# § 21 WoGG einfach erklärt: Wann es kein Wohngeld gibt: unter 10 Euro, Vermögen

Amtlicher Titel: Sonstige Gründe  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/21/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 21 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn es unter 10 Euro im Monat läge, wenn alle Haushaltsmitglieder ausgeschlossen sind oder soweit der Bezug missbräuchlich wäre, etwa wegen erheblichen Vermögens.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Du hast in diesen Fällen keinen Anspruch auf Wohngeld:
1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen würde,
2. wenn alle Mitglieder deines Haushalts nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen sind – zum Beispiel, weil sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen, bei dem Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, oder
3. soweit es missbräuchlich wäre, Wohngeld in Anspruch zu nehmen – vor allem, weil erhebliches Vermögen vorhanden ist.
Was genau „erhebliches Vermögen“ ist, legt § 21 WoGG nicht fest.

**Original:** Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

## Darauf kommt es an

- Wohngeld unter 10 Euro im Monat wird nicht gezahlt.
- Bei erheblichem Vermögen kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen; eine feste Grenze nennt § 21 WoGG nicht.

## Beispiel: Berechnetes Wohngeld unter 10 Euro

Jana beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde rechnet nach § 19 WoGG aus, dass ihr 8 Euro im Monat zustünden. Weil das weniger als 10 Euro sind, hat Jana nach § 21 Nr. 1 WoGG keinen Anspruch auf Wohngeld.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie viel Vermögen darf ich beim Wohngeld haben?**  
§ 21 Nr. 3 WoGG sagt nur: Es gibt kein Wohngeld, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, vor allem wegen erheblichen Vermögens. Eine feste Grenze steht nicht im Gesetz.

**Gibt es einen Mindestbetrag beim Wohngeld?**  
Ja. Würde das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen, besteht nach § 21 Nr. 1 WoGG kein Anspruch.

**Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekomme?**  
Nicht, wenn alle Mitglieder deines Haushalts nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen sind (§ 21 Nr. 2 WoGG). Wer genau ausgeschlossen ist und welche Ausnahmen es gibt, regelt § 7 WoGG.

## Begriffe

- **missbräuchlich**: Wenn jemand Wohngeld in Anspruch nimmt, obwohl das dem Zweck des Wohngeldes widerspricht – das Gesetz nennt als Beispiel erhebliches Vermögen.
- **erhebliches Vermögen**: Größeres Vermögen wie Ersparnisse oder Wertgegenstände. Wo die Grenze liegt, sagt § 21 WoGG nicht.

## Verweise

- § 7 WoGG – Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist
- § 8 WoGG – Wie lange der Ausschluss dauert
- § 19 WoGG – Wie die Höhe des Wohngeldes berechnet wird
- § 23 WoGG – Auskunftspflichten bei einer Prüfung wegen Missbrauchs

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).