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Gesetze einfach

§ 68 BAföG einfach erklärt: Ab wann das BAföG gilt

Amtlich: „Inkrafttreten“

Das Wichtigste in einem Satz

§ 68 BAföG betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes; der amtliche Text enthält an dieser Stelle nur die Angabe „(Inkrafttreten)“ ohne weiteren Wortlaut.

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des BAföG, also den Zeitpunkt, ab dem das Gesetz gilt. Im amtlichen Text steht hier nur das Wort „Inkrafttreten“ in Klammern, ohne weiteren Inhalt.

(Inkrafttreten)

§ 68 BAföG – Inkrafttreten

(Inkrafttreten)

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Inkrafttreten
Der Zeitpunkt, ab dem ein Gesetz gilt.

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