 630d BGB: Ohne deine Einwilligung keine Behandlung](https://gesetze-einfach.de/bgb/630d.md): Nach § 630d BGB muss der Behandelnde vor einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung des aufgeklärten Patienten einholen, mit Ausnahmen etwa im Notfall; der Patient kann sie jederzeit formlos widerrufen. - [§ 630e BGB: Wie dich der Arzt vor einem Eingriff aufklären muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/630e.md): Nach § 630e BGB muss der Behandelnde vor einer Einwilligung mündlich, rechtzeitig und verständlich über Art, Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen der Maßnahme aufklären. - [§ 630f BGB: Was in deiner Patientenakte stehen muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/630f.md): Nach § 630f BGB muss der Behandelnde zeitnah eine Patientenakte führen, alle wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse eintragen, Änderungen erkennbar halten und die Akte 10 Jahre nach Behandlungsende aufbewahren. - [§ 630g BGB: Dein Recht, deine Patientenakte zu sehen](https://gesetze-einfach.de/bgb/630g.md): Nach § 630g BGB darfst du als Patient auf Verlangen unverzüglich deine vollständige Behandlungsakte einsehen und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist kostenlos. - [§ 630h BGB: Wer bei Behandlungsfehlern was beweisen muss](https://gesetze-einfach.de/bgb/630h.md): § 630h BGB erleichtert Patienten den Beweis bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern: In bestimmten Fällen wird ein Fehler oder seine Ursächlichkeit vermutet, und der Behandelnde muss Einwilligung und Aufklärung beweisen. ### Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Schützt Beschäftigte vor einer Kündigung ohne guten Grund – und sagt, wie schnell man sich wehren muss. - [§ 1 KSchG: Kündigungsschutz: welche Gründe eine Kündigung braucht](https://gesetze-einfach.de/kschg/1.md): Nach § 1 KSchG braucht eine Kündigung nach über 6 Monaten im Betrieb einen Grund in Person, Verhalten oder dringenden betrieblichen Erfordernissen – außer im Kleinbetrieb (§ 23); klagen muss man binnen 3 Wochen (§ 4). - [§ 1a KSchG: Abfindung, wenn du nicht gegen die Kündigung klagst](https://gesetze-einfach.de/kschg/1a.md): Nach § 1a KSchG steht dir bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten je Jahr zu, wenn dein Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweist und du die 3-wöchige Klagefrist verstreichen lässt. - [§ 2 KSchG: Änderungskündigung: neue Bedingungen unter Vorbehalt](https://gesetze-einfach.de/kschg/2.md): Nach § 2 KSchG kannst du eine Änderungskündigung unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist – innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens 3 Wochen nach Zugang. - [§ 3 KSchG: Einspruch beim Betriebsrat gegen eine Kündigung](https://gesetze-einfach.de/kschg/3.md): Nach § 3 KSchG kannst du innerhalb von 1 Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen; hält er ihn für begründet, muss er eine Verständigung mit dem Arbeitgeber versuchen. - [§ 4 KSchG: Wie schnell du gegen eine Kündigung klagen musst](https://gesetze-einfach.de/kschg/4.md): Nach § 4 KSchG musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht klagen, wenn du geltend machen willst, dass die Kündigung unwirksam ist. - [§ 5 KSchG: Klagefrist verpasst: nachträgliche Zulassung der Klage](https://gesetze-einfach.de/kschg/5.md): Nach § 5 KSchG muss das Arbeitsgericht eine verspätete Klage gegen eine Kündigung auf Antrag zulassen, wenn du trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert warst, rechtzeitig zu klagen. - [§ 6 KSchG: Weitere Gründe gegen die Kündigung später nennen](https://gesetze-einfach.de/kschg/6.md): Nach § 6 KSchG darfst du, wenn du rechtzeitig gegen die Kündigung geklagt hast, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz weitere Gründe für ihre Unwirksamkeit nennen. - [§ 7 KSchG: Zu spät geklagt: Die Kündigung gilt als wirksam](https://gesetze-einfach.de/kschg/7.md): Nach § 7 KSchG gilt eine Kündigung als von Anfang an wirksam, wenn du ihre Unwirksamkeit nicht rechtzeitig nach § 4 Satz 1, §§ 5 und 6 KSchG geltend machst. - [§ 8 KSchG: Änderungskündigung unwirksam: alte Bedingungen gelten](https://gesetze-einfach.de/kschg/8.md): Nach § 8 KSchG gilt eine Änderungskündigung als von Anfang an unwirksam, wenn das Gericht feststellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. - [§ 9 KSchG: Gericht löst das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auf](https://gesetze-einfach.de/kschg/9.md): Nach § 9 KSchG muss das Gericht auf Antrag ein Arbeitsverhältnis gegen eine angemessene Abfindung auflösen, obwohl die Kündigung sozial ungerechtfertigt war – etwa wenn dir die Fortsetzung nicht zuzumuten ist. - [§ 10 KSchG: Wie hoch die Abfindung durch das Gericht sein darf](https://gesetze-einfach.de/kschg/10.md): Nach § 10 KSchG darf eine vom Gericht festgesetzte Abfindung bis zu 12 Monatsverdienste betragen; ab 50 Jahren und 15 Jahren Arbeitsverhältnis bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18. - [§ 11 KSchG: Was auf den nachgezahlten Lohn angerechnet wird](https://gesetze-einfach.de/kschg/11.md): Nach § 11 KSchG musst du dir, wenn dein Arbeitsverhältnis nach dem Urteil fortbesteht, anderen Verdienst und bestimmte Sozialleistungen auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung anrechnen lassen. - [§ 12 KSchG: Neue Stelle während des Prozesses: alte Stelle ablehnen](https://gesetze-einfach.de/kschg/12.md): Nach § 12 KSchG kannst du, wenn dein Arbeitsverhältnis laut Urteil fortbesteht und du schon eine neue Stelle hast, binnen 1 Woche ab Rechtskraft die Rückkehr zum alten Arbeitgeber verweigern. - [§ 13 KSchG: Fristlose und sittenwidrige Kündigung: was gilt](https://gesetze-einfach.de/kschg/13.md): Nach § 13 KSchG musst du auch gegen eine außerordentliche Kündigung innerhalb von 3 Wochen klagen; ist sie unbegründet und die Fortsetzung unzumutbar, löst das Gericht auf deinen Antrag gegen Abfindung auf. - [§ 14 KSchG: Gilt der Kündigungsschutz für leitende Angestellte?](https://gesetze-einfach.de/kschg/14.md): Nach § 14 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht für gesetzliche Vertreter, etwa GmbH-Geschäftsführer; leitende Angestellte, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen, sind eingeschränkt geschützt. - [§ 15 KSchG: Besonderer Kündigungsschutz für den Betriebsrat](https://gesetze-einfach.de/kschg/15.md): Nach § 15 KSchG darf der Arbeitgeber etwa Betriebsratsmitgliedern, Wahlvorständen und Wahlbewerbern nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt; Ausnahmen gelten bei Stilllegung. - [§ 16 KSchG: Neue Stelle nach Kündigung als Betriebsratsmitglied](https://gesetze-einfach.de/kschg/16.md): Nach § 16 KSchG können Betriebsratsmitglieder und andere nach § 15 Geschützte die Rückkehr zum alten Arbeitgeber binnen 1 Woche ab Rechtskraft verweigern, wenn sie inzwischen eine neue Stelle haben. - [§ 17 KSchG: Massenentlassung: Anzeige bei der Agentur für Arbeit](https://gesetze-einfach.de/kschg/17.md): Nach § 17 KSchG muss ein Arbeitgeber, der viele Beschäftigte innerhalb von 30 Tagen entlassen will, vorher den Betriebsrat schriftlich unterrichten, mit ihm beraten und die Entlassungen der Agentur für Arbeit anzeigen. - [§ 18 KSchG: Sperrfrist nach der Anzeige einer Massenentlassung](https://gesetze-einfach.de/kschg/18.md): Nach § 18 KSchG werden anzeigepflichtige Entlassungen vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam; sie kann die Frist auf bis zu 2 Monate verlängern. - [§ 19 KSchG: Kurzarbeit während der Sperrfrist bei Massenentlassung](https://gesetze-einfach.de/kschg/19.md): Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit erlauben, dass ein Arbeitgeber bis zum Ende der Sperrfrist bei Massenentlassungen Kurzarbeit einführt; den Lohn darf er erst später entsprechend kürzen. - [§ 20 KSchG: Wie die Agentur für Arbeit über Sperrfristen entscheidet](https://gesetze-einfach.de/kschg/20.md): § 20 KSchG regelt, wer in der Agentur für Arbeit über Zustimmung und Verlängerung der Sperrfrist bei Massenentlassungen entscheidet und was dabei zu berücksichtigen ist. - [§ 21 KSchG: Wann die Zentrale der Bundesagentur entscheidet](https://gesetze-einfach.de/kschg/21.md): Nach § 21 KSchG entscheidet ein Ausschuss bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, wenn Betriebe aus dem Bereich des Verkehrs- oder Postministers mehr als 500 Arbeitnehmer entlassen wollen. - [§ 22 KSchG: Saison- und Kampagne-Betriebe: Ausnahme bei Entlassungen](https://gesetze-einfach.de/kschg/22.md): Nach § 22 KSchG gelten die Regeln über anzeigepflichtige Entlassungen nicht für Entlassungen in Saison- und Kampagne-Betrieben, die durch deren Eigenart bedingt sind. - [§ 23 KSchG: Ab welcher Betriebsgröße der Kündigungsschutz gilt](https://gesetze-einfach.de/kschg/23.md): Nach § 23 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern; wer vor 2004 angefangen hat, kann schon ab mehr als 5 geschützt sein. Azubis zählen nicht mit. - [§ 24 KSchG: Kündigungsschutz für Schiffs- und Flugzeugbesatzungen](https://gesetze-einfach.de/kschg/24.md): Nach § 24 KSchG gilt der Kündigungsschutz auch für Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, mit Sonderregeln, etwa einer Klagefrist von 6 Wochen nach Dienstende bei Kündigung während der Fahrt eines Schiffs. - [§ 25 KSchG: Kündigungen im Arbeitskampf](https://gesetze-einfach.de/kschg/25.md): Nach § 25 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in einem Arbeitskampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden. - [§ 25a KSchG: Geltung des Gesetzes in Berlin](https://gesetze-einfach.de/kschg/25a.md): § 25a KSchG ist die Berlin-Klausel: Das Gesetz und die Rechtsverordnungen dazu gelten nach dem Dritten Überleitungsgesetz auch im Land Berlin. - [§ 26 KSchG: Wann das Gesetz in Kraft getreten ist](https://gesetze-einfach.de/kschg/26.md): Nach § 26 KSchG tritt das Kündigungsschutzgesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. ### Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Legt fest, wie viel bezahlten Urlaub alle Beschäftigten mindestens bekommen und wann er verfällt. - [§ 1 BUrlG: Dein Recht auf bezahlten Urlaub](https://gesetze-einfach.de/burlg/1.md): Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – der Arbeitgeber zahlt während des Urlaubs also weiter. - [§ 2 BUrlG: Für wen das Urlaubsgesetz gilt](https://gesetze-einfach.de/burlg/2.md): Nach § 2 BUrlG gilt das Urlaubsgesetz für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie für arbeitnehmerähnliche Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind. - [§ 3 BUrlG: Wie viel Urlaub dir mindestens zusteht](https://gesetze-einfach.de/burlg/3.md): Nach § 3 BUrlG haben Beschäftigte pro Jahr mindestens 24 Werktage Urlaub; Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, also auch Samstage. - [§ 4 BUrlG: Ab wann du im neuen Job den vollen Urlaub hast](https://gesetze-einfach.de/burlg/4.md): Nach § 4 BUrlG erwerben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch zum ersten Mal, wenn ihr Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht – das ist die sogenannte Wartezeit. - [§ 5 BUrlG: Teilurlaub: Urlaub, wenn du nicht das ganze Jahr da bist](https://gesetze-einfach.de/burlg/5.md): Nach § 5 BUrlG bekommen Arbeitnehmer in bestimmten Fällen nur Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht. - [§ 6 BUrlG: Kein doppelter Urlaub beim Jobwechsel](https://gesetze-einfach.de/burlg/6.md): Nach § 6 BUrlG zählt Urlaub, den ein früherer Arbeitgeber im selben Kalenderjahr schon gewährt hat, beim neuen Arbeitgeber mit; beim Ende des Jobs gibt es eine Urlaubsbescheinigung. - [§ 7 BUrlG: Wann du Urlaub bekommst und bis wann du ihn nehmen musst](https://gesetze-einfach.de/burlg/7.md): Nach § 7 BUrlG sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen; Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, aus dringenden Gründen bis 31. März übertragbar (Verfall laut BAG nur nach Hinweis des Arbeitgebers), bei Jobende abzugelten. - [§ 8 BUrlG: Darfst du im Urlaub für Geld arbeiten?](https://gesetze-einfach.de/burlg/8.md): Nach § 8 BUrlG dürfen Arbeitnehmer während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Zweck des Urlaubs widerspricht – also der Erholung. - [§ 9 BUrlG: Krank im Urlaub: Was mit den Urlaubstagen passiert](https://gesetze-einfach.de/burlg/9.md): Nach § 9 BUrlG zählen Tage, an denen ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und arbeitsunfähig ist, nicht als Urlaub – wenn ein ärztliches Zeugnis sie nachweist. - [§ 10 BUrlG: Kur und Reha zählen nicht als Urlaub](https://gesetze-einfach.de/burlg/10.md): Nach § 10 BUrlG darf eine Kur oder Reha nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit der Arbeitnehmer dafür Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Vorschriften hat. - [§ 11 BUrlG: Wie viel Geld du im Urlaub bekommst](https://gesetze-einfach.de/burlg/11.md): Nach § 11 BUrlG richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub, ohne Überstundenvergütung; es ist vor dem Urlaub auszuzahlen. - [§ 12 BUrlG: Urlaub und Urlaubsentgelt in der