Schwierige Wörter von A bis Z
898 Begriffe aus den Gesetzen, jeweils in einem Satz erklärt. Darunter steht, in welchem Paragrafen das Wort vorkommt.
M
- „M“ und „Y“
- „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung, „Y“ das monatliche Gesamteinkommen, beides in Euro (§ 19 Absatz 1 WoGG).Kommt vor in: Anlage 3 WoGG
- Mangel
- Ein Fehler der Mietsache, durch den du sie nicht so nutzen kannst, wie ihr es im Mietvertrag vereinbart habt.Kommt vor in: § 536 BGB
- maßgebende regelmäßige Arbeitszeit
- Die Arbeitszeit, die für dich normalerweise gilt – zum Beispiel 40 Stunden pro Woche.Kommt vor in: § 4 EntgFG
- maßgebender Regelbedarf
- Der Regelbedarf, der für dich gilt. Seine Höhe richtet sich nach § 20 SGB II.Kommt vor in: § 42a SGB II, § 43 SGB II
- maßgeblicher Umstand
- Eine Tatsache, die für die Höhe deines BAföG wichtig ist, etwa deine Wohnsituation oder ein Einkommen.Kommt vor in: § 53 BAföG
- Maßnahme
- Eine Handlung oder Entscheidung des Arbeitgebers, zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder eine Abmahnung.Kommt vor in: § 612a BGB
- Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
- Eine Behandlung wie eine Kur oder Reha. Sie soll einer Krankheit vorbeugen oder nach einer Krankheit helfen, wieder gesund und arbeitsfähig zu werden.
- Maßnahme zur Eingliederung
- Ein Kurs, Training oder eine andere Förderung des Jobcenters, die dir den Weg in Arbeit erleichtern soll.Kommt vor in: § 16g SGB II
- Maßnahmeträger
- Die Einrichtung, die eine Maßnahme zur Eingliederung durchführt, zum Beispiel ein Bildungsträger, der einen Kurs anbietet.Kommt vor in: § 61 SGB II
- medizinisch indiziert
- Aus ärztlicher Sicht angezeigt, also für deine Behandlung sinnvoll und begründet.Kommt vor in: § 630e BGB
- Medizinischer Dienst
- Ein ärztlicher Gutachterdienst für die Krankenversicherung. Er kann prüfen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist.Kommt vor in: § 56 SGB II
- Mehraufwendungen
- Zusätzliche Kosten, die dir durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, zum Beispiel für Fahrten oder Arbeitskleidung.Kommt vor in: § 16d SGB II
- Mehrbedarf
- Ein Zuschlag für besondere Lebenslagen, die der Regelbedarf nicht abdeckt.Kommt vor in: § 21 SGB II, § 83 SGB II
- Mehrbedarfe
- Zuschläge für besondere Lebenslagen, die der Regelbedarf nicht abdeckt, etwa bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende (§ 21 SGB II).Kommt vor in: § 19 SGB II
- Mehrbetrag
- Der Betrag, der für jedes weitere Haushaltsmitglied ab dem 6. zum Höchstbetrag für 5 Personen hinzukommt.Kommt vor in: Anlage 1 WoGG
- Meldeaufforderung
- Eine Aufforderung des Jobcenters, zu einem Termin zu kommen und dich dort zu melden.Kommt vor in: § 7b SGB II
- Meldepflicht
- Die Pflicht, sich bei einer Behörde zu melden. Was die allgemeine Meldepflicht genau umfasst, steht in § 309 SGB III.Kommt vor in: § 59 SGB II
- Meldeversäumnis
- Du kommst nicht zu einem Termin, zu dem dich das Jobcenter aufgefordert hat – etwa einem Gespräch oder einer Untersuchung.Kommt vor in: § 32 SGB II
- Merkzeichen G
- Ein Eintrag im Schwerbehindertenausweis für Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind.Kommt vor in: § 23 SGB II
- Mietbelastung
- Wie stark die Miete die Haushalte finanziell belastet.Kommt vor in: § 556d BGB
- Mietdatenbank
- Eine laufend geführte Sammlung von Mieten, aus der Auskünfte zur ortsüblichen Vergleichsmiete gegeben werden (§ 558e BGB).Kommt vor in: § 558a BGB
- Mietenniveau
- Um wie viel Prozent die Quadratmetermieten in einer Gemeinde im Schnitt vom Durchschnitt in ganz Deutschland abweichen.Kommt vor in: § 12 WoGG
- Mietenstufe
- Eine von 7 Stufen, die zeigt, wie hoch die Mieten in einer Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind.
- Mieterschutz
- Regeln, die Mieter vor Kündigungen und Mieterhöhungen schützen. Für manche Arten von Wohnraum gelten wichtige Teile davon nach § 549 BGB nicht.Kommt vor in: § 573a BGB
- Mietjahr
- Ein Jahr, gerechnet ab dem Beginn des Mietverhältnisses, nicht unbedingt ein Kalenderjahr.Kommt vor in: § 562 BGB
- Mietminderung
- Eine geringere Miete, weil die Wohnung einen Mangel hat (§ 536 BGB).Kommt vor in: § 556e BGB
- Mietsache
- Das, was gemietet wird – etwa eine Wohnung, ein Zimmer, eine Garage oder ein Auto.Kommt vor in: § 535 BGB
- Mietspiegel
- Eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die die Behörde oder Vermieter- und Mietervertreter gemeinsam erstellt oder anerkannt haben (§ 558c BGB).Kommt vor in: § 558a BGB
- Mietstaffel
- Eine einzelne Stufe der Staffelmiete, also der Zeitraum mit einer bestimmten Miethöhe.Kommt vor in: § 557a BGB
- Mietverhältnis auf bestimmte Zeit
- Ein befristeter Mietvertrag mit festem Enddatum.Kommt vor in: § 542 BGB
- Mietvorauszahlung
- Miete, die du im Voraus für einen späteren Zeitraum zahlst.Kommt vor in: § 559a BGB
- Mietwert
- Der Betrag, den eine vergleichbare Wohnung als Miete kosten würde.Kommt vor in: § 9 WoGG
- Mietzuschuss
- Wohngeld für Menschen, die zur Miete wohnen.Kommt vor in: § 1 WoGG
- Minderungszeitraum
- Die Zeit, in der dein Grundsicherungsgeld gekürzt ist.Kommt vor in: § 31b SGB II
- Mindestausbildungszeit
- Die durch Rechtsvorschrift festgelegte Zeit, vor deren Ende man die Ausbildung nicht abschließen kann.Kommt vor in: § 18b BAföG
- missbräuchlich
- Wenn jemand Wohngeld in Anspruch nimmt, obwohl das dem Zweck des Wohngeldes widerspricht – das Gesetz nennt als Beispiel erhebliches Vermögen.Kommt vor in: § 21 WoGG
- mit Ablauf des Monats
- Am Ende des Monats, also mit dem letzten Tag dieses Monats.Kommt vor in: § 7a SGB II
- Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Der Ort, an dem sich dein Leben hauptsächlich abspielt.
- Mitwirkungshandlungen
- Was du selbst beitragen musst, damit der Weg in Arbeit vorankommt.Kommt vor in: § 15a SGB II
- Mitwirkungspflichten
- Pflichten, bei der Rückzahlung mitzuhelfen, etwa nötige Angaben zu machen. Was ein geringfügiger Verstoß ist, kann eine Verordnung regeln (Absatz 14).Kommt vor in: § 18 BAföG
- Modernisierungsankündigung
- Die Mitteilung des Vermieters, dass er eine Modernisierung plant, mit den Angaben aus § 555c Absatz 1 BGB.Kommt vor in: § 555c BGB, § 555e BGB
- monatliches Gesamteinkommen
- Ein Zwölftel des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld mitzählen (§ 13 WoGG).Kommt vor in: § 19 WoGG
- Monatsverdienst
- Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 10 Absatz 3 KSchG).Kommt vor in: § 1a KSchG, § 10 KSchG
- mündliche Verhandlung
- Der Gerichtstermin, in dem der Fall mit den Beteiligten besprochen wird.Kommt vor in: § 6 KSchG
- mutmaßlicher Wille
- Was du wahrscheinlich wollen würdest, wenn man dich fragen könnte.Kommt vor in: § 630d BGB
L
- 15. Lebensjahr
- Die Zeit zwischen dem 14. und dem 15. Geburtstag.Kommt vor in: § 21 SGB II
- Landesarbeitsgericht
- Das Gericht der zweiten Instanz in Arbeitssachen. Es prüft Urteile der Arbeitsgerichte, wenn jemand Berufung einlegt.Kommt vor in: § 5 KSchG
- Lasten
- Kosten und Abgaben der Mietsache selbst, etwa die Grundsteuer. Sie kann aber als Betriebskosten auf dich umgelegt werden, wenn ihr das vereinbart habt (§ 556 BGB).Kommt vor in: § 535 BGB, § 28 BAföG
- Lastenzuschuss
- Wohngeld für Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung wohnen und dafür Kosten tragen.Kommt vor in: § 1 WoGG
- laufende Geldleistungen
- Geld, das regelmäßig gezahlt wird, zum Beispiel jeden Monat das Grundsicherungsgeld.Kommt vor in: § 58 SGB II
- laufendes Arbeitsentgelt
- Dein regelmäßiger Lohn, zum Beispiel dein Monatsgehalt.Kommt vor in: § 4a EntgFG
- laufendes Kalenderjahr
- Das aktuelle Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.Kommt vor in: § 6 BUrlG
- Lebensjahr
- Das 1. Lebensjahr läuft von der Geburt bis zum 1. Geburtstag. Das 31. Lebensjahr beginnt also mit dem 30. Geburtstag.Kommt vor in: § 12 SGB II
- Lebensjahr vollendet
- Du hast das jeweilige Alter erreicht. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist mindestens 50 Jahre alt.Kommt vor in: § 10 KSchG
- Lebenspartner
- Gemeint ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Wer unverheiratet zusammengelebt hat, kann unter Absatz 2 fallen.Kommt vor in: § 563 BGB
- leichtfertig
- Besonders grob nachlässig – du übersiehst etwas, das jedem sofort einleuchten müsste.Kommt vor in: § 37 WoGG
- Leistungen der Arbeitsförderung
- Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), zum Beispiel Arbeitslosengeld.Kommt vor in: § 18a SGB II
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Hilfen für Kinder und Jugendliche, etwa für Schulausflüge, Schulbedarf oder Beiträge im Sportverein. Sie stehen in § 28 SGB II.Kommt vor in: § 4 SGB II
- Leistungen im Sinne des § 7 Abs. 1
- Sozialleistungen, die Wohnkosten schon abdecken und deshalb vom Wohngeld ausschließen, etwa Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) mit Unterkunftskosten.Kommt vor in: § 25 WoGG
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Hilfen, die dich in Ausbildung oder Arbeit bringen sollen, etwa Beratung, Vermittlung oder Förderung. Sie stehen ab § 14 SGB II.Kommt vor in: § 3 SGB II
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Die Leistungen für das tägliche Leben und das Wohnen, vor allem das Grundsicherungsgeld.Kommt vor in: § 37 SGB II
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen, damit sie arbeiten oder eine Arbeit finden können (§ 49 SGB IX).Kommt vor in: § 21 SGB II
- Leistungsbezug
- Die Zeit, in der du Leistungen vom Jobcenter bekommst.Kommt vor in: § 10 SGB II
- Leistungsträger
- Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt, zum Beispiel ein Sozialamt (§ 12 SGB I).Kommt vor in: § 26 WoGG, § 38 BAföG
- Leistungsverweigerungsrecht
- Das Recht, eine Zahlung zurückzuhalten, die man eigentlich schuldet.Kommt vor in: § 7 EntgFG
- leitende Angestellte
- Beschäftigte in Führungspositionen. Absatz 2 erfasst nur solche, die selbstständig Arbeitnehmer einstellen oder entlassen dürfen.Kommt vor in: § 14 KSchG
- Lernförderung
- Zusätzliche Unterstützung beim Lernen neben dem Unterricht, etwa Nachhilfe.Kommt vor in: § 28 SGB II, § 71 SGB II
- Lohnsteuerabzugsmerkmal
- Daten, nach denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet, etwa die Steuerklasse oder ein Freibetrag.Kommt vor in: § 47 BAföG
A
- abberufen
- Das Jobcenter beendet deine Zuweisung zu dem geförderten Arbeitgeber, etwa weil es dir eine reguläre Stelle vermitteln kann.Kommt vor in: § 16i SGB II
- Abgangszeugnis
- Ein Zeugnis, das du bekommst, wenn du eine Schule ohne Abschlussprüfung verlässt.Kommt vor in: § 15b BAföG
- abgegolten
- Urlaub, den du nicht genommen hast und der dir stattdessen in Geld ausgezahlt wurde, etwa am Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 7 Absatz 4 BUrlG).Kommt vor in: § 6 BUrlG
- abgelten
- Urlaub, den du nicht mehr nehmen kannst, in Geld bezahlen.Kommt vor in: § 7 BUrlG
- Abhilfe
- Das Beheben des Problems, etwa die Reparatur eines Mangels.Kommt vor in: § 536c BGB
- Abmahnung
- Eine Aufforderung des Vermieters, ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten zu beenden.
- Abrechnungszeitraum
- Der Zeitraum, über den der Vermieter die Betriebskosten abrechnet; nach § 556 Absatz 3 BGB wird jährlich abgerechnet.Kommt vor in: § 556a BGB
- Abschlag
- Eine Teilzahlung im Voraus, die später mit dem genauen Betrag abgerechnet wird.Kommt vor in: § 18d BAföG
- abschließende Entscheidung
- Die endgültige Entscheidung über die Höhe deines Anspruchs, meist nach Ende des Bewilligungszeitraums.Kommt vor in: § 41a SGB II, § 72 SGB II
- Abschrift
- Eine Kopie eines Schriftstücks.Kommt vor in: § 630e BGB, § 630g BGB
- Absetzbeträge
- Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, bevor das Einkommen auf das Grundsicherungsgeld angerechnet wird.Kommt vor in: § 11b SGB II
- abstrakt angemessene Aufwendungen
- Die Grenze für Wohnkosten, die vor Ort allgemein als angemessen gilt – unabhängig von deinem Einzelfall.Kommt vor in: § 22 SGB II
- abtreten
- Einen Anspruch auf eine andere Person übertragen, sodass diese ihn statt deiner einfordern kann.
- abwenden
- Verhindern, dass etwas geschieht – hier, dass du die Einrichtung mitnimmst.Kommt vor in: § 552 BGB
- Agentur für Arbeit
- So nennt das Gesetz hier die zuständige Stelle. Ihre Aufgaben nach dem SGB II erledigt in der Regel das Jobcenter (§§ 6b, 6d und 44b SGB II).
- aktives und passives Wahlrecht
- Das Recht, selbst zu wählen (aktiv), und das Recht, gewählt zu werden (passiv).Kommt vor in: § 44h SGB II
- allgemein anerkannte fachliche Standards
- Der Stand des medizinischen Wissens und der Erfahrung, den Fachleute zum Zeitpunkt der Behandlung als richtig anerkennen.Kommt vor in: § 630a BGB
- allgemeiner Arbeitsmarkt
- Der normale Arbeitsmarkt mit regulären Arbeitsplätzen – im Unterschied zu besonderen, geschützten Arbeitsplätzen.Kommt vor in: § 8 SGB II, § 16b SGB II
- Altersentlastungsbetrag
- Ein Freibetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes für Menschen ab einem bestimmten Alter.Kommt vor in: § 21 BAföG
- Altersgrenze
- Das Alter, ab dem man nicht mehr zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 7 Absatz 1 SGB II gehört.Kommt vor in: § 7a SGB II
- Amt für Ausbildungsförderung
- Die Behörde, die über BAföG-Anträge entscheidet – oft „BAföG-Amt“ genannt.Kommt vor in: § 40 BAföG
- Anamnese
- Deine Krankengeschichte, also was du dem Behandelnden über Beschwerden, frühere Krankheiten und Medikamente berichtest.Kommt vor in: § 630f BGB
- Änderungskündigung
- Eine Kündigung, bei der dir dein Arbeitgeber zugleich anbietet, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten (§ 2 KSchG).Kommt vor in: § 8 KSchG
- anderweitige Verwertung
- Der Vermieter nutzt die Mietsache auf andere Weise wirtschaftlich, zum Beispiel indem er sie an jemand anderen vermietet.Kommt vor in: § 537 BGB
- anerkannte Beratungsstelle
- Eine staatlich anerkannte Stelle, die Schwangere vor einem Schwangerschaftsabbruch berät.Kommt vor in: § 3 EntgFG
- Anfechtungsklage
- Eine Klage vor dem Sozialgericht, mit der du verlangst, dass ein Bescheid aufgehoben wird.Kommt vor in: § 39 SGB II
- Angehörige seines Haushalts
- Menschen, die dauerhaft mit dem Vermieter in seinem Haushalt leben, auch wenn sie nicht mit ihm verwandt sind.Kommt vor in: § 573 BGB
- angemessene Abfindung
- Ein Geldbetrag als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Obergrenzen dafür stehen in § 10 KSchG.Kommt vor in: § 9 KSchG
- angemessene Zeit
- So viel Zeit, wie für die Stellensuche im konkreten Fall vernünftigerweise nötig ist. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht.Kommt vor in: § 629 BGB
- angespannter Wohnungsmarkt
- Ein Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.Kommt vor in: § 556d BGB
- Anhörung
- Bevor eine Behörde eine belastende Entscheidung trifft, gibt sie dir Gelegenheit, dich zu den wichtigen Tatsachen zu äußern (§ 24 SGB X).Kommt vor in: § 31a SGB II, § 36 BAföG
- Annahmeverzug
- Der Arbeitgeber nimmt die Arbeit nicht an, die du ihm ordnungsgemäß anbietest – zum Beispiel, weil er dich nach Hause schickt.Kommt vor in: § 615 BGB
- anrechnen
- Ein Betrag wird von einem anderen abgezogen – hier von dem Lohn, den dein Arbeitgeber dir für die Zeit nach der Entlassung schuldet.
- anrechnungsfrei
- Dieser Teil deines Einkommens wird nicht von deinem BAföG-Bedarf abgezogen.Kommt vor in: § 23 BAföG, § 29 BAföG
- anteilig
- Nur der Teil, der auf die Tage entfällt, für die du Anspruch hast.Kommt vor in: § 41 SGB II
- Anzeige
- Eine förmliche Mitteilung an eine Behörde – hier an die Agentur für Arbeit über geplante Entlassungen.Kommt vor in: § 17 KSchG
- anzeigen
- Hier: dem Vermieter mitteilen, also melden.Kommt vor in: § 536c BGB
- Arbeitnehmer
- Wer als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsgesetzes zählt, regelt § 2 BUrlG: zum Beispiel Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.Kommt vor in: § 1 BUrlG
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Ein fester Betrag für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, der ohne Nachweis vom Arbeitslohn abgezogen wird.Kommt vor in: § 23 BAföG
- arbeitnehmerähnliche Person
- Jemand, der kein Arbeitnehmer ist, aber wegen seiner wirtschaftlichen Unselbstständigkeit einem Arbeitnehmer ähnlich ist.Kommt vor in: § 2 BUrlG
- Arbeitsentgelt
- Dein Lohn oder Gehalt für die Arbeit.
