# § 31 WoGG einfach erklärt: Wie weit Wohngeld rückwirkend nachgezahlt wird

Amtlicher Titel: Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/31/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nimmt die Wohngeldbehörde einen rechtswidrigen Bescheid, der dich benachteiligt hat, rückwirkend zurück, muss sie nach § 31 WoGG Wohngeld höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nachzahlen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Manchmal stellt sich heraus: Ein Wohngeldbescheid war rechtswidrig – also falsch – und hat dich benachteiligt. Zum Beispiel hat die Wohngeldbehörde deinen Antrag zu Unrecht abgelehnt. Nimmt die Behörde so einen Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurück, muss sie dir Wohngeld nachzahlen. Das gilt aber höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme. Im Übrigen gilt weiter § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X). Dort ist allgemein geregelt, wann eine Behörde einen falschen Bescheid zurücknehmen muss, der dich benachteiligt.

**Original:** Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, muss die Wohngeldbehörde längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten. Im Übrigen bleibt § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt.

## Darauf kommt es an

- Wohngeld wird nach einer Rücknahme höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nachgezahlt.

## Beispiel: Antrag zu Unrecht abgelehnt

Ben beantragt im Januar 2024 Wohngeld. Die Behörde lehnt ab, weil sie sein Einkommen falsch berechnet hat. Richtig gerechnet hätte sie Wohngeld für Januar bis Dezember 2024 bewilligt. Am 1. Juli 2026 nimmt sie die Ablehnung für die Vergangenheit zurück. Nach § 31 WoGG muss sie höchstens für die 2 Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten, also ab 1. Juli 2024. Für Juli bis Dezember 2024 zahlt sie nach. Für Januar bis Juni 2024 muss sie nichts zahlen.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie lange rückwirkend wird Wohngeld nachgezahlt, wenn der Bescheid falsch war?**  
Nimmt die Wohngeldbehörde einen rechtswidrigen Bescheid, der dich benachteiligt hat, für die Vergangenheit zurück, zahlt sie nach § 31 WoGG höchstens für 2 Jahre vor der Rücknahme nach.

**Gilt beim Wohngeld § 44 SGB X?**  
Ja. § 31 WoGG begrenzt nur die Nachzahlung auf höchstens 2 Jahre vor der Rücknahme. Im Übrigen bleibt § 44 SGB X anwendbar.

## Begriffe

- **nicht begünstigender Wohngeldbescheid**: Ein Bescheid, der dir nichts gibt oder dich belastet – etwa eine Ablehnung deines Wohngeldantrags.
- **rechtswidrig**: Gegen das Gesetz – der Bescheid hätte so nicht ergehen dürfen.
- **Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit**: Die Behörde hebt ihren Bescheid auf, und zwar auch für die Zeit, die schon vorbei ist.

## Verweise

- § 44 SGB X – Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids, der dich benachteiligt

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).