§ 32 WoGG einfach erklärt: Der Bund zahlt den Ländern die Hälfte des Wohngeldes
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 32 WoGG erstattet der Bund jedem Land die Hälfte des Wohngeldes, das dieses Land nach dem Wohngeldgesetz gezahlt hat.
Hat ein Land Wohngeld nach diesem Gesetz gezahlt, muss der Bund dem Land die Hälfte davon erstatten.
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.
§ 32 WoGG – Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.
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