- Arbeitsgelegenheit
- Eine geförderte Tätigkeit für Menschen mit Grundsicherungsgeld, umgangssprachlich oft „1-Euro-Job“ genannt; sie ist kein normales Arbeitsverhältnis.Kommt vor in: § 16d SGB II
- Arbeitsgemeinschaft
- Die frühere Form dieser gemeinsamen Jobcenter bis Ende 2010.Kommt vor in: § 76 SGB II
- Arbeitsmarktmonitoring
- Die laufende Beobachtung und Auswertung, wie sich Arbeitsplätze und Arbeitslosigkeit in einer Region entwickeln.Kommt vor in: § 18 SGB II
- Arbeitsunfähigkeit
- Du bist so krank, dass du deine Arbeit nicht machen kannst.
- Arbeitsverhältnis
- Die rechtliche Beziehung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, die durch den Arbeitsvertrag entsteht.Kommt vor in: § 4 BUrlG
- arglistig verschweigen
- Einen Mangel kennen und ihn bewusst nicht sagen, obwohl der andere davon wissen müsste.Kommt vor in: § 536b BGB, § 536d BGB
- Arztbrief
- Ein Schreiben, in dem ein Arzt einem anderen Arzt über die Behandlung berichtet.Kommt vor in: § 630f BGB
- ärztliches Zeugnis
- Eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt, zum Beispiel eine Krankschreibung.Kommt vor in: § 9 BUrlG
- Assistierte Ausbildung
- Begleitung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Ausbildung.Kommt vor in: § 82 SGB II
- auf absehbare Zeit
- Nicht nur ganz kurz. Wie lange genau, legt § 8 SGB II nicht fest.Kommt vor in: § 8 SGB II
- auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung
- Bezahlung nach dem Arbeitsergebnis, zum Beispiel Akkordlohn nach Stückzahl.Kommt vor in: § 4 EntgFG
- auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt
- Ein Zusammenleben, das auf lange Zeit angelegt ist – etwa eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Was genau dazu zählt, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 563 BGB, § 576b BGB
- auf unbestimmte Zeit
- Ohne festes Ende. Das Dienstverhältnis endet dann erst durch Kündigung oder Vereinbarung.Kommt vor in: § 625 BGB
- Aufenthaltserlaubnis
- Ein befristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Für das BAföG kommt es darauf an, nach welchem Paragrafen er erteilt wurde.Kommt vor in: § 8 BAföG
- aufgewendete Kosten
- Das Geld, das der Vermieter für die Modernisierung tatsächlich ausgegeben hat, soweit es auf deine Wohnung entfällt.Kommt vor in: § 559 BGB
- aufheben
- Eine Vorschrift gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr.Kommt vor in: § 86 SGB II
- Aufklärung
- Das Gespräch, in dem dir die Maßnahme, ihre Risiken und mögliche Alternativen erklärt werden, bevor du einwilligst.Kommt vor in: § 630e BGB
- Auflage
- Eine Pflicht, die die Behörde mit dem Bescheid verbindet – etwa Steuerbescheide vorzulegen.Kommt vor in: § 24 WoGG
- auflösende Bedingung
- Eine Vereinbarung, nach der ein Vertrag von selbst endet, wenn ein bestimmtes, unsicheres Ereignis eintritt.Kommt vor in: § 572 BGB
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Das Gericht beendet das Arbeitsverhältnis durch sein Urteil, obwohl die Kündigung unwirksam war.Kommt vor in: § 9 KSchG
- Auflösungsvertrag
- Ein Vertrag, mit dem du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam beendet. Oft heißt er Aufhebungsvertrag.Kommt vor in: § 623 BGB
- aufrechnen
- Eine eigene Forderung gegen den Vermieter mit der Miete verrechnen, sodass du entsprechend weniger überweist (§ 387 BGB).
- Aufrechnung
- Zwei gegenseitige Geldforderungen werden miteinander verrechnet, sodass sie sich ganz oder teilweise aufheben.
- aufschiebende Wirkung
- Ein Bescheid wird nicht umgesetzt, solange über deinen Widerspruch oder deine Klage noch nicht entschieden ist.Kommt vor in: § 39 SGB II
- aufsuchend
- Die Beratung findet nicht nur im Amt statt, sondern die Beraterin oder der Berater kommt auch zu dir.Kommt vor in: § 14 SGB II, § 16k SGB II
- Auftragsverwaltung
- Die Länder führen ein Bundesgesetz aus, der Bund kann ihnen dabei aber Weisungen geben.Kommt vor in: § 39 BAföG
- Aufwendungen
- Ausgaben, die du freiwillig für einen bestimmten Zweck machst – hier etwa die Kosten für einen Handwerker.
- Aufwendungsersatzansprüche
- Dein Anspruch darauf, dass dir der Vermieter Kosten ersetzt, die du wegen der Arbeiten hattest.Kommt vor in: § 555f BGB
- aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit
- Die Arbeitsunfähigkeit war der Auslöser für die Kündigung.Kommt vor in: § 8 EntgFG
- Ausbildungsabschnitt
- Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zum Abschluss oder Abbruch, einschließlich der dabei geforderten Praktika.
- ausbildungsbegleitende Hilfen
- Unterstützung während einer Berufsausbildung, zum Beispiel Nachhilfe in der Berufsschule.Kommt vor in: § 82 SGB II
- Ausbildungsbeihilfen
- Geld, das jemand für deine Ausbildung zahlt, etwa ein Stipendium.Kommt vor in: § 21 BAföG
- Ausbildungsbestimmungen
- Verbindliche Regeln für eine Ausbildung, zum Beispiel eine Studien- oder Prüfungsordnung.Kommt vor in: § 2 BAföG, § 5a BAföG
- Ausbildungsziel
- Der Abschluss, den du mit deiner Ausbildung erreichen willst, zum Beispiel Abitur oder Bachelor.Kommt vor in: § 9 BAföG
- Ausfallrisiko
- Das Risiko, dass ein Darlehen nicht zurückgezahlt wird.Kommt vor in: § 57 BAföG
- Ausgangsmiete
- Die Miete, mit der die Indexmiete beginnt, bevor sie sich nach dem Index ändert.Kommt vor in: § 557b BGB
- Ausgleichszahlung
- Eine Abgabe, die Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung zahlen mussten, wenn ihr Einkommen über der Grenze lag – oft „Fehlbelegungsabgabe“ genannt.
- Ausgleichszulage
- Ein Zuschlag, der ausgleicht, dass jemand nach dem Wechsel weniger verdient als vorher.Kommt vor in: § 6c SGB II
- Auskunftsanspruch
- Das Recht zu erfahren, wie viel die unterhaltspflichtige Person verdient und besitzt, damit man den Unterhalt berechnen kann.Kommt vor in: § 33 SGB II
- ausscheiden
- Das Arbeitsverhältnis endet, zum Beispiel durch eine Kündigung.Kommt vor in: § 5 BUrlG
- Ausschlussfrist
- Eine Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann.Kommt vor in: § 559 BGB
- außergewöhnliche Belastungen
- Besondere Kosten nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes, etwa im Zusammenhang mit einer Behinderung.Kommt vor in: § 25 BAföG
- außergewöhnliche Härte
- Eine besonders schwere Belastung im Einzelfall, die über die normalen Folgen einer Minderung hinausgeht. Genauer bestimmt das Gesetz sie nicht.Kommt vor in: § 31a SGB II
- außerordentlich fristlos
- Eine Kündigung, die das Mietverhältnis sofort beendet, ohne dass eine Kündigungsfrist abläuft.Kommt vor in: § 543 BGB
- außerordentlich kündigen
- Aus einem besonderen, gesetzlich geregelten Anlass kündigen, mit einer eigenen Frist statt der sonst geltenden Kündigungsfrist.Kommt vor in: § 555e BGB, § 561 BGB
- außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen
- Kündigen aus einem besonderen Anlass mit der Frist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.Kommt vor in: § 563a BGB, § 564 BGB
- außerordentliche fristlose Kündigung
- Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die ohne Kündigungsfrist sofort wirkt.Kommt vor in: § 574 BGB
- außerordentliche Kündigung
- Eine Kündigung, die das Gesetz nur in besonderen Fällen erlaubt, zum Beispiel aus wichtigem Grund.Kommt vor in: § 542 BGB, § 13 KSchG
- außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
- Eine Kündigung, die das Gesetz in besonderen Fällen erlaubt, etwa vor Ende einer festen Laufzeit. Dabei gilt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist.
- Auszahlungsanspruch
- Der Betrag, den dir das Jobcenter tatsächlich überweisen muss.Kommt vor in: § 31b SGB II
- Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5
- Vor allem Menschen in einer Ausbildung, die nach dem BAföG dem Grunde nach förderfähig ist, zum Beispiel im Studium, sowie bestimmte Auszubildende nach dem SGB III.Kommt vor in: § 27 SGB II
- Auszubildender
- Im BAföG heißt so jede Person, die gefördert werden kann – also Schülerinnen, Schüler und Studierende.Kommt vor in: § 1 BAföG
- automatisierter Datenabgleich
- Ein Computerverfahren, bei dem deine Daten mit den Daten anderer Stellen verglichen werden, zum Beispiel der Rentenversicherung.Kommt vor in: § 52 SGB II, § 41 BAföG
B
- Bagatellgrenze
- Ein Betrag, bis zu dem eine Forderung als so gering gilt, dass sie nicht eingefordert wird.Kommt vor in: § 30a WoGG
- Bankdarlehen nach § 18c
- Ein früheres BAföG-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das nach eigenen Regeln zurückgezahlt wird.Kommt vor in: § 37 BAföG
- Basistarif
- Ein Tarif, den private Krankenversicherungen anbieten müssen und dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind (§ 152 VAG).Kommt vor in: § 26 SGB II
- Basiszinssatz
- Ein von der Bundesbank veröffentlichter Zinssatz, an dem sich gesetzliche Zinsen orientieren.Kommt vor in: § 6b SGB II
- bauliche Anlage und Ausstattung
- Wie die Räume gebaut und eingerichtet sind.Kommt vor in: § 2 WoGG
- bauliche Veränderung
- Eine Veränderung an der Mietsache selbst, etwa ein Umbau oder eine fest eingebaute Installation.
- Bedarf
- Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt. Seine Höhe steht in §§ 12 bis 14b BAföG.
- Bedarfsgemeinschaft
- Die Menschen, die beim Jobcenter gemeinsam betrachtet werden – etwa Partner und Kinder im selben Haushalt. Wer genau dazugehört, regelt § 7 Absatz 3 SGB II.
- Bedarfssätze
- Die Beträge, die das BAföG für Lebensunterhalt und Ausbildung ansetzt, etwa für Studierende.Kommt vor in: § 35 BAföG
- Befristung
- Die Vereinbarung, dass der Mietvertrag zu einem festen Zeitpunkt endet.Kommt vor in: § 575 BGB
- Befristungsgrund
- Der Plan des Vermieters für die Zeit nach dem Mietende, der die Befristung erlaubt – etwa Eigenbedarf.Kommt vor in: § 575 BGB
- Befund
- Das Ergebnis einer Untersuchung, zum Beispiel eines Röntgenbilds oder einer Blutprobe.Kommt vor in: § 630f BGB, § 630h BGB
- Begabtenförderungswerk
- Eine Einrichtung, die begabte Schüler oder Studierende mit Stipendien fördert.Kommt vor in: § 2 BAföG
- Behandelnder
- Wer dir eine medizinische Behandlung zusagt – etwa eine Ärztin, ein Zahnarzt oder ein Krankenhaus.Kommt vor in: § 630a BGB
- Behandlungsfehler
- Eine Behandlung, die nicht den anerkannten fachlichen Standards entspricht.Kommt vor in: § 630c BGB
- Behandlungsverhältnis
- Die Rechtsbeziehung zwischen dir als Patient und dem, der dich medizinisch behandelt.Kommt vor in: § 630b BGB
- beherrschendes Unternehmen
- Ein Unternehmen, das über ein anderes bestimmen kann, etwa eine Konzernmutter über ihre Tochterfirma.Kommt vor in: § 17 KSchG
- Beihilfeträger
- Die Stelle, die zum Beispiel Beamtinnen und Beamten einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet.Kommt vor in: § 3a EntgFG
- beitragsfreie Sicherung
- Eine Absicherung, für die man selbst im Wesentlichen keine Beiträge zahlt.Kommt vor in: § 16 WoGG
- beitragspflichtig
- Du musst für deine Versicherung selbst Beiträge zahlen.Kommt vor in: § 13a BAföG
- Bekanntgabe
- Der Zeitpunkt, an dem dir der Bescheid zugeht.Kommt vor in: § 24 WoGG
- belasten
- Einem anderen ein Recht an einem Grundstück oder einer Wohnung einräumen, zum Beispiel einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht.Kommt vor in: § 567 BGB
- Belastung
- Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits und laufende Kosten (genauer in § 10 WoGG).
- Belehrung über die Rechtsfolgen
- Ein Hinweis, meist im Schreiben des Jobcenters, welche Folgen es hat, wenn du eine Pflicht nicht erfüllst.Kommt vor in: § 31 SGB II
- Bemessungszeitraum
- Der Zeitraum, für den eine Leistung berechnet wird – zum Beispiel ein Kalenderjahr bei einer Jahressonderzahlung.Kommt vor in: § 613a BGB
- beratende Stimme
- Die Vertreter dürfen im Ausschuss mitreden, aber nicht mit abstimmen.Kommt vor in: § 21 KSchG
- Berechnungszeitraum
- Der Zeitraum, dessen Einkommen zählt: bei dir der Bewilligungszeitraum (§ 22 BAföG), bei Eltern und Ehe- oder Lebenspartner das vorletzte Kalenderjahr (§ 24 BAföG).Kommt vor in: § 21 BAföG
- berechtigtes Interesse
- Ein Grund für die Kündigung, den das Gesetz anerkennt – zum Beispiel Eigenbedarf (§ 573 BGB).
- Bereitstellungsentgelt
- Ein Entgelt für die Errichtung eines Glasfasernetzes im Gebäude, das nach § 72 TKG über die Betriebskosten umgelegt werden kann.Kommt vor in: § 559 BGB
- Berlin-Klausel
- Eine Vorschrift, die festlegt, dass ein Bundesgesetz auch im Land Berlin gilt. Solche Klauseln stammen aus der Zeit vor der Wiedervereinigung.Kommt vor in: § 14 BUrlG
- berücksichtigungsfähige Aufwendungen
- Die Kosten, die als Bedarf für Bildung und Teilhabe anerkannt werden können.Kommt vor in: § 30 SGB II
- berufliche Rehabilitation
- Hilfen, damit Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten können.Kommt vor in: § 66a SGB II
- Berufliches Rehabilitierungsgesetz
- Ein Gesetz für Menschen, die durch politische Verfolgung beruflich benachteiligt wurden. Nach seinen §§ 17 und 18 gibt es Bescheinigungen über die Verfolgung.Kommt vor in: § 60 BAföG
- berufsbezogene Deutschsprachförderung
- Deutschkurse nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes, die auf die Sprache im Beruf ausgerichtet sind.Kommt vor in: § 3 SGB II
- Berufsbildung
- Das Lernen für einen Beruf, zum Beispiel in einer Ausbildung.Kommt vor in: § 1 EntgFG
- Berufsgruppen
- Gruppen von Beschäftigten mit ähnlichen Tätigkeiten, zum Beispiel Drucker, Bürokräfte oder Fahrer.Kommt vor in: § 17 KSchG
- berufsqualifizierender Abschluss
- Ein Abschluss, mit dem du einen Beruf ausüben kannst.Kommt vor in: § 7 BAföG
- berufsständische Versorgungseinrichtung
- Eine eigene Alterssicherung für bestimmte Berufe, zum Beispiel für Ärztinnen, Anwälte oder Architekten.Kommt vor in: § 69 SGB II
- Berufungsinstanz
- Die zweite Instanz. In Arbeitssachen ist das das Landesarbeitsgericht.Kommt vor in: § 9 KSchG
- Besatzung
- Die Menschen, die an Bord eines Schiffs oder Flugzeugs arbeiten.Kommt vor in: § 24 KSchG
- Beschäftigungsfähigkeit
- Die Fähigkeit, eine Arbeit aufzunehmen und zu behalten.Kommt vor in: § 16k SGB II
- Bescheid
- Die schriftliche oder elektronische Entscheidung des Amtes über deinen Antrag.Kommt vor in: § 50 BAföG
- Beschluss von Wohnungseigentümern
- Eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft eines Hauses mit Eigentumswohnungen, etwa über Bauarbeiten.Kommt vor in: § 559c BGB
- Besitz
- Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache – wer sie hat und darüber verfügen kann, auch wenn sie ihm nicht gehört.Kommt vor in: § 562b BGB
- besondere Härte
- Eine ungewöhnlich schwere Belastung im Einzelfall. Was genau darunter fällt, legt § 9 nicht fest.
- Bestandskraft
- Ein Bescheid kann nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angegriffen werden, etwa weil die Frist abgelaufen ist.Kommt vor in: § 43 SGB II
- bestandskräftig
- Eine Entscheidung ist bestandskräftig, wenn man sie nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angreifen kann.Kommt vor in: § 5 SGB II, § 18b BAföG
- Bestandsmieten
- Mieten aus Verträgen, die schon länger laufen – im Unterschied zu Mieten aus neuen Verträgen.Kommt vor in: § 22c SGB II
- Beteiligungsquote
- Der Prozentsatz der Ausgaben für Unterkunft und Heizung, den der Bund in einem Land übernimmt.Kommt vor in: § 46 SGB II
- Betreuungsschlüssel
- Das Verhältnis, wie viele Leistungsberechtigte auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter kommen.Kommt vor in: § 44c SGB II
- Betriebskosten
- Laufende Nebenkosten von Haus und Grundstück, etwa für Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung, die Mieter zahlen, wenn das vereinbart ist.
- Betriebskostenpauschale
- Ein fester Betrag für die Betriebskosten, über den der Vermieter nicht jährlich abrechnet.Kommt vor in: § 560 BGB
- Betriebskostenvorauszahlungen
- Monatliche Abschläge auf die Betriebskosten, über die der Vermieter abrechnet; danach gibt es eine Nachzahlung oder ein Guthaben.Kommt vor in: § 560 BGB
- Betriebsübergang
- Ein Betrieb oder Betriebsteil bekommt durch ein Rechtsgeschäft, etwa einen Verkauf, einen neuen Inhaber.Kommt vor in: § 613a BGB
- Betriebsvereinbarung
- Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Regeln für die Beschäftigten im Betrieb festlegt.Kommt vor in: § 613a BGB
- Bevorratung mit Heizmitteln
- Man kauft Brennstoff wie Heizöl, Holz oder Pellets auf einmal für längere Zeit ein. Die Sonderregel dazu galt nur für Anträge bis Ende 2023.Kommt vor in: § 37 SGB II
- bewegliche Sachen
- Gegenstände, die man fortbewegen kann – zum Beispiel ein Auto, ein Fahrrad oder eine Maschine; Grundstücke gehören nicht dazu.Kommt vor in: § 579 BGB, § 580a BGB
- bewegliche und unbewegliche Sachen
- Bewegliche Sachen sind Gegenstände wie ein Auto oder Schmuck. Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und Gebäude.Kommt vor in: § 27 BAföG
- Beweislast
- Wer etwas beweisen muss. Kann er es nicht, geht der Streit in diesem Punkt zu seinen Lasten aus.Kommt vor in: § 575 BGB
- Beweisurkunde
- Ein Dokument, das eine Angabe belegt, zum Beispiel eine Bescheinigung über den Arbeitslohn.Kommt vor in: § 58 BAföG
- bewilligt
- Genehmigt: Der Sozialleistungsträger hat entschieden, dass du die Maßnahme bekommst.Kommt vor in: § 9 EntgFG
- Bewilligungsbescheid
- Das Schreiben der Wohngeldbehörde, mit dem sie dir Wohngeld bewilligt.Kommt vor in: § 24 WoGG, § 20 BAföG
- Bewilligungszeitraum
- Der Zeitraum, für den dir das Jobcenter Leistungen mit einem Bescheid bewilligt hat.