Heimarbeit](https://gesetze-einfach.de/burlg/12.md): Nach § 12 BUrlG bekommen Heimarbeiter bei 24 Werktagen Urlaub 9,1 Prozent ihres Arbeitsentgelts als Urlaubsentgelt; Wartezeit, Teilurlaub und die Berechnung nach § 11 BUrlG gelten für sie nicht. - [§ 13 BUrlG: Wann von den Urlaubsregeln abgewichen werden darf](https://gesetze-einfach.de/burlg/13.md): Nach § 13 BUrlG dürfen Tarifverträge von vielen Urlaubsregeln abweichen, vom Mindesturlaub aber nur in Sonderbranchen; ohne Tarifvertrag darf grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden. - [§ 14 BUrlG: Das Urlaubsgesetz gilt auch in Berlin](https://gesetze-einfach.de/burlg/14.md): Nach § 14 BUrlG gilt das Bundesurlaubsgesetz nach Maßgabe des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 auch im Land Berlin. - [§ 15 BUrlG: Urlaubsregeln in anderen Gesetzen bleiben bestehen](https://gesetze-einfach.de/burlg/15.md): Nach § 15 BUrlG bleiben Urlaubsregeln in anderen Gesetzen bestehen, etwa im SGB IX und im Jugendarbeitsschutzgesetz; die Urlaubsgesetze der Länder traten weitgehend außer Kraft. - [§ 15a BUrlG: Übergangsregel für Kur und Reha zum Jahreswechsel 1998/99](https://gesetze-einfach.de/burlg/15a.md): § 15a BUrlG ist eine Übergangsregel: Für Kur- und Reha-Maßnahmen, die um den Jahreswechsel 1998/1999 liefen, galten für diese Zeit die seit 1. Januar 1999 geltenden Vorschriften, wenn sie nicht ungünstiger waren. - [§ 16 BUrlG: Seit wann das Urlaubsgesetz gilt](https://gesetze-einfach.de/burlg/16.md): Nach § 16 BUrlG ist das Bundesurlaubsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft getreten. ### Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Sagt, wann du bei Krankheit und an Feiertagen weiter deinen Lohn bekommst. - [§ 1 EntgFG: Was das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt](https://gesetze-einfach.de/entgfg/1.md): Nach § 1 EntgFG regelt das Gesetz die Bezahlung an Feiertagen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sowie Sonderregeln für die Heimarbeit. - [§ 2 EntgFG: Lohn an gesetzlichen Feiertagen](https://gesetze-einfach.de/entgfg/2.md): Nach § 2 EntgFG muss der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, den Lohn zahlen, den der Arbeitnehmer ohne den Feiertag bekommen hätte. - [§ 3 EntgFG: Lohn bei Krankheit: bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber](https://gesetze-einfach.de/entgfg/3.md): Nach § 3 EntgFG zahlt der Arbeitgeber bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit das Entgelt bis zu 6 Wochen weiter, sobald das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht. - [§ 3a EntgFG: Lohn weiter nach einer Organ- oder Stammzellspende](https://gesetze-einfach.de/entgfg/3a.md): Nach § 3a EntgFG zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den Lohn weiter, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig ist; der Kostenträger des Empfängers erstattet ihm das. - [§ 4 EntgFG: Wie viel Lohn du bei Krankheit bekommst](https://gesetze-einfach.de/entgfg/4.md): Nach § 4 EntgFG bekommen kranke Arbeitnehmer bei der Lohnfortzahlung das Entgelt für ihre regelmäßige Arbeitszeit; zusätzliches Geld für Überstunden zählt nicht mit. - [§ 4a EntgFG: Darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit sinken?](https://gesetze-einfach.de/entgfg/4a.md): Nach § 4a EntgFG darf vereinbart werden, dass Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden – pro Krankheitstag um höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdiensts. - [§ 5 EntgFG: Krankmeldung: Was du deinem Arbeitgeber sagen musst](https://gesetze-einfach.de/entgfg/5.md): Nach § 5 EntgFG müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden; dauert sie länger als 3 Kalendertage, braucht es eine ärztliche Bescheinigung, die gesetzlich Versicherte nicht selbst vorlegen. - [§ 6 EntgFG: Wenn ein anderer an deiner Arbeitsunfähigkeit schuld ist](https://gesetze-einfach.de/entgfg/6.md): Nach § 6 EntgFG geht der Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen einen Dritten wegen Verdienstausfalls auf den Arbeitgeber über, soweit dieser den Lohn fortgezahlt hat. - [§ 7 EntgFG: Wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zurückhalten darf](https://gesetze-einfach.de/entgfg/7.md): Nach § 7 EntgFG darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die nötige ärztliche Bescheinigung fehlt oder wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs verhindert. - [§ 8 EntgFG: Lohnfortzahlung, wenn der Job während der Krankheit endet](https://gesetze-einfach.de/entgfg/8.md): Nach § 8 EntgFG bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, wenn der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit kündigt; endet der Job aus anderen Gründen, endet auch der Anspruch. - [§ 9 EntgFG: Lohn weiter während Kur und Reha](https://gesetze-einfach.de/entgfg/9.md): Nach § 9 EntgFG zahlt der Arbeitgeber den Lohn auch während einer bewilligten oder ärztlich verordneten Kur oder Reha weiter – entsprechend den Regeln für Krankheit. - [§ 10 EntgFG: Krankheitszuschlag für Menschen in Heimarbeit](https://gesetze-einfach.de/entgfg/10.md): Nach § 10 EntgFG haben Menschen in Heimarbeit zur Absicherung für den Krankheitsfall Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt – je nach Gruppe 3,4 oder 6,4 Prozent. - [§ 11 EntgFG: Geld für Feiertage in der Heimarbeit](https://gesetze-einfach.de/entgfg/11.md): Nach § 11 EntgFG bekommen Menschen in Heimarbeit für jeden gesetzlichen Feiertag ein Feiertagsgeld von 0,72 Prozent ihres reinen Arbeitsentgelts aus dem vorhergehenden Halbjahr. - [§ 12 EntgFG: Lohn bei Krankheit: Was kein Vertrag verschlechtern darf](https://gesetze-einfach.de/entgfg/12.md): Nach § 12 EntgFG kann von den Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden; nur ein Tarifvertrag darf nach § 4 Absatz 4 die Berechnung der Höhe anders regeln. - [§ 13 EntgFG: Übergangsregel für Krankheit um den Jahreswechsel 1998/99](https://gesetze-einfach.de/entgfg/13.md): Nach § 13 EntgFG gelten für eine Arbeitsunfähigkeit ab einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder länger die seit dem 1. Januar 1999 geltenden Regeln, außer sie sind ungünstiger. ### Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Das Gesetz zum Grundsicherungsgeld (bis 2026: Bürgergeld): wer Geld vom Jobcenter bekommt, wie viel, was mit Einkommen und Vermögen passiert und welche Pflichten gelten. - [§ 1 SGB II: Wozu es die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/1.md): Nach § 1 SGB II soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und helfen, den Lebensunterhalt wieder ohne Grundsicherung zu bestreiten. - [§ 2 SGB II: Welche Pflichten du beim Jobcenter hast](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/2.md): Nach § 2 SGB II müssen Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) alles tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden – etwa einen Kooperationsplan abschließen und, wenn nötig und zumutbar, Vollzeit arbeiten. - [§ 3 SGB II: Nach welchen Grundsätzen das Jobcenter hilft](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/3.md): § 3 SGB II legt fest, wie Hilfen zur Arbeit beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ausgewählt werden, dass sie ab dem Antrag unverzüglich beginnen sollen und dass Deutschkurse oft Vorrang haben. - [§ 3a SGB II: Warum Vermittlung in Arbeit meist Vorrang hat](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/3a.md): Nach § 3a SGB II hat die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Vorrang vor dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und grundsätzlich vor anderen Hilfen zur Eingliederung – mit Ausnahmen. - [§ 4 SGB II: In welcher Form das Jobcenter Leistungen erbringt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/4.md): Nach § 4 SGB II gibt es Leistungen wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) als Dienst-, Geld- oder Sachleistung; das Jobcenter wirkt auch auf Hilfen anderer Stellen und auf Angebote für Kinder hin. - [§ 5 SGB II: Grundsicherungsgeld und Leistungen anderer Stellen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/5.md): § 5 SGB II regelt, wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zu anderen Sozialleistungen steht und dass das Jobcenter nötige Anträge bei anderen Stellen selbst stellen darf, wenn du es nicht tust. - [§ 6 SGB II: Wer für die Grundsicherung zuständig ist](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6.md): Nach § 6 SGB II sind Bundesagentur für Arbeit und Kreise oder kreisfreie Städte Träger; die Kommunen sind vor allem für Wohnkosten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Bildung und Teilhabe zuständig. - [§ 6a SGB II: Wann eine Kommune das Jobcenter allein führt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6a.md): § 6a SGB II regelt, wie Kreise und kreisfreie Städte anstelle der Bundesagentur für Arbeit allein Träger der Grundsicherung werden können (zugelassene kommunale Träger) und wie die Zulassung endet. - [§ 6b SGB II: Rechte und Pflichten der kommunalen Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6b.md): Nach § 6b SGB II übernehmen zugelassene kommunale Träger vor Ort die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit; der Bund trägt die Kosten weitgehend und prüft, wie sie das Geld verwenden. - [§ 6c SGB II: Was mit dem Personal beim Trägerwechsel passiert](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6c.md): Nach § 6c SGB II wechseln Beamte und Arbeitnehmer kraft Gesetzes zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommune, wenn eine Kommune als Träger zugelassen wird oder ihre Trägerschaft endet. - [§ 6d SGB II: Welche Stellen „Jobcenter“ heißen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6d.md): Nach § 6d SGB II heißen sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommune als auch die zugelassenen kommunalen Träger „Jobcenter“. - [§ 7 SGB II: Wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bekommen kann](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/7.md): Nach § 7 SGB II kann Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen, wer ab 15 und unter der Altersgrenze, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist und in Deutschland lebt – mit Ausnahmen, etwa für Studierende. - [§ 7a SGB II: Bis zu welchem Alter es Grundsicherungsgeld gibt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/7a.md): § 7a SGB II legt die Altersgrenze für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) fest: 65 Jahre für Jahrgänge vor 1947, dann stufenweise mehr, ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre. - [§ 7b SGB II: Erreichbarkeit: Urlaub, Abwesenheit und versäumte Termine](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/7b.md): Nach § 7b SGB II bekommt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nur, wer für das Jobcenter erreichbar ist; Abwesenheit braucht meist Zustimmung, und 3 versäumte Meldetermine in Folge können den Anspruch entfallen lassen. - [§ 8 SGB II: Wann du als erwerbsfähig giltst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/8.md): Nach § 8 SGB II bist du erwerbsfähig, wenn Krankheit oder Behinderung dich nicht auf absehbare Zeit hindern, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. - [§ 9 SGB II: Wann du hilfebedürftig bist – und wessen Geld zählt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/9.md): Nach § 9 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt weder mit anrechenbarem Einkommen und Vermögen noch mit Hilfe anderer sichern kann; beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zählt auch das Geld des Partners. - [§ 10 SGB II: Welche Arbeit dir beim Grundsicherungsgeld zumutbar ist](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/10.md): Nach § 10 SGB II ist bei Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) grundsätzlich jede Arbeit zumutbar – außer etwa, wenn man sie nicht leisten kann, sie die Kindererziehung gefährdet oder eine nötige Pflege verhindert. - [§ 11 SGB II: Welches Einkommen beim Grundsicherungsgeld zählt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/11.md): Nach § 11 SGB II zählen beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Geldeinnahmen als Einkommen – im Monat, in dem sie zufließen; Kindergeld zählt beim Kind, Nachzahlungen werden teils auf 6 Monate verteilt. - [§ 11a SGB II: Welches Geld beim Grundsicherungsgeld nicht zählt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/11a.md): § 11a SGB II nennt Einnahmen, die beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nicht als Einkommen zählen, etwa Schmerzensgeld, Mutterschaftsgeld, einmalige Erbschaften und Ferienjobs von Schülern unter 25. - [§ 11b SGB II: Was vom Einkommen abgezogen wird, bevor es zählt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/11b.md): Nach § 11b SGB II werden vom Einkommen Steuern, Sozialbeiträge und weitere Beträge abgezogen; wer arbeitet, behält zusätzlich Freibeträge, bevor der Rest auf das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) angerechnet wird. - [§ 12 SGB II: Wie viel Vermögen du behalten darfst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/12.md): Nach § 12 SGB II zählt verwertbares Vermögen beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit; frei bleiben etwa angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, bestimmte Altersvorsorge und ein Altersfreibetrag je Person. - [§ 12a SGB II: Wann du zuerst andere Sozialleistungen beantragen musst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/12a.md): Nach § 12a SGB II müssen Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) andere Sozialleistungen beantragen, wenn das die Hilfebedürftigkeit beendet oder verringert; eine vorzeitige Altersrente bis Ende 2026 nicht. - [§ 13 SGB II: Was das Arbeitsministerium per Verordnung regeln darf](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/13.md): § 13 SGB II erlaubt dem Bundesarbeitsministerium, per Verordnung Details zu Einkommen, Vermögen, Pauschbeträgen, vorzeitiger Altersrente ab 63 und Erreichbarkeit zu regeln. - [§ 14 SGB II: Wie das Jobcenter dich unterstützen und beraten muss](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/14.md): Nach § 14 SGB II unterstützt das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) umfassend auf dem Weg in Arbeit, berät sie und soll ihnen einen persönlichen Ansprechpartner nennen. - [§ 15 SGB II: Potenzialanalyse und Kooperationsplan im Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/15.md): Nach § 15 SGB II klärt das Jobcenter mit dir in einer Potenzialanalyse deine Stärken und Hürden und erstellt dann mit dir einen Kooperationsplan; das erste Gespräch findet persönlich im Jobcenter statt. - [§ 15a SGB II: Wann das Jobcenter dich per Bescheid verpflichten kann](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/15a.md): Nach § 15a SGB II verpflichtet dich das Jobcenter per Bescheid zur Mitwirkung, wenn du Schritte aus dem Kooperationsplan nicht erbringst oder kein Plan zustande kommt; nach grundlos versäumtem Gespräch kann es das. - [§ 16 SGB II: Welche Förderungen aus dem SGB III das Jobcenter nutzt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16.md): Nach § 16 SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit Leistungen der Arbeitsförderung aus dem SGB III in Arbeit bringen, etwa mit Vermittlung, Aktivierung und Hilfen zur Ausbildung. - [§ 16a SGB II: Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung als Hilfe](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16a.md): Nach § 16a SGB II können Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Kinderbetreuung, Schuldner- oder Suchtberatung und weitere Hilfen bekommen, wenn das für den Weg in Arbeit nötig ist. - [§ 16b SGB II: Einstiegsgeld, wenn du eine Arbeit aufnimmst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16b.md): Nach § 16b SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bis zu 24 Monate Einstiegsgeld zahlen, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit aufnehmen. - [§ 16c SGB II: Förderung, wenn du dich selbständig machst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16c.md): Nach § 16c SGB II können Selbständige mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Darlehen und Zuschüsse bis 5 000 Euro für nötige Sachgüter bekommen, wenn ihre Selbständigkeit voraussichtlich tragfähig ist. - [§ 16d SGB II: Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs“): Regeln und Grenzen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16d.md): Nach § 16d SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Arbeitsgelegenheiten zuweisen; die Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. - [§ 16e SGB II: Lohnzuschuss für die Einstellung Langzeitarbeitsloser](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16e.md): Nach § 16e SGB II können Arbeitgeber 2 Jahre lang einen Lohnzuschuss von 75 und dann 50 Prozent bekommen, wenn sie Menschen einstellen, die lange Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezogen haben. - [§ 16f SGB II: Freie Förderung: Hilfen über das Gesetz hinaus](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16f.md): Nach § 16f SGB II darf das Jobcenter bis zu 10 Prozent seiner Eingliederungsmittel für eigene, frei gestaltete Hilfen auf dem Weg in Arbeit nutzen, etwa für Langzeitarbeitslose oder junge Menschen. - [§ 16g SGB II: Förderung, auch wenn du keine Leistungen mehr brauchst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16g.md): Nach § 16g SGB II kann das Jobcenter Maßnahmen und Hilfen auch dann weiter fördern, wenn jemand kein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mehr braucht, etwa bis zu 6 Monate nach Start in einen neuen Job. - [§ 16h SGB II: Hilfe für junge Menschen, die schwer zu erreichen sind](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16h.md): Nach § 16h SGB II kann das Jobcenter junge Menschen unter 25 mit besonderen Schwierigkeiten zusätzlich betreuen und unterstützen, auch wenn sie noch keinen Antrag gestellt haben. - [§ 16i SGB II: Geförderte Arbeit nach sehr langem Leistungsbezug](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16i.md): Nach § 16i SGB II können Arbeitgeber bis zu 5 Jahre einen Lohnzuschuss bekommen, wenn sie Menschen ab 25 einstellen, die sehr lange Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezogen haben. - [§ 16k SGB II: Ganzheitliche Betreuung (Coaching) durch das Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/16k.md): Nach § 16k SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ganzheitlich betreuen oder betreuen lassen, auch aufsuchend; ein Abbruch ist keine Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3. - [§ 17 SGB II: Wann das Jobcenter fremde Einrichtungen nutzen soll](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/17.md): Nach § 17 SGB II sollen Jobcenter für Eingliederungsleistungen vorhandene Einrichtungen Dritter nutzen; regelt das SGB III nichts, zahlen sie Dritten nur bei einer Vereinbarung über Inhalt, Vergütung und Prüfung. - [§ 18 SGB II: Mit wem das Jobcenter vor Ort zusammenarbeitet](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18.md): Nach § 18 SGB II arbeiten die Jobcenter vor Ort mit Kommunen, Sozialleistungsträgern, Sozialpartnern, Kammern, Schulen, Gesundheitsdiensten und anderen zusammen, auch um Leistungsmissbrauch zu verhindern. - [§ 18a SGB II: Jobcenter und Arbeitsförderung arbeiten zusammen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18a.md): Nach § 18a SGB II müssen Jobcenter eng mit der Arbeitsförderung der Bundesagentur zusammenarbeiten, wenn jemand Leistungen nach dem SGB II und zugleich Leistungen der Arbeitsförderung bekommt. - [§ 18b SGB II: Der Kooperationsausschuss von Bund und Land](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18b.md): Nach § 18b SGB II bilden Bund und jedes Land einen Kooperationsausschuss, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Land koordiniert und jedes Jahr Ziele und Schwerpunkte vereinbart. - [§ 18c SGB II: Der Bund-Länder-Ausschuss für die Grundsicherung](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18c.md): Nach § 18c SGB II gibt es beim Bundesarbeitsministerium einen Bund-Länder-Ausschuss, der zentrale Fragen der Umsetzung, der Aufsicht, des Kennzahlenvergleichs und der Daten in der Grundsicherung berät. - [§ 18d SGB II: Der örtliche Beirat beim Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18d.md): Nach § 18d SGB II hat jedes Jobcenter einen örtlichen Beirat, der es bei der Auswahl und Gestaltung seiner Eingliederungsmaßnahmen berät; seine Stellungnahmen muss das Jobcenter berücksichtigen. - [§ 18e SGB II: Beauftragte für Chancengleichheit im Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/18e.md): Nach § 18e SGB II hat jedes Jobcenter Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die bei Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beraten. - [§ 19 SGB II: Wer Grundsicherungsgeld bekommt und was dazugehört](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/19.md): Nach § 19 SGB II bekommen erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aus Regelbedarf, Mehrbedarfen sowie Unterkunft und Heizung, soweit anrechenbares Einkommen und Vermögen nicht reichen. - [§ 20 SGB II: Was der Regelbedarf abdeckt und welche Stufe gilt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/20.md): Nach § 20 SGB II deckt der Regelbedarf als Monatspauschale Essen, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser sowie Alltagsbedürfnisse; die Stufe hängt von Alter und Lebenslage ab. - [§ 21 SGB II: Wann du zusätzlich einen Mehrbedarf bekommst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/21.md): Nach § 21 SGB II gibt es zusätzlich zum Regelbedarf Mehrbedarfe, etwa für Schwangere nach der 12. Woche, für Alleinerziehende, für Menschen mit Behinderungen, für teure Krankenkost und für dezentrales Warmwasser. - [§ 22 SGB II: Miete und Heizung: welche Kosten übernommen werden](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22.md): Nach § 22 SGB II werden Miete und Heizung übernommen, soweit angemessen; im 1. Leistungsjahr (Karenzzeit) zählt die tatsächliche Miete, grundsätzlich aber höchstens das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze. - [§ 22a SGB II: Wohnkosten-Satzung von Kreisen und Städten](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22a.md): Nach § 22a SGB II können die Länder Kreise und kreisfreie Städte ermächtigen, per Satzung festzulegen, welche Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, oder dafür eine Pauschale einzuführen. - [§ 22b SGB II: Was in der Wohnkosten-Satzung stehen muss](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22b.md): Nach § 22b SGB II muss eine Satzung über Wohnkosten die angemessene Wohnfläche und die angemessenen Unterkunftskosten festlegen und begründet werden; für Menschen mit besonderem Bedarf soll sie Sonderregeln enthalten. - [§ 22c SGB II: Woher die Werte für angemessene Wohnkosten kommen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/22c.md): Nach § 22c SGB II stützen Kreise und Städte die angemessenen Wohnkosten auf Mietspiegel und Mietdaten und prüfen die Werte für die Unterkunft mindestens alle 2 Jahre, für die Heizung jährlich. - [§ 23 SGB II: Grundsicherungsgeld für Kinder und nicht Erwerbsfähige](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/23.md): Nach § 23 SGB II gelten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für nicht erwerbsfähige Menschen, etwa Kinder, eigene Regelbedarfsstufen nach Alter und Sonderregeln zu Mehrbedarfen bei Behinderung. - [§ 24 SGB II: Darlehen, Sachleistungen und Erstausstattung](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/24.md): Nach § 24 SGB II gibt es für unabweisbare Bedarfe aus dem Regelbedarf ein Darlehen; Erstausstattungen für Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft und Geburt werden dagegen gesondert erbracht. - [§ 25 SGB II: Weiterzahlung, wenn dir Verletztengeld zusteht](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/25.md): Nach § 25 SGB II zahlt das Jobcenter die bisherigen Leistungen als Vorschuss weiter, wenn du dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hast. - [§ 26 SGB II: Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/26.md): Nach § 26 SGB II gibt es Zuschüsse zu Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung, etwa für privat Versicherte bis zum halben Basistarif oder wenn du allein durch die Beiträge hilfebedürftig würdest. - [§ 27 SGB II: Was Studierende und manche Auszubildende bekommen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/27.md): Nach § 27 SGB II bekommen Auszubildende, die nach § 7 Absatz 5 vom Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ausgeschlossen sind, bestimmte Mehrbedarfe und in Härtefällen Leistungen als Darlehen. - [§ 28 SGB II: Bildung und Teilhabe: was Kinder zusätzlich bekommen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/28.md): Nach § 28 SGB II gibt es für Kinder und junge Menschen neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen und 15 Euro im Monat für Freizeit. - [§ 29 SGB II: Wie Leistungen für Bildung und Teilhabe ausgezahlt werden](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/29.md): Nach § 29 SGB II bestimmt der kommunale Träger (Stadt oder Kreis), ob es Leistungen für Bildung und Teilhabe als Gutschein, Zahlung an den Anbieter oder Geld gibt; Schulbedarf und Schulfahrkosten gibt es als Geld. - [§ 30 SGB II: Erstattung, wenn du Bildung und Teilhabe selbst bezahlst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/30.md): Nach § 30 SGB II muss der kommunale Träger (Stadt oder Kreis) selbst bezahlte Kosten für Bildung und Teilhabe tragen, wenn ein Anspruch bestand und eine Sachleistung ohne dein Verschulden nicht rechtzeitig möglich war. - [§ 31 SGB II: Was beim Jobcenter als Pflichtverletzung gilt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/31.md): Nach § 31 SGB II verletzt du als Erwerbsfähiger mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Pflichten, wenn du etwa zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnst, trotz schriftlicher Belehrung oder Kenntnis der Folgen. - [§ 31a SGB II: Wie stark das Jobcenter bei Pflichtverletzungen