# § 66a SGB II einfach erklärt: Übergang von Weiterbildung und Reha zur Arbeitsagentur 2025

Amtlicher Titel: Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024  
Gesetz: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/sgb-2/66a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 66a SGB II gelten die Übergangsregeln des § 66 auch für den Wechsel der Förderung von Weiterbildung und beruflicher Reha von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit am 1. Januar 2025.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** § 66a betrifft den Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025. Gemeint ist die Förderung von Menschen mit Leistungen nach dem SGB II, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Für diesen Übergang gilt § 66 entsprechend: Ist vorher der Anspruch entstanden, die Leistung zuerkannt worden oder die Maßnahme begonnen, gelten die bisherigen Regeln bis zum Ende der Leistung oder Maßnahme weiter.

**Original:** § 66 findet entsprechende Anwendung beim Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025.

## Begriffe

- **berufliche Rehabilitation**: Hilfen, damit Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten können.

## Verweise

- § 66 SGB II – Welche Regeln für laufende Eingliederungsleistungen nach einer Gesetzesänderung gelten

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).