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Gesetze einfach

§ 14 BUrlG einfach erklärt: Das Urlaubsgesetz gilt auch in Berlin

Amtlich: „Berlin-Klausel“

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 14 BUrlG gilt das Bundesurlaubsgesetz nach Maßgabe des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 auch im Land Berlin.

Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch im Land Berlin. Grundlage dafür ist § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952.

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 14 BUrlG – Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Berlin-Klausel
Eine Vorschrift, die festlegt, dass ein Bundesgesetz auch im Land Berlin gilt. Solche Klauseln stammen aus der Zeit vor der Wiedervereinigung.

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