kürzt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/31a.md): Nach § 31a SGB II wird das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert; die Beträge für Unterkunft und Heizung darf eine Minderung nicht verringern. - [§ 31b SGB II: Ab wann und wie lange das Jobcenter kürzt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/31b.md): Nach § 31b SGB II beginnt eine Minderung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) im Monat nach dem Bescheid und dauert 3 Monate; erfüllst du deine Pflichten, endet sie früher, frühestens nach 1 Monat. - [§ 32 SGB II: Was passiert, wenn du Termine beim Jobcenter versäumst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/32.md): Nach § 32 SGB II sinkt dein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für 1 Monat um 30 % des Regelbedarfs, wenn du Termine trotz Belehrung ohne wichtigen Grund mehrmals versäumst; bei 3 in Folge droht der Wegfall (§ 7b). - [§ 33 SGB II: Wann das Jobcenter sich Unterhalt von anderen holen darf](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/33.md): Nach § 33 SGB II geht dein Anspruch gegen andere, etwa auf Unterhalt, auf das Jobcenter über, soweit es dir deshalb Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder andere Leistungen zum Lebensunterhalt zahlt. - [§ 34 SGB II: Ersatz, wenn du deine Hilfebedürftigkeit selbst verursachst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34.md): Nach § 34 SGB II musst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ersetzen, wenn du ab 18 vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne wichtigen Grund verursacht hast, dass du oder deine Bedarfsgemeinschaft es braucht. - [§ 34a SGB II: Ersatz, wenn andere wegen dir zu viel bekommen haben](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34a.md): Nach § 34a SGB II muss Ersatz leisten, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig bewirkt hat, dass andere zu Unrecht Leistungen wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen haben. - [§ 34b SGB II: Rückzahlung, wenn du doppelt Geld bekommen hast](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34b.md): Nach § 34b SGB II musst du dem Jobcenter Geld erstatten, das dir eine vorrangig zuständige Stelle gezahlt hat, ohne von deinen SGB-II-Leistungen zu wissen – außer es zählt als Einkommen. - [§ 34c SGB II: Ersatz nach anderen Gesetzen umfasst die Bedarfsgemeinschaft](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/34c.md): Nach § 34c SGB II zählen bei Ersatzansprüchen des Jobcenters nach anderen, vorrangigen Gesetzen auch die Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft als Aufwendungen. - [§ 36 SGB II: Welches Jobcenter für dich zuständig ist](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/36.md): Nach § 36 SGB II ist in der Regel das Jobcenter an dem Ort zuständig, an dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast; Sonderregeln gelten etwa bei einer Wohnsitzauflage und beim Umgangsrecht. - [§ 36a SGB II: Wer die Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus trägt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/36a.md): Nach § 36a SGB II erstattet die Stadt oder der Kreis am bisherigen Wohnort dem Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten des Aufenthalts – für Zeiträume ab 1. Januar 2032 nicht mehr. - [§ 37 SGB II: Ohne Antrag kein Grundsicherungsgeld](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/37.md): Nach § 37 SGB II gibt es Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nur auf Antrag und nicht für die Zeit davor; der Antrag wirkt aber auf den 1. des Monats zurück, in dem du ihn stellst. - [§ 38 SGB II: Wer den Antrag für die ganze Familie stellen darf](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/38.md): Nach § 38 SGB II wird vermutet, dass eine erwerbsfähige Person Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für alle in ihrer Bedarfsgemeinschaft beantragen und entgegennehmen darf. - [§ 39 SGB II: Wann ein Widerspruch den Bescheid nicht aufhält](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/39.md): Nach § 39 SGB II haben Widerspruch und Klage gegen bestimmte Bescheide des Jobcenters keine aufschiebende Wirkung – etwa gegen die Aufhebung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder eine Minderung. - [§ 40 SGB II: Welche Verfahrensregeln beim Jobcenter gelten](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/40.md): Nach § 40 SGB II gilt beim Jobcenter das SGB X mit Besonderheiten: Nach einer Überprüfung gibt es Leistungen nur für bis zu 1 Jahr rückwirkend, und Rückforderungen unter 50 Euro je Bedarfsgemeinschaft unterbleiben. - [§ 40a SGB II: Wann das Jobcenter sich Geld von anderen Stellen zurückholt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/40a.md): Nach § 40a SGB II kann sich das Jobcenter Leistungen von einer anderen Sozialbehörde erstatten lassen, wenn diese für dieselbe Zeit nachträglich eine Leistung bewilligt, etwa eine Altersrente. - [§ 41 SGB II: Wie Grundsicherungsgeld berechnet und bewilligt wird](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/41.md): Nach § 41 SGB II besteht der Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für jeden Kalendertag, der Monat zählt 30 Tage, und bewilligt wird in der Regel für 1 Jahr. - [§ 41a SGB II: Was eine vorläufige Bewilligung bedeutet](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/41a.md): Nach § 41a SGB II bewilligt das Jobcenter Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vorläufig, wenn etwa die Höhe noch nicht feststeht; später entscheidet es abschließend, sonst gilt die vorläufige Leistung als endgültig. - [§ 42 SGB II: Wann Grundsicherungsgeld kommt und ob es pfändbar ist](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/42.md): Nach § 42 SGB II soll Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) monatlich im Voraus gezahlt werden; auf Antrag gibt es bis zu 100 Euro vorzeitig, und der Anspruch kann nicht gepfändet werden. - [§ 42a SGB II: Wie du ein Darlehen vom Jobcenter zurückzahlst](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/42a.md): Nach § 42a SGB II gibt es Darlehen nur, wenn du den Bedarf nicht anders decken kannst; während du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehst, werden meist 5 Prozent des Regelbedarfs monatlich einbehalten. - [§ 43 SGB II: Wie viel das Jobcenter für Rückforderungen einbehalten darf](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/43.md): Nach § 43 SGB II darf das Jobcenter Rückforderungen mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) verrechnen – mit 10 oder 30 Prozent des Regelbedarfs im Monat, zusammen höchstens 30 Prozent. - [§ 43a SGB II: Wie Teilzahlungen auf Rückforderungen verteilt werden](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/43a.md): Nach § 43a SGB II werden Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger auf die beteiligten Träger verteilt, und zwar im Verhältnis ihrer Anteile an der Forderung. - [§ 44 SGB II: Wann dir eine Forderung erlassen werden darf](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44.md): Nach § 44 SGB II dürfen die Träger des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) eine Forderung erlassen, wenn es im einzelnen Fall unbillig wäre, das Geld einzuziehen. - [§ 44a SGB II: Wer prüft, ob du erwerbsfähig und hilfebedürftig bist](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44a.md): Nach § 44a SGB II prüft die Agentur für Arbeit, ob du erwerbsfähig bist; widerspricht eine andere Stelle, gibt es bis zur Entscheidung Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), wenn sonst alles erfüllt ist. - [§ 44b SGB II: Was das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung ist](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44b.md): Nach § 44b SGB II bilden Agentur für Arbeit und kommunaler Träger vor Ort eine gemeinsame Einrichtung, die die Aufgaben nach dem SGB II erledigt und Bescheide erlassen darf. - [§ 44c SGB II: Wie die Trägerversammlung des Jobcenters arbeitet](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44c.md): Nach § 44c SGB II hat jede gemeinsame Einrichtung eine Trägerversammlung aus Vertretern von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger, die über Organisation und Personal entscheidet. - [§ 44d SGB II: Wer das Jobcenter leitet: die Geschäftsführung](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44d.md): Nach § 44d SGB II leitet eine hauptamtliche Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer die gemeinsame Einrichtung, wird für 5 Jahre bestellt und vertritt sie vor Gericht und nach außen. - [§ 44e SGB II: Wer Streit über Weisungen im Jobcenter klärt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44e.md): Nach § 44e SGB II entscheidet der Kooperationsausschuss bindend, wenn im Jobcenter streitig ist, ob die Träger oder die Trägerversammlung für eine Weisung zuständig sind. - [§ 44f SGB II: Wie das Jobcenter Geld des Bundes verwaltet](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44f.md): Nach § 44f SGB II verwaltet die gemeinsame Einrichtung Haushaltsmittel des Bundes, die ihr die Bundesagentur überträgt, nach Bundeshaushaltsrecht und mit einem Beauftragten für den Haushalt. - [§ 44g SGB II: Wie Beschäftigte dem Jobcenter zugewiesen werden](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44g.md): Nach § 44g SGB II können Beamten und Arbeitnehmern der Träger Tätigkeiten im Jobcenter zugewiesen werden, auch auf Dauer; ihr bisheriges Dienst- oder Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. - [§ 44h SGB II: Der Personalrat im Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44h.md): Nach § 44h SGB II wird in jeder gemeinsamen Einrichtung eine Personalvertretung gebildet, für die das Bundespersonalvertretungsgesetz entsprechend gilt. - [§ 44i SGB II: Schwerbehinderten- und Jugendvertretung im Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44i.md): Nach § 44i SGB II gelten die Regeln zur Personalvertretung aus § 44h SGB II entsprechend für die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung. - [§ 44j SGB II: Die Gleichstellungsbeauftragte im Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44j.md): Nach § 44j SGB II wird in der gemeinsamen Einrichtung eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt; das Bundesgleichstellungsgesetz gilt entsprechend. - [§ 44k SGB II: Wie Stellen im Jobcenter verwaltet werden](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/44k.md): Nach § 44k SGB II übertragen die Träger dem Jobcenter mit dem zugewiesenen Personal auch die passenden Stellen; den Stellenplan der Trägerversammlung müssen die Träger genehmigen. - [§ 46 SGB II: Wer die Grundsicherung für Arbeitsuchende bezahlt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/46.md): Nach § 46 SGB II trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit die Bundesagentur leistet, und beteiligt sich an den Kosten für Unterkunft und Heizung. - [§ 47 SGB II: Wer die Jobcenter beaufsichtigt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/47.md): Nach § 47 SGB II beaufsichtigt das Bundesarbeitsministerium die Bundesagentur und die Landesbehörden die kommunalen Träger, soweit diese den gemeinsamen Einrichtungen Weisungen geben dürfen. - [§ 48 SGB II: Wer die kommunalen Jobcenter beaufsichtigt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/48.md): Nach § 48 SGB II beaufsichtigen die Landesbehörden die zugelassenen kommunalen Träger; die Bundesregierung führt die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. - [§ 48a SGB II: Wie die Jobcenter miteinander verglichen werden](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/48a.md): Nach § 48a SGB II vergleicht das Bundesarbeitsministerium die Leistungsfähigkeit der Träger vor Ort anhand von Kennzahlen und veröffentlicht die Ergebnisse vierteljährlich. - [§ 48b SGB II: Welche Ziele Ministerien und Jobcenter vereinbaren](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/48b.md): Nach § 48b SGB II schließen Bund, Bundesagentur, Länder und Jobcenter jährlich Zielvereinbarungen, etwa um Hilfebedürftigkeit zu verringern und langen Leistungsbezug zu vermeiden. - [§ 49 SGB II: Wie die Bundesagentur ihre Leistungen intern prüft](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/49.md): Nach § 49 SGB II lässt die Bundesagentur durch dienststellenfremdes Personal prüfen, ob Leistungen nach dem SGB II rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht wurden. - [§ 50 SGB II: Welche Stellen deine Sozialdaten austauschen dürfen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/50.md): Nach § 50 SGB II sollen sich Bundesagentur, Jobcenter, kommunale Träger und weitere Stellen Sozialdaten übermitteln, soweit das für ihre Aufgaben nach dem SGB II oder SGB III erforderlich ist. - [§ 50a SGB II: Wofür Jobcenter Ausbildungsdaten nutzen dürfen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/50a.md): Nach § 50a SGB II dürfen Jobcenter Ausbildungsdaten der Bundesagentur nur für Ausbildungsvermittlung, deren Statistik und den Überblick über den Ausbildungsmarkt verarbeiten und müssen sie bis Jahresende löschen. - [§ 