§ 54 BAföG einfach erklärt: Welches Gericht bei BAföG-Streit zuständig ist
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 54 BAföG entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG die Verwaltungsgerichte.
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem BAföG, etwa mit dem BAföG-Amt, sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 54 BAföG – Rechtsweg
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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Schwierige Wörter
- Verwaltungsrechtsweg
- Der Weg zu den Verwaltungsgerichten, die über Streit zwischen Bürgern und Behörden im öffentlichen Recht entscheiden.