- Bewirtschaftung
- Die laufenden Kosten für das Haus oder die Wohnung, zum Beispiel für Instandhaltung, Betriebskosten und Verwaltung.Kommt vor in: § 10 WoGG
- Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
- Das Verwalten und Ausgeben von Geld aus einem öffentlichen Haushalt nach den Regeln des Haushaltsrechts.Kommt vor in: § 44f SGB II
- Bildungs- und Teilhabeleistung
- Zusätzliche Leistungen für junge Menschen nach § 28 SGB II, etwa für Schulausflüge, Schulbedarf, Mittagessen oder Lernförderung.Kommt vor in: § 72 SGB II
- billiges Ermessen
- Eine Entscheidung, die die Interessen beider Seiten fair abwägt.Kommt vor in: § 556a BGB
- Billigkeit
- Was im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände gerecht ist. Was genau das bedeutet, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 571 BGB
- Bordvertretung
- Die Vertretung der Besatzung an Bord eines Seeschiffs.Kommt vor in: § 15 KSchG
- böswillig unterlassen
- Du hättest in dieser Zeit anderswo Geld verdienen können und lässt das bewusst bleiben. Wann das „böswillig“ ist, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 615 BGB, § 11 KSchG
- Bruttokaltmiete
- Die Miete ohne Heizkosten, aber mit den übrigen Nebenkosten.Kommt vor in: § 43 WoGG
- Bundesstatistik
- Eine amtliche Statistik, die für ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln geführt wird.Kommt vor in: § 34 WoGG
- Bundesverwaltungsamt
- Die Bundesbehörde, die nach dieser Vorschrift die Bescheide über die Darlehensschuld erteilt und die Raten anfordert.Kommt vor in: § 18 BAföG
C
- CO2-Bepreisung
- Ein Preis auf den Ausstoß von Kohlendioxid, der das Heizen mit Öl und Gas teurer macht.Kommt vor in: § 12 WoGG
D
- Darlehen
- Geld, das du später zurückzahlen musst – anders als ein Zuschuss.
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Du hattest deinen 25. Geburtstag noch nicht, bist also höchstens 24 Jahre alt.Kommt vor in: § 56 BAföG
- das 30. Lebensjahr vollendet
- Du hast deinen 30. Geburtstag erreicht, bist also 30 Jahre oder älter.Kommt vor in: § 29 BAföG
- das 45. Lebensjahr vollendet
- Du hast deinen 45. Geburtstag erreicht.Kommt vor in: § 10 BAföG
- Datenabgleich
- Die Wohngeldbehörde vergleicht Daten mit anderen Stellen, um unrechtmäßigen Wohngeldbezug zu erkennen (§ 33 WoGG).
- dauernd getrennt leben
- Ehe- oder Lebenspartner leben nicht nur vorübergehend getrennt.Kommt vor in: § 25 BAföG
- dauernd getrennt lebend
- Eheleute oder Lebenspartner, die nicht nur kurz, sondern auf Dauer nicht mehr zusammenleben.Kommt vor in: § 18 WoGG
- dauernd Getrenntlebende
- Ehegatten oder Lebenspartner, die auf Dauer nicht mehr zusammenleben.Kommt vor in: § 11 BAföG
- dauerndes Dienstverhältnis
- Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das auf längere Zeit angelegt ist, nicht nur für eine einzelne, kurze Aufgabe.
- dem Grunde nach
- Die Maßnahme erfüllt die Bedingungen für eine Förderung, unabhängig davon, ob tatsächlich gefördert wird.
- dem Grunde nach förderungsberechtigt
- Du erfüllst die Voraussetzungen für BAföG – unabhängig davon, ob du nach Anrechnung von Einkommen tatsächlich Geld bekommst.Kommt vor in: § 14b BAföG
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Vor allem Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit; wer genau dazugehört, regelt Artikel 116 des Grundgesetzes.Kommt vor in: § 6 BAföG
- dezentrale Warmwassererzeugung
- Das Warmwasser wird durch ein Gerät in der Wohnung erzeugt, etwa einen Boiler oder Durchlauferhitzer, und nicht zentral über die Heizung des Hauses.Kommt vor in: § 21 SGB II
- Diagnose
- Die Feststellung, welche Krankheit oder Störung du hast.Kommt vor in: § 630c BGB
- Dienstaufsicht
- Die Aufsicht des Dienstherrn oder Arbeitgebers darüber, wie eine Person ihre Arbeit erledigt und sich dienstlich verhält.Kommt vor in: § 44d SGB II
- Dienstberechtigter
- Derjenige, für den die Dienste geleistet werden – im Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber.Kommt vor in: § 576a BGB, § 617 BGB
- Dienste
- Die Arbeit oder Tätigkeit, die du nach deinem Vertrag schuldest.Kommt vor in: § 614 BGB
- Dienste höherer Art
- Anspruchsvolle Tätigkeiten, etwa mit besonderem Fachwissen. Was genau dazu zählt, legt das Gesetz nicht fest.Kommt vor in: § 627 BGB
- Dienstleistungen
- Hilfe durch persönliche Unterstützung, zum Beispiel Beratung oder Vermittlung.Kommt vor in: § 4 SGB II
- Dienstverhältnis
- Ein Vertragsverhältnis, in dem jemand Dienste leistet – zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis.
- digitale Dienstleistung
- Eine Leistung, mit der du Daten digital erstellen, bearbeiten, speichern, abrufen oder mit anderen teilen kannst, etwa ein Cloud-Speicher.Kommt vor in: § 620 BGB
- digitale Produkte
- Ein Begriff aus dem BGB. Was genau darunter fällt, legt § 327 BGB fest.Kommt vor in: § 548a BGB, § 578b BGB
- dinglich gesichert
- Abgesichert durch ein Recht an einer Sache, etwa durch einen Eintrag im Grundbuch.Kommt vor in: § 24 SGB II
- Direktzahlung
- Das Geld geht nicht an dich, sondern direkt an den Anbieter, etwa an den Verein oder die Nachhilfe.Kommt vor in: § 29 SGB II
- Doppelleistung
- Für dieselbe Zeit zahlen zwei Stellen Geld, das denselben Bedarf decken soll.Kommt vor in: § 34b SGB II
- dringende betriebliche Belange
- Wichtige Gründe aus dem Betrieb, die gegen deinen Urlaubswunsch sprechen. Was genau „dringend“ ist, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 7 BUrlG
- dringende betriebliche Erfordernisse
- Gründe aus dem Betrieb, wegen derer ein Arbeitsplatz wegfällt, zum Beispiel weil der Arbeitgeber die Arbeit anders organisiert.Kommt vor in: § 1 KSchG, § 1a KSchG
- Dritte
- Andere Menschen als du selbst, zum Beispiel deine Partnerin oder dein Kind.Kommt vor in: § 34a SGB II, § 60 SGB II
- Dritter
- Eine Person, die nicht Partei des Mietvertrags ist – also weder Mieter noch Vermieter. Wer im Einzelnen als Dritter zählt, sagt § 540 BGB nicht.
- Drittes Buch (SGB III)
- Das Gesetz über die Arbeitsförderung. Es regelt unter anderem Arbeitslosengeld, Vermittlung und Förderungen der Arbeitsagentur.Kommt vor in: § 16 SGB II
- Drittes Überleitungsgesetz
- Ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1952. Es regelte unter anderem, wie Bundesgesetze im damaligen West-Berlin übernommen wurden.Kommt vor in: § 25a KSchG
- Drittmittel
- Geld, das nicht vom Vermieter selbst stammt, etwa öffentliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für eine Modernisierung (§ 559a BGB).Kommt vor in: § 558 BGB, § 559e BGB
- dulden
- Etwas zulassen und nicht verhindern, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen.Kommt vor in: § 555a BGB, § 555d BGB
- Duldung
- Eine Bescheinigung, dass eine ausreisepflichtige Person vorübergehend nicht abgeschoben wird.Kommt vor in: § 3 WoGG
E
- E-2
- Kurzschreibweise für „geteilt durch 100“. Der Wert 3,000E-2 bedeutet also 3,000 geteilt durch 100, das ist 0,03.Kommt vor in: Anlage 2 WoGG
- ECTS-Leistungspunkte
- Punkte nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen, die man für bestandene Studienleistungen bekommt.Kommt vor in: § 47 BAföG, § 48 BAföG
- Eigenbemühungen
- Was du selbst tust, um Arbeit oder eine Ausbildung zu finden, zum Beispiel Bewerbungen schreiben.
- Eigenversorgung
- Der Vermieter erzeugt Wärme und Warmwasser selbst, mit einer eigenen Anlage im oder am Haus.Kommt vor in: § 556c BGB
- eingebrachte Sachen
- Sachen, die du bewusst in die Mietwohnung gebracht hast, damit sie dort bleiben – zum Beispiel Möbel.Kommt vor in: § 562 BGB
- Eingliederung in Arbeit
- Der Weg in eine Arbeit oder Ausbildung, mit der du deinen Lebensunterhalt möglichst selbst verdienst.
- Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit
- Dass du eine Ausbildung oder Arbeit findest und dort Fuß fasst.Kommt vor in: § 1 SGB II
- Eingliederungshilfe
- Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die ihnen Teilhabe ermöglichen sollen.Kommt vor in: § 23 SGB II, § 83 SGB II
- Eingliederungsinstrumente
- Die Leistungen und Maßnahmen, mit denen das Jobcenter Menschen in Arbeit bringen will.Kommt vor in: § 18d SGB II
- Eingliederungsmittel
- Das Geld, das dem Jobcenter für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung steht.Kommt vor in: § 16f SGB II
- Eingruppierung
- Die Einordnung in eine Entgeltgruppe, nach der sich das Gehalt richtet.Kommt vor in: § 44g SGB II
- einkommensabhängige Sozialleistungen
- Sozialleistungen, deren Höhe oder Anspruch davon abhängt, wie viel Einkommen jemand hat.Kommt vor in: § 56b BAföG
- Einkommensbescheinigung
- Die Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Arbeit und den Lohn nach § 58 SGB II.Kommt vor in: § 62 SGB II
- Einkommensbezieher
- Die Person, deren Einkommen angerechnet wird – also ein Elternteil oder dein Ehe- oder Lebenspartner.Kommt vor in: § 25 BAföG
- einmaliges Einkommen
- Geld, das du nicht regelmäßig, sondern nur einmal bekommst.Kommt vor in: § 15 WoGG
- Einnahmen in Geldeswert
- Einnahmen, die nicht als Geld kommen, aber Geld wert sind – zum Beispiel Sachleistungen vom Arbeitgeber.Kommt vor in: § 11 SGB II
- Einrede der Vorausklage
- Das Recht eines Bürgen, erst zu zahlen, wenn der Gläubiger beim eigentlichen Schuldner erfolglos vollstreckt hat (§ 771 BGB). Hier gilt sie nicht.Kommt vor in: § 566 BGB
- Einrichtung
- Eine Sache, die du mit der Mietsache verbunden hast und die ihr dient, etwa eine selbst eingebaute Küche.Kommt vor in: § 539 BGB
- Einrichtungsgegenstände
- Möbel und andere Dinge, mit denen eine Wohnung eingerichtet wird.Kommt vor in: § 576b BGB
- Einspruch
- Hier: deine Beschwerde beim Betriebsrat, dass du die Kündigung für sozial ungerechtfertigt hältst.Kommt vor in: § 3 KSchG
- Einstiegsgeld
- Ein Zuschuss, den das Jobcenter nach § 16b SGB II zahlen kann, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder eine Selbständigkeit beginnst.Kommt vor in: § 3a SGB II, § 16b SGB II
- Einwilligung
- Deine Zustimmung, bevor eine medizinische Maßnahme an dir vorgenommen wird.Kommt vor in: § 630d BGB, § 26 WoGG
- einwilligungsunfähig
- Du kannst Bedeutung und Folgen einer Maßnahme gerade nicht verstehen oder danach entscheiden – etwa weil du bewusstlos bist.Kommt vor in: § 630d BGB
- Einziehung
- Das Eintreiben einer Forderung, also dass der Träger sich das Geld von dir holt.Kommt vor in: § 44 SGB II
- elektronische Form
- Ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Für Kündigungen ist sie ausgeschlossen.
- elterliche Sorge
- Das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, auch Sorgerecht genannt.Kommt vor in: § 45 BAföG
- Empfängnis
- Der Beginn der Schwangerschaft.Kommt vor in: § 3 EntgFG
- Endenergie
- Die Energie, die im Gebäude ankommt und dort verbraucht wird, zum Beispiel Gas, Heizöl, Fernwärme oder Strom.Kommt vor in: § 555b BGB
- energetische Modernisierung
- Bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache dauerhaft Endenergie gespart wird (§ 555b Nummer 1 BGB).Kommt vor in: § 536 BGB
- entgangener Verdienst
- Der Lohn, den du wegen der Entlassung nicht bekommen hast.Kommt vor in: § 12 KSchG
- entgegenstehender Wille
- Die Erklärung, dass man nicht will, dass das Mietverhältnis weiterläuft.Kommt vor in: § 545 BGB
- Entgeltbeleg
- Ein schriftlicher Nachweis über das gezahlte Arbeitsentgelt, ähnlich einer Lohnabrechnung.
- Entgeltfortzahlung
- Dein Arbeitgeber zahlt dir deinen Lohn oder dein Gehalt weiter, obwohl du nicht arbeitest.Kommt vor in: § 3 EntgFG
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Dein Arbeitgeber zahlt deinen Lohn weiter, obwohl du nicht arbeiten kannst. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz.Kommt vor in: § 10 BUrlG
- Entscheidungsträger
- Die Stelle in der Agentur für Arbeit, die entscheidet – die Geschäftsführung oder der Ausschuss.Kommt vor in: § 20 KSchG
- entsprechend anzuwenden
- Die Regeln aus dem anderen Gesetz gelten sinngemäß auch hier, angepasst an das SGB II.Kommt vor in: § 59 SGB II
- Erbbaurecht
- Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Haus zu haben.Kommt vor in: § 3 WoGG
- Erbe
- Die Person, die das Vermögen und die Schulden eines Verstorbenen übernimmt.
- Ergänzungsschulen
- Private Schulen, die keine öffentliche Schulart ersetzen, sondern eigene Bildungsangebote machen.Kommt vor in: § 2 BAföG
- Erhaltungsmaßnahmen
- Arbeiten, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren.
- erhebliches Vermögen
- Größeres Vermögen wie Ersparnisse oder Wertgegenstände. Wo die Grenze liegt, sagt § 21 WoGG nicht.Kommt vor in: § 21 WoGG
- Erhebungsmerkmale
- Die Angaben, die für die Statistik ausgewertet werden.Kommt vor in: § 35 WoGG, § 55 BAföG
- Erhöhungsverlangen
- Die Erklärung des Vermieters, mit der er deine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangt.Kommt vor in: § 558b BGB
- Erholungsurlaub
- Freie Tage, die dir zustehen, damit du dich von der Arbeit erholen kannst.Kommt vor in: § 1 BUrlG
- erkennungsdienstlich behandelt
- Die Behörde hat Merkmale zur Feststellung deiner Identität aufgenommen, zum Beispiel Fingerabdrücke und Lichtbilder.Kommt vor in: § 61 BAföG
- erkennungsdienstliche Behandlung
- Die Behörde nimmt zum Beispiel Fingerabdrücke und ein Foto auf, um festzustellen, wer du bist.Kommt vor in: § 74 SGB II
- Erlass
- Die Schuld fällt weg. Du musst den erlassenen Betrag nicht mehr zahlen.Kommt vor in: § 18 BAföG
- erlassen
- Der Träger verzichtet auf seine Forderung. Du musst das Geld dann nicht mehr zahlen.Kommt vor in: § 44 SGB II, § 60 BAföG
- erlöschen
- Enden, wegfallen – das Pfandrecht besteht danach nicht mehr.Kommt vor in: § 562a BGB
- Ermessensleistungen
- Leistungen, bei denen die Behörde entscheiden darf, ob und wie sie leistet – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.Kommt vor in: § 5 SGB II
- Ersatzanspruch
- Das Recht des Jobcenters, Leistungen ersetzt zu bekommen, deren Zahlung jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat (§§ 34, 34a SGB II).Kommt vor in: § 43 SGB II
- Ersatzansprüche
- Forderungen auf Ausgleich, hier vor allem Geld für Schäden an der Mietsache.Kommt vor in: § 548 BGB
- Ersatzschule
- Eine private Schule, die eine öffentliche Schule ersetzen kann und dafür staatlich genehmigt ist.Kommt vor in: § 2 BAföG
- Ersatzwohnraum
- Eine andere Wohnung, in die du statt der gekündigten Wohnung ziehen könntest.Kommt vor in: § 574 BGB
- ersparte Aufwendungen
- Ausgaben, die dein Vermieter nicht hat, weil du die Mietsache nicht nutzt – etwa für eine Endreinigung, die dann entfällt.Kommt vor in: § 537 BGB
- Erstattung
- Die Rückzahlung von Geld, das du zu Unrecht bekommen hast.Kommt vor in: § 19 BAföG
- Erstattungsanspruch
- Das Recht, gezahltes Geld zurückzubekommen.
- Erstattungsforderung
- Die Forderung des Jobcenters, zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen.Kommt vor in: § 40 SGB II
- Erstausstattung
- Die erstmalige Ausstattung, etwa einer Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten oder für ein Baby.Kommt vor in: § 24 SGB II
- erste Instanz
- Das erste Gericht, das über deine Klage entscheidet. Bei Klagen gegen eine Kündigung ist das das Arbeitsgericht.Kommt vor in: § 6 KSchG
- Erster Abschnitt
- Die §§ 1 bis 14 KSchG mit dem allgemeinen Kündigungsschutz, vor allem dem Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.Kommt vor in: § 23 KSchG
- erstmals genutzt und vermietet
- Die erste Nutzung und die erste Vermietung der Wohnung liegen nach dem 1. Oktober 2014, etwa bei einem Neubau.Kommt vor in: § 556f BGB
- erstrangige Hypothek
- Ein Darlehen, das als erstes durch das Grundstück gesichert ist; sein Zinssatz dient hier als Vergleichswert.Kommt vor in: § 559a BGB
- Erwerber
- Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat.
- erwerbsfähig
- Wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten (§ 8 SGB II).