50b SGB II: Wie die Bundesagentur ihre IT-Verfahren entwickelt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/50b.md): Nach § 50b SGB II darf die Bundesagentur neue Technologien erproben und verfolgt bei ihren zentralen IT-Verfahren Ziele wie nutzerfreundliche Angebote und durchgehende Digitalisierung. - [§ 51 SGB II: Wann private Stellen deine Sozialdaten verarbeiten dürfen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/51.md): Nach § 51 SGB II dürfen die Träger private Stellen mit der Verarbeitung von Sozialdaten beauftragen, um ihre Aufgaben nach dem SGB II zu erfüllen. - [§ 51a SGB II: Deine Kundennummer beim Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/51a.md): Nach § 51a SGB II bekommt jeder Mensch, der Leistungen wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, einmalig eine eigene Kundennummer, die auch bei einem Trägerwechsel bleibt. - [§ 51b SGB II: Welche Daten die Jobcenter-Träger sammeln dürfen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/51b.md): Nach § 51b SGB II erheben die Träger der Grundsicherung laufend die nötigen Daten, die kommunalen Träger melden sie an die Bundesagentur für Arbeit, und genutzt werden dürfen sie nur für 5 genannte Zwecke. - [§ 52 SGB II: Wann das Jobcenter deine Daten automatisch abgleicht](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/52.md): Nach § 52 SGB II werden Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) 4-mal im Jahr per Datenabgleich überprüft, etwa auf Renten, Beschäftigungen, Kapitalerträge und andere Sozialleistungen. - [§ 52a SGB II: Datenabfragen bei Registern und Wohngeldstelle](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/52a.md): Nach § 52a SGB II darf die Agentur für Arbeit, in der Regel das Jobcenter, bei Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Fahrzeug-, Melde- und Ausländerdaten abfragen und Daten an die Wohngeldbehörde schicken. - [§ 53 SGB II: Statistiken der Bundesagentur zur Grundsicherung](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/53.md): Nach § 53 SGB II erstellt die Bundesagentur für Arbeit aus den Daten zur Grundsicherung (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) Statistiken, veröffentlicht sie und darf sie an Statistikstellen weitergeben. - [§ 53a SGB II: Wer im SGB II als arbeitslos gilt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/53a.md): Nach § 53a SGB II gilt als arbeitslos, wer erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist, etwa beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), und sinngemäß die Merkmale aus § 16 SGB III erfüllt. - [§ 55 SGB II: Forschung, wie die Leistungen wirken](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/55.md): Nach § 55 SGB II muss regelmäßig untersucht werden, wie die Eingliederungsleistungen und das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wirken; das Ministerium vergleicht zudem, wie die Arbeit der Träger vor Ort wirkt. - [§ 56 SGB II: Wie du dich beim Jobcenter krankmeldest](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/56.md): Nach § 56 SGB II müssen erwerbsfähige Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und vor Ablauf des 3. Kalendertages danach eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. - [§ 57 SGB II: Wann dein Arbeitgeber dem Jobcenter Auskunft geben muss](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/57.md): Nach § 57 SGB II müssen Arbeitgeber dem Jobcenter auf Verlangen Tatsachen mitteilen, die für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wichtig sein können, auch wann und warum die Beschäftigung endete. - [§ 58 SGB II: Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber fürs Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/58.md): Nach § 58 SGB II muss ein Arbeitgeber Beschäftigten mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Art und Dauer der Arbeit und den Lohn unverzüglich auf dem Vordruck des Jobcenters bescheinigen. - [§ 59 SGB II: Deine Meldepflicht beim Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/59.md): Nach § 59 SGB II gelten beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) die allgemeine Meldepflicht aus § 309 SGB III und die Meldepflicht bei Zuständigkeitswechsel aus § 310 SGB III entsprechend. - [§ 60 SGB II: Wann Partner, Vermieter und andere Auskunft geben müssen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/60.md): Nach § 60 SGB II müssen Dritte wie Partner, Arbeitgeber, Vermieter, Banken und Unterhaltspflichtige dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft geben, soweit das für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nötig ist. - [§ 61 SGB II: Auskünfte und Fehltage bei Maßnahmen des Jobcenters](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/61.md): Nach § 61 SGB II müssen Maßnahmeträger dem Jobcenter Auskunft geben und Fehltage monatlich melden; Teilnehmende mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) müssen Auskunft geben und eine Beurteilung zulassen. - [§ 62 SGB II: Schadenersatz bei falscher Bescheinigung oder Auskunft](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/62.md): Nach § 62 SGB II muss Schadenersatz leisten, wer eine Einkommensbescheinigung oder eine Auskunft nach §§ 57 oder 60 SGB II vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder unvollständig erteilt. - [§ 62a SGB II: Wann der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlte Leistungen ersetzt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/62a.md): Nach § 62a SGB II muss ein Arbeitgeber zu Unrecht gezahltes Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ersetzen, wenn er eine Beschäftigung nicht meldet oder eine Beschäftigung meldet, die es nicht gibt. - [§ 63 SGB II: Bußgeld bei falschen oder fehlenden Angaben](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/63.md): Nach § 63 SGB II droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro, wenn man beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Angaben oder Änderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, falsch oder zu spät mitteilt. - [§ 64 SGB II: Wer gegen Leistungsmissbrauch vorgeht und Bußgelder verhängt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/64.md): § 64 SGB II regelt, wer beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Bußgelder nach § 63 verhängt – Jobcenter und Zoll – und wie sie gegen Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit zusammenarbeiten. - [§ 64a SGB II: Hilfe der Bundesagentur gegen organisierten Missbrauch](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/64a.md): Nach § 64a SGB II hilft die Bundesagentur für Arbeit den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter), organisierten Missbrauch beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zu bekämpfen, ohne Zuständigkeiten zu ändern. - [§ 65 SGB II: Übergangsregeln zur Einführung des Bürgergeldes 2023](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65.md): § 65 SGB II enthält Übergangsregeln zur Einführung des Bürgergeldes (heute Grundsicherungsgeld) im Jahr 2023, etwa zur Karenzzeit bei den Wohnkosten und zu Rentenanträgen durch die Träger. - [§ 65a SGB II: Welche alten Regeln nach der Reform 2026 weitergelten](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65a.md): § 65a SGB II regelt den Übergang zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Bewilligungszeiträume und frühere Pflichtverstöße gelten teils alte Regeln weiter. - [§ 65d SGB II: Wann Sozialamt und Arbeitsagentur Akten teilen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65d.md): Nach § 65d SGB II müssen Sozialhilfeträger und Agentur für Arbeit dem zuständigen Träger beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) auf Verlangen ihre Unterlagen über gewährte Leistungen zugänglich machen. - [§ 65e SGB II: Wenn das Sozialamt noch Geld von dir bekommt](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65e.md): Nach § 65e SGB II darf der SGB-II-Träger mit Zustimmung des Sozialhilfeträgers dessen Forderungen in den ersten 2 Jahren mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aufrechnen. - [§ 66 SGB II: Alte Regeln für laufende Förderungen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/66.md): Nach § 66 SGB II gelten bei Gesetzesänderungen für bereits laufende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit grundsätzlich die alten Regeln bis zum Ende der Leistung oder Maßnahme weiter. - [§ 66a SGB II: Übergang von Weiterbildung und Reha zur Arbeitsagentur 2025](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/66a.md): Nach § 66a SGB II gelten die Übergangsregeln des § 66 auch für den Wechsel der Förderung von Weiterbildung und beruflicher Reha von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit am 1. Januar 2025. - [§ 67 SGB II: Vereinfachter Zugang in der Corona-Pandemie](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/67.md): § 67 SGB II regelt für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 einen vereinfachten Zugang zu Leistungen, zu denen heute das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gehört. - [§ 68 SGB II: Essen statt Geld in Gemeinschaftsunterkünften](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/68.md): Nach § 68 SGB II kann das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für Ernährung und Haushaltsenergie in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgung als Sachleistung erbracht werden, mit festen Werten je Person. - [§ 69 SGB II: Grundrenten-Freibetrag erst nach Nachweis](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/69.md): Nach § 69 SGB II entscheidet das Jobcenter über das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ohne Grundrenten-Freibetrag, bis die Rentenversicherung oder eine berufsständische Einrichtung belegt, dass er zusteht. - [§ 70 SGB II: 150 Euro Corona-Einmalzahlung im Jahr 2021](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/70.md): Nach § 70 SGB II bekamen Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für Mai 2021 (heute Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) bei Regelbedarfsstufe 1 oder 2 einmalig 150 Euro wegen Corona. - [§ 71 SGB II: Corona-Regeln: Lernförderung und 100 Euro für Kinder](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/71.md): Nach § 71 SGB II galt Lernförderung von Juli 2021 bis Ende 2023 ohne eigenen Antrag als beantragt, und Kinder mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld im August 2021 bekamen einmalig 100 Euro. - [§ 72 SGB II: 25 Euro Sofortzuschlag im Monat für Kinder](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/72.md): Nach § 72 SGB II bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Regelbedarfsstufe 3 bis 6 zusätzlich 25 Euro Sofortzuschlag im Monat. - [§ 73 SGB II: 200 Euro Einmalzahlung für Juli 2022](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/73.md): Nach § 73 SGB II bekamen Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für Juli 2022 (heute Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) bei Regelbedarfsstufe 1 oder 2 einmalig 200 Euro wegen Corona. - [§ 74 SGB II: Leistungen trotz Fiktionsbescheinigung bei Schutzantrag](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/74.md): Nach § 74 SGB II können auch Menschen Leistungen bekommen, die eine Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG beantragt und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben. - [§ 76 SGB II: Übergang bei neuer Organisation der Jobcenter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/76.md): Nach § 76 SGB II tritt bei einem Wechsel des Trägers oder der Organisationsform eines Jobcenters der neue Träger an die Stelle des alten, auch in laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. - [§ 79 SGB II: Altfälle bei Erstattung und Personalzuweisung](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/79.md): Nach § 79 SGB II entfällt ein Erstattungsanspruch nach § 40a SGB II, wenn der andere Träger zwischen 31. Oktober 2012 und 5. Juni 2014 ohne Kenntnis der Erstattungspflicht schon an die Person gezahlt hatte. - [§ 82 SGB II: Altes Recht für frühere Ausbildungshilfen](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/82.md): Nach § 82 SGB II gilt für ältere Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Assistierten Ausbildung weiter das bis 28. Mai 2020 geltende Recht. - [§ 83 SGB II: Alter Mehrbedarf bei Eingliederungshilfe läuft weiter](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/83.md): Nach § 83 SGB II bekommen Menschen mit Behinderungen, die schon vor 2020 wegen Eingliederungshilfe einen Mehrbedarf hatten, ihn für die Dauer der Maßnahme nach altem Recht weiter. - [§ 85 SGB II: Keine Pflicht zum Wohngeld-Antrag Anfang 2023](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/85.md): Nach § 85 SGB II mussten Leistungsberechtigte für Bewilligungszeiträume, die am 31. Dezember 2022 liefen oder bis 30. Juni 2023 begannen, kein Wohngeld vorrangig in Anspruch nehmen. - [§ 86 SGB II: Aufhebung der Regeln bei verweigerter Arbeitsaufnahme](https://gesetze-einfach.de/sgb-2/86.md): Nach § 86 SGB II werden § 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 