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Gesetze einfach

§ 15 WoGG einfach erklärt: Welches Einkommen fürs Wohngeld angesetzt wird

Amtlich: „Ermittlung des Jahreseinkommens“ Betrifft vor allem: Leistungsberechtigte, Mieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 15 WoGG zählt beim Wohngeld das Einkommen, das bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten ist; Einmalzahlungen und Sonderzahlungen werden auf Monate verteilt.

Absatz 1

Die Wohngeldbehörde rechnet mit dem Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Maßgeblich ist, was zum Zeitpunkt deines Antrags zu erwarten ist. Dafür darf sie auch auf deine Verhältnisse vor dem Antrag schauen, zum Beispiel auf frühere Einnahmen. Die Regel in § 24 Absatz 2 WoGG gilt daneben weiter. Sie sagt unter anderem, wie mit Änderungen umgegangen wird, die zwischen Antrag und Bescheid eintreten.

(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu können die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden; § 24 Abs. 2 bleibt unberührt.

Absatz 2

Manchmal bekommst du Einkommen nur einmal, aber für einen bestimmten Zeitraum. Dann rechnet die Wohngeldbehörde es diesem Zeitraum zu. Ist kein Zeitraum festgelegt oder vereinbart, verteilt sie das Geld: Je ein Zwölftel zählt in den 12 Monaten nach dem Monat, in dem du es bekommen hast. Hast du das Geld schon vor deinem Antrag bekommen, zählt es nur, wenn das höchstens 1 Jahr vor dem Antrag war.

(2) Einmaliges Einkommen, das für einen bestimmten Zeitraum bezogen wird, ist diesem Zeitraum zuzurechnen. Ist kein Zurechnungszeitraum festgelegt oder vereinbart, so ist das einmalige Einkommen zu einem Zwölftel in den zwölf Monaten nach dem Zuflussmonat zuzurechnen. Ist das einmalige Einkommen vor der Antragstellung zugeflossen, ist es nur dann nach Satz 1 oder Satz 2 zuzurechnen, wenn es innerhalb von einem Jahr vor der Antragstellung zugeflossen ist.

Absatz 3

Für Sonderzuwendungen, Gratifikationen und ähnliche Bezüge und Vorteile gilt eine eigene Regel, wenn sie seltener als monatlich gezahlt werden. Ein Beispiel ist Weihnachtsgeld. Die Wohngeldbehörde rechnet solche Zahlungen zu je einem Zwölftel den Monaten im Bewilligungszeitraum zu. Das gilt, wenn du sie in den 12 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums bekommst.

(3) Sonderzuwendungen, Gratifikationen und gleichartige Bezüge und Vorteile, die in größeren als monatlichen Abständen gewährt werden, sind den im Bewilligungszeitraum liegenden Monaten zu je einem Zwölftel zuzurechnen, wenn sie in den nächsten zwölf Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums zufließen.

Absatz 4

Manchmal dauert der Bewilligungszeitraum nicht 12 Monate. Dann ermittelt die Wohngeldbehörde dein durchschnittliches Monatseinkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Dabei gelten die Absätze 1 bis 3 und § 24 Absatz 2 WoGG. Dieses Monatseinkommen nimmt sie mal 12. Das Ergebnis gilt als dein Einkommen.

(4) Beträgt der Bewilligungszeitraum nicht zwölf Monate, ist als Einkommen das Zwölffache des im Sinne der Absätze 1 bis 3 und des § 24 Abs. 2 im Bewilligungszeitraum zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Einkommens zu Grunde zu legen.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie beantragen Wohngeld.

Dann schätzt die Wohngeld-Behörde Ihr Einkommen.

Sie schätzt das Einkommen für die Zeit mit Wohngeld.

Diese Zeit heißt: Bewilligungs-Zeitraum.

Die Behörde darf sich dafür Ihr früheres Einkommen ansehen.

Manchmal bekommen Sie Geld nur einmal.

Ist dafür kein Zeitraum festgelegt?

Dann verteilt die Behörde das Geld auf 12 Monate.

Auch Sonder-Zahlungen vom Arbeit-Geber zählen.

Die Behörde verteilt sie auf die Monate mit Wohngeld.

