# § 13 WoGG einfach erklärt: Welches Einkommen beim Wohngeld zählt

Amtlicher Titel: Gesamteinkommen  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/13/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 13 WoGG ist das Gesamteinkommen die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträgen und Unterhaltsabzügen; monatlich zählt ein Zwölftel davon.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon werden die Freibeträge (§§ 17 und 17a WoGG) und die Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18 WoGG) abgezogen.

**Original:** (1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

**Original:** (2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

## Darauf kommt es an

- Es zählt das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nicht nur das der Person, die den Antrag stellt.

## Beispiel: Paar mit zwei Einkommen

Svenja und Paul aus Bielefeld beantragen Wohngeld. Nach § 14 WoGG hat Svenja ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro und Paul eines von 6.000 Euro. Freibeträge oder Abzüge für Unterhalt fallen bei ihnen nicht an. Ihr Gesamteinkommen nach § 13 WoGG beträgt also 24.000 Euro. Ihr monatliches Gesamteinkommen ist ein Zwölftel davon: 2.000 Euro.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Welches Einkommen zählt beim Wohngeld?**  
Nach § 13 WoGG zählt das Gesamteinkommen: die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, abzüglich Freibeträgen und Abzugsbeträgen für Unterhalt. Was zum Jahreseinkommen gehört, regelt § 14 WoGG.

**Wie wird das monatliche Einkommen beim Wohngeld berechnet?**  
Nach § 13 Absatz 2 WoGG ist das monatliche Gesamteinkommen ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

## Begriffe

- **Jahreseinkommen**: Das Einkommen eines Haushaltsmitglieds für ein Jahr, ermittelt nach § 14 WoGG.
- **Freibeträge**: Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, zum Beispiel für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder oder für Alleinerziehende (§§ 17 und 17a WoGG).
- **Unterhaltsleistungen**: Geld, das jemand wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht zahlt, zum Beispiel an ein Kind oder einen früheren Ehepartner (§ 18 WoGG).

## Verweise

- § 14 WoGG – Was zum Jahreseinkommen gehört
- § 17 WoGG – Freibeträge
- § 17a WoGG – Freibetrag für Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten
- § 18 WoGG – Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).