Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende einfach erklärt
Das Gesetz zum Grundsicherungsgeld (bis 2026: Bürgergeld): wer Geld vom Jobcenter bekommt, wie viel, was mit Einkommen und Vermögen passiert und welche Pflichten gelten.
141 von 141 Paragrafen erklärt · zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2026
Fördern und Fordern
Kapitel 1
- § 1 Wozu es die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 2 Welche Pflichten du beim Jobcenter hast Grundsatz des Forderns
- § 3 Nach welchen Grundsätzen das Jobcenter hilft Leistungsgrundsätze
- § 3a Warum Vermittlung in Arbeit meist Vorrang hat Vorrang der Vermittlung
- § 4 In welcher Form das Jobcenter Leistungen erbringt Leistungsformen
- § 5 Grundsicherungsgeld und Leistungen anderer Stellen Verhältnis zu anderen Leistungen
- § 6 Wer für die Grundsicherung zuständig ist Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 6a Wann eine Kommune das Jobcenter allein führt Zugelassene kommunale Träger
- § 6b Rechte und Pflichten der kommunalen Jobcenter Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger
- § 6c Was mit dem Personal beim Trägerwechsel passiert Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
- § 6d Welche Stellen „Jobcenter“ heißen Jobcenter
Anspruchsvoraussetzungen
Kapitel 2
- § 7 Wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bekommen kann Leistungsberechtigte
- § 7a Bis zu welchem Alter es Grundsicherungsgeld gibt Altersgrenze
- § 7b Erreichbarkeit: Urlaub, Abwesenheit und versäumte Termine Erreichbarkeit
- § 8 Wann du als erwerbsfähig giltst Erwerbsfähigkeit
- § 9 Wann du hilfebedürftig bist – und wessen Geld zählt Hilfebedürftigkeit
- § 10 Welche Arbeit dir beim Grundsicherungsgeld zumutbar ist Zumutbarkeit
- § 11 Welches Einkommen beim Grundsicherungsgeld zählt Zu berücksichtigendes Einkommen
- § 11a Welches Geld beim Grundsicherungsgeld nicht zählt Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
- § 11b Was vom Einkommen abgezogen wird, bevor es zählt Absetzbeträge
- § 12 Wie viel Vermögen du behalten darfst Zu berücksichtigendes Vermögen
- § 12a Wann du zuerst andere Sozialleistungen beantragen musst Vorrangige Leistungen
- § 13 Was das Arbeitsministerium per Verordnung regeln darf Verordnungsermächtigung
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Abschnitt 1 · Leistungen
- § 14 Wie das Jobcenter dich unterstützen und beraten muss Grundsatz des Förderns
- § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan im Jobcenter Potenzialanalyse und Kooperationsplan
- § 15a Wann das Jobcenter dich per Bescheid verpflichten kann Verpflichtung
- § 16 Welche Förderungen aus dem SGB III das Jobcenter nutzt Leistungen zur Eingliederung
- § 16a Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung als Hilfe Kommunale Eingliederungsleistungen
- § 16b Einstiegsgeld, wenn du eine Arbeit aufnimmst Einstiegsgeld
- § 16c Förderung, wenn du dich selbständig machst Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- § 16d Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs“): Regeln und Grenzen Arbeitsgelegenheiten
- § 16e Lohnzuschuss für die Einstellung Langzeitarbeitsloser Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden
- § 16f Freie Förderung: Hilfen über das Gesetz hinaus Freie Förderung
- § 16g Förderung, auch wenn du keine Leistungen mehr brauchst Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
- § 16h Hilfe für junge Menschen, die schwer zu erreichen sind Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
- § 16i Geförderte Arbeit nach sehr langem Leistungsbezug Teilhabe am Arbeitsmarkt
- § 16k Ganzheitliche Betreuung (Coaching) durch das Jobcenter Ganzheitliche Betreuung
- § 17 Wann das Jobcenter fremde Einrichtungen nutzen soll Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung
- § 18 Mit wem das Jobcenter vor Ort zusammenarbeitet Örtliche Zusammenarbeit
- § 18a Jobcenter und Arbeitsförderung arbeiten zusammen Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen
- § 18b Der Kooperationsausschuss von Bund und Land Kooperationsausschuss
- § 18c Der Bund-Länder-Ausschuss für die Grundsicherung Bund-Länder-Ausschuss
- § 18d Der örtliche Beirat beim Jobcenter Örtlicher Beirat
- § 18e Beauftragte für Chancengleichheit im Jobcenter Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Leistungsanspruch
Unterabschnitt 1 · Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Grundsicherungsgeld
