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Gesetze einfach

§ 612 BGB einfach erklärt: Bezahlung, auch wenn nichts vereinbart wurde

Amtlich: „Vergütung“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn eine Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist; ist die Höhe offen, gilt eine amtliche Taxe oder sonst die übliche Vergütung.

Absatz 1

Habt ihr über eine Bezahlung nicht gesprochen, gilt sie trotzdem als stillschweigend vereinbart – wenn man die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung erwarten kann.

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Absatz 2

Ist die Höhe der Bezahlung nicht festgelegt, gilt diese Regel: Gibt es für die Arbeit eine Taxe – also eine amtlich festgelegte Vergütung –, gilt diese als vereinbart. Gibt es keine Taxe, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Das ist die Bezahlung, die für solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Absatz 3

Dieser Absatz ist weggefallen und gilt nicht mehr.

(3) (weggefallen)

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie arbeiten für einen anderen.

Über Geld haben Sie nicht gesprochen.

Trotzdem bekommen Sie vielleicht Geld.

Das ist so, wenn man diese Arbeit normal bezahlt.

Wie viel Geld bekommen Sie?

Manchmal gibt es feste Preise vom Staat.

Dann gilt dieser Preis.

Sonst bekommen Sie so viel Geld, wie man üblich zahlt.

§ 612 BGB – Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) (weggefallen)

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Auch ohne Absprache über Geld gilt eine Bezahlung als vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.
  • Ist die Höhe nicht festgelegt, gilt eine amtliche Taxe oder, wenn es keine gibt, die übliche Vergütung.

Beispiel

Beispiel: Nachhilfe ohne Preisabsprache

Ben bietet über einen Aushang im Supermarkt Nachhilfe in Mathe an. Frau Kowalski ruft an und bucht 10 Stunden für ihren Sohn. Über den Preis sprechen die beiden nicht. Nach den 10 Stunden will Frau Kowalski nichts zahlen. Weil Ben die Nachhilfe öffentlich angeboten hat, war sie den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten. Nach § 612 Absatz 1 BGB gilt eine Vergütung als vereinbart. Weil es dafür keine Taxe gibt, schuldet Frau Kowalski die übliche Vergütung (Absatz 2).

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 612 BGB

Muss ich bezahlt werden, wenn über Geld nichts vereinbart wurde?

Ja, wenn deine Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Dann gilt eine Vergütung nach § 612 Absatz 1 BGB als stillschweigend vereinbart.

Wie hoch ist der Lohn, wenn keine Höhe vereinbart wurde?

Nach § 612 Absatz 2 BGB gilt die amtlich festgelegte Vergütung (Taxe), wenn es eine gibt; sonst die übliche Vergütung. Den gesetzlichen Mindestlohn regelt das Mindestlohngesetz.

Schwierige Wörter

stillschweigend vereinbart
Vereinbart, ohne dass jemand es ausdrücklich gesagt oder aufgeschrieben hat.
Taxe
Eine Vergütung, die amtlich festgelegt ist, zum Beispiel durch eine staatliche Gebührenordnung.
übliche Vergütung
Die Bezahlung, die für eine solche Arbeit üblicherweise gezahlt wird.

Hängt damit zusammen

  • § 611a BGB – Pflicht des Arbeitgebers, die vereinbarte Vergütung zu zahlen
  • § 1 MiLoG – Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • § 632 BGB – Ähnliche Regel für Werkverträge, etwa Reparaturen

War diese Erklärung verständlich?