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Gesetze einfach

§ 612a BGB einfach erklärt: Kein Nachteil, weil du deine Rechte nutzt

Amtlich: „Maßregelungsverbot“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 612a BGB darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt (Maßregelungsverbot).

Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst – zum Beispiel, weil du deinen Lohn einforderst oder Urlaub verlangst, der dir zusteht. Das gilt für Vereinbarungen und für Maßnahmen deines Arbeitgebers. Eine Maßnahme kann zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder das Vorenthalten einer Prämie sein.

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie haben bei der Arbeit Rechte.

Zum Beispiel ein Recht auf Lohn.

Oder ein Recht auf Urlaub.

Sie nutzen Ihre Rechte.

Dann darf Ihr Arbeit-Geber Sie dafür nicht bestrafen.

Er darf Sie deshalb nicht schlechter behandeln.

Er darf Ihnen deshalb zum Beispiel nicht kündigen.

§ 612a BGB – Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst.
  • Das Verbot gilt für Vereinbarungen und für Maßnahmen, etwa eine Kündigung.

Beispiel

Beispiel: Kündigung nach Lohnforderung

Ina arbeitet in einer Gärtnerei. Ihr Lohn für März ist nicht gezahlt worden, und sie fordert ihn schriftlich ein. Am nächsten Tag kündigt ihr Chef ihr – ausdrücklich, weil sie „Ärger wegen des Geldes“ gemacht habe. Ina hat ihr Recht auf Lohn in zulässiger Weise geltend gemacht. Ihr Chef benachteiligt sie mit der Kündigung genau deswegen. Das verbietet § 612a BGB.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 612a BGB

Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, weil ich meine Rechte einfordere?

Nein. Nach § 612a BGB darf er dich bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst. Eine Kündigung ist eine solche Maßnahme.

Was ist das Maßregelungsverbot?

Das Verbot aus § 612a BGB: Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst.

Schwierige Wörter

Maßnahme
Eine Handlung oder Entscheidung des Arbeitgebers, zum Beispiel eine Kündigung, eine Versetzung oder eine Abmahnung.
in zulässiger Weise
So, wie es das Recht erlaubt – also ohne dabei selbst gegen Pflichten zu verstoßen.

Hängt damit zusammen

  • § 134 BGB – Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig
  • § 4 KSchG – Frist für die Klage gegen eine Kündigung

War diese Erklärung verständlich?