Kündigungsschutzgesetz einfach erklärt
Schützt Beschäftigte vor einer Kündigung ohne guten Grund – und sagt, wie schnell man sich wehren muss.
28 von 28 Paragrafen erklärt · zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2021
Allgemeiner Kündigungsschutz
Erster Abschnitt
- § 1 Kündigungsschutz: welche Gründe eine Kündigung braucht Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
- § 1a Abfindung, wenn du nicht gegen die Kündigung klagst Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
- § 2 Änderungskündigung: neue Bedingungen unter Vorbehalt Änderungskündigung
- § 3 Einspruch beim Betriebsrat gegen eine Kündigung Kündigungseinspruch
- § 4 Wie schnell du gegen eine Kündigung klagen musst Anrufung des Arbeitsgerichts
- § 5 Klagefrist verpasst: nachträgliche Zulassung der Klage Zulassung verspäteter Klagen
- § 6 Weitere Gründe gegen die Kündigung später nennen Verlängerte Anrufungsfrist
- § 7 Zu spät geklagt: Die Kündigung gilt als wirksam Wirksamwerden der Kündigung
- § 8 Änderungskündigung unwirksam: alte Bedingungen gelten Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
- § 9 Gericht löst das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
- § 10 Wie hoch die Abfindung durch das Gericht sein darf Höhe der Abfindung
- § 11 Was auf den nachgezahlten Lohn angerechnet wird Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
- § 12 Neue Stelle während des Prozesses: alte Stelle ablehnen Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
- § 13 Fristlose und sittenwidrige Kündigung: was gilt Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
- § 14 Gilt der Kündigungsschutz für leitende Angestellte? Angestellte in leitender Stellung
Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
Zweiter Abschnitt
Anzeigepflichtige Entlassungen
Dritter Abschnitt
- § 17 Massenentlassung: Anzeige bei der Agentur für Arbeit Anzeigepflicht
- § 18 Sperrfrist nach der Anzeige einer Massenentlassung Entlassungssperre
- § 19 Kurzarbeit während der Sperrfrist bei Massenentlassung Zulässigkeit von Kurzarbeit
- § 20 Wie die Agentur für Arbeit über Sperrfristen entscheidet Entscheidungen der Agentur für Arbeit
- § 21 Wann die Zentrale der Bundesagentur entscheidet Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
- § 22 Saison- und Kampagne-Betriebe: Ausnahme bei Entlassungen Ausnahmebetriebe
Schlußbestimmungen
Vierter Abschnitt
- § 23 Ab welcher Betriebsgröße der Kündigungsschutz gilt Geltungsbereich
- § 24 Kündigungsschutz für Schiffs- und Flugzeugbesatzungen Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
- § 25 Kündigungen im Arbeitskampf Kündigung in Arbeitskämpfen
- § 25a Geltung des Gesetzes in Berlin Berlin-Klausel
- § 26 Wann das Gesetz in Kraft getreten ist Inkrafttreten