# § 65e SGB II einfach erklärt: Wenn das Sozialamt noch Geld von dir bekommt

Amtlicher Titel: Übergangsregelung zur Aufrechnung  
Gesetz: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/sgb-2/65e/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 65e SGB II darf der SGB-II-Träger mit Zustimmung des Sozialhilfeträgers dessen Forderungen in den ersten 2 Jahren mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aufrechnen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hat der Träger der Sozialhilfe Forderungen gegen eine leistungsberechtigte Person, darf der zuständige Träger nach dem SGB II sie mit deren Geldleistungen für den Lebensunterhalt aufrechnen, etwa mit dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Dafür braucht er die Zustimmung des Sozialhilfeträgers. Es gelten die Voraussetzungen aus § 43 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1. Diese Aufrechnung ist nur in den ersten 2 Jahren möglich, in denen die Person Leistungen nach dem SGB II bekommt.

**Original:** Der zuständige Träger der Leistungen nach diesem Buch kann mit Zustimmung des Trägers der Sozialhilfe dessen Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Voraussetzungen des § 43 Absatz 2, 3 und 4 Satz 1 aufrechnen. Die Aufrechnung wegen eines Anspruchs nach Satz 1 ist auf die ersten zwei Jahre der Leistungserbringung nach diesem Buch beschränkt.

## Begriffe

- **aufrechnen**: Eine Forderung mit einer Zahlung verrechnen. Ein Teil der Leistung wird dann einbehalten, statt ausgezahlt zu werden.

## Verweise

- § 43 SGB II – Höhe, Grenzen und Form der Aufrechnung

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).