SGB II mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben; sie regeln den Wegfall des Regelbedarfs, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt. ### Wohngeldgesetz (WoGG) Regelt den Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten fürs eigene Haus, wenn das Einkommen knapp ist. - [§ 1 WoGG: Wofür es Wohngeld gibt: Mietzuschuss und Lastenzuschuss](https://gesetze-einfach.de/wogg/1.md): Nach § 1 WoGG soll Wohngeld angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell sichern; es gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum. - [§ 2 WoGG: Was beim Wohngeld als Wohnraum zählt](https://gesetze-einfach.de/wogg/2.md): Nach § 2 WoGG sind Wohnraum nur Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind. - [§ 3 WoGG: Wer Wohngeld beantragen kann](https://gesetze-einfach.de/wogg/3.md): Nach § 3 WoGG kann Mietzuschuss bekommen, wer Wohnraum gemietet hat und selbst nutzt, Lastenzuschuss, wem selbst genutzter Wohnraum gehört; erfüllen das mehrere Haushaltsmitglieder (etwa Paare), ist nur eine berechtigt. - [§ 4 WoGG: Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt](https://gesetze-einfach.de/wogg/4.md): Nach § 4 WoGG hängt das Wohngeld von 3 Größen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen. - [§ 5 WoGG: Wer beim Wohngeld zum Haushalt gehört](https://gesetze-einfach.de/wogg/5.md): Nach § 5 WoGG gehören zum Haushalt die wohngeldberechtigte Person und eng verbundene Menschen wie Partner, bestimmte Verwandte und Pflegekinder, wenn sie dort mit ihr wohnen und leben. - [§ 6 WoGG: Welche Haushaltsmitglieder beim Wohngeld zählen](https://gesetze-einfach.de/wogg/6.md): Nach § 6 WoGG zählen bei der Wohngeldberechnung grundsätzlich alle Haushaltsmitglieder; stirbt eines, bleibt die Personenzahl für 12 Monate nach dem Sterbemonat gleich. - [§ 7 WoGG: Kein Wohngeld neben Grundsicherungsgeld und ähnlichen Hilfen](https://gesetze-einfach.de/wogg/7.md): Nach § 7 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder bestimmte andere Sozialleistungen bekommt, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. - [§ 8 WoGG: Wie lange der Ausschluss vom Wohngeld dauert](https://gesetze-einfach.de/wogg/8.md): Nach § 8 WoGG gilt der Ausschluss vom Wohngeld ab dem Monat, für den die andere Leistung beantragt oder bewilligt wird; er gilt als nicht erfolgt, etwa wenn sie abgelehnt wird oder man auf sie verzichtet. - [§ 9 WoGG: Welche Miete beim Wohngeld zählt](https://gesetze-einfach.de/wogg/9.md): Nach § 9 WoGG zählt beim Wohngeld die vereinbarte Miete mit Umlagen wie Betriebskosten; Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom, Garage, Stellplatz und Zusatzleistungen bleiben außen vor. - [§ 10 WoGG: Welche Kosten beim Lastenzuschuss als Belastung zählen](https://gesetze-einfach.de/wogg/10.md): Nach § 10 WoGG ist die Belastung beim Lastenzuschuss die Summe der Kosten für Kapitaldienst und Bewirtschaftung des Wohnraums; die Wohngeldbehörde ermittelt sie in einer Wohngeld-Lastenberechnung. - [§ 11 WoGG: Wie viel Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird](https://gesetze-einfach.de/wogg/11.md): Nach § 11 WoGG zählt die Miete oder Belastung nur bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente; dazu kommt die Heizkosten-Entlastung, und bestimmte Anteile, etwa für untervermietete Räume, fallen weg. - [§ 12 WoGG: Höchstbeträge, Mietenstufen, Heizkosten und Klimazuschlag](https://gesetze-einfach.de/wogg/12.md): Nach § 12 WoGG richten sich die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Haushaltsgröße und Mietenstufe; dazu kommen feste Beträge zur Heizkosten-Entlastung und als Klimakomponente. - [§ 13 WoGG: Welches Einkommen beim Wohngeld zählt](https://gesetze-einfach.de/wogg/13.md): Nach § 13 WoGG ist das Gesamteinkommen die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträgen und Unterhaltsabzügen; monatlich zählt ein Zwölftel davon. - [§ 14 WoGG: Welches Einkommen beim Wohngeld zählt](https://gesetze-einfach.de/wogg/14.md): Nach § 14 WoGG zählen zum Jahreseinkommen die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und viele weitere Einnahmen, etwa Unterhaltsvorschuss, abzüglich der Pauschalen nach § 16 WoGG. - [§ 15 WoGG: Welches Einkommen fürs Wohngeld angesetzt wird](https://gesetze-einfach.de/wogg/15.md): Nach § 15 WoGG zählt beim Wohngeld das Einkommen, das bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten ist; Einmalzahlungen und Sonderzahlungen werden auf Monate verteilt. - [§ 16 WoGG: Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben beim Wohngeld](https://gesetze-einfach.de/wogg/16.md): Nach § 16 WoGG zieht die Wohngeldbehörde vom Einkommen je 10 Prozent ab, wenn Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Rentenversicherung zu zahlen sind. - [§ 17 WoGG: Freibeträge beim Wohngeld](https://gesetze-einfach.de/wogg/17.md): Nach § 17 WoGG werden vom Gesamteinkommen jährliche Freibeträge abgezogen, etwa 1 800 Euro bei bestimmten Schwerbehinderungen und 1 320 Euro, wenn jemand nur mit Kindern zusammenwohnt. - [§ 17a WoGG: Freibetrag beim Wohngeld für Grundrentenzeiten](https://gesetze-einfach.de/wogg/17a.md): Nach § 17a WoGG bleiben bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten 1 200 Euro der jährlichen gesetzlichen Rente plus 30 Prozent des Rests frei, bis zu einer Obergrenze. - [§ 18 WoGG: Gezahlter Unterhalt mindert das Einkommen beim Wohngeld](https://gesetze-einfach.de/wogg/18.md): Nach § 18 WoGG wird gesetzlicher Unterhalt, den du zahlst, vom Gesamteinkommen abgezogen: je nach Fall bis 3 000 oder 6 000 Euro im Jahr, mit Unterhaltstitel bis zum dort festgelegten Betrag. - [§ 19 WoGG: Wie hoch das Wohngeld ist: die Formel](https://gesetze-einfach.de/wogg/19.md): Nach § 19 WoGG wird das monatliche Wohngeld mit einer Formel aus zu berücksichtigender Miete, monatlichem Gesamteinkommen und Werten für die Haushaltsgröße aus Anlage 2 berechnet. - [§ 20 WoGG: Kein Wohngeld, wenn allen BAföG zusteht](https://gesetze-einfach.de/wogg/20.md): Nach § 20 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder ähnliche Ausbildungsförderung zusteht – außer sie wird nur als Darlehen gezahlt. - [§ 21 WoGG: Wann es kein Wohngeld gibt: unter 10 Euro, Vermögen](https://gesetze-einfach.de/wogg/21.md): Nach § 21 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn es unter 10 Euro im Monat läge, wenn alle Haushaltsmitglieder ausgeschlossen sind oder soweit der Bezug missbräuchlich wäre, etwa wegen erheblichen Vermögens. - [§ 22 WoGG: Wer Wohngeld beantragt und wann der Antrag zählt](https://gesetze-einfach.de/wogg/22.md): Nach § 22 WoGG gibt es Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person; ein früh gestellter Folgeantrag gilt als am Ersten des zweiten Monats vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt. - [§ 23 WoGG: Wer der Wohngeldbehörde Auskunft geben muss](https://gesetze-einfach.de/wogg/23.md): Nach § 23 WoGG müssen Haushaltsmitglieder, Mitbewohner, Arbeitgeber und Vermieter der Wohngeldbehörde auf Verlangen Auskunft geben, soweit das für das Wohngeld nötig ist. - [§ 24 WoGG: Wer über Wohngeld entscheidet und worauf es ankommt](https://gesetze-einfach.de/wogg/24.md): Nach § 24 WoGG entscheidet die nach Landesrecht zuständige Wohngeldbehörde schriftlich über Wohngeld; maßgeblich sind die Verhältnisse, die bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten sind. - [§ 25 WoGG: Ab wann und wie lange es Wohngeld gibt](https://gesetze-einfach.de/wogg/25.md): Nach § 25 WoGG wird Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt, ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst; nach einer Ablehnung etwa durch das Jobcenter kann es früher beginnen. - [§ 26 WoGG: Wie und an wen das Wohngeld gezahlt wird](https://gesetze-einfach.de/wogg/26.md): Nach § 26 WoGG wird Wohngeld monatlich im Voraus auf ein Konto gezahlt, grundsätzlich an die wohngeldberechtigte Person; mit ihrer schriftlichen Einwilligung auch direkt an den Vermieter. - [§ 26a WoGG: Vorläufiges Wohngeld, wenn die Prüfung dauert](https://gesetze-einfach.de/wogg/26a.md): Nach § 26a WoGG kann Wohngeld vorläufig gezahlt werden, wenn die Prüfung länger dauert und ein Anspruch wahrscheinlich ist; zu viel Gezahltes muss nach der endgültigen Entscheidung erstattet werden. - [§ 27 WoGG: Wann sich das Wohngeld ändert und was du melden musst](https://gesetze-einfach.de/wogg/27.md): Nach § 27 WoGG gibt es auf Antrag mehr Wohngeld bei mehr als 10 Prozent höherer Miete oder weniger Einkommen; steigt das Einkommen um mehr als 15 Prozent, musst du das unverzüglich melden. - [§ 28 WoGG: Wann das Wohngeld endet: Auszug, Fehlverwendung, Ausschluss](https://gesetze-einfach.de/wogg/28.md): Nach § 28 WoGG wird der Wohngeldbescheid unwirksam, wenn niemand aus dem Haushalt die Wohnung mehr nutzt oder ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen wird; die Aufgabe der Wohnung musst du melden. - [§ 29 WoGG: Rückforderung: wer haftet, Verrechnung, Zahlungsstopp](https://gesetze-einfach.de/wogg/29.md): Nach § 29 WoGG haften volljährige, beim Wohngeld berücksichtigte Haushaltsmitglieder für Rückforderungen mit; die Behörde darf Rückforderungen voll mit Wohngeld aufrechnen und Zahlungen vorläufig einstellen. - [§ 30 WoGG: Wohngeld nach einem Todesfall zurückzahlen](https://gesetze-einfach.de/wogg/30.md): Nach § 30 WoGG muss die Bank Wohngeld, das für die Zeit nach dem Tod des letzten Haushaltsmitglieds überwiesen wurde, auf Rückforderung zurücküberweisen; sonst müssen Empfänger oder Verfügungsberechtigte es erstatten. - [§ 30a WoGG: Erprobung: keine Rückforderung bis 50 Euro](https://gesetze-einfach.de/wogg/30a.md): Nach § 30a WoGG verlangt die Wohngeldbehörde zur Erprobung überzahltes Wohngeld bis 50 Euro nicht zurück; die Erprobung dauert laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2024. - [§ 31 WoGG: Wie weit Wohngeld rückwirkend nachgezahlt wird](https://gesetze-einfach.de/wogg/31.md): Nimmt die Wohngeldbehörde einen rechtswidrigen Bescheid, der dich benachteiligt hat, rückwirkend zurück, muss sie nach § 31 WoGG Wohngeld höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nachzahlen. - [§ 32 WoGG: Der Bund zahlt den Ländern die Hälfte des Wohngeldes](https://gesetze-einfach.de/wogg/32.md): Nach § 32 WoGG erstattet der Bund jedem Land die Hälfte des Wohngeldes, das dieses Land nach dem Wohngeldgesetz gezahlt hat. - [§ 33 WoGG: Wie die Wohngeldbehörde deine Daten abgleichen darf](https://gesetze-einfach.de/wogg/33.md): Nach § 33 WoGG darf die Wohngeldbehörde Haushaltsmitglieder regelmäßig per Datenabgleich prüfen, etwa auf andere Sozialleistungen, Jobs, Meldeadresse und Kapitalerträge. - [§ 34 WoGG: Wofür es eine Wohngeldstatistik gibt](https://gesetze-einfach.de/wogg/34.md): Nach § 34 WoGG wird über Wohngeldanträge, Entscheidungen und die Verhältnisse der Haushalte eine Bundesstatistik geführt; die Wohngeldbehörden müssen dafür Auskunft geben. - [§ 35 WoGG: Welche Daten die Wohngeldstatistik erfasst](https://gesetze-einfach.de/wogg/35.md): § 35 WoGG legt fest, welche Angaben für die Wohngeldstatistik erhoben werden – etwa Haushaltsgröße, Miete, Einkommen, Mietenstufe und Höhe des Wohngeldes. - [§ 36 WoGG: Wann die Daten für die Wohngeldstatistik erhoben werden](https://gesetze-einfach.de/wogg/36.md): Nach § 36 WoGG werden die Wohngelddaten vierteljährlich erhoben; die statistischen Landesämter liefern sie an das Statistische Bundesamt, dazu jährlich eine 25-Prozent-Stichprobe. - [§ 37 WoGG: Bußgeld bei falschen Angaben oder fehlenden Meldungen](https://gesetze-einfach.de/wogg/37.md): Wer beim Wohngeld vorsätzlich oder leichtfertig Auskünfte nicht oder falsch gibt oder Änderungen nicht meldet, handelt nach § 37 WoGG ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis zu 2.000 Euro betragen. - [§ 38 WoGG: Was die Bundesregierung per Verordnung regeln darf](https://gesetze-einfach.de/wogg/38.md): Nach § 38 WoGG darf die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates per Verordnung Details zu Miete, Einkommen, Mietenstufen, Datenabgleich und zur Anpassung des Wohngeldes regeln. - [§ 39 WoGG: Berichte der Bundesregierung über Wohngeld und Mieten](https://gesetze-einfach.de/wogg/39.md): Nach § 39 WoGG werden Höchstbeträge, Mietenstufen und Wohngeldhöhe alle 2 Jahre überprüft; die Bundesregierung berichtet dem Bundestag darüber und über den Wohnungsmarkt. - [§ 40 WoGG: Wohngeld zählt bei anderen Sozialleistungen nicht mit](https://gesetze-einfach.de/wogg/40.md): Ist die wohngeldberechtigte Person selbst vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt das ihr bewilligte Wohngeld nach § 40 WoGG bei Sozialleistungen nicht als ihr Einkommen. - [§ 41 WoGG: Welches Recht gilt, wenn sich das Wohngeldgesetz ändert](https://gesetze-einfach.de/wogg/41.md): Ändert sich das Wohngeldrecht, gilt nach § 41 WoGG für noch offene Anträge bis zur Änderung das alte und danach das neue Recht; bereits entschiedene Fälle bleiben beim alten Recht. - [§ 42 WoGG: Übergangsregeln zur Wohngeldreform 2009](https://gesetze-einfach.de/wogg/42.md): § 42 WoGG regelt, wie über Wohngeld entschieden wird, wenn