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Menschen ab 15 Jahren bis zur Altersgrenze nach § 7a SGB II, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 7 Absatz 1 SGB II).Kommt vor in: § 19 SGB II, § 53a SGB II
- Erwerbstätigkeit
- Arbeit, mit der du Geld verdienst – zum Beispiel ein Nebenjob.Kommt vor in: § 8 BUrlG, § 11b SGB II
- EURIBOR
- Ein Zinssatz, zu dem sich erstklassige Banken in den Staaten der Europäischen Währungsunion Geld leihen; hier der Satz für 6 Monate.Kommt vor in: § 18c BAföG
- Europäischer Wirtschaftsraum
- Die Staaten der EU zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen.Kommt vor in: § 8 BAföG
F
- Fachaufsicht
- Die weitergehende Aufsicht, ob eine Behörde ihre Aufgaben auch zweckmäßig erledigt.Kommt vor in: § 47 SGB II
- fachkundige Stelle
- Eine Stelle, die sich mit Gründungen auskennt und ein Gutachten zur Tragfähigkeit abgeben kann.Kommt vor in: § 16c SGB II
- Fachrichtungswechsel
- Du strebst an derselben Art von Ausbildungsstätte einen anderen Abschluss an, zum Beispiel ein anderes Studienfach (§ 7 Absatz 3 BAföG).Kommt vor in: § 17 BAföG
- Fachsemester
- Die Semester, die du in einem bestimmten Studienfach verbracht hast.Kommt vor in: § 7 BAföG, § 48 BAföG
- Fachunternehmer
- Ein Betrieb, der fachlich für solche Anlagen zuständig ist, zum Beispiel ein Heizungsbauer.Kommt vor in: § 559f BGB
- fahrlässig
- Ohne Absicht, aber ohne die Sorgfalt, die man hätte aufbringen müssen.
- fällig
- Der Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung verlangt werden kann.Kommt vor in: § 566d BGB, § 42a SGB II
- Fälligkeit
- Der Zeitpunkt, ab dem eine Zahlung verlangt werden kann und gezahlt werden muss.Kommt vor in: § 556b BGB, § 37 BAföG
- Fassung
- Der Wortlaut eines Gesetzes, wie er zu einem bestimmten Zeitpunkt galt.Kommt vor in: § 65a SGB II, § 66a BAföG
- Fernunterrichtslehrgang
- Ein Lehrgang, bei dem du nicht vor Ort unterrichtet wirst, sondern aus der Ferne lernst, etwa mit zugeschickten oder digitalen Lernmaterialien.Kommt vor in: § 3 BAföG
- feste Bezüge
- Eine regelmäßige, feste Bezahlung, etwa ein festes Monatshonorar in einem auf Dauer angelegten Verhältnis.Kommt vor in: § 627 BGB
- Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen
- Zahlen, die man mit genau 10 Stellen hinter dem Komma schreibt und weiterrechnet.Kommt vor in: Anlage 3 WoGG
- Festzins
- Ein Zinssatz, der für eine vereinbarte Zeit gleich bleibt – hier für höchstens 10 Jahre.Kommt vor in: § 18c BAföG
- Fiktionsbescheinigung
- Eine Bescheinigung der Ausländerbehörde: Bis über deinen Antrag entschieden ist, gilt dein Aufenthalt als erlaubt oder dein bisheriger Aufenthaltstitel gilt weiter.Kommt vor in: § 74 SGB II, § 61 BAföG
- Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes
- Förderbanken des Staates, zum Beispiel die KfW.Kommt vor in: § 559a BGB
- Flagge
- Das Zeichen dafür, zu welchem Staat ein Schiff gehört und wessen Recht an Bord gilt.Kommt vor in: § 24 KSchG
- Flexibilitätssemester
- Ein zusätzliches Semester Förderung direkt nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, wenn du noch keins für einen früheren Ausbildungsabschnitt genutzt hast.Kommt vor in: § 15 BAföG
- Forderungen
- Ansprüche gegen jemand anderen auf Geld oder eine Leistung, etwa dein Guthaben bei der Bank.Kommt vor in: § 27 BAföG
- Förderungsbetrag
- Der BAföG-Betrag, der an die Person in Ausbildung gezahlt wird – als Zuschuss, Darlehen oder beides (§ 17 BAföG).Kommt vor in: § 47a BAföG
- Förderungshöchstdauer
- Die längste Zeit, für die du für eine Ausbildung BAföG bekommen kannst. Sie ist in § 15a BAföG geregelt.
- Forderungsübergang
- Ein Anspruch wechselt von einer Person zu einer anderen – hier von dir zu deinem Arbeitgeber.Kommt vor in: § 6 EntgFG
- Förderzusage
- Die Zusage einer staatlichen Wohnraumförderung, die mit Vorgaben zur Miethöhe verbunden sein kann.Kommt vor in: § 558 BGB
- Formblätter
- Die amtlichen Antragsformulare für das BAföG.Kommt vor in: § 46 BAföG
- Fortschreibung
- Die Anpassung der Regelbedarfsstufen in Jahren, in denen die Beträge nicht ganz neu ermittelt werden.
- Fortsetzung des Mietverhältnisses
- Der Mietvertrag läuft trotz der Kündigung weiter, sodass du in der Wohnung bleiben darfst.Kommt vor in: § 574a BGB
- Freibetrag
- Ein Teil des Einkommens, der beim Grundsicherungsgeld nicht angerechnet wird.Kommt vor in: § 69 SGB II, § 17 WoGG
- Freibeträge
- Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, zum Beispiel für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder oder für Alleinerziehende (§§ 17 und 17a WoGG).Kommt vor in: § 13 WoGG
- freie Wohlfahrtspflege
- Nichtstaatliche soziale Verbände und Einrichtungen, etwa Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder Rotes Kreuz.Kommt vor in: § 11a SGB II, § 17 SGB II
- Freistellung
- Du musst für eine bestimmte Zeit keine Raten oder nur verminderte Raten zahlen.Kommt vor in: § 18a BAföG
- Freistellungsauftrag
- Ein Auftrag an die Bank, Kapitalerträge wie Zinsen bis zu einem bestimmten Betrag ohne Abzug von Steuern auszuzahlen.
- Freistellungszeitraum
- Die Zeit, für die die Freistellung gilt: ab dem Antragsmonat, dazu bis zu 4 Monate davor.Kommt vor in: § 18a BAföG
- freiwillig versichert
- Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne dazu verpflichtet zu sein.Kommt vor in: § 26 SGB II
- freiwilliges Mitglied
- Ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, das dort nicht pflichtversichert ist, sondern sich freiwillig versichert hat.Kommt vor in: § 13a BAföG
- Freizeiten
- Gemeinsame Fahrten oder Aufenthalte einer Gruppe in der Freizeit, etwa ein Ferienlager.Kommt vor in: § 28 SGB II
- fremdbestimmt
- Die Arbeit dient den Zielen eines anderen, und dieser andere bestimmt über sie.Kommt vor in: § 611a BGB
- fremde Hilfskräfte
- Arbeitnehmer, die ein Hausgewerbetreibender oder eine gleichgestellte Person selbst beschäftigt.Kommt vor in: § 10 EntgFG, § 11 EntgFG
- Führung im Dienst
- Dein Verhalten bei der Arbeit, zum Beispiel gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.Kommt vor in: § 630 BGB
G
- ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
- Unterstützung während der Arbeit, die nicht nur den Job betrifft, sondern auch andere Probleme, die die Arbeit gefährden können – oft Coaching genannt.Kommt vor in: § 16e SGB II
- ganzheitliche Betreuung
- Eine Begleitung, die nicht nur die Jobsuche betrifft, sondern auch andere Probleme, die dem Arbeiten im Weg stehen – oft Coaching genannt.Kommt vor in: § 16k SGB II
- Gebrauch fortsetzen
- Die Mietsache nach dem Ende der Mietzeit weiter nutzen, zum Beispiel in der Wohnung wohnen bleiben.Kommt vor in: § 545 BGB
- Gebrauch überlassen
- Eine andere Person die Mietsache nutzen lassen, zum Beispiel durch Untervermietung.Kommt vor in: § 540 BGB
- Gebrauchsrecht
- Dein Recht aus dem Mietvertrag, die Mietsache zu nutzen.Kommt vor in: § 537 BGB
- Gebrauchswert
- Wie gut sich die Mietsache nutzen lässt.Kommt vor in: § 555b BGB
- geduldet
- Geduldet ist, wessen Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes).Kommt vor in: § 8 BAföG
- gegen sich gelten lassen
- Der Vermieter muss die Folgen hinnehmen, als wäre seine Mitteilung richtig gewesen.Kommt vor in: § 566e BGB
- Gegenforderung
- Deine eigene Forderung gegen den bisherigen Vermieter, die du verrechnen willst.Kommt vor in: § 566d BGB
- Geldbuße
- Ein Geldbetrag, den eine Behörde für eine Ordnungswidrigkeit festsetzen kann, auch Bußgeld genannt.Kommt vor in: § 63 SGB II
- Geldinstitut
- Eine Bank oder Sparkasse, für die die EU-Regeln für Überweisungen und Lastschriften in Euro gelten.Kommt vor in: § 26 WoGG
- Geltendmachung des Pfandrechts
- Der Vermieter beruft sich auf sein Pfandrecht und will sich aus der Sache bezahlt machen.Kommt vor in: § 562c BGB
- gemeinsame Einrichtung
- Eine Stelle, die Bundesagentur für Arbeit und Kommune gemeinsam bilden, um die Grundsicherung für Arbeitsuchende einheitlich durchzuführen (§ 44b SGB II).
- Gemeinschaftsunterkunft
- Eine Unterkunft, in der viele Menschen gemeinsam untergebracht sind, zum Beispiel ein Wohnheim.Kommt vor in: § 68 SGB II
- geordneter Verlauf der Ausbildung
- Ein Studium, das so vorangeht, wie es die Studien- und Prüfungsordnung vorsieht.Kommt vor in: § 48 BAföG
- gerichtlich geltend machen
- Einen Anspruch vor Gericht bringen, zum Beispiel durch eine Klage.Kommt vor in: § 562b BGB
- geringfügige Beschäftigung
- Ein Minijob, also eine Beschäftigung mit geringem Verdienst oder nur für kurze Zeit.Kommt vor in: § 16e SGB II, § 52 SGB II
- geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
- Ein Minijob in einem privaten Haushalt, zum Beispiel als Haushaltshilfe.Kommt vor in: § 5 EntgFG
- Gesamtangemessenheitsgrenze
- Eine gemeinsame Obergrenze für Unterkunft und Heizung zusammen statt zwei getrennter Grenzen.Kommt vor in: § 22 SGB II
- Gesamtbetrachtung
- Alle Umstände des Einzelfalls werden zusammen angeschaut und gewichtet, statt nur auf ein einzelnes Merkmal zu achten.Kommt vor in: § 611a BGB
- Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten
- Ein fester Betrag, der je nach Haushaltsgröße zur Miete oder Belastung dazugerechnet wird (§ 12 Absatz 6 WoGG).
- Gesamtbudget
- Ein gemeinsamer Geldtopf für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.Kommt vor in: § 46 SGB II
- Gesamteinkommen
- Die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Beträge (§ 13 WoGG).
- Gesamtschuldner
- Mehrere Personen schulden dasselbe. Der Gläubiger darf von jeder den ganzen Betrag fordern, bekommt ihn insgesamt aber nur einmal.
- Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die für Beschäftigte zusammen gezahlt werden.Kommt vor in: § 16i SGB II
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Regeln für den Fall, dass jemand etwas für einen anderen erledigt, ohne von ihm beauftragt worden zu sein (§§ 677 bis 687 BGB).Kommt vor in: § 539 BGB
- Geschäftsräume
- Räume, die für eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemietet sind, etwa ein Laden, ein Büro oder eine Praxis.Kommt vor in: § 580a BGB
- gesetzlich begründeter Anlass
- Ein Grund, den das Gesetz als Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses anerkennt.Kommt vor in: § 576a BGB
- gesetzliche Frist
- Die Kündigungsfrist aus § 573d Absatz 2 BGB: spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.Kommt vor in: § 563 BGB
- gesetzliche Unterhaltsverpflichtung
- Die Pflicht, für den Lebensunterhalt eines anderen zu zahlen, die sich aus dem Gesetz ergibt – etwa für das eigene Kind.Kommt vor in: § 18 WoGG
- gesetzlicher Feiertag
- Ein Feiertag, der durch Gesetz festgelegt ist, zum Beispiel der 1. Mai. Welche Tage das sind, regeln vor allem die Bundesländer.Kommt vor in: § 2 EntgFG
- gesondert beantragen
- Extra beantragen – der allgemeine Antrag auf Grundsicherungsgeld reicht dafür nicht.Kommt vor in: § 37 SGB II
- gestundet
- Die Zinsen sind schon entstanden, du musst sie aber erst später zahlen.Kommt vor in: § 18c BAföG
- Gewährleistungsrechte
- Deine Rechte, wenn die Mietsache einen Mangel hat, zum Beispiel weniger Miete zu zahlen.Kommt vor in: § 555f BGB
- gewährt
- Der Arbeitgeber hat dir den Urlaub gegeben – du hattest also frei.Kommt vor in: § 6 BUrlG
- gewerblich weitervermieten
- Wohnungen anmieten und an andere weitervermieten, um damit Geld zu verdienen.Kommt vor in: § 565 BGB
- gewöhnlicher Aufenthalt
- Der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend lebst (§ 30 SGB I).Kommt vor in: § 7 SGB II, § 36 SGB II
- glaubhaft machen
- Zeigen, dass eine Angabe überwiegend wahrscheinlich stimmt; ein voller Beweis ist nicht nötig.
- Glaubhaftmachung
- Du musst das Gericht nicht voll überzeugen. Es reicht, dass deine Angaben überwiegend wahrscheinlich stimmen, etwa belegt durch Unterlagen oder eine eidesstattliche Versicherung (§ 294 ZPO).Kommt vor in: § 5 KSchG
- Grad der Behinderung
- Eine Zahl, die angibt, wie stark sich eine Behinderung auswirkt. Der höchste Grad ist 100.Kommt vor in: § 17 WoGG
- grob fahrlässig
- Du hast die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen.Kommt vor in: § 34 SGB II
- grob unbillig
- Eine Anrechnung wäre im Einzelfall offensichtlich ungerecht. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 11a SGB II
- grobe Fahrlässigkeit
- Besonders große Unachtsamkeit: Man übersieht etwas, das jedem hätte auffallen müssen.
- grobe Fehlerhaftigkeit
- Ein offensichtlicher, schwerer Fehler. Kleinere Ungenauigkeiten reichen dann nicht, um die Bewertung oder Auswahl anzugreifen.Kommt vor in: § 1 KSchG
- grober Behandlungsfehler
- Ein Fehler, der aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Behandelnden schlechterdings nicht unterlaufen darf. Ob er vorliegt, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 630h BGB
- Grundrentenzeiten
- Bestimmte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für den Zuschlag für langjährige Versicherung zählen (§ 76g Absatz 2 SGB VI).Kommt vor in: § 17a WoGG
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Die Pflicht des Vermieters, bei den Betriebskosten auf ein vernünftiges Verhältnis von Kosten und Nutzen zu achten.
- gutachterliche Stellungnahme
- Eine fachliche Einschätzung der Rentenversicherung dazu, ob jemand erwerbsfähig ist.Kommt vor in: § 44a SGB II
- gutachtliche Stellungnahme
- Eine fachliche Einschätzung deiner Ausbildungsstätte, auf die sich das Amt bei seiner Entscheidung stützt.Kommt vor in: § 48 BAföG, § 49 BAföG
- gute Sitten
- Grundlegende Regeln von Anstand und Moral. Ob eine Kündigung dagegen verstößt, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 13 KSchG
- Guthaben führen
- Für jemanden Geld auf einem Konto verwalten, wie es zum Beispiel eine Bank tut.Kommt vor in: § 60 SGB II
- Gutschein
- Ein Schein vom Jobcenter, mit dem du die Betreuung bei einem zugelassenen Anbieter in Anspruch nehmen kannst.Kommt vor in: § 16k SGB II
H
- Halter
- Die Person, die im Fahrzeugregister als verantwortlich für ein Fahrzeug eingetragen ist.Kommt vor in: § 52a SGB II
- Härte
- Eine besondere Belastung für dich oder deine Familie, die auch nach Abwägung mit den anderen Interessen nicht zu rechtfertigen ist.
- Härteeinwand
- Deine Mitteilung an den Vermieter, warum die Modernisierung oder die Mieterhöhung für dich eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 555d BGB).Kommt vor in: § 555c BGB
- Härtefall
- Eine besondere Lage, in der die normale Regel zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde. Wann genau das so ist, legt § 12 nicht fest.Kommt vor in: § 12 BAföG
- Hauptmieter
- Wer eine Wohnung direkt vom Vermieter mietet – im Unterschied zum Untermieter.Kommt vor in: § 12 WoGG
- Hausfrieden
- Das geordnete, rücksichtsvolle Zusammenleben der Menschen in einem Haus.Kommt vor in: § 569 BGB
- Hausgewerbetreibende
- Selbstständige, die in eigener Arbeitsstätte mit wenigen fremden Hilfskräften im Auftrag arbeiten. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz.Kommt vor in: § 12 BUrlG, § 10 EntgFG
- Haushaltsenergie
- Energie für den Haushalt, etwa Strom – ohne die Anteile für Heizung und Warmwasser.
- Haushaltsgemeinschaft
- Menschen, die zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften.Kommt vor in: § 9 SGB II
- Haushaltsmitglieder
- Die Personen, die beim Wohngeld zum Haushalt zählen. Wer dazugehört und wer berücksichtigt wird, regeln §§ 5 und 6 WoGG.Kommt vor in: Anlage 2 WoGG
- häusliche Gemeinschaft
- Du wohnst und lebst im Haushalt der Person, für die du arbeitest – zum Beispiel als Hausangestellte.
- Heimarbeit
- Arbeit, die jemand im Auftrag zu Hause oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte erledigt. Genaueres regelt das Heimarbeitsgesetz.
- Heizungsanlage
- Eine Anlage zur Erzeugung von Wärme für das Gebäude; welche Anlagen gemeint sind, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz.Kommt vor in: § 559e BGB
- Hemmung
- Die Verjährungsfrist läuft eine Zeit lang nicht weiter, etwa solange ein Verfahren läuft. Die Regeln dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch.Kommt vor in: § 34 SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).Kommt vor in: § 31b SGB II
- Hilfe zum Studienabschluss
- Bis zu 12 Monate weitere Förderung nach dem Ende der Förderungsdauer, damit du dein Studium abschließen kannst.Kommt vor in: § 15 BAföG
- hilfebedürftig
- Nach § 9 SGB II: Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern und bekommst die nötige Hilfe nicht von anderen.
- Hilfebedürftigkeit
- Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern und bekommst die nötige Hilfe nicht von anderen (§ 9 SGB II).
