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Gesetze einfach

§ 26 KSchG einfach erklärt: Wann das Gesetz in Kraft getreten ist

Amtlich: „Inkrafttreten“

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 26 KSchG tritt das Kündigungsschutzgesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

§ 26 KSchG – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Verkündung
Die amtliche Veröffentlichung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

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