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Gesetze einfach

§ 629 BGB einfach erklärt: Freizeit für die Jobsuche nach einer Kündigung

Amtlich: „Freizeit zur Stellungssuche“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 629 BGB muss der Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Zeit gewähren, um eine neue Stelle zu suchen.

Ist dein dauerndes Dienstverhältnis gekündigt, muss dir dein Arbeitgeber auf dein Verlangen angemessene Zeit geben, damit du dir eine neue Stelle suchen kannst – zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch. Das gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat. Du musst die Freizeit aber verlangen. Was „angemessen“ ist, legt das Gesetz nicht fest. Das entscheiden im Streit die Gerichte. Das Gesetz nennt deinen Arbeitgeber hier „Dienstberechtigten“; die Regel gilt also auch für andere dauernde Dienstverhältnisse.

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Ihr Arbeits-Vertrag ist gekündigt.

Sie suchen eine neue Arbeit.

Vielleicht haben Sie ein Gespräch bei einer neuen Firma.

Dann bekommen Sie frei.

Sie müssen Ihren Arbeit-Geber aber fragen.

Ihr Arbeit-Geber muss Ihnen genug Zeit geben.

Wie viel Zeit, steht nicht im Gesetz.

Im Streit entscheidet ein Gericht.

§ 629 BGB – Freizeit zur Stellungssuche

Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Du musst die Freizeit von deinem Arbeitgeber verlangen.
  • Der Anspruch besteht erst nach einer Kündigung und gilt für dauernde Dienstverhältnisse.

Beispiel

Beispiel: Vorstellungsgespräch während der Kündigungsfrist

Kevin arbeitet seit 3 Jahren in einem Autohaus. Am 31. März erhält er die Kündigung zum 31. Mai. Für den 22. April lädt ihn eine andere Firma um 10 Uhr zum Vorstellungsgespräch ein. Kevin bittet seine Chefin um frei für diesen Vormittag. Nach § 629 BGB muss sie ihm angemessene Zeit für das Gespräch geben.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 629 BGB

Darf ich während der Kündigungsfrist zum Vorstellungsgespräch?

Ja, wenn du es verlangst. Nach § 629 BGB muss dir dein Arbeitgeber nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses angemessene Zeit geben, um eine neue Stelle zu suchen.

Bekomme ich für die Zeit zur Stellensuche Lohn?

§ 629 BGB regelt nur, dass du die Zeit bekommst. Ob du dafür bezahlt wirst, steht nicht in dieser Norm. Dafür kann § 616 BGB eine Rolle spielen.

Wie viel Zeit muss mir mein Arbeitgeber für Bewerbungen geben?

Eine angemessene Zeit. Eine feste Zahl an Stunden oder Tagen nennt § 629 BGB nicht.

Schwierige Wörter

dauerndes Dienstverhältnis
Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das auf längere Zeit angelegt ist, nicht nur für eine einzelne, kurze Aufgabe.
angemessene Zeit
So viel Zeit, wie für die Stellensuche im konkreten Fall vernünftigerweise nötig ist. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht.

Hängt damit zusammen

  • § 616 BGB – Lohn bei kurzer Verhinderung aus einem persönlichen Grund
  • § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

War diese Erklärung verständlich?