Jeder Monat bekommt ein Zwölftel davon.

§ 15 WoGG – Ermittlung des Jahreseinkommens

(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu können die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden; § 24 Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Einmaliges Einkommen, das für einen bestimmten Zeitraum bezogen wird, ist diesem Zeitraum zuzurechnen. Ist kein Zurechnungszeitraum festgelegt oder vereinbart, so ist das einmalige Einkommen zu einem Zwölftel in den zwölf Monaten nach dem Zuflussmonat zuzurechnen. Ist das einmalige Einkommen vor der Antragstellung zugeflossen, ist es nur dann nach Satz 1 oder Satz 2 zuzurechnen, wenn es innerhalb von einem Jahr vor der Antragstellung zugeflossen ist.

(3) Sonderzuwendungen, Gratifikationen und gleichartige Bezüge und Vorteile, die in größeren als monatlichen Abständen gewährt werden, sind den im Bewilligungszeitraum liegenden Monaten zu je einem Zwölftel zuzurechnen, wenn sie in den nächsten zwölf Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums zufließen.

(4) Beträgt der Bewilligungszeitraum nicht zwölf Monate, ist als Einkommen das Zwölffache des im Sinne der Absätze 1 bis 3 und des § 24 Abs. 2 im Bewilligungszeitraum zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Einkommens zu Grunde zu legen.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Es zählt das Einkommen, das für den Bewilligungszeitraum zu erwarten ist – nicht einfach das Einkommen des letzten Jahres.
  • Eine Einmalzahlung ohne festgelegten Zeitraum wird auf die 12 Monate nach dem Monat verteilt, in dem du sie bekommen hast.
  • Einmaliges Einkommen, das du mehr als 1 Jahr vor deinem Antrag bekommen hast, zählt nicht mehr.

Beispiel

Beispiel: Weihnachtsgeld im Bewilligungszeitraum

Lena bekommt Wohngeld für März 2027 bis Februar 2028. Im November 2027 zahlt ihr Arbeitgeber ihr 1 200 Euro Weihnachtsgeld. Das ist eine Sonderzahlung, die seltener als monatlich kommt, und sie fließt in den 12 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums. Nach § 15 Absatz 3 WoGG rechnet die Wohngeldbehörde deshalb jedem Monat im Bewilligungszeitraum ein Zwölftel zu, also 100 Euro.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 15 WoGG

Welches Einkommen zählt beim Wohngeldantrag?

Nach § 15 Absatz 1 WoGG das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist – und zwar aus Sicht des Zeitpunkts, an dem du den Antrag stellst. Die Wohngeldbehörde darf dafür auch deine früheren Verhältnisse heranziehen.

Zählt Weihnachtsgeld beim Wohngeld?

Sonderzahlungen, die seltener als monatlich kommen, zählen nach § 15 Absatz 3 WoGG, wenn du sie in den 12 Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums bekommst. Sie werden zu je einem Zwölftel auf die Monate im Bewilligungszeitraum verteilt.

Wie wird eine Einmalzahlung beim Wohngeld angerechnet?

Ist sie für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, zählt sie für diesen Zeitraum. Sonst wird sie zu je einem Zwölftel auf die 12 Monate nach dem Monat verteilt, in dem du sie bekommen hast. Kam sie vor deinem Antrag, zählt sie nur, wenn das höchstens 1 Jahr vorher war (§ 15 Absatz 2 WoGG).

Schwierige Wörter

Bewilligungszeitraum
Die Zeit, für die dir Wohngeld bewilligt wird – in der Regel 12 Monate (§ 25 WoGG).
einmaliges Einkommen
Geld, das du nicht regelmäßig, sondern nur einmal bekommst.
Zuflussmonat
Der Monat, in dem du das Geld tatsächlich bekommen hast.
Sonderzuwendungen
Zusätzliche Zahlungen neben dem normalen Lohn, die seltener als monatlich kommen, zum Beispiel Weihnachtsgeld.

Hängt damit zusammen

  • § 14 WoGG – Was alles zum Jahreseinkommen gehört
  • § 24 WoGG – Wie Änderungen nach dem Antrag behandelt werden
  • § 25 WoGG – Wie lange der Bewilligungszeitraum dauert

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