# § 6d SGB II einfach erklärt: Welche Stellen „Jobcenter“ heißen

Amtlicher Titel: Jobcenter  
Gesetz: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/sgb-2/6d/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 6d SGB II heißen sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommune als auch die zugelassenen kommunalen Träger „Jobcenter“.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a tragen den Namen „Jobcenter“. Für dich heißt die zuständige Stelle also in beiden Fällen Jobcenter.

**Original:** Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.

## Begriffe

- **gemeinsame Einrichtung**: Eine Stelle, die Bundesagentur für Arbeit und Kommune gemeinsam bilden, um die Grundsicherung für Arbeitsuchende einheitlich durchzuführen (§ 44b SGB II).
- **zugelassener kommunaler Träger**: Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein und anstelle der Bundesagentur durchführt (§ 6a SGB II).

## Verweise

- § 44b SGB II – Gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur und Kommune
- § 6a SGB II – Zugelassene kommunale Träger

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).