§ 25 KSchG einfach erklärt: Kündigungen im Arbeitskampf
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 25 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in einem Arbeitskampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Dieses Gesetz gilt nicht für Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden. Gemeint ist der Arbeitskampf, zum Beispiel mit Streik und Aussperrung. Wichtig ist das Wort „lediglich“: Die Kündigung muss allein eine Maßnahme in diesem Kampf sein.
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Manchmal gibt es Streit zwischen Arbeit-Gebern und Arbeit-Nehmern.
Zum Beispiel bei einem Streik.
Das nennt man Arbeits-Kampf.
Manchmal kündigt ein Arbeit-Geber nur wegen dieses Kampfes.
Die Kündigung ist dann nur ein Mittel im Kampf.
Für diese Kündigung gilt das Kündigungs-Schutz-Gesetz nicht.
§ 25 KSchG – Kündigung in Arbeitskämpfen
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Die Ausnahme gilt nur, wenn die Kündigung lediglich eine Maßnahme im Arbeitskampf ist.
Häufige Fragen zu § 25 KSchG
Gilt das Kündigungsschutzgesetz bei einem Streik?
§ 25 KSchG nimmt Kündigungen und Entlassungen aus, die lediglich als Maßnahmen im Arbeitskampf vorgenommen werden. Ob eine solche Maßnahme erlaubt ist, regelt § 25 nicht.
Schwierige Wörter
- wirtschaftliche Kämpfe
- Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei denen eine Seite Druck ausübt, etwa durch Streik oder Aussperrung.