# § 1 WoGG einfach erklärt: Wofür es Wohngeld gibt: Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Amtlicher Titel: Zweck des Wohngeldes  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/1/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 1 WoGG soll Wohngeld angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell sichern; es gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Wohngeld soll finanziell absichern, dass du angemessen und passend für deine Familie wohnen kannst.

**Original:** (1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Wohngeld ist ein Zuschuss für den Wohnraum, den du selbst nutzt. Es gibt 2 Formen:
- Für eine Mietwohnung ist es ein Zuschuss zur Miete. Er heißt Mietzuschuss.
- Für deine eigene Wohnung oder dein eigenes Haus ist es ein Zuschuss zur Belastung. Er heißt Lastenzuschuss.

**Original:** (2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

## Darauf kommt es an

- Wohngeld gibt es nur für Wohnraum, den du selbst nutzt.

## Beispiel: Miete oder Eigentum

Murat wohnt in Bochum zur Miete. Für ihn kommt Wohngeld als Mietzuschuss in Frage. Seine Schwester Elif wohnt in ihrer eigenen Eigentumswohnung und zahlt dafür einen Kredit ab. Für sie kommt Wohngeld als Lastenzuschuss in Frage. Ob die beiden tatsächlich Wohngeld bekommen und wie viel, regeln andere Vorschriften des Wohngeldgesetzes.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Gibt es Wohngeld auch für Eigentümer?**  
Ja. Nach § 1 Absatz 2 WoGG gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss für Wohnraum, den du selbst nutzt. Wer zur Miete wohnt, bekommt es als Mietzuschuss.

**Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?**  
Der Mietzuschuss ist ein Zuschuss zur Miete, der Lastenzuschuss ein Zuschuss zur Belastung für selbst genutztes Eigentum (§ 1 Absatz 2 WoGG). Beides sind Formen des Wohngeldes.

## Begriffe

- **Mietzuschuss**: Wohngeld für Menschen, die zur Miete wohnen.
- **Lastenzuschuss**: Wohngeld für Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung wohnen und dafür Kosten tragen.
- **Belastung**: Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits und laufende Kosten (genauer in § 10 WoGG).

## Verweise

- § 3 WoGG – Wer Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen kann
- § 9 WoGG – Was beim Wohngeld als Miete zählt
- § 10 WoGG – Was beim Wohngeld als Belastung zählt

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).