# § 32 WoGG einfach erklärt: Der Bund zahlt den Ländern die Hälfte des Wohngeldes

Amtlicher Titel: Erstattung des Wohngeldes durch den Bund  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/32/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 32 WoGG erstattet der Bund jedem Land die Hälfte des Wohngeldes, das dieses Land nach dem Wohngeldgesetz gezahlt hat.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hat ein Land Wohngeld nach diesem Gesetz gezahlt, muss der Bund dem Land die Hälfte davon erstatten.

**Original:** Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).