Zum Inhalt springen
Gesetze einfach

§ 25a KSchG einfach erklärt: Geltung des Gesetzes in Berlin

Amtlich: „Berlin-Klausel“

Das Wichtigste in einem Satz

§ 25a KSchG ist die Berlin-Klausel: Das Gesetz und die Rechtsverordnungen dazu gelten nach dem Dritten Überleitungsgesetz auch im Land Berlin.

Das Gesetz gilt nach § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten in Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

§ 25a KSchG – Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Drittes Überleitungsgesetz
Ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1952. Es regelte unter anderem, wie Bundesgesetze im damaligen West-Berlin übernommen wurden.

War diese Erklärung verständlich?