Antrag oder Bewilligungszeitraum in die Zeit um die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 fallen. - [§ 42a WoGG: Übergangsregeln zur Wohngeldreform 2016](https://gesetze-einfach.de/wogg/42a.md): § 42a WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 neu berechnet wird. - [§ 42b WoGG: Übergangsregeln zur Wohngeldstärkung 2020](https://gesetze-einfach.de/wogg/42b.md): § 42b WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zum Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 neu berechnet wird. - [§ 42c WoGG: Übergangsregeln zur CO2-Heizkostenentlastung 2021](https://gesetze-einfach.de/wogg/42c.md): § 42c WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zur Heizkostenentlastung wegen der CO2-Bepreisung zum 1. Januar 2021 neu berechnet wird. - [§ 42d WoGG: Übergangsregeln zum Wohngeld-Plus 2023](https://gesetze-einfach.de/wogg/42d.md): § 42d WoGG regelt, wie laufendes und beantragtes Wohngeld beim Übergang zum Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 neu berechnet wird. - [§ 43 WoGG: Wie das Wohngeld alle 2 Jahre angepasst wird](https://gesetze-einfach.de/wogg/43.md): Nach § 43 WoGG werden die Höchstbeträge für die Miete und weitere Rechengrößen des Wohngeldes ab 2025 alle 2 Jahre zum 1. Januar an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst. - [§ 44 WoGG: Laufendes Wohngeld wird nach der Anpassung neu berechnet](https://gesetze-einfach.de/wogg/44.md): Läuft dein Wohngeld bei einer Anpassung nach § 43 WoGG weiter, entscheidet die Wohngeldbehörde nach § 44 WoGG von sich aus für die restliche Zeit neu – mit den neuen Rechengrößen. - [§ 45 WoGG: Kein Wohngeld bei bestimmten Hilfen nach dem alten BVG](https://gesetze-einfach.de/wogg/45.md): Nach § 45 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer bestimmte Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2023 bekommt, wenn darin Wohnkosten berücksichtigt sind. - [§ 46 WoGG: Übergangsregel zum Datenabgleich bei Renten](https://gesetze-einfach.de/wogg/46.md): Nach § 46 WoGG erfasst der Datenabgleich nach § 33 WoGG ab einem im Postaufgabenüberleitungsgesetz genannten Zeitpunkt auch Renten- und Unfallversicherungsleistungen, die das Vorgängerunternehmen gezahlt hat. - [Anlage 1 WoGG: Höchstbeträge für die Miete beim Wohngeld](https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-1.md): Anlage 1 zum WoGG nennt die Höchstbeträge, bis zu denen Miete oder Belastung beim Wohngeld zählt – je nach Zahl der Haushaltsmitglieder und Mietenstufe I bis VII der Gemeinde. - [Anlage 2 WoGG: Die Werte a, b und c für die Wohngeld-Formel](https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-2.md): Anlage 2 zum WoGG enthält die Werte „a“, „b“ und „c“, die je nach Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (1 bis 12) in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG eingesetzt werden. - [Anlage 3 WoGG: Wie das Wohngeld Schritt für Schritt berechnet wird](https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-3.md): Anlage 3 zum WoGG legt Mindestwerte für Miete oder Belastung („M“) und Einkommen („Y“) fest und beschreibt die 4 Rechenschritte und die Rundung, mit denen das monatliche Wohngeld berechnet wird. ### Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Regelt, wer für Schule und Studium Geld vom Staat bekommt, wie viel und was davon zurückgezahlt wird. - [§ 1 BAföG: Wann du ein Recht auf BAföG hast](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/1.md): Nach § 1 BAföG hast du ein Recht auf Ausbildungsförderung, wenn die Ausbildung zu deiner Neigung, Eignung und Leistung passt und dir das nötige Geld nicht anderweitig zur Verfügung steht. - [§ 2 BAföG: Für welche Schulen und Hochschulen es BAföG gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/2.md): § 2 BAföG legt fest, für welche Schulen, Hochschulen und Praktika es Ausbildungsförderung gibt, wann Schüler dafür nicht bei den Eltern wohnen dürfen und wer keine Förderung bekommt. - [§ 3 BAföG: BAföG für Fernlehrgänge](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/3.md): Nach § 3 BAföG gibt es Förderung für zugelassene Fernunterrichtslehrgänge, wenn du schon 6 Monate erfolgreich teilgenommen hast, in höchstens 12 Monaten fertig werden kannst und der Lehrgang dich voll auslastet. - [§ 4 BAföG: BAföG gibt es grundsätzlich für Ausbildung in Deutschland](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/4.md): Nach § 4 BAföG gibt es Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland; für eine Ausbildung im Ausland gelten die besonderen Regeln der §§ 5 und 6 BAföG. - [§ 5 BAföG: Wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/5.md): Nach § 5 BAföG gibt es Förderung für eine Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland, wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und einer der gesetzlichen Fälle vorliegt, etwa ein Studium in der EU. - [§ 5a BAföG: Wie Auslandszeiten beim BAföG zählen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/5a.md): Nach § 5a BAföG bleibt eine Ausbildungszeit im Ausland bei der Förderung für eine Ausbildung in Deutschland bis zu 1 Jahr unberücksichtigt, außer der Auslandsaufenthalt ist vorgeschrieben. - [§ 6 BAföG: BAföG für Deutsche, die im Ausland wohnen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/6.md): Nach § 6 BAföG kann eine Deutsche oder ein Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland ausnahmsweise Förderung für eine Ausbildung dort bekommen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls das rechtfertigen. - [§ 7 BAföG: Erstausbildung, Master, Zweitausbildung, Fachwechsel](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/7.md): § 7 BAföG regelt, bis zu welchem Abschluss die Ausbildung gefördert wird, wann es BAföG für einen Master oder eine weitere Ausbildung gibt und was nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel gilt. - [§ 8 BAföG: Wer BAföG je nach Staatsangehörigkeit bekommt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/8.md): § 8 BAföG legt fest, welche Deutschen, EU-Bürger und Ausländer Ausbildungsförderung bekommen – je nach Aufenthaltsstatus, teils erst nach 15 Monaten Aufenthalt oder nach Jahren der Erwerbstätigkeit in Deutschland. - [§ 9 BAföG: Wann du für BAföG als geeignet giltst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/9.md): Nach § 9 BAföG wird die Ausbildung gefördert, wenn deine Leistungen erwarten lassen, dass du das Ausbildungsziel erreichst; an Hochschulen musst du dafür übliche Studienfortschritte nachweisen. - [§ 10 BAföG: Die Altersgrenze beim BAföG und ihre Ausnahmen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/10.md): Nach § 10 BAföG gibt es keine Förderung, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts schon 45 Jahre alt bist – außer etwa bei Kindererziehung, Abitur auf dem zweiten Bildungsweg oder Master direkt nach dem Bachelor. - [§ 11 BAföG: Wofür es BAföG gibt und wessen Einkommen zählt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/11.md): Nach § 11 BAföG gibt es Förderung für Lebensunterhalt und Ausbildung; angerechnet werden dein Einkommen und Vermögen, dann das Einkommen deines Ehegatten und deiner Eltern – mit Ausnahmen etwa ab 30 Jahren. - [§ 12 BAföG: Wie hoch der BAföG-Bedarf für Schüler ist](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/12.md): Nach § 12 BAföG beträgt der monatliche Bedarf für Schüler je nach Schulart 276 oder 498 Euro und, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen, 666 oder 775 Euro; dazu kommen Reisekosten bei Ausbildung im Ausland. - [§ 13 BAföG: Wie hoch der BAföG-Bedarf für Studierende ist](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/13.md): Nach § 13 BAföG beträgt der monatliche Bedarf an Hochschulen 475 Euro, an Abendgymnasien, Kollegs und bestimmten Fachschulklassen 442 Euro; für die Unterkunft kommen 59 oder 380 Euro dazu. - [§ 13a BAföG: Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/13a.md): Nach § 13a BAföG erhöht sich der Bedarf, wenn du auf eine der dort genannten Arten kranken- und pflegeversichert bist: je nach Versicherung um 102 und 35 Euro oder um 185 und 48 Euro im Monat. - [§ 14 BAföG: Wie hoch der BAföG-Bedarf im Praktikum ist](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14.md): Nach § 14 BAföG gilt für Praktikanten derselbe monatliche Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu deren Besuch das Praktikum gehört. - [§ 14a BAföG: Zusätzliches BAföG in Härtefällen per Verordnung](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14a.md): Nach § 14a BAföG darf die Bundesregierung per Rechtsverordnung festlegen, dass es bei einer Ausbildung in Deutschland zusätzliche Förderung für besondere Ausbildungs- oder Unterkunftskosten gibt. - [§ 14b BAföG: Zuschlag für Auszubildende mit Kind](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/14b.md): Nach § 14b BAföG erhöht sich der Bedarf um 160 Euro im Monat für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, mit dem du in einem Haushalt lebst; den Zuschlag bekommt nur ein Elternteil. - [§ 15 BAföG: Ab wann und wie lange es BAföG gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/15.md): Nach § 15 BAföG gibt es Förderung ab Ausbildungsbeginn, frühestens ab dem Antragsmonat, und im Studium grundsätzlich bis zur Förderungshöchstdauer; Verlängerungen gibt es nur in bestimmten Fällen. - [§ 15a BAföG: Wie lange es BAföG fürs Studium höchstens gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/15a.md): Nach § 15a BAföG entspricht die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit; vorher schon in diesem Studium verbrachte oder anerkannte Zeiten werden angerechnet, nötige Sprachkenntnisse können sie verlängern. - [§ 15b BAföG: Wann deine Ausbildung fürs BAföG beginnt und endet](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/15b.md): Nach § 15b BAföG beginnt eine Ausbildung im Monat, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich starten; ein Studium endet im Monat, in dem dir der Abschluss mitgeteilt wird, spätestens 2 Monate nach der letzten Prüfung. - [§ 16 BAföG: Wie lange es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/16.md): Nach § 16 BAföG gibt es für einen Ausbildungsaufenthalt nach § 5 Absatz 2 Nr. 1 oder ein Auslandspraktikum grundsätzlich höchstens 1 Jahr BAföG; für Ausbildungen in der EU oder der Schweiz gilt diese Grenze nicht. - [§ 17 BAföG: Wann BAföG geschenkt ist und wann ein Darlehen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/17.md): Nach § 17 BAföG ist BAföG grundsätzlich ein Zuschuss; im Studium gibt es den monatlichen Betrag zur Hälfte als Darlehen, in bestimmten Fällen nur als Darlehen. - [§ 18 BAföG: Wie du das BAföG-Darlehen zurückzahlst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18.md): Nach § 18 BAföG ist das BAföG-Darlehen grundsätzlich zinslos und in Raten von mindestens 130 Euro im Monat zurückzuzahlen; beim Darlehen nach § 17 Absatz 2 wird der Rest nach 77 vollen Monatsraten erlassen. - [§ 18a BAföG: Keine oder kleinere BAföG-Raten bei wenig Einkommen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18a.md): Nach § 18a BAföG wirst du auf Antrag von der Rückzahlung des BAföG-Darlehens freigestellt, soweit dein Einkommen 1 690 Euro im Monat nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. - [§ 18b BAföG: Teilerlass für gute oder schnelle Abschlüsse bis 2012](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18b.md): Nach § 18b BAföG wurde auf Antrag ein Teil des Darlehens erlassen, wenn man die Abschlussprüfung bis Ende 2012 unter den besten 30 Prozent oder mindestens 2 Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer bestand. - [§ 18c BAföG: Wie das frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW zurückgeht](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18c.md): Nach § 18c BAföG sind frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW verzinst und in Monatsraten von mindestens 130 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen; die erste Rate ist 18 Monate nach dem letzten Fördermonat fällig. - [§ 18d BAföG: Was die KfW mit übergegangenen Bankdarlehen macht](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/18d.md): Nach § 18d BAföG verwaltet die KfW die auf den Bund übergegangenen BAföG-Bankdarlehen, zieht sie ein und bekommt bestimmte Beträge und Verwaltungskosten erstattet. - [§ 19 BAföG: Wann das Amt Rückforderungen mit BAföG verrechnen darf](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/19.md): Nach § 19 BAföG darf eine Rückforderung von BAföG in voller Höhe mit deinem BAföG-Anspruch für bereits abgelaufene Monate verrechnet werden; für Bankdarlehen gilt das nicht. - [§ 20 BAföG: Wann du BAföG zurückzahlen musst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/20.md): Nach § 20 BAföG musst du zu viel gezahltes BAföG erstatten, soweit dein Einkommen bei der Bewilligung unberücksichtigt blieb oder es unter Vorbehalt gezahlt wurde, und bei einer Unterbrechung, die du zu vertreten hast. - [§ 21 BAföG: Was beim BAföG als Einkommen zählt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/21.md): Nach § 21 BAföG zählen als