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Gesetze einfach

§ 32 WoGG einfach erklärt: Der Bund zahlt den Ländern die Hälfte des Wohngeldes

Amtlich: „Erstattung des Wohngeldes durch den Bund“ Betrifft vor allem: Jobcenter/Behörden

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 32 WoGG erstattet der Bund jedem Land die Hälfte des Wohngeldes, das dieses Land nach dem Wohngeldgesetz gezahlt hat.

Hat ein Land Wohngeld nach diesem Gesetz gezahlt, muss der Bund dem Land die Hälfte davon erstatten.

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.

§ 32 WoGG – Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

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