# § 73 SGB II einfach erklärt: 200 Euro Einmalzahlung für Juli 2022

Amtlicher Titel: Einmalzahlung für den Monat Juli 2022  
Gesetz: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/sgb-2/73/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 73 SGB II bekamen Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für Juli 2022 (heute Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) bei Regelbedarfsstufe 1 oder 2 einmalig 200 Euro wegen Corona.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Wer für Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte – heute Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – und Regelbedarfsstufe 1 oder 2 hatte, bekam für diesen Monat einmalig 200 Euro. Das Geld glich Mehrkosten durch die COVID-19-Pandemie aus.

**Original:** Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

## Begriffe

- **Regelbedarfsstufe**: Die Stufe bestimmt, wie hoch der monatliche Regelbedarf einer Person ist. Sie hängt zum Beispiel davon ab, ob jemand allein oder mit Partner lebt.

## Verweise

- § 20 SGB II – Regelbedarf und Regelbedarfsstufen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).