- Hilfsmerkmale
- Angaben, die nur für die Durchführung der Statistik gebraucht werden, etwa Wohngeldnummern, und später gelöscht werden.Kommt vor in: § 35 WoGG, § 55 BAföG
- Hochschulzugangsberechtigung
- Ein Schulabschluss wie das Abitur, mit dem du an einer Hochschule studieren darfst.Kommt vor in: § 5 BAföG, § 10 BAföG
- Höchstbetrag
- Der höchste Betrag an Miete oder Belastung, der beim Wohngeld berücksichtigt wird. Er hängt von Haushaltsgröße und Mietenstufe ab (§ 12 WoGG).Kommt vor in: § 11 WoGG, Anlage 1 WoGG
I
- im Benehmen
- Die Bundesagentur muss die kommunalen Spitzenverbände anhören und ihre Sicht berücksichtigen; deren Zustimmung braucht sie nicht.Kommt vor in: § 51b SGB II
- im Einvernehmen
- Mit Zustimmung der anderen Seite.Kommt vor in: § 64a SGB II
- im Klagewege geltend machen
- Etwas mit einer Klage vor Gericht vorbringen.Kommt vor in: § 6 KSchG
- im Voraus
- Bevor ein konkreter Fall eingetreten ist – zum Beispiel schon beim Abschluss des Arbeitsvertrags.Kommt vor in: § 619 BGB, § 42 SGB II
- im Voraus entrichtet
- Schon vorher bezahlt, also bevor die Zeit begonnen hat, für die die Miete gilt.Kommt vor in: § 547 BGB
- im Zweifel
- Wenn nichts anderes vereinbart ist und sich auch aus den Umständen nichts anderes ergibt.Kommt vor in: § 613 BGB
- immaterielle Interessen
- Interessen, bei denen es nicht um Geld geht – zum Beispiel, die Todesursache zu erfahren.Kommt vor in: § 630g BGB
- immatrikulieren
- Sich an einer Hochschule als Studentin oder Student einschreiben.Kommt vor in: § 56 BAföG
- immatrikuliert
- An einer Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben.Kommt vor in: § 45 BAföG
- in Ansehung der Mietforderung
- Was die Miete betrifft – also bei der Frage, an wen du die Miete wirksam zahlst.Kommt vor in: § 566e BGB
- in das Mietverhältnis eintreten
- An die Stelle des verstorbenen Mieters treten: Der bestehende Mietvertrag läuft mit dir als Mieter weiter.Kommt vor in: § 563 BGB
- in der Regel
- Die Zahl der Beschäftigten, die für den Betrieb normalerweise typisch ist – nicht die Zahl an einem zufälligen Tag.Kommt vor in: § 17 KSchG, § 23 KSchG
- in gerader Linie verwandt
- Personen, die voneinander abstammen, etwa Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel.Kommt vor in: § 5 WoGG
- in seiner Person liegender Grund
- Ein Grund, der dich persönlich betrifft – er liegt also bei dir selbst.Kommt vor in: § 616 BGB
- in zulässiger Weise
- So, wie es das Recht erlaubt – also ohne dabei selbst gegen Pflichten zu verstoßen.Kommt vor in: § 612a BGB
- Indexmiete
- Eine Vereinbarung, nach der sich die Miete an einem Preisindex des Statistischen Bundesamts ausrichtet (§ 557b BGB).Kommt vor in: § 557 BGB, § 557b BGB
- individuelle Ausbildungsförderung
- Förderung, die sich nach deiner persönlichen Lage richtet – nach deiner Ausbildung und nach dem Geld, das dir zur Verfügung steht.Kommt vor in: § 1 BAföG
- Inkrafttreten
- Der Zeitpunkt, ab dem ein Gesetz gilt.Kommt vor in: § 68 BAföG
- Inland
- Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.Kommt vor in: § 4 BAföG
- Innenrevision
- Eine interne Prüfstelle, die kontrolliert, ob eine Behörde rechtmäßig und wirtschaftlich arbeitet.Kommt vor in: § 49 SGB II
- Instandsetzung
- Die Reparatur von etwas, das kaputt oder mangelhaft ist.Kommt vor in: § 555a BGB
- Integrationskurs
- Ein Kurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes für Zugewanderte, vor allem zum Deutschlernen.Kommt vor in: § 3 SGB II
- Interessenausgleich
- Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob, wann und wie eine Betriebsänderung umgesetzt wird.Kommt vor in: § 1 KSchG
- Interessenvertreter
- Organisationen, die die Interessen einer Gruppe vertreten, etwa Vereine oder Verbände von Mietern oder Vermietern.Kommt vor in: § 558c BGB, § 558e BGB
J
- Jahresarbeitszahl
- Kennzahl für die Effizienz einer Wärmepumpe: wie viel Wärme sie über ein Jahr im Verhältnis zum eingesetzten Strom liefert. Bei 2,5 entstehen aus 1 Teil Strom 2,5 Teile Wärme.Kommt vor in: § 559f BGB
- Jahresdurchschnitt
- Der Durchschnittswert über ein ganzes Jahr.Kommt vor in: § 4a EntgFG
- Jahreseinkommen
- Das Einkommen eines Haushaltsmitglieds für ein Jahr, ermittelt nach § 14 WoGG.
- Jahresnutzungsgrad
- Wie viel Prozent der eingesetzten Energie eine Heizungsanlage übers Jahr als nutzbare Wärme abgibt.Kommt vor in: § 556c BGB
- juristische Person
- Eine Organisation, die selbst Rechte und Pflichten haben kann, zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder ein eingetragener Verein.Kommt vor in: § 14 KSchG
K
- Kalenderjahr
- Die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.Kommt vor in: § 1 BUrlG
- Kalendermonat
- Ein Monat vom 1. bis zum letzten Tag, zum Beispiel der ganze April.Kommt vor in: § 558b BGB
- Kalendertag
- Jeder Tag im Kalender, also auch Samstage, Sonntage und Feiertage.Kommt vor in: § 56 SGB II
- Kalendertage
- Alle Tage des Kalenders, also auch Wochenenden und Feiertage – nicht nur Arbeitstage.Kommt vor in: § 5 EntgFG
- Kalendervierteljahr
- Eines der 4 Quartale eines Jahres: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember.
- Kampagne-Betrieb
- Ein Betrieb, der nur während eines Teils des Jahres arbeitet, etwa ein Werk, das nur in der Erntezeit Zuckerrüben verarbeitet.Kommt vor in: § 22 KSchG
- Kapitaldienst
- Zinsen und Tilgung für Kredite, mit denen du dein Haus oder deine Wohnung finanziert hast.Kommt vor in: § 10 WoGG
- Kapitalerträge
- Einnahmen aus Geldanlagen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden.Kommt vor in: § 23 WoGG
- Kappungsgrenze
- Die Obergrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB: höchstens 20 Prozent in 3 Jahren, in bestimmten Gebieten 15 Prozent.Kommt vor in: § 558 BGB
- Karenzzeit
- Nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II ein Jahr ab Beginn des Monats, für den du erstmals Leistungen bekommst; sie kann sich verlängern.
- kein Interesse haben
- Die bisherigen Leistungen sind für die andere Seite wegen der Kündigung nutzlos geworden.Kommt vor in: § 628 BGB
- Kenntnis
- Du weißt tatsächlich davon, dass die Wohnung einen neuen Eigentümer hat.Kommt vor in: § 566c BGB
- Kenntnis erlangen
- Von den Tatsachen erfahren, die für die Kündigung entscheidend sind.Kommt vor in: § 626 BGB
- Kennzahlenvergleich
- Ein Vergleich, mit dem das Bundesarbeitsministerium anhand von Kennzahlen misst, wie gut die Träger vor Ort ihre Aufgaben erledigen (§ 48a SGB II).Kommt vor in: § 18c SGB II, § 48a SGB II
- Kindertagespflege
- Die Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.Kommt vor in: § 28 SGB II
- Kinderzuschlag
- Eine Leistung nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes für Eltern mit kleinem Einkommen.Kommt vor in: § 11 SGB II
- Klage auf Feststellung
- Du verlangst vom Gericht, verbindlich festzustellen, dass dein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist.Kommt vor in: § 4 KSchG
- Klagefrist
- Die Frist von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, in der du beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagen kannst (§ 4 Satz 1 KSchG).Kommt vor in: § 1a KSchG
- Klimakomponente
- Ein fester Zuschlag zum Höchstbetrag, der von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abhängt (§ 12 Absatz 7 WoGG).
- Kolleg
- Eine Schule, an der Erwachsene mit Berufserfahrung tagsüber das Abitur nachholen können.Kommt vor in: § 13 BAföG
- kommissarisch
- Vorübergehend und vertretungsweise, bis die Stelle neu besetzt ist.Kommt vor in: § 44d SGB II
- kommunale Spitzenverbände
- Die Zusammenschlüsse der Städte, Landkreise und Gemeinden auf Bundesebene.Kommt vor in: § 18c SGB II
- kommunale Träger
- Die kreisfreien Städte und Kreise, soweit sie für bestimmte Leistungen der Grundsicherung zuständig sind.Kommt vor in: § 6 SGB II
- kommunaler Träger
- Die Stadt oder der Landkreis, die neben der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach dem SGB II zuständig sind.
- Kooperationsausschuss
- Ein Gremium aus Vertretern des Bundesarbeitsministeriums und der obersten Landesbehörde (§ 18b SGB II).Kommt vor in: § 44e SGB II
- Kooperationsplan
- Ein Plan, den das Jobcenter gemeinsam mit dir erstellt. Er hält dein Ziel und die wichtigsten Schritte auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit fest (§ 15 SGB II).
- körperlicher Datenträger
- Ein Gegenstand, auf dem Daten gespeichert sind, etwa eine DVD oder ein USB-Stick.Kommt vor in: § 578b BGB
- Kosten der Unterkunft
- Die Kosten für die Wohnung, zum Beispiel die Miete.
- Kostenbeitrag
- Ein Betrag, den Eltern nach § 90 SGB VIII für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zahlen, zum Beispiel für die Kindertagesbetreuung.Kommt vor in: § 14b BAföG
- kraft Gesetzes
- Der Wechsel geschieht direkt durch das Gesetz – ohne Versetzung, Kündigung oder neuen Vertrag.Kommt vor in: § 6c SGB II
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Die KfW. Nach § 57 Absatz 1 BAföG kann sie das Geld für bestimmte BAföG-Darlehen bereitstellen; ihre Kosten dafür trägt der Bund.Kommt vor in: § 57 BAföG
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Eine staatliche Förderbank, die nach früherem Recht BAföG-Bankdarlehen vergeben hat.Kommt vor in: § 18c BAföG
- Kreditinstitut
- Eine Bank oder Sparkasse.Kommt vor in: § 551 BGB
- Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
- Eine fristlose Kündigung, die sofort wirkt. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund erlaubt (§ 626 BGB).Kommt vor in: § 8 EntgFG
- Kündigungsfrist
- Die Zeit, die mindestens zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
- Kurswert
- Der Preis, zu dem ein Wertpapier, etwa eine Aktie, an der Börse gehandelt wird.Kommt vor in: § 28 BAföG
- Kurzarbeit
- Die Arbeitszeit wird vorübergehend verkürzt, weil nicht genug Arbeit da ist.Kommt vor in: § 19 KSchG, § 11 BUrlG
- Kurzarbeitergeld
- Geld von der Agentur für Arbeit, das einen Teil des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ausgleicht.Kommt vor in: § 2 EntgFG
- Kurzzeitpflege
- Pflege für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung.Kommt vor in: § 17 WoGG
N
- Nachlass
- Alles, was ein Mensch bei seinem Tod hinterlässt und auf die Erben übergeht.Kommt vor in: § 34 SGB II
- nachrangig verpflichteter Leistungsträger
- Eine Stelle, die nur zahlen muss, weil eine vorrangig zuständige Stelle noch nicht gezahlt hat; sie kann sich das Geld nach § 104 SGB X erstatten lassen.Kommt vor in: § 7 WoGG
- nachträgliche Zulassung
- Das Gericht behandelt deine verspätete Klage so, als hättest du sie rechtzeitig erhoben.Kommt vor in: § 5 KSchG
- Nachzahlung
- Geld, das du nachträglich für einen früheren Zeitraum bekommst.Kommt vor in: § 11 SGB II
- näherer Bereich
- Das Gebiet, von dem aus du dein Jobcenter, mögliche Arbeitgeber und Maßnahmen im Bezirk deines Jobcenters in angemessener Zeit und mit zumutbarem Aufwand erreichen kannst.Kommt vor in: § 7b SGB II
- Natur der Dienstleistung
- Die Art deiner Arbeit. Manche Arbeiten sind von sich aus gefährlich; dann muss der Schutz so weit gehen, wie es bei dieser Arbeit möglich ist.Kommt vor in: § 618 BGB
- Nebenräume
- Räume, die zur Wohnung gehören, aber nicht zum Wohnen bestimmt sind – zum Beispiel ein Keller oder ein Dachboden.Kommt vor in: § 573b BGB
- nicht begünstigender Verwaltungsakt
- Ein Bescheid, der für dich nachteilig ist – zum Beispiel weil er eine Leistung ablehnt oder zu niedrig festsetzt.Kommt vor in: § 40 SGB II
- nicht begünstigender Wohngeldbescheid
- Ein Bescheid, der dir nichts gibt oder dich belastet – etwa eine Ablehnung deines Wohngeldantrags.Kommt vor in: § 31 WoGG
- nicht berührt
- Die Regeln gelten unverändert weiter; dieses Gesetz ändert an ihnen nichts.Kommt vor in: § 13 KSchG
- nicht gerichtete anonyme Nierenspende
- Jemand spendet eine Niere, ohne festzulegen, wer sie bekommt, und ohne den Empfänger zu kennen.Kommt vor in: § 3a EntgFG
- nicht nur vorübergehend
- Die Änderung hält länger an und ist nicht bloß eine kurze Ausnahme.Kommt vor in: § 27 WoGG
- nicht zu vertreten
- Wer etwas nicht zu vertreten hat, ist dafür nicht verantwortlich – ihm ist weder Absicht noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
- nicht zugemutet werden kann
- Es ist der kündigenden Seite nach allen Umständen nicht mehr zu verlangen, den Vertrag weiterzuführen.Kommt vor in: § 626 BGB
- nicht zuzumuten
- Man kann von dir nicht verlangen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 9 KSchG
- nicht-öffentliche Stelle
- Eine Stelle, die keine Behörde ist, zum Beispiel ein privates Unternehmen.Kommt vor in: § 51 SGB II
- Nichtschülerprüfung
- Eine Prüfung, mit der du einen Schulabschluss erwerben kannst, ohne die Schule besucht zu haben.Kommt vor in: § 7 BAföG, § 10 BAföG
- nichttarifgebunden
- Der Tarifvertrag gilt für dein Arbeitsverhältnis nicht von selbst, zum Beispiel weil du nicht in der Gewerkschaft oder dein Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist.Kommt vor in: § 13 BUrlG
- Niederlassungserlaubnis
- Ein unbefristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.Kommt vor in: § 8 BAföG
- Nießbrauch
- Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu behalten (§ 1030 BGB).
- Nießbrauchsrecht
- Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu behalten, zum Beispiel Mieteinnahmen aus einem Haus.Kommt vor in: § 27 BAföG
- Norm-Außentemperatur
- Eine für den jeweiligen Ort festgelegte niedrige Außentemperatur, nach der Heizungen ausgelegt werden.Kommt vor in: § 559f BGB
- notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung
- Eine Vereinbarung über den Unterhalt, die vor einem Notar geschlossen und von ihm beurkundet wurde.Kommt vor in: § 18 WoGG
- Notlage
- Hier: Auf dem Arbeitsmarkt fallen viele Jobs weg, mit denen Auszubildende neben der Ausbildung Geld verdienen, und der Bundestag stellt das fest.Kommt vor in: § 59 BAföG
O
- oberste Landesbehörde
- Das zuständige Ministerium eines Bundeslandes.Kommt vor in: § 18b SGB II
- öffentlich beglaubigte Erklärung
- Eine schriftliche Erklärung, deren Unterschrift ein Notar beglaubigt hat (§ 129 BGB).Kommt vor in: § 15 KSchG
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Ein Fachmann, dessen besondere Sachkunde eine Stelle wie die Industrie- und Handelskammer geprüft hat und der vereidigt ist.Kommt vor in: § 558a BGB
- öffentlich-rechtliche Leistungen
- Geld von Behörden oder Sozialversicherungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.Kommt vor in: § 11 KSchG
- öffentliche Haushalte
- Die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden, also staatliches Geld.Kommt vor in: § 559a BGB
- öffentliche Stelle
- Eine Behörde, zum Beispiel das Jobcenter oder das Sozialamt.Kommt vor in: § 569 BGB
- ohne Anrufen des Gerichts
- Der Vermieter darf selbst handeln und muss nicht erst eine Entscheidung eines Gerichts abwarten. Die Überschrift nennt das Selbsthilferecht.Kommt vor in: § 562b BGB
- ohne dass es einer Kündigung bedarf
- Das Arbeitsverhältnis endet von selbst, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft.Kommt vor in: § 8 EntgFG
- ohne sein Verschulden
- Du hast die Verhinderung weder absichtlich noch durch eigene Nachlässigkeit herbeigeführt.Kommt vor in: § 616 BGB
- ordentliche Kündigung
- Die normale Kündigung eines Vertrags ohne festes Ende, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten ist.Kommt vor in: § 580a BGB
- Ordnungswidrigkeit
- Ein Verstoß gegen eine Pflicht, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat.
- Organ, das zur gesetzlichen Vertretung berufen ist
- Die Person oder das Gremium, das für die juristische Person handelt, etwa die Geschäftsführung einer GmbH oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft.Kommt vor in: § 14 KSchG
- Örtlicher Beirat
- Ein Gremium beim Jobcenter, in dem unter anderem Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sitzen und das Jobcenter beraten (§ 18d SGB II).Kommt vor in: § 16i SGB II
- ortsübliche Miete
- Die Miete, die am Ort für vergleichbare Mietsachen üblicherweise gezahlt wird.Kommt vor in: § 546a BGB
- ortsübliche Vergleichsmiete
- Die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten 6 Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Absatz 2 BGB).
P
- Passiv-Aktiv-Transfer
- Geld, das sonst für laufende Leistungen gezahlt würde, finanziert stattdessen eine Förderung in Arbeit – bis zur Höhe der Einsparung.Kommt vor in: § 44f SGB II
- Patientenverfügung
- Eine schriftliche Festlegung, in welche Behandlungen du für den Fall einwilligst oder nicht, dass du später nicht mehr selbst entscheiden kannst (§ 1827 BGB).Kommt vor in: § 630d BGB
- pauschal besteuert
- Die Lohnsteuer wird mit einem festen Satz berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt – nicht nach deinen persönlichen Steuermerkmalen.Kommt vor in: § 14 WoGG
- Pauschalbetrag
- Ein fester Betrag, der nicht nach deinen tatsächlichen Ausgaben berechnet wird.Kommt vor in: § 20 SGB II
- Pauschale
- Ein fester Betrag für die Betriebskosten, über den der Vermieter nicht abrechnet.
