# § 9 WoGG einfach erklärt: Welche Miete beim Wohngeld zählt

Amtlicher Titel: Miete  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/9/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 9 WoGG zählt beim Wohngeld die vereinbarte Miete mit Umlagen wie Betriebskosten; Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom, Garage, Stellplatz und Zusatzleistungen bleiben außen vor.

## Absatz für Absatz

### Absatz 1

**Einfach erklärt:** Miete ist das Geld, das du mit deinem Vermieter für die Nutzung der Wohnung vereinbart hast. Das gilt für Mietverträge und ähnliche Nutzungsverhältnisse. Dazu gehören auch Umlagen, Zuschläge und Vergütungen, zum Beispiel die Betriebskosten.

**Original:** (1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen.

### Absatz 2

**Einfach erklärt:** Diese Kosten zählen nicht zur Miete:
1. Heizkosten und Kosten für warmes Wasser,
2. Kosten für Wärme und Warmwasser, die ein eigenständiges Unternehmen liefert, soweit sie den Kosten nach Nr. 1 entsprechen,
3. Kosten für Haushaltsenergie, etwa Strom, soweit sie nicht unter Nr. 1 und 2 fallen,
4. Geld für eine Garage oder einen Stellplatz für Fahrzeuge,
5. Geld für Leistungen, die über das Wohnen hinausgehen, vor allem allgemeine Unterstützung wie die Vermittlung von Pflege oder Betreuung, Hilfe im Haushalt oder einen Notrufdienst.
Gehen diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder anderen Unterlagen hervor, werden Pauschbeträge abgezogen.

**Original:** (2) Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bleiben folgende Kosten und Vergütungen außer Betracht:

1. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser,
2. Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen,
3. die Kosten der Haushaltsenergie, soweit sie nicht von den Nummern 1 und 2 erfasst sind,
4. Vergütungen für die Überlassung einer Garage sowie eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,
5. Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.
Ergeben sich diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind Pauschbeträge abzusetzen.

### Absatz 3

**Einfach erklärt:** Wohnst du im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG), gilt als Miete der Mietwert deiner Wohnung. Lebst du nicht nur vorübergehend in einem Heim (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG), gilt als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG.

**Original:** (3) Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist als Miete der Mietwert des Wohnraums zu Grunde zu legen. Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu Grunde zu legen.

## Darauf kommt es an

- Heizkosten, Warmwasser und Haushaltsstrom zählen nicht zur Miete im Sinne des Wohngeldes.
- Stehen diese Kosten nicht im Mietvertrag oder in anderen Unterlagen, zieht die Behörde Pauschbeträge ab.

## Beispiel: Was von der Warmmiete zählt

Lea aus Hannover zahlt 520 Euro Kaltmiete, 110 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser, 80 Euro Heizkosten und 40 Euro für einen Stellplatz. Für das Wohngeld zählen nach § 9 WoGG als Miete die Kaltmiete und die Betriebskosten, zusammen 630 Euro. Heizkosten und Stellplatz bleiben außer Betracht. Wie viel davon höchstens berücksichtigt wird, regeln §§ 11 und 12 WoGG.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Zählt beim Wohngeld die Warmmiete oder die Kaltmiete?**  
Nach § 9 WoGG zählt die vereinbarte Miete mit Umlagen, also zum Beispiel mit den Betriebskosten. Heiz- und Warmwasserkosten bleiben außer Betracht.

**Zählt die Garage beim Wohngeld zur Miete?**  
Nein. Geld für eine Garage oder einen Stellplatz bleibt nach § 9 Absatz 2 Nr. 4 WoGG außer Betracht.

**Zählen Stromkosten beim Wohngeld zur Miete?**  
Nein. Kosten der Haushaltsenergie bleiben nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 WoGG außer Betracht.

## Begriffe

- **Umlagen**: Kosten, die der Vermieter neben der Grundmiete auf dich umlegt, zum Beispiel Betriebskosten wie Wasser oder Müllabfuhr.
- **Haushaltsenergie**: Energie für den Haushalt, zum Beispiel Strom für Licht, Kochen und Geräte.
- **Pauschbeträge**: Feste Beträge, die abgezogen werden, wenn die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind.
- **Mietwert**: Der Betrag, den eine vergleichbare Wohnung als Miete kosten würde.

## Verweise

- § 11 WoGG – Welcher Teil der Miete bei der Berechnung berücksichtigt wird
- § 12 WoGG – Höchstbeträge, Entlastung bei den Heizkosten und Klimakomponente
- § 3 WoGG – Wer Mietern gleichgestellt ist, etwa im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen oder im Heim

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).