# § 10 WoGG einfach erklärt: Welche Kosten beim Lastenzuschuss als Belastung zählen

Amtlicher Titel: Belastung  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/10/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 10 WoGG ist die Belastung beim Lastenzuschuss die Summe der Kosten für Kapitaldienst und Bewirtschaftung des Wohnraums; die Wohngeldbehörde ermittelt sie in einer Wohngeld-Lastenberechnung.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung deines Wohnraums. Es zählen die Beträge, die vereinbart oder festgesetzt sind.

**Original:** (1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die Wohngeldbehörde (§ 24 Absatz 1 Satz 1 WoGG) ermittelt die Belastung in einer Wohngeld-Lastenberechnung. Sie kann auf eine vollständige Berechnung verzichten, wenn schon die Belastung aus Zinsen und Tilgung so hoch ist wie die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG, oder höher.

**Original:** (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus Zinsen und Tilgungen die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 erreicht oder übersteigt.

## Darauf kommt es an

- Erreichen schon Zinsen und Tilgung die Summe aus Höchstbetrag und Klimakomponente, kann die Behörde auf eine vollständige Lastenberechnung verzichten.

## Beispiel: Kredit fürs eigene Reihenhaus

Familie Schulz wohnt in Paderborn im eigenen Reihenhaus. Sie zahlt jeden Monat Zinsen und Tilgung für den Kredit, mit dem sie das Haus gekauft hat. Dazu kommen laufende Kosten für das Haus. Sie beantragt Wohngeld als Lastenzuschuss. Die Wohngeldbehörde ermittelt die Belastung nach § 10 WoGG in einer Wohngeld-Lastenberechnung.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Welche Kosten zählen beim Lastenzuschuss?**  
Nach § 10 Absatz 1 WoGG zählen die Kosten für den Kapitaldienst, also etwa Zinsen und Tilgung, und für die Bewirtschaftung des Wohnraums. Maßgeblich sind die vereinbarten oder festgesetzten Beträge.

**Wer berechnet die Belastung beim Lastenzuschuss?**  
Die Wohngeldbehörde. Sie ermittelt die Belastung nach § 10 Absatz 2 WoGG in einer Wohngeld-Lastenberechnung.

## Begriffe

- **Kapitaldienst**: Zinsen und Tilgung für Kredite, mit denen du dein Haus oder deine Wohnung finanziert hast.
- **Bewirtschaftung**: Die laufenden Kosten für das Haus oder die Wohnung, zum Beispiel für Instandhaltung, Betriebskosten und Verwaltung.
- **Wohngeld-Lastenberechnung**: Die Aufstellung der Wohngeldbehörde, mit der sie deine Belastung ermittelt.
- **Tilgung**: Der Teil der Kreditrate, mit dem du die Schulden selbst zurückzahlst.

## Verweise

- § 3 WoGG – Wer für den Lastenzuschuss wohngeldberechtigt ist
- § 11 WoGG – Welcher Teil der Belastung bei der Berechnung berücksichtigt wird
- § 12 WoGG – Höchstbeträge und Klimakomponente
- § 24 WoGG – Welche Behörde zuständig ist

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).