# § 2 WoGG einfach erklärt: Was beim Wohngeld als Wohnraum zählt

Amtlicher Titel: Wohnraum  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/2/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 2 WoGG sind Wohnraum nur Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Wohnraum im Sinne des Wohngeldes sind Räume, die 2 Bedingungen erfüllen:
- Der Verfügungsberechtigte hat sie zum Wohnen bestimmt.
- Sie sind nach ihrer Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet.

**Original:** Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

## Darauf kommt es an

- Es reicht nicht, dass Räume zum Wohnen bestimmt sind – sie müssen sich nach Bauweise und Ausstattung auch tatsächlich zum Wohnen eignen.

## Häufige Fragen

**Welche Räume zählen beim Wohngeld als Wohnraum?**  
Nach § 2 WoGG Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind. Welche Räume im Einzelfall geeignet sind, sagt die Vorschrift nicht genauer.

## Begriffe

- **Verfügungsberechtigter**: Die Person, die über die Räume bestimmen darf – meist der Eigentümer oder der Vermieter.
- **bauliche Anlage und Ausstattung**: Wie die Räume gebaut und eingerichtet sind.

## Verweise

- § 1 WoGG – Wohngeld gibt es für selbst genutzten Wohnraum
- § 3 WoGG – Wer für seinen Wohnraum Wohngeld bekommen kann

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).