# § 19 WoGG einfach erklärt: Wie hoch das Wohngeld ist: die Formel

Amtlicher Titel: Höhe des Wohngeldes  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/19/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 19 WoGG wird das monatliche Wohngeld mit einer Formel aus zu berücksichtigender Miete, monatlichem Gesamteinkommen und Werten für die Haushaltsgröße aus Anlage 2 berechnet.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Für Haushalte mit bis zu 12 Mitgliedern, die beim Wohngeld mitzählen, berechnet die Wohngeldbehörde das monatliche Wohngeld mit dieser Formel:
1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y) Euro.
Das Ergebnis ist noch nicht gerundet.
„M“ ist die monatliche Miete oder Belastung in Euro, die beim Wohngeld zählt. Das ist nicht unbedingt deine tatsächliche Miete.
„Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen deines Haushalts in Euro.
„a“, „b“ und „c“ sind feste Werte. Sie hängen davon ab, wie viele Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mitzählen. Sie stehen in Anlage 2 zum Wohngeldgesetz. Für 1 Haushaltsmitglied ist dort zum Beispiel a = 0,04.

**Original:** (1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
[Tabelle]
1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.
[/Tabelle]
„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die einzelnen Rechenschritte und das Runden muss die Wohngeldbehörde in der Reihenfolge machen, die Anlage 3 zum Wohngeldgesetz vorgibt. Anlage 3 legt auch Mindestwerte für M und Y fest: Liegt ein Wert darunter, rechnet die Behörde mit dem Mindestwert.

**Original:** (2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Zählen mehr als 12 Haushaltsmitglieder beim Wohngeld mit, gibt es für das 13. und jedes weitere Mitglied 65 Euro mehr im Monat. Das Wohngeld darf dadurch aber höchstens so hoch werden wie die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt.

**Original:** (3) Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 65 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

## Darauf kommt es an

- In die Formel geht nicht unbedingt die tatsächliche Miete ein, sondern die Miete oder Belastung, die nach §§ 9 bis 12 WoGG beim Wohngeld zählt.
- Für Y zählt das monatliche Gesamteinkommen – also das Einkommen nach allen Abzügen und Freibeträgen, geteilt durch 12.

## Beispiel: Wohngeld für eine Person

Frau Schulz lebt allein. Ihre Miete, die beim Wohngeld zählt, beträgt 500 Euro (M). Ihr monatliches Gesamteinkommen beträgt 1 200 Euro (Y). Für 1 Haushaltsmitglied nennt Anlage 2: a = 0,04, b = 0,0004797, c = 0,0000408. Die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ergibt ungerundet 121,2422 Euro. Nach den Rundungsregeln in Anlage 3 bekommt Frau Schulz 121 Euro Wohngeld im Monat.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie wird Wohngeld berechnet?**  
Mit der Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG: 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y). M ist die Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, Y das monatliche Gesamteinkommen. Die Werte a, b und c stehen in Anlage 2, die Rechenschritte und das Runden in Anlage 3.

**Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?**  
Nach der Formel in § 19 WoGG von 3 Dingen: der Miete oder Belastung, die beim Wohngeld zählt, dem monatlichen Gesamteinkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen.

## Begriffe

- **Belastung**: Bei Wohneigentum die Kosten für Kredit und Bewirtschaftung der selbst genutzten Wohnung; sie ersetzt beim Lastenzuschuss die Miete (§ 10 WoGG).
- **monatliches Gesamteinkommen**: Ein Zwölftel des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen (§ 13 WoGG).
- **zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder**: Die Mitglieder deines Haushalts, die bei der Berechnung des Wohngeldes mitzählen (§ 6 WoGG).

## Verweise

- Anlage 2 WoGG – Die Werte a, b und c für jede Haushaltsgröße
- Anlage 3 WoGG – Rechenschritte, Mindestwerte und Rundung
- § 11 WoGG – Welche Miete oder Belastung beim Wohngeld zählt
- § 13 WoGG – Wie das Gesamteinkommen berechnet wird
- § 21 WoGG – Unter 10 Euro im Monat gibt es kein Wohngeld

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).