Einkommen die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz abzüglich Steuern und einer Pauschale für die soziale Sicherung, dazu etwa Waisenrenten und Ausbildungsbeihilfen. - [§ 22 BAföG: Welcher Zeitraum bei deinem eigenen Einkommen zählt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/22.md): Nach § 22 BAföG zählt dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum; es wird gleichmäßig auf alle Monate dieses Zeitraums verteilt und auf deinen Bedarf angerechnet. - [§ 23 BAföG: Wie viel eigenes Einkommen beim BAföG frei bleibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/23.md): Nach § 23 BAföG bleiben von deinem eigenen Einkommen monatlich 353 Euro anrechnungsfrei, dazu grundsätzlich 850 Euro für deinen Ehe- oder Lebenspartner und 770 Euro für jedes Kind. - [§ 24 BAföG: Welches Einkommensjahr der Eltern beim BAföG zählt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/24.md): Nach § 24 BAföG zählt das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum; ist es jetzt wesentlich niedriger, kannst du die Berücksichtigung des aktuellen Einkommens beantragen. - [§ 25 BAföG: Wie viel Einkommen deiner Eltern beim BAföG frei bleibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/25.md): Nach § 25 BAföG bleiben vom Einkommen verheirateter, nicht getrennt lebender Eltern monatlich 2 540 Euro frei, sonst je Elternteil 1 690 Euro; vom Rest bleiben 50 Prozent plus 5 Prozent je Kind mit Freibetrag frei. - [§ 26 BAföG: Dein eigenes Vermögen zählt beim BAföG mit](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/26.md): Nach § 26 BAföG wird das Vermögen des Auszubildenden angerechnet; was als Vermögen gilt, welche Freibeträge es gibt und wie viel monatlich zählt, regeln die §§ 27 bis 30 BAföG. - [§ 27 BAföG: Was beim BAföG als Vermögen zählt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/27.md): Nach § 27 BAföG zählen zum Vermögen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Forderungen und Rechte; ausgenommen sind etwa Haushaltsgegenstände, Rentenansprüche und rechtlich nicht verwertbare Gegenstände. - [§ 28 BAföG: Wie der Wert deines Vermögens bestimmt wird](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/28.md): Nach § 28 BAföG zählt der Wert deines Vermögens bei der Antragstellung, abzüglich der Schulden zu diesem Zeitpunkt; spätere Änderungen im Bewilligungszeitraum bleiben unberücksichtigt. - [§ 29 BAföG: Wie viel Vermögen du beim BAföG behalten darfst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/29.md): Nach § 29 BAföG bleiben von deinem Vermögen 15 000 Euro anrechnungsfrei, ab 30 Jahren 45 000 Euro, dazu je 2 300 Euro für deinen Ehegatten oder Lebenspartner und für jedes Kind. - [§ 30 BAföG: Wie dein Vermögen auf die BAföG-Monate verteilt wird](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/30.md): Nach § 30 BAföG wird das anzurechnende Vermögen durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt; dieser Betrag wird jeden Monat auf deinen Bedarf angerechnet. - [§ 35 BAföG: Wie oft die BAföG-Sätze überprüft werden](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/35.md): Nach § 35 BAföG werden Bedarfssätze, Freibeträge und die Beträge nach § 21 Absatz 2 alle 2 Jahre überprüft und, wenn nötig, durch Gesetz neu festgesetzt. - [§ 36 BAföG: BAföG, wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/36.md): Nach § 36 BAföG gibt es auf Antrag BAföG ohne Anrechnung des Elternbeitrags, wenn du glaubhaft machst, dass deine Eltern ihn nicht zahlen, und deine Ausbildung dadurch gefährdet ist. - [§ 37 BAföG: Wann sich das Land den Unterhalt von den Eltern holt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/37.md): Nach § 37 BAföG geht dein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern auf das Land über, soweit es dir BAföG zahlt und Elterneinkommen anzurechnen ist; das Land kann den Unterhalt dann von deinen Eltern verlangen. - [§ 38 BAföG: Wann andere Ansprüche auf das Land übergehen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/38.md): Nach § 38 BAföG geht dein Anspruch gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die kein Leistungsträger ist, auf das Land über, wenn es dir BAföG zahlt und die Leistung anzurechnen ist oder BAföG ausschließt. - [§ 39 BAföG: Wer das BAföG verwaltet](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/39.md): Nach § 39 BAföG führen die Länder das BAföG im Auftrag des Bundes aus; die staatlichen BAföG-Darlehen verwaltet und zieht das Bundesverwaltungsamt ein. - [§ 40 BAföG: Wo es Ämter für Ausbildungsförderung gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/40.md): Nach § 40 BAföG errichten die Länder Ämter für Ausbildungsförderung in Kreisen und kreisfreien Städten; für Studierende sitzen sie bei staatlichen Hochschulen oder Studentenwerken. - [§ 40a BAföG: Landesämter für Ausbildungsförderung](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/40a.md): Nach § 40a BAföG können die Länder Landesämter für Ausbildungsförderung errichten, auch gemeinsam mit anderen Ländern. - [§ 41 BAföG: Was das BAföG-Amt macht und was es prüfen darf](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/41.md): Nach § 41 BAföG entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung über BAföG-Anträge, berät Auszubildende und Eltern und darf per Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern prüfen. - [§ 44 BAföG: Der Beirat für Ausbildungsförderung](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/44.md): Nach § 44 BAföG kann das Bundesbildungsministerium per Verordnung einen Beirat bilden, der es beim BAföG berät; darin sitzen unter anderem Vertreter von Behörden, Auszubildenden und Eltern. - [§ 45 BAföG: Welches BAföG-Amt für dich zuständig ist](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/45.md): Nach § 45 BAföG ist grundsätzlich das Amt am Wohnsitz deiner Eltern zuständig; für Studierende an staatlichen Hochschulen ist es das Amt bei ihrer Hochschule, für das Ausland ein bestimmtes Amt. - [§ 45a BAföG: Was gilt, wenn ein anderes BAföG-Amt zuständig wird](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/45a.md): Nach § 45a BAföG übernimmt bei einem Zuständigkeitswechsel das neue Amt alle Aufgaben; das bisherige Amt zahlt weiter, bis das neue die Zahlung fortsetzt. - [§ 46 BAföG: Wie du BAföG beantragst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/46.md): Nach § 46 BAföG gibt es BAföG nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim örtlich zuständigen Amt; in bestimmten Fällen muss es auf Antrag vorab entscheiden, ob du gefördert werden kannst. - [§ 47 BAföG: Wer dem BAföG-Amt Auskunft geben muss](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/47.md): Nach § 47 BAföG müssen Ausbildungsstätten, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner sowie Arbeitgeber dem BAföG-Amt die nötigen Auskünfte und Bescheinigungen geben; das Amt kann dafür Fristen setzen. - [§ 47a BAföG: Wann Eltern zu Unrecht gezahltes BAföG ersetzen müssen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/47a.md): Nach § 47a BAföG müssen Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner zu Unrecht gezahltes BAföG dem Land ersetzen, wenn sie es durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben verursacht haben. - [§ 48 BAföG: Welchen Leistungsnachweis du ab dem 5. Semester brauchst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/48.md): Nach § 48 BAföG gibt es ab dem 5. Fachsemester BAföG erst ab dem Zeitpunkt, an dem du einen Leistungsnachweis vorlegst, etwa über die übliche Zahl an ECTS-Punkten. - [§ 49 BAföG: Welche Nachweise du für Auslands-BAföG brauchst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/49.md): Nach § 49 BAföG brauchst du für Auslands-BAföG auf Verlangen eine Stellungnahme deiner Ausbildungsstätte und für ein Auslandspraktikum eine Bescheinigung, dass es den Anforderungen entspricht. - [§ 50 BAföG: Was im BAföG-Bescheid steht und wie lange er gilt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/50.md): Nach § 50 BAföG entscheidet das Amt per Bescheid meist für 1 Jahr; ist dein Folgeantrag 2 Monate vor Ablauf im Wesentlichen vollständig, zahlt es im selben Ausbildungsabschnitt bis zum neuen Bescheid vorläufig weiter. - [§ 51 BAföG: Wie und wann BAföG ausgezahlt wird](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/51.md): Nach § 51 BAföG wird BAföG monatlich im Voraus aufs Konto gezahlt; dauert der Erstantrag zu lange, gibt es für 4 Monate bis zu vier Fünftel des voraussichtlichen Bedarfs unter Vorbehalt. - [§ 53 BAföG: Ab wann sich dein BAföG ändert, wenn sich etwas ändert](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/53.md): Nach § 53 BAföG gilt eine Änderung zu deinen Gunsten ab dem Monat der Änderung, rückwirkend aber höchstens für 3 Monate vor dem Monat deiner Meldung; zu deinen Ungunsten ab dem Folgemonat. - [§ 54 BAföG: Welches Gericht bei BAföG-Streit zuständig ist](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/54.md): Nach § 54 BAföG entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG die Verwaltungsgerichte. - [§ 55 BAföG: Welche Daten die BAföG-Statistik erfasst](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/55.md): Nach § 55 BAföG wird über das BAföG eine jährliche Bundesstatistik geführt, die Merkmale der Geförderten, ihrer Eltern und Ehegatten sowie die Förderbeträge erfasst. - [§ 56 BAföG: Wer die Studienstarthilfe bekommt und wie](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/56.md): Nach § 56 BAföG gibt es Studienstarthilfe, wenn du dich erstmals an einer Hochschule einschreibst, unter 25 bist und im Monat davor etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Wohngeld bekamst. - [§ 56a BAföG: Wie viel Studienstarthilfe es gibt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/56a.md): Nach § 56a BAföG beträgt die Studienstarthilfe einmalig 1 000 Euro als Zuschuss; ein Datenabgleich im Portal „BAföG Digital“ soll verhindern, dass sie mehrfach beantragt wird. - [§ 56b BAföG: Die Studienstarthilfe zählt nicht als Einkommen](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/56b.md): Nach § 56b BAföG zählt die Studienstarthilfe bei einkommensabhängigen Sozialleistungen und beim Asylbewerberleistungsgesetz nicht als Einkommen und wird nicht auf Leistungsstipendien angerechnet. - [§ 57 BAföG: Wer das Geld für das BAföG bezahlt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/57.md): Nach § 57 BAföG trägt der Bund die Kosten des BAföG; außerdem regelt die Norm, welche Rückzahlungen aus BAföG-Darlehen zwischen Bund und Ländern weitergegeben werden. - [§ 58 BAföG: Bußgeld bei falschen Angaben zum BAföG](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/58.md): Nach § 58 BAföG kann eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro drohen, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig falsche, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder Auskünfte nicht erteilt. - [§ 59 BAföG: Wann die Regierung das BAföG in Notlagen ausweiten darf](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/59.md): Nach § 59 BAföG darf die Bundesregierung per Verordnung vorübergehend mehr Menschen BAföG ermöglichen, wenn der Bundestag eine bundesweite Notlage feststellt, weil Nebenjobs für Auszubildende wegbrechen. - [§ 60 BAföG: BAföG-Sonderregeln für Opfer von SED-Unrecht](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/60.md): Nach § 60 BAföG gelten für Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht bei Ausbildungsabschnitten, die vor 2003 beginnen, Sonderregeln: unter Bedingungen keine Altersgrenze und Erlass des BAföG-Darlehens. - [§ 61 BAföG: BAföG mit Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/61.md): Nach § 61 BAföG können Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) oder passender Fiktionsbescheinigung BAföG bekommen, wenn sie in Deutschland wohnen und erfasst wurden (§ 49 AufenthG). - [§ 65 BAföG: Welche anderen Förderregeln neben dem BAföG gelten](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/65.md): Nach § 65 BAföG bleiben Regeln zur Ausbildungsförderung im SGB XIV, im Bundesentschädigungsgesetz und im Häftlingshilfegesetz bestehen; einige davon haben Vorrang vor dem BAföG. - [§ 66a BAföG: Welche alten BAföG-Regeln für frühere Fälle weitergelten](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/66a.md): Nach § 66a BAföG gelten für bestimmte frühere Bewilligungen, Darlehen und Ausbildungen ältere Fassungen einzelner BAföG-Vorschriften weiter, etwa aus den Jahren 2016, 2019 und 2024. - [§ 66b BAföG: BAföG für Ausbildungen in Großbritannien nach dem Brexit](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/66b.md): Nach § 66b BAföG gibt es für einen Ausbildungsabschnitt im Vereinigten Königreich, der bis zum Ende der Brexit-Übergangszeit begonnen oder fortgesetzt wurde, weiter BAföG bis zu dessen Abschluss oder Abbruch. - [§ 68 BAföG: Ab wann das BAföG gilt](https://gesetze-einfach.de/bafoeg/68.md): § 68 BAföG betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes; der amtliche Text enthält an dieser Stelle nur die Angabe „(Inkrafttreten)“ ohne weiteren Wortlaut.