Zum Inhalt springen
Gesetze einfach

§ 54 BAföG einfach erklärt: Welches Gericht bei BAföG-Streit zuständig ist

Amtlich: „Rechtsweg“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 54 BAföG entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG die Verwaltungsgerichte.

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG, etwa mit dem BAföG-Amt, sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

§ 54 BAföG – Rechtsweg

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Verwaltungsrechtsweg
Der Weg zu den Verwaltungsgerichten, die über Streit zwischen Bürgern und Behörden im öffentlichen Recht entscheiden.

War diese Erklärung verständlich?