# Anlage 2 WoGG einfach erklärt: Die Werte a, b und c für die Wohngeld-Formel

Amtlicher Titel: (zu § 19 Absatz 1)  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-2/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Anlage 2 zum WoGG enthält die Werte „a“, „b“ und „c“, die je nach Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (1 bis 12) in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG eingesetzt werden.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hier steht, wo diese Fassung der Anlage amtlich veröffentlicht wurde: im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 314, Seite 3.

**Original:** (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)

### Text

**Einfach erklärt:** Diese Anlage gehört zu § 19 Absatz 1 WoGG. Dort steht die Formel, mit der man das monatliche Wohngeld ausrechnet. In der Formel kommen die Werte „a“, „b“ und „c“ vor. Welche Werte gelten, hängt davon ab, wie viele Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind.
Die Tabelle hat deshalb eine Spalte für jede Haushaltsgröße von 1 bis 12 Haushaltsmitgliedern. So liest du sie: Du suchst die Spalte mit der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Darin stehen untereinander die Werte für „a“, „b“ und „c“.
Die Zahlen stehen in einer Kurzschreibweise. Das „E“ mit der Zahl dahinter sagt dir, wodurch du teilen musst:
- E-1 heißt: geteilt durch 10.
- E-2 heißt: geteilt durch 100.
- E-4 heißt: geteilt durch 10 000.
- E-5 heißt: geteilt durch 100 000.
Beispiel: Bei 1 Haushaltsmitglied steht für „a“ der Wert 4,000E-2. Das bedeutet 4,000 geteilt durch 100, also 0,04. Bei 5 Haushaltsmitgliedern ist „a“ gleich 0. Ab 6 Haushaltsmitgliedern hat „a“ ein Minuszeichen, bei 6 Haushaltsmitgliedern steht dort zum Beispiel – 1,000E-2.

**Original:** Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a“, „b“ und „c“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
[Tabelle]
| 1 Haushalts- mitglied | 2 Haushalts- mitglieder | 3 Haushalts- mitglieder | 4 Haushalts- mitglieder | 5 Haushalts- mitglieder | 6 Haushalts- mitglieder
a | 4,000E-2 | 3,000E-2 | 2,000E-2 | 1,000E-2 | 0 | – 1,000E-2
b | 4,797E-4 | 3,571E-4 | 2,917E-4 | 2,163E-4 | 1,907E-4 | 1,722E-4
c | 4,080E-5 | 3,040E-5 | 2,450E-5 | 1,760E-5 | 1,720E-5 | 1,660E-5
[/Tabelle]

[Tabelle]
| 7 Haushalts- mitglieder | 8 Haushalts- mitglieder | 9 Haushalts- mitglieder | 10 Haushalts- mitglieder | 11 Haushalts- mitglieder | 12 Haushalts- mitglieder
a | – 2,000E-2 | – 3,000E-2 | – 4,000E-2 | – 6,000E-2 | – 9,000E-2 | – 1,200E-1
b | 1,592E-4 | 1,583E-4 | 1,376E-4 | 1,249E-4 | 1,141E-4 | 1,107E-4
c | 1,650E-5 | 1,650E-5 | 1,660E-5 | 1,660E-5 | 1,960E-5 | 2,210E-5
[/Tabelle]

[Tabelle]
Hierbei bedeuten: | E-1 geteilt durch10, | | | | | | | |
| | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10,
| E-2 geteilt durch100, | | | | | | | |
| | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100,
| E-4 geteilt durch10 000, | | | | | | | |
| | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000,
| E-5 geteilt durch100 000. | | | | | | | |
| | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000.
[/Tabelle]

## Darauf kommt es an

- Welche Spalte gilt, richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
- Die Zahlen stehen in Kurzschreibweise: „E-2“ heißt zum Beispiel „geteilt durch 100“, „E-4“ heißt „geteilt durch 10 000“.
- Die Tabelle reicht bis 12 Haushaltsmitglieder; was bei mehr Haushaltsmitgliedern gilt, steht in § 19 Absatz 3 WoGG.

## Beispiel: Die Werte für einen Haushalt mit 3 Personen

Familie Demir lebt zu dritt und beantragt Wohngeld. Alle 3 zählen als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung nimmt man in Anlage 2 die Spalte „3 Haushaltsmitglieder“. Dort steht für „a“ der Wert 2,000E-2, also 0,02. Für „b“ steht 2,917E-4, also 0,0002917. Für „c“ steht 2,450E-5, also 0,0000245. Diese 3 Werte setzt man zusammen mit Miete und Einkommen in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Was bedeuten a, b und c beim Wohngeld?**  
Das sind feste Werte, die man in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG einsetzt. Sie unterscheiden sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und stehen in Anlage 2 WoGG.

**Was bedeutet E-4 in der Wohngeld-Tabelle?**  
E-4 heißt „geteilt durch 10 000“. Der Wert 4,797E-4 bedeutet also 4,797 geteilt durch 10 000, das ist 0,0004797.

**Kann ich mit Anlage 2 mein Wohngeld ausrechnen?**  
Nur zum Teil. Anlage 2 liefert die Werte „a“, „b“ und „c“. Dazu brauchst du die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung, das Gesamteinkommen und die Rechenschritte aus Anlage 3 WoGG.

## Begriffe

- **Haushaltsmitglieder**: Die Personen, die beim Wohngeld zum Haushalt zählen. Wer dazugehört und wer berücksichtigt wird, regeln §§ 5 und 6 WoGG.
- **E-2**: Kurzschreibweise für „geteilt durch 100“. Der Wert 3,000E-2 bedeutet also 3,000 geteilt durch 100, das ist 0,03.

## Verweise

- § 19 WoGG – Die Formel für die Höhe des Wohngeldes, in die „a“, „b“ und „c“ eingesetzt werden
- Anlage 3 WoGG – Mindestwerte für Miete und Einkommen, Rechenschritte und Rundung
- § 6 WoGG – Welche Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind
- § 43 WoGG – Wie die Werte für „b“ und „c“ alle 2 Jahre fortgeschrieben werden

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).