# Anlage 3 WoGG einfach erklärt: Wie das Wohngeld Schritt für Schritt berechnet wird

Amtlicher Titel: (zu § 19 Absatz 2)  
Gesetz: Wohngeldgesetz (WoGG), Stand 2026-10-07  
Quelle der Erklärung: https://gesetze-einfach.de/wogg/anlage-3/  
Hinweis: KI-erstellt · nicht juristisch geprüft. Die Erklärung hat eine KI (Claude von Anthropic) aus dem Gesetzestext geschrieben, eine zweite KI hat sie damit abgeglichen; geprüft hat sie kein Mensch und kein Jurist. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (hier: nichtamtliche Lesefassung).

## Das Wichtigste in einem Satz

Anlage 3 zum WoGG legt Mindestwerte für Miete oder Belastung („M“) und Einkommen („Y“) fest und beschreibt die 4 Rechenschritte und die Rundung, mit denen das monatliche Wohngeld berechnet wird.

## Absatz für Absatz

### Text

**Einfach erklärt:** Hier steht, wo diese Fassung der Anlage amtlich veröffentlicht wurde: im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 314, Seite 3.

**Original:** (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)

### Text

**Einfach erklärt:** Diese Anlage gehört zu § 19 Absatz 2 WoGG. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge man das Wohngeld ausrechnet und wie man rundet. Sie hat 3 Teile:
1. Mindestwerte für „M“ und „Y“: „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung, „Y“ das monatliche Gesamteinkommen, beides in Euro (§ 19 Absatz 1 WoGG). Liegt einer dieser Werte unter dem Wert in der Tabelle, setzt man stattdessen den Tabellenwert ein. Die Tabelle hat eine Spalte für jede Zahl von zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern von 1 bis 12. So steht bei 1 Haushaltsmitglied für „M“ der Wert 54 und für „Y“ der Wert 396. Bei 4 Haushaltsmitgliedern stehen dort 92 für „M“ und 1 132 für „Y“.
2. Die Rechenschritte: Man setzt „a“, „b“ und „c“ aus Anlage 2 sowie „M“ und „Y“ in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein. Dann rechnet man in 4 Schritten:
- z1 = a + b · M + c · Y
- z2 = z1 · Y
- z3 = M – z2
- z4 = 1,15 · z3
Das Ergebnis ist das ungerundete monatliche Wohngeld. Alle Dezimalzahlen rechnet man als Festkommazahlen mit genau 10 Stellen nach dem Komma.
3. Die Rundung: Am Ende rundet man das ungerundete monatliche Wohngeld auf volle Euro. Ist der Betrag hinter dem Komma kleiner als 0,50 Euro, rundet man auf den nächsten vollen Euro ab. Ab 0,50 Euro rundet man auf den nächsten vollen Euro auf.

**Original:** 1. Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
[Tabelle]
| 1 Haushalts- mitglied | 2 Haushalts- mitglieder | 3 Haushalts- mitglieder | 4 Haushalts- mitglieder | 5 Haushalts- mitglieder | 6 Haushalts- mitglieder
M | 54 | 67 | 79 | 92 | 103 | 103
Y | 396 | 679 | 906 | 1 132 | 1 358 | 1 585
[/Tabelle]

[Tabelle]
| 7 Haushalts- mitglieder | 8 Haushalts- mitglieder | 9 Haushalts- mitglieder | 10 Haushalts- mitglieder | 11 Haushalts- mitglieder | 12 Haushalts- mitglieder
M | 115 | 128 | 140 | 152 | 187 | 298
Y | 1 811 | 2 037 | 2 264 | 2 490 | 2 717 | 2 943
[/Tabelle]

2. Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 2) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:Berechnung der Dezimalzahlenz1 = a + b · M + c ∙ Y,z2 = z1 ∙ Y,z3 = M – z2,z4 = 1,15 ∙ z3.Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.
3. Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.

## Darauf kommt es an

- Liegt die zu berücksichtigende Miete oder Belastung oder das Gesamteinkommen unter dem Wert in der Tabelle, rechnet man mit dem Tabellenwert.
- Alle Zwischenergebnisse rechnet man mit genau 10 Stellen nach dem Komma.
- Das Ergebnis rundet man auf volle Euro: unter 0,50 Euro ab, ab 0,50 Euro auf.

## Beispiel: Mindestwert beim Einkommen

Paul lebt allein und beantragt Wohngeld. Sein monatliches Gesamteinkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes beträgt 300 Euro. In Anlage 3 steht für 1 Haushaltsmitglied bei „Y“ der Wert 396. Weil 300 Euro darunter liegen, setzt man bei der Berechnung für „Y“ nicht 300 Euro, sondern 396 Euro in die Formel ein.

_Ausgedachter Fall._

## Häufige Fragen

**Wie wird Wohngeld gerundet?**  
Nach Anlage 3 Nummer 3 WoGG rundet man das ungerundete monatliche Wohngeld auf volle Euro. Beträge unter 0,50 Euro rundet man ab, ab 0,50 Euro rundet man auf.

**Mit welchem Einkommen rechnet die Wohngeld-Formel mindestens?**  
Für das Gesamteinkommen „Y“ gibt es Mindestwerte in Anlage 3 WoGG. Liegt das Gesamteinkommen darunter, setzt man den Tabellenwert ein – bei 1 Haushaltsmitglied zum Beispiel 396, bei 2 Haushaltsmitgliedern 679.

**Wie berechnet man Wohngeld?**  
Man setzt „a“, „b“, „c“ aus Anlage 2 sowie Miete oder Belastung („M“) und Gesamteinkommen („Y“) in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein und rechnet die 4 Schritte aus Anlage 3. Wie hoch „M“ und „Y“ im Einzelfall sind, regelt Anlage 3 nicht; das steht in anderen Vorschriften des WoGG.

## Begriffe

- **„M“ und „Y“**: „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung, „Y“ das monatliche Gesamteinkommen, beides in Euro (§ 19 Absatz 1 WoGG).
- **Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen**: Zahlen, die man mit genau 10 Stellen hinter dem Komma schreibt und weiterrechnet.
- **ungerundetes monatliches Wohngeld**: Der Betrag, der nach den 4 Rechenschritten herauskommt, bevor man ihn auf volle Euro rundet.

## Verweise

- § 19 WoGG – Die Formel für die Höhe des Wohngeldes; Absatz 2 verweist auf diese Anlage
- Anlage 2 WoGG – Die Werte „a“, „b“ und „c“ je nach Zahl der Haushaltsmitglieder
- § 11 WoGG – Welche Miete oder Belastung berücksichtigt wird
- § 13 WoGG – Was zum Gesamteinkommen zählt
- § 43 WoGG – Wie die Werte für „M“ und „Y“ alle 2 Jahre fortgeschrieben werden

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Erklärung: CC0 1.0 – bitte „gesetze-einfach.de“, das Datum und den Hinweis „KI-erstellt, nicht juristisch geprüft“ nennen (https://gesetze-einfach.de/).