Unterabschnitt 2 · Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 20 Was der Regelbedarf abdeckt und welche Stufe gilt Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 21 Wann du zusätzlich einen Mehrbedarf bekommst Mehrbedarfe
- § 22 Miete und Heizung: welche Kosten übernommen werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- § 22a Wohnkosten-Satzung von Kreisen und Städten Satzungsermächtigung
- § 22b Was in der Wohnkosten-Satzung stehen muss Inhalt der Satzung
- § 22c Woher die Werte für angemessene Wohnkosten kommen Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
- § 23 Grundsicherungsgeld für Kinder und nicht Erwerbsfähige Besonderheiten beim Grundsicherungsgeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
Unterabschnitt 3 · Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 24 Darlehen, Sachleistungen und Erstausstattung Abweichende Erbringung von Leistungen
- § 25 Weiterzahlung, wenn dir Verletztengeld zusteht Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
- § 26 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- § 27 Was Studierende und manche Auszubildende bekommen Leistungen für Auszubildende
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Unterabschnitt 4 · Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Leistungsminderungen
Unterabschnitt 5 · Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 31 Was beim Jobcenter als Pflichtverletzung gilt Pflichtverletzungen
- § 31a Wie stark das Jobcenter bei Pflichtverletzungen kürzt Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
- § 31b Ab wann und wie lange das Jobcenter kürzt Beginn und Dauer der Minderung
- § 32 Was passiert, wenn du Termine beim Jobcenter versäumst Meldeversäumnisse
Verpflichtungen Anderer
Unterabschnitt 6 · Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 33 Wann das Jobcenter sich Unterhalt von anderen holen darf Übergang von Ansprüchen
- § 34 Ersatz, wenn du deine Hilfebedürftigkeit selbst verursachst Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
- § 34a Ersatz, wenn andere wegen dir zu viel bekommen haben Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
- § 34b Rückzahlung, wenn du doppelt Geld bekommen hast Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen
- § 34c Ersatz nach anderen Gesetzen umfasst die Bedarfsgemeinschaft Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 1 · Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- § 36 Welches Jobcenter für dich zuständig ist Örtliche Zuständigkeit
- § 36a Wer die Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus trägt Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
- § 37 Ohne Antrag kein Grundsicherungsgeld Antragserfordernis
- § 38 Wer den Antrag für die ganze Familie stellen darf Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
- § 39 Wann ein Widerspruch den Bescheid nicht aufhält Sofortige Vollziehbarkeit
- § 40 Welche Verfahrensregeln beim Jobcenter gelten Anwendung von Verfahrensvorschriften
- § 40a Wann das Jobcenter sich Geld von anderen Stellen zurückholt Erstattungsanspruch
- § 41 Wie Grundsicherungsgeld berechnet und bewilligt wird Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
- § 41a Was eine vorläufige Bewilligung bedeutet Vorläufige Entscheidung
- § 42 Wann Grundsicherungsgeld kommt und ob es pfändbar ist Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
- § 42a Wie du ein Darlehen vom Jobcenter zurückzahlst Darlehen
- § 43 Wie viel das Jobcenter für Rückforderungen einbehalten darf Aufrechnung
- § 43a Wie Teilzahlungen auf Rückforderungen verteilt werden Verteilung von Teilzahlungen
- § 44 Wann dir eine Forderung erlassen werden darf Veränderung von Ansprüchen
Einheitliche Entscheidung
Abschnitt 2 · Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- § 44a Wer prüft, ob du erwerbsfähig und hilfebedürftig bist Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
- § 44b Was das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung ist Gemeinsame Einrichtung
- § 44c Wie die Trägerversammlung des Jobcenters arbeitet Trägerversammlung
- § 44d Wer das Jobcenter leitet: die Geschäftsführung Geschäftsführerin, Geschäftsführer
- § 44e Wer Streit über Weisungen im Jobcenter klärt Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
- § 44f Wie das Jobcenter Geld des Bundes verwaltet Bewirtschaftung von Bundesmitteln
- § 44g Wie Beschäftigte dem Jobcenter zugewiesen werden Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
- § 44h Der Personalrat im Jobcenter Personalvertretung
- § 44i Schwerbehinderten- und Jugendvertretung im Jobcenter Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 44j Die Gleichstellungsbeauftragte im Jobcenter Gleichstellungsbeauftragte
