# § 40 WoGG einfach erklärt: Wohngeld zählt bei anderen Sozialleistungen nicht mit

Amtlicher Titel: Einkommen bei anderen Sozialleistungen  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/40/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Ist die wohngeldberechtigte Person selbst vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt das ihr bewilligte Wohngeld nach § 40 WoGG bei Sozialleistungen nicht als ihr Einkommen.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Manchmal ist eine Person selbst vom Wohngeld ausgeschlossen – zum Beispiel, weil sie eine Leistung nach § 7 WoGG bekommt – und darf trotzdem für ihren Haushalt Wohngeld beantragen. Das ist nach § 3 Absatz 4 WoGG möglich, wenn sie mit mindestens einem Haushaltsmitglied zusammenwohnt, das beim Wohngeld berücksichtigt wird. Das Wohngeld, das ihr dann bewilligt wird, darf bei Sozialleistungen nicht als ihr Einkommen angerechnet werden.

**Original:** Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.

## Darauf kommt es an

- Das Wohngeld zählt bei Sozialleistungen nicht als Einkommen der ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person.

## Beispiel: Mutter mit Grundsicherung, Sohn im Haushalt

Frau Novak bekommt Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII; dabei werden ihre Wohnkosten berücksichtigt. Deshalb ist sie selbst vom Wohngeld ausgeschlossen. Ihr erwachsener Sohn Pavel wohnt bei ihr und wird beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt. Frau Novak beantragt als Mieterin Wohngeld, und die Wohngeldbehörde bewilligt es ihr. Nach § 40 WoGG darf dieses Wohngeld bei ihrer Grundsicherung nicht als ihr Einkommen angerechnet werden.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wird Wohngeld auf die Grundsicherung angerechnet?**  
§ 40 WoGG regelt einen Sonderfall: Bist du selbst vom Wohngeld ausgeschlossen, bekommst aber als wohngeldberechtigte Person Wohngeld für deinen Haushalt, zählt dieses Wohngeld bei Sozialleistungen nicht als dein Einkommen. Andere Fälle regelt § 40 WoGG nicht.

## Begriffe

- **wohngeldberechtigte Person**: Die Person im Haushalt, die das Wohngeld beantragt und bekommt – bei Mietern meist die Person, die die Wohnung gemietet hat.
- **vom Wohngeld ausgeschlossen**: Die Person wird beim Wohngeld nicht mitgerechnet, etwa weil sie schon eine Leistung nach § 7 WoGG bekommt, bei der ihre Wohnkosten berücksichtigt werden.

## Verweise

- § 3 WoGG – Wer wohngeldberechtigt ist – auch trotz Ausschluss vom Wohngeld
- § 7 WoGG – Welche Leistungen Wohngeld ausschließen
- § 8 WoGG – Wie lange der Ausschluss vom Wohngeld dauert

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).