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Gesetze einfach

§ 16b SGB II einfach erklärt: Einstiegsgeld, wenn du eine Arbeit aufnimmst

Amtlich: „Einstiegsgeld“ Betrifft vor allem: Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 16b SGB II kann das Jobcenter Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bis zu 24 Monate Einstiegsgeld zahlen, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit aufnehmen.

Absatz 1

Bekommst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und nimmst eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit auf, kannst du Einstiegsgeld bekommen. Voraussetzung: Es ist nötig, damit du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fasst. Das Ziel ist, dass du nicht mehr auf Hilfe angewiesen bist. Einstiegsgeld ist auch möglich, wenn du durch die neue Arbeit oder danach keine Hilfe mehr brauchst.

(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.

Absatz 2

Einstiegsgeld gibt es höchstens 24 Monate – und nur für die Zeit, in der du auch tatsächlich arbeitest. Bei der Höhe sollen berücksichtigt werden: wie lange du vorher arbeitslos warst und wie groß deine Bedarfsgemeinschaft ist.

(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt.

Absatz 3

Wie das Einstiegsgeld genau berechnet wird, darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium per Verordnung regeln. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Neben der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft muss die Höhe auch an deinen Regelbedarf anknüpfen.

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher Bürger-Geld).

Sie beginnen eine neue Arbeit.

Oder Sie machen sich selbständig.

Dann können Sie Einstiegs-Geld bekommen.

Das ist Geld vom Job-Center.

Das Einstiegs-Geld soll Ihnen beim Start helfen.

Sie bekommen es höchstens 24 Monate lang.

Sie bekommen es nur, solange Sie arbeiten.

Vielleicht brauchen Sie durch die Arbeit kein Grundsicherungs-Geld mehr.

Auch dann können Sie Einstiegs-Geld bekommen.

Das Job-Center entscheidet in Ihrem Fall.

§ 16b SGB II – Einstiegsgeld

(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.

(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt.

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Einstiegsgeld gibt es höchstens 24 Monate und nur, solange du erwerbstätig bist.
  • Es ist eine Kann-Leistung: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen, ob es Einstiegsgeld zahlt.
  • Einstiegsgeld ist auch möglich, wenn du durch die neue Arbeit keine Hilfe mehr brauchst.

Beispiel

Beispiel: Neuer Job nach langer Arbeitslosigkeit

Sandra war 2 Jahre arbeitslos und bekam Grundsicherungsgeld. Im Mai beginnt sie eine sozialversicherungspflichtige Stelle als Pflegehelferin. Mit ihrem Lohn braucht sie kein Grundsicherungsgeld mehr. Nach § 16b Absatz 1 SGB II kann sie trotzdem Einstiegsgeld bekommen, wenn es für ihren Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig ist. Das geht höchstens 24 Monate lang und nur, solange sie arbeitet.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 16b SGB II

Was ist Einstiegsgeld beim Jobcenter?

Eine Geldleistung, die du bekommen kannst, wenn du eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Arbeit aufnimmst und das für deinen Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig ist (§ 16b Absatz 1 SGB II). Es ist eine Kann-Leistung.

Wie lange bekommt man Einstiegsgeld?

Höchstens 24 Monate, und nur, solange du in dieser Zeit erwerbstätig bist (§ 16b Absatz 2 SGB II).

Gibt es Einstiegsgeld, wenn ich durch den neuen Job kein Grundsicherungsgeld mehr brauche?

Das ist möglich. Nach § 16b Absatz 1 Satz 2 SGB II kann Einstiegsgeld auch gezahlt werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Arbeit wegfällt.

Schwierige Wörter

Einstiegsgeld
Eine Geldleistung, die du zusätzlich bekommen kannst, wenn du eine Arbeit aufnimmst oder dich selbständig machst.
sozialversicherungspflichtig
Eine Beschäftigung, für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
allgemeiner Arbeitsmarkt
Normale Arbeitsstellen bei Arbeitgebern, die nicht als besondere Fördermaßnahme eingerichtet sind.
Regelbedarf
Der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, etwa für Essen und Kleidung (§ 20 SGB II).

Hängt damit zusammen

  • § 16c SGB II – Darlehen, Zuschüsse und Beratung für Selbständige
  • § 3a SGB II – Einstiegsgeld für Existenzgründungen hat keinen Nachrang gegenüber der Vermittlung
  • § 20 SGB II – Regelbedarf

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