# § 26a WoGG einfach erklärt: Vorläufiges Wohngeld, wenn die Prüfung dauert

Amtlicher Titel: Vorläufige Zahlung des Wohngeldes  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/26a/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 26a WoGG kann Wohngeld vorläufig gezahlt werden, wenn die Prüfung länger dauert und ein Anspruch wahrscheinlich ist; zu viel Gezahltes muss nach der endgültigen Entscheidung erstattet werden.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Die Wohngeldbehörde kann Wohngeld vorläufig zahlen. Dafür müssen 2 Dinge zutreffen: Es dauert voraussichtlich länger, deinen Anspruch festzustellen. Und es ist hinreichend wahrscheinlich, dass du Anspruch auf Wohngeld hast. Für die vorläufige Zahlung zählen nur die Berechnungsgrößen nach § 4 WoGG: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen, die Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen.

**Original:** (1) Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Grundlage der vorläufigen Zahlung sind ausschließlich die für das Wohngeld maßgeblichen Berechnungsgrößen nach § 4.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Die Entscheidung über die vorläufige Zahlung steht unter Vorbehalt. Das heißt: Später folgt eine endgültige Entscheidung über das Wohngeld. Der Bescheid muss darauf hinweisen, dass die Zahlung unter diesem Vorbehalt steht und zu viel gezahltes Wohngeld zurückgefordert werden kann.

**Original:** (2) Die Entscheidung über die vorläufige Zahlung des Wohngeldes steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung über Wohngeld. Der Bewilligungsbescheid muss den Hinweis enthalten, dass die Zahlung unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung über Wohngeld und der möglichen Rückforderung von zu viel gezahltem Wohngeld erfolgt.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Die endgültige Entscheidung kann die Behörde auch zusammen mit der Entscheidung über deinen Weiterleistungsantrag treffen. Der Tag deines Antrags auf die vorläufige Zahlung gilt auch als Tag des Antrags für die endgültige Entscheidung. Weicht die vorläufige Entscheidung von dem ab, was dir endgültig zusteht, muss die Behörde endgültig entscheiden.
Entscheidet sie innerhalb von 1 Jahr nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nicht endgültig, gilt die vorläufige Zahlung als endgültig festgesetzt. Das gilt nicht in 2 Fällen:
- Du beantragst innerhalb dieses Jahres selbst eine endgültige Entscheidung.
- Die Behörde erfährt von Tatsachen, nach denen dir kein Wohngeld oder weniger als vorläufig gezahlt zusteht. Und sie entscheidet innerhalb von 1 Jahr, nachdem sie davon erfahren hat, endgültig – spätestens aber 10 Jahre, nachdem dir die vorläufige Zahlung bekannt gegeben wurde.

**Original:** (3) Die endgültige Entscheidung über Wohngeld kann auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Weiterleistungsantrag erfolgen. Der Zeitpunkt der Antragstellung für die vorläufige Zahlung gilt auch als Zeitpunkt der Antragstellung für die endgültige Entscheidung über Wohngeld. Über den Wohngeldanspruch ist endgültig zu entscheiden, sofern die vorläufige Entscheidung nicht der endgültigen Entscheidung entspricht. Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine endgültige Entscheidung, gilt eine vorläufig bewilligte Zahlung als endgültig festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die wohngeldberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 4 eine endgültige Entscheidung beantragt oder wenn die Wohngeldbehörde Kenntnis von Tatsachen erlangt, dass der Wohngeldanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe als die vorläufige Zahlung besteht und sie über den Wohngeldanspruch innerhalb eines Jahres seit Kenntniserlangung von diesen Tatsachen, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der vorläufigen Zahlung, endgültig entscheidet.

### Absatz 4

**Einfach erklärt:** Das vorläufig gezahlte Wohngeld wird auf das endgültige Wohngeld angerechnet. War die vorläufige Zahlung höher als das, was dir endgültig zusteht, musst du den Unterschied erstatten. § 30a WoGG über die Bagatellgrenze bei Rückforderungen gilt entsprechend. Die Erprobung dauert laut § 30a WoGG bis zum 31. Dezember 2024.

**Original:** (4) Das vorläufig gezahlte Wohngeld ist auf das endgültig zu leistende Wohngeld anzurechnen. Übersteigt das vorläufig gezahlte das endgültig zu leistende Wohngeld, so ist der übersteigende Betrag zu erstatten. § 30a gilt entsprechend.

## Darauf kommt es an

- Vorläufig gezahltes Wohngeld kann zurückgefordert werden, wenn dir endgültig weniger zusteht.
- Entscheidet die Behörde innerhalb von 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums nicht endgültig, gilt die vorläufige Zahlung grundsätzlich als endgültig.

## Beispiel: Vorläufig zu viel bekommen

Lukas ist selbständig. Sein Einkommen lässt sich bei der Antragstellung nur schwer feststellen. Die Wohngeldbehörde zahlt ihm deshalb von Januar bis Dezember 2027 vorläufig 180 Euro im Monat. Später entscheidet sie endgültig: Ihm stehen nur 150 Euro im Monat zu. Nach § 26a Absatz 4 WoGG muss Lukas den Unterschied von 30 Euro pro Monat erstatten, zusammen 360 Euro.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Kann Wohngeld vorläufig gezahlt werden?**  
Ja. Nach § 26a Absatz 1 WoGG kann die Wohngeldbehörde Wohngeld vorläufig zahlen, wenn die Prüfung voraussichtlich länger dauert und ein Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist.

**Muss ich vorläufig gezahltes Wohngeld zurückzahlen?**  
Nur den Teil, um den die vorläufige Zahlung höher war als das Wohngeld, das dir endgültig zusteht (§ 26a Absatz 4 WoGG).

**Was passiert, wenn die Wohngeldbehörde nicht endgültig entscheidet?**  
Ergeht innerhalb von 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums keine endgültige Entscheidung, gilt die vorläufige Zahlung als endgültig festgesetzt. Das gilt nicht, wenn du selbst eine endgültige Entscheidung beantragst oder die Behörde von Tatsachen erfährt, nach denen dir weniger zusteht, und dann fristgerecht entscheidet.

## Begriffe

- **vorläufige Zahlung**: Wohngeld, das schon gezahlt wird, bevor die Behörde den Anspruch abschließend geprüft hat.
- **Vorbehalt**: Die Entscheidung gilt nur unter der Bedingung, dass später noch endgültig entschieden wird.
- **Weiterleistungsantrag**: Der Antrag auf Wohngeld für die Zeit nach dem laufenden Bewilligungszeitraum.

## Verweise

- § 4 WoGG – Die Größen, nach denen sich das Wohngeld richtet
- § 30a WoGG – Bagatellgrenze bei Rückforderungen
- § 25 WoGG – Wie lange der Bewilligungszeitraum dauert

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).