§ 26 KSchG einfach erklärt: Wann das Gesetz in Kraft getreten ist
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 26 KSchG tritt das Kündigungsschutzgesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 26 KSchG – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Schwierige Wörter
- Verkündung
- Die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt.