§ 25a KSchG einfach erklärt: Geltung des Gesetzes in Berlin
Das Wichtigste in einem Satz
§ 25a KSchG ist die Berlin-Klausel: Das Gesetz und die Rechtsverordnungen dazu gelten nach dem Dritten Überleitungsgesetz auch im Land Berlin.
Das Gesetz gilt nach § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten in Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
§ 25a KSchG – Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Schwierige Wörter
- Drittes Überleitungsgesetz
- Ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1952. Es regelte unter anderem, wie Bundesgesetze im damaligen West-Berlin übernommen wurden.