- § 44k Wie Stellen im Jobcenter verwaltet werden Stellenbewirtschaftung
Finanzierung und Aufsicht
Kapitel 5
- § 46 Wer die Grundsicherung für Arbeitsuchende bezahlt Finanzierung aus Bundesmitteln
- § 47 Wer die Jobcenter beaufsichtigt Aufsicht
- § 48 Wer die kommunalen Jobcenter beaufsichtigt Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
- § 48a Wie die Jobcenter miteinander verglichen werden Vergleich der Leistungsfähigkeit
- § 48b Welche Ziele Ministerien und Jobcenter vereinbaren Zielvereinbarungen
- § 49 Wie die Bundesagentur ihre Leistungen intern prüft Innenrevision
Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung
Kapitel 6
- § 50 Welche Stellen deine Sozialdaten austauschen dürfen Datenübermittlung
- § 50a Wofür Jobcenter Ausbildungsdaten nutzen dürfen Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung
- § 50b Wie die Bundesagentur ihre IT-Verfahren entwickelt Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik
- § 51 Wann private Stellen deine Sozialdaten verarbeiten dürfen Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen
- § 51a Deine Kundennummer beim Jobcenter Kundennummer
- § 51b Welche Daten die Jobcenter-Träger sammeln dürfen Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 52 Wann das Jobcenter deine Daten automatisch abgleicht Automatisierter Datenabgleich
- § 52a Datenabfragen bei Registern und Wohngeldstelle Überprüfung von Daten
Statistik und Forschung
Kapitel 7
Mitwirkungspflichten
Kapitel 8
- § 56 Wie du dich beim Jobcenter krankmeldest Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
- § 57 Wann dein Arbeitgeber dem Jobcenter Auskunft geben muss Auskunftspflicht von Arbeitgebern
- § 58 Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber fürs Jobcenter Einkommensbescheinigung
- § 59 Deine Meldepflicht beim Jobcenter Meldepflicht
- § 60 Wann Partner, Vermieter und andere Auskunft geben müssen Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter
- § 61 Auskünfte und Fehltage bei Maßnahmen des Jobcenters Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 62 Schadenersatz bei falscher Bescheinigung oder Auskunft Schadenersatz
- § 62a Wann der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlte Leistungen ersetzt Haftung des Arbeitgebers
Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 9
Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften
Kapitel 11
- § 65 Übergangsregeln zur Einführung des Bürgergeldes 2023 Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
- § 65a Welche alten Regeln nach der Reform 2026 weitergelten Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- § 65d Wann Sozialamt und Arbeitsagentur Akten teilen Übermittlung von Daten
- § 65e Wenn das Sozialamt noch Geld von dir bekommt Übergangsregelung zur Aufrechnung
- § 66 Alte Regeln für laufende Förderungen Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 66a Übergang von Weiterbildung und Reha zur Arbeitsagentur 2025 Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
- § 67 Vereinfachter Zugang in der Corona-Pandemie Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
- § 68 Essen statt Geld in Gemeinschaftsunterkünften Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften
- § 69 Grundrenten-Freibetrag erst nach Nachweis Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten
- § 70 150 Euro Corona-Einmalzahlung im Jahr 2021 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 71 Corona-Regeln: Lernförderung und 100 Euro für Kinder Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 72 25 Euro Sofortzuschlag im Monat für Kinder Sofortzuschlag
- § 73 200 Euro Einmalzahlung für Juli 2022 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
- § 74 Leistungen trotz Fiktionsbescheinigung bei Schutzantrag Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung
- § 76 Übergang bei neuer Organisation der Jobcenter Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 79 Altfälle bei Erstattung und Personalzuweisung Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
- § 82 Altes Recht für frühere Ausbildungshilfen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
- § 83 Alter Mehrbedarf bei Eingliederungshilfe läuft weiter Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
- § 85 Keine Pflicht zum Wohngeld-Antrag Anfang 2023 Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
- § 86 Aufhebung der Regeln bei verweigerter Arbeitsaufnahme Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024