- Pauschalwerte
- Allgemein anerkannte Standardwerte, etwa zur Dämmwirkung von Bauteilen, die nicht für das einzelne Haus gemessen werden müssen.Kommt vor in: § 555c BGB, § 559b BGB
- Pauschbeträge
- Feste Beträge, die abgezogen werden, wenn die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind.Kommt vor in: § 9 WoGG
- personalisierter Gutschein
- Ein Gutschein, der auf den Namen des berechtigten Kindes ausgestellt ist.Kommt vor in: § 29 SGB II
- Personalvertretung
- Die gewählte Vertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, oft Personalrat genannt.Kommt vor in: § 44h SGB II
- Personen im Sinne des § 563
- Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige und Menschen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.Kommt vor in: § 563a BGB
- Personengesamtheit
- Ein Zusammenschluss mehrerer Personen, der keine juristische Person ist – etwa eine offene Handelsgesellschaft (OHG).Kommt vor in: § 14 KSchG
- Personengesellschaft
- Ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).Kommt vor in: § 577a BGB
- persönliche Abhängigkeit
- Du bist in die Organisation eines anderen eingebunden und kannst deine Arbeit nicht im Wesentlichen frei gestalten.Kommt vor in: § 611a BGB
- persönlicher Schulbedarf
- Dinge, die ein Kind selbst für die Schule braucht, zum Beispiel Schulranzen, Hefte und Stifte.Kommt vor in: § 28 SGB II
- pfänden
- Eine Sache wird auf Antrag eines Gläubigers beschlagnahmt, meist durch den Gerichtsvollzieher, damit der Gläubiger aus ihr Geld bekommt.
- Pfandrecht
- Ein Recht, mit dem ein Gläubiger sich aus einer Sache bezahlt machen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt.Kommt vor in: § 562 BGB
- Pfändung
- Ein Gläubiger lässt einen Anspruch oder Gegenstand mit staatlicher Hilfe beschlagnahmen, um seine Forderung einzutreiben.Kommt vor in: § 28 WoGG
- Pflegegrad
- Eine Einstufung nach dem SGB XI, die zeigt, wie stark ein Mensch auf Pflege angewiesen ist.Kommt vor in: § 15 BAföG
- Pflegekinder
- Kinder, die dauerhaft wie in einer Familie im Haushalt leben, ohne dass noch ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu ihren Eltern besteht.Kommt vor in: § 25 BAföG
- Pflichtbeiträge
- Beiträge zur Sozialversicherung, die du zahlen musst, zum Beispiel als Arbeitnehmer zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.Kommt vor in: § 16 WoGG
- Pflichtteil
- Der Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament übergangen wurden.Kommt vor in: § 11a SGB II
- Pflichtverletzung
- Du tust etwas nicht oder falsch, das du nach deinem Arbeitsvertrag schuldest.Kommt vor in: § 619a BGB
- positive Einkünfte
- Einkünfte einer Einkunftsart, bei denen unter dem Strich ein Plus steht. Verluste aus einer anderen Einkunftsart mindern sie beim Wohngeld nicht.Kommt vor in: § 14 WoGG, § 21 BAföG
- postgradualer Diplomstudiengang
- Ein Diplomstudiengang, den man nach einem ersten Hochschulabschluss beginnt.Kommt vor in: § 7 BAföG
- Potenzialanalyse
- Eine gemeinsame Bestandsaufnahme: Was kannst du, wo liegen deine Stärken, und was macht den Weg in Arbeit schwerer?Kommt vor in: § 15 SGB II
- Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
- Eine Kennzahl des Statistischen Bundesamts, die zeigt, wie sich die Preise für die Lebenshaltung entwickeln, auch Verbraucherpreisindex genannt.Kommt vor in: § 557b BGB
- Primärenergie
- Energie in ihrer ursprünglichen Form, bevor sie umgewandelt wird; nicht erneuerbar sind etwa Kohle, Erdöl oder Erdgas.Kommt vor in: § 555b BGB
- Probezeit
- Eine vereinbarte Zeit am Anfang des Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten mit kürzerer Frist kündigen können.Kommt vor in: § 622 BGB
- pseudonymisierte Einzeldaten
- Daten zu einzelnen Personen, bei denen der Name durch ein Kennzeichen ersetzt ist, sodass man die Person nicht direkt erkennt.Kommt vor in: § 53 SGB II
- psychosoziale Betreuung
- Unterstützung bei seelischen und sozialen Problemen, die den Alltag und die Arbeitssuche erschweren.Kommt vor in: § 16a SGB II
Q
- qualifizierter Mietspiegel
- Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt wurde (§ 558d BGB).
R
- Räumungsfrist
- Eine Frist, die das Gericht einem Mieter nach der Zivilprozessordnung gewähren kann, damit er Zeit für den Auszug hat.Kommt vor in: § 571 BGB
- Räumungsrechtsstreit
- Ein Gerichtsverfahren, in dem der Vermieter verlangt, dass der Mieter die Wohnung räumt und herausgibt.Kommt vor in: § 574b BGB
- Rechtsanspruch
- Ein Recht, das man einfordern kann: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss die Leistung bekommen.Kommt vor in: § 1 BAföG
- Rechtsaufsicht
- Die Aufsicht darüber, ob eine Behörde sich an das Recht hält.Kommt vor in: § 47 SGB II
- Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
- Wege, sich gegen eine Entscheidung zu wehren – etwa Widerspruch, Klage oder Berufung.Kommt vor in: § 5 SGB II
- Rechtsfolgen
- Was passiert, wenn eine Regel verletzt wird, zum Beispiel eine Minderung des Grundsicherungsgeldes.Kommt vor in: § 65a SGB II
- Rechtsgeschäft
- Eine Handlung oder Vereinbarung mit rechtlicher Wirkung, zum Beispiel eine Zahlung oder eine Absprache über die Miete.Kommt vor in: § 566c BGB
- Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs
- Der Zeitpunkt, zu dem dir die Räumungsklage des Vermieters zugestellt wird (§§ 253, 261 der Zivilprozessordnung).Kommt vor in: § 569 BGB
- Rechtskraft
- Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn man es nicht mehr mit Rechtsmitteln wie der Berufung anfechten kann.Kommt vor in: § 12 KSchG, § 16 KSchG
- Rechtsunwirksamkeit
- Eine Kündigung hat keine rechtliche Wirkung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis nicht.Kommt vor in: § 7 KSchG
- Rechtsverordnung
- Eine Regelung, die eine Regierung aufgrund einer Erlaubnis im Gesetz selbst erlässt.
- rechtswidrig
- Gegen das Recht – hier: Die Leistungen hätten so nicht gezahlt werden dürfen.Kommt vor in: § 34a SGB II, § 31 WoGG
- Regelaltersrente
- Die normale gesetzliche Altersrente. Ab welchem Alter es sie gibt, regelt das Sechste Buch Sozialgesetzbuch.Kommt vor in: § 10 KSchG
- Regelanpassung
- Die regelmäßige, allgemeine Anpassung gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge, die nicht vom Einzelfall abhängt.Kommt vor in: § 53 BAföG
- Regelanpassungen
- Die regelmäßigen Erhöhungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge.Kommt vor in: § 18a BAföG
- Regelbedarf
- Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, etwa für Essen, Kleidung und Strom (§ 20 SGB II).
- Regelbedarfsstufe
- Eine von mehreren festen Betragsstufen für den Regelbedarf. Welche Stufe gilt, hängt vom Alter und von der Lebenssituation ab.
- Regelbedarfsstufe 1
- Ein monatlicher Betrag aus der Anlage zu § 28 SGB XII (Sozialhilfe). Aus ihm ergibt sich die Obergrenze des Freibetrags.Kommt vor in: § 17a WoGG
- Regelstudienzeit
- Die Zeit, in der ein Studium nach den Studienregeln abgeschlossen werden soll.Kommt vor in: § 5 BAföG, § 15a BAföG
- Rehabilitation
- Medizinische Behandlung, die dir helfen soll, nach einer Krankheit oder Verletzung wieder gesund und arbeitsfähig zu werden – kurz „Reha“.Kommt vor in: § 7 BUrlG
- Rehabilitationsträger
- Stellen, die nach dem SGB IX für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zuständig sind, etwa Renten- oder Unfallversicherung.Kommt vor in: § 5 SGB II
- Reisekostenzuschlag
- Ein fester Betrag für die Fahrt zu einem Ausbildungsort im Ausland und zurück.Kommt vor in: § 12 BAföG
- Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch nehmen
- Eine Altersrente schon vor dem regulären Rentenalter beziehen.Kommt vor in: § 12a SGB II
- Risiko des Arbeitsausfalls
- Die Gefahr, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann. Trägt sie der Arbeitgeber, muss er den Lohn trotzdem zahlen.Kommt vor in: § 615 BGB
- Rückgabeanspruch
- Das Recht des Vermieters, die Mietsache nach dem Ende des Mietvertrags zurückzubekommen (§ 546 BGB).Kommt vor in: § 570 BGB
- Rückgewähr
- Rückgabe, hier: Rückzahlung der Kaution.Kommt vor in: § 566a BGB
- Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit
- Die Behörde hebt ihren Bescheid auf, und zwar auch für die Zeit, die schon vorbei ist.Kommt vor in: § 31 WoGG
- Rücktritt
- Eine Erklärung, mit der sich jemand vom Vertrag löst, sodass der Vertrag rückgängig gemacht wird.Kommt vor in: § 572 BGB
- rückwirkend
- Mit Wirkung für einen Zeitpunkt in der Vergangenheit – hier höchstens bis zum Tag der Antragstellung.Kommt vor in: § 18 KSchG
- Rüge
- Deine Mitteilung an den Vermieter, dass die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt.Kommt vor in: § 556g BGB
S
- Sachbezüge
- Leistungen deines Arbeitgebers, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel ein Dienstwagen, den du auch privat nutzen darfst.Kommt vor in: § 10 KSchG, § 11 BUrlG
- Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen
- Sachen, die ein Gerichtsvollzieher nicht pfänden darf. Welche das sind, steht vor allem in § 811 der Zivilprozessordnung.Kommt vor in: § 562 BGB
- Sachgüter
- Gegenstände, die du für deine Arbeit brauchst, etwa Werkzeuge, Geräte oder Möbel.Kommt vor in: § 16c SGB II
- Sachleistung
- Du bekommst statt Geld die Sache selbst, zum Beispiel ein Gerät.Kommt vor in: § 24 SGB II, § 68 SGB II
- Sachleistungen
- Hilfe in Form von Sachen statt Geld.Kommt vor in: § 4 SGB II, § 62a SGB II
- Saisonbetrieb
- Ein Betrieb, in dem zu bestimmten Jahreszeiten regelmäßig deutlich mehr Arbeit anfällt als sonst, etwa ein Ausflugslokal mit viel Betrieb im Sommer.Kommt vor in: § 22 KSchG
- Satzung
- Eine Rechtsvorschrift, die eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Kreis für das eigene Gebiet erlässt.Kommt vor in: § 22a SGB II
- Schadensersatz
- Geld, mit dem jemand einen Schaden ausgleichen muss, für den er verantwortlich ist.Kommt vor in: § 6 EntgFG
- Schiffsregister
- Ein amtliches Verzeichnis, in das Schiffe mit ihren Eigentümern und Belastungen eingetragen werden.Kommt vor in: § 578a BGB
- Schriftform
- Das Schreiben muss auf Papier stehen und eigenhändig mit Namen unterschrieben sein (§ 126 BGB).Kommt vor in: § 623 BGB
- schriftlich
- Von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB); eine einfache E-Mail genügt dafür nicht.Kommt vor in: § 557a BGB, § 557b BGB
- schriftliche Form
- Beide Seiten unterschreiben den Vertrag eigenhändig (§ 126 BGB). Ersetzt werden kann das durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur (§ 126a BGB).
- schuldhaft
- Absichtlich oder fahrlässig – also so, dass man es hätte vermeiden können und müssen.Kommt vor in: § 573 BGB
- Schuldnerberatung
- Beratung für Menschen mit Schulden, etwa zu einem Plan, wie sie die Schulden ordnen und abbauen können.Kommt vor in: § 16a SGB II
- Schuldverhältnis
- Eine rechtliche Beziehung mit gegenseitigen Pflichten, hier das Mietverhältnis.Kommt vor in: § 559d BGB
- Seebetriebsrat
- Die Arbeitnehmervertretung für die Besatzungen der Seeschiffe eines Schifffahrtsunternehmens.Kommt vor in: § 24 KSchG
- Seitenlinie im 2. oder 3. Grad
- Verwandte, die nicht voneinander abstammen: Geschwister (2. Grad) sowie Onkel, Tanten, Nichten und Neffen (3. Grad).Kommt vor in: § 5 WoGG
- Selbsthilfe
- Du zahlst selbst an den Anbieter, statt auf den Gutschein oder die Zahlung an den Anbieter zu warten.Kommt vor in: § 30 SGB II
- Selbsthilfeobliegenheiten
- Was du selbst tun sollst, um deine Lage zu verbessern, zum Beispiel dich um Arbeit bemühen.Kommt vor in: § 14 SGB II
- Selbstversorgungsmöglichkeit
- Die Möglichkeit, selbst einzukaufen und zu kochen, etwa mit einer eigenen Küche.Kommt vor in: § 68 SGB II
- Separation
- Das Heraustrennen bestimmter Bestandteile aus dem Blut, zum Beispiel von Blutstammzellen.Kommt vor in: § 3a EntgFG
- sich auf etwas berufen
- Sich auf eine Regel oder Vereinbarung stützen, um ein Recht durchzusetzen oder einen Anspruch abzuwehren.Kommt vor in: § 536d BGB
- sich ein Recht anmaßen
- Behaupten, ein Recht an der Mietsache zu haben – egal, ob das stimmt.Kommt vor in: § 536c BGB
- Sicherheit
- Geld oder eine andere Absicherung, die du dem Vermieter für deine Pflichten aus dem Mietvertrag gibst – im Alltag meist „Kaution“ genannt.
- Sicherheitsleistung
- Etwas, das du als Absicherung stellst, zum Beispiel Geld. Welche Arten von Sicherheit möglich sind, regelt § 232 BGB.Kommt vor in: § 562c BGB
- Solidargemeinschaft
- Ein Zusammenschluss, in dem sich die Mitglieder gegenseitig für den Krankheitsfall absichern. Welche Solidargemeinschaften gemeint sind, regelt § 176 Absatz 1 SGB V.Kommt vor in: § 26 SGB II
- Sondervergütungen
- Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt, zum Beispiel Weihnachtsgeld.Kommt vor in: § 4a EntgFG
- Sonderzuwendungen
- Zusätzliche Zahlungen neben dem normalen Lohn, die seltener als monatlich kommen, zum Beispiel Weihnachtsgeld.Kommt vor in: § 15 WoGG
- sonstiger wichtiger Grund
- Ein anderer gewichtiger Grund, der gegen eine Arbeit spricht. Was darunter fällt, zählt das Gesetz nicht auf.Kommt vor in: § 10 SGB II
- sozial ungerechtfertigt
- Eine Kündigung ohne einen der Gründe, die § 1 Absatz 2 KSchG anerkennt; sie ist dann unwirksam.
- Sozialdaten
- Persönliche Daten, die eine Sozialbehörde für ihre Aufgaben verarbeitet; genau definiert in § 67 SGB X.Kommt vor in: § 50 SGB II, § 51 SGB II
- soziale Auswahl
- Die Auswahl, wem bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen gekündigt wird; dabei zählen Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.Kommt vor in: § 1 KSchG
- soziale Pflegeversicherung
- Die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem SGB XI.Kommt vor in: § 13a BAföG
- Sozialgeheimnis
- Das Recht nach § 35 SGB I, dass Sozialbehörden deine Sozialdaten nicht unbefugt verarbeiten.Kommt vor in: § 50 SGB II
- Sozialleistungsträger
- Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt, zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.Kommt vor in: § 9 EntgFG
- sozialversicherungspflichtig
- Eine Beschäftigung, für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.Kommt vor in: § 16b SGB II
- Spanne
- Ein Bereich zwischen einem niedrigsten und einem höchsten Wert, den ein Mietspiegel für eine Wohnungsgruppe angibt.Kommt vor in: § 558a BGB
- Sparer-Pauschbetrag
- Ein Betrag, bis zu dem Kapitalerträge wie Zinsen steuerfrei bleiben (§ 20 Absatz 9 EStG).Kommt vor in: § 14 WoGG
- Sperrzeit
- Eine Zeit, in der Arbeitslosengeld nach dem SGB III nicht gezahlt wird, etwa weil man ohne wichtigen Grund selbst gekündigt hat. Die Voraussetzungen stehen in § 159 SGB III.Kommt vor in: § 31 SGB II
- Staffelmiete
- Eine Vereinbarung, in der künftige Mieterhöhungen schon mit festen Beträgen und Zeitpunkten festgelegt sind (§ 557a BGB).Kommt vor in: § 557 BGB, § 557a BGB
- ständige Rechtsprechung
- Die Gerichte entscheiden eine Rechtsfrage über längere Zeit einheitlich auf dieselbe Weise.Kommt vor in: § 40 SGB II
- ständiger Wohnsitz
- Der Ort, der nicht nur vorübergehend der Mittelpunkt deines Lebens ist. Ein Ort, an dem du nur wegen der Ausbildung bist, gehört nicht dazu.
- stationäre Einrichtung
- Eine Einrichtung, in der Menschen wohnen und versorgt oder betreut werden, zum Beispiel ein Pflegeheim.Kommt vor in: § 7 SGB II
- Steckersolargerät
- Eine kleine Solaranlage, die man über eine Steckdose an das Stromnetz der Wohnung anschließt – oft „Balkonkraftwerk“ genannt.Kommt vor in: § 554 BGB
- Stellenplan
- Die Übersicht, wie viele Stellen eine Behörde hat und wie sie bewertet sind.Kommt vor in: § 44k SGB II
- Stellungnahme
- Die Einschätzung des Betriebsrats zu deinem Einspruch.Kommt vor in: § 3 KSchG
- Steuern vom Einkommen
- Steuern, die auf das Einkommen erhoben werden, zum Beispiel die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer.Kommt vor in: § 16 WoGG
- Stichprobe
- Eine Auswahl von Mieten, die erhoben wird, um daraus auf den ganzen Markt zu schließen.Kommt vor in: § 558d BGB
- Stichtag
- Der Tag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen.Kommt vor in: § 558d BGB
- stillschweigend vereinbart
- Vereinbart, ohne dass jemand es ausdrücklich gesagt oder aufgeschrieben hat.Kommt vor in: § 612 BGB
- Studienfortschritte
- Die Leistungen, die du nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt normalerweise erbracht haben solltest.Kommt vor in: § 9 BAföG
- Studienstarthilfe
- Eine Ausbildungsförderung zum Studienbeginn für junge Menschen, die vorher bestimmte Sozialleistungen bekommen haben.Kommt vor in: § 56 BAföG
T
- Tagespflege
- Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater nach dem SGB VIII.Kommt vor in: § 10 SGB II
- Tarifvertrag
- Ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, der Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte regelt.
- Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch
- Ob du die Mietsache so nutzen kannst, wie es euer Mietvertrag vorsieht – bei einer Wohnung zum Beispiel zum Wohnen.Kommt vor in: § 536 BGB
- Taxe
- Eine Vergütung, die amtlich festgelegt ist, zum Beispiel durch eine staatliche Gebührenordnung.Kommt vor in: § 612 BGB
- Teilerlass
- Ein Teil der Darlehensschuld fällt weg und muss nicht zurückgezahlt werden.Kommt vor in: § 18b BAföG
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Mitmachen im Alltag der Gemeinschaft, etwa in Sportverein, Musikschule oder bei Ferienfreizeiten.Kommt vor in: § 28 SGB II
- Teilkündigung
- Eine Kündigung, die nur einen Teil der Mietsache betrifft, etwa einen Keller, während der Rest gemietet bleibt.Kommt vor in: § 573b BGB
- teilstationäre Pflege
- Pflege in einer Einrichtung nur für einen Teil des Tages oder der Nacht, zum Beispiel in einer Tagespflege.Kommt vor in: § 17 WoGG
- Teilurlaub
- Ein Teil des Jahresurlaubs: ein Zwölftel für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht.
- Textform
- Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt und dauerhaft gespeichert werden kann, zum Beispiel Brief, E-Mail oder Fax (§ 126b BGB).
- therapeutische Gründe
- Gründe, die mit deiner Behandlung und Gesundheit zu tun haben – etwa wenn die Einsicht deiner Gesundheit erheblich schaden könnte.Kommt vor in: § 630g BGB
- Tilgung
- Der Teil der Kreditrate, mit dem du die Schulden selbst zurückzahlst.Kommt vor in: § 10 WoGG
- Träger
- Eine Stelle, die Sozialleistungen erbringt und dafür zuständig ist.
- Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Die Behörden, die für die Leistungen nach dem SGB II zuständig sind: die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise (§ 6 SGB II).Kommt vor in: § 51a SGB II
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Die Stelle, die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, meist das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises.Kommt vor in: § 16h SGB II
- Träger der Sozialhilfe
- Die Behörde, die Sozialhilfe nach dem SGB XII leistet, meist das Sozialamt.Kommt vor in: § 65d SGB II
- Träger der Wohlfahrtspflege
- Eine Organisation, die sich um Menschen in Not kümmert, etwa ein Wohlfahrtsverband.
- Trägerversammlung
- Das Gremium einer gemeinsamen Einrichtung, in dem Agentur für Arbeit und Kommune gemeinsam entscheiden (§ 44c SGB II).Kommt vor in: § 18e SGB II, § 44c SGB II
U
- Überbrückungsgeld
- Geld, das Gefangene im Strafvollzug ansparen, damit sie die erste Zeit nach der Entlassung überbrücken können.Kommt vor in: § 11a SGB II
- Übergang des Anspruchs
- Der Anspruch gehört danach nicht mehr dir, sondern dem Jobcenter. Es kann ihn dann selbst einfordern.Kommt vor in: § 33 SGB II
- Übergang des Eigentums
- Der Zeitpunkt, an dem der Käufer Eigentümer wird – bei Wohnungen und Grundstücken mit der Eintragung im Grundbuch.Kommt vor in: § 566b BGB
- Übergang des Unterhaltsanspruchs
- Nicht mehr du, sondern das Land ist Inhaber deines Anspruchs auf Unterhalt gegen deine Eltern und kann ihn geltend machen.Kommt vor in: § 37 BAföG
- Übergangsvorschrift
- Eine Regel, die festlegt, ob für Fälle rund um eine Gesetzesänderung das alte oder das neue Recht gilt.Kommt vor in: § 13 EntgFG
- Übergangszeitraum
- Ein Zeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, der in Teil Vier des Austrittsabkommens geregelt ist.Kommt vor in: § 66b BAföG
- Überkreuzlebendnierenspende
- Spender-Empfänger-Paare tauschen: Jeder Spender gibt seine Niere an den Empfänger eines anderen Paares, weil sie zum eigenen Empfänger nicht passt.Kommt vor in: § 3a EntgFG
- Überlassung
- Der Zeitpunkt, an dem dir der Vermieter die Mietsache zur Nutzung übergibt, etwa bei der Schlüsselübergabe.
- Überlassung des Wohnraums
- Der Zeitpunkt, an dem dir der Vermieter die Wohnung zur Nutzung übergibt, meist der Einzug.Kommt vor in: § 550 BGB
- übermäßig belegt
- Es würden zu viele Menschen für die Größe der Wohnung darin wohnen.Kommt vor in: § 553 BGB
- übernächster Monat
- Der zweite Monat nach dem Monat, in dem gekündigt wird – bei einer Kündigung im März also der Mai.Kommt vor in: § 573c BGB
- überobligatorische Leistungen
- Zahlungen eines Elternteils, die über das hinausgehen, was er nach dem BAföG beitragen muss.Kommt vor in: § 36 BAföG
- übliche Vergütung
- Die Bezahlung, die für eine solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird.Kommt vor in: § 612 BGB
- umfassende Modernisierung
- Eine Modernisierung, die die Wohnung in großem Umfang erneuert; die genaue Grenze legt das Gesetz nicht fest.Kommt vor in: § 556f BGB
- Umgangsrecht
- Das Recht eines Elternteils, Zeit mit seinem Kind zu verbringen, auch wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt.
- Umlagen
- Kosten, die der Vermieter neben der Grundmiete auf dich umlegt, zum Beispiel Betriebskosten wie Wasser oder Müllabfuhr.Kommt vor in: § 9 WoGG
- umlegen
- Kosten des ganzen Hauses auf die einzelnen Mieter verteilen.Kommt vor in: § 556a BGB
- Umwandlung
- Eine Änderung der Rechtsform oder Struktur eines Unternehmens, etwa wenn zwei Gesellschaften verschmolzen werden.Kommt vor in: § 613a BGB
- Unabdingbarkeit
- Eine Regel ist unabdingbar, wenn man sie durch eine Vereinbarung nicht zum Nachteil der geschützten Person ändern kann.Kommt vor in: § 12 EntgFG
- unabweisbar
- Nach § 21 Absatz 6 ist ein Mehrbedarf unabweisbar, wenn er vor allem nicht durch Hilfe anderer oder durch Sparen gedeckt ist und in der Höhe erheblich vom Durchschnitt abweicht.Kommt vor in: § 21 SGB II, § 24 SGB II
- unabweisbarer Grund
- Ein Grund, der dir keine andere Wahl lässt, als abzubrechen oder zu wechseln. § 7 definiert ihn nicht näher. Anders als beim wichtigen Grund gibt es dafür keine Semester-Grenze.Kommt vor in: § 7 BAföG, § 17 BAföG
- unanfechtbar
- Gegen den Bescheid kann man keinen Widerspruch und keine Klage mehr einlegen, zum Beispiel weil die Frist abgelaufen ist.
- unbar
- Nicht in bar, sondern zum Beispiel per Überweisung auf dein Konto.Kommt vor in: § 51 BAföG
- unberührt
- Die Regeln gelten unverändert weiter – das Bundesurlaubsgesetz ändert nichts an ihnen.Kommt vor in: § 15 BUrlG, § 65 BAföG
- unbeschadet
- Ohne dass etwas anderes dadurch wegfällt. Hier: Dein Recht auf Minderung nach § 536 BGB bleibt bestehen.Kommt vor in: § 536a BGB
- unbestimmte Zeit
- Ohne festes Enddatum – das Mietverhältnis läuft weiter, bis es auf anderem Weg endet.Kommt vor in: § 574a BGB, § 574c BGB
- unbillig
- Ungerecht im einzelnen Fall. Was genau unbillig ist, sagt das Gesetz nicht; im Streit entscheiden die Gerichte.Kommt vor in: § 44 SGB II
- unbillige Härte
- Eine besondere Belastung, die im Einzelfall nicht zumutbar wäre. Was genau darunter fällt, legt § 14a nicht fest.
- unentschuldigt
- Ohne einen Grund, der das Fehlen entschuldigt.Kommt vor in: § 2 EntgFG
- ungerechtfertigte Bereicherung
- Regeln dafür, was jemand zurückgeben muss, der etwas ohne rechtlichen Grund bekommen hat (§§ 812 bis 822 BGB).
- ungerundetes monatliches Wohngeld
- Der Betrag, der nach den 4 Rechenschritten herauskommt, bevor man ihn auf volle Euro rundet.Kommt vor in: Anlage 3 WoGG
- Unionsbürger
- Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.Kommt vor in: § 8 BAföG
- Unkostenzuschlag
- Ein Betrag für Kosten, die Menschen in Heimarbeit durch die Arbeit selbst entstehen. Er zählt beim Urlaubsentgelt nicht mit.Kommt vor in: § 12 BUrlG, § 10 EntgFG
- Unkostenzuschläge
- Zuschläge, mit denen dir Kosten ersetzt werden, die dir durch die Heimarbeit entstehen. Sie zählen beim Feiertagsgeld nicht mit.Kommt vor in: § 11 EntgFG
- unter Vorbehalt
- Die Zahlung ist nicht endgültig und kann zurückgefordert werden.Kommt vor in: § 30 WoGG
- unter Würdigung der Interessen
- Die Interessen beider Seiten werden berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.Kommt vor in: § 554 BGB
- Unterhaltsanspruch
- Das Recht, von einem Angehörigen Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen, etwa als Kind von den Eltern. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.Kommt vor in: § 33 SGB II
- Unterhaltsleistungen
- Geld, das jemand wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht zahlt, zum Beispiel an ein Kind oder einen früheren Ehepartner (§ 18 WoGG).Kommt vor in: § 13 WoGG
- unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch
- Das Recht, von unterhaltspflichtigen Eltern Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu verlangen, um den Unterhalt zu berechnen.Kommt vor in: § 37 BAföG
- Unterhaltstitel
- Ein Schriftstück, in dem Unterhalt verbindlich festgelegt ist und mit dem er notfalls zwangsweise eingetrieben werden kann, zum Beispiel ein Gerichtsbeschluss.Kommt vor in: § 11b SGB II, § 18 WoGG
- Unterkunft
- Die Wohnung oder das Zimmer, in dem du wohnst.Kommt vor in: § 13 BAföG
- Unterlassungsklage
- Eine Klage vor Gericht mit dem Ziel, dass jemand ein bestimmtes Verhalten in Zukunft lässt.Kommt vor in: § 541 BGB
- unverschuldete Arbeitsversäumnis
- Du hast bei der Arbeit gefehlt, ohne dass es deine Schuld war.Kommt vor in: § 11 BUrlG
- unverzüglich
- Ohne schuldhaftes Zögern – also so schnell, wie es dir unter den Umständen zuzumuten ist.
- unwirksam
- Der Bescheid gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr, ohne dass die Behörde ihn eigens aufheben muss.Kommt vor in: § 28 WoGG
- Urlaubsentgelt
- Das Geld, das du während des Urlaubs weiter bekommst. Wie es berechnet wird, regelt § 11 BUrlG.Kommt vor in: § 5 BUrlG, § 11 BUrlG
- Urlaubszweck
- Der Sinn des Urlaubs: Du sollst dich von der Arbeit erholen.Kommt vor in: § 8 BUrlG
V
- verauslagen
- Geld vorstrecken, das man später zurückbekommt.Kommt vor in: § 29 SGB II
- veräußern
- Das Eigentum an einer Sache auf jemand anderen übertragen, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung.Kommt vor in: § 566 BGB
- Veräußerung
- Die Übertragung des Eigentums auf einen anderen, etwa nach einem Verkauf.Kommt vor in: § 577a BGB
- Verbindlichkeiten
- Schulden, also Zahlungen oder andere Leistungen, die jemand erbringen muss.Kommt vor in: § 563b BGB
- Verbraucherpreisindex
- Eine Kennzahl des Statistischen Bundesamts, die zeigt, wie sich die Preise für den Lebensunterhalt in Deutschland entwickeln.Kommt vor in: § 43 WoGG
- Verbrauchervertrag
- Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, also jemandem, der privat handelt.Kommt vor in: § 578b BGB
- Verdienstausfall
- Das Geld, das du nicht verdienst, weil du nicht arbeiten kannst.Kommt vor in: § 6 EntgFG
- vereinfachtes Verfahren
- Eine einfachere Berechnung der Modernisierungserhöhung mit einem pauschalen Abzug von 30 Prozent statt einer genauen Schätzung der Erhaltungskosten.Kommt vor in: § 559c BGB
- Verfügung über die Miete
- Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf die Miete direkt ändert, zum Beispiel eine Abtretung an eine Bank oder eine Verpfändung.Kommt vor in: § 566b BGB, § 578a BGB
- verfügungsberechtigt
- Berechtigt, über das Geld auf einem Konto zu bestimmen, etwa mit einer Kontovollmacht.Kommt vor in: § 30 WoGG
- Verfügungsberechtigter
- Die Person, die über die Räume bestimmen darf – meist der Eigentümer oder der Vermieter.Kommt vor in: § 2 WoGG
- Vergleichsraum
- Ein Teil des Gebiets eines Kreises oder einer Stadt, für den eigene Werte für angemessene Wohnkosten gelten.Kommt vor in: § 22b SGB II
- Vergütung
- Das Geld, das du für deine Arbeit oder Dienste bekommst – zum Beispiel Lohn, Gehalt oder Honorar.Kommt vor in: § 614 BGB
- Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis
- Das Geld, das du während einer Ausbildung von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst.Kommt vor in: § 23 BAföG
- Vergütung bemessen
- Wie die Bezahlung berechnet wird – etwa pro Tag, pro Woche oder pro Monat.Kommt vor in: § 621 BGB
- verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- Eine im Verhältnis kurze Zeit. Eine feste Grenze in Tagen nennt das Gesetz nicht.Kommt vor in: § 616 BGB
- verjähren
- Nach Ablauf einer Frist kann ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.Kommt vor in: § 30 WoGG
- Verjährung
- Nach Ablauf einer Frist kann man sich weigern, eine Forderung zu erfüllen. Der Anspruch lässt sich dann nicht mehr durchsetzen, wenn man sich darauf beruft.Kommt vor in: § 548 BGB
- Verkehrswert
- Der Preis, den man für eine Sache beim Verkauf auf dem freien Markt bekommen würde.Kommt vor in: § 12 SGB II
- Verkündung
- Die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt.Kommt vor in: § 26 KSchG
- verkürzt arbeiten
- Im Betrieb wird vorübergehend weniger gearbeitet, zum Beispiel bei Kurzarbeit.Kommt vor in: § 4 EntgFG
- Verletztengeld
- Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn du nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit nicht arbeiten kannst (§ 45 SGB VII).Kommt vor in: § 25 SGB II
- Vermächtnis
- Jemand vermacht dir im Testament einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne dich zum Erben zu machen.Kommt vor in: § 11a SGB II
- Vermittlung
- Das Jobcenter bringt dich mit Arbeitgebern oder Ausbildungsbetrieben zusammen, damit du eine Stelle bekommst.Kommt vor in: § 3a SGB II
- Vermittlungsbudget
- Ein Fördertopf nach § 44 SGB III, aus dem das Jobcenter Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zahlen kann.Kommt vor in: § 16 SGB II
- Vermittlungshemmnisse
- Umstände, die es schwer machen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden, zum Beispiel fehlende Abschlüsse oder gesundheitliche Probleme.Kommt vor in: § 16f SGB II
- Vermittlungsvorrang
- Die Regel, dass eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit zuerst kommt – vor Geldleistungen und grundsätzlich vor anderen Hilfen.Kommt vor in: § 3a SGB II
- Vermögen
- Was du besitzt, etwa Geld auf dem Konto oder Wertpapiere. Was genau dazugehört, regelt § 27 BAföG.Kommt vor in: § 26 BAföG
- Vermögensgegenstände verwahren
- Für jemanden Wertgegenstände oder Wertpapiere aufbewahren, etwa in einem Depot bei einer Bank.Kommt vor in: § 60 SGB II
- vermögensrechtliche Interessen
- Interessen, bei denen es um Geld oder Vermögen geht – zum Beispiel um Schadensersatz.Kommt vor in: § 630g BGB
- vermuten
- Das Gesetz geht davon aus, dass etwas zutrifft, solange nichts anderes nachgewiesen ist.Kommt vor in: § 5 WoGG
- vermutet
- Etwas gilt als richtig, solange niemand das Gegenteil beweist.
- Vermutung
- Das Gesetz geht von etwas aus, ohne dass es bewiesen werden muss – hier von einer Vollmacht. Gibt es Anhaltspunkte dagegen, gilt sie nicht.Kommt vor in: § 38 SGB II
- Verpflichteter
- Die Person, die nach dem Vertrag die Dienste leisten muss.Kommt vor in: § 624 BGB
- Verpflichtung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes
- Jemand hat sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, den Lebensunterhalt einer ausländischen Person zu bezahlen.Kommt vor in: § 11 WoGG
- Verrechnung
- Wie eine Aufrechnung, aber mit der Forderung einer anderen Stelle, die Sozialleistungen erbringt.Kommt vor in: § 29 WoGG
- versagen oder entziehen
- Versagen heißt: Eine Leistung wird gar nicht erst bewilligt. Entziehen heißt: Eine bewilligte Leistung wird gestoppt.Kommt vor in: § 5 SGB II
- versagt
- Die Behörde lehnt eine Leistung ab, weil jemand nicht ausreichend mitgewirkt hat, zum Beispiel nötige Unterlagen fehlen.Kommt vor in: § 8 WoGG
- Verschulden
- Eigene Schuld an der Arbeitsunfähigkeit. Die Gerichte nehmen das nur bei einem groben Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse an, siehe Hinweis zur Rechtsprechung.Kommt vor in: § 3 EntgFG
- verschwägert
- Mit den Verwandten deines Ehe- oder Lebenspartners bist du verschwägert, zum Beispiel mit deinen Schwiegereltern.Kommt vor in: § 5 WoGG
- Verschwägerte
- Verwandte deines Ehepartners, zum Beispiel deine Schwiegereltern.Kommt vor in: § 9 SGB II
- Versicherung an Eides statt
- Eine förmliche Erklärung, mit der du versicherst, dass deine Angaben stimmen.Kommt vor in: § 18a BAföG
- Verständigung
- Eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über deine Kündigung.Kommt vor in: § 3 KSchG
- vertragsärztliche Versorgung
- Die ärztliche Versorgung für gesetzlich Versicherte. Ärzte, die daran teilnehmen, rechnen mit den Krankenkassen ab.Kommt vor in: § 5 EntgFG
- Vertragserklärung
- Deine Erklärung, den Mietvertrag abschließen zu wollen, zum Beispiel deine Unterschrift.Kommt vor in: § 556g BGB
- vertragsgemäßer Gebrauch
- Die Nutzung, die nach eurem Mietvertrag vorgesehen ist – bei einer Wohnung zum Beispiel das Wohnen.
- Vertragsstrafe
- Ein Betrag, den jemand zahlen soll, wenn er eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt (§ 339 BGB).Kommt vor in: § 555 BGB
- vertragswidriger Gebrauch
- Eine Nutzung der Mietsache, die euer Mietvertrag nicht erlaubt.Kommt vor in: § 541 BGB
- vertragswidriges Verhalten
- Ein Verhalten, mit dem jemand gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt – zum Beispiel nicht zahlt.Kommt vor in: § 628 BGB
- Vertrauensschutz
- Der Schutz davor, dass ein Bescheid zu deinem Nachteil zurückgenommen wird, weil du auf ihn vertrauen durftest.Kommt vor in: § 29 WoGG
- Verwaltungsakt
- Eine verbindliche Entscheidung einer Behörde in deinem Einzelfall, meist in Form eines Bescheids.
