# § 4 WoGG einfach erklärt: Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt

Amtlicher Titel: Berechnungsgrößen des Wohngeldes  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/4/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 4 WoGG hängt das Wohngeld von 3 Größen ab: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Wie hoch dein Wohngeld ist, hängt von 3 Dingen ab:
1. wie viele Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden (§§ 5 bis 8 WoGG),
2. welche Miete oder Belastung berücksichtigt wird (§§ 9 bis 12 WoGG) und
3. wie hoch das Gesamteinkommen ist (§§ 13 bis 18 WoGG).
Berechnet wird das Wohngeld nach § 19 WoGG.

**Original:** Das Wohngeld richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.

## Beispiel: Was die Behörde für die Berechnung braucht

Familie Novak aus Erfurt beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde braucht dafür 3 Angaben: wie viele Haushaltsmitglieder zählen, welche Miete zählt und wie hoch das Gesamteinkommen der Familie ist. Mit diesen 3 Werten berechnet sie das Wohngeld nach § 19 WoGG.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?**  
Nach § 4 WoGG von 3 Größen: der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

**Wie wird Wohngeld berechnet?**  
§ 4 WoGG nennt die 3 Größen, die in die Berechnung einfließen. Die eigentliche Berechnung steht in § 19 WoGG.

## Begriffe

- **Belastung**: Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits (genauer in § 10 WoGG).
- **Gesamteinkommen**: Die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Beträge (§ 13 WoGG).

## Verweise

- § 5 WoGG – Wer zum Haushalt gehört
- § 9 WoGG – Was als Miete zählt
- § 13 WoGG – Wie das Gesamteinkommen ermittelt wird
- § 19 WoGG – Wie das Wohngeld berechnet wird

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).