Bundesausbildungsförderungsgesetz einfach erklärt
Regelt, wer für Schule und Studium Geld vom Staat bekommt, wie viel und was davon zurückgezahlt wird.
73 von 73 Paragrafen erklärt · zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2026
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Förderungsfähige Ausbildung
Abschnitt I
- § 2 Für welche Schulen und Hochschulen es BAföG gibt Ausbildungsstätten
- § 3 BAföG für Fernlehrgänge Fernunterricht
- § 4 BAföG gibt es grundsätzlich für Ausbildung in Deutschland Ausbildung im Inland
- § 5 Wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt Ausbildung im Ausland
- § 5a Wie Auslandszeiten beim BAföG zählen Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
- § 6 BAföG für Deutsche, die im Ausland wohnen Förderung der Deutschen im Ausland
- § 7 Erstausbildung, Master, Zweitausbildung, Fachwechsel Erstausbildung, weitere Ausbildung
Persönliche Voraussetzungen
Abschnitt II
Leistungen
Abschnitt III
- § 11 Wofür es BAföG gibt und wessen Einkommen zählt Umfang der Ausbildungsförderung
- § 12 Wie hoch der BAföG-Bedarf für Schüler ist Bedarf für Schüler
- § 13 Wie hoch der BAföG-Bedarf für Studierende ist Bedarf für Studierende
- § 13a Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- § 14 Wie hoch der BAföG-Bedarf im Praktikum ist Bedarf für Praktikanten
- § 14a Zusätzliches BAföG in Härtefällen per Verordnung Zusatzleistungen in Härtefällen
- § 14b Zuschlag für Auszubildende mit Kind Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
- § 15 Ab wann und wie lange es BAföG gibt Förderungsdauer
- § 15a Wie lange es BAföG fürs Studium höchstens gibt Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
- § 15b Wann deine Ausbildung fürs BAföG beginnt und endet Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
- § 16 Wie lange es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt Förderungsdauer im Ausland
- § 17 Wann BAföG geschenkt ist und wann ein Darlehen Förderungsarten
- § 18 Wie du das BAföG-Darlehen zurückzahlst Darlehensbedingungen
- § 18a Keine oder kleinere BAföG-Raten bei wenig Einkommen Einkommensabhängige Rückzahlung
- § 18b Teilerlass für gute oder schnelle Abschlüsse bis 2012 Teilerlass des Darlehens
- § 18c Wie das frühere BAföG-Bankdarlehen der KfW zurückgeht Bankdarlehen
- § 18d Was die KfW mit übergegangenen Bankdarlehen macht Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 19 Wann das Amt Rückforderungen mit BAföG verrechnen darf Aufrechnung
- § 20 Wann du BAföG zurückzahlen musst Rückzahlungspflicht
Einkommensanrechnung
Abschnitt IV
- § 21 Was beim BAföG als Einkommen zählt Einkommensbegriff
- § 22 Welcher Zeitraum bei deinem eigenen Einkommen zählt Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
- § 23 Wie viel eigenes Einkommen beim BAföG frei bleibt Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- § 24 Welches Einkommensjahr der Eltern beim BAföG zählt Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 25 Wie viel Einkommen deiner Eltern beim BAföG frei bleibt Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Vermögensanrechnung
Abschnitt V
- § 26 Dein eigenes Vermögen zählt beim BAföG mit Umfang der Vermögensanrechnung
- § 27 Was beim BAföG als Vermögen zählt Vermögensbegriff
- § 28 Wie der Wert deines Vermögens bestimmt wird Wertbestimmung des Vermögens
- § 29 Wie viel Vermögen du beim BAföG behalten darfst Freibeträge vom Vermögen
- § 30 Wie dein Vermögen auf die BAföG-Monate verteilt wird Monatlicher Anrechnungsbetrag
Abschnitt VI
Vorausleistung und Anspruchsübergang
Abschnitt VII
Organisation
Abschnitt VIII
- § 39 Wer das BAföG verwaltet Auftragsverwaltung
- § 40 Wo es Ämter für Ausbildungsförderung gibt Ämter für Ausbildungsförderung
- § 40a Landesämter für Ausbildungsförderung Landesämter für Ausbildungsförderung
- § 41 Was das BAföG-Amt macht und was es prüfen darf Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
- § 44 Der Beirat für Ausbildungsförderung Beirat für Ausbildungsförderung
Verfahren
Abschnitt IX
- § 45 Welches BAföG-Amt für dich zuständig ist Örtliche Zuständigkeit
- § 45a Was gilt, wenn ein anderes BAföG-Amt zuständig wird Wechsel in der Zuständigkeit
- § 46 Wie du BAföG beantragst Antrag
- § 47 Wer dem BAföG-Amt Auskunft geben muss Auskunftspflichten
- § 47a Wann Eltern zu Unrecht gezahltes BAföG ersetzen müssen Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
- § 48 Welchen Leistungsnachweis du ab dem 5. Semester brauchst Mitwirkung von Ausbildungsstätten
- § 49 Welche Nachweise du für Auslands-BAföG brauchst Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
- § 50 Was im BAföG-Bescheid steht und wie lange er gilt Bescheid
- § 51 Wie und wann BAföG ausgezahlt wird Zahlweise
- § 53 Ab wann sich dein BAföG ändert, wenn sich etwas ändert Änderung des Bescheides
- § 54 Welches Gericht bei BAföG-Streit zuständig ist Rechtsweg
- § 55 Welche Daten die BAföG-Statistik erfasst Statistik
Studienstarthilfe
Abschnitt X
Abschnitt XI
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt XII
- § 58 Bußgeld bei falschen Angaben zum BAföG Ordnungswidrigkeiten
- § 59 Wann die Regierung das BAföG in Notlagen ausweiten darf Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen
- § 60 BAföG-Sonderregeln für Opfer von SED-Unrecht Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
- § 61 BAföG mit Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
- § 65 Welche anderen Förderregeln neben dem BAföG gelten Weitergeltende Vorschriften
- § 66a Welche alten BAföG-Regeln für frühere Fälle weitergelten Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
- § 66b BAföG für Ausbildungen in Großbritannien nach dem Brexit Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
- § 68 Ab wann das BAföG gilt Inkrafttreten