- Verwaltungsrechtsweg
- Der Weg zu den Verwaltungsgerichten, die über Streit zwischen Bürgern und Behörden im öffentlichen Recht entscheiden.Kommt vor in: § 54 BAföG
- Verwaltungsverfahren
- Das Verfahren bei der Behörde vom Antrag bis zur Entscheidung.Kommt vor in: § 8 WoGG
- verwertbar
- Vermögen, das du verbrauchen, verkaufen, beleihen oder auf andere Weise zu Geld machen kannst.Kommt vor in: § 12 SGB II
- verwerten
- Einen Gegenstand zu Geld machen, etwa durch Verkauf.Kommt vor in: § 27 BAföG
- Verwertung
- Vermögen zu Geld machen, etwa durch Verkauf.Kommt vor in: § 42a SGB II
- Verzicht
- Du erklärst gegenüber der Behörde, dass du eine Leistung nicht haben willst.Kommt vor in: § 8 WoGG
- Verzug
- Jemand erfüllt eine fällige Pflicht nicht rechtzeitig, meist trotz Aufforderung. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 286 BGB.
- voll beherrschbares Behandlungsrisiko
- Eine Gefahr aus dem Bereich des Behandelnden, die er durch Organisation und Sorgfalt ganz ausschließen kann.Kommt vor in: § 630h BGB
- voll erwerbsgemindert
- Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 SGB VI).Kommt vor in: § 23 SGB II
- volle Erwerbsminderung
- Man kann wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens 3 Stunden täglich unter üblichen Bedingungen arbeiten (§ 43 SGB VI).Kommt vor in: § 40a SGB II
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Der 17. Geburtstag.Kommt vor in: § 3 BAföG
- voller Urlaubsanspruch
- Der ganze Jahresurlaub, der dir zusteht – nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage.Kommt vor in: § 4 BUrlG
- vom Wohngeld ausgeschlossen
- Die Person wird beim Wohngeld nicht mitgerechnet, etwa weil sie schon eine Leistung nach § 7 WoGG bekommt, bei der ihre Wohnkosten berücksichtigt werden.Kommt vor in: § 40 WoGG
- von Amts wegen
- Die Behörde handelt von sich aus, ohne dass du einen Antrag stellen musst.
- von besonderer Bedeutung
- Der Aufenthalt ist für deine Ausbildung besonders wichtig. Was genau darunter fällt, legt § 16 BAföG nicht fest.Kommt vor in: § 16 BAföG, § 49 BAföG
- Vorausleistung
- Das Amt zahlt dir BAföG, ohne den Unterhaltsbetrag deiner Eltern abzuziehen. Es springt also für den Betrag ein, den deine Eltern nicht zahlen.Kommt vor in: § 36 BAföG
- Vorauszahlung
- Ein monatlicher Abschlag auf die Betriebskosten, über den der Vermieter einmal im Jahr abrechnen muss.
- Vorbehalt
- Eine Erklärung, dass du dir deine Rechte offenhältst – etwa ein Hinweis bei der Übergabe, dass du wegen des Mangels deine Rechte behalten willst.
- Vorbehalt der Rückforderung
- BAföG wird gezahlt, obwohl noch nicht alles endgültig feststeht. Stand dir weniger zu, musst du den Unterschied zurückzahlen.
- Vordruck
- Ein vorgegebenes Formular, das ausgefüllt werden muss.Kommt vor in: § 57 SGB II, § 58 SGB II
- Vorenthaltung
- Du gibst die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurück, obwohl dein Vermieter sie zurückhaben will.Kommt vor in: § 546a BGB
- Vorkaufsrecht
- Das Recht, eine Sache zu denselben Bedingungen zu kaufen, die der Verkäufer mit einem anderen Käufer vereinbart hat.Kommt vor in: § 577 BGB
- vorläufige Entscheidung
- Das Jobcenter bewilligt Leistungen, legt sich aber noch nicht endgültig fest. Die endgültige Höhe wird später bestimmt.Kommt vor in: § 41a SGB II
- vorläufige Zahlung
- Wohngeld, das schon gezahlt wird, bevor die Behörde den Anspruch abschließend geprüft hat.Kommt vor in: § 26a WoGG
- Vorlauftemperatur
- Die Temperatur des Heizwassers, das von der Heizung in die Heizkörper oder die Fußbodenheizung fließt.Kommt vor in: § 559f BGB
- Vormiete
- Die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete.Kommt vor in: § 556e BGB
- Vorrang
- Die vorrangigen Vorschriften gehen dem BAföG vor: Sie werden zuerst angewendet.Kommt vor in: § 65 BAföG
- vorrangig verpflichteter Leistungsträger
- Eine Behörde oder Kasse, deren Leistung vor den Leistungen des Jobcenters kommt, zum Beispiel eine Rentenversicherung.Kommt vor in: § 34b SGB II
- vorrangige Leistung
- Eine andere Sozialleistung, die vor dem Grundsicherungsgeld in Anspruch genommen werden muss, zum Beispiel eine Rente.Kommt vor in: § 39 SGB II
- Vorrichtungen oder Gerätschaften
- Maschinen, Werkzeuge, Anlagen und andere Arbeitsmittel, die dein Arbeitgeber für die Arbeit bereitstellen muss.Kommt vor in: § 618 BGB
- vorsätzlich
- Mit Wissen und Wollen – du weißt, was du tust, und willst das Ergebnis.
- vorsätzlich oder fahrlässig
- Vorsätzlich heißt: wissentlich und gewollt. Fahrlässig heißt: Man hat die nötige Sorgfalt nicht beachtet, zum Beispiel aus Unachtsamkeit.Kommt vor in: § 58 BAföG
- Vorschuss
- Geld, das du schon vor den Ausgaben bekommst, nicht erst danach.Kommt vor in: § 555a BGB, § 25 SGB II
- vorübergehende Aushilfe
- Du wirst nur eingestellt, um für kurze Zeit auszuhelfen, etwa bei einem Engpass.Kommt vor in: § 622 BGB
- vorübergehender Gebrauch
- Wohnraum wird nur für eine kurze, absehbare Zeit gemietet, nicht als dauerhaftes Zuhause.Kommt vor in: § 549 BGB, § 573c BGB
- Vorverfahren
- Das Widerspruchsverfahren: Das Amt prüft seine Entscheidung noch einmal, bevor man vor Gericht klagen kann.Kommt vor in: § 45a BAföG
W
- Wahlbewerber
- Wer sich bei der Wahl, etwa zum Betriebsrat, zur Wahl stellt.Kommt vor in: § 15 KSchG
- Wahlvorstand
- Die Gruppe von Beschäftigten, die eine Betriebsratswahl vorbereitet und durchführt.Kommt vor in: § 15 KSchG
- Wärmelieferung
- Ein gewerblicher Wärmelieferant versorgt das Haus mit Wärme oder Warmwasser, statt dass der Vermieter eine eigene Anlage betreibt.Kommt vor in: § 556c BGB
- Wärmenetz
- Ein Leitungsnetz, über das Wärme von einer zentralen Anlage zu mehreren Gebäuden kommt.Kommt vor in: § 556c BGB
- Wartezeit
- Die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses. Erst danach erwirbst du den vollen Urlaubsanspruch.
- Wegnahme einer Einrichtung
- Das Recht, etwas auszubauen und mitzunehmen, das du mit der Mietsache verbunden hast, etwa eine Einbauküche.Kommt vor in: § 548 BGB
- Wegnahmerecht
- Dein Recht, eine Einrichtung, die du eingebaut hast, wieder auszubauen und mitzunehmen.
- Weisungsrecht
- Das Recht des Arbeitgebers, dir vorzugeben, was du wie, wann und wo arbeitest.Kommt vor in: § 611a BGB, § 44b SGB II
- weiterer Schaden
- Ein Schaden, der über die Entschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB hinausgeht – zum Beispiel, weil der Vermieter die Wohnung nicht an einen neuen Mieter übergeben konnte.Kommt vor in: § 571 BGB
- Weiterleistungsantrag
- Der Antrag auf Wohngeld für die Zeit nach dem laufenden Bewilligungszeitraum.Kommt vor in: § 26a WoGG
- weiterveräußern
- Das Eigentum erneut an jemand anderen übertragen, zum Beispiel durch Weiterverkauf.Kommt vor in: § 567b BGB
- Werbungskosten-Pauschbetrag
- Ein fester Betrag nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, der ohne Nachweis als Kosten für die Einnahmen abgezogen wird.Kommt vor in: § 22 BAföG
- Werkdienstwohnung
- Eine Wohnung, die jemand als Teil seines Arbeitsverhältnisses nutzen darf, ohne dass es einen eigenen Mietvertrag gibt.Kommt vor in: § 576b BGB
- Werkmietwohnung
- Eine Wohnung, die mit einem eigenen Mietvertrag an jemanden vermietet ist, weil er in einem Dienstverhältnis steht, etwa als Arbeitnehmer.Kommt vor in: § 576 BGB
- Werktag
- Ein Tag, der kein Sonntag und kein gesetzlicher Feiertag ist. Zum Samstag bei der Mietzahlung siehe den Hinweis zur Praxis.
- Werktage
- Nach § 3 BUrlG alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – Samstage zählen also mit.Kommt vor in: § 7 BUrlG
- werktäglich
- An jedem Werktag. Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.Kommt vor in: § 7b SGB II
- wesentlich niedriger
- Das Einkommen muss deutlich sinken. Wie viel genau, legt § 24 BAföG nicht fest.Kommt vor in: § 24 BAföG
- wesentliche Änderung der Umstände
- Eine deutliche Veränderung der Lage, die bei der ersten Fortsetzung noch nicht absehbar war. Was genau wesentlich ist, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 574c BGB
- wettbewerbsneutral
- Die Arbeiten schaden der Wirtschaft nicht und verdrängen keine regulären Arbeitsplätze.Kommt vor in: § 16d SGB II
- wichtiger Grund
- Ein gewichtiger Grund, der gegen die Person spricht, die die Mietsache nutzen soll. Was genau darunter fällt, sagt § 540 BGB nicht.
- widerrufen
- Eine Erklärung zurücknehmen, hier also die Einwilligung.Kommt vor in: § 630d BGB
- Widerspruch
- Hier: Der Vermieter sagt dir, dass er mit dem Wegbringen der Sachen nicht einverstanden ist.Kommt vor in: § 562a BGB, § 568 BGB
- Widerspruchsbescheid
- Die schriftliche Entscheidung der Behörde über einen Widerspruch gegen einen Bescheid.Kommt vor in: § 6 SGB II, § 41a SGB II
- Wirkungsforschung
- Wissenschaftliche Untersuchung, ob und wie gut Leistungen ihr Ziel erreichen, etwa Menschen in Arbeit zu bringen.Kommt vor in: § 55 SGB II
- wirtschaftlich tragfähig
- Die Selbständigkeit bringt voraussichtlich auf Dauer genug ein, um davon zu leben oder deutlich weniger Hilfe zu brauchen.Kommt vor in: § 16c SGB II
- wirtschaftliche Kämpfe
- Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei denen eine Seite Druck ausübt, etwa durch Streik oder Aussperrung.Kommt vor in: § 25 KSchG
- wirtschaftliche Unselbständigkeit
- Wirtschaftliche Abhängigkeit, zum Beispiel von einem Auftraggeber. Was genau darunter fällt, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 2 BUrlG
- wirtschaftliche Verwertung
- Eine sinnvolle wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks durch den Vermieter, zum Beispiel ein Verkauf oder ein Neubau.Kommt vor in: § 573 BGB
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Das Geld soll so eingesetzt werden, dass es möglichst viel bewirkt und nichts unnötig ausgegeben wird.Kommt vor in: § 3 SGB II
- Wohngeld-Lastenberechnung
- Die Aufstellung der Wohngeldbehörde, mit der sie deine Belastung ermittelt.Kommt vor in: § 10 WoGG
- wohngeldberechtigte Person
- Die Person im Haushalt, die das Wohngeld beantragen und bekommen kann.
- Wohnungseigentum
- Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentümern, oft Eigentumswohnung genannt.
- Wohnungsrecht
- Das im Grundbuch eingetragene Recht, in einer Wohnung in einem fremden Haus zu wohnen.Kommt vor in: § 3 WoGG
Z
- Zeitabschnitt
- Der Zeitraum, nach dem die Miete berechnet ist – zum Beispiel ein Tag, eine Woche oder ein Monat.Kommt vor in: § 579 BGB
- Zeitwert
- Der Wert, den ein Gegenstand zum maßgeblichen Zeitpunkt hat – etwa was ein gebrauchtes Auto dann noch wert ist.Kommt vor in: § 28 BAföG
- zentrale Landesstelle
- Eine Stelle, die nach Landesrecht für den Datenabgleich zuständig ist oder die die Landesregierung dafür bestimmt hat.Kommt vor in: § 33 WoGG
- Zielvereinbarung
- Eine Abmachung zwischen Behörden darüber, welche Ergebnisse in einem Jahr erreicht werden sollen.Kommt vor in: § 48b SGB II
- Zinsermäßigung
- Der Vorteil, den ein günstiges Darlehen bringt: die Zinsen, die man gegenüber einem marktüblichen Darlehen spart.Kommt vor in: § 559a BGB
- zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
- Die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Wohngeldes mitgezählt werden.
- zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen
- Das Geld und die Werte, die das Jobcenter anrechnet. Was dazugehört, regeln die §§ 11 bis 11b und § 12 SGB II.Kommt vor in: § 9 SGB II
- zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen
- Der Teil deines Einkommens und Vermögens, der nach den Regeln des SGB II angerechnet wird – nach Abzügen und Freibeträgen (§§ 11 bis 11b und 12 SGB II).Kommt vor in: § 19 SGB II
- zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
- Ein Mitglied deines Haushalts, das bei der Berechnung des Wohngeldes mitzählt (§ 6 WoGG).Kommt vor in: § 14 WoGG
- zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte
- Menschen, die im Betrieb ausgebildet werden, zum Beispiel Auszubildende.Kommt vor in: § 23 KSchG
- zu vertreten haben
- Für etwas verantwortlich sein – meist, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.
- zuerkannt
- Die Leistung wurde von der Behörde bewilligt.Kommt vor in: § 66 SGB II
- zufließen
- Das Geld kommt tatsächlich bei dir an, etwa auf deinem Konto.Kommt vor in: § 11 SGB II
- Zuflussmonat
- Der Monat, in dem du das Geld tatsächlich bekommen hast.Kommt vor in: § 15 WoGG
- Zugang
- Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst, etwa im Briefkasten oder E-Mail-Postfach.
- Zugang der Kündigung
- Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst – etwa wenn sie in deinem Briefkasten liegt.Kommt vor in: § 2 KSchG
- zugelassener kommunaler Träger
- Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein und anstelle der Bundesagentur für Arbeit durchführt.
- zugesicherte Eigenschaft
- Eine Eigenschaft der Mietsache, für die der Vermieter verbindlich einstehen will.Kommt vor in: § 536 BGB
- Zulassung
- Eine Prüfung und Erlaubnis, die Anbieter von Arbeitsmarkt-Maßnahmen brauchen, bevor sie diese Maßnahmen durchführen dürfen.Kommt vor in: § 16h SGB II
- zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats
- Bei der Grundfrist nach Absatz 1 kann das Arbeitsverhältnis nur an einem dieser Tage enden: am 15. oder am letzten Tag eines Monats.Kommt vor in: § 622 BGB
- zumutbar
- Was man von dir persönlich verlangen kann. Wann eine Arbeit nicht zumutbar ist, regelt § 10 SGB II.Kommt vor in: § 2 SGB II, § 10 SGB II
- zumutbare Arbeit
- Eine Arbeit, deren Annahme man von dir verlangen kann. Was zumutbar ist, entscheiden im Streit die Gerichte.Kommt vor in: § 11 KSchG
- zumuten
- Jemandem etwas abverlangen können, wenn man die Interessen beider Seiten abwägt.Kommt vor in: § 553 BGB
- zur Dienstleistung Verpflichteter
- Jemand, der für den Vermieter oder einen anderen Dienste leisten muss, zum Beispiel ein Arbeitnehmer.
- zur Einkommensteuer veranlagen
- Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer einer Person mit einem Steuerbescheid fest.Kommt vor in: § 24 BAföG
- zur Unzeit
- Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der andere die Dienste nicht rechtzeitig anderswo beschaffen kann.Kommt vor in: § 627 BGB
- Zurückbehaltungsrecht
- Das Recht, eine eigene Zahlung zurückzuhalten, bis die andere Seite ihre Pflicht erfüllt.Kommt vor in: § 556b BGB, § 570 BGB
- Zusatzaufbereitungen
- Zusätzliche Auswertungen der Wohngelddaten über die regelmäßige Statistik hinaus.Kommt vor in: § 36 WoGG
- zusätzlich
- Arbeiten, die ohne die Förderung gar nicht, nicht in diesem Umfang oder erst später erledigt würden.Kommt vor in: § 16d SGB II
- Zusatzversorgungseinrichtung
- Eine Kasse, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente zahlt.Kommt vor in: § 47 BAföG
- Zuschuss
- Geld, das du nicht zurückzahlen musst.
- Zusicherung
- Eine verbindliche Zusage des Jobcenters (im Gesetz: kommunaler Träger) vor dem Mietvertrag, dass es nach dem Umzug die Kosten für Unterkunft und Heizung anerkennt (§ 22 Absatz 5 SGB II).Kommt vor in: § 20 SGB II, § 22 SGB II
- zuständiger Träger
- Die Stelle, die für deine Leistungen zuständig ist – in der Regel dein Jobcenter.Kommt vor in: § 32 SGB II
- Zuständigkeit
- Welche Behörde für dich verantwortlich ist und deinen Fall bearbeitet.Kommt vor in: § 59 SGB II
- zuungunsten
- Zum Nachteil – hier: schlechter für den Arbeitnehmer, als es das Gesetz vorsieht.Kommt vor in: § 13 BUrlG, § 12 EntgFG
- zuweisen
- Das Jobcenter teilt dich einer bestimmten Arbeitsgelegenheit zu.Kommt vor in: § 16d SGB II, § 16i SGB II
- Zuweisung
- Eine Person bleibt bei ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber angestellt, arbeitet aber in der gemeinsamen Einrichtung.Kommt vor in: § 44g SGB II
- Zuweisung von Tätigkeiten
- Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit oder der Kommune werden zur Arbeit im gemeinsamen Jobcenter eingesetzt.Kommt vor in: § 79 SGB II
- zweckgleiche Leistung
- Eine Leistung, die demselben Zweck dient wie die Jugendhilfe und deshalb normalerweise für deren Kosten eingesetzt werden muss.Kommt vor in: § 56b BAföG
- zweckwidrige Verwendung
- Das Wohngeld wird in einem Monat ganz oder überwiegend nicht für Miete oder Belastung verwendet.Kommt vor in: § 28 WoGG
- Zwischenmeister
- Jemand, der Heimarbeit von einem Auftraggeber übernimmt und an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt.
- Zwischenurteil
- Ein Urteil, das nur über einen Teil des Streits entscheidet – hier nur über den Antrag auf Zulassung, noch nicht über die Kündigung selbst.Kommt vor in: § 5 KSchG