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Gesetze einfach

§ 6d SGB II einfach erklärt: Welche Stellen „Jobcenter“ heißen

Amtlich: „Jobcenter“ Betrifft vor allem: Jobcenter/Behörden, Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 6d SGB II heißen sowohl die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommune als auch die zugelassenen kommunalen Träger „Jobcenter“.

Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a tragen den Namen „Jobcenter“. Für dich heißt die zuständige Stelle also in beiden Fällen Jobcenter.

Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.

§ 6d SGB II – Jobcenter

Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

gemeinsame Einrichtung
Eine Stelle, die Bundesagentur für Arbeit und Kommune gemeinsam bilden, um die Grundsicherung für Arbeitsuchende einheitlich durchzuführen (§ 44b SGB II).
zugelassener kommunaler Träger
Ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein und anstelle der Bundesagentur durchführt (§ 6a SGB II).

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